1908 / 197 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Aug 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Grund des 75 a des eentwecheef e sbes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 379) ist der Zentral⸗Krankenkasse der Maurer, Gipser, Weißbinder und Stuckateure Deutschlands „Grundstein zur Einigkeit“ (E. H.) in Altona von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzee genügt. . Berlin, den. 18. August 1908. JPHer Rech kanzler. Im Auftrage: Wuermeling.

u

In Timmel wird am 17. September 1908 mit einer

eesteuermannsprüfung und in Rostock am 21. Sep⸗ tember 1908 mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt, mit der eine Seesteuermannsprüfung verbunden wird, begonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außeretatsmäßigen Geologen bei der Geologischen Landesanstalt und Privatdozenten an der Berg⸗

8 1G erli i-: 1 akademie zu Berlin Dr. phil. Arnold Bode zum etats zirke die Gefahr von Unruhen oder Aufständen nach sich zieben würde.

Die Gründe sind in der die Versagung aussprechenden Verfügung

mäßigen Professor der Bergakademie zu Clausthal zu er⸗

nennen,

ausendorf in Oppeln und Schaefer in Koblenz den

Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen sowie der Wahl des Direktors Dr. Rosenboom an dem

Progymnasium in Geldern zum Direktor des Gymnasiums in

Eschweiler die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

over betrauten bisherigen Direktor des Königlichen Schau⸗ piels in Berlin Ludwig Barnay den Charakter als Ge⸗ eimer Intendanzrat zu verleihen.

v11““

Bekanntmachung.

„Unter Bezugnahme auf § 4 der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗ scheideraspiranten Walter Nehm aus Limburg /Lahn die ö zum Betriebe des Gewerbes der Rarkscheider von uns erteilt worden ist. wird seinen Wohnsitz in Limburg Lahn nehmen. Bonn, den 19. August 1908. 8 Königliches Oberbergamtk. 8 Baur. 8

111“

Nichtamtliches.

Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 21. Augustt.

Der englische Schatzkanzler Mr. Lloyd George ist, W. T. B.“ zufolge, heute von Frankfurt hier eingetroffen

und gedenkt sich einige Tage in Berlin aufzuhalten, um sich über die Einrichtung der Alters⸗ und Invalidenversorgung zu

den Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ mann Hollweg im Reichsamt des Innern aufgesucht. .“ . 8 8 es „W. T. B.“ ist der R.⸗P.⸗D. „Prinz⸗

Regent“ mit den von S. M. S. „Bussard“ und „See⸗

adler“ abgelösten Besatzungsteilen am 19. August in Neapel geroffen und hat gestern die Reise nach gesetzt.

eingetroffen und geht heute von dort nach Pangani in See. S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ ist gestern von Canton nach Hongkong in See gegangen.

Cronberg, 20. August. Seine Majestät der Kaiser lich persönlichen Erscheinen bei der zuständigen Behörde beantragt und

und König, der gegen 3 Uhr Nachmittags mit dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen und den griechischen Herrschaften in Automobilen von Mainz abgefahren war, ist um 3 ¾ Uhr hier eingetroffen.

-b“ 1 Die Kammer hat die Zusatzakte zum Congo⸗An⸗ gledfrnngsereräg und hierauf den Gesetzentwurf, etreffend die Uebernahme des Congostaates durch Belgien, mit 83 gegen 55 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen

angenommen.

in zweiter Lesung angenommen. Serbien.

Die außerordentliche Session der Skupschtina ist dur einen Königlichen Ukas gestern geschlossen worden. s

Koloniales.

Der Kaiserliche Fouverneur des Schutgebiets . hat am

4 März d. J. eine Verordnung, betreffend das Wander⸗ gewerbe, erlassen, die folgendes bestimmt:

§ 1. Wer außerhalb der Gemarkung seines Heimatsdorfes oder

seines Wohnorts für eigene oder fremde Rechnung Handel treiben will (Wanderhändler), bedarf der Erlaubnis. Unter den Begriff „Wanderdändlier’ fallen nicht die Inhaber oder Leiter voa Faktoreien, die dauerad betrieben werden.

stellung eines Wandergewerbescheins § 2. Eines Hesiteer ts

den Regierungs⸗ und Forsträten Cusig in Breslau,

Walter Nehm

S. M. S. „Bussard“ ist am 18. August in Sadani 1b 1 gust dani eurepäischen Firma können bei

Ersatzscheins 7 Satz 2) oder eines Erneuerungsscheins 7 Satz 3)

sein Gewerbe ausübt, Anzeige macht.

- 1 Hierauf wurde das gesamte Kolonial⸗ gesetz mit 90 gegen 48 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen

fertiggestellt. Lolodorf zu erwarten,

gebaut

wältigen.

Erlaubnis wird erteilt durch Aus.

scheins bedarf nicht: wer im Schutzgebiet durch eigene landwirtschaft⸗ liche oder gewerbliche Tätigkeit gewonnene Nahrungs⸗ oder Genuß⸗ des Urwaldes, oder Schuldverschreibungen auf

mittel, oder wer se gewonnene Erzeugnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei der Hausindustrie feilbietet. § 3. Der Wandergewerbeschein wird ausgestellt durch die für den Stammesbezirk Station). Will der Wanderhändler in einem anderen Bezirke Handel treiben, so hat er sich vorher bei der für diesen Bezirk zu⸗

oder ständigen Wohnort zuständige Lokalverwaltungsbehörde (Bezirksamt, betreffend Aenderung der Anlage B zur Eisenbahnverkehrsor

ständigen Lokalbehörde zu melden. § 4. Der Wandergewerbeschein V

wird ausgestellt für die Dauer eines Rechnungsjahres. Für das diesem

Rechnungsjahr folgende Rechnungshalbjahr sowie für die zweite Hälfte

eines Rechnungsjahres sind auf Antrag Scheine mit halbjähriger

Gültigkeit auszustellen.

Ist die Zeit für Ausstellung eines Wander⸗

gewerbescheins abgelaufen, ohne daß der nicht eingeborene Händler

oder der im Dienste einer europäischen Firma stehende Wanderhändler aus gsschäftlichen oder aus anderen Gründen imstande gewesen ist, seine Tätigkeit rechtzeitig abzubrechen, so kann er bei weiter Ent⸗

fernung vom Sitze der ausstellenden Behörde den Handel vorläufig

fortsetzen, wenn er oder die Firma unverzüglich die Aus⸗

stellung eines Erneuerungsscheirs für ein halbez oder für ein

ganzes Rechnungsjahr bei der zuständigen Behörde beantragt. § 5. Die Erlaubnis zum Wanderhandel kann versagt werden: 1) wenn der Antxragsteller wegen strafbarer Handlungen gegen das Eigentum, das Leben, die Freiheit oder die Gesundheit anderer Per⸗ sonen bestraft ist; 2) wenn er wesentliche Bestimmungen dieser Ver⸗

ordnung vorsätzlich verletzt hat; wenn er die seitens der Behörden ge⸗ k 2 8 2 sators und Begründers des deutschen Genossenschaftswesens,

troffenen Anordnungen, betreffend die Gewinnung oder den Vertrieb

gehalten hat; 4) wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund deren zu be⸗ sorgen ist, daß die Zulassung weiterer Wanderhändler in einem Be⸗

ausdrücklich anzugeben. § 6. Für die Ausstellung des Scheins ist im voraus eine Gebühr zu zahlen (Wandergewerbesteuer). Die Höhe der Gebühr beträgt 25 ℳ. Wird die Ausstellung eines Wander⸗ gewerbescheins nur für die Hälfte des Rechnungsjahres beantragt, so ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten. § 7. Der

händler hat den Wandergewerbeschein stets bei sich zu führen und den Behörden des Schutzgebiets oder deren Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Schein (Ersatzschein) für die Gültigkeitsdauer des abhanden ge⸗

halten.

Nr. 30 des „Eisenbahnverordnungsblatts- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Augeß folgenden Inhalt: Genehmigungsurkunde vom 31. Juli 190% treffend Ausgabe von 1 500 000 zu 4 vom Hundert verjing

1 den Inhaber durch die Eln⸗ Barmstedt⸗Oldesloer Eisenhahn⸗Aktiengesellschaft, Ausgabe dn⸗ 1908. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Julj

Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Juli 1908, dnn⸗ die Anzeigepflicht für die als Influenza der Pferde bezeichneten n heiten. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 85

30. Juli 1908, betreffend Kleiderkassenordnung. Nachrichten

Statistik und Volkswirtschaft.

lIlgemeiner deutscher Genossenschaftst in Frankfurt a. M. st Wie schon kurz mitgeteilt wurde, werden in der Zeit don bis 29. August dieses Jahres die Genossenschaften des Allgen⸗ Verbandes deutscher Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften (28 Delitzschschen Verbandes) in Frankfurt a. M. ihre nächste Tanf⸗ Die diesjährige Versammlung erhält ihren besoe⸗

Charakter dadurch, daß mit ihr die Feier der hundertsten b

von Produkten oder betreffend die Verhütung von Seuchen, nicht ein⸗ bunden wird.

kehr des Geburtztages von Schulze⸗Delitzsch, des großen de

Nach dem Arbeitsprogramm für Vertreter der GeV ossenschaften des

1— die Ta werden die Nn2

Verbandes sich insbesondere mit der bald in Kraft treten den

scheckordnung beschäftigen. schlägt vor, der Allgemeine Genossenschaftstag möge es für die

Ein Antrag des Anwalts des Vezr⸗ gabe und Pflicht der Genossenschaften erklären, den Postschedr⸗

im Kreise ihrer Mitglieder einzubürgern, um die auf Verbeser

Wander⸗

unseres Zahlungswesens gerichteten Bestrebungen zu unterstützen zweifelhaft ist die Mitwirkung der Genossenschaften höchst chätz bar,7 nicht geradezu unentbehrlich zur Einbürgerung des Postscheckverkehrt

Kreisen der mittleren und kleineren Gewerbetreibenden, sodaß ene greifen der Genossenschaften hier mit Freuden zu begrüßen ist.

kommenen nur ausgestellt, wenn das Abhandenkommen nachgewiesen

oder glaubhaft gemacht wird. Dasselbe gilt, wenn nach Ablauf der

dem mit der Leitung des Königlichen Theaters in Han⸗ Eültigkeitsdauer eines Scheins die Ausstellung eines neuen (Erneue⸗

rungsschein) beantragt wird, ohne daß der alte Schein abgegeben wird. Für beide Fälle finden die §§ 3 bis 5 und 6 entsprechende Anwendung. § 8. Wandergewerbeschein hat Gültigkeit nur für die Person des Wanderhändlers und seiner Träger und ist nicht übertragbar. § 9. Die erteilte Erlaubnis zogen werden aus den in § 5 angeführten Gründen, wenn diese Gründe nach Erteilung der Erlaubnis eintreten oder be⸗ kannt werden. Zuständig ist die ausstellende Behörde und in dringenden

Fällen die Behörde desjenigen Bezirks, in welchem der Wanderhändler . 1 sich an der sogenannten Entschuldung des ländlichen Grundbesttze

sein Gewerbe ausübt. In letzterem Falle ist alsbald der ausstellenden Behörde Mitteilung zu machen. § dürfen in ihrem Geschäftsbetriebe nur solche Wanderhändler verwenden, welche im Besitze des Wandergewerbescheins sind. gewerbeschein muß nicht nur der Name des Wanderhändlers selbst, sondern auch desjenigen Kaufmanns oder Händlers eingetragen sein, in dessen Dienst der Wanderhändler steht. § 11. Ein durch Zeit⸗ ablauf oder Entztehung erloschener Wandergewerbeschein ist der ausstellenden Behörde oder der nächsten Lokalverwaltungsbehörde unverzüglich abzuliefern § 12. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Mästimmungen werden im ersten Falle mit Geldstrafe bis zu 190 oder bis zu 14 Tagen Haft, im Wieder⸗ holungsfalle mit Geldstrafe bis zu 1000 oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder, soweit es sich um Eingeborene handelt, mit Geldstrafe oder Gefängnis mit Zwangsarbeit bis zu drei Monaten bestraft, sofern nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe ver⸗ wirkt ist. Bei Hinterziehung der Steuer ist daneben der fünffache Betrag derselben verfallen. Bei Zuwiderhandlungen gegen § 11 der Verordnung haftet der Dienstherr für den wegen Hinterziehung ber⸗ fallenen Betrag sowie wegen Geldstrafe und Kosten als Gesamt⸗

schuldver. § 13. Diese Verordnung tritt am 1. April 1908 in

Kraft. Für bestimmte Bezirke und unter besonderen Verhältnissen

kann durch Bekanntmachung des Gouverneurs das Inkrafttreten auf Ehe⸗ gee Zetweft verschoben werden. § 14. Die Ausführung 1 b d der vorstehe 8 n 2

unterrichten. Er hat am heutigen Morgen zu diesem Zwecke Senbesgene Se..e de

Gouverneurs geregelt.

Eine zur Ausführung dieser Verordnung, betreffend das Wander⸗ gewerbe, ergangene Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun vom gleichen Tage bestimmt: 1) Die Grenzen der Gemarkung des Heimatsdorfs oder Wohnortsbezirks (§1 der Verordnung) werden nach Be⸗

darf durch die zuständige Lokalverwaltungsbehörde (Bezirksamt, Station)

bestimmt. 2) Der Wandergewerbeschein wird ausgestellt nach einem den Dienststellen zugehenden Formular. 3) Der die Erlaubnis nach⸗

ständigen Behörde anzubringen. Steht ein Wanderkändler im Dienste

10. Kaufleute und Händler beteiligen b re. dürfte für weitere Kreise die Behandlung des Schlächtereibetriehe

Kommt ein Schein abhanden, so wird ein never eine andere wichtige Tagedfrage, die Versicherung der Pridathem

wird den Genossenschaftstag beschäftigen, da der Verhand seit d Jahren eine sehr segensreich wirkende Ruhegehalts⸗ und Witwen⸗ Waisenpensionskasse besitzt, also aus privater Initiative scher

Teil erreicht hat, was jetzt mit Hilfe staatlicher Mittel anges

wird; die Versammlung wird über die Frage der Regelung des

sicherung beraten Unterverband

kann ent⸗ schaften von der

Kredite dringend abgeraten werden soll.

In diesem Wander⸗

hältnisses dieser pripaten Kasse zur künf igen staatlichen Zur „Entschuldungsfrage“ will der shleh Antiag stellen, nach dem den Gaz „Gewährung unkündbarer und nur d Amortisationsraten tilgbarer Kredite zur Entschuldung des länd Grundbesitzes und von der Uebernahme von Bürgschaften für dem Die Genossenschaften allerdings nach ihrem ganzen Wesen wirtschaftlich nicht in der

einen

beteiligen. Von den Verhandlungsgegenständen der Konsume Konsumvereinen von Interesse sein.

Infolge der Fleischteuerm so oft die Frage g Fleischteuer

aufgeworfen worden, ob es nicht möglit

durch Selbsthilfe der Konsumenten eine Preisermäßigung zu er

—.— ——;

——

in suchende Wanderhändler hat seinen Antrag persönlich bei der zu⸗ arseille fort⸗

eines Kaufmanns oder Händlers, so ist der Antrag auch von diesem

schriftlich oder mündlsch zu stellen. Händler im Dienste einer Gesuchen um Ausstellung eines

auf Antrag der Firma vom persönlichen Erscheinen entbunden werden. 4) Kommt ein Schein abhanden, so kann ein Häündler im Dienste einer europäischen Firma bei weiter Entfernung vom Sitze der aus⸗

stellenden Behörde den Handel bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer . 1 vereinen haben 271, die einen Stand von 252 618 Mitgliedemn!

des ihm erteilten Scheins fortsetzen, falls er oder die Firma unver⸗ züglich die Ausstellung eines neuen Scheins unter Entbindung vom

hiervon gleichzeitig der Behörde desjenigen Bezirks, in welchem er

Antrag eine Bescheinigung über die erfolgte Anzeige ausstellen.

5) Anträge auf Ausstellung von Wandergewerbescheinen werden schon sch sch gliedern an der Statistik beteiligt.

vor dem Inkrafttreten der Verordnung nach den Bestimmungen der⸗ selben von den Behörden angenommen und erledigt. 6) Die Ver⸗ ordnung vom 4. März 1908 fritt noch nicht in Kraft in den Bezirken

der Residenturen Garua, Kusseri und der Station Banjo.

8 Wegebau in Südkamerun. 1 Die oft beklagten mißlichen Wegeverhältnisse Südkameruns haben, wie das „Deutsche Kolonialblatt“ berichtet, nunmehr eine wesentliche Förderung erfahren. Auf der Straße Kribi Jaunde, wo die Wegebauarkeiten seit längerer Zeit energisch betrieben wurden, war im April d. J. die erste, 68,5 km lange Strecke bis Bipindi Für den Juli stand die Beendigung der Arbeiten bis 1 das etwa 105 km von Kribi entfernt liegt. Der Weg ist zunächst für leichtere, vierrädrige Last⸗ wagen berechret und soll sraͤter für schwere Lastkraftwagen aus⸗ ut werden. In technischer Hirsicht hate man vielfache Geländeschwierigkeiten durch Herstellung zablreicher Brücken und Durchlässe sowfe durch Ueberwindung sumpfiger Gegenden zu be⸗ en. Die Leitung und Beaufsichtigung der Bauarbeiten lag in den Händen von Weißen, während die eigentlichen Arbeiten von ein⸗ eborenem Personal ausgeführt wurden. Die genügende Anzahl von rbeitern konnte ohne größere Schwierigkeit und ohne zu hohe Kosten beschafft werden.

Der Erfolg des Wegebaues für die Kultipierung des Landes zeigte

Während vor Beginn der Arbeiten die Strecke so gut rung, fast 25 %. Die Zahl der geschlachteten

sich sofort.

wie unbewohnt war, siedelten sich im Laufe der Zeit mehrere tausend

Eingeborene in der Nähe der neuen Verkehrsader an, und ihre Zahl 1A11A4“ 8*

ist noch in ständigem Wachstum begriffen.

Die letztere Behörde kann auf

schaften

daß es gewiß von Bedeutung ist, über Aussichten und Erfah

auf diesem schwierigen Gebiete die Meinungen erprobter Fachlem hören. Das für die Baugenossenschaften wichtige Thema der schaffung von Betriebskapital“ und ein Antrag, der den Bauge schaften für die Berechnung der Wohnungsmieten (Mietenkalkal bestimmte Grundsätze zur Beachtung empfiehlt, werden das Ins für die Frankfurter Separatverhandlungen dieser Genossenschafs erwecken. Daneben wird noch eine Reihe von Thematen behe werden, die, wenn sie auch im großen Kreise des Publikums einem gleich hohen Interesse begegnen werden, doch für die Gencf schaften und die weiter mit ihnen in Verbindung stehenden Sches der Bevölkerung von erbeblicher Bedeutung sind; wir daraus nur hervor einen Vortrag über Bilanzgrundsätze, einen se über Organtsationsfragen, wenn der Wirkungskreis einer Kreditgenr schaft sich über eine größere Anzahl von Orten erstreckt, Ver über Kreditgewährung an industrielle Unternehmungen, über die d dität der Konsumpereine, Berechnung von Wohnungsmieten, 8—. werkergenossenschaften usw. Daß die Genossenschaften nicht arf rein Geschäaftliche sich beschränken wollen, zeigen ein in Aussich nommener Vortrag über die grundfätzlichen Voraussetzungen fir sostale Tätigkeit der Genossenschaften und ein Antrag, der den Koen vereinen die alljährliche Bewilligung von Beiträgen zur Förde gemeinnütziger Bestrebungen empfiehlt.

Welche große Bedeutung den Genossenschaften des Allgm⸗ Verbandes in den verschiedenen Zweigen ihrer Tätigkeit zuzim ist, mögen einige Zahlen dartun, die dem Jahrbuch des Allgen⸗ Verbandes entnommen sind. 1

Von den zur Zeit dem Allgemeinen Verbande angeschlef 956 Kreditgenossenschaften haben 917 zur Statistik berichte, 557 451 Mitglieder aufweisen. Die Gesamtsumme der gevüt Kredite und Prolongationen betrug im abgelaufenen Geschäftz 3 475 758 080 Das Gesamtbetriebskapital belief sich am Ia⸗

schluß auf 1 209 665 549 ℳ; hiervon entfielen auf das eigene Verri

260 040 293 (Geschäftsguthaben und Reservefonds), auf fe Gelder 949 625 256 ℳ. Die Gesamtaktiven betrugen 1 233 139 228

der Gesamtumsatz 11 362 139 428 ℳ.

Von den dem Allgemeinen Verbande angeschlossenen 285 Ker⸗

stellen, zur Statistik berichtet. Diese hatten in 503 eigenen 8ar einen Verkaufserlös von 61 649 455 ℳ. Das Gesamtbetriekeken betrug 11 327 371 und bestand aus 6 990 174 eigenen? mögen und 4 337 197 aufgenommenen fremden Geldern. Reingewinn betrug 6 975 216 ℳ.

Außerdem haben sich 137 Baugenossenschaften mit 42 979 2 er 7* Seit der Errichtung dieser? nossenschaften wurden 3767 Häuser erbaut. Von diesen entfalle. das Jahr 1907 273 Häuser. Dem eigenen Vermögen der Gers⸗ haften (Geschäftsguthaben und Reservefonds) in Höhe 10 405 372 standen 78 176 064 fremde Gelder gegenüber, sich das Gesamtbetriebskapital auf 88 581 436 belief.

Fleischproduktion und verbrauch in den Vereinigt Staaten von Amerika.

In der Fleischindustrie der Vereinigten Staaten von Aus sind insgesamt rund 10 625 Mill. Dollar angelegt. Hiervon ertin 1) auf den Wert der Schlachttiere auf den Farmen und in den o⸗ bezirken nach dem Stande vom 1. Januar 1907 2152 Mill. Der⸗ 2) desgleichen außerhalb der Farmen und Landbezirke (1. Juni 18 49 Mill. Dollar, 3) auf den Wert des lebenden Inventars (Herbst 1⸗ 7951 Mill. Dollar, 4) auf den Wern des zur Viehzucht erforderlichen te Inventars (1. Juni 1900) 235 Mill. Dollar, 5) auf die Schläcter⸗

Fleischpackereien, Schmalzsiedereien und Oleomargarinfabriken (1⸗

238 Mill. Dollar. Der Wert der unter 1 genannten Schlacht ist von rund 1881 Mill. Dollar im Jahre 1900 auf rund 21522 Dollar im Jahre 1907 gestiegen. Im Vergleich mit der Zura⸗ der Bevölkerung ist dagegen ein Rückgang in der Fleischproduktie⸗ verzeichnen. In der Zeit von 1880 bis 1900 betrug der Rüc⸗ in der Fleischproduktion, verglichen mit der Zunahme der Bere⸗ 57% 1 iere betrug im S—ef 1900: 12 978 000 Rinder und Kälber, 50 145 000 Schweine. Außerdem wurden im Jahre 1900, 2

Rinder lebend exvortiert. Insgesamt wurden im Jahre 1“ 16 550 Millionen Pfund Fleisch auf den Mar bracht, Pes

2750

2433 Millionen Pfund exportiert wurden.

24 548 000 Sa9.

Von dem Fleischkonsum entfallen auf Rindfleisch 47 %, auf Schweinefleisch 46 %, auf Schaffleisch 7 %. Der Fleischverbrauch betrug im Jahre 1907 angeblich 185 Pfund auf den Kopf der Be⸗ völkerung. (Nach G. K. Holmes, Leiter der im Landwirtschafts⸗ departement eingerichteten Abteilung für auswärtige Märkte: Meat supply and surplus etc. U. S. department of agriculture, bureau of statistics, bull. No. 55, Washington 1907.) 1““ *

Zur Arbeiterbewegung.

Nachdem in einer vor kurzer Zeit in Manchester abgehaltenen Besprechung zwischen den Baumwollspinnern und ihren Ar⸗ beitern die letzteren um eine Aufschiebung der vorgeschlagenen Lohn⸗ verringerung von 5 % ersucht haben, sind, wie die „Köln. Ztg.“ be⸗ richtet, die Spinnereibesitzer nochmals zusammengetreten, um diesen

orschlag der Arbeiter in Berücksichtigung zu ziehen. Nunmehr hat m 19. d. M. eine Versammlung der Baumwollspinner von Lancashire it einer Mehrheit von 92 % aller Spindeln sich dahin erklärt, sie

8 1 1 wolle die Lohnverringerung von 5 % aufrecht erhalten und vom

21. September an in Kraft treten lassen. Es wurde 200 000 Ar⸗ beitern gekündigt, was einer Spindelzahl von 36 Millionen gleichkommt. Eige am 18 d. M. zu Hornu abgehaltene Hauptversamm⸗ lung des Bergarbeiterverbandes des Borinage, auf der 90 % der Mitglieder durch 60 Abgeordnete vertreten waren, beschäftigte sich, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, mit der Lage des Kohlengewerbes und

mit der Ausstandsfrage. Nach lebhaften Auseinandersetzungen, bei der

eine Partei sich für einen sofortigen Teilausstand „zur Verminderung der Kohlenvorräte und als Antwort auf Anmaßungen der Arbeitgeber“, die noch weitere Lohnherabsetzungen wollten, aussprach, während die Gegenpartei den allgemeinen Ausstand verlangte, beschloß die Ver⸗ ammlung mit großer Stimmenmehrheit, für den 30. August einen

Kongreß der Bergleute des Borinage

zuberufen. . M“

8 Wohlfahrtspflege.

Irmenpflege und Jugendfürsorge.

Zwei Vereinigungen kommen für die Interessen der Armenpflege nd Wohltätigkeit in Deutschland hauptsächlich in Betracht: der Deutsche Verein für Armenpflege und

und die Abteilung für Armenpflege und Wohltätigkeit es „Deutschen Vereins für Volkswohlfahrt. Mit dem iele, eine als zeitgemäß erscheinende Reform der Armenpflege anzuregen iud ihr zur Durchführung zu verhelfen, bildete sich 1880 der erstgenannte Verein. Die Veröffentlichungen desselben, über 80 Bände, geben ein getreues Bild seines Wirkens, sie bilden mit ihren Verhandlungs⸗ berichten, Monographien, Denkschriften und Erhebungsresultaten ein Repertorium für alle Fragen der Armenpflege und Wohltätigkeit. Die Vereinsleitung hat es verstanden, steis die Fühlung mit den neuen Anforderungen unserer sozialen Zeitrichtung zu behalten und die leitenden und berufensten Kräfte für die Vereinsaufgaben zu inter⸗ essieren. So merkt man trotz fast dreißigjährigem Alter keine Stagnation in der Vereinswirksamkeit. Auch das Pr 28. für die 28. Jahresversammlung, die vom 16. bis 18. September in Hannover abgehalten werden soll, gibt den Beweis hierfür. Ueber die Finanzstatistik der Armenverwaltungen wird der Direktor des Statistischen Amts der Stadt Berlin, Professor Dr. Silbergleit berichten. Die Frage der Fürsorge für die schul⸗ entlassene Jugend werden Stadtrat Dr. Glum (Dortmund) und stor Clemens Schulz (Hamburg) behandeln. Letzterer hat als rganisator des Hamburger Lehrlingswesens durch Lehrlings⸗ vereine und Lehrlingswanderungen vorbildlich auf diesem Gebiete gewirkt. Für die richtige Behandlung erwerbsbeschränkter und erwerbs⸗ unfähiger Wanderer werden Syndikus Dr. Luppe (Frankfurt a. M.) und Pastor Sell (Leipzig) eintreten, während die Vorkämpferin für berechtigte Fraueninteressen, Fräulein Dr. Alice Salomon, die im Begriff steht, eine moderne soziale Frauenschule zu eröffnen, über Mutterschutz und Mutterschaftsversicherung referieren wird.

Was die Abteilung für Armenpflege und Wohltätigkeit der „Zentralstelle für Volkswohlfahrt“ anlangt, so gehören ihr nach dem Jahresbericht 1907/08 gegenwärtig 26 politische Gemeinden und Körper⸗ schaften, 3 Vereine und 5 Private als Mitglieder an. Ihre Bibliothek zählt 2175 Nummern, deren Inhalt durch das Halten von 98 Zeit⸗ schriften ergänzt wird. In der Auskunfterteilung auf dem Gebiete der Für⸗ sorgetätigkeit sieht die Abteilung eine ihrer Hauptaufgaben. Während sich diese Tätigkeit im Begründungsjahre 1898 auf 67 Fälle be⸗ schränkte, wurden im letzten Berichtsjahre 382 Auskünfte erteilt, von denen 314 auf Deutschland und 68 auf das Ausland entfielen. Leiter der Abteilung ist Stadtrat Dr. Muensterberg, der auch das beiden Vereinigungen dienende Organ, die „Zeitschrift für das Armenwesen“, nunmehr bereits im neunten Jahrgang herausgibt. 6

Die praktische Fürsorgetätigkeit wendet sich sowohl auf amtlichem, als auch auf privatem Gebiete in neuerer Zeit besonders der Jugend zu. Im Anschluß aneinander tagten vom 6. bis 10. Juli in Straß⸗ burg zwei Kongresse, die sich ausschließlich diesem Fürsorgezweig widmen. Der Kongreß deutscher Berufsvormünder beschloß unter dem Vorsitz von Professor Dr. Klumker (Frankfurt a. M.) auf An⸗ regung von Direktor Dr. Petersen (Hamburg), in Verbindung mit den Städtestatistikern eine einheitliche Statistik der öffentlich bevormundeten Kinder zu bearbeiten, sodaß man über den Umfang dieses Fürsorge⸗ gebiets bald im klaren sein wird. Ueber die Bedeutung des Pflege⸗ wechsels für das Wohl der Pflegekinder sprach Privatdozent Dr. Spann (Brünn), bekannt durch seine Studien über die Verhältnisse der unehelichen Kinder. Mit dem eingehend begründeten Vorschlage des Redners, daß tunlichst wenig mit der Pflegestelle gewechselt, die gewählte Stelle in hygienischer und pädagogischer Hinsicht kontrolliert, die Alimentation vom Vormundschaftsgericht dauernd im Auge behalten und eine etwaige Berufsvormundschaft nach Möglichkeit b. zur Volljährigkeit durchgeführt werde, war der Kongreß einverstanden. Ueber die durch den Erfolg der amerikanischen Kindergerichte neuer⸗ dings in v angeregte Frage der Organisation und Wirksam⸗ keit der Jugendgerichte sprachen die Vormundschaftsrichter Dr. Roth⸗ schild Franfun a. M.) und Landzberg (Lennep). Beide Redner erklärten sich für ein systematisches Zusammenarbeiten der Gerichte mit den Ver⸗ tretern der Berufsvormundschaft und der freiwilligen Jugendfürsorgeorgane. An praktischen Vorschlägen zur Durchführung solcher Organisation war die Diskussion sehr reich. Beigeordneter Coßmann (Straßburg) entwickelte die Organisation einer städtischen Sammelvormundschaft und bot in seinem Vortrage sehr instruktive Einzelheiten, namentlich aus der erfolgreich wirkenden Straßburger Einrichtung dieser Art. Die Behandlung einer Reihe rechtlich⸗praktischer Fragen in der Vor⸗ öö“ bildete den Beschluß des Kongresses.

Der Allgemeine Fürsorgeerziehungstag war unter Leitung des Direktors der brandenburgischen Provinztialerziehungsanstalt,

astors Seiffert zunächst gleichfalls der Pflege bevormundeter Kinder, inskesondere der Waisen gewidmet. Der Waisenhausdirektor Dr. Petersen (Hamburg) behandelte die Licht⸗ und Schattenseiten der Die Tätigkeit der Erziehungsvereine wurde hinsicht⸗

der evangelischen von Pastor Siebold (Bethel bei Bielefeld) und hinsichtlich der katholischen vom Prälat Dr. Werthmann (Freiburg) beschrieben. Ueber die gruppenweise Unterbringung von

ürsorgezöglingen (Fürsorgekolonien) gab ein Referat von Pastor

ohr (Sieversdorf) nähere Information. Aus allen vier Referaten

ging klar hervor, welche Bedeutung die Verteilung der öffentlichen versssche gewesen ist, am größten im Jahre 1884/05, nämlich 1 942 453 Acres.

Erziehungspfleglinge in Familien besonders auf dem Lande für die Zöglinge selbst und für das gesamte Volkswohl hat. Auf die rechtliche Seite der Fürsorgeerziehung ging Direktor Dr. Polligkeit (Frankfurt a. M.) ein und verlangte eine Aenderung des Armen⸗ rechts dahin, daß die Aufwendungen für die notdürftige Er⸗ ziehung eines Kindes als gesetzliche Aufgabe der Armenpflege zu gelten hätten. Für die Durchführung dieser Aufgabe müßten Rechtsgarantien

eschaffen werden. Der Redner forderte ferner eine Ausgestaltung der . 1 bedroht erklärt: Die Stadt Nishni⸗Nowgorod, die Kreise Wassilssursk,

Makarjew, Semenow, Nishni, Balachna und Gorbatow des Gouver⸗

trafrechtlichen Behandlung Jugendlicher, insbesondere durch die Herauf⸗ setzung der Grenzen für die bedingte Strafmündigkeit und die Zu⸗

wurde.

rechnungsfähigkeit sowie durch die Schaffung von Jugendgerichten. Von seiten der Vertreter von Armenverwaltungen wurden Bedenken gegen die 1.S., . Lasten geäußert, welche die Ausführung der Anregungen des

edners hervorrufen würde. Ueber die Frage der Berufsausbildung der Fürsorgezöglinge referierten Pastor Seiffert (Straußberg) und Pastor Blochwitz (Frankfurt a. O.). Beide verstanden es aufs beste, diese Fragen sowohl nach der praktischen wie nach der wirtschaftlichen und sozialen Seite hin zu beleuchten, und auch die Debatte gestaltete sich insbesondere hinsichtlich einer zweckentsprechenden Organisation der Fachbildung und der Fortbildungsschulen sehr lebhaft.

Die Jugendfürsorge hat neuerdings auch in Oesterreich sich in beachtenswerter Weise ausgestaltet. Unter Führung des früheren Ministers Dr. Bärnreither trat in Wien elne „Reichszentrale für Kinderschutz und Jugendfürsorge“ ins Leben, und in Graz bildete sich Anfang Juli eine „Steiermärkische Zentrale für Jugendfürsorge“, für deren Organisation die Steiermärkische Sparkasse eine Spende von 50 000 Kronen zusicherte. Auch für Böhmen trat eine gleichartige Vereinigung in Wirksamkeit.

Beachtung verdienen auch die Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, mit der ausübenden Armenpflege eine bessere gesundheitliche Einwirkung auf die Pfleglinge auszuüben. In dieser Be⸗ mehung kann das eingehende Programm, das die Leitung der Straßburger Armenpflege in Nr. 2 ihrer „Blätter“ entwickelt, zur Nachachtung für andere Armenverwaltungen warm empfohlen werden.

Literatur.

Zum zwanzigsten Geburtstage der Akademischen Sektion Wien des D. u. Oe. Alpenvereins hat die Zeitschrift „Natur und Kunst“, 8. Jahrgang der „Deutschen Alpenzeitung', ein Sonderheft herausgegeben, das als prächtige Monographie der Langkofelgruppe, des Arbeitsgebiets der Sektion, gelten kann. Es traf sich recht traurig, daß kurz vor dem Feste der Erschließer des Langkofels, der erste Bezwinger des trotzigen Berges, sterben mußte, ohne den Jubel gehört zu haben, der ihm am 14. August aus dem herrlichen Grödener Tale zweifellos entgegengeschallt wäre. Paul Grohmann schied am 29. Juli; im Langkofelheft der Alpen⸗ zeitung aber finden wix seine letzte Arbeit, eine schlichte Schilderung jener ersten Ersteigung. Beredt preist Hanns Barth in einem kurzen Nachruf die Verdienste des Dahingegangenen, und so mancher, der ihn gekannt, erzählt aus den Bergen, mit denen Groh⸗ manns Name für alle Zeiten verbunden ist. A. Pfreimbtner gibt die Geschichte der Sektion, namentlich ihrer beiden Hüttenbauten (die erste Hütte siel bekanntlich einer Lawine zum Opfer) im Langkofelkar. Der Fünffingerspitze widmet Walter Palme eine längere Arbeit, und die Langkofelkarspitze wird von Paul Fiedler wohl zum ersten Male nach ihrem wahren Wert als Aussichtsberg gewürdigt. Emil Stumme ist mit zwei Arbeiten (Grohmannsspitze und Langkofel⸗Nord⸗ ostwand) vertreten, eine, launige Studentenfahrt nach St. Ulrich schildert A. Gütl. Auf die Illustration des Heftes wurde besondere Sorgfalt verwendet. Ein glänzender Dreifarbendruck nach Compton (Einstieg in den Schmittkamin), vorzügliche Aufnahmen aus dem Langkofelgebiet und geologisch charakteristische, packende Kletterbilder beweisen, daß die Tradition der Alpenzeitung auch unter dem neuen Titel fortlebt. Die Beilage Sport und Gesundheit“ bringt einen Artikel über ästhetische Körperkultur aus der Feder Hermann Obrists, des bekannten Münchner Bildhauers und Aesthetikers. „Natur und Kunst“ mit Beilagen ist durch jede Buchhandlung oder durch die Hof⸗ buchhandlung Moritz Perles, Wien I, Seilergasse 4, für 4,80 Kr. das Vierteljahr zu beziehen.

8 Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteaussichten in Dalmatien.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Triest berichtet unterm

12. d. M.: Ueber die Ernteaussichten in Dalmatien bringt die Triester Zeitung“ folgende Nachrichten:

Tabak. Aus Gravosa meldet man, daß zwar der Anbau ein sehr umfangreicher war, die Pflanzen aber unter der Dürre gelitten haben. Man schätzt das Ergebnis um die Hälfte geringer als das⸗ jenige des Jahres 1907, das aber ein ganz besonders ergiebiges war. Nach den Meldungen aus Metkovich und den der Narentamündung vorgelagerten Inseln sind die Tabakpflanzen daselbst infolge der lang⸗ anhaltenden Trockenheit im Wachstum zurückgeblieben und zum Teil gänzlich verdorrt. Die diesjährige Ernte dürfte gegen das Vorjahr um den vierten, wenn nicht gar den dritten Teil zurückbleiben.

Oel. Mitteilungen aus Gravosa besagen, daß der Olivenfrucht⸗ ansatz durch starke Stürme und anhaltende Dürre sehr beeinträchtigt Man schätzt den Ausfall an Oel gegen das Vorjahr auf 50. bis 60 %. Auch in der Gegend von Metkovich erwartet man eine weniger gute Ernte, weil die heftigen Frühjahrsstürme die Blüten⸗ ansätze wie auch die jungen Fruchtansätze von den Bäumen rissen und die noch verbliebenen Oliven in ihrem Wachstum beeinträchtigten. Besser lauten die Nachrichten aus Spalato, wo man vielleicht noch einem günstigen Ausfall der Ernte entgegensehen kann.

Wein. In der Gegend von Gravosa glaubt man, daß die Lese sich wesentlich günstiger gestalten wird, als man noch vor kurzem an⸗ genommen hatte. Der Weinstock entwickelt sich schön. In manchen Gegenden rechnet man sogar auf das doppelte Erträgnis desjenigen vom Jahre 1907, anderseits haben einige Distrikte gelitten. Aus Metkovich wird gemeldet, daß die Reben dort vorzüglich stehen und durchweg mit sehr gut entwickelten Trauben schwer beladen sind, so⸗ daß man, wenn nicht noch schwere Regen nachteiligen Einfluß aus⸗ üben, auf eine Ueberproduktion rechnen kann. In der Gegend von Spalato sollen die Weinstöcke einen guten Ertrag versprechen.

Weizenernte in Südaustralien.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Sydney berichtet dunterm 7. v. M.: Ueber das Ergebnis der letzten Weizenernte in Süd⸗ australien hat das dortige Statistische Amt kürzlich Angaben ver⸗ öffentlicht. Darnach betrug die Ernte 19 098 547 Bushel gegen 17 466 501 im Vorjahre laat amtlicher Schätzung. Indes sei das vorjährige Ernteergebnis, wie eine neuere Untersuchung ergeben habe, in Wirklichkeit um einige Millionen Bushel größer gewesen. Unter diesem Gesichtspunkt seien die Zahlen für 1907/08 nscht so günstig, als sie sich im Vergleich mit den ungenauen statistischen Aufzeich⸗ nungen für das Vorjahr darstellen. Das Feststellungsverfahren leide immer noch an dem Mangel, daß die Landwirte in den von ihnen auszufüllenden Formularen absichtlich oder fahrlässig die Ernte zu niedrig schätzen. G

Aus der vorerwähnten amtlichen Veröffentlichung sind noch folgende Angaben hervorzuheben: 1 Bebaute und abgeerntete Fläche im Jahre 1906/07 1 686 374 Acres Bebaute Fläche im Jahre 1907/70 9 .. 1 749 107 Abgeerntete Fläche im Jahre 1907/08 1 723489 Durchschnittsertrag per Acre in 1906/07 . 10,36 Bushel

der bebauten Fläche in 1907/08 *

der abgeernteten Fläche 1907/08 1““

Nach Schätzung des Statistischen Amts dürften von der dies⸗ fährigen Ernte etwa 17 800 000 Bushel für die Ausfuhr verfügbar

eiben.

Zu erwähnen ist noch, daß nach einer vom Adelaider „Register“ veröffentlichten Vergleichung, die sich allerdings nicht durchweg auf ahlen stützt, die abgeerntete Fläche früher wiederholt größer

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und ee.

Fmaßregeln.

s. Im.-Rußlandsexeaes e Die Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat für cholera⸗

12 Uhr Mittags.

8 Im Königlichen pe

Organisationsausschuß erwählt hat. Gordon⸗Bennett⸗Preis wird am Sonntag den 1

nements Nishni⸗Nowgorod, die Kreise Tschebokssary und Kosmodem⸗ jansk des Gouvernem Kasan, das Kubangebiet, das Gouvernement Stawropol und das warzmeergouvernement.

Türkei

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Quarantäneverfügung erlassen:

1) Die Herkünfte von Rostow und von Taganrog unter⸗ liegen im Lazarett von Sinope einer fünftägigen Quarantäne nebst

Desinfektion.

2) Die Herkünfte von dem Küstenstrich zwischen Kertsch und Batum, diese beiden Häfen eingeschlossen, unterliegen in dem ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, einer ärztlichen Untersuchung. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 17. d. M.

Nr. 193.)

Verdingungen im Auslande.

Oesterreich⸗Ungarn.

10. September 1908, 12 Uhr. 1) K. K. Skaatsbahndirektion in Lemberg: Liefezung von Holzmaterialien für das Jahr 1909. Näheres bei der genannten Direktion und b „Reichsanzeiger“. 2) K. K. Staatsbahndirektion in Krakau. Lieferung von Holzmate⸗ rialien für das Jahr 1908 zum Bau von Waggons, Brücken, für Konservierungs⸗ und Heizzwecke usw. Näheres bei der genannten Direktion. 8

22. September 1908, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion in Krakau: Bau eines neuen Hauptgebäudes und Abtragung des alten Hauptgebäudes auf der Eisenbahnstation in Neu⸗Sandec. Die Gesamt⸗ kosten des neuen Gebäudes betragen ungefähr 256 000 Kronen. Näheres bei der genannten Direktion. 1

10. September 1908, 12 Uhr. K. K. Betriebsleitung in Czernowitz: Lieferung von Holzmaterialien und Ausrüstungsgegen⸗ ständen für das Jahr 1909. Näheres bei der genannten Betriebs⸗ leitung und beim „Reichsanzeiger“.

10. September 1908, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien: 1) Lieferung von Schwellen und Extrahölzern bezw. von Bau⸗ und Schnitthölzern für Bahnerhaltungszwecke. Näheres im Bureau III/6 der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“. 2) Lieferung von Brennholz bezw. von Werkstättenschnittholz. Näheres im Bureau IV/2 der genannten Direktion (II. Nordbahndirektion) und beim „Reichs⸗ anzeiger“. 3) Lieferung harter und weicher Holzkohle. Näheres im Burxeau IV/2 der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“. 4) Lieferung von Waggonvorlegeteilen, Bremsknütteln und Hebel⸗ beißern. Näheres bei der genannten Direktion (Bureau II/3) und beim „Reichsanzeiger“. 1 .

10. September 1908, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Wien: Lieferung von Schwellen, von Extra⸗ und Brückenhölzern, von Schnitt⸗ hölzern für Bahnerhaltungszwecke, von Wagenbauschnitthölzern sowie von Holzkohle, Brennholz und diverser Holzkohle. Die gleichnamigen Materialien sind auch für die K. K. Staatsbahndirektion: Linz, Innsbruck, Villach, Triest, Pilsen, Prag, Olmütz, Krakau, Lemberg, Stanislau und die K. K. Betriebsleitung Czernowitz zu liefern.

Näheres bei jeder genannten Dienststelle und beim „Reichsanzeiger“.

Aegypten. Steaatseisenbahnverwaltung in Kairo: 28. September 1908, Vergebung der Lieferung von 30 200 000 unbedruckten

Eisenbahnbilletten. Lastenheft beim „Reichsanzeiger“.

Theater und Musik.

Opernhause wird morgen Puccinis r „Madame Butterfly“ aufgeführt. Die Hauptrollen liegen in den Händen der Damen Easton und Rothauser, der n Maclennan, Philipp, Griswold, Kirchhoff und Krasa. Den Konsul Sharpleß gibt Herr Kase vom Stadttheater in Leipzig als Gast. Dirigent ist der Kapellmeister Dr. Besl.

m Königlichen Schauspielhause werden morgen „Wallen⸗ steins Lager“ und „Die Piccolomini“ gegeben. Den Wallenstein spielt Herr Molenar, in den anderen Hauptrollen sind die Herren Ober⸗ länder, Patry, Boettcher, Geisendörfer, Eggeling, Vallentin, Kraußneck, Staegemann, Arndt, Zimmerer, Pohl, Zeisler und die Damen Butze, von Arnauld, Wachner und Lindner beschäftigt. .

Das Schillertheater O. (Wallnertheater) eröffnet die dies⸗ jäh rige Spielzeit am 1. September. Die Erneuerung der alten Abonnementshefte, sowie die Ausgabe neuer Abonnements findet täglich in der Billettabteilung des Theaters während der üblichen Arbeitsstunden statt. Im Schillertheater Charlottenburg wird morgen, Sonnabend, zum ersten Male der Mosersche Schwank „Das Stistungsfest“ gegeben. 1

Das Neue Theater wird die fünfaktige Komödie „Der deutsche Srei. von Karl Vollmoeller noch in der ersten Hälfte dieser Spielzeit aufführen.

Das Rhein⸗Mainische Verbandstheater hat im ver⸗ flossenen Winter 90 000 Personen, denen wegen ihrer materiellen Lage oder wegen örtlicher Entfernung der Besuch eines groß⸗ städtischen Theaters unmöglich gewesen wäre, in 62 Städten und Dörfern diesen Genuß jugänglich gemacht. Die Leistungen der Gesellschaft sind nach den zahlreich vorliegenden kompetenten Kritiken ausgezeichnet. Die Honorarverhältnisse sind so geregelt, daß Orte unter 25 000 Einwohner 125 ℳ, Orte über 25 000 Ein⸗ wohnern 140 und Feee Städte 150 zahlen. Den fehlenden Betrag für die Besoldung der Schauspieler zahlt der Unternehmer, nämlich der Rhein⸗Mainische Verband für Volksbildung (Vorsitzender: Professor Dr. Kobelt in Schwanheim, Geschäftsführer: G. Volk in Frankfurt a. M., Stiftstraße 32). In den den „Gemeinnützigen Blättern für Hessen und Nassaus regelmäßig angehängten „Mit⸗ teilungen“ des Verbandes ist bereits das Spielprogramm für den Winter 1908/09 mitgeteilt. Es lautet, wie folgt: Trauerspiele: Schiller, „Kabale und Liebe“; „Die Räuber“. Grillparzer: „Medea“; „Sappho“. Heijer⸗ mann, „Die Hoffnung auf Segen“. Schauspiele: Goethe, „Iphigenie“. Gutzkow, „Der Königsleutnant“. Halbe, „Der Strom“. Sudermann, „Glück im Winkel“. Lustspiele: Lessing, „Minna von Barnhelm“. Shake⸗ speare, „Der Widerspenstigen Zähmung“. Molidsre, „Der eingebildete Kranke“; „Der Geizige“. Sheridan, „Die Nebenbuhler“. Hans Sachs, Vier Schwänke. Der Verband stellt sein Schauspielensemble auch Einzel⸗ mitgliedern gegen billige Bedingungen zur Verfügung. Das Ver⸗ bandstheater hat sich so beliebt gemacht, daß es immer mehr sich zum Rückgrat des ganzen Verbandes herausbildet, weil die Beitritts⸗ erklärungen von Stadt⸗ und Ortsverwaltungen und von anderen Ver⸗ einen oft im Hinblick auf die Mitbenutzung des Theaters erfolgen. Von den Nachbildungen ist das Verbandstheater der Mark Branden⸗ burg hervorzuheben, das gleichfalls als Volksbildungsfaktor sich äußerst günstig entwickelt. 8 8

Mannigfaltiges. Berlin, 21. August 1908. 8

Das Motorluftschiff „Parseval“ unternahm gestern abend einen Aufstieg, nachdem es am Nachmittag nach Charlottenburg gefahren war. Es fuhr bis Hermsdorf. Aufstieg und Landung gingen glücklich von statten. An der Abendfahrt nahm Herr g Erbslöh vom Aeroklub teil, der sich zum Motorballonführer auses. bilden will.

Der III internationale Wettbewerb um den Aero⸗ nautischen Gordon⸗Bennett⸗Preis wird organisiert durch den Deutschen Luftschifferverband, als dessen Beauftragter der Berliner Verein für Luftschiffahrt die erforderlichen Vor⸗ bereitungen und Veranstaltungen übernommen und hierfür einen Das Wettfliegen um den 0 ..

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