Meine Herren, das Gesetz hat sich in seiner äußeren Form zur Aufgabe gestellt, unsere Versicherungsgesetze einheitlich zu kodifizieren. Der Herr Abg. Mugdan hat das gestern bedauert, und ich will offen zugeben: ich selbst habe längere Zeit darüber geschwankt, ob es richtig wäre, diese Kodifikation vorzunehmen. Denn an sich bleiben diese dret großen Versicherungazweige: die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und Invaliditätsversiherung als gesonderte Organe bestehen, sie werden nicht zusammengeschmolzen. Der Plan einer Verschmelzung ist, wie Ihnen bekannt, seit langem aufgegeben. Aber ich bin schließ⸗ lich doch zu dem Gedanken der Kodifikation gekommen, weil wir in der Organisation eine gewisse Einheitlichkeit unter den drei Ver⸗ sicherungszweigen herstellen wollen, und weil wir außerdem in dem jetzt sehr gekünstelten und undurchsichtigen und ungleichmäßigen instanziellen Verfahren, das sich bald an die ordentlichen Gerichte, bald an die Verwaltungsbehörden, bald, ich weiß nicht an wen, wendet, eine etwas größere Einheitlichkeit zu schaffen versuchen. Diese beiden Ge⸗ sichtspunkte ließen eine einheitliche Kodifikation als erwünscht er⸗ scheinen.
Das Ganze ist ein recht dickes Buch geworden, es sind über 1700 Paragraphen. (Hört, hört! und Heiterkeit.) Aber die große Zahl sollte die Herren auch nicht zu sehr erschrecken. In unseren be⸗ stehenden Versicherungsgesetzen haben wir, wie Ihnen allen bekannt ist, besonders im Krankenversicherungsgesetz, zum teil außerordentlich lange Paragraphen mit außerordentlich langen Sätzen. Wir haben uns Mühe gegeben bei der Neukodifikation die Sätze und Paragraphen zu kürzen (sehr gut!), und ich glaube dadurch der Uebersichtlichkeit einen gewissen Dienst geleistet zu haben. Natürlich, meine Herren, die Praktiker, die Spezialisten, die gegenwärtig, sei es im Kranken⸗ kassengesetz, sei es im Unfallgesetz, ganz genau Bescheid wissen, werden zuerst recht empört sein, denn sie finden eine ganz neue Anordnung des Stoffes. Aber ich bin überzeugt, wenn sie den, wie ich hoffe, klaren Gedanken der Anordnung erst erkannt haben, dann werden sie den Widerspruch dagegen mit der Zeit wohl aufgeben. Jedenfalls war der Weg, den der Herr Abg. Mugdan gestern vorschlug, nicht gangbar, der wollte, daß wir zuerst das Krankenversicherungsgesetz reformieren sollten, dann ans Unfallgesetz gingen, dann an die Invalidenversicherung gingen und dabei die Hinterbliebenenversicherung regelten. Die geschäftlichen Zeitabschnitte, in denen die Hinter⸗ bliebenenversicherung geregelt werden muß, verboten das von vornherein.
Meine Herren, wohl die wichtigste und größte Veränderung werden Sie seinerzeit in dem Abschnitt über die Krankenversicherung finden. Um hier das eine kurz einzuschalten, wovon gestern und heute hier wiederholt gesprochen worden ist, so wird das Verhältnis der eingeschriebenen Hilfskassen zu den Krankenkassen selbstverständlich in der Reichsversicherungsordnung zu regeln sein. Das schließt aber nicht aus, daß die Novelle zum Hilfskassengesetz, die dem Reichstag ja vorliegt, durchberaten wird; das ist notwendig. Meine Herren, bei der Krankenversicherung wird es sich zunächst handeln um eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Gesinde, auf land⸗ und forstwirtschaftliche Arbeiter, auf Hausgewerbetreibende, auf unständige Arbeiter. Dieses ganze Kapitel wird große Schwierig⸗ keiten in sich bergen. Die Versicherung der land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Arbeiter läßt sich nicht ohne weiteres nach einem gleichbleibenden Schema machen. Wir haben hier zu verschiedene Verhältnisse. (Sehr richtig!) Die Herren wollen bedenken, daß in den wenig be⸗ völkerten Landstrichen mit weit auseinander wohnender Bevölkerung die Durchführung der Krankenversicherung praktische Schwierigkeiten in großer Menge hat, zumal da in diesen wenig bevölkerten Gegenden des Ostens sehr weit auseinanderliegente Dörfer mit wenig Aerzten und wenig Apotheken und zum Teil auch noch sehr wenig Krankenhäusern vorhanden sind. Es müssen große Ent⸗ fernungen überwunden werden, um zu den Aerzten zu gelangen. Das verteuert die Kosten. Kurz, meine Herren, es scheint mir in der Be⸗ ziehung eine Berücksichtigung auch spezieller und individueller Ver⸗ hältnisse unbedingt notwendig zu sein. Auch die Frage der Kranken⸗ versicherung der Hausgewerbetreibenden und der unständigen Arbeiter ist eine sehr schwere Aufgabe, aber wir werden sie zu lösen versuchen.
Die Versicherungsordnung will weiter das Krankenkassenwesen in den Ortskrankenkassen im Interesse der Leistungsfähigkeit der Kranken⸗ kassen zentralisteren. Es sollen die größeren Betriebskrankenkassen und Innungskassen aufrechterhalten werden, die Knappschaftskassen werden von der Neuregelung im wesentlichen überhaupt nicht berührt. Die Beiträge und das Stimmrecht in den Krankenkassen werden halbiert werden, der Vorsitzende wird gewählt werden, für das Wahlverfahren wird das Proportionalverfahren vorgeschrieben. Eine wichtige Aufgabe wird sein, daß jetzt jedenfalls nicht ausreichend geregelte Verhältnis zwischen Krankenkassen, Aerzten und Apotheken besser zu regeln. Der Grundgedanke dabei wird der sein, daß wir Schiedsbehörden schaffen, welche die Zwistigkeiten zwischen Aerzten und Kassen und Apothekern und Kassen möglichst zu begleichen ver⸗ suchen sollen, hoffentlich mit Erfolg. Ein bestimmtes Aerztesystem wird nicht vorgeschrieben, sowohl die beschränkte wie unbeschränkte freie Arztwahl als auch das Kassenarztsystem haben sich je nach den einzelnen Verhältnissen gut bewährt, aber eines schickt sich nicht für alle, und bei jedem System ist Vorausbedingung für ein gutes Funktionieren, daß Kassen und Aerzte Hand in Hand arbeiten. (Sehr richtig!) Das wird um so mehr erforderlich sein, wenn wir den Kreis der versicherungspflichtigen Personen ausdehnen. An diesem Hand⸗ inhandarbeiten fehlt es leider gegenwärtig; ich brauche bloz den Namen „Cöln“ aussprechen.
Meine Herren, ich will dabei nicht auf die speziell Cölner Ver⸗ hältnisse, die mir in ihren Details gar nicht einmal so genau bekannt sind, eingehen, aber wir stehen hier vor einer besonders ernsten Erscheinung, wohin die Uebertreibung des Koalitionsprinzips, wohin die Uebermacht des Koalitionswesens führen kann. Die Boykottierung eines Kranken oder eines Sterbenden — und darauf kann die Sache hinauskommen — ist ein Rückfall in unsoziale Zu⸗ stände, wie er nicht schlimmer gedacht werden kann (sehr richtig!), und ich glaube das aussprechen zu können: ein großer Teil der deutschen Aerzte ist damit in keiner Weise einverstanden, aber sie werden von den eisernen Klammern des Koalitionszwanges unter dem Druck eines ehrengerichtichen Verfahrens zusammengehalten. (Sehr richtig!) Meine Herren, das sind Auswüchse, die eben so wie andere Auswüchse des Koalitionswesens, von denen wir in den letzten Tagen gesprochen haben, beseitigt werden müssen. Ich glaube, darüber wird Ein⸗ stimmigkelt bei uns bestehen. Aber lassen Sie mich dabei in Hinblick auf die Worte, die gestern und heute gefallen sind, eine kurze Ab⸗ schweifung machen. Man hat wiederholt die Befreiung des Koalitions⸗
rechts als den Angelpunkt der gegenwärtigen und der zukünftigen Sozialpolitik hingestellt. Dieser Satz ist aufgestellt worden zu einer Zeit, als das Koalitionswesen sich erst zu entwickeln begann, und da mag er seine volle Berechtigung gehabt haben, aber man hat den Satz beibehalten ungeachtet dessen, daß sich das Koalitionswesen zur üppigsten Blüte bei uns entfaltet hat, und der Satz ist zu einem toten und starren Dogma geworden, auf das man schwören muß, wenn man noch zur Gemeinde der rechtgläubigen Sozialpolitiker gehören will. (Sehr gut! Heiterkeit.) Wie liegen denn aber die Dinge in Wirk⸗ lichkeit? Unser ganzes Leben wird von dem Prinzip des Koalitions⸗ gedankens beherrscht, wo Sie hinseben, finden Sie Interessenverbände nach Stand, Rang, nach wirtschaftlicher, nach geistiger Interessen⸗ gemeinschaft, man könnte sagen, das sei eine moderne Form des alten menschlichen Herdentriebs. Kein Mensch wird die Notwendig⸗ keit, die Ersolge und die Errungenschaften des Koalitionswesens be⸗ streiten, ich bin der letzte, der es täte, ich habe schon neulich eine ent⸗ sprechende Aeußerung auch bezüglich gerade der Gewerkschaften ge⸗ macht. Aber ist es nicht gegenwärtig gerade die Kehrseite der Medallle, welche die Aufmerksamkeit aller Menschen auf sich zieht? Erkennt man nicht, daß ein starkes Koalitionswesen große Gefahren in sich birgt? (Leider! rechts.) Ich spreche nicht davon, daß in dieser großen und vielfach trüben Flut der geistige Individualismus unterzugehen droht, ich halte mich nur an die konkreten Verhältnisse. Worüber klagt man? Ich nenne Ihnen nur Stichworte: Herrenstandpunkt, schwarze Listen, Boykott, der Herr Abg. Schack hat soeben hinzu⸗ gefügt die wirtschaftliche Absonderung der Beamten, und in dasselbe Kapitel gehört die Politik der Syndikate und Trusts. Der Herr Abg. Trimborn wird vielleicht daraus ersehen, daß ich an der Er⸗ scheinung gar nicht so achtlos vorübergehe, wie er zu glauben scheint. (Zuruf aus der Mitte: Bund der Landwirte. — Ohl rechts.) Sind denn das nicht alles Gewächse, die auf dem Boden eines starken und straffen Koalitionswesens wachsen können? Und nun fordert man doch von allen Seiten, und gewiß mit Recht, daß man gegen diese Erscheinungen einschreiten soll, und in demselben Atem sagt man⸗ vor allen Dingen handelt es sich darum, das Koalitionswesen von seinen Fesseln zu befreien. Das kann doch nur einen Sinn haben⸗ wenn man, wie das allerdings in der Regel geschleht, unter der Frei⸗ heit des Koalitionswesens die Schrankenlosigkeit der einen und die Ohn⸗ macht der anderen Koalition versteht. Es kommt nicht darauf an, daß wir die Koalitionen in ihrem gegenseitigen Kampfe gegen einander stärken, sondern es kommt darauf an, daß sich die Koalitionen, die an sich be⸗ rechtigt und notwendig sind, anpassen, sich gegenseitig zu verstehen, gegenseitig auch einmal miteinander zu arbeiten lernen. Es kann nicht alle Tage Krieg sein. Ich habe den Gedanken ja bei wiederholten Gelegenheiten, beim Arbeitskammergesetz, bei den schwarzen Listen, hier von den verschiedensten Seiten beleuchtet; er ist nach meiner Ueberzeugung eine Signatur derjenigen Sozialpolitik, die wir allgemein jetzt zu befolgen haben. Und obwohl ich das getan habe oder weil ich das getan habe, habe ich mich doch sehr gewundert, daß ich einem Mißverständnis begegnet bin, wie es uns gestern der Herr Abg. Hoch hier vorgeführt hat. Weil ich neulich gesagt habe: will man einer Koalition verbieten, sich gegen die Angriffe einer andern Koalition, die ihr ans Leben will, zu wehren, dann müßte man eigentlich der andern Koalition das Angreifen verbieten —, wittert der Herr Abg. Hoch Ausnahmebestimmungen gegen die Sozialdemokratie. (Große Heiterkeit. Zuruf von den Sozialdemokraten.) Diese Geschichte soll anscheinend zu einem Paradestück bei Ihnen werden. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.) Genau das, was der Herr Abg. Hoch gestern gesagt hat, hatte ich schon 8 Tage vorher im „Vorwärts“ gelesen. (Große Heiterkeit.) Und heute widmet der „Vorwärts“ dem betreffenden Passus der Rede des Herrn Abg. Hoch eine ganze fette und sensationelle Ueberschrift. (Hört! hört! und Heiterkeit.) Meine Herren, für Ihre Presse mögen ja solche Märchen (Zurufe von den Sozialdemokraten: Reichskanzler im Abgeordnetenhaus!), solche Märchen, an denen kein Wort wahr ist, sehr hübsch sein, aber hier in ernsthafter Diskussion im Reichstage sollten Sie das lassen. (Lebhaftes Bravo. Zurufe von den Sozial⸗ demokraten.)
Meine Herren, ich kehre zu meinem Gegenstande zurück.
Bei der Unfallversicherung handelt es sich im vwesent⸗ lichen um eine außerordentlich schwierige Frage, die ja in diesem Sommer die Oeffentlichkeit sehr wesentlich be⸗ schäftigt hat, die Frage der Rentenfestsetzung. Ich habe bei verschiedenen Gelegenheiten, auch auf dem Verbandstage der Berufs⸗ genossenschaften, die segensreiche Tätigkeit der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten ausdrücklich anerkannt. Ich tue das auch heute noch, obwohl der Herr Abg. Hoch ja auch in dieser Be⸗ ziehung gestern einen scharfen Angriff gegen mich gerichtet hat. Aber er mag auch in der Beziehung ruhig sein! Ich habe allerdings — und es tut mir leid, daß ich es nicht getan habe — die Ausführungen der Arbeitersekretäre über Beschwerden gegen die Berufsgenossen⸗ schaften nicht gelesen; aber wenn sich der Herr Abg. Hoch bei seinen Parteigenossen Fräßdorf, Simanowsky und bei einer Reihe anderer Herren erkundigen will, so wird er hören, daß mir die Beschwerden über das Berufsgenossenschaftswesen in sehr ausführlicher Weise gerade von seinen Gesinnungsgenossen vorgetragen worden sind. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten. Große Heiterkeit.) Aber darum, weil Beschwerden vorkommen, nun mit einem Mal die ganze Institution als eine unmögliche, das ganze Wirken der Berufsgenossenschaften als ein unseliges zu bezeichnen, das ist doch eine ganz ungeheuerliche Verallgemeinerung (lebhafte Zustimmung), deren sich die Herren doch nicht schuldig machen sollten.
Es wird sich also bei der Unfallversicherung im wesentlichen um die schwierige Frage handeln, wie man in Anerkenntnis der guten Tätigkeit der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten eine Form für die Rentenfestsetzung findet, welche den auf der andern Seite begründeten Wünschen der Arbeiter, die zwar keine Beiträge für die Unfallversicherung leisten, die aber ihre Knochen zu Markte tragen, in die Dinge hineinzusehen, gerecht werden kann. Ich will Ihnen hier heute bei dieser Gelegenheit das Verfahren, zu dem wir nach reiflichen Verhandlungen und Erwägungen mit beiden Teilen gekommen sind, im einzelnen nicht auseinandersetzen; ich hoffe aber, daß wir eine Form gefunden haben, welche den beiderseitigen An⸗ sprüchen gerecht zu werden geeignet ist.
Meine Herren, bei der Invalidenversicherung kam in Frage, ob man den bestehenden Lohnklassen einige neue hinzufügen soll, um dem Mittelstande die Wohltaten dieses Versicherungszweiges in höherem Maße als bisher angedeihen zu lassen. Gegen die Aufsetzung neuer Lohn⸗ klassen bestehen gewisse versicherungstechnische Bedenken und Bedenken
im Interesse der finanziellen Stabilität der Versicherungsanstalten. Diese Bedenken sind Ihnen in der letzten Denkschrift zur Frage der Privatbeamtenversicherung ausführlich dargelegt worden. Gleichwohl ist der Gedanke, der der Statuierung neuer Lohnklassen zugrunde liegt, unter allen Umständen ein gesunder, ein Gedanke, der auf dem einen oder anderen Wege zum Ziele geführt werden muß; denn ich halte es für dringend erwünscht, daß die kleineren Existenzen, darf ich
schaftlich zum Teil sehr viel schlechter als der Arbeiter stehen (leb⸗ hafte Rufe rechts: sehr richtig!), der Wohltaten der Versicherung teil⸗ haftig werden.
Meine Herren, bei den allerdings nicht von der Hand zu weisenden verficherungstechnischen und finanziellen Bedenken habe ich es bisher nicht gewagt, in der Versicherungsordnung diese Aufsetzung von Lohn⸗ klassen vorzuschlagen. Wir werden uns bei Beratung des Gesetzent, wurfs eingehend über diese wie über viele Fragen zu unterhalten
durchaus erstrebenswertes hingestellt habe.
Meine Herren, aus dieser kurzen Uebersicht — ich habe nur einzelnes herausgegriffen, ich will mich auch jetzt, da es sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde, nicht mehr eingehend mit der Organi⸗
sicherungsamtes, des Oberversicherungsamtes, mit der Frage der Ent,⸗
dieser kurze Ueberblick zeigt Ihnen, ein wie großer Kreis von sozial⸗ politisch hochbedeutsamen Aufgaben die Versicherungsordnung umfaßt. Und nun kommt bei der Invalidenversicherung noch hinzu die Ein⸗ führung der Hinterbliebenenversicherung, ein neues, ein großes Gebitt nach allen Richtungen, nach . Wohltaten und nach der Belastung, die es mit sich führen wird. Wir werden daran zu arbeiten haben, Es hätte in meinem Wunsche gelegen, daß ich Ihnen die Ver⸗
gezwungen bin; das heißt, eigentlich hätte es in meinem Wunsche gelegen, Ihnen die Versicherungsordnung später vorzulegen, denn ein so großes Werk bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Aber schuld daran ist — der Herr Abg. Trimborn! (Große Heiterkeit) Wir werden in eine schwierige geschäftliche Lage kommen. Darüber, glaube ich, wird sich der Reichstag im ganzen klar sein: mit der Klausel der lex Trimborn, daß wir auf Grund eines Statuts, wenn bis zum 1. Januar 1910 kein Gesetz zustande kommt (Zuruf rechltt 1. April), die Hinterbliebenenversicherung versuchsweise einführen wollen, werden wir nicht weiter kommen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wir werden das Gesetz, wenn es vocr⸗ liegt, durcharbeiten und verabschieden müssen, und bis dahn werden wir Geduld haben müssen. (Sehr richtig! rechts) Der schöne Traum, daß die Gelder der lex Trimborn so reeichlich und gleichmäßig fließen würden, daß man auf ihnen eine Hintern⸗ bliebenenversicherung aufbauen könne. welche — das ist einmal aus⸗ gesprochen worden — keine Beiträge von seiten der Arbeitgeber um Arbeitnehmer erfordert, wird sich nie verwirklichen lassen. (Heiterket rechts. — Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Wi werden die Hinterbliebenenversicherung auf feste Beiträge des Reicht zu stellen haben (hört! hört: bei den Sozialdemokraten) unter Zuschut von Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. (Hört! hörtt. bei den Sozialdemokraten und rechts.) Ich will Ihnen die Einjth⸗ heiten heute hier nicht vorführen. (Unruhe bei den Sozialdemokraten⸗ — Ich weiß nicht, was da zu lachen ist! (Zuruf von den Sozialdemokraten⸗ Lacht kein Mensch!) Meine Herren, ich müßte Ihnen dabei ein so großet Zahlenmaterial vorführen, wie das im gegenwärtigen Augenblick sich ber⸗ bieten würde. Aber ich möchte doch die eine Hoffnung aussprechen, wenn diese Reichsversicherungsordnung demnächst veröffentlicht werde und an den Reichstag gelangen wird, wenn der Bundesrat, wem die verbündeten Regierungen zu dem großen Werke ihre Beschlis gefaßt haben werden, wenn das Gesetz zu Ihnen gelangt, daß wi dann nicht wie ein paar feindliche Koalitionen gegeneinander arbeiten (Heiterkeit), nicht mit Streiks und nicht mit Bopykott, sondern i zustande zu bringen! (Lebhafter Beifall rechts und bei den Nationa liberalen.)
Abg. von Czarlinski (Pole): Ich sehe mich genötigt, nachde mir bei der Verhandlung der Interpellation am 21. Januar de Wort abgeschnitten wurde, um des lieben Friedens willen nuoe einiges zu erwidern. Am 24. Januar löste in Charlottenburg h pol zei eine Vereinssitzung auf, in der Polnisch gesprochen wun e verlangte, daß Deutsch gesprochen würde, weil sie die Vereinssitzung für eine öffentliche Versammlung hielt. Selk das „Berliner Tageblatt“ tadelte diese ungesetzliche Anwendu des Sprachenparagraphen auf geschlossene Versammlungen. 2 Staatssekretär sprach mit Entrüstung von dem Haß der Polen C. die Deutschen. Man frage doch in Posen und Westpreußen! in die 70 er Jahre herrschte zwischen Deutschen und Polen diß das beste Einvernehmen; alles lebte in Frieden und Eintrach Heute aber sieht sich der Pole in seiner Nationalität bedroht. T. wohin es mit der Verhetzung schon gediehen ist, beweist ein But den ein junger Pole erhielt, der die Geburt eines Kindes it „Berliner Lokal⸗Anzeiger“ angezeigt hatte. Der Brief begann mit de Worten: Versluchger polnischer Hund! und ergeht sich dann in A⸗ drücken, die ich hier nicht vorlesen will, weil stärkere Nerven daß gehören, spricht schließlich von der russischen Knute, die den polnische Hunden gehöre, und schließt mit dem Satze: „Kinder setzt dihs Gesindel auch noch in die Welt und zeigt sie im „Lol Anzeiger“ an?“ Der Abg. von Liebert hat den Polen vorgehalte daß sie die ganze Rbrfhea⸗. den Deutschen und spelt
Preußen zu verdanken hät Der 2 von Liebert könnte ung
ätten.
lernen aus der Geschichte, daß die Polen die Zivilisation gr. anders verstanden haben; das beweist die Entsetzung Wie Der Boykott ist eine gewiß bocliche Erscheinung; aber die Polc
haben ihn erst von den preußischen Behörden gelernt. Zu h
Domänenverpachtungen ließ man keinen Foß zu, und den Gi
hat das Ansiedlungsgesetz von 1886, die Proklamierung des Stach boykotts in schärfster Form, erklommen. Sämtliche Beanmnm stellen in den polnischen Landesteilen sind lediglich mit Deutste besetzt; ist es da ein Wunder, daß sich die Polen eug zusammenschließen? Wie steht es denn mit den Versammlunng in denen über die Eröffnung neuer Steuerquellen gesprochen wen soll? Ist da der Gebrauch des Polnischen gestattet? Immer mfch unterschiebbt man uns die Losreißungsidee. Das ist Uefe die Polen werden stets dem Kaiser geben, was des Küi ist; aber sie werden auch stets den polnischen Schatz wahren für ihn in den erlaubten durch die Verfassung gegebenen Gr⸗
agitieren. Man motiviert also die Verfolgung der Polen immer! denselben Unterstellungen, die einem bösen Gewissen entsprineg Der Reichskanzler meinte, man wolle nur verhindern, da
Deutschen von den Polen aufgesogen oder verdrängt werden. polnische Großgrundbesitz hat in den polnischen Landesteilen sc 1880 nur noch 717 000, der deutsche schon 900 000 Hektar, der⸗g
samte Grundbesitz 1½ bezw. 3 Mill. Hektar. So wunderbar hat
einmal sagen, die nicht dem Arbeiterstande angehören, die aber wirt.
haben, um eben zu dem Ziele zu gelangen, das ich immer als ein
sationsfrage, mit der Einrichtung des paritätisch zu bildenden Ver⸗
lastung des Reichsversicherungsamtes beschäftigen —, meine Herren,
sicherungsordnung früher hätte vorlegen können, als ich es jetzt zu tun
paritätischer Arbeit, dann wird es uns gelingen, auch dieses Wan
Scteigerung der Arbeitsleistung zur Folge gehabt. werksbesitzer sich gegen die Verkürzung der Schichtzeit gesträubt haben, so geschah dies wohl in der Hauptsache deshalb, weil sie befürchteten, können, weil ihre Fördereinrichtungen nicht ausreichten. nehmerinteresse muß aber vor dem allgemeinen sanitären Interesse
werden, wenn dies auch sehr kostspielig schehen ist, ist man mit dem esnaes der Verkürzung der Schichten
nisse in der Gewerbeordnung, weil ein Reichsberggese bald zu erwarten ist.
fordern wir geheime und direkte auf demselben Wege Vertrauensmänner der Bergbeamten den Unter⸗
recht
Bersacses ist
nahezu üblich geworden ,6 ungenügend. Hier liegt nicht das Verschulden beim Revier⸗ beamten,
stand
liche Sicherheit gewährleisten * Uiche eicherh 8
der Bergarbeiter
2 den Bergarbeiter dünkt.
das Auskaufen der Deutschen durch die Polen vollzogen! Der Posener Döe weist heute nur noch 5 polnische neben 17 deutschen roßgrundbesitzern auf. Im Westpreußischen gibt es überhaupt keinen polnischen Großgrundbesitzer mehr. Unglaublich, daß der deutsche Reichs⸗ kanzler so unhaltbare Behauptungen aussprechen kann. Dabei sind wir doch in den polnischen Landesteilen die Autochthonen. Solche Behauptungen sind eben nur eine Ausgeburt des wider⸗ lichsten Chauvinismus. (Präsident Graf zu Stolberg: Sie dürfen kein preußisches Gesetz als eine Ausgeburt des widerlichsten Chauvinismus bezeichnen!) Ich habe von keinem Gesetz gesprochen. (Präsident: Sie sprechen von einem Paragraphen.) Das war längst vorüber. (Präsident: Ich bitte zu beachten, was ich sage; ich bitte, überhaupt keine Rede zu halten, die in den preußischen Landtag gehört, sondern eine zum Reichs⸗ amt des Innern.) Der Staatssekretär glaubt zur Begründung der Rechtmäßigkeit des Sprachenparagraphen sich auf das Amtssprachen⸗ esetz von 1876 berufen zu können. Das halte ich für ganz ver⸗ tehrt. Wir verlangen, was jeder vernünftige Mensch verlangen und gewähren muß, daß die Polen zu Polen polnisch sprechen dürfen, selbst in öffentlichen Versammlungen, und dabei können wir uns auf den höchsten Gerichtshof in Preußen berufen. Diese Haltung des Gerichts hat ja erst im Westen die Anregung zu dem Sprachen⸗ paragraphen gegeben, den die Regierung auch gehorsam eingebrach hat. Da muß man doch fragen: Wo sitzt eigentlich die preußische Re⸗ gierung? Ja, die Regierung befindet sich hier im Kriegszustande, heißt es. Das ist doch das vollständigste Armutszeugnis, das sich ein Staat ausstellen kann, der die größte und ausgezeichnetste Armee besitzt und hundert Jahre im Besitz der polnischen Landes⸗ teile äst, und der sich durch eine Minorität von vier Millionen als in seinem Bestande, in seiner Existenz gefährdet hält. ir Polen hätten mit einem Antrag in dieser Beziehung doch keine Aussicht auf Erfolg; ich überlasse dies den Blockparteien. Dixi? Abg. Gothein (fr. Vgg.): Sollte der Staatssekretär eine En⸗ quete über den Mittelstand veranstalten, so bekommen wir vielleicht dabei auch eine Erklärung darüber, was eigentlich unter Mittelstand zu verstehen ist; bisher hat es an Klarheit darüber gefehlt. Was die Resolution des Zentrums, betreffend Aenderung des Preßgesetzes, betrifft, so verkennen wir nicht die Mißstände, die mit der Ver⸗ Shg Ausgabe von Zeitungen mit einer Versicherung verknüpft sind. Wir halten aber das Aufsichtsamt für das Privatversicherungs⸗ wesen für ausreichend, um solche Mißstände zu beseitigen. Eventuell wollen wir für den Antrag Bassermann, der Erhebungen auf diesem Gebiete verlangt, stimmen. Wir befürchten auch eine Maß⸗ regelung politisch mißliebiger Zeitungen; die Klinke der Gesetzgebung brauchen wir nicht zu ergreifen. Was die Großeisenindustrie anlangt, so glauben wir mit dem Staatssekretär, daß die Verhältnisse in dieser Industrie noch nicht so weit geklärt sind, daß man mit speziellen aeeblihen Vorschriften vorgehen könnte. Wir glauben aber, daß Erhebungen auf diesem Gebiete erforderlich sind, und haben zu diesem Zweck einen Antrag eingebracht. Auf Grund dieser Erhebungen könnte zu gesetzlichen Maßnahmen über⸗ gegangen werden. Augenblicklich halten wir es jedenfalls nicht für zeit⸗ gemäß, dem Antrag der Sozialdemokraten und des Zentrums zuzustimmen. In bezug auf die Regelung des Bergwesens hatte ich im vorigen Jahre mein Erschrecken darüber ausgesprochen, in welcher Weise sich die Unfall⸗ und Sterbeziffer im Bergbau erhöht hat. Der Staatssekretär sagte uns damals Erhebungen zu; über ihre vhcger he. Ergebnisse hat er uns aber etwas Positives bisher nicht mitgeteilt Ich möchte nur wünschen, daß man mit diesen Erhebungen schnell und Arrsisc Frheht Mit diesen Erhebungen können wir ja diese beispiellosen Mißstände nicht aus der Welt schaffen. Unser Bergbau zeigt mit Ausnahme des der Vereinigten Staaten von Amerika ein Bild, das viel ungünstiger ist, als das in anderen Staaten. Be⸗ sonders groß ist die Sterblichkeit der Bergleute im Ruhrrevier, 1907 stieg allerdings wieder das Invaliditätsalter, zum ersten Male seit dem Bestande des Fpreußflchen Berggesetzes. Immerhin sind die In⸗ validitätsverhältnisse so schlimm, daß ein gesetzliches Eingreifen not⸗ wendig ist. Die Verlängerung der Schichtdauer hat außerordentlich nachteilig auf die Gesundheit der Bergleute eingewirkt. Deshalb st zu erwägen, ob nicht so rasch als mit einer gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit in den Gruben vorgegangen werden muß. An und für sich sind wir für solche gesetzlichen Beschränkungen nicht; wir sind in erster Linie für freie Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Dauer der Schicht⸗ zeit. Die Arbeitgeber haben aber noch nicht das nötige soziale Ver⸗ ständnis für die Arbeitnehmer, und so bleibt nichts übrig, als gesetzlich für Leben und der Bergarbeiter einzutreten. Meine politischen Freunde sin mit einer ganzen Reihe von Punkten der sozialdemokratischen Resolution veatesgecbe. Trotzdem halten wir es für angebracht, eine besondere Resolution einzubringen. Wir lehnen die achtstündige Schichtzeit an sich nicht ab. Die Er⸗ fahrungen, die man mit der Verkürzung der Schichtzeit bis jetzt gemacht hat, sind nicht ungünstig gewesen für die Arbeiter. Die bbe naa ige Ausdehnung der Arbeitszeit ruft einen Rückgang der Arbeitsleistung in allen Industrien hervor, am meisten aber in den Bergwerken bei ihren hohen Temperaturen. In Oesterreich hat die Verkürzung der Schichtzeit geradezu eine Wenn die Berg⸗
in einer kürzeren Zeit nicht fördern zu
genug Das Unter⸗
zurückweichen, und es müssen die Einrichtungen entsprechend geändert ein wird. Wo dies ge⸗ durchaus zufrieden. gen Zeit
In der jetz der herabgehenden Kon⸗
junktur wird Fserdem die Durchführung der Maßregel am ehesten
möglich sein. Wir wünschen die Regelung der Bergarbeiterverhält⸗ doch nicht so läßt sich aber schnell
as gesamte Arbeiter⸗
In der Gewerbeordnun ein Fortschritt für die Bergarbeiter erzielen.
rtreecht follte in der Gewerbeordnung kodifiziert werden. Mit dem System der Ueberschichten sollte im sanitären Interesse aufgeräumt werden;
e schwächen nur die Arbeitskräfte.
Für die Arbeiterausschüsse ahl.
Für größere Bezirke sollen
ehmern gegenüber die Interessen der Bergbeamten zur Geltung ringen. Die Vorkommnisse im Ruhrrevier und in Oberschlesien
ü allein schon einen solchen Schutz der Beamten. Mit der im Abgeordnetenhause angekündigten Novelle zum etwas ositives nicht zu erreichen. Eine virksame Sicherheitskontrolle erwarten wir davon nicht, daß in Vertrauensmann monatlich einmal die Grube befährt. Ein Arbeiter, der nicht der volle Vertrauensmann seiner Mitarbeiter st, bietet keine Gewähr für eine durchgreifende Kontrolle. Wenn der Bergrevierbeamte sich auf der Grube anmeldet, wie dies zu sein scheint, so ist allerdings die
sondern beim Betriebsführer und Steiger; aber die Stellung der Beamten ist gegenüber den Direktoren so exponiert, aß sie diesen, um sich ihre Stellung zu erhalten, keinen Wider⸗ entgegensetzen. Die Revierbeamten können auch gar nicht n einem größeren Revier durch ihre Aussichtstätigkeit eine wirk⸗ da sie mit anderen Geschäften, der 1 von Unglücksfällen, mit ihrer Sachverständigen⸗ ätigkeit, mit statistischen Arbeiten und allem, was dazu gehört, ußerordentlich belastet sind. Außerdem wird ein sozialer Gegen⸗ atz großgezogen, der es verhindert, daß die Beamten das Vertrauen ewinnen. Ich kann aus meiner eigenen Tätigkeit im Saarbrücker Revier mitteilen, daß schon der jüngste Bergreferendar ch turmhoch über den höchsten Subalternbeamten und gar erst über Daß das Reich durch eigene Beamte die Beaufsichtigung der Gruben übernehme, wäre wenigstens so lange not⸗ wendig, als die Einzelstaatenzezugleich Unternehmerßlsind. I Es [muß
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der Kritiker der Kasse gegenüber von
eine Teilung zwischen Unternehmer und Aufsichtsbehörde eintreten, und zwar schon bei den unteren Instanzen. Ist es nicht ein un⸗ gesunder Zustand, daß jahrein, jahraus und in jedem Jahre mehrfach solche Forderungen in langwierigen Debatten im Reichstag erhoben werden müssen? Der Widerstand der verbündeten Regierungen gegen ein Reichsberggesetz muß und wird gebrochen werden. Der Reichstag wird auf diese Forderung nicht verzichten, sie wird erhoben werden, so lange ein Reichstag überhaupt besteht.
Hierauf wird Vertagung beschlossen. Nachdem der Präsident die Tagesordnung für morgen
verkündet hat, erteilt er noch zu einer persönlichen Bemerkung
das Wort dem
Abg. Hoch (Soz.). Dieser wendet sich gegen die Ausfüh⸗ rungen des Staatssekretärs, der ihn mehrfach mißverstanden habe, und erwähnt, daß er gestern den Staatssekretär bezüglich der Bemerkung über Ausnahmemaßregeln gegen die Sozialdemokratie erft im Anschluß an seine Ausführungen gegen die jüngste Rede des Kanzlers im preußischen Abgeordnetenhause zitiert hätte. Er habe bis zu der heutigen Rede des Staatssekretärs ja nicht wissen können, daß die betreffende Aeußerung des Reichskanzlers nicht ernst zu nehmen gewesen sei.
Präsident Graf zu Stolberg ruft den Redner wegen der letzten Bemerkung zur Ordnung und fügt hinzu:
Es war das um so unangebrachter, als ich Ihnen nur aus Höf⸗ lichkeit noch das Wort gegeben habe. (Widerspruch bei den Sozial⸗ demokraten.) Jawohl, meine Herren!
Schluß gegen 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Etat des Relchaubts des .. 1
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom 5. Februar 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Es findet zunächst die erste Beratung des Entwurfs eines Abänderungsgesetzes zu dem Gesetze, be⸗ treffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personal⸗ kredits, vom 31. Juli 1895 (Erhöhung des Grund⸗ kapitals der Preußischen Zentralgenossenschafts⸗ kasse von 50 auf 75 Mill. Mark) statt.
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Wenn auch das jetzige Kapital der Zentralgenossenschaftskasse für normale Zeiten als ausreichend erscheint, so wird man doch zugeben müssen, daß in Zeiten der Geldknappheit die Kasse größere Mittel haben muß. Es würde mich gefreut haben, wenn nähere Mitteilungen darüber gegeben wären, wie durch die Kapitals⸗ erhöhung die Handwerkergenossenschaften gefördert werden können. In der Kommission wird aber die Möglichkeit sein, dies zu erörtern. Eine Erhöhung des Kapitals wird ferner durch die Entschuldungs⸗ frage notwendig gemacht. Den Vorteilen, die aus einer Beteiligung der Genossenschaften an der Entschuldungsfrage erwachsen, stehen allerdings auch gewisse Nachteile gegenüber, denn nicht alle kleinen Genossenschaften haben leitende Persönlichkeiten, die die ge⸗ nügende Geschäftskenntnis besitzen. Mit Recht wird auf diesem Gebiete eine Individualisierung gefordert; es eignen sich nicht alle Genossenschaften für diesen Fwech und es ist eine strenge Auswahl erforderlich. Die Zentralgenossenschaftskasse hat dafür zu sorgen, daß nicht ungeeignete Genossenschaften mit dieser Aufgabe betraut werden⸗ In der Begründung der Vorlage ist eine Reihe von Gesichtspunkten aufgestellt, welche die Liquldität der Genossenschaften sicherstellen können, aber so schön solche Normativbestimmungen sind, so ist es doch zweifelhaft, ob die Genossenschaften immer in der Lage sein werden, danach zu verfahren. Die Zetralgeecienschaftarasse wird eine ziemlich Ue⸗ Kontrolle über die Geschäftsführung der Genossen⸗ schaften ausüben müssen. Trotz mancher Bedenken im allgemeinen können wir uns also mit der Verstärkung des Kapitals der Zentral⸗ genossenschaftskasse einverstanden erklären und hoffen auch, daß unsere Bedenken in der Kommission zerstreut werden können. Ich freue mich auch, daß der Reservefonds der Kasse verstärkt werden soll. Ich möchte ferner dem Finanzminister zur Erwägung anheimgeben, ob die Ver⸗ stärkung des Kapitals der Zentralgenossenschaftskasse nicht besser durch Bareinlagen als durch Schuldverschreibungen erfolgen kann; dadurch würden die Verbandskassen noch mehr an der Kasse interessiert werden.
Es ist sehr erfreulich, daß die Sn0 gaftan die nicht mit grosen 2
Banken arbeiten können, sich zu Verbänden zusammenschließen, a es ist nicht zu leugnen, daß eine große Anzahl von Genossenschaften einen politischen oder tafesstenelen Beigeschmack hat. Im Interesse eines festen Zusammenschlusses aller Genossenschaften müßte dieser Mangel beseitigt werden. Die Ueberweisung der Vorlage an die Budgetkommission dürfte zweckmäßig sein, und ich hoffe, daß wir dann alle einmütig dem Gesetz zustimmen können. Abg. Dr. Crüger sfr. Volksp.): Die Vorlage selbst hat uns nicht überrascht, wohl aber die Begründung. Infolge dieser Be⸗ gesssnng haben sich die Vorredner mit volkswirtschaftlichen Fragen eschäftigt, die eigentlich mit der Se eee tetase nicht im Zusammenhang stehen. Der Zusammenhang wird erst klarer dadurch, daß die Begründung von der Entschuldungsfrage spricht; soweit die Kritik abfällig gewesen ist, kann ich mich ihr anschließen. Ich habe den Ein⸗ druck, als ob wir es hier mit einer in sich wenig schlüssigen und den volkswirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechenden volks⸗ wirtschaftlichen Auseinandersetzung zu tun haben. Man hat dem von mir vertretenen Genossenschaftsverband einen Vorwurf aus seiner ab⸗ lehnenden Haltung der Zentralgenossenschaftskasse gegenüber germgcht Aus der genossenschaftlichen Literatur ist aber zu ersehen, daß die Zahl Jahr zu Jahr gewachsen ist. Wer glaubt, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Zentral⸗ genossenschaftskasse nur eine sympathische Stellung einnehmen, irrt bedeutend. Man lese nur die Organe der Bauernvereine. Man kann von der Fentralgenossen cofton e auch sagen: Es kommt alles anders. Die Kasse wurde mit 5 Millionen als v ins Leben gerufen. Heute sucht man das zu bestreiten, aber die Begründung der ersten Vorlage stellte den Geldausgleich in den Vorder⸗ rund. Damit steht die Erhöhung des Grundkapitals auf 75 Millionen m Widerspruch. Wir haben uns die Kasse als Zinsregulator gedacht. Man erwartete, daß das Kreditbedürfnis sehr billig gefördert werden könnte, aber in dieser Beziehung hat die Zentra geofen aftagase die beteiligten Kreise arg enttäuscht. Mit der Aufgabe der Kasse als Zinsregulator ist es also nicht weit gekommen. So ist in der Handwerkerkammer in Koblenz darauf hingewiesen, daß die leistungs⸗ fähigen Schulze⸗Delitzschschen Genossenschaften billigeren Kredit hätten geben können, daß aber die Verbandskasse hindernd im Wege gestanden hätte. Gerade in dem kritischen Jahre 1907 hat diese neue Kreditorganisation versagt. Der frühere Sekretär des Hauptverbandes der gewerblichen Genossenschaften, der doch der Preußenkasse sehr sympathisch gegenübersteht, hat auch darauf dingevsin. 8 die Pendwene durch die Zentralgenossenschaftskasse nicht billigen Kredit ekommen hätten. Aus diesen und anderen Zeugnissen geht hervor, daß die Entwicklung der Dinge bei der Zentralgenossenschaftskasse nicht so gewesen ist, wie man bei der Gründung erwartet hatte. Eine rößere Anzahl von Verbandskassen ist zwar noch nicht von der entralgenossenschaftskasse abgesprungen, hat es aber abgelehnt, aus⸗ schließlich mit dieser zu arbeiten, und befriedigt ihr Kredit⸗ deer auch an anderen Stellen. Man hat nicht ve,g* in den landwirtschaftlichen und gewerblichen Erwerbskreisen mit der Bentralgmofe cafen e erreicht, im Gegenteil, im letzten Jahre aben andere leistungsfähige Kreditorganisattonen besser dab Bedürfnis Aus dem Umsatz der Zentralgenossenschaftskasse
befriedigen köͤnnen. 8 58 11
16 als wenn Frih igenopeaschafign für den Grundstücksver
sind Schlüsse nicht zu ziehen. Den Erfolg hat die Zentralgenossen⸗ schaftskasse allerdings gehabt, daß sich Tausende von Genossenschaften neu gebildet haben. Die Zentralgenossenschaftskasse hat allerdings nur 25 000 ℳ für Verluste abgeschrieben, aber es ist doch zu bedenken, daß zwischen ihr und den einzelnen Genossenschaften die Verbands⸗ kassen stehen, mit denen allein sie in Verbindung tritt. Im Westen hat sich jetzt aus einer Genossenschaft eine Gesellschaft m. b. H. ge⸗ bildet, die in solche Schwierigkeiten geraten ist, daß vielleicht geradezu eine Handelskalamität daraus entstehen kann. Die Be⸗ gründung der Vorlage nimmt auch auf die Durchführung der Ent⸗ schuldung durch die Genossenschaften Bezug. Ich freue mich, daß der Abg. von Brockhausen sich dagegen ausgesprochen hat, daß die Ge⸗ nossenschaften mit der Entschuldung in Verbindung gebracht werden. Der frühere Beschluß des Hauses in dieser Bez'ehung ist lediglich ein Verlegenheitsbeschluß. Der Regierungsvertreter sagt, der Staat müsse die Sorge dafür übernehmen, daß die Liquidität der Genossenschaften er⸗ halten bleibe. Wo bleibt denn die eigene Verantwortung der Ge⸗ nossenschaften? Zuletzt liefe das auf ein Aufsichtsrecht des Staates hinaus. Sehr interessant ist es nun, daß die Verhandlungen der Landschaften 1902 zu einem ablehnenden Resultat hinsichtlich der Entschuldung durch die Genossenschaften geführt haben. Die Be⸗ ründung vertritt ja einen ganz anderen Standpunkt; aber man ann doch die Worte der Landschaften nicht einfach in den Wind schlagen. In Posen will man ja die Entschuldung dadurch durchführen, daß sogar die Ansiedlungskommission die betreffenden Darlehen von den Genossenschaften als unkündbare Bürgschaft über⸗ nehmen läßt. Ein tollerer Mißbrauch des Genossenschaftswesens ist überhaupt nicht denkbar. Die Begründung empfiehlt weiter als neue Aufgabe der Genossenschaften die Bautätigkeit; anderseits werden sie gerade wieder davor gewarnt. Sie sollen auch Einfluß auf den Grundstücksmarkt gewinnen; das kommt mir Hacb⸗ so vor, r a ehr sich mehr
um industrielle Sachen kümmern sollten. Das heißt doch die länd⸗ lichen Genossenschaften auf eine vollkommen schiefe Bahn bringen. eine Freunde sind zwar stets Gegner der Preußenkasse gewesen, aber wir halten es für unsere Pflicht, ihr Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn wir uns davon überzeugt haben werden, daß sie fest⸗ efahren ist. Aus dem Geschäftsbericht geht nicht Frhor. ob die Fenzeitie Verbindlichkeiten gegenüber der Reichsbank hat. Ebenso ist fraglich, ob der Bestand an Wertpapieren der Kasse genügende Sicherheit besitzt. Die mangelhafte Rentabilität der Kasse kann nur durch ihre nicht einwandfreie Zinspolitik erklärt werden. Alles in allem ergibt die Begründung eine vollständige Kette von Widersprüchen. Ich freue mich, daß auch von anderer Seite die fiebensehgmeß aus⸗ gesprochen worden ist, das Genossenschaftswesen müsse unabhängig von politischen und konfessionellen Gesichtspunkten sein. Leider aber kommt trotzdem der Löwenanteil der Kasse den ländlichen Genossenschaften zu gute. Ist denn die Entschuldung des Handweiks nicht eine ebenso große Frage wie die Entschuldung des ländlichen Besitzes? Freilich: Quid- uid id est, timeo Danaos et dona ferentes! — Meine Freunde stimme selbstverständlich der Ueberweisung an die Budgetkommission zu. Ob wir auch für die Erhöhung des Grundkapitals stimmen können, wird davon abhängen, ob vessatliche nähere Detaillierungen vorgebracht werden. Auf Grund der bisherigen Absichten würden wir⸗ es nicht für richtig halten, eine Entschuldung des ländlichen Grund⸗
besitzes auf diesem Wege einzuleiten.
5 der Zentralgenossenschaftskasse Dr. Heiligenstadt Die Angriffe des Abg. Dr. Crüger waren absolut nicht neu; ich kann aber darauf hinweisen, daß die Preußenkasse nach ihrem Geschäfts⸗ bericht viel mehr die Interessen der eee als die der Land⸗ wirte gefördert hat. Z. B. ist die Verzinsung im Wechselverkehr bei Handwerkern niedriger als bei Landwirten; sie betrug 1907 8 Landwirte 5,62 %, für Handwerker nur 4,75 %. Der Abg. Crüger hat dann die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt, daß die Zentral⸗ genossenschaftskasse festgefahren sei. Ich wundere mich, daß der Abg. Crüger das nach der Bilanz der Kasse hat tun können; denn es gibt kein Institut ähnlicher Art, auch im Ausland nicht, das so günstig dasteht wie die Preußenkasse, die alle Kredite zurückerhalten hat. Unsere Wertpapiere sind mündelsicher angelegt. Die bemängelten 50 Millionen Bankkredit sind notwendig, weil manchmal innerhalb weniger Tage ungeheuer große Anforderungen an die Kasse gestellt werden. Wenn die Preußenkasse in den Jahren 1906 und 07 nicht die gesetzmäßig erwartete 3 % ige Verzinsung erzielt hat, so lag das daran, daß sie wie jede andere Bank unter dem Kursverlust dieser Zeit zu leiden hatte. Es ist aber auch stets vom Hause anerkannt worden, daß die Zentral eesseeeens. kein gewinnbringendes Institut sein, sondern nur ihre Kosten decken soll. Zum Schluß will ch nochmals betonen, daß sich die Zentralgenossenschaftskasse nicht festgefahren hat.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Bei den Ausführungen des Abg. Crüger bezüglich des billigen Verkehrs der Zentralgenossenschaftskasse war mir zweifelhaft, ob sie wirklich seSe⸗ 6g seien. Die Aus⸗ führungen des Vertreters der Zentralgenossenschaftskasse bestärken mich darin, daß ein so allgemeiner Vorwurf gegen den Stand der Zentral⸗ genofen ftskasse nicht berechtigt ist, ja kaum noch als sach⸗ verständig gelten kann. Es ist auffällig, wenn man nach unseren vorjährigen Verhandlungen wiederum mit dem angeblich schlechten Zinsresultat des vergangenen Jahres operieren will, da nach den geltenden Bestimmungen das Zinsresultat notwendigerweise schlecht sein muß. Ich kann nicht anerkennen, daß die Zentralgenossenschaftskasse ihre Aufgabe als Zinsregulator nicht erfüllt hat. Wir haben ferner nicht die Auffassung von der Zentralgenossenschaftskasse, daß sie die Verantwortung übernehmen misse wenn bei den mit ihrer Hilfe e. u nordnungen vorkommen. Von den Motiven dieser Vorlage hätte ich allerdings auch gewünscht, daß sie sich mehr beschränkt hätten; etwas weniger wäre in dieser Beziehung mehr gewesen. Die Motive enthalten eine fast akademische Erörterung der Entschuldungsfrage; diese Frage ist aber doch nur ein Gesichtspunkt, der die Erhöhung des Kapitals der Kasse rechtfertigt, und diese Frage ist noch gar nicht genügend geklärt. Die Beteiligung der Genossenschaften an der Entschuldung darf deren Liquidität nicht in Frage stellen; die Beschaffung der nötigen Mittel wird allerdings schwierig sein. Diese Frage ist aber für uns nicht maßgebend für die Erhöhung des Kapitals der Zentralgenossenschafts⸗ kasse, sondern wir halten die Erhöhung wegen der gesamten Ent⸗ wicklung des Bankwesens für erforderlich. Für den — .8 E“ sollte auch der Abg. Crüger seinen großen Einflu geltend machen.
Abg. Kreth (kons.): Ich war erstaunt über die Bemerkung des Abg. Friedberg über den politischen oder konfe Charakter der Genossenschaften. Die lindsichen 1 enschaften stehen zwar auf vus r Boden, sind aber keine politif Vereinigungen. Daß wir trotz der Schwierigkeiten der letzten Jahre in den ländlichen Genossenschaften einen möglichst stabilen Zinsfuß Fuf. rechtzuerhalten versucht haben, läßt sich tatsächlich nachweisen. Nur in zwei Fällen ist üder den Zinsfuß von 5 % hinaus⸗ gegangen worden. Der Abg. ger hat uns ermahnt, daß wir dafür orgen, daß die Freiden der Genossenschaften nicht verloren geht. Dieser Mahnung bedarf es 82 Es ist von keiner Seite versucht worden, unsere Pece einzuschränken. Auf eine theoretische Er⸗ örterung lasse ich mich nicht ein, das ist Sache der Fachmänner, dieses Haus kann nicht über diese Frage zu Gericht sühen. Die Grundsätze der ländlichen Genossenschaften für die Befriedigung des Kredits auf dem Lande koͤnnten vielleicht in dem Allgemeinen Verbande des Abg. Crüger auch Nachahmung finden. Erfreulich ist es jedenfalls, da der Abg. Friedberg in frledlichem Sinne gesprochen hat; das führ hoffentlich zu einer Verständigung in der Kommission.
Abg. r. Sasben der (entr.) widerspricht der Behauptung des Abg. Dr. Friedberg, daß Face Genossenschaften konfessionellen Charakter häͤtten. enn in einer Genossenschaft alle 2 — einer Konfession angehörten, so werde sie dadurch noch zu er ere Genossenschaft. 1
bg. Dr. Crüger (fr. Volkep.) bleibt dabei, daß die genossenschaftskasse ihre Aufgabe als Zinsregulator u undndaß der Staat, wenn er mit seiner finanztellen Pllfe die 8 Sü. 8 1* 1b —