1908 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Nach Schluß des Rechnungsjahres werden die Kostenanteile durch den Regierungepräsidenten, für den Landespolizeibezirk Berlin durch *† Polizeipräsidenten, auf Grund des Jahresabschlusses endgültig estgesetzt.

gerehnd die endgültige Festsetzung binnen einer Ausschlußfrist von vier Wochen angefochten, so beschließt der Bezirksausschuß, für den Landespolizeibezirk Berlin der Bezirksausschuß Berlin. Gegen den Beschluß findet binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen Klage beim Oberverwaltungsgericht statt.

§ 8.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung:

1) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Hannover, in denen die Ortspolizeiverwaltung durch die Landräte geführt wird;

2) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Posen, welche hin⸗ sichtlich der örtlichen Polizeiverwaltung den Distriktskommissaren unterstehen;

3) auf diejenigen Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, in denen einzelne Zweige der Ortspolizeiverwaltung Staatsbeamten über⸗ tragen sind.

Die bestehenden Verträge über die Hergabe von Grundstücken und Gebäuden zur Benutzung für die Königliche Ortspolizeiverwaltung werden durch dieses Gesetz nicht berührt. 88 88

Dagegen wird der zwischen der vormaligen Kurhessischen Staats⸗

Zusammenstellung der

und beigedrucktem Königlichen

regierung und der Stadt Cassel abgeschlossene Vertrag vom 28. Ok⸗

tober/28. November 1830 wegen des von dieser Stadtgemeinde zu ent⸗ richtenden Beitrags zu den Kosten der staatlichen Polizeiverwaltung gegen Gewährung einer einmaligen Abfindung von 4 Millionen Mark aus der Staatskasse hierdurch W

Dieses Gesetz trilt vom 1. April 1908 ab in Kraft, für diejenigen Gemeinden jedoch, in welchen am 31. März 1908 die örtliche Polizei⸗ verwaltung ganz oder teilpeise von einer Königlichen Behörde geführt

worden ist, vom 1 yee 5 a 8

Der Minister des igänern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer e Unterschrift nsiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 3. Juni 1908 (L. S.) Wilhelm.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Arnim.

von Moltke. Holle. Sydow.

Werte 1

der von den Königlichen Polizeiverwaltungen benutzten, dem Staate und den Gemeinden gehörigen Gebäude und Inventarienstücke.

Abnfeeaecededrusx

3 4

5 E 6 7 8

Die Polizeidienstgebäude und dazu gehörigen Grundstücke befinden sich

im Eigentume des Staates

im Eigentume der Stadtgemeinde

verwaltung

und haben gegenwärtig

i einen Gebäudewert

einen Inventarien⸗ wert von

einen einen

G vec en Seh. einen Gesamtwert von gn 3 Gesamtwert von

einen

Böeäe Charlottenburg Rixdorf Schöneberg. Königsberg. Danzig. Potsdam. Stettin

Posen Breslau.. Magdeburg. Kiel 1

832 899 272 300 643 760 154 566

1119 819 652 800 31 500

99— b0 ScdoaoUm eeo0—

Hannover Frankfurt a. M. Wiesbaden Koblenz . Cöln.. e—“ .“ hee6“]

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tochto DOtosr O02 6.

510 283 450 1 251 699

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. 2 828888

9000 8

1563 578 94049 335 377 400 4426 85812l— 12 232 . 178 833

65 900 443 727

½ ̊̊ᷓO -

111 080 101 494

11115

970 468

84 273 33 700 155 992

8

8 493 061

Verordnung, Errichtung eines Rheinschiffahrts⸗ gerichts in Crefelklk.

Vom 8. Juni 1908.

Wir Wilhelm, Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 8. März 1879, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte (Gesetzsamml. S. 129) und in Abänderung des § 1 der Verordnung, be⸗ treffend die Sitze und Bezirke der Rheinschiffahrtsgerichte, vom 1. September 1879 (Gesetzsamml. S. 609), was folgt: Einziger Paragraph.

Das Amtsgericht in Crefeld wird vom 1. Juli 1908 ab als Rheinschiffahrtsgericht für seinen Bezirk und den zum Amtsgerichts⸗ bezirk Uerdingen gehörigen Teil des Crefelder Rheinhafens bestellt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegell.

Gegeben Neues Palais, den 8. Juni 1908.

(L. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. irpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Arnim von Moltke. Holle. Sydow.

etreffend die

von Gottes Gnaden König von

8 Fürf von Bülow. von

8 ö . 8 *8 Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Loesener aus Oppeln ist vom 1. Juli d. J. ab zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Koblenz ernannt

worden. Justizministerium. 8 Dem Senatspräsidenten bei dem Oberlandesgericht, Ge⸗ Oberjustizrat Dr. Mac Lean in Königsberg i. Pr. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Versetzt find: der Amtsgerichtsrat Frese in Laasphe nach Castrop und der Amtsrichter Mürau in Mewe nach Thorn.

Dem Notar, Justizrat Albert Hoefer in Finsterwalde ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Justizrat Fensch bei dem Amtsgericht in Wriezen, Dr. Hermann Goldschmidt bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M., Dr. Pohl in Homberg bei dem Amtsgericht in Mörs und Dr. Volquardsen bei dem Ametsgericht in Loitz.

. die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Kruchen vom Landgericht I in Berlin bei dem Kammergericht, Karl Krüger vom Landgericht III bei dem Landgericht I in Berlin, Meyerheim aus Hohen⸗ limburg bei dem Amtsgericht in Herzberg a. H., Dr. Pohl aus Homberg b. Mörs dem Amtsgericht in Iserlohn, die Gerichtsassessoren Dr. Elbers und Dr. Geiß bei dem Landgericht in Hannover, Gelinek bei dem A eericht und dem ee in n Steinbeck bei dem Amtsgericht in Kaukehmen, der frühere ichtsassessor, Knappschaftsdirektor Köhne in Bochum bei dem Landgericht daselbst und der

5 957 890.

8 7

Großherzazlich hessische Regierungsassessor Dr. Goldschmidt

bei dem tsgericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M. Der Erste Staatsanwalt, Geheime Justizrat Muhle in Altona, die Amtsgerichtsräte Struzyna in Breslau und Weber in Adelnau, der Amtsrichter Zenthoefer in Guben, der Rechtsanwalt, Justizrat Rohrer in Lötzen und der Rechts⸗ anwalt Rudolf Jacoby in Danzig sind gestorben.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 10 903 das Polizeikostengesetz, vom 3. Juni 1908, und unter

Nr. 10 904 die Verordnung, betreffend die Errichtung eines V

Rheinschiffahrtsgerichts in Crefeld, vom 8. Juni 1908. Berlin W., den 19. Juni 1908. 8 8 Königliches Gesetzsammlungsamt.

Krüer. 9

Abgereist:

der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, mit Urlaub.

Preutßen. Berlin, 20. Juni.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben gestern im hiesigen Königlichen Schlosse den neuernannten amerikanischen Botschafter Mr. Dr. Hill empfangen.

In der am 19. Juni 1908 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. von Bethmann Hollweg ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den Ausschußanträgen zu dem Entwurfe von Vorschriften, be⸗ treffend den Verkehr mit Essigsäure, zu der Vorlage, betreffend die Unfallversicherung der Seefischer, zu der Vorlage, be⸗ treffend Aenderungen verschiedener Bestimmungen über die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, und zu dem Antrage des König⸗ reichs Sachsen, betreffend Gestattung des Feilbietens von Jungbier im U ziehen innerhalb des amtshauptmannschaft⸗ lichen Bezirks und der Stadt Leipzig, die Zustimmung erteilt. Die Reichstagsbeschlüsse vom 28. April d. J. zu Petitionen um Aufhebung der Fahrkartensteuer und Einführung einer Steuer auf Zündhölzer sowie, betreffend die zweite Haager

riedenskonferenz, wurden dem Reichskanzler überwiesen. Dem eschlusse des Reichstags vom 8. Januar d. J, betreffend die Einführung von Handelsinspektoren, und dem Antrage Württem⸗ bergs, betreffend die Aenderung der Verordnung über den Be⸗

trieb von Bäckereien und Konditoreien, wurde keine Folge ge⸗ geben. Beigetreten wurde den Ausschußanträgen zu dem . trage des Königreichs Sachsen, betreffend die Verleihung der im § 104 g der Gewerbeordnung bezeichneten Rechte an den Verband der Barbier⸗, Friseur⸗ und Perückenmacherinnungen für das Königreich Sachsen (Landesverband Sachsen). Endlich wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

In der Zeit vom 1. April 1908 bis zum Schlusse des Monats Mai sind, nach dem „Zentralblatt für das Deutsche Reich“, folgende Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Steuern und Gebhühren abzüglich der Ausfuhrvergütungen usw., sowie Einnahmen vder Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung und der Reichseisenbahnverwaltung zur Anschreibung gelangt:

Kölle 96 409 980 (gegen das Vorjahr 13 072 863 ℳ), Tabaksteuer 1 521 295 (+ 9977 ℳ), Zigaretten⸗ steuer 2 637 736 (+ 275 877 ℳ), uckersteuer 21 053 830 (— 150 097 ℳ), Salzsteuer 7 877 489 (— 167 592 ℳ), Branntweinsteuer: a. Maischbottichsteuer 422 880 (+ 200 236 ℳ), b. Verbrauchsabgabe und Zuschlag 21 399 435 (— 1359 800 ℳ), c. Brenn⸗ steuer 724 519 (+ 568 637 ℳ), Schaumweinsteuer 902 334 (— 69 491 ℳ), Brausteuer 3 314 257 (— 511 193 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 768 404 (s— 79 510 ℳ), Spielkartenstempel 273 651 (— 2040 ℳ), Wechselstempelsteuer 2 824 261 (— 23 457 ℳ), Reichs⸗ stempelabgaben: I. Ueberweisungssteuern: A. von apieren 3 812 401 (— 4 221 016 ℳ), B. von Kauf⸗ und sonstigen Anschaffungsgeschäften 1 698 763 (— 285 775 ℳ), C. von Lotterielosen: a. für Staatslotterien 5 557 354 (+ 664 816 ℳ), b. für Privatlotterien 1 871 947 (— 207 818 ℳ), II. Reichseigene Steuern: A. von Fracht⸗ urkunden 2 245 507 (+ 188 417 ℳ), B. von Personen⸗ fahrkarten 2 136 949 ( 311 815 ℳ), C. von Er⸗ laubniskarten für Kraftfahrzeuge 269 103 (+ 84 483 ℳ0), D. von Vergütungen an Mitglieder von Aufsichtsräten 1 182 340 (— 449 563 ), Erbschaftssteuer 3 080 567 (+ 459 426 ℳ), Statistische Gebühr 243 420 (— 9083 ℳ), Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung 99 538 309 (+ 3 814 654 ℳ), Reichseisenbahnverwaltung 19 377 000 (— 871 000 ℳ). 8

Die zur Reichskasse gelangte Isteinnahme abzüglich der S usw. und der Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen: Zölle 92 900 810 (s— 11 257 673 ℳ), Tabaksteuer 1 694 153 (+ 174 605 ℳ), Zigarettensteuer 2 680 536 (+ 689 855 ℳ), Zucker⸗ steuer 27 490 208 (+ 2239 556 ℳ), Salzsteuer 9 671 646 (+ 258 849 ℳ), Branntweinsteuer: a. Maisch⸗ bottichsteuer 30 521 (+ 119 392 ℳ), b. Verbrauch⸗ abgabe und Zuschlag 21 596 734 (+ 521 721 ℳ), c. Brenn⸗ steuer 724 519 (+ 568 637 ℳ), Schaumweinsteuer 594 862 (— 33 596 ℳ), Brausteuer und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 6 719 658 (+ 189 301 ℳ), Spielkarter⸗ stempel 347 9655 (+ 3296 ℳ), Wechselstempelsteuer 2 824 261 (— 23 457 ℳ), Reichsstempelabgaben: I. Ueberweisungssteuern: A, von Wertpapieren 3 736 153 (— 4136 596 ℳ), B. von Kauf⸗ und sonstigen Anschaffung⸗ geschäften 1 664 498 (— 279 898 ℳ), C. von Lotterie losen: a. für Staatslotterien 5 557 354 (+ 664 846 b. für Privatlotterien 1 847 680 (— II. Reichseigene Steuern: A. von Frachturkunden 2 200 598 % (+ 184 650 ℳ), B. von Personenfahrkarten 2 094 210 (— 305 578 ℳ), C. von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeug 263 721 (+ 82 793 ℳ), D. von Vergütungen an Mr⸗ von Aufsichtsräten 1 158 694 (— 440 570 Erbschaftssteuer 3 080 567 (+ 459 426 ℳ),

Gebühr 243 420 (— 9083 ℳ).

Die im Reichseisenbahnamt bearbeitete Uebersichts⸗ karte der Eisenbahnen Deutschlands in 6 Blänuemn nebst dem zugehörigen Verzeichnis der deutschen Eiser⸗ bahnstationen und ihrer Verwaltungen ist in neue Auflage erschienen. Ferner ist die Sammlung von Ueber⸗ sichtsplänen wichtiger Abzweigungsstationen der Eisenbahnen Deutschlands neubearbeitet. Die Karte nedi Verzeichnis ist zum Preise von 9 ℳ, die Sammlung von 1 sichtsplänen zum Preise von 1 durch den Buchhande (Verlag von Max Pasch, Königlichem Hofbuchdrucker, Berlin SW. Ritterstraße 50) zu beziehen.

Der Großherzoglich badische Gesandte, Wirkliche Geheim⸗ Rat Graf von Berckheim hat Berlin verlassen. Währe seiner Abwesenheit führt der Großherzoglich badische Bevel⸗ mächtigte zum Bundesrat, Wirkliche Geheime Rat Schert: die Geschäfte der Gesandtschaft.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Iltis 813 in Hankau eingetroffen und beabsichtigt übermorger na

Nganking zu gehen.

1

In der Zweiten und Dritten Beilage zur heutigen Numme des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die vom Reicht⸗ eisenbahnamt aufgestellte tahellarische Uebersicht der 84 triebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für . Monat Mai 1908 veröffentlicht, auf die am Donnerstag dieser BEE“ hingewiesen worden

Hamburg.

Seine Majestät der Kaiser und König †n „W. T. B.“ zufolge, gestern abend von Hannover über Cer⸗ und Lüneburg in Hamburg eingetroffen und hat Sich Bord der „Hohenzollern“ eingeschifft.

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203 347

Statistisce 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Im österreichischen Abgeordnetenhause stand gestern die Fortsetzuing der Beratung des Budgets auf der Tagesordnung. 1

Im Verlaufe der Debatte betonte, „W. T. B.“ zufolge, der Abg. Funke, es wäre im Interesse des nationalen Friedens gelegen, wenn in Böhmen auch die administrative Trennung durchgeführt würde. Die Deutschen seien immer zur nationalen Verständigung bereit, nur müßten die Tschechen das verrostete Rüftzeug des böhmi⸗ schen Staatsrechts in die Rumpelkammer werfen und ihre Auffassung von der Einheit und Unteilbarkeit Böhmens in moderne Anschauungen umsetzen. . Gegen Schluß der Sitzung beantwortete der Unterrichts⸗ minister Dr. Marchet die Interpellationen, betreffend die angeblichen Aeußerungen des Kaisers über die Hochschulvorgänge. b V * Der Minister erklärte, er sei grundsätzlich außer stande, über den Inhalt der Aeußerungen Aufklärung zu geben, stehe andererseits aber richt an, der Wahrheit gemäß zu konstatieren, daß die Bemerkungen des Kaisers vielleicht an einen oder anderen Vorgang der letzten Zeit anknüpften, bestimmt aber weder gegen die Rektoren überhaupt, noch auch gegen die unter voller Zustimmung des Ministers gefaßten Be⸗ schlüsse der Rektorenkonferenz sich richteten.“ Es sei daher zur Be⸗ unruhigung der Oeffentlichkeit oder der interessierten Personen eine Veranlassung absolut nicht gegeben.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer stand die Interpellation über Marokko zur Erörterung.

Zu Beginn der Debatte fragte der Abg. Gervais (sozialradikal), ob die Regierung der von der Kammer schon so oft gebilligten Politik treu bleibe, welches die Weisungen für den General d'Amade seien und ob die Regierung fortfabre, die Algecirasakte als Grundlage des französischen Vorgehens zu beobachten. Gervais empfahl, nach dem Bericht des „W. T. B.“, Neutralität zwischen Abdul Asis und Mulay Hafid. Der Abg. Deschanel (Republikaner) erklärte hierauf, Frankreich müsse sich bewußt bleiben, daß es Abdul Asis sei, der die Algecirasakte im Namen Marokkos gezeichnet habe. Europa könne einen Sultan, den Marokko die Freiheit habe, sich selbst zu wählen, nur anerkennen, wenn dieser die Algecirasakte unterschreibe. Der Redner schloß, Frankreich kämpfe seit 1834 um seine Stellung am Mittelmeer. In dem neuen Frankreich, welches es sich dort geschaffen habe, müsse es sich der Zugänge versichern; dies sei der Grund seines sehr begrenzten Vorgehens.

Nachdem der Abg. Jaurès ebenfalls um Bekanntgabe der dem General d'Amade gegebenen Weisungen gebeten hatte, verlas der Minister des Aeußern Pichon die d’'Amade er⸗ teilten Instruktionen.

Die Instruktionen konstatieren zunͤchst die Verwicklungen, die durch das Auftreten Mulay Hafids verursacht worden sind, der das haupt ächlichste Hindernis für die Pazifikation der Schauja bildet. Sie erkennen sodann an, daß durch das entschiedene Vorgehen d'Amades dieses Gebiet gesäubert worden sei, und erklären schließlich, daß es sich jetzt darum handele, in der Schauja das normale Regime wieder herzustellen, die Ordnung und die Achtung vor der Autorität durch Verstärkung der Macht der lokalen Behörden wieder zur Geltung zu bringen und der Anarchie ein Ende zu bereiten. „Wir zählen darauf,“ heißt es weiter, „daß diese Ergebnisse nächstens erreicht werden, wir sind entschlossen, die Okkupation aufrechtzuerhalten und sie erst aufzugeben, sobald wir uns zurückziehen können, ohne daß die allgemeine Sicherheit gefährdet wird und wofern nicht neue Verwicklungen eintreten, welche die Lage ver⸗ schärfen und uns zwingen würden, zurückzukehren. Deshalb muß man den Eingeborenen beibringen, daß sie sich selbst um Ordnung, Frieden und Sicherheit kümmern müssen.“ Die Instruktionen stellen dann fest, daß die an den Hauptpunkten des Schaujagebietes aufge⸗ stellten Posten die Grundlage für etwaige Operationen bilden, für die lokale Sicherheit sorgen sollen und die Stützpunkte bilden werden für die marokkanischen Elemente der Polizei. „Den scherifischen Auto⸗ ritäten werden wir so zeigen, daß wir eine direkte Einmischung ver⸗ meiden wollen und daß wir auf die Mitarbeit der von dem Machsen erwählten Anführer rechnen, denen man noch einheimische Kräfte beiordnen wird. Diese Kräfte sollen zunächst aushilfsweise ver⸗ wendet werden und zwar nach Mböglichkeit in den an der Peri⸗ pherie gelegenen Posten. Sobald dieser Organismus genügende Garantien bieten wird, werden wir ihn sich selbst überlassen. Ein Mittel zur Wiederberstellung friedlicher Verhältnisse ist die Entfaltung einer ärztlichen Hilfstätigkeit. Das Endziel der Bemühungen des Generals d'Amade soll die Schaffung sicherer Zustände durch die Wiedereinsetzung der Ortsbehörden sein. Wir dürfen hoffen, daß unsere Aufgabe, die völlige Ruhe in dem Lande wiederherzustellen, in kurzer Zeit gelöst sein wird, sodaß es der gemäß der Algecirasakte einzurichtenden Polizei möglich sein wird, ihren Dienst zu versehen. Dann werden wir unsere Intervention beendigen können.“

Hiernach verlas Pichon die Instruktionen, die der General Lyautey am 19. Mai d. J. von der Regierung erhalten hatte. Diese sind kurz folgende:

Zur Durchführung der französisch⸗marokkanischen Vereinbarungen von 1901 und 1902 wird der General Lyautey zum Oberkommissar ernannt, um gemeinsam mit dem Oberkommissar des Machsen die Beschlüsse der beiden Regierungen auszuführen. Das Vorgehen der französischen Truppen in der Grenzregion hängt von den französisch⸗marokka⸗ nischen Abmachungen ab und wird bestimmt durch die Unterdrückung der gegen Algier gerichteten Angriffe. Die Abmachungen begreifen in sich die Anerkennung des Machsen im Westen von Algier, die Integrität des scherifischen Reiches und Frankreichs Verpflichtung, vor⸗ kommenden Falles den Sultan ju unterstützen, seine Macht über die Stämme zu sichern, und bezwecken schließlich, die früheren normalen Beziehungen und den Handelsverkehr her⸗ zustellen. Die Zusammenarbeit beider Regierungen geschieht mittels einer gemischten Kommission, die alle Grenzfragen regelt. Frankreich allein hat das Recht, dem Machsen in der Instruktion der Polizeitruppen zur Seite zu stehen, insbesondere in der Ebene von Udschda und Trifa mit ständigen Abteilungen. Frankreich hat nicht die Absicht, die Kosten der Pazifizierung des Grenzgebiets durch französische Truppen sicherzustellen. Die Ein⸗ richtung der gemischten Polizei bleibt die Grundlage des Vorgehens. Die Jastraktionen erwähnen ferner die Besetzung von Udschda, die Unterdrückung der Beni Snassen, die Aufstellung von Militärposten gegen die Wiederkehr solcher Angriffe und die Züchtigung der Harka des Mulay Lhassen. „Der Machsen hat keine Einwendung erhoben“, heißt es zum Schluß, denn wir haben nur unsere Rechte gewahrt und sind der Ansicht, daß die Pazifizierung des Grenzlandes nur durch die Wiedereinsetzung der einheimischen Behörden, die im Einvernehmen mit uns handeln, geschehen kann. Die Aktion des Generals Lyautey muß dem Machsen unsere Loyalität und unsere Mäßigung beweisen und die Nützlichkeit der Mitwirkung, die wir ihm versprochen haben. Die Aktion soll auch im Einklang mit Jonnart und Regnault darchgeführt werden.“

Nachdem der Minister noch mitgeteilt hatte, daß die dem General d'Amade erteilten Instruktionen den Signatarmächten der Algecirasakte notifiziert worden seien, konstatierte der Abg. Jaur ês mit Befriedigung, daß die mit Bestimmt⸗ vorübergehenden Charakter des Vorgehens in Marokko

ätigt habe, und fuhr dann fort: Er glaube aber, die Regierung gehe in der Schätzung ihrer recht⸗ lichen Verpflichtungen gegen Abdul Asis zu weit und sie täusche sich über die verschiedenen Machtmittel der beiden Sultane. Alle, mit Ausnahme der französischen Diplomatie, sähen in Abdul Asis einen llenen, und Frankreich habe es erreicht, daß mit Mulay Ha

das einige Mmokko ihm entgegenstehe. Hafid habe Fes, El Ksar und Tetuan besetzt und werde bald unweit der Küste sein und Frankreich die ernstesten Probleme stellen. Frankreich wolle leidenschaftlich den Frieden, es würde aber niemandem auch nur den geringsten Einfluß auf die Freiheit seiner Entschlüsse, weder in seinen inneren Angelegenheiten, noch in seinen äußeren, noch auf die Wahl seiner Allianzen einräumen. Als Jaurès diese Anspielungen auf Interventionen fremder Mächte machte, rief Pichon energisch, auch nicht ein einziges Mal habe irgend eine Macht Frankreich gesagt, daß es die Algecirasakte über⸗ schreite. Niemals habe irgend wer von Frankreich die soeben an⸗ gedeuteten Versicherungen verlangt. Pichon schloß, es hieße den Patriotismus der Regierung schlecht kennen, wenn man glaube, hätte es zu ähnlichen Ermahnungen kommen lassen können. Jaur s fügte hinzu. in einer politischen Korrespondenz sei von einer deutschen Note die Rede gewesen, in der angefragt worden sei, ob Frankreich seine Truppen zurückziehen würde. Zwei Tage später habe der Botschafter Cambon den deutschen Staatssekretär von Schön besucht, „Ich verlange nur Eines für Frankreich“, rief Jaurs2, „und das ist, daß in Zukunft das Traurige dieser zufällig zusammenfallenden Ereignisse vermieden werde“. Der Minister Pichon erwiderte hierauf: „Herr Jaurès, ich weiß nicht, wer Sie dazu ermächtigte, im Namen Deutschlands zu sprechen, wie Sie es tun. Niemals führten dessen Vertreter mir gegen⸗ über eine Sprache, welche die Ihrige rechtfertigen Jaurès erwiderte, dieselben Gerüchte seien von anderen beunruhigten Deputierten verbreitet worden, werde er allein angegriffen? Darauf fuhr er in Rede fort und schloß mit der Bemerkung, keine Notwendigkeit bestehe, Abdul Asis, dessen Herrschaft nur noch einer Ruine gleiche, fernerhin zu stützen, und beschwor den Minister des Aeußern, die Akte von Algeciras nicht zu überschreiten, um die politische Atmosphäre, die ohnehin so gespannt sei, nicht noch mehr zu gefährden. (Pichon wollte reden, wurde aber durch den Lärm auf der äußersten Linken daran gehindert, wo die Abgeordneten, trotz der Bitten Jauroès', mit den Pultdeckeln schlugen.) Der Präsident Brisson bemerkte, der Ausdruck des Ministers des Aeußern habe seinen Gedanken über⸗ schritten, denn niemand in der Kammer spreche in einem anderen Namen als in dem Frankreichs. Pichon stimmte der Erklärung des Kammerpräsidenten bei und fügte hinzu, niemals habe der Vertreter einer fremden Macht eine Sprache geführt, wie sie Jauros im Sinne habe. Die Instruktionen für die Generale d'Amade und Lyautey seien vollkommen unabhängig gegeben worden, ohne daß ein Druck irgend welcher Art, von wem auch immer, ausgeübt worden sei. Der Minister fügte hinzu, er habe Europa immer regelmäßig benach⸗ richtigt, denn Frankreich werde sich nicht von den Mächten absondern, mit denen es Verträge zur Wiederherstellung der Ordnung abgeschlossen habe. Ueber die im Parlament angekündigten Grenzen sei man nicht hinausgegangen. „Unsere Aktion“ sagte Pichon, „ist eine pro⸗ visorische, sie nützt uns sowohl wie ganz Europa“. Sodann be⸗ dauerte der Minister die Angriffe auf den General d'Amade und die Truppen und lobte ihren Mut, ihre Manneszucht und ihre Menschlichkeit. Sobald günstige Verhältnisse für eine allmähliche Räumung Marokkos vorliegen würden, werde man sie benutzen. Der Minister zählte hierauf die Wohltaten auf, die den Hafenstädten durch die französisch⸗spanische Aktion erwiesen und allen Europäerkolonien zugute gekommen seien. „Wir haben“, erklärte Pichon, „den in Algeciras offiziell erhaltenen Auftrag loyal erfüllt. Dank der geschaffenen Sicherheit kann Europa in einem Lande Handel treiben, das ehedem der Anarchie preisgegeben war. Wir haben den Dank Europas verdient. Wenn wir aus Marokko zurückgehen, werden wir geordnete e hinterlassen.“ In seinen weiteren Aus⸗ führungen sagte Pichon: „Abdul Asis ist noch immer der einzige legi⸗ time Sultan von Marokko, bei ihm sind unsere Vertreter beglaubigt. Die Abgeordneten Hafids wurden nirgends in den Kanzleien empfangen. Wenn die Marokkaner Abdul Asis verlassen haben, so ist dies nicht aus dem Grunde geschehen, weil er sich für Frankreich bloßgestellt, sondern weil er vor Europa versprochen hatte, Reformen durchzuführen. Solange Mulay Hafid den heiligen Krieg gegen die Europäer auf seine Fahne schreibt, solange wird er von Europa nicht anerkannt werden r. oder jeder andere müßte vor seiner An⸗ erkennung alle Verträge Marokkos mit Frankreich oder Europa unter⸗ jeichnen. Niemals hatte Frankreich die Mission, dem Sultan von Marokko die Investitur zu erteilen. Das gebührt allen Signatar⸗ mächten der Algecirasakte. Keine Macht kann allein handeln. Die Lage in Marokko ist die beste. Unsere Politik ist weit davon ent⸗ fernt, den allgemeinen Frieden zu gefährden, zu dem Frankreich mehr beizutragen weiß als irgend jemand und für den wir mit einer von Tag zu Tag größeren Hingebung tätig sind. Wir verfolgen eine Politik der Vorsicht und der Aufrichtigkeit und bitten um die Billigung der Kammer.“

Nach einer Einwendung des Abgeordneten Denis Cochin, der der Befürchtung Ausdruck gab, daß Frankreich zu schwach gewesen sei, indem es Mulay Hafid habe Fes ein⸗ nehmen lassen, obwohl es früher Abdul Asis unterstützt habe, wurde zur Abstimmung über eine von der Regierung gebilligte Tagesordnung geschritten, in welcher der Regierung das Ver⸗ trauen ausgesprochen wird, ohne Einmischung in die inneren Angelegenheiten Marokkos und in Uebereinstimmung mit der Algecirasakte die Rechte und die Würde Frankreichs in Marokko zu wahren. Die Kammer nahm die Tagesordnung mit 323 gegen 117 Stimmen bei 116 Stimmenthaltungen an.

Rußland.

8„ der vorgestrigen Sitzung der Duma lag der Etat des Volksaufklärungsministeriums zur Beratung vor. Der Referent der Schulbildung⸗kommission Professor Kapustin wies nach dem Bericht des „W. T. B.“ auf die hohe Bedeutung eines richtig organisierten Schulwesens für sämtliche Schichten der russischen Bevölkerung hin und trat für möglichste Vermehrung der Mittel des Volksaufklärungsministeriums ein. Der Präsident der Schulbildungs⸗ kommission Professor von Anrep (Oktobrist) bekannte sich als ent⸗ schiedenen Gegner der revolutionären Studentenorganisationen, die deutlich einen verbrecherischen Anstrich bekämen; doch könne er die Schuld an diesem Umstande nicht ausschließlich der Jugend bei⸗ messen. Der Redner verlangte die akademische Autonomie unter einer vernünftig organisierten Kontrolle durch die Regierung und schloß unter stürmischem Beifall des Zentrums und der Rechten mit dem Hinweis auf den gesunden, nicht vor⸗ eingenommenen Patriotismus und Nationalstolz, den die Schulen aller Kategorien nach Ansicht der Fraktion der Oktobristen den Schülern anerziehen müßten. Der Abg. Samislowski (äußerste Rechte) beschrieb die nicht nur der studierenden Jugend, sondern auch häufig der Universitätsbehörden sich bemächtigende revolutionäre Be⸗ wegung an den höheren Lehranstalten und erklärte, die vollständige Ausrottung der Politik an den Lehranstalten sei die notwendige Vor⸗ bedingung zu einer erfolgreichen Eröffnung der Universitäten.

b Italien.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer fragte der Abg. Galli, ob Italien an dem Prinzip der Nicht⸗ intervention in die inneren marokkanischen An⸗ gelegenheiten auch für den Fall festhalten wolle, daß Mulay Hafid irgend einen Hnfen besetzen würde.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erwiderte der Unterstaats⸗ sekretär des Aeußern Pompilj, daß es den Anschein habe, als ob Mulay Hafid auf dem Wege sei, sich eine vorherrschende Stellung zu er⸗ werben. Der Unterstaatssekretär erinnerte daran, daß Italien in Marokko weder eigene Pläne noch besondere Interessen verfolge. Italien beschränke sich darauf, die Rechte auszuüben und die Pflichten zu erfüllen, die es als Unterzeichnerin der Akte von Algeciras besitzt. Der Unter⸗ staatssekretär fügte hinzu, daß die beiden Mächte, die wegen ihrer geographischen Lage gegenüber von Marokko sowie wegen der be⸗ sonderen Bedeutung ihre ande von den

zwanzig warum

würde“.

seiner

Mächten mit einem besonderen Mandat betraut worden seien, stets mit vollkommener Loyalität vorgingen und daß man keine Ursache habe, daran zu zweifeln, daß ihre Haltung auch in Zukunft die gleiche sein werde Die kürzlichen Erklärungen Pichons seien dafür eine Bürgschaft.

Der Konflikt mit den Vertretern der Presse ist beigelegt. Die Kommission der Journalisten ist gestern früh vom Kammerpräsidenten empfangen worden und hat bei dieser Gelegenheit anerkannt, daß der Präsident in der vorgestrigen Sitzung die Rechte der Presse vollkommen einwandfrei gewahrt habe. Sie lud deshalb die Kollegen ein, auf die Pressetribüne zurückzukehren, welcher Aufforderung diese nachkamen. San⸗ tini hat infolge des Zwischenfalls dem Abg. Barzilai seine Zeugen geschick. v1““

8 1 Schweiz. Der Nationalrat hat den Antrag auf Einführung eines Bundesmonopols für den Handel mit Getreide und Mehl, „W. T. B.“ zufolge, ohne Wider

spruch für erheblich erklärt, nachdem der Bundesrat sich mit

dem Antrag einverstanden erklärt hatte.

Türkei. Infolge des fortgesetzten Verlangens der Pforte hat, laut

Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“, die

griechische Regierung eingewilligt, den egriechischen. Konsul Zulumis von Samos abzuberufen.

Bulgarien.

Durch einen gestern erschienenen Erlaß des Fürsten wird, „W. T. B.“ zufolge, die Sobranje zu einer kurzen außer ordentlichen Tagung für den 28. Juni einberufen.

Amerika.

Der Republikanische Konvent hat, „W. T. B.“ zu⸗ folge, gestern das Kongreßmitglied James Sherman zum Kandidaten für die Vizepräsidentschaft nominiert und sich darauf vertagt.

Der Nachfolger Tafts als Staatssekretär des Krieges wird, obiger Quelle zufolge, Luke Wright von Tennessee, der früher Botschafter in Tokio war.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ herrscht infolge der Gerüchte über Unruhen in Urmia und über ein Vorrücken türkischer Truppen gegen Salmas in Täbris starke Gährung

Amtlich wird gemeldet, daß die nach Padang auf Java gesandten Verstärkungen einen Nachtangriff bei Kapetanam in Nieder⸗Padang abgeschlagen haben, ohne einen Verlust zu erleiden. Von den Angreifern wurden sechs getötetJund einer verwundet.

Afrika.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tanger erfährt, machte sich gestern unter den Fgee.nes große Erregung infolge des Gerüchts geltend, daß die Franzosen landen wollten, um für den Fall, daß Mulay Hafid zum Sultan proklamiert würde, den Ausbruch von Unruhen zu verhindern. Auch die marokkanischen Behörden zogen alle Streitkräfte von außerhalb

ür den Sicherheitsdienst in der Stadt zusammen. Die Mann⸗ chaften sind mit Extramunition versehen und mit besonderen Instruktionen, über die nichts Näheres bekannt ist. Die Ge⸗ birgsbewohner protestierten energisch gegen die Erbauung von Polizeikasernen und gegen das Aufstellen von Wachen in den Vorstädten, deren sofortige Zurückziehung sie fordern.

Dem „Matin“ wird hierzu gemeldet, daß die Gegner des Sul⸗ tans Abdul Asis den Plan gefaßt hatten, bei dem gestrigen Gottes⸗ dienst in der großen Moschee in Tanger Mulay Hafid zum Sultan ausrufen zu lassen, indem sie in dem Gebet für den Herrscher den Namen Abdul Asis durch Mulay Hafid er⸗ setzen wollten. Der Machsen, der rechtzeitig von diesem Plan in Kenntnis gesetzt worden sei, habe die Führer der Hafidisten festnehmen lassen. Durch ein starkes Aufgebot von Geheim⸗ agenten und BIE in und vor der Moschee sei die Proklamierung Mulay Hafids zum Sultan verhindert worden. Es sei dies aber ein Ereignis, auf das man sich jeden Augen⸗ blick gefaßt machen müsse.

Der französische Konsul in Casablanca berichtet, „W. T. B.“ zufolge, daß die Shragna und andere Stämme in der Gegend von Marrakesch verschiedene Zusammenstöße mit Hafidischen Truppen hatten, bei denen diese geschlagen

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Ritter⸗ gutsbesitzer Hirt in Kammerau (Kr. Schweidnitz), Vertreter des Stadt⸗ und Landkreises Schweidnitz und des Kreises Striegau im Regierungsbezirk Breslau (kons.), ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute gestorben.

Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 19 d. M., hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Entlassung; Einziehung eines Konsulats. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Deutschen Reichs für die Zeit vom 1. April 1908 bis Ende Mai 1908. 3) Post⸗ und Telegraphenwesen: Abänderung der Tele⸗ graphenordnung vom 16. Juni 1904. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betr. die zollfreie Zulassung von Warenmustern; Erlaß des Frachturkunden⸗ stempels aus Billigkeitsrücksichten. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiirvtt.

Das schwedische Postwesen im Jahre 1906.

Die schwedische Postverwaltung hat vor einiger Zeit einen Bericht über ihre Geschäftsführung im Jahre 1906 herausgegeben, der zugleich einen Ueberblick über die Entwicklung der einzelnen Dienstzweige im vorangegangenen Jahrzehnt gewährt. Bei den mannigfachen Be⸗ ziehungen geistiger und wirtschaftlicher Art, die zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden bestehen, bietet der Bericht auch für uns viel

Archiv für Post und Telegraphie“ ver