sstattfindet. für eine unparteiische Behandlung.
weil ja die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Provinz Hessen⸗ Nassau bestehen, im wesentlichen nicht geändert werden sollten, und ich auch nicht geglaubt habe, daß die Provinz Hessen⸗Nassau selbst den Wunsch hegen könnte, Aenderungen herbeizuführen, die immer einen erheblichen Eingriff in die historisch gewordenen wirtschaftlichen Verhältnisse bedeuten würden.
Nun hätte ich ja allerdings auf den im vorigen Frühjahr aus⸗ gesprochenen Wunsch hin nachträglich noch eine derartige Anhörung eintreten lassen können. Ich habe mir aber gesagt, daß die Pro⸗ vinziallandtage in der Regel erst im Frühjahr tagen, und daß also, wenn ich nun noch die Provinziallandtage gehört hätte, die Verab⸗ schiedung des Entwurfes um ein ganzes Jahr verzögert werden würde. Das schien mir doch mit Rücksicht auf den vielfach ausgesprochenen Wunsch, daß die Verabschiedung nach Möglichkeit beschleunigt werden möchte, nicht angängig.
Nachdem das Haus den Gesetztentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen hatte, folgte die Beratung des Antrages der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch den gemäß Artikel 98 der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 die Verhältnisse der nicht zum Richterstande gehörigen Staats⸗ beamten einheitlich und den veränderten Zeit⸗ verhältnissen entsprechend geregelt werden.
Abg Fritsch (nl); Die im Artikel 98 der Verfassung zu⸗ gesagte Regelung der Verhältnisse der nicht richterlichen Beamten, die die Staatsbeamten gegen willkürliche Entziehung von Amt und Einkommen schützen sollte, ist leider noch immer nicht erfolgt. Seit Erlaß der Verfassung sind aber große Umwälzungen auf politischem, wirtschaftlichem und kommunalem Gebiete eingetreten; es ist die Selbstverwaltung durchgeführt, es sind Landwirtschafts⸗ kammern usw. geschaffen worden, es ist das Reich gegründet, ein einheitliches bürgerliches Recht geschaffen, eine einheitliche Ge⸗ werbeordnung und Strafprozeßordnung usw. durchgeführt worden. Alle diese Verhältnisse haben auf die preußischen Beamten eingewirkt; es bedarf eines großen Studiums, um sich in dem Wirrwar der heutigen Gesetzgebung zurecht zu finden, um zu überseben, welche ge⸗ c lichen Bestimmungen durch neue ersetzt sind usw. Alles dies ver⸗ tärkt den Wunsch nach dem Erlaß eines Gesetzes zur Regelung des Beamtenrechts. Es muß den Beamten ein größerer Schutz in dem Disziplinarverfahren gewährt werden. Es können jetzt Disziplinar⸗ strafen von Vorgesetzten verhängt werden, ohne daß die Gründe dafür angegeben zu werden brauchen. Wenn auch die preußischen Disziplinarbehörden unparteiisch urteilen, e bedürfen doch die Be⸗ schuldigten eines stärkeren Schutzes. ls zweite Instanz im Disziplinarverfahren entscheidet lediglich das Staatsministerium, das nur nach den Akten urteilt, ohne daß eine mündliche Verhandlung In dieser liegt aber ein großes Geywicht Für die Unterbeamten besteht noch immer die Arreststrafe; sie ist aber nur für die militärisch organisierten Beamten angebracht. In sozialer Beziehung wird da⸗ durch der Unterbeamte herabgedrückt, obwohl er an Pflichttreue nicht hinter allen anderen Beamtenkategorien zurücksteht. Es wäre also
8 nur ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn die Arreststrafe auf⸗
ggehoben würde.
Im November 1904 hat das Haus bereits auf
meinen Antrag beschlossen, die Regierung zur Aufhebung der Arrest⸗
strafe aufzufordern. Der Minister des Innern von Hammerstein er⸗ widerte, daß ein Fileentwerf ausgearbeitet, aber im Staats⸗ ministerium nicht beschlossen sei. Seitdem haben wir von der An⸗ gelegenheit nichts mehr gehört. Durch ein Wiederaufnahmeverfahren müßte ferner ein Beamter wieder in sein Amt eingesetzt werden können. Auch das Herrenhaus hat in einer Resolution eine baldige Aenderung der preußischen Disziplinargesetze gefordert. Ich bitte um Annahme meines Antrages. .
Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Meine politischen Freunde sind
nicht ohne weiteres geneigt, den Antrag in dem weiten Umfange an⸗
das Disziplinarverfahren
zunehmen, wie ihn der Vorredner präzisiert hat. Entsprechend der allmählichen Entwicklung des konstitutionellen Lebens in Preußen ist
aauch unsere Beamtengesetzgebung entstanden, und diese allmähliche
Entwicklung halten wir für glücklich. Wir geben durchaus zu, daß
gegen Beamte verbessert werden muß. Wenn sich der Antrag darauf bcschränkte, würden wir ihn ohne weiteres an⸗ nehmen. Wir erkennen auch an, daß die Festlegung der Arreststrafe gegen Unterbeamte, ferner der Mangel eines Wiederaufnahmeverfahrens bei disziplinarisch abgesetzten Beamten einer Regelung bedarf. Aber
in dem weiten Maße, wie der Vorredner vorgeht, können wir seinen
Wünschen nicht entsprechen. Wir sind überzeugt, daß im großen und
8 5 die Gesetzgebung den Beamten ein gediegenes und behagliches
8 großes
eim gegeben hat, und daß eine solche eingreifende Neugestaltung ein agnis wäre.
Abg. Cassel (fr. Volksp.) erklärt, daß er die ausführlichen Dar⸗
legungen des Abg. Fritsch in vollem Umfange unterschreibe, und daß
seine Freunde den Antrag annehmen würden. die Regelung der Beamtenverhältnisse zugesagt.
Ein Gesetz über - 1 5 sei schon in der Verfassung Hindernisse dagegen lägen nicht vor, der Antrag bewege sich auf demselben Boden wie schon früher angenommene Anträge.
Abg. Stackmann (kons.): Meine Fraktion steht dem Antrage
3 1ee ne gegenüber. Die außerordentlich großen Schwierigkeiten, die
einer Verwirklichung gegenüberstehen, sind aber nicht zu verkennen,
3. B. ob es möglich sein wird, dem Antrage in absehbarer Zeit Folge
zu geben. Gerade weil wir den Wunsch hegen, die Tendenz des An⸗ trages zu unterstützen, möchte ich bitten, die Maßnahmen des Antrags nicht zu weit auszudehnen. Unter diesem Vorbehalt werden wir dafür
stimmen. Abg. Dr. König (Zentr.): Es wundert mich zunächst sehr, daß die
Staatsregierung dem Antrage so wenig Interesse entgegenzubringen
scheint; das müßte doch im Interesse der Beamtenschaft geschehen.
(Am Regierungstische ist während dieser Zeit niemand anwesend.) 8 1 ob die Warenhaussteuer nicht auch auf uum Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen handeln. formeller Bedenken darf diese materielle Regelung nicht hinaus⸗ scho G Einer schleunigen Regelung bedarf vor allem die inführung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Disziplinarverfahren.
In dem Gesetz kann es sich natürlich nicht um Details, sondern nur
855 werden.
Einem Antrage darauf von mir hat das Haus einmütig zugestimmt.
Ich werde bei der Etatsberatung eingehender darauf zurückkommen. Betracht,
wird.
d 9 89 4
nicht in
ör Gesichtspunkte kommen dabei 0 Gerechtigkeit und der
ndern nur ideelle, Gesichtspunkte der Ehre des Beamtenstandes. Ein unschuldig verurteilter Beamter muß kraft Rechtens wieder in sein Amt eingesetzt werden können. Die Regierung müßte baldigst diesem Wunsche des Hauses Rechnung tragen. Das gleiche gilt von der Aufhebung der Arreststrafe, die von den Beamten selbst gewünscht Die Regierung Hat zugegeben, daß die Arreststrafe nur noch in sehr seltenen Fällen angewendet wird. Ein Beamter, der nicht durch eine Geldstrafe auf den rechten Weg zurückgeführt werden kann, wird auch durch die Arreststrafe nicht razu gebracht werden, und wenn sich ein Beamter doch als untauglich erweist, kann er aus dem Amte entfernt werden. Die Reichspostbeamten sind 1873 von der Arrest⸗ strafe befreit worden; wären sie noch preußische Beamte, unterständen sie dieser Strafe noch heute. Den ganzen Lebensgewohnheiten unserer Beamten entspricht die Arreststrafe nicht mehr. In dem Disziplinar⸗ gesetze im Reiche ist bereits ein geordnetes Verfahren eingeführt, in der Disziplinarkammer und im Disziplinarhof überwiegt das richter⸗ liche Element; in Preußen dagegen ist es umgekehrt. Abg. Peltasohn (fr. Vgg.): Meine Freunde stimmen dem An⸗
trage zu, ganz im Sesen o z⸗ der Haltung des Herrn von Woyna; 9
wir meinen auch, daß der Abg. Stackmann seinen bedingten Wider⸗
sppruch fallen lassen könnte, denn es handelt sich nur um die Aufstellung
einheitlicher Grundsätze, wobei auch die Fragen der Heie deng esenge. d 8 Aä ü t ₰
des Aufrückens in die Gehaltsstufen usw. beachtet
die Kommission für Handel und Gewerbe zu überweisen. Abg. Eckert (freikons.): Meine politischen Freunde sind der festen
Ueberzeugung, daß die Warenhäuser schädlich wirken für den Klein⸗
steuer hat ihren Zwe
Lediglich wegen
einmütigen
einheitlich zusammengefaßt werden. Es
5 die im Reichsgesetz bereits ge⸗ -8. sind. In Preußen 18 es viele zerstreute Bestimmungen und alte Verordnungen. Das Disziplinargesetz ist durchaus veraltet, es beschränkt die Beamten in der Wahrnehmung ihrer staatsbürger⸗ lichen Rechte. Auf Arreststrafe und Einführung eines Wiederaufnahme⸗ verfahrens gehe ich nicht näher ein, nachdem sich die Vorredner eingehend darüber ausgesprochen haben. Es wird ferner zu Fncfen sein, wie weit eine Oeffentlichkeit des Disziplinarverfahrens zuzulassen sei. Die Oeffentlichkeit wird zwar nicht allgemein eingeführt werden können, aber in gewissen Fällen wird sie dem Beamten selbst erwünscht sein. Die Disziplinarbehörde darf nicht ein größeres Plenum sein, weil desto geringer die Rechtsgarantie ist, je größer das Plenum ist. Die Verantwortung des einzelnen ist in einem kleineren Kollegium, in welchem die Richter überwiegen müßten, größer. Reformbedürftig ist auch die zweite Instanz, in welcher jetzt das Staatsministerium . entscheiden hat. Ich bitte Sie, den Antrag Bachmann anzu⸗ nehmen.
Der Antrag Bachmann wird mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Der weitere Antrag der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen auf gesetzliche hcgelung der Haftung des Staats, der emeinden usw. für den von ihren Beamten verursachten Schaden wird auf Wunsch der Antragsteller von der Tages⸗ ordnung abgesetzt.
Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Hammer (kons.) und Genossen:
„die Staatsregierung zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetz⸗ entwurf zwecks Abänderung des Gesetzes vom 18. Juli 1900 — die Besteuerung der Warenhääuser betreffend — dahin gehend vorzulegen, daß die Besteuerung nach dem Jahresumsatz und unter Berücksichtigung der Höhe des Anlage⸗ und Betriebskapitals erfolgt in der Weise, daß der Steuersatz außer mit der Höhe des Umsatzes auch mit derjenigen des Anlage⸗ und Betriebskapitals steigt“.
Abg. Hammer (kons.) begründet seinen Antrag: Bei der vorjährigen Etatsberatung hat bereits Abg. Freiherr von Erffa im Namen unserer rieeec. angekündigt, daß wir eine Verbesserung des Warenhaus⸗ teuergesetzes beantragen würden. Das bestehende Warenhaus⸗ steuergeset, das auf einem Antrag des Abg. von Brockhausen beruhte, hat seinen Zweck, den schwer bedrohten Detail⸗ handel vor der Vernichtung seiner Existenz durch die vom Großkapital unterstützten Warenhäuser zu bewahren, nicht erfüllt. Das Gesetz läßt nur die Begteteg von 20 % des gewerbesteuerpflichtigen Ertrages zu. Wir haben uns über⸗ legt, ob wir auf dem Boden des Gesetzes weiter arbeiten oder einen neuen Weg für diese Besteuerung finden sollen. Durch Gesetz ist den Kommunen erlaubt, ihrerseits die Gewerbesteuer zu reformieren, und in 13 Musterordnungen sind vom Finanzministerium ausgezeichnete Direktiven für den Ausbau in den Kommunen aufgestellt worden. Es wird für Sie Gur Linken) von Interesse sein, daß auch der Abg. Funck das Betriebskapital als Norm für die Bemessung der Gewerbesteuer zulassen möchte. Auch Herr Geheimrat Strutz vom Finanzministerium hat einer Reform der Gewerbesteuer das Wort geredet, welche das Anlage⸗ und Betriebskapital erfaßt. Daraufhin habe ich eine Auf⸗ stellung ausgearbeitet, die auch einem tüchtigen Steuerkontrolleur vorgelegen hat. Die ee⸗ des amtlichen Statistischen Bureaus haben für 1901 109 arenhäuser, für 1905 93 Waren⸗ häuser und für 1906 90 aufgezeichnet. Daraus könnte man schließen, daß die Warenhaussteuer in unserem Sinne gewirkt habe. Die Bewegung von 1901 bis 1906 läßt aber nur schließen, daß die Warenhaussteuer neue Unternehmungen hintangehalten und daß in einigen Warenhäusern bestimmte Warengruppen ausgeschieden sind, um den Begriff des Warenhauses auszuschalten. Das Statistische Bureau hat die Durchschnittsergebnisse der Steuer für 1901 auf 28 000 ℳ, für 1905 auf 23 000 ℳ und für das Berichtsjahr 1906 wieder auf mehr als 28 000 ℳ ermittelt, sodaß also die weitere Fünfttge Entwicklung der Warenhäuser durch die Steuer nicht mehr eeinflußt erscheint. Ganz besonders wichtig ist aber die amtliche Feststellung, daß neuerdings ein ganz beträchtlicher Rückgang der Kleingewerbetreibenden zu verzeichnen ist. 1901 kamen auf 10 000 Ein⸗ wohner 206 selbständige Kleingewerbetreibende, 1905 noch 205 und 1906 nur noch 202. Ganz besonders auffällig ist der Rückgang für Berlin, wo die entsprechenden Zahlen lauten: 274 — 261 — 256. Der Warenhausverband hat nachweisen wollen, daß die Handbetriebe seit 1883 sich in erheblich größerem Maße als die Bevölkerung ver⸗ mehrt haben, aber eine genaue Prüfung ergibt, daß von 1901 bis 1907 eine Verminderung dieser Betriebe um ca. 115 000 stattgefunden hat. Wird nun nicht allein der Jahresumsatz zu einer Besteuerung heran⸗ gezogen, sondern der Jahresumsatz unter Berücksichtigung des Anlage⸗ und Betriebskapitals, so kann von einer Prohibitivsteuer keine Rede sein. Nebenbei gesagt würde ich persönlich dafür plädieren, daß die Warenhaussteuer zu einer Finanzsteuer für die Kommunen wird. Die Gastwirte müssen außer der Gewerbesteuer auch noch eine Be⸗ triebs⸗ und Lustbarkeitssteuer zahlen, die man eher als ungerecht⸗ ertigt ansehen könnte. Es ist überhaupt nicht richtig, daß die Waren⸗
äuser für ihre Schankbetriebe die Konzession bekommen und dadurch Gastwirte schädigen. Ich beantrage, unsere Resolution der
Die ganze Materie mu gibt eine ganze Reihe solcher
handel, und sind deswegen gern bereit, allem zuzustimmen, was ihre Konkurrenz etwas zurückschraubt. Wir wollen gern in der Kommission für Handel und Gewerbe an der endgültigen Gestaltung des Antrages Hammer mitarbeiten. Die Warenhaus⸗ nicht erreicht. Das ist richtig; aber wir ziehen eine andere Konsequenz daraus, wir wollen die Steuer so verschärfen, daß damit etwas erreicht wird. Im Gegensatz zum Abg. Hammer wünsche ich nicht, daß die Warenbaussteuer eine Finanzquelle für die Kommunen wird, sondern daß sie auch weiter zur Steuerentlastung der kleinen Gewerbetreibenden dienen soll. Die Kommission wird sich auch mit der Frage zu beschäftigen haben, . 1b die großen Wareneinkaufs⸗ vereine mit ihren Hunderten von Filtalen, wie z. B. denen in Görlitz, ausgedehnt werden soll; wir haben aus Kottbus einen Not⸗ schrei darüber gehört. Ich will kurz die Bedenken streifen, die be⸗ züglich des Antrages Hammer in der Kommission erörtert werden müssen. Zum Anlage⸗ und Betriebskapital gehören ja auch die Grundstücke und das Inventar, das sich auf viele Millionen beziffern kann. Wie nun, wenn die Warenhäuser dazu übergehen, einfach zur Miete zu wohnen? stützung der Großbanken ja auch in der Lage, über so viel Betriebs⸗ kapital zu verfügen, daß sie ihre Einkäufe bar bezahlen konnten. Wenn nach dem Anlagekapital besteuert wird, ist es möglich, daß die Warenhäuser dazu übergehen, Kredit zu nehmen, um weniger Betriebs⸗ kapital zu haben. (Zwischenruf rechts.) Ich kann mir nicht denken, das ferzag ein Betriebskapital versteuert, das er nicht hat. Das Schlimmste sind die Ramschbasare. Meine Freunde stehen dem An⸗ trage sehr sympathisch gegenüber; wir werden gern mitarbeiten, damit etwas herauskommt, was die Warenhäuser auch wirklich trifft und dem kleinen Gewerbestand die Konkurrenz erleichtert. Wenn uns das geltgh werden wir uns freuen, daran mitgearbeitet zu haben. lbg. Dr Gerschel (fr. Volksp.): Das Warenhaussteuergesetz soll nicht genügt haben, weil die Steuer zu niedrig ist. Daraus geht hervor, daß die Warenhaussteuer eine Erdrosselungssteuer sein soll. Das darf sie aber nicht sein, weil Gewerbefreiheit herrscht. Wir wollen die Gewerbefreiheit aufrecht erhalten. Steuern sollen Mittel schaffen für allgemeine Zwecke, aber nicht den Nebenzweck verfolgen, eine Art des Gewerbebetriebs zu erdrosseln. Die Tendenz des Antrages geht klar dahin, auch die Warenhäuser zu treffen, die bei einem großen Anlage⸗ und Betriebskapital nur einen ganz geringen Nutzen haben. Eines der größten Warenhäuser hat nur einen Gewinn von 7 % erzielt; die Behauptungen von den ũ sind also übertrieben. Die statist
zubauen, aber nicht eine hat das versucht.
Bisher waren die Warenhäuser durch die Unter⸗-
8
1
schen Zahlen des Abg. Hammer sind nicht zuverlässig Der schlimmste Feind der kleinen Handelsgeschäfte sind die kleinen Geschäfte selbst; es werden oft ohne Kapital und ohne kaufmännische Vorbildung Ge⸗ schäfte gegeände die sich natürlich nicht halten können. Wenn keine kaufmännische Schulung, keine Warenkenntnis da ist, ist es erklär⸗ lich, daß die Leute nicht reüssieren. Da die Leute kein Kapital haben, müssen sie Kredit nehmen und dafür eine hohe Risikoprämie 5 Daraus folgt, daß solche Geschäfte die Konkurrenz der soliden Geschäfte nicht aushalten können. Das Anlage⸗ und Betriebskapital der Warenhäuser kann keinen Maßstab für die Ver⸗ steuerung abgeben. In größeren Städten wird dieses Kapital jähr⸗ lich etwa sechsmal, in kleineren Städten nur dreimal umgesetzt. Die Warenhäuser auf dem Lande müssen viele Artikel führen, die in der Großstadt entbehrlich sind, wie z. B. landwirtschaftliche Maschinen; ferner kann das Warenhaus in der Großstadt ausgegangene Artikel viel leichter ersetzen, als dasjenige auf dem Lande. Die Besteuerung nach dem Anlage⸗ und Betriebskapital wird also die großen Waren⸗ häuser begünstigen, die kleinen schädigen. Wir lehnen deshalb den Antrag Hammer ab, wir versprechen uns von ihm gar keinen Erfolg. Gleichwohl sind wir für Kommissionsberatung, um die Reform der Gewerbesteuer im Sinne einer Progression zu beraten. Die Be⸗ hauptung, daß die kleineren Geschäfte durch die Warenhäuser ver⸗ nichtet werden, trifft nicht zu; sehen Sie sich nur die Leipzigerstraße in Berlin an, nicht ein Laden ist dort mehr für Geld zu haben. Die Leute bieten 25 000 ℳ, um einen Laden zu bekommen. Ueber die Vorteile der Warenhäuser brauche ich nicht mehr zu reden. Scheiden die Warenhäuser heute aus, so scheiden sie aus zum Nachteil des Mittelstandes, der für die Warenhäuser liefern kann. Viele Artikel sind erst durch die Warenhäuser eingeführt worden. Die Waren⸗ häuser zu erdrosseln, wäre keine vernünftige Politik.
Abg. Marx (Zentr.): Meine Freunde stehen dem Antrag Hammer durchaus sympathisch gegenüber und werden in der Handels⸗ und Gewerbekommission eifrig daran mitarbeiten. Es wird darauf an⸗ kommen, welche konkreten Vorschläge uns der Antrag Hammer machen wird, wenn er sich in Gesetzesform gekleidet hat. ir werden die Lage des Mittelstandes nach Möglichkeit zu heben suchen; denn daß ein Mittelstand aus lauter Beamten und aus Lieferanten der Waren⸗ häuser besteht, das wünschen wir nicht. Wir brauchen vielmehr einen unabhängigen, selbständigen Mittelstand mit einer gesicherten Existenz. In Cöln war die Bevölkerung heftig erregt über Vorkommnisse bei dem Fleischvertrieb durch die Firma Tietz. Es war zwar nicht die Firma selbst verantwortlich zu machen, aber Angestellte sind des⸗ wegen bestraft worden. Die Erwartungen, die man auf die Waren⸗ haussteuer setzte, haben sich nicht erfüllt; eine Erdrosselung war allerdings nicht beabsichtigt und nicht angebracht, denn das hätte mit der Reichsgesetzgebung im Widerspruch gestanden. Einen gesunden Fertschetft wollen wir nicht hemmen, aber einen Fortschritt, der chrankenlos in die wirtschaftlichen Verhältnisse eingreift, können wir nicht bloß deshalb begrüßen, weil es ein Fortschritt ist. Der Zweck aber, die Entwicklung der Warenhäuser zu verlangsamen, ist unzweifelhaft durch die Steuer erreicht worden. Die Zahl der bestehenden Warenhäuser ist für den Rückgang nicht maßgebend, weil sich manche infolge der letzten Gesetznovelle umgewandelt haben und nur noch eine oder zwei Gruppen von Artikeln führen. Wir müssen offen aussprechen, daß die Vernichtung der Warenhäuser nicht unsere Absicht sein kann. Das Gesetz von 1900 hat den Charakter eines Ausnahmegesetzes schon durch die Besteuerung des Umsatzes. Aber die Besteuerung des Umsatzes ist ein durchaus richtiger Weg und ich würde Bedenken tragen, eine Besteuerung nach dem
nlage⸗ und Betriebskapital mitzumachen, wenn dadurch irgendwie die Besteuerung nach dem Umsatz beeinträchtigt würde. Ferner liegt eine bö; darin, daß das Gesetz die Bildung ge⸗ wisser Warengruppen zur Voraussetzung der Besteuerung hat; aber es hat sich kein anderes Mittel finden lassen. Ich halte jede Mono⸗ polisierung und jede übertriebene Kapitalskonzentration für gefährlich für das ganze Staatsleben, das zeigt uns das Beispiel Amerikas. Die Warenhäuser haben den allgemeinen Haß und anderseits die Aufmerk⸗ samkeit auch der Steuerbehörde dadurch erregt, daß sie eine ganze Menge kleiner selbständiger Existenzen vernichtet haben. Darum war das Eingreifen des Staates berechtigt, nicht aber gegen die Waren⸗ häuser als solche, sondern gegen die Konzentration des Kapitals über⸗ haupt. Es fragt sich, ob man mit “ sozialpolitische Gesichtspunkte verfolgen kann. Aber wir haben ja auch die ganze Zollgesetgebung mit aus sozialpolitischen Erwägungen gemacht.
urch die Warenhäuser sind nun die kleinen Gewerbetreibenden in ihrer Steuerkraft, ja in ihrer Existenz geschwächt worden. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkt aus muß die Frage betrachtet werden; es ist eine Frage der Mittelstandspolitik. Nach dem Waren⸗ haussteuergesetz wird nun die Warenhaussteuer verwendet zu Er⸗ leichterungen der unteren Gewerbesteuerklassen; diese Klassen sind es aber nicht gerade, die durch die Warenhäuser geschädigt werden. Die Kommunen hätten die Befugnis, die Warenhaussteuer selbst aus⸗ icht ei Deshalb konnte man fragen, ob man nicht die Warenhaussteuer den Kommunen selbst über⸗ läßt, anstatt sie für die Ermäßigung der Gewerbesteuerklassen zu ver⸗ wenden. Dadurch würden aber gerade die größeren Städte vor den kleinen bevorzugt. Deshalb werden wir uns fragen müssen, ob man nicht eine staatliche Steuer aus der Warenhaussteuer macht, dadurch würde eine gerechtere Verteilung und Verwendung möglich werden.
Wir werden an der Ausgestaltung des gesunden Kerns der Waren⸗
haussteuer mitarbeiten.
Abg. Lusensky (nl.): Es bestehen große Bedenken, wie der An⸗ trag Hammer durchgeführt werden könnte, denn es bestehen zwischen den großen und den kleinen Städten in dem Umfange des Anlage⸗ und Betriebskapitals große Verschiedenheiten. Wir können nicht auf den Antrag ohne weiteres eingehen, sind aber bereit, in der Kom⸗ mission die Frage eingehend zu prüfen.
Abg. Eckert (freikons.): Obwohl gegen den Ausdruck Erdrosselungs⸗ steuer schon oft protestiert worden ist, hat ihn Herr Dr. Gerschel wieder gebracht und eine Blütenlese anderer Ausdrücke hinzugefügt, wie: vernichten, vergiften und dergleichen; er hätte auch noch erdolchen sagen können. Ich möchte bitten, diese scharfen Ausdrücke, die mit dem Antrag gar nichts zu tun haben, lieber der Presse zu überlassen. Wir wollen den Warenhäusern nicht Gift eingeben, wir wollen das Gesetz wirksam machen durch diesen Antrag. Das ist ein durchaus loyales Vorgehen. Daß Handwerker sich dazu hergeben sollten, an
Tietz zu schreiben und zu fordern, daß Handwerksbetriebe in seine
Hand kommen, kann ich mir nicht denken; es würde sonst auch hier .gn gelten: Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger elber.
Abg. Dr. Gerschel (fr. Volksp): Es ist die These aufgestellt worden, jede Monopolisierung der Geschäfte müsse verhindert werden. Durch die Warenhaussteuer haben Sie tatsächlich die bestehenden Waren⸗ häuser Nansfagpfü⸗ Diese haben ihren Umsatz so weit ausgedehnt,
sie tatsächlich eine Monopolstellung einnehmen. Es ist nicht richtig, die kleinen Existenzen durch die Warenhäuser vernichtet werden. Die Statistik beweist, daß die Detailgeschäfte sich immer weiter ausgedehnt haben. Daß die Warenhäuser den Mittelstand nicht vernichten, beweist folgende Aufstellung: bei Wertheim haben ein Ge⸗ halt von 3000 bis 3500 ℳ 67 Angestellte, ein Gehalt von 3500 bis 4500 ℳ 37 Angestellte, ein Gehalt von 4500 bis 6000 ℳ, also das Gehalt eines Oberlandesgerichtsrats, 61 Angestellte, ein Gehalt über 6000 ℳ 77 Angestellte; bei Tietz haben von 195 Angestellten nicht weniger als 15 Angestellte ein Gehalt von über 8000 ℳ Wenn Sie dazu übergehen, die Spezialhäuser zu besteuern, dann besteuern Sie tatsächlich die Intelligenz, denn jeder kleine Betrieb hat das Bedürfnis, sich zu einem Großbetriebe zu erweitern.
Abg. Marx (Zentr.): Bei diesen Geschäften kommt es viel weniger ntelligenz als auf das Großkapital an. bg. Dr. Gerschel (fr. Volksp.): Soweit mir bekannt, sind alle aus kleinen Ankängen hervorgegangen. Eine Ausnahme machte nur der Kaiserbasar in Berlin, und der ist verkracht, weil ihm die Intelligenz fehlte. 8 b
Damit schließt die Diskusse
auf
treter E Vercohlwollend gegenübergestellt
außerordentlichen
Wilmersdorf⸗Friedenau.
mann wegen des Polizeikostengesetzes.
konvent war man der rechts möglichst noch daß er nicht auf die um Miittellung, Antrages denkt.
lichst vor Weihnachten zur Bera
die Regierung
5 e, wenn der Antrag noch vor Weihna ch es nicht für angemessen halten,
Bedeutung zu verhandeln,
ischbeck (fr. Volksp.): Ich meine auch, daß bei diesem An⸗ da sein soll, aber wenn er auf die Tages⸗ Wichtigkeit der Materie die
zweitens würde i solcher politischen voll besetzt
trag ein möglichst volles Haus ordnung käme,
In seinem Schlußwort bezeichnet es der
Abg. Hammer (kons.)
haben. Minderheit im
als außerordentlich erfreulich, daß die er großen, einflußreichen Fraktionen sich dem Antrage
Wenn der Vertreter der
Hause sich so lebhaft dagegen erklärt so sei auch dies erfreulich; es werde seinen Freunden außerhalb des Hauses übel bekommen.
Der Antrag wird der Handels⸗ und Gewerbekommission
überwiesen. G Damit ist die Tagesordnung erschöpft
Präsident von Kröche
r schlägt die nächste Sitzung für Mittwoch vor mit der Tagesordnung: Interpellation Bach⸗ Aufbesserung der Beamten und erste Beratung
Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) zur Geschäftsordnung: Im Senioren⸗
Meinung, unseren
vor Weihnachten zu beraten. 1 Tagesordnung kommt, und bitte den Präsidenten
wie er sich die geschäftliche Behandlung des
Ich
Antrag wegen des Wahl⸗
sehe nun,
Präsident von Kröcher: Ich hatte die Absicht, den Antrag mög⸗
ist. Abg. F
würden wohl bei der
sten beraten
wenn das
fia 1n hee. 8 e Gründen Abstand genommen. Erstens mir mitgeteilt worden, swet en aus geschäftlichen Rücksichten es nicht angenehm
wird, und
einen Antrag von
Haus nicht
es nun in ihren Wünschen wir nach und verzichten auf darauf, daß der Antrag mög nachten verhandelt wird. Abg. von Pappenheim l(kons konvent den Wunsch ausgesprochen, zur Verhandlung zu sidenten nicht geht, lung dieses Antrags wie mög
rechtsfrage möglichst bald Präsidenten glaube ich dahin deuten bereit ist, in einer späteren Zeit abzugeben. Abg. Dr. Porsch (Zentr.): schließen, bemerke aber, daß Aussicht gestellt war, einen Antrag zu stellen, kommen würde.
Mitglieder sich für verpflichtet halt es mit dem anderen Grund. daß wir nicht sondern daß die Königliche Staatsregierung. schäftlichen Gründen vor Weihnachten es ee meiner S daraus, daß erhandlungen zu beteiligen. 1 sich die Regierung daran beteiligt und ihre Ansicht darlegt, und da liegt, es noch nicht jetzt zu tun, so geben die jetzige Behandlung, legen aber Wert lichst in der ersten Sitzung nach Weih⸗
eine politische
bringen.
Abg. Dr. Friedber
Deshalb verzichten
wi
Schluß 3 ½ Uhr. zember, 2 Uhr.
t 8 bloß Aktion stattfindet, und dazu gehört Wenn diese erklärt, daß sie aus ge⸗
(Interpellation rung der Beamtengehälter; Polizeikostengesetz.)
Reden
Wir mü
den
Da es na so bedaure ich doch jeden Tag, hinausgeschoben wird, und hoffe, lich nach Weihnachten zur Verhandlung kommt.
(nl.): Ich möchte auch, daß die Wahl⸗ 8 verhandelt wird. Die Erklärung des
zu
r, da eine
unächst darauf verzichtet hatten, 8 wir wollten abwarten, welche Erklärung
Nächste Sitzung Mittwoch, den 11. De⸗ achmann wegen Aufbesse⸗
en, hier zu bleiben. Anders liegt Selbstverständlich liegt uns daran,
—:): Wir haben in dem Senioren⸗
Erklärungen über ihre Stellungnahme wir vor Weihnachten darauf. Ich kann mich den Vorrednern an⸗
über das Wahlrecht halten,
nicht mehr machen kann, so e bereit ist, sich an diesen en darauf Wert legen, daß
Antrag so bald wie möglich cch der Erklärung des Prä⸗ den die Verhand⸗ daß er so bald
können, daß die Regierung
Erklärung der Regierung in auch unserseits
6 “ “ (Aus den im Reichsamt des Kohlenversorgung Berlins und
19
Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) seiner Vororte in den Monaten Januar bis Oktober 1907.
A. Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin
2
a. Empfang
mit der Eisenbahn
auf dem Wasserwege t
Zusammen t
B. Zufuhr (abzüglich des Versands)
nden Ba
halb des Weichbildes von Berl
hnhöfen und disarben n
b. Versand Verbleiben
t
mit der Eisenbahn t
Wa “ Zusammen
t t
Steinkohlen, Koks und
97 480 134 858 5 615 698 385 149 455
544 793 99 072 335 358 18 549
642 273 233 930 5 615
1 033 743 168 004
596 659 231 842
5 523 928 797 163 241
52 594 144 845 7 181 445 699 67 041
305 545 173 986 7 181 732 024 84 254
252 951 29 141
286 325 17 213
. 1 085 793
Braunkohlen und
Briketts:
8 W6“ Preußische Briketts
u. sächsische Kohlen.
14 289 1 037 079 3 634
997 772
10 180 786 544
2 083 565
24 469 1 037 865 4 178
1 926 062
24 111 1 032 893 3 963
717 360
12 179 424 255 23 467
585 630 1 302 990
13 488 424 255 23 467
1 309
1 055 002
Zusammen ..
*) Adlershof⸗Alt⸗Glienicke, Johannisthal, Pankow⸗Schönhausen,
Rußland.
ereinfuhr von Säcken, worin Knochen⸗ Der Finanzminister hat allgemein die n, worin Knochenkohle aus Maßgabe gestattet, daß bei Saͤcke die Regeln vom 14. Säcken, worin Korn 8
r⸗
Zollfreie W ie kohle ausgeführt war. zollfreie Wiedereinfuhr von I Rußland ausgefübrt worden ist, mit der Ausfuhr und Wiedereinfuhr dieser
1894 über die zollfreie Wiedereinfuhr von mit allen dazu ergangenen
gänzungen Anwendung finden. (Zirkular des Zolldepartements vom
Rußland ausgeführt worden ist, 15. Oktober 1907, Nr. 31 536.)
Zulassung der Gesellschaft Works Company, Ltd.“ 8 Brasilien.
Im „Diario Official“ vom 26. September d. J. ist ein Dekret
des Präsidenten der Vereinigten tember d. J. Public Works Company, elassen wird. Das Unternehmen hat
evollmächtigten mit unbeschränkter
leeren Säcke der
veröffentlicht worden, durch das Ltd.“ zum Geschäftsbetr
11 510
et
stellen und sich bezüglich aller Handlungen im Gebiete
den Gerichten des Land’s nur mit Genehmigung der
esellschaften untersteht. 89 Aus der gleichzeitig veröffentlicht Statuten, d. d. London, 6. und 7. Kapital der Gesellschaft, die ih Sterl. in 9000 Vorzugsaktien zu5 zu 1 sh. beträgt. auszuführen, Eisenbahnen, bessern, jedwede Industrie⸗
Generalkonsulats
“
Zolltarifänderungen.
d. J. (Nr. 4/1907) werden Kreide,
Gebrauche bei der
elassen. Ferner auf 1 Schill.
Kalk ein Ausfuhrzoll von
8
Natal.
ü 1 dlungsreisende. — Stempel⸗ nenzgehühren für Han 8 Mitteilung des bririschen vorgelegte Gesetz⸗ Handlungsreisende
bgabe für Zollpapiere.
ntwurf, wonach unter anderem
Pfd. Sterl.
Die Gesellschaft verfolgt den Docks, Hafenanlagen oder andere Unterne
Nach einer
Kolonialamts ist der dem Parlament von Nata die Lizenzgebühr fü erhöht und Stempelabgaben für Zollpapiere eingeführt werden sollten,
Dominika. Nach einer Verordnung vom 12. April Schlämmkreide und Kalk ijum erstellung von zitronensaurem Kalk zollfrei ein⸗ ist der Einfuhrzoll auf Stein⸗ für die Tonne herabgesetzt un 1 Schill 3 Pece. (The Board of
ür den
vpon der Regserung zurückgezogen worden.
Mozambique.
8 Tarif für Ha
ist in Beira, der
8 haft verwalteten Gebiete Manica und Sof 8 von Handelslizenzen in Kraft getreten.
ie Erteilung
andelslizenzen in Beira. A Hauptstadt der von der Moh
1 066 512
:Tb Anglo, Frfnc Publie zum Geschäfts
rieb in
Staaten von Brasilien vom 12. Sep⸗ „The Anglo⸗French ieb in Brasilien zu⸗ in der üblichen Weise einen Vollmacht in Brasilien zu be⸗ der Republik zu unterwerfen. Ferner dürfen die Satzungen Bundesregierung geändert werden, und die Zulassung erfolgt ohne Beeinträchtigung des Prinzips, wonach die Ge⸗ sellschaft den Bestimmungen des brasilianischen Rechts über Aktien⸗
een Gründungsurkunde und den März 1907, ergibt sich, daß das ihren Sitz in England hat, 50 000 Pfd. und 10 000 einfachen Aktien Zweck, öffentliche Arbeiten zu bauen und zu ver⸗ hmungen zu betreiben
sowie Agenturgeschäfte zu übernehmen usw. (Bericht des Kaiserlichen n Rio de Janeiro.)
oder Preßkohle von d auf zitronensaurem Zentner gelegt. Trade Journal.)
Am 1. September ambiquegesell⸗ ala, eln neuer Tarif für
März
88
V
Charlottenburg⸗ Köpenick, Friedenau Reinickendorf (Dorf), Rirdorf, Rummelsburg, Schönholz, 82
5 545 1 060 967
1
8 8 8
Klasse 2. Handelsagenten, zwecke einführen oder
befördern dürfen ... Klasse 3. Handelsagenten,
Ausfuhr über See versend Klasse 4. Handelsagenten,
Beira. gleichviel ob sie nicht, für jede Geschä
Beira oder solche, die sich halten, haben die Im Tarif für
1) Eingeführte Waren .
Ausgenommen sind: Gold⸗ und Silbermünzen Eisenbahnen,
Zolltarifs;
dur zugestanden ist; Tabak und 300 Réis nicht übersteigt 2) Ausgeführte Waren Ausgenommen sind:
nisse des Geblets von
e6.““ Ausgenommen sind: Landwirischastliche Erzeug und Sofala, Zucker und eeugnisse des aren.
Grunewald, Halensee, Lichtenberg⸗J Spandau,
über See eingeführten Waren ann 1 fuhr⸗ und Ausfuhrgüter landwärts und seewärts
Firmen vertreten und Waren — versenden, gleichviel ob es sich um Durchfuhrwaren, früher eingeführte oder in handelt, und die ebenfalls Waren aus
Anmerkung. Handlungs
nicht unter materialien der Nummern 11, Mahcüme. und wirtschaft und den Gewer 55 Materialien für den Ackerbau und Bergbau, die unmittelbar durch eine landwirtschaftliche oder Bergbaugesellschaft eingeführt werden; 1 belegte und darauf preisgegebene wie Takelung, Segel, Blockrollen, und Ketten; von der See anges stände; Gepäck, Gegenstände des brauchs und Geräte von Schiffsbesatzung; Gegenstände, schaften, Vereine und Institute ein Abkommen mit der
Gold⸗ und Silbermünzen; landwir
(Boletim Official do Governo G
459 901 ri
mit oder
pindlersfeld, Tegel, Tempelhof,
1 309 461 210. edrichsfelde, Niederschöneweide⸗
unbrauchbar gemachten Destillaten bereitet zolle von 6 v. H
Anfrage, au 1 der Verzollung erfolgt, hat die Regierung des Australischen erwidert, daß der reelle Marktwert im esetzes den Preis der Waren zum heimischen Verbrauch und nicht den Ausfuhrpreis zur Grundlage hat. (The Board of Trade J. ournal.) hat die Nummern 89 (Oelhändlerwaren), 104 (Stärkemehl), 109 bis 111 (Schmuckfedern, 113 und 114 (Beutel und Säcke) des Zolltarifentwurfs und angenommen, ferner eine neue Tarifnummer 89 a eingefügt, die lautet: 89 a. Kindernährmittel, wie sie durch Departe⸗
8
Die jährlichen Gebühren für Handlungsreisende und Handelsagenten sind danach folgende:
ohne Geschäfts.
stelle in Beira, gleichviel ob sie fremde Häuser ver⸗ treten oder nicht, die Waren über See⸗ Aufträge auf Lieferung von 1
ehmen und Durch⸗
für Handels⸗
. 180 Milreis.
die in Rhodesia ansässige
Beira
en.
lediglich für dieses Land
gekaufte Waren Rhodesia zur 8
die lediglich innerhalb des Gebieis von Manica und Sofala Waren umsetzen, mit oder ohne ’ in Deng schafisfi K asse 11. Handlungsreisende ohne Geschäftsftelle in Kgg. 8 1 Muster mit sich führen oder reisende mit einer Geschäftsstelle in genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung
22,5 „
länger als einen Monat in Beira auf⸗
Gebühr der Klasse 2 zu Handelslizenzen si die Einfuhr, Ausfuhr und die im Küstenbhandel vorgesehen:
*. * *
; Kohle;
1 m Spurweite; 34, 37 und 90 des Geräte für die Land. bebetrieb, mit Einschluß
entrichten.
nd auch folgende Abgaben für
Beförderung von Waren *
Materialien für Bau⸗
1 v. H. d. Wertes
mit
Waren;
Holzteile, Anke
chwemmte Gegen
persönlichen Ge⸗
Schiffsfahrgästen und de eingeführt für Gesell⸗ „denen dieses Vorrecht Mozambiquegesellschaft Warenmuster — mit Ausnahme von * Getränken — wofür der Zoll
tschaftliche Erzeug⸗ Manica und Sofala, Zucker und Weingeist eingerechnet; Erzeugnisse nach Rhodesia versandte Waren, welche inländischer Waren angenommen h 3) In der Küstenfahrt ver
des Bergbaus; die Eigenschaft
n.
sandte oder angekommene
nisse des Gebiets von Mantea
Weingeist
eingerechnet; Er⸗
Bergbaus; unter der Ziffer 1 aufgeführte
eral da Provincia de Moçambique.)
teilung VI, in Krakau vom — Provisorischer Konkursma
wendung finden. Die maßen abgeändert:
100) Seife:
103) Stärke... Dextri
desinitiven
des Vorjahres Mehreinnahme 631 458 Kronen
Oesterreichischen Südhahn
799 974 Kronen. —
sschen Hahn 80. November: 7 630 552
Kronen, 8 stellung: Juli mehr 162 417
Preß*.) Die diesige
Niederländisch⸗Ostindien. Zolltarifierung von Waren. Durch Rundschreiben des
Finanzdirektors sind die Zollbehörden angewiesen worden, Gasolin⸗ lampen wöhnli behandeln und als solche mit 10 v.
Azetylen⸗, Aerogengas⸗, elektrische und ge⸗ e Gaslampen wie „Möbel, nicht besonders genannt“ zu 5 §. des Wertes n Hgeolee; 8h w d Firnisse, die aus zum gewöhnlichen Gebra Farbwarenzund Feel- sind, ollen einem Einfuhr⸗
d. Wertes unterliegen. (Bataviasche Nieuwsblad.)
Australischer Bund.
Festsetzung des Warenwerts für Zollzwecke. Auf eine 5 welche Art die Bewertung von Einfuhrwaren zum en. u
Sinne des § 154 des Zoll⸗
as Parlament des Australischen Bundes 94 (Reis), 95 und 96 (Salz), Taucheranzüge) sowie unverändert
Zum Zolltarif.
zollfrei vom 6. November 10LI
mentsverordnung bezeichnet werden
(Bis zum Erlaß der Verordnung sollen die im alten Tarif als Kindernährmittel aufgeführten Nahrungsmittel zollfrei zu⸗ gelassen werden.) 8
Die Nr. 112 ist gestrichen, der Zollsatz der T.⸗Nr. 107 soll An⸗
ummern 100, 103, 106 bis 108 sind folgender⸗
All⸗ britischer gemeiner Vorzugs⸗ Tiarif leri
25 v. H. des Wert oder Pfund 4 Pce je nachdem, welcher
Zoll der höhere ist. b. nicht anderweit aufgeführt vom 6. November 1907 ab: 25 v. H. des Werts. (bisher ohne Unterschied .25 v. H. des Werts.) 11““ . 21⁄ Pee. 2 Pee. h11X1X“*“ 9ö zusammen nach den Sätzen zoll⸗
a. Toilette⸗, feine oder medizinische vom 6. November 1907 ab:
v11“
2,nöö“
(bisher beide Artikel für Stärke genannten pflichtig.)
106) Kleidungsstüͤcke und Bekleidungsgegenstände
aus Wolle oder aus Seide, oder Woll oder Seide enthaltend, teilweise oder ganz fertig, einschl. zugeschnittener Gegenstände vom 7. November 1907 ab v. Werte 40 v. H. (bisher 45 v. H. 107) Kleidungsstücke und Bekleidungsgegenstände, nicht anderweit vorgesehen, für den mensch⸗ lichen Körper, teilweise oder ganz fertig, aus jedem Stoffe, der nicht Wolle oder Seide enthält, einschließlich des dafür zu⸗ geschnittenen Stoffes, vom 7. November 1907 85. . Fefir 8 “ bisher andere Fassung des Textes mit 8 2t berneit ben 108) Gegenstände, nicht anderweit vorgese teilweise oder ganz fertig, aus We stoffen, Filzen, Fellen oder Federn, nicht in den Nummern 107 oder 137 (Besatz und Ver⸗ zierungen) enthalten, einschließlich der da⸗ für zugeschnittenen Stoffe, vom 7. No⸗ ö “ z “ 30 v. bisher andere Fassun 5 Die Verbrauchsabgaben ser Stärke, Amylalkohol und Fuselöl sind ebenfalls unverändert angenommen. (The Board of Trade Journal). 8 —4 hat das Unterhaus des Australischen Bundes für glatte Drähte Zollfreiheit beschlossen.
8
Konkurse im Auslande.
Galizien. 88 über das Vermögen der Jetti a: J. Buchner, Schnittwarenhandlung K. K. Landesgerichts, Ahb⸗ 907 — No. cz. S. 877. everwalter: Advokat Dr. Hermann in Krakau. fahrt (Termin zur Wahl des Fendesmasseverelhen, 12. n —— een sin zum 31. Januar Die Forderungen f 1 8 9 „-Sea wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidie⸗ — hehs (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. Februar 1908, Vermittags 10 Uhr.
Konkurs ist eröffnet registriert unter der Firma: in Krakau, mittels Beschlusses des 29. November 1
Brummer
10 Uhr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts Kseer am 5. Dezember 1907:
Obe Revier
Gestellt. Nicht gestell
Der Privatdiskont notierte an der gestrigen Börse 7 %
ni t 1 0⁄%). 8
8* 199 vierte Mittelstandsvortrag von Dr. Wernicke, und
war über das Thema „Der Kampf gegen die Gewerbe⸗
shesceit Warenhäuser und Konsumvereine“, findet am ontag, den 9. Dezember, Ahends 9 Uhr, im Vir des —
werkerhauses, Berlin O., Sophienstraße 17/18, statt.
am Eingang des Saagles. — Die „Rheinisch⸗Westfäli itung“ meldet aus Cöln; In VE tverbandes wurde der Preis
estrigen Sitzung des Walzdra
den eelebrht 8 8n ℳ — 4½4 igt. 88 — . . b 8” Sugen d. ben de Aea vom 1. bish do.iernüne 10 610 942
itive Kahmen des entsprechenden Zeitraums
Kronen, gegen die definitiven Finnahme ,ö— — 3880 946 Kronen mehr. Richtigstellung: Juli mehr Die Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungari⸗ detrugen vom 1. diz
rischen Einnahmen
Staatsbahn (ÜUsterreichisches Netz) 2 Kronen, — an die de — —2, tspr den Zeitraums des res 2 einnahme 351 0 —2ꝗꝑ en 88. provisorischen mehr 703 731 Kronen. Richtig⸗ onen. . Kanjas City (Missourl), 5. Dezember. Meldung der „Afsociater National Bank of Commerce, die ältef und größte der Stadt, dat heute ihre Schalter nicht geöffnet und ist einer amtlichen Reviston unterwossen worden. Nach den jüngsten Ausweisen sst die Bank ihren Hepositengläuhigern Banken 22 Millionen Dollare
Dollars und anderen n die.
Buchner,
itiden Einnahmen des
12. Millionen.