Nach der Schätzung haben Weizen
nd Rog
ote „gut“, Sommerhafer und ⸗Gerste die Noten gut“ zu ungefähr eist kalt und na Burückgehalten worden. auf wärmeres und trockneres
leichen Teilen erhalten. 1 die Entwicklung der Man etter.
Die Kleefelder und die Wiesen versprechen
maht. Die Kartoffelfelder sehen gut sind noch zu klein,
vii
gerade
mit kleinen kommenden Ernte ausreichen.
erhebli
um den
5 Millionen Doppelzentner zu dechen.
Der eingeführte Weizen ka Rumänien, zum Teil auch Nordamerika und aus Algier,
aus
lieferte Nordamerika.
An zeitweise zugelassenem, zur Wiederau
stimmtem zentner eingef
dafür 3 273 400 dz
Weizen wurden im rund 7 estte sind dabei mitgerechnet) und Mehl und mehlhaltige Präparate ausgeführt.
rt (die vorhandenen
Hele wurde, obwohl die letztjährige Ernte gewe
en war, mit 4 700 000 dz, in ausgegangenen Jahren eingeführt. ungsweise eingeführten 56 000 ausgeführt sein, Getreidepreise stellten Anfang April d. J. für 100 kg
bezieh Deutschland
Die
8 Hafer
Braugerste 1. Futtergerste ... Zur Zeit wird Weizen mit 25,25 32,75 bis 33,00 Fr. bezahlt. Der Weizenpreis war im Mai d. J. schon bis auf 26,00 Fr. gestiegen. Roggen kostet zur Zeit 19,25 und
Hafer 20,50 Fr.
as Kaiserliche M.: Die F wurde in diesem Jahre wesentlich vorherrschend verhältnismäß
unterm 15. d. März
Wetter, gelöst wurde.
Gegenden wird
können; das Sommergetreide ist zum gr kommen. Mit dem Setzen von Kar 1 Rückstand; das Säen von Futterrüben beginnt erst um diese Zeit; sind die jungen Keime zum Teil Der Winterroggen steht im allgemeinen tellen wird berichtet, daß
m
wo früher gesät wurde, Kälte vernichtet worden. gut, nur vereinzelten S
Anfang Juli das eine Beilage zum „ bezogen werden kann.
estellt wird, sind die wichtigsten füe Postsendungen aller Art sowie
ie
April)
8
Neues Königliches Operntheater.
Königlichen Operntheater trat vorgestern in Frau Charles Cahier aus New Figur der veranschaulicht hat, im 21 das
9 Im Neuen
Frenespschen Ensemble Carmen“
ast in⸗.
wie sie Bizet musikalisch Wort Anwendung findet, das H
haupt gebraucht,
was ihr für Ungeheuer aus ihnen macht“ doch der von Frau Cahier dar ihretwillen schüssige Bahn geraten konnte. es Gastes den dämonisch leidenschaftlichen Zug,
daß um
8 8
Weizen. Weizenmehl
Wiederausfuhr zu venechzen. 2
und zwar nach England und der
folgendermaßen: 1907 gegen
8 Franken
8 22,75 — 22,80 29,55
Saatenstand in Norwegen.
hristiania berichtet rühjahrsbestellung der Aecker in Norwegen dadurch verspätet, daß die Ende ig warme Witterung in den Monaten April und Mai fast überall durch kaltes regnerisches das häufi Au wodurch an manchen Stellen, großer Mangel au Viehfutter lichen Landesteilen ist die Ackerbestellung n und nachdem jetzt warmes Wetter eingetre auf einen guten Ernteausfall 3. Zt. recht
Generalkonsulat in C
noch im Mai von Nachtfrost
der
entstand.
man binnen kurzem
Verkehrsanstalten.
erscheint Reichsanzeiger“
Aenderungen wird in der
Postbücher, Post⸗
Theater und Musik.
auf. Wenn auf die amlet in bezug auf „gescheite Männer
— so
das Wort:
estellten Carmen ergeant Don In der Tat
der
8
Königliche Schauspiele. Dienstag: Schau⸗ spielhaus. 167. Abonnementsvorstellung. Die Raben⸗
steinerin. Wildenbruch. 7 ½ Uhr.
MNeues Operntheater. Gastspiel des José Feren Abonnementsbillefte Letztes Gastspiel der
ellung.
Schauspiel in 4 Akten von Ernst von egie: Herr Regisseur Keßler. Anfang
Unter Leitung des Direktors: „Ensembles. 70. Vor⸗ und Freiplätze sind Primadonna von der
ungültig. K. K. Feee in Wien Madame Charles Cahier
us New York. Carmen.
Georges Bizet. Ludovic Halsvy, Merimée. eitung: vorwellung.
Th. Gaßmann.
stellung.
Regie: Fritz Re Mittwoch: Schauspielhaus. Feenhände. Nach Scribes „Les Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. Tausend und eine Nacht.
3 Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Textbearbeitung von Johann Strauß. Ernst Rei In Stene gesetzt von Jofé Ferenchzy.
Oper in 4 Akten von Frnc Meilhac und nach einer Novelle des Prozper Hermann Litt. Mustkalische
168. Abonnements⸗ Lustspiel in 5 Aufzügen. doigts de fée“ bearbeitet von
Text von
dl.
Unter Leitung des Direktors: 71. Vor⸗ Operette in Berliner B. Jacobson. Musik von Musikalische Einrichtung von
g
„gut“ und „ziemlich
Die Witterung war bisher ist daher etwas
offt jetzt, besonders für die Weizenblüte,
aus. Die Zuckerrübenpflanzungen um über ihr Gedeihen urteilen Die Gemüsepflanzen geben einen er. einen solchen in Aussicht. Die etwas gelitten; im rtrag an Cideräpfeln. ie Getreidevorräte, sind sehr gering, sie dürften bis zur vorigjährigen Weizenernte hatte 89 Der Weizenertrag hat sich aber als daß nur ein Zuschuß cemdem Weizen notwendig war
iemlich guten Ertrag oder bstbäume haben unter der besonderen erwartet man nur einen
hauptsächlich die Vorräte an Weizen, Zuschüssen von auswärts
Millionen Doppelzentner ergeben. größer herausgestellt, so von ungefähr 3 Millionen Doppelzentner an
m zum größten Teil aus Rußland und aus den Vereinigten Staaten von den in Havre eingeführten Weizen
sfuhr als Fabrikat be⸗
größeren Mengen als in den vor⸗ Es war aber auch eine Ausfuhr so sollen die aus Hafer größtenteils wieder⸗ Schweiz.
sich nach den Pariser Notierungen
Fr. und Weizenmehl mit
Graswuchs blieb infolgedessen sehr zurück, besonders den höher gelegenen Distrikten, In den südlichen und west⸗ sai brig8, Bestehen. unmehr dur ten ist, schei günstig zu sein. In einigen mit der Heuernte beginnen ößten Teil gesäͤt und gut auf⸗ toffeln ist man teilweise noch
eine neue Nummer des „Postblatts“ bildet, aber auch für sich Im Postblatt, das im Reichspostamt zusammen⸗ Versendungsbedingungen und Tarife für Telegramme enthalten. Auf seit dem Erscheinen der bere, Prngenes Nummer (Anfang eingetretenen durch besonderen Druck (Schräg kann auch neben anderen, umfan mit der Post und Telegraphie nachrichten für das Publikum usw.) mit es diese bis auf die neueste Zeit ergänzt. Sö beträgt für das ganze Jahr 40 ₰, ₰. Bestellungen werden von den Postanstalten entgegengenommen.
chrift) hingewiesen.
reicheren Hilfsmitteln und Telegraphen⸗ Vorteil benutzt werden, weil Der Bezugspreis des für die einzelne Nummer
schwerlich glauben, José ließ das Auftreten
i vorwiegend die fügte sich die Da ein, ohne jedoch das Darstellung wie geschaffenen übrigen eine reichliche Vor⸗
aus. Den Stierfechter wohlklingendes Organ verfü Kostüm als seinem Spiel na
zu können. t,
ins Operettenhafte, unter der Leitung von Fritz Reht⸗ verdient Anerkennung. Publikums mit lebhaftem Veifa
Die Schätzung der
Rabensteinerin“ von Ernst von Jahresbedarf von setzung wiederholt.
Am Mittwoch, Abends 7 ½ direktor Bernhard Orgelkonzerte mitwirken das Soloquartett: . Herr Millionen Doppel⸗
keineswegs schlecht Berlin, Direktor Ma Berliner Unfallstat meinsam mit Kommerzienrat Unfallstationen vorbereitete, die Zwecke die Unfallstationen der Stadt Berlin für die erste Hilfe bei kungen. Aus ursprünglich vier und 1894 gegründet waren, die mit ihrer stets steigenden In
1906 mit
16,50. storbenen
efunden und Mustergültiges geschaffen haben.
von Erfindungen der Kle findungen) eröffnet werden.
figur carakterisiert, völlig vermissen;
ging die Leistung des Gastes kaum über das Durchschnittsma ganzen
willig ndividuelle dieser für
itwirkenden zeichnete sich die Darstellerin der Micaela (Jenny Wilms) in gesanglicher eht und durch 1 Spiel ga er
den Eindruck eines Stierfechters Der Don José des sre Oscar Braun päter FäS. sich die Leistung.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Die
Irrgang in der St. Marienkirche seine vor den Ferien; es werden
Michaelis, Herr Ludwig Schubert und g Lipsch (Violine). Der Eintritt ist rel.
Mannigfaltiges.
Schlefinger, onen, ist heute morgen im Alter von 66 Jahren infolge Gehirnschlages verschieden.
B. Knoblauch — die Gründung der geschah dies in erster Linie zunäch der Se enschaften, hrem und den Unfällen Stationen, wurden bis
60 000 Personen erste Hilfe gewähren. alt in den letzten Jahren dem Verband für erste Hilfe, in dem die drei Gesellschaften für erste Hilfe, fallstationen und Rettungsgesellschaft sich in gemeinsamer Tätigkeit namentlich auf dem Gebiete des Krankentransportwesens
In der Ausstellungshalle am Sonnabend, Vormittags 11 Uhr,
gesanglicher Beziehung hinaus. Dame in das Ensemble
auch in rstellung der Von
olle zutage treten zu lassen. en
Heinz Barth, über der aber im übrigen mehr
ein seinem machte. Stich Das Orchester edl war zu riedenstellend; auch die Die Vorstellung wurde seitens des ll aufgenommen. G
hatte anfangs einen
Wildenbruch in der bekannten Be⸗ Uhr, beschließt der Königliche Musik⸗
in dem letzten Konzert Kimpel, Frl. Julia
Frau Charl. err Harzen⸗Müller sowie
24. Juni 1907. der Begründer und Leiter der
Als er im Jahre 1893 — ge⸗ t für aber erwiesen sich
ununterbrochenen Aerztedienst Einwohnern als unentbehrlich und plötzlichen Erkran⸗ die in den Jahren 1893 zum Jahre 1898 20 Stationen, anspruchnahme jetzt jährlich mehr als Die Haupttätigkeit des Ver⸗
bald
Sanitätswachen, Un⸗
Zoologischen Garten wird am eine Allgemeine Ausstellung inindustrie (räumlich kleiner Er⸗
Spandau, 22. Juni. begleitet war, ab⸗
Gardefuß Der Fei n der Zitadelle vorangegangen. Gottesdienst statt. Nach dies Generalleutnant von Salisch
Kaiserhoch endete. Darauf
ompagnie des
chgehends beendet, nen die Aussichten
und nach neuer Art. Um 3 Uhr
durch die „Kolberg 1807“ nshefüe wurde der Feier. Aus An
7
er durch Kälte 8 Schickfale
.“
Ludwig Ernst von Borowski Landeskirche und seelsorgerischen helm III. und der Königin Luise, mittag feierlich enthüllt und dur
neuen Nummer Das Postblatt für den Verkehr
Summe gespendet.
Stettin, 23 Juni. (W. 16l Heinrich“ der Hamburg⸗ vo
Dem Dampfer brochen, die „Bavaria“
8 erhielt ei
Kiel, 24. Juni. dem ork als armen,
zollern“ den japanischen Admiral Kommandanten der beiden jap „Tschitose“. Der Admiral überre das japanische Matrosen vor
dem Deck der Hohenzollern“ a besteht aus einer etwa ein dunkler Bronze von feinster
mit ausgebreiteten Schwingen
stellend. „München“,
die Frauen über⸗ wissen allzu gut, konnte man es
auf die ab⸗
der die Titel⸗
Choreographie: Ballettmeister Louis Gundlach aus Wien. Dirigent: Arthur Peisker.
Deutsches Theater. Gastspiel des Meinhard⸗ Bernauer⸗Ensembles. Dienstag: Der Jongleur. Anfang 8 r — 111M1X.“
Mittwoch: Der Jongleur. 3
Neues Schauspielhaus. Dienstag, Abende
8 Uhr: Hopfenraths Erben. 1“ Mittwoch: Popfenraths Erben. 8 Donnerstag: Hopfenraths Erben. 1 Freitag, Abends 7 ½ ÜUhr: Alt⸗Heidelberg. Sonnabend: Hopfenraths Erben.
Schillerthenter. o. (Wallnertheater.) Morwitz Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Carmen. E⸗ Oper in 4 Akten von Georges Bizek.
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Undine.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Hugenotten.
Komische Oper. Dienstag, Abende Uhr:
Carmen. 1 Mittwoch: Hoffmanns Erzählungen. Donnerstag: Carmen.
Freitag: Hoffmanns Erzä Sonnabend: Carmen.
(W. T. B.) Vertretern der militärischen und städtischen Behörden und unter Be⸗ eehen zahlreicher ehemaliger Offiziere und Mannschaften feierte die
schütz in alten Kostümen und Uniformen Festmahl und darauf Gartenkonzert und
aß der Gedenkfeier hat mann von Hanstein in einer geschichtlichen nehmern überreicht wurde, die Waffentat von Kolberg und die weiteren der daran beteiligten Artillerietruppe geschildert.
Königsbergi. Pr., 23. Juni.
Neuroßgärter Kirchengemeinde übergeben worden. Denkmals hatte auch Seine Majestät der Kaiser eine namhafte
amburg nach Helgoland befand, und der Reederei Kunstmann, Stettin, unterwegs war, stießen gestern nachmittag unweit Cuxhaven zusammen. „Prinzessin Heinrich’ wurde der Vordersteven
und am Vorderteil über der Wasserlinie.
(W. T. B.) und König empfing am Sonnabendmorgen an Bord der „Hohen⸗
auf einer Um [9 ¾ Uhr begab Sich Seine die alsbald eine Fahrt in See
2 E— 2 — EEEEEEEEEEE— — 4 —
In Anwesenhbeit von
artillerieregiments ihr 100⸗ er war gestern ein Empfangsabend
Heute 1] 10 ½ Uhr fand em hielt der tadtkommandant, eine Ansprache, die mit einem
erfolgte Exerzieren am Ge⸗ sowie nach altem Reglement mittags war im Schützenhause estvorstellung, wobei Heyses estball bildete den Sch uß der Kompagniechef, Haupt⸗ Skizze, die den Festteil⸗
Nach . Ein
(W. T. B.) Das zur Erinnerung an „einzigen Erzbischof der preußischen Berater des Königs Friedrich Wil⸗ hier errichtete Denkmal ist heute ch den Oberbürgermeister Körte der Zu den Kosten des
T. B.) Der Dampfer „Prin⸗ Amerika⸗Linie, der sich auf der Fahrt der Dampfer „Bavaria“ der von Spanien nach Stettin ge⸗ ne Beschädigung am Kajütenaufbau
Seine Majestät der Kaiser Jjuin mit seinem Stabe und die anischen Kreuzer „Tsukuba“ und ichte Seiner Majestät ein Geschenk, dem Erscheinen des Kaisers auf ufgestellt hatten. Das Geschenk en Meter hohen Gruppe aus japanischer Arbeit, einen Adler, Felsklippe sitzend, dar⸗ Majestät an Bord der antrat. Um 9 Uhr hatte
die Wettfahrt des Norddeutschen Regattavereins im 0. Hafen für Jachten der 5. und 6. Klasse angefangen. Um 10“ls aann die vom Jachtklub de France und dem Kaiserli 8 achtklub um den Coupe de France auf der Kieler Föhrde 85 anstaltete Wettfahrt. Seine Majestäͤt der Kalser sah auf Seiner Au⸗ fahrt mit der „Muünchen“ den Start beim Bülker Feuerschiff. Bei der Wettfahrt des Norddeutschen egattaverein am Sonnabend errang in Klasse Va Kreuzerjachten von 8 bis 18g
7 Segellängen) „Wildente“ den ersten Preis.
In Klasse Vb (Kreuzerjachten von 7 bis über 6 Segellängen zweiten Preis „Wittelsbach⸗
erhielt den ersten Preis „Scottie“, den den Püitt.n gs abt en n Klasse reuzerjachten von 6 Segellängen und d erhielt „Rohrspatz II.“ den ersten Preis. 8 38 Arune 5 28 dem Rennen der Einheitsjachten errang den ersten Pregh „Helene“.
In der Klasse Va (Rennjachten von 8 bis über 7 Se ellã erhielt den ersten Preis „Feinsliebchen III“. gerlmmgn)
In der Klasse Vb (Rennjachten von 7 bis über 6 Segellängen erhielt den ersten Preis und den Herausforderungspreis der N. R. 81 „Frechdachs I1“, den zweiten Preis erhielt „Lunula“.
n der Klasse VI (Rennjachten von 6 Segellängen und darunten) erhielt den ersten Preis „Windspiel IXæ, den zweiten Preis Schelm⸗
Bei der Sonderklassenwettfahrt erhielt den ersten Preis „Wittelz⸗ bach II', den zweiten Preis „Seehund“, den dritten Preis „Wannsee⸗ den vierten Preis Tilly X“*† den fünften Preis die Jacht des Kron⸗ prinzen „Angela IV, den sechsten Preis Sonderling, den siebenten Preis „Howacht II“, den achten Preis „Molch II“, den neunten Preiz „Klabautermann“, den zehnten Preis „Molch“.
Gestern hielt Seine Majestät an Bord der Gottesdienst und nahm dann an Bord des „Meteor“ an der Regattn des Norddeutschen Regattavereins teil. Die Wettfahrt, die bei zeitweilig stürmischem Wetter auf der Kieler Föhrde vor sich ging hatte, nach „W. T. B.“, folgendes Ergebnis:
1 In Klasse A (Schonerkreuzer von 32 bis über 26 erhielt „Meteor“ ersten Preis. „Hamburg“ Havarie aufgeben.
In Klasse B (Schonerkreuzer von 26 bis über 21 Segellängen) erhielt „Adela“ den ersten Preis.
In Klasse I (Schonerkreuzer von 21 bis über 16 Segellängen) erhielt „Susanne“ den Erinnerungspreis als ersten Klassenpreis und den Iebgnsheeias jacht 88
n Klasse A (Rennjachten von 32 bis über 26 Segellän en erhielt „Orion“ den ersten Preis. 8 68 „ In Klasse B (Kutter, Yawls usw., Kreuzerjachten von 26 bit über 21 Segellängen) erhlelt „Navahoe’ den ersten Preis.
„In Klasse I (Kutter, Yawls usw., Kreuzerjachten von 21 blt über 16 Segellängen) erhielt „Kommodore“ den ersten Preis.
In Klasse II (Kreuzerjachten von 16 bis über 12 Segellängen) erhielt „Paula“ den Ehrenpreis von Hamburger Freunden des Segel⸗ sports als 1. Klassenpreis und den Großherzogspreis.
In Klasse III (Kreuzerjachten von 12 bis über 10 Segellängen) erhielt „Tai Peng“ den ersten Preis; „Carlota“ mußte aufgeben.
In Klasse IV ee von 10 bis über 8 Segellängen) erhielt „Midgard“ den ersten Preis, „Lilly“ den zweiten Preis, „Iser⸗ den dritten Preis. „Inula“ und „ inguin II.“ brachen den Maft. Bei dem Match zwischen „Irmelm ose“ und „Songa“ siegte letztere.
In Klasse 1V (Rennjachten von 10 bis über 8 Segellängen) erhielt „Kranich II.“ den ersten Preis und den Herausforderungspreis; „Grünau“ erhielt den zweiten Preis. „Capri“ mußte aufgeben.
Münster in Westfalen, 22. Juni. (W. T. 82 Der Deutsche Aerztetag beschloß, den zwischen ihm und dem Zerbande deutscher Lebensversicherungsgesellschaften bestehenden Vertrag zu kündigen und in erneute Vertragsverhandlungen zu treten, sowie ferner auf den Erlaß eines Kurpfuschereiverbots hinzuweisen. Die Ver⸗ sammlung wurde dann durch den Vorsitzenden Geheimrat Loebker ge⸗
en.
St. Petersburg, 23. Juni. (W. T. B.) In Essentuki bei Pjatigorsk . wurde heute früh 6 Uhr 2 Minuten ein mit unterirdischem Getöse verbundenes Erdbeben verspürt.
New York, 24. Juni. (W. T. B.) „Daily Mail“ meldet vom 23. Juni: Gestern nacht hat die elektrische Leitung, die für die New York⸗, Zentral⸗ and liefert, bei dem Viadukt ehabt. Die die Eisenbahn stützenden Saͤulen und Trage⸗ alken wurden auf eine Entfernung von einer halben Meile mit Elektrizität geladen. Ungeheure Flammen, die durch ihren Lichtschein blendeten, fegten die Schienen entlang. Geschmolzenes Eisen und Kupfer ergoß sich in die Straßen, dazu vernahm man das fortwährende Getöse von Explosionen, das eine wilde Panik ver⸗ ursachte. Die Feuerwehrleute wagten nicht, die Spritzenschläuche in Anwendung zu bringen, damit das Wasser nicht als Leiler wirkte und sie einen elektrischen Schlag erlitten. Der Brand dauerte, bis die Leitung abgestellt war.
„Hohenzollern⸗
Segellängen)
den mußte wegen
über die 125. Straße Kurzschluß
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 6.“ Konstantinopel, 24. Juni. (Meldung des „Wiener Telegr.⸗Korresp.⸗Bureaus“.) Die türkischen Zollämter haben die Instruktion erhalten, mit der Einziehung des um 3 Prozent e Zolles morgen zu beginnen.
s Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Garten. Kantstraße 12.) Dienstag
Die lustige Witwe. Victor Léon und Leo Stein. M. Lehär.
Mittwoch bis Männer.
Schillertheater N.
Tbheater.) Dienstag, Abends §Ühr:
Residenztheater. (Direttion⸗Ri Dienstag, Abends 8 Uhr: Haben
verzollen? Schwank in 3 Akten vo und P. Veber.
zu verzollen?
rektion: Kren und Schönfeld.) Dien
Adolph Klein.) Anfang 8 Uhr. ——
Theater des Westens. (Statt
Gastspiel des Neuen Operettentheaters aus Hamburg. Operette in 3 Akten von
Mitwoch und folgende Tage: Die lustige Witwe.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 2286.) Diens⸗ tag, Abends 8 Uhr: Die Welt ohne Männer. Sonnabend: Die Welt ohne
(Friedrich Wilbelmstädtischen Mittwoch bis Sonnabend: Kyritz⸗P
Mittwoch und folgende Tage: Haben Sie nichts
Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di⸗ gastspiel. Staatsanwalt Alexander. (ETitelrolle:
Mittwoch und folgende Tage: Staatsauwalt Alexander.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Hildegard von Veltheim mit Hrn. Regierunggassessor Herbert von Conrad a. d. H. Fronza (Schönfließ-— Kalbe a. S.).
Verehelicht: Hr. Leutnant a. H. Gerth Frhr. von Ketelhodt mit Frl. Vera von Hertzberg (Bebringen — Borkau). — Hr. Pastor Herrmann Stäsche mit Frl. Luise Köppen (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Friedrich von Redecker (Gisbertshof, Ostpr.). — Eine Tochter: Hrn. von Stuckrad reenshürg)
Gestorben: Hr. Geheimer Reglerungsrat August Pabst (Hannover). — Frl. Rosalie von Sommer⸗ feld (Wittenberg).
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
on: Zoologtscher Abends 8 Uhr:
usik von Franz
yritz.
chard Alexander.)
Sie nichts zu n M. Hennequin
stag: Ensemble⸗
Sommerpreise.
Hudson River⸗Eisenbahn den Strom 1
zum Deuts
N 149.
“ 1“
——
betre
8 88 Wir
Preußen ꝛc.,
verordnen,
der Monarchie, für deren gesamten Umfang, was folgt:
s Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten 6 Iun 1865 (Gesetzsamml. S. 705) wird, wie folgt,
abgeändert
Der § 1 erhält folgende Fassung: 8 D)e- ” bezeichneten Mineralien sind vom Verfügungs⸗ rechte des Grundeigentümers ausgeschlossen:
Gold, Silber, Quecksilber, Eisen mit Ausnahme der Rasen⸗ eisenerze, Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt, Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon und Schwefel, gediegen und als Erze;
Alaun⸗ und Vitriolerze;
Steinkohle, Braunkohle und Graphit;
Steinsalz, Kali⸗, Magnesia⸗ und Borsalze nebst den mit diesen Salzen auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen und die Solquellen.
Die Aufsuchung und Gewinnung dieser Minerialien unterliegt
den Vorschriften des gegewärtigen Gesetzes. 2) Hinter § 1 wird folgender § 1 a. eingeschaltet: Der Erwerb und Betrieb von Bergwerken für Rechnung des
Staates
ein anderes ergibt, allen berggesetzlichen Bestimmungen ebenfalls
1b en. vI 8 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Die
es sowie der Kali⸗, Magnesia⸗ und Borsalze nebst den mit 22 — auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen und Solquellen steht allein dem Staate zu. dieser Bestimmung bleiben hinsichtlich der Steinkohle die Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Pommern und Schleswig⸗Holstein.
Der Staat kann das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung des Steinsalzes, der Kali⸗, Magnesza⸗ und Borsalze sowie der mit diesen Saljen auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salie und Solquellen an andere Personen übertragen. soll in der Regel gegen Entgelt und auf Zeit erfolgen.
Zur Aufsuchung und Gewinnung der Steinkohle bleiben dem Staate außer den von ihm zur Zeit betriebenen und den sonstigen
in seine
27 Abs. 1
Maßgabe d Ueh g. nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes
nachgesucht und binnen weiteren sechs Monaten ausgesprochen
werden.
1) Der § 3 erhält folgende Die Aufsuchung der im § natürlichen Ablagerungen — das Schürfen — ist in Ansehung der nach § 2 Abs. 1 dem Staate vorbehaltenen Mineralien nur dem Staate und den von diesem ermächtigten Personen, in Ansehung der
übrigen
Die Vorschriften im acne und neunten Titel dieses Gesetzes
Len de ürfe
Der Schürfer kann durch Polizeiverordnung des Oberbergamts verpflichtet werden, der Bergbehörde von dem Beginn und von der Einstellung der Schürfarbeiten innerhalb einer bestimmten Frist
Anzeige
bergamts die Geltung der §§ 67 bis 70 und 72 bis 77 dieses Ge⸗ setzes mit den aus der Schürfarbeiten ausgedehnt werden.
Di
lichen Kenntnis gekommenen 3) Im dritten Abs. des § 4 werden die Worte: 1 ersetzt durch die Worte: „bis zu sechzig Meter“.
1) Der zweite Abs. des § 14 fällt fort. b 2) Der § 15 erhält folgende Fassung: 8 Die Gültigkeit einer Mutung ist dadurch beding 1) daß das in der Mutung bezeichnete Mineral an dem an⸗
“
s -8
er Fund, wenn er später wieder ins Bergfreie
ersten
“ Senect öeeans er ort. 8 8.4) Im Abs. des § 17 tritt an die Stelle des Wortes: „Quadratlachtern“ das Wort: — 8 5) Der erste Abs. des § 18 erhält folgende Fassung: Die Angabe der Lage und Größe des Feldes sowie die Ein. reichung des Situationsrisses (§ 17) müssen binnen sechs Monaten Präsentation der Mutung bei der zur Annahme der letzteren zugten Bergbehörde erfolgen. Als vierter Abs. des § 18 wird folgende
na ben 6) gefügt:
Mängeln des Situatkonsrisses, die nicht vom
hüs
“
Königreich Preußen.
end die Abänderung des Allgemeinen Berg⸗
Im übrigen soll der Staat das Recht der Aufsuchung und Ge⸗ winnung der Steinkohle an andere Personen übertragen. Ordnung der Uebertragung erfolgt durch G setz.
Für die Aufsuchung gelten die nachstehenden Vorschriften: 2) Hinter § 3 werden folgende §§ 3a und 3b eingeschoben:
8 b benence binnen sechs Wochen abzuhelfen. ers
1I1
Amtliches.
Gesetz,
gesetzes vom 24. Juni 1865. Vom 18. Juni 1907. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
gnameaae.-unen,
mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags
8 2 8
Artikel I. 8
ist, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nicht
Aufsuchung und Gewinnung der Steinkohle, des Stein⸗
Ausgenommen von
Die Uebertragung
8 befindlichen Feldern weitere 250 Maximalfelder 8 Nestaee- 2) dichen ghhe Die Verleihung erfolgt nach orschriften im § 38 b Abs. 1, 3 und 4 und muß
Die
Artikel II.
EE11“ en Mineralien auf ihren
Mineralien dagegen einem jeden gestattet.
3,a.
i Bergbehörden und von der Bergpolizei) finden auf das n entsprechende Anwendung.
zu machen. Ferner kann durch Polizeiverordnung des Ober⸗
Sachlage sich ergebenden Aenderungen auf
§ 3b. behörden sind zur Geheimhaltung der zu ihrer amt⸗ L g. ü- Tatsachen verpflichtet. bis zu 200 Fuß“
Artikel III.
88
t, eegebenen Fundpunkte (§ 14) auf seiner natürlichen Ab⸗ 8 * Einlegung der Mutung entdeckt worden ist und bei der amtlichen Untersuchung in solcher Menge und Beschaffenheit nachgewiesen wird, daß eine zur wirtschaft⸗ lichen Verwertung führende bergmännische Gewinnung des Minerals möglich erscheint; daß nicht bessere Rechte auf den Fund entgegenstehen.
t die auf einen Fund elngelegte gen v. inso 5ö
iner anderen Mut ü eworden, so
as Feld einer anderen Mutung ungültig seho 2s e
Muter oder mit dessen Einwilligung zum Gegenstand einer
„Quadratmetern“.
Bestimmung ein⸗
Oberbergamte be⸗ Aufforderung der
b § 39 6 Muter auf die werden (§ 33), hat der Mute Au Rakrag des
1 Erste Beil v Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeig
8 1 8
““
age
Berlin, Montag, den 24. Juni
7) Hinter § 19 wird folgender § 19 a eingeschoben:
— ird nach oder unler Verzichtleistung auf eine Mutung auf den dieser zu Grunde liegenden Fund oder auf einen anderen in demselben Bohrloch oder Schürfschacht aufgeschlossenen Fund des⸗ selben Minerals eine neue eingelegt, so beginnt für letztere der Lauf der im § 18 Abs. 1 bestimmten Frist mit der Präsen⸗ tation der zuerst eingelegten Mutung. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Präsentation der zuerst eingelegten Mutung kann eine neue Mutung auf denselben Fund oder auf einen in demselben Roöfrloc oder Sthirsgecht aufgeschlossenen Fund desselben Minerals nicht mehr eingelegt werden.
Wird ine Mutung infolge Nichteinhaltung der im § 18 Abs. 1 und 4 bestimmten Fristen von Anfang an ungültig, so kann eine neue Mutung auf denselben Fund oder auf einen in demselben Bohrloch oder Schürfschacht aufgeschloffenen Fund desselben Minerals ebenfalls nicht mehr eingelegt werden.
Artikel IV.
1) Im § 26 Abs. 2 wird das Wort: durch das Wort: „Quadratmetern“. 2) Der 27 eült Folgenae Fassung: er Muter hat das Recht, 1) in den Kreisen Siegen und Olpe des Regierungsbezirks Arnsberg und in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied des 8 Regierungsbezirks Koblenz ein Feld bis zu 110 000 qm, 2) in allen übrigen Landesteilen ein Feld bis zu 2 200 000 qm 8 zu verlangen. 1 Der Fundpunkt muß stets in das verlangte Feld eingeschlossen werden. Der Abstand des Fundpunkts von jedem Punkte der Be⸗ grenzung des Feldes darf bei 110 000 qm (Nr. 1) nicht unter 5 m und nicht über 500 m, bei 2 200 000 qm (Nr. 2) nicht unter 100 m und nicht über 2000 m betragen. Dieser Abstand wird auf dem kürzesten Wege durch das Feld gemessen.
e Flächenräume dürfen von dem Felde nicht um⸗ schlossen werden. .
Im übrigen darf dem Felde jede beliebige, den Bedingungen des § 26 entsprechende Form gegeben werden, soweit diese nach der Entscheidung des Oberbergamts zum Bergwerksbetriebe geeignet ist.
Abweichungen von diesen Vorschriften über den Abstand des Fundpunkts und die Form des Feldes sind nur zulässig, wenn sie durch besondere, vom Willen des Muters unabhängige Umstände ge⸗ rechtfertigt werden.
3) Der § 28 erhält folgende Fassung:
Sobald die Sachlage es gestattet, hat die Bergbehörde einen dem Muter mindestens vierzehn Tage vorher bekannt zu machenden Termin anzusetzen, in welchem dieser seine Schlußerklärung über die Größe und Begrenzung des Feldes sowie über etwaige Einsprüche und kollidierende Ansprüche Dritter abzugeben hat.
Erscheint der Muter im Termine nicht, so wird angenommen, er beharre bei seinem Anspruch auf Verleihung des Bergwerks⸗ eigentums in dem auf dem Situationsrisse (§ 17) 7585 Felde und erwarte die Entscheidung der Bergbehörde über seinen Anspruch sowie über die etwaigen Einsprüche und Ansprüche Dritter.
Artikel V. 1) Am Schlusse des dritten Abschnitts des zweiten Titels des Allgemeinen Berggesetzes werden folgende Vorschriften eingeschaltet: § 38 a. “
Die §§ 12 bis 38 finden in Ansehung der im § 2 Abs. 2 be⸗ zeichneten Mineralien keine Anwendung. Für dir letzteren elten die Vorschriften der §§ 38 b und 38c 88
§ 38 b. 8 1“
Das Bergwerkseigentum an den im § 2 Abs. 2 bezeichneten Mineralien wird dem Staate durch den Minister für Handel und Gewerbe verliehen. 1
Die Verleihung ist von dem Nachweis abhängig, daß das Mineral innerhalb des zu verleihenden Feldes auf seiner natürlichen Ablagerung in solcher Menge und Beschaffenheit entdeckt worden ist, daß eine zur wirtschaftlichen Verwertung führende bergmännische Gewinnung des Minerals möglich erscheint.
Die Verleihung erfolgt durch Ausstellung einer mit Siegel und Unterschrift zu versehenden Urkunde, welche die im § 34 unter
„Quadratlachtern“ ersetzt
einem konzessionierten Markscheider oder vereidigten Feldmesser an⸗ gefertigten, der Vorschrift in § 17 Abs. 1 entsprechenden Situations⸗ risse verbunden werden muß.
3 Die Verleihungsurkunde ist durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger zu veröffentlichen.
§ 38c. 1 Das nach Maßgabe des § 38b begründete E des Staates an den im § 2 Abs. 2 genannten M
in der Weise belastet werden, daß demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, auf Zeit das vererbliche und veräußerliche
einzelne dieser Mineralien innerhalb des auf dem Situationsriß angegebenen Feldes nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Ge⸗ setzes aufzusuchen und zu gewinnen und alle hierzu erforderlichen Anlagen unter und über Tage zu treffen. 1 Während des Bestedens eines nach Abs. 1 begründeten Ge⸗ winnungsrechts finden alle Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes über die Rechte und Pflichten des Bergwerkseigentümers (Bergwerks⸗ besitzers, Bergbautreidenden, Werksbesitzers) mit Ausnahme der §§ 39, 55, 65, 156 bis 182 und 164 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Bergwerkseigentümers (Bergwerksbesitzers, Bergbautreibenden, Werksdesitzers) der Gewinnungsberechtigte kritt. Steht ein — der r wei oder mehreren Mitberechtigten zu, so fin auf die Rec berhaͤltrifse 1* die Vorschriften des dierten Titels des gegenwärligen Gesetzes Anwendung. 2) An die Seele 888 zweiten und dritten Abs. des § 50 treten
Ziffer 1 bis 6 aufgezählten Angaben enthalten und mit einem von vor dem Inkrafttreten des vorliegenden
neralien kann
Recht zusteht, die im § 2 Abs. 2 bezeichneten Mineralien oder
ee.
1““ Der § 59 Abs. 1 erhäͤlt folgende Fafsung: b Die zum Betrieb auf Bergwerken und Aufbereitungsanstalten (§ 58) sowie zum Betriebe von Schürfarbeiten dienenden Dampf⸗ kessel und Triebwerke unterliegen den Vorschriften der Gewerbegesetze.
Artikel VII. Der § 192a Abs. 2 erhält b189. Fassung: 8 Gegen die Entscheidung des Oberbergamts auf Grund des § 15 Abs. 1 Bister 1, des § 27 Abs. 4 und des § 197 Abs. 1 findet inner⸗ halb zwei Wochen von der Zustellung an die Klage im Verwaltungs⸗ streitverfahren bei dem Bergausschusse bb1“
Unberührt von den Vorschriften im Artikel I diese Gesetzes bleiben die provinzialrechtlichen Bestimmungen, wonach einzelne der im Artikel I bezeichneten Mineralien dem Verfagemo be⸗ des Grundeigentümers unterliegen oder noch andere als die im Artikel 1. bezeichneten Mineralien vom Verfü ungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossen sind, sowie die Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes über die Umwandlung der gestreckten in gevierte Felder.
Unberührt von den Vorschriften im Artikel I des —2— Gesetzes bleiben ferner alle zur Zeit seines Inkrafttretens schon stehenden Berechtigungen an den im Artikel I Ziffer 3 bezeichneten Mineralien sowie die bis 88 diesem Zeitpunkte durch Mutungen be⸗
ründeten Ansprüche auf Verleihung des Bergwerkseigentums an solchen Mimnerahlen.
Auch wird an den Rechten der früher reichsunmittelbaren Standes⸗ herren sowie derjenigen, welchen auf Grund besonderer Rechtstitel das Bergregal oder sonstige Bergbauvorrechte in gewissen Bezirken all⸗ Pmein Fües, gtsbetne Mineralien zustehen, durch das gegenwärtige esetz n geändert. 2 Penht 1 besonderen Rechtstitel den Anspruch begründen, andere von der Aufsuchung oder Gewinnung der im Artikel I Ziffer 3 bezeichneten Mineralien oder von der Erlangung oder Ausübung des Bergwerkseigentums an diesen Mineralien auszuschließen, kann von dem Bevorrechtigten die Verleihung des Bergwerkseigentums an den bezeichneten Mineralien auf Grund derjenigen Bestimmungen des All⸗ gemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 beansprucht werden, welche vor dem Iekresrtn des gegenwärtigen Gesetzes in Geltung waren.
Artikel IX. welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen ünd ist vorbehaltlich der Bestimmungen im den bisherigen gesetzlichen Vorschriften zu
Ueber Mutungen, S9e. eingelegt worden § 192 a Abs. 2 und 3 na entscheiden.
Artikel X. 8
Mutungen, welche auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1905 Gesetzsamml. S. 265), betreffend die Abänderung
* Allgemeinen
erggesetzes vom 24. Juni 1865/1892, von de
kehordee aber zurückgewiesen worden —v auf des
der Rechtsweg nicht schon § 23 Lerree — Momnmgen vem
güffct ist, das Necht da eigentums gegen Staat binner
— i * Ke e eeen macht, geitt des Klagerechts
gegen den Staat verlustig. Artikel XI.
Sitld zwischen Feldern oder Feldesteilen, welche Geminnung der im Arntke I Ziffer 3 bezeichneten Mineralien bn vor Inkrufst⸗ treten des gegenwärtigen Gesetzes verliehen waren, im Bergfreien liegende Feldesteile ganz oder zum Teil eingeschlossen und diese FAheh⸗ teile ihrer Form oder Größe nach so beschaffen, daß eine sclmftünvigr Gewinnung des Minerals nicht lohnen würde, so kann don den Eigen⸗ tümern der benachbarten Bergwerke die V des Bergmerkb⸗ eigentums für die eingeschlossenen Feldesteile auf d verjenigen Bestimmungen des Allgemeinen Bergges⸗ —2ö7 w
Gegen die Entscheidung des nts findet innerhulh e der — an 88⁄ Klage im Vermaltunghftrettner fahren bei dem Bergausschusse sta “
Gegen die Entscheidung des isses ist dus Rechsmterel der Revision bei dem Ober gegeben. 8
2 2 1 .
Insoweit auf ghe die mit den im Artikel I Mr. 5 —2 bezeichneten Salzen au närn 32 8, v dem 1. —— 1907 Schürfardeiten mwordern find, die bir⸗ zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes nicht ier Fimdagkert ge. führt haben, dürfen die ürfarbeiten fortgesetzt werden. Wird au Grund derselben innerhalb eines Jahres nach dem Inkraftteeten des gegenwärtigen Gesetzes ein Fund ge⸗ so verbleibt dem Finder der Anspruch auf Verleihung des Ber gentumt un der Sul⸗ quelle nach Maßgabe der seitherigen en des Allgemetnen Berggesetzes. 3 8 r Staat ist befugt, die Abtretung 2— vinnen 12 Monaten nach dem Ablaufe des Tagek der seurung gegen Erm. schädigung zu verlangen. Bei Bemeffung der Entschävigung Hteib jedoch der Gewinn, gußer Ansatz, der aus der inftigen Musnulzumg Artktel XII.
auf Vorschriiren vermitesen merden, reuten n darem
Sereit in walche durch dieses Gef neuen
olgende Bestimmungen; 8 Sn Für das Bergm m urd das auf des § Se
Abs. 1 begründete —8— gelten die begiehenden n en arfercs⸗. Gesedboce. soweit nich aus diesem Gesetze n anderel erg
Mit der glescden Beschränkung finden die für den Erwerd der Eigentums und die Ansp aus dem Eigentum an geltenden Vorschriften das Bergwerkecigentum und Brund des § 380 Abf. 1 ndete Gewinnungerecht Anwendung.
Die für selbftändige Gerechtigkeiten geltenden Verseebeteon der Artikel 22, 28 des gavesetzes zur G dnten den 26. September 1899 ml. S. 30 7), der 1 bMn
des Ausfüdrungegesetzes zam Reichegesetz üder die Is .Heagenru-
und Zwangeverwaltang vem 28. September 1829 rt
S. 291) und des Arkkets de dee Preußfschen Gecn iwillige Gerichtsdarbeit vom 21. Septemder 1889 (Gesetzh 249) finden auf das nach § SFe Abs. 1
recht Anwendun
Bei der Be * besonderes Grundd
kann die Frist angemessen verlängert werden. Werden die versäumt, 1 ist die Mutung von Anfang an ungültig.
Grundduchdlatte des Be
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Orczos Gezatz erkt unk 8. Zuli unb. n Putkt. Mit der Aunflchrung Dteiet Eierezet mied der Mitilster für Handel Urberich unte Dnserer Höchlteigenhandigen Uutarschrift vnd deigeremeem Shniglichen Instegol Geaadem Wruemechisktaltung, don 8. Zum ale. “ wüirhenm.
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