treffen. Warum die Kanalhäfen, beispielsweise der Kanalhafen Osna⸗ brück oder auch der Kanalhafen Minden, durch die Anlage des Kanals Oldenburg— Dörpen einen besonderen Schaden erleiden würden, ist mir nicht recht verständlich; denn es handelt sich nicht um einen Orts⸗ erkehr, sondern um einen Durchzugsverkehr, der, wenn er nicht über Oldenburg — Dörpen geht, vielleicht zum kleineren Teile demnächst über Minden und die Weser gehen wird.
So liegt die Sache. Die Königliche Staatsregierung ist außer⸗ tande, den Wunsch Oldenburgs abzulehnen, in Verhandlungen ein⸗ zutreten. Ueber das voraussichtliche Ergebnis läßt sich heute noch
ichts mitteilen.
Herr Dr. Schmieding⸗Dortmund: Folgte man der Auffassung
es Vorredners aus dem Hause, so würde in Zukunft über⸗ haupt kein Kanal mehr gebaut werden können. Der Verkehr wird
ich nach Erbauung des Kanals ganz allgemein heben, und auch die Osnabrücker Befürchtungen werden verschwinden. Wir unsererseits
ürchten für unsere Garantiesummen keineswegs, wenn die Linie Dörpen— Campe gebaut wird. Wenn man die Grenzen des Wasser⸗ straßenverkehrs so eng ziehen will, wie der Vertreter von Osnabrück, dann hat dieser Verkehr überhaupt keine Bedeutung mehr. Der indirekte Nutzen, der einer Gegend durch einen Hafen erwächst, ist ja unendlich viel größer als die Beträge, die man in die Anlage hinein⸗ steckt. Man täte wirklich besser, dieses Unternehmen nicht zu stören und sich nicht durch kleinliche Rücksichten bestimmen zu lassen.
Herr Dr. Wilms führt aus, daß der Verkehr auf der Warthe, einer ungünstigen und unrentablen Wasserstraße, durch die
aben nach den in Aussicht genommenen Tarif agen tnismäßig belastet werden würde, zumal er ohnehin unter der scharfen Konkurrenz der Eisenbahnen schwer zu leiden habe. Entweder müßten die Tarifsätze erheblich herabgesetzt, oder es ea eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Stromgebiete dur eführt werden. Der Getreidehandel und die Industrie im Osten edürften in diesem Punkt der Beruhigung. Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Eine Prüfung der Frage, welche Abgabensätze auf der Warthe eingeführt werden, ist noch nicht erfolgt. Aber selbst, wenn die Ab⸗ gabensätze, die von dem Herrn Vorredner genannt worden sind, zur Einführung kommen sollten, würde es sich nur um Minima handeln. In den vielen Verhandlungen, die wir seit Jahren führen, ist an⸗ erkannt, daß die in Aussicht genommenen Tarife außerordentlich ge⸗ ringfügig sind, daß sie als nennenswerte Belastung kaum angesehen werden können. Die Schiffahrtsabgaben, die wir auf der Oder zwischen Kosel und Breslau erheben, sind vier⸗ bis fünfmal höher. Auch auf dem großen Netz der märkischen Wasserstraßen werden Ab⸗ gaben nach viel höheren Sätzen seit langen Jahren erhoben, und gleichwohl haben diese Schiffahrtswege im Laufe der letzten Jahr⸗ zehnte eine außerordentlich günstige Verkehrsentwicklung gehabt. Ich glaube den Herrn Vorredner darüber beruhigen zu können, daß, wenn es zur Einführung der Schiffahrtsabgaben kommt, der Verkehr von Posen auf der Warthe nicht Not leiden wird.
Herr Dr. Wilms: Die betragen 10 % der gesamten Fracht und müssen ruinös für die Warthe⸗Schiffahrt wirken, denn sie kann sie nicht tragen.
Hierauf wird Vertagung beschlossen.
Auf Vorschlag des Herrn von Buch wird der aus dem andern zu erwartende Gesetzentwurf, betreffend die Feuer⸗ sozietäten, schon jetzt einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen, welche durch Zuruf sofort gewählt werden.
Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste 1.“ Dienstag 11 ½ Uhr. (Etat, kleinere Vorlagen, Petitionen.
74. Sitzung vom 30. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte der Wahlprgfungs ommefl cne
Die Wahlen der Abgg. Lohmann * Dillkreis, Ober⸗ westerwaldkreis), Blancke (freikons., Celle, Burgdorf) und Nissen (Däne, Apenrade, Sonderburg) werden ohne Debatte entsprechend den Anträgen der Kemmisston für gültig erklärt.
Dann folgt die dritte Beratung des Sce Hee betreffend die Abänderung des preußischen Gerichts⸗ kostengesetzes.
Zur Generaldiskussion ist niemand zum Wort gemeldet.
In der Spezialdiskussion bedauert Abg. Dr. Gaigalat (kons.), daß die Erhöhung der Gebühren ür die Zuziehung eines Dolmetschers bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften in § 55 bei der zweiten Lesung unverändert geblieben sei; dadurch werde das Interesse seiner litauischen Landsleute nicht ewahrt, und er müsse wegen dieser Bestimmung gegen das ganze Gesetz stimmen. § 55 wird unverändert angenommen.
Abg. Schröder⸗Neustadt (Pole) erhebt zum § 114, Abschnitt über die Auslagen, Widerspruch gegen die Fassung der Bestimmungen über die Schreibgebühr, wonach die Gebühr für Schriftstücke in
fremder Sprache durch den
Justizminister anderweit bestimmt werden kann. 8 1 b
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Die Bestimmung ist lediglich aus dem Reichs⸗ gesetz übernommen, und es wäre doch sehr auffallend, wenn wir hier etwas anderes vorschreiben wollten, als was dort ohne alle Bedenken aufgenommen worden ist. Ich bitte dringend, daß die Herren es bei dem, was hier vorgelegt ist und die Zustimmung der Kommission ge⸗ funden hat, belassen möchten. 3
§ 114 wird unverändert angenommen.
8 Nach § 143 der Beschlüsse zweiter Lesung soll dieses Gesetz am 1. Oktober 1910 in Kraft treten.
Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, wegen der Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse das Gesetz erst am 1. April 1911 in Kraft treten zu lassen. Dieser Antrag wird genügend unterstützt.
Der Präsident schlägt vor, die Debatte über diesen Punkt aus⸗ zusetzen, da ohnehin, falls der Antrag angenommen werden sollte, er erst gedruckt und über ihn nochmals abgestimmt im übrigen den Gesetzentwurf zu erledigen.
Abg. Kirsch ist hiermit einverstanden unter der Voraussetzung, daß in der nächsten Sitzung ein Vertreter des Finanzministers anwesend sein und eine Erklärung in bezug auf die Wohnungsgeldzuschüsse ab⸗ geben werde. Er würde dann unter Umständen seinen Antrag zurück⸗ ziehen.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Die Justizverwaltung muß es für dringend er⸗ wünscht erachten, daß es bei dem Termin vom 1. Oktober sein Be⸗ wenden behält. Wir kommen schon in Schwierigkeiten dadurch, daß das Gesetz nicht bereits am 1. April dieses Jahres in Kraft tritt;
werden müsse, und
denn es kommt eine Zwiespältigkeit in die Verwaltung, wenn dieser Pauschalierungsparagraph nicht angenommen wird, die sehr schwer ins Gewicht fällt. Die Bedenken des Herrn Abg. Kirsch wegen des Wohnungsgeldzuschußgesetzes kann ich in keiner Weise teilen. Alle Berechnungen über den Zuschuß zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs angestellt worden sind, sind ganz unabhängig davon gemacht worden, wie es sich mit den Wohnungsgeldzuschüssen gestalten möge; es ist in keiner Weise dabei in Erörterung gezogen worden, daß das finanzielle Ergebnis dieses Gesetzes irgendwie ins Gewicht fallen könnte und müßte. Also das ist eine Sache ganz für sich, und ich bedauere, daß jetzt dieser neue Antrag gestellt worden ist, auf den ich in keiner Weise vorbereitet sein konnte. Ich kann nur sagen, daß der Herr Finanzminister hinsichtlich der finanziellen Seite dieses Gesetzes nur ganz dasselbe sagen könnte wie ich. Ich kann daher nur dringend bitten, daß Sie es bei dem Termin vom 1. Oktober belassen, und ich muß um so mehr Wert darauf legen, daß wir heute zu Ende kommen, weil das Gesetz noch im Herrenhause verabschiedet werden muß, und es wohl die höchste Zeit ist, daß jetzt die Beratungen dort beginnen. Ich kann also nur wiederholen, daß ich dringend bitte, diesen Antrag Kirsch ab⸗ zulehnen.
Abg. von Pappenbheim (kons.): Wir stehen jetzt in der dritten Beratung; das Gesetz ist in der Kommission so eingehend beraten worden, wie kaum ein anderes, und wir haben nicht die eringste Veranlassung, der Emanierung des Gesetzes Schwierigkeiten zu bereiten. Ich
bitte deshalb, diese Sache nicht von der Tagesordnung abzusetzen.
Abg. Lieber (nl.) sieht auch keinen Grund, das Wohnungsgeld⸗ zuschußgesetz hier hereinzuziehen.
Präsident von Kröcher: Da gegen 1 spruch erhoben wird, ziehe ich ihn zurück.
Justizminister Dr. Beseler: 1 “
Meine Herren! Ich glaube auch zur Beruhigung des Herr Abg. Kirsch beizutragen, wenn ich mitteile, daß soeben auf telephonische Anfrage der Herr Finanzminister erklärt hat, er habe den dringenden Wunsch, daß auch das andere Gesetz noch verabschiedet werde (bravo!), und werde dazu alles tun, was in seinen Kräften stehe — mit welchem Ergebnis, das kann ich natürlich nicht wissen. Ich sage, zunächst ist das gegenwärtige Gesetz unabhängig von dem Gesetz über die Wohnungsgeldzuschüsse; aber selbst wenn die Herren beide Gesetze in Verbindung bringen wollten, so besteht begründete Hoffnung, daß es möglich sein wird, auch das Gesetz über den Wohnungsgeldzuschuß zu verabschieden.
Abg. Kirsch zieht mit Rücksicht auf diese Erklärung seinen Antrag zurück. .
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Feltin (Zentr.) wird hierauf der Gesetzentwurf im ganzen endgültig nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen, e enso in dritter Beratung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gebührenordnung für Notare, ohne Debatte.
Das Haus geht hierauf zur Erledigung zweier vorher
zurückgestellter Wahlprüfungen über.
Die Wahl des Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.) im 12. Berliner Wahlbezirk (Moabit⸗Wedding) hat die Wahl⸗ prüfungskommission einstimmig für gültig erklärt.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) begründet einen Gegenantrag, „die Wahl zu beanstanden und die Regierung zu ersuchen, durch eidliche Vernehmung der in einem Protest von Max Richter angegebenen Zeugen Erhebungen darüber zu veranstalten, ob in vier rwahl⸗ bezirken das Wahllokal zum Agitieren benutzt ist“. Herr Runze habe nur sieben Stimmen über die absolute Majorität, also eine sehr geringe Mehrheit erhalten, und deshalb sei die Prüfung dieses Protest⸗ punktes unerläßlich, zumal da Zeugen namhaft gemacht seien, deren An⸗ hörung die Kommission unerklärlicherweise für überflüssig halte. Gerade in Moabit habe der Freisinn und zwar besonders gegenüber dem Beamtentum einen unerhörten Terrorismus geübt. Stelle sich heraus, daß keine Wahlbeeinflussung vorgekommen sei, so würden gis Sozialdemokraten die ersten sein, die fuͤr die Gültigkeit der Wahl timmen.
Abg. Itschert (Zentr.) bittet, den Antrag abzulehnen. Die unter Beweis gestellte Behauptung, daß im Wahllokal agitiert worden sei, sei im einzelnen nicht substantiiert worden, und die Kommission habe sie daher mit Recht für unerheblich erklärt.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Sor); In dem Protest gegen die Wahl des Vorgängers des Herrn Runze hieß es, es sei auch bei der Bildung der Abteilungen nicht ordnungsmäßig verfahren worden. Diese Be⸗ hauptung ist, obwohl sie ganz denselben Charakter trägt wie diejenige bezüglich des Agitierens, damals von der Kommission und vom Hause für erheblich erachtet worden.
Die Wahl des Abg. Runze wird unter Ablehnung des An⸗ trages der Sozialdemokraten für gültig erklärt.
Die Wahl des Abg. Fürbringer (nl.), Geheimen Regierungsrats und Oberbürgermeisters von Emden, ist 1908 auf Grund eines Protests beanstandet, und es sind Beweis⸗ erhebungen beschlossen worden. Nach dem Ergebnis derselben beantragt die Kommission jetzt, die Wahl für ungültig zu erklären. Der Gewählte hat 1908 nur zwei Stimmen über die absolute Mehrheit erhalten und verliert diese, wenn, wie die Kommission beantragt, 10 Wahlmännerstimmen für ungültig erklärt werden, von denen acht für Fürbringer gestimmt haben.
Die neun Wahlmännerstimmen, welche auf der Insel Borkum für den konservativen Landrichter Smid abgegeben worden sind, und deren Rechtsbeständigkeit wegen angeblicher amtlicher Wahlbeeinflussungen angefochten worden war, hat die Kommission für gültig erklärt, weil sie amtliche Beeinflussung nicht als vorliegend angesehen hat.
Abg. Ecker⸗Winsen (nl.) tritt für einen Antrag ein, die Wahl der auf Borkum gewählten Wahlmänner für ungültig und die Wahl von Fürbringer für gültig zu erklären, event. die Waßlprüfung an die Kommission zurückzuverweisen zur Beweiserhebung darüber, ob der Gemeindevorsteher Kiviet noch andere Zeugen zugunsten der Wahl des Smid beeinflußt und sich dabei auf die Autorität des Landrats des Landkreises Emden berufen hat, sowie ob die Aufnahme der Insel in die Feuersozietät der Städte und Flecken und hierauf bezügliche Ver⸗ sprechungen von Staatsbeamten bei dieser Wahl eine Rolle gespielt haben. Es sollen darüber 20 Zeugen vernommen werden. Die Auffassung der Kommission, daß es sich nicht um eine amtliche Wahlbeeinflussung handle, da die Mitglieder des in die Sache hineingezogenen Landes⸗ kollegiums keine Beamteneigenschaft hätten, sondern als Vertrauens⸗ personen der Feuersozietät zu deren Verwaltung berufen seien, sei sowohl nach der rechtlichen wie nach der tatsächlichen Seite unhaltbar. Der Landschaftsrat Georgs habe sich dem Gemeindevorsteher gegen⸗ über schriftlich dafür verbürgt, daß die von den Borkumern mewünsechte Ueberführung aus der Zwangsfeuersozietätskasse für das platte Land tnedie Städtesozietät sofort erfolgen würde, wenn Borkum konservativ wähle.
Der Berichterstatter Abg. Witzmann berichtet über die Ver⸗ handlungen der Kommission und erwähnt im besonderen, daß nach Erledigung der Kommissionsberatung ein neuer Protest des national⸗
“
8 EE11“ liberalen Vereins in Borkum gegen die konservativen
eingegangen sei. 1 “ bg. Lüdecke (freikons.) bittet in Uebereinstimmung mit den bis⸗ herigen 826 des Hauses, diesen nachträglich eingegangenen veßbes nicht mehr zu beachten. Es handelt sich hier um einen sehr eiß umstrittenen Wahlkreis. Das vorige Mal habe es sich nur um eine Stimme gehandelt, und dieses Mal liege es nach den Aus⸗ führungen des Abg. Ecker ähnlich. Bei den Wahlen werde intra et extra muros gesündigt, und gerade auf nationalliberaler Seite seien zahlreiche Wahlbeeinflusfungen zu verzeichnen. Von den Borkumer Wahlmännern könnten höchstens zwei Stimmen als ungültig an⸗ gesehen werden; denn die übrigen hätten von dem Versprechen ent⸗ weder nichts gewußt oder doch nur durch Hörensagen davon erfahren. Der Abg. Ecker efinde sich übrigens im Irrtum, wenn er die Stimmen der Wähler in Wolthusen für ungülti angesehen habe; es handle sich hier nur um 4 Wählerstimmen, daher im ganzen nur um 8 und nicht um 10 Stimmen. Unter diesen Verhältnissen habe der Abg. Fürbringer eine Stimme unter der absoluten Mehrheit be⸗ kommen, die Wahl müsse also für ungültig erklärt werden.
Abg. Haarmann⸗Altena (nl.) weist zunächst den Vorwurf, daß die Nationalliberalen Wahlbeeinflussung getrieben hätten, zurück. Der Vorredner habe keine Beweise für iese Behauptung beigebracht. Redner geht nochmals besonders auf die Vorgänge in Borkum ein und wird dabei durch häufige Zwischenrufe von rechts unterbrochen. Ihm komme es so vor, als ob der Abg. Lüdicke bei seinen Be⸗ rechnungen Taschenspielerkunststückchen angewandt habe. Eine schlimmere Kompromittierung der indirekten Wahl, wie in den Borkumer Vorgängen lasse sich nicht denken. Er bitte dringend, die Wahl für gültig zu erklären. 8 8
Damit schließt die Debatte.
In einer persönlichen Bemerkung verwahrt sich Abg. Lüdicke dagegen, daß er Taschenspielerkunststückchen an⸗ 4 1. Er habe lediglich nach Adam Riese gerechnet = 0.;
Der Kommissionsantrag auf wird darauf gegen die Stimmen nommen.
Der Gesetzentwurf zur Ahänderung des Gesetzes, betr. die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentenguts⸗ gründungen, wird in dritter Beratung ohne Debatte ange⸗ nommen. -
Ungültigkeitserklärung der gesamten Linken ange⸗
F09 2
Es folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Schlesien.
Von den Abgg. Graf von Spee (Zentr.) u. Gen. ist der Antrag eingegangen, die Bestimmung der Vorlage, daß an Sonntagen Unterricht nicht erteilt werden darf, zu ersetzen durch die Bestimmung, daß an Sonntagen mit Ausnahme des Re⸗
ligionsunterrichts Unterricht nicht erteilt werden soll.
Abg. Graf von Spee (Zentr.): Bei der zweiten Lesung am Sonnabend hat das Haus unsere Anträge, den Religionsunterricht in der Fortbildungsschule obligatorisch zu machen, abgelehnt. Die Gründe da
egen sind für unseren neuen Antrag hinfällig geworden. Der Minister bat am Sonnabend erklärt, daß er gleichfalls die Religion als die Grundlage für den Fortbildungsschulunterricht ansehe, daß er nur unserem Antrag nicht zustimmen könne, nicht weil er die Ziele nicht billige, sonden weil er die Mittel nicht billige; es müsse beim Religionsunterricht in der Fortbildungsschule nicht mehr auf das Auswendiglernen und das Wissen, sondern auf die Charakter⸗ bildung ankommen. Das alles können wir unterschreiben, wir haben dieselben Wünsche, deshalb ist nicht einzusehen, weshalb der Minister gegen unseren Antrag ist. Auch die Nationalliberalen haben durch den Abg. Ecker erklärt, daß die Religion die notwendige Grundlage für die Fortbildungsschule sei, da sie nur nicht den obligatorischen Unterricht wollten. Auch das ist durch unseren neuen Antrag hinfällig geworden. Wenn der Abg. Dr. Schepp am Sonnabend meinte, der obligatorische Reli ionsunterricht werde sein Ziel nicht erreichen, so kann er das ruhig der Kirche selbst überlassen. Wenn Herr Schepp weiter meinte, mit der Konfirmation werde das Kind religiös selbständig, so erinnert eine solche Auffassung an die Debatten, die wir neulich über den Deutschen Lehrerverein hatten; diese Auffassung heißt nichts anderes, als den Religionsunterricht aus allen höheren Schulen zu verbannen, denn dort wird auch nach der Konfirmation Reli ionsunterricht erteilt. Der Abg. Hoffmann behauptete, daß die meisten Roheiten in den dunkelsten Teilen des Vaterlandes vorkämen, wo das Zentrum herrsche, er meint also den katholischen Westen, aber in den dortigen Industrie⸗ bezirken ist die Hauptmasse sozialdemokratisch. Wenn man einen Unterschied zwischen den Städten und dem flachen Lande macht, so bekommt man ein anderes Bild. Ich 5 egen eine solche aus der Luft gegriffene Verunglimpfung des katholischen Westens protestieren. Der Abg. Hoffmann darf nicht von der Verrohung der sozialdemo⸗ kratischen Jugend auf die Jugend anderer Parteien schließen. Der Abg. Hoffmann weiß nicht, daß vom Beginn der Menschheit an das religiöse Gefühl ein integrierender Teil des menschlichen Wesens ist, es sei denn, daß man an die allerersten Anfänge denkt, wo die Menschen noch nicht Menschen waren. Der Abg. Hoffmann nähert sich freilich der Auffassung einer Ururväter. Wenn wir keine Rück⸗ sicht auf den Religionsunterricht nehmen, so fördern wir nur die Geschäfte der Sozialdemokratie. Wenn wir unsern Antrag nicht in dieses Gesetz hineinschreiben, so wird uns das als Präjudiz für die gleichen Uehetz für andere Provinzen vorgehalten werden, wir wollen aber für unsere Provinzen diese Bestimmung haben und müssen darauf bestehen, daß sie in dieses Gesetz hineinkomme. Wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte, so werden wir gegen das ganze Gesetz stimmen.
Ich bitte Sie im Interesse der religiösen Erziehung, unseren Antrag
anzunehmen.
Abg. von Kardorff (freikons.): Wir werden gegen den Antrag Spee stimmen. Der Provinziallandtag, die Landwirtschaftskammer und das Herrenhaus haben den Gesetzentwurf in der Fassung angenommen bezw. gutgeheißen, wie er vorliegt; wir würden das Zustandekommen des Gesetzes gefährden, wenn wir jetzt diesen Antrag annähmen. Aber ich will offen sein: für uns gibt es noch einen zweiten Grund; durch diesen Antrag würde der Religionsunterricht in der Fort⸗ bildungsschule eingeführt werden. Meine Freunde sind der Auffassung, daß die Einführung des Religionsunterrichts über den Rahmen der Aufgaben hinausgeht, die der Fortbildungsschule gestellt sind. Wir wollen, daß der Unterricht in religiös⸗christlichem Sinne erteilt wird, aber ich wiederhole, die Erteilung des Religionsunterrichts geht über den Rahmen der Aufgaben der Fortbildungsschule hinaus; wir werden daher gegen den Antrag stimmen. 8 1
Ministerialdirektor Dr. Thiel: Der Minister ist durch die Etats⸗ beratung im Herrenhause verhindert, hier selbst zu erscheinen. Ich kann nur auf die Worte verweisen, die er in zweiter Lesung ge⸗ sprochen hat, und worin er sich unter Anführung von Gründen gegen die Aufnahme des obligatorischen Religionsunterrichts in die Fort⸗ bildungsschule erklärt hat. Ich kann das Haus nur bitten, den Beschluß der zweiten Lesung aufrechtzuerhalten. 1
Abg. Hoffmann (Soz.): Wir sind selbstverständlich auch gegen diesen denn er läuft auf den obligatorischen Religions⸗ unterricht hinaus. Wenn der Jugend der freie Sonntag genommen wird, so wird sie sich gerade gegen die Religion empören. Mit der Konfirmation ist die Jugend religiös mündig geworden und kann diesen Unterricht einfach durch Austritt aus der Kirche ver⸗ meiden, und Sie haben kein Mittel, sie zum Unterricht zu zwingen⸗ Gerade wer für den Antrag ist, fördert unsere Geschäfte, 8 schreckt die Jugend vom Religionsunterricht ab. (Rufe br 3 Zentrum: Dann könnten Sie ja dafür stimmen!) Gewiß, 89 wir halten es für gewissenlos, der Jugend diesen Zwang aufzuerlegen, Die Steatistik Weweise, daß der Prozentsag der Roheit⸗ verbrechen gerade in den schwärzesten egenden am höchsten 88
Wenn ich neulich von den Sünden der Herren hier im Hause in der
ahlmänner
bildungsschule in christlich⸗religiösem
sdaß die ländliche Fortbildungsschule keine Fach
denn er
1 8 . 8 “ * Jugend sprach, so sprach ich nicht allein vom Zentrum, sondern vo zanzen Hause, inklusirve auch von uns. Sie sehen nur einzelne Vorfälle als Zeichen eines heruntergekommenen Volkes an, zber die Vergehungen der anderen Stände, wie der Borussen in Bonn, sehen Sie als Ausdrücke überschäumender Jugendkraft an. Den stärksten Glauben haben gerade wir Sozialdemokraten, nämlich den Glauben an die bessere Zukunft der Menschheit, und gegen diesen Glauben kommen Sie mit Ihrem Glauben nicht mit. Wenn Ihr Glaube so viel Kraft hätte, würden Sie die Jugend nicht mit Zwang zum Geistlichen zu führen brauchen. Wenn ich kein religiöses Gefühl haben soll, so weiß ich nicht, ob mehr religiöses Gefühl zu finden ist etwa bei Männern wie Herrn von Hammerstein, der Ihnen auf der Rechten nahegestanden hat, oder bei gewissen Astloch⸗ uckern. Wenn Graf Spee auf meine Urväter hinweist, so habe ich noch nie geglaubt, daß die Menschen vom Affen abstammen, aber solche Ausführungen beweisen mir, daß es auch die umgekehrte Ent⸗ wicklung geben kann, die da aufhört, wo die nach Darwin beginnen soll. Abg. Kirsch (Zentr.): Ich hätte geglaubt, daß der Vertreter des Landwirtschaftsministers sich nicht unserem Antrage widersetzt hätte. Es handelt sich hier doch nicht nur um ein lokales Gesetz, sondern um ein Gesetz, dem andere für weitere Provinzen folgen werden; dem auch ein Gesetz für unsere Rheinprovinz folgen wird, wo wir stolz darauf sind, daß die Sozialdemokratie noch nicht so weit vor⸗ edrungen ist, und wahres religiöses Leben besteht. Den Aus⸗ ührungen des Abg. Hoffmann entgegnen wir ja in der Regel icht. Aber am Sonnabend hat er die Tatsache, daß die sozial⸗ demokratischen Mitglieder des Hauses die Sitzungen versäumen, um Agitationsreisen zu unternehmen, derartig glorifiziert, daß ich vor dem Lande die sozialdemokratische Partei deshalb bloßstellen muß. ch konstatiere also vor dem Lande, daß die sozialdemo ratischen Ab⸗ geordneten, besonders die Berliner, sich wählen lassen, sich aber für verpflichtet halten, die Sitzungen zu schwänzen, und Agitationsreisen ..“ (Zuruf von den Sozialdemokraten: Das ist ja un⸗ wahr!
Abg. von Goßler (kons.): Ich erkläre nochmals ausdrücklich, daß wir besonderen Wert darauf legen, daß der Unterricht in der Fort⸗
gsschule 2 inne erteilt wird. Trotzdem sind wir nicht in der Lage, für den Zentrumsantrag zu stimmen. Wo besonders günstige Verhältnisse hinsichtlich der Beit und auch der Lehrer vorhanden sind, ist schon jetzt die Möglichkeit der Einführung des Religionsunterrichtes gegeben. Aber im allgemeinen wird sich die Einführung des Religionsunterrichtes nicht ermöglichen lassen, weil die Zeit, die für den Unterricht zur Verfügung steht, viel zu be⸗ schränkt ist. Wenn von den vorgesetzten Behörden ein Beschluß über Einführung des Religionsunterrichtes ohne dringende Notwendigkeit umgestoßen werden sollte, jo würde das unsere Billigung nicht finden. Wir sind gegen eine jede Zwangsbestimmung hierin.
Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Daß der Unterricht in religiösem Sinne erteilt wird, genügt nicht allein. In sehr vielen Fortbildungsschulen mag es sehr gute Fortbildungsschullehrer geben, die aber nicht befähigt sind, einen religiösen Unterricht zu geben. Deshalb erachten wir es für notwendig, daß wenigstens am Sonntage den Kindern zur deilnahme am Religionsunterricht Gelegenheit gegeben wird, und sie nicht, erst nach weit entfernten Orten zur Kirche gehen müssen. Es ist bereits in der Kommission darauf aufmerksam ge⸗ macht worden, daß es bedenklich sei, zur Fachbildung zu zwingen, da von denjenigen, die die ländlichen Fortbildungsschulen besuchen, nur ein sehr geringer Teil später landwirtschaftlich tätig ist. Es ist ungerecht, wenn man beispielsweise von Bergarbeitern ver⸗ langt, daß sie einen Unterricht besuchen sollen, der sie nicht fördern kann. In der Kommission sei ja die Erklärung abgegeben worden, da 1 schule im eigentlichen Sinne sein solle; das hätte dann aber wenigstens bei den neu ein⸗ gegangenen Entwürfen, betreffend Brandenburg, Pommern, Sachsen und die Rheinprovinz, berücksichtigt werden müssen. Wenn es sich bei den ländlichen Fortbildungsschulen um Fachschulen handelte, so müßte nach § 4 des Kommunalabgabengesetzes ein angemessenes Schul⸗ geld erhoben werden.
Abg. Ecker⸗Winsen (nl.): Meine Freunde stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß wir den Religionsunterricht nach mit der Frage des Fortbildungsschulunterrichtes verquicken sollen. Wir lehnen auch diesen Zentrumsantrag ab.
Abg. Hoffmann (Soz.): Wenn Sie sich darüber beklagen, daß
ch zuviel spreche, so sorgen Sie doch lieber dafür, daß * in da Haus 80 Sozialdemokraten hineinkommen, dann wird sich der Abg. poffmann nicht so oft zum Worte melden, wie es jetzt der Fall ist. Sie (zum Fentrum hattan es ja in der Hand, ein Gesetz zu schaffen, auf rund dessen die Sozialdemokratie in größerer Zahl hier im Hause rürde erscheinen können. Wenn der Abg. Kirsch das Schwänzen der gialdemokratischen Mitglieder glaubte feststellen zu können, so möchte ih nicht einmal eine Frequenzliste über die Anwesenheit der übrigen ögeordneten führen, Sie würden da Wunderdinge erleben. Wir ozialdemokraten sind nie unter 66 ¾ % anwesend gewesen, aber bei bonen waren es sicher nicht mehr als 20 % im Durchschnitt. Sie sind nur vollzählig da, wenn es sich um die Sekundärbahnvorlage handelt, „Sie Ihre Versprechungen Ihren Wählern gegenüber einlösen müssen. a treten Sie 24 Jahre lang für einunddieselbe Bahn ein mit en sicheren Bewußtsein, daß Sie sie doch nicht bekommen werden ud daß Sie dann im nächsten Jahre wieder mit dem Wunsche kommen. 8 rartige Aufträge nehmen wir von unseren Wählern nicht entgegen. Lohl aber haben uns die Berliner Wähler den direkten Auftrag kgeben, nach Rheinland und Westfalen zu gehen, um das nachzuholen as die Zentrumsabgeordneten versäumt haben. Sie werden nie leben, daß die Sozialdemokratie hier im Hause nicht vertreten ist. 9 haben wir den Auftrag unserer Wähler, Ihnen immer ordentlich 8g Finger zu passen.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) (mit allgemeinem Ah, ah! empfangen): möchte nur dem Abg. Kirsch erwidern, daß wir auf bsssle Lgeuh: ch dem Rheinland nicht allein waren. Der Zug wimmelte von figgliedern der Zentrumspartei. Auch der Präsident des Hauses be⸗ ind 8 mit in unserem Zuge.
g. Kirsch (Zentr.): Ich habe nicht das Fehlen der sozial⸗ mokratischen Mitglieder, sondern nur die Erklärung des Abg. sczial zun festnageln wollen, daß die Sozialdemokraten wegen Agitations⸗ lammlungen vollzählig die Verhandlungen hier im Stiche gelassen hn Nicht das Schwänzen habe ich festgelegt, sondern das catlich zynische Verhalten des Abg. Hoffmann. Schepp (fortschr. Volksp.): Gebrannte Kinder scheuen eans. Gerade wir Volksschullehrer wissen, daß Sie (zum cf n) ie Hand danach ausstrecken, um die Schule zu bekommen. pian taktisch so klug, daß Sie mit derartigen Anträgen hier im 1 heraustreten. Aber lesen Sie doch die Literatur, wo es 19 daß Sie nicht nur die Herrschaft über die Volksschule, sondern 1 shen die höheren Schulen und die Universitäten haben wollen. nict as Unaufrichtige Ihrer Politik, und deshalb können Sie es bs 8 verdenken, daß wir jeden Versuch, durch den Sie die Herr⸗ ütr über die Schule erringen wollen, mit Entschiedenheit zurück⸗ Abg. Hoffmann (Soz.): Für unser s
g. H 1““ sere Genossen war die An⸗ ö bei der ersten Beratung dieses Entwurfs nicht so wichtig,
beneniat auch bei der zweiten und dritten Lesung noch genügend 1e hatten, zu sagen, was wir wollten. Aber z. . eim 8 t war das Zentrum so schwach vertreten, daß nicht
de ne eigenen Anträge angenommen werden konnten, nn sonst eine Mehrheit vorhanden gewesen wäre.
Wir nur ein einziger der Arbeitervertreter des Zentrums sntieden werden dem Zentrum folgen und öfter vor dem Lande dunnsn das Zentrum vertreten ist. Das Verhalten der
Rhepar 2 in der Wahlrechtsfrage war schuld daran, daß wir 8 vnnn und Westfalen gehen mußten, um Ihre Wähler über verrat aufzuklären. Der Abg. Kirsch hat gesagt, ich zynisch zugegeben. Nein, ehrlich habe ich das zugegeben,
A
Der trag wird darauf gegen die Stimm Zentrums und der Polen abgelehnt, der Gesetzentwurf selbst
mit den Stimmen der Konservativen, Freikonservativen, National⸗ liberalen und Freisinnigen angenommen.
Es folgt die Beratung des Antrages des Abg. Hammer: „die Regierung zu ersuchen, zuzulassen, daß die Umsatz⸗ steuerordnungen mit der Bestimmung in Wirksamkeit gesetzt werden, daß, wenn einem der Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Steuerbefreiung auf Grund der Steuerordnung zusteht, die Umsatzsteuer von dem anderen voll zu entrichten ist.“
Hierzu beantragt der Abg. Lusensky (nl.), den Antrag
olgender Fassung anzunehmen:
„die Regierung zu ersuchen, die staatliche Genehmigung zu kommunalen Umsatzsteuern nicht davon abhängig zu machen, daß in der Steuerordnung Steuerbefreiung für den Fiskus vorgesehen ist.“
Abg. Hammer kkons.): Auf Grund des Kommunalabgabengesetzes, in dem von einer Steuerbefreiung des Fiskus kein Wort steht, haben die einzelnen Selbstverwaltungskörper Steuerordnungen herausgegeben, wonach die Umsatzsteuer, falls der eine der Kontrahenten von der Steuer befreit ist, von dem anderen zu entrichten ist. Der Kreis Teltow hat im Jahre 1909 dem Oberpräsidenten eine Umsatz⸗ steuerordnung eingereicht, die ebenfalls diese Bestimmung enthielt. Darauf hat der Oberpräsident die Einschränkung verfügt, daß dann von dem anderen nur die Hälfte der Steuer zu⸗ entrichten sei, d. h. also, wenn zwei Personen im Kreise einen Vertrag schließen, so sind sie der vitaßsftetet unterworfen; wenn aber eine Hließe mit dem Fiskus kontrahiert, so ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf die Hälfte, so daß der Kreis außerordentlich geschädigt wird. Gerade für den Kreis Teltow hat diese Bestimmung eine außerordentliche Bedeutung, da der ganze Grunewald, die Königliche Domäne Dahlem, der König⸗ liche Forst von Johannisthal bis hinunter nach Königswusterhausen in Betracht kommen. Ich bitte die Regierung dringend, dem Antrage zuzustimmen, denn sonst würde schließlich weiter nichts übrig bleiben, als überhaupt die Steuerbefreiung des Fisͤkus zu beseitigen.
3 Abg. Lusensky (nl.) begründet seinen Antrag: Ich halte es für unzulässig, daß die Regierung ihr Aufsichtsrecht über die Steuer⸗ ordnungen der Gemeinden und Selbstverwaltungskörper dazu benutzt, um für sich in fiskalischer Beziehung Vorteile zu erringen. Der Antrag Hammer will im wesentlichen dasselbe wie mein Antrag, aber er geht mir insofern zu weit, als er jede Möglichkeit der Befreiung von der Steuer, auch für milde Stiftungen und ähnliche Korporationen, ausschließt. Ich will aber das Prinzip aufrecht erhalten wissen, daß man diese wohltätigen Institute nicht belastet. Ich beantrage, daß der Antrag Hammer und mein Antrag der Gemeindekommission überwiesen werden, und wünsche, daß diese Sache, über die wesentliche Meinungsverschiedenheiten nicht bestehen, noch in dieser Session erledigt werde.
Abg. Lüdicke (freikons.): Meine Freunde schließen sich dem Antrage auf Kommissionsberatung an. Der Antrag Hammer geht auch uns 9 weit, er steht in Widerspruch mit der Stempelsteuergesetzgebung. Alle die Personen, die gesetzlich von der Stempelsteuer befreit sind, müssen auch von der Umsatzsteuer frei bleiben. Ich hoffe 2 daß die Anträge noch in dieser Session erledigt werden önnen.
Abg. Hammer (kons.) meint, daß die Steuerbefreiung, die der Abg. Lusensky will, in die Steuerordnungen hinein efgees werden könne. Wenn die Gemeindekommission morgen scheh die Anträge verhandle, würden sie noch in dieser Session erledigt werden können.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund bemerkt, daß die Frage 5 Steuerbefreiungen in der Kommission eingehend behandelt werden önne.
Die Anträge Hammer und Lusensky werden der Gemeinde⸗ ö überwiesen. ie Abgg. von Blanckenburg (kons.), von Kardor (freikons.) und Gen. haben den Antrag eingebracht: ff „die Regierung zu ersuchen, den Etatsfonds für den Dienst⸗ aufwand der Distriktskommissare in der Provinz Posen im nächsten Jahre weiter dergestalt zu erhöhen, daß die Distrikts⸗ kommissare nicht. mehr genötigt sind, ihren notwendigen Dienst⸗ aufwand zum Teil aus eigenen Mitteln zu bestreiten.“ Abg. Dr. Busse (kons.) begründet den Antrag mit näherer Nach⸗ weisung des Dienstaufwandes, den die Distriktskommissare zu bestreiten
aben.
Unterstaatssekretär Holtz: Das Gehalt und der Wohnungsgeld⸗ zuschuß der mserittokocgmisfare ist erhöht worden; 89 dis Ent⸗ schädigung für den Dienstaufwand ist erhöht worden. Wir teilen die Sympathie des Hauses für diese Beamtenklasse, aber bei der Finanz⸗ lage werden weitere Mittel für diesen Zweck vom Finanzminister nicht zu erlangen sein.
Abg. Lusensky (nl.): Wir klagen nicht darüber, daß das Gehalt dieser Beamten zu niedrig ist, aber man kann ihnen unmöglich zu⸗ muten, einen Teil ihres Gehalts für den Dienstaufwand abzugeben. Allerdings ist auch die Entschädigung für den Dienstaufwand erhöht worden, aber noch nicht in dem Maße, daß sie dem wirklichen Dienst⸗ aufwand entspricht. Ich schließe mich deshalb dem Antrage an.
8 Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.): Es hätte eigentlich dieses Antrages gar nicht bedurft, denn es ist selbstverständlich, daß die Distriktskommissare nicht einen Teil ihres Gehalts für den Dienst⸗ aufwand zu verwenden brauchen. Da die Entschädigung tatsächlich nicht hoch genug ist, stimme ich dem Antrage zu.
Abg. von Kardo rff(freikons.): Das Gehalt der Distriktskommissare ist erhöht worden, weil es zu niedrig war. Nun kann man doch nicht sagen, weil das Gehalt erhöht sei, brauche die Entschädigung für den Dienstaufwand nicht erhöht zu werden. Es ist klar nachgewiesen, daß die Distriktskommissare einen Teil ihres Gehalts für den Dienst⸗ aufwand verwenden müssen. Es handelt sich für den Staat doch nur um eine Bagatelle. Es handelt sich um tüchtige, achtbare Beamte, und wir haben alle Ursache, sie zufrieden zu stellen. Vizepräsident Dr. Krause macht darauf aufmerksam, geschäftsordnungsmäßig der Antrag einer Kommission werden muß.
Das Haus beschließt die Ueberweisung des Antrags an die Budgetkommission.
Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Dr Gottschalk⸗Solingen (nl.) u. Gen.: 8 86 „die Königliche Staatsregierung um Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfes zu ersuchen, durch den für den Umfang der Monarchie a. die Dauer der Schulpflicht nach einheitlichen Gesichts⸗ punkten, jedoch unter Berücksichtigung berechtigter Sonder⸗ verhältnisse der einzelnen Landesteile geregelt, b. einheitliche Bestimmungen über die Folgen der ungerecht⸗ fertigten Schulversäumnis, die Voraussetzungen ihrer Strafbarkeit, den Kreis der verantwortlichen Personen, die Art und Höhe der Strafen und das Strafverfahren ge⸗ Ab deehis wergen. — g. Dr. Gott halk⸗Solingen (nl.): Der Antrag ist scho dritten Male gestellt, ich will also nicht alles schon zweimal zur Begründung des Antrags gesagt habe, indem ich der Ge schäftslage Rechnung trage. Ich will aber bei dieser Gelegenheit Ein⸗ spruch gegen die Aeußerung im Kommissionsbericht des Herrenhauses er heben, daß in diesem Hause die Redefreiheit zu sehr ausgenutzt werde. Die Bestimmungen über die Dauer der Schulpflicht und die Be⸗ strafung der Schulversäumnisse sind in unserem Vaterlande sehr bunt⸗ scheckig. Bei der Beratung dieser Frage unter dem Minister Holle hat sich dieser und auch alle Parteien zugunsten des Antrages ausgesprochen, und er wurde der Unterrichtskommission überwiesen dasselbe ist 1909 geschehen, und die Kommission hat den Antrag mit allen 14 Stimmen angenommen. Auffallend ist aber doch die Stellung der Zentrumsvertreter in der Kommission gewesen; trotz⸗ dem das Zentrum ursprünglich seine eifrige Mitarbeit an dem An⸗
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wenn jehrlich zynisch ist, dann ist das Zentrum nicht zynisch.
trag in Aussicht gestellt hatte, waren in der Kommission die
Frage nur im Rahmen eines allgemeinen Volksschulgesetzes gere elt werden könne. Besonders dringlich ist aber “ des Feit⸗ punktes, wann die Schulpflicht beendet ist, ob mit der Vollendun des 14. Lebensjahres oder erst mit dem Ablauf des Schuljahres ” diesem Termin. Unter Umständen kann die Schulpflicht also fast um ein ganzes Jahr verlängert werden. Für Hessen⸗Nassau ist im vorigen Jahre ein Notgesetz gemacht worden, aber dieselben haltlosen Zustände bestehen auch noch in anderen Provinzen. Nachdem im vorigen Jahre die, Kommission den Antrag eingehend beraten hat, wird das Haus diesmal den Antrag ohne Kommissionsberatung an⸗ nehmen können. Wenn wir berechtigte Sonderverhältnisse in einzelnen Landesteilen berücksichtigen wollen, so geschieht das lediglich wegen der besonderen Verhältnisse in Schleswig⸗Holstein. Auf die Regelung in einem allgemeinen Volksschulgesetz können wir nicht warten, denn es wird doch unmöglich sein, ein solches Gesetz zu machen. Nachdem die Schulunterhaltung und die Lehrerbesoldung geordnet sind, können wir an die Regelung einzelner Fragen herangehen.
Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Der Minister hat 1908 ein dringendes Bedürfnis für diesen Antrag nicht anerkannt, sondern ihn nur als wünschenswert bezeichnet. Für Hessen⸗Nassau haben wir im vorigen Jahre durch ein Spezialgesetz abgeholfen. Ebenso könnten 8 auch für andere Provinzen Gesetze gemacht werden, wenn es erforder⸗ lich ist; eine allgemeine Regelung halte ich nicht für erforderlich. Der Vorredner meint, die Ausnahme solle sich nur auf Schleswig⸗Holstein beziehen, aber vielleicht finden sich noch einige andere Landesteile, wo besondere Verhältnisse berücksichtigt werden sollen. Wir müssen den Antrag doch genauer prüfen und, wenn er angenommen werden sollte, der Regierung einige Direktiven geben. Deshalb beantrage ich die Ueberweisung des Antrages an die Unterrichtskommission.
Abg. Graf Clairon d'Haussonville (kons.): Meine Freunde stimmen dem Grundgedanken des Antrages zu, halten aber eine Kommissionsberatung für notwendig, da von dem Vorredner Be⸗ denken gegen den Antrag erhoben sind. So besonders dringlich ist bse Seche michte 8 die C111““ bereits Anweisungen an
4⁴ ulvorstände zur Herbeiführung eine inheitli . Pfenhane 82 z d führung einer Einheitlichkeit er
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Meine Freunde schließen sich den Anschauungen des Abg. Gottschalk an. Ich Fren de schliehen sa des Haus hindern könnte, den Antrag sofort anzunehmen. Das Zustande⸗ kommen eines allgemeinen Volksschulgesetzes ist doch für absehbare
beit ausgeschlossen. Wir können also nicht solche dringlichen Fragen is zu diesem Gesetz verschieben. Man kann die Frage der Schul⸗ pflicht, wie die Frage der Dissidenten und einige ähnliche Fragen durch besondere Gesetze erledigen. Eine Kommissionsberatung ist nicht nötig, die Bedenken, die geäußert sind, können geltend gemacht werden, wenn ein Gesetz gemäß diesem Antrag vorgelegt werden würde.
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Bremen: Die Unterrichtsverwaltung hält die gesetzliche Regelung zwar nicht für dringlich, ist aber bereit, in der Kommission über die Frage zu ver⸗ handeln, wenn die Parteien es wünschen; wir sind aber der Ansicht. daß die Sache nicht übereilt werden soll. 9 Abg. Lückhoff (frkons.v) erklärt, daß seine Freunde die erschöpfende Behandlung des Antrages im Plenum nicht für möglich halten e für die Ueberweisung an die Kommission stimmen
ürden. 1
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) bemerkt nochmals, daß die Parteien im vorigen Jahre Gelegenheit gehabt hanochn den lütdie eingehend in der Kommission zu erörtern; deshalb könne der Antrag, der ja nur eine Resolution sei, sofort angenommen werden.
— Das Haus beschließt die Ueberweisung an die Unterrichts⸗ kommission.
Es folgt die erste Beratung des von den Abgg.Schmedding⸗ Münster (Zentr.,, Schulze⸗Pelkum (kons.) und Wester⸗ mann (nl.) eingebrachten Gesetzentwurfes, wonach der § 10 der Provinzialordnung 8 die Provinz Wes falen folgende Fassung, erhalten so
„Für jeden Kreis mit weniger als 60 000 Einwohnern wird ein Abgeordneter, für jeden Kreis mit 60 000 oder mehr Einwohnern werden zwei Abgeordnete gewählt. Erreicht die Einwohnerzahl eines Kreises 120 000 Einwohner, so werden drei Abgeordnete ge wählt. Für jede fernere Vollzahl von hunderttausend Einwohnern tritt ein Abgeordneter hinzu.“
Abg. Schmedding (Zentr.) begründet diesen Antrag. Nach den jetzigen Bestimmungen entfielen 88 Kreise mit weniger als 35 000 Einwohnern ein, auf Kreise mit mehr als 35 000 zwei und mit mehr als 70 000 drei Abgeordnete. Für jede fernere Vollzahl von 50 000 Einwohnern trete jetzt ein Abgeordneter hinzu. Jetzt bestehe der Provinzialtag aus 108 Abgeordneten; voraussichtlich werde er im Jahre 1915 aber aus 145 und im Jahre 1927 aus 166 Abgeordneten bestehen. Bei einem Etat von 20. bis 30 Millionen stehe eine so⸗ große Vertretung aber nicht im Einklang mit den Aufgaben, die einer Provinzialverwaltung zustehen. Bei einer derartigen Vermehrung der Zahl der Abgeordneten werde man übrigens mit einem Aufwand von beinahe 2 Millionen ein neue Ständehaus bauen müssen. Im vorigen Jahre sei bereits in de Gemeindekommission des Abgeordnetenhauses ein Antrag Porsch an⸗ genommen, der sich für eine Beschränkung der Zahl der Abgeordneten aussprach. Auch den Beschlüssen der Gemeindekommission würde es entsprechen, wenn ein derartiger Antrag angenommen würde.
Damit schließt die erste Beratung. z
Der Gesetzentwurf wird darauf in zweiter Beratung ohne Debatte angenommen. b
Ein Antrag des Grafen von Spee, betreffend die ee saffung von Lehrstühlen oder Seminaren für Genosslnschafts⸗ wesen an den Universitäten, wird vom Antragsteller zurück⸗ gezogen mit Rücksicht auf die wohlwollenden Erklärungen der Regierung bei der zweiten Etatsberatung.
Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Fink (nl.) u. Gen., betreffend die Errichtung eines Prüfungs⸗ amts für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte bei der Technischen Hochschule in Hannover. Abg. Fink (nl.) weist auf die große Bedeutung eines der⸗ artigen Prüfungsamtes hin, das für die Verwendung der landwirt⸗ seticcen 1 in der Praxis von großem Nutzen sein würde. Er bittet die Regierung, im nächstjähri Ftat dafü üge Sungben aaczuterfe g nächstjährigen Etat dafür genügende Abg. von Arnim (kons.): Wenn ein Prüfungsamt für land virt⸗ schaftliche Maschinen errichtet würde, so t 88 die söe lanꝛmeet⸗ erfordern, daß auch für sehr viele andere Zweige solche Maschinen⸗ prüfungsämter errichtet würden. Für die Landwirtschaft würde ein solches Amt unzweifelhaft von großem Segen sein, aber von dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit aus ist es mindestens erforderlich, daß diese Frage in der Kommission eingehend erwogen wird. Ich beantruͤge Verweisung an die Budgetkommission. 1
Geheimer Regierungsrat Dr. Groos: Die Anstellung von Versuchen mit kaschinen und die Ausstellung von Brauchbarkeitsattesten geht über den verfassungsmäßigen Rahmen der technischen Hochschulen hinaus. Denn die technischen Hochschulen haben nur dem Unterricht und der Forschung zu dienen. Durch die Einrichtung derartiger Untersuchungs⸗ ämter würde eine erhebliche Belastung des Unterrichts ein⸗ treten, die wir vom Standpunkt der Unterrichtsverwaltung nicht gut⸗ 8 . “ Eheeften h“ zu erörtern, ob man der⸗
mter im Anschlu birtschaftlichen H en er⸗
rtge vemter schluß an die landwirtschaftlichen Hochschulen er
Der Antrag wird der Budgetkommission überwiesen.
„Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr. 8 (Rechnungssachen, Antrag Eickhoff (Koedukation), Denkschrift
eeö tüchtig an der Bremse und meinten
der Ansiedlungskommission, Denkschrift über die Revision der Gebäudesteuerveranlagung, Petitionen.