1 insofern nicht bewährt,] Staat bei der Uebernahme der Polizeiverwaltung zugleich für viele Kosten zu tragen, für Bauten, Gesundheitszwecke und dergleichen, iere d inlä 8 Meine Herren, wenn ich Ihnen eine kurze Entwicklung des vFänean 8e n. be des Fepfaableges wiue nniees ooöoö3“ 15 EEee verüena den 1e 1.-] ee 2 mnächst zur Frage der Bestrafung des Kontraltbruchs. Sie wissen, Gegenstandes gebe, so wollen Sie, bitte, sich fortwährend vor Augen tragenden Kosten anzupassen. Waͤhrend der Geltungsdauer des Gesetzes Gesetz bestimmt werden, daß der Staat ven. das Feru vom Polizeipräsidium nicht nur die Ortspolizei, sondern auch die regel nicht nur auf die in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitetr daß in den alten Provinzen das Gesetz von 1854 gilt, welches den halten, daß nach der allgemeinen Rechtslage in Preußen von jeher haben sich die Kosten für den Staat verdoppelt, für die Städte / übernimmt oder es abfindet; denn es kann den 68 — 8- 197. Landespolizei verwaltet. Für die letzteren sollen 4 % abgezogen ausgedehnt wird, sondern auch auf die Industriearbeiter. Die Kontraktbruch der landwirtschaftlichen Arbeiter unter Strafe stellt 8 lich für die Kosten der amtlichen nur, um etwa ein D eigert; dieses Verhältnis dürfte lassen werden, sich selbst mit diesem Personal abzufinden. e diese werden; es ist aber nicht spezifiziert, warum nur 4 % heraus⸗ ausländischen Arbeiter aus Rußland, Oesterreich und Galizien sind Ich glaube, es herrscht wohl Einiakei 1. und auch heute jede Stadt grundsätzlich f “ rittel gest ” Geltung bleibt. Es scheinen] Punkte müssen in der Kommission erörtert werden. Ferner ist kommen soll. Die Polizetinstitution von Berlin kommt zudem dem der Poltzeiaufsicht nicht unterstellt, krotz allde we sind glaube, scht wohl Einigkeit darüber, daß dies Gesetz nicht Poltheiverwaltung selbst aufzukommen hat. Bezüglich der Städte, Gründe naer 2 System 2* Vorlage von 1888 zu prüfen, ob die Interessen der Stadt Cassel genügend ge⸗ anzen Lande zugute. Die Städte nach der Vorlage eine sehr derselben außerordentlich. Die Lebensweise die öeea e vermocht hat, gegen den Kontraktöruch irgenbwelche Erfolge mü er⸗ in welchen eine staatliche Polizeiverwaltung eingerichtet ist, zurückzukehren. Für die Peeteilung der Kosten gibt es meiner Ansicht wahrt sind, denn es handelt sich hier um einen bedauerlichen Ein⸗ ohe Quote bezahlen, ohne daß sie bei der Feststellung der Ausgaben den besseren Verdienst hier leicht auszugeben zu Vergnügungen ringen. (Sehr richtig! links) In den alten Provinzen sind die bestimmte nun zunächst das Gesetz vom 11. März 1850, wenigstens nach einen absoluten Maßstab überhaupt nicht, es kann nur darauf griff in wohlerworbene Rechte der Stadt, die auf den Vertrag der mitwirken können. Der Staat kann nach seinem Belieben erhebliche und Ausschweifungen, sind ganz anders als in der Heimat Er Verhältnisse in dieser Beziehung nicht um ein Haar breit besser als u der dazu ergangenen Obertribunalsentscheidungen, im ankommen, daß gegen beide Teile Gerechtigkeit und Billigkeit gelbt] Stadt mit der hessischen Staatsregierung vom 28. November 1830 Kosten aufwenden, zum Beispiel kostspielige Bauten machen, ohne daß können dadurch an ihrer Gesundheit schwer gefährdet werden. Daher in den neuen Provinzen, wo das Gesetz nicht gilt, and ich glaube des 8 rs ö sei zwischen sachlichen und per⸗ wird. Die Kosten, die die Städte zu tragen haben, müssen zu des Bve B22 rttoc 88 88 Apschluß, einns lche anefrte. Aüenee. 1-I een. n -22 heee ihnen mit väterlicher Strenge Vorsorge angedeihen halb, daß eine Ausdebnung des 82g9n -wg b-v;. 26. 8 8 veares en „ 8 ad 5 „eini aßen au alten reites zwischen der a ’ age i ausreichender Trost. enn die ädte zahlen sollen, lassen, denn der C t 6 77 2 1 28 sönlichen Kosten, daß die sachlichen von den Städten aufzubringen - Bö— gehenibe acgarrnaenn, Färh besigen Regierung, der bis in das Jahr 1535 zurückging. müssen sie auch mitbestimmen können; denn die Wahrnehmung ihrer 1af 111“ vJI seshltegt Provinzen wohl kaum zu irgendeinem Erfolge führen wied⸗ Auch die seien, und daß für die persönlichen Kosten der Ortspolizeiverwaltung lich halte ich es für an emessen, wenn der Staat den größeren Teil- Die Stadt hatte 1828 jede Bezahlung für Polizeikosten eingestellt, Interessen im Landtag hängt doch immer von der jeweiligen überwacht werden, damit sie die Mühe und den Ertrag ihrer Arbelt Verschärfung der Strafbestimmungen des Gesetes von 1854 — wenigstens der Staat aufkommen solle. Bei den großen Schwierigkeiten der übernimmt, wie es hier geschert; denn vens ..NvSr “ EE“ B8Ea11A4“*“ gerös ge. l- aen e an- 2 en vr-n- Henfe beingen --a⸗ bhre Familie sorgen können. innerhalb der doch recht engen Grenzen, in denen die für unsere 1 ichende ur 4 9, 8 1 n den la 3 1 8 Ustersscheldungsemerkmale tmischen — heen uns venübees “ Aafcole donschies: “ Gründen⸗ des Smaats⸗ allerhöchsten Orts die Zusicherung gegeben würde, daß sie niemals dem Gesetz über die Wanderarbeitsstätten, bei dem er erklärte, daß er Arbeiter - “ vergeeh 8g Prlehor mn er 3ras da⸗n allgemeinen Erunbsäte sich bemexe Kosten, bei den Verschiedenheiten der überkommenen und der neu ein⸗ interesses, und daber ist 9 billig, wenn er dieses Interesse durch mit höheren Polizeikosten belastet werden sollte. Diese Zusicherung nicht mitwirken könne, weil er über die Ausgaben nicht mit zu be⸗ oft mit sich gedracht, daß sie plötzlich versagren. Bas ist fhr die — würde einen wesentlichen Erfolg wohl nicht haben, aber ichteten Verhältnisse entstanden bei dieser Rechtsfrage allmählich Uebernahme des rößeren Anteils betätigt, zumal die Königliche Ver⸗ ist durch Beschluß des Kurfürsten vom 17. Juni 1830 erteilt, steht 1 stimmen habe. Zu Grunde gelegt sind die Kosten für 1906, sie werden Landwirtschaft mitten in der Ernte viel einschneidender, als wenn das sicherlich dahin führen, daß sie als eine erhekliche Verschlechterung der 8s Unstimmigkeiten, die eine Ueberlastung des Staates mit Kosten waltung teurer 8” de ee ist. Mehr als *†¼ als Anteil also unwiderruflich fest. Die Stadt zahlte dann etwa 10000 Mark aber in den nächsten Jahren noch steigen, so daß für Berlin schließlich einmal in einem Kohlenbergwerk passiert. Ich kam einmal S - Rechtslage der Arbeiter angesehen und a itatorisch ausgenutzt würde⸗ hatten ugp gleichzeitig eine Ungleichheit gegenüber den des Staates würde ich allerdings nicht für angemesen halten. echeto sen. TZha e sca s 8— vbfretn ommngn miedeie ve cte S Eh 1Ie v L-.een er e Grundstück und dachte, mindestens 30 bis 40 Paare (Widerspruch bei den Konservativen Sehr richtig! hiats) — . Sa — b S s . it Kö durch, ung erhöht, und nach de Oberverwaltungs⸗ die 2. 32 . 4 vnu⸗ hh dc g Städten, die ohne staatliche Polizeiverwaltung für die Kosten selber Sieht man die Liste der Städte mit eng. “ rofftt e. 8— 268 5 8” f, d. h. 40 170 ℳ Bei dem Gesetz von 1892 hat gerichts; es soll gegen die Kostenfestsetzung nur die Beschwerde an die enccss eg.s⸗ übr fede. e— 3, Mänger ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Gesindeordnung, die schürfere . so findet man zahlreiche, von der modernen Entwicklung profitieren pf, d. h . brigen Männer waren zu einer Feier gegangen. Die g. coärf aufkommen. Es erging deshalb nach langen Beratungen das Gesetz Städte, denen der Staat g- rheblichen Teil der Kosten abnimmt, der Minister das Recht der Stadt Cassel nach dem Vertrage von 1830, Minister des Innern und der Finanzen stattfinden. Darüber rauen erklärten mir, daß die Männer nicht arbeiten gerrais bloß Strafen zuläßt, nach dieser Richtung auch nicht allzuviel genutzt hat. 20. April 1892, welches heute noch in Kraft steht. Dieses während andere, die durch die moderne Entwicklung nicht so be⸗ keine Mehrkosten zu bezahlen, ausdrücklich anerkannt; jetzt will die muß aber ein deegees Gerichtshof entscheiden. Das Ver⸗ wollten. Wenn das auch übertrieben ist, so sprach doch daraus die (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) Geses oidnete die Angelegenheit so, daß es dem Staat die Auf⸗- günstigt sind, vom Staate gar nichts erhalten. Die — Regickung “ Begaezerftrennishten Ie. higesühet, um Schug gehen Würnr der Deage nd Sange, daß der Verdienst, der Männer vertrunken 8488 Als daher im Jahre 1904 5 Königliche Staatsregt d b — kiteit füͤr di ze Mehrta ra. . 1 — in nigliche Staatsregierung das bringung aller unmittelbaren Kosten auferlegte, wie sie dann auch im h Ceaen 1a.sec hahe daßsfa2 g entspricht aber durchaus nicht dem wertvollen alten Recht der Stadt Cassel. kämen hierbei nur rechnerische Angelegenheiten in Frage, aber keine energischen Maßregeln vorgehen, und dann auch fuür die Industrie⸗ schon angeführte Gesetz einbrachte, nahm sie Abstand von S.g. Ver⸗ Etat von da an zum Ausdruck gekommen sind, aber gegenüber den Städte die Mehrbelastung recht bedeutend sein wird. Es wird zu WEs liegt hier gewissermaßen der Vorschlag einer zwangsweisen Ent⸗ Rechtsfragen. Das kann nicht entscheidend 22 sondern arbeiter. Diejenigen Leute, die ohne Legitimation betroffen werden, schärfung der Strafbestimmungen für die Arbeit d beschrä Städten ein Beitragsverhältnis feststellte, welches sich nach der Kopf⸗ prüfen sein, ob die aweile in Aussicht genommene eignung unter einseitiger Festsetzung einer Entschädigungssumme vor. entscheidend ist, daß eine unabhängige Instanz darüber befinden muß. müssen als lästige Ausländer ausgewiesen werden. Bisher bestand auf die Bestrafung der Verleit go S1, 8nE ics , Zivilbevölk 88 tet Uebergangsbestimmung in § 8, wonach die Mehrbelastung auf Das ist an sich ungeheuerlich. Die Regierung hat sich auch bisher MWirr betrachten die Ausschaltung des Oberverwaltungsgerichts als den bei den Behörden eine etwas merkwürdige Auffassung darüber, man AEöö“ ontraktbruch und auf die zahl der ortsanwesenden Zivilbevölkerung richtete. 8 Pa re verteilt werden soll, genügt. Jedenfalls müssen nicht bewogen gefunden, sich betreffs der Ablösung des Pauschquantums ersuch einer unheilvollen Reaktion begen den geltenden Rechts. faßte das als Angelegenheit der Ortspoligeibehörde auf und verlangte, Bestrafung der Arbeitgeber, welche kontraktbrüchige Arbeiter an Das Gesetz selbst enthält in seinem ersten Paragraphen eine Art die städtischen Etats vor einer zu schnellen Steigerung ihrer durch Vertragsverhandlungen mit der Stadt Cassel Cüeetneseeg zustand, und wir werden diesem Versu entschlossenen Widerstand daß die Ortspolizei die Kosten trage. Das ist doch eine landespolizei⸗ nehmen. Sie folgte dabei den Wünschen, die in den verschiedensten ¹Tarif, nach welchem die Stadtgemeinde Berlin mit 2,50, Cassel mit Kostenbelastung geschützt werden, zumal ja das Gesetz schon Wie es eine Forderung der Gerechtigkeit sein soll, der Stadt Cassel entgegensetzen. Das Nachtwachtwesen möchte die Regierung nicht mit liche Angelegenheit, für die die Kosten vom Staate zu tragen sind. Interpellationen hier im hohen Hause zum Ausdruck gebracht waren v ogen wird für den Kopf der Bevölkerung; bei Cassel am 1. April 1908 in Kraft treten soll. Beachtung verdienen auch ihr wohlerworbenes Recht zwangsweise wegzunehmen, ist nicht ein⸗ übernehmen, obwohl sie früher selbst erklärt hat, daß kein Unterschied In den letzten Jahren hat augenscheinlich die Außerachtlassung und die auch — darauf mache ich besonders H 987 ze aacs übricen Stäͤdt Fee. die Bestimmungen der Vorlage für die Stadt Berlin. Der Berliner zusehen; dann wäre ja auch der sozalistische Programmsatz, daß dem ischen Tages⸗ und Nachtwachtdienst gemacht werden könnte. Die des Respektes vor der Regierung zugenommen. Wären wie hei I — Abg. von Paphen. liegen besondere Umstände vor. Die übrigen Städte sind heranzuziehen, olizeipräsident nimmt ja tatsächlich nicht nur orts⸗, sondern auch einzelnen sein Eigentum für Zwecke der Allgemeinheit zwangsweise Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung werden kaum selbst die schon vor einigen Jahren mit entsprechenden Maßregeln ge⸗ deim aufmerksam von den konservativen Rednern während der soweit sie mehr als 75 000 Einwohner haben, mit 1,50, wenn sie Hebheiheasärhan. Funktionen wahr, und es sollen von dem Etat des abgenommen werden müsse, dem Prinzip der Gerechtigkeit — nötigen Kräfte für den Nachtwachtdienst Die Wohlfahrts⸗ kommen, so stände es anders mit den Dingen. Wir haben die Verhandlung über den Gesetzentwurf ausgesprochen wurden. Der mehr als 45 bis 75 000 Einwohner haben, mit 1,10 und diejenigen Berliner Polizeipräsidiams 4 % der Ausgaben und Einnahmen sprechend. Die ganze lange Begründung des Regierungsvorschlages olizei sollte man den Städten dagegen elbft überlassen; die kon. Regierung seit Jahren auf diese Zustände aufmerksam gemacht, die jetzt Entwurf wurde leider nicht verabschiedet, weil auch die Nächst⸗ unter 40 000 Einwohner mit 0,70 ℳ für den Kopf der Bevölkerung. als nicht auf der Ortspolizeiverwaltung beruhend abgesetzt verden. 688 damit “ bee⸗ e fauß. g C“ Legeeg 3 Fübeane von Stahl 2— so peav, qhre⸗ shworden sid, 2c 228 n. 8 mehr berlieren können, beteiligten sich nicht darüber einigen Smanga 05 eine Bestrafung e. 82 8 wird ü in, diese Bestimmung genügt, um die gungen von Recht 2 ¹ en 1 nte 1 ebertragung der um mit entschiedenen Maßregeln einzugreifen, damit . 2 Diesen Bestimmungen lag die Erwägung zu Grunde, daß es billig IFhn . E -- Belastungs sir Kosten der Gründen der Billigkeit gewähren wollen. 8 1. .,325 “; bg⸗ Nornasr de verlangte. Man wollte damals bewußtsein im Volke mhcerteräeten fee h ZE Arbeitgeber zulässig sei ohne eine weitere Verschärfung der Straf⸗ gerecht sei, den Staat aufkommen zu lassen .snedh 1 9 — Landespolizei zu schützen. Auf Kbeegan 1a 88 vertfagliche schlog üeae. ö 1-,. e. 2 g 8 eee . diese aufga 8; ü L-Seeene * gee üestg schan gelsten 2 e der Interpellation be⸗ 8.ee. vhxsnes über die örtliche Polizeiverwaltung hinaus aus besonderen staatl ichen Regelung beruht die der Stadt Cassel gewährte Sonderstellung. habe zu dem Landtag - ꝛen, 2 wex 2. 1 n. die zieht sich auf die Kontrakthrüche. Die Achtung vor dem Vertrag hat ach diesen Erfahru können Sie es die über die örtliche Poliz 9 gelung Die Stadt Cassel berechnet ihrerseits jetzige Regierung auf die alte konservative Anschauung berufen unzweifelhaft nachgelassen, der Respekt vor den Folgen des Konkrakt⸗ verdenken, daß sie diesen S 1-Av2 L-v Nen
G 88 8 . b 1 Haß die Stadt Cassel in das neue schlag von sich weisen wird. 1 t hau
Interessen erforderlich würden; daß es andererseits aber unbillig sei, die Wenn es auch wünschenswert ist, daß die S B due bhlagg nabusicgh auf 6909 000 ℳ In der Iullscherteit sollte sich der muß. Beim Geseb von. 1892 erklärke Minitter Beiufer brüems Weft vaeg 2 . ntra
Städte mit staatlicher Verwaltung besser zu stellen, als die Städte mit 8chas SEegs en. d EE1 F. Staat 8 Stadt vertraglich in Verbindung setzen; er wird die sich noch bereit, die Wohlfahrtspolizei den Gemeinden zu über⸗ ein Frrisen n 2. Eeee; 8s lenz Agrhäögnis Abstand genommen hat, ein Gesetz wieder einzubringen, dessen In Zukunft tragen, die sie übernehmen wollen, in der jetzigen Vorlage steht regeln ist nichts zu machen. Der gesetzgeberische Versuch, der vor einigen Aussichten nach dem Vorangegangenen doch recht mweifelhaft sinb.
eigener Verwaltung stehen. Dieser Tarif ergab sich aus einer Ver⸗ vertraglichen Rechte der Stadt Cassel ausreichend gewahrt sind. Stadt einer friedlichen Regelung nicht abgeneigt finden. In 1 1 gleichung der in den Städten mit eigener Polizeiverwaltung auf⸗ neeragliche . glaube, daß der Entwurf in seinen Einzelheiten werden aber die Magistrate sich nicht geneigt finden lassen, 8u en-2ah ge⸗ b82 davon. Die Vorlage wird die Neigung der Ge⸗ Jahren gemacht wurde, war nur eine einseitige Maßregel, da nur die Arbeit. (Abg. von Pappenheim: Hört, härtt Sehr richtig! Uinks.) Sir hat kommenden Beiträge zu den Polizeikosten, aus einer Vergleichung einer eingehenden Prüfung in der Kommission bedarf, so kann ich noch mit dem Staate Verträge abzuschließen, wenn sie gewärtigen meinden zur Uebernahme der Wohlfahrtspolizet eindämmen, da die bestraft werden sollten, welche kontraktbrüchige Arbeiter annehmen. sich deshalb dazu entschlossen, andere Mittel anzumenben. Dahet 8 i Städten, die b ine staatliche Verwaltung doch schon jetzt im Namen meiner Fraktion aussprechen, daß wir ihn mässen, daß diese Verträge durch Gesetz aufgehoben werden, vme dafür aufgewendeten Kosten nicht von dem Beitrag an den Staat ab⸗ s8 müssen auch die Arbeitnehmer bestraft werden. Allerdings müssen ist sie von der Tatsache a⸗ . gleichartiger Städte mit den Städten, die e n Ag da für eine geeignete Grundlage für die von der Regierung beabsichtigte dem Staate gefällt. Die großen städtischen Gemeinwesen haben die gezogen werden würden. Wir erwarten in dieser Beziehung eine in erster Linie die Arbeitgeber bestraft werden, wenn sie sich in dieser n der Natsache ausgebanben, 226 der Kautrakrbruch vaupt⸗ besitzen, und dadurch entstand umgerechnet ein Verteilungzmaßstab und von meiner Fraktion für notwendig erachtete gesetzliche Neu⸗ bittere Empfindung, daß sie als Stiefkinder des Staates behandelt beruhigende Erklärung von der Regierung oder am besten eine Ab⸗ Richtung vergangen haben, aber das Rechtsbewußtsein der 8 muß sächlich bei den ausländischen landwirtschaftfichen Wanberucheitern vor⸗ zwischen Staat und Stadt mit staatlicher Polizeiverwaltung, der dem regelung halten. Im Namen meiner Fraktion habe ich die Ueber⸗ werden, weil er die Bedeutung, die ihnen nach ihrer großen Koprah zu⸗ üraese der —3 Die großen Städte sind von vielen Staatzs⸗ leiden, wenn nur der Arbeitgeber, aber nicht auch die Arbeiter be⸗ kommt. (Sehr richtig! links.) Sie hat sich aber danon Überzeugt Verhältnis 1:3 entsprach. Nun sind aber die Verhältnisse und die weisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu be⸗ 8 sbnen be ““ L. solche Gesetze sicht auf eGre veeesehleflern Ee-2ün8 vreer Hf Evg —‧ en enß e- vcchter 8 nur die Möglichkeit, daß ein Einschreiten dagegen fast immer daran scheiterte, daß die Ar⸗ 1“ 1 noch zu steigern, so en. 8 . B. ondern die Verpflichtung gegeben werden, mit energis Straf 1 eenepes er. 2b Entwicklung, wie die 15 jährige Geltung dieses Gesetzes zeigt, stärker Se Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Diesem Antrage schließe ich Abg. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.): Die den Städten mit n g. Schulwesens. Durch das jetzte Schulunterhaltungsgesetz ind z. B. und nicht bloß mit Gelrstrafen⸗ vorzugehen. Die rrfrae gerpfb hafen beiter meist mit einer ganzen Sammlung von falschen Päffen ver⸗ gewesen als die Absicht und die Erwartungen, die bei Erlaß des Ge⸗ ich namens meiner Fraktion an. Wir haben uns hier im Abgeordneten⸗ licher Polizeiverwaltung zugemutete Mehrbelastung wird von einer Reihe der Stadt Berlin 6⸗ bis 700 000 ℳ entgangen, die sie bisher als liegt allerdings den Arbeitgebern ob, weil die Arbeiter nicht e sehen und daher nicht zu ermitteln sind. Der Mangel ctnes zuver⸗ g mich namens n. F h verw ist leid E & n 2 9 V cht ein so setzes und bei Feststellung dieses Maßstabes von 1:3 obwalteten. hause mit der Frage der Mehrbelastung der Städie infolge der Polizei⸗ derselben tatsächlich bitter empfunden. Der Kollege Trimborn ist leider innahme vom Staat hatte. Wir in Berlin würden allerdings gern strenges Rechtsbewußtsein haben können. Wir bitten die Regierung lässigen Ausweises und damit die Möglichkeit der Kuntrulle ist alff verhindert, zur Zeit hier anwesend zu sein; er würde bezüglich der für mehr zu den Kosten beitragen, wenn wir nur eigene Herren im Hause um ganze Arbeit, damit nicht nur gegen die Arbeitgeber, sondern die Ursache, die eine erfolgreiche Bekämpfung des Kuntraktbruches von
Die Beziehungen zur veränderlichen Einwohnerzahl der Städte kosten des Staates etwa 20 Jahre beschäftigt. Der erste Entwurf von erhj 1 — Mebebelast Gkeme ber .9 — i sonZ
5 8 1888 hatte v lagen, daß die Kosten zwischen Staat und Ge⸗ die Stadt Cöln entstehenden Mehrbelastung, wie Sie ühr . auch gegen die Arbeiter selbst vorgegangen werden kann, damit wied
hat sich nicht als glücklich erwiesen. Denn, mag die Einwohnerzahl 288 ee an0e 1885 2 dann ein Entwurf zustande, recht kräftige Töne angeschlagen haben. Der größere Teil meiner Abg. Münsterberg (frs. Vag.): Mit dem Abg. Schroeder⸗ Sicherbeit in die Arbeitsverhältnisse auf dem Lande ewern UB. aeve x b einer Legitimation t daher ngung
auch stetig wachsen und dadurch ein Mehr an Beiträgen von seiten wonach der Staat †, die Gemeinden † bezahlen sollten. Der Freunde aber steht der Tendenz der Vorlage im ganzen nicht Cassel stimmen wir in der Gesamtbeurteilung der Vorlage überein. liegt auch im Interesse der Arbeiter, denn durch die jetzige Zucht⸗ der Stadt an den Staat fällig machen, so wachsen doch mit Rücksicht Peene igeäeh wird damit begründet, daß der Staat bei dem unspmpathisch gegenüber. Es ist ja richtig, daß die v.. Vor allem müssen die Rechtsgarantien größer fein, denn die Er⸗ fofegtei. durch die Aufwieglung der Agenten usw. sind für 9. „Zeßse für jede weitere gesetzgeberische Maßnahme. Deshalb will die König⸗ auf die sonstigen Verkehrsverhältnisse, mit Rücksicht auf die ganze bisherigen Gesetz nicht mehr zu seinen baren Auslagen kommt, und waltung teurer ist als die örtliche; daß die Uebernahme n6r ei⸗ fahrung hat Peißt. daß es zu ganz unerquicklichen Prozessen kommen selbst unerträgliche Zustände in den Arbeitsverhältnissen geschaffen liche Staatsregierung an unseren östlichen und füdöstlichen Grenzen daß ein Ausgleich in der Belastung der Gemeinden mit staatlicher, waltung auf den Staat auch aus Gründen erfolgt, die über die kann. Die Minister können nicht allein entscheidend sein. Auch die worden. Es muß also mit entschiedenen Maßregeln endlich vor⸗ p 82 wwe⸗ Mperis wace , 288 2 Entwicklung der Stadt die Gesamtkosten in einer ganz anderen und und nichrstaatlicher Polizei nicht eingetreten sei. Es komme jetzt eigentliche Polizeiverwaltung hinausgehen, und daß den Städten ein Leistungsfähigkeit der Gemeinden muß berücksichtigt werden. Wir gegangen werden. über welche die meisten landwirtschaftlüchen Wanverarbeiter mm uns stärkeren Progression als die Einwohnerzahl. Hierdurch verschob sich darauf an, eine der Billigkeit entsprechende Schätzung der beider⸗ Teil ihres Selbstverwaltungsrechts genommen wird. Alle diese wissen gar nicht, aus welchen Posten sich die Ausgaben zusammen⸗ Abg. E“ Unsere Interpellation beschränkt kommen, die Arbeiter mit Ausweiskarten versehen. Diese suslen nicht das Verhältnis, und das würde bei Festhaltung an diesem Prinzip, seitigen Interessen zu finden. Wenn die Staatsregierung einwands. Erwägungen sind aber bei dem Gesetze von 1892 setzen, von denen die — hier ausgeht. Die Wirkung der Vor⸗ sich auf die Arbeiterverhältnisse selbst. Die Mißstände mit den aus⸗ nur den Namen, den Herkunftsort und das Nationale des Arbeiterg, wie das Gesetz es festlegt, schließlich dazu führen, daß der Staat frei den Nachweis geführt hätte, daß ihre Behauptungen wirklich- worden. Diesem Gesetz gegenüber haben sich jetzt die Verhältnisse lage wird für die verschiedenen beteili ten Städte ganz verschieden ländischen Arbeitern bedürfen der Abhilfe. Können wir überhaupt sondem auch — darauf legen wir ganz besonderen Wert — 1 d schli lich fast ga nichts mehr von den Städten zutreffen, dann würden meine politischen Freunde anstandslos der zu Ungunsten des Staates und zu Gunsten der betreffenden Kommunen sein; es ergibt sich, daß den höchsten eitrag gerade die Städte zu die ausländischen Arbeiter entbehren? Wir können nicht leugnen, daß die Arbeitssten hc — iheer meniger un 6 n Lehn 6 beabsichtigten Neuregelung zustimmen. Dieser Nachweis ist aber so verschoben, daß eine Neuordnung des Verhältnisses angezeigt bezahlen haben werden, die schon den höchsten Prozentsatz der Ein⸗ wir mit der gesteigerten Volksschulbildung und den gesteigerten Lebens⸗ 8. sir wesche der Axbetter veruflihhett ist zu den Kosten der Polizeiverwaltung zu erwarten hat. (Widerspruch meines Erachtens bisher wenigstens einwandsfrei nicht geführt worden. erscheint. Einen cheren, mathematischen Regulator wird man ja kommensteuerbelastung zu tragen haben, nämlich Posen 180 ₰ pro verhältnissen immer weniger Leute für die nicht immer appetitlichen oder sich verpflichten will, enthalten. Dir Legitimattonskarte bei den Freisinnigen.) Der Entwurf ist uns 8b vn emes Crmrn und 11“ de Fn ““ Wde 8 5 g.n Jaseh, immgs eine Ig. ”-ö at und wS 222 ₰. g 2 und E“ een. Wir sind daher darf nur bei ordnungsmäßer Lösung des Arbeitsvertrages d nicht im einzelnen prüfen können; wir müssen uns das selbst. Rolle spielen; abe 1“ muß na eser ung auszugleichen suchen zwischen der Ver⸗ von Jahr zu Jahr mehr auf die ausländischen Arbeiter angewiesen. f eine Meine Herren, es kommt zum Nachteil des Staates ferner in nich ae⸗ — e Jedenfalls ist das uns vorgelegte Material — vorzuziehen, weil er den batsächlichen Verhältnissen sichtung gegenüber dem Staat und der Leistungsfähigkeit. Der Aber Aufgabe des Staates ist es, diese Verhältnisse möglichst mee solhe äree Len Sn
Betracht, daß die Einwohnerzahl ja nur nach den öffentlichen Volks⸗ icht genügend; dies ergibt z. B. aus den angeführten mehr Rechnung trägt, indem nur verteilt werden soll, was tat⸗ inister sprach von ausgleichender Gerechtigkeit, aber es ist unerträg⸗ mäßig zu regeln. Meine Freunde meinen, daß man die M V e.eheedcse Berda⸗ eine sächlich ausgegeben worden ist. Wenn Kollege Schroeder meint, die lich, wenn eine Stadt Jahr für Jahr vor der Frage stände, daß van gegen den dontrafäbeuch Srricht gegen die Ksrhan ferb c Arbeit, der Mangel derselden hat unnachsichtlich Ausweisung ꝛur Folge.
zählungen alle fünf Jahre festgestellt wird, sodaß der Staat im vierten, Vergleichen — . 8. g8 Füens .e.eneegeefe th. ssezae. se schects der wes de 8 I .- 2.⸗. —— 129 ge. 11“ — inw „ Stadt wie Cassel mit den Industrieorten Barmen und Crefeld ver⸗ erteilung 8 1 ich be nem von ihr nicht zu ermessenden Kostenbeitrage für die Polizei die darf. as könnte zu internationalen Gegenmaßregeln führen, se Ausweisung bedeutet sowohl für die Arbeiter wie eehe der Cnwohme man Magdeburg und Essen miteinander ver⸗ Motiven doch den endgültigen Mapzstab die Verteilung des „Ist“ zu Höhe ihrer ezczeschlähe abhinge. Lieber würden die Städte und es könnte vom Heimatsstaat e — in göe Arbeitgeber, die Arbeiter ohne Legitimationskarte
1 leichen, wie . 1 ve“ zahl auf seine Kosten kommt. glei en Hier ist eine Gleichartigkeit in keiner Weise vorhanden. bilden. Der Regierungsvertreter nickt mir zu. Damit ist die irr⸗ einen, wenn auch höheren, so doch festen Beitrag zahlen. Land den Arbeitern ganz verboten werden. Es müssen aber die empfindliche Strafe, für letztere deshalb, weil sie in den allermeisten
d „ daß d berverwal icht i t V ü 1 tümli Annahme des Kollegen Schroeder ausgeräumt. Für Arbeiter mit Legitimati 1 1 Es ist endlich zu beachten, daß das Oberverwaltungsgericht in Meines Erachtens hinken die Vergleiche überall. Ich glaube, daß tümliche 1 Darauf wird die Debatte geschlossen. n.neee * Pue nit ielgen. heh sein, und die Fällen die Rücktransportkosten zahlen müssen, und weil sie außerdem
1. Abfindung von 2 724 186 ℳ. Diese Summe klingt sehr hoch, Behörden zu bieten. Die Regierung sagt in der Begründung, es Da müssen wir im wohlerwogenen Interesse der Leute selbst mit f
1 es möglich ge ist, ein⸗- die Behauptung der Begründung unrichtig ist, daß die Städte mit wünschenswert halte auch ich es, daß die Regierung mit der Stadt 8 nur leren annehmen Eebbeehc gencsen iir ebe. Ne eseee ge Cassel wegen der Ablösung des der Sladt zustehenden Rechtes erst Abg. Klausener Sever, ꝛur Geschäftsordnung, daß BBei dem Antritt der Arbeit müßte der Arbeiter das inländische Legiti, dadurch, daß die Arbeiter ausgewiesen werden, ihre Arbeiter
„ staatlicher Polizeiverwaltung im großen und ganzen billiger weg⸗ Zladt 1 8 * gesetzt hat, um gegen den Fiskus und zu Gunsten der Stadt zu ent stasttich 8 3 Smot⸗ wit . Polizeiverwaltung. Es wäre einmal verhandelte. — Der Entwurf bringt nun eine wesentliche ihm durch den Schluß die Moöglichkeit genommen sei, seinen ab⸗ mationspapier an den Arbeitgeber abgeben. Wir wünschen auch wieder loswerden. Es liegt nun auf der Hand, daß die
scheiden. Die Folge davon ist gewesen, daß der Staat durch das hier auch zu prü en, ob die Städte mit eigener Polizeiverwaltung, die] Neuerung, indem er von den Städten; statt des bisherigen ½ der lehnenden Standpunkt gegenüber der Vorlage zu begründen. strafrechtliche Bestimmungen gegen die Arbeitgeber, welche zum 8 1 Verhältnis von 1:3 augenblicklich schon ganz erheblich mehr belastet * su müssen, dies nicht deshalb tun müssen, weil Kosten des Staates fordert. Ob diese ⅛ mehr der Gerechtigkeit ent. Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern Kontraktbruch verleiten, aber mit geringen Geldstrafen wird — nicht 1n g9. 111“ “ 3 etz von
G Stã 1 1 dahingestellt sein lassen. Es wird schcber überwiesen. auskommen, sond ird die schärfst irtschaftli — st. Die Folge ist ferner gewesen, daß die Städte mit eigener Polizei⸗ sie ihre Beamten besser und angemessener bezahlen als der Staat. sgeech, muß ich vorläufig G ir kö 9 n, sondern man wird die schärfsten wirtschaftlichen Strafen “
z8 Es ist schon seit Jahren darüber geklagt worden, daß der Staat seine sein, hier eine richtige Grenze zu ziehen, und wir können un Rn Es folgen die Interpellat 9 „ anwenden, indem man, auch wenn ein Arbeitgeber doloserweise Legitimationsämtern an der ganzen östlichen und südöstlichen Grenze. nn Dena müt Schutzleute nicht Uüheen bezahle. Nach all dem ist es durchaus darüber in der Kommission ⸗unterhalten. Auch die Frage, daß die heim Tlolg⸗ 8 8— p ionen der Abgg. von Pappen auch nur einen Arbeiter ohne Legitimationspapier angenommen hat, Die Maßregel ist von so einschneidender Bedeutung, daß es erforderlich
tli Polizeiverwaltung. ierin liegt eine Ungerechtigkeit, die 3 S 88 i 8 kostspielige Baut ur Last legen würde, 5 f mae 3 „ taatlicher Polizeive g. H 9 0 9 zweifelhaft, ob der Anspruch des Staates auf eine höhere Erstattung Polizei den Gemeinden zu kostspie auten z g ‧2. Welche Anordnungen gedenkt die Königliche seine ganze ausländische Arbeiterschaft ausweist. Die Maßregeln war, mnächst mal durch praktische Versuche Erfahrungen zu sammeln.
ädten, die die ei ürsorge für die Polizeiverwaltun r. 8 igt ist. Es wird das in der Kommission zerstreut sich, wenn man bedenkt, daß wir ja die Kontrolle darüber 1 Staatsregierung müssen zielbewußt und isch, ab f ztügen Rück⸗ von den Städten, die die eigene Fürsorge f† Poliz g. der Polizeikosten gerechtfertigt ist. Es wird das in der Kommission zers⸗ sch. öe— zu treffen, um den überhanduehmenden Rechtoder Ieeeegeg. 8 1 2 v sscha e “ Es mußten Erfahrungen darüber gesammelt werden, welche Form aab
ü ü V ird. i igliche Staats⸗ ä rüfen sein. Ich möchte nur auf den eigentümlichen Satz haben. 1 1 bernehmen müssen, schwer empfunden wird. Die Königliche Staa näher zu prüfen 21 Mitgliedern schließe ich mich an. ausländischer Arbeiter Einhalt zu tun? linken Seite des Hauses ist mir gesagt worden, wir sollten unsere Inbalt die Karten haben sollten, über die Art der Ausfertigung, über
8 in der Begründung hinweisen, wonach die beinahe 5 Millionen, die ch aꝛ 3 8 Ar⸗ 1 egierung hat sich deshalb veranlaßt gesehen, einen anderen, einen das Gesetz 88 nähgen 85 für die rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Auch meine politischen Freunde b. Welche gesetzlichen Maßregeln beabsichtigt die Königliche Arbeiter besser bezahlen und behandeln, dann würden sies nicht die Registerführung, über die Orte, an denen solche Legitimations⸗
eichter zu ermittelnden und einen möglichst feststehenden Verteilungs⸗ bezirke verwendet werden sollen. Mit anderen Worten: es sollen die sind der Ansicht, daß in einer Kommission alle etwaigen Bedenken be⸗ Staatsregierung gegen den Kontraktbr uch in Arbeits⸗oortlaufen; aber mit folchen Mitteln hält man den Osteuropäer nicht ümter eingerichtet werden mußten, da sie so gelegen sein müssen, daß
nodus in der Ihnen gemachten Vorlage zu finden unter Ausscheidung oßen Städte 5 Millionen mehr bezahlen, um die ländlichen Industrie⸗ züglich der Vorlage eingehend geprüft werden sollen. Zu diesen verhältnissen? 3 fest, vielmehr werden alle Wohlfahrtseinrichtungen nicht henugt 6 es schwankenden und flüssigen Elements der Einwohnerzahl. Wir haße von Rheinland und bn benühlen in ihren Polizeikosten zu Bedenken gehört für uns zunächst das, ob es berechtigt ist, dag die 1 und der Abgg. Boecker⸗Neuhaldensleben (freikons.) u. Gen.: oder sogar mißbraucht. Schlecht behandeln darf —— 1-n 1e-gr der Strom der Arbeiter auch wirklich abgefangen wird, und über die
1 1 39 limentieren. habe schon jetzt gegen einige wesentliche Bestim⸗ Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung dadurch um so viel be „Beabsichtigt die Königliche Staatsregierung, durch schleunige mand mehr seine Arbeiter; er wäre verloren. Aus dem Zwange der Besetzung dieser Legitimationsämter mit den nötigen Beamten, um Arfsans 1is asen detzün. Pecess he bines festen Ouotz an den kazsaedes — des “ Pöwenags geltend zu machen. Es ist mir gestellt werden als die anderen Städte mit kommunaler Polizei⸗ gesetzgeberische und im Verwaltungewege zu treffende Maßregeln heutigen Verhältnisse heraus muß jeder seine Arbeiter die Arbeit ohne Aufenthalt durchführen zu können. Diese Derecheiien ntstehenden unmittelbaren Kosten der Polizeiverwaltung. Die Kosten zunaͤchst zweifelhaft, ob die vorgeschlagene Quotisierung an sich zweck⸗ verwaltung. Liegt ein solches Mißverhältnis vor, so muß es das Ueberhandnehmen des Kon traktbruches ausländischer Auswüchse gibt es auch in der Industrie, z. B. in der Mäntelinduf sind nun in den letzten Jahren Durchfüh e
sind jedes Jahr durch den Staatshaushaltsetat festgestellt. Man muß mäßig ist. Ich kann nicht finden, das damit ein richtiger Maßstab gehoben werden; es muß Prinzip sein, daß die Städte mit König⸗ landwirtschaftlicher Arbeiter zu verhindern?“ und für Auswüchse ist der Staaksanwalt da. Aber der Vorwurf, ten zur Durchführung gekommen,
sich also fragen: was würde die betreffende Stadt aufzubringen haben, gefunden wird. Die Quotisierung der Polizeikosten bringt weiter licher Polizei entsprechend herangezogen werden. — Die Befürchtung, Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und die Landwirtschaft ihre Arbeiter schlecht behandelt und schlecht unter⸗ und zwar dadurch, daß die sogenannte Feldarbeiterzentrale, ein
b nicht unerhebliche Unbequemlichkeiten bei der Aufstellung des städtischen daß die Städte durch die Quotisierung von ¾ der Kosten zuviel . Neukirch (freikons,) werden diese Interpellati ; bringt, trifft in der Allgemeinheit heute nicht mehr zu. Wir hoffen, Institut, in dem sich eine größere Anzahl gemeinnützig er
wenn keine staatliche Verwaltung da wäre, sondern wenn sie selber 2 nal 1 begründet; diese Kostenfest eschieht vor⸗ rpellationen gemeinsam 5., lz — „ ba,en 5 st ten hätte. W d leicht Haushalts mit sich. Für die Polizeikosten soll maßgebend sein der bezahlen könnten, ist unbegründet; diese Kostenfe Hung 9 f zur Beratung gestellt. daß die Regierung bald versuchte, durch Regelung des Legitimattons⸗ Arbeitsnachweise, speziell auch die Arbeitsnachweise der Land⸗ für die Polizetkosten einzutreten hätte. Wenn man das vergleicht, so, Hausbalt des Stꝛates, aber bei der Aufstellung des städtischen behaltlich der Prüfung der tatsächlich erwachsenden Kosten durch die wesens der Ausländer Abhilfe zu schaffen. wirtschaftsrammer vereinigt haben, sich der Regierung zur
ergibt sich ein Verhältnig von : . Auf diese Quote hat der Ge. Haushalts ist der Staatshaushalt meistenteils noch nicht bekannt. Oberrechnungskammer. Der bisherige Status der Kostenberechnung ur Begründung der ersteren nimmt das Wort der n. setzentwurf in § 1 den Anteil as Städte mit staatlicher Polizei⸗ Heuahe ergeben sich für dse Shage, finanzielle Schwierigkeiten. Für nach der Kopfzahl war ein schwankender, wo hingegen dec jetzt vor⸗ Fhr von Pappenheim (kons.): Wir wollen die in den Inter⸗ Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Verfügung gestellt hat und die nötigen Einrichtungen getroffen
die Höhe der Polizeikost Ul ferner maßgebend sein das Ausgabesoll geschlagene auf Grund der tatsächlichen Kosten ein gerechterer und zu- pellationen angegebenen Mißstände zur Besprechung bringen, um zu Arnim: hat. Sie hat schon im Vorjahr an der schlesischen und an einem verwaltung unmittelbar an 8 Sitose⸗ n des Bbenos. Perftrosten. sa eehspe aes Zahl der Beamten verlässigerer 1 Daß der Vertrag mit 8— nach jahrzehntelangem Frfahren, ob Abhilfen, Maßregeln polileilicher und gesetzlicher ürutn 1 W1W“ . Teil der posenschen Grenze solche Legitimationsämter errichtet und Herren, das ist ja etwas mehr als das bisherige Verhältnis von 1:3. des Staates sind zahlreiche Stellen, z. B. Schutzmannsstellen, nicht Bestehen einer Revision unterzogen wird, kann doch als keine Un⸗ atur dagegen von der Regierung geplant sind. Es sind durchaus Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung erkennt die Be⸗ hat im Lauf dieses Jahres ihre Organisation auf die e Ffälich
Es ist weniger als das Verhältnis von halb und halb, welches besetzt, aber in das Ausgabesoll des Staates eingestellt, und wenn gerechtigkeit angesehen werden. nicht etwa nur einzelne Gebiete von diesen Mißständen berührt; schwerden über die Zunahme des Kontraktbruchs als durchaus gerecht⸗ Grenze ausgedehnt und die ganze Grenze mit einem Netz solcher
, äter die Koste⸗ tgestellt d, so müssen die Städte Geheimer Oberregierungerat Dr. Maubach; Zu den darüber die schlimmsten und schwersten Verletzungen des bestehenden Rechts 8 1 es LE 95 vecs 89 28 “ 8b Staat nicht gehabt hat. laut gewordenen Bedenken, daß die Städte 28 die im Etatsjahr durch ausländische Arbeiter haben fertigt an. Besonders der Kontrakthruch der landwirtschaftlichen Legitimationsämter versehen. Sie hat im vorigen Jahr sch Zeh 5
82 deEwie 8 lI im Osten wie 8 1 8her Jahre in Aussicht genommen hatle. Das bisherige Verhältnis von 8 ; die Stä estsetzung der Quote von der Gesamtkosten im Westen ereignet, besonders natürli roße Zu „ Wanderarbeiter ist zu einer Erscheinung geworden, die nicht nur die 1 8 1:3 würde den Staat schädigen, das Verhältnis von halb zu halb würde 1 . ven vve c. d. eh .— geen mütius den vofhtbitn 8 dven en Abgeordnete Rewoldt ganz strömungen solcher Abefene ekünebenh in den C ügegh 2— Landwirtschaft im höchsten Maße schädigt, sondern auch geradezu eine 8,7 1. e. V solchen e-enFengir. ausgers vielleicht den Städten nicht vorteilhaft sein. Das Ihnen vorgeschlagene zu hoch sein; den Satz von 50 % hat die Regierung selbst 1888 richtig bemerkt, da eine solche Festsetzung nur vorbehaltlich bemessen dustrie. Es ist von allen Seiten anerkannt worden, daß dadurch vollständige Rechtlosigkeit herbeigeführt hat und das Gefühl für un 8122 9 29 ständig erprobt und d notwendigen Er⸗ Verhältnis von ⁄ zu ⁄ scyeint aber nach all den umfänglichen Bei⸗ für zu hoch befunden. Es wird zu pruͤfen sein, unter welchen Vor⸗ wird, und die Kosten definitiv erst angerechnet werden, wenn si e⸗ — folche Unsicherheit eingerissen ist, da kaum noch von einer person. Pflicht, für Treu und Glauben bei den Arbeitern auf das allerernsteste fahrungen gesammelt. Nachdem die Vertretungen der Landwirtschaft, lagen, die wir Ihnen zu der Vorlage gemacht haben, als dem Recht aussetzungen überhaupt eine staatliche Polizeiverwaltung einzurichten Oberrechnungskammer geprüft hat. — ücgrich des Vertrages mit u 1 een Sicherheit auf öffentlicher Straße die Rede sein kann. Im gefährdet die Landwirtschaftskammern, sich mit diesem Vorgehen einverstanden . 1 ist. Es müssen dafür Rechtsgarantien aufgestellt werden. Vielleicht. Stadt Cassel habe ich mitzuteilen, daß die Regierung sich vorher sehr esten besonders kann sich kaum noch eine Dame auf der Straße. - erklärt haben, hat die Königliche Staatsregierung beschlossen, am und der Billigkeit entsprechend. könnten vorher die Organe der Polizeiverwaltung gehört werden oder wohl mit der Stadt Cassel in Verbindung gesetzt hatte, und auf Grund sehen lassen, weil sie überall den schwersten Belaͤstigungen, ja sogar Die Interpellatton des Herrn Abg. von Pappenheim unterscheidet 1. Februar 1908 den Legitim einzufüh Dies 8 iti⸗ Ich bitte Sie, diese Vorlage, auf die im einzelnen wohl nur in sogar ihre Zustimmung festgesetzt werden. Vielleicht sollte der Staat dieser Verhandlungen ein 863 auf die geforderten ungefähr drei Angriffen ausgesetzt sein würde. Die schwersten Verbrechen, Lust⸗ sich von der des Herrn Abg. Beecker dadunch, daß sie sich auf alle e-- ationszwang einzu übren. eser Leg der Kommission zurückgegriffen werden kann, wohlwollend aufzunehmen auch 88 hesles Sweige 8 ö VPenehcen Sg. ö Fee tes anchang S n . 22— ee 87 ö ”2- Arbeiter, allo auch auf die industriellen, erstreckt, während die Ins “ Aeg we. beschränkt 8. 1g. 82 . 2. e au me 2 . ’. 2‧* — 7. 7 8 2 2 1 8 Grenze, nötigen Organ een getroffen find. 1. r. za verlaben. (Hravol) — Unter keinen Umsfänben könnte ich eine Unterscheidung daß die Städte mit Königlicher Polizeiperwaltung vsten tragen müssen, Möüftcnde festzustellen, die zu den bedenklichsten Befürchtungen Anlaß vpellation Boecker sich auf die ausländischen landwirtschaftkichen Wander⸗ folg aber dürfte dadurch — weil über diese Grenze geben muß, wenn nicht eingeschritten wird. Die Veranlassung liegt arbeiter beschränkt. die meisten landwirtschaftlichen Arbeiter kommen. Zu Anfang wird die
Abg. von Treskow (kons.): Das jetzt geltende Gesetz ist 1892 zwischen Tages⸗ und Nachtwachtdienst zugeben. Im Gesetz von 1892 so muß anderseits doch auch hedacht werden, daß die Königliche h i V es ma ieß es: „einschließli ür das Nachtwachtwesen, und Polizei einen Eingriff in die Selbstverwaltung bedeutet. Erwähnens⸗ in der Schwierigkeit der pollzeilichen Ueberwachung dieser ausländischen ns : 1 b
d n assceigen, Herbgacstungen vustesge etogmen, und 8e g 89 ag 8 füsch 889 dg ses . de Es heißt, in West⸗ wert ist, daß diese Städte 17 % für Pensionen der Pollzeibeamten Arbeiter. Ihre Penson ist schwer festzustellen, 9 Auglandeèp sse Was nun zunächst die ioduftetellen Arbeider anlangt, se unterstehen Wirkung dieser Maßregel nicht voll in die Erscheinung treten. Sie
Geltung an eine Revision gedacht werden soll. Den gewichtigen falen wolle der Staat den Nachtwachtdienst nicht mitüber⸗ an den Staat zu zahlen haben, wo hingegen bei ähnlichen Ver⸗ find kaum geprüͤft worden. Es ist vorgskommen, daßz eine Person dret die la, wie Sie wissen, der Reichggewerbeordnung; die ganze Angelegen⸗ wird dadurch beeinträchtigt werden, daß man zweifellos anfangs mit
rheinisch⸗westfälischen rechnungen zwischen dem Reich und Preußen das Reich nur 10 % zahlt. verschiedene Pässe auf drei verschiedene Namen mlt drei verschiedenen heit ist deshalb Reichssache. (Abg. von Pappenheimn: Auch Polveizache!) der Maßregel milde wird vorgehen müssen. (Unruhe rechts.) Ich
Gründen, we ührte, wird ber das Haus nehmen, aber gerade die Verhältnisse im t 2 de I“ nr I er. 9Ses Induftrjebetirk lassen dies als e. erscheinen. Ferner müssen wir Es ist auch zweifelhaft, ob bei der Berechnung der Kosten überall Altergangaben gehabt hat. Die Peute sind auch heule hier, morgen da. — Polizetlich nicht, aber gesetzgebertlch, soweit es sich uan Bestratung] hdette, darüber nicht zu erschrecken; diese Milde wird deshalb under⸗
nicht entziehen können. Die ines 2 — — b 9 — 1 isten. Wrphu insoweit § 6 des Gesetzes und die hierauf bezüglichen Recht prechungen das Oberverwaltungsgericht wieder in das cesa hineinbringen; die nur wirkliche Polizeikosten zu Grunde gelegt sind; es fragt sich Penede . dc. e, ehn,er schwersten Verbrechen unge⸗ wegen Kontrakrbruchg handelt, die in dem weiten Taül der Jatev. meidlich sein, weil eine ganze Anzahl ausländischer Arbeiter ha des
7 inseiti 1 durch den Regierungspräsidenten, namentlich, ob man nicht gerade bei den Städten mit eigener Polizei⸗ rafung gibt wieder Veranlassung des Oberverwaltungsgerichts dahin geführt haben, daß das mit dem einseitige Festsetzung der Kosten durch g verwaltung ganz 1s Kosten zu den polizeilichen hinzugerechnet hat. zu neuen Verbrechen. Die Köͤnigliche F ehaegfgaaea son wie ingn pellation von Pappenheim angeregt ift, ist es Reichssache. Ich ke ersten Zeit die Grenzäümter umgehen werden und
Gesetz? icht G ößere Be⸗ Oberpraͤsidenten und Minister ist nicht richtig, denn der Staat kann bhi 2 1 .“ narde ghas 12 —— Aht hülcder 12 1 888 Fühe wünsche ich, daß der ! Anderseits haben ne Städte mit. Königlicher Polizeive waltung sehr ehö t h t. die Absicht haben, die ausländischen Ausweis⸗ schränke mich deshalb auf die landwirtschaftktchen Arbetter mdt — nachträglnsd .“ 81 H11“ EEE11“ 8 11““ “ 8 5 “ 8 1“ 8 8 b“ 8 3 4 5
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