1909 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

handelt. Anderseits wird man berücksichtigen müssen, daß die Ver⸗ pachtung der Jagden durch die Steuer etwas erschwert wird. Das wird dadurch vermieden, daß auch hier diejenigen Jagdpachtverträge, welche 300 nicht übersteigen, steuerfrei bleiben. Eine gewisse Härte liegt darin, daß die Jagdpachtverträge, die bereits Pgesckloflen sind, vom 1. April an zur Steuer herangezogen werden. ancher Pächter hätte vielleicht die Jagd nicht oder unter anderen Bedingungen gepachtet, wenn er von der Steuer Kenntnis bekommen hätte. Es müssen hier Milderungen eintreten. Die Erhöhung des Zessionsstempels ist so gering, daß sie von den Interessenten wohl getragen werden kann. Die Bedenken gegen die hbohen Jagdscheingebühren sind wohl über⸗ trieben. Ich glaube für meine Person nicht, daß ein Rückgang der Jagd eintreten wird, und den Kreisen erhebliche Einnahmen entzogen werden. Von größerer Bedeutung ist der Stempel auf Akttiengesellschaften. Es ist zu erwägen, ob nicht durch die Höhe des Stempels die Tätig⸗ keit der Aktiengesellschaften unterbunden wird. Wenn wir daher der Erhöhung des Stempels zustimmen, so tun wir das nur mit Rücksicht auf die Finanzlage, weil wir aus der Zusammenstellung der Erträge ersehen haben, daß gerade dieser Stempel beinahe die Hälfte des zu deckenden Steuerbedarfs ausmacht. Ich möchte aber zur Erwägung anheim geben, ob in dem Falle der Auseinander⸗ Ufene über das industrielle Vermögen beim Erbgange, wo im Inter⸗ esse der Erhaltung des Familienbesitzes eine Gesellschaft m. b. H. errichtet wird, nicht Erleichterungen eintreten könnten. Es ist auch die Frage 2eSes worden, ob man bei der Schätzung der finanziellen Ergebnisse dieser Vorlage nicht zu pessimistisch ge⸗ urteilt hat. Ich lasse diese Frage auf sich beruhen, möchte aber mein Bedauern darüber aussprechen, daß man in dieser Vorlage nicht den Fideikommißstempel erhöht hat. Bedauern muß ich auch, daß der Fideikommißstempel so häufig erlassen wird. Pari passu mit der Erhöhung dieses Stempels müßte der Stempel auf Familien⸗ stiftungen erhöht werden. Führte man diese Gedanken aus, so können an anderen Stellen des Gesetzes Härten gemildert werden. Ich hoffe, daß diese Gesichtspunkte gründlich erwogen werden, und schließe mich dem Wunsche an, daß die Vorlage einer Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen wird.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe alle Veranlassung, den drei Herren Vorrednern, die gesprochen haben, Dank zu sagen für die wohl⸗ wollende Aufnahme, die die Vorlage gefunden hat, und bin durchaus amit einverstanden, daß wir die Einzelheiten der Vorlage in der Kommission besprechen und dort den etwa gestellten Abänderungs⸗ nträgen die gebührende Beachtung schenken. Ich glaube, im jetzigen Moment kann ich mich auf einige wenige wesentliche Punkte be⸗ chränken. Zunächst muß ich mit dem Herrn Abg. von Kries an⸗

erkennen, daß ich die Schätzung des Ergebnisses der Vorlage schon für hoch halte, namentlich hinsichtlich des Ergebnisses des Aktien⸗ tempels. Den Vorwurf, als ob wir etwa stille Reserven haben, ist ei der gegenwärtigen Vorlage durchaus ausgeräumt, und ich bin ankbar für die Erklärung, die Herr von Kries und Herr Fleuster bgaben dahingehend, daß, wenn an der einen Position etwas ab⸗ röckelt, wir suchen müssen, bei der anderen dafür Ersatz zu schaffen.

Was die einzelnen Bedenken betrifft, so richten sich die vom Vertreter der konservativen Partei gegen die Höhe der Stempel auf agdscheine, indem er der Befürchtung Ausdruck gab, daß dadurch die Einnahmen der Kreise eine Verminderung erfahren könnten. Ich ermag diese Befürchtung nach den früheren Erfahrungen nicht zu eilen. Wir haben damals die Jagdscheine von 3 auf 15 ℳ, erhöht

also um 500 %, während jetzt nur eine Erhöhung von 15 auf 22 ½ ℳ, also um 50 % erfolgen soll, und trotzbdem damals eine Erhöhung um 500 % erfolgte, ist nur ganz kurze Zeit ein Rückgang eingetreten und die Zahl der Jagdscheine hat sich nicht nur auf der alten Höhe er⸗ halten, sondern diese noch überstiegen. Also ich glaube, aus dieser verhältnismäßig geringen Erhöhung der Jagdscheingebühr wird kein wahrer Jäger Veranlassung nehmen, sich keinen Jagdschein zu lösen, sondern wird ruhig die 50 % bezahlen, um seiner Jagdpassion nech⸗ gehen zu koͤnnen.

Herr Fleuster hat nun sein gutes Herz dokumentiert für den Vater mit vier Söhnen, der spazieren geht und seinen Söhnen ei der Gelegenheit erlaubt, einige Vögel zu schießen. Ich laube, es wäre den Vögeln wie den Söhnen besser, wenn

dem Spaziergang nicht schössen. (Große Heiterkeit.) Wenn sie aber trotzdem schießen, kann der Vater für die vier Söhne ganz ruhig die Jagdscheingebühr bezahlen. (Sehr richtig!) Er hat also eine Art lex Papia Poppaea auf dem Gebiet des Jagdscheins einführen wollen. (Heiterkeit.) Er hat das Kinderprivileg auf das ebiet des Jagdscheins ausdehnen wollen, indem er vorschlug, eine esondere Jagdscheingebühr für Familien einzuführen. Das scheint mir 6 in-bischen abwegiger Weg, den er angedeutet hat. Ich möchte davor warnen, diesen Weg zu betreten. 3 Der Herr Abg. von Kries hat auf der anderen Seite vor⸗ geschlagen, die Jagdscheine zu differenzieren: Jagdscheine auszustellen für die allgemeine Ausübung des Jagdrechts, gleichviel wo, und Jagd⸗ scheine auszustellen nur für Ausübung des Jagdrechts innerhalb der inzelnen Gemeinden. Meine Herren, wir werden die Sache natürlich

1. 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherug. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 8

prüfen. Einstweilen scheinen ¹ eine solche Differenzierun ernstliche Bedenken vorzuliegen; wir würden dann drei verschiedene Jagd⸗ scheine haben: Tagesjagdscheine, Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden und allgemeine Jagdscheine an sich schon eine un⸗ erwünschte Differenzierung. Vor allem würde aber eine Besserstellung der Jagdscheine innerhalb der einzelnen Gemeinden leicht dahin führen können, den von uns allseitig gewünschten Jagd⸗ und Wild⸗ schutz zu beeinträchtigen. Wir haben im Gesetz die Bestimmung getroffen, daß nur innerhalb geschlossener Gebiete von 300 Morgen ein einzelner die Jagd ausüben darf, um zu verhüten, daß nicht alle Welt auf die Jagd geht und der Wildstand auf diese Weise geschädigt wird. Nun wird die Bestimmung aber, wenigstens soweit meine Kenntnis der Dinge reicht, in der Tat vielfach dadurch umgangen, daß der eine die Jagd pachtet, und alle übrigen laufen mit und schießen auch. Wenn man da die Jagdscheine noch verbilligen würde, so be⸗ fürchte ich einstweilen, daß dadurch diese Entwicklung nur noch zu⸗ nehmen wird, und die Jagd noch schwerer beeinträchtigt wird, wie es gegenwärtig der Fall ist. Doch sind das Dinge, meine Herren, die in der Kommission eingehend zu prüfen sind. Trotz des lebhaften Inter⸗ esses, das der Abg. Fleuster vorher für die jagdscheinlustigen Väter mit vier Söhnen geäußert hat, wage ich doch zu bezweifeln, ob er alter Jäger ist; denn wenn er das wäre, würde er, glaube ich, nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß die Stempel auf die Jagdpachten von dem Verpächter, also vielfach von den Gemeinden zu tragen sind. Er hat hier ausgesprochen: jeder, der eine Jagd pachtet, geht auf den Termin, macht sich innerlich schlüssig, welche Summe er dafür aufwenden wird, und gibt nicht mehr als die Summe, die er sich vorgesetzt bat (Heiterkeit), sodaß der etwaige Stempel von dem Verpächter zu tragen ist. Meine Herren, wer die Jagdpassion und die Jagdliebhaber kennt, wird mir, glaube ich, zugeben, daß diese Deduktion nicht richtig ist. (Sehr richtig! links.) Sie brauchen bloß die enorme Steigerung der Jagd⸗ pachten in der Nähe von Berlin, in der ganzen Provinz Branden⸗ burg, im ganzen Westen der Monarchie sich anzusehen, um zu dem Schluß zu kommen, daß kein Jagdliebhaber deswegen eine Jagd auf⸗ gibt, weil 10 % Stempel darauf liegen. Er wird die 10 % sicher tragen und sie nicht auf den Verpächter abwälzen. In der Be⸗ ziehung, glaube ich, brauchen wir uns keiner Besorgnis hinzugeben, und ich muß sagen: die Steigerung der Jagdpachten in unserem ganzen Vaterlande, namentlich aber in der Nähe der Großstädte, stellt einen solchen Luxus dar, daß, wenn wir hier Bedarf nach mehr Mitteln haben, wir in der Tat an dieser Stelle einsetzen müssen. (Sehr richtig! links.)

Herr Abg. Dr. Friedberg hat in seinen Ausführungen, die zu meiner Freude durchaus wohlwollend gegenüber der Vorlage lauteten, noch einige besondere Punkte angeschnitten. Er hat die Befürchtung nicht ganz unterdrückt, daß der Stempel, den wir vorschlagen, die Errichtung von Aktiengesellschaften unterbinden könnte. Meine Herren, diese Be⸗ fürchtung teile ich nicht. Tatsächlich haben die Aktiengesellschaften bei uns in Preußen so gut wie gar keinen Stempel bei der Errichtung getragen. Der Stempel war an sich minimal: 1,50 vom Hundert und, wie Herr Abg. von Kries schon ausgeführt hatte, wurde er noch auf den Einbringungsstempel angerechnet, sodaß also für die Errichtung der Aktiengesellschaften in Preußen anders steht es mit dem Stempel im Reiche nahezu nichts zu entrichten war. Sie finden auf Seite 16 der Bedarfsberechnung angegeben, daß bisher aus der Errichtung von Aktiengesellschaften ganze 99 000 im Jahre erzielt worden sind, während wir künftig 7 Millionen Mark erzielen wollen. (Heiterkeit.) Gewöhnlich wird bei der Errichtung von Aktiengesell⸗ schaften, namentlich von allen denen, die Grundstücke einbringen, ein so glänzendes Geschäft gemacht, daß sie sehr wohl den Stempel tragen können. (Sehr richtig!)

Dann kam Herr Dr. Friedberg auf die Frage des Fideikommiß⸗ stempels. Meine Herren, ich glaube nicht, daß es gut getan gewesen wäre, hier diese Frage zu erledigen, sondern diese Erledigung gehört in das in der Ausarbeitung begriffene große Gesetz über die Fidei⸗ kommisse an sich, und ich glaube ferner nicht, daß es richtig wäre, den Fideikommißstempel ohne Unterscheidung zwischen großen, mittleren und kleinen Fideikommissen zu erheben. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, man wirft bei dieser Gelegenheit, wie überhaupt oft, die Besitzer von Latifundien und Fideikommissen zusammen, obwohl das vollkommen getrennte Begriffe sind. (Sehr richtig!) Die Latifundien mag man mit einem höheren Stempel heranziehen, aber bei den mittleren und kleineren Fideikommissen würde ich das doch für be⸗ denklich erachten. Denn die Errichtung solcher Fideikommisse kleinen und mittleren Umfangs immer innerhalb der agrarpolitisch zulässigen Grenzen bildet vielfach die einzige Möglichkeit, ein Gut in der Familie zu erhalten (sehr richtig! bei den Freikonservativen),

durchaus wohlwollend gegenüber.

ffentlich er Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰.

und das, glaube ich, muß doch von allen Seiten als wünschenswent bezeichnet werden. Vor allem aber ist im Augenblick zwischen Justiz⸗ ministerium und landwirtschaftlichem Ministerium die ganze Fidei⸗ kommißgesetzgebung in der Regelung begriffen; ein Entwurf ist meineg Wissens schon ausgearbeitet, und hier wird auch die Stelle sein, sich über die Frage des Fideikommißstempels zu verständigen. Den Fidei⸗ kommißstempel in die jetzige Vorlage einzubeziehen, würde ich nicht für gebolen erachten.

Ich möchte mich also dahin rekapitulieren, daß ich dankbar bin für die Aufnahme, die die Vorlage hier gefunden hat, und daß icj bereit bin, über die einzelnen Abänderungsvorschläge, die hier gemach sind, mich mit den Herren in der Kommission zu verständigen. J' hoffe, daß diese Verständigung bald erzielt werden wird. (Bravo!)

Abg. Lüdicke (freikons.): Auch meine Partei steht der Vorlag⸗ Die dira necessitas, den Mehr⸗ bedarf an Steuern zu decken, hat uns gezwungen, die Aktiengesel⸗ schaften stärker heranzuziehen. Wir glauben aber mit dem Abg. Fried⸗ berg, daß der Gedanke der Erwägung bedarf, ob man nicht de Familiengesellschaften mehr schonen kann. Gerade in den Gesel⸗ schaften m. b. H. verkörpert sich vielfach das Kapital einer Famille Die Erben sind manchmal nicht in der Lage, das Kapital das sie in das Geschäft hineingesteckt haben, zusammen zuhalten, um die Fortsetzung des Geschäfts zu ermöglichen, we sie nicht eine Gesellschaft m. b. H. bilden. Der Mietsstempel solt künftig mehr den Charakter eines Vertragsstempels tragen. Mein politischen Freunde sind jedoch willens, über dieses Bedenken hinwes zugehen. Bedenklich ist aber doch, daß hier eine fast zehnfache Er⸗ höhung des Mietsstempels eintreten soll. Es wird zu erwägen sei ob hier nicht Erleichterungen Platz greifen können. Was die Jazi pachten betrifft, so sind meine politischen Freunde durchaus bereit die Jagdverträge erheblich heranzuziehen, soweit der Luxus betrof werden soll, aber es erscheint uns doch nicht unbedenklich, ob nich durch die 10 % ige Besteuerung der Pachtverträge die Verpächte nämlich die Gemeinden, geschädigt werden. Es wird zu erwägen sei ob nicht die 10 %ige Besteuerung erst bei einem höheren Betrage ei treten kann. Für diejenigen, die bereits Jagdpachtverträge abgeschloft haben, sollten Uebergangsbestimmungen geschaffen werden, damit sie nit schon vom 1. April 1909 an zu dem Stempel von 100 % herangezogen werde Es erscheint uns auch richtig, bei Grundstücksgeschäften einen Stempe nicht bloß bei Kaufangeboten, sondern auch bei Vollmachten au zuerlegen, durch welche das ausschließliche Recht des Kaufes auf à Grundstück zugestanden wird. Die Erhöhung des Testamentsstempe von 1,50 auf 3 halten wir im Interesse des eigenhändig; schriebenen Testaments für bedenklich, auch hier wäre ein Staffelta⸗ angebracht. Als eine Wohltat erkenne ich es an, daß der Auflassung stempel zurückerstattet werden soll, wenn ein Verkauf rückgängig wi Wir sind bereit, in der Kommission am Zustandekommen die Gesetzes mitzuarbeiten, damit auf jeden Fall die notwendig 16 Millionen herauskommen.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) will es der Kommission vorbehallke die Einzelheiten des Gesetzes zu erörtern. Eine Erhöhung d Stempels bei Mietsverträgen sollte absolut nicht zugelassen weres

Abg. Heimann (Soz.): Wir sind mit den Grundlagen diß Vorlage nicht einverstanden; einigen Positionen stimmen wir jen zu, so der Erhöhung des Jagdscheinstempels und der stärkeren fassung des Grundstücksverkehrs. Wir begrüßen es auch, wenn Umgehungen des Grundstücksstempels verhindert werden, wofür f in Berlin ein wahres Sypstem herausgebildet hat, indem die Gru stücksverkäufer sich zu Gesellschaften m. b. H. zusammernschließ Hingegen haben wir die schwersten Bedenken gegen die 2 doppelung des Lustbarkeitsstempels, weil schon in den Ko munen besondere Lustharkeitssteuern bestehen, und die Kommunen di leicht auch ihrerseits die Steuer noch mehr erhöhen. Besondere Bedenl haben wir gegen die Erhöhung des Stempels für Pacht⸗ und Mi verträge. Die jetzige Grenze von 300 ℳ, bis zu welcher solche I träge stempelfrei bleiben, sollte auf 400 hinaufgesetzt werden, d in den größeren Städten sind wirkliche Wohnungen unter 300. überhaupt nicht mehr zu haben. Wer soziales Gewissen besitzt, ke die kleineren Wohnungen nicht noch mehr versteuern. Für die W nungen von 400 bis 600 sollte der bisherige Stempel von „¼ bestehen bleiben. Im Gegensatz zu dieser groben e bei der Erhöhung des Mietsverkragsstempels in den Städten steht⸗ zarte Rücksichtnahme bei den Pachtverträgen in der Landwirtschaft, keine Erhöhung erfahren sollen. Eine Erhöhung des Fideikom stempels ist notwendig, aber die Regierung scheint sie nicht zu wo

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.): Wir billigen es, daß Mittel, die erforderlich sind, vornehmlich genommen werden se aus dem Immobiliarstempel und dem Stempel für Aktiengesellschet und Gesellschaften m. b. H. Wir werden aber ernst die Frag⸗ prüfen haben, ob nicht die mündlichen Verträge freibleiben miß Bei den Mietsverträgen müßte unterschieden werden zwischen P nungen und Geschäftslokalen; wenn die Geschäftslokale dem he Mietsstempel unterworfen werden, so wird das nur eine Begünstig der Warenhäuser bedeuten, die eigene Häuser haben. Erfreulich daß für die Zimmervermieter und Hoteliers die Belästigung df den Mietsstempel unterbleibt.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Porsch (Zentr.) wird died lage an eine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 111 (Dritte Lesung der Gesetze über das Kommunalsteuerpritt und den Wohnungsgeldzuschuß; zweite Lesung der Gebüh ordnung für die Medizinalbeamten.)

6. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellse 7 Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

8. Niederlassun 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ꝛc. von Rechtsanwälten. 8

90) Untersuchungssachen. 1n2en⸗ [103620] eeb b In der Untersuchungssache gegen den Reservisten Franz Osgart aus dem Landwehrbezirk Graudenz, geboren am 4. 11. 1883 zu Mareese, Kreis Marien⸗ werder, wegen Versäumnis der Herbstkontrollversamm⸗ lung 1908 und Beharrens im Ungehorsam, wird der nterm 3. Februar 1909 erlassene Steckbrief auf⸗ ehoben. 8 Sraudenz, den 9. März 1909. Gericht des Bezirkskommandos Graudenz. J. A. d. B.⸗K.: Kallweit,

Torgau,

[103629]

[103621] Verfügung. Jna der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Friedrich Klankowski vom Landwehrbezirk Graudenz, geboren 21. 4. 1876 zu Karolina, Kreis Schwetz, wegen Beharrens im Ungehorsam 2 einen wieder⸗ holt erhaltenen Befehl in Dienstsachen, wird der unterm 16. März 1908 erlassene Steckbrief auf⸗ Hgbe. 8 Graudenz, den 9. März 1909. Gericht des Beurkekommandos Graudenz. J. A. d. B.⸗K.:

Kallweit,

[103623]

JDer hinter dem als zeitig dienstunbrauchbar zur Disposition der F. ere entlassenen Musketier Friedrich Paul. 858

14. 1. 09 erlassene Steckbrief ist erledigt. Die gegen

0. ihn am 80. 1. 1909 verfügte Fahnenfluchtserklärung

wird aufgehoben.

S ö. 8. 98s 8. .. d2 6 3. 1909.

Gericht der 8. Division Fahnenfluchtserklärung.

Iyhn der Untersuchungssache gegen den Rekruten Ottmar Hander in Kontr. des K. Bez.⸗Kdos. Fahnenflucht, wird auf Grund der

§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356. 360 der Mälitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte Hander, geboren am 17. Juli 1886 in Bühl, B.⸗A. Günzburg a. D., hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Augsburg, 8. März 1909.

K. B. Gericht der 2. Division.

Kempten wegen

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Johann Leygraaff der 5. Kompagnie 5. West⸗ fälischen Infanterieregiments Nr. 53, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ 3) strafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militär⸗

Verfügung. fahnenflüchtig erklärt.

ing wegen Fahnenflucht unterm [103625]

[103626] Beschluß.

16. Juli 1887 zu Gossau,

wehrbezirk I Mülhausen i. Els.,

strafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für

Düsseldorf, den 9. März 1909. Königliches Gericht der 14. Division.

Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den von der 7. Komp. J.⸗R. 91 zur Disposition der Ersatz⸗ kbehörden entlassenen Musketier Johannes Friedrich üht RNeimers aus dem Landwehrbezirk I Oldenburg

fi. Gr., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnun hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Hannover, den 8. März 1909. Gericht der 19. Division

g der Beschuldigte

In der Untersuchungssache wider: 1) den Musketier Karl Rehm, Kanton (Schweiz), heimatsberechtigt in Konstanz (Baden), von der 10. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 112, 2) den Musketier der Reserve Ludwig Leouhardt, geboren am 19. November 1884 zu Bockenbeim, Kreis Frankfurt a. M. (P eußen), aus dem Land⸗

den Grenadier der Reserve Theodor Clor, geboren am 25. Dezember 1881 zu Dammerkirch,

KHis Altkirch (Els.⸗Lothr.), aus dem Landwehrle I Mülhausen i. Els.,

4) den Musketier der Reserve Alfons Nachbe geboren am 2. August 1883 zu Mülhausen, Mülhausen (Els.⸗Lothr.), aus dem Landweht I1 Mülhausen i. Els..

5) den Musketier der Reserve Gustay Auer, boren am 31. Dezember 1884 zu ve. Mälhensen (Els.⸗Lothr.), aus dem Landwehrb Mülhausen i. Els.,

6) den Ersatzreservisten Georg Strosser, ger am 16. August 1882 zu Mülhausen, Kreis. hausen (Els.⸗Lothr.), aus dem Landwehrbezirk]] hausen i. Els.,

7) den Rekruten Eugen Spinner, geboren 6. September 1887 zu Colmar, Kreis Colmar! Lothr.), aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen!

8) den Rekruten Franz Klemm, geboren 31. Januar 1887 zu Hirsingen, Kreis Altkirch Lothr.), aus dem Landwehrbezirk I Mülhausen ’1

9) den Rekruten Emil Loehle, geboren 25. September 1886 zu Mülhausen, Kreis⸗ hausen (Els.⸗Lothr.), aus dem Landwehrbezirk! hausen i. Els., b

108 den Rekruten Ludwig Weiß, gebortn 25. Dezember 1887 zu St. Ludwig, Kreis hausen (Els.⸗Lothr.), aus dem Landwehrbezirk!. hausen i. Els, 8

geboren am St. Gallen

17. Januar 1886 zu Basel (Schweiz), heimats⸗

sEn Lotbr) aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen

11) den Rekruten Ludwig Dreyfuß, geboren am 20. Zeden 1886 zu Hegenheim, Kreis Mülhausen aus dem I Mülhausen . vraees 5 9

12) den Rekruten Karl VBix, geboren am 28. Ok⸗ tober 1887 zu Holzhausen, Amt Psfencburn (Baden),

aus dem Landwehrbezirk 1 Mülhausen i. Els., 13) den Rekruten Alfred Bock, geboren am Kügußs 1887 zu Hagenbach, Kreis Altkirch (Els.⸗ Lothr.), auz dem Landwehrbezirk I Mülhausen i. Els., 14) den Rekruten Heinrich Dreyfuß, geboren am 8. Januar 1887 zu Regisheim, Kreis Gebweiler S aus dem Landwehrbezirk I Mülhausen

15) den Rekruten Otto Gafanesch, geboren am 27. März 1887 zu Olten (Schweiz), heimatsberechtigt in Bollweiler, Kreis Gebweiler (Els.⸗Lothr.), aus dem Land wehrbezirk I Mülhausen i. Els., 16) den Rekruten Karl Heller, geboren am 7. Dezember 1886 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler aus dem Landwehrbezirk 1I Mülhausen

17) den Wehrmann Joseph Sollinger, geboren am 9. März 1878 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (E Lothe), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen 18) den Rekruten Heinrich Gerome, geboren am 20. März 1888 zu Thann, Kreis Thann (Els.⸗Lothr.),

aus dem Landwehrbezirk II Mülbausen i. Els.,

19) den Rekruten Gustav Schuwer, geboren am

12. Februar 1888 zu Thann, Kreis Thann (Els.⸗

Lothr.), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen i. Els.,

20) den Rekruten Maximilian Wehrleu, geboren am 14. August 1887 zu Zillisheim, Kreis Mülhausen

(Eege Latbr), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen

21) den Rekruten Arthur Stein, geboren am

25. Juli 1886 zu Gebweiler, Kreis Gebweiler (Els.⸗

Lothr.), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen i. Els., 22) den Rekruten Heinrich Gerard, geboren am 127. Mai 1888 zu Gebweller, Kreis Gebweiler (Els.⸗

Lothr.), aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen i. Els.,

23) den Rekruten Heinrich Haefflinger, geboren

m 13. April 1888 zu Sennheim, Kreis Thann

b aus dem Landwehrbezirk II Mülhausen

24) den Musketier Heinrich Renner, geboren am

. Mai 1887 zu Karthaus Ittingen, Kanton Thur⸗ gan (Schweiz), heimatsberechtigt in Schwandorf, Amt Stockach (Baden), von der 8. Kompagnie Infanterie⸗ regiments Nr. 112,

25) den Musketier Hugo Ruetz, geboren am

9. Mai 1888 zu Eichen, Amt Saulgau (Württem⸗

b ö der 10. Kompagnle Infanterieregiments

26) den Musketier Arthur Weiß, geboren am 3. März 1887 zu Fröningen, Kreis Altkirch (Els.⸗ othr.), von der 4. Kompagnie Infanterieregiments

Nr. 142, 227) den Dragoner Emil Glückler, geboren am 4. Juni 1888 zu Thalwil (Schweiz), heimatsberechtigt in Neidingen, Amt Meßkirch (Baden), von der 3. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

28) den Dragoner Albert Haug, geboren am 13. März 1886 zu Dießenhofen (Schweiz), heimats⸗ erechtigt in Heimstetten, Amt Meßkirch (Baden),

von der 4. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22,

29) den Dragoner Karl Schlott, geboren am

berechtigt in Hausen, Amt Freiburg (Baden), von der 5. Eskadron Dragonerregiments Nr. 22, 30) den Rekruten Karl Demarck, geboren am 1. Januar 1887 mu Dornach, Kreis Mülhausen

El 31) den Musketier Karl Schiller, geboren am 21. Februar 1886 zu Heidenheim, Oberamt Heiden⸗ heim (Württemberg), von der 9. Kompagnie In⸗ fanterieregiments Nr. 112,

wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung die Beschuldigten hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Musketiers Karl

Schiller der 9. Kompagnie Infanterieregiments Nr. 112 wird mit Beschlag belegt. Freiburg, den 9. März 1909. Königliches Gericht der 2

103697] .“ K. Württ. Staatsanwaltschaft Tübingen. In der Strafsache gegen 1) Karl Ernst Ade, geb. am 22. September 1886 in Birkenfeld, O.⸗A. Neuenbürg,

2) Julius Paul Barthol, geb. am 28. Juni 1886 in Reutlingen,

3) Karl Friedrich Blaich, geb. am 26. Dezember 1886 in Feeendam

4) Christian Bühler, geb. am 11. Dezember 1886 in Mindersbach, O.⸗A. Nagold,

5) Karl August Eckle, Kaufmann, geb. am 3. Ok⸗ tober 1886 in Mühlhausen, O.⸗A. Cannstatt,

6) Johannes Haug, geb. am 8. September 1886 in Wurmlingen, O.⸗A. Rottenburg,

7) Johann Georg Hiller, geb. am 28. Juni 1887 in Bempflingen, O.⸗A. Urach,

8) Gottlieb. Friedrich Hurlebaus, geb. am 29. September 1885 in Dettingen, O.⸗A. Urach,

9) Gotthilf Jakob Lehr, geb. am 1. Januar 1887 in Neuhausen, O.⸗A. Urach,

19 Johann Georg Lehr, geb. am 26. März 1886 in Wiesen in der Schweiz, zul. wohnh. Metzingen, O.⸗A. Urach,

11) Karl Georg Maier, geb. am 8. Dezember 1887 in Rottenburg,

12) Johann Baptist Mayer, geb. am 23. No⸗ vember 1886 in Nagold,

13) Johann Georg Reiff, geb. am 21. Januar 1886 in vʒ” „A. Urach,

14) Gotthilf Rümmelin, geb, am 17. August 1886 in Neuhausen, O.⸗A. Urach,

15) Konrad Ruf, Schlosser, geb. am 22. Mai 1886 in Dettingen, O.⸗A. Rottenburg,

16) Karl Gottlob -. geb. am 10. August 1886 in Dettingen g. E., O.⸗A. Urach,

17) Christian Albert Steinbach, Kaufmann, geb. am 5. Dezember 1887 in Oberohrn, O.⸗A. Oehringen, zul. wohnh. in Calw,

18) Christian Vöhringer, geb. am 15. März 1886 in Seeburg. O.⸗A. Urach,

19) Johann David Weiblen, geb. am 18. No⸗ vember 1887 in Neuhausen, O.⸗A. Urach,

20) Karl Friedrich Emil Geppert, geb. am 20. Oktober 1886 in Nordrach, Amts Offenburg, zul.

wegen Verletzung der Wehrpflicht, is der 8. Strafkammer dahier vom 23. Februar 1909 Hemaß § 326 St.⸗P.⸗O. das im Deutschen Reiche efindliche Vermögen der Angeklagten je bis zum Betrage von 600 mit Beschlag belegt worden. Den 5. März 1909. 1 Staatsanwalt Schiele.

[103624] Beschluß. 6

Die Fahnenfluchtserklärung vom 8. Dezember gegen den Musketier Wilhelm Nikolaus Spangen⸗ berg der 3. Komp. 5. Westf. Infanterieregiments Nr. 53 wird nach Ergreifung des Beschuldigten auf⸗ gehoben. 1“

Düsseldorf, den 9. März 1909.

Königliches Gericht der 14. Division.

[103628]

In der Untersuchungssache gegen den Infanteristen FePbnast Hartmann der 1./2. Inf.⸗Regts., wegen

ahnenflucht, wird die Beschlagnahmeverfügung vom 26. Februar 1909 nach Aufgreifung und Einlieferung des Beschuldigten in Untersuchungshaft gemäß § 362 M⸗St.⸗G.⸗O. aufgehoben.

München, den 6. März 1909.

Gericht der K. Bayr. 1. Division.

[103627] 1“ Die in Nr. 58 des Reichsanzeigers vom 7. März 1908 erlassene Fahnenfluchtserklärung wider den Musketier Gäbel vom Infanterieregiment Nr. 138. wird aufgehoben. Straßburg, den 6. März 1909. 1 8 Gericht der 30. Division.

[102941] 8 K. W. Staatsanwaltschaft Tübin

Die gegen den Karl Wilhelm Fischer von Ravensburg wegen Verletzung der Wehrpflicht am 28. Dezbr. 1899 verhängte Vermögensbeschlagnahme wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 23. Febr. d. J. auf⸗ gehoben. 8

Den 5. März 1909.

Staatsanwalt Schiele.

[103696] K. W. Staatsanwaltschaft Tübingen.

Die gegen den Johann Michael Schroth von Eb⸗ hausen, O.⸗A. Nagold, wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht am 26. April 1898 verhängte Vermögens⸗ beschlagnahme wurde durch Beschluß der Straf⸗ kammer des K. Landgerichts Tübingen vom 2. d. M. aufgehoben. 11“

Den 6. März 1909.

Staatsanwalt Schiele.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

[103572] Z“

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Kopenhagenerstraße 65, belegene, im Grund⸗ buche vom Schönhausertorbezirk Band 35 Blatt Nr. 1046 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen der Frau Margarethe Traeder, geborenen Haase, zu Rixdorf eingetragene Grundstück, bestehend aus Vorderwohngebaͤude mit 1. linken Seitenflügel, Doppelquergebäude, 2. linken Seitenflügel und 2 Höfen (der 2. Hof ist teilweise unterkellert), am 14. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Neue Friedrichstraße 12/15, Zimmer Nr. 113 115,1III(drittes Stockwerk), versteigert werden. Das Grundstück Kartenblatt 27 Parzelle 472/26 ist nach Artikel 22 324 der Grundsteuermutterrolle 8 a 65 qm groß und nach Nr. 40 132 der Gebäude⸗ steuerrolle bei einem jährlichen Nutzungswert von 14 700 mit 576 Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt. Zur Grundsteuer 1” das Grundstück nicht veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Februar 1909 in das Grundbuch eingetragen. 85 K. 179. 08.

Berlin, den 4. März 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.

118 Zwangsversteigerung. Im ege der

wangsvollstreckung soll das in Lichtenberg, Scharnweberstr. 52, Ecke Weichselstr. 8, belegene, im Grundbuche von Lichtenberg (Berlin) Band 18 Blatt Nr. 469 zur sei der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Bauunternehmers Hermann Hoppe in Borhagen⸗ Rummelsburg eingetragene Grundstück, Eckwohnhaus

mit kleinem Seitenflügel und Hofraum, in einem

neuen Termin, am 17. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/15, Zimmer Nr. 113/115, im III. Stockwerk, versteigert werden. Das 9 a 2 qm roße Grundstück Parzelle 5177/118 ꝛc. des Karten⸗ latts 2 der Gemarkung Lichtenberg hat in der Grundsteuermutterrolle die Artikelnummer 1902, in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 1313 und ist bei einem jährlichen Nutzungswert von 16 300 zur Gebäudesteuer mit 648 veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 17. Oktober 1908 in das Grundbuch eingetragen. 87. K. 176. 08.

Berlin, den 4. März 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

[95769] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwanggsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 87 Blatt 2086 (früher von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 53 Blatt Nr. 2503) zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmanns Max Seelmeyer in Charlottenburg eingetragene Grundstück am 15. April 1909, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Brunnenplatz, linker Flügel, 1 Treppe, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. Das Grundstück Vorderwohnhaus mit abgesondertem Abtritt und Hof, Seitenwohnhaus links mit Quer⸗ gebäude liegt in der Gemarkung Berlin, Gericht⸗ straße 41. Es besteht aus der Parzelle Karten⸗ blatt 22 Flächenabschnitt 968/86 und ist 4 a 96 qm

roß. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des

emeindebezirks Berlin Stadt unter Artikel 8756 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 19 993 ein⸗ getragen und mit 5700 jährlichem Nutzungswert veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 29. Ja⸗ nuar 1909 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 11. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht Berli v

durch Beschlußl

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 112 Blatt Nr. 2598 zur Zeit der Eintragung des Versteigerun zvermerks auf den Namen des Kaufmanns Nikola Tarapanoff in Berlin eingetragene Grunostück am 20. April 1909, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Brunnenplatz, linker Flügel, 18 Stock, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. Das Grundstuck, Vordereckwohnbaus mit Hof und Quer⸗ wohngebäude mit Vorflügel rechts, liegt in Berlin, Marstraße 13 e, Ecke Hennigsdorferstraße. Es besteht aus der Parzelle Kartenblatt 22 Flächenabschnitt 1706/54 und ist 7 a 81 qm groß. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Berlin Stadt unter Artikel 18 715 und in der Gebäude⸗ steuerrolle unter Nr. 24 192 eingetragen und mit 11 740 jährlichem Nutzungswert veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 3. Februar 1909 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 11. Februar 1909. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

[93479] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Schuldverschrei⸗ bunzen zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt worden:

I. der Schuldverschreibung der 3 ½ (früher 4) pro⸗ zentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. F Nr. 6543 über 200 ℳ, beantragt von dem Vorstande der Innungs⸗Krankenkasse der Tischlerinnung in Berlin, Rungestraße 22,

II. der Schuldverschreibung der 3 ½ (früher 4) pro⸗ jentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. E Nr. 10326 über 300 ℳ, beantragt von Frau Elise Heyden in Berlin, Rathenower⸗ straße 48,

.der Schuldverschreibung der 3 prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1887/88, Lit. E Nr. 100812 über 300 ℳ, beantragt von der verwitweten Ida Löcher, geborenen Hellwig, in Cöln. Bayenthal, Bonnerstraße 309, & 2

IV. der Schuldverschreibungen der 3 ½ (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihen, a. von 1876/79 Lit. C Nr. 13671, 58645, 81933 über je 1000 ℳ, b. von 1884 Lit. C Nr. 472436 über 1000 ℳ, c. von 1894 Lit. F Nr. 386643, 387081 über je 200 ℳ, beantragt von der Witwe Pauline Hennig, geborenen Fischer, zu Berlin, Paul⸗ straße 20,

V. der Schuldverschreibungen der 3 ½ (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihen von 1876/79, Lit. B Nr. 45388 über 2000 ℳ, und Lit. E Nr. 72147 über 300 ℳ, beantragt von Frau Helene Grimm, geborenen Zoberbier, in Wolmirstedt,

VI. der Schuldverschreibung der 3 ½ (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1876/79, Lit. C Nr. 55358 über 1000 ℳ, be⸗ antragt von dem Königlich Preußischen Justizfiskus, vertreten durch den Oberstaatsanwalt des Königlichen Kammergerichts in Berlin.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Oktober 1909, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, 106/108, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin, den 28. Januar 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[103580] Aufgebot.

Der prakt. Arzt Dr. Oppenheim in Petershagen. (Weser) hat das Aufgebot zweier ihm angeblich ent⸗ wendeter Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Naumburg a. S. vom 21. Juli 1900, 4. Ausgabe,

rov. Sachsen, Buchstabe A Reg.⸗Bez. Merseburg

kr. 242 und 440 über je 2000 beantragt. Der Inhaber der bezeichneten Schuldverschreibungen wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf den 6. November 1909, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 43, an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. es weeeeee

Naumburg a. S., den 6. März 1909.

Königliches Amtsgericht.

[93484] Aufgebot.

Der Schlossermeister Otto Schulz in Samter, vertreten durch den Rechtsanwalt Salinger in Posen, hat das Aufgebot folgender angeblich verbrannter Wertpapiere:

I. 3 ½ % Provinzialanleihescheine der Provinz Posen über 1) 5000 Lit. A Nr. 2408, II. Aus⸗ gabe 1898, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 2) 2000 Lit. B Nr. 5250, II. Ausgabe 1898, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 3) 500 Lit. D. Nr. 9652, II. Ausgabe 1898, auf Grund Privileg. v. 5. 10. 1898, 4) 1000 Lit. C Nr. 1981, II. Ausgabe 1888, auf Grund Privileg. v. 11. 7. 1888, 5) 1000 Lit. C Nr. 2889, I. Ausgabe 1892, auf Grund Privileg. v. 30. 10. 1892;

II. 3 ½ % Pfandbriefs der Posener Landschaft über 500 Serie XIV Nr. 24 176, ausgegeben 1898,

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1909, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 39, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Posen, den 3. Februar 1909.

Fhönigliches Amtsgericht. [82 Aufgebot.

D orrespondent Hans Bunzel in Duisburg⸗ Ruhrort, Hafenstraße 43, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Friedrich in Duisburg⸗Ruhrort, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 58 211 über 1200 der Aktien⸗Kommanditgesellschaft Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer & Co. in Barmen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 13. Juli 1909, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Barmen, den 29. Dezember 1908. Königliches Amtsgericht. Abt. 11.

[1031 82 Aufgebot. . Die Witwe A. de Leef in Amsterdam hat das

Aufgebot zum Zweck der Kraftloserklärung der i 236 237 358 450 632 633 und 655 der 6” 1AX“

Aktienbrauerei Homburg v. d. H. vormals A. Messer⸗

schmitt in Homburg v. d. H. beantragt. Der In⸗ haber dieser Aktien wird bei Vermeidung ihrer Kraftloserklärung aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf den 4. Oktober 1909, Vormittags 9 Uhr, in dem hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 12, bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen. Homburg v. d. Höhe, den 1. März 1909. Königliches Amtsgericht.

[103570] 1

Die diesseits unterm 25. April 1906 erlassene Bekanntmachung, betreffend in Verlust geratenen Gothaer 3 ½ % Prämienpfandbrief II. Serie 5460 Nr. 109 200 1/300 mit Coupons per 2./1. 06 und ff., hat ihre Erledigung gefunden.

Hamburg, den 9. März 1909. Die Polizeibehörde. Abteilung II (Kriminalpolizei).

In der Unterabteilung 5 der heutigen Nummer d. Bl. (Verlosung ꝛc. von Wertpapieren) befindet sich eine Bekanntmachung der Direktion F Rjäsan⸗Uralsk⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft zu

Petersburg, betr. Verlosung von 4 % Rjäsan Koslow Eisenbahnobligationen, an deren Schluß Wertpapiere als verfallen und wertlos verzeichnet sind. r5 8 [103578] Aufgebot.

Der Gutsbesitzer Franz Theodor Koch in Rahna, vertreten durch den Rechtsanwalt Baehrecke in Lützen, hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Eigentümers des im Grundbuche von Caja Band III Blatt 112 W. A. auf den Namen des Johann August Koch zu Rahna eingetragenen Grundstücks gemäß § 927 Bürgerlichen Gesetzbuchs beantragt. Der genannte eingetragene Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Juli 1909, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird. 8

Lützen, den 2. März 1909.

Königliches Amtsgericht.

[103576] Aufgebot.

Der prakt. Arzt Dr. med. Edmund Hirsch in Gera, als Generalbevollmächtigter des Kaufmanns Adolf Wolff in Gera, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Haller in Gera, hat das Aufgebot der beiden Hypothekenbriefe über die für den Kaufmann Adolf Wolff in Gera auf dem dem Bauunternehmer Eduard Louis Burkhardt in Zwötzen gehörigen Grundstücke Blatt 421 des Grundbuchs von Gera am 14. Juni 1901 in der III. Abteilung eingetragenen Hypotheken über je 2000 Darlehen mit Zinsen zu 4, ev. 5 %, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. November 1909, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gerichtsgebäude, hochparterre, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 11““

Gera, den 15. Februar 1909.

Das Fürstliche Amtsgericht, Abteilung 2 für Zivilprozeßsachen. (Unterschrift.)

[103178] Aufgebot.

Der Korbwarenfabrikant Otto Faust zu Klein⸗ schmalkalden hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 3. September 1897 über die in dem Grundbuche von Weißenfels Band 27 Blatt 53 in Abteilung III unter Nr. 7 für a. die verehelichte Sattlermeister Anna Riedrich, geborene Kind, zu Weißenfels, b. die ledige Luise Kind daselbst eingetragene Hypothek von je 2400 ℳ, insgesamt

00 Vatererbe und rückständiges Kaufgeld, ver⸗ zinslich zu 4 ½ % seit dem 1. Jult 1897 in Viertel⸗ jahrsraten und fällig nach vierteljährlicher Kündigung, abgetreten an den Antragsteller laut Abtretungs⸗ urkunde vom 6. Dezember 1905 beantragt. Diese

ypothek ist nach Schluß des Grundbuchblatts Weißenfels Band 27 Blatt 53 übertragen nach Weißenfels Band 52 Blatt 18 und steht dort in Abteilung III unter Nr. 2 eingetragen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Jnuli 1909, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird

Weißenfels, den 26. Februar 190ua.

Königliches Amtsgericht.

[103585] Aufgebot.

Der Wirt Bartholomäus Kornacki in Gorzyce hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm ge⸗ hörigen Grundstücks Rudki Bl. Nr. 21 in Abt. III unter Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten folgenden Wortlauts: Zu 1: 100 Taler nebst 5 % in Quartals⸗ raten am 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und 2. Ja⸗ nuar jedes Jahres zahlbaren Zinsen und den Ein⸗ tragungs⸗ und Löschungskosten, Darlehnsforderung der Mitglieder des Sparkassenvereins zu Miloslaw aus der Obligation vom 10. Februar 1845. Ein⸗ getragen auf dem Grundstück Rudki Nr. 1 ex decreto vom 2. März 1845 und bei der Abschreibung unverändert hierher übertragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871. Zu 2: 50 Taler nebst 5 % in Quartalsraten vom 1. Januar 1847 ab zahlbaren Zinsen, Darlehnsforderung der Mitglieder des Spar⸗ kassenvereins zu Miloslaw aus der Obligation vom 14. Januar 1847. Eingetragen auf dem Grundstück Rudki Nr. 1 ex decreto vom 27. Februar 1847 und bei der Abschreibung unverändert hierher über⸗ tragen zufolge Verfügung vom 16. August 1871, 8e § 1170 B. G.⸗B. Die Gläubiger oder ihre Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Juni 1909, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. 8 1.“

Wreschen, den 4. März 1909. .

Königliches

mtsgericht. [103579] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt van Randenborgh in Oden⸗ kirchen als Vertreter des Peter Leonhard Adolfs und Wilhelm Adolfs in Hochneukirch, hat beantragt, den verschollenen Schneldergesellen Cornelius Adolse, geboren am 7. April 1856 in Neuktrchen, zuletzt wohnhaft in M.⸗Gladbach, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 7. Dezember 1909, Vor⸗

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mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht⸗ 8 8 11““ 1“ 111““