1907 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärverwaltung.

Durch Besssgung des Kriegsministeriums. 18. No⸗ vember. Trzeciok, Hueter, Intend. Sekretäre von den Inten⸗ danturen des IX. Armeekorps bzw. der 38. Div., der Titel „Ober⸗ militärintend. Sekretär“ verliehen. Wolff, Proviantamtsassist. in der Schutztruppe für Südwestafrika, mit dem 1. Dezember 1907 bei dem Proviantamt in Colmar i. E. als Assist. engFüten⸗ und mit Wahrnehmung der Kontrolleurgeschäfte beauftragt. aschow, Läufer, Welz, Unterzahlmeister, zu Zahlmeistern beim II. bzw. IX. und XVIII. Armeekorps, Ophey öhr, Behrendt, Lazarett⸗ inspektoren auf Probe bei den Garn. Lazaretten Saarlouis bzw. II Berlin und Breslau, zu Lazarettinspektoren, ernannt. Schu⸗ macher, Hoffmann, Kas erneninspektoren in Halberstadt bzw. Graudenz,

geegenseitig versetzt. Königlich Eächsische Armee. Offiziere, Fähnriche ushw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. 27. November. Gr. Vitzthum v. Eckstädt, Gen. der Inf., nach erfolgter Enthebung von der Sstellung als kommandierender General des XIX. (2. K. S.) Armee⸗ korps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der 3 is zum Tragen der Gen. Uniform zur Disp. und gleichzeitig à la suite des 2. Jägerbats. Nr. 13 gestellt. v. Kirchbach, Gen. Lt. und Kommandeur der 3. Div. Nr. 32, zum Gen. der Art. be⸗ fördert. v. Schweinitz, Gen. Lt. von der Armee, zum Kommandeur der 3. Div. Nr. 32 ernannt. Abschiedsbewilligungen. 25. November. im 2. Hus. Regt. Königin Carolo Nr. 19, wegen überkommener Feld⸗ und Garnisondienstunfähigkeit der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 23. No⸗ vember. Wulkow, Oberapotheker der Landw. 1. Aufgebots im Landw. Bezirk wegen überkommener Feld⸗ und Garnison⸗ dienstunfähigkeit der Abschied bewilligt. Back, Unterapotheker der Res. im Landw. Bezirk II Dresden, zum Oberapotheker des Be⸗ urlaubtenstandes befördert.

Kaiserliche Schutztruppen.

Schutztruppe für Südwestafrikia.

Verfügung des Reichskolonialamts (Kommando

der Schutztruppen). 22. Oktober. Zu Intend. Diätaren ernannt:

die Unterzahlmeister: Becker mit einem Dienstalter vom 2. Februar

1906, Karjoth mit einem Dienstalter vom 30. Mai 1906, Rayß

mit einem Dienstalter vom 11. April 1907, Krzywicki mit einem Dienstalter vom 22. Mai 1907.

16. November. Musold, Feldlazarettinsp., am 30. No⸗

ember d. J. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. preuß.

ö (beim Garn. Lazarett Stettin) aus der Schutztruppe

ausgeschieden.

Nichtamtliches. 1

Rußland. In der gestrigen Sitzung der Reichsduma gab der Ministerpräsident Stolypin eine Regierungserklärung ab, n der es, „W. T. B.“ zufolge, heißt:

Alle sind heute sich dessen bewußt, daß die von der extremen Linken geschaffene zerstörende Bewegung in offene Räuberei ausgeartet ist und alle verbrecherischen Elemente gegen die Gesellschaft losgelassen

nd, wobei die in ehrlicher Arbeit sich Abmühenden ruiniert werden und die junge Generation demoralisiert wird. Dieser Erscheinung kann

nur mit Kraft entgegengetreten werden, und die Regierung wird gliche Schwäche auf diesem Gebiet als Verbrechen betrachten.

Die Regierung ist bis jetzt bemüht gewesen, verbrecherische Aus⸗

schreitungen auszurotten, und wird auf diesem Wege verharren. Dazu gebraucht die Regierung pflichttreue Staatsdiener. Persönliche politische Anschauungen dürfen bei letzteren auch in Zukunft nicht zur Geltung kommen; Ordnung, Gesetllichkeit und innere Disziplin müssen in den Schulen eingeimpft werden, und auch bei neuer Ord⸗ nung der Schulverhältnisse wird ein gelegentliches Eingreifen der Regierung nicht zu umgehen sein. Da die Regierung sich der dringenden Notwendigkeit bewußt ist, von Ausnahmegesetzen zum Normalstande zurückzukehren, so ist sie entschlossen, alle Mittel anzuwenden, um die Möglichkeit eines schnellen, regelrechten Gerichtsverfahrens zu sichern. Ferner weist die Regierung darauf hin, daß sie auf die Mithilfe der Volksvertreter in der Ent⸗ hüllung ungesetzlichen Verfahrens seitens der Staatsorgane rechnet. Die Regierung hofft, dem Lande auf diesem Wege Ruhe zu ver⸗ scaffen Dann wird es der Regierung und der gesetzgeberischen Ver⸗ ammlung möglich sein, alle Kraͤfte dem inneren Ausbau zu widmen. Doch können die nötigen Reformen nicht erreicht werden, solange eine Besserung der Lage von Millionen der landwirtschaft⸗ lichen Bevölkerung noch nicht erreicht ist. Die Regierung hebt die Unantastbarkeit des Privatbesitzes hervor. Daraus folgt die Unantastbarkeit des kleinen Grundbesitzes als der Basis der Existenz Rußlands. Die Regierung hofft, daß die Duma Se § 87 der Grundgesetze die getroffenen Agrarmaßnahmen vielleicht mit einigen Vervollkommnungen gutheißen wird. Danach erwähnt die Regierungserklärung Einzelheiten des nötigen Reformwerkes, darunter die Umgestaltung der Lokalverwaltungsinstitute, die Volksaufklärung und die Bemühungen des Staates für die Arbeiterklasse. Im Zusammenhang mit diesen Re⸗ gierungsvorlagen auf dem Gebiet der Lokalverwaltung hebt die Regierung die eingebrachte Gesetzesvorlage, betreffend das lokale Gerichtswesen, hervor. Bei dem ganzen Reformwerk hält die Re⸗ gierung es für ihre Pflicht, jegliche Maßnahmen zu Gunsten der Kirche und der Geistlichkeit zu unterstützen. Sie hofft, in der Duma bald die Gesetzesvorlage, betreffend die Selbstverwaltung einiger Grenzprovinzen, der vorhergesehenen Umgestaltung der inneren Gouvernements entsprechend, einzubringen, wobei das Prinzip der Einheit des ganzen Staats die Regierung leiten wird. Unge⸗ achtet der besten Beziehungen zu allen Mächten stellt die Regierung ch die besondere Aufgabe, in Erfüllung des Willens des erhabenen ührers der russischen Streitkräfte, diese auf die der Ehre und ürde Rußlands entsprechende Höhe zu bringen. Die Verwirklichung dieser Aufgabe erfordert materielle Kräfte und Mittel, die zu bewilligen die Duma aufgefordert wird. An erster Stelle hat die Duma die Budgetvorlage zu erledigen, wobel auf die Erhaltung des Gleich⸗ gewichts des Budgets als Basis zur Wiederherstellung des russischen Kredits hinzuwirken ist. Die Regierung wird alles tun, um die Arbeit der Duma und des Reichsrats zu erleichtern. Der Wille des Monarchen hat oftmals bewiesen, wie sehr die Ober⸗ herrschaft ungeachtet der außerordentlichen Schwierigkeiten die Grund⸗ lagen der neuen Gesetzgebung schätzt, die auch die Grenzen der vom Kaiser verliehenen repräsentativen Staatsordnung feststellt. Die Regierungserklärung schließt mit den Worten, daß die historische elbstherrliche Gewalt und der freie Wille des Monarchen als teuerstes ermögen des russischen Staatswesens erscheinen, da allein diese Ge⸗ walt und dieser Wille, welche die jetzigen Einrichtungen geschaffen haben und sie schützen, berufen sind, Rußland zu Zeiten der Gefahr und der Erschütterungen zu retten und auf den Weg der Ordnung und der historischen Wahrheit zurückzuführen. 1 Nach dem Abg. Maklakow (Kadett) ergriff der Minister⸗ präsident nochmals das Wort, um die gegen sein Programm xvwae. Vorwürfe zurückzuweisen. Stolypin fuͤhrte etwa folgendes aus: Da das Programm der v durch benerisce Auslassungen verdunkelt worden ist, so halte ich es für angebracht, d

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der Regierung nochmals klarzulegen. Ich übergehe die Ausfälle, die gegen das Wahlgesetz vom 3. Juni gemacht nd; denn nicht mir steht es zu, das Recht des Kaisers zu verteidigen, das ihm von Gott anvertraute Reich im Augen⸗ blick der Gefahr in retten. Ich will auch nicht auf die Vorwürfe eingehen, daß unsere Regierungsform einer orientalischen Despotie ähnlich sei. sscch denke, im Namen der Re⸗ gierung bereits klargelegt zu haben, daß wir eine Volks⸗ vertretung haben, die uns vom felbstherrschenden Monarchen ver⸗ liehen und daher c alle feine getreuen Untertanen obligatorisch ist. Einem Einwand aber will ich begegnen: Das, was ich hier von der Unabsetzbarkeit der Richter gesagt habe, ist als Drohung auf⸗ efaßt worden. In Ausnahmefällen, wo es sich um die Rettung des

aterlandes handelt, sind eben Maßnahmen nötig, die im normalen Leben des Staates nicht bräuchlich sind. Die Geschichte lehrt, daß die Unabsetzbarkeit der Richter selbst in einem so fort⸗ schrittlichen Lande wie Frankreich zeitweise aufgehoben war. Weiter wurde der Vorwurf erhoben, die Mecper as denke ihre gesamte Tätig⸗ keit auf Repression zu beschränken und wolle schöpferischer Arbeit fern⸗ bleiben. Die Ziele der Regierung sind ganz andere. eben der Niederdrückung der Revolution hat sich die Regierung die Aufgabe gestellt, die Bevölkerung auf jene Höhe zu heben, auf der sie in Wirklichkeit der Segnungen, die ihr verliehen worden sind, teil⸗ haftig werden kann. olange der Bauer arm ist, solange er keinen freien Bodenbesitz hat, sondern sich unter dem Zwange des Gemeinde⸗ befindet, wird er immer ein Sklave bleiben, und kein ge⸗ schriebenes Gesetz wird ihm Segen bringen. Daher will die Regierung in erster Linie die Hebung des Bauernstandes erstreben und freien, selbständigen Kleingrundbesitz schaffen, um so die Kultur und den Wohlstand des ganzen Reichs zu begründen. Hier wurde auch über Dezentralisation gesprochen. Der Vertreter Polens sprach von der Notwendigkeit, zur Arbeit der Re⸗ gierung auch die lokalen Selbstverwaltungskräfte heranzuziehen. Da⸗ gegen hat die Regierung nichts einzuwenden, aber die Kräfte, auf die sie sich dabei stützen kann, dürfen nur nationale Kräfte sein. Wenn das starke England seinen Reichsteilen weitgehende Selbstverwaltung gewährt, so tut es das im Bewußt⸗ sein des Ueberschusses seiner Macht. Wenn man aber von uns im Augenblick der Schwachheit die Dezentralisation verlangt und sie uns mitsamt den Wurzeln, die das Reich zusammenhalten, entreißen will, dann sagen wir: Nein! Unsere Reformen müssen, um lebens⸗ kräftig zu sein, ihre Kraft aus den nationalen russischen Traditionen schöpfen. Diese liegen nun in der Entwicklung der Semstwo⸗ und der lokalen Selbstverwaltung, auf die ein Teil der Staatsfunktionen abgewälzt werden kann. Unser Ideal ist die Entwicklung der mit der Volksvertretung verbundenen neuen ersn die, vom Monarchen verliehen, der ves schaft des Kaisers neuen Glanz zutragen wird. enn nur die Kaisermacht ist der Hort der russischen Staats⸗ idee, sie allein 18 Rußland geschmiedet und vor dem Zerfall bewahrt. Wir können auf unsere russischen Wurzeln kein fremdländisches Reis pfropfen. In dem Zusammenwirken der monarchischen Obergewalt und der Volksvertretung liegt unsere Zukunft, und den Willen zu ihrer Erfüllung werden Sie bei der Regierung finden. Aber unser Wille allein genügt noch nicht, um die neue Staatsform zu sichern. Verleihen Sie uns Ihre Mitarbeit zu diesem Werk, geben Sie uns Ihren Willensimpuls zum neuen Staatsbau. 8 andere hier ge⸗ fallene Vorwürfe bitte ich nicht reagieren zu brauchen. Mir scheint, daß, wenn der Wanderer seinen Weg nach den Sternen kennt, er ch nicht durch Irrlichter ablenken lassen darf. Ich will auch as Parlament nicht zum Zirkus des Wortgefechts machen, die Regie⸗ rung will überhaupt mit Worten nicht Mißbrauch treiben. Doch gibt es Worte, die Gefühle ausdrücken, Gefühle, für die russische Herzen Jahrhunderte lang geschlagen haben. Ich meine die Ergebenheit den historischen Traditionen gegenüber im Gegensatz zum bodenlosen Sozialismus. Ich meine den leidenschaftlichen Wunsch, das Vater⸗ land zu erneuern, aufzuklären und zu erhöhen, im Gegensatz zu den Leuten, die seinen Zerfall erstreben. Ich meine endlich die Ergebenheit auf Tod und Leben für den Kaiser, der Rußland verkörpert.

Im Anschluß an die veee Sewe ker⸗ wurde von dem Abg. Gutschkow (Oktobrist) eine Tagesordnung vorgeschlagen, welche die Notwendigkeit sofortigen Beginns der Feset heashen Arbeit betont, während die 0gg. Bobrinsk dzeme igte Rechte) und Markow (äußerste Rechte) die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit der Regierung hervorhoben. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

In der gestrigen Sitzung des Staatsrats verlas der Ministerpräsident Stolypin die Regierungserklärung, die er bereits in der Duma verlesen hatte. Der Staatsrat nahm, obiger Quelle zufolge, einstimmig eine Tagesordnung an, die seine Bereitwilligkeit zum Ausdruck bringt, mitzuarbeiten an der Ausführung der Regierungsentwürfe, die bestimmt sind zur Hebung des Wohlstandes der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Ruhe und der Achtung vor den Gesetzen

Deutscher Reichstag.

61. Sitzung vom 29. November 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Nach Genehmigung des am 27. August 1907 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung, worüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, wird die erste Beratung der Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats und des Haushaltsetats für die Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1908, sowie des Entwurfs eines Gesetzes g Aenderung des 2 des Gesetzes, betreffend ie deutsche Flotte, vom 14. Juni 1900, fortgesetzt.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Abg. Bassermann hat in seiner gestrigen Rede auch die finanziellen Fragen eingehend behandelt, und ich hatte mich zum Wort gemeldet, um ihm in einzelnen Punkten zu erwidern. Bei der vorgeschrittenen Zeit hielt ich es aber für un⸗ bescheiden, noch die Aufmerksamkeit des Hauses gestern in Anspruch zu nehmen, und bitte daher um die Erlaubnis, bei der außerordentlichen Bedeutung der Frage für das Reich wie für die Einzelstaaten auf den Gegenstand heute kurz zurückkommen zu dürfen.

Der Herr Abg. Bassermann erwähnte gegenüber den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs des Reichsschatzamts über die hohe Schuldenbelastung, daß auch in anderen Staaten sich die Schulden in erhehlichem Maße vermehrt hätten. Aber, meine Herren, dabei kommt es doch sehr auf das Tempo an, in dem die Schulden aufgenommen sind, (sehr richtig! rechts), und da muß ich mit Fritz Reuter sagen: in der Fixigkeit sind wir allen anderen Staaten über gewesen. (Sehr wahr! und Heiterkeit.)

Meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich die Verhältnisse beispiels⸗ weise in Frankreich und England gegenüber der Belastung des Deutschen Reiches. Frankreich kam aus den französischen Kriegen im Anfang des vorigen Jahrhunderts mit einer Schuldenlast von 20 Milliarden heraus und England hat im vorigen Jahrhundert nicht weniger als 5 Milliarden Schulde

kriege ist seine Schuldenlast wieder etwa um 3 Milliarden gewahs Vom Jahre 1856 bis 1901 hat England überhaupt keine Konse anleihen ausgegeben. Meine Herren, um noch nach einem näher Nachbarn zu fragen, so ist in Fankreich lediglich 1901 eine Anle von 265 Millionen dreiprozentiger Renten herausgebracht. Von 18 bis 1901 hat Frankreich trotz seiner enormen Rüstungen zu Wass und Lande jede öffentliche Anleihe vermieden. (Hört! hört! rechtz Und, meine Herren, vergleichen Sie damit die Zunahme unsern Reichsschulden in denselben Jahren, von denen ich eben gesproch habe. In der Periode von 1881 bis 1901 ist die Reichsschuld n 255 Millionen auf 2416 Millionen gestiegen; also in einer Peric⸗ in der die Franzosen keine neuen Anleihen aufgenommen haben, hat 1 die Reichsschuld nahezu verzehnfacht und ist dann bis 1907 ag 4 Milliarden gestiegen. Meine Herren, die Tatsache, daß das Rah bisher nicht imstande gewesen ist, seine Ausgaben durch laufende nahmen zu decken, die Tatsache, daß das Reich in immer stärken Maße seine Schuldenlast vermehrt hat, trägt unzweifelhen dazu bei, unser wirtschaftliches und unser politisches N. sehen im Auslande zu beeinträchtigen. (Sehr richtig! rechtz Als vor einigen Jahren die Konversion der italienischen Rente Frage war und von deutscher Seite einem hervorragenden italienischen Finanzmanne nahegelegt wurde, auch deutsche Kreise daran zu h teiligen, erwiderte der Betreffende: was will denn ein Land i Deutschland, das nicht einmal seine eigenen Ausgaben decken km und dessen Staatspapiere erheblich schlechter stehen als die italienische was will ein solches Land auf dem internationalen Geldmarkt e deuten! Ich führe das nur als Symptom dafür an, in wellce Weise die Ungunst unserer finanziellen Verhältnisse im Reich, d ganz unverdient ungünstige Standpunkt unserer Staatspapiere dan beiträgt, unsere ganze Situation im Auslande viel schwächer erschein zu lassen, als sie gottlob ist. 1

Dann hat der Herr Abg. Bassermann den Gedanken einer z höhten Besteuerung des Tabaks, eine etwaige Banderolesteuer bar vornherein ablehnt. Er wird mir die Bemerkung gestatten, daß a da etwas nach dem Grundsatz verfährt: ich kenne die Grünze der Regierung nicht, aber ich mißbillige sie. Ich glaube, wir sollten mit unserm Urteil warten, bis eine solche Vorlage an Sie herantritt. Der Herr Abg. Bassermann sagte, nah Zeitungsnachrichten hätte ich mich dahin ausgesprochen, daß das amerikanische Banderolesystem auf unsere Verhältnisse nicht passe. Er ist mir nicht erinnerlich, eine solche Aeußerung getan zu haben. Dgaß amerikanische System einer Banderolesteuer ist überaus einfach, es er⸗ fordert eine sehr geringe steuerliche Ueberwachung; es hat allerdinge ein Bedenken gegen sich, das wir von unserm mehr von Gerechtigket diktierten Standpunkt aus wohl ausräumen müßten. Die amerikanische

Steuergesetzgebung unterscheidet lediglich zwischen Zigarren umn

Zigarillos und besteuert die Zigarren gleichmäßig hoch, gleichviel wie sich nachher der Verkaufspreis gestaltet; die amerikanische Steuer gesetzgebung belastet abgesehen vom Zoll alle Zigarren, die des kleinen wie des wohlhabenden Mannes gleich hoch. (Sehr richtig! rechts,) Das wäre also ein Modus, den wir in Deutschland nicht einführen und Ihnen auch nicht vorschlagen werden. (Sehr richtig! rechts.) Im übrigen ist der Hinblick auf Amerika wie in vieler Beziehung so auch in dieser sehr interessant. Das freie Amerika kennt in den Vereinigten Staaten lediglich indirekte Steuern und hat die direkten Steuern ganz den Einzelstaaten überlassen. (Lebhaftes „hört! hört!“ rechts.) Niemals hat man versucht weder in der Schweiz noch in der Vereinigten Staaten, die direkte Besteuerung seitens des Bundes in Angriff zu nehmen. (Wiederholtes lebhaftes „hört! hört!“ rechts.) Und nun, meine Herren, was die Belastung des Tabaks betrifft, so möchte ich doch kurz anführen, daß in Frankreich auf den Kopf der Bevölkerung an Lasten für die Tabakbesteuerung 7,56 entfallen, in den Vereinigten Staaten 3,65 ℳ, in Großbritannien und Irland 6,23 ℳ, in Oesterreich 4,73 ℳ, in Deutschland 1,37 (Hört⸗ hört! rechts.) Also wenn wir auch eine bescheidene Steigerung vorschlagen sollten, so bleibt das weit hinter dem zurück, was ander Großstaaten erheben, was ein freies Land wie Amerika hat, was eimne Republik wie Frankreich erhebt, die das Vier⸗ und Fünffache unsere Steuersätze erhebt. (Sehr richtig! rechts.) Doch will ich mich auf diese Seite nicht weiter einlassen, ich möchte nur noch eine Bemerkung hinzufügen. Wenn vielfach mit dem Rückgang des Konsums gedroht

worden ist, so halte ich das zum Teil für ein Schreckgespenst, und

wir haben das namentlich auch bei der Zigarettensteuer erlebt. Die⸗ selbe Befürchtung hat man da entgegengehalten, und was ist einge⸗

treten? Der Konsum ist trotz der Zigarettensteuer nicht zurückgegangen,

sondern sehr erheblich gestiegen. (Sehr richtig! rechts.)

Dann hat der Herr Abg. Bassermann erwähnt, daß seitent seiner Partei der Gedanke einer Wehrsteuer wieder erwogen wird, Diese ist eines derjenigen Objekte, die sehr schillernd und glänzend aussehen und alle Vorzüge verlieren, sowie man der Sache näher tritt. (Sehr richtig! rechts.) Ich bemerke zunächst, daß die Erfahrungen, die andere Staaten damit gemacht haben, durchaut ungünstige sind. In Frankreich hat man eine Wehrsteuer gehabt, die 5 000 000 Fr. erbrachte, dann wegen der Umständlichkeit und Schwierig⸗ keit der Erhebung auf 3 000 000 herabgesetzt wurde (hört, hört, rechts) und schließlich vollständig beseitigt wurde. Ganz ähnlich ist A in Oesterreich gegangen. In Oesterreich sollte diese Wehrsteuer 1 900 000 Kronen bringen und brachte wegen der Schwierigkeit der Erhebung nur 861 000 Kronen, also nur 45 % des Solls ein. Dermaßen sind die Schwierigkeiten, die mit der Erhebung verbunden sind und auch Oesterreich hat sich zu einer Herabsetzung der Wehrsteuer ent⸗ schlossen.

Was versteht man unter einer Wehrsteuer? Will man daruntet etwa eine Kopfsteuer verstehen, also auf die Kopfsteuer zurückkommen, die wir mühsam in allen Staaten, auch in Preußen beseitigt haben! Die alte Kopfsteuer war eine der drückendsten Steuern, die den kleinen Mann betraf, er kann sich bei den indirekten Abgaben, den Verbrauch von Tabak und Spirituosen, nach seinen Verhältnissen einrichten, äbet der Steuererheber erschien an jedem Ersten und forderte von ihm die Klassensteuer ab. Bei der Vielgestaltigkeit unserer Beziehungen, der außerordentlichen Fluktuation unserer Bevölkerung ergab sich eine Fülle der größten Härten bei der alten Klassensteuer, ich darf nur wenige Daten in dieser Beziehung Ihnen vortragen. Wir hatten in Preußen von 1878—1881 Steuerpflichtige der untersten Klasse⸗ die also 3 Steuer zahlten, 2 687 000 und hierbei ergab sich eine Zahl von Pfändungen in der Höhe von 659 000 (hört, hört! rechts), also in beinahe 25 % der Fälle mußten Pfändungen gegen die 8

rgent

(Heiterkeit

bezahlten und insgesamt 1 000 000 ausmachten, ergaben sich nicht

weniger als 276 000 Pfändungen, gleich 25 % aller Fälle. All diese Härten gegen den kleinen Mann, die Schwierigkeiten der Erhebung der kleinsten Beträge, haben dazu geführt, daß die Klassensteuer auf⸗ gehoben wurde, und ich glaube, es würde ein schwerer Rückschritt sein, etwa wieder eine Wehrsteuer in Form einer Kopf⸗ oder Klassensteuer einzuführen. Außerdem würde sie als solche nichts bringen, soll die Wehrsteuer etwas bringen, so ist sie nichts anderes wie eine verkappte Reichseinkommen⸗ oder Vermögenssteuer, und solange die Unterlagen im deutschen Vaterland vollkommen verschieden sind, solange eine vollkommen verschiedenartige Gesetzgebung waltet, müßte eine solche Steuer auf den einzelnen Zensiten wie auf den ein⸗ zelnen Bundesstaat vollkommen verschiedenartig wirken. Dazu kommt, daß eine solche Wehrsteuer nach meiner Meinung allen Rücksichten auf eine wirklich soziale Gesetzgebung widersprechen würde. (Oho! bei den Nationalliberalen.) Ich werde mir erlauben, das auszuführen. Wir haben uns bemüht, in unserer neuen Gesetzgebung, in Preußen und in allen Bundesstaaten den Grundsatz der Leistungsfähigkeit in den Vordergrund zu stellen, die leistungsfähigen Schultern stärker zu belasten, die minder leistungs⸗ fähigen zu entlassen, und haben diesem Gesichtspunkt insbesondere dadurch Rechnung getragen, daß wir diejenigen, die eine erhebliche Kinderzahl haben und schon für deren Erziehung erhebliche Opfer bringen, finanziell günstiger stellen wie diejenigen, bei denen dieses Moment nicht vorliegt, wir haben das Kinderprivileg in Preußen stetig ausgedehnt und 1907 erwächst allein auf Grund des Kinderprivilegs ein Ausfall in der Einkommensteuer von nahezu 9 000 000 Eine Wehrsteuer würde genau das Gegenteil bewirken⸗ sie würde diejenigen prägravieren, die mit einer Anzahl von Kindern, das heißt: von Söhnen gesegnet sind. Denken Sie sich die Situation eines Vaters, der vier Söhne hat, sie mit großen Kosten erzogen hat, von denen zwei in der Armee dienen, während zwei zurückgestellt sind. Für diese beiden soll er dann auch noch Wehrgeld bezahlen! (Lebhafter Widerspruch bei den Nationalliberalen. Sehr richtig! rechts.) Und demgegenüber denken Sie sich einen Mann, der gar keine Kinder oder nur eine Tochter hat!

Dann kommen für mich und für jeden Finanztechniker die Be⸗ denken wegen der steuerlichen Durchführung hinzu. Man würde doch eine Reichswehrsteuer nicht denjenigen auferlegen können, die tatsächlich wegen erheblicher Beeinträchtigung ihrer körperlichen Kräfte zur Er⸗ füllung des Wehrdienstes außer stande sind. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) „Sehr richtig!“, meine Herren, nun haben Sie die Güte, sich das einmal in der Praxis zu denken! Man würde also bei der Einschätzung, ob ein Mann der Wehrsteuer unterliegt oder nicht, von dem zufälligen Gutachten des einzelnen Arztes abhängen, ob der Mann erwerbsunfähig ist oder nicht (Widerspruch bei den National⸗ liberalen), und man weiß, wie außerordentlich schwierig diese Definitionen sind. Es gibt sehr zahlreiche Fälle, in denen einer im gewöhnlichen Er⸗ werbsleben durchaus die körperliche Fähigkeit hat, sich sein Brot zu verdienen, und trotzdem für die Armee nicht gebrauchsfähig ist, wegen irgend welcher körperlicher Fehler, also zurückgewiesen werden muß. Nehmen Sie an: ganz loyaler Weise ist ein wohlhabender Mann, ein Fabrikbesitzer, ein Gutsbesitzer, nicht zum Militärdienst heran⸗ gezogen worden, sondern nur zur Wehrsteuer; von der Militärlast an sich ist er befreit. Denken Sie sich daneben einen Fabrikarbeiter, einen Tagelöhner, und Sie werden aus dem Bewußtsein des Tagelöhners niemals die Auffassung herausnehmen können, daß der andere sich frei⸗ gekauft habe. (Oho! bei den Nationalliberalen.) Ich halte das für ein sehr wichtiges ethisches Bedenken. Man muß die Wertschätzung unseres Militärdienstes so hoch halten wie irgend möglich und darf in der Bevölkerung nicht den Gedanken aufkommen lassen, als ob wir tatsächlich noch ein Loskaufgeld hätten. Treitschke hat einmal in einem seiner Essays darauf hingewiesen, daß der Militärdienst nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein hervorragendes Recht ist. Dieses Gefühl müssen wir in der Bevölkerung erhalten und dürfen nicht den Gedanken eines Loskaufgeldes fördern! (Sehr gut: rechts. Große Unruhe bei den Nationalliberalen.)

Der Herr Abg. Bassermann hat ferner die Einführung einer Reichsvermögenssteuer befürwortet. Er hat schon in Mannheim er⸗ klärt, daß auch Herr von Rheinbaben sich darin würde finden müssen. Ich kann mit voller Bestimmtheit erklären, daß er sich in dieser Be⸗ miehung im Irrtum befindet (Bravol rechts), und ich hoffe nach den Erklärungen des Herrn Freiherrn von Stengel und ich spreche das hier nicht nur namens der preußischen Regierung aus, sondern aller Regierungen, von denen ich den Auftrag dazu habe —, daß er sich im gleichen Irrtum gegenüber der Gesamtheit der Bundesregierungen be⸗ findet. (Bravo! rechts.) Wollten wir die direkten Steuern aus der Hand geben, so hieße das, die Axt an die Wurzel der finanziellen und politischen Selbständigkeit der Einzel⸗ staaten legen. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch links.) Wir haben diese Frage mit der Reichseinkommensteuer hier ja vielfach erörtert, und ich glaube, die Ueberzeugung ist doch durchgedrungen, daß, abgesehen von diesen prinzipiellen Bedenken, die ich eben kurz streifte, eine Reichseinkommensteuer nicht durchführbar ist, weil die Gesetzgebung der Einzelstaaten viel zu verschiedenartig gestaltet ist. Ich glaube, es war der Herr Abg. Gröber, der in der Kommission vor zwei Jahren diese Verhältnisse in durchaus lichtvoller Weise dar⸗ legte. Der Beginn der Steuerpflicht ist ganz verschieden; einzelne Staaten fangen mit einem Einkommen von 400 an, andere mit 600 ℳ, wieder andere mit 900 Vor allen Dingen ist der Steuer⸗ satz durchaus verschieden, ebenso die Progression und der Kreis der Zensiten; kurzum, die Grundlagen sind so verschieden, daß man eine einheitliche Steuer auf diesen ganz verschiedenen Grund⸗ lagen nicht aufbauen kann. Wollte man sie ersetzen durch eine Reichs⸗ einkommensteuer, so würde man den Bundesstaaten das Fundament der eigenen Einkommensteuern nehmen.

Auch ein Vertreter der linken Seite des Hauses, der Herr Abg. Dr. Müller⸗Meiningen, hat in der Sitzung vom 27. März 1906 diesen Bedenken Rechnung getragen: Er sagte:

Bleibt zweitens der Weg, der von anderer Seite von der Sozialdemokratie angeraten und auch in der Kommission ganz all⸗ gemein vertreten wurde, eine Reichseinkommensteuer zur Einführung iu bringen. Wir stehen einer solchen selbstverständlich theoretisch sympathisch gegenüber; aber es läßt sich nicht leugnen, daß eine Reichseinkommensteuer weit tiefer in die Partikulargesetzgebung ein⸗ greifen würde als eine Reichsvermögenssteuer.

(Hört, hört! rechts.) Ich stehe im allgemeinen bezüglich dieser Steuer auf dem

Standpunkt, den im Jahre 1898, wie ich glaube, Herr Gröber entwickelt hat, indem er meinte, daß der föderative Charakter des Reichs durch diese Steuer etwas verwischt würde. Dazu kommt, daß die Vielgestaltigkeit der einzelstaatlichen Einkommensteuern z. Z. wenigstens die Durchbringung einer derartigen Steuer als unmöglich erscheinen läßt. Deshalb mußten wir auch von dieser Steuer zur Zeit absehen. Diese Bedenken gegen eine Reichseinkommensteuer liegen in verstärktem Maße vor gegen eine Reichsvermögenssteuer. (Sehr wahr! rechts. Lebhafter Widerspruch links.) Gestatten Sie! Jeder Steuer⸗ techniker wird mir zugeben, daß eine Vermögenssteuer ein integrierender Teil der Einkommensteuer ist (sehr richtig! rechts und in der Mitte), in Preußen heißt die Vermögenssteuer sogar Ergänzungssteuer. Und dies mit vollem Recht! Sie sollte eine Ergänzung darstellen nach doppelter Richtung. Wir waren bereit, die Realsteuern, Grund⸗, Gebäude⸗, Gewerbesteuer den Kommunen zu überweisen. Für diesen sehr großen, für den Staat sich ergebenden Verlust sollte die Ver⸗ mögenssteuer eine Ergänzung darstellen. Sie hat aber noch einen viel bedeutungsvolleren Sinn: sie soll das fundierte Einkommen besonders treffen, mehr als das unfundierte. (Sehr richtig!) Es ist ein in der Theorie wie in der Praxis, glaube ich, unbestrittener Satz, daß es zu einer gerechten Einkommensteuer gehört, ein fundiertes, dauernd von einer Generation auf die andere über⸗ gehendes Einkommen höher zu treffen, als das unfundierte mit dem Tode des Trägers wegfallende Einkommen. (Sehr richtig!) Also die Vermögenssteuer ist in der Tat ein integrierender Bestandteil jeder Einkommensteuer und kann von ihr nicht willkürlich losgelöst werden. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch links.)

Ich befinde mich bei dieser meiner Auffassung auch in sehr guter Gesellschaft, nämlich in der der Parteiangehörigen des Herrn Abg. Bassermann selbst. Der Herr Abg. Büsing hat noch am 18. Mai v. J. sich mit der größten Entschiedenheit gegen eine Reichseinkommen⸗ steuer erklärt (hört! hört! rechts) und gesagt:

Bei dieser Verschiedenheit der Steuersysteme in den Einzel⸗ staaten erscheint es ganz ausgeschlossen, auf die direkten Steuern der Einzelstaaten noch eine allgemeine Reichseinkommensteuer zu werfen. .

(Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Weiter sagte er, daß auch einer Reichsvermögenssteuer jedenfalls zur Zeit noch sehr erhebliche Bedenken entgegenständen. (Rufe links: „Zur Zeit!“*)

In 4 Einzelstaaten besteht bereits eine Vermögenssteuer. Sie bringt in Preußen ungefähr 38 Millionen Mark. Das würde für das Deutsche Reich etwa 60 Millionen Mark ergeben. Sie würden also zur Deckung des Defizits von 200 Millionen Mark das Drei⸗ einhalbfache der preußischen Ergänzungssteuersätze auferlegen müssen. Das würde ein schwer zu ertragender Zustand sein. Diese Ideal⸗ steuern: Reichseinkommensteuer und Reichsvermögenssteuer, sehen beim ersten Anblick sehr schön und sehr verlockend aus, wenn man sie aber bei Lichte betrachtet, namentlich vom Gesichtspunkte des Föderativstaats aus, dann ist das Bild ein ganz anderes.

Ich hoffe, daß auch die nationalliberale Partei à ses premiers amours zurückkommen wird. (Sehr gut! rechts. Nein! Nein! links.) Ich sagte eben, daß eine Vermögenssteuer ein integrierender Bestandteil jeder Einkommensteuer ist, und daß man beide nicht von⸗ einander loslösen kann. Es liegt doch auf der Hand, daß z. B. eine Reichsvermögenssteuer vollkommen anders wirkt, je nachdem, ob die Einkommensteuer niedrig oder hoch bemessen ist, z. B. wenn die Pro⸗ gression nicht wie bei uns bei den hohen Vermögen nur bis 4 % steigt, sondern wie in anderen Staaten bis auf 5 % hinaufgeht, wenn überhaupt die Progression viel stärker ausgebildet ist als bei uns, so wirkt naturgemäß eine dazutretende Vermögenssteuer viel stärker als in solchen Staaten, wo die Progression eine geringere ist.

Es gibt noch eine Fülle anderer Verschiedenheiten. Zum Bei⸗ spiel kann in Baden bei der Vermögenssteuer nur ein Teil der

Schulden abgezogen werden, ein Teil ist nicht abzugsfähig. Setzen

Sie da eine Reichsvermögenssteuer noch drauf, so wird der badische Zensit sehr prägraviert gegenüber den Zensiten, die die Schulden bei der Vermögenssteuer abziehen können. Und, meine Herren, wir haben noch andere Staaten im Reiche, z. B. Bayern, meines Wissens auch Württemberg, die neben der Vermögenssteuer auch noch Realsteuern erheben (sehr richtig! in der Mitte), die finanziell nicht in der Lage gewesen sind, auf die Realsteuer ganz zu verzichten, sondern neben der Einkommen⸗ und Vermögenssteuer auch noch Realsteuern einheben. Nun denken Sie sich die Situation dieser Zensiten gegenüber den Zensiten anderer Staaten, wo die Realsteuern weggefallen sind! Sie kommen da zu einem ganz buntscheckigen Bilde und einer ganz ungleich⸗ mäßigen Belastung der Zensiten im Deutschen Reich. Steuern zahlt kein Mensch gern; aber wenn er sieht, daß andere weniger zahlen als er, so gereicht ihm das zu einem schweren unausrottbaren Verdruß.

Meine Herren, noch wenige Worte über das Verfahren selber. Ich würde aus demselben Grunde, wie bei einer Reichseinkommen⸗ steuer, es für faktisch undurchführbar halten, etwa eine Reichs⸗ vermögenssteuer auf die einzelstaatlichen Vermögenssteuern aufzupfropfen, aus denselben Gründen, die ich bereits angedeutet habe, weil die Grund⸗ sätze hinsichtlich der Ausbildung der Vermögenssteuer sehr verschieden liegen, und weil die Handhabung eine ganz verschiedene ist. Also z. B. schon allein die überaus schwierige Frage, wie der Wert des Grund⸗ besitzes veranschlagt werden soll, ob man nach dem Verkaufs⸗ oder nach dem Ertragswerte schätzen soll, alles Dinge, die in der Praxis zu den allergrößten Verschiedenheiten führen. Wie soll das Anlage⸗ kapital der Gewerbebetriebe geschätzt werden? Jeder Staat hat darüber verschiedenartige Bestimmungen. Und wie soll der mobile Kapitalsbetrieb erfaßt werden? (Sehr richtig! rechts.) Auch diese Bestimmungen sind in den Einzelstaaten vollkommen verschieden. Legt man also eine Reichsvermögenssteuer auf die einzelstaatlichen Gesetz⸗ gebungen auf, so kommt man wiederum zu vollkommen heterogenen und abweichenden Resultaten.

Meine Herren, der Herr Abg. Bassermann hat dann sogar den Gedanken einer beweglichen Reichsvermögenssteuer erwogen. Meine Herren, das wäre einer der Schritte, die man sich zehnmal überlegen muß, den man, ist er einmal gemacht, nicht wieder zurück⸗ tun kann. Wohin eine bewegliche, beliebig zu erhöhende Vermögens⸗ steuer in der fernen Zukunft führen kann, moͤchte ich nicht ausmalen. Gewiß ist das nicht beabsichtigt, aber in der Tat könnte ein solcher Weg in der Zukunft der Schrittmacher der Sozialdemokratie zu ihrem Zukunftsstaat sein. (Sehr richtig! rechts Lachen bei den Soz.)

Meine Herren, wenn ich gegen den Gedanken der Reichs⸗ vermögenssteuer nicht nur im Interesse Preußens, sondern im Inter⸗

esse aller Bundesstaaten hier die ernstesten Bedenken erhoben habe, so

bewegt uns dazu vor allem der Gesichtspunkt: Wo soll es hinkommen, wenn den Einzelstaaten die einzige Quelle genommen oder wesentlich

abgeschnitten wird, um ihre immer steigenden Ausgaben zu decken?

(Zustimmung rechts.) Wir stehen jetzt in Preußen vor einer Er⸗

höhung der Einkommensteuer und voraussichtlich auch der Ergänzungs⸗

steüer, und Sie alle, meine Herren, wissen, wie dringende Anforde⸗

rungen auf allen Gebieten an die Einzelstaaten herantreten. Fast in allen Staaten müssen wir die Gehälter der Beamten, der Lehrer, der Geistlichen erhöhen, und damit ist ja die Kette

der Aufgaben auch noch nicht entfernt geschlossen. Gottlob

sind wir ein vorwärtsstrebendes Land, und infolgedessen erweitert sich der Kreis der Aufgaben, die eine Lösung von den Einzelstaaten er⸗

heischen, auf materiellem und ideellem Gebiete jeden Tag. Wir sind bei uns gewöhnt, möglichst viel vom Staate zu fordern, aber dafür nicht entsprechend an den Staat leisten zu wollen. (Sehr richtig!

rechts.) Also wenn Sie den Einzelstaaten diese Quelle der Ver⸗ mögens⸗ oder Einkommensteuer nehmen oder auch nur wesentlich be⸗ schränken wollten, dann würden Sie die Staaten der Möglichkeit der fortschreitenden Entwicklung berauben. Ich glaube, das kann nicht der

Wunsch des Reichstags sein. Sie würden durch eine solche Beschränkung der notwendigen Mittel für die Fortführung ihrer Aufgaben eine Quelle tiefer Unzufriedenheit in allen Einzelstaaten schaffen (sehr richtig! rechts), und ich meine, es liegt im wohlverstandenen Interesse, nicht eine solche Unzufriedenheit in den Einzelstaaten aufkommen zu lassen, sondern auch die Einzelstaaten zu freudig mitarbeitenden Gliedern an der Gesamtheit des Reiches zu machen. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Meine Herren, wenn in den letzten Tagen ich glaube, es war von Herrn Freiherrn von Richthofen des Senatspräsidenten des Oberver⸗ waltungsgerichts Fuisting gedacht ist, so möchte ich auch mit wenigen Worten auf eine Arbeit von ihm zurückkommen. Herr Fuisting ist be⸗ kanntlich einer der hervorragendsten Kenner des Finanzrechts, ein durch⸗ aus selbständiger Mann, der beispielsweise auch die preußische Finanz⸗ verwaltung in ihrer Handhabung scharf kritisiert hat also ich glaube ein Urteil von ihm ist durchaus selbständig anzusehen —, und Herr Fuisting sagt:

Die Bundesstaaten müssen imstande sein, nicht nur den gegen⸗ wärtigen, sondern auch den sich steigernden Steyerbedarf der Zu⸗ kunft zu eigenen, nur im Bereiche der direkten Steuern zu findenden Steuerquellen in vollem Umfange zu decken. Finanzielle und vor allem steuerliche Selbständigkeit ist die notwendige Vorbedingung der staatlichen Existenz. Ein Bundesstaat, der die Aufwendungen zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht aus eigenen Mitteln aufbring könnte und zu diesem Zwecke finanzieller Unterstützung vom Reiche bedürfte, wäre nicht lebensfähig. Mit der finanziellen Selbständigkeit würde er auch die politische Daseinsberechtigung verlieren und aus einem selbständigen Gliederstaate eine Reichs⸗ provinz werden. 1

(Sehr richtig! rechts.) 3 Eine solche Aufsaugung der Bundesstaaten durch das Reich würde sich zwar nicht sofort, jedoch in allmählicher Entwicklung vollziehen und schließlich die Umgestaltung des Reichs zum Einheitsstaate zur Folge haben, wenn das Reich den Bundesstaaten durch Einführung direkter Reichs⸗ (Einkommen⸗, Vermögens⸗, Ertrags⸗) steuern diese Steuer ganz oder zu wesentlichen Teilen entzöge und ihnen hiermit die finanzielle Selbständigkeit und die Verfügung über ausreichende eigene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben nähme. 3

(Sehr richtig! rechts.)

Neben einer Reichseinkommen⸗ usw. Steuer könnte eine selbständige staatliche Einkommen⸗ usw. Steuer nicht bestehen; vielmehr würden die Bundesstaaten nur in einem durch die Reichsgesetzgebung zu bestimmenden beschränkten Umfange Zuschläge zu der Reichssteu

erheben dürfen, und hiermit wäre ihre finanzielle Selbständigkeit vernichtet. 8

Es ist begreiflich, daß die Bundesstaaten jedem Uebergriff des Reichs in das Gebiet direkter Besteuerung den äußersten Wider⸗ stand entgegensetzen. Es handelt sich um ihre Existenz und hiermit um die denkbar größte Umwälzung in der Verfassung des Reichs;

(sehr richtig! rechts) 1 in solchen Fragen ist das „principiis obstare“ für die Bundes staaten ein Gebot der Selbsterhaltung.

(Sehr richtig! rechts.) 8 Auch die politischen Parteien sollten dies erkennen und davon ab⸗ stehen, die unerfüllbare Forderung der Einführung direkter Steuern zu stellen.

Meine Herren, auch die Herren um Herrn Bassermann habe früher diesen Standpunkt vertreten. Es ist, als der Antrag Ablaß hier gestellt wurde, eine direkte Reichsvermögenssteuer einzuführen, 8 vom Herrn Abg. Büsing, wie ich verlesen habe, dagegen Stellung genommen, und meines Erinnerns hat auch die ganze Partei den Antrag damals mit abgelehnt, und ich hoffe, daß aus den wirtschaft⸗ lichen und politischen Gründen, die ich dargelegt habe, sich auch ferner die Partei auf den früher eingenommenen Standpukt stellen wird. (Zuruf von den Nationalliberalen: Sie irren sich, kein Gedanke!) 8 Nun, meine Herren, das werden wir abwarten! Sie würden jeden⸗ 1 falls damit die endliche Gesundung der Reichsfinanzen, die im Interesse der Entwicklung des Reichs selber, die im Interesse des Ansehens des Reichs nach außen dringend notwendig ist, sehr gefährden. (Lebhafter wiederholter Beifall rechts.)

Abg. Bebel (Sor⸗ zuerst sehr schwer verständlich, da er von seinem Platze spricht und der Berichterstattertribüne den Rücken zukehrt): Der Reichsschatzsekretär hat gestern in einem Tone ge⸗ sprochen, der sehr elegisch gestimmt war und dem kaiserlichen Worte „Schwarzseher dulde ich nicht“ wenig entsprach. In der Tat hat er einen Etat vorzulegen und zu vertreten gehabt, wie er so ungünstig noch selten gestaltet war, und das in einer Zeit, wo die allgemeine Geschäftslage große Prosperität zeigt. Die Finanzlage des Reiches ist so schlecht wie möglich. Der Staatssekretär sprach von neuen Steuern, verwahrte sich aber dagegen, Steuerpläne zu diskutieren, die man noch gar nicht kenne. Wenn er aber seine Steuerobjekte verheimlichte, so war das beinahe eine Nichtachtung des v Wir sind keine Kinder, die warten müssen, bis der Weihnachtsmann kommt; es liegt darin wirklich eine Zurücksetzung und Herabdrückung des Reichstags. Wir haben ein großes Defizit von 124 Millionen Mark, wir hätten 225 Millionen Desizit zu decken gehabt, aber der Reichstag hätte nur 192 bewilligt, von denen noch dazu 50 nicht eingekommen seien. Er meint, daß diese Unterbilanz dauernd sein wird, daß also volle 80 Millionen

jährlich noch zu decken bleiben. Interessant ist, daß sich h große Einkommen der Erbschaftssteuer entzogen haben bnles

interessant, daß die Fahrkartensteuer Fiasko gemacht hat. Nun kommt