Breslau, und zwar auch in der nach dem Eintritt des älligkeitstermins 81821 Zeit. Mit der zur angnabee des itals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die „ Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. er An 2. aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ dene vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des ve. aus der Urkunde gleich. ei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist Er Jebre., Zehe Seüe lür Zehescher. mit Füe. usse des Jahres, in welchem die für die Zahlun bestimmte Zeit eintritt. Zahlung
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ pegehardnung. 8
nsscheine können weder aufgeboten, no ür ar; neflärt — fo eser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des dach h “ ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für .... jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Breslau gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrate der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Breslau, den .. . ten
Der Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschriften des Magistratsdiri⸗ (Stadtsiegel.) genten und eines zweiten Magistrats⸗ mitgliedes.) 1 Ausgefertigt: Cöen händige Unterschrift des damit von dem agistrate beauftragten Kontrollbeamten.) Provinz Schlesien. Ur ierungsbezirk Breslau. 8 ein . te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Breslau, .. . te Ausgabe, Buchstabe .. „N. „ zu Prozent Zinsen über .“
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen hessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung
für das Halbjahr vom .. . . ten bi 1 ten mit er Stadthauptkasse zu Breslau.
Breslau, den Der Magistrat beher Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds). (Trockenstempel des Stadtsiegels). Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom S Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe k. v. Frist dem Magistrate zur Einlösung vorgfleßt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die ge⸗ richtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. zur Schuldver⸗ te Ausgabe, „Nr. „über
b ũ ℳ Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen ückgabe zu der obigen Ee hulndverschteibung ie 8 te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19.. bis 190 . nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse zu Breslau, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die euen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der FüeWecsceeibefg ausgehändigt, wenn die Schuldverschreibung vorlegt. F““ 190
Breslau, den Der Magistrat .“ biesger Aeetärt, e Haupt⸗ und Residenzstadt. Unterschriften des Meagsftenspirtgfinten und eines z zweiten 82. stratsmitglieds). (Trockenstempel des Stadtsiegels).
1u
[16190] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Feefasse des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Dortmund die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 36 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Sechsunddreißig Millionen Mark“ behufs Beschaffung der Mittel zur Erweiterung des Wasserwerks, des Elektrizitätswerks, der Hafenanlagen, der Rieselfelder, der Kanalisation, des Vieh⸗ und Schlachthofs, des Luisenhospitals und der städtischen Verwaltungsgebäude, zum Erwerbe eines neuen Ge⸗ bäudes für das Leihhaus und zu Um⸗ und Anbauten an diesem, zur Erweiterung des Realgymnasiums, zum Bau eines Direktorwohnhauses und zur Ver⸗ Föherung des Schulhofes für die Hbeseeacg ale, zur
rrichtung eines neuen Schulgebäudes nebst einem Direktorwohnhause für die Realschule, zur Erweite⸗ rung der höheren Mädchenschule, zum Neubau der Handwerkerschule, zum Umbau des Bahnhofes und zur Uebernahme und Ausgestaltung der Straßenbahn.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit vier, drei und einem halben oder drei Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch An⸗ kauf oder Verlosung vom 1. Juli des der Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich wenigstens mit 1 ¾ %
des Kapitals unter Zuwachs d . tügen Füsvrreehane nn den ge oweit dur ee Erhebung v 8 b “ Erstattungen 8.e; ;se beenge. ee zur außerordentlichen Tilgung zu orstehende Genehmigung wird v 1 Rechte Dritter erteilt. Für die Berkehaltlch 88 Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung vom Staate nicht übernommen. 8 Dies t mit 18 Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Kön reu . 11,9 Len ßischen Staatsanzeiger be DI“ 23. April 1907.
er Der Finanzminister. Minister des Innern. In Vertretung. In Vertretung. (Unterschrift.) (Unterschrift.) F.⸗M. 1 7524 11 4644. M. d. J. IV b 836.
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg. chuldverschreibung
der Stadt Dortmund Buchstabe
b ℳ, buchstäblich Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom . ten Apvril 1907.
(Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom .. ten 1907.)
Gemäß den von dem Bezirksausschusse des Regie⸗ rungsbezirks Arnsberg genehmigten Beschlüssen der städtischen Behörden zu Dortmund vom 6. August 1906, 4. und 25. März 1907 wegen Aufnahme einer Anleihe von 36 000 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Dortmund namens der Staͤdt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu finen des Era8 Darlehns⸗ chu on „ welche mi . ent läbrlich zu verzinsen ist⸗
Die ganze Schuld wird nach dem Tilgungsplane durch Einlösung auszulosen verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom 1. Juli des der Ausgabe folgenden Jahres ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 19. getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs⸗ stock gebildet, welchem jäͤhrlich wenigstens ein und dreiviertel Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Daneben werden, soweit durch die Erhebung von Beiträgen usw. außerordentliche Erstattungen eintreten, die betreffenden Beträge zur außerordent⸗ lichen Tilgung verwandt werden.
Die ö“ geschieht im Monat September jeden Jahres. eer Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach Ablauf eines vom 1. Juli nach der Ausgabe der Anleihe beginnenden fünfjährigen Zeit⸗ raums eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Ter⸗ mins, an dem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Arnsberg, in der Kölnischen Zeitung und in dem Kreisblatte der Stadt Dort⸗ mund. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ kauf von Senlnpet egreitnen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in grg Weise bekannt gemacht. Geht eines der vor⸗ ezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des König⸗ sichen Megierungspräͤftbenten ein anderes Blatt be⸗
mmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten if , wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und 2. Januar, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Dormund, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. 'g. die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom
steg aßgetcgen. Schuld
ser Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach 882 nücct zahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von hem hn de do eunefris 9. ier Pesege
e e geri e Geltendmachung des An 8 aus der Urkunde gleich. 8 8
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Sahlung. bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen Segs nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ vrae ehan 89 25 der auf
nsscheine können weder aufgeboten, no ür kraftlos erklärt werden. Doch wird dem hecherifcr Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegun gfrist bei dem Magistrate angezeigt und den stattgebabten Besitz der Zinsscheine glaubhaft dartut, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Dortmund gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗
enehmigten er Schuld⸗
scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ scheincen, beim Magistrat der Ausgabe wid ch
prochen
hat. Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Dortmund, den. t
(Stadtsiegel.)
In diesem Falle sowie beim Hae eines
Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit beauftragten Kontrollbeamten.)
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg. sschein te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Dormund, Buchstabe .. N. ,über ℳ zu .. Prozent Zinsen über ℳ
Der Inhaber dieses dessen Rückgabe in der Zeit vom . .ten a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . ten I mit ℳ C, buchstäblich .. A, bei der Stadtkasse in Dortmund.
Dortmund, den . . ten 190
(Trockenstempel Der Magistat. des Stadtsiegels.)
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde
gleich.
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. , zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt Dortmund, Buchstabe .. „ Nr. .. „ Über ℳ, buchstäblich ℳ Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ..te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von bis nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in Dortmund, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen insscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Ftssesee ane ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 8 Dortmund, den. .ten 9 (Trockenstempel Der Magistrat. des Stadtsiegels.)
[16189] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 der Stadt Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 15 000 000 ℳ, in Buchstaben: „fünfzehn Millionen Mark’, zur Beschaffung der Mittel für den Ankauf von Aktien der Rheinischen Bahngesellschaft.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtischen Be⸗ hörde mit 3, 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung nach Ablauf von fünf Jahren von dem auf die Begebung der Anleihe oder des einzelnen Anleihebetrages folgenden Etatsjahre ab mit einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Finsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu
en.
orstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, 85 22. April 1907.
er Finanzminister. In Vertretung: In Vertretung: Dombois. v. Bischoffsbausen. Fin.⸗Min. I. 7523. II. 4645. Min. d. Inn. IV b. 837.
1 Regierungsbezirk Düsseldorf.
Schuldverschreibung ““ der Stadt Düsseldorf.
Anleihe von 1907 (N), Buchstabe.. . Nr. über ℳ Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigung der nister der Finanzen und des Innern vom 22. April 1907 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom .. . ten —. 1907).
In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zu Düsseldorf vom 8. März 1907 wegen Aufnahme einer Anleihe von 15 000 000 ℳ bekennt sich der unterzeichnete Ober⸗ bürgermeister namens der Stadt Düsseldorf durch diese für jeben Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar⸗ lehnsschuld von ..ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Beiseatbene durch Einlösung auszulosender Schuld⸗
insscheins empfängt gegen
Der Minister des Innern.
Rheinprovinz.
verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen nach Ablauf von 5 Jahren von dem auf die Begebung der Anleihe oder des einzelnen Anleihebetrages folgenden Etatsjahre ab längstens in Jahren getilgt. Zu diesem se wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jähr⸗ ch wenigstens ein halbes Prozent des Anleihe⸗ kapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zuzuführen sind. Die Auslosung eschieht im Monat Dezember jeden Jahres. Der tadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Pigens eintreten nu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Til⸗ gungsstocke zuzuführen.
em In⸗
Die ausgelosten sowie die gekündigten verschreibungen 6 unter 8g, sedene mn. Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Die Bekannt⸗ machung erfolgt drei Monate vor dem ahlungg⸗ termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Köni lich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtllasch der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in der Düsseldorfer Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von 1 chreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht.
Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversamm⸗ lung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ bes 8 anderes Blatt b Fa,.
is zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapi zu entrichten ist, wird es in butbsärgach, Feraatar am 1. Oktober und 1. April von heute ab gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Düsseldorf, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur ome des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ „1 vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. esshlge die Vorlegung, so verjährt der Knfpruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungäfrit an. Der Vorlegung steht die Feeieftr cf⸗ Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Fhneh⸗ des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
insscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis⸗ Fehan Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vor⸗ legungsfrist anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadt⸗ verwaltung zur Cerestig vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine ger S Füit nh gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht⸗ sihe “ nach dem Ablauf der Frist er⸗ 0 8
er Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Finescheige bis zum 31. März 1917 ausgegeben; die erneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Düsseldorf eßen Ablieferung des der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, 85 nicht der Inhaber der Schutzversche ung bei der Stadtyverwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Er⸗ neuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde habe ich diese Ausfertigung unter meiner Unterschrift erteilt.
Düsseldorf, den.. ten
(Stadtsiegel.)
Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterse rift des damit von der Stadt⸗
Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe von 1907 (N), Buchstabe. Nr.. über ö . % Zinsen über Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . . . ten ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für 88 Halbjahr vom... ten bis
Düsseldorf, den. (Trockenstempel des
Stadtsiegels.
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden itt wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird.
Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch Fenfrdal zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ rist.
Der Perlegune steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Düsseldorf der Anleihe von 1907 (N), Buchstabe 1““ über ℳ
Der Inhaber dieses Scheins empfängt geßen dessen
Rückgabe zu der obigen Schuldverschte⸗ ung die te Reihe von Zinsscheinen für die Zeit
vom . ten bis. ten 8 nebst Frneuerungeschein bei der Stadtkasse in Düssel⸗ dorf, fofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung widersprochen hat.
In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneue⸗ rungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung eacge ändigf wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
üsseldorf, den .. ten 190.
(Trockenstempel des
Stadtsiegels.)
19) Verlosung ꝛc. von Wert⸗
8 Aktien-Gesellschaft Johannisbrunnen
8 1) Geschäftsbericht des Vorstands, Vorlegung der
5) Wahl von drei Rev Sg.
. 1
. sprechende Abänderung des § 5 des Gesellschafts⸗
28 Unterfuchungssachen.
Aufgebote, 1 2 nn all. und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
veeren. Sffentlich er Anzeiger.
6. eesehndscgisenhe ten auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und
8. Niederlassun 9. Bankausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
i 688 enossenschaften.
ꝛc. von tsanwälten.
papieren.
[16293] Bekanntmachung. 3 ½ % Anleihe der Stadt Fraukfurt a. M. vom Jahre 1906 Abteilung I.
Die diesjährige erste Tilgung ist durch Rückkau wirkt. bersenrfurt a. M., den 13. Mai 1907. 1
Magistrat Rechnei⸗Amt.
1 6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteile 92.
[15856] Aktienbrauerei Rinteln, Rinteln. Bei der heute unter Aufsicht des Königl. Notars errn Rechtsanwalt Heermann dahier stattgehabten uslosung unserer 4 % Partialobligationen
wurden die Nummern 1 51 67 91 und von unseren
4 ½ % Partialobligationen die Nummern 79 104 ezogen.
he Inhaber dieser Obligationen werden hiermit
aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen Coupons
und Talons am 1. Oktober 1907 bei der
Deutschen Nationalbank Depositenkasse Rinteln
in Rinteln, bei unserer Gesellschaftskasse hier⸗
selbst oder bei der Deutschen Nationalbank in
Minden i. W. gegen Empfangnahme des Kapitals,
102 bezw. 103 % des Nennwerts, einzureichen. Die Verzinsung hört mit dem genannten Fälligkeits⸗
termine auf und wird der Betrag fehlender Zins⸗
scheine vom Kapital in Abzug gebracht. Riuteln, den 13. Mai 1907.
Der Vorstand. A. Bischof. Wilhelm Strauch. im Nr. 3, Cassel, Nachmittags 3 Uhr.
[16557]
in Zollhaus (fjessen-Nassau).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der diesjährigen ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Donnerstag, den 13. Juni 1907, 10 Uhr 15 Min. Vormittags, nach 4, Strat⸗ ford Place, Oxford Street, London, eingeladen.
Tagesordnung:
Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
2) Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der
Bllanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3) Bericht der zur Prüfung der Bilanz ernannten Revisoren.
) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinns sowie über die Entlastung für den Vorstand.
5) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat. 6) Wahl zweier Revisoren zur Prüfung der Bilanz. Zollhaus, den 13. Mai 1907.
Der Vorstand.
[15434] Generalversammlung.
Die Aktionäre der Zuckerfabrik Pelplin werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 10. Juni 1907, Nachm. 4 ½ Uhr, in das Hotel „Schwarzer Adler“ in Pelplin ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1) Vorlegung der im § 13 erwähnten Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des ebendort erwähnten Berichts des Vorstands und der im § 21 erwähnten zugehörigen Bemerkungen des Aufsichtsrats.
2) Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Gewinnverteilung.
3) Beschlußfassung über die Entlastung des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats.
4) Feststellung der Anzahl der Mitglieder des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats und erforderliche Wahlen.
Aus dem Vorstand scheidet aus durch Ablauf der Wahlperiode: Herr Gutsbesitzer Eugen Ziehm, Gremblin, durch Kündigung Herr Oekonomierat R. Rohrbek, Langfuhr, 1 Rittergutsbesitzer Heydemann, Rathstube, verr Deichhauptmann Joh. Dirksen, Vorw. Mösland, serr Oberamtmann Lewandowski, Subkau, n Direktor J. H. Wilhelms, Pelplin, und aus dem Aufsichtsrat scheiden aus durch Ablauf der Wahlperiode: 1. Gutsbesitzer R. Frost, Gr.⸗Falkenau, Herr Rittergutsbesitzer Kurtius, Altjahn.
1 welche den Auftrag erhalten, die der nächstjährigen ordentlichen Generalversammlung vorzulegende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
6) Genehmigung der Umschreibung von Aktien — § 222 des Gesetzes.
7) Ausgabe einer Anzahl von Aktien à ℳ 1200,— an Stelle von je 2 Aktien à ℳ 600,— gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags und dement⸗
vertrags. 8) Aenderung der im Gesellschaftsvertrag in §§ 11 und 22 festgesetzten Bezüge der Vorstands⸗ und Aufsichtsratsmitglieder. 8 9) Beratung und Beschlußfassung über Anträge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie über Anträge einzelner Aktionäre, sofern dieselben rechtzestig angekündigt wurden. Her Vorstand. R. Rohrbek. Wilh
Freitag, den 21. Juni 1907, Vorm. 9 ½ Uhr, in der Hafenhalle auf Nordstrand. E“
[16560]
hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 18. Juni, Nachmittags 2 ½ Uhr, im Vincentiushause hierselbst stattfindenden 25. or⸗ dentlichen Generalversammlung ein.
95) Beschlußfassung über die Entlastung des Vor⸗
[16558]
sammlung am Donnerstag, 5. J
16547] Generalversammlung der
Interessentschaft dees Aktien⸗Dampfschiffes Nordstrand
Tagesorduung: 1) Geschäftsbericht. 1“ 2) Rechnungsablage und Feststellung der Dividende. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. H. Hansen. Spruit.
Vincentius⸗Verein Baden⸗Baden. In Gemäßheit des § 25 der Statuten laden wir
Tagesordnung:
1) Genehmigung von Uebertragung von Aktien.
2) h des Vorstands und Vorlage der
anz.
3) Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Jahresrechnung, der Bilanz und der Vorschläge zur Gewinnverteilung.
4) Beschlußfassung über die Genehmigung der “ und die Verteilung des Rein⸗
ewinns.
stands und des Aufsichtsrats. 6) Neuwahl des Aufsichtsrats. Baden⸗Baden, den 16. Mai 1907. Der Aufsichtsrat.
Erste Casseler Fleischkonservenfabrik Actien-Gesellschaft Cassel.
Einladung zur außerordentlichen eG uni d. J., Hanusch Saal (Schlaraffensaal), Ständeplatz
Tagesordnung: 1) Mitteilung des Aufsichtsrats und Vorstands über den Stand der Gesellschaft. 2) Feücrußfaffung über Weiterführung des Ge⸗ 8
schäfts.
3) Beschlußfassung über die Zusammenlegung des
Aktienkapitals.
4) Beschlußfassung über Uebertragung von Aktien. 5) Abänderung folgender Paragraphen des Gesell⸗ schaftsvertrags:
a. § 1 Abs. 6 a—e durch Erweiterung des Ver⸗ aufs nach Cassel;
b. § 3 Abs. 2 3. Satz dahin, daß in Zukunft zur Uebertragung von Aktien die Zustimmung von Aufsichtsrat und Vorstand genügt;
c. Streichung des Schlußsatzes des Beschlusses vom 24. Oktober 1906 zum § 3.
d. Abänderung des § 4 durch Zulassung von Ausnahmen. ““
6) Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern Cassel, 17. Mai 1907. 3 Der Aufsichtsrat. D. Diegel, Vorsitzender.
[16542] Porzellanfabrik Limbach A. G.
Einladung. 1 Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu einer am Sonntag, den 30. Juni 1907, Vormittags 11 Uhr, im Hotel Krug zu Sonne⸗ berg stattfindenden außerordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. Tagesorduung:
Ankauf der Porzellanfabrik im Neumanns⸗ grund nebst Zubehör sowie der angrenzenden Grundstücke.
Limbach, den 13. Mai 1907.
Porzellanfabrik Limbach A. G.
[15827]
Wir machen bekannt, daß unsere Gesellschaft laut
Beschluß der am 15. März d. J. stattgehabten
außerordentlichen Generalversammlung in Liquida⸗
tion getreten ist, und fordern nach den Bestimmungen
des § 297 des Handelsgesetzbuches die Gläubiger
auf, ihre Ansprüche anzumelden.
Zuckerfabrik Böblingen in Liquidation.
Fr. Cloß.
[16295] Berliner Logenhaus Aktien-Gesellschaft. In der außerordentlichen Generalversammlung am 28. April 1907 ist an Stelle des verstorbenen Herrn Adolph Mayer Herr Georg Silberstein zum Mit⸗ gliede des Aufsichtsrats erwählt worden. Der Vorstand. Moritz Meyer. Albert Helfft. Oscar Tietz. [16217]
Berliner Hôtel Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht, nachdem die Herren
Carlos de Freitas, Hamburg,
Kommerzienrat Büxenstein, Berlin,
Handelarichter Oscar Nelke, Berlin, ausgetreten sind und Herr
Kapitän zur See von Grumme, Direktor der
amburg⸗Amerika⸗Packetfahrt⸗Akt.⸗Ges., Ham⸗
urg, neu eingetreten ist, nunmehr aus folgenden Mit⸗ gliedern: Herrn Dr. Max Hirschel, Berlin, Vorsitzender, Herrn Fabrikbesi er R. Müller, Berlin, stellver⸗ tretender Vorsitzender, Fe Kapitän zur See von Grumme, Hamburg, errn Direktor PF Heinecken, Bremen, Herrn Bankier M. Jaffa, Berlin, Herrn ees Neesen, Bremen, Herrn Königl. Kammerherrn Freiherrn von Sole⸗ macher, Schloß Namedy b. Andernach, Herrn Rentier ” Simon, Berlin. Berlin, den 16. Mai 1907. 8 ] Der Vorstand. F. CberbaC⸗.
[16548] Hirschberger Thalbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, Hirschberg i. Schl.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 11. Juni a. c., Vorm. 11 Uhr, in Frankfurt a. Main im Geschäftslokal der Elek⸗ trizitäts⸗Actien⸗Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co., Höchsterstraße 45, ein.
Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschäftsberichts.
2) Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das fünfte Geschäftsjahr 1906 und Beschlußfassung über Verteilung des Reingewinns.
3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4) Wahlen zum Aufsichtsrat.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver⸗ seneh teilnehmen wollen, werden ersucht, ihre
ktien spätestens am dritten Tage vor dem a peFärs anbe letzterer nicht mitgerech⸗ net, in
Herischdorf i. Schl. bei der Gesellschaftskasse,
Frankfurt a. M. bei der Elektrizitäts⸗Actien⸗ Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co.,
Breslau bei der Breslauer Disconto⸗Bank zu hinterlegen oder bei einer dieser Stellen die Hinterlegung bei einem deutschen Notar durch Uebergabe des Hinterlegungsscheins nachzuweisen und dagegen die Eintrittskarte in Empfang zu nehmen.
Herischdorf i. Schl., den 17. Mai 1907.
Hirschberger Thalbahn⸗Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat.
Hermann Fuldner.
Alfred Astfalck.
11655] Trierischer Winzer⸗Verein Aectiengesellschaft, Trier, Mosel.
30. Juni 1906.
Aktiva.
Kassakonto Wechselkonto Weinkonto 08. Emballagenkonto 20 266,73 Mobilienkonto 20 922 35 Immobilienkonto 87 45. 73 Debitorenkonto 33 633 97 Gaskautionskonto 100— Anteilkonto — Grundstückkonto — Neubaukonto 122 250 86 1 281 836 36,
Gewinn⸗ und
108 497 52 1 552 40 25 282 09
Bilan
Debet.
AUn IWII „ Mobilienabschreibung . . Weinkonto Berlin, Abschreibung (vorher berechneter Gewinn) . Kommissionsläger, Abschreibung. (vorher berechneter Gewinn) . Konto Dubio . . .
1183105 132384 13 748 65
Passiva.
90 000 109 100— 880 946 63 182 104 25
3 434 83 2 502 — 13 748 65
Aktienkonto. Genußscheinkonto Kreditorenkonto Hypothekenkonto Reservefondskonto Dividendenkonto
Gewinn⸗ und Verlustkonto
128 836 36 Kredit.
161 386/83 848 72
8
Verlustkonto.
Per Weinkonto Emball gekonto
1“
88 192 285 55
Gewinn⸗ und Verlustkonto. — 182 28555
8 In der am 6. April 1907 in Trier stattgehabten ordentlichen Generalversammlung wurden die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Abgeordneter G. F. Dasbach,
Lauer, Irsch, wiedergewählt. 8 Trier, 20. April 1907.
H. Gottfried.
Der Vorstand.
Trier, und Nicolaus
R. Faust.
[16559] Vermögensverwaltungs⸗-Stelle für Offi-
ziere und Beamte Kom.⸗Ges. auf Actien.
Wir machen hierdurch bekannt, daß für die am
27. Mai 1907, Vormittags 11 Uhr, im Architektenhaus, Berlin, Wilhelmstraße 92/93, statt⸗ findende ordentliche Generalversammlung nach⸗ träglich folgender Punkt auf die Tagesorduung gesetzt worden ist:
8) Antrag des Kommanditisten Dr. Aßmann be⸗ treffs Erstattung ihm angeblich erwachsener Kosten zum Zwecke einer durchgreifende Reorganisation der Verm. Verw. S der Regreßnahme. 1“
Berlin, den 17. Mai 1907.
Der Aufsichtsrat. . P.: v. Girahh.
außerordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, mittags 2 ½ Uhr, in das Hotel „Victoria“ hier eingeladen.
den 19. Juni ds. Js., Nach⸗
Tagesordnung: .
1) Widerruf der dem Vorstand und Aufsichtsrat für die Bilanz pro 1905 erteilten Entlastung. 3 Beschlußfasung über die Bilanz pro 1906. 3) Beschlußfassung über eine Schadenersatzklage gegen Fr. Aug. Götz wegen zu hoher Bewertung seiner Einlage. Die Herren Aktionäre werden ersucht, behufs Aus⸗
übung des Stimmrechts die Aktien bei unseren Bureaus in Stuttgart oder in Aalen oder bei den Bankfirmen Neunnich & Stuber in Stuttgart oder Schlack & Fritsch in Aalen und Ellwangen oder bei einem Notar gemäß § 15 der
en zu
hinterlegen. Stuttgart, 17. Mai 1907.
OstertagWerke, Vereinigte Geldschrankfabriken A. G.
Der Vorstand. Der Vorsitzende Fr. Ostertag. des Aufsichtsrats: Jul. Ostertag. C. S. Cherbon.
[16541] Papierfabrik Krappitz, Aktiengesellschaft, Krappitz O/S.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der diesjährigen ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Mittwoch, den 5. Juni 1907, Vor⸗ mittags 10 Uhr, nach dem Geschäftslokal des Herrn Rechtsanwalts Adolf Berlizheimer, Frank furt a. Main, Opernplatz 14, eingeladen.
Tagesordnung: 1) Vorlegung der Bilanz, des Gewinn⸗ und Ver⸗ lustkontos und des Geschäftsberichts pro 1906. 2) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und Erteilung der Decharge. 8
3) Verteilung des Reingewinns. 8
4) Verlosung von Teilschuldverschreibungen. u““
Die Aktionäre, welche an der Generalversammlu 3 teilnehmen wollen, haben ihre Aktien gemäß § 17 des Statuts bei einem deutschen Notar oder bei den Bankhäusern G. Löwenberg & Co. in Berlin und Weis, Beer & Co. in Frank furt a. Main zu hinterlegen.
Krappitz, den 17. Mai 1907.
Der Vorstand. G. Burtscher.
[16216]
Portland⸗Cementwerke Höxter⸗Godelheim
A.⸗G. Höxter.
Die Generalversammlung unserer Aktionäre vom 14. Mai 1907 hat zur Tilgung der Gewinnanteil⸗ scheine im Wege der Verlosung den Betrag von ℳ 30 000, — festgesetzt. 8
Demgemäß wurden von unseren Gewinnanteil⸗- scheinen heute ordnungsmäßig folgende Nummern
ausgelost: Nr. 3 9 12 31 36 59 74 75 98 104 119 139 152 153 154 181 190 197 198 199 202 203 212 221 223 224 226 233 243 250 285 290 296 303 305 306 331 351 389 393 420 460 474 475 477 481 486 505 510 519 529 530 531 533 548 550 565 571 572 587 588 589 590 601 622 643 655 661 662 663 670 680 690 694 702. 1 Die Verzinsung dieser Gewinnanteilscheine endet am 15. Mai 1907. Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der be⸗ treffenden Gewinnanteilscheine mit dem Jahresschein für 1907 und folgende durch 3 die Kasse der Gesellschaft in Höxter, das Bankhaus A. Spiegelberg, Hannover, die Commerz⸗ und Disconto⸗Bank, Berlin und das Bankhaus Meyer Cohn, Berlin. Der Jahresschein für 1907 wird mit dem Auf.. druck „Verzinsung ab 15. Mai 1907 ausgeschlossen“ 8 versehen und dem Vorzeiger zurückgegeben. Sollte der Reingewinn des Jahres 1907 die Ver⸗ teilung von Zinsen auf die ausgelosten Gewinn⸗ anteilscheine gestatten, so erfolgt die Zahlung dieser Zinsen auf den Jahresschein gegen dessen Rückgabe. Von den im Jae 1906 ausgelosten Ge⸗- winnanteilscheinen sind die Nr. 320 340 534 535 544 552 667 677 678 696 noch nicht zur Einlösung vorgezeigt worden. Högter a. d. W., den 15. Mai 1907. Portland⸗Cementwerke Höxter⸗Godelheim
*W.
Der Vorstand.
Rud. Thiele. Dr. Wormser.