1909 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 211. Sitzung vom 19. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. b (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Be⸗ ratung des Antrages der sozialdemokratischen Abgg. Albrecht enossen, betreffend Kegelung des Vertragsverhält⸗ nisses zwischen den in land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Betrieben beschäftigten Arbeitern und ihren Arbeitgebernsowie des Vertragsverhältnisses zwischen dem Gesinde und dessen Arbeitgebern durch reichs⸗ esetzliche Vorschriften. In Verbindung damit werden beraten 86 erichte der Petitionskommission über die Petition des polnischen Agrarvereins in Thorn, betreffend Aufhebung und Gewährung des Koalitions⸗ rechts an die ländlichen Arbeiter, und über die Petition es „Dienstbotenvereins Nürnberg und Umgegend“ und anderer Vereine, betreffend die Rechtsverhältnisse des Gesindes. Die Kommission beantragt, die erstgenannte Petition dem Reichs⸗ kanzler zur Erwägung, die andere als Material zu überweisen. Von den Scozialdemokraten ist beantragt, letztere Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu die Abgg. Ablaß und Genossen (links⸗ liberale Fraktionsgemeinschaft) beantragen Ueberweisung auch der erstgenannten zur Beruͤcksichtigung, soweit sie die Auf⸗ hebung der Gesindeordnung und Gewährung des Koalitions⸗ rechts an die ländlichen Arbeiter betrifft. 1

Auf Antrag des Abg. Feeehen von Hertling (Zentr.) wird eine vom Zentrum zu demselben Gegenstande eingebrachte Resolution mit zur Debatte gestellt.

Abg. Arendt⸗Labiau (dkons.): Was die schlechte Behandlung an⸗ langt, die gibts ja gar nicht. Bei dem Arbeitermangel, den wir leider Gottes draußen haben, liegt es in der Natur der Sache, daß man oft genug fünf gerade gehen lassen muß. Die Ursache des Leute⸗ mangels auf dem Lande liegt darin, daß kein Bauernsohn mehr die väterliche Wirtschaft übernehmen will, und daß keine Bauerntochter mehr einen Landwirt heiraten will. Sie nimmt einen kleinen Beamten, oder wenn sie eine gute Mitgift hat, einen Lehrer. Der Bauernsohn will nicht der Knecht des Knechts, seine Schwester nicht die Magd der Magd sein. Wenn der Abg. Gothein sagte, auf einer Domäne seien infolge Leutemangels die Kartoffeln und die Rüben eingefroren, so besitzen doch wohl die Berliner Rieselgüter eine 48 liberale Ver⸗ waltung und gute Löhne, und dennoch sind auch da die Rüben und die Kartoffeln eingefroren, weil keine Leute da waren. Die Leute wollen eben durchaus auf dem Lande nicht mehr arbeiten. Die Großstadt hat sie verblendet, der Asphalt, das elektrische Licht, die Kneipen, der Klimbim. So liegt die Sache mit der schlechten Behandlung. Was die schlechten Löhne betrifft, so gibt es in der Stadt allerdings mehr bares Geld. Dafür kriegen die Leute auf dem Lande alles geliefert, was im Katechismus steht, mit Ausnahme der Schuhe und Strümpfe. Rechnen Sie das

sammen und vergleichen Sie es mit dem, was der gewerbliche

rbeiter in den Städten bekommt, dann wird noch ein Plus zugunsten der Leute auf dem Lande übrig bleiben. Für die bare Lohnzahlung in der Stadt gibt es 52 Sonntage, und die Feiertage gehen auch ab, an den Naturalien auf dem Lande werden keine Abzüge gemacht. Nun komme ich zu den schlechten Wohnungen. Da ist ein Normalhaus für zwei Familien gebaut worden, damit die Familien gesonderte Ein⸗ gänge und keine Differenzen haben. Ich habe es mir angesehen und in dem einen Zimmer zwei Mutterschafe mit kleinen Lämmern gefunden. Auf meine Frage sagte die Frau: „Ach Gott, das ist so bequem, und dann verbreiten die Schäfchen ein bißchen Wärme und geben eine warme Stube“. Wie sind aber die Arbeiterwohnungen in den Städten? Da hausen nicht Schweine oder Schafe, aber Schlaf⸗

burschen zweierlei Geschlechts. In der Stadt kann eiserne Disziplin

werden, wenn aber auf dem Lande ein Mann streikt, dann

t er die Emolumente voraus, sitzt in seiner Wohnung und kommt nicht heraus. Der Antrag bezweckt nur den Zukunftsstaat; er bezweckt, daß der kleine Besitzer und der Mittelstand auf dem Lande ruiniert wird. Ich wüßte nicht, wie sich die städtischen Verhältnisse auf die ländlichen übertragen ließen. Ich möchte bitten, den Antrag abzulehnen. Wer ein bißchen in der Geschichte be⸗ wandert 1 ,„ und das sind wir doch alle hier, der weiß, daß es im römischen Staat geheißen hat: panem et circenses. doh Fah ist es bei uns. Die Leute wollen sich amüsieren. Der

Dingen nichts versteht.

römische Staat machte kurzen Prozeß, er sagte: Na schön, treibt

Euch im Zirkus herum.

Die Römer machten kurzen Prozeß, sie

fielen ein nach Afrika, holten die Sklaven und bestellten damit ihre Ländereien, oder sie machten sich Kriegsgefangene hier im Norden

und so ähnlich. Das können wir aber nicht, sind hier alle Arbeiter, nicht bloß der, der mit der Hand arbeitet. Ich habe mich auf einem Grundstück genährt, habe seit 1862 auf eigenen Füßen gestanden. Die Arbeiter sind meine Freunde gewesen und ich ihr Freund. Wenn Sie (zu

den Soztaldemokraten) wieder einmal Agitation in meiner Gegend nicht viel Glück haben.

treiben wollen, werden Sie bei mir Es wird ja auch hier ein Sklavenhandel getrieben. Kaum sind die Kinder eingesegnet, werden sie sozusagen verkauft. Im schönen Lied heißt es: Er sucht in der Ferne, Nicht fand er das Glück, Jetzt kehrt er müde Zur Heimat zurück. So ist es mit den meisten, das heißt, sie kehren nicht zurück, sondern sie geben hier zu Grunde. Und einige kommen auch noch ab und zu ins Zuchthaus. Es war hier ein großer Agitator der Herren von links, als dieser in unsere Gegend kam, um zu agitieren, sagten ihm die kleinen Leute: mach, daß du wegkommst, den Alten kennen wir, der ist uns immer behilflich gewesen. Und einem Bauern, der Reichstagsauflösung für die Sozialdemokratie agitierte, sagten die Leute im Krug: Du schneidest Dir ja in Dein eigenes Fleisch! Ja, sagte er, es ist eben eine schlechte Zeit, ich kriege 15 dafür be⸗ zahlt, das ist ein gutes Geschäft. Aber daß ich so dumm bin und glaube, was die Sozialdemokraten sagen, das kann man nicht von mir verlangen!

Abg. Zubeil (Soz.): Der Vorredner hat eben durch seine Rede eine unfreiwillige Heiterkeit erregt. Der Abg. Werner hat in der vorigen Woche behauptet, wir Sozialdemokraten verstünden nichts von den ländlichen Verhältnissen. Man hätte nun erwarten sollen, daß ein Mann, wie der Abg. Werner, der uns diese Vorwürfe macht, selber Landwirtschaft studiert hätte. (Präsident Graf zu Stolberg ersucht den Redner, nicht die persönlichen Verhältnisse eines Abgeordneten in die Debatte zu ziehen.) Trotzdem ist der Abg. Werner Kaufmann gewesen. (Präsident Graf zu Stolberg mit erregter Stimme: Herr Abgeordneter, ich muß Sie nochmals dringend ersuchen, bierauf nicht weiter einzugehen.) Man wirft uns vor, daß wir die Arbeiter ver⸗ hetzen. Dessen bedarf es von unserer Seite wahrlich nicht. Die ländlichen Arbeiter haben eine übermäßig lange Arbeitszeit und werden schlecht entlohnt. Die Kontrakte mit den ländlichen Arbeitern sprechen nur von den Rechten der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Wenn diese Kontrakte wider die guten Sitten 112 dann haben die Arbeiter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich an solche Kontrakte nicht zu kehren. Der Abg. von Oertzen b selber seine Arbeiter nicht aus seinen Arbeiterwohnungen vertreiben, aber Lande kommt es oft genug vor, daß die ländlichen Arbeiter bei gering⸗ fügigen Anlässen auf die Straße geworfen werden. Geben Sie dem Arbeiter Koalitionsfreiheit, und Sie werden sich davon überzeugen,

daß davon ein guter Gebrauch gemacht werden wird. Der Vorredner die Die Verh

rühmte seine eigenen Leistungen und die Anhänglichkeit seiner Arbeiter. Ist dies wirklich der Fall, dann hraucht er auch nicht zu fürchten, daß sie das Koalilionsrecht gegen ihn mißbrauchen. Er behauptete, für seine Arbeiter wäre bis ans Ende ibres sorgt. Ich kenne einen Fall aus dem Kreise Guhrau, wo ein

Arbeiter, der 51 Jahre lang seine ganze Kraft einem Grundbesitzer

denn wir

nach der

hingegeben hatte, heute von diesem Gutsbesitzer nicht einen einzigen bekommt, er ist auf die Unterstützung seiner ebenfalls hilfs⸗ edürftigen Kinder angewiesen. So liegen die Dinge in den meisten Fällen: kein Funke von Menschenliebe! Die Arbeitgeber sind es, die durch diese Hartherzigkeit und durch sonstige Uebergriffe die Arbeiter zum Kontraktbruch bringen. Trotzdem der neue Zolltarif seine Schuldigkeit getan hat, trotzdem also die Gutsbesitzer in der Lage wären, ihre Arbeiter besser zu bezahlen, tun sie doch nicht ihre Pflicht, wie der Bericht des Landwirtschaftlichen ghteeperehne in Ferüedemn feststellt. Die Landwirte fühlen

sicher in ihrer schlechten der Arbeiter, weil sie sich des Schutzes der Regierung erfreuen. an spricht von der Ver⸗ Fügunasscht der ländlichen Arbeiter. Wie sollen sie diese auf dem ande eigentlich betätigen? Die Landwirte brauchen ihre Leute nur gut zu behandeln, wie es einzelne Landwirte allerdings tun, dann werden ihnen die Arbeiter erhalten bleiben. In ähnlichem Sinne hat sich auch der Prinz Ludwig von Bayern ausgesprochen. So, wie die Verhältnisse jetzt auf dem Lande sind, dürfen sie nicht weitergehen. Diese Ueberzeugung dringt auch in bürgerlichen Kreisen immer mehr durch. Man empfiehlt eine bessere Vorbildung der ländlichen Arbeiter, gute Bücher und eine gesunde Vereinsbildung. Solche vernünftigen Ansichten werden auch von Gutsbesitzern in Versammlungen ver⸗ treten. Einer von ihnen sagte z. B., der dümmste Bauer sei noch lange nicht der beste Ochsenknecht. Ein anderer Besitzer empfahl gesundheitliche und ethische Hebung der ländlichen Arbeiter. Wir werden event. für den Zentrumsantrag stimmen, bitten aber in erster Linie, unseren sozialdemokratischen Antrag anzunehmen.

Abg. Bindewald (Rfp.): Die Rede des Abg. Zubeil war dem Antrag nicht förderlich, indem sie das sachliche Gebiet verließ und sich in persönlichen Angriffen bewegte. Wenn mein Kollege Werner in der vorigen Woche dem Abg. Zubeil entgegenhielt, die Sozial⸗ demokratie verstünde nichts von den ländlichen Verhältnissen, so hat er von A bis Z recht. Herr Zubeil, Sie verstehen von den ländlichen Arbeiterverhältnissen in unserem Großherzogtum Hessen nicht das allermindeste. Wir haben dort das Kcoalitionsrecht, aber die Verhältnisse liegen in jedem Landesteil, in jedem Kanton, möchte ich sagen, verschieden; sie haben sich durch die Kleinstaaterei verschieden entwickelt. Wir haben bei uns in Hessen Pr keinen Großgrundbesitz. Wenn Sie prinzipiell immer vom Großgrundbesitz reden und damit die Bauern treffen wollen, so versteht man das in Hessen einfach nicht. Die paar Besitzungen fallen gar nicht ins Gewicht gegenüber dem Kleinbesitz; Sie können den Arbeitern tausendmal das Koalitionsrecht verbrieft und versiegelt übergeben, man wird keinen Gebrauch davon machen. Beim Erbübergang pflegt sich die Sache so zu gestalten, daß die Brüder des neuen Besitzers in der Regel auf dem Hofe ruhig weiter tätig sind, und sie schämen sich des Titels „Knecht“ nicht. Schon sprachlich betrachtet, bedeutet dieses Wort gar nicht einen abhängigen Menschen oder Heloten. Wir könnten den sozialdemokratischen An⸗ trägen ruhig zustimmen, da sie in der Praxis gar keine Bedeutung haben. Aber Sie glauben, Sie kennten die ländlichen Verhältnisse besser. Die landwirtschaftliche Frage ist zum größten Teil eine Arbeiterfrage. Der Erscheinung der Landflucht liegen die verschiedenartigsten Ver⸗ hältnisse zu Grunde; die vollkommene Unmöglichkeit, ein Stückchen Land hinzuzupachten, spielt dabei eine Hauptrolle. In diesem Punkte könnte viel von seiten der Verwaltung geschehen. Vom hessischen Standpunkte aus könnten wir ja dem sozialdemokratischen An⸗ trag zustimmen, der das Koalitionsrecht für die ländlichen Arbeiter verlangt; aber damit ist dem Landarbeiter, dem ländlichen Tagelöhner nicht geholfen. Einfach über die Zustände im ländlichen deutschen Osten den Stab zu brechen, ist ebenfalls ver⸗ kehrt. Es kommt vor allem darauf an, dem Lande einen seßhaften Bauernstand zu erhalten. Den Kontraktbruch können wir nicht rechtlich sanktionieren. Die Sozialdemokratie will mit dem Antrag nur eine Waffe gegen den Grundbesitz gewinnen. Die Zubeilsche Rede hat absolut nichts Neues gebracht; sie findet sich schon in dem sozialdemokratischen 1 der auf dem Lande verbreitet wird. Ohne die ländlichen Arbeitermassen kann die Sohzial⸗ demokratie nicht vorwärtskommen; um sie zu gewinnen, übertreibt sie alle Vorkommnisse, die sie für sich verwerten zu können glaubt, ins ungeheuerliche. Diese Agitation ist verhetzend und verletzend. Es wird um uns nicht besser bestellt sein, wenn etwa der Zehn⸗ gebote⸗Hoffmann Kultusminister und der Abg. Zubeil Landwirtschafts⸗ minister wäre.

Abg. Werner (d. Reformp.): Es gibt ein altes Sprichwort: „Hunde, die bellen, beißen nicht“; auch der Abg. Zubeil kann mich nicht beißen. Ich bleibe dabei, daß der Abg. Zubeil von den ländlichen Ich habe eine ausgezeichnte Schule besucht, während der Abg. Zubeil die Sache so drehte, daß man auf den Gedanken kommen könne, ich wäre in einer Besserungsanstalt erzogen worden. Ich habe seit meiner Schule auch Erfahrungen esammelt; Landwirt bin ich nicht geworden, weil mir das Geld dazu seblie Wo haben Sie denn aber, Herr Zubeil, Ihre großen land⸗ wirtschaftlichen Kenntnisse her? Vielleicht aus Ihrer Budike? Die sozialdemokratische Agitation läuft auf eine systematische Ver⸗ detung hinaus.

Abg. Zubeil (Soz.): Hätte der Präsident mich vorhin ausreden lassen, so hätte der Abg. Werner keinen Anlaß gehabt, mich anzugreifen und zu behaupten, daß ich gegen ihn persönlich hätte werden wollen. Ich habe nur seiner Behauptung entgegentreten wollen, daß die Sozialdemokraten nichts von der Landwirtschaft verständen. Ich wäre vielleicht heute noch Gastwirt in Berlin, wenn ich der⸗ artige Gäste gehabt hätte wie den Abg. Werner.

Damit schließt die Diskussion.

Das Schlußwort erhält der

Abg. Stadthagen (Soz.): Was der Abg. Werner vorgebracht hat, beweist nicht, daß er etwas von der Landwirtschaft versteht. Die allgemeine Klage über das traurige Los der Landarbeiter kann man nicht mit solchen Wendungen wie die, daß die Sozialdemokraten nichts von ländlichen Verhältnissen verstehen, abtun. Selbst der Abg. von Oertzen

versteht wohl etwas von diesen Verhältnissen, aber nur von jenen

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in seiner allernächsten Nähe. Das zeigt seine Bemerkung vom amtlich festgesetzten Jahresdurchschnittsverdienst im Betrage von 900 er beträgt 562, 323, 210 nach den amtlichen Feststellungen. Würden Sie (rechts) es übernehmen, dafür einen Menschen zu er⸗ nähren? Der Abg. Kreth sagt, den Arbeitern gehe es vorzüglich. Warum tauscht er denn nicht mit ihnen? Der Abg. Dr. Hahn sprach neulich ein langes und breites über die Melkgenossenschaft und dergl. Was hat das mit der Rechtlosigkeit der Arbeit zu tun? Ich könnte ihm sagen, daß der Grundbesitz auf einem ganz gemeinen Raub der Grundherren in alter Zeit beruht. Rein wirtschaftlich genommen, würde die Aus⸗ dehnung des Koalitionsrechts auf alle Teile des Reiches noch nicht überall eine Verbesserung der Lage der Landarbeiter herbeiführen. Wir müssen aber gleiches Recht für alle verlangen. Man beklagt sich immer über Kontraktbruch. Was würden Sie dazu sagen, wenn man Guts⸗ besitzer, Offiziere mit Strafen belegen wollte, weil sie Verträge nicht halten, ihren Lieferanten Weinrechnungen nicht bezahlen? Der Seßhaftigkeit treten wir nicht entgegen, wir wünschen ja den Grund und Boden für alle! Der Großgrundbesitz verhindert gerade die Seßhaftigkeit, indem er die Arbeiter vom Lande vertreibt. Der Abg Bindewald scheint zu glauben, daß wir die wirtschaftliche Grundlage

des Reichs erschüttern, wenn wir gleiches Recht für alle fordern. Eine

merkwürdige Auffassung! Was fordern wir denn Großes, das bischen

im Recht, was auch die anderen haben, die Koalitionsfreiheit soll die Grund⸗

lagen des Reichs erschüttern? Dos Deutsche Reich ist gegründet worden mwm Wohle all er. Es ist eine Ungerechtigkeit schlimmster Art, daß der Arbeiter, der mehr als jeder andere seine Knochen zu Markte trägt, von

diesem Recht ausgeschlossen wird. Wir sollen und wollen verhetzen? Sung liegt in den himmelschreienden Verhältnissen.

Wenn die Herren unseren Antrag nicht verstehen, so verstehen sie

auch den Kaiserlichen Februarerlaß nicht; in beiden ist von der Ge⸗

bens ge⸗

sundheit der Arbeiter und den Geboten der Sittlichkeit die Rebe. Die gesetzliche Gleichberechtigung ist etwas so Selbstverständliches, daß nur die rechte Seite des Hauses dies Recht leugnen könnte. Früher

war es auch auf der rechten Seite anders. Sie sehen

Arbeiter nur ein Stück Sklaven. Ich hoffe, deß in der Kommission

die Rechte des Landarbeiters gewährleistet werden, damit nicht die

Sehe chdnuf uns lastet, daß wir in dieser Frage das zurückgebliebenste olk sind.

Persönlich bemerkt der

Abg. Werner (d. Rfp.): Ich bin auf dem Lande groß geworden Mein Pater war 25 Jahre Landwirt. Der Abg. Zubeil hat eine boshafte Bemerkung gegen mich gemacht, und ich wundere mich, daß der Präsident ihn nicht zur Ordnung gerufen hat. (Vizepräsident Kaempf verbittet sich diese Kritik und ruft den Redner zur Oidnung.) Nun, das schadet nichts. (Vizepräsident Kaempf uuft den Redner wegen dieser Worte zum zweiten Mal zur Ordnung.)

Nach weiteren persönlichen Bemerkungen der Abgg. .8 eil (Soz.) und Fregter (fr. Vgg.) wird in namentlicher Abstimmung der Antrag Albrecht und die Resolution des Zentrums mit 209 gegen 106 Stimmen einer Kommisssion von 21 Mitgliedern überwiesen. 1b

Es folgt die erste und eventuell zweite Beratung des von den Polen (Abgg. Brandys u. Gen.) am 27. Februar 1907 eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Freiheit des Grundeigentumserwerbs.

Der Entwurf lautet:

„Keinem Reichsangehörigen dürfen mit Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis, die politische Gesinnung oder die Nationalität Beschränkungen irgend welcher Art bei dem Erwerb oder der Ver⸗ äußerung von Grundeigentum oder der Errichtung von Wohnstätten anfeehe werden.

8 . entgegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen werden

aufgehoben.“

Abg. Dr. von Dziembowski⸗Pomian (Pole): Die vornehmste Aufgabe des Staates besteht darin, das Privateigentum zu schützen Er kann aus dieser Verpflichtung nicht das Recht für sich in An ,8 nehmen, das Privateigentum seiner Bürger zu schmälern.

as wird namentlich auch von der rechten Seite des Hauses sett immer betont, und bei der Sozialistengesetzgebung wollte sie schon denjenigen bestrafen, der theoretisch nicht auf dem Boden de Privateigentums als der Grundlage der Gesellschaftsordnung stände Unter dem Schutz des Privateigentums versteht man nichts anderes als die Gewähr, daß der Eigentümer diejenigen Rechte ausübe, die ihm nach dem Gesetze zufallen. Jeder Bundesangehörige hat das Recht, sich innerhalb des Bundesgebietes niederzulassen und Eigentum zu erwerben. Nichtig sind daher alle landesgesetzlichen Vorschriften, die einem Reichsangehörigen dieses gute Recht nehmen. Nun gebe ich allerdings zu, daß das Eigentum gewisse Beschränkungen erleiden muß, da sonst jeder Fortschritt unmöglich wäre. Infolgedessen haben wir besondere Gesetze zur Regelung dieser Eigentumsbeschränkung, wie das Fluchtliniengesetz, das Ftengeer Honaese und gewisse Bestimmungen des B. G.⸗B. Die ründe für diese Beschränkungen liegen aber durchweg nicht in der Person des Besitzers, sondern sie haften an dem Grundstück und sehen von der Person des Besitzers ganz ab. Wir wollen aber alle Beschränkungen beseitigen, die dadurch gegeben sind, daß der Eigentümer einer bestimmten Nationalität angehött. Beschränkungen in Rücksicht auf die Person sind nicht zulöst Wir müssen absolut klare Reichsgesetze haben und nichts fit die Interpretationskunst übrig lassen; insofern verlangen wir in unserem Antrage sozusagen eigentlich etwas Selbstverständliches. Man könnte uns entgegenhalten, daß unser Antrag überflü sig sei⸗ weil sein Inhalt schon längst geltendes Reichsrecht ist. Ich bin Ihnen daher den Beweis schuldig, daß er notwendig und das geltende Recht durch Interpretationskünste außer Kraft gesetzt ist. Nach dem B. G.⸗B. ist jeder berechtigt, sein Grundstück zu verkaufen und Grundstücke zu erwerben und Wohnstätten zu errichten; aber in Preußen ist der Bürger polnischer Zunge nicht dazu berechtigt. Das Ansiedlungsgesetz spricht das Verbot des Erbauens von Häusern auf dem eigenen Grund und Boden für den Eigentümer aus. Das Reiche justizamt hat Preußen er⸗ klärt, diese Gesetzgebung stehe mit den Reichsgesetzen nicht in Widerspruch. Das Gesetz von 1904 ist sehr schlau gefaßt; es sst den Polen nicht direkt verboten, Ansiedlungen zu errichten, aber man erreicht diesen Zweck auf einem Umwege durch Kombination don jwei Paragraphen. Es wird eine Ansiedlungsgenehmigung vor⸗ geschrieben, und diese wird verweigert, wenn die Ansiedlung den Zwecken des Gesetzes zuwiderläuft. Früher gab es noch dann und wann eine Renommiergenehmigung; heute ist man aber auch davon abgegangen. Einem Polen ist die Genehmigung versagt worden, oh⸗ wohl er sich amtlich dat bescheinigen lassen, daß er nicht an poloni⸗ sterenden Bestrebungen beteiligt war und ein königstreuer Mann seil Also auch die Bescheinigung der Königstreue hilft nicht über den Erbfehler hinweg. Es kommt auch vor, daß einer die Baugenehmi⸗ ung erhält, das Haus baut und es dann nicht benutzen darf.

us mit ihm aus dem Hause! Und das sind nicht etwa Miß⸗ riffe untergeordneter Instanzen, sondern das ist eine ständige Fuditatur des Oberverwaltungsgerichts. Selbst Anbauten gelten als neue Ansiedlungen. Auch einer Kirchengemeinde hat man in dieser Weise mitgespielt. Bekanntlich hat die Hand der Ansiedlungsgesetzzebung auch die Leute erreicht, die in Ställen, Scheunen und sogar in dem berühmt ge⸗ wordenen Wagen ihr Heim aufgeschlagen hatten; sie werden exmittiert. Ein solches Elend wird durch eine Gesetzgebung wie diese über die Menschen gebracht! Die deutsche Volksvertretung muß hier ein Wort mitreden; wer das richtige Rechtsempfinden hat, muß mit uns sagen, daß so etwas dem Rech sempfinden eines Kulturstaates widerspricht. Auch aus allgemeinen sozialpolitischen Erwägungen bitte ich Ste⸗ unseren Antrag anzunehmen. Die Antipolen Fsetzjebung, muß ja die Landflucht förbern, die man doch mit allen Mitieln bekämpfen wil Es ist hier nicht mehr eine Frage der Politik, sondern eine vaß der Wahrung der Menschenrechte überhaupt. Unser v! ist n. gestellt einer politischen Aktion wegen, sondern bezweckt, Schäden

beseitigen. Einige werden sagen, im Osten besteht ein Kampf, in den

manchmal eigentümliche Waffen Anwendung finden; anderseits a darf doch fremdes Eigentum nicht angetastet werden, selbst im Kriege nicht. Wer ein Haus besitzt ober ein Grundstück, ist immer en ruhiger Staatsbewohner. „Raum für alle hat die Erde“; selbst sun die Polen muß Raum vorhanden sein, b Abg. Graf Praschma (Zentr.): Wir sprechen über diese Gejezeag als Partei, sondern vom Standpunkte des Rechts, der Gere tigket und der wahren Interessen des Staates und des Reichs, und vol diesem Standpunkte aus ist das Reich, fehy bedeutend an bieser Cesc gebung iateressiert. Es ist Tatsache, AA hier aus der Nationaltt und der Konfession Eigentumsbeschränkungen hergeleitet worden sind⸗ daß man dvas politische Moment hineingetragen Hat. Die polttischen Anschauungen aber ändern sich unausgesetzt, und wir haben erlebt daß ein geistlicher Schulinspektor seines Amtes entsetzt wurde, er zu scharf germanisiert hat. Es haben im Lande ehrliche Gegner zu⸗ gestanden, daß es sich um ein Kampfgesetz handelte. Das widerspricht a unserem christlich⸗konservativen Standpunkt. Nach unserer S. nung ist der Staot nicht omnipotent; der Staat gibt sich sd auf, wenn er das Eigentumsrecht antastet. Man sagt, ℳg müsse nicht dofktrinäre, sondern Proftische Politit treiben. dringendste Notwendigkeit für den Staat ist boch, daß er Wr festen Grundsätzen geleitet wird und nicht grundsatzlos ist. 72 begrüßen also den Antrag und werden für ihn stimmen, Der Rei kanzler hat noch vorgestern mit Stolz hervorgehoben, daß v. als agrarischer Reichskanzler gelten wolle. Wir boffg daß er auch in der Steuerreform sein Fseerhs Herz 6

deckt, damit er bei seinem Abgange eine Befriedigung empfindel einen ar n.

schnellen Abgang will ihm jia f einmal wünsche⸗ Diese Fhagl el aber 819 4 Nachmwvelt nicht banken. Die Boden⸗ ständigfeit i ja auch nach der S

dee Reichskanzlers und Landwirtschaftsrats das Fundament der

bnigstreue. Man treibt 2 Volt, das man dem Staatsgehanken entfrembet, dem Uunsturs

jetzt in den

Der Reichskanzler hätte alle Veranlassung, dafür zu sorgen, daß unse Ansehen nach außen und der Friede im Innern n Dazu halten wir aber solche Mittel nicht für geeignet.

Abg. Stadthagen (Soz.): Wir stimmen dem Antrage zu, oh⸗ wohl er im Grundse überflüssig ist. Das Ansiedlungsgesetz verstößt weifellos gegen das Reichsrecht, es ist ein offenbarer Bruch des Reichs⸗ rechts, des B. G.⸗B. Ich bin keineswegs polnischer Ge⸗ feran, aber das kann mich nicht abhalten, daß ich das

mrecht, das den Polen geschieht, entschieden bekämpfe. Das vnfteslungsgesct ist nicht nur gegen Polen, sondern auch gegen Soztaldemokraten angewendet worden. Wunderbar ist nur das eine: eben haben wir bewegliche Klagen von rechts gehört, daß wir die Ses aftnken der Landarbeiter unterbinden, hier, wo es sich um die Seßhaftigkeit der Polen handelt, da haben Sie nichts dagegen, daß die Polen vom Besitz vertrieben werden, denn Sie haben ja für das Ansiedlungsgesetz gestimmt. Wenn dem polnischen Bauern sein Eigentum genommen wird, wenn er nicht im Stalle schlafen darf, und ein deutscher Anstedler es dann kauft, und ihm die An⸗ siedlung estattet wird, so ist das weiter nichts als ein gemeiner Dieb⸗ stahl auf Grund des Gesetzes. Das Ansiedlungsgesen widerspricht dem elementarsten Kulturrecht und dem elementarsten Reichsrecht. Bezeichnend ist, wie hier das polttische und religiöse Motiv in die Reichsgesetzgebung getragen wird. Ich kenne kein Gesetz in der Welt, das der krassen Gewalt so das Wort redet. FSeser Schandfleck muß bezeichnet werden. Ich bin neugierig, ob die Konservativen, die noch nicht den Saal verlassen haben, für den Antrag stimmen werden. Es handelt sich hier darum, ob durch ein Gewaltgesetz das Eigentum von Polen in das Eigentum Nattonalpolitik heuchelnder Leute über⸗ Pben darf. Mit solchen Gesetzen macht man sich der Hehlerei und Stehleret schuldig. (Präsident Graf Stolberg: Herr Abgeordneter, Sie dürfen nicht unter Bezeichnung von Abgeordneten sagen, daß sie sich der Hehleret und Stehleret schuldig machen! ). Ich habe keines⸗ wegs von Abgeordneten gesprochen. (Präsfident: Dann konstatiere ich, daß Sie Abgeordnete nicht gemeint haben.D) Ich möchte dagegen Protest einlegen, daß gegen das elementarste Kultur⸗ techt vorgegangen wird. Es verstößt gegen die politische Gleich⸗ berechtigung. Es handelt sich hier um den Kampf der Gerechtigkeit

gegen konservative Anschauungen. Meine politischen Freunde haben die

„Abg. Gothein (fr. Vgg.): Auffassung, daß das preußische Enteignungs⸗ und das Ansiedlungs⸗ zum allermindesten gegen den

gesetz gegen die Reichsgesetzgebung,

Geist der Reichsgesetzäebung verstoßen. Der Antrag sst sehr notwendig, und es ist tief bedauerlich, daß er im Deutschen Reichstag überhaupt gestellt werden muß. Ich möchte sagen, er geht mir nicht weit genug, denn in der Praxis unserer Verwaltungs⸗ behörden finden wir ja, daß die Religton auch maßgebend dafür ist, ob jemand Beamter und Offizter werden darf. Wir stimmen dem Antrag nicht aus christlich⸗konservativen Grundsätzen, sondern aus rein ethischen und vor allen Dingen liberalen Gründen zu. Der erste Grundsatz des Liberalismus ist: „gleiches Recht für alle“. Wir haben aber noch einen politischen Grund, nämlich den, daß wir alle dringend wünschen müssen, mit unseren Landsleuten polnischer Zunge im Einvernehmen zu leben. Solche Gesetze aber wie das Ent⸗ eignungsgesetz und das Ansiedlungsgesetz sind nur dazu geeignet, die Gegensätze zu verschärfen, anstatt die Versöhnung zu fördern. Wir haben mit tiefem Bedauern gehört von den Bestrebungen gewisser Vereine in Rheinland und Westfalen, die Polen von den Deutschen fern zu halten. Aber das sind nur die Folgen einer derartigen Gesetzgebung, die zur Verbitterung beiträgt. Sie fördert einen radikalen Nationa⸗ lismus. Wir wollen die Urfache dieser Verbitterung aus der Welt und deshalb werden meine sämtlichen Freunde dem Antrage ustimmen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Schluß 5 ³¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, den 24. Fe⸗ bruar, 2 Uhr. (Etat des Rechnungshofs; kleinere Vorlagen; Rechnungssachen.) 8

Preutßischer Landtag. Häaus der Abgeordneten. 35. Sitzung vom 19. Februar 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Dienst⸗ einkommensverbesserungen, und zwar a. der Novelle Sum Einkommenstuergesetz und zum Ergänzungs⸗ euergesetz, b. des Entwurfs eines Gesellschafts⸗ euergesetzes, c. des sog. Mantelgesetzes. Die Kommission hat das [E gãnz⸗ lich abgelehnt und infolgedessen in der Novelle zum Ein⸗ kommensteuergesetz die besonderen Bestimmungen für die Gesell⸗ schaften m. b. H. gestrichen. Die Kamnüeffflan hat ferner in der Novelle zum Ein⸗ kommensteuergesetz die von der Regierung vorgeschlagene Er⸗ öhung des Steuertarifs von Einkommen über 7 ab sowohl für die physischen wie für die juristischen Personen sowie die prozentualen Steuerzuschläge für das Jahr 1908 im Mantelgesetz abgelehnt und schlägt dagegen im § 6 des Mantelgesetzes vor, daß vom 1. April 1909 ab von allen Einkommen⸗ und Ergänzungssteuerpflichtigen ein Steuer⸗ zuschlag erhoben l und zwar I. bei der Einkommensteuer 2. für die phyfischen Personen, die eingetragenen Genossen⸗ scaften. deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder inausgeht, und alle Konsumvereine bei Einkommen von 1200 bis 5 %, 3000 bis 10 500 10 %, 10 500 bis 20 500 15 %, 20 500 bis 30 500 20 %, über 30 500 25 %, h. d. für Akttengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften und Gesellschaften m. b. H. in denselben Ein⸗ ““ entsprechend 10 %, 20 %, 30 ⁄0, 40 % und 50 %; bei der Ergänzun e s Zus 25 Proz. nagen gänzungssteuer soll der Zuschlag 25 Proz b ie Adag von Hennigs⸗Techlin (kons.) u. Gen. bantragen, den Steuerzuschlag für die Gesellschaften 8 b. H. folgendermaßen festzuse en: bei Einkommen von 80b dis 3000 7,5 Proz., 3000 bis 10 500 15 Proz., 80800 bis 20 500 22,5 Proz., 20 500 bis 30 500 Proh, über 30 500 40 Proz. g Die Abgg. Dr. Röchling (nl.), Gyßling gr. Volkop.) 8 Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) beantragen, die Gesellschaften b. H. nur wie die physischen Personen mit dem Steuer⸗ zuschlag von 5 hig 25 Proh. zu belegen. 8t Die Abgg. Borgmann (Soz.) u. Gen. beantragen, den mir verzuschlag erst bei Einkommen von 7000 bis 10 500 10 % deginnen zu lassen. Uhr 3g9.) beantragen, den Steuerzuschlag von 5 % hei den n ommen von 1200 his 3000 zu streichen. Mo ⸗aie Kommission beantragt ferner zu dem § 6 des Sie ntelgesetzes den Zusatz, daß dei Ermäßzigung des 8 nersatzes nach §§ 19 oder 20 des Einkommensteuergesetzes ermaßigte Steuersatz zu Grunde zu legen ist, 8 ferner

folgenden Zusatz: Die Erhebung der Steuerzuschläge ist

als eine vorübergehende Maßregel anzusehen, die nur so lange in Gültigkeit bleibt, bis eine organische Neu⸗ ordnung der direkten Staatssteuern in Preußen erfolgt sein wird. Eine entsprechende h ist von der

Staatsregierung innerhalb dreier Jahre im Landtag ein⸗ zubringen.

Der Deckungsbedarf beträgt nach den Kommissions⸗ beschlüssen (§5 des Mantelgesetzes) im ganzen 143 840 020 (nach der Regierungsvorlage nur 126 Millionen Mark); im einzelnen betragen die künftigen Mehrausgaben für die unmittelbaren Staatsbeamten einschließlich der verschiedenen Etatsfonds 74 170 820 ℳ, für den erhöhten Wohnungsgeld⸗ süschaß 23 604 200 ℳ, für die Lehrerbesoldung 33 550 000 ℳ, ür die evangelischen Geistlichen 10 Millionen Mark, für die katholischen Pfarrer 2 380 000 ℳ, für ö5 2. an katholische Diözesen behufs Aufbringung der R egehälter der katholischen beeA 2 en 2 eihilfen für verschiedene einzelne engemeinden zu Aufbesserungen für die Geistli 15 000 ℳ. 3 gen f istlichen

Nach einem Zusatz der Kommission kann die Regierung ferner jährlich weitere 500 000 ür den Pfarrwitwen⸗ und zwaisenfonds der evangelischen Geistlichen, sowie jährlich weitere 230 000 für die Ruhegehaltsbeihilfen an katholische Diözesen unter der Voraussetzung verwenden, daß der Mehr⸗ bedarf für das Ruhegehaltswesen nur aus kirchlichen Mitteln gedeckt wird.

Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution: die Regierung zu ersuchen, zur Deckung des noch verbleibenden Mehrbedarfs die Erhöhung einzelner veh. Positionen des Stempelsteuertarifs um rund 15 Millionen Mark, wovon 7 ½ Millionen Mark durch Errichtungsstempel von Aktiengesell⸗ schaften und Gesellschaften m. b. H. aufzubringen sind, in Aus⸗ sicht zu nehmen.

Berichterstatter Abg. Freiberr von Maltzahn (kons.) empfie kurz die Beschlüsse der Kommission. 3 00.

Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.): Es ist nach schwerem Kampfe gelungen, die Beschlüsse der Kommission zustande zu Hee Wir erklären uns damit einverstanden, daß Zuschläge zur Stempelsteuer semacht werden, um eine gewisse Deckung zu erzielen. Immerhin baben diese Zuschläge etwas Mißliches an sich, sie sehen nach OQuotisierung aus, und wir Konservativen haben stets gegen alle Anträge gestimmt, die darauf hinauslaufen. Die Beschlüsse der Kommission sind in der Presse vielfach gar nicht verstanden worden. 8 B. hat das „Berliner Tageblatt“ davon gesprochen, es sollte die Erhöhung der Einkommensteuer bei 30 000 aufbören. Entweder ist der Beschluß gar nicht verstanden, oder es ist in unwahrer Weise verhetzend gewirkt worden. Auf die Konsumvereine, soweit sie nicht eine kapitalistische Form angenommen haben, ist Rücksicht genommen worden. Auch die Kommunalsteuerzuschläge sollen nicht auf Grund der neuen Steuerordnung erfolgen, sondern auf Grund der alten, denn wir wollen vermeiden, daß die Kommunen durch erhöhte Kommunalsteuern zu unnützen Ausgaben verleitet werden. Der wunde Punkt der Vorlage ist der, daß jede Deckung für 1908 fehlt. Wenn wir jetzt an die Steuerzahler mit erhöhten Anforderungen herantreten, so mögen sich die Beamten mit den Steuerzahlern in Verbindung setzen, dann werden die Beamten viel⸗ leicht auch etwas stiller und dankbarer werden. Ich muß mich bei dieser Gelegenheit gegen den Vorwurf wenden, den der Minister⸗ präsident kürzlich erhoben hat, daß die Konservativen die Partei⸗ interessen über das Wohl des Staates stellen. Ich muß aber ebenso entschieden den Versuch bekämpfen, Preußen die direkten Steuern zu nehmen und sie dem Reiche zu geben, namentlich wenden wir uns gegen eine Reichsvermögenssteuer. Die geplante Nachlaßsteuer sehen wir als eine Steuer von Todes wegen auf das Vermögen an. Wir meinen, es kann nicht schaden, wenn man für sein Glas Bier zwei Pfennige mehr zahlt. Man muß schon das Odium auf sich nehmen, um sozial zu sein. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß ich hier nur von den Steuerfragen spreche, mit der Stellung des Ministerpräsidenten soll es nichts zu tun haben. Erfreulicherweise sind unsere Beschlüsse hier durch ein fleißiges Zusammenarbeiten der zustande gekommen. Daher ist es zu bedauern, daß die Presse nicht hinter den Parteien im Haufe steht. Unser Kollege vom Rath hat sich in einem Artikel gegen die Konservativen ewandt, den man allerdings nur noch humoristisch nennen kann. wäre sonst nicht zu verstehen, wie man den Perrn hat wählen können. Wenn wir einmal im allgemeinen nach der Gesamtlage der preußischen Finanzen uns fragen, so müssen wir doch bekennen, daß wir vor einer ernsten Situation stehen. Wir müssen alles tun, um dahin zu kommen, daß für alle neuen geplanten Aus⸗ gaben auch stets Deckung vorhanden ist.

Abg. Dr. Keil (nl.): Die Angriffe des Vorredners gegen meinen Parteifreund vom Rath muß ich auf das entschiedenste zurückweisen. Das Mantelgesetz beraten wir eigentlich etwas zu früh. Wir wollen aber nicht dagegen sein, weil wir den dringenden Wunsch haben, daß enz Gesetzgebung zustande kommt. In dritter Lesung werden wir erst an den Wohnungsgeldzuschuß und dann erst an das Mantelgesetz herangehen müssen. Die Zustimmung zu den Kommissionsbeschlüssen der zweiten Lesung ist uns durchaus nicht leicht geworden. Wenn auch im Mantelgesetz steht, die Erhöhung der Steuerzuschläge sei nur als eine vorübergehende Maßregel anzusehen, so weiß man doch ja noch gar nicht, wie später die organische Regelung der Einkommen⸗ steuer aussehen wird; es ist zu befürchten, daß diese Zuschläge dauernde sein werden. Für das Wahlrecht sollen diese Juschüße außer Ansatz bleiben; das kann man nur billigen, wenn es sich um eine rein vorübergehende Maßregel handelt. Wichtig sind uns die Zusicherungen, die uns der Herr Finanzminister in der Kommission über die Aenderung der Etatsaufstellung gegeben hat. Das Extraordinarium muß in gant anderer Weise behandelt werden, als es bisher geschehen ist. Der Herr Finanzminister kommt mir vor wie ein Mann, der noch ein graßes Vermögen hinter sich hat, wenn er auch momentan einmal in Verlegenheit sein kann. Preußen ist durch seine Ab⸗ schreibungen bei den Eisenbahnen besser gestellt als jeder andere Bundes⸗ staat. Wie sollte es erst im Kriegsfalle werden, wenn wir jetzt wirklich schon bis an die äußerste Möglichkeit gekommen wären, neue Steuern aufzubringen! Wenn uns in der Kommission das Zentrum nicht schließlich im Stiche gelassen hätte, so hätten wir mit dem Zentrum zusammen, weil wir die Majorität hatten, es durchsetzen konnen, daß Einkommen unter 3000 steuerzuschlagsfrei geblieden wären. Wir beantragen, die Gesellschaften m. b. H. ebenso zu be⸗ handeln, wie die pöyfüschen Personen. Was die Nachlaßsteuer betrifft, so würden wir es sehr beklagen, wenn man sie fallen ließe. Auch heute noch entzieht sich ein ungeheures Einkommen der Versteuerung, da würde die Nachlaßsteuer ein gerechtes Korrelat sein. Mit der von der Kommission gefaßten Resolution stimmen wir überein. Daß die Steuerzuschlaͤge auch für das Jahr 1908 nachgezahlt werden sollen, halten wir für gaaz unmöglich. Im übrigen wollen wir unsere Wünsche zurückstellen dis zur Neugestaltung der Einkommensteuer⸗

Finanzmnister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren. Die Einmütigkeit, die die Verhandlungen der

Kommisfion dei der Beratung der Besoldungsordnung, der Gehälte der Lehrer wie der Rusbesserung der Bezüge der evangelischen und

Mehraufwendungen zu deschaffen, und ich mochte all den Herren, die in der Kommifton mitgemertt haben, den aufrichtigsten Dank der

Staatereglerung aussprechen.

Stie bitten, sich

katholischen Geistlichen leitete, hat sich auch erfreulicherweise geltend gemacht, alr es sich darum handelte, die Deckung für diese sehr großen

Es waren zuerst, wie es schien, sehr große, kaum ũberbrückbare Gegensätze der Meinungen vorhanden, und es ist trotzdem durch Ent⸗ gegenkommen von allen Parteien wie seitens der Staatsregierung gelungen, diese Gegensätze auszugleichen und zu einem einstimmigen Votum in der Kommission zu gelangen.

Von den Herren Vorrednern kann ich Herrn von Hennigs darin beistimmen, daß die Finanzlage eine überaus ernste ist, und zwar aus den Gründen, die ich hier oft dargelegt habe, namentlich wegen der un⸗ günstigen Gestaltung der großen Betriebsverwaltungen. Darum mußte die Staatsregierung entscheidenden Wert darauf legen, wenigstens in dem vorgeschlagenen, beschränkten und bescheidenen Umfange die Deckungsmittel dauernd zur Verfügung zu erhalten; denn sie könnte sich, glaube ich, nicht einer Situation gegenübersehen, wonach 144 Millionen Ausgaben dauernd zu Lasten der Staatskasse wären, Deckungs⸗ mittel in dem jetzt vorgeschlagenen Umfange aber nicht zur Verfügung ständen. Wir haben anderseits zugesagt, innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Jahren eine Vorlage über die organische Reform der Ein⸗ kommensteuer zu machen. Wenn ich dem Herrn Vorredner richtig ge⸗ folgt bin, so sagte er, das wäre ein mehr oder minder platonisches Versprechen. Er hat, wie ich meine, aber ganz mit Recht angeführt, daß, ganz abgesehen von dem, wie er sagte, platonischen Versprechen das Schwergewicht der Gründe selber dahin führen würde und führen müßte, in ab⸗ sehbarer Zeit dem hohen Hause eine organische Vorlage zu unter⸗ breiten. Meine Herren, dafür spricht schon der Charakter der bloßen Zuschläge. Man kann auf die Dauer einen Einkommensteuertarif nicht beibehalten, der solche sprungweisen Erhöhungen von 5 auf 10, 15 % usw. vorsieht. (Sehr richtig!) Der Zensit, der um eine Mark die betreffende Steuerstufe überschreitet, wird, um bei dem Falle zu bleiben, nicht mit 5 %, sondern mit 10 % Zuschlag getroffen. Schon allein dieser eine Umstand wird uns Veranlassung geben, in absehbarer Zeit Ihnen eine, auf eine organische Reform der Einkommensteuer ab⸗ zielende Vorlage zu machen. Außerdem habe ich schon wiederholt dargelegt, daß gerade die jetzigen Mängel unseres Einkommensteuer⸗ tarifes uns den Vorschlag eingegeben hätten, Ihnen schon jetzt ein organische Regelung vorzuschlagen, namentlich der eine große Mangel daß in den Stufen von 10 30 000 gar keine Progression stattfindet; also von den sonstigen Grundsätzen des Einkommen⸗ steuertarifs abgewichen ist, und ferner ist der Zustand, daß ein Teil des Einkommens kommunalsteuerpflichtig sein wird, ein anderer nicht, auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten.

Alle diese materiellen Gründe, meine Herren, glaube ich, geben Ihnen die Gewähr, daß wir das, was wir versprochen haben, auch tatsäͤchlich erfüllen werden, und der Herr Abg. Dr. Keil hat selbst die Güte gehabt, das sachliche Schwergewicht dieser Gründe anzuerkennen.

Meine Herren, ich bitte dann, mich kurz zu den einzelnen ge⸗ stellten Anträgen äußern zu dürfen.

Zunächst haben die Herren Nationalliberalen in dem Antrage auf Nr. 174 beantragt, die stärkere Belastung der Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung gänzlich rückgängig zu machen und diese Gesell⸗ schaften lediglich mit denselben Zuschlägen zu versehen wie die physi⸗ schen Personen. Sie haben ja damit eigentlich den ursprünglichen Vorschlag der Staatsregierung wieder aufgenommen. Aber, meine Herren, ich kann mich in diesem Stadium der Sache für diesen Vorschlag doch nicht erwärmen, und zwar hauptsächlich aus finanziellen Gründen. Meine Herren, dieser Vorschlag würde einen Ausfall für die Staats⸗ kasse von nicht weniger als 1 ½ Millionen mit sich bringen. Nun Ezvfex Sie ja, wie der Bedarf durch die Beschlüsse der Kommission bezw. des hohen Hauses ständig gewachsen, wie der Bedarf von 126 auf 144 Milltonen gestiegen ist, wie wir noch vor wenigen Tagen einen weiteren Mehrbedarf von 700 000 für die eangeltschen und katholischen Geistlichen vorgesehen haben kurzum, meine Herren, auf der einen Seite eine ständige Steigerung des Bedarfs, auf der anderen Seite schon jetzt nur eine teilweise Deckung, und ich gambe. wir können das Manko auf der Seite der Deckung nicht noch um 1 ½⅛ Millionen Mark erhöhen. Ich möchte meinen, daß der Antrag, der die Unterschrift des Herrn von Hennigs trägt, einen billigen Aug⸗ gleich darstellt. Er will zwar die G. m. b. H. nicht ganz von denr erhöhten Zuschlag frei lassen, will den Zuschlag aber niedriger be⸗ messen als in der Kommission beschlossen ist, etwa halb so hoch „in ihn die A.⸗G. zu tragen haben. Ein solcher Mittelweg würde, glaube ich, dem Charakter der G. m. b. H. entsprechen, die iga in der Tat eine Mittelbildung zwischen der individnalistischen und kapitalistischen, zwischen der Einzel⸗ und der Asso⸗ miationswirtschaft darstellen und insofern in der Tat zwischen die physischen Zensiten und die A.⸗G. einzureihen sind. Der Ausfacl würde sich immerhin auf eine erhebliche Summe belaufen, eiwa auf 700 000 ℳ, aber doch wesentlich hinter dem Ausfall zurückbleiben, den der Antrag der Herren Nattonalliberalen mit sich bringen würdt. Und, meine Herren, ich muß anerkennen, daß die jetzige von der Kom⸗ mission beschlossene völlige Gleichstellung der G. m. 5. D mit den A.⸗G. gewisse Härten mit sich bringt, die darin liegen, daß mwir tept schon die G. m. b. H. nach unserem Einkommenstenertarit mil pyoe zentual höheren Steuersätzen bedacht haben als de Dheren Seeten und daß die Gesellschaften daher durch die Zuschtge dünker vesrosßemn werden als die A.⸗G., wenn der gleiche prosemmaat Zabchbag un di G. m. b. H. wie für die A.⸗. doemefeden st. Und damm Uemme hinzu, daß die gleichmäßtge Bedandlung der N.⸗o. mt den . m. b. H. die kleineren Geseülchatten m. d. d. niofemn amasseeültchen deülh als die A.⸗G. als dei den letzteren ein Adeau don 5 e des raah⸗ kapitals stattfindet, ader debamatlich vecht dei den erstenem.

Nedmen Ste alle eime Abnenuekellchaft an mal eimen gerhncen Dividende don 8. 3 oder 4 , d dechmemden dee Seemeeveblachth ganz oder nahern durch den Adumg dan J . Das eit der den Getzele

das Bestreden daden, dee Docengbmemni emen da denche. 80 82

irgend möglich ist, üder das undedingt

auf den à und dem weitergehenden 3 h a A. gestellt worden da ich das Wort dade. daueß .A gleich dazu änßern —, die Zuschläge den 10e8 82 das würde nach dem Antrage, der den zenedemeevasthaühhe Serahh. (hört, hört!) und nach dem Aneragt den Henen.

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