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dieses Respektieren der R olnischen Seite, so darf ich davon ausgehen, daß jedem Recht eine Pflicht entspricht, und daß das Recht auf der polnischen Seite sein Korrelat findet in dem, was ich eben aussprach, in einem offnen und rückhaltlosen Bekenntnis zum Deutsch⸗ tum oder wenigstens zu einem national⸗preußischen und deutschen Staate. (Sehr richtig!) Und von diesem rückhaltlosen Bekenntnis habe ich in den gestrigen Ausführungen des Herrn von Jazdzewski auch kein Wort gehört. Wir haben es doch erleben müssen, daß ein Mitglied der polnischen Fraktion erklärt hatte, daß die Oberschlesier das Recht hätten, sich nicht Preußen, sondern Polen zu nennen. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen, Sehr richtig! bei den Polen.) — Sehr richtig! — das ist die vollste Bestätigung dessen, was ich sagte, und in derselben Versammlung wurde eine Resolution beantragt, wonach die Polen nicht die Loslösung vom preußischen Staate erstreben. Diese Resolution fand Widerspruch und ist nicht zur Abstimmung gestellt worden. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.) Und, meine Herren, Herr von Jazdzewski hat vor einiger Zeit eine Rede gehalten, die — ich zweifle nicht — durchaus loyal gemeint war, aber die doch, wie mir scheint, in der Oeffentlichkeit den schwersten Mißdeutungen ausgesetzt war, und ich meine, er hätte solche Mißdeutungen unter allen Umständen vermeiden müssen. Es handelte sich um das Begräbnis eines Geistlichen, der aktiv an der großpolnischen
Bewegung, an dem Aufstand von 1863 sich beteiligt hatte und deswegen
hier in Moabit neun Monate im Gefängnis gesessen hat. Auf dem
Begräbnis dieses Mannes hat Herr von Jazdzewski gesagt:
Und die Seelsorge ist in unserer Nation doch so wichtig! Mit ihr ist nämlich unsere nationale Vergangenheit verknüpft. Der polnische Priester soll seine Parochianen auf ehrenvolle Beispiele unserer Vorfahren hinweisen. Der polnische Priester soll nicht nur ein Hirte in kirchlicher Beziehung sein, sondern er soll für die Zukunft vorbereiten, an die wir alle glauben. ““
Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.))) Pfarrer Boleslaus hat sein Herz zwischen zwei Arbeiten gestellt, indem er es dem nationalen und kirchlichen Gebiete weihte. Im Jahre 1863 ist der Aufstand ausgebrochen, vielleicht übereilt, der aber aus Quellen hervorgegangen ist, die niemand gewahr wird und die für würdige Herzen doch verständlich sind. Als sich die Komitees zur Unterstützung der Kämpfenden bildeten, gehörte Pfarrer Boleslaus
— den Familiennamen lasse ich weg —
u den ersten, die sich dieser schwierigen Arbeit widmeten. Dafür traf ihn eine siebenmonatige Strafe im Moabiter Gefängnis zu Berlin. Er war ein Mann, der gekämpft und gelitten hat und dem diese Zeiten nicht leid getan haben.
Meine Herren, ich habe bisber immer angenommen, daß der
Geistliche dazu da wäre, die Heilswahrheiten der christlichen Kirche
den Parochianen zu übermitteln, gleichviel ob sie Deutsche oder Polen
sind, nicht aber, daß der Geistliche auch die Aufgabe hat, die nationalen
Aspirationen zu fördern. Meine Herren, wenn solche Aeußerungen
fallen, die gewiß in keiner bösen Absicht gefallen sind, so, meine ich,
muß man sich klar werden, wie solche Aeußerungen auf breite Kreise der Bevölkerung, denen sie durch die Presse bekannt werden, wirken können, und ich glaube, Herr von Jazdzewski hätte besser getan, solche durchaus mißverständlichen Ausführungen zu vermeiden, nach dem Satze: wer Wind säet, wird Sturm ernten. Meine Herren, dann hat der Herr Abg. von Dziembowski darauf hingewiesen, daß lediglich die Arbeiter nach Pommern, Ostpreußen usw. auf Einladungen gingen, daß also von einer Bedrohung dieser Teile nicht die Rede sein könne. Meine Herren, es handelt sich doch nicht bloß um die Arbeiter, sondern in erheblichem Maße auch um die An⸗ eignung und den Erwerb bäuerlicher Besitzungen und selbst Groß⸗ grundbesitzes in diesen Provinzen. Aber ich weise weiter darauf hin, daß dieses Eindringen ja nicht nur in die benachbarten Landesteile stattgefunden hat, sondern daß wir genau dieselbe Entwicklung im Westen sehen. Auch dort sehen wir eine fortlaufende, sich immer verschärfende Absonderung der Polen von allen deutschen Elementen. Ich glaube also, die Behauptung, daß die Deutschen gewissermaßen die Friedensstörer wären und die
Polen mit den Deutschen durchaus friedlich leben wollten, ist nicht
richtig. Haben wir es doch erlebt, daß — wenigstens nach Zeitungs⸗
nachrichten — ein katholischer Priester sogar in Berlin boykottiert wurde, daß Streikposten auf die Straße gestellt wurden, die den
Zuzug zur Kirche verhindern sollten, weil dieser Priester sich geweigert
hatte, seinen Gottesdienst in polnischer Sprache abzuhalten.
b Meine Herren, ich kann nur sagen: wenn die Herren die Taten
ihren Worten folgen lassen, so werden wir gern mit uns sprechen
lassen über die Beilegung des Streits, über ein friedliches Verhältnis; aber erst, meine Herren, müssen wir die Taten auf polnischer Seite
hen und können uns nicht mit bloßen Worten begnügen; erst müssen wir sehen, daß die Polen tatsächlich nach allen Richtungen hin den
Deutschen entgegenkommen und mit ihnen in einem friedlichen Ver⸗
hältnisse leben wollen.
Herr Abg. von Jazdzewski sagte ferner, wie ich eingangs wähnte: die Polen wollen die Rechte der deutschen Nation in keiner eise antasten. Ja, meine Herren, nun sehen Sie sich einmal e Verhältnisse in Wirklichkeit an! Jeder, der in Posen lebt, eiß, wie die Polen, die irgend welche Beziehungen zu den Deutschen
haben, die aus irgend einem deutschen Geschäft kaufen, öffentlich in
den Zeitungen an den Pranger gestellt werden. Ich könnte Ihnen
Dutzende solcher Beispiele vorlegen, wo eine Dame, die sich aus einem
deutschen Geschäft eine Bluse gekauft hat, ein Student, der ein paar
Schlipse aus einem deutschen Geschäft gekauft hat usw., kurz, jede
Beziehung zu Deutschen irgend welcher Art öffentlich gebrandmarkt
wird; und das allerschlimmste Verbrechen ist gewesen, daß die Frau
des Redakteurs vom „Goniec“ sogar auf einer deutschen Rolle hat rollen lassen. „Die Frau des Redakteurs vom „Goniec“ läßt ihre
Dienstmädchen bei einer Deutschen rollen. Wehe euch, polnische
Rollen!“ (SHeiterkeit.)
Sache ja zum Lachen,
g! eralen.) Was in polnischen Zeitungen
ich hier nicht wiedergeben; Material genug steht mir dafür zur Ver⸗
Beleidigung wirklich alles Denkbare übersteigt. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.)
Und, meine Herren, selbst vor noch höheren Autoritäten und Instanzen mackt die polnische Presse nicht Halt. Bei der filbernen Hochzeit der Majestäten haben sich zahlreiche Polen an der Illumination beteiligt. Sie wurden unter genauer Namensnennung, sodaß sie jeder Mensch erkennen kann, in den polnischen Blättern an den Pranger gestellt; sie wurden als Elende bezeichnet, die sich an der Illumination beteiligt hätten, und es wurde der Rat gegeben, die Broschüren, die bei dieser Gelegenheit verteilt wurden, in den Papierkorb zu werfen. (Hört, hört! Pfui! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Meine Herren, so steht es mit der Handhabung im einzelnen, und ich glaube, es wird zunächst Sache der polnischen Seite sein, ihren Worten, denen wir gern Glauben schenken, auch die Taten draußen folgen zu lassen. Die Herren in der Fraktion haben Einfluß genug auf ihre Stammesangehörigen draußen, daß endlich wirklich ein fried⸗ liches Verhältnis zu den Deutschen hergestellt werde, daß die Deutschen wirder sich wohl fühlen können in der Provinz; und das ist erst möglich, wenn in der Tat Entgegenkommen von der polnischen Seite gezeigt wird.
Meine Herren, bei dieser Enteignungsfrage müssen wir uns doch die Alternative klar machen, vor die wir gestellt sind. Wir sehen ein Fortschreiten des Polentums auf allen Gebieten, numerisch, in der Besitzverteilung auf dem Lande und in der Stadt, und erst in den letzten Zeiten ist dieser Rückgang des Deutschtums einigermaßen zum Stillstand gebracht worden. Geht die Entwicklung so weiter, so werden wir einfach vor die Frage gestellt, ob wir zusehen wollen, daß in 50 Jahren die Provinz Posen und der größte Teil der Provinz Westpreußen wiederum polnische sind, ob wir zusehen wollen, daß wenige Tagemärsche von Berlin sich ein innerlich vollkommen fremder Staatskörper entwickelt, der nur auf den Moment wartet, wo er sich auch äußerlich wieder vom preußischen Staatsganzen lösen kann. Das ist die Frage; und wenn man diese tiefernste Situation ins Auge faßt, so wird man sich auch zu ernsten Maßregeln entschließen müssen. Meine Herren, glauben Sie uns — und der Herr Ministerpräsident hat das schon ausgesprochen —, daß uns der Entschluß, eine so schwerwiegende Maßregel vorzuschlagen, außerordentlich schwer geworden ist. Wir haben lange überlegt, ob sich nicht andere, minder ein⸗ schneidende Maßregeln finden lassen, und wir haben solche, wenn sie wirksam sein sollten, nicht gefunden. Nur, wenn wir den Weg, den wir bisher gegangen sind, geradeaus, sicher und erhobenen Hauptes weitergehen, nur dann werden auch endlich die Polen lernen, sich vor der Gewalt der Staatsautorität zu beugen und den Frieden mit der deutschen Seite zu schließen, den wir alle von Herzen wünschen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ich knüpfte schon vorher an an frühere Vorgänge. Uns gemahnen die Fußtapfen unserer großen Altvordern, die einst das ganze slavische Land über die Elbe und über die Weichsel hinaus bis zum Pregel der deutschen Kultur unterworfen haben; uns gemahnt noch jetzt die Marienburg, das größte und schönste Profanbauwerk Deutschlands, an die Taten jener Männer, die das Land mit einer großen Kultur, einer glänzenden Verwaltung überzogen haben. Aber, meine Herren, auf die Marienburg folgte das Schlachtfeld von Tannen⸗ berg und der Friede von Thorn, derjalles das, was durch jahrhunderte⸗ lange Arbeit gewonnen war, wieder verloren gehen und in slavische Kultur zurückfallen ließ. Und was war der Grund? Der alte Erb⸗ fehler der Deutschen: die Uneinigkeit, die wieder zum Verfall des großen Reiches führte.
Meine Herren, lassen sie uns doch in einer für die ganze Ent⸗ wicklung unseres Ostens hochbedeutsamen, ja entscheidenden Frage einig sein; lassen Sie nicht wieder in der Uneinigkeit über die einzu⸗ schlagenden Wege uns auch das Ziel verfehlen, dem wir alle entgegen⸗ streben. Gehen wir hier geradeaus weiter, dann, des bin ich überzeugt, werden wir in absehbarer Zeit auch zum Frieden kommen, während sonst die Situation für die Deutschen immer unerträglicher wird und uns dann nach Jahren noch zu ganz anderen Maßnahmen zwingen wird. Wenn irgendwo, gilt hier der Satz: salus publica suprema lex esto! (Bravo!)
Abg. von Dewitz (freikons.): Die nächsten Wahlen werden zeigen, daß die Herren hier im Hause von der polnischen Fraktion gar nicht den beruhigenden Einfluß haben können, den ihnen der Minister zu⸗ gestanden hat; die Herren hier sind den Polen nicht radikal genug, um so mehr müssen wir an den seit 1886 verfolgten Zielen fest⸗ halten. Der Ministerpräsident hat es als Ziel der Ansiedlungspolitik bezeichnet, deutsche Inseln im polnischen Meer zu bilden. Wir sind der Meinung, daß diese Massierung des Deutschtums nicht so weit getrieben werden darf, daß dadurch das Deutschtum in den anderen Landesteilen des Ostens vernachlässigt wird; es genügt, wenn das Deutschtum im politischen und Kommunalleben den nötigen Einfluß hat. Vor allem muß wieder der freie Gütermarkt hergestellt werden. Die Polen haben es durch zwei große Ansiedlungsbanken für Groß⸗ grundbesitz und viele Parzellierungsbanken dahin gebracht, daß die polnischen Großgrundbesitzer unterstützt und der deutsche Groß⸗ grundbesitz aufgekauft wird für die Parzellierung an polnische Häusler, von denen 225 000 nur darauf warten. Wir werden daher ein Parzellierungsverbot vorschlagen. Die Enteignung wird nicht zu ent⸗ behren sein, um einmal Ansiedlungsbezirke entstehen zu lassen und vor allem, um dem vorzubeugen, daß die Polen sich ein Vorverkaufsrecht in das Grundbuch eintragen lassen, wenn die Ansiedlungkommission den Ankauf eines Gutes beabsichtigt. Durch die Enteignung allein werden wir aber nicht die noch nötigen 100 000 deutschen Ansiedler bekommen, um das Gleichgewicht im Osten herzustellen; dazu wären noch 1 500 000 ha nötig, und im polnischen Großgrundbesitz be⸗ finden sich etwa nur noch 560 000 ha. Ganz absehen will ich davon, daß die in der Denkschrift angegebene Verzinsung von 2,2 % des Ansiedlungsfonds nicht richtig ist. Wir müssen 81 der Ent⸗ eignung andere Mittel heranziehen, und für das Beste halte ich da die Ansetzung von Arbeitern. Setzen wir eine Prämie von 600 ℳ, wenn ein deutscher Arbeiter aus dem Westen sich drei Jahre auf einem Rentengütchen gehalten hat. Meine Fraktion wird in diefer Richtung bestimmte Anträge stellen. Herrn von Oldenburg
Nun, meine Herren, wäre die
wenn sie nicht so tieftraurig wäre (sehr richtig! rechts), denn durch diese täglichen kleinen Nadelstiche, durch diese Bovykottierung Aller, die in der Provinz irgendwelchen Verkehr mit den Deutschen pflegen, wird das Verhältnis zwischen Deutschen und Polen geradezu vergiftet (sehr richtig! bei den Nationalliberalen) und den Deutschen der Aufenthalt in der Provinz unleidlich gemacht. Meine Herren, diese Agitation gegen alles Deutsche richtet sich selbst V
gegen die katholische Kirche, soweit ihre Träger Deutsche sind. (Sehr
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die Ansiedlungskommission so wenig beliebt ist,
kann ich nur zustimmen in seinen Angriffen gegen die Organi⸗ sation der Ansiedlungskommission. Es müssen Gründe vorliegen, wenn wie sie es ist. Dahin gehört vor allem der Umstand, daß die von der Ansiedlungs⸗ kommission aufgekauften Güter, ehe sie parzelliert werden, von Posen aus durch Assessoren verwaltet werden, ohne daß die um⸗ wohnenden Deutschen hinzugezogen werden. Auch der vorgeschlagene Beirat ist für uns so lange nicht acceptabel, als er das Laienregiment
nicht berücksichtigt; zwei Mitglieder müßten von der Landwirtschafts⸗
über deutsche katholische Geistliche gesagt wird, das möchte
fügung. Ich kann nur sagen, daß es an Schärfe, Anmaßung und
Gefahr der Abwanderung der zu verkennen, aber ich fürchte, die Blockpolilik wird nicht stand⸗ halten, wenn wir mit ihrer Hilfe hierfür ein Einspruchsrecht bei Gutskäufen der Polen erlangen wollen. Herr Dr. von Jazdzewski hat das Recht auf Nationalität festgelegt. Wir wollen ihm diesen
daß die Polen im Osten allein noch ein Recht auf Grund und Boden haben. ir würden noch zu weiteren Konzessionen den Polen gegen⸗ über bereit sein, aber solange sich die Polen nicht, wie Herr von Turno, offen auf den Standpunkt des preußischen Staatsbürgers stellen, so⸗ lange solche Blüten aufsprießen, wie im vorigen Jahr der Schulstreik oder wie der jetzt angekündigte Boykott der polnischen Landarbeiter, so lange können Sie (zu den Polen) sicher sein, daß der preußische Staat nicht kapitulieren wird.
Abg. Müller⸗Koblenz (Zentr.): Die Frage der Enteignung im Zusam menhang mit der Verfassungsfrage muß in der Kommission eingehend geprüft werden. spruchslose Zustimmung gefunden. Herr von Oldenburg hat Bedenken gegen die Höhe der Summe geäußert, und wir müssen doch daran denken, daß solche Summen durch die schönsten nationalen Rede⸗ wendungen nicht aus dem Boden gestampft werden können, sondern von dem Volke aufgebracht werden müssen. Es wäre besser, wenn solche Summen uns nicht zu Werken des Kampfes, sondern zu Werken des Friedens zur Verfügung gestellt werden könnten, und in dieser Hinsicht werden wir bei dem Etat voraussichtlich große Ent⸗ täuschungen erleben. Die Vorlage ist mit dem furchtbaren der Enteignung bepackt. Dieses Enteignungsrecht hat bei allen Parteien das böseste Unbehagen erzeugt. „Mit schwerem Herzen und nur im äußersten Notfalle“ will man an die Ent⸗ eignung herangeben. Hoffentlich wird die Kommission alle diese schweren Herzen durch Ablehnung der Enteignung er⸗ leichtern. Wenn alle Preußen vor dem Gesetz gleich sind, kann nicht ein Gesetz gemacht werden, welches den einen Volksteil zu Un⸗ gunsten des anderen bevorzugt. In Art. 9 der Verfassung handelt es sich nicht um das „Staatswohl“, sondern um das „öffentliche Wohl“. Herr Dr. Friedberg hat sich diese Sache leicht gemacht, aber doch nicht so leicht wie der Herr Justizminister. Ich bedauere als Jurist, daß von dem Herrn Justizminister nicht andere Gründe vorgebracht werden konnten als jene, die er vorgebracht hat. Art. 4 der Verfassung spricht nicht bloß von der Gleichheit im Gegensatz zu den früheren Standesvorrechten, sondern diese Standesvorrechte sind nur der äußere Anlaß dazu gewesen, daß dieser Artikel in die Ver⸗ fassung gesetzt wurde. Ich habe bisher geglaubt, daß die Verfassung die „Magna Charta“ der Kronrechte und der Volksrechte sei. Wenn aber alles schwankt je nach der Parteistellung, dann weiß ich nicht mhr, was die Verfassung für eine Bedeutung hat. Hier wird die Verfassung gegen ihren Geist ausgelegt. Diese Enteignung ist ohne jeden Vorgang in der preußischen Ge⸗ schichte. Wenn der Justizminister meinte, daß mit dem bestehenden Enteignungsgesetze die Sache nicht zu machen sei, so beweist das, daß man das Enteignungsgesetz von 1874 für solche Zwecke nicht zulassen wollte. Was sind die bestimmten Gebiete der Vorlage für die Enteignung? Jedenfalls nichts Bestimmtes. Auch die Zeit⸗ begrenzung für die Enteignung wird durch Königliche Verordnung bestimmt, die Leute können vielleicht auf zehn Jahre hinaus vor der Gefahr der Enteignung stehen. Ganz neu ist, daß auch das Zubehör eines Grundstückes enteignet werden darf. — Wenn nun von diesem Gesetz wieder nur die Polen den Vorteil haben werden, was dann? Fürst Bismarck war selbst zweifelhaft über die Erfolge des Gesetzes von 1886 und drohte eventuell die Enteignung an. Ein verständiger Mann sagt nicht, wenn es nicht mehr gehe, werde er weiter sehen, sondern er überlegt alle Folgen vorher. Fürst Bülow sagt: Auf diesem Gebiete gibt es kein Zurück mehr. Besonders staatsmännisch ist das nicht. Wenn man einsieht, daß der Weg einen Mißerfolg ge⸗ bracht hat, soll man den Schritt zurücktun, wie es auch Fürst Bismarck gemacht hat. .
Justizminister Dr. Beseler:
Es war nicht meine Absicht, auf die Rechtsfrage, welche der vor⸗ liegende Gesetzentwurf zur Erörterung stellt, heute nochmals einzu⸗ gehen. Aber die Worte des letzten Herrn Redners veranlassen mich doch, ein Weniges zu bemerken. Ich will zunächst nur einige Irr⸗ tümer berichtigen, die bei der heutigen Erörterung vorgekommen sind im Hinblick auf das, was ich gestern gesagt haben soll.
Es ist erwähnt worden, ich hätte den Art. 4 unserer Verfassung lediglich dahin verstehen wollen, daß „Standesvorrechte aufzuheben“ der Zweck der Bestimmung sei. Ich habe alsbald hinzugefügt, daß der erste Satz sehr wohl seine besondere Bedeutung haben könne, und daß man nach einer solchen suchen müsse, und ich habe dann keineswegs allein aus meiner eigenen Anschauung heraus, sondern gestützt auf die Ansichten, die ich in der Wissenschaft vertreten ge⸗ funden habe, gesagt, was die Worte: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich“ bedeuteten. Was soll ich das wiederholen! Ich habe ausgeführt, daß, sobald gegen einen Preußen das Gesetz Anwendung findet, es gegen ihn in derselben Weise angewendet werden muß wie gegen jeden andern Preußen. Das ist der Sinn, und zwar der, welchen nicht etwa ich allein, sondern die Wissenschaft diesen Worten beigelegt hat. Also wenn gesagt ist: ich hätte einzig und allein das zuerst Er⸗ wähnte in dem Artikel gefunden, so ist das nicht richtig.
Es ist ferner von einem der Herren Vorredner bemerkt worden: auch das Freizügigkeitsgesetz im Abs. 2 der Nr. 3 des § 3 sei in unserem Gesetzentwurfe nicht gewahrt. Es heißt ort: In der Ausübung dieser Befugnisse
— nämlich, Grundeigentum zu erwerben — 1“ darf der Deutsche, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz Ausnahmen zuläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimat, noch durch die Obrigkeit des Ortes, in welchem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert oder durch sonstige Bedingungen beschränkt werden. Das hat mit der Gesetzgebung selbst nichts zu tun, sondern besagt nur, daß die Obrigkeiten der einzelnen Orte den zuziehenden Deutschen keine Hindernisse in den Weg legen dürfen, welche sie etwa glauben, aus ihrer obrigkeitlichen Disposition heraus treffen zu können, weil er kein Einheimischer sei. Der Ansicht bin ich heute nicht begegnet, daß diese Bestimmung etwa bedeute: unter keinen Umständen dürfte einem Deutschen nunmehr von der Obrigkeit irgend etwas in den Weg ge⸗ legt werden, sobald er nur irgend wie ein Grundstück erwerben wolle. Diese Deduktion ist früher wohl gemacht worden: ich bin gestern gar nicht darauf zurückgekommen, weil ich annehme, daß sie jetzt auf⸗ gegeben ist (Zuruf und Heiterkeit). — Meine Herren, das ist wirk⸗ lich eine Auffassung, die damals geäußert worden ist.
Dann hat der eine der Herren Redner gesagt, es sei nicht möglich,
8
stalten, weil das geltende Enteignungsgesetz doch auch, wie ich selbst hervorgehoben hätte, nur wirtschaftliche Verhältnisse beträfe. Ich habe nicht gesagt, daß das Gesetz nach seiner Entstehungsgeschichte nur die wirtschaftlichen Zustände treffen wollte. Ich habe nur gesagt: „in der Hauptsache“ — und in der Tat hat das Gesetz auch anderweit Anwendung gefunden: wir haben Expropriationen gehabt bei der An⸗ legung von Festungen. Das sind doch keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern Zwecke im Interesse der Landesverteidigung. Man lönnte
kammer und drei vom Provinzialausschuß gestellt werden. Die
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auch an die Erwerbung von Militärtruppenübun eplätzen denke! ch
989 “
Polen in die Nachbarbezirke ist nicht
Anspruch nicht streitig machen, aber das kann nicht dahin führen,
lautet:
Die Vorlage hat bei keiner Partei wider⸗
nicht übel, so absurd, daß man dagegen weiter gar nichts anzuführen
ich auch heute.
das Enteignungsrecht, wie es vorgeschlagen würde, derartig zu ge⸗
da wäre die Expropriation möglich schon auf Grund des jetzigen Gesetzes. Aber jedenfalls habe ich betont, um jeden Zweifel zu be⸗ heben, daß es die Absicht der Staatsregierung sei, die Frage jetzt durch das Gesetz klar zu stellen. Das ist, meine ich, ein ganz loyales Vorgehen, wogegen gar nichts zu sagen ist.
Nun heißt es: durch das Enteignungsgesetz werde auch das Eigentum getroffen, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sei. § 903
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Dagegen verstößt der Gesetzentwurf nicht; es soll ja gerade der Fall eintreten, daß das Gesetz in die freie Entscheidung des Eigentümers eingreift, und das Bürgerliche Gesetzbuch hindert nicht, daß ein Gesetz in dieser Richtung ergehe.
Nach der Auffassung des letzten Herrn Redners soll der Artikel 9. der Verfassung der ganzen Maßnahme entgegenstehen. Denn, sagt er, es sei da von Gemeinwohl und öffentlichem Wohl die Rede, aber nicht von Staatswohl. Ist denn aber das Staatswohl kein öffent⸗ liches Wohl? (Zuruf: Natürlich nicht, nicht immer!) — Nicht immer? Das Staatswohl ist ein öffentliches Wohl, und zwar im höchsten Sinne ein öffentliches Wohl. (Sehr richtig! rechts.) Wenn das nicht einmal davon mitberührt werden soll, was würde denn da übrig bleiben? Daß das öffentliche Wohl nicht immer jedem einzelnen Staatsbürger zugute kommt, das ist ja unzweifelhaft richtig. Das öffentliche Wohl soll eben weiter reichen und auch dann zur Geltung kommen, wenn einzelne Mitglieder im Staate nicht davon einen Vorteil genießen; es ist eben das stärkere Recht.
Nun komme ich zu dem, was der letzte Herr Redner besonders gegen meine Person gesagt hat. (Oho! im Zentrum.) Ich soll ge⸗ sagt haben: jeder könne die Verfassung auslegen, wie er wolle, das sei ihm unbenommen, er solle vielleicht auch im einzelnen danach handeln dürfen. Es war gestern die Rede davon, daß man aus dem Geist der Verfassung eine Rechtfertigung für Maßnahmen suchen oder einen Widerspruch dagegen herleiten könnte. Und da habe ich gesagt: das ist ein schweres Ding, den Geist einer Verfassung zu definieren, sodaß man daraus nachher seine Schlußfolgerungen ziehen kann. Das ist doch auch ganz richtig. Aber daß ich nun gesagt hätte: ich für meine Person oder auch andere hätten freie Hand, mit der Ver⸗ fassung zu machen, was sie wollten — das ist, nehmen Sie es mir
brauchte. Es ist mir damit ja vorgeworfen worden, daß ich kein juristisches
Gewissen hätte. Meine Herren, ich glaube kaum, daß der Herr Vor⸗ redner sich die Tragweite seiner Worte in dieser Richtung ganz klar gemacht hat; ich glaube nicht, daß er dann so gesprochen haben würde. Ich habe die Empfindung, daß mein juristisches Gewissen ebenso fein⸗ fühlig ist wie das des Herrn Vorredners. (Bravol rechts.)
Was soll ich weiter zur Sache sagen? Was rechtlich vorgebracht werden kann, ist gestern gesagt worden; es ist heute nichts Neues dazu gekommen, was irgend eine wesentliche Aenderung in der Rechts⸗ auffassung herbeiführen könnte. Nach unserem Gesetz und unserer Verfassung bleibt es immer das einzig Richtige, daß die vor⸗ liegende Frage nach dem Artikel 9 geregelt werden muß, und dieser unterscheidet das Staatswohl, das öffentliche Wohl im Gegensatz zum Privatwohl, indem er sagt: das Eigentum soll geschützt werden, aber das Eigentum darf sogar vom Staate in Anspruch genommen werden, wenn das öffentliche Wohl es verlangt. Das heißt: das öffentliche Wohl geht vor. Diese Frage steht zur Entscheidung; das habe ich gestern behauptet und dabei bleibe Das ist eine Frage, die nicht auf dem Rechtsgebiet liegt, und deshalb sind die ganzen Deduktionen, daß wir lediglich eine Rechtsfrage zu entscheiden hätten, unzutreffend, und deshalb sind auch die Vorwürfe, die der Herr Vorredner gegen mich als Person und als Minister erhoben hat, meiner Ueberzeugung nach durchaus haltlos. (Bravol rechts.)
Darauf wird ein Schlußantrag gegen die Stimmen des Zentrums, der freisinnigen Volkspartei und der Polen an⸗ genommen. 1 ““ 8
In persönlicher Bemerkung erläutert F
Abg Dr. von Jazdzewski (Pole) seine ihm vom Finanz⸗ minister vorgehaltene Rede bei dem Begräbnis eines Geistlichen.
Die Vorlage wird einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Schluß nach 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 11 Uhr. (Quellenschutzgesetz; Anträge aus dem Hause.) 8
2 Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Polizeikostengesetzes nebst Begründung und Anlagen zugegangen:
In denjenigen Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwal⸗ tung ganz oder teilweise von einer Königlichen Behörde geführt wird, bestreitet der Staat alle durch diese Verwaltung unmittelbar ent⸗ stehenden Kosten und erhebt unbeschadet der Bestimmung im § 7 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 (Gesetzsamml. S. 65) alle mit dieser Verwaltung verbundenen oder aus deren Anlaß zur Hebung gelangenden Einnahmen.
Die Gemeinden tragen vorbehaltlich der Bestimmung im § 8. Abs. 2 zu den Kosten zwei Fünftel bei und nehmen an den Einnahmen zu zwei Fünfteln teil.
§ 2.
Als unmittelbare Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung im Sinne des § 1 gelten nur solche Ausgaben, für welche im Vor⸗ anschlage des Staatshaushalts ein Titel vorgesehen und als der An⸗ teilsberechnung (Abs. 2 des § 1) unterliegend bezeichnet ist. Von dem hiernach sich ergebenden Ausgabesoll der Königlichen Polizeiverwaltung zu Berlin werden jedoch ebenso wie von den Einnahmen dieser Polizei⸗ verwaltung vier vom Hundert als nicht auf der örtlichen Polizeiver⸗ waltung beruhend abgesetzt. 8
Den der Anteilsberechnung unterliegenden Ausgaben treten hinzu
1) zur Bestreitung der Pensionen und Wartegelder für Beamte der Königlichen Ortspolizeiverwaltung sowie der Witwen⸗ und Waisen⸗ Für für Hinterbliebene solcher Beamter ein Pauschbetrag von
ebenzehn vom Hundert der Gesamtsumme der im Staatshaushalts⸗ euat, sar diese Beamten ausgebrachten Gehälter und Wohnungsgeld⸗ zuschüsse,
2) als Jahresnutzungswert der der Königlichen Ortspolizei⸗
zu nehmenden Gebäude und Inventarienstücke der aus den Baurech⸗
Als Wert gilt 8 a. für die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Benutzung
nungen sich ergebende Anschaffungswert, b. für die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Benutzung be⸗ findlichen Gebäude, und Inventartenstücke der in der Anlage festgesetzte Wert. Bei Gemeinden, welche gemäß dem im übrigen in Geltung bleibenden § 4 des Gesetzes vom 20. April 1892 (Gesetzsamml. S. 87) ür Zwecke der Königlichen Ortspolizeiverwaltung Gebäude und nventarienstücke hergeben, wird der Jahresnutzungswert den Aus⸗ gaben nicht hinzugerechnet, sondern zu drei Fünfteln von dem Kosten⸗ anteil in Abzug gebracht.
§ 3. 1 Die Kostenanteile der Gemeinden werden alljährlich durch den Regierungspräsidenten, für Berlin und seine Vororte durch den Ober⸗ präsidenten auf Grund der für die einzelnen Polizeiverwaltungen aus⸗ efertigten Kassenetats festgesetzt. Gegen diese Festsetzung findet Büten einer Ausschlußfrist von vier Wochen, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern und den Finanzminister statt. Die hierauf ergehende Entscheidung ist endgültig.
§ 4.
Erstreckt sich die Polizeiverwaltung einer Königlichen Behörde in gleichmäßiger Zuständigkeit auf eine Mehrheit von Gemeinden, so werden die den Gemeinden zur Last fallenden zwei Fünftel der Ge⸗ samtkosten dieser Verwaltung alljährlich durch „den Regierungs⸗ präsidenten auf die einzelnen Gemeinden unterverteilt und zwar zur einen Hälfte nach der Zahl der Zivilbevölkerung, wie sie durch die letzte amtliche Volkszählung ermittelt ist, zur anderen Hälfte nach dem Staatssteuersoll, wie es in den einem Landkreise angehörigen Gemeinden der Kreisbesteuerung, in Stadt⸗ kreisen der Provinzialbesteuerung des laufenden Rechnungsjahres zu⸗ grunde liegt. Mit Genehmigung des Ministers des Innern können 9 Gemeinden einen anderen Verteilungsmaßstab unter sich verein⸗ aren.
Gegen die Unterverteilung steht jeder Gemeinde binnen einer Ausschlußfrift von vier Wochen, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern zu. Die hierauf er⸗ gehende Entscheidung ist endgültig.
§ 5. Der von den Gemeinden gemäß §§ 1 und 2 beizutragende Kosten⸗ anteil ist in vierteljährlichen Teilbetragen vorauszuzahlen.
Nach ö und etwaiger Berichtigung der Jahresrechnung durch die Oberrechnungskammer wird der Kostenanteil berichtigt. Wegen der hierfür zustandigen Behörde und des zulässigen Rechts⸗ mittels findet die Vorschrift in § 3 gleichmäßige Anwendung.
§ 6.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung
1) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Hannover, in denen die Ortspolizeiverwaltung durch die Landräte geführt wird,
2) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Posen, welche hinsichtlich der örtlichen Polizeiverwaltung den Distrikte kommissaren unterstehen,
3) auf diejenigen Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, in denen Fhün Zweige der Ortspolizeiverwaltung Staatsbeamten über⸗ tragen sind.
§ 7.
Die bestehenden Verträge über die Hergabe von Grundstücken und Gebäuden zur Benutzung für die Königliche Ortspolizeiverwaltung werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Dagegen wird der zwischen der vormaligen Kurhessischen Staats⸗ regierung und der Stadt Cassel abgeschlossene Vertrag vom 28. Ok⸗ tober,28. November 1830 wegen des von dieser Stadtgemeinde zu entrichtenden Beitrags zu den Kosten der staatlichen Polizeiverwaltung gegen Gewährung einer einmaligen Abfindung von 2 724 186,25 ℳ aus der Staatskasse hierdurch aufgehoben. 8
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1908 in Kraft.
Die Durchführung der Bestimmung im § 1 Abs. 2 erfolgt stufenweise derart, daß von den Mehrleistungen, welche danach auf die einzelnen Gemeinden über den im Rechnungsjahre 1907 entrichteten Polizeikostenbeitrag hinaus entfallen würden, im Rechnungsjahre 1908 die Beträge über drei vom Hundert, in den beiden solgenden Rechnungsjahren die Beträge über je weitere drei vom Hundert des der Gemeindebesteuerung des jedes⸗ maligen Vorjahres zugrunde gelegten Einkommensteuersolls nicht zur Hebung gelangen. In den Fällen des § 4 tritt eine dieser Vor⸗ schrift entsprechende Kürzung nur bei den gegenwärtig schon bestehenden Königlichen Polizeiverwaltungen und zwar an den nach der Unter⸗ verteilung auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Kostenanteilen ein.
§ 9.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes
beauftragt. 1
. und Forstwirtschaft.
Die „Schweizerische Landwirtschaftliche Zeitschrift“ vom 22. No⸗ vember veröffentlicht den folgenden landwirtschaftlichen Herbst⸗ bericht aus der Zentralschweiz: Ein milder, für alle landwirt⸗ schaftlichen Arbeiten überaus günstiger Herbst ist vorübergegangen und erst die vierte Novemberwoche hat mit ernsteren Vorboten des Winters, mit kalten Nächten und Reifen begonnen. Die Herbstweide dauerte noch in der dritten Novemberwoche fort und hat viel Heu erspart, selbst die Sense arbeitete zu Martini noch an manchen Orten im Grase. Alles ist befriedigt von der ausgezeichneten HeesPeheg. nutzung. Die Streue konnte auch gut gesammelt werden. Der Obst⸗ ertrag übertraf an Größe und Güte alle Voraussetzungen und führte sogar zu einer schlimmen Obsthandelskrise für voreilige Käufer und Kaufvermittler. Bei alledem erzielten die Obstproduzenten in den günstigeren Ertragsgebieten ihre annehmbaren bis hohen Preise für die Ware. Die Ernte der Kartoffeln und anderer Hackfrüchte ist durchwegs gut ausgefallen, die Preise sind ordentlich hoch, weil alle Lebens⸗ und Futtermittel teuer geworden sind. Ackerbestellung und Felddüngung konnten vorzüglich ausgeführt werden, und was dabei etwa noch im Rückstande geblieben, kann jetzt noch nachgeholt werden. Etwas Mißstimmung brachte der merkliche Rückschlag des Winter⸗ milchpreises, allein man darf auch mit dem erreichten noch zufrieden sein. Im ganzen genommen haben wir ein ordentlich gutes Produk⸗ tions⸗ und Produktenverwertungsjahr.
8
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Bulgarien.
Die bulgarische Regierung hat in Abänderung der unterm 26. Ok⸗ tober d. J. unter 4 erlassenen Bestimmungen verfügt, daß die aus Rußland über Rumänien eintreffenden Reisenden nach erfolgter ärztlicher Untersuchung in allen hulgarischen Donauhäfen zu⸗ gelassen werden. Derartige Reisende sollen jedoch während zehn Tagen an ihrem Aufenthaltsort überwacht werden. (Vergl. „R.⸗Anz. vom 13. November d. J. Nr. 271.)
Außerdem hat die bulgarische Regierurg die Städte Horossan und Hassan⸗Kalé im Wilajet Erzerum (Kleinasien) für cholera⸗ verseucht erklärt.
Die bulgarische Regierung hat ferner die Stadt Tunis für pestverseucht erklärt.
Aegypten.
Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat die für Herkünfte von Oran und Tunis angeordneten Quarantäne⸗ Rabefsgfln wi er gehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“
Nachweisung
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Nr. des Sperrgebiets
Stuhlrichterbezirke
Königreiche und änder
Rotz
und
Maul⸗ Schweine⸗ feuche und Klauen⸗ Schweine⸗ seuche
pest
Rotlauf
der
Schweine
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Komitate (K.) e 5t) Munizipalstädte (M.)
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verwaltung dienenden Gebäude und Inventarienstücke drei und ein halb vom Hundert ihres We
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K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau
K. Unterweißenburg (Alsö⸗ Fehér
St. Arad, Borosjenö, Elek,
St. Borossebes, Nagyhal⸗ K. Arva, Liptau (Liptô), St.
St. Apatin, Hödsäg, Kula,
K. Baranya, M. Fünfkirchen I 28
K. Bars, Hont, M. Schemni
K. Béek6s.
a. Oesterreich. Niederösterreich
Krain Küstenland... Tirol.
Bukowina Dalmatien
b. Ungarn.
(Kassa) .
Kisjenö, Péeska, Vilägos, M. Arad moͤgy, Radna, Ternova. Turôécz en hnneg Boa, Topolya, Zenta, Zombor, Srot enta, M. Baja, Maria Theresiopel (Sza⸗ badka), Zombor
Németpalänka, beese, Titel, Neusatz (Uividék), Zsablya, M. Usvidék ..
(Selmecz⸗ 68 Bälchannch
K. Bereg, Ugoesa
K. Bistritz (Besztercze)⸗ Naszod
St. Berettyvöͤujfalu De⸗ recske, Ermihälyfalva, Margitta, Stoökelyhid, Saͤrrét
St. Cséffa, Elesd, Központ, Mezökeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ värad)
St. Bél, Belényes, Ma⸗ hasssens Nagyszalonta, Penke ask’
K. Borsod vC1“
K. Kronstadt (Brassé), Häromszék
K. Csanäd, Csongräd, M. Hödmezövasarhely, Sze⸗ gedin (Szeged)
K. Csik 3
89” Crang Fe nn aa vör omorn Komäarom), M. Györ, omaärom . 19. ix. . Fezsr), M. Stuhlweißenburg (Székes⸗Fejérvär).. K. Fogaras, Hermannstadt (Szeben) 8 dr,e ) 0 ölyom K. Hajdu, N. Debreczin (Debreczen IeEeeeöö“” K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Kükülls) K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär) St. Béga, Bogsän, Faeset, Karänsebes, Lugos,
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