1908 / 276 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

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Bemerkungen. Die verkaufte Men Ein liegender Strich (—) in den Spal

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlägliche Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

auf volle Doppelzentn ten für Preise hat die Bedeutung,

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17,00 16,00 16,20 15,20 16,20

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er und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den

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13,67 16,42 15,60 16,50 14,50 17,91 15,99

15,73 15,72 15,38 15,79 16,10 15,64 16,18 16,36 16,06 17,88

15,36 15,60

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten

letzten sechs Spalten, daß entsprechender

Pller berechnet. ericht fehlt.

Srarsamkeit auf allen Gebieten des Reichs fordert.

mögenssteuer für ausgeschlossen.

Deeutscher Reichstag. 165. Sitzung vom 21. November 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aende⸗ rungen im Finanzwesen, in Verbindung mit der Fort⸗ ezung der ersten Beratung der Entwürfe eines Ge⸗ etzs über den Zwischenhandel des Reichs mit Branntwein, eines I181“ eines Gesetzes wegen Aenderung des Brausteuergesetzes, eines Weinsteuergesetzes, eines Nachlaßsteuergesetzes, eines Gesetzes über das Erbrecht des Staates, eines Ge⸗ setes wegen Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes, eines Elektrizitäts⸗ und Gassteuergesetzes und eines Anzeigensteuergesetzes.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Spahn (Gentr.) fortfahrend: Reineinnahme des Volkes auch auf 30 Milliarden im Jahre berechnet, so stellt die Belastung durch, Staat und Reich 30 % von dieser Summe dar. Man muß bei der Belastung des Volkes durch Steuern immer berücksichtigen, daß die Steuersumme dem Reineinkommen entzogen wird und damit als werbendes Kapital dem Erwerbsleben verloren geht, d. h. die Kapitalkraft mindert. Man darf dabei nicht übersehen, daß wir in den letzten Jahren in einer Periode geradezu stürmisch vorangehender Verkehrs⸗ entwicklung uns befunden haben. Dafür, daß an dem niedrigen Kursstand nicht Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Reiches die Schuld tragen, ist der schlagendste Beweis das Beispiel Preußens. Der Deutsche widerstrebt im allgemeinen dem niedrigen 3 % Typ. Auch auf die Notwendigkeit für den Deutschen, auf seine Lebenshaltung Rücksicht zu nehmen, sollte man bei der Begebung unserer Staats⸗ und Reichspapiere Bedacht nehmen. Der niedrige Zinsskand drängt mit aller Gewalt das Kapital dazu, sich mehrfach von neuem umzu⸗ setzen In diese Entwicklung kommt nun die Vorlage mit ihrer orderung von neuen 500 Millionen Steuern hinein und stört sie. lle vorgetragenen Bedenken sollen aber nicht etwa darauf hinaus⸗ gehen, diese Vorlage von vornherein abzulehnen, sondern sie sollen nur zur Klärung der Frage beitragen, ob es in jetziger Zeit angezeigt erscheint, einen so hohen Bedarf für notwendig zu erklären. Die Rechnung, die der Staatssekretär in seiner Begründungsrede aufgemacht hat, um diese halbe Milliarde notwendig er⸗

Wenn man die

scheinen zu lassen, überzeugt mich nicht. Wenn man eine so hohe

steuerliche Belastung vor dem Volke begründen will, muß man ihm klaren Wein einschenken. In der Kommission wird der Staats⸗ sekretär uns eingehend Auskunft geben müssen, wie er zu seiner Rechnung gekommen ist. Er stützt sich dabei auf einzelne Etats⸗ posten und auch nur für die nächsten fünf Jahre, trotzdem er doch weiß, daß in diesen fünf Jahren eine ganze Reihe von Etatsposten fallen, die nicht dauernd sind. Auf der anderen Seite werden uns Steueraufhebungen und Ermäßigungen in Aussicht gestellt. Da ist zunächst die Zuckersteuer, die vom 1. April 1910 ab von ermäßigt werden soll. Der Staatssekretär hat 35 Millionen einfach als Ausfall gebucht. Er hat uns gesagt, auf eine Erhöhung des Konsums durch Verminderung des Zuckerpreises sei nicht zu rechnen. Diese Frage wird erst noch geprüft werden müssen. Jedenfalls kann man nicht 35 Millionen glatt als Ausfall in Rechnung stellen. Ferner soll die Fahrkarten⸗ steuer aufgehoben werden, eine Maßregel, die auch noch zu überlegen ist. Mit ihrer Aufhebung ist durchaus nicht viel gewonnen; sie verursacht keine Erhebungs⸗ und keine Kontrollkosten. Man soll auch nicht glauben, daß die in die niedrigen Klassen abgewanderten Fahrgäste nach Aufhebung der Steuer wieder in die höhere Klasse zurückwandern. Der Staatssekretär meint, die Stundung der Matrikularbeiträge sei eingeführt worden unter der Voraussetzung, daß diese Beiträge später überhaupt nicht erhoben zu werden brauchen. Das ist nicht die Meinung des Reichstages gewesen; der wollte mit dieser Maßregel auch erreichen, daß auch die deutschen Staaten mit zweijährigen Budgets ihre Etats balanzieren könnten. Andererseits ergeben ja die jetzt vorliegenden Uebersichten über die Etats der Einzelstaaten, daß sie sämtlich Ueberschüsse haben, daß sie sich also darauf einrschten können, die gestundeten Beiträge an das Reich zu zahlen. Tat⸗ sächlich würden also mit dieser Nichterhebung die besitzenden Klassen direkt entlastet werden. Denn wenn diese 242 Mil⸗ lionen auch auf das Reich übernommen werden, so ist das doch kein dauernder Mehrbedarf, auf den dauernde Mehreinnahmen begründet werden können. Nun wird uns Sparsam⸗ keit empfohlen. Wir haben sie in unserem Programm, das weise Die Ausgaben des Reichs für Heer und Flotte haben sich von 1875 bis 1906 von 411 und 49 auf 887 und 273 Millionen gesteigert. Die Flotte mußte allerdings neu geschaffen werden, aber wenn gespart werden soll, muß auch an diesen beiden Faktoren gespart werden. Leider haben wir aus den Zeitungen erfahren, daß die Anregung des Königs von England auf Flottenabrüstung von unserer Seite strikte abgelehnt worden sein soll. Eine Prüfung konkreter Vorschläge in

dieser Richtung hätte man doch vornehmen sollen; es hätte sich

vielleicht um einen Staatsakt von weittragender Bedeutung ge⸗ handelt. Man empfiehlt jetzt die kaufmännische Geschäftsgebarung auch in der Reichsverwaltung. Hier werden wir bestimmte Wesfälahge abzuwarten haben. Als ich vor einigen Jahren Bedenken gegen die Vermehrung des Beamtentums äußerte, blieb ich mit meiner Ansicht allein. Mir scheint übrigens, als ob man, soweit die Beamten in Frage kommen, schon seit Jahren mit möglichster Sparsamkeit verfährt. Als der Reichskanzler noch in Bonn Leutnant war, wurde uns von den Professoren auf den Kathedern gesagt, der Luxus sei die Hauptsache für das deutsche Volk, der bringe die In⸗ dustrie in die Höhe. Die Bedarfsrechnung des Schatzsekretärs lehne ich als Unterlage der Beratung ab und halte mit gewichtigen nderen Stimmen, die sich in der Oeffentlichkeit haben ver⸗ nehmen lassen, 300 Millionen für ausreichend. Wie sollen diese gedeckt werden? Das Verhältnis der direkten zu den indirekten Stenern ist in Deutschland im Laufe der Zeit ungünstiger ge⸗ worden, wenigstens relativ; sieht man die Erbschaftssteuer mit mir als eine indirekte Steuer an, so ist das Verhältnis 1: 3,25. Trotzdem halten wir für das Reich eine Einkommens⸗ und eine Ver⸗ Wenn es auch nicht direkt in der Verfassung steht, so folat es doch aus ihrem Wortlaut, daß die 9 ten Steuern den Einzelstaaten verbleiben sollen. An dem estehenden System der Matrikularbeiträge dürfen wir aber aus derselben Erwägung nicht rütteln lassen. Die Vorlage will den

assenverbrauch treffen und aus dem Branntwein 100, aus dem Bier

100, aus dem Tabak 77, aus dem Wein 20 Millionen mehr heraus⸗ sclagen. Wenn im allgemeinen bemerkt worden ist, daß man sc hei der Auswahl der Steuern auf solche beschränken müsse, ne stetige Einnahmen ergeben, so kann nicht behauptet werden, 28 dieses Kriterium auf die Steuern auf Genußmittel zutreffe. er Kaiser hat in Hamburg gesagt, der Reichskanzler habe Hamburger lut in den Adern, und er biete die Garantie, daß die Finanzreform auf einer rationellen, gesunden und zweckmäßigen Grundlage durch⸗ geführt werden würde; ich vermag diese Auffassung nicht zu teilen.

er Grundirrtum bei diesen Reformvorschlägen besteht darin, daß die

orlage eine Fhetgetneh de bisherigen Steuersystems sei. Nein, wir

eiinden uns auf der A

astung bei der Brausteuer, der Branntweinsteuer und der Tabaksteuer er Mittelstand, die kleinen und mittleren Betriebe gegenüber den vroßbetrieben erhalten werden müßten. Dieser Grundsatz ist un allgemeinen durchgeführt worden. Die neue Vorlage bedeutet er eine Stärkung der Großbetriebe und eine Schwächung

* eehr von dem bisherigen System. Bisher ist nsere Steuerpolitik davon ausgegangen, Idaß durch die Art der Be⸗-

der mittleren Betriebe, also eine Schädigung des Mittelstandes. Mit dem letzten Branntweinsteuergeset wollten wir gerade den mittleren und kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zu Hilfe kommen; in der jetzigen Vorlage und mit der vor⸗ geschlagenen Staffelung wird diese Rücksicht nicht voll genommen. Das Reich soll künftig den Branntwein einkaufen und verkaufen. Das Reich übernimmt also das ganze Risiko. Wir stehen einer Revision des Branntweinsteuergesetzes grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber, was wir aber ablehnen, ist die Gestaltung dieser Brannt⸗ weinsteuer. Das Reich soll eine Anleihe von 220 Millionen zu Entschädigungen der Brenner usw. aufnehmen in einem Augen⸗ blick, wo der ganze Apparat sich noch nicht einmal bewährt hat. Es läßt sich noch gar nicht absehen, wie der Entwurf auf den Konsum einwirken wird, ob ein Rückgang des Konsums den Steuereffekt nicht in Frage stellt. In den Kreisen meiner Freunde

ist man der Ansicht, daß, wenn man die Brausteuer so erhöht, es auch⸗

notwendig sein würde, die sogenannten alkoholfreien Getränke zur Steuer heranzuziehen. Bei der Tabaksteuer müssen wir uns fragen, welche Wirkung sie auf die Arbeiter in dieser Industrie hat. Die Zigaretiensteuer hat sich deshalb so gut eingeführt, weil die Sätze für die minderwertigen Zigaretten so niedrig waren. Würde man sie erhöhen, so wäre jedenfalls die Wirkung eine andere, und es fragt sich, ob sie nicht zu einer stärkeren Konzentration der igarettenfabriken geführt hätte. Dasselbe wird eintreten bei der igarrensteuer. Früher wurde gesagt, das amerikanische Banderolen⸗ system sei in Deutschland nicht möglich, jetzt wird es für das zweck⸗ mäßigste erklärt. Mir scheint, daß wir uns die Einnahmen aus dem Tabak nicht dadurch besser verschaffen, daß wir zu dem Zoll, für dessen Erhebung wir ja doch schon Einrichtungen haben, unter Be⸗ rücksichtigung des Wertes des Tabaks einen Zuschlag erheben. Auf Wein wird in den Gebieten, in denen Wein gebaut wird, meist schon eine staatliche oder Kommunalabgabe erhoben. Ferner muß darauf Bedacht genommen werden, daß der Weinbau eine außer⸗ ordentlich geringe Rente abwirft, und der Weinbauer auf dem Grund⸗ satz steht, der erste Käufer ist der beste. Die Belastung für das Hekto⸗ liter wird durch dieses 876 auf 11 bis 12 steigen. Die Wein⸗ steuer würde keine Bedenken haben, wenn sich eine Formel finden ließe, durch die die Steuer nicht von den Winzern, sondern tatsächlich von den Konsumenten getragen werden müßte. Die Elektrizitätssteuer hat namentlich in Bayern und Württemberg große Entrüstung hervorgerufen. Durch die Gas⸗ und Elektrizitäts⸗ steuer wird zugleich eine Steuer auf die Kohle gelegt, was aber auf die Hausbrandkohle zutrifft, gilt auch für das Heizgas. Hier in Berlin zwingt man die Betriebe häufig zum Uebergang zu elektrischer Kraft. Für den kleinen Hand⸗ werker wirkt jede Verteuerung seiner Betriebskraft sehr empfindlich. Die Richtigkeit der Bedenken, die aus Bayern gemacht sind, hat der Staatssekretär mit dem Hinweis bezweifelt, daß die großen Hoffnungen, die ⸗Bayern auf den Ausbau seiner Wasserkräfte setzt, sich nicht erfüllen würden, zumal er hohe Anlagekosten erfordert. Damit widerspricht er seiner eigenen Behauptung über das rapide Anwachsen der Elektrizitäts⸗ werke. Jedenfalls wird auch die Durchführung der Steuer auf große Schwierigkeiten stoßen. Für Bayern kommt noch in Betracht, daß man dort damit umgeht, die Staatsbahn zu elektrisieren; durch die neue Steuer würde Bayern eine Steuerlast von 7⸗ bis 800 000 allein für die Bahn auferlegt werden; deshalb legt man dort so großen Wert auf die Ablehnung. Auch’diese Frage muß jeden⸗ falls mit größtem Ernst gewürdigt werden. Was die Anzeigensteuer betrifft, so sind Bedenken gegen die Plakatsteuer nicht vorhanden, wohl aber gegen die Inseratensteuer, Bedenken, die sich im wesent⸗ lichen gegen die Form der Erhebung richten. Daß eine Schädigung der kleineren Presse nicht eintreten wird, wird von den Interessenten selbst bestritten; die kleine Presse befürchtet, daß sie diese Steuer nicht wird abwälzen können, daß sie sie selbst tragen muß und dadurch geschädigt werden wird. Die Frage ist für alle Parteirichtungen von gleicher Tragweite, denn sie haben alle ein Interesse daran, daß der kleinen Presse ihr bisheriger Wirkungskreis erhalten bleibe. Es wird sich hoffentlich eine andere Form der Erhebung ausfindig machen lassen. Auf die Erbschaftssteuer und die Abänderung des Erbrechts gehe ich nicht näher ein; nach der Erklärung der Konserbativen halte ich für unwahrscheinlich, daß diese Steuer auf der Bildfläche bleibt, da lohnt es sich für mich nicht, noch besonders auszuführen, daß wir nicht zu denen gehören werden, die dieser Steuer zum Leben verhelfen werden. Wir sollten das bestehende Erbrecht durch fiskalische Eingriffe nicht unterbrechen; die Erfahrungen anderer Länder können hier für uns nicht maßgebend sein. Mit dem Moment, wo die Bevölkerung weiß, daß die Vererbung nicht mehr in der Verwandtschaft bleibt, sondern der Fiskus mit als Erbe auftritt, wird von dem Testament viel mehr als bisher Gebrauch gemacht werden. Und dann sollen ja nach wie vor die Landesherren und gewisse andere bisher bevorzugte Kategorien auch diesen neuen Bestimmungen nicht unterworfen werden. Mit der Regelung der Heranziehung der Matrikularbeiträge auf 5 Jahre wird das heutige Einnahmebewilligungsrecht des Hauses direkt bedroht. Wenn der Staatssekretär die Stärke des Reichstages im Ausgabebewilligungs⸗ recht sieht, so hat derselbe Staatssekretär in seiner Rede auch bemerkt, wenn er kein Geld mehr in der Tasche habe, könne er den Ressorts entgegenhalten, er habe nichts mehr, er könne nichts mehr ausgeben; also ist auch für ihn die Hauptsache die Einnahme, und der Reichstag bedarf dieser Rückendeckung ebensosehr. In einer Zeit, wo sich fiskalische Regungen so bemerkbar machen, wie es in dem Spiritusmonopol geschieht, hat der Reichstag allen Anlaß, an seinen bestehenden Rechten festzuhalten. Wir haben 1906 diese Budgetrechtsfrage bereits in den Vordergrund gestellt; jetzt bestätigt sich unsere Voraussage, daß man vom Bundesrate aus versucht, das Recht des Reichstages zu verkürzen. Bei der kleinen Steuer⸗ reform hat der Reichstag sich 200 Millionen zu seiner Ver⸗ fügung bei den Ueberweisungen zurückbehalten; das darf nicht in Wegfall kommen. Mit der borgeschlagenen Schuldentilgung können wir einverstanden sein; nur fürchten wir, sie wird auf dem Papier stehen bleiben. Auch die Aufstellung eines festen Planes für die Tilgung bereits bestehender Schulden halten wir für richtig. Wirksame Mittel zuc Stärkung und Stützung des Kurses unserer Anleihen lassen sich vielleicht auf anderem Wege ausfindig machen; vielleicht kann auf eine wirksamere Schuldentilgung in der Kom⸗ mission nach der Richtung gewirkt werden, daß nach dem Muster anderer Staaten auslösbare Schuldverschreibungen ausgegeben werden. Der Reichsschatzsekretär sagte, der Bundesrat lasse sich auf Rätselraten nicht ein. Wir unserseits haben aber vom Standpunkt der Bevölke⸗ rung aus jede einzelne Vorlage genau zu prüfen. Wir haben uns immer von dem Prinzip des Einnahme⸗ und Ausgabebewilligungs⸗ rechtes des Reichstags leiten lassen. Wir haben prinzipiell gegen Monopole und gegen die Bindung der Matrikularbeiträge gestimmt. Wir haben prinzipiell dafür gestimmt, daß der Mittelstand und die minder bemittelten Wlaßser bei der Steuer geschont werden müssen, und wenn wir daran festhalten und zur Ablehnung einzelner Vor⸗ lagen kommen, so gibt es noch immer den Ausweg, daß andere Vor⸗ schläge gemacht werden, sollten auch diese abgelehnt werden, so sollte der Staatssekretär sich an die verbündeten Regierungen halten.

Staatssekretär des Reichsschatzämts Sydow: 8

Meine Herren! Ich hatte die Absicht, das Wort erst zu ergreifen, wenn Redner aller Parteien zur Vorlage gesprochen haben würden. Ich beabsichtigte ferner, auf die Einzeleinwendüͤngen, die das Detail der Vorlagen betreffen, in dieser Lesung nicht zurückzukommen, weil ich ja die Replik auf die mir aus der Presse bekannten Einwendungen in meiner Einleitungsrede vorweg genommen habe, und weil ich dadurch gerade die Debatte zu verkürzen dachte. Dem Votsatz, auf die Einzelheiten nicht einzugehen, hoffe ich, getreu bleiben zu können aber allgemeinere Gesichtspunkte, die hervorgehoben worden sind, muß ich doch beantworten, zumal wenn sie in so reicher Fülle, wie von seiten des Herrn Vorredners, der Vorlage gegenübergestellt worden sind.

Der Herr Vorredner hat an die Spitze seiner Erörternngen den Satz des Abg. Richter gestellt, es wäre besser für das Schatzamt, wenn es Vorlagen, in denen 200 Millionen oder mehr gefordert werden, nicht bringen müßte. Vollkommen einverstanden; die Frage ist nur, ob es besser für das Reich wäre! Daß die Lage uns zu einer so hohen Forderung nötigt, wird von niemandem mehr als eine Erschwerung der Situation empfunden, als von mir. Aber daß mit einer geringeren Summe nicht auszukommen ist, das ist allerdings die Ueberzeugung, zu der mich das Eindringen in die Berechnungen des Sollbedarfs ge⸗ führt hat. Der, Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß mein verehrter Herr Amtsvorgänger, als er vor zwei oder drei Jahren hier eine Forderung von 245 Millionen stellte, die Hoffnung ausgesprochen hat, damit auf eine Reihe von Jahren auszukommen. Nun, die Gründe, weshalb das nicht geglückt ist, liegt doch in Umständen, an denen dies hohe Haus und auch die Partei des Herrn Vorredners nicht ganz unbeteiligt sind. Angefordert waren 245 Millionen Mark; die damals bewilligten Steuern bringen aber effektiv nicht auf dem Papier 110 bis 120 Millionen. Dazu kommen Neuausgaben, die damals nicht vorausgesehen werden konnten, die aber von diesem hohen Hause bewilligt sind, besonders der erweiterte Ausbau der Flotte. Weiter sind seit 1905, damals nicht vorhergesehen, hinzugekommen die bevorstehenden Ausgaben für die Besoldungsaufbesserung der Beamten; weiter wird hier gewünscht eine Aufbesserung der Löhnung für die Mannschaften des stehenden Heeres und der Marine. Alles das konnte doch wohl 1905 nicht vorausgesehen werden. (Zuruf aus der Mitte: aber im Januar 1908.) Ja, die Zahl von 245 Millionen Anforderung und Abstrich auf 120 Millionen liegt weiter zurück. (Erneute Zurufe aus der Mitte.) Im Januar 1908 war meines Wissens nur in Frage, die Deckung für die Beamtenbesoldung durch die Mehranforderungen, die damals gestellt wurden, zu bekommen; die jetzige Absicht aber, über⸗ haupt Ordnung zu schaffen und insbesondere die umfassende Anleihe⸗ tilgung vorzunehmen, hat doch damals nicht bestanden, um sie hat es sich damals nicht gehandelt; auf die Ordnung der gesamten Finanz⸗ wirtschaft zielte man 1905 ab, nicht im Januar 1908.

Der Herr Vorredner hat weiter bemerkt, die Anforderung an die Steuerzahler von ½ Milliarde sei jetzt unverhältnismäßig viel höher als die Belastung, die um das Jahr 1879 in Frage kam. (Zuruf aus der Mitte: die Gesamtsteuern!) Schön, dann habe ich ihn falsch verstanden. Also der Herr Vorredner hat bemerkt, die Gesamt⸗ steuerlast, welche jetzt auf die Schultern des deutschen Volks gelegt werden solle, sei beträchtlich größer als die, welche im Jahre 1879 auf seine Schultern gelegt wurde. Ich glaube nicht, daß das richtig ist. Man berechnet jetzt das Jahreseinkommen des Deutschen Volks auf 25 bis 30 Milliarden und sein jährliches Ersparnis auf etwa 4 bis 5 Milliarden Mark; demgegenüber steht eine Mehrbelastung von ½ Milliarde. Ich glaube, daß dies an sich nicht geeignet ist, unbedingt schwere Befürchtungen für die Zukunft notwendig zu machen. Was aber die Belastung betrifft, so hat sie nach einer mir vorliegenden Zahl im Reich und in den Einzelstaaten, wenn man direkte und indirekte Steuern zusammenrechnet, im Jahre 1881 etwa 19 auf den Kopf der Bevölkerung aus⸗ gemacht, während sie sich jetzt auf 31 vor der Vorlage und auf etwa 39 nach der Vorlage beläuft. Und daß das Ein⸗ kommen und die jährliche Ersparnis, die gemacht wird, seit 1880 sich mehr als verdoppelt hat, wird, glaube ich, von den Nationalökonomen ziemlich allgemein angenommen werden ziffernmäßig kann ich es nicht beweisen, weil man aus der damaligen Zeit keine hinreichenden Zahlen hat.

Die Bemerkungen über die Gründe, weshalb die Kurse der An⸗ leihen zurückgegangen sind, sind ja gewiß insofern zutreffend, als die allgemeine Weltlage, die Geldversteifung und nachher wieder die Geld⸗ verbilligung wesentlich darauf eingewirkt haben. Aber das ist doch auch nicht zu verkennen, daß wir durch die fortdauernde Beunruhigung des Marktes mit Anleihen gerade im Imland ein Hindernis geschaffen haben, sodaß sich die Kurse nie ordentlich haben erholen können, und daß das Publikum insbesondere die neuen Emissionen ungern aufnahm.

Wenn der Herr Vorredner gesagt hat, die Franckensteinsche Klausel, von der wir ja beide einig sind, daß sie jetzt praktisch eine große Bedeutung nicht mehr besitzt, habe die Wirtschaft des Reichs nicht ungünstig beeinflußt, ins⸗ besondere nicht das Schuldenwesen, so kann ich ihm darin nicht zustimmen. Gerade die stärkste Schuldenvermehrung hat zwischen den Jahren 1887 und 1894 stattgefunden, nämlich um 1596 Millionen Mark; und in dieser Zeit stand die Franckensteinsche Klausel in voller Geltung, und es sind auf ihrer Grundlage gerade damals Ueber⸗ weisungen von 403 Millionen Mark über die Matrikularbeiträge hinaus an die Einzelstaaten abgeführt worden. (Sehr richtig! links.)

Was die Bedarfszahlen anbetrifft, so kann ich nur nochmals an⸗ erkennen, daß in der Kommission die letzte Grundlage unserer Ein⸗ nahme⸗ und Ausgabeveranschlagungen, im einzelnen nach Ressorts und Jahrgängen gesondert, wird vorgelegt werden müssen. Das soll gern geschehen.

Was die Ermäßigung der Zuckersteuer und deren Wirkung betrifft, so habe ich nicht gesagt: die Ermäßigung der Zuckersteuer würde keine Steigerung des Konsums zur Folge haben, sondern es sei augen⸗ blicklich absolut nicht zu übersehen, ob und inwieweit eine solche Folge eintreten werde, infolgedessen könne man rechnungsmäßig eine Herab⸗ setzung des Ausfalls der 35 Millionen für die nächsten Jahre nicht in Aussicht nehmen.

Der Herr Vorredner sieht keine Bedenken darin, den Einzel⸗ staaten die vollen aufgeschobenen Matrikularbeiträge zur Last zu legen, und hat darauf hingewiesen, daß Ueberschüsse ja bei einzelnen Budgets der Einzelstaaten am Schlusse des Jahres vorhanden ge⸗ wesen seien. Ich kenne natürlich nicht alle Budgets der Einzel⸗ staaten, von dem einen oder dem andern habe ich es gelesen; aber das weiß ich, daß eine große Zahl der CEinzelstaaten schon jetzt in der allerschlimmsten Verlegenheit ist, besonders um hier den Ausdruck des Herrn Vorredners zu gebrauchen die mittleren und die kleinen Betriebe, daß aber auch bei großen süd⸗ deutschen Staaten mit Rücksicht auf die jetzige Lage, vor allen Dingen mit Rücksicht auf die Mehrausgaben, die den Einzelstaaten infolge der auch dort herantretenden Notwendigkeit einer Besoldungs⸗ aufbesserung der Beamten bevorstehen, neue Steuern aufzubringen, obliegt. Mancher Staat, wie Oldenburg, steht nur darum besser weil er die Steuerhöhung bereits hinter sich hat. 111““