1907 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

folgende Grundsätze ausgesprochen: wird dadurch nicht aub

gemäß § 44 des Inval währun

finden keine Anwendung auf den Ersatzanspruch,

Bekanntmachung.

Aus der laut Bekanntmachung vom 28. Juli d. J. aus⸗ Adolf Gins berg⸗Stiftung sind laut Beschluß es Kuratoriums derselben für das Jahr 1908 zwei gleiche Stipendien verliehen worden, und zwar: 1) dem Studierenden, Maler Karl Borgwardt aus Steglitz, 2) dem Studierenden, Maler Franz Eichhorst aus Berlin. Charlottenburg, den 29. Dezember 1907. 1 Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. von eekenh bhsch Direktor der Königlichen akademischen Hochschule 6 für die bildenden Künste. 8

Michtamtliches. 8 Deutsches Reich. g7

Preußen. Berlin, 28. Dezember..

Die Nr. 12 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ samts“ vom 15. Dezember 1907 enthält zu⸗ nächst einen Nachruf für das am 5. Dezember 1907 ver⸗ storbene ständige Mitglied des Reichsversicherungsamts, Kaiser⸗ lichen Regierungsrat Ernst Fleischauer; ferner im amtlichen Teil, Abschnitt A(Unfallversicherung), den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden über Unfallver⸗ sicherung vom 27. August 1907 nebst Rat fikationsurkunde und Ausführungsbestimmungen sowie ein Rundschreiben des Reichs⸗ versicherungsamts, betreffend die Erstattung der Jahresberichte über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften, vom 2. Dezember 1907 nebst einer Anleitung dazu und folgende Rekursentscheidungen:

„Ruhen der Rente eines Verletzten, der auf Grund des preußischen Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minder⸗ jähriger vom 2. Juli 1900 in einer Handwerkerbildungs⸗ anstalt untergebracht ist“ (2215)*). 1

„Versicherungspflicht und berufsgenossenschaftliche Zu⸗ gehörigkeit der von Verschönerungsvereinen ausgeführten Arbeiten“ (2216).

„Die behufs Wiederaufnahme des Verfahrens auf § 579 Ziffer 4 der Zivilprozeßordnung gestützte Klage des Versiche⸗ rungsträgers wird hinfällig, wenn im Laufe des Wieder⸗ aufnahmeverfahrens der gesetzliche Vertreter des Klägers die Prozeßführung nachträglich genehmigt“ (2217).

Die Abteilung B (Invalidenversicherung) enthält unächst Revisionsentscheidungen, in denen der Begriff der nach 11190 Abs. 2 Satz 1 des Invalidenversicherungsgesetzes zur Anwendung des § 190 Abs. 1 a. a. O. erforderlichen „be⸗ rufsmäßigen, wenn auch nicht ununterbrochenen“ Ausübung einer demnächst versicherungspflichtig gewordenen Beschäftigung erörtert wird (1329) und ausgesprochen wird, daß in dem Umstande, daß die Höhe der Rente im entscheidenden Teile eines Schiedsgerichtsurteils nicht festgesetzt, sondern nur in dessen Gründen berechnet ist, ein wesentlicher Mangel des Ver⸗

fahrens nicht erblickt werden kann (1330).

In den sich anschließenden Entscheidungen aus § 110 Abs. 1 Ziffer 3 des Invalidenversicherungsgesetzes werden 1 Ein Ersatzanspruch aus §§ 128 Abs. 3, 113, 2 des Invalidenversicherungsgesetzes

schloss'n, daß die Beitragserstattung enversicherungsgesetzes erst nach Ge⸗ der Unfallhinterbliebenenrente erfolgt ist, sofern nur esversicherungsanstalt nach Lage der Sache annehmen

die Lan nicht gewährt sei

konnte, daß eine Hinterbliebenenrente noch

(1331).

Die §§ 25, 26 des bE1“ er nach § 21 des Invalidenversicherungsgesetzes den Versicherungs⸗ anstalten gegenüber den Berufsgenossenschaften aus Anlaß des einem Versicherten gewährten Heilverfahrens zusteht. Der

Ersatzanspruch besteht in der im § 21 Abs. 1 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes bestimmten Höhe auch dann, wenn der

Berufsgenossenschaft bei Wahrnehmung der in den 9, 22 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes bezeichneten Verpflich⸗ ungen oder Berechtigungen geringere Aufwendungen ent⸗

standen wären (1332).

icherungsgesetzes wird ausgeführt,

Stellungnahme

8

Annahme

In einer Entscheidung aus § 155 des Invalidenver⸗ daß ein gemäß § 158 es Invalidenversicherungsgesetzes angebrachter, aber vor der Versicherungsanstalt zurückgenommener auf Rückzahlung des Wertes der in irrtümlicher

der Versicherungspflicht verwendeten Beitrags⸗ narken der Anrechnung dieser Marken als freiwilliger Bei⸗ räge nicht entgegensteht und daß bei Streitigkeiten über die Anrechnung in dem durch § 155 des Invalidenversicherungs⸗ esetzes geregelten Verfahren zu entscheiden ist ( 1333).

Es folgt eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts,

Antrag

betreffend die Auflösung der Geschäftsstelle die Invaliden⸗

ersicherung der Seeleute in Lübeck, vom 17. Dezember 1907.

Den Schluß machen Zusammenstellungen über Renten⸗ ahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungs⸗ nstalten im Monat Oktober 1907 und über den Erlös aus eitragsmarken im Monat November 1907.

Im nichtamtlichen Teil enthält die Nummer eine

eihe von Obergutachten, und zwar

a. darüber, ob Milzbrand von einem verendeten Rinde auf einen Menschen übertragen worden ist,

b. darüber, ob Rauschbrand von einem verendeten Rinde auf einen Menschen, der zwei Tage damit hantierte, über⸗ tragen worden, und ob dies in einem eng begrenzten Zeitraume geschehen ist,

c. über die Frage der Uebertragung von Krankheitsstoffen an „Druse“ erkrankter Pferde auf den Menschen,

d. über die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen beiderseitiger Hornhautentzündung und der Verletzung eines Auges durch Hineinfliegen eines Metallsplitters 2u der Grundlage von (ererbter) Syphilis oder (schlummernder) Tuberkulose (Beziehungen zwischen Trauma und Syphilis),

e. über die Entstehung eines Blei⸗Gehirnleidens bei vor⸗

u5 Epilepsie (Fallsucht) infolge Auflösung von Blei⸗ chroten, die durch einen vev ezeseen⸗ in den Kopf und

andere Körperteile des Verletzten eingedrungen waren.

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind. 1“

8

Laut Meldung des „W. T. B.“ hat die von S. M. S. „Planet“ abgelöste Besatzung mit dem Reichspostdampfer 8 89 Sigismund“ am 19. Dezember von Simpsonhafen aus die He Cnigete ist gestern in Sydney eingetroffen und setzt mit dem Reichspostdampfer „Gneisenau“ die Reise nach Melbourne fort.

Der heimkehrende Transport der von den Schiffen des Kreuzergeschwaders abgelösten Offi⸗ ziere und Mannschaften ist mit dem Reichspostdampfer „Prinzeß Alice“ vorgestern in Port Said eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Neapel fortgesetzt.

S. M. S. FLnn Bismarck“ und S. M. S. „Niobe“ sind gestern von Hongkong in See gegangen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Ihre H9s die Prinzessin Beatrice von Sachsen⸗Coburg und Gotha, die jüngste Tochter des ver⸗ storbenen Herzogs Alfred von Sachsen⸗Coburg und Gotha, hat sich, wie das „Koburger Tageblatt“ meldet, mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Alfons von

Bourbon⸗Orléans, Infanten von Spanien, verlobt.

Frankreich.

Im Senat Beratung.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ sprach sich der Bericht⸗ erstatter Poirrier dahin aus, daß die französische Flotte ihre Stellung behaupten und weiter ausgebaut werden müsse, aber nicht hinter der deutschen zurückbleiben dürfe. Die französischen Schiffe müßten gut konstruiert und rasch gebaut werden und steis bereit sein, in bester Verfassung in See zu gehen. Der Senator Cuverville (Rechte) tadelte Langsamkeit der französischen Schiffsbauten, gegenwärtig an die vierte Stelle hinter die Vereinigten Staaten und Deutschland getreten sei und bald bis auf die fünfte hinter Japan zurückgedrängt werden würde. Cuverville schloß sich der Ansicht des Präsidenten Roosevelt an, daß Panzerschiffe mit großem Tonnen⸗ gehalte die Hauptstärke der Flotte ausmachen müßten.

Die Verhandlung wurde darauf auf Nachmittag vertagt.

In der Nachmittagssitzung gab der Senator Destournelles de Constant seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß man immer von der Entwicklung der deutschen Flotte spreche und niemals von den wirtschaftlichen und budgetmäßigen Unzuträglichkeiten, die diese für Deutschland haben werde. Der Redner ist überzeugt, daß das An⸗ wachsen der Flotten in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Eng⸗ land Enttäuschungen bereiten würde. Jedenfalls könnten, da das deutsche Volk im Wachsen begriffen sei, während das französische sich nicht vermehre, beide Nationen nicht die gleichen Die französische Marine sei ein reines Paradestück und diene nur dazu, dem Lande Kräfte zu entziehen. Der Marineminister Thomson führte in seiner Antwort aus, daß der französischen Marine ihre Rangstellung erhalten bleiben müsse. Die Langsamkeit der Schiffsbauten, die von den Vorrednern übrigens übertrieben dargestellt sei, liege an dem parlamentarischen Verfahren und der Unzulänglichkeit der Schiffs⸗ werkstätten. Doch seien Maßregeln getroffen, Wum dem Flotten⸗ programm von 1906 eine möglichst schnelle Durchführung zu sichern. Da die fremden Mächte ihre Rüstungen eifrig betrieben, so dürfe man in Frankreich nicht weniger opferwillig sein, wenn man nicht bald auf die fünfte oder sechste Stufe zurückgedrängt sein wolle. 68

Hierauf wurde das Murinebudget angenommen.

Die Deputiertenkammer erklärte gestern, obiger

Archimbaud für ungültig, da dieser unwählbar sei, weil er 5 Militärpflicht nicht genügt habe. Archimbaud war als

rotestler gegen die Ausdehnung der parlamentarischen Indemnität gewählt worden.

Rußland.

stand gestern das Marinebudget zur

Aufwendungen machen.

von 1 ½ Jahr verflossen ist,

die merkenswerteste Erscheinung, daß die Mehrzahl, nämlich

infolge deren Frankreich

6 eine Abnahme aufweisen.

Quelle zufolge, fast einstimmig die Wahl des Deputierten TNT“

684 886. Bei der Berufs⸗ und Gewerbezählung am 14.

Statistik und Volkswirtschaft.

Das vorläufige Ergebnis der Berufs⸗ und Bet 1 zählung vom 12. Juni 1907 in Bayern. 1

In der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaug“ (Heft 4 des Jahrgangs 1907) werden die vorläufigen Ergebniffe der am 12. Juni d. 8. vorgenommenen Berufs⸗ und Betriebszählung behüglich der Zahl der ausgefüllten Haushaltungslisten, der in diesen Listen eingetragenen ortsanwesenden Bevölkerung, der Zahl der aus. gefüllten Land⸗ und Fefftwirt chascstarzen. Gewerbebogen und Gewerbe⸗ formulare veröffentlicht. Die Zusammenstellung erfolgte auf Grund der noch nicht der Nachprüfung unterzogenen Angaben in den Gemeinde⸗ bezw. (von den Bezirksämtern ausgefüllten) Amtsbogen.

Danach beträgt die Gesamtzahl der ausgefüllten Haushaltu ngs⸗ listen 1 379 966, in denen als am Tage der Zählung ortsanwesend 3 232 041 männliche und 3 361 090 weibliche, zusammen 6 593 131 Personen eingetragen sind. Am 1. Dezember 1905 waren nach dem endgültigen Ergebnis der letzten Volkszählung 1 362 242 Haus⸗ haltungen und eine ortsanwesende Bevölkerung von 6 524 372 Personen vörhanden. Demnach hat die Zahl der Haus⸗ haltungen seitdem bis zum 12. Juni 1907 eine Erhöhung um 17 724 erfahren und die Bevölkerung des Königreichs um 68 759 Personen zugenommen. Nachdem seit der letzten Volkz⸗ zählung bis zum Tage der Berufs⸗ und Betriebszählung ein Zeitraum

würde sich eine jährliche Bevölkerungs⸗ zunahme von 45 839 ergeben, während für das Jahrfünft 1900 bis 1905 etne durchschnittliche jährliche Bevölkerungszunahme von 69 663 sich berechnete. Ob in der Tat die Bevölkerungszunahme in den letzten beiden Jahren geringer geworden ist, erscheint jedoch als zweifelhaft; denn es besteht die Vermutung, daß auch bei dieser Berufs⸗ und Be⸗ triebszählung, gleichwie bei den früheren, die noch keinen Beruf ausübenden Kinder zu einem wenn auch geringen Prozentsatz irrtümlicherweise nicht in die Haushaltungslisten eingetragen wurden, obgleich die Be⸗ merkungen zu diesen keinen Zweifel daruͤber ließen, daß die gesamte ortsanwesende Bevölkerung zu zählen war. Eine Zunahme der Bevölkerung weisen sämtliche Regierungsbezirke mit Ausnahme Nieder⸗ bayerns 20. Die stärkste Bevölkerungsvermehrung hat Oberbagyern, die geringste die Oberpfalz.

Innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke zeigt sich 8 be⸗ 22 von den 42 unmittelbaren Städten des rechtsrheinischen Bayerns und die Hälfte der 14 größeren Städte der Pfalz, am 12. Junj 1907 weniger Einwohner zählten als am 1. Dezember 1905, während von den 145 rechtsrheinischen Bezirksämtern 96 eine Vermehrung, 49 eine Verminderung der Bevölkerung, von den 16 pfälzischen Bezirksämtern nach Abrechnung der Bevölkerung der 14 größeren Städte 10 eine Zunahme, Diese Verschiebung der Bevölkerungs⸗ ziffern zu Ungunsten der größeren Städte hat ihren Grund darin, daß ein nicht unerheblicher Teil der besser situierten Wohnbevölkerung der größeren Städte sich gewöhnlich im Monate Juni bereits auf die im nächsten Umkreise der Städte Landhäuser, in die Sommer⸗ frischen des Hochgebirges, in die Badeorte begeben hat, wohin leich⸗ zeitig auch eine beträchtliche Anzahl Personen des Erwerbes halber vorübergehend 18 wie z. B. kaufmännisches Hilfspersonal für

weiggeschäfte, Hilfspersonal des Gastwirtschafts⸗ und Hotelbetriebs, Badediener usw. Während daher die Stadt München z. B. eine Bevölkerungeverminderung von 4928 Köpfen im Verhältnis zu dem Stande vom 1. Dezember 1905 zeigt, beziffert sich z. B. die Be⸗ völkerungsvermehrung des Bezirks Berchtesgaden (mit Reichenhall) auf 6183, die des Bezirks Kissingen auf 7788 Personen. Bei manchen Garnisonorten war ferner die Abwesenheit der Garnison oder größerer Teile derselben zu Regimentsübungen von wesentlichem Einfluß auf den Be⸗ völkerungsstand. Weitere den Bevölkerungsstand einzelner Bezirke im Sommer vorübergehend beeinflussende Verhältnisse sind die L-v rung größerer Bauten (z. B. Eisenbahn⸗, Wasserbauten), das Vor⸗ handensein bedeutender Sommersaisonbetriebe usw. Dies alles be⸗ weist, daß ein Zeitpunkt wie der der Bexufszählungen für die Vor⸗ nahme einer allgemeinen Volkszählung, bei der die Gesamtzahl der ortsanwesenden Bevölkerun vee. 5 der Wohnbevölkerung nahe⸗ geeignet ist.

Die Zahl der am 12. Juni d. J. in Bayern ausgefüllten Land⸗ und Forstwirtschaftskarten beträgt nach vorläufiger eststenung uni 1895

wurden nach deren endgültigen Ergebnissen 674 616 Land. und Forst⸗

wirtschaftsbetriebe ermittelt.

Die vereinigte Heereskommission und die vierte Budget⸗

abgehalten, in der „W. T. B.“ zufolge der der Gehilfe des Marineministers, die Pläne für eine Reor⸗ ganisation der Kriegsflotte vorlegte.

Türkei.

Die Pforte hat vorgestern Botschafter vom 22. d. M. beantwortet.

kommission der Reichsduma hat gestern eine vertrauliche Sitzung

Admiral Bostroem, nahme (um 1853 Betriebe) kann wohl der Schluß auf ein weiteres

die Kollektivnote der Laut Meldung

des „W. T. B.“ verweist sie auf ihren ursprünglichen Vor⸗

schlog, die Zivilagenten und Finanzkommissionsdelegierten in türkische Dienste zu übernehmen, da eine solche Lösung der

Hiernach würde seitdem die Zahl dieser Betriebe eine Zunahme um 10 270 erfahren haben, von der allein auf die Pfalz 10 204 entfallen, während die Regierungsbezirke Ober⸗ und Niederbayvern, Oberfranken und Schwaben Abnahmen zeigen. Aus der so bedeutenden Vermehrung der Landwirtschafts⸗ ꝛc. Betriebe in der Pfalz wie aus der auch in Unterfranken festgestellten erheblichen Zu⸗

Fortschreiten der hier bereits sehr starken Parzellierung von Grund und Boden gezogen werden; im b. aber kann erst eine Auf⸗ bereitung des Materials nach Größenklassen der landwirtschaftlichen Betriebe lehren, welche Veränderungen in der Verteilung des land⸗ wirtschaftlich und forstwirtschaftlich benutzten Grundbesitzes im Laufe der letzten 12 Jahre eingetreten sind. Die Gesamtzahl der ausgefüllten Gewerbezählpapiere beträgt nach der vorläufigen amtlichen Zusammenstellung 57 609 Ge⸗

werbebogen (für größere bezw. Motorenbetriebe) und 379 523 Gewerbe⸗

Souveränität der Türkei entspreche, welche die Mächte wahren zu wollen stets erklärt haben, und überdies den normalen

Gang der Geschäfte sichere. De ihres Vorschlags bei den Kabinetten

Asien. Wie die vorgestrige Eröffnungssitzung, so „W. T. B.“ zufolge, auch die gestrige Kationalkongresfes abgebrochen werden, da aus Anlaß der Präsidentenwahl ein allgemeines Handgemenge entstand, in dem zahlreiche Personen Verletzungen erlitten. Erst die herbei⸗ gerufene Polizei stellte die DOrdnung wieder her.

Afrika. ö“

Die Garnisonen in Algier und Tunis sind vom Kriegs⸗ minister Picquart telegraphisch angewiesen worden, für den 88 daß General Drude für die Expedition nach der asbah der Mediunas Verstärkungen wünsche, die nötigen Truppen zur Einschiffung nach Casablanca bereit u halten. Eine offiziöse Note hebt hervor, daß die esetzung der Kasbah keine Abweichung von dem Grundsatze: „Weder Besetzung noch Eroberung“ deute, den der Minister des Aeußern Pichon in der Senatssitzung vom 24. d. M. ausgesprochen habe. Es Se sich um eine einfache Polizeimaßregel. er Mediungs sei bereits seit langer Zeit als Herd des Räuberunwesens bekannt.

beseitigt werden.

Der General Drude hat um die Erlaubnis gebeten, nach snbn rich zurückkehren zu dürfen, weil ihm sein Ge⸗ undheitszustand nicht gestatte, den Oberbefehl über das

peditionskorps weiter zu führen. Wie eine Depesche des „W. T. B.“ meldet, ist der Kommandeur der 69. Infanterie⸗

Drude ernannt worden und wird unverzüglich nach Casablanca abreisen

be⸗

Die Kasbah

Die Pforte bittet um Befürwortung

450 964 gewerbliche Haupt⸗ und Nebenbetriebe. mußte, itzung des indischen

einer Brauerei kam es zur Aussperrung * 22 2. brigade, General Damade zum Nachfolger des Generals besitzer hat, nachdem die Mälzer die Arbeit plözlich niedergeleg

schädigungen eingereicht.

formulare (für die übrigen Betriebe), zusammen also 437 132 Stück. Bei der Berufs⸗ und Gewerbezählung vom Jahre 1895 waren nur für die Gehilfen⸗ und Motorenbetriebe besondere Gewerbezählpapiere auszufüllen, auch waren die öffentlichen gewerbeartigen Betriebe nicht in die Erhebung einbezogen. Bei jener Zählung wurden daher nur 173 844 Gewerbe⸗ zählpapiere verarbeitet. Das Ergebnis der Zählung von 1895 war: Es bleibt demnach die vorläufige Zahl der am 12. Juni 1807 ausgefüllten Gewerbezähl⸗ papiere hinter der Zahl der im Jahre 1895 ermittelten Gewerbe⸗ betriebe zurück. Doch wird zu diesen Zahlen amtlicherseits bemerkt,

daß nach den bis jetzt bei der Prüfung des Zählungsmaterials ge⸗

machten Erfahrungen in einer sehr beträchtlichen Anzahl von Fällen die

nachträgliche Ausfüllung von Gewerbeformularen und Gewerbebogen

veranlaßt werden muß. Schlußfolgerungen aus der Zahl der bisher ausgefüllten Gewerbezählpapiere sind deshalb noch nicht zulässig.

1 Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Solingen daselbst 120 organisierte Arbeiter der Stahlwarenfabrik Pugo Linder wegen Erhöhung der Schleifstellenmiete und infolge von

Streitigkeiten bei der Tagelohnarbeit die Kündigung eingereicht. GHleichzeitig hat der 5000 Mitglieder zählende Industriearbeiterverband

die Sperre über die Firma verhängt. Der Arbeitgeberverband, dem die Firma Linder angehört, gab gestern die Namen der Arbeiter be⸗ kannt und ersucht seine Mitglieder, keinen dieser Arbeiter zu beschäftigen.

Aus Cöln berichtet „W. T. B.“, daß die Glasarbeiter der Rheinischen Glashütten⸗Aktiengesellschaft in Cöln⸗Ehrenfeld wegen Lohnstreitigkeiten ihre Kündigung eingereicht hatten. Darauf hat die

Durch ihre Zerstörung werde eine Firma am 23. d. M. allen übrigen Arbeitern und Arbeiterinnen ge⸗

der Ursachen der Ruhestörungen in der Provinz Casablanca

kündigt, weil die anderen Betriebe der Fabrik von den Oefen voll⸗ ständig abhängig sind. Die Kündigungszeit beträgt 14 Tage.

Einer Mitteilung der „Frankf. Ztg.“ zufolge sind ferner die Mälzer der in Cöln bestehenden Brauereien in eine Lohn⸗ bewegung eingetreten, nachdem die Arbeitgeber dem ihnen unterbreiteten Entwurf eines neuen Lohntarifs die Anerkennung versagt hatten. In mehreren großen Brauereien legten die Mälzer die Arbeit nieder; in Ein Brauerei⸗

hatten, beim Gewerbegericht 5 auf Zahlung entsprechender Ent⸗ den Auch die ausgesperrten Mälzer haben Klage erhoben.

Aus Triest meldet „W. T. B.“, daß die dort streikenden Arsenal⸗

arbeiter beschlossen haben, die Arbeit heute wieder aufzunehmen.

berke. 8 1 etrügern, die Mahnung an die Betrogenen, die Fälscher zu ver⸗ aben

nnd zu strafen, ist daher sehr an der

In Gent sind, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, seit dem u. d. M. sämtliche Droschkenkutscher ausständig; sie verlangen ine Lohnerhöhung. Während der Festtage waren in den Straßen zur vereinzelte Droschken zu sehen, die von ihren Besitzern geführt

vurden, einer Meldung desselben Blattes aus Mecheln ist dort in Schriftsetzerausstand ausgebrochen. Zwei Zeitungen können sicht mehr erscheinen. Die Ausständigen verlangen 40 Centimes

Ftundenlohn.

Wohlfahrtspflege.

Die Einrichtung der Generalvormundschaft hat sich in Nannheim gut bewährt. Sie wurde am 1. Januar 1904 von der irmenkommission versuchsweise für die Zeit bis Ende 1907 eingeführt und ist unter Anerkennung ihrer Zweckmäßigkeit durch Beschluß am „November 1907 als fortdauernde Institution eingesetzt worden. In der Begründung dieses Beschlusses (Mitteilungen aus der Armen⸗ und Paisenpflege der Stadt Mannheim, 1907, Nr. 9) wird u. a. aus⸗ geührt: „Die Schwierigkeiten, die vordem die Ermittelung ines geeigneten Vormunds für die auf Kosten der Armen⸗ verwaltung untergebrachten Kinder bereitete, sind durch die Ein⸗ führung der Generalvormundschaft behoben. Die Armenbehörde, die üiglang an die Zustimmung einzelner Vormünder gebunden war, wenn g sich um die Auswahl der Art und des Orts der Unterbringung ds Mündels und dergl. handelte, ist jetzt in ihrer Entschließung nicht nehr beschränkt. Weiter kann nunmehr die Fürsorge der Armen⸗ verwaltung für die der Generalvormundschaft unterstellten Minder⸗ sihrigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahre erstreckt und infolge⸗ sesen von dieser auf den Aufenthaltsort des Mündels und dessen führung auch über die Zeit der eigentlichen Armenfürsorge hinaus in wirksamer Einfluß ausgeübt werden.“ Ferner wird be⸗ nerkt: „Leider ist es zur Zeit nicht möglich, zugleich an eine Er⸗ weiterung der Generalvormundschaft heranzutreten, so zweckmäßig as auch wäre und so dringend das Bedürfnis hierzu tatsächlich be⸗ seht. Die bisherige Entwicklung des Vormundschaftswesens lehrt, die Form rein ehrenamtlicher Einzelvormundschaft nicht überall zereicht, den gewollten Zweck zu erreichen. Die durch die Vormund⸗ shaftsgerichte berufenen Vormuͤnder sind sehr häufig nicht in der uge, in wirksamer Weise die Interessen ihrer Mündel wahr⸗ mnehmen. Ganz besonders gilt das von denjenigen Mündeln, se sich in bedürftigen Verhältnissen befinden und als Ziehkinder mtergebracht sind, noch mehr aber von den unehelichen Kindern sherhaupt, die des Schutzes besonders bedürftig sind. Es ist daher weifellos notwendig, daß die ebrenamtliche Vormundschaft such ein System beruflicher Vormundschaft ergänzt wird.“ Diesen Standpunkt hat auch der Deutsche Verein für Armenpflege und Vohltätigkeit in seiner im September 1907 zu Eisenach abgehaltenen Fahresversammlung vertreten und darauf bezuügliche Leitsätze an⸗ enommen; es ist aber für Mannheim bezw. für das Großherzogtum baben erst möglich, diese Erweiterung der Generalvormundschaft in Betracht zu ziehen, wenn die beschränkenden Bestimmungen des adischen Gesetzes vom 16. August 1900 beseitigt sein werden.

Eine städtische Rechtsauskunftsstelle ist vor einiger zeit von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Darmstadt errichtet vorden. Sie ist in einem städtischen Gebäude untergebracht und hat den Zweck, gering bemittelten Personen ohne Unterschied des Alters, Feschlechtes, Berufes, Standes, Bekenntnisses und der Parteistellung zun Schutze ihrer Rechte Rat und Auskunft zu erteilen, ihnen auch uch Möglichkeit bei der Verfolgung begründeter Rechtsansprüche durch insertigung von Schriftsätzen behilflich zu sein. Eine Beschränkung des fir die Auskunftserteilung in Betracht kommenden Personenkreises findet selüglich des Wohrsitzes insofern statt, als in erster Linie nur Per⸗ oonen zur Beratung und Auskunftserteilung zuzulassen sind, die ihren Wehnsitz im Stadtgebiet haben. Rat und Auskunft wird erteilt winehmlich in Angelegenheiten der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Invalidenversicherung, des Gewerberechts, s Gesindewesens, des Mietrechts, des Armenrechts und der Steuergesetgebung. Eine außergerichtliche Einigung durch Ver⸗ nitlung der Rechtsauskunftsstelle’ zwischen den Parteien serbeizuführen, kann in vasens erscheinenden Fällen erwünscht sein. die Auskunftserteilung erfolgt ausnahmslos mündlich und un⸗ atgeltlich. Eine solche kann verweigert werden in allen Fällen, in imen erkenntlich ist, daß die Ratsuchenden sich ihren gesetzlichen oder noralischen Verpfl chtungen entziehen wollen, und in Sachen, die ugenschei lich unbegründet und aussichtslos sind. In den Bestim⸗ vungen ist ferner ausdrücklich bemerkt, daß bezüglich der Tätigkeit der

Iecchtsauskunftsstelle jegliche Haftbarkeit seitens der Stadt oder des

setreffenden Beamten als vollständig ausgeschlossen betrachtet wird.

8 Kunst und Wissenschaft.

Ueber Fälschungen alter Gemäldeund Bildwerke spricht ie Generaldirektor der Königlichen Museen Wilhelm Bode in dem eben erschienenen Heft von „Kunst und Künstler“. Die Menge noderner Nachahmungen von kunstgewerblichen Gegenständen aller Art, seseit Jahren den Markt überschwemmen, haben in dem internationalen erein, der kurzweg mit dem wenig schmeichelhaften Namen der fälscherverein bezeichnet zu werden pflegt, ein Organ zur Abwehr

aund zum Schutz der öffentlichen Sammlungen vor solchen Fälschungen

vorgerufen. Dieser Verein tritt leider fast gar nicht an die deffe tlichkeit, da unsere Gesetze dem Fälscher goldene Brücken hbauen nd die Richter das Urteil über Kunstwerke, über echt und falsch für dividuell und unsicher zu halten pflegen. Auch hat der Verein die phe Kunst, wenn nicht gerade ausgeschlossen, doch so gut wie unbe⸗ üitsichtigt gelassen. Aber man darf daraus nicht den Schluß ziehen, icß die Malerei oder Plastik noch vor Fälschern bewahrt sei, daß es schwierig sei, ein altes Bild, eine alte Statue einigermaßen suschend nachzuahmen. Die Fälscherkünste blühen hier genau so wie den Arbeiten der Kleinkunst und des Handwerks, und Privat⸗ emler und selbst Museen sind mit ihren Produkten in gleicher gesee hineingelegt worden und werden es immer noch. Ja, e Fälscher sind heutzutage so raffiniert, daß auf jeden eeuen Trick, bei jeder neuen Fälschungsart selbst ganz gewiegte kindler und Sammlungsvorstände hineinzufallen pflegen, und je seltener tcte Kunstwerke im Handel werden, je höher die Preise steigen, um stärker wird der Anreiz zum Fälschen und zum Vertreiben falscher

Die Charakterisierung solcher Fälschungen, die Warnung vor

Mqʒ

ilgen, aus falscher Scham stehen sie leider meist davon ab! de an die Richter, solche Spitzbuben wirklich als solche zu erkennen Zeit; sie muß laut, energisch nd recht oft ausgesprochen werden. Aus der Reihe besonders terakteristischer älterer und namentlich neuer Fälschungen, die dode aus seiner Erfahrung anführt, sei eine hervorgehoben, die er r beiläufig und ohne Nennung der Namen bespricht, die aber in aen Tagen, da der italienischen Regierung das Danaergeschenk des in Palazzo Strozzi in Florenz geworden ist, von besonderem In⸗ ise sein dürfte. Im Frühjahr dieses Jahres wurde die „alte“ arichtung des berühmten Palazzo an einen Amerikaner verkauft um 000 Lire. Sie bestand eine gute, aber stark ruinierte Büste wsgenommen aus Kopien nach der prächtigen Einrichtung, die ein geenschenalter früher der Vater des Besitzers verkauft hatie! Der lüser war Pierpont Morgan.

J. A. Der Hauptcharakter des modernen Kunstgewerbes ist strenger nst und Sparsamkeit. Alles Schmückende ist mehr oder minder gwönt, man sucht die Schönheit eines Gegenstandes darin, daß er daglichst klar und einfach seine Bestimmung zum Ausdruck bringt. uns Ornament scheint nur dazu berufen, diese Bestimmung og deutlicher zu betonen und hervorzuheben. Als Reaktion a eine Kunstrichtung, der über dem Beiwerk der Gebrauchs⸗

der Gegenstände so gut wie völlig verloren gegangen bedeuteten diese Einseitigkeiten und Uebertriebenheiten

1 pflege der Schüler zu überwa

des neuen Kunstgewerbes eine Erlösung. Daß sie auf die Dauer nicht befriedigen konnten, und somit das, was unsere Zeit verlangte, noch nicht gefunden war, bewies das schnelle Abflauen des allgemeinen Interesses, das zuerst fast fieberhaft an dem Für und Wider teil⸗ genommen hatte. Schon seit Jahren ist auf dem Gebiete des Kunst⸗ gewerbes eine gewisse Stockung eingetreten, die einmal eschaffenen Muster werden wiederholt, eine gewisse Reinigung des Geschmacks ist erreicht, aber es fehlt an neuen schöpferischen Kräften, die auf dem mit Mühe gewonnenen Boden nun auch die Anmut und Heiterkeit pflegen, die auch unsere Zeit bedarf, die über dem Nützlichen und Zweckmäßigen nicht vergessen, die Phantasie frei und mit Anmut walken zu lassen. Jeder Ansatz nach dieser Richtung ist mit Dank und Freude zu begrüßen, und es ist mehr als ein Ansatz, was Rudolf Alexander Schröder in seinen beiden neu ausgestellten Interieurs im Hohenzollerngewerbehaus bietet. Ein Künstler von großer Selbständigkeit, der sich von dem Zwang moderner Dogmen frei fühlt, aber das Gute, das sie enthalten, benutzt, sobald er es braucht, hat hier den Mut gehabt, seinen eigenen Schönheitsidealen zu folgen. Auf ihn hat die berühmte „Linie“ van de Veldes nicht verwirrend gewirkt und ihm den Blick nicht für den Reichtum an Schönheit, den die Natur uns bietet, verschlossen. Von diesem rein abstrakten Ornament der kon⸗ struktiven Linie wendet er sich wieder dem blühenden Leben zu. Er entwirft Teppiche mit gewaltigen Blumensträußen, seine Wand⸗ bekleidungen sind von Ranken und Blüten belebt. In die Flächen der Schranktüren oder Bettwände fügt er farbige Einlagen, wie Blumenkörbe. Das ist vielleicht nicht stilgemäß, aber der Gesamt⸗ eindruck der Räume, besonders der des Schlafzimmers, ist von einer festlichen und dabei doch traulichen Heiterkeit, die nach dem kühlen Ernst der anderen Zimmereinrichtungen sehr wohl⸗ tuend berührt. Auch farbig sucht Schröder den Eindruck warmer, reicher Freudigkeit zu erzielen. Zu dem schönen Braun des gebeizten italtenischen Nußbaumholzes gibt er nicht ohne Kühnheit Einlagen von lichtem Türkisblau, und die Wandbekleidung ist in matten, lila Tönen gehalten. Auch das Strohgeflecht, das das massive Holz unterbricht, ist von sehr aparter Wirkung. Die Möbel des Teezimmers sind von gelblichweiß lackiertem Ahornholz und braunem Stoffbezug. Diese Farbenzusammenstellung ist ruhiger und sehr vornehm in der Wirkung.

Im Casperschen Kunstsalon interessiert eine kleine Kollektiv⸗ ausstellung von Artur Kampf, die fast elli lich Bildnisse ent⸗ hält. Gerade im Bildnis dokumentiert sich die Eigenart Kampfs am deutlichsten und stärksten. In der Kühnheit der Zeichnung, der Freude an starkem Ausdruck und energischer Bewegung erinnert er mitunter an den Schweden Anders Zorn. Farbig liebt er zugleich kräftige und zarte Kontraste. Malerisch am schönsten ist hier wohl der weibliche Halbakt gegen den blaßgrünen Vorhang. Neben lebensprühenden Bildnissen, wie dem des lachenden Mädchens und dem bekannten Selbstporträt stehen dann eindringliche Charakterstudien. Die drei Studienköpfe auf einer Lein⸗ wand zusammen, zwei Frauen und einen Mann darstellend, sind ganz prachtvoll im Ausdruck und in der liebevollen, sorgfältigen Modellierung. Außer dieser Sammlung enthält der Caspersche Kunstsalon noch eine Anzahl von Einzelarbeiten. Ludwig Dettmann ist mit einem seiner poesievollen Bilder, die die nordischen Sommerdämmerungen schildern, vertreten, Ulrich Hübner mit einer stimmungsvollen Winter⸗ landschaft, einem verschneiten Weg, Heinrich Hübner mit einem Interseur. Volkmann hat eine kleine, silberfarbige Sommer⸗ landschaft ausgestellt, ein vom Wind bewegtes Haferfeld, Walter Leistikow eine Kastanienallee von kraftvollem, schwerem Farben⸗ auftrag. Von Ausländern ist H. Wolmark zu erwähnen, der in seinem Bild „Am Fenster“ eine Lichtstudie von feinstem koloristischen Wert geschaffen hat, während seine Gebirgslandschaft eine großzügige eigene Naturauffassung verrät. Endlich ist noch eine kleine Sammlung von Zeichnungen ausgestellt, in der Arbeiten von Millet, Daubigny, Courbet und Manet zu finden sind.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Maßnahmen der Behörden zur Förderung der Zahn⸗ und Mundpflege in Deutschland.

Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat mittels Rund⸗ schreibens vom 1. Oktober 1907 den Regierungen der deutschen Einzel⸗ staaten eine im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeitete Denkschrift zugehen lassen, aus der hervorgeht, welche Einrichtungen für die Zahn⸗ und Mundpflege in Schulen, Krankenhäusern, Strafanstalten, Waisen⸗ häusern und ähnlichen Anstalten sowie in der Armee, endlich in der Form von Arbeiter⸗ und Armenzahnkliniken in Deutschland zur Zeit getroffen sind. Das dieser Denkschrift zu Grunde liegende Material war von den Einzelregierungen und dem Statthalter in Elsaß⸗Loth⸗ ringen zur Verfügung gestellt worden. Wir entnehmen der Denkschrift die folgenden Mitteilungen.

In Deutschland sind einheitliche allgemeine Bestimmungen über die Zahn⸗ und Mundpflege in Schulen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Waisenhäusern und ähnlichen Anstalten seitens des Reichs nicht er⸗ lassen; indes enthält das im Kaiserlichen Gesundheitsamt be⸗ arbeitete, seit dem Jahre 1894 in 12 Auflagen erschienene, über ganz Deutschland verbreitete „Gesundheitsbüchlein“ einige Be⸗ lehrungen über die Zahn⸗ und Mundpflege (vgl. § 58), sowie eine kurze Belehrung über den Bau und die Entwickelung der Zähne (vgl. § 8). Diese Belehrungen sind in weiten Kreisen des deutschen Volkes bekannt geworden, da durch Erlasse der einzelnen Regierungen z. B. in Preußen, Bavyvern, Sachsen, Baden die Be⸗ hörden und Beamten auf dieses Gesundheitsbüchlein hingewiesen sind und dessen Anschaffung empfohlen worden ist. Auch im Heere sind zahlreiche Exemplare des Gesundheitsbüchleins zur Verteilung gelangt und werden bei der Ausbildung der Sanitätsunteroffiziere ee gehilfen) verwendet, sodaß auch hier die im „Gesundheitsbüchlein“ sehehene Anweisung zur Zahn⸗ und Mundpflege Beachtung finden dürfte. Was im besonderen die Zahn⸗ und Mundpflege der Schüler in den öffentlichen, der Staatsaufsicht unterstellten Schulen betrifft, so sind im Deutschen Reich seitens einzelner Regierungen und seitens der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen einige hierauf bezügliche Pnord⸗ nungen ergangen. In Preußen sind durch Ministerialerlaß vom 24. Juli 1900 die Schulbehörden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem naturkundlichen Unterricht regelmäßig auf die Bedeutung einer zweckmäßigen Zahn⸗ und Mundpflege, namentlich auch zur Verhütu ng von Erkrankungen nachdrücklich hingewiesen und den Schülern die hierfür erforderliche Anleitung gegeben werde. Im Königreich Sachsen haben die Lehrer im anthropologischen Unterricht den Bau und Zweck der Zähne zu besprechen und die erforderlichen An⸗ weisungen für eine sorgfältige Zahn⸗ und Mundpflege zu geben. In Württemberg soll in den Schulen bei geeigneter Gelegenheit, ins⸗ besondere anläßlich des naturkundlichen Unterrichts auf die Wichtigkeit richtiger Zahn⸗ und Mundpflege aufmerksam gemacht werden. In Baden sind an die Volksschulen geeignete Anschauungsmittel über Zahnpflege verteilt, auch ist auf gute Schriften darüber im Schul⸗ verordnungsblatt empfehlend aufmerksam gemacht worden. In Lehrerbildungsanstalten ist dort seit einigen Jahren Unterricht in der Gesundheitspflege eingeführt, der die künftigen Lehrer auch mit den für die Mund⸗ und Zahnpflege nötigen Kenntnissen ausrüstet. In Sachsen⸗ Weimar wird in einem gesundheitlichen Merkblatte für Volksschulen des Großherzogtums auf die Notwendigkeit der Zahnpflege hin⸗ gewiesen. In Schwarzburg⸗Sondershausen ist an die Schulen eine Druckschrift „Die Zahnpflege in den Schulen“ zur Beachtung ver⸗ teilt worden; in dem Landeslehrersemtnar wird sie beim Unterricht benutzt. In Schwarzburg⸗Rudolstadt wird in den Volksschulen beim naturkundlichen Unterricht die Wichtigkeit der Zahnpflege hervor⸗ gehoben; in allen Schulen hängen Tafeln über Gesundbeitspflege, in denen auf die Mund⸗ und Zahnpflege besonders Bezug genommen ist. In Elsaß⸗Lothringen sind in den Schulen Schriften über Zahnpflege verbreitet worden, damit die Schüler darüber belehrt werden.

Wo Schulärzte vorhanden sind, haben diese die Zahn⸗ und Mund⸗

een, wie aus Baden, Hessen, Braun⸗

schweig, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, 8

chwarzburg⸗Sondershausen, Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Lippe berichtet ist; bei vorgefundenen Krankheiten erhalten dann die Eltern oder die Vormünder entsprechende Belehrungen. Ueber eine Ver⸗ pflichtung der Schulärzte, die in die Schule eintretenden Kinder auf die Beschaffenheit der Zähne zu untersuchen, ist insbesondere noch aus dem Königreich Sachsen und aus Sachsen⸗Weimar Mitteilung gemacht. Hier und da haben, wie z. B. aus Sachsen⸗Meiningen be⸗ richtet ist, die Schulärzte auch die Aufgabe, durch Vorträge die Eltern und Kinder auf die Wichtigkeit der Zahn⸗ und Mundpflege hinzu⸗ weisen. In Elsaß Lothringen sind in allen Schulen und Lehranstalten Druckschriften über die Zahn⸗ und Mundpflege amtlich verbreitet worden, um die Schüler zu belehren und auf die Bedeutung der Zahnpflege hinzuweisen; im Kreise Molsheim des Unterelsaß wird unter Benutzung einer Jessenschen Wandtafel den Kindern Unterricht in der Zahn⸗ und Mundpflege erteilt.

In der Stadt Straßburg i. Els. besteht unter Leitung von Pro⸗ fessor Dr. Jessen, dem Verfasser einer in den „Odontolo ischen Blättern (Jahrgang 1907) veröffentlichten Arbeit über die 599 liche Behandlung der Peltsschaense⸗ eine städtische Schul⸗Zahn⸗ klinik zur unentgeltlichen Behandlung der Kinder. Eine ähnliche „Schul⸗Zahnklinik“ bestand zu Beginn des Jahres 1907 auch bereits in Darmstadt und in Offenbach in Hessen, während damals für Karls⸗ ruhe, Freiburg i. B, Worms, Mainz, Metz die Exrrichtung je einer Schul⸗Zahnklinik in Aussicht genommen war. In Friedberg (Hessen) ist im ersten Viertel des Jahres 1907 eine zahnärztliche Klinik eröffnet worden, in der zu bestimmten Stunden die Behandlung von Volksschulkindern der Stadt stattfindet.

chulzahnärzte mit festem Gehalt waren zu Beginn des Jahres 1907, soweit bekannt, nur in den elsässischen Städten Mül⸗ hausen und Markirch angestellt; das gleiche war damals in Württem⸗ berg für Ulm und im Elsaß noch für Colmar in nahe Aussicht ge⸗ nommen. Im Kreise Saarburg hatte ein Zahnarzt den Versuch gemacht, zunächst unentgeltlich eine regelmäßige Nachschau der Zähne bei allen Schulkindern vorzunehmen, um bei Zeiten vorbeugend gegen Erkrankungen einzugreifen; doch fand er, wie berichtet ist, bei den Gemeinden noch nicht Verständnis für die Tragweite der Angelegenheit. In den Lebrerinnenseminaren zu Straßburg i. Els., Schlettstadt und Chateau⸗Salins wird die Zahnpflege der Schülerinnen auf Kosten der Landeskasse durch Zahnärzte überwacht.

In den Krankenhäusern des Deutschen Reichs gehört es all. gemein zu den unbezweifelten Obliegenheiten der Aerzte sowie des Pflege⸗ und Wartepersonals, über die Zahn⸗ und Mundpflege der Kranken zu wachen; ausdrückliche Bestimmungen in dieser Hinsicht sind jedoch, wie 3 B. von preußischer Seite hervorgehoben ist, nicht erlassen. Besondere Zahnärzte für große Heilanstalten sind hier und da, z. B. für das in Berlin errichtete Rudolf Virchow⸗Krankenhaus angestellt; für das Berliner Charité⸗ Krankenhaus stand um die Mitte des Jahres 1907 die Anstellung eines solchen Zahnarztes bevor. In Hessen werden für die Landes⸗ irrenanstalt zu Heppenheim, für die Irrenanstalt Philippshospital in Goddelau und für die Siechenanstalt der Provinz Starkenburg in Eberstadt in regelmäßiger Folge Zahnärzte zur Behandlung der kranken Zähne von Pfleglingen zugezogen. zu Königslutter im Herzogtum Braunschweig hat einen Zahnarzt dauernd mit der zahnärztlichen Behandlung der Kranken und An⸗

estellten beauftragt. Ueberall sonst übernimmt in der Regel der

nstaltsarzt das Zahnziehen bei Pfleglingen, und nur bei schweren Zahnleiden werden in den Krankenanstalten geübte Zahnärzte zu⸗ gezogen.

„In den Strafanstalten und Gefängnissen des König⸗ reichs Preußen erfolgt die jahnärztliche Behandlung der Gefangenen, sobald dies nach dem Ermessen des Anstaltsarztes notwendig ist. In den Gefängnissen von Elsaß⸗Lothringen wird der Zahn⸗ und Mund⸗ pflege der Insassen vom Tage der Aufnahme an besondere Auf⸗ merksamkeit gewidmet, und wo es erforderlich erscheint, werden neue Zähne oder künstliche Gebisse durch einen Zahntechniker besorgt; ferner werden fehlende Zahnbürsten für die Gefangenen beschafft und kranke Zähne durch den Anstaltsarzt oder einen Spezialisten behandelt, verdorbene Zähne entfernt usw. Ob in den Gefängnissen und Strafanstalten der anderen deutschen Staaten ebenso vorgegangen wird, hat sich nicht feststellen lassen; allgemeine Bestimmungen in dieser Hinsicht sind seitens der einzelnen Regierungen nicht erlassen, doch ist z. B. in der Strafanstaltsordnung des Königreichs Württemberg mit den Vor⸗ schriften über Reinhaltung des Körpers auch die Zahn⸗ und Mund⸗ pflege geregelt, und aus dem Großherzogtum Hessen wird berichtet, daß allen Häftlingen die Benutzung der ihnen gelieferten Zahnbürsten vorgeschrieben ist; im Herzogtum Anhalt ist es den Insassen der Landesstrafanstalt ausdrücklich gestattet, die zur Reinhaltung der Zähne und des Mundes geeigneten Gerätschaften sich zu beschaffen.

In den Waisenhäusern, Blinden⸗ und Taubstummen⸗ anstalten hat der Anstaltsarzt die Zahn⸗ und Mundpflege der Zöglinge zu überwachen; Zahnbürsten werden geliefert, und erforder⸗ lichenfalls werden, wie j. B. aus Württemberg berichtet wird, Zahn⸗ ärzte zur Behandlung kranker Zöglinge hinzugezogen; für das Waisen⸗ haus zu Hamburg ist ein 22 sogar fest angestellt. Auch den Pfleglingen der städtischen Armen⸗ und Siechenhäuser wird auf städtische Kosten wohl überall die nötige Zahnpflege gewährt, was z. B. seitens der Herzoglichen Regierung zu Braunschweig ausdrücklich hervorgehoben wird.

Besondere Zahnkliniken für Arbeiter oder Arme sind in den Staaten des Deutschen Reichs, soweit dem Katserlichen Gesund⸗ heitsamt bekannt geworden, nicht vorgesehen, doch werden in den Universitäts Polikliniken auch Mund⸗ und Zahnlelden bedürftiger Personen unentgeltlich behandelt. Außerdem werden z. B. im Hospital der Stadt Hagenau i. Els. arme Personen aus der Stadt bei Zahn⸗ und Mundkrankheiten kostenlos behandelt. 1 8

Auf Kosten der im Deutschen Reiche überall bestehenden staatlich organisierten Krankenkassen der Arbeiter findet eine Behandlung der Mund⸗ und Zahnkrankheiten der Mitglieder überall statt; im Königreich Sachsen haben einige größere Krankenkassen angeblich sogar eigene Zahnkliniken. Daß auch Plomben und künstliche Gebisse, wo letztere zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit der Mitglieder oder im gesundheitlichen Interesse notwendig sind, seitens der Krankenkassen oder der Armenverwaltung kostenlos geliefert werden, wird zwar hier und da, z. B. aus Karlsruhe bezw. Mannheim, Metz mitgeteilt, ist jedoch nicht überall anzunehmen; in Württembderg ge⸗ schieht es nur dann, wenn ein Verlust der Zähne durch einen Be⸗ triebsunfall berbeigeführt war, anderwärts werden höchstens Beihilfen zum Zahnersatze gewährt.

Hinsichtlich der Zahn⸗ und Mundpflege im Heere bestehen folgende Vorschriften: 8

a Für das Friedensverhältnis. Spezialistisch⸗zahnärztliche Behandlung darf den Mannschaften des aktiven Dienststandes für Rechnung der Militärfonds gewährt werden, wenn die Beschädigung des Gebisses durch den Dienst verursacht ist, oder wenn dei nicht vor⸗ handener Dienstbeschädigung die Erhaltung der Milttärdtenstfädigkeit durch Gewährung von Zahnersatz usw. auf längere Zeit erztelt wird und die Nichtgewährung die Dienstfähigkeit aufheben würde. Diese zahnärztliche Behandlung ist nach dem Ermessen des zuständigen Ober⸗ militärarztes und mit vorheriger Genehmigun des Santtätsamts zuläffig und hat in erster Linie durch etwa vorhandene Sanitätsoffiziere, welche die zahnärztliche Prüfung abgelegt haben, zu erfolgen, in Ermangelung solcher durch einen vertraglich zu derpflichtenden Zahnarzt Sanitätsämter haben tunlschst für jeden Standort zur Ausführung der militärärztlicherseits angeordneten spezialistisch⸗zahnärztlichen Be⸗ handlung einen zuverlässigen, im Gediete des Neiche approbierten Zahnarzt vertraglich zu verpflichten und dessen Namen durch das Generalkommando den Truppen usw. bekannt zu geden. Ueht ein Sanitätsoffizter die zahnärztliche Behandlung der Soldaten so ist ihm hierfür ein geeignetes Zimmer im Garnisonlazarett zur Ver zu stellen, Die Kosten des Plombierens von Zähnen und des lichen Zahnersatzes für Familtenangehörige der Unteroffiziere usw. sind nur dann auf Militärfonds zu uüͤbernehmen, wenn es sich um die eines das Allgemeinbefinden beeinträchtigenden erheblichen Z

Auch die Heil⸗ und Pflegeanstalt 8