1909 / 201 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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mann in Coesfeld, klagt gegen den Metzger Werner Niemerg, früher in Coesfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter von der Klägerin deren Besitzung, Münsterstraße Nr. 16 zu Coesfeld, für den jährlichen Mietzins von 750 gemietet habe und mit der Rate für die Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober 1908 mit 375 im Rückstande sei, mit dem Antrage, der Klägerin 300 nebst 4 % Zinsen von 187,50 seit 1. Juli 1908 und von 112,50 seit 1. Oktober 1908 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗

schen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗

sche Amtsgericht in Coesfeld auf den 11. No⸗

ember 1909, Vormittags 9 Uhr. 88

wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Coesfeld, den 21. August 1909.

Stroetmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [46705] Oeffentliche Zustellung. Die Witwe Auguste Doblum in Elbing, Gruben⸗ hagen 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lazar in Elbing, klagt gegen den Bäckermeister Ferdinand Lenuweit, früher in Elbing, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, der Beklagte sei Eigentümer des Grundstücks Elbing I Nr. 461 Band XVII Blatt Nr. 385; im Grundbuche dieses Grundstücks stehe in Abteilung III Nr. 16 für die Klägerin eine Hypothek von 3000 nebst 5 % Zinsen, zahlbar in vierteljährlichen Nachtragsraten, und nach ercläßriner Kündigung rückzahlbar, für ein von der Klägerin in gleicher Höhe gewährtes Dar⸗ lehen eingetragen; die Hypothek sei dem Beklagten am 1. April 1909 zur Rückzahlung gekündigt worden, die Rückzahlung des Kapitals sei noch nicht erfolgt; der Beklagte verschulde ferner die Zinsen für die Zeit seit dem 1. April 1909, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1) an die Klägerin 5 % Zinsen von 3000 seit dem 1. April bis 1. Juli 1909 sowie am 1. Oktober 1909: 3000 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli bis 1. Oktober 1909 zu zahlen; 2) wegen dieser Forde⸗ rungen die Zwangsvollstreckung in das ihm gehörige Grundstück Elbing I Nr. 461 zu dulden, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

eits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen

andgerichts in Elbing auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2. O. 408. 09.

Elbing, den 23. August 1909.

Dubinski, Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts.

[46686] Oeffentliche Zustellung.

Die Höchster Möbel⸗Industrie G. m. b. H., In⸗ haber J. Burkhardt, E. Passold, K. Schwarz und A. Schwarz zu Höchst a. M., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Hassel und Dr. Jung in Frankfurt a. M., klagt gegen den A. Zimmer⸗ mann, früher zu Frankfurt a. M., Habsburger⸗ allee 19, jetzt unbekannt wo abwesend, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte Akzeptant des Wechsels de dato Höchst a. M., den 3. Juli 1909, über 250 sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 250 nebst 6 % Zinsen seit 4. August 1909 und 7,40 Wechselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abt. 46, in Frankfurt a. M. auf den 20. Dezember 1909, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 22, Hauptgebäude. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 46 D 101/09.

Frankfurt a. M., den 21. August 1909. Der Gerichtsschreiber 89 rNh Amtsgerichts.

[46688] Oeffentliche Zustellung.

Die National Registrier Kassen Gesellschaft m. b. H., vertreten durch ihren Geschäftsführer Wark, in Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 143, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bruno Saenger und Dr. Goldstrom in Berlin, Königstraße Nr. 38, klagt egen 1) Ernst Schmidt, 2) dessen Ehefrau, beide frlber in Wanne, jest in Amerika wohnhaft, unter der Behauptung, daß die Beklagten der Klägerin für eine National Registrierkasse die Summe von 100 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver⸗ urteilen, darin zu willigen, daß von dem zur Sache H. J. 1934 (Spezialmanual Band 174 Seite 207) bei der Königlichen Regierungshauptkasse zu Arns⸗ berg hinterlegten Betrage von 2141,78 der Be⸗ trag von 100 an die Klägerin ausgezahlt wird. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Gelsenkirchen auf den 15. De⸗ zember 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“

Gelsenkirchen, den 14. Juli 1909.

Sauer, 11“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46702]2 Oeffentliche Zustellung.

Die Ostbaak für Handel und Gewerbe in FlF. Aktiengesellschaft, Prozeßbevollmächtigte: echts⸗ anwälte Justizrat A. und W. Herzfeld in Halle a. S., klagt gegen den Landwirt J. Klemm in Hecfarcde⸗ dann in Charlottenburg, jetzt unbekannten

ufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 25. März 1909 über 1228,64 ℳ, fällig am 2. Juli 1909, zahlbar: Reichsbankstelle Halle a. S., falls für die Ostbank: bei der Bank für Handel und Industrie, Filiale Halle a. S., und der Protesturkunde vom 3. Juli 19 9 mit dem Antrage, den Beklagten als Gesamtschuldner mit der am 28. Juli 1909 bereits verurteilten Firma Pietsch u. Jädtke in Köaigsthal bei Johanrisberg (O. Pr.) zu verurteilen, an die Klägerin 1228,64 nebst 6 % Zinsen seit dem 3. Juli 1909 und 19,10 Wichselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts zu Halle a. S. auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S, den 23. August 1909

Steingrüber, Ldger.⸗Assist., als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46451] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In Sachen Stäb, Leonhard und Katharina, Oekonomenseheleute in Pfuhl, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Rauh in Memmingen, gegen Preßmar, Martin, in Donursville (Nordamerika), Preßmar, Katharina und Magvdalena, ledig, volljährig, letztere beide früher in Mannheim, nun unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte, wegen Löschung, hat das Kgl. Land⸗

ericht Memmingen Zivilkammer die öffent⸗ iche Zustellung der Klageschrift des Rechtsanwalts Rauh dahier vom 9. Juni 1909 bewilligt. Zur Verhandlung in dieser Sache ist Termin anberaumt auf Mittwoch, 24. November 1909, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale Nr. 34 des Kgl. Landgerichts Memmingen. Zu diesem Termine ladet der klägerische Anwalt die Mitbeklagten Katha⸗ rina und Magdalena Preßmar mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Vertreter wird den in der Klage vom 9. Juni 1909 enthaltenen Antrag stellen, dahin gehend: Kgl. Landgericht Memmingen wolle erkennen: I. Die Beklagten werden verurteilt, in die Löschung der zu ihren Gunsten auf dem An⸗ wesen der Kläger Haus⸗Nr. 7 in Pfuhl, bestehend aus Plan⸗Nr. 568, 758 a, b, 868, 961, 1349, 2313 a, b, 25a u. b der Steuergemeinde Pfuhl nebst Gemeinderecht und eingetragen im Hypothekenbuch für Pfuhl Bd. X S. 429, sowie auf dem Grund⸗ stück Plan Nr. 182 ½ der Steuergemeinde Pfuhl des Oekonomen Christian Diepold in Pfuhl, eingetragen im Hypothekenbuche für Pfuhl Bd. X S. 4834, ein⸗ getragenen Muttergüter, Ausfertigungsansprüche und Wohnungsrecht einzuwilligen, und zwar: a. Martin Preßmar, b. c. Katharina und Magdalena Preßmar in die Löschung der für jede der beiden eingetragenen je 300 Muttergut, 400 Ausfertigungsansprüche und je des Wohnungsrechtes im jährlichen Anschlag von je 20 ℳ. II. Die Beklagten haben samtver⸗ bindlich die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der bisher erwachsenen außergerichtlichen Mahn⸗ und Recherchekosten im Betrag von 10 50 zu be⸗ zahlen. III. Das Urteil wird gegen Sicherheits⸗ leistung für vorkäufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die z. Zt. aufenthaltsunbekannten Beklagten Katharina und Magdalena Preßmar wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Memmingen, den 21. August 1909.

Gerichstschreiberei des Kgl. Landgerichts. (L. S.) ozart, Kgl. Sekretär.

[46706 Oeffentliche Zustellung.

Die Bierbrauerei Mérot frèöres zu Fentsch, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Fitzau in Dieden⸗ hofen, klagt gegen den früheren Gastwirt Renoir und dessen Ehefrau, Angelika geb. Düval, früher in Oetringen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr die Beklagten für auf Be⸗ stellung gelieferte Waren den Betrag von 343,46 verschulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung dieses Betrages nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Fälligkeit 30. Juli 1909 kostenfällig zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheit für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 25. November 1909, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 23. August 1909.

Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[46447] Oeffentliche Zustellung.

1) Der Geheimsekretär im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten Armin Franke in Wilmersdorf bei Berlin, 2) der Hotelbesitzer Karl Franke in Berlin, Königgrätzerstraße, 3) Frau Buchdruckereibesitzer Marie Lieferenz, geborene Franke, in Teuchern, im Beistande ihres Ehemanns, des Buchdruckereibesitzers Otto Lieferenz in Teuchern, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ Urat Dr. Sturm in Naumburg a. S., klagen gegen den Gasthofsbesitzer Heinrich Lätsch in Teuchern unter der Behauptung, Beklagter habe die am 1. April 1909 fällig gewesenen Zinsen der im Grund⸗ buch von Teuchern Band IX Blatt 373 komb. Ab⸗ teilung III Nr. 8 eingetragenen Hypothek von 5000 nicht pünktlich gezahlt, mit dem Antrage, 1) den Be⸗ klagten kostenpflichtia zu verurteilen, an die Kläger fünftausend (5000) Mark zu zahlen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung, insbesondere der Zwangs⸗ vollstreckang in den im Grundbuche von Teuchern Band IX Blatt 373 komb. verzeichneten Grundbesitz, 2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Be⸗ klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 9. Oktober 1909, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Naumburg a. S., den 20. August 1909.

Francke, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46701] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. 7939. Der Kläger Albert Eichin, Wirt zum Rheinischen Hof in Offeaburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Günzburger hier, klagt gegen den Privatier Josef Schwab in Mühlenbach (Kinzig⸗ thal), zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger I. für die Zeit vom 1. Januar bis 15. August 1908 für Logis, Mittagessen den Gesamtbetrag von 227 ℳ, II. aus weiterer Zehrung aus den Monaten Januar bis Juli 1908 den Gesamtbetrag von 259 15 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 486 15 nebst 4 % Zins vom Klagzustellungstage. Der kläg. Vertreter ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Gr. Landgerichts in Offenburg auf Freitag, den 5. November 1909, Vormitt. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Offenburg, den 23. August 1909.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts: (Unterschrift).

14“

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[46499] Bekanntmachung.

3100 t abgängige Schienen, Sellen ꝛc. sollen öffentlich verkauft werden. Termin dafür ist auf den 9. September 1909, Vormittags 11 ½ Uhr, festgeseßt und sind mit entsprechender Aufschrift versehene An⸗

eebote bis zu diesem Zeitpunkte, verschlossen und porto⸗ rei, an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 21 Tage.

Die Verkaufsunterlagen liegen in unserem Rechnungs⸗ bureau, Zimmer 14 unseres Verwaltungsgebäudes zu Saarbrücken 2 (Bahnhof), aus und werden gegen

ostfreie Einsendung von einer Mark (in bar, nicht 3 vom Rechnungsbureau abgegeben. Saarbrücken, den 21. August 1909. Königliche Eisenbahndirektion.

111111““

5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

[46620] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von 1 300 000 ℳ, in Buchstaben „Einer Million dreihunderttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung von Straßen⸗ und Schulbauten, zur Erweiterung der Kanalisations⸗ anlagen sowie der Gas⸗ und Wasserleitungen, zum Umbau des Ofen⸗ und Kesselhauses der Gasanstalt, zum Bau einer Markthalle und eines Volksbrause⸗ bades, zur Herstellung einer Kläranlage und zur Ein⸗ richtung von Bedürfnisanstalten sowie zu sonstigen baulichen Veränderungen und Neueinrichtungen auf der Saalburgwirtschaft, zur Erschließung von Bau⸗ gelände, zur Dotierung des Grunderwerbsfonds und des Betriebsfonds der Stadtkasse, zu Um⸗ und Er⸗ weiterungsbauten im Bereiche der Kur⸗ und Bade⸗ verwaltung und zur Deckung von Mehrausgaben der Anleihe vom Jahre 1902.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung jähr⸗ lich wenigstens mit 2 ½ % des Kapitals, unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen, halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe zu tilgen, daß die erstmalige Tilgung spätestens am. 1. Juli 1910 erfolgt. Der Stadt steht jedoch das Recht zu, bis zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgungsraten nebst deren Zinsen und Zinseszinsen zu einem der Aufsicht des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten in Wiesbaden unterworfenen Fonds an⸗ zusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen zu verwenden ist.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 7. August 1909. 2

Der Ddaih E Minister des Innern. In Vertretung:

n Vertretung: Holtz. M. d. J. IV. b. 5173.

Michaelis

F.⸗M. I. 13 661. II. 10 044.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Schuldverschreibung

der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe... te

Ausgabe, Buchstabe I;..Kber

Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit erhgcss. Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom ten August 1909 ((Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom.... ten . 1909).

In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigten Beschlusses der städtischen Körperschaften vom 7. und 11. Mai 1909 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 300 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Homburg v. d. Höhe durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist b

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe getilgt, daß die erst⸗ malige Tilgung spätestens am 1. Juli 1910 erfolgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2 ½ % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Der Stadt steht jedoch das Recht zu, bis zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgungsraten nebst deren Zinsen und Zinses⸗ zinsen zu einem der Aussicht des Königlichen Re⸗ gierungspräsidenten in Wiesbaden unterworfenen Fonds anzusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuldverschreibungen zu verwenden ist.

Die Auslosung geschieht im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt indessen das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungestocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge saagn⸗- des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und

8

Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ blatte der Königlichen Regierung zu Wiesbaden und in dem Kreisblatt für den Obertaunuskreis. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt eemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, o wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

1 zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am unb heute an gerechnet, mit verzinst.

Die Auszahlung der Fünlen und des Feess er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗

ereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗

böcjen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Vinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem

Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei-

bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an.

Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung

des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab⸗ handen gekommener oder vernichteter Schuldver⸗ schreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magi⸗ strate zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die ge⸗ richtliche e eh nach dem Ablaufe der Füs erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier

ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres auszugeben; die ferneren Zinsscheine werden für w.. jährliche Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrate der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Üvesei e. aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

omburg vor der Höhe, den .. ten 8 Stadtsiegel.) Der Magistrat. (Unterschriften des vdeveees gn. und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem

agistrate beauftragten Kontrollbeamten.)

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Zinsschein ...te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Hom⸗ burg vor der Höhe.. . te Ausgabe, Buchstabe . .. über zu Prozent Zinsen EEEEE““

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. .ten ab die 8 der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ... ten bis... ten

mit A bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe.

Homburg vor der Höhe, den .. ten 19 .B.

Der Magistrat.

(Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. zur Schuld⸗ verschreibung der Stadtgemeinde Homburg vor der Höhe,. te Ausgabe, Buchstabe .. . Nr.... Der Inhab über Schei Fepfhnct geoen er Inhaber dieses eines empfän eg dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschrelbung die...8 te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 19 bis 19. nebst Erneuerungsschein bei der Stadt⸗ kasse in Homburg vor der Höhe, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorleg. Homburg vor der Höhe, den. ten Der Magistrat. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.) 8 (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

[465000) Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ferveh. erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Leer im Regierungs⸗ bezirk Aurich die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von 1 645 000 ℳ, in Buchstaben

Eine Million Sechshundertfünfundvierzig Tausend Mark behufs Beschaffung der Mittel zum Ausbau des Hafens, zur Erweiterung des Gas, und Wasserwerks sowie zum Ankauf von Grundstücken.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom 1. Apr 1912 ab jährlich mit ein und einviertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu kilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Füͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

iese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. 2

Berlin, den 9. Juli 1909. 8

8 Der 111

Finanzminister. Minister des Innern. Im Auftrage: Im Auftrage: Foerster. v. Herrmann. Fin.⸗Min. II 8264.I. 11 740. Min. d. J. IV b 5029.

Provinz Hannover. Regierungsbezirk Aurich. Schuldverschreibung

der Stadt Leer,.. 88 Ausgabe, Buchstabe...

r. Iäö 8

über 8

Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Alenhäoge Er⸗

mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Füranfan und des Innern vom..

Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗

anzeiger vom.. ten B1]

In Gemäßheit der von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Aurich genehmigten Beschlüsse der städtischen Kollegien der Stadt Leer wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 645 000 ℳ, in Worten: Eine Million Sechshundertfünfundvierzig Tausend Mark, bekennen sich Magistrat und Bürgervorsteherkollegium der Stadt Leer namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von.. ℳ, welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom 1. April des Jahres 1912 ab spätestens bis zum Schlusse des Rechnungsjahres 1948 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs⸗ stock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 ¼ % des ursprünglichen Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. ¹. Die Auslosung geschieht in dem Monat 8 jeden Jahres. Vor dem 1. April 1912 kann die Anleihe abgesehen von der stattfindenden jährlichen regelmäßigen Tilgung seitens der Stadt weder ganz noch teilweise gekündigt werden. Vom 1. April 1912 ab bleibt der Stadt jedoch das Recht vorbe⸗ halten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung

zu Aurich und in den Lokalblättern der Stadt Leer.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von

Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter

Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗

schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher

Weise bekannt zu machen. Geht eins der vor⸗

bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle

von dem Magistrat mit Genehmigung des König⸗

erieresechräfibenten ein anderes Blatt be⸗ mmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine beztehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder bei den Bankhäusern ...

und zwar auch

in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins

folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gbü. insscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldber⸗ Frecang vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem

agistrat zur br. vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der . an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

ei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für Doch wird dem bisherigen Stadt besorgt alsdann die gesamte Verwaltung der welcher den Verlust hinterlegten Stadtobligationen, einschließlich Kon⸗

kraftlos erklärt werden. Inhaber von Zinsscheinen,

ber dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist trolle der Verlosung, Uebermittlung der ei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist Auf Antrag wird aus den fälligen Zinsen auch die

der Betrag der angemeldeten Zinsscheine

Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ laufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt Win hift Fäcern. Schundverschreib 1 eser uldverschreibung sind halbjähr⸗ liche Zinsscheine bis zum Schlusse des Ilhres . antgeseben⸗ die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben ferden. 9 ö Reihe von Zins⸗ einen erfolgt bei der mmereikasse der Stadt Leer oder ke den Vantbäasgerene f 8 ieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Leer, den.. ten 1b. Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters.) des Bürgervorsteher⸗ Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.) Ausgefertigt:

(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.) Provinz Hannover. Feclerungebezhet Aurich.

ein te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Leer, ... te Ausgabe, Buchstabe Nr.. . . über Prozent Zinsen über

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ... ten bis. . ten mit ö A bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder den Bankhäusern

Leer dHeit . .. E11“ Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters.) des Eöö Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser ,8* dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. rfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Hannover. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Leer, te Ausgabe, 6 Nr. über

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19..bis 19 ‧. nebst Erneuerungsschein bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder den Bankhäusern

, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Leer, den. .ten 19ö

Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters.) des Bürgervorsteher⸗ Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortführers.)

[44323]

3 ½ % Auleihe S der Stadt Frankfurt a. M. 20. Ziehung: 10. August 1909; Auszahlung: 1. Dez. 1909.

Gezogen wurden: Zu 2000 ℳ: Nr. 25 48 105 115 138 400 505 561 570 639 654 688 698 726 829 841 844 894 1003 1076 1157 1221 1241 1246 1267 1338 1356. Zu 1000 ℳ: Nr. 1408 1493 1557 1570 1573 1677 1830 1863 1943 1955 2075 2147 2162 2209 2212 2224 2233 2268 2289 2302 2310 2373 2445 2509 2609 2613 2615 2694 2793 2890 2942 3024 3123 3160 3188 3197 3291

3310 3458 3495 3518 3531 3565 3683 3700 3811 3833. Zu 500 ℳ: Nr. 3954 4031 4068 4070 4240 4386 4392 4396 4437 4537 4539 4568 4581 4585 4660 4689 4702 4742 4759 4781. Zu 200 ℳ: Nr. 4903 5051 5088 5106 5144 5178 5269 5284 5329 5400 5508 5561 5565 5622 5625 5642 5656 5657 5768 5793 5862 5887. Noch nicht eingelöst:

Aus der 18. Verlosung per 1. Dezember 1907: Nr. 317 5303.

Aus der 19. Verlosung per 1. Dezember 1908: Nr. 1238 1299 1768 2340 4124 4205 4283 4698 4824 4945 4998.

Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu den vorgenannten Auszahlungsterminen erfolgt, können gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst zu⸗

cFöͤrigen Imnsscheinen (Coupons) und Erneuerungs⸗ Pean (Talons) bei der Stadthauptkasse Frank⸗ furt a. M. erhoben werden.

Bei dieser Gelegenheit machen wir die Besitzer

von Frankfurter Stadtobligationen auf das beim Rechneiamt eingerichtete Stadtschuldbuch aufmerksam. Schuldverschreibungen der Stadt Frankfurt a. M. können unter Hinterlegung bei der Stadthauptkasse

9

in das Stadtschuldbuch eingetragen werden. Die

insen usw.

gegen Zahlung der Steuern bewirkt.

Reglerungsbezirk Aurich.

Verwaltern von Kassen⸗, Mündel⸗, Stiftungs⸗ und ähnlichem Vermögen ist die Benutzung des Stadt⸗ schuldbuchs von ganz besonderem Vorteil. Ueber den Inhalt des Schuldbuchs ist das gesamte mitwirkende Personal diensteidlich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Die Gebühr ist eine einmalige und be⸗ trägt 50 für je 1000 ℳ. Nähere Auskunft u56 Stadthauptkasse, Rathaus Nordbau, Pauls⸗

atz 9.

Frankfurt a. M., den 10. August 1909.

Magistrat. Rechneiamt. [46495] Bekanntmachung.

Auf Grund des Privilegs vom 29. Mai 1888 sind folgende Stücke der Anleihe der Stadtgemeinde Spandau IV. Ausgabe ausgelost worden:

Buchstabe A: à 500 Nr. 72 80 85 199 203 204 205 321 336 384 420 474 502 525 563 565 570 und 794.

Buchstabe B: à 200 Nr. 2 10 28 30 61 74 88 140 142 155 169 und 209.

Die Inhaber der angegebenen Anleihescheine wollen am 1. Oktober 1909 bei unserer Stadthaupt⸗ kasse Kapital nebst Zinsen gegen Rückgabe der An⸗ leihescheine in Empfang nehmen.

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf. Gleichzeitig erinnern wir an die Einlösung folgender bisher noch nicht eingelöster Stücke:

Zum 1. Oktober 1908:

Lit. A Nr. 527 à 500 ℳ.

Lit. B Nr. 309 à 200 ℳ.

Spandau, den 20. August 1909.

Der Magistrat.

[46496] Bekanntmachung.

Von der zur Erbauung des Schlachthofes und der Erweiterung der Gasanstalt aufgenommenen V. An⸗ leihe sind für das Rechnungsjahr 1909 folgende Stücke ausgelost worden:

Buchstabe A: 5 8 98 123 268 270 273 283 443 499 à 1000 ℳ;

Buchstabe B: 602 603 607 620 715 721 729 735 764 769 784 793 934 935 1025 1065 1134 1184 1231 1292 1350 à 500 ℳ;

Buchstabe C: 1427 1454 1499 1591 1610 1619 1652 1684 1749 à 200 ℳ.

Die Inhaber der angegebenen Anleihescheine wollen am 1. Oktober 1909 bei unserer Stadthaupt⸗ kasse Kapital und Zinsen gegen Rückgabe der An⸗ leihescheine in Empfang . ne s Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf.

Gleichzeitig erinnern wir an die Einlösung folgender, bisher noch nicht eingelöster Stücke:

Lit. B Nr. 1230 à 500 ℳ, 8

Lit. C Nr. 1441 u. 1592 à 200 ℳ.

Zum 1. Oktober 1907:

Lit. A Nr. 80 à 1000 ℳ,

Lit. C Nr. 1567 à 200 ℳ.

Zum 1. Oktober 190es:ͦ

Lit. A Nr. 58 à 1000 ℳ,

Lit. B Nr. 608 1274 u. 1330 à 500 ℳ.

Spandau, den 20. August 1909.

Der Magistrat.

[46498] Bekanntmachung.

Bei der heute nach Maßgabe der §§ 39 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken sowie des § 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Er⸗ richtung von Rentengütern, im Beisein eines Notars und der Abgeordneten der Provinzialvertretung statt⸗ gehabten öffentlichen Auslosung Pommerscher und Schleswig⸗Holsteinscher 3 ½ % iger Renten⸗ briefe 5 die in nachfolgendem Verzeichnisse aufge⸗ führten Nummern gezogen worden. ie werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital⸗ betrag gegen Quittung und Ruͤckgabe der ausgelosten Rentenbriefe mit den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe III Nr. 5/16 nebst Erneuerungsscheinen vom 2. Januar 1910 ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Kassenlokale, Augusta⸗ platz Nr. 5, oder bei der Königlichen Renten⸗ bankkasse zu Berlin Klosterstraße 76 1 in Empfang zu nehmen. Vom genannten Tage ab hört auch die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf.

Inhaber von ausgelosten und gekündigten Renten⸗ briefen können die einzulösenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vorschriftsmäßigen Quittung dur die Post an unsere Kasse einsenden, worauf au Verlangen die Uebersendung des Barbetrages au gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird.

Auslosung am 19. August 1909.

Auszahlung vom 2. Januar 1910 ab bei den f. h Rentenbankkassen zu Stettin und

erlin.

3 Rentenbriefe der Provinz Pommern.

. L zu 3000 37 Stück Nr. 92 186 253 305 414 479 543 929 1208 1438 1490 1500 1569 1716 1767 1788 1824 1959 2058 2160 2213 2359 2686 3145 3289 3369 3438 3509 3594 3637 3693 3707 3823 3917 4052 4350 4860.

Lit. MU m 1500 16 Stück Nr. 157 228 292 551 559 806 871 994 1125 1197 1654 1784 1829 2059 2077 2190.

Lit. Nzu 300 22 Stück Nr. 98 298 372 486 593 656 707 858 1050 1133 1146 1427 1652 1656 1701 1747 1785 1866 1872 1932 2481 2484.

Lit. O0 zu 75 21 Stück Nr. 95 112 242 270 318 361 423 494 531 596 610 681 692 707 709 760 806 874 949 953 1015.

Lit. P zu 30 18 Stück Nr. 83 96 109 128 134 188 240 245 248 280 284 289 298 333 338. 345 354 355 8

II. Rentenbriefe der Provinz Schleswig.

Holstein. 8

Lit. L zu 3000 14 Stück Nr. 34 127 172 196 317 328 415 534 541 563 666 673 833 920.

Lit. MU zu 1500 5 Stück Nr. 46 49 94 174 285.

Lit. N zu 300 12 Stück Nr. 335 345 395 407 604 656 672 693 724 727 760 771.

Lit. O zu 75 15 Stück Nr. 98 180 206 207 235 268 339 419 446 453 467 506 519 580 595.

Lit. P zu 30 15 Stück Nr. 54 65 75 114 155 171 194 208 239 243 263 305 314 323 359.

Stettin, den 19. August 1909. 3

Königliche Direktion der Rentenbank.

[46717.

Staatdauleihe im Nominalbetrage von

und 200 eingeteilt. die kostenfreie Ausgabe neuer Couponsbogen.

Die Schuldverschreibungen dieser

Die Notierung der Anleihe an den Börsen Von der vorstehenden Anleihe wird ein begeben; restliche

Die Zeichnung findet statt

in Berlin Darmstadt 2

Frankfurt a. M.

Gießen

Mainz

Offenbach a. M.

Abnahmetage. Zeichennachee um ¼ %, also auf 93,50 %. e

wie möglich nach Schluß der Zeichnung.

zu erfolgen. Berlin, im August 1909.

6 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.

[46826] Aktiengesellschaft Hellerhof.

Zu der am Donnerstag, den 16. September 1909, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale

der Gesellschaft, Taunusanlage 1, in Frankfurt a. M. stattfindenden achten ordentlichen Generalver⸗ enwalang beehren wir uns, die Herren Aktionäre ierdurch einzuladen.

Tagesordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und des Rechnungsprüfungeberichts.

8 nülgung 65 Art, 89% 189 ve dur er Staatseinnahmen und ausgaben hierfür zu bestimmende tt Ank.

kanabh ven i haldvechefibungen dSrrerg. werden. 3 leüek a. Feees a⸗h

mlauf befindlichen uͤldverschreibungen oder einen beliebigen Teil derselben a Ei 8

Barzahlung des Nennbetrags mit vierteljährlicher Frist zu B Rnar r; nes

Schuldverschreibungen sind an denselben Plä 2. ee wie 8 ’u 1

nleihe können in Buchschulden des Staates 8

des Hessischen Staatsschuldbuchgesetzes umgewandelt werden. 8 öhrnaf⸗

Alle diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen sind in der Darmstädter

anzeiger sowie außerdem in je einem Blatte in Berlin und Frankfurt a. M zu veröffentlichen. 8 zu Berlin und Frankfurt a. M. wird beantragt werden Betrag von 1 500 000 durch Schuldbucheintragun

b 10 000 000 haben wir übernommen und legen sie unter nachstehenden Bedingungen zur Zeichnung auf

Zeichnung au

10 000 000 3 ½ % Hessische Staatsanleihe vom Jahre 1909, Serie IIII.

ö8 Gemäßheit der Bekanntmachung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums der Fi vom 16. Juli 1909 emittiert die Großherzoglich Hessische Heich. Heffisa Eisenbahnzwecke 34 9 ve

11 500 000 ℳ. Die Anleihescheine lauten auf den Jahaber und sind in Abschnitte von 5000, 2000, 1000, 500 Die Zinsscheine sind am 2. Januar und 1. Juli fällig, der erste am 2. Januar 1910, und in Darmstadt, Berlin und Frankfurt a. M. zahlbar gestellt; an denselben Plätzen erfolgt auch

den Hauptvoranschlag Dem Staat bleibt das Recht vorbehalten, die im Die zur Rückzahlung gelangenden

Die Eintragung erfolgt gebäührenfrei. 1 eitung, im Reichs

Dienstag, den 31. August d. J.

bei unserem Hause, dem Bankhause Ferdinand Sander, der Mitteldeutschen Creditbank,

Allgemeinen Elsässischen Bankgesells aft Filiale Main dem Bankhause S. Merzbach, ge9 8 Worms der Filiale der Pfälzischen Ban während der bei jeder Stelle üblichen Geschaͤftsstunden. Anmeldungsformulare sind bei den Zeichenstellen erhältlich. Der Zeichnungspreis beträgt 93,75 % zuzüglich der Stückzinsen vom 1. Juli d. J. bis zum Für Beträge, die zur Eintragung in das Staatsschuldbuch bestimmt sind, ermäßlgt sich der

Filiale Gießen,

k Früherer Schluß der Zeichnung bleibt vorbehalten.

i der Zeichnung ist eine Kaution von 5 % des Nominalbetrages in b der i 8 Effekten zu hinterlegen, die die Zeichenstelle als zuläͤssig erachten wird. ; 8 Die Zuteilung, welche dem Ermessen der einzelnen Zeichenstellen überlassen bleibt, erfolgt sobald

8.

Die Abnahme der zugeteilten Beträge hat vom 13. September bis zum 5. Oktober d. J.

Mendelssohn & Co.

2) Beschlußfassung über die Entlastung des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats. 3) Beschlußfaffung über die Verteilung des Rein⸗ gewinns. 1 Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Ge⸗- neralversammlung teilnehmen wollen, werden ersucht, ihre Aktien spätestens am 138. September d. J8. bei der Direktion unserer Gesellschaft oder der

Stadthauptkasse zu Frankfurt a. M. 8

legen oder die fristgemäße Hinterlegung Notar rechtzeitig na trittskarten in Empfang zu nehmen. Jede Aktie berechtigt zur Abgade einer Stimme. Frankfurt a. M., den 25. August 1808. Der nufüchtsrat “]

A.

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