“
Uebertretung nach § 16 rechtskräftig verurteilt, so können die 2n Betrieb
zentralbehörde oder die von ihr bezeichneten Behörde untersagen. § 10 gilt ö““
Wer den Betrieb nach der Untersagung fortsetzt oder ohne Er⸗ laubnis der untersagenden Behörde wieder aufnimmt, wird mit Geld⸗ strafe bis zu sechshundert Mark ver. mit Haft bestraft.
Dieses G tritt am 1. Oktober 1910 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: 8 das Gesetz⸗ betreffend die Stellenvermittlung für Schiffsleute, vom 2. Juni 1902 (Reichsgesetzbk. S. 215), die auf die Gesindevermieter und Stellenvermittler bezüglichen Vorschriften der §§ 34, 38, 53, 75 a, § 148 Ziffer 9, § 149 3iffer 7a der Gewerbeordnung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 2. Juni 1910. Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs: (L. S.) Wilhelm, Kronprinz.
Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisierung von Milch.
Vom 4. Juni 1910. 1
Auf Grund der § 139a, § 154 Abs. 3 der Gewerbe⸗ ordnung hat der Bundesrat die nachstehenden Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen in denjenigen Meiereien . und Betrieben zur Sterilisierung von Milch, in welchen in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden, oder durch elementare Kraft (Dampf, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, erlassen:
114“
I.
In Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisierung von Milch dürfen für die Beschäftigung von Arbeiterinnen über sechzehn Jahre die Bestimmungen im § 137 Abs. 1 der Gewerbe⸗ ordnung und unter Ziffer 5 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 13. Juli 1900 (Reichsgesetzbl. S. 566) mit folgenden Maßgaben außer An⸗ wendung bleiben: 8 1
1 die Arbeitsstunden müssen zwischen vier Uhr Morgens und neun Uhr Abends liegen;
2) denjenigen Arbeiterinnen, welche Abends nach acht Uhr be⸗ schäftigt werden, ist an Stelle der nach § 137 Abs. 3 der Gewerbe⸗ ordnung und nach Ziffer 5 Abs. 3 der Bekanntmachung vom 13. Juli 1900 (Reichsgesetzbl. S. 566) zu gewährenden Fen um Mittag eine mindestens dreistündige Pause zu gewähren.
II
In Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisierung von Milch, die von der unter I gewährten Ausnahme Gebrauch machen, muß an einer in die Augen fallenden Stelle eine Tafel ausgehängt werden, die in deutlicher Schrift die vorstehenden Bestimmungen wiedergibt.
Die Vorschriften im § 138 Abs. 2 Satz 2 der Gewerbeordnung und unter Ziffer 6 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 13. Juli 1900 (Reichsgesetzbl. S. 566) bleiben unberührt.
III
Die vorstehenden Bestimmungen haben für zehn Jahre Gültigkeit. Sie treten am 1. Juli 1910 in Kraft und an Stelle der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1904 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 217) verkündeten Bestimmungen.
Juni 1910. 1 Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. 8
ach“ betreffend Aenderung der Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide und Mehl.
Vom 4. Juni 1910.
Auf Grund des § 67 des Börsengesetzes (Reichsgesetzbl. 1908 S. 215) hat der Bundesrat beschlossen, die Aenderung der Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide und Mehl vom 29. Mai 1908 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 240) in folgenden Punkten zu genehmigen: r. I, 5 erhält folgende Fassung:
Bei Roggenmehl: gutes, gesundes Roggenmehl Nr. 0/1 gemischt nach den von Sachverständigen, die für Mehl von der Handelskammer zu Berlin öffentlich angestellt und beeidigt sind,
estgestellten Typen. Das Mehl ist in guten dichten unge⸗ eichneten Säcken, die 74 bis 80 cm breit und 116 bis 125 cm. lang sind, zu liefern. Die Säcke sind mit Plomben zu ver⸗ hen, auf denen die Firma der Mühle, die das Mehl her⸗ gestellt hat, und die Bezeichnung Roggenmehl 0/1 deutlich aus⸗ gepräagt sind.“ In Nr. VI Abs. 1 Satz 1 ist statt „150 Sack 0 und 150 Sack 1“ zu setzen: „300 Sack“. Nr. VI Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Verkäufer ist berechtigt, jeden einzelnen Posten von ei verschiedenen Stellen zu liefern; doch müssen an einer Stelle mindestens 100 Sack liegen. Die in einer Partie liegenden Säcke müssen von derselben Mühle hergestellt sein. Erfolgt die Lieferung von zwei Stellen, so hat der Verkäufer das Recht, an jeder Stelle eine besondere Marke zu liefern. Die Ware ist innerhalb 5 Werktagen einschließlich des Tages der Andienung Zug um Zug gegen Zahlung abzunehmen.“ Berlin, den 4. Juni 1910. L 14“ Der Reichskanzler. Im Auftrage: Riiiichter.
Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von § 4 Abs. 1 der Be⸗ stimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren (Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 — Reichs⸗ gesetzbl. S. 915 —). Vom 9. Juni 1910.
Nach Beschluß des Börsenvorstandes zu Berlin sind vom 15. Juni 1910 ab die an der Berliner Börse zum Handel zu⸗ gelassenen Aktien
a. der Chemischen Werke vorm. Dr. Heinrich Byk, für welche von der Gesenschaft die Herabsetzung des Grundkapitals beschlossen ist, franko Zinsen ein⸗ schließlich Dividendenschein 1909/10,
8 1“ 5
1“ 8 B
gung ist aus den Pfa„iefen selbst zu ersehen.
8 “ b “ u1“ T1“ b. der Sitzendorfer Porzellan⸗Manufaktur A. G. vormals Gebrüder Voigt, deren Auflösung von der Gesellschaft beschlossen ist, franko Zinsen einschließ⸗
lich Dividendenschein für 1910,
der Cöln⸗Eschweiler Eisenwerke, bei welchen ppon der Gesellschaft der Uebergang des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den Eschweiler
Bergwerks Verein beschlossen ist, franko Zinsen ein⸗
schließlich Dividendenschein für 1909/1910 zu berechnen.
Der Vorstand der Börse in Frankfurt a. M., an welcher die Aktien zu c gleichfalls gehandelt werden, hat dem Beschlusse des Berliner Börsenvorstandes zugestimmt.
Beerlin, den 9. Juni 1910. Der Reichskanzler. Im Auftrage:
9
Bekanntmach G Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 25. Mai 1910 der S86 ssg Lebensversicherungsgesellschaft in asel, 1 der Ersten Oesterreichischen Allgemeinen Unfall⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Wien, der Internationalen Unfallversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Wien, — der Schweizerischen Nationalversicherungsgesell⸗ schaft in Basel, der Schweizerischen Unfallversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Winterthur, der Zürich, Allgemeinen Unfall⸗ und Haftpflicht⸗ Seeeeeeaceelennsch sa in Fchtch⸗ neue allgemeine Versicherungsbedingungen für Kollektivunfall⸗ versicherung und Zusatzbedingungen zu den bereits genehmigten Einzelunfallversicherungsbedingungen genehmigt. Beerlin, den 9. Juni 1910. 8 Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. Gruner.
8
skaantmachung, “ betreffend eine Anleihe der Deutschen Hypotheken⸗ bank in Meiningen.
Der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist die staatliche Genehmigung erteilt worden, auf den Inhaber lautende, als Emission XV bezeichnete vierprozentige Hypotheken⸗ pfandbriefe im Betrag von 30 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. Die Stückeeinteilung dieser Pfandbriefe, deren Rückzahlung frühestens am 1. Juli 1920 erfolgt, ist folgende:
Lit. A Nr. 1 351 — 2 100 zu 5000 ℳ
3781 — 5 880 „ 3000 ℳ 5 401 — 8 400 „ 2000 ℳ 15 391 — 23 940 1000 ℳ 10 801 — 16 800 500 ℳ 6 571 — 10 320 300 ℳ 7 021 — 10 920 „ 200 ℳ 8371 — 13 320 „ 100 ℳ. vie Rückzahlung, Auslosung und Kündi⸗
/ H I Das Nähere über
Meiningen, den 7. Juni 1910. 8 Herzogliches Staatsministeriuum, Abteilung des Innern. Schaller. .
Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Rastenburg, Regierungsbezirk Königsberg, ist zu besetzen.
Justizministerium. Den Amtsgerichtsräten Dr. Schleger in Simmern und
Wamser in St. Goarshausen ist die nachgesuchte Dienst⸗
entlassung mit Pension erteilt.
Versetzt sind: die Amtsgerichtsräte Rodewald in Dort⸗ mund und Dr. Michaelis in Hochheim, der Landrichter Dr. Kassel in Duisburg als Amtsrichter, die Ametsrichter Ehrenberg in Pritzwalk, Vollbrechtshausen in Schubin, Thomas in Elsterwerda, Egner in Penkun, Langer in Köslin und Feldhahn in Loslau an das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, der Amtsgerichtsrat Halle und der Amtsrichter Dr. Stackebrandt in Rixdorf, der Landrichter Weber in Graudenz als Amtsrichter und der Amtsrichter Weßling in Deutsch⸗Krone an das Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, der Amtsrichter Hilpert in Osterwieck an das Amtsgericht Berlin⸗ Wedding, der Amtsgerichtsrat Levy in Senftenberg, die Amts⸗ richter Hotopf in e Buttler in Schwiebus, Peters in Schrimm und Vogel in Meyenburg nach Charlotten burg, der Amtsgerichtsrat von Jablonowski in Zehdenick nach Gr.Lichterfelde, der Amtsrichter Rehfeld in Strasburg i. Westpr. nach Pankow, die Amtsrichter Wundermacher in Remscheid, Hempel in Lötzen und Courtois in len nach Rixdorf, der Amtsrichter Prölß in Mogilno nach Feofanc der Amtsgerichtsrat Potempa in Löwenberg nach
reslau, der Amtsrichter Hertrumpf in Bauerwitz nach Löwenberg, der Amtsgerichtsrat Schimpf in Bergen a. R. nach Celle, der Amtsrichter Dr. Behme in Achim nach Hannover, der Amtsgerichtsrat Schwingeler in nach Bonn, der Amtsrichter Obladen in Wiehl nach Cöln, der Amtsrichter Mügel in Völklingen nach Saarbrücken, der Amtsrichter Braunfisch in Marggrabowa nach Opladen, der Amtsgerichtsrat Runkel in Wetzlar und der Amtsrichter Scholz in Schömberg nach Frankfurt a. M., die Amtsgerichts⸗ räte Berger in Dortmund und Schoeler in Ehringshausen nach Wiesbaden, der Amtsgerichtsrat Quinke in Meschede nach Dorsten, der Amtsgerichtsrat Ehring in Gelsenkirchen nach Recklinghausen, der Amtsrichter Reinhard in Blumen⸗ thal nach Unna, der Amtsrichter Dr. Ziehm in Wilster nach Kiel, der Amtsrichter Schnelle in Worbis nach Naumburg a. S., der Amtsrichter Arnold in Filehne nach Posen und der Amtsrichter Dr. Siegert in Wollin nach Kolberg.
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Rohseidenhändler Fritz Junkers in Crefeld bei dem Landgericht daselbst, wiederernannt: die Kommerzienräte Leo Lustig und Louis
1
Levin, Richard Dyhrenfurth in Berlin und der Bankier Emil
der Fabrikbesitzer Richard Fleck, der Bankier Kaufmann in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Gustav Heydenreich in Magdeburg bei dem Landgericht daselbst.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: die Kauf⸗ leute Richard Unger in Berlin und Georg Bamberg in Schöneberg bei dem Landgericht I in Berlin, der Papierwaren⸗ großhändler Josef Finck in Füssch bei dem Landgericht daselbst, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Theodor Simon und der Bankier Eduard Friedlaender in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Herz genannt Hermann Rubensohn in Cassel bei dem Landgericht daselbst, der Kauf⸗ mann Leopold Schaub in Viersen bei dem Landgericht in Crefeld, der Kaufmann Karl Schmölder jun. in Rheydt bei⸗ dem Landgericht in M.⸗Gladbach, der Kaufmann Moritz Ulrich in Magdeburg bei dem Landgericht daselbst.
Der Staatsanwalt Bünger von der Staatsanwaltschaft in hücfet a. M. ist an die Oberstaatsanwaltschaft daselbst versetzt. 1
Dem Notar, Geheimen Justizrat Joseph von Ley in Cöln ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt zum 1. Juli 1e
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Gerichtsassessoren Dr. Hopmann bei dem Oberlandesgericht in Cöln, Rudolf Brunzlow und Adalbert Hübner bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Baron bei dem Ametsgericht in Charlottenburg, Dr. Schocke bei dem Amtsgericht in Cassel, Dr. Kolbe bei dem Amtsgericht in Barth und der frühere Gerichtsassessor Klinkhammer bei dem Landgericht in Frank⸗ furt a. M.
Die Amtsgerichtsräte Mühlbach in Berlinchen und Becker in Langenberg, der Amtsrichter Dr. Lax in Bünde und der Rechtsanwalt Braunfels in Frankfurt a. M. sind gestorben.
inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ 8 Medizinalangelegenheiten.
8 Königliche Akademie der Künste. Der Regierungssekretäuxr Hermann Dünhölter aus
Aurich ist zum Registrator und Kalkulator der Königlichen
Akademie der Künste in Berlin ernannt worden.
Offiziere, Fähnriche usw. London, Buckingham Palast,
22. Mai. Ihre Majestät die Königin von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, zum Chef des Hus. Regts. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5 ernannt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Allerhöchsten Abschied. 29. Mai. Peters, Intend. Rat von der Intend. des X. Armeekorps, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 25. Mai. Vahl, Proviantamts⸗Unterinsp., mit Wirkung vom 12. Juni 1910 ab als Proviantamtsinsp. in Bromberg angestellt.
1. Juni. Kadach, Ober⸗Intend. Sekretär von der Intend. des IV. Armeekorps, zun Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegsministerir ernannt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Feehe und Pe und für Rechnungs⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und E und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer⸗ w8 sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
1X““
Die bei den Beratungen im Reichstage von dem Staats⸗ sekretär des Reichsschatzamts Wermuth in Aussicht gestellte Verhandlung über die Frage der Gewährung von Veteranen⸗ beihil 119 und der Deckung des hierfür erforderlichen Be⸗ trages hat, „W. T. B.“ zufolge, gestern im Reichsschatzamt unter dem Vorsitz des Staatssekretärs des Reichsschatzamts unter Beteiligung aller Parteirichtungen des Reichstages statt⸗ gefunden. Die Frage wurde in mehrstündiger Beratung ein⸗ gehend erörtert, und es wurde eine Fortsebung dieser Ver⸗ handlung für die nächste Woche verabredet.
Der Königlich dänische Gesandte von Hegermann Lindencrone hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt der Legationssekretär Axel Nörgaard die Geschäfte der Gesandtschaft.
Laut Meldung des „W. T., B.“ ist S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ gestern von Macao in See gegangen.
Sachsen⸗Weimar.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat gestern sein 34. Lebensjahr vollendet. Der Geburtstag wurde in Stadt und Land in der üblichen Weise gefeieert.
SDesterreich⸗Ungarn.
Bei der gestern im österreichischen Abgeordneten hause fortgesetzten Beratung des Budgets protestierte der Abg. Dr. von Mühlwert, „W. T. B.“ zufolge, gegen die un⸗ erhörte Beleidigung, die den Protestanten in der jüngsten Enzyklika des Papstes zugefügt worden sei, und erklärte, die später erfolgte Entschuldigung des Vatikans gegenüber dem
preußischen Gesandten sei absolut unzureichend.
breitenden Entwurfs für ein
Großbritannien und Irland. 1 Der ständige Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts Sir Charles Hardinge ist, „W. T. B.“ zufolge, zum Vize⸗ fönig von Indien ernannt worden. Frankreich.
n der Angelegenheit des m arokkanischen Bergwerks⸗ eiswegets ist nach einer Meldung des „W. T. B. gestern folgende amtliche Mitteilung ausgegeben worden: ge Die in Paris tagende fachmännische Kommission, die von den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Englands und Spaniens mit er Ausarbeitung eines dem diplomatischen Korps in Tanger zu untsr⸗ b marokkanisches Bergwerksreglement betraut war, hat sich über den endgültigen Wortlaut dieses Entwurfs verständigt und damit ihre Arbeiten zum Abschluß gebracht.
Rußland.
Die Reichsdumab hat gestern den ganzen Finnland⸗ Gesetzentwurf mit 164 gegen 23 Stimmen der Oktobristen angenommen, in deren Namen der Abg. Gljebow laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Erklärung abgab:
Die Oktobristen erkennen die Notwendigkeit einer allgemeinen Reichsgesetzgebung in Fragen, die Finnland wie das Reich betreffen, an, jedoch unter der Bedingung, daß die volle Selbständigkeit Finn⸗ lands in inneren Angelegenheiten gewahrt bleibe. Nach der Ab⸗ lehnung des von den Abgg. Lerche, Anrep und Kapustin beantragten Amendements über die Schule und Presse Finnlands widerspricht der Gesetzentwurf in der angenommenen Form zweifellos dieser Bedingung. Daher stimmen die Oktobristen gegen den Entwurf. —
Bei der Annahme des Gesetzes brach stürmischer Bei⸗
fall aus.
Spanien.
Die Infantin Josefa Fernanda Luisa, die Groß⸗ tante des Königs Alfonso, ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern in Paris im Alter von 83 Jahren gestorben.
Türkei.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, haben die Konsuln der Schutzmächte vorgestern der kretischen Regierung die letzte gemeinsame Note überreicht, die besagt, wenn die kretische Regierung den muselmanischen Deputierten nicht ge⸗ statte, an den Arbeiten der Nationalversammlung nach deren
usammentritt teilzunehmen, würden die Mächte diejenigen aktiven Maßnahmen ergreifen, die die Lage erfordere.
— Konstantinopeler Blättermeldungen zufolge hat der Boykott in Smyrna sehr heftige Formen angenommen. Mohammedanische Kreter durchzogen die Straßen und erzwangen die Sperrung 1er griechischen Läden. Der Dragoman des griechischen Konsulats konnte nur durch das Einschreiten der Behörden vor Mißhandlungen geschützt werden.
Die Leichterschiffer, Lastträger und Karrenführer in Konstantinopel haben sich gestern dem Boykott angeschlossen.
Schweden.
Dem Marineminister Grafen Ehrensvard ist, wie das „W. T. B.“ meldet, auf sein Ansuchen gestern der Abschied bewilligt worden. Zu seinem Nachfolger ist der Kommandeur⸗ kapitun Heming von Krusenstjerna ernannt worden.
Amerika.
Die mexikanische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Vorschläge angenommen, die die Regierung der Pereinigten Staaten für die schiedsgerichtliche Erledigung der Kontroverse über den El Paso⸗ Distrikt gemacht hatte. Es handelt sich um den ganzen südlichen Teil des Distrikts, der ungefähr 5000 amerikanische Einwohner zählt und dessen Wert auf fünf Millionen Dollars ge schäßh wird. Mexiko hatte seine 188 e darauf gegründet, daß es sich um früheres mexikanisches Gebiet handele, das dann durch eine Aenderung des Laufs des Rio Grande abgetrennt worden sei.
— Der kanadische Finanzminister Fielding hat den Ab⸗ schluß von Handelsabkommen mit Belgien, Holland und Italien bekannt gegeben.
Parlamentarische Nachrichten
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (84.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ welcher der Finanzminister Freiherr von Rhein⸗ aben beiwohnte, wurde die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs zur Abänderung der Vorschriften über die Wohnungsgeldzuschüsse und Mietsentschädi⸗ gungen, und zwar zunächst die gestern abgebrochene Debatte über Artikel I und II, fortgesetzt. Artikel II enthält den neuen Wohnungsgeldtarif und die Bestimmung, daß das “ des Reichs auch für Preußen gilt. Dazu liegen die übereinstimmenden Anträge der Abgg. Aronsohn sfortschr. Volksp.), Klußmann (nl.) und Bartscher (Zentr.) vor, wonach das Ortsklassenverzeich⸗ nis des Reichs nur so weit maßgebend sein soll, als dadurch eine Herabsetzung der Orte im Vergleich mit der bisherigen preußischen Servisklasseneinteilung nicht eintritt, und heneit dies der Fall ist, der Ort seine bisherige Stellung ehält.
Abg. von Pappenheim (kons.) zur Geschäftsordnung: Meine reunde haben sich in einer Fraktionssitzung damit einverstanden er⸗ lärt, daß von jeder Fraktion je ein Redner die sachlichen Momente
vorbringen und auf lokale Verhältnisse nicht eingehen soll.
Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.): Auch meine Fraktion ist damit einverstanden, möchte aber die Redner, die nicht zum Worte kommen, bitten, nicht etwa zur Geschäftsordnung nach Schluß der Debatte ihr Bedauern darüber auszusprechen, daß sie nicht zum Worte gekommen sind.
Die Abgg. Kirsch (Zentr.), Dr. Rewoldt (freikons.) und Wald⸗ stein (fortschrittl. erklären ebenfalls namens ihrer Parteien ie Zustimmung zu dem Vorschlage des Abg. von Pappenheim.
Abg. Boisly (nl.): Hat schon die Regierungsvorlage im Lande unter den Beamten großes Erstaunen erregt, da die Vorlage über 100 große und mittlere Städte deklassiert, so mußte der intransigente Standpunkt der Regierung in der Kommission und gestern hier im
ause ein noch größeres Befremden und Bedauern hervorrufen. Eine ganze Reihe von Industriestädten mit teuren ETö“ en, B. Hettstedt, wird durch die Vorlage in die letzte Klasse gesetzt. Wie können Sie diese Fgletoheten vor den Beamten verantworten? 88 Dr. Rewoldt: Meine Freunde sind in dieser Frage nicht überall derselben Meinung. Ein Teil meiner Freunde hält die ganze rechnerische Grundlage des Entwurfs für verfehlt. Man hat die Zimmer der Dienstboten mit als Zimmer gerechnet, was den Absichten der gestellten Rundfrage widerspricht. Man könnte vielleicht selbst ein Scheitern dieser Vorlage dem Zustande vorziehen, der eintreten würde, wenn die Vorlage Gesetz wird. ervorheben muß ich indessen, daß für alle meine politischen Freunde
lediglich allgemeine Gesichtspunkte maßgebend sind. Niemand von uns macht von enlichen oder lokalen Verhältnissen oder Er⸗ wägungen seine Zustimmung zu dem Gesetze abhängig. 1 der Kommission vorgeschlagene Provisorium ist um so unbedenklicher, als nach dessen Ablauf nur noch ein verhältnismäßig unerheb⸗ licher Teil der Beamten in den betreffenden deklassierten Orten vor⸗ handen sein wird. Der Hinweis des Finanzministers darauf, daß bei der Gehaltsverbesserungsvorlage doch auch Ungleichheiten vorgekommen seien, ist nicht stichhaltig; denn die jetzige Ungleichheit trifft ein volles Drittel der preußischen Beamten. Ebensowenig kann ich den Ein⸗ wand des Ministers gelten lassen, daß das Provisorium neue Ungleich⸗ heiten schaffen würde. Diese kommen gar nicht in Betracht gegen⸗ über den vielen Ungleichheiten, die die Regierungsvorlage enthält. Die jetzige Servisklasseneinteilung des Reichs lag uns auch schon im vorigen Jahre vor, aber wir konnten sie aus schwerwiegenden sachlichen Gründen, die auch jetzt obwalten, nicht akzeptieren; wir wollten damals in der Kommission die Deklassierungen wieder rückgängig machen, aber die Regierung erhob Widerspruch, uno deshalb kamen wir zu dem Provisorium einer Erhöhung des Wohnungsgeldes um 33 ½ %, weil dies ungefähr das trifft, was der Beamtenschaft zukommt. Manche hielten schon damals es für einen Fehler, daß das Provisorium gemacht wurde; nachdem die Majorität des Hauses es aber angenommen hat, kann man es jetzt doch nicht einfach wegwischen. Wir haben das Provisorium unter der Voraussetzung gemacht, daß die dadurch ge⸗ schaffene Erhöhung dauernd beibehalten werden würde. Die Wohnungs⸗ gelder reichen “ nicht aus. Wenn darauf Funteasiesen wird, daß 70 % der Beamten mehr bekommen sollen, und daß nur 30 % etwas genommen wird, so ist dies irreführend; denn die 70 % erhalten im ganzen 6 Millionen, aber 5 Millionen davon sollen von den 30 % aufgebracht werden. Wir müssen doch die soziale Fürsorge für die Beamten walten lassen, und diese kommt gerade in dem Woh⸗ nungsbedürfnis der mittleren und unteren Beamtenklassen zum Aus⸗ druck. Allerdings wird keinem einzelnen Beamten etwas von seinen bisherigen Bezügen entzogen, und sie bekommen alle etwas mehr, aber das Plus beträgt im Minimum nur 4 ℳ. Dagegen werden durch die De⸗ klassierung den Unterbeamten in der K asse A 80 ℳ und in der Klasse B 70 ℳ von dem abgezogen, was sie nach dem Provisorium hatten. Sollte die Regierung die sozialen Gesichtspunkte nicht in Erwägung ziehen, so würde auch ich sagen, daß es besser ist, die Vor⸗ lage scheitern zu lassen.
(Schluß des Blattes.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Einigungsverhandlungen derörtlichen Tarifkommissionen für das Baugewerbe sind in den meisten Städten der Nieder⸗ la 19 19, wie die „Voss. Ztg.“ meldet, an zu hohen Lohnforderungen gescheitert.
In der Schleifmaschinenfabrik der Naxos⸗Unionwerke in Frankfurt a. M. sind die Arbeiter (etwa 160) in den Ausstand getreten, worauf die Fabrikleitung die zuvor angekündigte Maßnahme ergriff, sämtliche ausständigen Arbeiter endgültig zu entlassen. Wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die augenscheinlich auf Drängen der Gewerkschaft erhobenen Forderungen der Firma unannehmbar, sie lehnte sie deshalb ohne weiteres grundsätzlich ab, worauf die Arbeiter in geheimer Abstimmung den Ausstand beschlossen. Die Abteilung Schmirgelfabrik wird von diesem Vorgang nicht betroffen.
Die Ausständigen der Mechanischen aumwollspinnerei und ⸗Weberei in Nuͤrnberg haben bedingungslos die Arbeit wieder aufgenommen.
Der Ministerpräsident Briand empfing, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, eine Abordnung des Verbandes der Lokomotiv⸗ führer und Heizer und wies auf die Gefahren hin, die eine Unter⸗ brechung des Dienstes, die übrigens nur von kurzer Dauer sein würde, für die Eisenbahnangestellten mit sic bringen würde. Seitens der Abordnung wurde versichert, daß der Zugverkehr am Sonntag, wo in Chantilly das Derbyrennen stattfinde, keine Störung erleiden solle. Die Regierung erklärte sich bereit, mit der Nordbahngesellschaft Maß⸗ nahmen im Interesse der Heizer zu beraten, die von diesen angenommen werden könnten. Der Minister Millerand empfing Vertreter der Nordbahngesellschaft, die erklärten, binnen kurzem Maßnahmen zur “ der Lage der Lokomotivführer und Heizer vorschlagen u wollen.
Ein später eingetroffenes Telegramm desselben Bureaus meldet: Da die Abgg. Berteaux und Willm versprochen haben, die Regierung bezüglich der Forderungen der Lokomotivführer und Heizer der Eisenbahnen zu interpellieren, haben die Delegierten der Föderation der Lokomotivführer und Heizer beschlossen, den Ausstand vor⸗ läufig aufzuschieben.
“
8
Kunst und Wissenschaft.
In der gestern eröffneten 3. Jahresversammlung des deutschen Werkbundes hielt der K. K. Sektionsrat Dr. Adolf Vetter aus Wien einen Vortrag über die staatsbürgerliche Bedeutung der Qualitätsarbeit. Einleitend wies er nach, daß die Jugend und die Reife jener Männer, die den Werkbund gründeten, mit der Jugend und Reife jenes Gedankens zusammenfalle, der im Werkbund verwirklicht werden will, des Gedankens der bewußten Veredlung der gewerblichen Arbeit. Zur Zeit der Jugend der Werkbundgründer trat in Deutschland eine geistige Bewegung auf, die sogenannte moderne kunstgewerbliche Bewegung, die sich gleich anfangs kein geringeres Ziel setzte, als das, geradewegs einen unserer Zeit und dem deutschen Volke eigenen, neuen Stil in den Werken der Kunst zu finden. Bald erkannte man aber, daß ein neuer Stil nur mittelbar gewonnen werden könne, sowie daß das Suchen nach einem Stil über das Gebiet des künstlerischen Schaffens weit hinausgehe, und daß er sich nur am deutlichsten in den Werken der Kunst zeige. Dies ührte zur Einsicht, daß das ursprüngliche Ziel der Bewegung nicht o rasch erreicht werden könne. Ihr Ergebnis bestehe vielmehr darin, daß man auf die Grundlagen alles Schaffens, das Notwendige und Vernünftige, zurückgriff und die drei von der Technik herüber⸗ genommenen Gestaltungsgrundsätze der Zweckmäßigkeit, Konstruktions⸗ richtigkeit und Stoffechtheit als erste und wichtigste Forderungen gegenüber jeglicher Produktion, der handwerklichen, der fabrikmäßigen und der künstlerischen, verkündigte. So ging die Bewegung, die nun zu einem klaren Programm ausgereift ist, wohl vom Kunstgewerbe aus, um allmählich die ganze Produktion zu ergreifen und überall die Ssesengc⸗ der Qualitätsarbeit als Gie hinzustellen. Da die se⸗ ische Vhraus wcg des Bekenntnisses zur Qualitäts⸗ arbeit eigentlich ein selbstbewußtes und ehrliches Bekennen der eigenen Persönlichkeit sei, werde es begreiflich, daß die Qualitätsarbeit da am meisten verbreitet war und ist, wo in den wirtschaftlichen Zuständen der menschlichen Ge⸗ sellschaft eine bewußte Ordnung bestand. Der Vortragende zeigte dies an Beispielen aus der Geschichte, insbesondere an den be⸗ wunderungswürdigen Einrichtungen, die in den alten Zünften zur Zeit der Blüte der Stadtwirtschaft vorhanden waren und die bald durch Gesetze, bald durch Verwaltungseinrichtungen, bald durch einen bewußt entwickelten öffentlichen Geist die Herstellung „gerechter Ware“ sicherstellten. Als dann die neue und neuste Zeit heraufkfam und unseren Händen wieder einmal die Herrschaft über die wirtschaftlichen Vorgänge entglitt und an die Stelle der früheren Ordnung bloße Ggeeeg traten, gingen alle jenen Schutzmittel der Qualitätsarbeit wieder verloren. ie srishen dem Ende des 18. Jahrhunderts und der Mitte des 19. Jahrhunderts überall verkündigte schrankenlose, wirtschaftliche Freiheit 5 fast einem Eingeständnisse gleichzuhalten, daß nun mit dem bewußten Aufbaue einer wirtschaftlichen Ordnung von vorne angefangen w
“
Das von
Wenn uns nun auch klar sei, daß ein neuerlicher, vollkommener Sieg der Qualitätsarbeit gleichbedeutend sei mit der Durch⸗ setzung jener sicherlich wiederkommenden Ordnung der wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse, so könnten wir doch schon jetzt teils mittelbar, indem wir die Ansätze zur neuen Ordnung pflegen, teils unmittelbar durch die Verbreitung der Erkenntnis des staatsbürger⸗ f lichen Wertes der Qualitätsarbeit, die Entwicklung beschbeunigen. Selbstverständlich dürften unter den Ansätzen der neuen Ordnung nicht die Reste der alten Ordnung verstaͤnden werden, die hie und da in mehr oder weniger brüchigem Zustande vorhanden seien. Die Genialität der Führer werde sich vielmehr darin zeigen, daß sie die Schäden der Zeit mit den dieser Zeit selbst eigentümlichen Heil⸗ mitteln zu beseitigen verstehen. Die bewußte und unmittelbare. Pflege der Qualitätsarbeit anderseits werde schon jetzt von keiner Stelle so erfolgreich betrieben wie vom Deutschen Werkbunde. Hoffentlich werde der Bundesgedanke noch festeren Fuß fassen und der Einfluß des Bundes sich allenthalben geltend machen. Im Verlaufe seiner Ausführungen versäumte der Vortragende nicht, auf das Gegenstück der Qualitätzarbeit, die Schundproduktion und ihre wirtschaftlichen und moralischen Folgen für die Produzenten “ und Arbeitgeber), den Handel und die Konsumenten inzuweisen. In gewisser Beziehung sei die ungeheure Leistung, die das deutsche Volk beim Ausbaue seiner Arbeiterschutzgesetz gebung vollführt habe, eine Folge weit verbreiteter Erzeugung von minderwertiger Ware. Denn die Qualitätsarbeit setze Arbeits b bedingungen voraus, die über das noch beträchtli gehen, was der Fabrikinspektor zu fordern berechtigt sei.
üblen Folgen, die die Beteiligung an der Herstellung und der Ver⸗ brauch minderwertiger Ware nach sich zögen, lägen ebenso klar zutage, wie die segensreichen der Schaffung und des Gebrauchs von Qualitäts⸗ arbeit und von seinen Verzweigungen gingen sogar die Wurzeln einer neuen Sittlichkeit aus. Sicher sei, daß jenes Volk, das seine Pro⸗ duktion bewußt zur Qualitätsarbeit auszubilden bemüht sei, in gleichem Schritte nicht nur seine Stellung in der wirtschaftlichen Welt be⸗ festigen, sondern in seinem Kreise auch die schwierigsten Probleme der sozialen Fragen lösen werde.
Unter den Pergament⸗ und Papyrusbruchstücken, die im Juli 1908 in den Böhit der Universitätsbibliothek in Gießen gelang sind, befanden sich Teile einer Pergamenthandschrift, die von dem Privatdozenten Liz. P. Glaue als Bruchstücke des ältesten uns ewordenen literarischen Denkmals aus der
ergangenheit erkannt worden sind. Ueber die Zeit und die Art der Entstehung sowie über die Schicksale dieser kostbaren Handschrift berichtet ihr Finder jetzt in einem Aufsatz in der „Deutschen Rundschau“. Die „Voss. Ztg. teilt aus diesem Aufsatz folgendes mit: Die Pergamenthand⸗ schrift, die ursprünglich eine Breite von etwa 21 — 22 cm und eine Höhe von höchstens 30 — 31 «cm gehabt hat, stammt aus Schékh Abäde in Aegypten, einem Ort, der sich in der Nähe der Trümmer des alten Antinoe befindet. Nun waren aber nur von vier Seiten etwa je ein Sechstel erhalten; auf zwei Seiten befanden sich Ab⸗ schnitte aus der lateinischen Bibelübersetzung; von den beiden andere Seiten vermutete man, daß es sich um ein Stück koptischer Literatur handele. Glaue stellte aber fest, daß es gotische Buchstaben waren, die auf dem Pergament vorlagen. Die Bibelstellen auf den gotisch geschriebenen Seiten ließen sich mit Hilfe der lateinis en Handschrift feststellen, da sie die Fortsetzung zu den lateinischen eiten bildeten. Es ergaben sich Abschnitte aus dem 23. und 24. Kapitel von Lukas, die unter den bisher gefundenen gotischen Fragmenten noch nicht vorhanden 898 Auch in dem berühmten Godex Argenteus, der die gotische Bibelübersetzung des Ulfilas enthält, fehlen diese Stücke. Der besondere Wert, der dem neuen Funde eines gotischen Handschriftenfragments zukommt, besteht vor allem darin, daß es in Aegypten wieder ans Licht gekommen ist. germanische Truppen befanden sich im 4. Jahrhundert n. Chr. in Aegypten, denn die neugeworbenen gotischen Soldaten wurden über die verschiedenen Gebiete des römischen Reichs verteilt, um sie an die römische Kriegszucht zu gewöhnen. „Wie ein wanderndes Volk⸗ zogen sie nach dem neuen Quartier, ihre Weiber und Kinder auf langen Reihen von Ochsenwagen mit sich führend. So ist auch in Antinoe, wo es schon seit dem Jahre 220 eine Christengemeinde gab, eine gotische Kolonie entstanden, deren Insassen wohl zum groter Teil Christen waren. Wir dürfen also annehmest, daß die Hand⸗ schrift zu der das Fragment gehört, mit gotischen⸗ ruppen nach egypten und nach Antinoe gewandert ist. Wahrscheinlich gehörte es einem Geistlichen, der aus der heiligen Schrift den Soldaten beim Gottesdienst in ihrer Muttersprache vorlas. ” ist es auch, daß das Manuskript sich im Besitz eines gotischen Geist⸗ lichen befand, der sich mißliebig gemacht hatte und nach Antinoe. in die Verbannung geschickt worden war, wie es von einigen Geistlichen aus dieser Zeit berichtet ist, oder die Handschrift gehörte einem gotischen Mönche, der in das berühmte Kloster von Antinoe eintrat und seine otisch⸗lateinische Evangelienhandschrift als Er⸗ bauungsbuch mitbrachte. Während Ulfilas für seine gotische Ueber⸗ seßünn des Neuen Testaments den griechischen Text benutzte, ist die der neuaufgefundenen Hand chrift nach einer lateinischen Vorlage gearbeitet. Die bereits vorhandenen lateinischen Bibel⸗ übersetzungen unterzog nun im Jahre 382 der Kirchenvater Hieronymus einer durchgehenden Reyision, aus der die im ganzen Mittelalter allgemein gebräuchliche lateinische Bibel, die Vulgata, entstand. Diese Bibelausgabe des Hieronymus fand aber nicht sogleich den Beifall aller, es regte sich eine Opposition, die besonders auch von einigen schriftgelehrten Goten vertreten worden sein wird. Es ist nämlich ein Brief des Hiero⸗ nymus an zwei gotische Bibelkenner, Sunja und Frithila, erhalten, der in den Jahren 403 — 405 Se sein muß. Es ist die Antwort auf ein Schreiben, in dem Sunja und Frithila Einwendungen gegen die Uebersetzung verschiedener Bibelstellen durch Hieronymus erhoben und ihre eigenen tertkritischen Grundsätze darlegten. Sunja und Frithila bechcftgten sich also zu Anfang des 5. Jahrhunderts damit, das Uebersetzungswerk ihres Meisters Ulfilas zu vervollkommen und es gleichzeitig nach der lateinischen Seite hin zu ergänzen. Sie sind daher mit größter Wahrscheinlichkeit als die Verfasser der gotisch⸗lateinischen Bibel⸗ übersetzung anzusehen, auf die in der Einleitung zu dem Codex Brixianus, einer in Brescia aufbewahrten lateinischen Bibel⸗ handschrift, Bezug genommen wird. Die käitische Ausgabe der otisch⸗lateinischen Bibel ist in dem ersten Jahrzehnt des 5. Jahr⸗ bünehs entstanden, nachdem die Goten unter Alarich wieder in das ihnen angewiesene Illyrien zurückgekehrt waren, bevor sie im Jahre 408 zum zweiten Male gegen Rom aufbrachen. gn dem neuen ragment liegt also ein Rest von einer Abschrift der gotisch⸗lateinischen Bibel vor, die bald nach der Entstehung der kritischen Ausgabe des Sunja und Frithila 88b sein muß. Jedenfalls muß die Hand⸗ schrift im Anfang des 5. Jahrhunderts verfaßt worden sein; sie liegt vor den Codices Brixianus und Argenteus, die beide dem 6. oder auch schon dem 5. Jahrhundert zugeschrieben werden. Ein eigen⸗ artiges Schicksal war diesem ältesten uns erhaltenen literarischen Monument des Germanentums beschieden; es mußte über das Mittelländische Meer wandern, um anderthalb Jahrtausende in Aegyptens Boden zu ruhen und dann erst wieder auf germanischen Boden zurückzukehren.
bisher bekannt germanischen
In der Mikroskopie, die der Medizin und der gesamten Natu wissenschaft, aber auch der Technik große Vorteile ge⸗ racht hat, war man schon lange bemüht, die Geheimnisse, die das Mikroskop dem Forscher erschließt, auch im Bilde der Allgemeinheit ngänglic zu machen. Das gelang durch die Mikrophotographie, die Photographie der mikroskopischen Bilder. Jetzt ist es auch gelungen, die Vorgänge, die sch in flüssigen Schmelzen abspielen, nicht nur mit dem Mikroskop zu studieren, sondern sir auch photographisch festzuhalten. Die „Wiener Abendpost“ teilt aus den Berichten der Wiener Akademie