1909 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

hält isse beschränkt werden auf die Aufnahme gegenseitiger Erklärungen der Grund⸗ und Gebäudeeigentümer und ihrer Grenznachbarn darüber, daß die bestimmt zu bezeichnenden Gebäude ganz auf den im Kataster als ihr Eigentum nachgewieseren und nicht auch nur teilweise auf anderen Katasterparzellen stehen.

Vor der Aufnahme dieser Erklärungen sind den Grund⸗ und Gebäudeeigentümern sowie den Grenznachbarn die im Kataster nach⸗ gewiesenen Grenzen des behauten Grundstücks oder Grundstücksteils nach Ausführung der zur Feststellung der Grenzen etwa erforderlichen Vermessungsarbeiten örtlich vorzuzeigen. 1

Die Ausweise über die aufgenommenen Erklärungen und die aus⸗ geführten Vermessungsarbeiten sowie über die sonstigen Vorgänge sind in der Form von Abschriften, Abzeichnungen usw. der aufgenommenen Verhandlungen und der Bermeangeschetsten zu erteilen.

Die Gebühren für die Fest 25 des örtlichen Bestandes und für die darüber zu erteilenden Ausweise sind nach den bestehenden all⸗

emeinen Vorschriften zu berechnen. 8 8 5) Die 18 Nr. 2 c bezeichneten Anträgen entsprechenden

Aufmessungen sind bezüglich ihrer Ausführung, der darüber zu aechestonoen, fun. und der dafür zu entrichtenden Gebühren wie die sonstigen Vermessungsarbeiten nach den dafür bestehenden allgemeinen

ift behandeln. Vorscheitteg onchandeineng Direktion wolle die vorstehenden

Bestimmungen durch Abdruck in Ihrem Amtsblatt zur allgemeinen

Kenntnis der beteiligten Kreise bringen. en Die zur Mitteikung der Bestimmungen an die Katasterämter er⸗

forderlichen Ueberdrucke liegen bei. Berlin, den 30. Juli 1909. Der Finanzminister Irm Auftrage: 8 Wallach. An die Königlichen Regierungen (mit Ausnahme von Düssel⸗ dorf) und an die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.

1““

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Misdroy im Regierungsbezirk Stettin ist zum 1. Oktober 1909 zu besetzen. Meldungen müssen bis zum 21. August eingehen. 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Steputat in Königsberg ist an Stelle des beurlaubten Regierungsassessors von Heimburg um stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für rbeiterversicherung Regierungsbezirk Königsberg und des Schiedsgerichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahn⸗ direktionsbezirke Königsberg ernannt worden.

Die Regierungsräte von Klitzing und Loos in Erfurt sind zu stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Erfurt und des Schieds⸗ erichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahndirektions⸗ ezirk Erfurt ernannt und der Geheime Regierungsrat Passarge daselbst ist von dem Amt eines stellvert enden Vorsitzenden dieser Schiedsgerichte entbunden worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem ve to g a. D. Dr. theol. Robert Scholten in Kleve ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August.

8 eine Majestät der Kaiser und König, Allerhöchst⸗ welcher gestern fruͤh von Kiel hier eingetroffen waren, nahmen am gestrigen Vormittag im hiesigen Königlichen Schloß den Vortrag des Reichskanzlers entgegen. 8* Abends gegen 11 Uhr reisten Seine Majestät, „W. T. B.“ zufolge, nach Cleve ab.

11.]

Der Kabinettsrat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin von Behr⸗Pinnow ist von Urlaub zurückgekehrt.

8

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bussard“ am 6. August in Durban eingetroffen und geht am 17. August S. M. S. „Loreley“ ist am 6. August in Galatz einge⸗ troffen und geht am 16. August von dort nach Constanza ab. S. M. Flußkbt. „Vorwärts“ ist am 6. August in Tichangtse (Yangtse) eingetroffen und geht heute von dort na Tschangsha 11.“ 1“ 8

Kiel, 8. wegest. Seine Majestät der Kaiser und

König traf, „W. .“ zufolge, an Bord des „Sleipner“ am Sonnabend gegen 5 ½ Uhr Nachmittags im Audorfer See ein, um dort die Ankunft der von Brunsbüttel kommenden russischen Kaiserjacht „Standart“ zu erwarten. Um 6 Uhr kam der „Standart“, dem die Jacht „Polarstern“ und zwei russische Torpedobootszerstörer folgten, im See an. Seine Majestät, der die russische Generalsuniform trug, begab sich sogleich, nachdem die Jacht gestoppt hatte, an Bord derselben und wurde von einer Majestät dem Kaiser Nikolaus und der Kaiserlichen Familie herzlich be⸗ grüßt, während die Mannschaften ein dreifaches Hurra ausbrachten und die Musik die deutsche Nationalhymne spielte. Am Großtop wurden gleichzeitig die russische und die deutsche Kaiserstandarte nebeneinander gehißt. Die Schiffe gingen dann nach Kiel weiter, bis wo die Kaiserlichen Majestäten an Bord der Jacht „Standart“ verblieben. Um 10 Uhr Abends kehrte Seine Majestät der Kaiser und König auf kurze Zein an Bord der zurück, um bald darauf nach Berlin ab⸗ zureisen. 1 1

Württemberg.

Der Ministerpräsident erklärte in der Zweiten Kammer, daß die Erhöhung des Tarifs der 4. Bahnklasse von 2 auf 2,3 am 1. Dezember d. J. eintreete.

Deutsche Kolonien.

3u den Verordnungen des Reichskanzlers vom 28. Ja⸗ nuar, 5. und 25. Februar 1909, betreffend die Selbstver⸗ waltung und die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch⸗Südwestafrika, hat der Gouverneur dieses Schutzgebiets unterm 15. Mai d. J. Ausführungsbestim⸗ mungen erlassen, die, wie folgt, lauten:

Schaffung kommunaler Verbände. § 1. Die Ver⸗ ordnungen des Reichzkanzlers, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch⸗Südwestafrika, vom 5. und 25. Februar 1909 werden für die Wohnplätze Windhuk, Klein⸗Windhuk, Swakopmund, vc. Omaruru und Okahandja mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Einführung der Gemeindeordnung. § 2. Die Ge⸗ meindeselbstverwaltung tritt für die kommunalen Verbände Windhuk, Klein⸗Windhuk, Swakopmund, Karibib, Omaruru und Okahandja mit der Maßgabe in Kraft, daß die auf die Vorbereitung der Ein⸗ führung sich beziehenden Vorschriften sofort, die gesamten Vorschriften in Teil I A der Verordnung vom 1. September 1909 ab gelten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Teile I B und II der Verordnung wird noch bestimmt werden.

Gemeindebezirke. 9 3. Die Gemeindebezirke der in § 1 genannten Ortschaften umfassen in ihrer räumlichen Ausdehnung das Gebiet, welches die auf den Aemtern der in § 2 genannten Ortschaften dege Pläne als Weichbild der betreffenden Gemeinde aus⸗ weisen.

Zusammensetzung des Gemeinderats. § 4. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder beträgt je acht für die Gemeinden Wind⸗ huk, Swakopmund, je sechs für die Gemeinden Karibib, Okahandja, Omaruru und vier für die Gemeinde Klein⸗Windhuk. § 5. Wählen die Gemeinderatsmitglieder den Gemeindevorsteher aus ihrer Mitte, so tritt in die frei werdende Stelle der zuständige Ersatzmann ein.

6. Berechtigt und verpflichtet, je einen Vertreter in den Gemeinderat zu wählen, sind in den einzelnen Gemeinden die nachfolgenden berufsständischen Gruppen: Es wählen in Wind huk: a. die Kaufleute, b. die Handwerker und Gewerbe⸗ treibenden, c. die Farmer und Siedler, d. die Beamten, die Angehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffentlichen Be⸗ trieben; in Swakopmund: a. die Kaufleute, b. die Gewerbe⸗ treibenden, c. die Handwerker, d. die Beamten, die An⸗ gehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffent⸗ lichen Betrieben; in Karibib: a. die Kaufleute und Gewerbe⸗ treibenden, b. die Beamten und Angehörigen der freien Berufe, c. die Angestellten in öffentlichen Betrieben; in Okahand ja und Omaruru: a. die Kaufleute und Gewerbetreibenden, b. die Farmer und Siedler, c. die Beamten, die Angehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffentlichen Betrieben; in Klein⸗Windhuk: a. die Farmer und Siedler, b. die Handels⸗ und Gewerbetreibenden, die Beamten und Angestellten in öffentlichen Betrieben. Unter „An⸗ Föhörigen der freien Berufe“ im Sinne dieser Vorschrift sind die

erzte, Rechtsanwälte, Geistlichen und Missionare zu verstehen.

Wahlgeschäfte. § 7. Vorbereitung und Leitung der Wahl stehen, solange der Gemeinderat sich nicht konstituiert hat, dem Be⸗ zirkkamtmann oder Distriktschef des betreffenden Verwaltungsbezirks zu. Das zuständige Amt hat für diese Wahl alle Pflichten und Rechte, die sonst dem Gemeinderat zustehen. (Vgl. §§ 26 bis 32, § 85 der Verordnung.) § 8. Nach geschehener Annahmeerklärung der auf sie gefallenen Wahl sind die Gemeinderatsmitglieder unge⸗ säumt zu verpflichten 35) und zur alsbaldigen Wahl eines Ge⸗ meindevorstehers anzuhalten 37 bis § 44). § 9. Nach stattge⸗ fundener Verpflichtung des Gemeindevorstehers gilt der Gemeinderat als konstituiert.

Ausübung der Aufsicht. § 10. Die Aufsicht über die Ver⸗ waltung der Gemeinde wird bis auf weiteres den zuständigen Bezirks⸗ und Distriktsämtern dergestalt übertragen, daß sie zu allen Maß⸗ nahmen befugt und verpflichtet sind, welche die Gemeindeordnung der „Aussichtsbehörde“ zuweist. Die Ausübung der dem „Gouverneur“ anheimgegebenen Rechte verbleibt bei diesem.

Uebergang fiskalischer Einrichtungen. § 11. Soweit auf den der Gemeindeverwaltung unterstellten Gebieten Verwaltungs⸗ maßnahmen bereits getroffen oder Einrichtungen und Anlagen staat⸗ licher Natur bereits vorhanden sind, wird der Uebergang für jede Gemeinde besonders geregelt werden, nachdem der Gemeinderat Ge⸗ legenheit zur Aeußerung hierüber gehabt hat.

Rechtshilfe. § 12. Zwischen den staatlichen Behörden und den Gemeinderäten sowie zwischen den Gemeinderäten unter sich besteht innerhalb ihrer zuständigen Geschäftsführung die Verpflichtung gegenseitiger Rechtshilfe. § 13. Die zuständigen örtlichen Polizei⸗ behörden sind verpflichtet, dem Gemeinderat halbjährlich einmal eine Aufstellung der Ab⸗ und Zugänge in der Einwohnerschaft zu über· senden. § 14. Die Gerichte siad verpflichtet, den Gemeinderäten Mitteilung zu machen, sobald hinsichtlich eines Einwohners ein Fall bis c der Reichskanzlerverordnung vom 28. Januar 1909 eintritt.

Wie der Gouverneur von Deutsch⸗Neuguinea Dr. Hahl telegraphisch meldet, hat er den Führer der deutsch⸗englischen Grenzexpedition in Neuguinea, Feupimann Förster am aria besucht. Die Grenz⸗ ommission hat den Schnittpunkt des 147. Grades östl. Gr. mit dem 8. Grade südl. Br. erreicht, wird indessen ihre Ar⸗ beiten nicht vor Ende September abschließen können.

öIII1114“ 8 vesbrttanaiten und Irland.

Lord Lansdowne, der Führer der Opposition im Ober⸗ hause, hielt, „W. T. B.“ zufolge, am Sonnabendabend eine Rede zum Budget, in der er ausführte, daß seiner Meinung nach die arbeitenden Klassen eine Tarifreform brauchten, nicht aber die Besteuerung oder die Enteignung des Kapitals. Das Verhältnis von Oberhaus und Unterhaus berührend, er⸗ klärte Lord Lansdowne, daß diejenigen, welche zugunsten des Unter⸗ hauses den äußersten Anspruch erheben, sagen, daß jede Maß⸗ nahme, wie bedeutsam oder wie geringfügig sie auch sei, über die Köpfe der Lords hinweg angenommen werden müsse. Das Vorbild, das dem Oberhause vorschwebe, sei viel gemäßigter, es gäbe zu, daß der Wille des Volkes schließlich durchdringen muße, verlange aber, daß der Bevölkerung des Landes voll⸗ kommen genügende Gelegenheit geboten werde, diesen Willen zum Ausdruck zu bringen. Daraufhin seien die Lords bereit, es zu versuchen. Ein großer Kampf stände ihnen sicherlich in sehr kurzer Zeit bevor, aber das Oberhaus sei bereit, seinen Widersachern zu begegnen und den Urteilsspruch des Volkes hinzunehmen. 1 b .

Auf das Gesuch der englischen Regierung hat Sir Henry Babington Smith, der Sekretär des Generalpostamts, die Stellung eines Präsidenten der in der Bildung begriffenen Nationalbank für die Türkei angenommen. Er begibt sich, „W. T. B.“ zufolge, im September nach Konstantinopel.

Frankreich.

Der Staatsrat hat die Gesuche zweier infolge des Aus⸗ standes entlassener Postbeamten um Ce] it der Begründung abgelehnt, daß die Beamten dur

Teilnahme an dem Ausstande sich außerhalb des Gesetzes ge⸗

stellt hätten. Türkei.

Der türkische FSe. in Athen hat der griechischen erreicht, in der, „W. T. B.“ zufolge, Griechenland aufgefordert wird, seine Mißbilligung aus⸗

Regierung eine Note ü

zusprechen über die sülation der Nationalisten auf Kreta für

eine der Insel. Ferner soll Griechenland erklären,

daß es abstehe von irgendwelchen Absichten auf Kreta. Wenn die Note nicht in angemessener Frist beantwortet sein wuüͤrde, würde der Gesandte sich auf Urlaub begeben. Die griechische Regierung ersuchte darauf die Pforte, die Beantwortung der

türkischen Anfrage wegen der Haltung Griechenlands in der

Kretafrage bis Montag aufschieben zu dürfen.

Serbien.

Nach Meldung des „W. T. B.“ waren an dem am Donnerstag unternommenen Ueberfall auf serbische Grenzdörfer, wie aus Kurschumlija noch gemeldet wird, etwa 2000 Albanesen beteiligt. Das Geplänkel zwischen ihnen und den bewaffneten serbischen Bauern hielt den ganzen Tag über an. Auf seiten der Serben fiel ein Bauer, ein Grenz⸗ soldat wurde verwundet. Die Verluste der Albanesen sind unbekannt.

Wie die Belgrader Blätter melden, hat die serbische Regierung gegen die wiederholten Ueberfälle von Albanesen auf serbische Dörfer bei der Pforte Protest eingelegt und die serbische Grenzwache verstärkt.

Von amtlicher Seite werden die Gerüchte über den an⸗

Fe. schlechten Gesundheitszustand des Königs für un⸗ egründet erklärt. Das Befinden des Königs sei durchaus befriedigend.

Amerika.

Der Präsident Taft hat ein Komitee ernannt, das Daten sammeln soll für wichtige Abänderungen des Eisenbahnfrachtgesetzes und des

hermanschen Antitrustgesetzes, die der Präsident dem Kongreß in seiner nächsten Botschaft vorschlagen will.

Der bolivianische Kongreß wurde am Sonnabend, wie „W. T. B.“ aus La Paz meldet, feierlich eröffnet. Der Präsident Montes verlas eine Botschaft, die es dem Kongreß überläßt, über die Lage zu entscheiden, ohne sich darüber zu äußern, ob das Urteil des Schiedsgerichts angenommen werden soll. 8. der Botschaft heißt es auch, daß die Be⸗ ziehungen zu Peru freundliche seien, und weiter wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es zu keinen Schwierigkeiten kommen werde. Der neugewählte Präsident Eleodoro Villazon wird am 12. August sein Amt antreten. 3

Wie „W. T. B.“ aus Peking meldet, hat Japan trotz des Einspruchs Chinas mit dem Bau der Antung Mukden⸗Bahn begonnen. Nach einer späteren Meldung des Reuterschen Bureaus aus Tokio hat China alle Einwände gegen den Bahnbau zurückgezogen.

Koloniales.

Eingeborenenerziehung in Togo.

Auf der Tagesordnung der letzten Gouvernementsratssitzung stand, den „Mitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft“ zufolge, u. a. die Frage der Erziehung der Eingeborenen, insbesondere als eine Misstonsgesellschaft beantragt hatte, in den nächsten Etat höhere Mittel für Schulbeihilfen einzustellen. Der Antrag wurde abgelehnt, nachdem der Vorsitzende, Gouverneur Graf von Zech, es als wichtiger bezeichnet hatte, daß die große Masse der Farbigen der Kolonie zu systematischer Arbeit erzogen werde, als daß eine allgemeine Halb⸗ bildung in der deutschen Sprache verbreitet würde. Aus diesem Grunde ist im laufenden Jahre für Missionsschulen, die ihre Schüler neben dem Unterricht zur Feldarbeit an⸗ halten, die Summe von 5000 ausgeworfen worden, die im nächsten Jahre eine Erhöhung erfahren soll zur Unterstützung derjenigen Schulen, die ihre Schuͤler zu nützlichen Handwerkern erziehen. Eine solche Handwerkerschule besteht seit mehreren Jahren in der Haupt⸗ stadt Lome und hat in ihren letzten beiden Kursen 25 Schüler zu Schlossern, Tischlern, Schmieden und Schneidern ausgebildet, wobei im Unterricht für die Handwerkszeuge deutsche Bezeichnungen zur Anwendung kamen, wie auch alle in den Werkstätten vorkommenden Befehle in deutscher Sprache eingeübt werden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Vertragsbrüche des Gesindes und der landwirt⸗ schaftlichen Arbeiter in Westpreußen in den Jahren 1907 und 1908.

Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Westpreußen hatte bereits im Januar des vergangenen Jahres an die Polizeibehörden der Provinz eine Umfrage über die Zahl der im Jahre 1907 zur Anzeige gebrachten Vertragsbrüche des Gesindes und der landwirtschaftlichen Arbeiter gerichtet, über deren Ergebnis wir seiner Zeit berichtet haben. Auf Grund einer Anregung des Landesökonomiekollegiums vom März 1908 zur Fortsetzung und Ausdehnung dieser Erhebungen bei den Landwirtschaftskammern hat darauf die westpreußische Kammer im Jahre 1908 wiederum die Kontraktbrüche des Gesindes und der landwirtschaftlichen Arbeiter in ihrem Bezirke festzustellen gesucht. Hierzu wurden entsprechend den Vorschlägen des Landes⸗ ökonomiekollegiums zwei verschiedene Wege seitens der Kammer be⸗ schritten: Es wurden 1) an die Polizeibehörden der Provinz zur Feststellung der in den einzelnen Verwaltungsbezirken zur Anzeige gekommenen Vertragsbrüche der here sehe Arbeiterkategorien Fragebogen gerichtet, und es wurde 2) eine graße Anzahl von Land⸗ wirten direkt nach den überhaupt vorgekommenen Vertrags⸗ brüchen, nicht nur nach den zur Anzeige gebrachten, befragt. Letzteres geschah aus der Erwägung heraus, daß die Arbeitgeber vielfach die Anzeige der vertragsbrüchigen Arbeitnehmer unterlassen, weil sie nur Mühe verursacht und sehr oft erfolglos ist. Diese zweite Art der Erhebungen wurde mit Hilfe der landwirtschaftlichen Vereine durchgeführt, indem jedem der 288 der Landwirtschaftskammer naft sraflns ereine je 10 Fragebogen zur weiteren Veranlassung zugestellt wurden. Das

Ergebnis beider Umfragen lieat jetzt güjch es ist in dem Organ der e

Landwirtschaftskammer, den „Westpreu n landwirtschaftlichen Mit⸗ teilungen“ (Jahrgang 1909, Nr. 14 und 17), bearbeitet von dem Assistenten der Kammer Koppen, veröffentlicht worden.

Bezüglich der Umfrage bei den Polizeibehörden wird mitgeteilt, daß 772 Amtsvorsteher (im Bezirke Danzig 253, im Be⸗ zirke Marienwerder 519) und 58 Polizeiverwaltungen befragt worden und 710 (654 + 56) Antworten eingegangen sind. Diese haben er⸗ geben, daß an Vertragsbrüchen zur Anzeige gebracht sin

1 Iim den Bezirken 1 goegen Bezeichnung der zusammen 88 der Amts. Polznei⸗

vorsteher verwaltungen an in Arbeitnehmer 307 ,1908] 1907 1998 1907 1908 Zabl %

unverheir. Ge⸗

sinde.... 2704 2038] 603 425] 3307 246380 844 25 einheimische

feste Arbeiter]· 841 5577 36 41 877 5981 279 32 e einheimilchtt. 646 2693 1 5 647 269 378 58 ausländische.. 1593 12697 33 66 ]1 1626 1335¹° 291 18

im ganzen . 5784 4128 673 537] 6457 4665] 1792 27.

Angaben der Polizeiverwaltung in dieser Uebersicht stellen die Veeeaeegche in den Städten dar. Will man ein Bild über die Vertragsbrüche auf dem Lande gewinnen, so darf man nur die An⸗ gaben der Amtsvorsteher beachten. Die bei der Umfrage für die einzelnen Landkreise ermittelten Vertragsbruchzahlen sind außerordent⸗ lich verschieden und von der Größe der Kreise und mannigfachen andern Umständen bedingt. Die Angaben über die Vertragsbrüche in den Städten für die Provinzialhauptstadt Danzig liegen keine An⸗ gaben vor beziehen sich erklärlicherweise hauptsächlich auf das

inde.

Bes os die Umfrage bei den landwirtschaftlichen Ver⸗ einen betrifft, so sind 2880 Fragebogen an die der Landwirtschafts⸗ kammer angeschlossenen landwirtschaftlichen Vereine versandt worden und 319 Antworten mit Angaben über Vertragsbrüche und voll⸗ ständiger Ausfüllung des Fragebogens eingegangen. Außerdem haben 60 Vereine und 171 Einzelpersonen berichtet, in ihren Bezirken bezw. Betrieben seien Vertragsbrüche nicht vorgekommen; diese Berichte enthielten im übrigen keinerlei nähere Angaben über Zahl und Art der beschäftigten Arbeiter, sodaß sie zu der folgenden Berechnung nicht haben herangezogen werden können. Aus den erwähnten 319 aus⸗ gefüllten Fragebogen gewinnt man von dem Umfange des Vertrags⸗ bruchs in den betreffenden Betrieben, die eine Gesamtfläche von 36 719 ha umfassen, im Jahre 1907 3113 einheimische und 915 aus⸗ ländische, zusammen 4028 Arbeitnehmer, im Jahre 1908 4232 ein⸗ beimische und 991 ausländische, zusammen 5223 Arbeitnehmer durch⸗ schnittlich beschäftigten, folgendes Bild:

Von 100 Bezeichnung e“ Vertragsbrüchigen der landwirtschaftlichen vertrags⸗ wurden wurden

Arbeitnehmer brüchig angezeigt bestraft

1907 1908 1907 1908 1907 1908

A. Einheimische: Unverheir. Gesinde, männlich. 23. 30 38 16 23 8 8 weiblich 15 16 11 9 Arbeiter in festem Jahres⸗ 4 25 25 18 13 eeeeeeee¹ 40 13 4 8

im ganzen . .11 28 19

B. Ausländische: v. 44 38 86 114*4* 15 19 Ruthenen, Ungarn usw.. .64 27

im ganzen . . 31 15 22 3 Getkam tahk ..10 22 24 8

Hiernach wurden also in jedem der beiden Jahre von 100 in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitern durchschnittlich 15 kontraktbrüchig. Der größere Anteil entfällt dabei allerdings auf die ausländischen Arbeiter, von denen rund ½ die übernommenen Vertragspflichten nicht achtete, während von den einheimischen Ar⸗ beitern jeder zehnte Mann sich über seinen Arbeitskontrakt hinweg⸗ setzen zu können glaubte. Von je 100 Kontraktbrechern wurden aber regelmäßig nur rund 23 zur Anzeige gebracht und von diesen schließlich auch nur 8 bestraft. Der große Arbeitermangel im Jahre 1907 wird übrigens deutlich illustriert durch die Differenz der in den beiden Jahren beschäftigten Arbeiter von rund 1200 Personen.

Vergleicht man beide Tabellen, so zeigt sich übereinstimmend eine Verminderung der Vertragsbrüche der einheimischen Arbeitnehmer im Jahre 1908 dem Jahre 1907 gegenüber. Diese Uebereinstimmung der Tabellen ist um so wertvoller, als beide auf verschiedenem Wege gewonnen sind. Am erheblichsten ist nach der ersten Tabelle der Rück⸗ gang der Vertragsbruchszahl bei den freien einheimischen Arbeitern, d. h. also bei denjenigen Arbeitern, deren ganzes Arbeitsverhältnis am stärksten von der jeweiligen Konjunktur auf dem Arbeitsmarkte be⸗ troffen wird, er beträgt bei diesen 58 %; dann folgen die einheimischen festen Arbeiter und das Gesinde mit einem Rückgange um 32 bezw. 25 %. Nach der zweiten Tabelle ist die Prozentzahl der Vertrags⸗ brüchigen unter den freien einheimischen Arbeitern und dem weiblichen Gesinde im Jahre 1908 gegen das Vorjahr um 6, unter dem männ⸗ lichen Gesinde um 3 gesunken, die der vertragsbrüchigen festen ein⸗ heimischen Arbeiter dieselbe wie im Vorjahre geblieben.

Für die ausländischen Arbeitnehmer in ihrer Gesamtheit zeigt die erste Tabelle ein Sinken der Vertragsbrüche gegen 1907 um 18 %. Hierbei sei bemerkt, daß im Jahre 1908 etwa 16 000 Aus⸗ länder in der Landwirtschaft Westpreußens Beschäftigung gefunden haben. Die zweite Tabelle läßt dagegen nur bei den Polen ein Herabgehen der Vertragsbruchszahl, im ganzen dagegen ein Steigen erkennen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Zahl der von den Be⸗ richterstattern beschäftigten ausländischen Arbeiter verhältnismäßig gering gewesen ist. Mit Rücksicht hierauf ist der zweiten Labelle nicht die gleiche Bedeutung beizumessen, wie der ersten Tabelle, die sich auf die Berichte fast aller Poltzeibehörden Westpreußens gründet. Man kann daher sagen, daß auch die Zahl der Ver⸗ der ausländischen Arbeitnehmer gegen 1907 geringer ge⸗

orden ist.

Die gewiß erfreuliche Abnahme der Zabl der Vertragsbrüche der einheimischen und der fremdländischen Arbeitnehmer dürfte auf das schärfere Vorgehen der Behörden, bei den fremdländischen Arbeit⸗ nehmern auch besonders auf die zwangsweise Legitimierung durch die Grenzämter der Feldarbeiterzentrale, und vor allem auf die infolge des allgemeinen Konjunkturrückganges im Jahre 1908 verminderte Gelegenheit zum anderweitigen Unterkommen zurückzuführen sein. Nichtsdestoweniger ist die Zahl der Vertragsbrüche in Westpreußen, wie beide Tabellen übereinstimmend zeigen, immer noch außerordent⸗ lich hoch. Dabei ist zu beachten, daß jedenfalls in der ersten Tabelle bei weitem nicht alle Vertragsbrüche nachgewiesen sein werden, daß Aee dort mitgeteilten Zahlen hinter der Wirklichkeit noch zurück⸗

eiben. 1

Zur Arbeiterbewegung.

Die Gesamtaussperrung der Schlosser Groß⸗Berlins

vgl. Nr. 183 d. Bl.) ist am Sonnabenabend in Kraft getreten. ie schon berichtet, hatte die Arbeltgeberorganisation der Schlossereien die Aussperrung für den Fall angekündigt, daß von den Arbeitnehmer⸗ vVIZ nicht die Streiks aufgehoben werden. Der Metall⸗ arbeiterverband war, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, aufgefordert worden, bis Freitagabend dem Arbeitgeberverband seine Ent⸗ scheicdung hierüber mitzuteilen. Die Vertreter des Metall⸗ arbeiterverbandes erklärten sich in einer Konferenz mit den Arbeitgebervertretern zwar bereit, am Montag in neue Verhandlungen einzutreten, wenn die Aussperrung unierbleibe, sie wollten aber auf

eine Aufhebung der Streiks nicht eingehen. Eine Vertrauensmänner⸗ versammlung der Schlosser, die am Freitagabend stattfand, war gleich⸗ falls gegen die Aufhebung der Streiks. Bis Sonnabendvormittag war dem Vorstand des utzverbandes der Schlossereien keine Antwort des Metallarbeiterver andes zugegangen. Die Arbeitgeberorgani⸗ sation hat daraufhin ihre Mitglieder aufgefordert, dem letzten Ver⸗ sammlungsbeschluß entsprechend, Sonnabend sämtliche im Stunden⸗ lohn beschäftigten Schlosser auszusperren, neue Akkorde nicht mehr auszugeben und nach Fertigstellung der laufenden Akkordarbeiten auch die im Akkord arbeitenden Schlosser zu entlassen. Für die Aus⸗ lpfcnung kommen etwa 700 Betriebe in Frage, die rund 5000 Schlosser es gen.

Die Versammlung der ausständigen städtischen Arbeiter in Kiel (vgl. Nr. 184 d. Bl.) hat zwar, wie schon emeldet, die Bedingungen des Püge gans abgelehnt, aber die Verhandlungen werden fortgesetzt. Der zuständige Dezernent Stadtrat Freyse empfing, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, eine Abordnung der Ausständigen, die dem Magistrat Gegenvorschläge zur Prüfung vorlegte. Die Arbeiter wünschen die Achtstundenschicht vom 1. April 1910 an für Ofenarbeiter, Brücken⸗ leute und Kesselheizer, eine Neuregelung der Lohnverhältnisse der städtischen Arbeiter auf der Grundlage eines Mindestlohns von 4 ℳ, die Wiedereinstellung der alten Arbeiter in die alterworbenen Rechte und sonstigen Verßünftigungen nach dem Dienstalter, sobald die frühere Arbeiterschaft den Ausstand öffentlich als erledigt erklärt.

Aus Hamburg wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß die Elbe⸗ schiffahrtsgesellschaften beschlossen, auf die weitgehenden Forde⸗ rungen der Angestellten nicht einzugehen. Falls bezüglich der Sonntagsarbeit und der Ueberstunden nicht nachgegeben wird, erscheint ein Ausstand unvermeidlich.

In Mecheln ist, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphiert wird, ein Lohnstreit ausgebrochen. Die Fabrikanten haben 3200 Arbeiter ausgesperrt. Da nur 1300 Arbeiter den Gewerkschaften ange⸗ hören, dürfte auch dort bald ein großer Notstand eintreten, da vorerst keine Aussicht auf Einigung vorhanden ist.

Wum allgemeinen Ausstand in Schweden (vgl. Nr. 185 d. Bl.) berichtet „W. T. B.“, die Regterung habe am 7. d. M. einen Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer ge⸗ richtet, worin sie die Parteien nachdrücklichst zum Frieden mahnt. Der Aufruf erinnert an die erfolgreiche Friedens⸗ vermittlung seitens der Regierung im vorigen Fahre Damals habe man hoffen können, daß sich das Verhältnis zwischen Arbeit⸗ sabern und Arbeitnehmern allmählich ruhiger gestalten würde. Ver⸗ ältnismäßig unbedeutende Streitpunkte hätten aber bereits nach so kurzer Zeit erst eine Reihe von Arbeitseinstellungen, diese dann trotz der Vermittelungsbeksuche seitens des Staates den gegenwärtigen schweren Konflikt zur Folge gehabt. Die Re⸗ gierung halte es aber auch jetzt noch für ihre Pflicht, an beide Parteien ernstliche Mahnungen zu richten Der Bruch feier⸗ licher Vereinharungen sei von beiden Seiten gebilligt worden, noch immer versuche man, weitere Kreise dazu zu verkeiten, die Ab⸗ machungen zu übertreten. Unter solchen Rechtsbeugungen leide das allgemeine Rechtsbewußtsein, und das ganze Erwerbsleben und das Verhältnis der Arbeitgeber zu den Arbeitnehmern würden hierdurch so sehr geschädigt, daß es vieler Jahre bedürfen würde, um es wieder zu bessern. Daher sei die Regierung fest ent⸗ schlossen, die öffentliche Ordnung mit allen gesetzlichen Mitteln zu schützen. Beide Parteien wiesen die Vermittlung der Regierung zurück, jede wolle den Kampf auf eigene Faut durchkämpfen. Darüber dürfe man aber nicht vergessen, daß, wenn jetzt während des Kampfes die verbindlichen Vereinbarungen mit Füßen ge⸗ treten würden, jede Verhandlung und jeder ehrliche Friedensschluß bedeutend erschwert würden. Die Eisenbahndirektion in Stock⸗ holm teilt mit, daß der Zugverkehr von heute, Montag, ab auf 15 Züge täglich beschränkt werden wird. Heute abend werden die Typographen sämtlicher Städte Schwedens, mit Ausnahme von Vexiö und Wisby, die Arbeit einstellen. Dagegen erklärten die Arbeiter der Stockholmer Eiswerke, den in einer Versammlung am Freitag gefaßten Ausstandsbeschluß für ungültig, weil verschiedene fremde Personen an der Versammlung teilgenommen haben, und beschlossen, den Eistransport am Dienstag im vollen Umfang wiederaufzunehmen. Ebenso beschlossen die Arbeiter der größten Fabriken von Norrköping und 400 Arbeiter der Eisen⸗ werke von Gefle, die Arbeit wiederaufzunehmen. Auch die Stockholmer b wollte den Betrieb heute in beschränktem Umfange wiederaufnehmen.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Wohlfahrtspflege.

Die Fürsorge für Arbeitslose hat für manche groß⸗ städtische Gemeinwesen bereits große Opfer gefordert. Weil auch in dieser Frage die Verhältnisse sehr verschieden liegen, ist es schwer, vielleicht unmöglich, für eine Versicherung gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit ein System zu finden, das sich als ein allgemein empfehlenswertes bezeichnen ließe. Die meisten Nachahmungen hat das sogenannte „Genter System“ gefunden, und in Deutschland sind es besonders die Städte Straßburg und Cöln, die ver⸗ hältnismäßig ünstige Erfahrungen mit ihrer kommunalen Arbeitslosenversicherung gemacht haben. Nicht ohne Nutzen ist es, aus einem Bericht der „Kölnischen Zeitung“ aus Düsseldorf vom 16. Juli d. J. etwas über den Verlauf der dort eingeführten Fürsorge für Arbeitslose zu erfahren. Es wird da ge⸗ legentlich der Besprechung des bereits für 1910 vorliegenden Haus⸗ haltsplans u. a. folgendes mitgeteilt: Eine außerordentlich hohe unregelmäßige Ausgabe hat im letzten Haushaltsjahre die Arbeits⸗ losenbeschäftigung verursacht. Zu dieser Angelegenheit sind den Stadtverordneten zwei Vorlagen des Statistischen Amts zu⸗ gegangen, die eine über Arbeitslosenbeschäftigung, die andere über Arbeitslosenversicherung. Die Gesamtkosten, die der Stadt Düsseldorf im letzten Winter erwachsen sind, belaufen sich auf 498 522 oder rund eine halbe Million, gegen 138 677 im Winter 1907/08. Zieht man in Betracht, was die Ausführung der geleisteten Arbeiten durch normale Arbeiter statt durch Arbeitslose gekostet hätte, so ergibt sich bei der halben Million Gesamtkosten ein reiner Verlust von 200 000 ℳ. Die halbe Million Kosten für die Arbeits⸗ losenbeschäftigung macht nicht weniger als 10 % des staat⸗ lichen Einkommensteuersomlls des Jahres 1908 für Düsseldorf aus. Der den Stadtverordneten erstattete Bericht über Arbeits⸗ losenbeschäftigung kommt zu dem Schluß: „Angesichts dieser hohen Beträge und der Unsicherheit, die durch derartige außerordentliche Arbeiten in die städtische Finanzgebarung kommt, ferner angesichts der mit der häufigen Durchführung der Arbeitslosenbeschäftigung im bis⸗ herigen Stile verbundenen moralischen Bedenken (vor allem Minderung des Selbstverantwortlichkeitsgefühls in der Arbeiterschaft) und vor allem aus sozialpolitischen Erwägungen heraus drängt sich von selbst der Wunsch auf, diese unregelmäßigen winterlichen Arbeits⸗ losenbeschäftigungen durch eine dauernde Arbeitslosenversicherung zu ersetzen. Ihre maßgebenden Grundsätze müßten allerdings sein: 1) Beitritts⸗ und Beitragszwang für alle in Ffage kommenden Per⸗ sonen, 2) Gewährung in erster Linie von Arbeit und erst in zweiter Linie von Geldunterstützung.’ Der zweite Bericht untersucht dann die Einrichtung und die Wirkungen der im Inlande und im Auslande bestehenden Arbeitslosenversicherungen und empfiehlt den Stadt⸗ verordneten folgenden Beschlußantrag: „Die Stadltverordnetenver⸗ sammlung ersucht die Lersssleg. durch Bericht an die bgrgesöc⸗ Behörde und auf ihr sonst geeignet eöthess Weise den Erlaß eines Reichsgesetzes zu betreiben, das den Gemeinden das Recht zur Einrichtung kommunaler Arbeitslosenversicherungskassen mit Beitritts⸗ zwang für die in Frage kommenden, im Gesetze selbst noch näher zu bestimmenden Personengruppen verleiht.“ Ueber diesen Antrag werden die Stadtverordneten demnächst beschließen.

Die Regelung der Sonntagsruhr in Handel und Ge⸗ werbe ist eine wichtige soziale Frage, deren Lösung um so schwieriger erscheint, als sich hier die schärfsten Gegensätze gegenüberstehen. Charakteristisch in dieser Beziehung sind die Beschiaffe weier großer Korporationen in Handel und Gewerbe, und zwar des Ersten deutschen Binnenschiffahrtstages, der Ende Mai d. J. in Berlin stattfand, und der fast gleichzeitig in Eisenach abgehaltenen General⸗ versammlung des Deutschen Verbandes kaufmännischer Vereine. Erstgenannter S ee der, obgleich der Verband vorwiegend Inter⸗ essenten der Binnenschiffahrt vereinigt, auch von Vertretern der großen atlantischen Schiffahrtslinien besucht war, faßte über die Frage der Einführung einer gesetzlichen Sonntagsruhe und einer Marximalarbeitszeit für die Binnenschiffahrt, nachdem Schiffahrts⸗ direktor Hersch (Hamburg) über diesen Gegenstand referirt hatte, ein⸗ stimmig folgende Resolution: „Der Erste deutsche Binnenschiffahrtstag stellt fest, daß die bisherigen amtlichen Erhebungen überdie Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt nirgendwo eine Schädigung der Gesundheit der von ihr beschäftigten Angestellten infolge der Dauer der Beschäftigung ergeben haben. Andererseits lassen die bisherigen Erhebungen über vielfache Aeußerungen der maßgebenden wirtschaftlichen Körperschaften mit Sicher⸗ heit were Belastung nicht nur der Binnen⸗ und Seeschiffahrt, sondern auch der mit dieser verbundenen Kreise von Handel und In⸗ dustrie befürchten. Er erklärt dahber, daß die Vorbedingungen fehlen, um eine reichs⸗ oder landesgesetzliche oder polizeiliche Regelung oder Festlegung der Sonntagsnacht⸗ oder Mindestruhe bezw. Einführung eines Maximalarbeitstags zu rechtfertigen oder zu begründen. Er be⸗ schließt gleichzeitig, Bundesrat und Reichstag zu ersuchen, im Interesse der Beruhigung der ohnehin schwer um ihre Existenz ringenden Binnen⸗ schiffahrt von weiterer Erhebung über die Arbeitsverhältnisse und einer gesetzlichen Regelung der Arbeits⸗ und Sonntagsruhe in der Binnen⸗ schiffahrt endgültig abzusehen. Dagegen fanden die einschlägigen Sünsche der verbundenen deutschen kaufmännischen Vereine folgenden einstimmigen Ausdruck: „Der Verband steht gemäß seinen früheren Be⸗ Aafges auf dem Standpunkt, daß durch Reschsgesetz ein voll⸗ tändiges Verbot der Sonntagsbeschäftigung in Handel und Gewerbe zu erstreben ist. Für den Fall, daß ein vollständiges Verbot heute noch nicht erreicht werden kann, sieht der Verband in der vorgeschlagenen Differenzierung lediglich ein Uebergangsstadium, erwartet jedoch, daß bereits jetzt allen großen und mittleren Plätzen sowie deren Vororten die vollständige Sonntagsruhe unbedingt ge⸗ sichert werde. Er verlangt weiter reichsgesetzliche Festlegung des Acht⸗ uhrladenschlusses, eine Beschränkung der Arbeitszeit in den Kontoren auf höchstens 9 Stunden, Mindestruhe von 12 Stunden und Zu⸗ lässigkeit von Ueberarbeit an höchstens 40 Tagen.“

Literatur.

Die neuen Reichssteuergesetze vom 15. Juli 1909, von denen bekanntlich mehrere Teile, z. B. die Novellen über die Tabak⸗, die Zigaretten⸗ und die Schaumweinsteuer, über die Erhöhung des Effektenstempels und den neuen Talonstempel, bereits am 1. August d. J. in Kraft getreten, sind alsbald nach Veröffentlichung im Reichs⸗ gesetzblatt in der C. H. Beckschen Verlagsbuchhandlung (Oskar Bech), München, in einer Textausgabe mit ausführlichem Sachregister er⸗ schienen, die das gange Material der neuen CF; in übersicht⸗ licher Anordnung vereinigt und nicht nur die Abänderungsgesetze enthält, sondern auch den vollständigen Wortlaut der g bietet, wie er künftig gelten wird. Die handliche Ausgabe (VI, 299 Seiten; geb. 2 ℳ) enthält folgende Gesetze: 9) das Gesetz über die Aenderung im Finanzwesen, 2/3) das Tabak⸗ und das Zigarettensteuergesetz, 4) das Brausteuer⸗

esetz, 5) das Branntweinsteuergesetz, 6) das Schaumwein⸗

sN. Ee sämtlich in der künftig geltenden Fassung, 7) das Reichsstempelgesetz (mit den Novellen über die Erhöhung des Kuxen⸗ und Effektenstempels, über den neuen Talon⸗, Scheck⸗ und Grundstücksübertragungsstempel und über die Abänderung des Fahr⸗ kartenstempels), 8) das ech⸗ elstempelgesetz in neuer Fassung ne⸗ 9/10) das neue Leuchtmittel⸗ und Zündwarensteuer⸗ gesetz.

K. Zeschichte des deutschen Beamtentums. Von Professor Dr. Albert Lotz, Fegereaent in Münster. Mit Buchschmuck und zahlreichen kulturhistorischen Abbildungen versehen von Julius Schlattmann und Ernst Strach. R. von Deckers Verlag, Berlin. Geb. 20 ℳ. Nach dem Erscheinen der 9. und 10. Lieferung liegt dieses Werk abgeschlossen vor. Es wird darin auf der Grundlage der vorhandenen Literatur, namentlich der Acta Borussica, der Schriften Gustav von Schmollers, dessen Schüler der Autor war, Adolf Stölzels, Ernst von Meiers, Eduard Rosenthals u. a. sowie auf Grund eigener Forschungen des Verfassers eine erschöpfende wisensceftiche ar⸗ stellung der Geschichte des deutschen Beamtentums seit dem Aufkommen der Landeshoheit bis zur Gegenwart gegeben. Dabei unterscheidet der Verfasser vier Perioden der elcdieötlichen Entwicklung: I. die Zeit vom Aufkommen der Landeshoheit bis zum Westfälischen Frieden, II. die Feit vom Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des alten deutschen

eichs (Epoche der Herausbildung des Staatsbeamtentums), III. die Periode vom Untergang des alten bis zur Aufrichtung des neuen Deutschen Reichs und IV. das dtt. Beamtentum seit der Gründung des deutschen Bundesstaats im Reich und in den größeren Gliedstaaten. Besonders in dem Abschnitt über die ersten drei Epochen der bedeutsamen, im allgemeinen auch in der gebildeten Welt wenig bekannten Entwicklung des deutschen Beamtentums als des Trägers des Kulturfortschritts der vergangenen Jahrhunderte bietet das Werk ein hohes kulturgeschichtliches Interesse. Zahlreiche Abbildungen und Kunstbeilagen, deren geschichtlicher und künstlerischer Wert mit der Würde der Darstellung wetteifert, dienen nicht nur zur Belebung des Textes, sondern machen die Leser auch mit den hervor⸗ ragendsten Personen, den Amtshandlungen, den historischen Stätten und den Gepflogenheiten der verschiedenen Epochen bekannt.

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neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelmstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Leitfaden für Polizeibeamte in Frage⸗ und Antwort⸗ form. Von E. Gaißert. Mit 9 Textfiguren. Gebdn. 2 ℳ. Berlin N. 24, Monbijouplatz 3. Julius Springer.

Die Zivilprozeßordnung in der vom 1. April 1910 ab geltenden Fassung, unter Beifügung des bis dahin geltenden Textes und der übrigen Bestimmungen der Novelle vom 1. Juni 1909 erläutert durch die Rechtsprechung ꝛc. von Dr. Otto Warmeyer. 2. Aufl. Gebdn. 7 ℳ. Leipzig, Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Arthur Roßberg.

Die Preußische Besoldungsordnung vom 26. Mai 1909 nebst der Nachweisung über die Dienstbezüge der diätarisch be⸗ schäftigten Beamten, den Gesetzen, betreffend Wohnungsgeldzuschuß und Kommunalsteuerprivileg sowie den Vorschriften über die Anrechnung von Militärdienst auf das Besoldungs⸗ dienstalter. 0,80 ℳ. Berlin SW. 19, Jerusalemerstr. 56. R. von Deckers Verlag, G. Schenck.

Loand⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand in Rußland.

Das Kaiserliche Konsulat in Kowno berichtet unterm 4. d. M.: Nach den vom statistischen Zentralkomitee zusammengestellten Nach⸗ richten der Ortsbehörden war der Saatenstand des Winter⸗ und Sommergetreides am 15. Juli in den Gouvernements Kowno, Wilna und Grodno befriedigend. Nach diesem Zeitpunkt sind in einzelnen Bezirken jedoch vereinzelte starke Hagelschauer niedergegangen, welche die Saaten so vonstcndiß vernichtet haben, daß die niedergelegte Frucht nur noch als Viehfutter verwendet wird.

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