und bei vgleran durch ug des ge⸗ nach einer angestellten Berechnung
den 25. April 1907. gn Koch.
—.— 8 v
üder die Tätigkeit der Schlafkrankheits⸗Expedition bis zum 5. September 1907.
Aus Kistda habe ich die Nachricht erhalten, daß bis Ende August 885 Kranke in Behandlung genommen waren. Dieselben waren fast — aus dem Sultanat Kisiba, während aus dem benachbarten
tanat Bugabu, wo wir bei unserem Durchmarsch auch zahlreiche
älle von afkrankheit angetroffen hatten, sich nur wenige Kranke uden haben. Sobald Stabsarzt Kudicke einen Lazarettgehilfen erhalten hat, was bis jetzt noch nicht möglich zu machen war, be⸗ 2- er, selbst nach Bugabu zu gehen, die Kranken aufzusuchen und in das Lager bei Kigarama zu bringen. Sollte sich aber heraus⸗ stellen, daß die Bugabuleute ihr Land nur sehr ungern verlassen, dann wird es geraten sein, auch in Bugabu ein Krankenlager zu errichten und mit einem Arzt zu besetzen.
Alle Bemühungen, in demjenigen Teil von Kisiba, wo die Krank⸗ heit vorzugsweise herrscht, die Glossina palpalis aufzufinden, sind vergeblich gewesen, und es kann wohl jetzt schon als sicher angenommen werden, daß die Fliege in diesen Gegenden nicht vorkommt. Dem⸗ entsprechend konnte auch immer wieder festgestellt werden, daß die Kranken sich nicht in Kisiba, sondern in Uganda, wo sie sich längere Zeit aufgehalten hatten, infiziert haben. Die einzige Ausnahme machten einige Frauen, deren Zahl jetzt fünfzehn beträgt. Diese hatten Kisiba niemals verlassen und können nur hier den Krankheits⸗ keim aufgenommen haben. Nun ist aber weiter festgestellt, daß die Fiauen sämtlich verheiratet sind und daß ihre Männer ent⸗ weder an Schlafkrankheit gestorben sind oder, sofern sie noch leben, an dieser Krankheit leiden. Besonders wichtig für die Deutung dieses Vorkommens von Schlafkrankheit bei verheirateten
rauen ist, daß in einem Falle ein Mann mit Trypanosomiasis drei 385 hat und daß alle drei Frauen nachgewiesenermaßen ebenfalls an Trypanosomiasis leiden; eine davon ist bereits schwer krank. Hieraus muß geschlossen werden, daß die Infektion nur durch den ehelichen Verkehr in diesem Falle bewirkt sein kann. Dasselbe gilt auch von den übrigen Frauen; denn wenn irgend eine andere Ursache, z. B. blutsangende Insekten, die Krankheit in Kisiba von Infiszierten auf Gesunde übertragen würde, dann müßten nicht ausschließlich Frauen erkranken, deren Männer an Trypanosomiasis lelden, sondern auch Frauen von gesunden Männern, ferner unverheiratete Frauen, Kinder und ältere Leute, welche doch auch in enger Berührung mit den Infizierten leben.
Ueberhaupt sind die Verhältnisse in Kisiba, wo es viele Kranke, aber keine Glossinen gibt, außerordentlich lehrreich in bezug auf die Froge, ob die Schlafkrankheit auch auf andere Weise als durch die Glossina palpalis übertragen werden kann. Kisiba ist sehr reich an blutsaugenden Insekten. Moskitos verschiedener Art, Stomoxyz, Tabanus sind vertreten, außerdem Zecken, welche den Menschen an⸗ greifen, auch Ornithodorus. Und doch ist nicht ein einziger Fall be⸗ kannt geworden, der durch derartige Krankheitsüberträger infiziert wäre. Die Infektion durch den geschlechtlichen Verkehr betreffend sei noch darauf hingewiesen, daß bei einer anderen Trypanosomenkrankheit, der Dourine oder Beschälkrankheit, dies der einzige Weg ist, auf welchem die Infektion zustande kommt.
Auf einer Exkursion nach der Halbinsel Buninga traf ich zu⸗ fällig ein Lager von Gummisammlern, das aus 18 Eingeborenen mit einem Aufseher bestand. Darunter befanden sich 15 Männer aus Deutsch⸗Kisiba. Von diesen Leuten erfuhr ich, daß allein auf Buninga sieben derartige Lager bestehen mit 80 bis 100 Männern aus Kisiba. Da der Gummi aus dem Safte der Gummi⸗Liane (Landolphia) gewonnen wird, die in den Urwäldern am Ufer des Sees wächst, wo gleichzeitig die Glossina palpalis massenhaft vorkommt, so sind die Gummisammler der Infektion ganz besonders ausgesetzt. Sie gehörten denn auch zu den ersten Opfern der Seuche, und, nachdem sie weggestorben waren, hat die Gummi⸗ gewinnung eine Zeitlang ganz aufgehört, da sich niemand mehr zu diesem gefährlichen Gewerbe trotz guter Bezahlung hergeben wollte. Jetzt scheint man aber wieder Leute und besonders in Deutsch⸗Kisiba gefunden zu haben, welche sich in Unkenntnis der Gefahr anwerben lassen und ebenso wie die früheren Sammler der Seuche zum Opfer fallen werden. Als ich die Sammler untersuchte, fand ich mehrere, welche die Symptome der Infektion bereits in unverkennbarer Weise zeigten. In kurzer Zeit werden sie zu schwach sein, um noch arbeiten zu können. Sie gehen dann in die Heimat zurück und andere, durch den hohen Verdienst angelockt, werden an ihre Stelle treten. Man erfährt aus diesem Beispiel, wie es kommt, daß sich in Kisiba so viele Schlafkranke befinden.
In Shirati sind zur Zeit Stabsarzt Feldmann und Oberarzt Breuer mit der Bekämpfung der Schlafkrankheit beschäftigt. Ersterer hat mir vor kurzem berichtet, daß bis zum 6. August 143 Schlaf⸗ kranke sich auf der Station Shirati eingefunden haben und daß, wenn sich die Krankmeldungen in gleicher Weise fortsetzen, die Zahl 200 ald erreicht sein wird. Er hat sich deswegen veranlaßt gesehen, ein Krankenlager, ähnlich dem von Kisiba, zu errichten, dessen Leitung vorläufig Oberarzt Breuer übernehmen wird. Stabsarzt Feldmann wird später den südlichen Teil des Bezirks Shirati, ins⸗ besondere die Umgebung der Mori⸗ und Mara⸗Bucht bereisen, um die Ausbreitung der Seuche auch in diestn Gegenden festzu⸗ stellen. Da die Zahl der Kranken jetzt schon erheblich höher ist, als ich in meinem vorigen Bericht angenommen habe, und auch noch weiter wachsen wird, wenn der ganze Bezirk demnächst nach Kranken abgesucht wird, so ist es notwendig, daß in Shirati ein Arzt und ein Lazarettgehilfe dauernd stationiert werden.
Die Untersuchungen über Substanzen, welche sich im Tierversuch wirksam gegen die Trypanosomen erwiesen hatten und aus diesem Grunde als Ersatz des Atoxyls oder zur Unterstützung desselben in Frage kommen konnten, wurden fortgesetzt. 1
Außer dem „Afridolblau“ (Dichlorbenzidin + H Säure) von der Farbenfabrik Fr. Bayer u. Co., Glberfeld, über welches ich früher berichtet habe, wurde noch „Afridolviolett“ (Diamidodiphenylharnstoff X H Säure), ein Präparat derselben Fabrik, geprüft. Dasselbe war aber auch nicht im stande, in den höchsten noch anwendbaren Dosen einen merkbaren Einfluß auf die Trypanosomen auszuüben.
Es wurden dann, weiter zwei Präparate untersucht, welche von der Fabrik von Leopold Cassella und Co. in Frankfurt a. M. auf Veranlassung von Geheimrat Ehrlich eingesandt waren. Es sind dies das ölsaure Pararosanilin und das Parafuchsinacetat. Beide Mittel wurden innerlich gegeben, da nach früheren Erfahrungen eine subkutane Anwendung sich längere Zeit hindurch nicht hätte ausführen lassen, In täglichen Dosen von einem halben Gramm wurde das ölsaure Pararosanilin gut vertragen, auch ein volles Gramm konnte noch ge⸗ gegeben werden. Das Fuchsinpräparat machte dagegen schon in Halb⸗ grammdosen einigen Kranken solche Beschwerden (Magenschmerzen und Erbrechen), daß es ausgesetzt werden mußte, und Grammdosen er⸗ trugen nur einige Kranke. Die Präparate wurden, soweit es sich ausführen ließ, zwei Wochen lang täglich gegeben und zugleich das Blut auf Trypanosomen untersucht. Dabei stellte sich heraus, daß Trypanosomen im Blute auch während der Behand⸗ lung öfters nachgewiesen werden konnten, was beim Atoxyl niemals vorkommt. Zum Schluß wurde dann noch die Drüsenpunktion vor⸗ egommen und auch dabei die Trypanosomen gefunden. Eine deut⸗ lice Wirkung auf die Trypanosomen konnte somit nicht nachgewiesen werden. Wenn diese Präparate im Tierversuch eine ausgesprochene Wirkung gezeigt haben, so liegt dies daran, daß man Tieren bedeutend rößere Vosen eben kann als dem Menschen. Zum Ersatz des toxyls sind sie bei der Behandlung der Schlafkranken geeignet.
9.
8
In bezug auf die in meinem früheren Berichte erwähnten Erblindungen, welche im Laufe der Atoxylbehandlung eintreten können, bemerke ich, daß dieselben nicht mehr vorgekommen
nd, seitdem wir auf Halbgrammdosen zurückgegangen sind.
araus geht wohl deutlich hervor, daß diese Unglücksfälle in der Tat durch die Atoxylbehandlung bedingt sind. Insgesamt haben wir 22 Fälle von Erh indung beobachtet, welche wegen ihrer Wichtig⸗ keit in dem ausführlichen Bericht, namentlich in bezug auf die Dauer der Behandlung und Dosterung des Mittels beschrieben werden sollen.
Durch unsere früheren Untersuchungen war festgestellt, daß eine zwei Monate lang durchgeführte Atoxylbehandlung zwar eine kräftige Wirkung hat, indem die klinischen Symptome ganz erheblich gebessert und die Trypanosomen zum Verschwinden gebracht wurden, daß aber diese Zeitdauer doch noch nicht ausreichend war, weil bei der Mehr⸗ zahl der Fälle die Trypanosomen, wenn auch erst nach Monaten und in langen Zwischenräumen wieder zum Vorschein kamen. Es war daher notwendig, zu untersuchen, ob Atoxylkuren von längerer bessere Erfolge haben würden. Zu diesem Zwecke wurde ver ucht, die Kranken eine längere Zeit hindurch regelmäßig zu behandeln. In anz exakter Weise hat sich dies aber in keinem Falle durchführen assen, weil die Eingeborenen, obwohl sie für medikamentöse Behand⸗ lung jeder Art sehr eingenommen sind, doch keine Ausdauer besitzen. Sobald sie sich einigermaßen gebessert fühlen oder wenn sich die Kur in die Länge zieht und ihnen langweilig wird, dann brechen sie die⸗ selbe ab und laufen davon. Sehr viele von unseren Kranken, welche von auswärts gekommen waren, mußten auch deswegen zeitig aufhören, weil sie ihr S nicht länger unbeaufsichtigt lassen konnten oder weil ihnen die Mittel zum Unterhalt ausgingen. Dabei mußte natürlich mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß die Leute wieder zu derselben Stelle zurückkehrten, wo sie früher erkrankt waren und daß sie daselbst von neuem infiziert werden konnten. Fter e ließ sich nichts tun, da wir irgend welchen Zwang auf die Leute selbstverständlich nicht ausüben wollten und auch unter den hiesigen Verhältnissen gar nicht hätten ausüben können. Ganz anders werden sich aber die Ver⸗ hältnisse gestalten, wenn es gilt, die Schlafkrankheit regelrecht zu bekämpfen; dann wird man, auch schon im eigenen Interesse der auf eine genaue Durchführung der Atoxylbehandlung bestehen müssen.
Wenn somit unser Beobachtungsmaterial auch in bezug auf die einzelnen Fälle zu wünschen übrig läßt, so wird doch dieser Mangel durch die große Zahl der uns zur Verfügung stehenden Beobachtungen einigermaßen wieder ausgeglichen, und es lassen sich aus diesem um⸗ fangreichen Material folgende Tatsachen ableiten.
Bei einem Slaskranken, welcher nach der von uns be⸗ folgten Methode mit Atoxyl behandelt wird, treten niemals während der Bebhandlung und wenn dieselbe bis zu zehn Monaten dauert, Trypanosomen im Blute auf. Weitere ö müssen lehren, um wieviel länger dieser Zeitraum zu bemessen ist. Auf jeden Fal hat sich während der angegebenen Zeit kein Anzeichen von einer Gewöhnung der Trypanosomen an das Atoxyl bemerkbar gemacht, und es hat sich die sogenannte Atoxylfestigreit welche beim Tierversuch beobachtet wurde, bei der von uns befolgten Behandlungs⸗ methode am Menschen nicht eingestellt. Man ist somit imstande, Menschen, welche an Trypanomiafts leiden, mindestens zehn Monate lang in bezug auf ihr Blut frei von Trypanosomen zu halten und damit zu bewirken, daß sie für die Infektion von Glbossinen und infolgedessen für die Ausbreitung der Krankheit ungeeignet,
ungefährlich werden. Diese Eigenschaft des Atorxyls allein würde 58 ausreichend sein, um es im Kampfe gegen die Schlafkrankheit mit Erfolg verwenden zu können. Aber es leistet noch erheblich mehr, denn nach dem Aussetzen der Atorxyl⸗ behandlung treten zwar bei einer gewissen Anzahl von Kranken nach längerer oder kürzerer Zeit wieder Trypanosomen im Blut auf. Aber je länger und je regelmäßiger die Behandlung durchgeführt und in je früherem Stadium der Krankheit sie begonnen wurde, um so geringer wird die Zahl derjenigen, welche durch die Atoxylbehandlung nicht vollständig von den Tiypanosomen befreit werden. Bei den Leicht⸗ kranken werden daher die besten Erfolge erzielt, und man kann wohl behaupten, daß die weit überwiegende Mehrzahl derselben durch eine Kur von 4 bis 6 Monaten dauernd von Trypanosomen also, da sie außerdem nicht die geringsten Krankheitssymptome aufweisen, als vollkommen geheilt anzusehen sind. Weniger günstig gestalten sich die Erfolge bei den Schwerkranken. Auch unter diesen finden sich nicht wenige, welche durch die Atoxylbehandlung anscheinend hergestellt werden und während der Zeit, in welcher wir sie beobachten konnten, auch unver⸗ ändert geblieben sind. Andere aber haben sich nach dem Aussetzen des Atoxyls wieder verschlechtert und manche, welche sich bereits für ge⸗ heilt hielten und sich deswegen der Behandlung zu früh entzogen haben, sind zu Grunde gegangen. Genauere Angaben hierüber sowie die Mitteilung der betreffenden Beobachtungsreihen und Zahlen muß ich mir für den ausführlichen Bericht vorbehalten. Nur über die ortalität der unbehandelten und der mit Atoxyl behandelten Schlaf⸗ kranken möchte ich hier einige Ziffern kurz anführen, weil dieselben am 2 geeignet sind, den günstigen Einfluß der Atoxylbehandlung zu zeigen. uf der Missionsstation Bumangi sind bei einem durch⸗ schnittlichen Krankenbestand von 20 Schlafkranken im Laufe von 4 Jahren 212 Todesfälle vorgekommen, das gibt für 100 Kranke und auf ein Jahr berechnet 265. Auf der Missions⸗ station Kisubi sind bei einem durchschnittlichen Bestand von 80 Kranken in 3 Jahren 687 Ptoshnr Auf 100 Kranke kommen also jährlich 287 Todesfälle. Die Mortalität auf beiden Stationen war nahezu gleich. Sie ist auch nicht etwa anfangs niedriger gewesen und erst infolge der Anhäufung der Kranken gestiegen, denn in Bumangi starben schon im ersten Jahre 52, was fast genau dem jährlichen Durchschnitt entspricht. Diese hohen Mortalitäͤtsziffern bedeuten, daß die Schlafkranken in dem Stadium, in welchem sie ins Lazarett gelangen, nur noch 4—5 Monat durchschnittlich zu leben haben. Und in der Tat sind auf beiden Stationen früher, d. h. vor der Atoxylbehandlung, sämtliche Schlafkranke, mit ganz wenigen Aus⸗ nahmen, bei denen wohl die Diagnose nicht gestimmt hat, gestorben.
Die Zahl unserer Kranken beläuft sich auf 1633. Davon sind im Laufe von 10 Monaten gestorben 131, also 8 %. Unser Krankenmaterial weicht aber insofern von demjenigen der Missionsstationen ab, als sich unter dem unsrigen eine größere Zahl von Leichtkranken befindet. Wenn wir aber auch ausschließlich unsere Schwerkranken in Betracht ziehen, dann ergibt sich auf 374 eine Mortalität von 78 oder 22,90 %. Darunter befinden sich jedoch auch die gans ungenügend Behandelten, welche nur eine oder wenige Atoxyl⸗ injektionen erhalten haben. Wollte man diese noch abrechnen, dann würde die Mortalität kaum halb so hoch sein. Die Mortalität bei unseren mit Atoxyl behandelten Schwerkranken beträgt also nicht ganz den zehnten, vielleicht nur den zwanzigsten Teil von derjenigen der nicht mit Atoxyl behandelten Schlafkranken. Daraus geht doch aber mit aller Bestimmtheit hervor, daß durch eine geeignete Atoxyl⸗ behandlung sehr vielen Schlafkranken das Leben gerettet werden kann.
Es ist wohl möglich, daß im Laufe der Zeit andere Mittel ge⸗ funden werden, welche noch mehr Erfolg haben als das Atoxyl und dann an dessen Stelle treten können. Aber das Atoxyl ist, wenn auch
kein unfehlbares Mittel, so doch eine so gewaltige Waffe im Kampfe gegen die Schlafkrankheit, daß man es jetzt schon so viel als irgend möglich dafür ausnutzen muß.
Unter Zuhilfenahme unserer bisherigen Erfahrungen wird sich die Bekämpfung der Schlafkrankheit folgendermaßen gestalten: Es sind zunächst stehende * zu errichten, in welchen die Kranken unter⸗ ebracht werden. Die Anzahl derselben richtet 8 danach, wieviel
ranke aufzunehmen sind, und weiter nach den Erfahrungen, welche ve- Aufsuchen und beim Transport der Kranken in Betracht ommen.
Das vaes muß, damit die — der Kranken nicht auf Schwierigkeiten stößt, in nicht zu großer Entfernung von bewohnten Orten und insbesondere am einem Platz errichtet werden, wo es keine Glossinen gibt. Es steht unter der Leitung
eines Arztes, dem ausreichende europälsche Hilfskräfte zur Verfügung
ämtlich freiwillig kommen. Sie müssen aufgesucht werden, un st dabei besonders wichtig, die in den ersten Stadien befinblche⸗ Kranken aufzufinden, welche sich noch nicht krank fühlen, überall hin⸗ ehen und so vorzugsweise geeignet sind, die Krankheit zu verschleppen i dieser Beziehung genügt es nicht, die Verdächtigen auf vergrößerte Lymphdrüsen zu es muß auch die Blutuntersuchung nach der von uns befolgten und sehr bewährten Methode gemacht werden Wie wichtig gerade dieser Punkt ist, lehrt Se. Beispiel
52 junge kräftige Männer, welche als Ruderer die Fahrt von Entebbe nach Sese gemacht und dabei fast ununterbrochen 12 ½ Stunden gerudert hatten, wurden untersucht. Sie selbst hielten sich für gesund und jeder hätte sie in Anbetracht ihrer körperlichen Leistungen auch für pesun⸗ gehalten. Bei 11. wurden mehr oder weniger vergrößerte
ymphdrüsen am Halse gefunden. Bei einer einmaligen Blutunter⸗ suchung stellte sich heraus, daß 7 Trypanosomen im Blute hatten und zwar fünf mit vergrößerten Lymphdrüsen und zwei mit normalen Drüsen. Nach unseren Erfahrungen werden bei einer einmaligen Blutuntersuchung etwa 50 % der Trypanosomenträger gefunden, und es ist anzunehmen, daß bei wiederholten Untersuchungen auch in diesem die doppelte Zahl gefunden sein würde, mithin 10 Leute mit
rypanosomen im Blute bei vergrößerten Lymphdrüsen und vier Trypanosomenträger mit normalen Lymphdrüsen. Nebenbei bemerkt hatten von diesen 52 anscheinend gesunden Leuten 47 Filaria perstans, 26 Malariaparasiten und zwei Rekurrensspirillen in ihrem Blute, So sieht die noch für gesund geltende hiesige Bevölkerung aus.
Dies ist übrigens nicht das einzige Beispiel für das Vorkommen von Trypanosomenträgern mit normalen Lymphdrüsen, über welches ich verfüge. Derartige Leute kommen * nicht selten vor, und es würde deswegen verkehrt sein, die Bekämpfung der Schlafkrankheit, wie vorgeschlagen ist, ausschließlich auf den Befund der vergrößerten Lymphdrüsen zu begründen.
Sämtliche Kranke, welche in dem Lager angesammelt werden, sind einer mindestens vier Monate währenden regelmäßigen Atoxyl⸗ behandlung zu unterwerfen. Sollte ein wirksameres Mittel als das Atoxyl gefunden werden, so tritt dieses an seine Stelle. In der hier skizzterten Bekämpfung der Schlafkrankheit wird dadurch nichts ge⸗ ändert. Nach Beendigung der Kur muß durch wieder⸗ holte Blutuntersuchungen das dauernde Verschwinden der Trypanosomen festgestellt werden. Die Kranken müssen so lange im Lager bleiben, bis anzunehmen ist, daß an ihrem Wohnorte nach Entfernung aller Trypanosomenträger die Glossinen frei von Infektionsstoff geworden sind. Hieruber wissen wir augenblicklich leider noch nichts; aber es wird nicht schwierig sein, im Laufe der Zeit Beobachtungen zu sammeln, aus denen man den fraglichen Zeitpunkt bestimmen kann. Vorläufig würde ich mindestens ein Jahr, womöglich zwei Jahre dafür Ferren halten.
Die Einrichtung von Lagern gilt für alle Stellen, wo Schlaf⸗ krankheit vorkommt. Aber außerdem kommen noch weitere Maß⸗ fübwen 1e act welche je nach den örtlichen Verhältnissen ver⸗
eden sind.
So sind gegen die Einschleppung aus anderen Gegenden Verkehrs⸗ beschränkungen, Grenzsperren, internationale Vereinbarungen erforderlich. In Kisiba, wo es fast nur aus Uganda eingeschleppte Fälle gibt, wird dies sogar die wichtigste Maßregel sein. Zum Teil gilt dies aber auch für den Shirati⸗Bezirk in bezug auf die Einschleppung vom benachbarten englischen Gebiet und für den Tanganyika wegen der Einschleppung Fn Senggstaat her, welche nach Feldmanns Bericht dort eine wichtige
olle spielt.
In Gegenden, wo eine an Zahl geringe Bevölkerung in aus⸗ gedehnten, mit Glossinen besetzten Gebieten lebt, wird neben der Atoxylbehandlung der Erkrankten die Versetzung dieser Bevölkerung in glossinenfreie Gegenden das einfachste Mittel zu ihrer Rettung sein. Dieses Verfahren wird voraussichtlich für den dünn bevölkerten Küsten⸗ strich nördlich von Shirati das zweckmäßigste sein.
In anderen Gegenden wird es sich empfehlen, durch Abholzen der Stellen, wo die Glossina lebt, diese zu vertreiben. Doch wird diese Maßregel wohl immer nur eine räumlich beschränkte Anwendung finden können. Sie soll beispielsweise, wie in Shirati verabredet wurde, am Seeufer in der Umgebung der Station, wo vereinzelte Glossinen gefunden wurden, ausgeführt werden.
Gegen die Glossinen läßt sich dadurch etwas ausrichten, daß man ihnen ihre regelmäßige Nahrungszufuhr abschneidet. Diese Insekten müssen alle zwei bis drei Tage Gelegenheit haben, sich mit dem Blut von Wirbeltieren zu füllen. Woher sie dieses Blut nehmen, kann man durch Untersuchung ihres Mageninhaltes leicht ermitteln. Auf diese Weise haben wir 81 daß an den Ufern des Viktoria⸗ Nyanza die Glossinen fast nur voa Krokodilblut leben. Man würde ihnen also ihre Existenzmöglichkeit sehr einschränken, wenn die Krolo⸗ dile ausgerottet oder doch ihre Zahl erheblich gemindert würde, und das ist nicht schwierig, wenn man darauf ausgeht, den Nachwuchs zu verhindern. Die Krokodile haben ganz bestimmte Brutplätze, welche g immer wieder aufsuchen. Den Ein⸗ geborenen sind diese 25 bekannt, und sie koͤnnen durch Prämien veranlaßt werden, die Krokodileier zu sammeln und abzuliefern. In früheren Zeiten ist dies, wie ich erfahren habe, auch an dem zum deutschen Gebiet Hecͤricen Ufer des Viktoria⸗Nyanza schon geschehen, aber aus mir unbekannten Gründen wieder 1--. c. Es scheint mir sehr ratsam, die Vernichtung der Krokodileier wieder aufzunehmen⸗
An solchen Stellen, wo die Glossinen regelmäßig Menschen an⸗ treffen und sich dann von diesen ernähren, z. B. an den Wasser⸗ entnahmestellen, die man oft in der Nähe der Dörfer am Seeufer findet, oder an Stellen, wo die Boote der Eingeborenen anzulegen pflegen, an viel benutzten Frußsghergangen usw. können die Glossin en durch möglichst umfangreiche Abholzungen vertrieben werden.
Nach den hier auseinandergesetzten Prinzipien wird in Deutsch⸗ ostafrika gegen die Schlafkrankheit bereits energisch vorgegangen. Es kommen in dieser Beziehung bis jetzt drei Gebiete in Betracht, in welchen sich die Schlafkrankheit in größerem Umfange gezeigt hat: Kisiba, Shirati und Tanganyika. In Kisiba und Shirati sind bereits Lager für Schlafkranke errichtet und mit Aerzten besetzt, welche über die Schlafkrankheit und deren 2aepchag unter meiner Leitung hin⸗ reichend informiert sind, und zwar befindet sich in Kisiba Stabsarzt Kudicke und in Shirati Oberarzt Breuer. Die Bekämpfung der Schlafkrankheit am Tanganyika wird Stabsarzt Feldmann über⸗ nehmen, welcher dorthin gehen wird, sobald er vom aiserlichen Gou⸗ vernement in Daressalam die erforderliche Ausruͤstung erhalten hat. Jedem dieser Aerzte muß ein Sanitätzunteroffizter zur Hilfe bei⸗ gegeben werden. Ich halte es auch für sehr meckmäßig, diese Stationen, namentlich anfangs, wo es besonders viel zu tun gibt, mit zwei Aerzten zu besetzen, teils um in Erkrankungsfällen den Betrieb nicht ins Stocken kommen zu lassen, teils um auf diese Weise noch mehr Aerzte auszubilden und für den Fall, daß weitere Stationen errichtet werden müssen, geeignete Aerzte zur Verfügung zu haben. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß am Tanganyika wegen der V1. Ausdehnun des Seuchenheerdes eine einzige Station nicht genuͤgen wird. Es ist ferner zu befürchten, daß bei etwaigem weiteren Vordringen der Seuche in der Richtung nach Süden von Shirati die große Insel Ukerewe ergriffen wird. Auf dieser Insel, welche gegen 30 000 Einwohner haben soll, kommt in den Uferwäldern die Glossina palpalis vor, und es ist deswegen ein Einnisten der Seuche auf derselben sehr wohl möglich. Sie müßte von Shirati aus von Zeit zu Zeit besucht und auf Schlafkrankheit untersucht werden Das kann aber ein einziger
stellen sind. Es ist nicht darauf zu rechnen, daß die Kranken
Arzt in Shirati, welcher mit der Beaufsichtigung der weit ausge⸗
dehnten Küste und der Buchten des Mori⸗ und des Maraflusses 5 - tun hat, nicht ausführen, es sind dazu weitere Hilfskräfte erforderlich.
Nachdem so, wie ich annehme, alles in die Wege geleitet ist, was sich unter den gegebenen Verhältnissen zur Bekämpfung der Schlaf⸗ rankheit auf deutschem Gebiet tun läßt, halte ich die Aufgabe der Expedition für gelöst. Ich werde dieselbe daber zu Anfang Oktober nach Beendigung der noch im Gange befindlichen Arbeiten abschließen und am 14. Oktober von Mombassa die Heimreise antreten.
Sese, den 5. September 1907. 1
1A1X“X“ R. Koch
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Die bu
Reisende au Unter 955 n derselben,
undheitspaß
e in 8 Quarantäne und der Desin
ßerdem während 10 Tagen an ihrem Aufenthaltsorte über⸗
Ge undheitswesen,
Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Buulgarien.
lgarische Regierung hat zur Ergänzung de nde Quarantäneverfügungen erlassen:
Die direkt aus russischen Häfen kommenden Schiffe, welche s den verseuchten Gebieten an Bord haben, werden nach suchung der Besatzung und na falls die ärztliche Unte
acht. .
eisende, die aus seuchenfreien russischen Gebieten eintreffen, aber ) fts eecben. die aus verseuchten Gebieten kommen, in Verkehr wesen sind, oder welche unter solchen Umständen das Schiff in alatz gewechselt haben, werden nur im Hafen von Silistria nach airztlicher Untersuchung und nach erfolgter Desinfektion ihrer Effekten
erfolgter Desinfektion rsuchung zufriedenstellend ist, zum freien Verkehr im ersten bulgarischen Donauhafen Silistria) zugelassen. Derartige Schiffe erhalten einen reinen Ge⸗ ür die übrigen bulgarischen Donauhäf . 2) ke.6 die aus Cersewchten aruffschen Mee alatz das gewechse aben, unterliegen einer
8 ektion ihrer Effekten. Sie
ul berührt bat 9 nie Uetitet ü 1 des Ver ungshafens begleitet sein, aus seuchenfreien Gebieten stammen, oder daß sie vor dem Auftreten der Cholera aus den verseuchten Gebieten abgesandt worden sind. Außerdem müssen die Zeugnisse Angaben enthalten über die Herkunft der Fische oder des Kaviars, über die Zeit der Absendung von dem Orte und über den Ort und das Datum der Absendu I. „Reichsanzeiger“ vom 8
Die Verwaltu
4) Reisende von Rußland, welche über Rumänien eintreffen, werden in allen Donauh zugelassen, nachweisen können, daß d
wenn sie durch Zeugni ee Desinfektion ihrer Effekten sowie 1 ärztliche durch die rumänischen Quarantänebehörden statt⸗ efunden ha ee 5) Rht.. die sich von einem bulgarischen Hafen nach einem anderen zwischen Silistria und Widdin begeben, erhalten kostenfrei von den fenpolizeibehörden des Abgangshafens ein Zeugnis ausgestellt. iese Zeugnisse sind von den nämlichen Behörden im Ausschiffungs⸗ hafen zurückzubehalten. D. behörden werden die Ausführung dieser 6) Die Einfuhr von schwarzem Kaviar und aller Arten Fische — salzen oder geräuchert — aus arien gestattet, wenn diese en.
g⸗, Sanitäts⸗ und orschriften überwachen.
uchenfreien russis rtikel verseuchte Häfen nicht
eugnis der Sanitätsbehörde em bescheinigt wird, daß sie
chen Gebieten
d. M.
ng nach Bulgarien. M. Nr. 267.)
Indien.
Nach einer Mitteilung der Regierung von Bengalen vonr 12. Oktober d. J. sind wegen des Ausbruchs der Pest in Mau⸗ ritius Quarantänemaßregeln in dem Hafen von Hrissa gegen Schiffe, die von Mauritius ankommen, getroffen worden.
Hinterindien.
Durch Verordnung der Regierung in Singapore vom 12. Oktober d. J. ist der Hafen von Manila wegen Auftretens von Choler für verseucht erklärt worden.
Niederländisch⸗Indien.
Durch Verordnungen des Generalgouverneurs von Niederländisch⸗ Indien vom 28. September und 2. Oktober d. J. ist wegen Aus⸗ bruchs der Pest die QOuarantäne gegen Port Said verhäng und die aus demselben Anlaß verfügte Quarantäne gegen Hongkong wieder aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 17. Juni d. J., Nr. 143).
Die wegen Ausbruchs der Pest gegen Swatau und *† verfügte Quarantäne ist durch Verordnungen des gouverneurs von Niederländisch⸗Indien vom 4. und 10. Oktober d. J. wieder aufgehoben worden. 3
Tunis, 12. November. (W. T. B.) Die Regierung — Ptahhtt daß der Hafen von Tunis als 58 betrachtet ann.
Marktort
Qualität
mittel
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niedrigster ℳ
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höchster ℳ
Doppelzentner
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für Durch⸗ 1 Doppel⸗ 8 zentner s1ae
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22,00 23,80 23,20 22,00
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15,50 15,70 18,60 17,00 14,90 18,00 18,30 18,00 18,70 17,70 18,00 16,00 17,70 16,50
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15,50 15,80 18,60 17,00 15,20 18,40 18,50 18,00 18,70 17,80 18˙50 16,00 2),00 17,00
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18,60
23,50 22,80 24,00 22,80 23,10 23,20 23,50 23,00 22,60 22 20 21,05 23,33 22,50 23,60
22,50 2400 23,50
Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 23,40 24,00 23,40
20,80
19,60
20,00 20,70 20,40 21,50 20,60 20,80 21,30
19,50
20,62 20,80 20,60 20,00 21,00
17,00 16,20 19,00 18,00 15,50 19,00 19,00 19,00 19,00 18,80 20,00 17,00
17,20 21,00 19,50
19,00 18,00 18,60 16,50 16,80 16,60 16,80 16,80 16,40 18,80 16,90
18,00 20,00 18,60
19,50 17,00 23,00 20,00
Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender 1
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
22,53 22,44 23,00 23,00 22,55 22,60
23,12 22,20
21,00 23,19 22,00 23,60 24,03
23,14 23,96
22,50 24,30 23,60 24,21
20,25 19,30 19,77
2
20,36 20,40
19,50 20,55 20,30 20,40 19,65
20,88
15,85 18,60 16,80
18,75 17,80
17,00 19,25
20,20 19,00
17,65 18,20 16,50
16,96 8. 11. 15,40 5. 11.
16,80 8. 11. 17,88 5. 11. 17,50 11. 11.
18,40 5. 11. 18,89 5. 11. 19,10 5. 11.
22,17 5. 11.
19,93 1““
ericht
v1X“
elzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Purchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Pehlen ünn;