Güterwagengemeinschaft freudig begrüßen. Wir werden durch sie weit eher zu einer allgemeinen Gemeinschaft kommen. Dasselbe wie der „Vorwärts“ erlebt auch der „Simplicissimus“ und andere Produkte unserer modernen Literatur. Sobald da einem Ge⸗ heimrat einmal etwas nicht gefällt, kommt man mit Polizeimaßregeln und sucht — ich will einmal sagen — die Bildung des deutschen Volkes in politischer Richtung zu beeinflussen. Im Augenblick sind die Freisinnigen ja von solchen Maßregeln befreit. Aber die Hen. lichkeit der Welt vergeht manchmal schneller, als einzelne, Herr⸗ schaften denken. Deshalb freue ich mich, daß der Abg. Storz die Behandlung des „Vorwärts“ hier berührt hat. Merkwürdig aber finde ch die Tatsache, daß dieselben Buchhandlungen, denen die Verbreitung des „Vorwärts' untersagt ist, die Schundliteratur des Nick Carter und Sherlock Holmes führen dürfen. Wenn einmal die Bahnhofszensur usgeübt werden soll, dann würde es im Volke mehr verstanden werden, wenn man solchem Schund zu Leibe rückt und das Menschliche, nicht das Politische in den Vordergrund stellt. Was den preußisch⸗ hessischen Eisenbahnvertrag betrifft, so sind die Meinungen über die 5 Bedeutung auch nicht mehr so, wie sie ursprünglich waren.
Kan fängt in Hessen an, außerordentlich bedenklich zu werden. Ich warne alle anderen deutschen Staaten, einen solchen Vertrag mit Brenshen abzuschließen. Preußen hat ö neunziger Jahre den
erkehr von der hessischen Ludwigsbahn abgeleitet, daß, als die Frage der Verstaatlichung an uns herantrat, zwar ein verhältnis⸗ mäßig niedriger Kaufpreis erzielt wurde, aber gleichzeitig auch eine Tilgungsziffer herauskam, bei der wir Hessen die Hineingefallenen waren, so bedenklich hineingefallen sind, daß, wenn wir eine Zeit der Krisis wie der gegenwärtigen länger durchmachen müßten, für unseren Staat geradezu gefährliche Zustände herbeigeführt würden. Unser Hauptvoranschlag für 1909 schließt hinsichtlich der Eisenbahn⸗ einnahmen so unglücklich ab, daß wir gezwungen sind, den ganzen Reservefonds, der in dem Ausgleichfonds steckte, auszunutzen, um eine Steuererhöhung von 20 bis 25 % zu vermeiden. Das ist eine Folge der unglücklichen Quote, die man uns als Teilungsziffer zu⸗ erteilt hat bei der Aufstellung des Vertrages vom 9. Juli 1895. (Zuruf des Abg Freiherrn von Gamp: Heben Sie den Vertrag doch auf!) Ich habe Ihnen schon früher erklärt, daß wir sehr ver nügt sein würden über die Aufbebung. (Freiherrvon Gamp: Wir auch!) Wir wollen aber nicht von Preußen los — solche Partikularisten sind wir nicht —, sondern wir wollen, daß dem kleinen Bruder wird, was ihm gehört, nämlich 3 % statt der jetzigen 2 %. Der Abg. von Gamp vergißt, daß der Vertrag leider nicht einseitig aufgehoben werden kann. Wir werden im Landtag nicht aufhören, immer wieder auf die Benachteiligung Hessens hinzuweisen und 1 % mehr zu fordern, was für uns 2 611 000 ℳ ausmacht. (Präsident Graf zu Stolberg: Sie ent⸗ fernen sich vom Reichseisenbahnamt vollständig; das Reichs⸗ eisenbahnamt hat keinen Einfluß auf diesen Vertrag.) Mein Vortrag soll dazu dienen, daß das Reichseisenbahnamt uns be⸗ hilflich ist, von neuem mit Preußen auf einer vernünftigen Basis zu verhandeln. Solche einschnesdenden Verträge zwischen zwei Bundes⸗ staaten auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens müssen auch zur Kenntnis des Reichseisenbahnamts kommen, und ich unterstelle, daß das bisher nicht geschehen ist. Ich will aber nicht auf alle Einzelbeiten eingehen, sondern nur feststellen, daß in den 10 Jahren das kleine Land Hessen 33,8 Millionen Mark weniger bekommen hat, als es hätte erhalten müssen. Es wäre sehr am Platze, wenn man durch die Intervention des Reichseisenbahnamtes dazu käme, an eine Aenderung des Vertrages heranäutreten. Wir können ja in Hessen nicht einmal mehr eine Haltestelle so an⸗ legen, wie es das lokale Interesse erfordert. (Der Präsident ersucht den Redner, sich kurz zu fassen und nicht sich in Details zu verlieren, die mit dem Reichseisenbahnamt in keiner Verbindung mehr stehen.) Ich gebe zu, daß diese Haltestellenfrage hier nicht her gehört, aber ich hatte sie auch nur vorgebracht, um einen eleganten Uebergang zu finden. Im vorigen Jahre hat der See; des Reichseisenbahnamts auf meine Klagen über die Unzulänglichkeit des Bahnhofs Offenbach eine längere Entgegnung gemacht. Aber noch bis heute ist nichts zur Abhbilfe geschehen; ich lenke daher seine Auf⸗ merksamkeit nochmals auf diese gefährlichen Zustände, die unter allen Umständen beseitigt werden müssen.
Württembergischer Ministerialrat Schleehauf: Ich weise den Ausdruck „Schmiergeld“, den der Abg. Pichler gebraucht hat, namens meiner Regierung mit Entschiedenheit zurück.
Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Die große Mehr⸗ zahl der Bewohner Hessens freut sich, daß das Land in der Lage war, diesen für uns sehr erfolgreichen Vertrag abzuschließen. Wie eine Aenderung dieses Vertrages herbeigeführt werden soll, ist mir unverständlich; will man eine Revision herbeiführen durch die Aufhebung, so fürchte ich, daß diese Revision sehr zu unseren Un⸗ gunsten ausfallen wird. Wenn der Abg. Ulrich behauptet, die preußische Regierung habe f. Z. eine ungünstige Teilungsziffer auf dem Um⸗ wege über die Malin⸗Nickarbahn herbeigeführt, so hätte sich de an diesem Umwege auch die hessische Regierung beteiligt. J kann mich den gestrigen Ausführungen des Abg. Grafen Oriola nur anschließen. Das hessische Schienennetz brachte vorher jährlich ein Defizit; hätten wir das Abkommen mit Preußen nicht, so wären wir gar nicht in der Lage, die Kulturaufgaben zu erfüllen, die auch unserem kleinen Lande gestellt sind. Die Zweite Kammer hat uns mit Nebenbahnen für 40 Millionen beglückt, die fast alle keine Rente
abwerfen. Wie gerade der Abg. Ulrich von seinem politischen Stand⸗
punkte den Vertrag bekämpfen kann, verstehe ich nicht, denn er hat gerade für die Arbeiter die segensreichsten Folgen gehabt. Wir empfinden geradezu Preußen gegenüber das Gefühl der Dankbarkeit
ür den Vertrag. Ich habe die Arbeitszeit meiner Arbeiter verkürzen können, weil die Verwaltung die Züge so gelegt hat, daß sich eine
1 881 Maßregel ermöglichen ließ. Die heutige Kritik ist ohne jede nterlage geübt und muß einen ganz falschen Eindruck über die Stimmung im Lande dem Vertrage gegenüber hervorrufen.
8 g Freiherr von Gamp (Rp.): Ich würde die Wirkung dieser benso loyalen wie von Sachkenntnis zeugenden Ausführungen ab⸗ chwächen, wenn ich mich noch besonders dazu äußerte; ich verzichte eshalb aufs Wort.
Abg. Storz (Volksp.): Das Wort „Schmiergelder“ ist von dem Vertreter Württembergs zurückgewiesen worden. Auch ich lege als Reichstagsmitglied. Verwahrung gegen die Unterstellung
in, als ob es sich um einen unmoralischen Vertrag ge⸗ andelt hätte. Die Ausführungen des Abg. Ulrich über den preußisch⸗hessischen Vertrag erscheinen mir nicht gerechtfertigt.
Wenn der Vertrag auch manche Mängel aufzuweisen hat, so ist doch
nicht zu bestreiten, daß Hessen dabei ein gutes Geschäft gemacht hat.
ie Regelung der Bahnverhältnisse der Stadt Leipnig ent⸗ spricht den Interessen Bayerns. Der Abg. Pichler hat in der
Art der Fliegenden⸗Blätter⸗Witze gegen mich polemisiert und die Württemberger Zuggeschwindigkeit lächerlich zu machen gesucht. Er ver⸗ gißt dabei zu erwähnen, daß die bayerische Eisenbahnverwaltung gerade die mittelalterlich interessanten Städte vernachlässigt. Der Abg. ichler verspottet den Eisenbahnidealismus und sehnt die Zeit der pestitg zurück. Ich kann mir denken, daß der Abg. Pichler im Grund einer Seele wünscht, daß diese ganze moderne Umwälzung nicht ge⸗ kommen wäre.
Abg. Stolle (So.) bleibt dem Präsidenten des Reichseisenbahnamts gegenüber bei seiner Behauptung stehen, daß die Eisenbahnbetriebs⸗ erecle sich vermehrt haben, auch relativ, und daß die Eisenbahn⸗ arbeiter einen übermäßigen Tagesdienst haben. Er habe das Ver⸗ trauen zu dem Präsidenten, daß er der Sache nachgehen und Abhilfe schaffen werde. Der Wirkungskreis des Reichseisenbahnamts sollte erweitert werden. Besondere Aufmerksamkeit verdiene der Mangel an Zugpersonal bei den sächsischen Bahnen. Eine Vermehrung diefes
ugversonals sei notwendig zur Bewältigung des Dienstes der V. Klasse und des Sonntagsverkehrs.
Abg. Dr. Dapid (Soz.): Ich muß den Ausführungen des Akbg. von Heyl entschieden widersprechen. Er meinte im Namen der großen Mehrzahl des hessischen Volks sprechen zu können. Worauf stützt er diese Meinung? In der Ersten Kammer ist
och die große Me rheit des hessischen Volkes nicht vertreten.
Wenn er von einer allgemeinen Dankbarkeit des hessischen Volkes sprach, so weise ich ihn darauf hin, daß in der Zweiten Kammer eine ganz andere Auffassung zum Ausdruck 1..;.. ist. Ich stelle fest, 88 außer der Sozialdemokratte, hinter der doch ein sehr großer Teil des hessischen Volkes steht, die Vertreter der Freisinnigen wie des Zentrums und auch verschiedene Bauern⸗ bündler in die Klagen über diese Zustände sehr lebhaft ein⸗ gestimmt haben. Wir waren dafür, daß der hessische Staat die Privatbahnen übernehmen soll, aber es ist falsch, wenn man nun die Zustände vor und nach der Verstaatlichung vergleicht und das, was durch die Verstaatlichung besser geworden ist, als einen Erfolg der Gemeinschaft mit Preußen hinstellt. Das hessische Eisenbahnnetz war ein überaus wichtiges Zwischennetz, und die Gemeinschaft hätte wie mit Preußen ebenso gut mit anderen, süddeutschen Staaten zustande gebracht werden können. Auch der Abg. Freiherr von Heyl hat es nicht unternommen, das Zahlenmaterial des Abg. Ulrich zu erschüttern. Die hessische Bevölkerung ist nicht 2, sondern über 3 % der preußischen. Des⸗ wegen hätte die Quote 3 % betragen müssen. Daß ein Vertreter des hessischen Volkes, wie der Abg. Freiherr von Heyl, damit einverstanden sein kann, daß dieses schwere Unrecht in Permanenz erklärt wird, ist mir unbegreiflich. Der Gedanke einer Revision ist berechtigt, aber von Preußen ist Gerechtigkeit nicht zu erwarten. Noch schlimmer wie wir sind ja die thüringischen Staaten von Preußen benachteiligt. Preußen müßte es als Ehrensache ansehen, daran mitzuarbeiten, daß diesen Verhältnissen ein Ende bereitet wird. Namentlich für die national⸗ liberale Partei, die sich ja doch die nationale Einheit und die nationalen Gesichtspunkte zum Leitstern ihrer Politik macht, müßte es das Ideal sein, den Gedanken der Reichseisenbahngemeinschaft zu propagieren. Das wäre der einzige Weg, auf dem wir zu annehm⸗ baren Zuständen gelangten.
Abg. Dr. Pichler (Zentr.): Es tut mir aufrichtig leid, daß mir das Wort „Schmiergeld“ in den Mund gekommen ist. Es ist mir nicht eingefallen, unsere lieben Nachbarn irgendwie kränken zu wollen. Wuͤrttemberg ist bei Abschluß des Vertrags sehr gut weggekommen. Es ist sehr reichlich entschädigt. Hier im Reichstage hat gerade der Abg. Gröber, bekanntlich ein Württemberger, Klage darüber geführt, daß die Reichspostverwaltung einen von ihrem Standpunkt aus so ungünstigen Vertrag mit der württembergischen Postverwaltung abgeschlossen habe. Ich meine, in einer solchen Klage eines württembergischen Abgeordneten liegt die schärfste Kritik, die man dem Vertrage zuteil werden lassen kann. Die preußische Eisenbahn⸗ verwaltung ist allerdings schuld daran, daß der Verkehr Berlin⸗München über Leipzig um so viel langsamer geführt wird als über Halle. ssch weiß nicht, worin die Gründe dafür liegen, aber wir hoffen nach wie vor auf Abhilfe. Wenn der Abg. Storz sich über die Vernachlässigung der kleinen Städte in Bayern beschwert hat, so möchte ich ihn darauf hinweisen, daß die kleinen Städte doch nur das Vergnügen haben, die Schnellzüge vorbei⸗ fahren zu sehen. Rothenburg und Dinkelsbühl haben ja eine Lokal⸗ bahn. Wir haben den Wunsch, daß diese Orte besucht werden, es gibt wenige, die so wie Rothenburg ihre Baudenkmäler sich erhalten haben. Der Abg. Storz hat mir unterstellt, ich wünschte die Zeit zurück, wo man im Postwagen gefahren ist. Mir ist es die größte Qual des Lebens, in einem Post⸗ wagen zu fahren. Bei dem Liede „Das Wandern ist des Muͤllers Lust“ habe ich nicht daran gedacht, daß der Müller die Postkutsche oder die Eisenbahn benutzen soll. Wir können es mit jedem anderen Lande, was den Verkehr anbetrifft, aushalten, auch wenn Bayern einen schwarzen Verkehrsreferenten hat.
Abg. Storz (Volksp.): Gegenüber dem Kollegen David erwidere ich, daß Unbeteiligte den Eindruck haben, daß Hessen bei dem Vertrag ein ausgezeichnetes Geschäft gemacht habe. Ich habe auch nicht empfohlen, daß für Württemberg oder einen anderen Staat der Vertrag einfach kopiert werden soll. Mit Befriedigung nehme ich Akt von der Richtigstellung, die der Abg. Pichler Füolich des von ihm ge⸗ brauchten Ausdrucks hat eintreten lassen. Daß der Schnellzugs⸗ bereehe über Leipzig nach München beschleunigt wird, wünschen auch wir.
Abg. Feriders 8 eyl zu Herrnsheim: Als Fürst Bismarck das Reichseisenbahnprojekt betrieb, waren gerade die süddeutschen Staaten dagegen, was wir in Hessen sehr bedauert haben; ich wesß also nicht, weshalb gerade die Nationalliberalen von dem Abg. David jetzt scharf gemacht werden sollen. Ich habe auch nicht erklärt, namens der Mehrheit der hessischen Bevölkerung zu sprechen; ich weiß auch nicht, woher der Abg. David den Auftrag hatte, namens dieser Mehrheit zu sprechen. Die Konvention mit Preußen hat erst er⸗ möglicht, daß die hessischen Bahnen in genügend brauchbaren Zustand versett werden konnten. Die unrentablen Nebenbahnen hätte Hessen allein überhaupt nicht bauen können. Man muß diese Verhältnisse kennen, wenn man ein Urteil über die Sache haben will.
Abg. Ulrich (Soz.): Ich ersuche die Kollegen aus den süd⸗· deutschen Staaten, sich dem Vertrage nicht anzuschließen, denn sie bekommen dann Firanzverhältnisse, wie sie bei uns sind, wo die Finanzmänner mit Angst daran denken, daß nächstens 20 oder 25 % Steuern mehr erhoben werden müssen. (Zwischen⸗ ruf.) Ja, Herr von Heyl, Sie haben ja Gelegenheit, mitzusparen. Wo Sie sparen wollen, ist nichts zu sparen, und wo wir sparen wollen, bei Heer und Marine, wollen Sie nicht sparen. Der Abg. von Heyl hat gar nicht versucht, die von mir angeführten Ziffern zu erschüttern. Er sprach von einem glänzenden Geschäft, wir hätten 3 Millionen mehr Einnahme, als wir zur Verzinsung der senbasn. schuld usw. nötig hätten. Der hessische Finanzminister Gnauth hat in der hessischen Kammer selbst zugegeben, daß wir diesen Ueberschuß nur haben, weil wir eine Schuldenwirtschaft treiben; wir leben von unseren Schulden. Wir amortisieren nur mit 8 2⁄%, wir müßten eigentlich 2 % tilgen, und dann haben wir tatsächlich nichts übrig, wenn wir große Einnahmen haben. Geht aber die Einnahme zurück, dann langen die Einnahmen nicht mehr, um die Schulden zu tilgen. Ich bestreite, daß wir nicht mit Preußen zu einer Verständigung kommen können, um mehr zu er⸗ reichen als die 2 %.
Abg. von Brockhausen (dkons.): Als Mitglied der Kommission zur Beratung des Staatsvertrages mit Hessen kann ich nur sagen, daß wir nur schweren Herzens dem Vertrage zugestimmt haben, und zwar deswegen, weil Preußen dem engbefreundeten Staate Hessen in seiner finanztellen Kalamität beispringen wollte. Es wäre mir interessant, auch die Ansicht des Präsidenten der Fweitten hessischen Kammer zu hören, den ich auf seinem Platze sehe. Wir sind in unserer Etatsberatung noch sehr weit zurück. Vielleicht wäre zu erwägen, ob es nicht richtiger wäre, wenn die hessische Regierung sich mit der preußischen in Verbindung setzte, um den Staatsvertrag zu lösen. glaube, daß die preußische Regierung sehr gern darauf eingehen würde. Ob das allerdings im Interesse des hessischen Staates wäre, lasse ich dahtingestellt. Sehen Sie sich die Verhältnisse in anderen Provinzen Preußens an. Die Provinzen haben viel mehr getan für die Eisenbahnen als der hessische Staat. Ich möchte anheimgeben, daß die Bundesstaaten unter sich eine Regelung treffen.
Abg. Haas (nl.): Die unrentablen Nebenbahnen, die wir bereits bis zur Höhe von 40 Millionen bewilligt hatten, hätten wir tatsächlich nicht bauen können, wenn nicht inzwischen der Staatsvertrag mit Preußen gekommen wäre, der hat es uns erst ermöglicht. Ob wir bei einer Revision wieder so gut abschneiden eellce. b I.ege as.esscnene. liberale Fraktion in der Zweiten hessischen Kammer dem Ver⸗ trage zugestimmt hat, weil sie in ihm den ersten Schritt zu einer Föülcheelsenbahngemeinschast sah. Das war das ausschlaggebende
oment.
Abg. Ulrich (Soz.): Auch der Präsident der Zweiten hessischen Ständekammer Haas ist nicht in der Lage gewesen, die von mir gegebenen Ziffern zu erschüttern.
Abg. Köhler (D. Rfp.): Es ist wohl vieles besser geworden in dem Eisenbahnwesen Hessens; aber als ich 1890 in die
Kammer eintrat, hatten wir 30 Millionen Ueberschüsse, und jetzt haben wir 300 Millionen Schulden. Wir haben dabei z. B. aus unserer Tasche allein für den Darmstädter Bahnhof 10 Millionen zuzuschießen gehabt. Das ganze hessische Volk wünscht, daß man endlich einmal zum Sypstem der Reichseisenbahnen kommen sollte Hessen hätte sich der Idee der Gemeinschaft gegenüber energischer abweisend verhalten sollen; dann wäre iellei gekommen. ““
Damit schließt die Diskussion.
Das Gehalt des Präsidenten wird bewilligt und die von der Kommission vorgeschlagene Resolution mit schwacher Mehr⸗ heit angenommen.
Den Rest des Etats für das Reichseisenbahnamt erledigt das Haus nach den Kommissionsanträgen, wonach an einzelnen Titeln kleine Abstriche erfolgen sollen.
Die Ausgaben „für Veröffentlichungen des Reichseisen⸗ bahnamts“ werden nach kurzen Bemerkungen 5 11 g. Schwabach (nl.) und Schirmer (Zentr.) ebenfalls nach 28 Kommissionsanträgen bewilligt.
Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. (Zweite Lesung der Vorlage über die Einwirkung von 85 stützungen auf öffentliche Rechte und uüͤber die Doppelbesteuerung; Novelle zum Bankgesetz.) “ 8
Preußischer Landtag. 1 Haus der Abgeordneten. 32. Sitzung vom 16. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr. 4 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Allge⸗ meinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905 (Regelung der Verantwortlichkeit der Betriebs⸗ beamten, Bestellung von „Sicherheitsmännern“ durch Wahl der Arbeiter, Regelung der Kündigungsfristen für die Betriebs⸗ beamten, Bildung einer Bergbaudeputation als gutachtlichen Srgane für Bergbaufragen für den Umfang des ganzen
aats).
„In Verbindung mit dieser Vorlage werden folgende An⸗ träge beraten:
Die Abgg. Dr. Szuman (Pole) und Genossen beantragen, „die Regierung zu ersuchen, sobald als möglich eine Nov lle zum All⸗ gemeinen Berggesetz vorzulegen, durch welche 1) die geheime Wahl der Knappschaftsältesten gewährleistet wird, 2) den Revier⸗ beamten in ihrem Aufsichtsdienst als Gehilfen Ver⸗ trauensleute der Belegschaft beigegeben werden, welche aus deren Mitte durch geheime und direkte Wahl erwahlt werden, 3) die Arbeitsdauer in den Bergwerken unter Tage auf 8 Stunden festgelegt wird“.
Die Abgg. Aronsohn (fr. Volksp.) und Genossen beantragen, „die Regierung zu ersuchen, 1) noch in dieser Session einen Gesetz⸗ entwurf zur Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 einzubringen, wonach von der Belegschaft in direktem Wund geheimem Wahlverfahren gewählte Vertrauens⸗ männer die Repierbeamten bei der Kontrolle der Be⸗ triebsverhältnisse des Bergwerks zu unterstützen haben, 2) 89 eine reichsgesetzliche Regelung des Bergrechts hin⸗ zuwirken“.
Die Abgg. aees (Zentr.) und Genossen F „die Regierung zu ersuchen, 1) sofort einen Gesetzentwurf zur A änderung des Berggesetzes vorzulegen, durch welchen eine geordneie Mit⸗ wirkung der Bergarbeiter durch in geheimer Wahl ge⸗ wählte Vertreter bei der Grubenkontrolle gewährleistet wird, 2) im Bundesrate für eine reichsgesetzliche Regelung der Bergarbeiterverhältnisse einzutreten“.
Die Abgg. Krause⸗Waldenburg (freikons.) und Genossen be⸗ antragen, „die Regierung zu ersuchen, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes ein⸗ zubringen, durch den 1) die Verantwortlichkeit der Betriebs⸗ beamten schärfer abgegrenzt und die Verantwortlichkeit der Werksbesitzer und ihrer Vertreter (Generaldirekloren, Direktoren usw.) des näheren geregelt wird, 2) nach dem Vorbilde der in den fiskalischen Bergwerken bewährten Einrichtung Mitgliedern der für die einzelnen Bergwerke vorhandenen Arbeiter⸗ ausschüsse die Befugnis beigelegt wird, die Grubenbaue zu befahren und bei der Kontrolle der für die Sicherheit der Berg⸗ arbeiter zu treffenden Maßregeln mitzuwirken“.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf bezweckt die anderweite respektive neue Regelung einer Anzahl von Fragen, die mit der Handhabung der Bergpolizei, mit der Vervollkommnung des Unfallverhütungsdienstes in den Bergwerken und mit der Ver⸗ ringerung der Gefahren des Bergbaues in mehr oder weniger engen Bezlehungen stehen. Alle diese Fragen sind nicht neu, sie sind nicht von gestern auf heute entstanden; sie beschäftigen die öffentliche Mei⸗ nung, sie beschäftigen dieses hohe Haus, sie beschäftigen die zuständigen preußischen Behörden, ich möchte beinahe sagen, seit Jahrzehnten, und diese Erörterungen haben dahin geführt, daß diese Fragen zum größten Teil als absolut spruchreif zu bezeichnen sind oder doch durch die bisherigen Erörterungen und Erfahrungen so welt gefördert sind, daß die Königliche Staatsregierung ihrer Entscheidung nicht aus dem Wege zu gehen braucht.
Den äußeren Anlaß zu der Vorlage hat die Besprechung des be⸗ klagenswerten Grubenunglücks von Radbod gegeben, bei welcher von verschiedenen Seiten dieses hohen Hauses mehr oder weniger bestimmt formulierte Wünsche wegen einer alsbaldigen Neuregelung der in Betracht kommenden bergrechtlichen Fragen ausgesprochen sind. Ich habe damals für meine Person in Aussicht stellen können, daß ich der Königlichen Staatsregierung empfehlen würde, diesen Wünschen zu entsprechen, und ich bin heute in der Lage, zu sagen, daß die Königliche Staatsregierung sich diesen meinen Vorschlägen einstimmig angeschlossen hat, und es um so mehr für angezeigt erachtet hat, in eine schleunige Regelung dieser Angelegenheit einzutreten, als auch im Reichstage diese Fragen Gegenstand eingehender Besprechungen ge⸗ worden sind und dort von einer überwiegenden Mehrheit dem Wunsche Ausdruck gegeben ist, diese Angelegenheit im Wege der Reichs⸗ gesetzgebung geregelt zu sehen. Da nun die Königlich preußische Staatsregierung aus den hier und an anderer Stelle wieder⸗ holt erörterten Gründen nach wie vor auf dem Standpunkt steht, daß eine reichsgesetzliche Regelung dieser Angelegenheit unerwünscht ist, hat sie geglaubt, daß es richtig sei, an eine landesgesetzliche Regelung alsbald heranzutreten.
Zweite Beilage
8
Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Meine Herren, wenn ich jetzt mit einigen Worten auf die einzelnen Abschnitte des Entwurfs und seine Begründung eingehe, so möchte ich das nicht tun, ohne noch einmal zu betonen: nur den äußeren Anlaß zur Einbringung der Vorlage hat der Unglücksfall von Radbod gegeben. An sich ist das, was über die Affäre von Radbod und ihre
Ursachen ermittelt ist und noch nicht ermittelt ist, was darüber er⸗
8 mittelt werden wird, meines Erachtens völlig irrelevant für die Be⸗
chlüsse, die sie ihrerseits über die Ihnen gemachte Vorlage zu fassen haben werden. Ich werde mich daher auch meinerseits eines jeden Eingehens auf die Frage von Radbod enthalten, zumal es sich hier um eine Angelegenheit handelt, die Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung ist, und darum wohl hier nicht zum Gegenstand einer eingehenden Erörterung gemacht werden kann.
Meine Herren, der erste Teil des Gesetzentwurfs beabsichtigt eine nderweite Regelung der bergpolizeilichen Verantwortlichkeit der Be⸗ triebsbeamten. Sie wissen, daß das Berggesetz von 1865 den da⸗ maligen Verhältnissen des Bergbaus entsprechend die Verantwortlich⸗ eit der Betriebsbeamten dahin geregelt hat, daß es bestimmte, daß er Bergbehörde ein für den gesamten Betrieb verantwortlicher Leiter u benennen sei, daß die Bergbehörde die Qualifikation dieses Be⸗ riebsleiters zu prüfen und ihm danach die Genehmigung zur Führung des Betriebes zu geben haben würde. Ddiese gesetzlichen Bestimmungen haben sich zweifellos bei der Entwickelung, die unser Bergbau genommen hat, nicht mehr als aus⸗ reichend erwiesen. Die Betriebe sind so groß geworden, daß ein nzelner Mann für alle Einzelheiten kaum mehr verantwortlich ge⸗ macht werden kann. Die Zahl der den Betriebsführern nachgeordneten, zu selbständiger Tätigkeit berufenen Beamten ist außerordentlich ge⸗ wachsen, und die Entwickelung der Dinge hat es mit sich gebracht, daß über dem Betriebsführer eine ganze Reihe bergtechnisch geschulter, meist akademisch vorgebildeter Beamten stehen, die mehr oder weniger berufen und in der Lage sind, in den wichtigsten Dingen in den Be⸗ trieb einzugreifen. Dieser Entwickelung gegenüber ist die Auslegung der berggesetzlichen Bestimmungen, die ihnen die Gerichte gegeben haben, nicht immer die gleiche geblieben, und schon aus diesem Grunde erschien es notwendig, Klarheit darüber zu schaffen, wie es in Zukunft mit der Verantwortlichkeit der Beamten gehalten werden soll.
Die Königliche Staatsregierung ist nun der Ansicht gewesen, daß es an sich zweckmäßig sei, bei der bestehenden Einrichtung insoweit stehen zu bleiben, als die Bestellung eines für die Gesamtheit des Betriebes zu berufenden Betriebsführers nach wie vor beizubehalten sei, daß aber einerseits neben diesem Betriebsführer die diesem nach⸗ geordneten Beamten für den Umfang ihres engeren Geschäftsbereichs auch verantwortlich zu machen seien, und daß man umgekehrt den Vorgesetzten des Betriebsführers insowelt die volle Verantwortlichkeit zuschieben müsse, als sie durch Duldungen oder Unterlassungen oder durch direkte Anordnungen in den Betrieb eingegriffen haben. Eine derartige Regelung ist seitens der Bergverwaltung seit langen Jahren angestrebt worden. Sie ist bereits, ehe ich die Ehre hatte, das Ressort für Handel und Gewerbe hier zu vertreten, Gegenstand eingehender Erörterungen mit den Beteiligten gewesen, und ich habe bereits vor drei Jahren gezweifelt, ob ich nicht den ersten Teil des jetzt vor⸗ liegenden Entwurfs schon damals zusammen mit dem Entwurf zu einem neuen Knappschaftsgesetz Ihnen vorlegen sollte. Ich habe es lediglich unterlassen, weil es mir unzweckmäßig schien, das soztal⸗ politisch wichtigste Gesetz, das Knappschaftsgesetz, mit dieser zweiten Frage zu belasten und dadurch eventuell die Verabschiedung dieses Gesetzes zu erschweren.
Der Gesetzentwurf ist inzwischen noch einmal sowohl mit den beteiligten Oberpräsidenten und Oberbergämtern als mit einer Ver⸗ sammlung von Interessenten beraten worden, in der sowohl Vertreter der Bergbautreibenden als auch der Beamten und Arbeiter zugegen waren, und er hat, diesen Erörterungen entsprechend, eine etwas andere Formulierung gefunden, die aber im Prinzip den damaligen Plänen entspricht, und meines Wissens und meiner Hoffnung nach auch all den Wünschen genügen wird, die aus den Kreisen der Beamten und der Bergbautreibenden heraus bei der letzten Erörterung mir entgegengebracht sind.
Im Anschluß an diese anderweite Regelung der Verantwortlich⸗ keit der Beamten ist das Verfahren über die Erteilung und die Ent⸗ ziehung der Qualifikation anderweit geregelt. Meine Herren, es hat sich auf Grund der bestehenden Bestimmungen die Uebung ent⸗ wickelt, daß die Qualifikation eines Beamten in jedem einzelnen Falle für jede Stelle erneut festgestellt wird, und zwar sowohl nach der technischen wie nach der moralischen Seite hin. Die Quallfikation ist dann in einzelnen Fällen aberkannt, sie ist auf Grund bestimmter Vorfälle entzogen worden durch Verfügung des Revierbeamten als der zuständigen bergpolizeilichen Lokalinstanz, und diese Verfügung des Revierbeamten konnte angegriffen werden im Wege der Beschwerde an das Oberbergamt, gegen dessen Entscheidung der Rekurs an den Minister für Handel und Gewerbe zustand. Meine Herren, ich muß feststellen, daß die Zahl der Rekurse gegen derartige Entscheidungen des Oberbergamts, die bis in die Ministerialinstanz gekommen sind, außerordentlich gering gewesen ist. Immerhin ist anzuerkennen, daß das bisherige Verfahren nicht unseren modernen Anschauungen ent⸗ spricht, ebensowenig wie der großen Bedeutung, die die Frage der Entziehung und Erteilung der Qualifikation sowohl für den Betrieb als auch für den einzelnen Beamten hat, und ich habe daher meinerseite die Wünsche, die aus den Kreisen der Beteiligten dahin kamen, daß man eine etwas andere Regelung des Instanzenzuges und des Ver⸗ fahrens eintreten lassen müßte, für berechtigt anerkennen müssen.
Die Ihnen vorliegenden Bestimmungen sollen nun dem Minister die Handhabe geben, das Verfahren bezüglich der Erteilung und der Entziehung der Qualifikation bei den technischen Grubenbeamten analog den bestehenden Bestimmungen für die Markschelder zu regeln. Ich nehme an, daß es gelingen wird, die technische Qualifikation für
Berlin, Mittwoch, den 17. Februar
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den Betriebsführer bezw. für die Führer einzelner Teile des Betriebes generell vom Bestehen einer Prüfung abhängig zu machen, sodaß nachher in einzelnen Fällen nur zu prüfen ist, ob der betreffende Beamte für das ihm zu übertragende Amt die Qualifikation erworben hat und ob er inzwischen die moralischen Eigenschaften nicht verloren hat, die erforderlich sind, um ein derartiges verantwortungsvolles Amt zu führen. Die Frage, ob im einzelnen Falle die Qualifikation zu er⸗ teilen, zu versagen oder zu entziehen sei, muß naturgemäß in der Hand der dazu berufenen Bergpolizeibehörde, das heißt in der Hand des Revierbeamten bleiben. Der Revierbeamte soll aber seine Ent⸗ scheidung nur treffen nach Anhörung der Beteiligten, und gegen die Entscheidung des Revierbeamten soll es ein Rechtsmittel an das Oberbergamt geben, das alsdann in der Form des Verwaltungs⸗ streitverfahrens in öffentlicher, mündlicher Verhandlung unter Beweis⸗ aufnahme nach prozessualischen Vorschriften zu entscheiden haben wird. Gegen die Entscheidung des Oberbergamts soll der Rekurs an den Minister für Handel und Gewerbe zustehen. Der Grund für diese Regelung des Instanzenzuges und des Verfahrens ist der gewesen, daß ich einerseits von der Auffassung ausgegangen bin, daß das Verfahren so geregelt werden muß, daß die Beteiligten zu einer raschen Entscheidung kommen, daß aber auf der anderen Seite auch den Beteiligten alle diejenigen Rechtegarantien gegeben werden müssen, die wir gewöhnt sind für aͤhnliche Fälle nach der Analogie des Verwaltungsstreitverfahrens nach den Bestimmungen des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung zu fordern. Ich habe nach den Vorbesprechungen auch den Einbruck gewonnen, daß diese Voͤrschriften und die sie begründenden Gesichtspunkte die Billigung der beteiligten Kreise gefunden haben.
Im Zusammenhang hiermit ist dann anderweit geregelt die privatrechtliche Stellung der technischen Grubenbeamten zu den Berg⸗ bautreibenden. Auch das ist ein alter Wunsch der Beteiligten. Die Regelung soll erfolgen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Stellung der technischen Beamten in den Gewerbebetrieben, und es sind bei dem Entwurf, soweit es die Verhältnisse des Berg⸗ baus als notwendig und wünschenswert erscheinen lassen, auch die⸗ jenigen Veränderungen der Gewerbeordnung berücksichtigt, die augen⸗ blicklich auf Grund einer Vorlage der verbündeten Regierungen im Reichstag beraten werden. Ich nehme an, daß auch diese Bestimmungen Ihre Billigung und die Beratung dieser Bestimmungen keine Schwierigkeiten finden werden.
Es schließt sich dann noch an — es ist der letzte Abschnitt des Gesetzes — die Bestimmung über die Errichtung einer ständigen tech⸗ nischen Deputation für das Bergwesen. Auch dieser Vorschlag ist nicht Erwägungen entsprungen, die die Ereignisse der letzten Wochen hervor⸗ gerufen haben, sondern er entspricht einem von mir, solange ich Minister bin, empfundenen Bedürfnis. Es gibt im Bergbau eine Fülle Fragen betriebstechnischer Natur, Fragen, die speziell die Unfall⸗ verhütung betreffen, die fortwährend erneut zum Gegenstand von Er⸗ örterungen gemacht werden müssen. Wir haben uns bisher in der Weise geholfen, daß ad hoc Kommissionen aus Beamten und Inter⸗ essenten aller beteiligten Kreise zusammenberufen wurden, die dann die einzelnen Fragen bis zu einem gewissen Punkte förderten, nach dem Stande des Tages abschlossen und dann ihre Tätigkeit einstellten. Ich bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß das nicht die richtige Art ist, derartige Fragen so zu behandeln, sondere derartige Fragen, wie Kohlenfall, Steinfall, Kohlenstaubexplosionen, Gas⸗ explosionen, Seilfahrt, müssen ständig an einer Zentralstelle bearbeitet werden, die die gemachten Erfahrungen sammelt, die die Literatur durchsieht, verarbeitet und die Ergebnisse dieser Arbeit in bestimmten Perioden der Allgemeinheit zugänglich macht. Ich habe es ferner als einen Mangel empfunden, daß mir in Fällen, wo ich aus besonderen Gründen meine Beamten als Sach⸗ verständige ausschalten wollte, die Instanz fehlte, die an Stelle meiner Beamten ein Gutachten abgab oder eventuell einen Gutachter benannte. Diese Funktionen sollen in Zukunft dieser technischen Deputation übertragen werden. Es war meine Absicht, diese technische Deputation als ein bestimmtes Glied ein⸗ zubeziehen in die Neuorganisation der Bergbehörden, die von diesem hohen Hause vor zwei Jahren verlangt und von der Staatsregierung zugesagt worden ist. Ich habe es aber für zweckmäßig gehalten, mit Rücksicht auf das dauernd wachsende Bedürfnis, diese Einrichtung der allgemeinen Reorganisation vorwegzunehmen und zunächst im Gesetz⸗ entwurf nur grundsätzlich festzustellen, daß sie eingerichtet werden soll. Ich will mir dabei vorbehalten, zu prüfen, wie diese Organisation in Zukunft zweckmäßig nach bestimmten Normen aufgebaut wird, und werde nach den zu machenden Erfahrungen ev. die bestimmtere Ge⸗ staltung dieser Deputation im Gesetzentwurf über die Reorganisation der Bergbehörden hoffentlich die Ehre haben, Ihnen in einiger Zeit vorzulegen. Ich will nur bemerken, daß ich zunächst beabsichtige, die Deputation in der Weise zusammenzusetzen, daß etwa zwei Drittel der Mitglieder aus den Interessenten genommen Wund von den Interessenten gewählt werden, während das letzte Drittel von mir ernannt wird. Ich denke mir zunächst die Wahlen aus den Kreisen der Interessenten derart, daß die Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmervertreter der sechs Sektionen der Knappschaftsberufsgenossenschaft, die im wesentlichen preußische Ge⸗ biete umfassen, die Wahlen vorzunehmen haben, während, wie schon erwähnt, das letzte Drittel durch mich zu ernennen sein würde.
Ich habe weiter die Absicht, die Tätigkeit dieser Deputation so zu regeln, daß bestimmte Ausschüsse für bestimmte Zwecke gebildet werden, welche die laufenden Fragen, wie ich sie vorhin schon er⸗ wähnte, auch ständig zu bearbeiten haben würden. Ich hoffe, daß ich auch hierin bei Ihnen auf keinen Widerspruch stoßen werde. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.)
Nun, meine Herren, komme ich zu dem umstrittensten und unter diesem Gesichtspunkte vielleicht auch wichtigsten Teil der Vorlage, zu der Beteiligung der Arbeiter am Unfallverhütungsdienst oder, wie man sich nach dem Vorbilde fremder Länder zu sagen ge⸗
wöhnt hat, zu den Arbeiterkontrolleuren. Meine Herren, wenn man sich ein Bild machen will, wie eine derartige Beteiligung der Ar⸗ beiter an der Grubenkontrolle zu denken ist, so ist es gut, sich einmal vor Augen zu führen, wie sich die Dinge in anderen Ländern entwickelt haben. Sie wissen, daß England, Frankreich, Belgien — England schon seit geraumer Zeit — diese Einrichtung haben, und Sie werden gleich sehen, wie sich, den Eigentümlichkeiten dieser Länder entsprechend, die Einrichtungen ganz verschieden entwickelt haben. England hat bekanntlich lange Zeit es im allgemeinen abgelehnt, sich von Staats wegen in die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einzumengen. Es ist dort im wesentlichen den sich organisiert gegenüberstehenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern über⸗ lassen geblieben, je nach Maßgabe ihrer Machtverhältnisse auch das zu regeln, was wir im Wege bergpolizeilicher Vorschriften zu regeln gewöhnt sind. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts gaben in England die Klagen der Arbeiter über Mißstände in den Gruben dem Parlamente schließlich Veranlassung, eine parlamentarische Enquete zu veranstalten, und das Ergebnis dieser Enquete war, daß man in England staatliche Minenkontrolleure anstellte, Beamte, die etwa unseren Revier⸗ beamten entsprechen würden. Sehr zahlreich ist dort die Zahl diese Beamten nie geworden; man ist zu dem alten System zurückgekehrt, im wesentlichen die Regelung auch dieser bergpolizeilichen Fragen, die Regelun des Unfallversicherungsdienstes, wenn ich mich so ausdrücken darf, de Ringen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu überlassen, un hat schließlich den Arbeitern durch ein Gesetz, ich glaube vom Jahr 1872, konzediert, daß sie berechtigt sein sollen, für jede Grube aus der Belegschaft heraus zwei Kontrolleure zu wählen, die das Recht haben, einmal im Mornat in Begleitung eines Angestellten der Grube die Baue der Grube zu befahren und auf ihre Sicherheit zu prüfen Der ganzen Entwicklung der englischen Arbeiterverhältnisse, den Tra ditionen, wie sie die Unions mit sich brachten, entsprechend, hat man diese Einrichtung nur als Veranstaltung der Arbeiter angesehen und dementsprechend den Arbeitern auch die Verpflichtung auferlegt, die Kosten zu tragen, die durch diese Befahrung ihrer Vertrauensleute entstehen. 4
Als man in Frankreich an die Regelung dieser Angelegenheit ging — und Frankreich folgte historisch den Engländern —, da über⸗ nahm man die Wahl durch die Belegschaft und aus der Belegschaft, man legte aber, der Entwicklung der französischen Verhältnisse ent⸗ sprechend, wo die Traditionen der Unions fehlten, die Kosten der Be⸗ fahrung nicht den Arbeitnehmern wie in England, sondern dem Arbeit⸗ geber auf. So ist die Einrichtung auch noch heute.
Es folgte dann Belgien. Belgien ging einen völlig anderen Weg. Es bestimmte, daß für größere Bezirke sogenannte Grubenkontrolleure angestellt werden sollten. Diese Grubenkontrolleure werden präsentiert
gemeinschaftlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern — Arbeitgeber
und Arbeitnehmer müssen sich also über die Persönlichkeit einigen — und werden dann vom Minister ernannt, nachdem ihre theoretische und praktische Qualifikation festgestellt ist. Einigen sich Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer nicht, so liegt es in der Hand des Ministers, geeignete Personen zu ernennen. Der Fall ist im großen und ganzen in Belgien nicht selten gewesen. Es handelt sich also hier in Belgien, meine Herren, im wesentlichen um ein Institut, das dem unserer Ein⸗ fahrer entspricht; es handelt sich um staatlich bestellte Polizeibeamte. Der Unterschied zwischen der belgischen Einrichtung und den unsrigen liegt nur darin, daß in Belgien bei der Bestellung dieser Polizei⸗ beamten eine Mitwirkung der Interessenten stattfindet.
Meine Herren, wenn man an die Frage herangeht, ob man ähnliche Einrichtungen treffen kann oder soll, und wie man sie zu treffen hat, so muß man sich selbstverständlich zunächst auch mal wieder darüber klar werden: wie haben sich denn die Dinge in Preußen entwickelt? Nun, meine Herren, sie haben sich direkt in entgegen⸗ gesetzter Richtung entwickelt wie in England. Der absoluten Freiheit des Bergbautreibenden in England stand bei uns eine völlige Gebundenheit des Bergbautreibenden durch das sogenannte Direktionsprinzip gegenüber. Der Staat übernahm für alles und jedes die Verantwortung, so auch in vollstem Umfange für die Sicherheit der Arbeiter. Mit dem Berggesetz von 1865 haben wir das Direktionsprinzip verlassen. Wir haben es dem Bergbautreibenden freigestellt, nach seinem Ermessen, nach seiner Kenntnis der Dinge, nach seiner Vorstellung von Rentabilität die ihm verliehenen Felder aufzuschließen und zu betreiben. Aber der Staat hat sich die Befugnis zrückbehalten, bergpolizeiliche Vorschriften jeder Art, insbesondere auch zum Schutze der Arbeiter, in vollstem Umfange zu erlassen; er hat sich vorbehalten, den Betriebsplan in jedem einzelnen Falle zu prüfen und eventuell zu beanstanden, und er ist demgemäß sehr rasch dazu über⸗ gegangen, zur speziellen Kontrolle der Durchführung aller bergpolizei⸗ lichen Vorschriften eine erhebliche Anzahl von Beamten zu bestellen. Ich will hier auf einzelne Zahlen nicht eingehen, es wird Sie aber immer interessieren, wenn ich Sie darauf aufmerksam mache, daß, während in England auf 23 000 Mann Belegschaft ein staat⸗ licher Aufsichtsbeamter kommt, in Preußen auf 3430 Arbeiter ein staatlicher Aufsichtsbeamter kommt (hbört, hört! rechts), und es wird Sie interessieren zu hören, daß im letzten Jahre im Oberbergamtsbezirk Dortmund jedes Werk durchschnittlich 191 mal im Jahre von einem Bergbaubeamten revidiert worden ist. (Hört, hört!) Neben dieser intensiv entwickelten staatlichen Kontrolle und staatlichen Aufsicht liegt natürlich die eigentliche Verantwortung für die Durchführung der Betriebspläne, für die Befolgung der berg⸗ polizeilichen Vorschriften im einzelnen Falle in der Hand des Werkes, und, meine Herren, ich glaube, Sie werden mit mir darin einig sein, daß wir daran nicht rütteln dürfen. Der Staat kann und soll grund⸗ sätzlich nicht mehr tun, als die erforderlichen bergpolizeilichen Vor⸗ schriften erlassen und ihre Durchführung kontrollieren. Er kann aber und soll nicht verantwortlich gemacht werden für die Durchführung des Betriebsplans und für die Befolgung der bergpolizeilichen Vor⸗ schriften im einzelnen; das ist Sache des Werkes.
Ich bin auch ferner der Ansicht, meine Herren, daß an dem he⸗