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ist ihnen
Strachwitz hat die gestrigen Behauptungen des Abg. Giesberts wieder
sind richtig. Concordia und Gutehoffnungshütte ha
erteuert. Das ist absolut unrichtig. Es wird mit den Zahlen herumgeworfen, die in der Statistik stehen; hin und wieder sind sie einmal richtig, aber wie ist es in der Wirklichkeit? Weizen stand 1875 24 ℳ pro Doppelzentner, heute 19 ℳ, Roggen damals 19, heute 16 ℳ; das Mastvieh kostete damals 33 — 36 ℳ, heute 30 —33 ℳ. Nur die Schweinepreise sind gestiegen, weil die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung und infolgedessen die Nach⸗ frage nach Schweinen gestiegen ist. Wenn aber die Detailpreise ge⸗ stiegen sind, so ist es nicht Schuld der schlimmen Agrarier, sondern die Ursache liegt in den Kosten der Schlachthöfe, der Agenten, der W der Frecͤheschn und in den Lohnerhöhungen, sowie der usstattung der Verkaufsräume. Die Landwirtschaft hat im großen und ganzen mehr Schulden als vor 35 Jahren infolge der uncichtigen Regierungspolitik und der Caprivischen Handelsverträge. Den Beamten und Lebhrern gönne ich von Herien die Besoldungserhöhungen, aber die Lehrerbesoldung ist für die Landgemeinden ein schweres Opfer. Kolossale Kosten bringt auch das Viehseuchengesetz mit sich. Bei der Arbeitslosenfrage scheiden die Arbeitsunwilligen uͤberhaupt aus. Der Abg. Borgmann bestritt die Behauptung der „Deutschen Tages⸗ zeitung“, daß die Berliner Rieselfelderverwaltung trotz der Arbeitslosig⸗ keit keine Arbeiter für die Rübenernte bekommen habe. Die Ver⸗ waltung mag sich vielleicht nicht an die richtige Stelle gewendet haben, aber es wäre doch in erster Linie Sache der Arbeitslosen, sich nach Arbeit umzusehen. Aber die Arbeiter haben es durch die Sozial⸗ politik überhaupt verlernt, für sich selbst zu sorgen, und sind gewöhnt, daß Staat oder Gewerkschaften für sie eintreten. Der Arbeiter eben durch die Sozialpolitik eine Ausnahmestellung ein. Sowohl in der Landwirtschaft wie auch in der Montanindustrie berschlesiens, was weniger bekannt sein dürfte, herrscht ein derartiger Mangel an Arbeitern, wie er selten bestanden hat. Das kommt daher, weil man es versteht, die Leute aus dem Osten wegzulocken. Wir im Osten wissen am besten, wie die Arbeiter vom Lande durch gewissenlose Agenten in die Industriebezirke des Westens gelockt werden, sie werden aus sicheren Stellen herausgerissen, und später kümmert man sich nicht mehr um sie. Zur Frage der Arbeitslosen⸗ versicherung weise ich darauf hin, daß eine solche sehr wohl ohne materielle Zuschüsse des Staates zu schaffen wäre, sie müßte getragen werden von den Arbeitern, von den Arbeitgebern und von den Kommunen. Der Staat sollte nur die Aufsicht üben.
Abg. Haarmann (nl.): Neue Gesichtspunkte sind auch heute nicht in der Debatte vorgebracht worden. Daß ein wirklicher Notstand vorliegt, ist von den Rednern sämtlicher bürgerlichen Parteien anerkannt worden, man will auch diesen Kalamitäten ernstlich entgegentreten. Erfreulich ist es, daß der Staat auf die Kommunen einwirken will, um der Arbeitslosigkeit zu steuern. Der Abg. Graf
aufgegriffen, daß Arbeiter aus dem Osten unter trügerischen Vor⸗ spiegelungen nach dem Westen gelockt sind. Besonders sollen Land⸗ leute aus Masuren in dieser Weise hinweggezogen worden sein. Der Abg. Giesberts hat leider die Namen der Bergwerksverwaltungen, die das getan haben sollen, nicht genannt. Wenn man solche An⸗ schuldigungen von der Tribüne hier hinausschleudert, so muß man die Namen nennen; solange Abg. Giesberts das nicht tut, bebaupte ich, daß er das Opfer einer Mpstifikation geworden ist. Ich kann dem Abg. Giesberts und auch dem Abg. rafen Strachwitz nur dringend raten, sich auf einer Rundreise anzusehen, wie diese Arbeiter aus dem Osten jetzt in Westfalen untergebracht sind. Es ist nicht ganz ungefährlich, es so hinzustellen, als ob der Arbeiter nur als Ware im Westen behandelt worden wäre. — Zu den speziellen Vorschlägen, die Arbeitslosigkeit zu mildern, werden wir immer wieder auf die Staatshilfe zurückkommen müssen. Ueber die Bedenken, die der Arbeitslosenversicherung entgegenstehen, hat ja mein Freund Lusensky gestern bereits das Nähere dargelegt. Sie darf sich niemals zu einer Versicherung für Drückeberger und Tagediebe auswachsen. Ein Arzt in Kiel hat gesagt. daß, seitdem es Versicherungen gibt, sich eine besondere Krankheit herausgebildet hat, die Rentenhvsterie. Die Vorschläge des Abg. Borgmann vom 19. Dezember können nicht ganz ernst gemeint sein, allerdings drückt die Arbeitslosigkeit manchen braven Arbeiter; aber wenn man die Verhältnisse zu schwarz malt, schadet man nur den Arbeitern. Wenn der Abg. Borg⸗ mann vom Notschrei des hungernden Volkes sprach, so schoß er arg über das Ziel hinaus. Er sagte, auf der Zeche Concordia seien 5000 Arbeiter, auf der Gutehoffnungshütte 4000 Arbeiter entlassen. Die Concordia hat überhaupt nur 5000 Arbeiter, müßte also geschiossen sein. Gpischennef des Abg. Borgmann: Ich habe meine Quellen!) habe auch meine Quellen; aber Ihre Quellen 28 trübe, meine en nicht so viele Hunderte Arbeiter entlassen, wie Abg. Borgmann Tausende be⸗ hauptet. Der Phönix, neben Krupy das größte Werk, be⸗ schäftigt 36 000 Arbeiter, und vorgestern hörte ich von dem General⸗ direktor, daß bis heute nicht ein einziger Arbeiter entlassen sei, daß vielmehr, um das zu vermeiden, Aufträge angenommen sind, die den Werken Schaden bringen. Auch den Abg. Grafen Strachwitz er⸗ tepoe ich auf großer Unkenntnis, wenn er von großer Arbeits⸗ losigkeit im Westen spricht; ich habe es schon durch das wider⸗ legt, was eben dem Herrn Genossen sagte. (Zwischen⸗ ruf.) Meinem Genossen nicht. Beim Allgemeinen Knappschafts⸗ verein hat der Zugang
im Jahre 1908 den Abgang über⸗ wogen. Arbeiterentlassungen haben auf den west älischen Zechen in großem Umfang nicht stattgefunden, auch die Zeitungs⸗ meldungen über Arbeiterentlassungen beim Phönix sind Unsinn. Auf Concordia und Guteboffnungshütte haben nur ganz wenige Feier⸗ schichten stattgefunden. Ich habe mit der Industrie selbst nichts zu tun, bin auch in keinem Vorstande, kenne aber die Verhältnisse dieser Bezirke durch mehr als 20 jährige Amtstätigkeit. Ich bitte also die Abgg. Borgmann und Graf Strachwitz, vorsichtiger zu sein, wenn sie Behauptungen gegen den Westen ins Land schleudern. Es hat mich auch unangenehm vom Abg. Grafen Kanitz berührt, daß er immer wieder die längst widerleäaten Behauptungen gegen das Kohblen⸗ syndikat vorbringt. Ich leugne die Arbeitslosigkeit nicht, aber man soll in dieser Frage vorsichtig sein. Ein Adpokat, der übertreibt, nützt seinem Klienten nicht, und die Soztaldemokraten eignen sich nicht als Advokaten des Arbeiterstandes. Ein westfälischer Arbeiter muß den Kopf schütteln über die Rede des Abg. Borgmann, und sämt⸗ liche anderen Parteien tun für die Arbeiter mehr, als die Sozialdemokraten, die sie als die wahren Vertreter bezeichnen. Solange Sommer und Winter wechseln, Regen und Sonnen⸗ schein, Wärme und Kälte, so lange werden diese Fragen immer wieder auftauchen, denn die Welt ist nicht vollkommen. Erst im sozialistischen Zukunftsstaat fließt Milch und Honig, und haben wir es alle gut. (Zwischenruf.) Ich werde es nicht mehr erleben. Ich habe einmal dem Abg. Bebel seine Prophezeiungen ge⸗ glaubt; Abg. Bebel macht es nicht mehr, und was er nicht fertig⸗ gebracht hat, werden seine Epigonen überhaupt nicht fertigbringen. Durch so rubige Debatten wie diese werden wir für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit mehr tun, als alle Rezepte aus der sozialdemo⸗ kratischen Garküche.
Darauf wird die Debatte geschlossen.
Abg. Borgmann (SoJ.) bemerkt persönlich, daß seine Quelle die „Soziale Praxis“ gewesen sei, die dem früheren Handels⸗ minister von Berlepsch sehr nahe stehe.
Abg. Leinert (Soz.) bedauert zur Geschäftsordnung, daß ihm durch den Schluß die Antwort auf manche Ausführungen unmöglich gemacht sei, die vom Haß gegen die Arbeiter erfüllt seien.
Abg. Giesberts (Zentr.) bemerkt persönlich, daß die Plakate, mit denen „, in unlauterer Weise Arbeiter aus Masuren angelockt häkten, im Original im Reichstag auf den Tisch des Hauses
gelegt seien. Abg. Haarmann (nl.) erwidert, daß diese Plakate kein Be⸗
weis seien. Apg. Giesberts (Zentr.) erklärt, er werde bei erster Ge⸗
legenheit die Plakate auch hier im Hause niederlegen.
genommen.
Abg. Roere
treten.
dieser Verfügung essenten und För Pflege der Nacktk stellen sich dar
Jahren systematis Berlin sich beschr. gegriffen hat,
Bedeutung für fügung des
von nebensächliche Es handelt si
mit sich bringen
ausführt. Behörden aber
daß die Unterneh
efordert seien; scheeiten der Be erfüllt; im Ge⸗
„Kölnische
von Geschäftsma
so sehe ich mi zuführen. (Der
eingebracht. Hauses und für anstaltet. Ich
werden sollte.
hervor, daß die
Schaustellungen künstlerischer W
bedürfen. anstanden sind. abende sich zugreifen, Hunderten
Warum ist
daß eine solche durch die Tänze
um sich gegen schützen. K
daß nicht
das Gutachten liberale
Nach einigen kurzen Schlußbemerkungen der Antragsteller Abgg. Rahardt (kons.) und Gyßling (fr. Volksp.) wird
Uebrigens geste
Es folgt darauf die Abgg. Roeren⸗Trier (Zentr.) u. Gen „Welche Maßnahmen gedenkt der treffen, um die schon seit geraumer Zeit und auch bereits für andere Städte in erregenden Veranstaltungen, und weibliche auftreten, endgültig zu verhindern?“ Auf die Frage des Präsid Minister des Innern von Moltke sofort zu beantworten. Zur Begründung der
Ich betone ausdrücklich
über den Separatvorstellungen, die eordnetenhauses veranstaltet worden sind. ereits am 23. Oktober eingebracht worden, und in der Herr Minister des Innern Stellung zu diesen T sofern, als er für die sogen ssionierung für notwendig erklä nzession untersagt hat. bleiben die geschlossenen Schönheitsabende, vor Hunderten von Zuschauern stattfinden, und zu denen alle Inter⸗ derer des Nacktkultus Zutritt erhalten. Vereinen für die “
nommen, wenigstens in die polizeiliche Konze vorstellungen ohne eingeholte Ko
bleiben ferner die Darste
Ministers beschränkt sich darar
zwischen konzessionspflichtigen und konzessionsfreien Unternehmen. das Unternehmen konzesstonspflichtig ist oder konzessionsfrei, ist eine Frage r Bedeutung; denn über die sogenannten geschlossenen Skandal fortgesetzt werden kann und t sich die Verfüpung völlig aus. hier nicht um einzelne Ausschreitungen, sondern um Eatwicklung, wie sie das und des Aktschwindels der dieser ganzen Be⸗ er will eine des Christen⸗ Die Kraft, die die n die Tänze, die ein nacktes em größeren Publikum Lann vorsteht, hat damit ackter Personen beiderlei Ge⸗ Im vorigen Jahre wurde bereits von allen trüstung darüber Ausdruck gegeben. Da die nichts dagegen taten, so ist das Unternehmen weiter Posen der Nacktphotographien Ueber die erste dieser Dar⸗ liberales Blatt sich dahin geäußert, mer der Polizei wegen nur ein sogenanntes geladenes daß aber das Ganze trotzdem als ein eintrittspreise
Schönbeitsabende, bei denen derselbe tatsächlich fortgefäͤört wird, schweig
das natürliche Produkt einer allmählichen immer weitere Umsichgreifen der Pornographie Dabei ist der Begrün wegung ein junger Mann zwischen 20 und 30 Jahren; neue Kultur schaffen, um die Menschheit von der Askese tums und der muffigen Kleiderkultur zu alte Weltordnung umstürzen soll, legt er i Frauenzimmer in ihrer Scha Das Unternehmen, begonnen, photographische Aufnahmen n. schlechts zu veröffentlichen. Seiten des Hauses der En
gegangen und hat sich gesagt, daß es die auch auf die Bühne bringen kann. stellungen im Mozartsaal hat ein
Publikum zugelassen hätten, 8 ausgezeichnetes Geschäft sich darstelle, da recht hohe E das Blatt spricht sich am Ende selbst für das Ein⸗ Diese Erwartung hat si Unternehmer gingen sogar dazu über, jedermann bet liberale Presse p so die „Frankfurter Zeitung“, die die „Münchner Neuesten Nachrichten“, die Magdeburger Zeitung“. Ernst von Wolzogen, den niemand als prüde ansehen wird, bezeichnete die Darstellungen als Orgien und che, von einem Nervenkitzel für den Weltstadtmob. ffener Brief der Unter⸗ in behauptet wird, daß sse den Schönheitsabenden sympathisch begegnet sei, doch genötigt, Ihnen alle diese Preßstimmen vor⸗ edner verliest eine Anzahl von den „Münchner Neuesten Nachrichten“ hat Kulturvölker von dem Moment an zurückgegangen das Weib nackt auf die Bühne trat. haben wir unsere Interpellation Der Unternehmer hatte allerdings für Mitglieder des die Polizeibeamten eine besondere Vorstellung ver⸗ weiß nicht, in welchem Umfange dieser Einladung (Zuruf: Sie waren nicht da! viel weniger weiß ich, was mit dieser Separatvorstellung bewiesen Es wäre doch sehr ungeschickt gewesen, wenn der geladenen Kreis bestimmte erwiesen, benden die Akteure vollständig nackt tanzten. llen, welche Konzessionen der Unter⸗ Falle gemacht
die Eintrittskarten für zu lassen. Die nahmslos diese Schaustellungen, Zeitung“,
die gesamte nns
ausgeführt, wie die seien, von dem an trotzdem der Skandal fortdauerte,
Folge geleistet ist.
Veranstalter nicht auf einen Rücksichten genommen anderen regelmäßigen A . Sie können sich leicht vorste nehmer in diesem besonderen
Ich meine,
wenn die Habitués dieser Schönheitsabende in ihre Privatgemächer Orgien fortsetzen und zum r wohl in der Lage sein, um öffentliche Veranstaltungen vor wie Hohn,
beimen dort die Aber die Polizei müßte seh wenn es sich von Zuschauern eine solche Veranstaltung als eine anderen ängstlich, einzugreifen, z. B. wenn es sich u Versammlung von Polen handelt, die tro einsgesetzes unterworfen
der Akademie der Künste.
Anstand verletzt werden? allein kompetente Behörde.
dürfe, um zu beurteilen, auch der Justizminister meinte, daß verständiger dazu nicht nötig wäre. aber im Gegensatz dazu an Sachv
tums, Hans Thoma, die verderblichen Folgen der 4 g Künstler und Aerzte über
keit urteilen könnten, Lehrer
Frauen und Mütter. der Akademie anders gelautet hätte? ist meiner Meinung,
„Magdeburger Zeitung“ Akademie der Künste zabend .
Angelegenheit den Staat angeht und nicht die
Personen in
ultur.
und dadurch bekommen diese 2 die Sittlichkeit unseres Volkslebens.
muß.
hörden aus. genteil, die
gesamte
Da wäbrend unserer Verhandlungen ein o nehmer im Saale verteilt worden ist,
solchen 8 hätte. Es ist
liberale Presse als erste die
aufgefordert hate. Um so unbegreiflicher hörden. Erst im vergange Innern ein Gutachten der
ert nicht zustehe.
handelt.
man denn auf
werden. Ich
sondern die
hen ja die Unternehmer der
Interpellation er n (Zentr.): Die Interpellatio seit einiger Zeit in Berlin stattfindenden “ Schönheitsabende,
bei denen wenigstens die Hauptakteure „in völliger für die
-
arauf,
mlosigkeit vor ein dem dieser junge M
wort
erständige g
enten
Die
stellungen in den zahlreichen Diese Aergernis erregenden als die naturgemäße Konsequenz einer schon ch betriebenen Nacktbewegung, änkt, sondern auch auf andere Städte bereits über⸗ VCorgänge eine viel tiefere Die Ver⸗ daß er unterscheidet
befreien.
Es
den
Scho
hat.
der Antrag Aronsohn abgelehnt, der Antrag Rahardt an⸗ Verlesung der Interpellation der
Minister des Innern zu in Berlin stattfindenden Aussicht gestellten, bei denen
n völliger Nacktheit auf⸗ Nacktheit“ Mitglieder
Interpellation ist zwischen hat denn auch Zeranstaltungen ge⸗ annten Schönheitsabdende rt und die Nackt⸗ Unberührt von
die nicht allein auf
Wertheim verwarf
Zeitungsstimmen.) In Richard Nordhausen
Heiterkeit.)
nichts
zurückziehen
klingt
geschlossene
Gebieten m eine geschlossene dem dem Zwange des Ver⸗ ann es nicht gut heißen, Frage abhängig gemacht wird von einem Gutachten Was hat diese mit der Frage zu tun, ob eines nackten Frauenzimmers Sitte und öffentlicher Der Minister des Innern ist die dafür Schon im vorigen Jahre hat man sich fast von allen Seiten des Hauses aus dahmm ausgesprochen, daß auch ein Richter durchaus nicht eines sachverständigen Urteils be⸗ was das Sittlichkeitsgefühl verletzen könne; nach seiner Ansicht ein Sach⸗ Der Minister des Innern hat sich ewandt, wahrscheinlich den Vorwurf der Rückständigkeit und Prüderie zu freien Künstler⸗
icht ich, sondern der Führer des modernen März 1906 auf
hat in seiner Rede vom 15. ornographie hingewiesen; er sagt darin, Wert der Sittlich⸗ und vor
Was hätte denn der Minister getan, wenn
ännliche völliger Nacktheit
erklärt sich der bereit, die Interpellation
hält das Wort beziebt sich auf die
ch aber nicht
Ich hebe aber ** zum Einschreiten ist die Passiwität der Be⸗ nen Oktober holte sich der Minister des Akademie der Künste über den Wert der in, welches dahin lautete, daß diesen ein höherer Daraufhin wurde verfügt, daß diese Nacktdarstellungen nach 8 338 der Gewerbeordnung einer Konzession
daß das doch sehr nebensächlich ist. Es kommt darauf an, ob die Darstellungen nach der sittlichen Seite hin zu be⸗ Die Polizei kann freilich dagegen machen, nach Schluß der Vereins⸗ Wund im ge⸗
Abschluß bringen.
Aergernis
gegen⸗ des Ab⸗
die aber Unberührt
eit
verkaufen aber aus⸗
und sprach
Da nun
Noch
bei den
dann ein⸗
hinzustellen. nicht so
allem die
Auch die daß diese
zu lassen, Spiele und sonstigen Sport zu sident einer solchen Loge, ein u hat sich darüber mit einer als
losesten geladene
daß sie keine künstlerischen Zwecke verfolgen, sondern die Bekundung 8
einer Kulturidee. Nacktlogen mit dem Zweck,
Es bestebt jetzt in Berlin eine ganze Reihe von die Mitglieder, Männer und Frauen, nackt mit einander verkehren
unverheiratete, treiben. Der Prä⸗
verheiratete und
ob es sich um die harm⸗ Dinge der Welt handelt. Auch zu diesen Logen werden
Gäste zugelassen, die ebenfalls nackt erscheinen. So etwas muß doch schon vom Standpunkte des rein natürlichen Empfindens aus als eine Verrohung und Verwilderung der Sitten erscheinen, die geradezu erschreckend ist. Aber auch hiergegen haben
Offenheit geäußert,
die Behörden nichts gemacht. Man versteht es eigentlich nicht, daß ein solches Treiben unter den Augen der Behörden sich absptelt. Den sittlichen Verfehlungen wird dadurch Tür und Tor veggbg.
Gerade in diesen Tagen hat sich der Begründer der Nacktologie und der Herausgeber der Zeitschrift „Die Schönheit’ von diesem Treiben losgesagt und er⸗ klärt, daß er mit diesen sogenannten Schönheitsabenden nichts zu tun habe; seine treuesten Anhäͤnger hätten ch schließlich ales homosexuell entpuppt. Das klärt die ganze Sache auf. Es kann hie nicht von geschlossenen Gesellschaften die Rede sein, die dem Ein greifen der Polizei entzogen sind, sondern hier ist die breifeste Oeffent⸗ lichkeit in Mitleidenschaft gezogen. Deswegen ist es Pflicht der Re⸗ gierung, mit starker Hand einzugreifen. Der Minister würde dabei die Unterstützung und Sympathie der gesamten sittlich fühlenden Bevölkerung haben. .
Minister des Innern von Moltke:
Meine Herren, wenn man die Rede des Herrn Interpellante hörte, konnte man wirklich glauben, daß der Polizeiminister Mitglie der Vereinigung für ideale Kultur usw. sel. (Rufe im Zentrum: Oh!) Er hat mir und meinen Behöͤrden ein Maß von Passwität vorgeworfen, das ich ganz und mit aller Entschiedenheit zurückweisen muß. Er hat sich allerdings unter wiederholter Hervorhebung nur gestützt auf Zeitungsnachrichten, die ihm zugegangen sind und die er zusammengestellt hat, um seine Interpellation heute zu begründen. In der Sache selbst darf ich vorausschicken, daß sein Standpunkt grundsätzlich durchaus der meinige ist; namentlich bin ich ihm dankbar für die Schlußworte, mit denen er seine Interpellation geschlossen hat. Aber die Lage der Polizei ist gegenüber den Tatsachen, die sich nicht in der Oeffentlichkeit abspielen, sondern zum größten Teil in dunkle Schlupfwinkel zurückziehen, in die auch die Polizei nicht hineinleuchten kann, nicht so einfach, wie er sich das denkt und wie er es zur Dar⸗ stellung gebracht hat.
Meine Herren, ehe ich auf das Tatsächliche der Interpellatio eingehe, ein paar Worte über die rechtliche Lage der Sache.
Bei den Schönheitsabenden handelte es sich nach dem, was sie geboten haben, im wesentlichen im juristisch⸗technischen Sinne um ge⸗ werbsmäßige Vorführung und Schaustellung von Personen. Derartige Vorführungen, wenn sie nicht öffentlich veranstaltet werden, entziehen sich der polizeilichen Zensur. Oeffentlich veranstaltet können sie auf zensurpolizeilichem Wege eingeschränkt und auch verboten werden. Er⸗ mangeln diese Darstellungen bei oöͤffentlicher Vorführung nun eines höheren Kunstinteresses, so ist die vorgängige Genehmigung aus § 33a der Gewerbeordnung erforderlich. Ein Versagungsgrund aus der Ge⸗ werbeordnung ist in einem solchen Falle der Verstoß gegen gute Sitten. Was ist nun vorgekommen? Im Frühliahr vorigen Jahres kün⸗ digte die Vereinigung für ideale Kultur⸗Schönheit“ zwei Schönheits⸗ abende im Mozartsaal an. Nach der Ankündigung waren die Vor⸗ stellungen nicht öffentlich; es handelte sich um eine Vereinsvorstellung für Vereinsmitglieder und besonders geladene Gäste. (Zuruf rechts.) Ganz Gewiß, das war eine Verschleierung, und ich habe auch als⸗ bald eingegriffen und dies als eine Umgehung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen gekennzeichnet. Denn es ergab sich, daß das Eintrittsgeld mit einem Aufschlag von 2 ℳ erhoben wurde und daß durch diese 2 ℳ die Mitgliedskarte des Vereins festgestellt wurde. (Heiterkeit.) Es war also ganz einfach eine böffentliche, gewerbsmäßige, nicht für einen individuell beschränkten und nach außen hin abgeschlossenen Personenkreis berechnete Ver⸗ anstaltung. Damit war die Möglichkeit polizeilichen Einschreitens gegeben, und davon ist Gebrauch gemacht. Es wurde das Verbot mangels vorgängiger ortspolizeilicher Zensur ausgesprochen und auf⸗
recht erhalten gegenüber weiteren 198 der Unternehmer. Dem⸗
8 8
nächst hat am 21. September ein ta⸗ ich öffentlicher Schön⸗ heitsabend stattgefunden unter der ver teen polizeilichen Zensur der Schöneberger Ortspolizeibehörde. Durch diese Zensur war die völlige Nacktdarstellung vorher verboten. Für die Auftretenden waren vor⸗ geschrieben dichtere Schleier. Die mittleren Körperteile sollten mit einem Kleidungsstück bedeckt sein, und bei lebenden Bildern sollten auch diese Körperteile außerdem durch Drapierung verdeckt werden. Diese Aufgabe war immerhin sehr milde; denn die Bezeichnung als Nacktdarstellung konnte immerhin doch wohl noch aufrecht erhalten werden, und ich habe deshalb die Zensur der Schöneberger Polizei nicht billigen können. Ich sah keinen Anlaß, dort von dem abzuweichen, was im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit und Ordnung berkömmlicherweise sonst ver⸗ langt wird. Ich habe außerdem der Schöneberger Polizei alsbald — und zwar nicht, wie der Herr Interpellant sagt inzwischen, sondern vor Erhebung der Interpellation — aufgegeben, weiteren Ankündi⸗ gungen öffentlicher Aufführungen gegenüber das Verlangen der Er⸗ laubnis nach § 33a der Gewerbeordnung zu stellen. Nach meiner Auffassung hat ein höheres Kunstinteresse nicht anerkannt werden können. Die Unterstellung unter den § 334 der Gewerbeordnung hat ja den Zweck, die Kleidung unter die äußerst strengsten Bedingungen zu bringen, und deshalb ist zu diesem Mittel gegriffen, um das Nackte aus den Vorstellungen überhaupt zu entfernen.
Die für Anfang Oktober ausgeschriebenen — nicht alle ausgeschriebenen Veranstaltungen haben stattgefunden — so⸗ genannten, also pseudo⸗nichtöffentlichen Schönheitsabende mit dem alten Programm sind einfach polizeilich verboten worden und haben nicht stattgefunden. Es haben endlich nur noch drei Aufführungen stattgefunden, und zwar zwei, wenn ich nicht irre, am 23. November und 3. Dezember, die tatsächlich nicht öffentlich waren, indem nur dazu geladene Gäste erschienen waren, welche die Unternehmer aus den Kreisen der Mitglieder dieses hohen Hauses und des Reichstags, wie ich gehört habe, zusammengesucht haben. Die dritte und letzte Aufführung war eine öffentliche, aber mit voll⸗ ständig umgestaltetem Programm. Es war zensunpolizeilich jede Nacktdarstellung untersagt; es durften nur einige Lichtbilder, gegen welche keine polizeilichen Bedenken vorlagen, gebracht werden, außer⸗ dem Reigen in Form und Bekleidung, wie sie seit Jahren anderweit öffentlich aufgeführt werden, also mit Trikots und sonstigen Be⸗ kleidungsstücken, wie die Berliner Pollzei sie vorgeschrieben hat.
selbst zu
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Mieene Herren, wie wenig angezeigt eine nachsichtige Behandlung der Unternehmer war, hat sich für mich aus der nachträglich erhaltenen Kenntnis ergeben, daß die Unternehmer in den zu diesem letzten Abend an Liebhaber versandten Programmen die wesentliche Umgestaltung durch die polizeiliche Auflage ihres Programms verschwiegen haben daher auch die Oeffentlichkeit sich darüber aufgeregt hat. Es hat im Gegenteil auf den Einladungen wieder das alte Bild einer nackten Tänzerin gestanden. Die Veranstalter waren also wohl darauf aus⸗ gegangen, durch den Anschein, daß wiederum Nacktdarstellungen ge⸗ boten würden, Publikum anzulocken. Gerade diese Art der Reklame in Verbindung mit dem vorhin gekennzeichneten Umgehungsversuch hinsichtlich der Oeffentlichkeit war mir bezeichnend für das ganze Unter⸗ nehmen, für seine Spekulation und für seine Stellung zur höheren Kunst.
Damit komme ich zu dem kritischen Teile der Sache. Meine Herren, über die Grenzen des Zulässigen in der Darstellung des Nackten in der Oeffentlichkeit gehen die Ansichten an⸗ scheinend auseinander. Mein Urteil darüber steht fest. Die Schönheit, welche dem menschlichen Körper, wie ihn Gott geschaffen hat, innewohnt, ist in reiner Vollkommenheit so unbestreitbar wie an sich unverfänglich. Die künstlerische Wiedergabe eines menschlichen Körpers in vollendeter, ideal geklärter Form ist von jeher das höchste Ziel und das berechtigte Streben jeder ernst schaffenden Kunst ge⸗ wesen. Es ist aber das Wesen gerade nur der echten und wahren Kunst, daß sie den Beschauer hoch über niedere Triebe erhebt und in den Bannkreis idealer Bewunderung zwingt. Wer würde anders empfinden bei dem Anblick einer Venus von Medici oder einer Venus von Tizian oder anderer unsterblicher Werke klassischer Kunst an den ihnen geweihten Stellen? Nur hochgradige Prüderie oder völlige Roheit des Kunstempfindens würde sich hier versagen. Aber je weniger stark der Hauch wahrer Kunst ist, der eine bildliche oder plastische Darstellung des nackten Körpers durchgeistigt, desto größer ist die Gefahr, daß in dem Beschauer der Eindruck des ästhetisch Reinen und Schönen zurücktritt und das Dargebotene — je nach dem — verletzend wirkt oder Gefühle auslöst, die sich vom Sittlichen abwenden — verletzend, denn es ist nun einmal in die Brust jedes erdgeborenen Menschen, selbst des Wilden, hineingeboren wie das Gewissen ein Schamgefühl; betörend, denn die Wiedergabe des Nackten die mit reiner Kunst nichts mehr gemein hat, weckt geschlechtlich Lüsternheit. Unter Umständen kann sogar ein erhabenes wirk⸗ liches Kunstwerk diese Wirkung äußern, es kann mißbraucht, so⸗ zusagen entheiligt werden durch die Art, den Ort, die äußere Form nach alledem durch den Zweck der Ausstellung in der Oeffentlichkeit. Solche Darbietungen brauchen auch an sich nicht unzüchtig im Sinne des Strafgesetzbuchs zu sein, aber doch wird man sie unter Umständen als dem § 10 II 17 des allgemeinen Landrechts zuwiderlaufend an⸗ sehen dürfen, indem sie, öffentlich zur Schau gestellt, auf weite Kreise als eine Störung der öffentlichen Sittlichkeit und Ordnung wirken. Das Entscheidende für den polizeilichen Standpunkt ist in dieser Hin⸗ sicht allein die Wirkung, die erzielt werden soll und erzielt wird. Gilt das zunächst von schriftstellerischen und bildlichen Werken, hinsichtlich deren leider die Bestimmungen des Preßgesetzes einem polizeilichen Einschreiten beengende Schranken setzen, so gilt es in stärkerem Maße bei dem erhöhten und unmittelbaren Reiz des Sinnlichen, bei der öffentlichen Schaustellung des lebenden nackten Körpers selbst zumal wenn er gegen Entgelt feilgeboten wird; und solche Schaustellung ist geeignet, die von der überwiegenden Mehr⸗ heit der Bevölkerung geteilten Begriffe von Anstand und Sittlichkeit schwer zu verletzen. Die guten Sitten, um deren Schutz in der Oeffentlichkeit es sich handelt, werden nicht erst gekränkt durch den unmittelbaren Kitzel der niederen Sinnlichkeit, welchen solche Schaustellungen tatsächlich wecken oder in vielen wecken können; es kommen vielmehr die in dem gesunden und festgewurzelten Volksempfinden bestehenden Begriffe von äußerer Form des Anstandes als eines Teils der Sittlichkeit selbst in Betracht. Einer Ideal⸗ kultur, die dies verkennt, entgegenzutreten, hat eine tiefe innere Be⸗ deutung und Berechtigung. Die seelische und körperliche Gesund⸗ erhaltung unseres Volkes erfordert gebieterisch, die unreifen und weniger gefestigten Elemente, insbesondere also unsere heranwachsende Jugend von derartigen Anreizen und Einflüssen nach Möglichkeit fern⸗ zuhalten. Ein fester und grundsätzlicher Widerstand der Behörden gegen derartige Veranstaltungen ist aber, meine ich, gerade in unserer Zeit Pflicht (bravol rechts), in unserer Zeit, in der geschäftliche Gewinnsucht, die mit niederer Sinnlichkeit spekuliert, sich in ganz bedenklicher Weise breit macht und bestrebt ist, ihre Publikationen und Darbietungen unter dem Deckmantel hygienischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Offenbarungen an die Oeffentlichkeit zu bringen. Ich kann darin einen Kulturfortschritt nicht erkennen. (Sehr wahr! rechts.) War das, was an den sogenannten Schönheitsabenden das Wesentliche aus⸗ machte, an sich kein unzüchtiger Vorgang im Sinne des Strafgesetz⸗ buchs, so ist es doch ein Mißbrauch, das, was sich dort in breiter Beschaulichkeit dem Opernglase des unbeteiligten Zuschauers darbot⸗ auch nur äͤußerlich mit Sport in Verbindung zu bringen. Ebenso⸗ wenig haben die schönen Künste mit einer derartigen Kultur des Nackten etwas zu tun. Ich halte mich für verpflichtet, den ehrlichen Namen der Kunst von solcher Gemeinschaft abzurücken. Die Kunst will dauernde ethische Werte schaffen, will idealisieren, will uns erheben und befreien von den Schlacken irdischer Unvollkommenheit; die Schönheitsabende ziehen den Zuschauer herab auf das lebende Modell das nach künstlerischer Erfahrung niemals vollkommen sein dann; und „schön ist nur, was ohne Interesse gefällt“. Meine Herren üͤüber meine Auffassung des Werts oder Unwerts der fraglichen Aufführungen vom Standpunkt der Kunst habe ich den mir unterstellten Behörden wie gesagt, keinen Zweifel gelassen. Ich fand im Laufe der Ent⸗ wicklung der ganzen Sache eine Unterstützung in der Stellungnahme des Herrn Kultusministers. Dieser hatte ein Gutachten der König⸗
Berlin, Donnerstag, den 14. Januar
ein künstlerischer Wert beizumessen sei in Rücksicht darauf Anzahl von Persönlichkeiten, deren a Seneh va. über jeden Zweifel erhaben ist, sich für den künstlerischen Wert der Schaustellungen ausgesprochen hatte. Der Herr Interpellant ist durchaus im Irrtum, wenn er angedeutet hat oder meint, daß die Akademie nach irgendwelchen sittlichen Gesichtspunkten gefragt worden sei; sie ist nur nach der Art der Vorführungen gefragt worden und danach, ob sie einen höheren Kunstwert hätten, um, wie gesagt aus der Verneinung immerhin eine Unterstützung, aber nicht das Motiv für ein Verbot oder für die Unterstellung unter den § 33 zu erlangen. Selbstverständlich — darüber kann ich den Herrn Interpellanten vollständig beruhigen — ist dieses Urteil der Akademie der Künste für mich weder maßgebend gewesen, noch wird es maßgebend sein. Was ich zu tun habe, weiß ich ganz allein (Unruhe im Zentrum), und ich unterscheide mich darin in keiner Weise von dem Herrn Justizminister und von dem Herrn Minister in deh. 85 8u der Akademie hat aber vielleicht für eitere Kreise ein größeres Interesse; deshalb will lichen Inhalt mitteilen. 8 “ Es ging in der Hauptsache dahin, daß die Vorführungen mit höherer Kunst unmittelbar nichts zu schaffen haben; gegen einen Teil die Lichtbilder und die lebenden Bilder, müsse man vom künstlerischen Standpunkt geradezu Verwahrung einlegen. In ihnen könne nur ein Vorwand zur Schaustellung nackter Körper erblickt werden. Aber auch soweit dies nicht der Fall sei, könnten die Vorführungen als künstlerisch bedeutsam doch nur mittelbar anerkannt werden, und zwar insofern, als der Beschauer durch sie an die Betrachtung des mensch⸗ lichen nackten Körpers gewöhnt und zur Betrachtung seiner Schön⸗ heit angeregt werden könne. (Lachen im Zentrum.) Gerade das ist es, was ich für falsch halte (sehr richtig! rechts), und was mich nicht dazu hat führen können, diesen künstlerischen Interessen irgendwie nachzugehen. (Bravo! im Zentrum.) Meine Herren, es werden der⸗ artige Vorstellungen in Zukunft nur noch unter dem Gesichtspunkte des § 33a der Gewerbeordnung erlaubt werden, und dafür treten dann die allgemeinen strengen Vorschriften der Polizei in Kraft.
Meine Herren, die Hilfsmittel der Polizei, die Zens das polizeiliche Verbot, die Stellung unter § 12 a2 mars — Kunstinteresses kommen nur in Frage bei öffentlichen Vorstellungen denen ich die pseudosffentlichen gleichstelle. Die Polizei ist aff Grund des § 10, 2, 17 des Landrechts nur dann einzuschreiten berechtigt, wenn es sich um den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sitt⸗ lichkeit handelt. In einem geschlossenen Personenkreise sich abspielende Vorgänge würden dem polizeilichen Eingriff erst dann unterliegen, wenn sie derart grobe Verstöße gegen das allgemeine Ordnungs⸗ und Sittlichkeitsbewußtsein und ⸗gefühl enthalten würden, daß schon das Bekanntwerden der Tatsache öffentliches Aergernis und eine Störung der öffentlichen Ordnung verursacht. Das sind dieselben Gesichts⸗ punkte, die z. B. gelten bei einem in die Erscheinung tretenden Konkubinat. Nur unter der gleichen Voraussetzung wird auch ein polizeiliches Einschreiten möglich sein gegenüber Veranstaltungen die als Nacktlogen bezeichnet werden. Es ist mir ja leider nicht erspart, von dieser Stelle auch diese neueste traurige Er⸗ scheinung des Kulturlebens der nervös überspannten Gegenwart zu berühren. Auch hier muß ich dem Herrn Interpellanten wider⸗ sprechen, wenn er behauptet, das alles vollzöge sich in voller Oeffent⸗ lichkeit unter den Augen der Polizei. Das ist nicht richtig. Der Polizeipräsident ist seit Monaten bemüht, irgendein polizeilich greif⸗ bares Material zu gewinnen, aus dem er Schlußfolgerungen zu ziehen berechtigt wäre über das, was in solchen Nachtlogen getrieben wird. An die Oeffentlichkeit haben sie sich bisher nicht gewagt. Ich glaube kein Mensch hat sie gesehen im Walde oder an Teichen oder wo sie sonst ihr Spiel zu treiben behaupten. Es handelt sich hier aber leider nicht, wie ich bisher angenommen hatte, um eine Verwechslung mit den Bestrebungen für Luft⸗ und Lichtbäder oder dergleichen Zwecke die sich aus rein hygienischen Gründen ausschließlich in der Betätigung und Uebungen des von Bekleidung möglichst befreiten Körpers erschöpfen. Nein, es gibt hier in der Tat eine Reihe geschlossener Vereinigungen, die auf physischem und psychischem Gebiet verbotenen Nacktkultus pflegen, deren Anhänger allein in der Nacktheit Wahrheit und Schönheit erblicken und es für nützlich und geschmachvoll halten ihre Grundsätze auch im Verkehr und Zusammenleben ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht durch die Tat zum Ausdruck zu bringen. Den Beweis halte ich erst seit heute in der Hand. (Zuruf: schade!) Seit heute liegt mir die Denkschrift eines Apostels der nackten Wahrheit (Zuruf: wahre Nacktheit!) vor, die ganz unumwunden die Grundsätze einer dieser Logen entwickelt. Mir ist diese Denkschrift, die an mich gerichtet ist, durch die Hand des Polizeipräsidenten heute zugegangen. Sie soll eine Rechtfertigungseingabe der Nacktloge A.N. N. A.⸗ nämlich Aristokratisch⸗nudo⸗natio⸗Allianz, sein (große Heiterkeit) gegen die Interpellation Roeren im preußischen Landtag; sie enthält ähnliche Bilder, wie diejenigen, die der Interpellant, * ich zu sehen glaubte, vorhin auf den Tisch des Hauses niedergelegt hat. Ich stelle auch diese Denkschrift nachher zur Einsicht — fügung, kann es mir aber nicht versagen, aus dem Text, wenn der Herr Präsident es gestattet, ein paar entscheidende Sätze vorzulesen. 8 n ist 85 gee⸗ abgedruckt — das scheint sezusagen der atechismus dieser Nacktloge zu sein. Es — wie Blasphemie —: 8 8ena
8 1) das Mysterium der Dreleinigkeit von Mann, Weld und Kind ist zugleich der ewige Rhythmus von Sexualbiologie, Sexualüfthetik und Sexualreligion in außerer Erfahrung, innerem efühl und weiser Tat.
2) Die Verehrung der geschlechtlichen Dreiein 8 Gott⸗Mutter und Gott⸗Gohn eeenn Cen. Hes (Lebhafte Rufe: Pfuit! im Zentrum und rechts) ist auch der Kult der arlstokratischen⸗Nudo⸗natie⸗Altanz; der Anfang; und der anfang⸗endlose Kreis ist ihr Sinndild⸗
lichen Akademie der Künste darüber eingezogen, ob den Vorstellungen
1909
Der Hauptgedanke der Annaloge beruht auf einer is
ästhetisch und ethisch begründeten fer.sh.neee L-en
nationalnatalen Sexual⸗Sozialismus (große Heiterkeit)
als einzigem Ausweg aus der drohenden Gefahr der
Nur durch die staatliche Anerkennung und x —
und bewußter Edelzeugung und Adelszucht kann das tiefgesunkene
Niveau unserer Volksgesundheit und Nationalkraft gehoben werden. Am Schluß dieser Denkschrift wendet sich der Verfasser an den Minister mit der Bitte, einen Aufsichtsrat zu ernennen (stürmische Heiterkeit), der die Lauterkeit der Bestrebungen feststellen möge. Er ruft also gewissermaßen die Polizei um ihren Schutz an für die be⸗ rechtigten Bestrebungen dieser Loge. (Rufe: Irrenhaus! Heiterkeit.) Ja, meine Herren, es ist ja leicht, hierüber zu lachen. Aber selbst wenn das ins Irrenhaus gehört, so ist es doch ein trauriges Zeichen der Zeit, daß das gedruckt und verbreitet werden kann. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Der Polizeipräsident hat das sofort der Staatsanwaltschaft eingereicht. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Der Staatsanwalt hat beim Landgericht die Beschlagnahme beantragt und das Landgericht hat das abgelehnt. (Lebhafte Rufe: Hört, hört⸗ im Zentrum und rechts.) Meine Herren, ich brauche wohl nicht zu versichern, daß gegen eine derartige, ärgerniserregende Verkehrung unserer fundamentalsten Anstands⸗ und Sittlichkeitsbegriffe, soweit eine Handhabe sich nur irgend bietet, nach den angegebenen Gesichtspunkten polizeilicherseits mit allen Mitteln eingeschritten werden wird. (Lebhaftes Bravo im Zentrum und rcechts.) Was zu machen ist, istim allgemeinen schwer zu sagen; es muß da von Fall zu Fall entschieden werden. Die Andeutung des Herrn Interpellanten daß in diesen Logen, namentlich in homosexueller Hinsicht Gefahren bestehen, zeitigt ja schon, auf welche Gebiete sich die Sache hinüber⸗ spielen kann. Sollte es sich herausstellen, daß in solchen Veretnigungen die ja anscheinend — wenigstens nach der Behauptung der Denkschrift — systematisch nicht nur in Familien organisiert sind, sondern sich schon auf weitere Kreise erstrecken, Minderfährige betetligt sind, so würde in Frage kommen, gegen die Eltern mit Entziehung der lterlichen Gewalt vorzugehen (allseitige lebhafte Zustimmung) und gegen die Kinder mit Einleitung der Fürsorgeerziehung. (Erneute lebbafte Zu⸗ stimmung).
Meine Herren, ich gebe mich im Vertrauen auf das Schluß
des Herrn Interpellanten der Erwartung hin, daß 4 narher.evasre unserer Bevölkerung die Behörden auf diesen dunklen Wegen, denen sie nachzugehen haben, unterstützen werden, sobald sich in eimem Falle die tatfächliche und rechtliche Möglichkeit bietet, gegen solchen Unfug einzuschreiten. Meine Herren, von den Armen der Polizei dürfen Sie aber nicht zu vicl verlangen. Sie kann vorbeugend die Gelegenhett zu Ausschreitungen verhindern und Unsittlichkeitsäußerungen unter⸗ drücken, sie kann in die Erscheinung tretende Unftandsverletzungen zrrückdrängen; sie kann aber nicht die Aufgabe der Erziehung der Menschheit zu befferen Sitten übernehmen. Soll das belumtt taciteische Charakterbild, der alte Ehrenschild germanischer Sitten⸗ reinheit unbefleckt bleiben, so müssen andere Kräfte spielen als die der Polizei. (Sehr richtig! und Bravo! links.)
Auf Antrag des Abg. von Pappenheim (kons.) eine Besprechung der Interpellation statt. (kons.) findet
Abg. Henning⸗Kalau (kons.): Wir bedauern den Mangel licher Aufsicht bei den Schönheitsabenden. Es machte fast — als ob der Herr Minister diese Erklärungen nur schweren Herzens ab⸗ gegeben hat. Das wirkt um so bedenklicher, als von seiten der Ver⸗ anstalter der Anschein erweckt wird, es ständen Fürttl ichkerten und andere hochstehende Perfönlichkeiten alg protektoren dinrer dieen Bestrebungen. Wenn dem so ist, dann heraus mit dem Namen⸗ Es muß doch endlich Klarheit damit geschaffen werden. Die anzen Sachen erinnern sehr lebhaft an die Agitation, die damalg in Erchen der Homosexualität deranstaltet worden ist. Da hat es auch vielen Personen leid getan, daß sie sich durch den Schein haben Aenden lassen. Vor allen Dingen muß immer die arme Kunst hergalten ug Deckmantel, um auf die niederen Leidenschaften des Volles zu spekulieren. Die Sache spielt ja in der Presse schon seit Monaten, und immer wieder denkt man daran, es sind Hände da die zurüch. halten. Unsexe Aufgabe aber it es, sich durch (eine Räckfichten a0. halten zu lassen. zuzugreifen. Man hat gesagt, die Polizer verß vobl. wo sie anfängt, ader sie weiß nicht wo sie endet. Das Koitswobi im tiefsten Sinne des Wortes steht hier auf dem Spier⸗ Sütrn wir uns auch, alle diese Dinge etwa unter dem Oeckmantei einer krankhaften Veranlagung gehen zu laffen. Wenn man das tut. macht man für die Sache Propaganda. Man glaude gar nicht, wie groß die Urteilslofigkeit deute ist. Sobald irgend ein DPeck. mantel vorhanden ist, unter dem eine Sache aur halbwegs dlaufibel erscheinen könnte, so läuft alles diesem IJrrlichte nach. Der Abg Rveren dat nur don nackter Weiblichkeit wsprochen. Wir vollen nicht vergessen, daß auch nackte Männer, het denen der sog. Reit des Haldverdüllten den Eruellen Rend erhüht dat. dei diesen Vor⸗ stellungen aufgetreten sind. An diesen Abenden sind nindrstens etwa 30 Damen mwesend gewesen. Bisher hetrachtetr man die deutsche u als Hüterin der Zucht und Sitte; wenn aber erst die Urteilfähigbeit auch in der Frauenweit so tief ge⸗ sunlden ist, dann das ein Maßstad dos Sindens des sittlichen Urteils überdaupt. die Gerichte in Hunderten don Fällen zum Frehpruch gekemmen sfind, o muß der Oessfencktchkeit gegenüber kar⸗ gestelt werden, daß unsere Rechisprechung nicht auf dem rechten Fleck ist Wenn man sich, vatdem unsers Stralbestimmungen ausreichen, inter eine gemisse Formalitat verstecktk, wenn die Rechtsprechung so weit geht, o muß ehen der Wortlaut der Strafbestimmungen der⸗ schärft werden. In allen Resen Dingen wird doch wohl die Behorde HercnrRußt don der fentlichen Meinung, und gerade unsere Aufgabe muh %Rer sein, daß wir die öffentliche Meinung aufrufen, drerselns den Protest gegen diese Schaustellungen zu verschärfen. Hee Darstellung des Nadkren in der Antike, von der wir sehr wohl ernen konnden, unterschted sich sehr vorteilhaft von dem angeblich nsttertschen Charadwer dieser Schönheitsahende. Dem nackten Modell dHosten Mnget an. die der Künstler hei der Darstellung ausscheidet. Gerode das ‿— stellt sich als eine Unanständigkeit dar. Ein Modell Redt sich niemalg in Gegenwart des Künftlers aus; der Sandal! also darin, daß die Tänzerin an den Schönheitsabenden erst auf der Bühne den Mantel fallen läßt. — Alles in allem handelt 8s sich darum, daß klargestellt wird, oh überhaupt Nacktdarstellungen erkaudt sein sollen oder nicht. Ich hoffe, daß diese Verhandlungen dazu deitragen werden, den Minister zu dewegen, nachdrücklich und un⸗
(Lebhafte Rufe: Reif füͤr das Irrenhaus!) Weiter;
dekümmert um alle Angriffe gegen diese Nackrdarstellungen vorhugehen.