1909 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen. G Königlich Preußische Armee. Offiztere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen, Versetzungen usw. Neues Palals, 25. Februar.

v. Seydlitz⸗Kurzbach, Gen. Lt. und Kommandant von Danzig, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. v. Hinkeldey⸗

Gen. Mazor und Kommandeur der 36. Inf. Brig., zum Komman⸗

danten von Panzig ernannt. v. Ramd ohr, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Hamburg (2. Hanseat.) Nr. 76, mit der Führung der 36. Inf. Brig, v. Frankenberg I“ Oberstlt. beim Stabe des Gren. Regts. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1, unter Ver⸗ setzung zum Inf. Regt. Hamburg (2. v Nr. 76, mit der Ldöneng dieses Regts, beauftragt. Frhr. v. Strombeck, Major und Bats. Kommandeur im 3. Garderegt. z. F., zum Stabe des Gren. Regts. Kronprinz (1. Ofprer. Nr. 1, v. Schultzen⸗ dorff, Major und Adjutant des Genera kommandos des Gardekorps, als Bats. Kommandeur in das 3. Garderegt. z. F., versetzt. v. Dassel, Hauptm. und Komp. hef im 3. Garde⸗ regt. z. F., zum Adiutanten des Generalkommandos des Gardekorps ernannt. Frhr. v. Falkenstein, Oberlt. im Garde⸗ füs. Regt., unter Beförderung En Hauptm., als —8 Chef in das 3. Garderegt. z. F. versetzt. aun, Königl. württemberg. Hauptm., bisher Lehrer an der Kriegsschule in Hersfeld, dem 2. Unterelsäss. eldart. Regt. Nr. 67 als Battr. Chef überwiefen. v. Rosenberg, uptm. und Battr. Chef im 2. Thüring. Feldart. Regt. Nr. 55, als Lehrer zur Kriegsschule in Hersfeld versetzt. Seidel, Oberlt., kommand. nach Wärttemberg, im 4. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 65 zum über⸗ zähl. Hauptm. befördert. Schultz⸗Völcker, Königl. württemberg. Lt. an der Unteroff. Vorschule in Neubreisach, mit dem 1. April 1909 der Unteroff. Schule in Ettlingen überwiesen. Stein, Königl. württemberg. Lt., kommandiert nach Preußen, bieher im 8. Württem⸗ berg. Inf. Regt. Nr. 126 Gro herog von Baden und kommandiert zur Dienstleistung beim 2. Oberelsäss. Regt. Nr. 51, jetzt im 4. Würtemberg. Regt. Nr. 65, dem 2. Obwen Feldart. Regt. Nr. 51 ü Nachweisung der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabs⸗ arztes der Armee. Mit Wahrnehmung offener Assistenzarztstellen sind beauftragt worden: am 31. Syring, , n. beim Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, unter Versetzung zu diesem Bat., Dr. Nicol, Unterarzt beim 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113 und Dr. Klunke 8⁸ einligeiekreimiliger Arzt vom 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, unter Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes und Versetzung zum Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14. Versetzt wurden: am 15. Januar: Maaß, Unterarzt, vom n Regt. Nr. 24 zum 1. Westpreuß. Fußart. Regt. r. 11, un am 20. Januar: Dreher, Unterarzt, vom 1. Unterelsäss. Feldart. Regt. Nr. 31 zum 2. Elsäss. Pion. Bat. Nr. 19.

Königlich Bayerische Armee. 8

München, 20. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nach⸗ stehende Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: bei den Offizieren und Fähnrichen: im Beurlaubtenstande: am 20. d. M. den Abschied zu bewilligen: dem Hauptm. Steinwand von der Res. des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, dem Rittm. Simmerl von der Res. des 1. Schweren Reiterregts. inz Karl von Bayern und dem Oberlt. Ruppenthal von der Res. des 2. Inf. Regts. Kronprinz, den uptleuten Wild (I München), Benkert bnbeng. und fer (Hof), diese pon der

Landw. Inf. 1. Aufgebots, sämtlichen mit der Erlaubnit zum Tragen der Landw. niform mit den für Ver⸗ abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dann den Oberlts. Fauner 8 München) von der Landw. 1. Aufgebots des Eisenbahnbats.,

eply mpten), Seitz (Ansbach) und Halenke (1 München) von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Brunck (Aschaffenburg) von der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, dem Lt. Neubecker von der Res. des

22. Inf. Regts.; im Sanitätskorps: im aktiven Heere: am 20. d. M.:

den Oberstabsarzt Dr. Zeißner, Regts. Arzt. des 17. Inf. Regts.

Orff, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnis zum Fort⸗

tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäß. Abzeichen ur Disp. zu stellen; zu ernennen: zum Regts. Arzt des 17. Inf.

Regts. Orff den Oberstabsarzt Dr. Salbey, Garn. Arzt. beim

Garn. Kommando Würzburg, zum Garn Arzt beim Garn. Kom⸗

mando Würzburg den Stabsarzt Dr. Hertel, Abteil. Arzt im

5. Feldart. Regt. König Alfons XIII. von Spanien, zum Bats. Arzt

im 9. Inf. Regt. Wrede den Stabsarzt Dr. Grohe des 4. Feldart.

Regts. König; zu versetzen: die Oberärzte Dr. Herrmann vom

18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand zum 9. Inf. Regt Wrede,

Dr. Aurnhammer vom 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von

Toskana zum 2. Chev. Regt. Taxis und Dr. Palmberger

vom 1. Pion. Bat. zum 12. Feldart. Regt.; im Beur⸗ laubtenstande am 20. d. M. den Abschied zu bewilligen: den Stabsärzten Dr. Luther von der Res. (Aschaffenburg) und

Dr. Brünings von der Landw. 1. Aufgebots (I München), beiden

mit der Erlaußnis zum der bisherigen Uniform mit den

8 g-r h vorgeschriebenen Abzeichen, dann den Stabhärzten r. Stodar v. Neuform ([1 München) und Dr. Lorenz

egteg von der Landw. 2. Aufgebotz, den Oberärzten Dr. Holper 1 München) und Dr. e. (Aschaffenburg) von der Res.,

Dr. Vay (1 München) und Dr. Müller (Amberg) von der Landw. 2. Aufgebots; zu befördern; zu Asstst. Aerzten die Unterärzte Dr. Diem (Kitzingen), Dr. Wimpfheimer (I München) und Dr. Zrenner (Weiden) in der Resk, Dr. Hahn (Katserslautern), Dr. Preger 0 München) und Dr. Salzmann (Nürnberg) in der Landw. 8 Förban bei den Beamten der Militärverwaltung: am 27. p. M. dem Oberzahlmstr. Pfeiffer des 2. Feldart. Regts. Horn und dem Rendanten Dreykorn bei der Insp. der Militärhilbvunghanstalten aus Anlaß ihrer Versetzung in den Ruhestand den Titel eines See zu verleihen; am 20. d. M. dem Oberzahlmstr. Bohrer des 9. Inf. Regts. Wrede aus Anlaß seiner Ver⸗ setzung in den Ruhestand den Titel eines Rechnunghrats fu bverleihen; zu ernennen: mit der Wirksamkeit vom 1. d. M. zum Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegemtnistertum den Oberintend. Sekretär Beck der Intend. II. Armerkorps, zum Geheimen Registrator im Kriegkmintsterium den Oberintend. Registrator Gruber der Intend. III. Armeekorps, beide in etatmäß. Eigenschaft; 8 versetzen: zum 1. März d. J. den Milttärbauinsp. Kemmler, Vorstand des Militärbauamts Augsburg I1, zur Intend. III. Armeekorps und den Militärbauinsp. Baurat Kurz von der Intend. III. Armeekorps als Vorstand zum Militärbauamt Augs⸗ dung II, beide in etatmäß. Eigenschaft; außerdem den Symmafial⸗ sor Dr. v. Reinhardstoetkner bei der Insp. der Militär⸗ nstalten vom 1. März d. J an auf Ansuchen mit Ruhe⸗

gedalt in den dauernden Ruhestand zu versetzen. ¹

Das Kriegsministerium hat nachstehende Personalver bei den Beamten der Militärverwaltung verfügt: am 29. v. M. wanden mit der Wirksamkeit vom 1. Mat d. J. der Oberzahlmftr. 2. Regts. Horn und der Rendant Drepkorn der Militärbildu stalten auf Ansuchen mit Pension

dauernden Rubestand versetzt; ernannt wurden: mit der

dem 1. d. M. am 6. d. M. der Unterzahlmstr. Wiet⸗ 12 des 16. 82. e. Orabge g Ferdinand don Toskana zum Zurblmstr. im I. in Eigenschaft, am 12. d. M. Rechtspraktikant 19 Lt. der Res. des 1. Inf.

In Assessor bei der Intend. des

ft eines außere⸗ oberen Beamten . d. M. der Milt r, Unter⸗ Prinz Lu lum 3 ds in

ferner rde am

. d. M. mit der Wirksamkeit vom 1. d. M. der Oberjahlmstr. Bohrer des 9. Inf. Regts. Wrede auf Ansuchen mit Pension in den dauernden Ruhestand versetzt.

Von den Generalkommandos wurden versetzt: Oberzahlmstr. Lieser vom 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold zum 3. Pion. Bat., die Zahlmeister Ott vom 12. Feldart. Regt. zum 2. Ulan. Regt. König und Krickel vom 17. Jnf. ejt Orff zum 12. Feldart. Regt., vFten⸗ die Zahlmeister Haag beim 17. Inf. Regt. Orff und Wiesböck beim 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luttpold.

Kaiserliche Schutztruppen. Neues Palais, 25. Februar. Bever, Hauptm, scheidet am 28. Februar aus der Schutztruppe für Südwestasrika aus und wird mit dem 1. März 1909 als Battr. Chef im 2. Thüring. Feldart. Regt. Nr. 55 angestellt.

Deutscher Reichstag. 214. Sitzung vom 26. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

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Nach Eröffnung der Sitzung findet zunächst die nament⸗ liche Abstimmung über den von den Polen (Abg Brandys und Genossen) eingebrachten, gestern in zweiter Lesung er⸗ ledigten Gesetzentwurf, betreffend die Freiheit des Grundeigenkumerwerbes statt. Das Ergebnis ist die Annahme des Antrages mit 189 gegen 132 Stimmen, 5 Mitglieder enthalten sich der 1n

Darauf wendet sich das Haus zu der Spezialberatung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete für 1909 und des Etats für das Reichskolonialamt.

Referent der Budgetkommission ist der Abg. Dr. Semler (nl.). 1

Begonnen wird mit dem Spezialetat für das ostafrika⸗ nische EE“ Mit dem ersten Titel der ordentlichen Ausgaben „Gouverneur 50000 ℳ“ wird der erste Aus⸗ gabetitel im Etat für das Reichskolonialamt „Staats⸗ sekretär“ in der Diskussion verbunden.

Referent Abg. Semler (nl.); Durch die Trennung der Militär⸗ und ece. ist der Etat durchsichtiger und klarer geworden. Was den Ftat für Ostafrika betrifft, so wurde in der Kommission empfohlen, den Gemeinden ihren bisherigen Anteil an der Häuser⸗ und Hüttensteuer zu belassen. Der Staatssekretär erklärte schließlich seine Bereitwilligkeit, den Kommunen für die Zukunft 25 % der Einnahmen aus jener Steuer zu überweisen.

Abg. von Liebert (Rp.): Jeder, der den Etat des Kolonialamts und die Etats für die Schutzgebiete und die Denkschrift durchgelesen hat, wird jedenfalls einen sehr erfreulichen Eindruck be⸗ kommen haben, den Eindruck, daß die Schutzgebiete durchweg in vollem Fortschreiten begriffen sind. Die Handelsbilanz der utz⸗ gebicte hat sich auf 130 Millionen Festeherte Kamerun allein partizipiert daran mit einer Steigerung von 9,2 Millionen. Das Privatkapital ist mit 229 Millionen in den Kolonien engagiert. Sehr erfreulich ist besonders die Vermehrung der Weißen in unseren Kolonien, ein Beweis für das Eindringen der Kultur in die Schutzgebiete. Auch die gesundheitlichen Verhältnifse haben sich gebessert, die Sterblichkeit ist geringer geworden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich gehoben, ebenso die Just 15 auch die Missionen und das Schul⸗ wesen sind überall Im Fortschreiten. In der Kommunalverwaltung und auch in finanzieller Beziehung sind Fortschritte gemacht worden; es ist eine Verringerung des Reichszuschusses auf der ganzen Linie zu verzeichnen, sodaß wir vor dem erfreulichen Zeitpunkt stehen, wo einmal die Schutzg.⸗ekes sich selbst tragen werden. Auch die Rechnungslegun hat Fortschrine ꝛgemacht, sodaß uns jetzt die Kontrolle wesentl erleichtert ist. Früher hatten wir uns mit Uebersichten zu die einen Zeitpunkt behandelten, der 10 bis 12 Jahre zurucklag. Der beutigen Kolonialverwaltung kann man wohl ein Loblied singen. Die Kommission hat sich bemüht, Abstriche zu machen, aber sie war nicht in der Lage, größere Posten zu streichen, weil alle Ausgaben motiviert waren. Alle bürgerlichen Parteien wollen die Kolonien nach jeder Richtung fördern, und deshalb sollte der Staatssekretär nicht in eine gereizte Stimmung geraten, wenn einmal eine andere Meinung auftritt. Er hat aber manchmal heftig geantwortet und be-

sonders hervorgehoben, daß er als Vertreter des deutschen Volkes hier

stehe. Er ist doch aber Vertreter der verbündeten Regierungen! Wir durch die Feuertaufe der Wahlschlacht gegangenen Abgeordneten können viel mehr diesen Anspruch erheben. Alle Beschwerden über Ost⸗ afrika haben merkwürdigerweise eine persönliche Spitze gegen den jetigen Gouverneur, aber es find alles Dinge, die auch jedem anderen passieren können. Ich habe nicht nur nichts gegen den Gouverneur einzuwenden, sondern ich kenne ihn, nachdem wir draußen zusammen vier Jahre gewirkt haben, persönlich alk einen ausgezeichneten, gründlich geschulten Beamten, der vor allem in wirtschaftlichen Fragen über Zölle, Steunern, Landesentwicklung ein abgerundetes Urteil hat. Alle, die ihn kennen, begrüßten seint Er⸗ nennung, da endlich einmal jemand in die Kolonie kam, der nicht in die Verhältnisse hineinschneite, sondern sie übersah. Nachdem er zwei Jahre dort war, warf man ihm eine gewisse Einseitig⸗ keit zum Nachteil der deutschen Bepölkerung vor. Nun kommen in die Kolonie die indischen Kaufleute, armte Leute ohne Kapital, die aber mit ihrer geschäftlichen Gewandtheit eine Rolle spielen; und diese Inder sind für den Neger verhängnisvoll, sie machen Geschäfte auf jeden Fall und suchen sich schnell zu bereichern. auch auf wucherischem Wege; sie übertölpeln den Neger, beim Tausch⸗

Neger übergeben den Indern ihren Arbeitsverdienst zur Auf⸗ bewahrung, und diese suchen nachher mit allen Ausflüchten dem Neger weniger zu geben, anstatt ihm das Geld zu verzinsen. Die Führung der Geschäftsbücher ist bei den Indern unkontrollierbar, weil sie in Gutscherati geführt werden. Sie sollten zunächst in einer verständlichen Sprache ihre Bücher führen müssen. Auch bezüglich der Befreiung derjenigen Inder, die unter 2000 Reineinkommen haben, von der Gewerbesteuer muß ein Kontroll⸗

den englischen Kolonien ist angeordnet, daß neur Konzessionen an die Inder nicht mehr erteilt und daß von 1918 ab die bestehenden Kon⸗ zesstonen nicht mehr gültig sind. Dort schiebt man die Inder ab, und so kommen sie zu uns. Was nun die innere Verwaltung betrifft, so ist an die Stelle bes früheren patriarchalischen Verhältnisses mit seiner ruhigen, sachlichen Strenge eine allzu weit gehende Humanität getreten

und das merken die Eingehorenen natürlich sehr schnell. Andere Strafen als die Todes⸗, die Ketten⸗ und die Prügelstrafe ek da nicht, und die Prügelstrafe ist außerordentlich herabgemindert worden, von 50 auf 25 und jetzt auf 10 Hiebe. Und diese Hiebe sind nicht sy schlimm, wie man denkt, denn der Neger hat ein weniger zeines Nervensystem als der Europäer. Dann darf die Prügelstrufe auch nicht mehr freihändig, disziplinarisch, sondern nur

billigen, hat aber gr Schwierigkeiten in der Ausführung, weil die Entfernungen so große sind, weil der zu Bestrafende erst auf piele, viele Meilen weit zum Bezirksamt geführt werden muß.

Meger fühlt nun berauß, daß er milder behandelt wird, und das macht

sich in starker Aufsätzigkeit, im Aufbäumen gegen gegebene Befehle und Anordnungen bemerkba. Ich kenne unsere Küstenneger sehr gut; ich gönne ihnen den Uebermut und den Leichtsinn, in dem sie dahin leben; aber es muß doch alles seine Grenzen haben. Wir haben dort gegenüber relativ wenigen Weißen eint Negerbevölkerung von 8 bit 10 Millionen. Dasß Pertige muß gewahrt werden, wir dürfen uns nichte vergeben, sondern müssen berett sein, plößlichen Gefahren gegenüberzustehen. Erst vor wenigen Tagen hat mir in der Wandel⸗ halle ein eben aus Afrika zurückgekehrter Herr einen charakteristi⸗

Fällen, weit zurü

schen Vorgang derart berichtet. Ein weiterer Wunsch der

Pflanzer und der Deutschen überhaupt in der Kolonie richtet

darauf, daß ein im März 1906 von ihnen gestellter Antrag auf Er⸗ höhung und Differenzierung der Hüttensteuer noch immer nicht er⸗ ledigt ist. Die Hüttenstener hat finanziell und moralisch sehr gut ewirkt, sie hat die Ordnung in der Kolonie wesentlich gestärkt. Fm den 11 Jahren sind sehr hohe Einnahmen daraus gezogen worden, aber je nach der Oertlichkeit ganz verschieden hohe, hier sind sie Föeee. dort nur gering ausgefallen. Das hängt 18

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mit den Bodenverhältnissen und anderen Umständen zusammen.

könnte F eine erheblich höhere Summe eingezogen werden; schen und französischen Kolonien sind die Einnahmen

daraus höher als bei uns. Natürlich darf die Erhöhung nicht so weit geben, daß sie erbitternd wirkt; die Erwerbsmöglichkeiten müssen voll berücksichtigt werden. Auch hier sollte der Gou⸗ verneur auf die Vorstellung der Pflanzer eingehen. Die Kommission hat sich auch mit der Frage der Aufhebung der Kommunalverbände beschäftigt. Diese Frage hängt mit der Huüttensteuer eng zusammen. Als ich 1898 die Hüttensteuer einführte, ich den Bezirken t für die Bezirke auch

etwas geschebe, und die Gemüter beruhigt würden; denn die Neger fragten: Für wen zahlen wir denn? Der Bang Kuba in Daressalam braucht wohl Geld? Also ich. Sie haben sich aber daran gewöhnt; um ein Aequtvalent zu bieten, wurden die Kommunalverbände ge⸗ schaffen. Mein Vorschlag wurde aber in Berlin nicht genehmigt, der Reichstag wollte bloß für bestimmte Bezirke 50, für andere bloß 10 % geben. Das ist nicht viel. Aber eine Art Selbstverwaltung wurde doch überall eingeführt, und der Wegebau, der Bau von Kranken⸗ häusern usw. betrieben. Der Staatssekretär hat gemeint, es sei das doch nicht eigentlich eine Selbstverwaltung, da die Eingeborenen die Steuern zahlten, und das Zurückgezahlte eh den Weißen zu gute käme. e, und ich gebe zu, daß

ersönlichkeiten, die im Laufe der Zeit die kommunale Verwaltung zu leiten hatten, nicht immer die lautersten Elemente waren. Daß man nun den Bezirken nur 25 % der Steuer zu. weisen will, scheint mir durchaus richtig zu sein; man kann ja nun weiter sehen, wie sich die Sache entwickeln wird. Ein Schmerzenskind ist noch die deutsche Schule in Daressalam. Die Schule war aus Mangel an Kindern eingegangen; sie ist nun wieder eingerichtet worden und zählt 11 Kinder. Leider aber ist sie in einem gemieteten Hause untergebracht worden und besteht nur aus 2 engen, wenig ge⸗ küfteten Zimmern. Die Klagen darüber berühren mich um so un⸗ angenehmer, weil ich vor 10 Jahren ein schönes und luftiges Salhaus für die ulkinder gebaut habe. Die Sache ist sehr dringlich, und ich möͤchte bitten, daß hier Wandel geschaffen wird. Ein weiterer Punkt ist der Wegebau, über den einstimmig von allen Seiten sehr biele Klagen und Wünsche laut geworden sind. Mein Nachfolger, Graf Götzen, hatte 1905 beantragt, für Wegebauten i der Kolonie etwas Durchgreifendes zu tun. Er forderte über 10 Millionen, um in einer ganzen Reihe von Jahren jedes Jahr

in den engl

50 % der Abgabe zurückgeben zu können, dam

Es handelt 8 hier um keine einfache Sa diejenigen

600 000 für einen großzügigen Wegebau zu verwenden.

Reichstag hat dem zugestimmt, und es ist denn auch 1905, 06, g

und 08 gebaut worden. (Der Redner führt einige spezielle Wegebaute

dafür an.) Nach meiner Meinung muß die Usambarabahn so schnel wie möglich werden. Hier dürfen wir nicht ein rein materielles

Rechenexempel aufstellen, sondern uns vergegenwärtigen, daß es

um ein großes Stück nationaler deutscher Siedlungspolitik handellt Dr. Paul Rohrbach, eine Autorität auf diesem Gebiete, hat darüben einen interessanten Aufsatz veröffentlicht. Er ist ein sehr starker Kronzeuge für alles, was ich für die Bestedlungsfähigkeit von Ost gesagt habe. Er führt u. a. an, 9. es sich dort um en

biet handelt, das noch viel mehr als dwestafrika sich

Viehzucht eignet. Wir könnten in Gebieten, wo cs keine oder

wenig Eingeborene gibt, deutsche Familien zu Tausenden hir

etzen. Wir können dier 100 000 Quadratkilometer bestedeln. Dre age des Wegebaues sollte einmal gründlich untersucht werden

s müßte untersucht werden, od man durch den Eisenbahnbau nicht

die Kosten für den Wegebau sparen könnte. Ich habe einen Antug ‧* der Klarheit herbeiführen will über die Verwendung der „die bisher für den bau ausgegeben sind. Ich will dami

dem Gouverneur nicht etwa Schwierigkeiten machen. Das ist aber auch nicht zu ——„ denn die Sache liegt ja nicht, wie in andenen „sondern sie dauert noch fort. Die Free⸗ t.

ob die Besiedlung wirklich lohnt. Ich persönlich bin der Meinung, daß wir wirklich dort ein sehr großes, gutes Gebiet haben, dat

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:

Meine Herren! Dem Herrn Vorredner spreche ich meinen verbind lichsten Dank aus für die Worte, die er der Kolonialverwaltung dl Ganzem gagollt hat. Ich entnehme daraus die Ermutigung, auf de eingeschlagenen Wege weiter fortzugehen und in den Bestrebung nicht nachzulassen.

Herr Abg. von Liebert hat auch mit vieler Freundlichkeit der Vez

dienste des Herrn Gouverneurs von Ostafrika gedacht. Es erübrig sich für mich, mancherlei nach dieser Richtung hin zu sagen, was

sonst auf dem Herzen gehabt hätte, nachdem aus dem Hause bercu festgestellt ist, wie schwierig die Aufgaben eines Gouverneurk in Mt

afrika sind, und welche große Anzahl von Interessen er zu vereinige hat, sodaß er es selbstverständlich nicht allen recht machen kann. Ich bin ihm auch dafür dankbar, daß er klar dargelegt he

geschäft ist ja das Naturkind immer der Benachteiligte. Die daß alle die Beschwerden, deren ja eine ganze Anzahl durs

Presse gegangen sind, rein sachlich behandelt und erledigt wene

können, und ich werde meinerseits nichts tun, um diese sachliche m

ruhige Erledigung irgendwie zu erschweren oder zu hindern. Er hat mir ein bißchen Temperament vorgeworfen, das icj

gewissen Momenten erregter Debatte nicht hätte unterdrücken löng

Der Herr Abg. von Liebert befitt glücklicherweise eine ganze Mien

von Temperament, wie wir es hier im hoben Hause schon 1 t we 1 it nichts hi 1 wird. 2 1 . * mittel ausfindig gemacht werden, damit nichts hinterzogen wird. In haben ersahren können, und er wird deshalb begreisen und, ich ueh

an, auch verzeihen.

MNun hat er mir aber ganz besonders vorgeworsen, daß ich geste oder vorgestern in der Kommission gesagt habe, ich vertrete in em gewissen Frage das deutsche Volk. Nun, meine Herren, wir vertreh hier alle das deutsche Volk (Sehr richtig!), alle miteinander, unt m ich da gemeint habe, ist, daß ich gegenüber partikvlarkoloniah Imtexessen, bie es auch gibt, im wesentlichen doch auf dem Stan punkt stebe, vaß vie allgemeinen Interessen des deutschen Vol diesen partikularkolonialen Interessen vorgeben müssen, und auf d

noch Standpunkt bi och beute. (Sebr richtig!) selaneartüsc verabist eten. Shen ih vven gen I“

Der Herr Abg. von Liebert hat gesagt, es sei in Afrite bei unse beutschen Kolonien vie Ansicht verbreitet, daß der jepige Gourteintʒ

Der mit Rücksicht auf seine frühere Tätigkeit in Zanzibar eine besond

Vocliebe für vas gelbe Element habe, und dadurch fühlten sich 9 weißen Landsleute zurückgesett. Der Heir Abg. von Liebert hat 1

gesagt, daß es so sei, aber er hat einer Stimmung Ausdruck gegeh

Nun, meine Herren, in einem solchen Lande wie Ostafrika, mm piele Nationen nebeneinander sind, muß der Gouvernent 3wlsc⸗ allen stehen, und wenn er auch vorzugsweise die Intereßsen ver We zu fördern hat, muß er doch überall, wo die Interessen der and in Konkurrenz treten, auch einen gerechten und der Zulunft des ko

gienlichen Ausgleich suchen. Das ist auch die Idee des Herrn von Rechenberg, und mit der hat er ganz schöne Erfolge erzielt. nanche Wünsche sind an ihn herangetreten, denen er nicht wohl mich hin⸗ auf den Standpunkt stellen

den der Herr Vorredner eingenommen hat. es nicht übermäßig erwünscht ist, solche Elemente in zu sroßer Menge in unserem Lande zu haben; ich gebe zu, daß der Schwarze in hohem Grade geschäftsunkundig ist und einer gewissen fürsorge bedarf, auch gegen den gelben Ausbeuter. und Ausbeutung gibt es Gesetze, und wo diese nicht ausreichen, machen wir noch mehr, und wir werden schon dafür sorgen, daß diese Auswüchse abgestellt werden.

Nun ist die Frage aber weitergegangen: können wir und wollen wir nicht überhaupt die Einwanderung der Inder einer gewissen Be⸗ schräänkung unterwerfen, und wenn wir das nicht können, können wir nicht in irgend einer Weise die Einwanderung so erschweren, daß die Inder nicht in so großen Massen zu uns kommen? Abg. von Liebert hat bereits darauf hingewiesen, daß ja in den mglischen Kolonien eine erhebliche Bewegung, die auch in der Gesetz⸗ gebung ihren Ausdruck gefunden habe, eingesetzt habe, um die Inder Es ist begreiflich, daß z. B. 7 000 Weiße 100 000 Indern gegenüberstehen, die weiße Bevölkerung sich dadurch sehr bedrückt fühlt. Aber aus unserer Ueberlegung hier muß nun leider alles das ausscheiden, was das englische Reich in seinen einzelnen Teilen und miteinander verbindet. bineinmischen, ebensowenig, wie wir es erlauben würden, daß sich irgend eine fremde Macht in die Beziebungen des Reichs zu seinen Bundes⸗ Wir müssen in dieser Angelegenheit auf dem Boden des internationalen Rechts verbleiben, und da ist uns dieses internationale Recht nicht günstig. nicht nur von dem milden und wohlwollenden Standpunkt aus, den der Herr Abg. von Liebert hier eingenommen hat, der die Neger schützen will gegen die Ausbeutung der Inder, sondern daß auch von anderen Seiten eine erhebliche Verstimmung herrscht. deutsche Kleinhändler kann gegen den Inder nicht aufkommen. Er kann auch viel länger aushalten in dem unerwünschte anderes Element

ein gewisser Interessengegensatz zwischen dem Plantagenwesen und dem Handel. Beide stehen auf durchaus korrektem Boden: der Handel beabsichtigt, möglichst stark die Kaufkraft der einzelnen Eingeborenen zu heben und auf diese Weise einen größeren Absatz zu erzielen, während die Plantagen im wesentlichen das wohlberechtigte Interesse haben, mit möglichst billigen Löhnen auszukommen. also eine Neigung, den Neger zu avancieren, daß er mehr verdiene und mehr pflanze und mehr abliefere, während die Plantagen den Wunsch haben, ihn möglichst wohlfeil zu bekommen. Gesichtspunkte, die nicht miteinander ganz klappen, vielleicht die eine oder andere Schwierigkeit entstanden ist, die in Aber auch da steht der Gouverneur auf einem durchaus ausgleichenden und gleichmäßig die berechtigten Erfordernisse vertretenden Standpunkt, wie er sich nach jeder Richtung hin bereit erklärt hat und auch dahin gewirkt hat, daß die not⸗ wendigen Arbeiter für die Plantagen aus dem Innern selbst unter Hilfe der Regierungsvertreter herangezogen werden, wobei ich aller⸗ dings noch einmal, wie ich schon in der Kommission gesagt habe, wiederholen muß, eine Verpflichtung dazu kann das Gouvernement nicht anerkennen.

der Inder Ich gebe zu,

Gegen Wucher

stark zu reduzieren. in Natal, wo

Da können wir uns nicht

staaten mischen würde.

Ich begreife ja, daß in Ostafrika

Denn der

b Inder lebt zu billig. Konkurrenz. Es spielt

Der Handel hat

Das sind zwei und aus denen

Ostafrika zur Klage geführt hat.

unentbehrlich der Inder dem von Liebert erwähnt, daß er auch für die Plantagen nicht entbehrlich ist, habe ich leider festgestellt, denn ich habe bei den verschiedensten Gelegenheiten auf die Plantagen einzuwirken gesucht, doch die Duken, diese Läden, die wir auf den Plantagen haben, nunmehr einem deutschen Klein⸗ händler anzuvertrauen, denn sie haben die Möglichkeit, darüber zu verfügen. Da haben sie mir geantwortet ich will den Namen nicht nennen, er steht aber Herrn von Liebert privatim zur Ver⸗ fügung —, das können wir nicht machen, der Deutsche ist uns zu teuer, das ist nicht zu leisten. (Hört, hört! in der Mitte.) Ab⸗ gesehen davon aber ist das Gouvernement und die Reichszentral⸗ verwaltung gar nicht in der Lage, den Wünschen nachzukommen, welche auf eine Ausschließung der Inder oder Erschwerung ihrer Nieder⸗ lassung gerichtet sind. Das Deutsche Reich hat als Mitkontrahent beim Congoabkommen, in dessen Zone das ganze ostafrikanische Schutz⸗ gebiet fällt, folgendem Paragraphen Abs. 2, wo es heißt: Die Fremden sollen daselbst nämlich im konventionellen Congobecken mit Bezug auf den Schutz ihrer Person und ihres Vermögens, den Erwerb und die Uebertragung beweglichen und unbeweglichen Eigentums und die Ausübung ihres Gewerbes ohne Unterschied die gleiche Behandlung und dieselben Rechte wie die Landes⸗ angehörigen genießen. Ferner lautet der § 8 des deutsch⸗englischen Abkommens vom 1. Jult 1890, des sogenannten Helgoland⸗Abkommens oder Zanzibar⸗ Abkommens:

Den Angeh örigen der beiden Mächte ist die freie Niederlaffung in den beiderseitigen Gebleten, soweit dieselben in der Freihandels⸗ zone gelegen sind,

und daßt ist immer das konventionelle Congobecken—

sich dafür eignet. Herr von Lindequist wird uns darüber gewiß nachah Kaufmann Abgeordnete

einer Zurückkunft einen wertvollen Aufschluß geben. Ich bitte der Staatssekretär, die Beschwerden, die eingelaufen sind, sachlich . prüfen.

zugestimmt, es ist der Art. 5

nach der auch vom internationalen Rocht anerkannten Definition die Inder, wie alle englischen Kolontalen, internationalen Verträge allen anderen englischen Untertanen gleich⸗ ondoner Engländer, deshalb ist es nicht dene Gleichberechtigungsrecht zu darin liegt die Crux. hige und gleichmäßige, nicht oszil⸗ allem darauf halten, daß die

in bezug auf die

berechtigt genau so wie ein L möglich, ihnen das vertraglich zugestan entziehen, ohne gegen die Verträ Wer vom Heutschen Reich eine ru⸗ lierende Politik verlangt, muß doch von internationalen ja von dem Abg. von Liebert worden, daß man vielleicht, träge zu verstoßen, eine gewi vexatorische

gesehen davon,

ge zu verstoßen,

und auch von anderer Selte angeregt e direkt gegen den Wortlaut der Ver⸗ ich moͤchte nicht sagen: intreten lassen könne. Nun, ganz ab⸗ gierung nicht betelligen rksam, die aus

sse differentlelle

Behandlung e daß sich hieran die deutsche Re⸗ schweren Folgen aufme

*

entstehen koͤnnten. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wer immer die

Vorgänge, die sich um den Indischen und Stillen Ozean gruppieren,

in den letzten Jahren verfolgt hat, dem muß die außerordentliche Veränderung in dem Selbstbewußtsein der Bevölkerung dort auf⸗ gefallen sein. In wenigen Jahren ist Japan, nach Bestegung eines weißen Gegners, zu einer Großmacht geworden. Eine gründliche Reformbewegung mit dem Ziel der Modernisierung hat in China ein⸗ gesetzt. Die Schwierigkeiten, welche den Engländern in Indien bereitet werden, und die sie zu einer Verstärkung der indischen Selbst⸗ verwaltung aus der Bevölkerung heraus veranlassen, sind ja bekannt. Persien, von dem man das vor 10 Jahren noch nicht erwartet hätte, befindet sich in einem intensiven Verfassungskampf. Und das ganze türkische Reich, einschließlich seiner arabischen Dependenzien, ist, unter dem Beifall der europälschen Nationen, ein Verfassungsstaat geworden. Das Selbstgefühl in Aegypten, am Roten Meer, steigt überall. Nun hat aber Deutschland einen indischen Außenhandel von einer halben Milliarde Mark zu verteidigen, das ist das Fünfzehnfache des Gesamthandels von Deutsch⸗Ostafrika. Diese politische Bewegung, meine Herren, darf nicht übersehen werden, und die Möglichkeit eines Aktes der Selbsthilfe seitens eines dieser Völker kann man nicht ganz aus dem Auge verlieren. Derjenige, der beobachtet hat, was in den letzten Monaten am Aegäischen Meere mit dem österreichischen Handel passiert ist, wird wissen, was ich damit meine. Nun, was würden denn der deutsche Kaufmannsstand und die Industrie sagen, wenn wir ostafrikanische Partikularpolitik trieben, und damit diese hier angedeuteten Gefahren ihre Verwirklichung fänden?

Ich habe gesagt: ich kann begreifen, daß vom ostafrikanischen Standpunkt aus eine solche Inderzuwanderung nicht sehr erwünscht ist; aber ich kann hier im Deutschen Reichstag eine solche Politik nicht unterstützen. (Sehr richtig! links.) Die Gründe habe ich Ihnen auseinandergesetzt.

Das hindert nun nicht, wie ich schon gesagt habe, daß in bezug auf die Gefahr von Seuchen, die immerhin von den Indern ein⸗ geschleppt werden können, Vorsorge getroffen wird; daß gegen Wucher usw. Verordnungen erlassen werden; daß Leute, welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen können, überhaupt nicht zu⸗ gelassen werden, wie man ja ein Minimum festsetzen kann, unter welchem eine Zuwanderung nicht gestattet ist. Ich bemerke aber, daß dieses Minimum nicht größer sein kann, als das Minimum, das Sie von jedem anderen Farbigen, von jedem Schwarzen verlangen können. Daran stoßen sich eine ganze Anzahl anderer Reformvorschläge, be⸗ sonders die Frage der Buchsührung. Wenn Sie dem Inder heute vorschreiben, er müsse seine Bücher auf deutsch führen, so müssen Sie, in Verfolg der internationalen Lage, den Manyema, Suaheli und

diese Leute vom Handel aus.

werbesteuer und bin in der angenehmen Lage, dem Herrn Abg. von Liebert nachweisen zu können, daß die Besorgnis, daß die Inder sich etwa dieser Steuer entziehen würden oder könnten, nicht vorliegt. Im Gegenteil, diese Gewerbesteuerordnung ist derartig eingerichtet, daß diejenigen, welche keine Bücher führen, im Effekt eine höhere Steuer zahlen, als diejenigen, die Bücher führen. Die Gewerbesteuerordnung vom 7. Dezember 1907 hat den Höchststeuersatz von 360 Rupien be⸗ seitigt. Er war auch bei der Größe der investierten Kapitalien lächerlich gering geworden, und die Anregung dazu ist nicht von der Kolonialverwaltung sondern aus dem Deutschen Reichstage heraus gekommen. Von Freistellung der Inder, die weniger als 2000 haben wie das wohl in einer Zeitung behauptet worden ist —, ist gar keine Rede. Es sind von der Steuer befreit die meist von Europäern betriebenen Unternehmungen der Viehzucht, des Bergbaues, der Speditionen, Eisenbahnen, Handwerker, Rechtsanwälte, Aerzte und Landmesser. Keiner von diesen Berufen wird gewöhnlich von Indern betrieben, mit Ausnahme einiger kleiner Handwerksbetriebe. Jeder Gewerbetreibende zahlt im übrigen 4 % vom Reinertrag oder, falls dieser nicht zu ermitteln, 1 ½ % vom Umsatz, der eventuell geschätzt wird. Um nun 4 % vom Reinertrag gleich 1 ½ % vom Umsatz zu setzen, ergibt die Rechnung, daß man 40 % Nutzen haben mußte; und da ein so hoher Nutzen im wesentlichen nicht oder nicht überall erzielt werden kann, so zeigt es sich, daß der⸗ jenige, der vom Umsatz besteuert wird, eine höhere prozentuale Steuer leistet als der, der vom Reingewinn besteuert wird. Das ist auch richtig; denn derjenige, der Bücher führt und Ordnung hält, soll auch in gewisser Weise bevorzugt werden. Der Nachteil trifft aber im wesentlichen den Inder.

zitiere aus der Rede meines Herrn Vorredners, daß in früherer Zeit patriarchalische Grundsätze geherrscht haben, während heute die breiteste Humanität Platz gegriffen habe. Im Interesse der patriarchalischen Zustände, die wir doch noch in weiten Kreisen haben, möchte ich sagen, daß das doch gar kein Gegensatz ist. (Heiterkeit.)

Nun hat der Herr Abg. von Liebert gemeint, wir hätten hier mildere Strafen eingeführt. Das ist aber durchaus nicht der Fall. Keineswegs. Seite 221 der Denkschrift für Ostafrika zeigt Ihnen, daß die Bestrafungen dort in einem Jahre um 11 % zugenommen haben, daß die Zahl der zu Prügel⸗ und Rutenstrafen Verurteilten etwas abgenommen hat, nämlich um 453 Fälle, während die Zahl der zu Geldstrafen Verurteilten um nahezu dieselbe Anzahl, nämlich 335, zugenommen hat. Das ist nicht ein Zeichen einer milderen Be⸗ strafung, sondern einer besseren pekunjären Situation. Wir strafen, wo wir können, die Leute mit Geld, statt mit Prügel, weil uns das Geld einerseits eine bessere und menschenwürdigere Strafe er⸗ scheint, und zweitens, weil, das etwas zur Aufrechterhaltung der Gerichtspflege in den Kolonlen leistet. (Heiterkeit.)

Nun ist der Herr Abg. von Liebert auch darin nicht voll⸗ ständig recht berichtet, daß die dieziplinare Befugnis, die früher jeder Arbeitgeber seinem schwarzen Arbeitnehmer gegenüber gehabt hat,

etwa abgeschafft sei. Das ist nicht der Fall. Wir haben den Ge⸗

richten draußen festzustellen übertragen, wie weit ein dieziplinarer Gebrauch besteht, wonach eine solche Dienstbotenbestrafung moöͤglich ist. Kommen die Gerichte zu der Ueberzeugung, daß ein solcher Gebrauch besteht, dann wird er ehben ausgeführt. Wogegen man sich gewehrt hat, und wogegen die erheblichen Bedenken geußert find, das war der sogenannte Dernburgsche Prügelerlaß, der daher den Namen hat, weil eben nicht geprügelt werden soell (Heiterkeit); der bestimmte lediglich, daß bei gerichtlichen Strafen Üder die Höhe

kann, mache ich doch auf die

einem solchen Vorgehen für den Gesamthandel des Peutschen Reiches

der Strasen und die Art der Ausführung der Strafen ehne hurhze Niederschrift zu machen ist. Ich habe von allen Geuvernemente

Mnjamwesi dieselbe Vorschrift machen und schließen dadurch eben auch

Aber ich möchte hier gleich zurückkommen auf die Frage der Ge-

Nun komme ich auf die Frage der Eingeborenenpolitik. Ich

darüber Berichte eingefordert, wie sich die Sache bewährt habe, un

die meisten nicht alle haben gesagt, er habe sich gut bewährt, denn die Beamten würden vorsichtiger und gewissenhafter in der Ausübung ihrer Strafbefugnisse, ohne daß dadurch die Disziplin und

die Aufrechterhaltung der staatlichen Autorität leide.

Meine Herren, es ist ganz selbstverständlich, daß der Respekt, die Autorität und die Präponderanz der Weißen aufrechterhalten werden muß. Aber wenn man sich fragt, wie das geschehen könne, so kann es natürlich dadurch nicht geschehen, daß man furchtbar scharf straft. Autorität, Präponderanz und Respekt kann nur derjenige aufrecht erhalten, der sich entsprechend beträgt. (Sehr richtig!) Es ist ganz ausgeschlossen, daß, wenn ein Lump und solche gibt es in der ganzen Welt nach Hstafrika kommt und sich lumpig benimmt, das dem Neger nicht entgeht; er sieht das schnell und sagt sich nicht: das ist ein weißer Mann, der hoch über uns steht. Selbstzucht unter den Weißen ist das, was wir verlangen. (Sehr richtig!) Ich freue mich, daß in der Eingabe, die die Pflanzer gemacht haben, festgestellt ist, daß sie genau auf demselben Stand⸗ punkt stehen. Es wäre dann aber auch sehr gut, wenn der his jetzt auf 5—600 pro Jahr sich belaufende Alkoholkonsum per Manu in dem Küstenbezirk etwas eingeschränkt würde; denn unter dem Ein⸗ fluß des Alkohols kommt eine große Menge von Dingen vor, welche es der Regierung erschweren, die Präponderanz, den Respekt und die Autorität der weißen Rasse aufrecht zu erhalten.

Meine Herren, wir kommen jetzt zur Arbeiterordnung. Herr von Liebert hat schon erfreulicherweise festgestellt, daß die Differenzen, die darüber bestehen, beseitigt werden. Ich möchte im Interesse des Herrn Gouverneurs sagen, daß diejenigen Abänderungen, die ich von hier aus noch nachträglich empfohlen habe, auf Beschwerden beruhen, die draußen erhoben worden waren. Die Arbeiterverordnung ist draußen mit einer großen Mehrheit

nur gegen eine Pflanzerstimme angenommen worden. (Hört, hört!)

Dann ist sie hierher geschickt worden. Die hiesigen Vertreter der

Pflanzungen sind dann noch auf mehrere Punkte gekommen, die

draußen direkt übersehen worden waren, die weder Gouverneur noch Gouvernementsrat gesehen hatten. Sobald sie mir vorgetragen worden sind, habe ich Abhilfe versprochen. Ich habe mich gefreut, von einem Fraktionsgenossen des Herrn von Liebert imn hören, daß man mit dieser Arbeiterordnung draußen durchaus einverstanden set; ich brauche deshalb, nachdem darüber Einverständnis herrscht, auf Einzel⸗ heiten nicht weiter einzugehen. Auch über die Berechnung der Arbetts⸗ tage ist man jetzt im wesentlichen einig. 1

Nun hat der Herr Abg. von Liebert einen alten Wunsch vor⸗ gebracht, nicht nur seinen eigenen, sondern einen, der schon im Gouvernementsrat im Jahre 1905 besprochen worden ist. Da wird nämlich in einer Zeitung behauptet, daß vom Gouvernementsrat etn⸗ schließlich der beamteten Mitglieder eine Erhöhung und Differenzierung der Hüttensteuer beschlossen und der Beschluß dann in der Versenkung verschwunden sei. Herr von Liebert hat nicht zittert, ich will auch nicht zitieren; aber darum handelt es sich. Nun, die Erhöhung und Differenzierung der Hüttensteuer wurde schon im Jahre 1905 vom Gouvernementsrat angenommen, und der Gouverneur Herr Graf von Götzen äußerte in der Sizung ausweislich des Protokolls das Bedenken, daß diese Erhößung eine Abwanderung in englisches Gebiet herbeiführen, und daß ein genügender Zuzug von Arbettern aus dem

Plantagengebiet gefährdet würde

Meine Herren, das ist dusfenige, was ich mir gestattet hade schon im vorigen Jahre in der Budgetkommissson und in diesem hohen Hause auch zu betonen. Bei der kleinen Lohnsumme zieht ntemand gern aus seiner Heimat in eine andere ihm fremde und sonst nicht bequeme Arbeitsstätte, wenn er dabet auch noch höhere Steuern be⸗ zahlen muß, und ich glaube, daß diejenigen, welche den Wunsch haben, daß der Neger an der Küste arbeiten geht, eher defür zu sorgen hätten. daß er an der Küste keine höheren Steuern bezahlt,. sondern niedrigere. Wenigstens sind das meine Erfahrungen in wirtschaftlichen Dingen.

Aus diesem selben Grunde warnte aber auch der Administrator Feilke, der Vertreter der Prinz⸗Mbrecht Pluntage. in der letzten Sitzung vor der Erhöhung und verreidigte seine Ansichten in wieder⸗ holten Ausführungen gegenüber dem Pächter Illich, der auf dem Standpunkte des Herrn von Liedert stand. Feilke berichtet damals, daß

bei der ersten Einführung der Hüttensteuer die Einwohner des Bentrks Tanga zu Hunderten über die englische Grenze gegangen seien. In der gleichen Richtung hat sich eine Reihe von Pflanzern aus⸗

gesprochen. Der Herr Gouverneur steht auf dem Standpunkt, dem ich beitrete, daß, solange die Hüttenstruer nicht im ganzen Schutz⸗ gebiet eingeführt sei, man sie nicht ald Staatssteuer differenzieren solle, und ich glaube, die Frage ist mindestens ungeklärt.

Dagegen haben die Kommunen Tanga und Daresfalam, die setzt in solche städtischer Art derwandelt werden sollen, bisher schon einzelne Steuern eingefordert, die Pombesteuer, die Tembosteuer, die Naoma⸗ steuer, die Häusersteuer, und diese können die Kommunen, wenn sie konstituiert sind, durch ihre eigene iu erwählende Stadtvertretung auch einführen. Dann wird praktisch das erreicht, was Herr von Aebert will, nämlich sie da einzuführen, wo eine große Verdienstmöglichkeit ist, und der Mann so wie so wetzen ein paar Rupien Steuern nicht wegzieht, weil er diel mehr verdient und daher auch höher be⸗ steuert werden kann, aber nicht in denienigen Plantagenbezirken, wo man auf die Zuwanderung don Satsonarbeitern angewiesen ist.

Ich komme nun auf die Frage der Kommunalverbände. Wir haben hier eine Gtnigkeit erzielt, und ich brauche wielleicht auf diese Angelegenheit zunächst nicht weiter einzugehen; der Derr Referent has das durchaus klar festgelegt und mitgeteilt, worüber man in dern Kommission, wie ich annehmen kann, ziemlich einmütig wan. Wtr wollen und wünschen, daß das weiße Element sich nach wie vor diesen Dingen heteilige, daß den Kommunen dasjenige zugebelttgt ward, wovon sie den Nachweis führen können, daß b nützltch vermenget werden klann. Im Übrigen wollen wir nur hier vom Deutzscham Reichstage aus und ich wiederhole dom demtschen Wolce aus einen Einblick darin hahen, wie Re auderthalbd Melttamen. Reichogelder derwendet werden. Das ist das Kurte amd Bange dieser An⸗ gelevenheit, die meinen Frachtens numn zur Befriedigung Jerevelt ist.

Ich nöchte voch auf cins aufmerlsam wachen. Berlzte, in denen. nur 10 % der Huüttensteuer zugewiesen werden, güht. . äththz, nuch noch wenige, ich glaude deet. Mie Relenigen BHeeihteh valchh n. Zwälderwaltung Jenedbncn ind, haütean eüntch, sich, das, wmein zum greßen Pell Ne Schwiertgheit, ult der deses. Iectthss dechaiceas.