1907 / 118 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Ernteaussichten in Italien.

Der Keaiserliche Generalkonsul in Neapel berichtet unterm 6. d. M.: Bis jetzt besteht Aussicht auf eine gute Getreideernte. Ob sie sich verwirklicht, wird im wesentlichen von dem baldigen Eintritt wärmerer Witterung abhängen. Das nämliche gilt für Bohnen und Kartoffeln. Die Nachrichten über Tabak lauten günstig. Mit den Ernteaussichten für Oel, Mandeln und Pfirsiche ist man bis jetzt zu⸗ frieden. Auch rechnet man auf einen reichen Ertrag an Agrumen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 20 vom 15. Mai 1907.)

Pest.

In Djedda wurden vom 22. bis 28. April 10 Er⸗ 9 Todesfälle an der Pest festgestellt.

ufolge einer Mitteilung vom 10. Mai sind in Buschär 4 Pestkranke aus Bahrein angekommen und auf der dortigen Quarantäneinsel untergebracht worden.

Britisch⸗Ostindien. Vom 14. bis 20. April sind in der Präsidentschaft Bombay 3082 Erkrankungen (und 2313 Todes⸗ fälle) an der Pest zur Anzeige gelangt, davon 461 (400) in der Stadt Bombay, 185 (167) im Stadt⸗ und Hafengebiet von Karachi, 77 (69) in dem von Jamnagar, 9 (11) im Hafen von Verawal, 588 (368) im Kairabezirk.

Straits Settlements. In Singapore ist am 5. April

ein neuer Pestfall festgestellt worden. f Brasilien. In Bahia wurden vom 24. Januar bis 6. März

13 Pestfälle, darunter 11 mit tödlichem Ausgang, gemeldet; seither nimmt man dort zufolge einer Mitteilung vom 6. April an, daß die Pest erloschen sei und hat demgemäß das Pesthospital geschlossen. Argentinien. Zufolge einer Mitteilung vom 10. April ist in der Provinzialhauptstadt Salta ein Pestfall beobachtet worden; auch wurde in Buenos Aires bei einer im Polizeigefängnis erkrankten

Person Pest festgestellt. Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 31. März bis 6. April 290 Personen an der Pest und 56 an der Cholera, in Moulmein 89 und 6. 8

Pocken.

Deutsches Reich. ür die Woche vom 5. bis 11. Mai sind 12 Pockenfälle zur Anzeige gelangt, davon je 1 auf dem Gute Kronfeld (Kr. Strasburg, Reg.⸗Bez. Marienwerder), in Wohnwitz (Kr. Neumarkt, Reg.⸗Bez. Breslau), auf dem Gute Unterbiberg GPet nh München) bei russischen Arbeitern, 2 in 1 sens . München) unter den Insassen des dortigen

Türkei.

rankenhauses, 2 in Neidenfels (Bez.⸗A. Neustadt a. H., Reg.⸗Bez. falz), 2 in Biblis (Kr. Bensheim, Hessen), 1 in Schlieffen⸗ erg (Med.⸗Bez. Güstrow, Mecklenburg⸗Schwerin), 1 in Metz und 1 in Malzibres (Ldkr. Metz, Lothringen). Schweiz. Vom 21. April bis 4. Mai Kanton Solothurn, 1 im Kanton Tessin

Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 28. April bis 4. Mai stnd 114 Erkrankungen (und 58 Todesfälle) an Genick⸗ starre angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 2 (1) (Berlin], Aachen 3 (2) [Aachen Stadt 2 (1), Aachen Land 1 (1)), Arnsberg 28 (9) [Bochum Stadt 1 (1), Bochum Land 10 (3), Dortmund Stadt 2 (—), Gelsenkirchen Stadt 6 (2), Gelsenkirchen Land 5 9 Hattingen 1 (—), Hörde 3 (2)), Bres⸗ lau (1) [Breslau Stadt’, Cöln 7 (1) [Bonn Stadt, Bonn Land je 1 —2 Cöln Stadt 3 (—), Cöln Land 1 (—), Euskirchen (1), Mülheim a. Rh. Stadt 1 (—))], I 27 (8) [Düssel⸗ dorf Stadt 5 (1), Duisburg 3 (1), Essen Stadt 1 (1), Essen Land 10 4), Mettmann 3 (1), Mörs, Neuß, Oberhausen je 1 (—), Ruhrort and 2 (—)], 1 (1) [Nienburg!, Köslin (1) [Bublitz)’, Lüneburg 1 (2) [Harburg Stadt, Harburg Land je 1), Lüneburg Stadt 1 (—)), Magdeburg 2 (—) (Salzwedel)],

ünster 12 (11) [Recklinghausen Stadt 4 (5), Recklinghausen Land 8 (6)), Oppeln 17 (12) [Beuthen 4 (4), Falkenberg 1 (1), Grott⸗ kau (1), Kattowitz 1 (1), Kosel, Kreuzburg je 1 (—), Lublinitz 4 (1), Oppeln 1 (1), Pleß (1), Rybnik 2 (1), Tarnowitz 1 (1), abrze 1 (s—)], Posen 7 (3) [Adelnau (1), Grätz, Meseritz je 1 —), osen Stadt 1 (1), Posen Ost, Posen West je 1 (—), Rawitsch 2 (1)), otsdam 1 (—) [Ostprignitzl), Schleswig 3 (4) (Altona 1 (—), iel Stadt 2 (3), ihen (1)), Trier 3 (1) Ottweiler 1 —), St. Wendel 2 (1))], Wiesbaden (1) [(Wiesbaden Stadt].

Schweiz. Vom 14. April bis 4. Mai 10 Erkrankungen, davon 4 in Kanton (2 in der Stadt) Zürich, 2 in Basel⸗Land und je 1 in den Kantonen Bern, Aargau, Tessin und Waadt.

2 Erkrankungen im

lund Reg.⸗Bez.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ aus. 122. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und eiplätze sind aufgehoben. Salome. Drama in Aufzuge, nach Oskar Wildes gleichnamiger Dich⸗ tung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: 15. Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur raunschweig. Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 130. Abonnementsvorstellung. Die Rabensteinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr.

Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. 25. Vor⸗ stellung. „Nanon“, die Wirtin vom Goldenen Lamm. Komische Operette in 3 Akten von Richard Genée. Regie: Adolf Kühns. Dirigent: Arthur Peisker. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 123. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Vorabend: Das Rheingold. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 131. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und sind aufgehoben. Wallen⸗ beine Tod. rauerspiel in 5 Aufzügen von

riedrich von Schiller. Anfang 7 ½ Uhr.

Neues Operntheater. Gastspiel des José Ferenczy⸗ Ensembles. Nachmitags 3 Uhr: Die Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten von Johann Strauß. Abends 7 ½ Uhr: Tausend und eine Nacht. Operette in 3 Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Berliner Textbearbeitung von B. Jacobson.

Musik von Johann Strauß.

8 Uhr.

Wien.

Sonntag, Abends 8 Uhr:

Grolmanstraße). ersten Male:

Deutsches Theuter. Sonnabend: Robert und

Bertram. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Robert und Bertram.

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Lehär.

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Schlafkrankheit.

Portugiesisch⸗Guinea. Zufolge I vom 30. April berrscht auf der Insel Prineipe die Schlafkrankheit in beunruhigender eise. b

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Odessa 2, Paris 4, Konstantinopel (vom 22. bis 28. April) 3, Kalkutta (vom 31. März bis 6. April) 87 Todesfälle; New York 2, Odessa 7, Paris, Warschau (Krankenhäuser) je 9 Er⸗ krankungen; Varizellen: Budapest 22, New Pork 64, Stockholm 23, Wien 86 Erkrankungen; Fleckfieber: Moskau, Warschau je 3 Todesfälle; Odessa 3, St. Petersburg 2, Warschau (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 8 Todesfälle; Odessa 2, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen; Genick⸗ starre: Belfast (vom 28. April bis 4. Mai) 25, Edinburg 6, Glasgow 30, New York 20, Odessa 3, Wien 12 Todesfälle; New York 15, Wien 26 Erkrankungen; Milzbrand: Moskau 4 Todes⸗ fälle; Reg.⸗Bez. Breslau, Wien je 2 Erkrankungen; epidemische Ohrspeicheldrüsenentzündug: Wien 97 Erkrankungen; In⸗ fluenza: Berlin 8, 3, Amsterdam 2, Budapest 3, Kopenhagen 5, London 9, Moskau 3, New York 12, Paris 7, St. Petersburg 8, Rom 2 Todesfälle; Nürnberg 23, Kopenhagen 93, Odessa 40 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg 22 Er⸗ krankungen; kontagiöse Augenentzündung: Reg.⸗Bezirke Allen⸗ stein 59, Königsbera 57 Erkrankungen; Ankylostomiasis: Reg.⸗ Bez. Arnsberg 17 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Keuchhusten in Bamberg, Glas⸗ gow Erkrankungen wurden gemeldet in Kopenhagen 67, New York 66, Wien 54; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Scharlach in Berlin 48, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 100, Düsseldorf 137, in Budapest 48, London (Krankenhäuser) 346, New York 478, Paris 439, St. Petersburg 93, Stockholm 22, Wien 93; desgl. an Masern und Röteln in Nürnberg 108, Hamburg 21, Budapest 113, Christiania 33, Kopenhagen 66, New York 411, Paris 287, St. Petersburg 151, Prag 32, Wien 454; desgl. an Diphtherie und Krupp in Berlin 52, Breslau 23, im Reg.⸗Bez. Düsseldorf 137, in Nürnberg 20, Hamburg 28, Budapest 24, Christiania 52, London (Krankenhäuser) 103, New York 331, Paris 81, St. Petersburg 102, Stockholm 28, Wien 64; desgl. an Typhus in New York 100, Paris 66, St. Petersburg 100.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet vom Schlachthofe zu Stutt⸗ gart am 16. Mai 1907.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Wiederholung von „Salome’ statt, bei der Herr Sommer erst⸗ malig die Rolle des Herodes singt. Fräulein Rose, Frau Plai⸗ chinger, Frau Goetze, die Herren Hoffmann, Kirchhoff usw. sind Ver⸗ treter der übrigen Hauptrollen. (Anfang 8 Uhr.)

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Sonn⸗ abend, Ernst von Wildenbruchs Schauspiel „Die Rabensteinerin“ in der bekannten Besetzung wiederholt.

Im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen die Operette „Nanon“ aufgeführt. Die Hauptrollen sind in den Händen der Damen Mia Werber und Therese Delma, der Herren Emil Albes, Oskar Braun, Ewald Brückner, Adolf Kühns, Hermann Litt und Otto Stellen.

Den Schluß der Festspiele im Königlichen Theater zu Wiesbaden bildete, wie „W. T. B.“ berichtet, die gestrige Auffüh⸗ rung von Webers „Oberon“ in der Bearbeitung von Hülsen, Schlar und Lauff, eine Wiedergabe von Webers ewigem Werke, die das Schönste und Poetischste bleibt, was die Eigenart der Festspiele geschaffen bat. Die Hauptrollen waren in den besten Händen. Den Hüon gab Kalisch, die Rezia Frau Leffler⸗Burckard, den Scherasmin Bens die Fatime Frau Brodmann, den Oberon Frau von West⸗

oven⸗Robinson aus Karlsruhe, den Almansor ee. die Roschana Füen Renier. Der Aufführung wohnten Ihre Majestäten der aiser und die Kaiserin bei.

Mannigfaltiges. Berlin, 17. Mai 1907

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurden zunächst die neugewählten Stadtverordneten Dr. Hermes und Ritter in ihr Amt eingeführt und durch den Vorsteher Dr. Langerhans ver⸗ pflichtet. Der Stadtv. Runge erstattete sodann den Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Vorlage, betreffend die Neuregelung der Anstellungs⸗ und Besoldungsverhältnisse der Assistenzärzte an den städtischen Krankenhäusern. Der Ausschuß empfahl unter Abänderun der Magistratsvorlage der Versammlung folgende Beschlußsassung: I. 2. das Bargehalt der Assistenz⸗ ärzte an den städtischen Krankenhäusern wird auf 1200 ℳ, nach ein⸗

Sonnabend: Gyges und sein Ring. Sonntag: Aglavaine und Selysette.

Neues Schanspielhaus am Nollendorfplatz.

Sonnabend: Hopfenraths Erben. Sonntag: Hopfenraths Erben.

Lessingtheater. Gastspiel des Theaters an der Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Der Zigeunerbaron.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Zigeunerbaron. Montag, Abends 8 Uhr: Der Zigeunerbaron. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Bettelgraf.

Schillertheater. o. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Fallissement. Schauspiel in 5 Aufzügen von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Wilhelm Lange. Nachmittags 3 Uhr:

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zapfenstreich. Abends 8 Uhr: Ein Fallissement.

Charlottenbur

3 Aufzügen von Maurice Maeterlinck. Deutsch von Friedrich von Oppeln⸗Bronikowski. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Jungfrau von Orleans. Abends 8 Uhr: Jugend. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Kabale und L Abends 8 Uhr: Monna Vanna.

Theater des Westens. (Station: Zoologisch Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Neuen Operettentheaters aus Hamburg. Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von Victor Léon und Leo Stein. Musik von Franz

Kammerspiele: Alt⸗Heidelberg.

Anfang Witwe.

Witwe. Anfang 8 Uhr.

Sonntag: Husareufieber. Montag: Husarenfieber.

Schillertheater N. (Friedrich Theater.) Sonnabend, Abends 8

Weg.

(Wallnertheater.)

Sonnabend, Abends 8 Uhr: verzollen? Schwank in 3 Akten

Heimat. und P. Veber.

Cyprienne. zu verzollen?

(Bismarckstraße, Ecke der onnabend, Abends 8 Uhr: Zum Monna Vanna. Schauspiel in

Sonnabend: Fra Diavolo.

8 Uhr: Die Monteg:

ledermaus.

rektion: Kren und Schönfeld.)

Gesang in 3 Akten von Jean Lippschit. Gesänge von A. Sch

hinfällt.

Montag, Nachmittags 3 Uhr:

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Abends 8 Uhr: Die lustige

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Alt⸗Heidelberg. Abends 8 Uhr: Die lustige

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn⸗ abend, Abends 8 Uhr: Husarensieber.

Sonntag: Am grünen Weg. Montag: Am grünen Weg.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alerander.) aben Sie nichts zu

Sonntag und folgende Tage: Haben Sie nichts

Lortzingtheater. (Bellealliancestraße Nr. 7/8.) Anfang 8 Uhr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. Abends

achmittags 3 Uhr: Abends 8 Uhr: Alessandro Stradella.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di⸗ 8 Uhr: Wo die Liebe hinfällt.

Sonntag und folgende Tage: Wo die Liebe Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr:

einhalbjähriger Tätigkeit auf 1500 jährlich festgesetzt bei freier Station, b. die Assistenzärzte am Kaiser und Kaiserin⸗Friedrich⸗Kinder⸗ krankenhaus werden den anderen Assistenzärzten gleichgestellt, c. den Volontärärzten wird eine Wohnungsentschädigung von monatlich 50 neben freier Beköstigung und freier ärztlicher Behandlung und Arznei gewährt. Bei dem Rudolf Virchow⸗Krankenhause können Wohnungen nach der Verfügbarkeit gegeben worden. d. Die Versammlung bewilligt die zur Erhöhung dieser Gehälter vomn 1. April 1907 ab erforderlichen Mittel. II. Die Versammlung ersucht den Magistrat, zu beschließen: Allen im ärztlichen Dienste stehenden Personen ist bei Erkrankungen, die infolge des Dienstes entstehen, eine Entschädigung nach den bestehenden Gemeindebeschlüssen zu gewähren. Der Ausschuß ist mit über, großer Mehrheit zu diesem Beschlusse gekommen. Auch die Mehrheit der Redner im Plenum stellte sich auf den Standpunkt des Ausschusses, An der Debatte beteiligte sich außer den Stadtvv. Cassel, Rosenow⸗ Dr. Weyl, Singer, Dr. Nathan, Ritter und Mommsen aul der Oberbürgermeister Kirschner. Der Ausschußantrag wurde schließlich fast einstimmig angenommen. Die Vorschläͤge des Magistrats zum Empfang der englischen Journalisten durch die städtischen Behörden wurden genehmigt. Zͤur Durchführung des Planes der Fortführung der Kaiser Wilhelmstraße von der Hirtenstraße bis zur Schönhauser und Prenzlauer Allee is über die bewilligten Mittel hinaus die Nachbewilligung von 3 200 000 aus der Stadtanleihe von 1904 notwendig geworden, Diese Nachbewilligung wurde ohne weiteres ausgesprochen. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung.

Eine Pfingstwanderung für Damen und Herren veranstaltet der „Mark Brandenburg⸗Verein“ am ersten Feiertage. Se führt nach Michendorf, an den Lienewitz⸗Seen vorüber zu dem Malerdotf Ferch, dann (Mittag) am Schwielow⸗See entlang nach Kaputh und schließlich über Baumgartenbrück und durch den Wildpark nach Teilnehmerkarien für Gäste zu 2,25 (für Bahnfahrten,

achmittagskaffee und Nebenkosten) sind bei A. Keller (Molken⸗ e und im Touristenmagazin von H. Mues (Kronenstraße 15) zu haben.

Breslau, 17. Mai. (W. T. B.) Bei den Montagearbeiten für eine neue Kohlenwäsche auf der „Emmagrube“, die die „Königshütte“ ausführen läßt, sind, der „Schlesischen Zeitung“ zu⸗ 8 gestern sechs Arbeiter verunglückt, zwei von ihnen

wer.

München, 16. Mai. (W. T. B.) Im Hauptbahnhof Ingolstadt stieß heute mittag eine Lokomotive mit einem von München kommenden Personenzug zusammen. Ein Heizer aus Ingolstadt und zwei Münchener Damen wurden schwer und zehn Personen leicht verletzt.

Lübeck, 16. Mai. (W. T. B.) Die amtlichen „Lübeckischen Anzeigen“ melden: Der Nachtschnellzug Kopenhagen- Lübeck Hamburg stieß auf der Station Schönberg (Mecklen⸗ burg⸗Schwerin) mit einem Güterzug zusammen. Durch die Geistesgegenwart des Lokomotivpersonals des Schnellzugs wurde die Wirkung des Zusammenstoßes abgeschwächt, sodaß nur Material⸗ schaden entstanden ist. Die Fahrgäste wurden mit einem Sonderzug weiter befördert. Die Strecke ist wieder frei.

Paris, 16. Mai. (W. T. B.) Heute abend fand ein Fest⸗ mahl zu Ehren des ersten internationalen Jagdkongresset (vgl. Nr. 117 d. Bl.) statt, an dem als Vertreter Deutschlands der Fürst zu Stolberg⸗Wernigerode und Botschaftsattaché Prinz zu Wied teilnahmen. Die fremden Delegierten dankten dabei ihren französischen Kollegen für den ihnen bereiteten herzlichen Empfang.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 17. Mai. (W. T. B.) Aus Dalmatien liegt nunmehr das Gesamtergebnis der Wahlen vor. Es sind 8 Abgeordnete gewählt, davon 5 von der kroatischen Partei, 2 Serben, 1 Abgeordneter von der reinen Rechtsparte. Drei Stichwahlen sind nötig. 11 8

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Bentraltheater. Gesamtgastspiel des Hamburge Ernst Drucker⸗Theaters. Sonnabend: Zum erften Male: Das Mädchen aus dem Nachtcafé. (La Dame du Boulevard.) Berliner Posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von Georges Ordemn. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Mädchen aus dem Nachtcafé.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnho Friedrichstraße.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Fräulein

Josette meine Frau. Sonntag und Montag: Fräulein meine Frau.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Magistratsassesse Kurt Saenger (Stettin). Hrn. Stadtrat De Friedel (Breslau). Eine Tochter: Leutnant Theodor von Lieres und Wilkau (Breslau

Gestorben: Hr. Geheimer Oberregierungsrat, D 3 bürgermeister a. D. Boie (Potsdam). Hr. Ge

Wilbelmstädtisches

Uhr: Am grünen Josette

von M. Hennequin

Armgard Freifr. von Maltzahn, geb. von Fr. (Chemnitz).

(Unbestimmt.) Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗ Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlag Anstalt Berlin SW., Wllhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und eine besondere Beilage, betreffend beru und betriebsstatistische Zählpapiere.

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Sonnabend, Abends Schwank mit Kren und Arthur önfeld.

Charleys Tante. Der Hochtourist.

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triebsstätte beschäftigten

neralleutnant z. D. von Ende (Dresden). ig 1

Amtliches.

Königreich Preußen Ministerium des Innern.

Am 12. Juni d. J. findet auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 und nach den vom Bundesrat erlassenen, in einem Abdrucke hier beigefügten Bestimmungen im Deutschen Reiche eine Berufs⸗ und Betriebszählung statt.

Für Preußen sind sämtliche den Landesregierungen zu⸗ stehende Obliegenheiten dem Königlichen Statistischen Landesamt in Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, vorbehaltlich meiner Oberleitung, übertragen worden. Dieses hat hiernach sowohl die statistische Aufnahme selbst in hergebrachter Weise zu leiten, wie auch die Herstellung der Zählpapiere und die Aufbereitung der durch die Erhebung gewonnenen Angaben zu bewirken.

Die vom Bundesrat für die Erhebung festgestellten Druck⸗ sachen gelangen mit den für Preußen notwendigen Aenderungen zur Anwendung.

Indem ich den Pns Regierungspräsidenten die Druck⸗ achen zur Kenntnisnahme und Beachtung uͤbersende, füge ich

nhalte noch nachstehende Bemerkungen, Erlaͤuterungen und Vorschriften hinzu:

Für die Erhebung dienen folgende Drucksachen: *)

1) die Haushaltungsliste (Drucksache Nr. I) für die Erhebung des persönlichen Berufs;

2) das Gewerbeformular (Drucksache Nr. I a) für die Erhebung der gewerblichen Betriebe, in denen insgesamt höchstens 3 Personen (einschließlich der Inhaber) tätig sind und die keine motorischen Kräfte verwenden und keine Personen außechals. der Betriebsstätte beschäftigen;

3) die Musterbeispiele (Drucksache Nr. I b) für die Ausfüllung der Haushaltungslisten und der Gewerbeformulare;

4) die Land⸗ und Forstwirtschaftskarte (Drucksache Nr. II) für die Erhebung der landwirtschaftlichen und forst⸗

wirtschaftlichen Betriebe;

der Gewerbebogen (Drucksache Nr. III) für die Erhebung der Gewerbebetriebe mit mehr als 3 Personen ein⸗ chließlich der Inhaber und Mitinhaber, oder mit Umtriebs⸗ maschinen (Motoren), Dampfkesseln, Motorwagen, Lokomobilen,

Dampfsschiffen Ffehesschihen usw., oder mit außerhalb der Be⸗

hütte besch Rhsefn. 8 h ie nweisung für die Zähler Nr. IW

7) die Kontrolliste (Drucksache Nr. V);

8) die Anweisung für die Gemeinde⸗ (EGuff.) Vorstände (Ortsbehörden, Zählungsausschüsse

9) der Gemeindebogen (Drucksache Nr. VII).

Aus dem Inhalt dieser Drucksachen ist zu ersehen, daß ie Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung in Preußen durch Haushaltungslisten stattfindet und für die Er⸗ ebung der land⸗ und forstwirtschaftlichen sowie der gewerb⸗ lichen Betriebe besondere Land⸗ und Forstwirtschafts⸗ arten bezw. Gewerbeformulare und Gewerbebogen estimmt sind.

Ueber die Art der Vorbereitung und Erhebung, die Prü⸗ fung ihrer Ergebnisse in den Gemeinden sowie die Ablieferung der ausgefüllten Zählpapiere an die Kreisbehörden und an das Königliche Statistische Landesamt ergibt sich das Nähere aus dem Inhalte der Anweisungen für die Gemeinde⸗ vorstände (Ortsbehörden, Zählungsausschüsse) und für die Zähler. Darnach erfolgt die Zählung gemeinde⸗ weise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Gemeinde⸗ behörde ob, in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung dem Magistrate (Oberbürgermeister) und der Polizeibehörde S Sö. Mnter Verantwortlichkeit der Gemeinde⸗

ehörde kann dafür ein besonderer Zählungsausschuß (in großen Gemeinden auch mehrere Zählungsausschüsse) eingesetzt werden.

fr die Lehsüh ist die Gemeinde in räumlich begrenzte Zählbezirke einzuteilen. Kleinere Gemeinden bilden nur einen Zählbezirk. Wohnplätze, als Teile Gemeinde, müssen unter allen Umständen einen oder mehrere Zählbezirke für sich bilden, sobald sie durch besonderen Namen, Lage oder sonstige Bedeutung ausgezeichnet sind. Gewerbliche Betriebe des Reiches, eines Staates, von Gemeinden und anderen öffentlichen Körper⸗ schaften, welche auch als Privatbetriebe vorkommen oder vor⸗ kommen können, gleichviel ob sie gewerbsmäßig betrieben werden oder nicht, sind von der Gemeinde⸗ (Orts⸗) Behörde selbst, d. h. nicht durch die Zähler, in geeigneter Weise zu ermitteln und sind daher den Zählbezirken der Zähler nicht zuzuteilen.

Für jeden Zählbezirk ist ein Zähler zu bestellen, dem die Austeilung, Prüfung und Wiedereinsammlung der Zählbogen obliegt; für den Fall seiner Behinderung ist ein Zähler⸗Stell⸗ vertreter zu bestimmen.

Die Angaben für die Erhebung sind von den einzelnen Haushaltungsvorständen, Betriebsleitern oder deren Vertretern zu machen. Als Haushaltungsvorstände gelten uch einzeln lebende selbständige Personen mit besonderer Wohnung und eigener Hauswirtschaft. Aushilfsweise kann der Eintrag auf Grund besonderer Erkundigungen vom Zähler bewirkt werden, dessen weitere Obliegenheiten sich aus der An⸗ weisung für die Zaähler (Drucksache Nr. IV) ergeben.

Auf Grund der vom Zähler zurückgelieferten und dem⸗ nächst seitens der Ortsbehörde nachgeprüften Kontrollisten Drucksache Nr. V) bezw. der eigenen Ermittelungen über die Reichs⸗, Staats⸗, Gemeinde⸗ usw. Betriebe hat die Ortsbehörde (der Zählungsausschuß) auf dem Ge⸗ meindebogen (Drucksache Nr. VII) die verlangten Einträge und Aufrechnungen zu machen, die darauf

8

*) Diese Drucksachen liegen der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ als esendere Beilage bei.

8

(Drucksache

(Drucksache Nr. VI) und

einer

gestellten Fragen zu beantworten und die Prüfung der Zähl⸗ papiere zu bestätigen. Was sonst noch den Ortsbehörden obliegt, ergibt sich aus der Anweisung für die Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstände (Drucksache Nr. VI), welche namentlich auch über den Umfang der bevorstehenden Erhebung und ihre Aus⸗ dehnung auf die land⸗ und forstwirtschaftlichen und die gewerb⸗ lichen Betriebe sowie über den Zeitpunkt der Einsendung der ausgefüllten Zählbogen an die Kreisbehörden und an das Königliche Statistische Landesamt Bestimmung trifft.

Den Kreisbehörden (Landräten, Oberamtmännern) und den Vorständen der Ftedttteh gegebenenfalls unter Mit⸗ wirkung der Königlichen Polizeibehörden, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortsbehörden,

ählungsausschüsse und Zähler, für die Verteilung der Zähl⸗ papiere Zählung ob.

Die erforderlichen Drucksachen erhalten die Kreisbehörden und die Ortsbehörden der über 5000 Bewohner zählenden Gemeinden und Gutsbezirke bis etwa zum 25. Mai d. J. durch das Königliche Statistische Landesamt, an welches auch etwaige Nachforderungen zu richten sind. Ich bemerke aus⸗ drücklich, daß die unmittelbare Versendung der Zählpapiere an die Gemeinden mit über 5000 Bewohnern der Eil⸗ bedürftigkeit wegen angeordnet ist.

Die Kreisbehörden ꝛc. haben für die sofortige bezw. recht⸗ zeitige Vertetlung der Drucksachen an die Gemeinden und butsbeige mit nicht mehr als 5000 Bewohnern zu sorgen, sodaß sich des⸗ ohne Ausnahme spätestens gegen Ende Mai d. im Besitze aller erforderlichen Zählpapiere befinden. Die vom Königlichen Statistischen Landesamt übersandten Zählpapiere sind reichlich bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei dem genannten Landesamt anzumelden.

Den Kreisbehörden gehen bis spätestens zum 30. Juni d. J. die Gemeindebogen (Drucksache Nr. VII) und die Reinschriften der Zählerkontrollisten (Drucksache Nr. V) von denjenigen Ge⸗ meinden zu, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen. Diese Listen sind schleunigst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Juli d. J. an das Königliche Statistische Landesamt einzusenden.

Dieser Sendung ist von den Kreisbehörden ein alphabetisch geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig geprüftes Verzeichnis sämtlicher zum Kreise (Oberamt) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (einschließ⸗ lich der besonders kenntlich zu machenden unbewohnten) beizu⸗ fügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeindeeinheiten zu enthalten hat.

Bis spätestens zum 9. Juli d. J. gehen der Kreisbehörde von den Ortsbehörden, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen, übrigen Zählpapiere (einschließlich der un⸗ benutzt gebliebenen) zu. Etwaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Prüfungen und Nachzählungen zu beseitigen.

Sobald die Prüfung beendigt ist, sind sämtliche Zähl⸗ papiere, sorgfältig kuüf Zählbezirken und Gemeinden 1e nebst den unbenutzt gebliebenen Drucksachen zur Absendung an das Königliche Statistische Landesamt bereitzuhalten. Den der Absendung wird das Königliche Statistische

andesamt bestimmen. Die Kisten, in welchen die Ueber⸗

sendung der Zählpapiere erfolgt ist, sind zur Rücksendung wieder zu benutzen und deshalb nebst den aherigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren. „Es erscheint erforderlich, die hauptsächlichsten Vorschriften über die Berufs⸗ und Betriebszählung, über die gesetzliche Verpflichtung der Haushaltungsvorstände und Betriebsinhaber zur Ausfüllung der Zählpapiere, über die Strafbestimmungen (siehe den Aufdruck in der Umrahmung auf der ersten Seite der Haushaltungsliste) durch die Amtsblätter und die Kreis⸗ blätter zu veröffentlichen. Außerdem wird es sich empfehlen, insbesondere in den Gemeindeversammlungen auf dem platten Lande beizeiten auf die bevorstehende Erhebung hinweisen, ihren Zweck und ihre Aufgaben darlegen und die Zählpapiere erklären zu lassen.

Da die unmittelbare Ausführung der Erhebung den Ge⸗ meinden (Stadtgemeinden, Landgemeinden, selbständigen Guts⸗ bezirken) obliegt und sie nach § 2 der Anweisung für die Ortsbehörden (Drucksache Nr. VI) für die Bestellung der erforderlichen Anzahl von Zählern Sorge zu tragen können Vergütungen für Zähler weder aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden, worauf die Ortsbehörden noch besonders hinzuweisen sind.

Die Herren Regierungspräsidenten ersuche ich er⸗ gebenst, hiernach gefälligst schleunigst die weiteren Maßnahmen zur Ausführung der Erhebung zu treffen, insbesondere die Königlichen Kreisbehörden ꝛc. unverzüglich mit Anweisung zu versehen und ihnen zu diesem Zweck je 3 Stück einer voll⸗ ständigen Sammlung der zur Anwendung kommenden Zähl⸗ füea (Drucksachen Nr. I bis VII) aus dem Vorrat zu uͤber⸗

enden, welcher Ihnen gleichzeitig mit diesem Erlaß durch das

Königliche Statistische Landesamt zugehen wird.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Veranstaltungen, welche die ordnungsmäßige Ausführung der Berufs⸗ und Betriebszählung in einzelnen Orten oder für einzelne Berufs⸗ klassen gefährden können, namentlich öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗, Kram⸗ und Viehmärkte ꝛc., in der Zeit vom 10. bis 14. Juni d. J. nicht stattfinden.

Sollten über irgend welche Fragen in den Zählpapieren

oder in den Ausführungsbestimmungen sich Zweifel ergeben,

so sind sie mit möglichster Beschleunigung dem Königlichen Statistischen Landesamte in Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Erledigung vorzulegen. Diese Behörde ist angewiesen, in Fällen, wo sie nicht selbst entscheiden kann, die Angelegenheit sofort zu meiner Kenntnis und Beschlußfassung zu bringen. Ueber die Erfahrungen, welche bei der Berufs⸗ und Be triebszzählung sowohl bezüglich des Inhalts der Zählpapiere wie auch in anderer Beziehung gemacht werden, sehe ich bis zum 15. August d. J. einem Berichte der Herren Regierungs präsidenten entgegen. Für die hierbei zu Gesichtspunkte bleibt das mittels Erlasses vom 15. November

und für die vorschriftsmäßige Durchführung der

rechtzeitig zukommen, auch die Anfragen, welche

beobachtenden

1909.

——TI

1880 I. A. 8771 aus Veranlassung der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 mitgeteilte Schema maßgeberdd]. Beerllin, den 16. April 1907. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Kitzing. An die Herren Regierungspräsidenten.

„Einen Abdruck sowie je ein Stück sämtlicher Anlagen übersende ich Eurer Hochwohlgeboren ergebenst zur geeigneten Beachtung. Im Auftrage: 8 von Kitzing. . An den Herrn Polizeipräsidenten hier.

Einen Abdruck sowie je ein Stück sämtlicher Anlagen übersende 8 den Herren Oberpräsidenten mit dem ergebensten Ersuchen, die Zwecke der Erhebung auch Ihrerseits gefälligft

zu fördern. Im Auftrage: von Kitzing.

An sämtliche? Herren Oberpräsidenten.

Königreich Preußen.

Berufs⸗ und Betriebszählung vomf 12. Juni 1907

Bumndesratsworschriften. 1“ betreffend die Vornahme einer Berufs⸗ und Betrsebs⸗

zählung auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 (Reichsgesetzbl. S. 87). 3

Die durch Reichsgesetz vom 25. März 1907 (Reich gesetzbl. S. 87) angeordnete Berufs d Betriebszählung findet am 12. Juni 1907

Die Zählung erfolgt gemeindeweise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt den Gemeindebehörden ob, welche unter ihrer Verantwortlichkeit dafür einen besonderen Zhhlüngsanaf (in großen Gemeinden auch mehrere Ausschüsse) einsetzen können. Soweit möglich, sind Zähler heranzuziehen.

Die Angaben sind von den einzelnen Haushaltungen zusch hS. ung in die Zählungsformulare zu machen. Die

icht der haltungslisten den Haushaltungsvorständen, als welche auch einzeln lebende Personen mit 1ceab,. Wohnung und eigener Hauswirtschaft gelten, für die Land⸗ und Forstwirtschafts⸗ karten, Gewerbebogen und Gewerbeformulare den Betriebs⸗ inhabern oder deren Vertretern ob. Aushilfsweise kann die Eintragung auf Grund der gemachten Angaben vom Zähler bewirkt werden.

§ 4. Bei der Zählung kommen folgende Drucksachen in An⸗ wendung.⸗ Nr. I.) hal liste nebst rucksache Nr. I:*) Haushaltungsliste nebst 8 Ia: *) S 8 II: Land⸗ und Forstwirtschaftskarte, III: Gewerbebogen, IV: Anweisung für die Zähler, V: Kontrolliste, VI: Anweisung für die Gemeindevorstände, 8 VII: Gemeindebogen. Als Muster dieser Drucksachen dienen die Anlagen I, Ia*), II bis VII. Die Drucksachen sind für die Ausführung der Zählung hinsichtlich des Inhalts maßgebend. enderungen der Fassung und Raumverteilung, die das Ziel der Frage⸗ stellung nicht verändern und die Erreichung dieses Zieles nicht gefährden, sowie die Aufnahme von Zusatzfragen seitens der Landesregierungen für deren Zwecke sind zulässig.

Die Landesregierungen werden tunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der orts⸗ anwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗, Kram⸗ und Viehmärkte, Truppenmärsche und ⸗verlegungen, Gerichts⸗ sitzungen usw. zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.

§ 6.

Die Herstellung der Drucksachen und die Bearbeitung des Zählungsmaterials für die einzelnen Bundesstaaten wird, je nach Entschließung der betreffenden Landesregierung, entweder durch eine Landesbehörde oder durch das Kaiserliche Statistische

Amt bewirkt.

4

Im ersteren Falle wird den betreffenden Bundesstaaten 88 die Beschaffung der Drucksachen und die Aufstellung der tatistischen Nachweisungen ein nach der Kopfzahl der am 12. Juni 1907 zu ermittelnden ortsanwesenden Bevölkerung bemessener Betrag vergütet. Vorläufig wird der Betrag von 6,20 für den Kopf zur Vergütung gestellt, wovon 2 vom 1. April 1907 an, 2 vom 1. Oktober 1907 an und der Rest vom 1. Januar 1908 an abgehoben werden können.

8.

Im anderen Falle wird 2 Landesregierung dafür Sorge tragen, daß dem Kaiserlichen Statistischen Amte die ausge⸗ füllten Zuͤhlungsformulare vollständig, sorgfältig eprüft und

as Kaiser⸗

liche Statistische Amt aus Anlaß der Bearbeitung des Zählungsmaterials zu stellen hat, von den Landesbehörden mit tunlichster Beschleunigung beantwortet werden. Ueber die Be⸗ orgung der für die Zählung nötigen Drucksachen, über die ermine der Einlieferung der Zählungsformulare und daruüder,

*) Für Preußen und für Braunschweig ist noch eine Drucksache 1 d „Musterbeispiele für die Ausfüllung der Haushaltungkliste und üe die Ausfüllung der Gewerbeformulare“ beigefügt worden.

ngabe und der Eintragung liegt für die Haus⸗