1907 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Aug 1907 18:00:01 GMT) scan diff

6. September d. J., 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion in Stanislau: Ausführung des Baues eines zweistöckigen Wohn⸗ hauses auf der Station in Kolomea (Strecke Lemberg— Itzkany) im Gesamtwerte von etwa 47 300 Kronen. Näheres bei der genannten

Direktion. 8 8 Verkehrsanstalten.

1X1X.““ 1“

Nächste Postverbindungen nach Deutsch⸗Südwe afrika: 1) Für Briefsendungen nach Swakopmund und Lüderitzbucht mit englischem Pampfer über Kapstaot, ab Sout⸗ hampton am 10. August, in Kapstadt am 27. August, in Swakop⸗ mund am 30. August, in Lüderitzbucht am 1. Sevptember.

etzte Beförderung am 9. August ab Cöln 6,1. Nachmittags, ab Oberhausen 7,24 Nachmittags, ab Berlin Schiesischer Bahnhof 11,22 Vormittags. 2) Für Briefsendungen und Pakete nach Swakopmund und Lüderitzbucht mit Dampfer „Swakopmund der EE1— ab Hamburg am 11. August, in Swakopmund am 5. September, in Lüderitzbucht am 13. September. Schluß in Hamburg am 10. August für Briefe 6.,9 Nachmittags, für Pakete 4,0 Nachmittags. Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 10. August 1,20 Nachmittags, für Pakete am 9. August 11,24 Abends. 3) Für Briefsendungen nach Lüderitz⸗ bucht mit englischem Dampfer über Kapstadt, ab Southampton am 17. August, in Kapstadt am 3. September, in Lüderitzbucht am 15. September. Letzte Beförderung am 16. August ab Cöln 6,41 Nachmittags, ab Oberhausen 7,24 Nachmittags, ab Berlin Schle⸗ sischer Bahnhof 11,22 Vormsttags. Die nächsten Posten aus Swakopmund, Abgang am 17. und 18. Juli, sind zu erwarten am 11. und 15. August.

Theater und Mustk.

F. von Suppés einaktige Operette „Flotte Bursche“, die seit ihrer letzten Aufführung im Deutschen Theater unter der Direktion Otto Brahm auf keiner hiesigen Bühne mehr erschien, wird vom Direktor Gregor für morgen, Mittwoch, zur Aufführung in der Komischen Oper vorbereitet. Die damals von Joseph Kainz gespielte Rolle des Geier gibt jetzt Willi Brose; der „Wichsier“, einst von Guido Thielscher dargestellt, wird jetzt von Peter Kreuder gespielt. Das melodiöse Werk geht in Verbindung mit Anselm Götzls „Zier⸗

uppen“ in Szene. Die Regie liegt in den Händen des Oberregisseurs oris. Der Kapellmeister Rumpel leitet den musikalischen Teil beider Mannigfaltiges. Berlin, 6. August 1907.

Ein dritter Ferienfesttag findet morgen, Mittwoch, in der Deutschen Armee⸗, Marine⸗ und Kolonialausstellung statt. Der Eintrittspreis beträgt 50 ₰; jede erwachsene Person darf zwei Kinder unter 14 Jahren frei einführen. Auch die Sonder⸗ vorstellungen bieten wiederum bedeutende Preisermäßigung. Zu den regelmäßig konzertierenden zwei Kapellen kommt an diesem Tage eine dritte hinzu. Am vorgestrigen Sonntag war die Ausstellung von über 80 000 Personen besucht.

Am morgigen 189. Beobachtungsabend des „Vereins von Fruneen der Treptower Sternwarte“ hält der Direktor Dr. rchenhold Abends 8 Uhr im genannten Institut einen mit Licht⸗

bildern ausgestatteten Vortrag über „Die Beobachtung und das

Aus dem Programm seien Die Sternschnuppen in Sage

Photsge ghgens von Sternschnuppen“. 0 Geschwindigkeit der

lgende Gegenstände hervorgehoben: und Mythe; Der bevorstehende Augustschwarm; Sternschnuppen, ihre Höhe; Absonderliche Bewegungen; Zu⸗ sammenhang der Sternschnuppen und Kometen; Die Anziehung der Erde; Spektrum der Sternschnuppen; photographische Aufnahmen der Sternschnuppen. Karten zum Einzeichnen künstlich erzeugter Sternschnuppen erhält jeder Hörer im Institut unentgeltlich. Die Hörer werden gebeten, Bleistifte und Operngläser für die praktischen Uebungen, die im Anschluß an den Vortrag stattfinden werden, selbst mitzubringen. Mit dem großen Fernrohr wird am abend der „Mars“, der sich jetzt in Erdnähe befindet, beobachtet.

amburg, 2. August. Eine interessante Sprengung ohne Expkosivstoßfe wurde dieser Tage, wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet, im Hafen an drei Bogen einer massiven Steinbrücke vor⸗ genommen. Der erhebliche Verkehr auf dem Kanal unter der Brücke sollte nicht stillgelegt werden. Daher mußte von einer Sprengung durch Pulver abgesehen werden. Um nun die Bogen zu sprengen und deren Trümmer gleichzeitig möglichst aufzufangen, wurde bei Ebbe unter die Brückenbogen je ein großer eiserner Ponton gefahren, auf dem kräftige Klötze bis unter die Bogendecke aufgesetzt wurden. Als nun die Flut zu steigen begann, preßte sie die Pontons mit ihren Aufklotzungen gegen die Bogen, die dadurch hoch gesprengt wurden, während die Trümmer auf die ontons herabsielen. Die Sprengung gestaltete sich so einfach und chnell, daß der Verkehr kaum zwei Stunden eingeschränkt zu werden

brauchte. .

Wien, 6. August. (W. T. B.) Heute früh stieß in Spiel⸗ sfeld an der Linie Graz—Triest ein Schnellzug mit einer Vorschublokomotive zusammen, wodurch ein Heizer getötet und 8 Personen verletzt wurden.

Triest, 5. August. (W. T. 89 Die seismographischen Instrumente des maritimen Observatoriums verzeichneten heute früh ein 3 ben. Die Entfernung wird auf 4000 km geschätzt. Der Beginn der Erschütterung war 7 Uhr 52 Minuten 26 Sekunden und das Ende 9 Uhr 36 Minuten 59 Sekunden Vor⸗

mittags. 8 ““

Theater.

Neues Königliches Operntheater. Mitt⸗ woch: Unter ——2 des Direktors: Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. 119. Vorstellung. Gastspiel von The⸗ Dorré und des Opernsängers Emil Borgmann. Cavalleria rusticana. (Sicilianische Bauernehre.) Melodram in 1 Auf⸗ zug von Pietro Mascagni. Regie: Hermann Litt. Dtrigent: Arthur Peisker. (Santuzza: Thea Dorré, als Gast. Turiddu: Emil Borgmann, als Gast.) Vorher: Die schöne Galathee. Operette in 1 Akt on Franz Suppé. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Karl Hötzel. Anfang 8 Uhr. k Donnerstag: Unter Leitung des Direktorg: Bastspiel 8 José Ferenczy⸗Ensembles. 120. Vorstellung.

märchen.

Fall.

8

Gastspiel von Signorina Prevosti und des Hof⸗ opernfängers Hans Nietan. Lu Traviata. Oper in 3 Akten von G. Verdi. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Fritz Redl. Anfang 8 Uhr.

Bötel.

Neues Schauspielhans. Ensemblegaftspiel unter Leitung von Harry Walden. (Sommerpreise.) Mittwoch: Raffles. Anfang 8 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Raffles.

Deutsches Theater. Gastspiel des Meinhard⸗ Bernauer⸗Enfembles. Mitiwoch: Der Jongleur. Nnfang 8 Uhr.

Schillertheater. Morwitz⸗Oper.

London, 5. August. Konferenz für Schul Crewe eröffnet worden, König für den Kongreß hege, Regierung bewillkommnete. aus, welches das Auswär Sir Laud stizzierte zum Schluß die Arbe

gegenbringe.

Angers, 6. August. daß das Eisenbahnunglück vom Sonnta durch die Lageänderung einer von der Schiene und die dadurch herbeigeführte

(W. T. B.) hygiene ist heute nachmittag durch Lord der das große Interesse betonte, das der und die Delegierten im Namen der ord Fitzmaurice drückte das Interesse tige Amt den Arbeiten d er Brunton hielt die Eröffnungsrede und iten des Kongresses.

(W. T. B.) Es scheint gett festzustehe g (pgl.

8

Die

internationale

es Kongresses ent⸗

7

n tr. 185 d. Bl.)

itze ausgedehnten ntgleisung verursacht

Wetterbericht vom 6. August 1907, Vormittags 9 ¼ Uhr.

Name der Beobachtungs⸗ station

Wind⸗ richtung,

Barometerstand auf Meeres⸗ niveau u. Schwere in 45° Breite

8

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

Borkum

bedeckt

—2 0

Keltum

bedeckt

meist bewölkt Gewitter

Hamburg

23 halb bed.

Swinemünde

bedeckt

Rügenwalder⸗ münde

Neufahrwasser

bedeckt wolkig

Memel

Zwolkig

Aachen. 8

wolkig

Hannover

3 heiter

Berlin Dresden.

wolkig

Gewitter

Gewitter meist bewölkt

worden ist.

scheint völlig ausgeschlossen.

24 Person

8.

8

16 v11“

Die Möglichkeit eines verbrecherischen Anschlages er⸗

en, von

Die Verluste beziffert man auf denen 17 aus dem Wasser geborgen und,

ebenso wie der Lokomotivführer, ihrer Persönlichkeit nach fest⸗ hefiscn sind, während sechs Leichen noch nicht gefunden werden

onnten.

Algier, 6. August. (W. T. B.) Gestern abend stieß auf der

Linie Algier O

ran

in der Nähe von Affreville ein Per⸗

sonenzug mit einer Anzahl leerer Frachtwagen zusammen.

Es heißt,

Nähere Auskünfte zu erlangen, war bisher

Telegraphenle

itung gestört wurde.

daß mehrere Reisende getötet oder verwundet wurden.

nicht möglich, da auch die

Name der

Beobachtungs⸗

station

Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke

Barometerstand auf Meeres⸗ niveau u. Schwere in 45 ° Breite

Temperatur

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

in Celsius 8 Niederschlag in

5

Warschau.

SSO 1 bedeckt

16,8

Thorshavn.

3 Windst.

Dunst

182

9,2

Seydisfjord.

Windst.

Dunst

5,6

Cherbourg

Clermont

WSWa wolkig. 9OSO 1 wolkig

16,4

1

19,4

SS

Btiarritz Nizza 76

rakau

S 3 heiter

Windst.

8 SS

SS

ziemlich heiter

Lembeecg

SW. 1 vwckkenl SSO 1 heiter

20,0 228 19,8 18,5

Gewitter

Hermanstadt

SO 2 wolkig

15,8

vorwiegend heiter ziemlich heiter

Breslau

bedeckt

3 halb bed 233

vorwiegend heiter

Triest

Brindsst— 758,1

Kuopio—

Windst.

wolkenl.

Windst.

wolkenl.

268 27,0

1

NW

wolkenl.

14,2

ziemlich heiter

1

Bromberg

heiter

Meß Frankfurt, M.

Swolkig beiter

p

vorwiegend heiter

Belgrad-—

0 Windst.

Dunst

26,6

wolkenl.

ziemlich heiter

Nachm. Niederschl.

Lvorno

wolkenl.

Zürich

wolkenl.

Karlsruhe, B.

München

wolkenl. wolkenl.

Stornoway

bedeckt

2₰92

1

Gewitter Gewitter

(Wibhelmshav.) Gewitter

Malin Head

wolkig

(Kiel) Gewitter

Valentia

wolkig

(Wustrow i. M.) Gewitter

Secilly..

wolkig

(Königsbg., Pr.) Vorm. Niederschl.

Aberdeen.

heiter

(Cassel) ziemlich heiter

Shields

bedeckt

(Magdeburg) ziemlich heiter

Holvhead..

halb bed.

(GrünbergSchl.) Gewitter

Isle d'Aix

Regen

(Mülhaus., Hls.) ziemlich heiter

St. Mathieu

wolkig

(Friedrichshaf.) Wetterleuchten

Grisnez Paris

(Bamberg) Gewitter

Regen

Vlissingen

3 bedeckt

Helder Bodoe Christiansund Skudesnes Skagen Vestervi Kopenhagen

bedeckt

heiter

bedeckt

bedeckt

. Dunst

Regen Dunst

Karlstad

4 bedeckt

Stockholm

bedeckt

Wisby

wolkig

Hernösand

Haparanda Riga

bedeckt

wolkig heiter

Wilna

swolkenl.

Pinsk

bedeckt

Petersburg Wien

wolkig wolkenl.

Prag

bedeckt

Rom

wolkenl.

Florenz

wolkenl.

Cagliari

Donnerstag (Direktion Reinhardt): Das Winter⸗ Anfang 7 ½ Uhr.

Neues Theater. (Ensemblegastspiel Berliner Künstler unter Leitung von Ernst Klein.) Mitt⸗ woch: Ein seltsamer Fall. Schauspiel in 4 Akten von Morton und Gunniver. Donnerstag und folgende Tage: Ein seltsamer

Flotow.

Komische Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zierpuppen. Hierauf: Flotte Bursche. Donnerstag: Hoffmanns Erzählungen. Freitag: Zierpuppen. Hierauf: Flotte Bursche. Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:

(Wallnerthbeater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gast⸗ spiel von Heinrich Bötel. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. 4 Akten von Fr. von Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Afrikanerin. reitag, Abends 8 Uhr: Gastspiel von Heinrich Die weiße Dame.

Romantische

halb bed.

Oper in

mmeine

9*

olgende Tage:

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Lugano⸗

Säntis 50

Portland Bill-

Maxima über 76 rußland und Italien, e

I halbbed. halb bed.

134 —238 212 —214 24,0

1 JSSSS SSS

V

halb bed.

heiter

wolkig

12,6 1 144 5 mm liegen über der Biscayasee, über in Minimum unter 747 mm befindet sich nord⸗

IUAE

West⸗

westlich von Schottland, eine Depression liegt über Nord⸗ und Mittel⸗

europa ausgebreitet, schreitend, über Nordwestdeutschland. meist wärmer, schwach windig, an der Küste wolkig,

ein Teilminimum unter 752 mm, In Deutschland ist das Wetter

ostwärts

im Binnenland

vorwiegend heiter; der Nordwesten hatte ausgebreitete Gewitter. Deutsche Seewarte.

Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen OObservatoriums Lindenberg bei Beeskow,

Seehöhe

Ballonaufsti

Station 122 m

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. 1““ eg vom 4 August 1907, 11 bis 12 Uhr Vormittags:

500 m 1000 m 1595 m]

Temperatur (C ) 17,8

Rel. Fchtgk. (

Wind⸗Richtung. Geschw. mps Trübe, untere Wolkengrenze bei etwa 500 m Höhe. Temperatur etwa um einen

Mitteilungen des

94 W W 1 bis 2 5

„%

13,6

Grad zu hoch

Königlich

11,1 97

WMSW

(8,3) 86 WSW

5 bis 66 5

8

8

Oben aufgezeichnet.

] en Aöronautis

Observatoriums Lindenberg bei Beeskow,

Ballonaufst

Seehöhe...

Station .122 m

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. ieg vom 5. August 1907, 8 ½ bis 9 ¾ Uhr Vormittags:

500 m [1000 m 11500 m [2045 m]

Temperatur (C ) 22,1

Rel. Fchtgk. 0 %0

Wind⸗Richtung. Geschw. mps

17,2 71 74 80 SW

2 bis 3 2

13,3 77 WSW 2

Himmel fast wolkenlos, sehr dunstig.

Temperatur

Temperaturzunahme.

56“ 88

Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von Peter Léon und Leo Stein. ehar.

Musik von Franz

Donnerstag und folgende Tage: Die lustige Witwe.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch,

Abends 8 Uhr: eseeslie e

Donnerstag und Husarenfieber.

Schillertheater N. (Friedrich Wilhelmstädtisches z. D. Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Hölle.

Donnerstag und folgende Tage: Der Weg zur Hölle.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahn⸗ Vver e ee Mittwoch: Fräulein Josette rau. Donnerstag und folgende Tage: Fräulein Josette meine Frau.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Josephe von Carlowitz mit Hrn. Dr. Alfred Hoesch (Schloß Kukukstein). Frl. Brita Becker mit Hrn. Wilhelm Köhne⸗ Brumby (Stralsund). Frl. Gertrud John mit

überall 18,1 °,

1“

zwischen 1300 und 15

11,8 10,1 35 33 8 W bis WN

2 bis 3 Zwischen 310 und 400 m 00 m geringe

1

8

8 *

Ersten Beilage.)

giersdorf). Verehelicht:

Geboren:

Frhrn. von

Hr.

Fehr. von Romberg mit onverse (Berlin New York). Ein So Schulenburg (Tylsen). Hausen (Dresden). Gestorben: Hr. Verwaltungsgerichtsdirektor Karl Georg Ludwig Ebmeier (Stade) Louis Daum Wilhelmsort, Kr. Bromberg) Ferdinande von Levetzow (Lubeck). Frl. Therese Kraker von Schwarzenfeld (Neustrelitz).

(Eortsetzung des Amtlichen und Nichtamtli

Hrn. Amtsrichter Otto Plathner (Ober⸗Wüste⸗ Oberleutnant

Maximilian Miß Antoinette

hn: Hrn. Achaz Grafen rn. Leutnant Lothar

Hr. Major (Schloß Mocheln bei Frl. Johanna

Nr. 2 verö

lichen röe en

betreffend Kommanditgesellschaften auf und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 229. Juli bis 3. August 1907. 8

Verantwortlicher Redakteur:

J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1 Sechs Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilageh,

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗

einschließlich der unter tlichten Bekanntmachungen),

.

ktien

verordnen, mit

2 2.

88

betreffend die Wegeordnung für die Provinz Posen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

ustimmung der beiden Häuser des Landtags

r die Provinz Posen, was folgt: Erster Titel. 8

Von den öffentlichen Wegen im allgemeinen.

der Monarchie,

Das gegenwärtige Gesetz betrifft, abgesehen von den in den

und 52 enthaltenen Bestimmungen, die öffentlichen Wege mit 1

nahme der Kunststraßen (Artikel III § 12 des Gesetzes vom 20. Juni 1887, Gesetzsamml. S. 301). Es findet 1) auf Leinpfade, 2) auf die nach den Deichordnungen und Deichstatuten zugleich als Verkehrswege dienenden Deiche und Dämme, 3) auf Brücken und Fähren über die schiffbaren Teile von Gewässern nur insoweit Anwendung, als sie nach der Bestimmung der Beteiligten Bestandteile der öffentlichen Wege ged.

Oeffentliche Wege sind Wege, die mit öffentlich⸗rechtlicher Wirk⸗ samkeit dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind.

SFeichraekungen des allgemeinen Gebrauchs nach der Eigenschaft der Wege als Reit⸗, Radfahr⸗ oder Fußwege oder nach ihrer be⸗ sonderen Bestimmung als Mühlen⸗, Kirchen⸗, Schul⸗, Waldzufuhr⸗ öe, 18 dergleichen heben ihre Eigens aft als öffentliche Wege nicht auf.

§ 3. Dadurch, daß Wege als Koppel⸗, Fer. ispege und dergleichen einer Mehrheit (Genossenschaft, Interessentenschaft usw.) zustehen oder der feld⸗, flur⸗ oder forstpoltzeilichen Aufsicht unterliegen, wird für sie die Eigenschaft als öffentliche Wege nächt begründet.

Fahrwege dürfen von jedermann zum Gehen, Reiten, Radfahren, Füehe und Viehtreiben benutzt werden. Unbeschadet privatrechtlicher efugnisse zu einer anderweiten Benutzung steht jedermann die Be⸗ nutzung der Fußwege nur zum Gehen, der Reitwege nur zum Reiten, der Radfahrwege nur zum Radfahren frei.

Dauernde Beschränkungen der Benutzung der Wege können im üt der Sicherheit des Verkehrs auf den Wegen und ihrer bau⸗ Uchen Unterhaltung durch Polizeiverordnung angeordnet werden. Sie 85 tunlichst durch Warnungstafeln zur öffentlichen Kenntnis zu

Der Wegebaupflichtige hat die Ausführung und die Veränderung der von den zuständigen Behörden festgestellten Bahnübergänge, Brücken, Berhla und Drainagen innerhalb des Föe hessene zu ge⸗ statten. Vor Feststellung des Planes hat die Anhörung der Wege⸗ polizeibehörde und des Wegebaupflichtigen zu erfolgen.

Die Wegepolizeibehörde kann in dringlichen Fällen genehmigen, daß die Ausführung derartiger Anlagen durch die gerichtliche Fest⸗ setzung der Entschädigung nicht aufgehalten werde. ASI

Eine Entschädigung ist in allen Fällen nur soweit zu gewähren, als durch die Anlagen eine Erschwerung der Wegebeulast oder eine Beeinträchtigung der Nutzungen veranlaßt wird.

Stebt das Eigentum oder die Nutzung eines Weges einem anderen als dem Wegebaupflichtigen zu, so finden die vorstehenden Bestimmungen gleichfalls Anwendung.

Die Anlage anderweiter Anstalten innerhalb des Wegegebiets, welche nicht durch besondere Gesetze vorgesehen sind, erfordert neben der Genehmigung der Wegepolizeibehörde die Zustimmung des Wege⸗ baupflichtigen und darf vorher nicht ausgeführt werden. Wird die Zustimmung versagt, so kann 15 durch Hesclaß des Kreisausschusses, wenn aber eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern, ein Kreis oder die Provinz als Wegebaupflichtige beteiligt sind, durch Beschluß des Bezirksausschusses ergänzt werden. Eine solche Ergänzung kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer bereit und imstande ist, den Wegebaupflichtigen für die ihm durch die Aulage erwachsende Er⸗ schwerung der Wegebaulast oder Beeinträchtigung der Nutzungen zu entschädigen.

Die an sonstigen Rechte Dritter müssen dem Wegebaupflichtigen auf sein Verlangen, soweit dies im Interesse des öffentlichen Verkehrs oder zu einer ordnungsmäßigen Wegeunterhaltung erforderlich ist, gegen Entschädigung abgetreten werden. Bei Bemessung der Entschädigung nd die Lasten, welche dem Berechtigten oblagen, von dem Werte der

utzungs⸗ oder sonstigen Rechte in vrane; zu bringen.

Ueber die Notwendigkeit der Abtretung solcher Privatrechte be⸗ schließt der Keeisausschuf wenn aber eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern, ein Kreis oder die Provinz als Wegebaupflichtige beteiligt sind, der Bezirksausschuß. 1

Ddie Festsetzung der Entschädigung (§§ 5 und 6) erfolgt mangels gütlicher Einiaung durch die Beschlußbehörde 5 Abs. 5, § 6 Abs. 2) nach vollständiger Erörterung mit den Parteien und, soweit dies er⸗ forderlich, sachverständiger Abschätzung. Gegen den Beschluß steht v. drei Monaten nach der Zustellung beiden Teilen der Rechts⸗

eg offen.

§ 8.

Die bei der Regulierung oder Verlegung von Wegen enthehrlich werdenden Teile der alten Wege, soweit daran nicht einem Dritten Eigentums⸗ oder Nutzungsrechte zustehen oder der alte Weg den einzigen Zufuhrweg zu den angrenzenden Grundstücken bildet, fallen unbeschabet der Bestimmungen der §§ 33 und 34 dem Unternehmer der neuen Wegeanlage zu.

Zweiter Titel. Von der Wegebaulast. 8 I. Im allgemeinen. 1

§ 6. 28 bestehenden privatrechtlichen Nutzungs⸗ oder

Die Wegebaulast begreift, vorbehaltlich der näheren Be⸗ sbneeunoen dieses Gesetzes, die öffentlich rechtliche Verbindlichkeit n 8 9) die Wege anzulegen, zu perlegen und einzuziehen,

2) die Wege dem Verkehrsbedürfnisse entsprechend zu unterhalten, zu verbessern, zu verbreitern oder zu verengern, 1 8 3) Verkehrshindernisse auf den Wegen zu beseitigen,

4) die durch Anlegung, Verbesserung, Verbreiterung, Verlegung und Einziehung von Wegen sowie durch Umwandlung von Privat⸗ wegen in öffentliche gesetzlich begründete Entschädigun

Daneben besteht die Befugnis der Pefctenteichaen, den Ur⸗ heber von Verkehrshindernissen zu ihrer Beseitigung in Anspruch zu

Reichsanzeiger und Köͤniglich Preußischen Staatsanzeiger.

zu gewähren.

Erste Beilage

1

Berlin, Dienstag den 6. August

10.

Die Wegebaulast erstreckt sich in gleicher Weise auf alle zur Vollständigkeit, zum Schutze und zur Sicherheit der Wegeanlage und ihrer Benutzung nöͤtigen Anstalten und Vorrichtungen, namentlich Brücken und Fähren uber die nicht schiffbaren Teile von Gewässern, Furten, Durchlässe, Gräben, Entwässerungsanstalten, Böschungen, Baumpflanzungen, Schutzgeländer, Wlgweiser Warnungstafeln und dergleichen, sowie auf alle zur Verhütung oder Beseitigu ig nachteili er Folgen der Wegeanlage krtede. Vorrichtungen.

Die Wegebaulast begreift nicht in sich: 1) die Anlegung und Unterhaltung von Anstalten und Vorrich⸗ tungen, welche einem der Wegeanlage fremden Zwecke dienen, 9 die Beleuchtung der Wege, 3) innerhalb der Städte und ländlichen Ortschaften die Schnee⸗ räumung und die Reinigung der Straßen und Plätze, zu 1 jedoch mit der aus § 11 Maßgabe.

Die im § 11 unter 1 erwähnten Anstalten und Vorrichtungen unterstehen in wegepolizeilicher Beziehung der Wegepolizeibehörde.

Der Unternehmer dieser Anstalten und Vorrichtungen und seine Besitznachfolger sind mangels einer anderweiten unter Zustimmung der Wegepoltzeibehörde getroffenen Vereinbarung mit dem Wegebaupflichtigen vhütgrete baltünc und Wiederherstellung des benutzten Wegeteils ver⸗

ichtet.

Sie haben für diese Verpflichtung dem Wegebaupflichtigen auf Verlangen Sicherheit in der von der Beschlußbehörde 5 Abf. 5) zu bestimmenden Art und Hoͤhe zu bestellen. as Reich, der Staat und die Kommunalverbände sind zur Sicherstellung nicht verpflichtet.

Bei Wegfall oder Unvermögen der hiernach Verpflichteten ist die Wegepolizeibehörde berechtigt, an ihrer Stelle von dem Wegebau⸗ üiütihen das in wegepolizeilicher Beziehung Erforderliche zu ver⸗ angen. II. Bezüglich der Provinzial⸗, Kreis⸗ und Gemeindewege.

1“ W11““

§ 13. Die Wege sind vorbehaltlich der Bestimmungen in §§ 23 ff. und §§ 42, 43, 44, 50 entweder Provinzialwege oder Kreiswege oder emeindewege. 8 4

Provinzial⸗ oder Kreiswege sind Wege, an denen die Wegebaulast der Provinz oder einem Kreise zufolge freiwilliger Uebernahme oder auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung dauernd obliegt.

Als übernommen im Sinne des vorstehenden Absatzes gilt die Wegebaulast insbesondere hinsichtlich derienigen Wege, welche aus der staatlichen Unterhaltung vertragsmäßig dauernd in die Unterhaltung eines der vorgenannten Kommm. übergegangen sind.

§ 15.

Für die Provinzial⸗ und Kreiswege sind Verzeichnisse anzulegen und auf dem laufenden zu erhalten. Ebenso können Gemeindewege⸗ verzeichnisse angelegt werden für solche Wege, deren Sen als Gemeindeweg nach dem Einverständnis der Rechtsbeteiligten oder lufolge rechtskräftiger Urteile als feststehend zu erachten ist.

Die Verzeichnisse und ihre Abänderungen und Ergänzungen sind durch das Amts⸗ und das Kreisblatt bekannt zu machen.

Die Verzeichnisse begründen vorbehaltlich des Gegenbeweises die Vermutung für die Richtigkeit ihes yalts

Ddie Wegebaulast an den Gemeindewegen liegt vorbehaltlich der Bestimmung in § 20 derjenigen Gemeinde ob, durch deren Bezirk diese Wege führen. Die Bestimmung des § 14 Abs. 2 findet auf Gemeindewege entsprechende Anwendung. Die Heranziehung der Ge⸗ meindeangehörigen erfolgt nach den für Kommunalabgaben maßgebenden Bestimmungen.

Die Unterverteilung der Wegebaulast nach örtlich begrenzten Wegebaustrecken innerhalb der Gemeinden ist vorbehaltlich der Be⸗ stimmungen in § 17 dieses Gesetzes und in § 15 des Gesetzes, be⸗ treffend die Aulegung und Veränderung von Straßen und Plüden in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 561) unzulässig. 911

Die Wegebaulast an den Bürgersteigen in den Städten und an den Fußwegen zur Seite der Fahrstraßen innerhalb des Ortsbezings ländlicher Ortschaften liegt den Gemeinden ob, sofern nicht ein Anderer rechtlich dazu verpflichtet ist. Durch Ortsstatut kann mit Zustimmung der Wegepolizeibehörde diese Wegebaulast der Gemeinde den Eigen⸗ tümern der angrenzenden Grundstücke ganz oder in einzelnen Be⸗ ziehungen auferlegt werden. Ortsstatuten und Observanzen dieses Inhalts werden aufrecht erhalten. 18

An Grenzwegen liegt die Wegebaulast den angrenzenden Ge⸗ meinden gemeinschaftlich zu gleichen Teilen ob, falls nicht nachweislich die Gemeindegrenze längs der einen Seite des 88 hinläuft. Diese Bestimmung findet megesee Anwendung auf Brücken, Durchlässe und Fähren über Gewässer, die auf der Grenze zwischen verschiedenen Gemeinden liegen.

Ueber die Erfüllung der gemeinsamen Wegebaulast an Heüres Grenzwegen, ⸗brücken, ⸗durchlässen oder „fähren ist eine Vereinbarung unter den Beteiligten zu treffen. Die Vereinbarung bevarf der Be⸗ stätigung des Kreisausschusses, wenn aber eine Stadt beteiligt ist, des Bezirksausschusses.

In Ermanglung einer Verständigung unter den Beteiligten oder wenn die Seitct cang der Vereinbarung endgültig versagt ist, wird die Erfüllung der Wegebaulast nach Anhörung der Beteiligten von dem Kreis⸗ oder Bezirksausschuß er celt.

Gemeinden können mit nachbarlich belegenen Gemeinden zur ge⸗ meinsamen Erfüllung der Wegebaulast nach den Bestimmungen des Titels IV der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 (Gesetzsamml. S. 233) zu Wege⸗ verbänden verbunden werden.

Auf bereits bestehende Wegeverbände finden diese Bestimmungen fortan sinngemäß Anwendung. 88

Gemeinden können auch zur Teilnahme an der Wegebaulast hin⸗ sichtlich außerhalb ihres Gemeindebezirks belegener Gemeindewege herangezogen werden, soweit diese Wege überwiegend ihrem Verkehrs⸗ interesse dienen. Eine Heranziehung ist nicht zulässig hinsichtlich folcher Wege, welche zur Bebauung bestimmt sind oder bei welchen 8 den Umständen anzunehmen ist, daß sie hierzu verwendet werden ollen.

Ueber die Heranzitehung sowie über die Verteilung der baulast beschließt in Ermanglung gütlicher Vereinbarung der Kreis⸗

ausschuß, wenn aber eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern beteiligt ist, der Bezirksausschuß.

§ 21.

Durch Vereinbarung der Betetligten die Klasse der Kreis⸗ oher Gemeindewege, Gemeindewege versetzt werden. Die Vereinbarun nehmigung der We bvollgelbehorde und erforderli munalaufsichtsbehörde.

Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so Bezirksausschuß bei Provinzialwegen auf Antrag

können Provinzialwege in Kreiswege in die Klasse der bedarf der Ge⸗ nfalls der Kom⸗

beschließt der der Provinz,

I

bei Kreiswegen auf Antrag des Kreises unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Wege über die Versetzung in eine niedere Klasse. In die Klasse der Gemeindewege dürfen nur solche Wege versetzt werden, welche nicht einem über die bloß örtlichen Ver⸗ bindungen hinausgehenden srigfen Verkehre dienen.

Der Bezirksausschuß hat in jedem Fall nach billigem Ermessen die Höhbe der Entschädigung festzusetzen, welche dem die Wegebaulast übernehmenden Teil zu gewäbren ist, und kann außerdem die Ver⸗ setzung in eine niedere Klasse daoon abhängig machen, daß ein anderer Weg ganz oder zum Teil in eine Klasse versetzt wird.

Hat ein Wegebaupflichtiger mit Genehmigung der Wegepolizei⸗ behörde und erforderlichenfalls der Kommunalaufsichtsbehörde vie Ver. pflichtung übernommen, einen Weg in bestimmter Art herzustellen oder zu unterhalten, so kann er von der Wegepolizeibehörde zur Er⸗ füllung dieser Verpflichtung angehalten werden.

III. Bezüglich der Wege, bei denen die Wegebaulast auf besonderem

öffentlich⸗rechtlichen Titel, insbesondere auf einem Hebungsrecht beruht.

§ 23.

Wege, an denen die Wegebaulast auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht der Prcovinz, einem Kreise oder einer Gemeinde, sondern einem auf Grund besonderen Titels Verpflichteten obliegt, (§§ 26, 40 und 41), sind zu unterhalten wie die Gemeindewege. Die Bestimmung des § 22 findet auf 8 Anwendung.

Der auf Grund besonderen Titels ohne Hebungsrecht 26) Ver⸗ pflichtete kann seine Verpflichtung durch Zahlung einer lährlichen Geldrente an den gemäß dem Abschnitt II dieses Titels Verpflichteten ablösen. Ingleichen kann dieser die Ablösung der auf besonderem Titel beruhenden Verpschtung verlangen. Die Höhe der Geldrente

ist nach dem Maße der Wegebaulast, welche der besondere Titel be-

dingt, zu bemessen.

Der Verpflichtete kann jederzeit durch einmalige Zahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages der Geldrente von deren ferneren aun fic⸗ befreien. Neben dieser Ablösungssumme ist die noch nicht fauge 9 Fac. Berbälta neulscht ven legten 88 erflossenen Zeit zu zahlen. n es Ablösungsverfahrens finden die §§ 27 und 32 Anwendung. 8 8 1 3

5

Gerät ein auf Grund besonderen Titels ohne Hebungsrecht Ver⸗ pflichteter in Vermögensverfall und geht die Verpflichtung nicht auf einen leistungsfähigen Dritten über, so tritt die Wegebaulast des nach den Bestimmungen dieses 8 Verpflichteten in Kraft.

Wenn für die Pes von Wegen eine Abgabe (Wege⸗, Pflaster⸗, Damm⸗, Brücken⸗, Fährgeld und dergleichen) zu entrichten ist, so 889 die Wegehaulast an Stelle des nach den Bestim mungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten dem Hebungsberechtigten, und zwar, soweit nicht bei Valeihung des Hebungsrechls abweichende Bestim⸗ mungen getroffen sind, in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes zu be⸗ stimmenden Umfange ob.

27.

Genügen die Verkehrsanstalten in derjenigen Beschaffenheit, in welcher sie der Hebungsberechtigte nach den bei Verleihung des Hebungsrechts getroffenen Bestimmungen zu unterhalten verpflichtet ist, nicht den nach diesem Gesetze zu stellenden Anforderungen, und erklärt sich der S nicht innerhalb der von der Wege⸗ polizeibehörde gestellten Frist bereit, sie diesen Anforderungen ent⸗ sprechend zu verändern und zu unterhalten, so tritt die Wegebaulast des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten ein.

Der Hebungsberechtigte ist in diesem Falle verpflichtet, die Ver⸗ kehrsanstalten jenem Verpflichteten zu Eigentum abzutreten. Dem Hebungsberechtigten steht für den ihm aus der hiermit verbundenen Aufhebung des Hebungsrechts erwachsenden Verlust in den Grenzen und nach Maßgabe der Verordnung vom 16. Juni 1838, die Kom⸗ munikationsabgaben betreffend (Gesetzsamml. S. 353), eine Ent⸗ schädigung zu. Diese ist von dem in die Wegebaulast eintretenden Wegebaupflichtigen zu leisten und wird nach Maßgabe der genannten Verordnung mit den nachfolgenden Abweichungen festgestellt.

Der Entschädigungspflichtige ist gleich dem Hebungsberechtigten bei dem Verfahren zuzuziehen und mit seinen Erklärungen zu hören. Von den zuzuziehenden beiden Sachverständigen wird je einer von dem Hebungsberechtigten und dem Entschädigungspflichtigen ernaant. Bei der Abschätzung des Hebungsrechts wird der der Abschätzung voraus⸗ gegangene sechsjährige Zeitraum e gelegt.

Geraten derartige Verkehrsanstalten wegen Unvermögens des Hebuncsberechtigten in Verfall und kann ihre vorschriftsmäßige Unter⸗ baltung nicht durch Uebernahme seitens eines leistungsfähigen Dretten oder durch Beschlaglegung auf die Erträge sichergestellt werden, so kann dem Hebungsberechtigten seine Berechtigung entzogen und können die Anstalten dem nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Ver⸗ pßichteten zur Unterhaltung überwiesen werden.

Eine Entschädigung an den Hebungsberechtigten wird nicht gewährt.

§ 2

Uebersteigen die Abgaben, welche für die Benutzun 1. zu entrichten sind, die Unterbaltungs⸗ und Wtederherstell

einschließlich der Verzinsung und der Tilgung des Anlagekapitals, so sind sie auf den Antrag des nach den Bestimmungen dieses Gesczes sonst Verpflichteten einen diesen Kosten entsprechenden Betrag mu

ieh Ebenso sind die Abgaben auf den Antrag des nach den Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten abzulöser.

Für den infolge einer solchen Ermäßigung oder Ablösung teil⸗ weise oder ganz fortfallenden Betrag der Hebungen steht dem Hehungs⸗ berechtigten eine von dem Antragsteller za leistende und nach den Bestimmungen des § 27 festzustellende Entschädigung zu.

30.

Auch dem Hebungsberechtigten steht das zu, die Aufb bang der mit dem Hebungsrecht derdundenen Wegebaulast und deren Ueber⸗ nahme seitens des nach den Bestimmungen dieses sonst Ver⸗ pflichteten zu verlangen, wenn er bereit und imstande diesen für den über den Wert des Hebungsrechts etwa 16e der Wegebaulast zu entschädigen, und wenn er auf das ohne Entschädigung verzichtet. 1b

§ 31. In den Fällen der §§ 27, 28 und 30 kann da2 Erecht. edoch nur 4 zu einem der Vorschrift des § 29 Abs. 1 etrage auf den neuen Träger der auf übertragen werden. § 32.

Ueber die ichtung zur Ahdtretung 27), über die Ermößigung und Adlösung der

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