Bekanntmachung.
Durch Entschließung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist der Firma „Württembergische Nebenbahnen, Aktiengesellschaft zu Stuttgart“ gemäß § 795 des B. G.⸗B. die staatliche Genehmigung erteilt worden, viereinhalbprozentige Schuld⸗
verschreibungen auf den Inhaber im Gesamtnennwert von 4 Millionen Mark, und zwar 3500 Stück über je 1000 ℳ — bezeichnet mit Lit. A — 1000 Stück über je 500 ℳ — be⸗ zeichnet mit Lit. B — in den Verkehr zu bringen. 8 Stuttgart, den 21. August 1908. 8 Königlich württembergisches Ministerium des Innern. 8 Für den Staatsminister:
E111
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 3522 die Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung über das Verfahren und den Geschäftsgang des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, vom 5. August 1908.
Berlin W., den 24. August 1908.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Reußwalde im “ bezirk Allenstein ist zum 1. Oktober 1908 zu besetzen. e⸗ werbungen müssen bis zum 5. September eingehen. Die Oberförsterstelle Drage im Regierungsbezirk Schleswig ist zum 1. Oktober 1908 zu besetzen; Bewerbungen ssen bis zum 1. September eingehen. 8
— 111“
Bekanntmachung.
Das Reineinkommen der Ilmebahn ist für das Etats⸗ I zu warten, damit Abdul Asis
jahr 1907 auf 22 491 ℳ festgesetzt worden. Bei der Rhene⸗ Diemelthal⸗Eisenbahn ist ein Ueberschuß für 1907 icht erzielt. Caßfel, den 21. August 1908. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Martini.
— 8 1 8 8
Angekommen:
„Seeiine Erzellenz der Staatsminister und Minister der geist⸗ 9 13,eg und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle, vom Urlaub.
Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 24. August.
die Vorträge des Kriegsministers, Generals der Kavallerie von Einem und des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Grafen von Hülsen⸗Haesel
Der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarische Bot⸗ verlassen.
schafter von C hat Berlin Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Freiherr von Flotow die Geschäfte der Botschaft. 8S 8
““
Cassel, den 23. August. Seine Majestät der Kaiser und König vollzog 188 vormittag, von Wilhelmshöhe
kommend, im hiesigen Residenzpalais die Nagelung von neuen
Fahnen, die für Regimenter der für das diesjährige Kaiser⸗ manöver in Betracht kommenden Armeekorps, des XV. XVI., bestimmt sind. “ b 1“
Rußland.
versammelten
1
*
Penset
Dieser dankte den Delsgierten für daß er Frraagen bezüglich der inneren Politik des Landes, und nahm Kenntnis von den Versicherungen der Delegierten, betreffend die Sicherheit der fremden Kolonien und der Auf⸗ rechterhaltung der Ordnung.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten am V dankte gleichfalls den Delegierten und schloß sich L
Sonnabend, „W. T. B.“ zufolge, im Schloß Wilhelmshöhe
Proklamation unter enthusiastischem Zuruf der Anwesenden stattfand. Die Behörden in Tanger haben die Proklamation von Mulay
betreffend die Ausübung der Jagd auf Elefanten und Flußpferde,
und
anderweite Bestimmungen enthalten. — § 2. Die Jagd, das Erlegen der Art ein wissenschaftliches Interesse vorliegt, kann vom Gouverneur
Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗
agentur“ hat der Admiralitätsrat, dem die Projekte des
und Flußpferde
italienischen Obersten Cunibertt und der Hamburger Firma
Blohm und Voß für den Bau der neuen Panzerschiffe zur Beratung vorlagen, sich in einer Sitzung, in der nur die technische Seite der Pr g⸗ beraten wurde, für das Projekt der deutschen Firma entschieden. Die projektierten Fers sscsse ollen eine Tragfähigkeit von 20 000 t, 21 ¼ Knoten Ge⸗ chwindigkeit, außer der mittleren und kleineren Bestückung zwölfzöllige Geschütze sowie 800 Mann Besatzung erhalten. Die Panzerschiffe sollen auf
nachträglich die Genehmigung des Gouverneurs einzuholen. — § 3.
Antilopen und Gazellen ist verboten: a. die Jagd, das vorsätzliche Erlegen und Fangen von nicht ausgewachsenen Tieren. Als nicht aus⸗ gewachsen 88 Elefanten, bei welchen ein normal ausgebildeter Feeieahn d F ibli Ti
St. Petersburger Werften mit V rlegen und Fangen von weiblichen Tieren.
russischem Material und von russischen Arbeitern gebaut werden.
In den neun Monaten bis zum 1. Juli a. St. ver⸗ kaufte die Bauernargrarbank an Bauern 4886 verpfändete Güter mit einem Areal von insgesamt 5 451 775 Desjätinen für über 596 Millionen Rubel, ferner 571 034 Desjätinen ür 56 ½ Millionen Rubel. Bis zum 1. Juni erklärten in
Einkreisen (Einfenzen, Einbrennen), das Fangen in großen Netzen und das Erlegen von Wild unter Anwendung von Gift.
40 Gouvernements des europäischen Rußlands 570 756 Bauern⸗
wirte dem Minister des Innern ihre Absicht, vom Gemeinde⸗ besitz zum Einzelgrundbesitz überzugehen.
Spanien. 8
Der König Alfons ist, „W. T. B.“ zufolge, na 869⸗ gereist, von wo er sich nach England 2.3 gCäc 8
Portugal.
In der Sitzung der Pairskammer am Sonnabend wurde die Vorlage über die Zivilliste mit 60 gegen 3 Stimmen angenommen.
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tragbar und gilt auf die Dauer des Kalenderjahres, für welches er
Antrag ein Jagdschein nach Ausgabe B ausgestellt, welcher die Genannten I befut. einen farbigen Jäger zum Zwecke der Fleischbesorgun
Sultans ihre Funktionen zu lassen. schäftsträger Padilla wohnte der Unterredung der Dele⸗
1“
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Niederlande. “
Die Regierung hat die Antwort auf das Schreiben des Ministers des Aeußern in Caracas, in dem die Zustellung der Pässe an den niederländischen Gesandten mit⸗ geteilt worden war, abgeschickt. Die Regierung hält es, „W. T. B.“ zufolge, bei dem augenblicklichen Stande der Ver⸗ handlungen für nicht angebracht, den Text der Antwort zu veröffentlichen. 1
Serbien.
Das Bautenministerium übernahm Universitätsprofessor Sawtschitsch, das Handelsministerium der frühere Bübenrafeser von Belgrad Glawinitsch und das Justizministerium Timotije⸗ witsch. Die neuen Minister begaben sich am Sonnabend zur Eidesleistung nach Sakobanja. ““
Amerika.
Der peruanische Kongreß proklamierte, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, mit allen gegen zwei Stimmen Augusto Leguia zum Präsidenten der Republik Peru. kAkkrika. v“ “
Aus Tanger lief am Sonnabend die inzwischen beglaubigte Nachricht ein, daß die Vorhut der Mahalla des Sultans Abdul Asis von Mulay Hafid fünfzig Meilen von Marrakesch entfernt geschlagen sei. Aus zuverlässiger Quelle wurde ferner berichtet, daß nach dieser Niederlage die ganze Mahalla Abdul Asis durch eine hafidische Streit⸗ macht angegriffen und gänzlich geschlagen wurde. Sie sei in großer Unordnung geflohen. Es wird gemeldet, die Artillerie des Sultans Abdul Asis habe versagt infolge einer die das Bersten von Geschützen hervorgerufen habe.
er geschlagene Sultan hat sich nach Settat begeben und soll beabsichtigen, nach Casablanca zu gehen.
Ein weiteres Telegramm der „Agence Havas“ aus Tanger vom gestrigen Tage besagt: Unter dem Drängen der Tanger benachbarten Stämme, welche die Stadt bedrohten, wenn Mulay Hafid nicht zum Sultan ausgerufen würde, sich die marokkanischen Notabeln von Tanger in der Moschee, um über den Wortlaut einer Proklamation zu beraten. El Menebi, der Vertreter Mulay Hafids, dem bereits die Geschäfte des Ministers des Auswärtigen anvertraut worden waren, bat auf Anraten der englischen Gesandtschaft, mit der Proklamation einige Tage eit habe, dem Throne zu ent⸗ ürdenträger wünschen jedoch,
sagen. Die marokkanischen
daß die sofortige Proklamation erfolge. Man kam darin überein, daß El Menebi und El Guebbas sich zu dem fran⸗ fanhe Gesandten Regnault begeben und die Genehmigung
ür die sofortige Proklamation Mulay Hafids nachsuchen ollen. Regnault überbrachte sogleich diesen Wunsch allen früheren Beamten Abdul Asis'.
Im Verlaufe der Versammlung in der Moschee kam man ferner überein, erstens, Versuchen, Unruhe zu stiften, entgegen⸗ zutreten, zweitens, keine Repressalien gegen den fruͤheren Gegner anzuwenden, und drittens, den Beamten des Der spanische Ge⸗
mit dem französischen Gesandten Regnault bei. cten ihr Vorgehen, erklärte, einmischen könne in dynastische
sich nicht
Der spanische Geschäftsträger
der Zusammenkun
der Erklärung Regnaults an. Na oschee zurück, wo die
kehrten Guebbas und Menebi in die
afid in allen Hafenplätzen mitgeteilt und an die dortigen Behörden die Aufforderung gerichtet, auch ihrerseits Mulay Hafid zum Sultan zu proklamierre.
Koloniales.
Der Kaiserliche Gouverneur des Schutzgebiets Kamerun hat am 4. März d. J. unter Aufhebung der Verordnung des Gouverneurs,
vom 29. November 1892 und der Verordnung des Gouverneurs, betreffend das Einkreisen von Elefanten, vom 25. Februar 1900/8 No⸗ vember 1905 eine neue, am 1. April 1908 in Kraft getretene Ver⸗ ordnung, betreffend die Jagd im Schutzgebiet Kamerun, erlassen, die folgende Bestimmungen enthält:
A. Allgemeine, für Europäer und Farbige gültige Bestimmungen. § 1. Zur Ausübung der Jagd bedarf es der Lösung eines Jagdscheins, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen
und Fangen von Gorillas und anderen Tieren, bei denen für Erhaltung
zeitweilig oder dauernd verboten werden. Ferner ist jede Art der Jagd verboten in den Gebietsteilen, welche vom Gouverneur als „Schon⸗ gebiet“ erklärt worden sind oder noch erklärt werden. Für Elefanten 3 können die Lokalbehörden, sofern die Gefahr der Ausrottung dieser Tierarten vorliegt, die Jagd in be⸗ stimmten Gebietsteilen jeitweilig verbieten. In solchen Fällen ist
Bezüglsch der Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen, Büffel,
ein geringeres Gewicht als 2 kg besitzt: b) die Jagd, das Ausnahmen zu § 2 und 3 kann der Gouverneur gestatten, wenn es sich um Fang oder Er⸗ legung zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Zähmung oder um Verhütung von Wildschaden handelt. — § 4. Verboten ist die Anwendung von Vorrichtungen und Mitteln, die geeignet sind, die Vernichtung ganzer Rudel herbeizuführen; insbesondere ohne ausdrück⸗ liche Genehmigung des Gouverneurs die Ausübung der Jagd durch
Diese Be⸗ stimmungen gelten nicht für das Erlegen von Raubwild. — § 5.] Der Jagdschein lautet auf den Namen des Inhabers, ist unüber⸗
ausgestellt ist. Im Falle erwiesenen Mißbrauchs kann der Jagdschein wieder entzogen werden. Gesellschaften oder Einzelpersonen wird auf
u halten. Es werden drei Arten von Jagdscheinen ausgeste 48 Aus⸗ gabe A kostet 100 ℳ und gilt für ein Stück Wild folgender Preassen: Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen oder Strauße. Die Lösung von mehr als drei Jagdscheinen, Ausgabe A, für ein Kalenderjahr und einen Inhaber ist nicht zulässig. Ausgabe B kostet 25 ℳ und gilt für alle Wildarten, mit Ausnahme der unter A ge⸗
“ 1“
zu im Vergleich mi be Juliausfuhr
nannten. Ausgabe O kostet 5000 ℳ und gilt für sämtli unten. stet 5 un ür säm arten Die Bestimmungen der §§ 2 und 8 werden öeg. teilung eines Jagdscheins nicht berührt. — § 7. Die Jasdscheingebühr ist sofort zu entrichten und berechtigt lediglich zur perfönlichen Ausübung der Jagd. Die Ausübung der Jagd durch Jäger, welche im Dienste eines anderen stehen, wird nur ganz ausnahmsweise ge stattet. Für jeden derartigen Jäger ist eine Gebühr von 3000 ℳ für das Jahr zu entrichten. Die Genehmigung wird durch den Gouverneur erteilt. Die Bestimmungen über die Einfuhr von Schußwaffen und Munition in Kamerun werden hierdurch nicht be⸗ rührt. — § 8. Zur Ausstellung von Jagdscheinen, Ausgabe B, sind die Kaiserlichen Bezirksämter und Stationen befugt. Jagdscheine Ausgahbe A und C, werden nur vom Gouvernement ausgestellt. — § 9. Die Ausstellung eines Jagdscheins ist zu versagen Personen: a. welche in den letzten fünf Jahren wegen Vergehens gegen die Jagd. verordnung oder das Eigentum bestraft worden sind, b. von denen eine unvorsichtige Führung der Waffe oder eine Gefährdung der öffent⸗ lichen Sicherheit zu besorgen ist. Die Ausstellung eines Jagdscheins nach Formular C kann verweigert werden. — § 10. Der Jäger hat bei Ausübung der Jagd den Jagdschein stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zur Kontrolle sind die weißen Beamten der Bezirks⸗ und Forstverwaltung befugt. — § 11. Wer seinen Jagd⸗ schein verliert und nachweisen kann, daß er einen solchen besessen hat, bezahlt für Ausstellung eines Duplikats 3ℳ. — § 12. Von Bewerbern um einen Jagdschein, die nicht im Schutzgebiet ihren dauerhden Wohn⸗ sitz haben, kann die Hinterlegung einer Sicherheit bis zur Höhe von 1000 ℳ durch die ausstellende Behörde gefordert werden. Diese Sicherheit haftet für etwa verwirkte Geldstrafen und die Kosten des Strafverfahrens. — § 13. Das Töten und Fangen von Raubtieren und Reptilien ist auch ohne Jagdschein erlaubt. — § 14. Von der Er⸗ legung eines Elefanten, Flußpferdes, Nashorns, einer Giraffe oder eines Straußes ist die zuständige Lokalbehörde unverzüglich zu benach⸗ richtigen. — § 15. Gibt der Jagdberechtigte die Verfolgung eines krankgeschossenen Wildes auf, so erlischt sein Aneignungsrecht an dem betreffenden Stück Wild. Das Entsenden von bewaffneten Beauf⸗ tragten zur Verfolgung ist nicht statthaft. — § 16. Zum Schutze gefährdeter Pflanzungen ist es den Besitzern gestattet, innerhalb des Gebiets der Pflanzungen Elefanten, „Flußpferde oder Nashörner ab⸗ schießen zu lassen. Zum Schutze gefährdeter Farmen kann auf Antrag der Interessenten die zuständige Lokalbehörde das Abschleßen von Elefanten, Flußpferden und Nashörnern verfügen. Die Lösung eints Jagdscheins ist in den Fällen des Absatzes 1 und 2 nicht erforderlich. — § 17. Das Abschießen hat unter möglichster Schonung der jangen und der weiblichen Tiere und nur soweit zu geschehen, als der Zweck des Abschießens es erfordert. — § 18. Werden nach § 16 Absatz 1 von nicht mit Jagdschein (Ausgabe C) versehenen Jägern Elefanten und Flußpferde erlegt, so ist eine Gebühr von je 20 v. H. des Wertes des erlegten Elfenbeins im Schutzgebiet an den Fiskus zu zahlen. Die Zähne der nach § 16 Satz 2 von nicht mit Jagdschein (Ausgabe C) versehenen Jägern erlegten Elefanten und Flußpferde fallen dem Landesfiskus anheim.
B. Sonderbestimmungen für Farbige. § 19. Den Ein⸗ geborenen ist innerhalb ihres Stammgebiets die Ausübung der Jagd, mit Ausnahme auf Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen und Strauße, ohne Jagdschein gestattet. Im übrigen unterliegen sie gleichfalls den Bestimmungen dieser Verordnung. — § 20. Unter Jagd im Sinne dieses Abschnittes ist nur die Jagd mit Feuerwaffen verstanden. Die Jagd mit Speer, Pfeil und Bogen ist den Farbigen allgemein und ohne Lösung eines Jagdscheins gestattet.
C. Straf⸗ und Schlußbestimmungen. § 21. Wer in den vom Gouverneur festgesetzten Schongebieten die Jagd ausübt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 5000 ℳ, im Falle des Unvermögens mit einer rnch §§ 28, 29 des Reichsstrafgesetzbuchs festzusetzenden Ge⸗ fängnisstrafe bis zu drei Monaten bestraft. Im übrigen werden Zu⸗ widerhandlungen gegen diese Verordnung, soweit sie nicht nach dem Reichsstrafgesetzbuch strafbar sind, mit Geldstrafe bis zu 1000 ℳ bestraft, die für den Fall, daß sie nicht beizutreiben
nd, nach Maßgabe der §§ 28, 29 des Reichsstrafgesetz⸗ uchs in Haftstrafe umzuwandeln sind. Gegen Farbige finden die nach den bestehenden Verordnungen zulässigen Strafmittel Anwendung. Neben der verwirkten Strafe ist auf Einziehung der zur Jagd benutzten Gewehre, anderen Jagdgeräte sowie der unrecht⸗ mäßigen Jagdbeute und Hunde zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht.
Auf Grund des § 2 Satz 1 der vorstehenden Verordnung, be⸗ treffend die Jagd im Schutzgebiet Kamerun, hat der Kaiserliche Gouverneur des Schutzgebiets durch Bekanntmachung vom 6. Mat d. J. die Jagd auf Gorillas sowie das Erlegen und Fangen von Gorillas bis auf weiteres verboten. Ausnahmen können gemäß § 3 Satz 2 der Jagdverordnung auf vorheriges Ansuchen durch den Gouverneur gestattet weroen, sofern es sich um den Fang oder die Erlegung zu wissenschaftlichen Zwecken handelt.
Nr. 34 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 19. August hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Essi säure. — (Preußen.) Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau. — (Reg.⸗Bez. Potsdam.) Desgl. — (Bayern.) Drogensammlung. — Ortsviehversicherungsvereine. — (Baden.) Hilfspersonal im Gesund⸗ heitswesen. — (Braunschweig.) Pocken. — (Anhalt.) Impfung. — Oesterreich. Niederösterreich.) Landesfindelanstalt. — (Ungarn.) Doktor⸗ diplome ꝛc. — (Schweiz. Kant. Bern.) Körnerkrankheit. — (Ver⸗ einigte Staaften von Amerika.) Nahrungsmittel ꝛc. — (Canada.) Räude der Pferde ꝛc. — (Nicaragua.) Patentmedizinen. — (Niederländisch⸗Guayana.) Sanitätsübereinkunft. — Tierseuchen im Auslande. — Desgl. in Oesterreich, 2. Vierteljahr. — Maul⸗ und Klauenseuche in der Schweiz. — Tierseuchen in Schweden, 2. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tier⸗ seuchen. (Walgeck.) — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Jahres⸗ berichte der „Gewerbeaufsichtsbeamten ꝛc. 1906. — (Baden). Er⸗ nährung der Säaͤuglinge, 1903 — 1905. — (Italien.) Heeresergänzungs⸗ geschäft, 1906. — (Schweiz. Kant. Basel (Stadt.) Tätigkeit des chemischen Laboratoriums, 1907. — (Großbritannien.) Sterblich⸗ keit in Edinburg, 1907. — (Belgien.) Körperliche Uebungen. — Sterblichkeit in Antwerpen, 1907. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. * Desc sn greeren Ehadten dee eelahe 7 Erkrankungen in
rankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. 6 8
Statittik und Volkswirtschaft.
Deutschlands auswärtiger Handel im Juli und in den ersten 7 Monaten 1908.
Nach dem Juliheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ betrug die Einfuhr im Monat Juli d. J. 5 297 048 t verschiedene Waren und 106 725 Stück (nämlich 321 Stock Bienen, 10 090 Pferde und andere Tiere, 111 Fahrzeuge und 96 203 Uhren). Gegen den Vormonat hat die Einfuhr wieder beträchtlich zugenommen, besonders in den Erzeugnissen der Forstwirtschaft, Erzen, chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Gegen die Julieinfuhr des Wehtahere, steht 65 deostbroge bedeutend zurück.
ie Ausfuhr im Jult betrug 3 663 552 t verschiedene Waren
und 30 098 Stück (54 Stock Bienen, 282 Pferde 5 andere Tiere,
217 Fahrzeuge und 29 545 Uhren). Ein Vergleich mit dem Vor⸗
monat ergibt eine kleine Abnahme der Ausfuhr, 11 ist eine bedeutende Vorjahres.
Die Einfuhr der gesamten sieben Monate des Jahres
1908 ergibt 33 712 893 t verschiedene Waren gegen 36 408 519 im
Vorjahre, ferner 842 773 Stück gegen 1 002 296 vorjährige. Der Unterschied beträgt rund 2,7 Millionen Tonnen und 160 000 Stück. Ein Rückgang ist hauptsächlich bemerkbar bei den Erzeugnissen der Land⸗ und Forstwirtschaft, den mineralischen und fossilen Rohstoffen, den unedlen Metallen und Waren daraus, insbesondere Eisen und Eisenlegierungen.
Die Ausfuhr dieses Zeitabschnitts machte 25 478 847 t ver⸗ schiedene Waren gegen 25 328 518 letztjährige und 229 396 Stück gegen 274 106 im Vorjahre aus, es ist hier daher ein Mehr von 150 000 t und ein Weniger von 45 000 Stück zu verzeichnen. An dem Mehr sind fast alle Tarifabschnitte beteiligt, södaß auch der Rückgang bei den mineralischen und fossilen Rohstoffen von etwas über 300 000 t mehr als aufgewogen wird.
8
Die Volksschulen in Württemberg im Schuljahre 1907/08.*)
Am 1. Januar 1908 zählte man im Königreich Württemberg an 2102 Schulorten 2255 Volksschulen, und zwar 1379 evangelische, 852 katholische und 24 israelitische mit insgesamt 317 941 Schul⸗ kindern, die in 5527 Schulklassen, mit Einschluß von 6 Hilfs⸗ klassen für Schwachbegabte, unterrichtet wurden. Von diesen Schulen bestanden 1110 nur aus je einer und 670 aus je 2 Schulklassen. An 1538 Schulklassen — über ein Viertel der Gesamtzahl — wurde vornehmlich wegen Ueberfüllung, Engräumigkeit und Lehrermangels ein besonderer Abteilungsunterricht erteilt. Es geschah dies wegen einer Zahl von mehr als 90 Schülern in 325 Klassen, wegen Enge des Schulraums oder zur Erleichterung des Unterrichts und im Interesse der Disziplin in 991 und wegen Lehrermangels in 222 Fällen.
Von den Schulkindern waren 220 146 evangelisch, 97 444 katholisch und 351 israelitisch. Werden die 38 gehobenen Volksschulen (Mittelschulen) miteinbezogen, so erhöht sich die Gesamtzahl der Schulkinder um 9610 bis auf 327 551, von denen 155 384 Knaben und 172 167 Mädchen sind. Dazu kommen noch 735 Schulkinder in den Seminarübungsschulen, 1870 in den Rettungs⸗ und Erziehungs⸗ anstalten und 1337 in „weiteren Privatschulen“, sodaß das gesamte Volksschulwesen in Württemberg einen Schulkinderbestand von 331 493
aufweist. „Lehrstellen“ gab es am 1. Januar 1908 an den württem⸗
bergischen Volksschulen für ständige Lehrer 3975 und für ständige Lehrerinnen 120, zusammen 4095, außerdem 66 sogenannte ständige Schulamtsverwesereien und 1378 Stellen für unständige Lehrer und Lehrerinnen, darunter 4 für Fachlehrerinnen. Von den ständigen Lehrern waren 2754 evangelisch, 1200 katholisch und 21 israelitisch, von den ständigen Lehrerinnen 92 evangelisch und 28 katholisch.
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Konsumvereine in der Schweiz.
In der „Zeitschrift für schweizerische Statistik“ (Jahrgang Band II, 5) ist eine Uebersicht über die seit dem Jahre 1900 in das
Handelsregister eingetragenen Genossenschaften der Schweiz veröffent⸗.
licht. Danach zeigt sich, daß in dem Zeitraum von 1900 bis 1904 die Zahl der jährlich eingetragenen Genossenschaften zwischen 200 und 268 schwankte, daß aber dann eine wesentliche Steigerung ein⸗ trat. Im Jahre 1905 wurden 376, im Jahre 1906 450 und im Jahre 1907 573 Genossenschaften eingetragen, sodaß die Zahl der von 1900 bis 1907 neu eingetragenen Genossenschaften 2538 betrug. Hierunter befanden sich 213 Konsumgenossenschaften. Insgesamt dürften gegenwärtig in der Schweiz wohl 6000 in das Handelsregister eingetragene Genossenschaften bestehen, wovon etwa 500 oder rund 8 % reine Konsumentenorganisationen sind. Zu diesen Zahlen bemerkt die amtliche Zeitschrift: „Diese Ziffern zeigen, eine wie große Rolle die genossenschaftliche Selbsthilfe im wirtschaft⸗ lichen Leben unseres Volkes spielt und wie unverständig und ungerecht es ist, wenn man angesichts der Bemühungen, auf allen Gebieten die kleinen Kräfte zur Erzielung des größten W zu sammeln, es den Konsumenten verwehren will, sich ebenfalls diejenigen Institutionen zu schaffen, die geeignet sind, ihre Lebenshaltung zu verbessern. Die machtvolle Entwicklung des Genossen⸗ schaftswesens im allgemeinen zeigt zur Genüge, daß die Masse des Volkes der Selbsthilfe freundlich gesinnt ist und sich ihr im vollsten Maße bedient, und daß jeder Versuch, diese Entwicklung zu hemmen, ründlich Fiasko machen muß.“ Nähere Angaben über die gesamten Konfumoerkine der Schweiz enthält ein Bericht des österreichischen Generalkonsulats in Zürich, der in dem amtlichen Organ „Das
andelsmuseum“ (Jahrgang 1908, Nr. 32) zum Abdruck gelangt ist.
s heißt hier u. a.: „Die Zahl der dem „Verband schweizerischer Konsumvereine“ angehörenden Vereine stieg im Jahre 1907 auf 259 (1906: 237). Die Mitgliederzahl von 242 Verbandsvereinen vermehrte sich um 19 109 und betrug am 31. Dezember 1907 171 603. Die Zahl der Konsumvereinsläden hat sich um 68 vermehrt und betrug am Ende des Jahres 794. Die Zahl der Angestellten stieg von 2444 im Jahre 1906 auf 2838. Die Warenbezüge der Mit⸗ glieder beliefen sich auf 69 596 679 Fr. Die Vermehrung gegen 1906 beträgt 7 904 049 Fr. Die Gesamtsumme der erzielten Ersparnisse erreichte 5 996 977 Fr., wovon 5 074 807 Fr. als Rückvergütung an die Mitglieder zurückerstattet wurden. Das Kollektivvermögen der organisierten Konsumenten beträgt 5 044 043 Fr., das ein⸗ gezahlte Genossenschaftskapital 2 535 486 Fr. Auf das Mitglied entfiel ein Durchschnittebezug im Werte von 405,57 Fr. 59 Ver⸗ eine besaßen eigene Bäckereien, und 27 befaßten sich mit der Milchvermittlung. Die Zentralstelle als Großeinkaufsstelle ver⸗ zeichnete 1907 einen Umsatz von 14 534 809 Fr. Die Zunahme be⸗ trägt 34,8 %. Der Nettoüberschuß des Verbandes belief sich auf 136 660 Fr. Der Verband besitzt vier Preßorgane. Der „Schweize⸗ rische Konsumverein“ erscheint in einer Auflage von 3400 Exemplaren, das „Genossenschaftliche Volksblatt“ in 107 000, das französische Blatt „La Coopération“ in 11 300 und die italienische „Cooperazione“ in 1000 Exemplaren.“
Man ersieht aus vorstehenden Angaben, daß das Konsumvereins⸗ wesen in der Schweiz sich in einem regen Aufblühen befindet und als ein beachtenswerter Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu betrachten ist.
“ Zur Arbeiterbewegung. “ 8
Der Hafenbetriebsverein in Hamburg gibt, der „Köln. Ztg.“ zufolge, bekannt, daß ein neuer Vertrag am 31. August in Kraft trete. Wer bis 29. August den Vertrag nicht unterschrieben habe, werde entlassen.
In Budapest wurden, wie „W. T. B.“ meldet, 4000 Tischler ausgesperrt, weil sie eine zjehnprozentige Lohnerhöhung forderten und 14 Werkstätten, die ihre Forderung nicht bewilligten, boykottierten.
Knunst und Wissenschaft.
In der Galerie Eduard Schulte wird für den Monat September eine Carl Spitzweg⸗Ausstellung vorbereitet, die über 200 Werke des Meisters enthalten und in wünschenswerter Weise die kleine Ausstellung von etwa 40 Werken ergänzen wird, die seiner Zeit den Inhalt des viel aufgesuchten Spitzweg⸗Kabinetts in der Jahrhundertausstellung bildeten. Im November veranstaltet Eduard Schulte zu Ehren des 60. Geburtstags Uhdes eine stoße Ausstellung von Werken Fritz von Uhdes; sie wird die Veranstaltung
vom vorigen Jahre in München an Umfang noch übertreffen.
*) Nach der Statistik des Unterrichts⸗ und Erziehungswesens im v aretes für 1907, veröffentlicht vom K. Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens. Stuttgart 190bce.
1 Literatuir.
— Von dem Lieferungswerk „Deutsche Gedenkhballe“ (Verlag des „Vaterland“ in Berlin) liegt das Heft 8 vor, in dem der Universitätsprofessor Dr. Ernst Bernheim die Persönlichkeit Friedrich Barbarossas schildert. Von dem Maler Arthur Freiherr von Ram⸗ berg enthält diese Lieferung in vorzüglicher Nachbikbung das Gemälde, wie Kaiser Friedrich II. in Palermo im Jahre 1230 eine Gesandt⸗ schaft Araber, die Geschenke darbringt, empfängt.
— Im Verlage der Kanstanstalt E. Schreiber G. m. b. H., Stuttgart, wird in allernächsten Tagen ein von alten Freunden und Mitarbeitern des Grafen Zeppelin, den Herren Geh. Reg.⸗Rat Professor Dr. Hergesell, Baron v Bassus und Dr. H. Eckener heraus⸗ gegebenes Album erscheinen, in dem in Wort und Bild das Zeppelinsche Luftschiff und seine beiden großen Fahrten geschildert werden. Die Bilder bringen die vollständige Serie der aus der Gondel von Mitfahrenden gemachten Aufnahmen und geben dieser Publikation einen besonderen Wert. Der Preis wird im Interesse weitester Verbreitung auf nur 1 ℳ festgesetzt.
Kurze Anzeigen
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
insendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelmstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Wirtschaftsgeographie mit eingebender Berücksichti⸗ gung Deutschlands. Von Dr. Christian Gruber. Neu earb. von Dr. Hans Reinlein. 2. Aufl. Mit 12 Diagrammen und 5 Karten. In Leinwand gebdn. 2,40 ℳ. Leipzig, B. G. Teubner.
Erläuterungen ꝛc. zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes. Herausgeg. von Lud wig Pastor. VI. Bd. 2. u. 3. Heft: Martin Eisengrein (1538 — 1578). Von Dr. Luzian Pfleger. 3,60 ℳ. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung.
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Die Frau und ihre Zeit. Illustrierte Monatsschrift. 1908 Heft 7. 0,50 ℳ. Berlin SW. 68, Lindenstr. 3, Verlagsanstalt, Buntdruck. 8
Kultur und Fortschritt. Neue Folge der Sammlung „Sozialer Fortschritt’, Hefte für Volkswirtschaft, Sozialpolitik, Frauenfrage, Rechtspflege und Kulturinteressen:
Heft Nr. 171. Was will die Mittelstandsbewegung? Ihre praktischen und idealen Ziele. Nach der Denkschrift der Mittel⸗ standsvereinigung im Königreich Sachsen bearbeitet;
Heft Nr. 172. Die Polenfrage. Von Dr. F. Winterstein;
Heft Nr. 173/,74. Zur Reform des Dienstbotenwesens; Referat für den Verein Frauenbildung — Frauenstudium Abteilung Heidelberg erstattet von Frau Emilie Eschle;
Heft Nr. 175. Das Duell. Von Ph. Stauff;
Heft Nr. 176/777. Die Parteien des deutschen Reichs⸗ tags nach ihren Programmen geschildert. Von Alexander
Burger; Heft Nr. 178. Sedig Von W. von Kalckstein;
Heft Nr. 179/80. as Geschlechtsproblem und die moderne Moral. Von Henriette Fürth;
Heft Nr. 181. Der Arbeitsfriede. Von N. P. Gilman u. L. Katscher;
Heft Nr. 182/83. Die Bevölkerungsfrage in weiblicher Beurteilung. Von Gräfin Gisela von Streitberg; 68 81 Nr. 184. Entartung und Zuchtwahl. Von Ph.
auff;
Heft Nr. 185/86. Die Gesundung des sozialen Lebens durch die angewandte Naturwissenschaft. Von Dr. Johann Zmave; eft Nr. 187. Kommunale Bodenpolitik. Von W. von
a
stein;
Heft Nr. 188/89. Fürsorge für den Bau von Arbeiter⸗ vesge auf dem Lande. Von Dr. Hermann Blumen⸗ thal;
eft Nr. 190. Rechtsfragen für Reisende. Von Dr. F. Winterstein. Einzelheft der Nr. 171 — 190 25 ₰. Die Reihe
von 10 Heften 1,50 ℳ; 10 Hekte nach beliebiger Auswahl 2 ℳ. Gautzsch bei Leipzig, Felix Dietrich
Land⸗ und Forstwirtschaft. 8
Die Kornernte Oesterreichs 1907. 8
Dem vom österreichischen Ackerbauministerium veröffentlichten I. Heft des „Statistischen Jahrbuches“ für 1907 entnimmt die „Stat. Korr.“ über die Anbauflächen und Ernteerträge der wichtigsten Körner⸗ früchte in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern der Monarchie die folgenden Mitteilungen.
Von der gesamten 10 653 703 ha umfassenden Ackerlandsfläche des Jahres 1907 entfielen auf den Anbau von Weizen, Roggen und Gerste (Winter⸗ und Sommerfrucht) sowie von Hafer und Mais zu⸗ sammen 6 483 612 ha oder 60,86 Hundertteile. Im einzelnen kamen im Berichtsjahre und in den vier Vorjahren
auf 1907 1906 1905 1904 1903
1 114 879 1 052 433
Hektar den Weizen 1 179 455 1 161 349 1 125 973 „ Roggen . 1 853 577 2 020 516 1 968 643 1 926 401 1 807 168 die Gerste 1 166 526 1 177 296 1 188 137 1 184 258 1 204 983 den Hafer 1 935 710 1 833 665 1 807 971 1 821 697 1 833 441 „ Mais 348 344 338 415 333 554 6 385 650 6 231 579.
342 961 348 471 zusammen 6 483 612 bedeutendsten Anteil der Weiten,
6 535 787 6 439 195
An diesem Anbau hatten 1907 den
die Gerste und der Hafer in Galizien (Krakauer und Lemberger Gebiet zusammen) mit 516 984 bezw. 402 511 und 757 024 und in Böhmen mit 226 524 bezw. 309 902 und 471 852 ha, der Roggen in Böhmen und Galizien mit 548 925 bezw. 516 553 ha, der Mais im Lemberger Gebiet Galiziens und der Bukowina mit 87 583 bezw. 70 500 ha. Von den Flächen für Weizen, Roggen und Gerste waren im Berichtsjahre 8,9 bezw. 6,5 und 96,6 Hundertteile mit Somme⸗ rung bestellt.
Die Ernte des Jahres 1907 erwies sich bei der Gerste und dem Hafer reichlicher als in den vier Vorjahren und dem Durchschnitt von 1897 — 1906, bei dem Weizen und dem Roggen dagegen schwächer als in den vorangegangenen drei Jahren, und auch bei dem Mais blieb sie gegen die beiden Vorjahre etwas zurück. Die Gesamternte
betrug nämlich in Millionen Doppelzentnern: bei 1903 1897 —- 1906
1907 1906 1905 1904 5 durchschnittli 16ͤ15,9 sg68 6 Cchns 8 22,0 25,2 24,9 23,3 20,6 20,6 . 16,6 641 14,7 dem Hafer 24,8 22,4 18,0 15,9 18,6 18,1 1 yII1I1I11“ 666761 4,0. iernach fanden sich als durchschnittliche Erträge von einem
ektar in Doppelzentnern: bei 1907 1906 1905 1903 1897 — 1906 durchschnittlich 13,2 1 12,0
.19,1 V 1 11,1
gr. 8.
dem Weizen „ Roggen der Gerste.
dem Weizen 8 Foggen
Dite Fruchtbarkeit der einzelnen Länder ist infolge der bedeutenden Höhenunterschiede und der Gebirgsformationen selbstverständlich sehr ungleich. So wurden im Bericht’ jahre die höcksten Erträge von allen vorbenannten fünf Körnerfrüchten in Böhmen mit 19,0 bezw. 15,8, 18,8, 15,7 und 26,3 dz vom Hektar ermittelt, die geringsten von dem Weizen, dem Roggen und dem Hafer in Dalmatien mit 5,5 bezw. 4,4 und 3,7, von der Gerste in Dalmatien und Istrien mit 4,6 und von dem Mais wieder in Istrien mit 5,0 dz.
Der Geldwert der vier Körnerfrüchte Weizen, Roggen, Gerste und Hafer zusammen beziffert sich für das Jahr 1907 auf 1384,7 egen 1126,6 Millionen Kronen im Vorjahre und 933,5 im Durch⸗ schnitt von 1897 — 1906; er übersteigt also im Berichtsjahre trotz der gegen 1906 geringeren Ernte die Wertsumme aller vorangegangenen zehn Jahre beträchtlich, was sich aber aus den Einheitspreisen der Früchte leicht erklärt. Im Reichsdurchschnitt stellen sich nämlich die
Preise für 100 kg Marktware auf Kronen “ m
1907 21,82 19 50 16,73 15,77
bei dem Weizen.* Roggen der Gerste. dem Hafer.
Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Palermo wird der Ausfall der Getreideernte als etwas hinter der vorjährigen zurückbleibend bezeichnet, gilt aber immer noch als Mittelernte. Die Preise weisen gegen das Vorjahr eine Steigerung von durchschnittlich etwa 2,50 Lire für den Doppelzentner auf und stellen sich im Durch⸗
schnitt:
Harter Weizen Weicher Weizen Realforte: 30,75 Lire Timilio: 28,90 Lire Sammartinara: 30,25 „ 8 für den Doppelzentner, erste Kosten.
Die Brotpreise stellen sich, wie folgt:
Qualität 1 Städtische Bäckerei: —,36 Lire —,32 Lire Private Bäckerei: —,40 „ —,36 „ —,32 „ für das Kilogramm.
Die Aussichten für die Mandelernte sind zufriedenstellend, was auch in den verhältnismäßig niedrigen Preisen zum Ausdruck kommt. Vorrätige, d. i. vorjährige Ware, ist nur noch wenig vorhanden. Trotzdem stellt sich der Preis nur auf etwa 165 Lire für den Doppel⸗ zentner, gegen 240 Lire im Jahre 1907. Neue Ware, Lieferung gegen Oktober d. J., notiert etwa 163 Lire (1907 etwa 246 Lire). Be⸗ dingung: Erste Kosten.
Die Nachrichten über den Stand der Agrumen (Orangen und Zitronen) lauten nicht ungünstig; nur wäre etwas Regen erwünscht.
Auch für dieses Jahr darf eine reiche Wein ernte erwartet werden, namentlich wenn noch zu rechter Zeit Regen eintreten sollte. Von Krankheiten und Schädlingen verlautet bisher nichts aus den Haupt⸗ erzeugungsbezirken. Es ist noch ein großer Vorrat unverkauften Weins vorhanden; die gegenwärtigen Preise sind teilweise um die Hälfte niedriger als 1907.
Alcano weiß 13 Grad = 18,— Lire VIWVö1 11“ N15 „ 28,50 „ AMHReber den Stand der Olivenbäume beginnen Klagen laut zu werden, weil die anhaltende Trockenheit schädlich wirkt. Dieser Umstand beeinflußt schon die Preise der vorrätigen Ware, die zur Steigerung
neigen. Extrafiino . 110—-115 Lire — 11111““ 105 —- 110 „ Mangacbile. 97 — 102 „ E11A“ 92 — 96 „ Sumach bietet Anlaß zu Befürchtungen hinsichtlich des quanti⸗ tativen Ausfalles der neuen Ernte, die auf ein Drittel weniger als 1907 geschätzt wird, vorausgesetzt, daß nicht noch Regen während der Ernte eintritt. Für männlichen Sumach (Ballenware) werden zur Zeit 22,50 Lire für den Doppelzentner, erste Kosten, gezahlt. Die Mannaernte wird ungefähr der vorjährigen gleichkommen, da bis jetzt die Witterung für sie günstig verlief. Die Preise des roduktes sind ziemlich hoch: etwa 6,50 Lire für das Kilogramm für este Tränen (cannolo). 8 8
Hafer 22,20 Lire
für den Hektoliter; erste Kosten.
für den Doppelzentner; erste Kosten.
Getreidehandel in Syrien.
G Das Kaiserliche Konsulat in Beirut berichtet unterm 10 d. M.: Die Getreideausfuhr aus dem Wilajet Beirut war im Juli nur gering. An Weizen wurden 65 dz nach Smyrna und 79,3 dz nach Aegypten ausgeführt, der Preis betrug 20 Fr. für den dz f. a b. Die Ausfuhr von Gerste nach türkischen erreichte 17,4 dz, nach Aegypten 19,6 dz zum Preise von 15 Fr. für den Doppelzentner. “
Saatenstand und Ernteergebnisse in Dänemark.
Das Kaiserliche Generalkonsulat in Kopenhagen berichtet unterm 16. d. M.: Das für Dänemark ungewöhnlich warme und beständige Sommerwetter dauerte bis Anfang August, wo allmählich Ab⸗ kühlung und Regen eintraten, doch anscheinend bisher nicht in einem Grade, der die Saaten ungünstig beeinflußt hätte. Der heiße Juli hat ein rasches Reifen des Getreides zur Folge gehabt, sodaß bereits zu Anfang August mit dem Mähen des Roggens begonnen werden konnte. Die Arbeiten waren vielfach dadurch sehr erschwert, daß sich der Roggen häufig ge⸗ lagert hatte. Im allgemeinen füllt er aber gut, die Aehren sind groß und gut mit Körnern besetzt. Die Körnerentwicklung scheint in diesem Jahre erheblich besser als im Vorjahre zu sein. Kurz nach dem Beginn der Roggenernte konnte auch mit der Gersten⸗ ernte .eee;. werden, die ebenfalls ein günstiges Ergebnis zu ver⸗ sprechen scheint. Auch der Weizen ist, wenigstens auf den Inseln, erntereif. Die veränderten Witterungsverhältnisse werden möglicher⸗ weise die Reife eines Teiles der Frühjahrssaat etwas verzögern, was jedoch für die Körnerfülle nur 85 sein kann.
Vielfach wird über zu große Trockenheit der Wiesen geklagt sodaß man sich stellenweise gezwungen sieht, das Vieh mit dem frisch geernteten Heu zu füttern. Doch hofft man, daß sich dies bei der jetzigen Witterung wieder ändern wird, sodaß die Kühe noch einmal auf die Weide heraus gebracht werden können. v
Theater und Musik.
Scillertheater Charlottenburg.
G. von Mosers einst so beliebter Schwank „Das Stiftungs⸗ fest“, der in früheren Jahren die Besucher des Schillertheaters O. schon so manches Mal ergötzt hat, erschien am Sonnabend zum ersten Male auf der Charlottenburger Bühne. Die Aufführung hatte im Spieltempo noch etwas hochsommerlich Schläfriges, sodaß die witzigen Einfälle und komischen Situationen des Stücks zuerst nicht recht ver⸗ fangen wollten. Soll man aber vergessen, daß die Kleinstädter der Moserschen Bühnenwelt im Grunde nur wenig Lebens⸗ wahres an sich haben, so darf dem Zuschauer nicht Fen gelassen werden, darüber nachzusinnen. Die besten
eistungen waren die der Herren Kirschner als Kommerzienrat Bolzau und Werner⸗Kahle als Brimborius: beide wurden dem Humor ihrer Rollen völlig gerecht. Den redseligen Hartwig hätte Herr Köstlin besser gespielt, wenn er seine Rolle sicherer beherrscht hätte, und als Vereinsdiener Schnake trug Herr Bildt die Farben zu stark auf. Die anderen Hauptrollen lagen in den Händen der Damen Wasa, Gundra, olms, des Herrn Rembe u. a. Das stets dankbare Publikum
1 E 11, der Gerste. ö1 3 18,3 12,3 dem Hafer. . 12,8 10,2 9,7 12,2 11,8.
Mais .. 12,1
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des schillertheaters ließ es an Beifall nicht fehlen. 8
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