nderun
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche usw. Achilleion, Korfu, 1. Mai. . berstlt. z. D., zuletzt beim Stabe des 1. Leibhus. Regts. Nr. 1 und während der Mobilmachung 1866 Kommandeur es 1. Res. Landw. Ulan. Regts., der Charakter als Oberst verliehen.
Beamte der Militaͤärverwaltung.
Durch Allerhöchste Bestallungen. 14. April. Die Intend. Räte: Hilgers, Dr. Behrens, Lange von den Intendanturen es IX. bzw. des II. und V. Armeekorps, Schmidt (Eugen), Spellerberg, Krüger (Franz) von den Intendanturen des X.
bzw. des VIII. Armeekorps und des Gardekorps, — zu Obermilitär⸗
intend. Räten; die Intend. Assessoren: Dr. Kettner von der Intend. es IV. Armeekorps, Korsch, Vorstand der Intend. der 4. Div., Walther von der Intend. des XIV. Armeekorps, Meyer, Boldt, Siehr, Vorstände der Intendanturen der 20. bzw. der 38. nd 28. Div., — zu Militärintend. Räten, — ernannt.
Durch Allerhöchste Patente. 14. April. Schmedding, Intend. und Baurat von der Intend. des VII. Armeekorps, der Tharakter als Geheimer Baurat, Boettcher, Militärbauinsp. in Königsberg i. Pr., der Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, Mitze, Rechnungsrat, Geheimer rpedierender Sekretär im Kriegsministerium, der Charakter als Ge⸗ eimer Rechnungsrat, Bauer, Zezulle, Stengel, Hempel,
expedierende Sekretäre und Kalkulatoren im Kriegs⸗ Eggert, Schwantuschke, Oberintend. Sekretäre Intendanturen des I. bezw. des VI. Armerkorps, OberintendantursekretJr. von der Intendantur Roesler, Rautz, Oberintend. Sekretäre von den
n des VI. bzw. des IV. Armeekorps, Lambert, Drahl,
1 7
den Intendanturen des Gardekorps bzw. der 18. Div., Gramm, Röse, Oberintend. Sekretäre von den Intendanturen des XIV. Armee⸗ korps biw. der militärischen Institute, Bolten, Zierenberg, . Bausekretäre von den Intendanturen des XV. bzw. des Armeekorps, Zander, Menzel, Intend. Bausekretäre den Intendankuren des V. bzw. des III. Armee⸗ korps, Walzog, Werner, Intend. Bausekretäre von den Intendanturen des II. bezw. des IV. Armeekorps, Dahms, Probiant⸗ amtsdirektor in Darmstadt, Radtke, Hildebrandt, Richter, Garn. Verwalt. Direktoren in Danzig bzw. in Altona und Graudenz, Dünow, Lazarettoberinsp. in Torgau, Klamandt, Wenzel, Kohlmann, Festungsoberbauwarte von den Fortifikationen Danzig bzw. Glogau und Königsberg i. Pr., — der Charakter als Rechnungs⸗ rat, Schlanke, Wohllebe, Prießnitz, Hamann, Geheime Regi⸗ stratoren im Kriegsministerium, Lehmann, Denker, Przybylski, Oberintend. Registratoren von den Intendanturen der militärischen Institute bzw. des Gardekorps und des II. Armeekorps, — der Cha⸗ rakter als Kanzleirat, — verliehen.
Königlich Bayerische Armee.
München, 28. April. Im Namen Seiner Maäjestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei den Offi⸗ zieren und Fähnrichen: am 23. d. M. den Lt. Frhrn. v. Reitzenstein des Inf. Leibregts. vom 15. Mai d. J. ab bis auf weiteres ohne Gehalt zur Dienstleistung beim Reichskolonialamt zu kommandieren; am 25. d. M. den Lt. Frhrn. v. Gebsattel des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern vom 1. Mai d. J. ab auf ein Jahr zur Kaiserlich deutschen Gesandtschaft in Stockholm zu kommandieren; am 28. d. M. den Fähnr. Amm. des 2. Chev. Regts. Taxis zur Res. zu beurlauben; mit der gesetzlichen Pension zur Disp. den Gen. Lt. Dietrich, Inspekteur der Technischen In⸗
u stellen: fätfte in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs und unter Verleihung des Prädikats Exzellenz, dann mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen die Obersten Dollacker, Kommandeur des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph
von Oesterreich, und v. Huber⸗Liebenau, Kommandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, die Majore und Bats. Kom⸗ mandeure Götz des 9. Inf. Regts. Wrede und Babinger des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf; den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Rittm. Frhrn. v. Wimpffen, Eskadr. Chef im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, und dem Premier⸗ Brigadier Sontheim der Leibgarde der Hartschiere, letzterem unter Verleihung des Charakters als Rittm., beiden mit der Erlaubnis zum orttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorge⸗ chriebenen Abzeichen; zu entheben: von der Stellung als Bats. Kom⸗ mandeur den Major Stritzl des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen; zu ernennen: zum Inspekteur der Technischen Instttute den Gen. Major Ritter v. Denk, Kommandeur der 1. Feld⸗ art. Brig., zum Kommandeur der 1. Feldart. Brig. den Obersten Höhn, Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Prinz Leopold, zum ommandeur des 3. Feldart. Regts. Prinz Leopold den Obersten Seither, Abteil. Chef im Kriegsministerium, zum Abteil. Chef im Kriegsministerium den Oberstlt. ee v Stein, Kommandeur des 4. Feldart. Regts. König, zum Kommandeur des 13. Inf. Regts. Kasser Franz Josef von Oesterreich den Oberstlt. Schmid⸗ huber beim Stabe des 14. Inf. Regts. Hartmann unter Beförderung zum Obersten (1), zum Kommandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor den Obersilt. Gebhard beim Stabe dieses Regts., zum Kommandeur des 4. Feldart. Regts. König den Major Jodl, Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Ra t. Horn, zu Bats. Kommandeuren die Majore Hagen beim Stabe des 9. Inf. Regts. Wrede in diesem Regt., Meyer beim Stabe des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien im 10. Inf. Regt. Ludwig, Policzka beim Stabe des 12. Inf. Regts. Prinz rnulf und Okto Schulz des 14. Inf. Regts. Regts. Hartmann, diese beiden in ihren Truppenteilen, Krisak beim Stabe des 2. Jägerbats. im 15. Inf. Regt. Königlich FrFeig August von Sachsen und Paur beim Stabe des 23. Inf. Regts. im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, zum Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Horn den Hauptm. Döllner beim Stabe des 12. Feldart. Regts. unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum Reitlehrer an der Equitationsanstalt den Rittm. Willmer, Eskadr. Chef im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, zu Komp. Chefs die auptleute Richard Mieg des 9. Inf. Regts. Wrede in diesem gt., Leeb des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich von Baden im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana und Ney des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand im 22. Inf. Regt., zu Eskadr. Chefs die Oberlts. Frhrn. v. Podewils⸗Dürniz des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor und Ritter u. Edlen Ballan v. Thiereck auf Rebenfels und Wranyck des 4. Chev. Regts. König im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, beide unter Beförderung zu Rittmeistern ohne Patent, zum Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Horn den Hauptm. 1en des 11. Feldart. Regts, zum Komp. Chef im Eisenbahnbat. den Oberlt. Mayer dieses Bats. unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent; zu ver⸗ setzen: den Oberstlt. Frhrn. Lochner v. Hüttenbach, Bats. Kommandeur im 14. Infanterieregiment Hartmann, und den Major Schleußner des 19. Infanterieregiments König Viktor Emanuel III. von Italien, beide zum Stabe ihrer Truppenteile, den Major Braun, Reitlehrer an der Equitationsanstalt, zum Stabe des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, die Hauptleute Letten⸗ mayer, Komp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, vnd Abel des 12. Jaf. Regts. Print Arnulf, beide zum Stabe ihrer Truppenteile, Büttner, Komp. Chef im 22. Inf. Regt., zum Stabe des 23. Inf. Regts., Deboi, Komp. Chef im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdi⸗ nand von Toskana, zum Stabe des 2. Jägerbats., Föttinger, Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Horn, zum Stabe des 12. Feldart. Regts. und Vogl, Komp. Chef im Eisenbahnbat., zur Fortifikation
Ingolstadt, Oberlt. Bornschlegel vom 1. Pion. Bat.
Eisenbahnbat.; zu befördern: be gieaen den Cberhi⸗ Rupp (2), Direktor der Art. und Traindepots, zu Oberlts. die Lts. Pöller, kommandiert zur Equitationsanstalt, und Angstwurm, beide im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Frhrn. v. Bibra des 10. Feldart. Regts. und Schober der Fortikation Ingolstadt, zum Premierbrigadier in der Leibgarde der Hartschiere den Sousbrigadier Stark daselbst, zu Lts. mit Patent vom 9. März d. J. die Fähnriche Sendel des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗ Regent Luitpold, diesen überzählig und mit dem Rang nach dem Lt. Seither des 3. Feldart. Regts. Prinz Leopold, und Gries des 4. Feldart. Regts. König, zum Sousbrigadier in der Leibgarde der Hartschiere den Hartschier Johann Fries; b. im Sanitätskorps: am 28. d. M. mit der gesetzlichen Pension zur Disp. zu stellen: den Gen. Arzt Dr. Schiller, Korpsarzt des nehmigung seines Abschiedsgesuchee, und den Gen. Oberarzt Dr. Bögler, Div. Arzt der 4. Div., unter Verleihung des Charakters als Gen. Arzt und mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Ahzeichen; zu ernennen: zum Korpsarzt des III. Armeekorps den Gen. Oberarzt Dr. Reh, Div. Arzt der 6. Div., unter Beförderung zum Gen. Arzt, zum Div. Arzt der 6. Div. den Gen. Oberarzt Dr. Eyerich, Chef⸗ arzt des Garn. Lazaretts München, unter Verleihung eines Patents seines Dienstgrades, zum Div. Arzt der 4. Div. den Oberstabsarzt Dr. Sönning, Regts. Arzt des 9. Inf. Regts. Wrede, unter Be⸗ förderung zum Gen. Oberarzt, zum Chefarzt des Garn. Lazaretts München den Oberstabsarzt Dr. Fruth, Regts. Arzt des 2. Inf. Regts. Kronprinz, zum Regts. Arzt des 2. Inf. Regts. Kron⸗ prinz den Oberstabsarzt Dr. Friedrich dieses Regiments, zum Regimentsarzt des 6. Infanterieregiments Kaiser Wilhelm,
König von Preußen den Stabsarzt Dr. Ott des Bezirkskommandos
1 München, zum Regts. Arzt des 9. Inf. Regts. Wrede den Stabs⸗ arzt Dr. Knauth, Bats. Arzt im 2. Trainbat., beide unter Be⸗ förderung zu Oberstabsärzten, zu Bats. Aerzten die Oberärzte Dr.
Schlichtegroll des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König
von Preußen, im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden und Dr. Ring des 11. Inf. Regts. von der Tann im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, beide unter Beförderung zu Stabs⸗ ärzten; zu versetzen: die Stabzärzte Dr. Morsak, Bats⸗Arzt im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, in gleicher Eigenschaft zum 2. Trainbat. uad Caudinus, Bats. Arzt im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, zum Bezirkskommando I München, die Oberärzte Dr. Eckart vom 3. III. Armeekorps, Dr. Schöppler vom 12. Feldart. Regt. zum 11. Inf. Regt von der Tann und Dr. Schneidt vom Sanstätsamt III. Armeekorps zum 3. Trainbat.; zu befördern: zum Oberstabsarzt
bildungsanstalten.
1.
SDSDeutscher Reichstag.
147. Sitzung vom 1. Mai 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Münzwesen. Ueber den Beginn der Sitzung Nummer d. Bl. berichtet worden. Abg. Dr. Mayer⸗,Kaufbeuren (Zentr.) fortfahrend: Ein Teil meiner Freunde wird wegen der erwähnten Befürchtung gegen die neue Münze stimmen. Im übrigen wollen wir hoffen, daß es der Regierung gelingen möge, ein handliches und be⸗ quemes Stück zu schaffen. Dabei möchte ich die Regierung bitten, auch
ist in der gestrigen
die Frage der Legierung in Erwägung zu ziehen; unsere Kupferindustrie Für die übrigen eestimmungen des 12 1 Frenge Feseblossen 1 vo kahren, die für die Außerkurs⸗ 8cb . r des Talers eingetreten. Da
hat ein Interesse an der Beibehaltung der Legierung.
setzung der Münzen genügend Garantie bietet, wie auch für die Er⸗
höhung der Silberkopfquote auf 20 ℳ. Das Bedürfnis nach süssteßse eine
Ausprägung von Silbermünzen wird allgemein anerkannt. S haben zwar gegen die Erhöhung auf 20 ℳ ursprünglich Be⸗ denken gehabt, konnten sie aber nach d der Kommission zurückstellen. Ich möchte aber noch die hanr-de der Petition von der Handelskammer in Frankfurt a. M. wegen der Zahlungen bei den Reichsbaaknebenstellen empfehlen. Ferner möge die Regierung die zur deg 3 Mengen Silber möglichst aus Deutschland selber beziehen. Unsere Silberproduktion wird dazu vollkommen hinreichen. Wir werden ferner für die Resolution Weber stimmen, dagegen nicht für die Ein⸗ führung eines Dreimarkstücks, da dieses prinzipiell dem Dezimalsystem widerspricht. 8
Tri., Arendt (Rp.): Wir werden dem Gesetzentwurf, wie er sich in der Kommission gestaltet hat, unsere Zustimmung geben und auch für den Antrag Raab eintreten. Was die Erhöhung der Silberkopfquote anbetrifft, so ist nicht zu verkennen, daß ein Teil der
note tatsächlich nicht vorhanden ist. Beim Einziehen der Fünfzig⸗ vfennigstüce hat sich herausgestellt, daß der Verluft bei dieser Münze 10 % beträgt. Die Besorgnis, daß etwa zuviel geprägt werden könnte, ist unbegründet, denn die verbündeten Regierungen haben nicht die Pflicht, sondern das Recht einer weiteren Silberausprägung, und sie sind stets in der Lage, mit der inn herausstellt, daß zuviel geprägt ist. Daß die Deutschland ich nicht in genügender
Silbervorräte in Weise ausgedehnt
ben, zeigt besten aus den Uebersichten der Reichs⸗ daben, riot, eeh ee—c Er belief sich 1907 nur noch
bank über ihren Silberbestand. Er auf 209 Millionen, obgleich sich inzwischen der Verkehr ausgedehnt hat, und die Zahl der Geschäftsstellen der Reichsbank gestiegen ist.
Seit 1903 hat der Edelmetallvorrat der Reichsbank um 63 Millionen
abgenommen. Wir alle wünschen dringend, daß die Reichsbank aus dieser Schwierigkeit herauskommt, und wir betrachten die Erhöhung der Kopfquote als einen Weg zu diesem Ziel. Es wäre zu wünschen, daß die Reichsbank die goldenen Zehnmarkstücke mehr zurückhielte, sie werden jetzt vielfach zu Lohnzahlungen benutzt, weil es an Sllbergeld fehlt. Im Portemonnaie des Wohlhabenden ist das goldene Zehn⸗ markstück gut aufgehoben. Es ist aber nicht wünschenswert, daß der Arbeiter ein so kleines und dabei hochwertiges Geld⸗ stück verwendet, er ist gezwungen, diese Münze alsbald zu wechseln, und das ist wirtschaftlich für ihn nicht von Vorteil. Auch der Versuch, das kleine Papiergeld für Lohn⸗ zahlungen zu verwenden, muß als gescheitert angesehen werden. ÜUnsere arbeitenden Klassen weigern sich mit Recht, ihren Lohn in kleinen Papierzeichen entgegenzunehmen, denn 8 erleiden dabei häufig Verluste durch Zerreißen und dergleichen mehr. Deshalb sind die Reichssilbermünzen das einzig Richtige. Die Frage des Dreimark⸗ stückes hat beute keine prinzipielle Bedeutung mehr, anders war es seinerzeit, als es sich darum handelte, den Taler mit unbeschränkter Zahlkraft als Währungsmünze beizubehalten. Heute aber handelt es sich nur darum, ob innerhalb der Scheidemünzen neben dem Fünf⸗ und Zweimarkstück noch ein Dreimarkstück gelten soll; das ist lediglich eine Zweckmäßigkeitsfrage. Nach dieser Richtung bin ich allerdings der Meinung, daß vom Dreimarkstück annähernd dasselbe gilt, wie vom Fuͤnfundzwanzigpfennigstück. Die Bevölkerung hat nun einmal eine Vorliebe für bestimmte Münzsorten, und darum sollte man der Ausprägung solcher Münzsorten nicht wider⸗ sprechen. Das Fünfmarkstück hat zweifellos eine wenig handliche Form, es ist zu groß, um dieselben Dienste im Verkehr zu leisten, wie das Dreimarkstück. Die Bestrehungen, das Fünfmarkstück handlicher zu gestalten, sind ja mit Freuden zu begrüßen, aber zu einem praktischen Ergebnis haben sie bisher nicht geführt. Ich glaube deshalb - man den Wünschen weiter Kreise, namentlich der Landwirtschaft, au
III. Armeekorps, in Ge⸗
Etat
Trainbat. zum Sanitätsamt
Nodelle geschaffen worden, um deren
der Erklärung der Regierung in
rägung innezuhalten, wenn sich
Wiedereinführung des Dreimarkstückes sich nicht länger widersetzen
soll. Es würde zweifellos von weiten Kreisen des deutschen Volkes mit lebhaftem Jubel begrüßt werden, wenn diese Münze wieder dem Verkehr übergeben würde. Der Reichstag hat ja auch mit sehr großer Mehrheit die Wiederausprägung von Dreimarkstücken seinerseits be⸗ schlofsen. Auch die Sozialdemokroten haben dafür gestimmt. Der Vorredner hat den Wunsch ausgesprochen, daß bei der Aus⸗ prägung der Silbermünzen die deutsche Silberproduktion möglichst berücksichtigt werden möge. Ich halte das sogar für eine Pflicht der verbündeten Regierungen, und wenn die Industrie davon einen Vorteil haben sollte, so wäre das nur zu begrüßen. Allerdings glaube ich nicht, daß wir aaf diesem Wege das Ziel er⸗ reichen können, denn da aus diesem Gesetz ein Steigen des Silber⸗ preises schwerlich zu erwarten ist, so ist kaum anzunehmen, daß die sächsische Regierung daraufhin ihren Silberbergbau wieder aufnehmen wird. Was die Einfuhr des Silbers vom Auslande anbetrifft, so möchte ich den Vorredner darauf aufmerksam machen, daß die Silber⸗ waren vom Auslande in Goldwert, aber nicht mit Goldmetall zu be⸗ zahlen sind. Was die Verwendung des Prägegewinns betrifft, so wird sie erst im nächsten Jahre für uns akut werden. In diesem Jahre können wir darüber nicht mehr beschließen, weil die Sache schon durch den Etat gesetzlich festgelegt ist. Wir werden im nächsten die Ueberweisung des betreffenden Titels an die Budget⸗ kommission herbeiführen und uns dann darüber eingehend unterhalten. Wir werden auch dahin wirken müssen, daß die Reichskassenscheine be⸗ seitigt werden. Wenn dieses Gesetz die Einführung des Fünf⸗ undzwanzigpfennigstückes und auch des Dreimarkstückes enthält, dann wird es von weiten v8 des Volkes mit lebhafter Freude und Genugtuung begrüßt werden. 1
Abg. 9 berye Die Kommission hat sich für die Einführung des Fünfundzwanzigpfennnigstückes entschieden und im § 3 bestimmt, daß die Silbermünzen, Nickel⸗ und Kupfermünzen eine bestimmte Aus⸗ stattung erhalten sollen. Die näheren Bestimmungen über die Ver⸗
teilung dieser Geprägemerkmale auf die beiden Münzseiten, über deren Ver⸗
zietung usw. werden dem Bundesrat vorbehalten. Es wird hierdurch die Möglichkeit geboten, schöne Münzen zu schaffen, und es wäre nur mit Freude zu begrüßen, wenn fortan unsere Münzen eine künstlerischere Gestalt erhalten würden, als es bisher der Fall gewesen ist. Bei den Post⸗ wertzeichen ist der künstlerische Mangel besonders stark hervorgetreten, es sollte der Künstlerschaft Gelegenheit gegeben werden, künstlerische Entwürfe vorzulegen, um diese im täglichen Gebrauch befindlichen Wertzeichen künstlerisch vorbildlich zu gestalten. Die Bestimmung in den Kommissionsbeschlüssen, daß die Frist für die Außerkurssetzung der Münzen zwei Jahre betragen soll, begrüßen
wir mit Freuden, ebenso die polizeilichen Vorschriften, durch die dem Mißbrauch der Münzen vorgebeugt werden soll. Die Erhöhung der den Stabsarzt Dr. Barthelmes bei der Insp. der Militär⸗ Kopf ihr jedoch zustimmen. unserem zustimmen, der bezweckt, den Fünfmarkstücken künftighin eine handlichere
Kopfquote in Silber bringt gewisse Gefahren mit sich, wir werden Wir bitten Sie sodann, unserem Antrage zu⸗
Zur Verschönerung dieser Münze sind verschiedene Prüfung wir Sie bitten. Da⸗ gegen können wir nicht den Antrag Raab auf Wiedereinführung der Dreimarkstücke unterstützen, wohl aber bitten wir Sie, die Resolution der Kommission anzunehmen, die den Reichskanzler auffordert, dahin zu wirken, daß künftighin den Reicksmünzen eine
Form zu geben.
den Anforderungen in künstlerischer Hinsicht mehr als bisher ent⸗
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderungen im
sprechende Form gegeben wird, und zur Erlangung künstlerischer Ent⸗ würfe ein allgemeines Preisausschreiben zu veranlassen. Abg. Singer (Soz.): Meine Freunde werden für die Novelle
stimmen, sind aber der Meinung, daß kein rechter Anlaß vorliegt, ein Fünfundzwanzigpfennigstück einzuführen. Es ist nicht ausgeschlossen,
daß für die Arbeiter und kleineren Leute eine Verteuerung ihres Wirtschaftsbedarfs dadurch eintritt. Die Wiedereinführung des Talers halten wir nicht für notwendig. Der Gedanke liegt nahe, noch zwischen dem Zwei⸗ und Fünfmarkstück eine Münze einzufügen, aber es wird gleichgültig sein, ob man 2 Geldstücke in solchen Fällen hin⸗ geben muß, wo ein Dreimarkstück genügen würde.
Abg. Freiherr von Gamp (Rp.): Der Abg. Singer kann sich noch immer nicht von dem Gedanken losmachen, daß das Dreimarkstück aufgehört hat, Währungsmünze zu sein. Abgg. Wurm und Thiele sind mit großer Energie für die Beibehaltung
zwischen Beibehaltung und Wiedereinführung, hat keinen berechtigten Grund. Gerade im Jateresse der Arbeiter liegt die Wiedereinführung. Wir haben bei der Lohnzahlung jetzt vielfach das System, daß die Arbeiter die Lohnsumme in einem durch 5 teilbaren Betrage bekommen, und die darüber hinausgehenden Beträge bei der nächsten Lohnzahlung
zur Verrechnung gelangen. Dadurch sind die Arbeiter gezwungen, zeit⸗ weilig auf einen Teil ihres Lohnes zu verzichten. dieses Gesetzes notwendigen
das Dreimarkstück wieder ein, so wird es möglich, den Lohn in durch 3 teilbaren Beträgen auszuzahlen. heblich vereinfachen.
markstückes auszahlen können oder nicht.
so bevorzugen, daß kein Bedarf mehr für ein Fünfmarkstück vorhanden ist.
allen Umständen aufheben. Ich appelliere an den praktischen Sinn aller Reichstagsmitglieder, sich nicht auf das Prinzip zu kaprizieren,
am Dezimalsystem festzuhalten, sondern dem Bedürfnis des Verkehrs “
Rechnung zu tragen.
Abg. Henning (dkons.) erklärt sich für seine Freunde mit der Vor⸗ lage einverstanden, allerdings sei es ihnen zweifelhaft, ob die Erhöhung der Kopfquote auf 20 ℳ das Richtige träfe, und sie hätten eigentlich die Erhöhung auf 25 ℳ gewünscht; es sei aber nicht mehr zu er
reichen gewesen. Für den Taler sei zweifellos ein großes Bedürfni
vorhanden, und es müsse hierbei auch der historische Gesichtspunkt mit
in Anrechnung gebracht werden.
Abg. Kaempf ffr. Volksp.): Ein Bedürfnis für ein Dreimarkstük neben dem Fünfmarkstück und dem Zwei⸗ und Einmarkstück ist nicht Die Befürchtung, daß ein Fünfundzwanzigpfennigstück opf⸗
nachgewiesen. 1 verteuernd wirken wird, ist hinfällig. Was die Erhöhung der quote betrifft, so ist mit einer übermäßigen Ausprägung von Silber⸗ münzen Gefahr verbunden. In Veenschland werden 400 000 kg
Feinsilber hecgestellt, und zwar die Hälfte aus deutschen Erzen, das übrige aus ausländischen Erzen, und die ausländischen Erze müssen
wir kaufen und dafür Gold exportieren. Unsere eigenen Verhüttungs
einrichtungen werden nicht genügend ausgestaltet werden können, und
wir werden immer darauf angewiesen sein, im großen ganzen das Silber, das wir für die Ausprägung gebrauchen, aus dem Ausland zu beziehen und mit Gold zu bezahlen. Das dient zur Verschlechterung unserer Zahlungsbilanz. Wenn wir mehr Gold im Lande behalten wollen, müssen wir uns hüten, Silber vom Ausland zu kaufen. Die Erhöhung der Kopfquote um 5 ℳ bedeutet 320 Millionen Mar
Silbermünzen, die wir mit 160 Millionen Mark Gold bezahlen müssen.
Unsere wirtschaftliche Lage ist dadurch schwierig, daß wir für die Produkte, die wir ins Ausland bringen, nicht genug Gold berein
bekommen, daß wir nicht genug exportieren. ewisse Knappheit an Silbermünzen ist eine Ueberfüllung des Ver⸗ bebrs mit Silbermünzen. Deshalb sind wir gegen eine allzu schnelle Ausprägung von Silbermünzen. Was dazu beiträgt, das Ver⸗ hältnis zwischen Gold und Silber zu Ungunsten des Goldes, des vollwertigen Metalls, und zu Gunsten des Silbers, des minder⸗ wertigen Metalls, zu ändern, das ist eine Gefahr für unsere Gold⸗ währung. Deshalb muß die Zusage in der Begründung der Vor⸗ lage, daß nicht mehr Silber ausgeprägt werden soll als der Verkehr bedarf, mit aller Schärfe hervorgehoben werden, und meine Freunde stimmen der Vorlage nur in dem Vertrauen zu, daß diese Zusage auch tatsächlich gehalten wird, möge da kommen, was da wolle.
Die früheren sozialdemokratischen
man einen Unterschied machen will
Führen Sie aber
„Das würde die Lohnzahlung er⸗ Daß es gleichgültig ist, ob man ein oder zwei Geldstücke gibt, mag für kleine Betriebe zutreffen, nicht aber für solche mit Punderten von Arbeitern. sie Beträge von 3, 8 usw. Mark unter 1 eines Drei⸗ enn Sie die Befürchtung äußern, der Taler könnte das Fünfmarkstück im Verkehr verdrängen, so geben Sie damit doch Ihren prinzipiellen Standpunkt vollständig auf; 2, denn das heißt doch, ins Deutsche übersetzt, der Verkehr könnte den Taler ünzen verschwindet, und daß die gesetzlich festgesetzte Kopf⸗ Sbe e; 5 d6. ges, SFrahe. Welches Stüc der Verkehr bevorzugk, wird sich ja herausstellen. wenn er sich für den Taler entscheidet, so können wir ja eventuel das Fünfmarkstück abschaffen, im umgekehrten Falle den Taler unter
Da ist es sehr wesentlich, ob
iel schlimmer als eine
eenn diese Zusage nicht strikte innegehalten wird, begeben wir üe- mit dieser Vorlage auf einen sehr gefährlichen Weg. Zwischen dieser Vorlage und der Vorlage wegen des Postscheckverkehrs besteht ein gewisser Zusammenhang., Hier will man eine größere Menge von Silbermuünzen in den Verkehr bringen, die Scheckvorlage will aber möglichst Gold⸗ und Silbermünzen im Verkehr entbehrlich machen. Durch vermehrte Silbermünzen wird der Scheckperkehr er⸗ schwert. Es ist sehr beguem, wenn man dem Volke mehr Silber⸗ münzen zur Verfügung stellt, aber andererseits ist es sehr schwer, die Gewohnheit des Volkes dahin zu ändern, daß es weniger Gold⸗ und Silbermünzen gebraucht. Die Hauptaufgabe der Regierung besteht darin, das Volk daran zu gewöhnen, daß es weniger Munzen ge⸗ braucht. Die Benutzung der Münzen ist unökonomisch; wenn aber dem Verkehr noch durch die Vermehrung der Silbermünzen nachgekommen wird, so wird niemand mehr daran denken, die Zirkulationsmittel zu beschränken; wenn auch durch die Ausprägung ein Münzgewinn erzielt wird, so muß doch, sobald mehr Silber⸗ münzen in Verkehr kommen als der Verkehr braucht, dieser Münz⸗ gewinn wieder herausgezahlt werden, denn die unterwertigen Silber⸗ münzen fließen wieder in die Reichsbank und müssen dort in Gold bezahlt werden. Wir erwarten deshalb, daß die Regierung mit Sorgfalt darüber wacht, daß der Verkehr nun und nimamermehr mit minderwertigen Scheidemünzen überfüllt wird.
Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Wir stehen der Vorlage mit ge⸗ wissen Bedenken gegenüber; unter den heutigen Umständen aber halten wir sie für erforderlich und werden ihr zustimmen, indem wir diese Bedenken zurückstellen. Ich bitte Sie um Ihr besonderes Wohl⸗ wollen für meinen Antrag wegen Ausprägung eines Dreimarkstückes. Mit dem grundsätzlichen Standpunkt des einzelnen zur Währungs⸗ frage hat dieser Antrag nichts zu tun; denn letztere scheidet ja jetzt bei der Talerfrage ganz aus, und es ist nur noch eine Zweckmäßig⸗ keitsfrage übrig geblieben. Der Antrag ist also durchaus harmloser Natur. Schon 1904, wo jene grundsätzlichen Bedenken noch mehr Bedeutung haben mochten, hat der Feeeg einem Antrag auf Ausprägung eines Dreimarkstückes zugestimmt; der Beschluß scheiterte jedoch an dem Widerstande des Bundesrats. Der damalige Kom⸗ “ hatte eine große Mehrheit gefunden; auch die Nationalliberalen waren damals in ihrer großen Mehrheit für den Antrag, und sogar ein sozialdemokratischer Redner, Sinder⸗ mann, stellte sich der Anregung sympathisch gegenüber, und seine Aeußerung ist durchaus nicht ohne weiteres, wie der Abg. Singer heute es darstellte, als nur scherzhaft gemeint aufzufassen gewesen, da doch die Sozialdemokraten nachher auch im Plenum geschlossen für den Antrag stimmten. Gegen den Antrag sprachen damals lediglich Linksliberale. Der Geheime Rat Dombois, der damals noch sehr heftig gegen uns auftrat, möchte inzwischen vielleicht etwas wohlwollender geworden sein. Es sind doch auch die 160 Mill. Mark Prägegewinn, die für die Reichskasse bei der Erhöhung der Kopfquote des Silbers herausschauen, keine Kleinigkeit. Das Reichsschatzamt ist doch sonst nicht so, daß es durchaus ein allgemeines dringendes Bedürfnis nach⸗ gewiesen haben will; es bringt die Fünfundzwanzigpfennigmünze, ob⸗ wohl bloß einige Handelskammern darum petitioniert haben, und die Petitionskommission diese Petition lediglich zur Erwägung überwiesen hat. Mit der handlicheren Form des Fünfmarkstückes kommen wir auch nicht weiter, weil die Verwaltung seit Jahren immer noch „erwägt“; die Frage der handlicheren Herstellung gleicht fast derjenigen der Quadratur des Zirkels. Landwirtschafts⸗ und Handwerkskammern haben sich in der überwiegenden Zahl für das Dreimarkstück ausgesprochen; desgleichen eine ansehnliche Zahl von Handelskammern. Der Bericht der Handelskammer in Rostock, die selbst ein Bedürfnis nach einem Dreimarkstück nicht anerkennt, stellt gleichwohl fest, daß die Mehrzahl der Bankinstitute ein solches als Ersatz für den Taler für zweckmäßig hält, und daß auch die Wünsche der Kundschaft dahin ehen. Solche Wünsche sollten doch ins Gewicht fallen. Diese Fweckmäͤßsgkelksfrage muß ganz frei von Partei⸗ und Lehrmeinung beurteilt werden. Schaffen Sie durch die Annahme unseres Antrags die Erinnerung an einen wirklich schönen ersten Mai!
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:
Mine Herren! Die sämtlichen Vorredner haben der Grundlage der Vorlage zugestimmt. Es sind grundsätzliche Fragen im allgemeinen garnicht näher erörtert worden, es sei denn, daß der Vorbehalt, den der Herr Abg. Kaempf in bezug auf das bei den Silberprägungen einzuschlagende Tempo gemacht hat, hierher gerechnet werden muß. In letzterer Hin⸗ sicht kann ich nur das wiederholen, was ich hereits das erste Mal hier zu erwähnen die Ehre hatte, und was auch in der Begründung ausgeführt ist, daß bei der Bemessung der jährlichen Prägemenge das wirkliche Verkehrsbedürfnis nach Silbermünzen, wozu ich auch den Bedarf, den die Reichsbank notwendig halten muß, rechne, die oberste Richtschnur bilden soll, und daß darüber hinaus nicht gegangen werden soll. (Sehr richtig! links.)
Im übrigen habe ich noch kurz auf eine Reihe von einzelnen Bemerkungeu der Herren Vorredner einzugehen.
Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß in der von der Kommission gewählten Fassung der Nr. 2 des Art. 1 der Ausdruck „die Frist für die Außerkurssetzung“ nicht genau ist, und daß er be⸗ sagen soll „die Einlösungsfrist“. In diesem Sinne wird wohl nach gemeinschaftlichem Einverständnis dieses hohen Hauses und der verbündeten Regierungen dieser Ansdruck auszulegen sein, und es kann vorbehalten werden für den Fall, daß wir eine Neu⸗ redaktion der Münzgesetze aufstellen, den Ausdruck durch einen kor⸗ rekteren zu ersetzen.
Was das Fünfundzwanzigpfennigstück anlangt, so soll dem reinen Nickel deshalb der Vorzug vor den sonst bisher bei den Nickelmünzen beliebten Legierungen gegeben werden, weil es einmal härter ist als die Legierungen, und weil es zweitens auf diese Weise möglich wird, der neuen Münze eine dünnere und dadurch leichter unterscheidliche Form zu geben. Ich glaube, der Schutz unserer inländischen Kupfer⸗ produktion hat mit der Frage wenig zu tun, ganz abgesehen davon, daß wir ohnehin unseren Bedarf an Kupfer im Inlande nicht decken können, sondern Kupfer vom Auslande einführen müssen.
Was das von dem ersten Herrn Vorredner erwähnte ab⸗ lehnende Verhalten einer Reichsbanknebenstelle gegenüber einer ihr angebotenen größeren Menge Silbermünzen anlangt, so wider⸗ sprach das den von dem Reeichsbankdirektorium aufgestellten Grundsätzen. Aus Anlaß des Zeitungsartikels, der allerdings diese Nebenstelle nicht mit Namen bezeichnete, ist mit dem Reichsbankdirektorium von hier aus in Verbindung getreten worden, und das hat mitgeteilt, daß die Bankstellen im allgemeinen das Silber anzunehmen haben, damit dieses an die Stelle geleitet werden kann, wo es benötigt wird.
Wichtig ist ferner auch die Frage, woher wir das Silber nehmen sollen, das für die Ausprägung der neuen Münzen nötig ist. Ich bin auch da mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß nach der jetzigen Produktionsmenge der Bezug des Metalls aus dem Inlande auf Schwierigkeiten stoßen wird, weil die ganze gegenwärtige Produktion überwiegend zu industriellen Zwecken verwendet wird. Immerhin wollen wir den Versuch machen, mit den Hauptproduktions⸗ und ⸗Verhüttungsstätten in Verbindung zu treten und zu fragen, ob sie bei einer regelmäßigen Abnahme zu rationellen Preisen in den nächsten Jahren ihre Produktion und Verhüttung zu steigern in der
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Lage sind. Gelingt es, so hat dies allerdings den Vorteil, daß wir unsere Zahlungsbilanz nach außen etwas verbessern.
Der Wunsch, der beiläufig geäußert worden ist, die abgenutzten Zehnpfennigstücke mehr als bisher aus den Verkehr zurückzuziehen, hat bereits Berücksichtigung bei uns gefunden. Es ist von meiner Seite bereits an die Landesregierungen in dem⸗ Sinne geschrieben, daß etwas mehr Wert darauf gelegt werde als bisher, die abgenützten Zehnpfennigstücke von Nickel aus dem Verkehr zu ziehen.
Was sodann die Resolution der Kommission Nr. 1 betrifft, die sich mit dem Antrage Nr. 892 deckt, so bin ich auch damit ein⸗ verstanden, daß wir noch einmal den Versuch machen, unter Umständen durch ein Ausschreiben für die Fünfmarkstücke eine gefälligere und handlichere Form zu finden, ebenso, wie ich mir vorbehalten möchte, für die Ausstattung der neuen Fünfundzwanzigpfennigstücke den Weg einer Ausschreibung zu beschreiten. Was uns bisher, auch neuerdings, in letzterer Hinsicht an Zeichnungen vorgelegt wurde, scheint mir nicht den Anforderungen des guten Geschmacks vollkommen zu entsprechen. (Sehr richtig! links.) 1
Daß wir den Prägegewinn nach der glücklicherweise ja schon verabschiedeten Etatsfestsetzung für die Vermehrung des Beteiebs⸗ fonds in diesem Jahre in Sicherheit gebracht haben, ist mir weiter nicht unangenehm. (Heiterkeit.) Ich hoffe, daß wird auch künftig so sein; denn es ist wirklich eine der dringendsten Ausgaben, die die Reichs⸗ kasse machen muß, den Reichsbetriebsfonds zu verstärken, damit der Markt nicht bei jeder Gelegenheit wieder durch Ausgabe von Schatz⸗ anweisungen (sehr richtig! links) gerade in dem Augenblick bedrängt wird, wo der Diskont die Neigung hat, herunterzugehen.
Was den Wunsch des Herrn Abg. Arendt betrifft, den Prägegewinn zur Beseitigung der Reichskassenscheine und zu deren Ersatz durch Silber zu benutzen, so möchte ich hier ein mir gerade in diesen Tagen zu Händen gekommenes Schreiben des Reichsbankdirektoriums zur Kennt⸗ nis bringen, aus dem sich ergibt, daß die Erwartung, die Zehnmark⸗ reichskassenscheine würden das Gold aus dem Verkehr drängen und der Reichsbank zuführen, nicht ganz ohne Bestätigung geblieben ist. (Hört! hört! links.) Es wird hier — das Schreiben ist noch keine acht Tage alt — mitgeteilt, daß sich die Erwartung, die Reichskassen⸗
markstück in Gold — ersetzen, als richtig erwiesen hat. Die Bestände der Reichsbank an Kronen sind seit dem Dezember, obwohl seit April v. J. eine Neuprägung nicht veranstaltet worden ist, verhältnismäßig hoch und seit dem Februar d. J. so hoch wie niemals gewesen. (Hört! hört! links.) Ich glaube in der Tat, daß sich die Zehnmark⸗ kassenscheine, wenn erst die Portefeuilleindustrie (Heiterkeit) bei der Herstellung der Brieftaschen sich ihnen etwas mehr angepaßt hat, mehr einführen werden. Ich begrüße es nicht deshalb, weil ich gerade es für wünschenswert hielte, viel Papier im Verkehr zu haben; aber ich halte es doch für wünschenswert, daß möglichst viel Gold bei der Reichsbank sich ansammelt.
Es bleibt nun noch der Antrag der Herren Abgg. Raab, Henning und Dr. Arendt wegen Zulassung von Dreimarkstücken. Die Ent⸗ stehungsgeschichte des ganzen Antrages und der Stellungnahme der Regierung dazu ist durch den Herrn Vorredner ja bereits eingehend vorgetragen. Ich muß allerdings meinen verehrten Herrn Amtsvor⸗ gänger doch gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, daß er durch das Rundschreiben vom 1. Juli 1904 eine stark suggestive Wirkung auf
üben wollen. Ich glaube, dazu war er ein viel zu erfahrener Mann, als daß er hätte glauben sollen, durch starke Worte bei dem einen oder anderen besonderen Eindruck zu machen. Das Ergebnis der Enquete ist ja auch bekannt. Es haben sich die Handelskammern zum überwiegenden Teile gegen das Dreimarkstück, die Landwirtschaft zum größten Teile dafür und die Handwerkskammern geteilt ausgesprochen. Wie verschieden die Meinungen im praktischen Leben sind, das ist mir besonders illustriert erschienen durch die Tatsache, daß die Warenhäuser Jandorf und Gerson auf der Seite des Herrn Vorredners standen (bravo! rechts), während Tietz, Aschinger und Kempinski dagegen waren. (Große Heiterkeit.) Also, meine Herren, es ist wirklich eine Zweckmäßigkeitsfrage, und die verbündeten Regierungen haben gerade deshalb, weil die Frage zweifelhaft war, geglaubt, sich auf den Stand⸗ punkt stellen zu sollen, daß man eine neue Münze nicht ohne über⸗ wiegendes Bedürfnis einführen soll. Eine prinzipielle Frage ist es ganz gewiß nicht mehr, da auch das Dreimarkstück nur als Scheide⸗ münze noch in Frage kommt. Immerhin halte ich es für meine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß, wenn wir ein Dreimarkstück hätten oder hinzubekämen, die Frage einer anderweitigen Gestaltung der Form des Fünfmarkstücks nicht weiter würde verfolgt werden können; und
sind wir wohl alle einverstanden.
Mit der zweiten Resolution wegen anderweiter Redaktion der Münzgesetze kann ich mich auch einverstanden erklären. Die Sache ist, wie der Versuch der Ausführung ergeben hat, nicht so ganz einfach; denn man kommt bei Bestimmungen, die ursprünglich transitorischer Natur waren, in Zweifel, ob sie noch gelten oder nicht. Es wird aber, wenn irgend möglich, zum nächsten Winter Ihnen eine Redaktion der sämtlichen Gesetze vorgelegt werden.
In der Hauptsache finden ja die Vorschläge der verbündeten Re⸗ gierungen Anklang, die Aenderungen der Kommission finden unserer⸗ seits kein Bedenken, und so bitte ich Sie um Zustimmung. (Bravo! rechts.)
Abg. Strombeck (Zentr.) befürwortet seinen oben mitgeteilten Antrag. Er rechne mit der Möglichkeit, daß sich durch ein Preis⸗
ausschreiben ganz neue Vorschläge ergeben würden, vielleicht könne man auch an eine Durchlochung der Münzen denken.
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Sydow:
Ich möchte mich nur zu dem Antrag des Herrn Abgeordneten von Strombeck kurz äußern. Er sieht zunächst vor, daß der Reichs⸗ adler fortgelassen werden kann. Ich nehme nicht an, daß der Bundesrat von einer derartigen Befugnis bezüglich des Adlers Ge⸗ brauch machen würde; denn der Reichsadler ist dasjenige Zeichen, das unsere Münzen als Reichsmünzen im Auslande und im Inland kenntlich macht, seitdem wir Reichsmünzen haben. Seitdem ist er immer das Kennzeichen gewesen und ich glaube nicht, daß der Bundesrat eine Aenderung lediglich aus ästhetischen Rücksichten würde ein⸗ treten lassen. Was im übrigen die Frage der anderen besonderen Unter⸗ scheidungsmerkmale betrifft, so scheint mir in dem jetzigen Artikel 1 I, wie er von der Kommission gefaßt ist, alles Wünschenswerte enthalten zu
scheine zu 10 ℳ würden zu einem Teil die Krone — also das Zehn⸗
die verbündete Regierungen und auf die Handelskammern habe aus.
Form des Randes die nötige Freiheit. Man könnte zweifeln, ob eine Durchlochung der Münze der gesetzlichen Absicht entspricht; da aber, wie ich mir früher erlaubte auszuführen, der Bundesrat nicht die Absicht hat, diese aus dem fernsten Osten — aus China — über⸗ nommene Sitte hier in Deutschland einzuführen, so würde eine solche Ermächtigung des Bundesrats gegenstandslos sein, und deshalb scheint mir der Antrag Strombeck entbehrlich. Ich stelle deshalb dessen Ab⸗ lehnung anheim
Abg. Mommsen (fr. Vgg.): Die Erklärung des Staats⸗ sekretärs, daß nicht mehr Silbermünzen ausgeprägt werden sollen, als unbedingt notwendig sind, erfüllt uns mit Genugtuung. Zu viel Silber wird immer dahin führen, daß die eine oder andere Münze ganz umsonst ausgeprägt worden ist. Deutschland gehört zu den Ländern, das nahezu die meiste Stückelung in Silbermünzen hat. Der Abg. Raab bat selbst zugegeben, daß ein allgemeines dringendes Bedürfnis für die Einführung des Dreimarkstückes nicht besteht. Wenn ein Wunsch nach Wiedereinführung des Dreimarkstückes laut geworden ist, so rührt er zum großen Teil daber, weil es bisher an den zs⸗ forderlichen Fünfmarkstücken gefehlt hat. Den Arbeitern ist zweifelebd das Fünfmarkstück lieber als das Dreimarkstück. Ich möchte Sie des⸗ halb wirklich bitten: ändern Sie an der Stückelung, wie sie einmal bestebt, nichts. Es ist sehr wohl möglich, das Fünfmarkstück hand⸗ licher zu prägen. Wenn von der historischen Berechtigung des Drei⸗ markstückes gesprochen worden ist, so kann man doch höchstens von Norddeutschland sprechen.
Abg. Kirsch (Zentr.): Der Staatssekretär hat sich nicht darüber ausgesprochen, ob der Gesetzentwurf unannehmbar ist, wenn wir den Antrag Raab wegen der Dreimarkstücke annehmen. Können wir aus seinem Stillschweigen die Folgerung ziehen, daß die verbündeten Regierungen den Entwurf mit dem Antrag Raab annehmen? Die uns bekannten Proben des Fünfundzwanzigpfennigstückes sind nicht geeignet, uns für diese Münze zu erwärmen. Daneben sind die von füddeutscher Seite gegen diese neue Münze vorgebrachten Bedenken doch nicht von der Hand zu weisen. Ich möchte beantragen, das E Hfac aus der Vorlage zu beseitigen.
ei der Einziehung der beschädigten Münzen bitte ich die Entschädigungs⸗ ansprüche möglichst entgegenkommend zu behandell. 8
In der Abstimmung wird die Se; eines Fünfund⸗ zwanzigpfennigstückes unter Ablehnung des Antrages Kirsch mit großer Mehrheit beschlossen. Nach Probe und Gegenprobe gelangt sodann mit schwacher Mehrheit auch der Antrag Raab wegen Ausprägung von Dreimarkstücken zur Annahme. Der Antrag von Strombeck fällt gegen die Stimme des
Kommission beantragten Resolutionen werden angenommen, -68 Petitionen werden durch diese Beschlußfassung für erledigt erklärt. 3
Es folgt die zweite Lesung des am 5. März dem Reichs⸗ e8 unter der Ueberschrift „Ergänzungen des Etatsgesetzes und des Reichshaushaltsetats für 1908“ vorgelegten Gesetz⸗ entwurss (Einführung des Postscheckverkehrs). Die Budgetkommission hat die Vorlage als „2. Nachtrag“ zum Etat für 1908 zur Annahme empfohlen. Danach wird der Reichskanzler ermächtigt, und Scheckverkehr einzuführen. Die Bestimmungen ü die Benutzung des Scheckverkehrs werden durch eine vom Reichskanzler zu erlassende Verordnung getroffen. Die Ver⸗ ordnung ist dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die grundsätzlichen Vorschriften über den Postüberweisungs⸗ und Scheckverkehr sind bis zum 1. April 1912 (Vorlage 1914)
auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln.
Die Kommission schlägt sodann eine Resolution vor,
wonach der ersucht werden soll, in der erwähnten
Verordnung zu bestimmen:
a. daß erhoben werden: I. bei Bareinzahlungen für je 500 ℳ oder einen Teil dieser Summe 5 ₰,
II. für jede Barrückzahlung ea. t0 vom Tausend (Vor⸗ lage vom Tausend) der auszuzahlenden Beträge, b. außerdem eine feste Gebühr von 5 ₰, 3 1
III. für jede Uebertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 ₰, 8
IV. wenn der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen erheischt, außer den unter I bis III aufge⸗ 5 Gebühren für jede weitere Buchung eine Zuschlagsgebühr von 7 ₰;
b. daß die Einziehung der Gebühren sowie der für Formulare zu zahlenden Preise durch Abschreibung von dem zur Zahlung ver⸗ pflichteten Konto geschieht.
Von den Abgg. Beck und Weber (nl.) ist eine Reso⸗
lution beantragt:
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Anordnung dahin treffen zu wollen, daß, sofern und sobald die Einnahmen aus dem Post⸗ scheckverkehr die Betriebskosten voraussichtlich dauernd übersteigen, a. die aus dem Postanweisungsverkehr den Scheckkonten zugeführten Beträge spesenfrei behandelt werden, b. eine Verbilligung der Ge⸗ bührensätze eingeführt wird.“
daß wir ein Fünfmarkstück so wie so daneben brauchen würden, darüber
sein. Die Beschaffenheit der Ränder läßt auch für die Gestaltung der
Die Abgg. Ablaß und Genossen Se- Fraktions⸗ emeinschaft) beantragen, die Nr. der Vorschläge in er Kommissionsresolution zu streichen.
Mündlichen Bericht namens der Budgetkommission er⸗
stattet der Abg. Beck⸗Heidelberg. 8
Abg. Nacken (Zentr.): Meine Freunde stimmen den Beschlüssen der Kommission und auch der Resolution zu. Unsere Bedenken sind in der Kommission teilweise beseitigt worden, und unsere Anträge sind wenigstens teilweise zum Beschluß erhoben worden. Bestimmend für unsere Stellungnahme ist, daß wir Wert darauf legen, daß die Sache endlich einmal praktisch versucht wird. Nach den Erfahrungen bei diesem Versuch werden wir dann zur gesetzlichen Regelung kommen.
Nachdem die Regierung in der Kommission erklärt hat, daß, wenn
wir an der Forderung einer gesetzlichen Festlegung der Gebührensätze
jetzt festhalten, sowie an der Forderung der Verbilligung der Ge⸗ bühren, die Sache auch diesmal wieder wie 1900 im Sande ver⸗ laufen würde, haben meine Freunde geglaubt, ihre Bedenken für die
Zeit des Probeversuchs zurückstellen zu sollen. Wir haben versucht,
auch für die Probezeit die Gebührensätze in das Dispositiv der
Vorlage hineinzuarbeiten, haben dafür aber bei
keine Gegenliebe gefunden; auch der Versuch, die Gebührensätze
herabzusetzen, ist nicht gelungen. Wir haben nur in der Resolution das Verlangen nach einer Herabsetzung der Sätze bei Rückzahlungen von ½ 9 110 pro Mille der zurückgezahlten Beträge durchgesetzt.
Wir können auch bei der finanziellen Lage des Reichs nicht die Ver⸗
antwortung übernehmen, daß dieses zwar für das Wirtschaftsleben
segensreiche Institut der Reichskasse neue Lasten auferlegt, und wir müssen deshalb daran festhalten, daß dieses Institut sich selbst bezahlt.
Wir können die Vorlage um so mehr annehmen, da die Regierung
sich bereit erklärt hat, in jedem Jahre dem Reichstag die gemachten
Erfahrungen mit den “ und den übrigen Bestimmungen
der Verordnung zur Kenntnis zu bringen, und von ausschlaggebender
Bedeutung für unsere Stellungnahme war es, daß nach unserem An⸗
trage die Probezeit auf zwei Jahre abgekürzt ist. Es steht also fest,
daß bis zum 1. April 1912 die Sache gesetzlich zu regeln ist. Aber ich will schon heute keinen Zweifel daran lassen, daß meine Freunde dann unbedingt die gesetzliche Festlegung der Gebühren verlangen werden. Wir werden aber gegen den Antrag Abla stimmen, weil wir bei dessen Annahme befürchten müssen, da die Sache wieder im Sande verläuft. Bei der Gebührenfestsetzung
Antragstellers. Auch der Antrag Arendt und die von der
den ö“ er
der Regierung