1907 / 306 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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auf 4,5 für die folgenden Verbindungen von 2001 bis 6000 und auf 4 für die Verbindungen über 6000 zu belaufen hätte. Das rinzip der Staffelung findet sein Vorbild in allen ausländischen ebührenordnungen, die Einzelgebühren vorsehen; es empfiehlt sich als eine billige Rücksichtnahme Teilnehmer mit starkem Verkehr.

Endlich müßte vorbehalten bleiben, den Teilnehmern, die von einem Anschluß aus in einem Jahre mehr als 10 000 Verbindungen herstellen lassen, die Verpflichtung zur Anmeldung eines weiteren An⸗ chlusses aufzuerlegen. Es soll dadurch der Ueberlastung einzelner

nschlußleitungen vorgebeugt werden, sowohl im Interesse einer raschen Bedienung als zum Nutzen der anrufenden Teilnehmer, die sonst derartige w. g fast regelmäßig besetzt finden würden. Auch dieser Vorschlag entspricht dem Vorgange ausländischer Verwaltungen. Sowohl in Amerika als auch in England besteht eine solche Grenze; nur ist sie in beiden Ländern wesentlich niedriger gesteckt als hier (in England 4500, in New York 5700).

Der vorgeschlagene Tarif stellt sich für alle Teilnehmer, die schon jetzt Grund⸗ und Gesprächsgebühren entrichten, günstiger als der bis⸗ Frae da er ihnen Ermäßigungen von 10 (Herabsetzung der

rundgebühr) bis zu 30 (Hinzutritt des Fortfalls der 400 Pflicht⸗ ährt. Eine Gebührenermäßigung erfahren ferner die jetzizen Pauschgebührenteilnehmer mit nicht besonders starkem Ver⸗ kehr; für die Pauschgebührenteilnehmer mit hohen Gesprächszahlen tritt eine Erhöhung der Gebühren ein. Selbst wenn die Gesprächs⸗ zahl bei den Pauschgebührenteilnehmern der gleiche bliebe wie bisher, würde der neue Tarif für 60,5 % aller Teilnehmer eine Gebühren⸗ ermäßigung ergeben, während für 39,5 % eine Mehrbelastung einträte. In Wirklichkeit wird jedoch die Zahl der Gespräche bei den Pausch⸗ gebührenanschlüssen eine erhebliche Verminderung erfahren und dem⸗ entsprechend der Prozentsatz der Teilnehmer, die künftig weniger zahlen werden als bisher, noch größer sein.

Eine Schätzung der Einschränkung, die der Sprechverkehr der

'tzigen Pauschgevührenteilnehmer unter der Herrschaft der Grund⸗ und esprächsgebühren erfahren wird, ist schwer, aber notwendig, um sich über die finanzielle Tragweite des vorgeschlagenen neuen Tarifs klar zu werden. Im Jahre 1900 ist infolge der Zulassung von Anschlüssen gegen Einzelgebühren eine Reduktion der Gesprächszahl um 33 % ein⸗ getreten. Da inzwischen die der Pauschgebührenanschlüsse ugenommen hat, wird man mit der ahrscheinlichten einer prozentual tärkeren Einschränkung rechnen müssen. Nach den bei anderer Ge⸗ egenheit gemachten Erfahrungen wird der Rückgang wahrscheinlich zwischen der Hälfte und einem Drittel der jetzigen Zahl liegen; er ist zu 40 % angenommen worden. Für diese Annahme spricht ein Ver⸗ gleich zwischen dem gegenwärtigen Fernsprechverkehr in Berlin und em Verkehr in New York zu der Zeit (1902), als dort annähernd benso viele Anschlüsse waren wie jetzt in Berlin. New York hatte 902 unter der Vorherrschaft des Einzelgebührensystems neben 47 333 Einzelgebührenanschlüssen bestanden aus älterer Zeit nur noch 535 Pauschgebührenanschlüsse täglich für jeden Anschluß im Durchschnitt 7,6 Gespräche. Es liegt auf der Hand, daß die Durch⸗ schnittszahl noch geringer gewesen wäre, wenn damals alle Pausch⸗ gebührenanschlüsse in solche gegen Einzelgebühren umgewandelt ge⸗ wesen wären. Auf Berlin werden, wenn die Gesprächszahl der auschgebührenteilnehmer sich um 40 % vermindert, werktäglich im ai-Kzi 6,9 Gespräche auf den Anschluß fallen. G 8 Bei Zugrundelegung eines derartigen Rückgangs in der Ge⸗ sprächszahl der jetzigen Pauschgebührenteilnehmer ergibt der neue Tarif für die Postkasse eine Mehreinnahme von 1 000 000 (bei einer Gesamteinnahme aus dem Fernsprechbetriebe von 79 000 000 ℳ). Diese ehreinnahme kann zu einem Gebührennachlaß im Fern⸗ verkehr verwandt werden. Umnm Teilnehmern, deren Anschlah. von Dritten oder im Interesse von Dritten benutzt werden, die Möglichkeit zu geben, auch einen Teil der Grundgebühr auf die Mitbenutzer abzuwälzen, soll zugelassen werden, daß sie sich von den Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr nicht nur, wie bisher, die Gesprächsgebühr von 5 ₰, sondern einen Betrag bis zur Höhe der bei Benutzung einer öffentlichen Sprech⸗

stelle zu entrichtenden Gebühr, also bis zu 10 ₰, erstatten lassen.

Fernverkehr.

Bei dem Reichspostamt ist wiederholt der Antrag gestellt worden, im Sprechverkehr zwischen verschiedenen Orten eine neue Gebühren⸗ stufe von 75 (jetzt 1 ℳ) für Gespräche auf Entfernungen von 100 bis 250 km einzuführen. 8

In die Zone von 100 bis 250 km fällt eine Zahl sehr wichtiger Verkehrsbeziehungen großer Handelsmittelpunkte, z. B.:

von Berlin mit Chemnitz, Dresden, Erfurt, Görlitz, Halle, Hannover, Leipzig, Liegnitz, Magdeburg, Posen, Rostock, Stettin u. a.;

von Cöln mit Cassel, Frankfurs,- ain), Mainz, Mannheim, Metz, Münster, St. Johann⸗Saarbrücken, Trier, Wiesbaden u. a.;

von Frankfurt (Main) mit Aachen, Cassel, Cöln, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Karlsruhe, Metz, Nürnberg, St. Johann⸗Saar⸗ brücken, Straßburg, Stuttgart, Trier u. a.;

von Hamburg mit Braunschweig, Cassel, Flensburg, Hadersleben, Lrberstadt. Hannover, Magdeburg, Münster, Oldenburg, Rostock,

werin u. a.

Es läßt sich nicht verkennen, daß die Spannung von 100 bis 500 km Entfernung, innerhalb deren gegenwärtig gleichmäßig die Gebühr von 1 gilt, groß ist; die nüscensue von 75 würde sich gut in den Tarif einfügen. Es ist anzunehmen, daß die Er⸗ mäßigung zum großen Teile den Kreisen von Vorteil sein würde, die durch die Abschaffung der Pauschgebühren zu stärkeren Zahlungen im Ortsverkehr werden herangezogen werden. Es wird deshalb eine entsprechende Tarifänderung vorgeschlagen.

Die Maßnahme wird unter Zugrundelegung des bisherigen Ver⸗ kehrs einen jährlichen Einnahmeausfall von 1 300 000 mit sich bringen. Der Ausfall wird nur zum kleineren Teil durch die Mehr⸗ einnahmen infolge des zu erwartenden Verkehrszuwachses ausgeglichen werden, da die zur Verfügung stehenden Verbindungsleitungen meist nicht mehr sehr aufnahmefähig sind. Zur Uebermittlung der weiter hinzukommenden Gespräche werden neue Leitungen gebaut und Beamte zu deren Bedienung eingestellt werden müssen.

Im allgemeinen läßt sich erwarten, daß der durch die stärkere Benutzung der vorhandenen Leitungen nicht gedeckte Teil des Ausfalls in den Mehreinnahmen aus dem Ortsverkehr seinen Ausgleich finden wird.

Gelegentlich der Einführung der Zwischenstufe von 250 km wird weiter beabsichtigt, für die Entfernung über 500 km ebenfalls Stufen von je 250 km festzusetzen, so daß also die weitere Stufenfolge auf 750, 1000, 1250 km u. s. f. steigen würde (jetzt 1000 und mehr als 1000 km). Dabei wäre der Steigerungssatz von 50 für jede höhere Stufe über 500 km beizubehalten. Dies rechtfertigt sich aus der ungewöhnlichen Kostspieligkeit der Fernsprechverbindungsleitungen nach weit entfernten Orten, für die besonders starker und teurer Draht zu verwenden ist.

Die sich hieraus ergebende Erhöhung der Gebühren für Fern⸗ gespräche auf mehr als 750 km Entfernung hat zur Zeit noch keine nennenswerte praktische Bedeutung, weil erst eine verschwindend kleine Zahl derartiger Sprechbeziehungen besteht. Da die geltende Gebühr die Selbstkosten der Verwaltung nicht deckt, hat dem Drängen der beteiligten Kreise auf Herstellung von leistungsfähigen Sprechver⸗ bindungen zwischen weit von einander entfernt liegenden Orten bisher die Rücksicht auf die fehlende Rentabilität entgegengestanden. Dies Bedenken würde nach der vorgesehenen Erhöhung der Gebühr wegfallen.

III.

Andere Fragen.

1) Von verschiedenen Seiten ist die g.; des Sprechverkehrs egen Pauschgebühr im weitern Umkreise der Vermittlungsstellen, z. B. nnerhalb des Kreises, des Regierungsbezirks u. dgl., also die Schaffung neuer Bezirksnetze, angeregt worden. Gegen eine solche Mastuchmm⸗ sprechen in verstärktem hec⸗ alle die Gruüͤnde, die für die Aufhebung des Pauschgebührensystems im Ortsverkehr geltend gemacht worden sind. Es wäre eine Ueberlastung der Verbindungsleitungen zu er⸗ warten, sodaß die Erledigung wichtiger Gespräche durch den Andrang der unwichtigen und überflüssigen Unterhaltungen zurückgedrängt werden 1114A4“ 8 .“

Im Reichspostgebiete waren vor dem Jahre 1892 me zirksnetze geschaffen worden. Seit dem genannten vomneheer⸗ 1 Rücksicht auf die gemachten ungünstigen Erfahrungen die bestehenden Bezirksnetze nicht weiter 1en. und neue nicht zugelassen worden Ein Teil der damals bestehenden Netze ist inzwischen besecitigt und nur in fünf besonders wichtigen geschlossenen Verkehesgebieien sind solche noch im Betriebe, weil ihre Aufhebung nach jahrelangem Be. stehen und eingewurzelter Gewöhnung nicht ohne Verletzung be⸗ rechtigter Inter ssen hätte erfolgen können.

2) Aus ländlichen Kreisen ist mehrfach dem Wunsche Ausdruch gegeben worden, auch für Anschlüsse außerhalb des Fünfkilometerkreises lediglich die Pausch⸗ oder Grundgebühr ohne Entfernungszuschläge zu erheben. Hiergegen spricht folgendes. Wie oben ausgeführt wurde kommt Deutschland in der Gewährung zuschlagsfreier Anschluß⸗ leitungen den Teilnehmern bereits jetzt viel weiter entgegen, als das Ausland. Die Selbstkosten der Verwaltung wachsen bei Ueberschreitung der Fünfkilometergrenze bedeutend; für die Leitung auf dem flachen Lande sind meist besondere Gestänge herzustellen. Mit der Entfernung von der Vermittlungsstelle nimmt außerdem die Schwierigkeit und Fehierins⸗ der laufenden Unterhaltung zu. Die Herstellung noch längerer Anschlußleitungen würde in der Grundgebühr auch nicht an⸗ nähernd Deckung finden. Dem Wunsche der Interessenten, lichst überall Fernsprechanschluß ohne Entrichtung von Entfernungszuschlägen erhalten zu können, läßt sich nur dadurch entgegenkommen, daß die Verwaltung fortfährt, das Netz der Vermittlungsanstalten immer dichter auszubauen, und daß sie dabei das Ziel im Auge behält, mit der Zeit tunlichst jeden Ort in den Fünfkilometerumkreis einer Ver⸗ mittlungsstelle einzuordnen.

3) Die gewünschte Festsetzung einer niedrigeren Gebühr für An⸗ schlüsse, die sich in geringerer Entfernung als 5 km von der Ver⸗ mittlungsanstalt befinden, etwa für Anschlüsse innerhalb der Ein⸗ oder Zweikilometerzone, ist ebenfalls nicht angängig, weil die Verwaltung dann, um ihre Kosten zu decken, die Gebühr für Anschlüsse auf 2 bis 5 km Entfernung erhöhen müßte. Dies wäre gerade das Gegenteil von den zu 2 erörterten Forderungen und würde große Unzufriedenheit hervorrufen.

Zusammenfassung. 8 8

Der neue Tarif würde hiernach folgende Gestalt erhalten: 1) Die Pauschgebühr wird aufgehoben. Es gibt nur noch An⸗ schlüsse gegen Grund⸗ und Gesprächsgebühren. 2) Die Grundgebühr beträgt in Netzen von 1 bis 1000 Anschlüssen 50 ℳ, in Netzen von 1001 bis 5000 Anschlüssen. 65 ℳ, in Netzen von 5001 bis 20 000 Anschlüssen . . . 80 ℳ, in Netzen von 20 001 bis 70 000 Anschlüssen . 90 ℳ, in Netzen von mehr als 70 000 Anschlüssen für jede an⸗ gefangenen weiteren 50 000 Anschlüsse je 10 mehr. 3) Für jede bergestellte Verbindung wird eine Einzelgesprächs⸗ ebühr von 5 erhoben. Wenn in einem Rechnungsjahr von einem nschluß aus mehr als 2000 Gespräche is g. werden, ermäßigt sich die Gebühr für die Gespräche von 2001 bis 6000 um je ½ und für die weiteren Gespräche um je 1 ₰. 4) Der Teilnehmer darf sich von Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr einen Betrag bis zur Höhe von 10 erstatten lassen. 5) Die Ferngebühren betragen bis 25 km 20

2 für jede weiteren 250 km 50 mehr. Berlin, im Dezember 1907.

Qu

gering

mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

niedrigster

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Verkaufte Menge

Doppelzentner

Verkaufs⸗

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft dem Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch⸗ scnich.

Verkaufs⸗

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21,50 21,60

21,70 21,10 21,70 21,70 21,80 21,40 21,80 21,50

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Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 21 00 21,00 21,40 21,40 22,20 22 20 22,40 22,40 21,00 21,00 21,40 21,40

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21,04 21,04 21,20 21,20

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18,75 18 75 19,50 19,80 20,20 20,50

19,50

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18,60 18,60 19,00 Lüs 19,00

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19,50 20,60 19,50

19 20 19,00

18.˖12. 21. 12.

17.12. 23. 12. 18. 12. 17. 12. 17.12. 19. 12. 18.12.

21. 12. 17. 12.

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Allenstein Elbing. Thorn.. rankfurt targard i. Köslin. Ostrowo. Breslau . rankenstein reiburg. triegau. Glatz.. Glogau . Lüben.. Hirschberg Ratibor. Neustadt. alberstadt ilenburg nnover oslar.. Emden. aderborn agen. imburg Goch. 19. .

r er 2 2 9 Dinkelsbühl.. Kaufbeuren... Schwabmünchen Biberach.. Ehingen.. Waldsee. Pfullendorf. Ueberlingen. Schw 8 Waren .. Altenburg. Saargemünd

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

19,10 18,40 18,90 19,40 19,20 19,50

18,85 20,00

19,70 19,30 18,50 19,40 19,00 18,55

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16,20 15,00 14,80 15,00 14,20 15 00 15,60 14,40 16,00 15,15

14,00 16,31 15,50 16,20 15,00 16,50 17,60 18,40 17,60 16,80 17,60 18,00

15,60

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15,20 15,80 14,90 16,00 15,40

14,20 16,58 15,50 16,50 16,00

16,50 17,80 18,40 17,60 17,80 17,60 18,00

15,60

15,20 17,00 16,90 15,20

15,20 15,10 15,00 15,30 16,00 15,40 16,20 15,65 16,80 15,60 14,80 16,58 16,00 17,00 16,00 15,20 15,50 17,00

17,80 17,00 19,20 18,00 18,00 17,00 17,94 17,30 18,49

17,00

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17,30 17,20 15,40 15,60 15,40 15,70 16,00 15,60 16,40 15,90

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17,00 16,20

15,80 16,00 16,20 17,50

17,00 16,00 16,50 16,20 18,20 18,40 17,20

19,20 19,60 18,00 18,20 18,20 18,40 17,40 18,10

17,94 18,60

18,80 18,49 16,00

16,00

16,80 17,20 17,50 16,00 16,50 17,20 18,60

19,60 18,20 18,40

18,10

18,60 16,25 16,40 16,40

16,40 17,00 18,00 18,00

fswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist,

Kaiserliches Statistisches Amt. van der B orght

3 162

356 2 458 1 977 1 026

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16,50 16,34

16,50 16,40

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16,34 17,77

16,20 15,77

16,50 16,83

17,60 19,44 18,40 18,06 17,40 17,94 17,95 18,45

16,18 18,71

Außerdem wurden am Markttage CFetana na glicher Schelber verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

20. 12.

19. 12. 17. 12.

20. 12. 21.·12.

17.12. 23. 12. 18.12. 17.12. 18.12.

21. 12. 17.12.

20. 12.

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21. 12.

cschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

1