Präsident ersucht den
Haus der Abgeordneten. 8 86. Sitzung vom 14. Juni 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst Peti⸗ tionen beraten werden, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 1 ine Reihe von Petitionen um gesetzliche Regelung des Dienstbotenwesens und ferner Petitionen von Erbscholtisei⸗ besitzer Elsner und Genossen in Schlottendorf bei Camenz (Schlesien) und von Guts⸗ und Amtsvorsteher Peschke und Genossen in Groß⸗ Noßen (Kr. Münsterberg) um S Regelung des Dienst⸗ botenwesens auf dem Lande sollen nach dem Antrage der Kommission der Staatsregierung als Material überwiesen werden.
Abg. Berndt (Zentr.) beantragt, die beiden letzten Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Gesindeordnung, auf der im wesentlichen das Dienstbotenrecht beruht, ist ein der feudalen Gesellschaftsordnung. „Diese patriarchalische Gesellschaftsordnung setzte ein persoöͤnliches Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Geftnde voraus. Der Dienstherr übernahm damit gewisse sittliche Pflichten gegen⸗ über den Dienstboten. Diese sozialen Voraussetzungen sind aber durch den Fortschritt der Zeit längst zertrümmert worden; nur hier und da sind noch einige Reste davon vorhanden. Das ländliche Gesinde wird förmlich wie auf einem Sklavenmarkt in der Stadt durch eine Auktion angeworben. Wenn man sich auf dem Lande über Dienstbotennot beklagt, so ist der Grund dieser Not die Rechtlosigkeit der Dienstboten. Es ist ein Irrtum, anzunehnnen, daß die Dienstboten auf dem Lande sich in einer günstigen wirt⸗ schaftlichen Lage befinden. Wie die Agrarier ihre Unter⸗ gebenen behandeln und unterbringen, ist seinerzeit von hoher Stelle gerügt worden. Besonders schlecht ist das Pefinde in bezug auf die Unfallversicherung gestellt, für das Gesinde besteht auch die Krankenversicherung nicht; die Herrschaft ist nicht verpflichtet, über die Kündigungszeit hinaus für das erkrankte Gesinde zu sorgen. Das Verbot der Einbehaltung des Arbeitslohns und der Aufrechnung gegen den Lohn besteht für das Gesinde nicht, die Herrschaft kann unter Umständen bei der Entlassung Lohn einbehalten. Aus meiner Anwaltspraxis kenne ich den Fall, 8 eine Herrschaft aus sehr vornehmem Stande einem armen Dienstmädchen, das ein wertvolles 2 irr hatte 18. lassen, dafür den ganzen Lohn abzog. Der Arbe eg esteht ebenfalls nicht für das Gesinde, es
ibt keine Beschränkung der Arbeitszeit, keine Verpflichtung der Herr⸗ schaft, für die Gesundheit des Gesindes zu sorgen, keine Sonntags⸗ ruhe. Früher hatte die Herrschaft wenigstens noch an dem 8585 dasselbe Interesse wie am Vieh; heute hat aber das persönliche Ver⸗ hältnis zu dem Gesinde aufgehört. Schützen kann sich das Gesinde nur durch den Kontraktbruch. Wir betrachten diesen Kontraktbruch als die nützlichste Reaktionserscheinung gegen die Verhält⸗ nisse, unter denen das Gesinde heute lebt. Ohne Kündigung den Dienst verlassen darf das Gesinde nur, wenn „Ehrverletzungen oder Neißttanskscgen von ungewöhnlicher Härte“ vorkommen. In einem
all hat aber das Gericht die Behandlung eines Dienstboten mit der
Kitsche nicht als ungewöhnliche Härte angesehen, weil keine Lebens⸗ Pfs r vorlag. Es sind auch Fälle vorgekommen, in denen das
885 einfach mit dem Revolver niedergeknallt wurde. Die Gesindeordnung teilt die Menschen in Herren und Knechte ein. Nach dem Gesetz von 1850 besteht auch noch die Bestrafung des Kontrakt⸗ bruchs der ländlichen Arbeiter und des Gesindes. Man kann hier von einer modernen Sklaverei sprechen. Aber die Verhältnisse sind stärker als das Gesetz; die Fälle des Entlaufens aus dem Dienst und die Kontraktbrüche sind so zahlreich, daß sie selbst mit Hilfe der preußischen Polizei nicht alle zur Bestrafung zu 5 sind. Wir begrüßen die Organisation der Dienstboten und das Entstehen eines Dienstbotenorgans; es ist erfreulich, daß dieser Geist der Rebellion sich regt. Wenn Sie (zur Rechten) die Gesinde⸗ ordnung sogar noch rückwärts revidieren wollen, so zeigt das den Geist, von dem Sie beseelt sind. Die Gesindeordnung muß als Schandfleck der preußischen Gesetzgebung schleunigst beseitigt werden.
Abg. Berndt (Zentr.): Ich sehe davon ab, auf die Ueber⸗ treibungen und Entstellungen in der Rede des Vorredners einzugehen. Zwe⸗ der hierher gehürigen Petitionen stammen aus meinem Wahl⸗ reise Frankenstein⸗Münsterberg; die Kommission will auch sie der . als Material überwiesen wissen. Ich möchte versuchen, ihnen ein besseres es zu bereiten. Eine Ueberweisung als Material feßßt in vielen Füles nichts anderes als ein stilles Begräbnis im Papier⸗ korb, und ein Begräbnis ist immer eine traurige Sache, es würde der moralischen und Bedeutung der Sache nicht entsprechen. §5 der Gesindeordnung muß umgearbeitet werden. Er sagt schon jetzt, daß wer sich als Gesinde vermieten will, über seine Person frei ver⸗ fügen können muß, aber er schreibt nicht vor, ü vor Ab⸗ schluß des ö.“ der Dienstsuchende durch Beibringung von polizeilichen Bescheinigungen dies nachzuweisen hat. Diese Versäumnis muß nachgeholt werden, das verlangen die beiden Peti⸗ tionen. Wir müssen diesen Mangel umsomehr beklagen, als zahllose Fälle von Betrug und Schwindel festgestellt sind. Warum hat der Gesetzgeber vor 100 Jahren diesen Nachweis nicht gefordert? 1810 war eine Zeit des stärksten wirtschaftlichen Tiefstandes; Handel, Wandel und Landwirtschaft waren lahmgelegt; die brutale Fööust des korsischen Eroberers lastete schwer auf dem Volke. an konnte auch nicht verhüten, daß einmal alle Verhältnisse ins Gegenteil verkehren würden, daß sich ein so intensiver Betrieb der Landwirtschaft nötig machen werde, der ungeheuere Anforderungen an die Arbeitskräfte stellt. Der Schwindel ist in den letzten Jahren in einen Unfug ausgeartet, der als schwerer wirtschaft⸗ licher und moralischer Schaden bezeichnet werden muß. Leichtsinnige Dienstboten, namentlich die jüngeren, unverheirateten Elemente, ver⸗ mieten sich vielfach; ein Mitglied des Hauses hat mir erzählt, daß im vorigen Jahre ein Knecht sich 20mal vermietete; ich kenne einen
all, daß ein Knecht sich 29 mal in einem Jahre vermietete. Also diese Petition ist kein leerer Schall, sie entspringt aus der Not⸗ wendigkeit; Abhilfe muß geschaffen werden. Leider gibt es auch in den Kreisen der Landwirtschaft unanständige, perfide Elemente, die ihren Berufsgenossen, ihren Nachbarn die Leute einfach wegnehmen; wer anständig ist, dabei nicht mitmacht, zieht den kürzeren. Gewissen Gesindevermittlungsgeschäften werden dadurch Schlepperdienste ge⸗ leistet. Damit wird schließlich die Axt an die Wurzel der Volks⸗ esundheit gelegt, die im Bauernstand wurzelt, im Bauernstand, der für die Ernährung des Volkes zu sorgen hat, der für die Rekrutierung der Armee die Hauptstütze ist, denn ich kann mir die Armee ohne die robusten Figuren unserer Bauernsöhne nicht denken. (Der 1 Kedner, bei der Sache zu bleiben.) Wenn der Bauernstand seine Berufsfreudigkeit wiedergewonnen haben wird, wird man wieder trotz aller sozialdemokratischer Agitation rufen können: Lieb' Vaterland, magst ruhig sein! Ich bitte Sie, die Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. 1 Abg. von Jagow (kons.): Auch wir halten eine Revision der Gesindeordnung für sehr erwünscht und bitten, daß sie möglichst bald vorgenommen wird. Auf die Sache selbst will ich der vorgerückten 8. wegen nicht eingehen. Auch Agitation will ich nicht treiben. ie Sozialdemokraten bieten in ihren Reden nichts Neues, sie wieder⸗ holen nur, was wir tagtäglich in ihrer Presse lesen. Uns paßt es nicht, nur einseitige Verstelkungen zu vernehmen, wir nennen das calumniare audacter, aber es scheint ja ein Glaubenssatz der Sozial⸗ demokraten zu sein, daß man möglichst alle Stände herunterreißt und Beene W“ goch 8 gn 8 Zeitungen?) Ich spreche nur von Zeitungen. Ich hoffe, daß Preußen die Kugel sein 1885 die den Sozialdemokraten in F. Bae fahren möge, und daß das neue Gesetz ernstliche Maßregeln gegen den Kontraktbruch bringen und Treu und Glauben wieder aufrichten möge. e Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.): Auch wir wünsehen vügts sehnlicher als eine einheitliche Regelung des Gesinderechtes. Die Be⸗ stimmungen der Gesindeordnung sind veraltet. Ueber den Antrag der Kommission hinauszugehen, wird kaum angehen. 8
Abg. B . ann (Soz.) beantragt, auch die Petition bezüglich der gesetzlichen Regelung des Dienstbotenwesens der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg. von Oertzen (freikons.): Der Abg. Liebknecht hat die alten Uebertreibungen über die entwürdigenden Wohnungsverhältnisse der Dienstboten auf dem Lande wiederholt. Diese immer wieder vor Fegas a zeigen, wie schlecht informiert und wie reichtglän ig die Sozialdemokraten sind. Wir Landwirte 1;; in unserem eigenen Interesse die Dienstboten gut und anständig be⸗ handeln. Wir sind die Ersten, die eine schlechte Behandlung der Dienstboten brandmarken. Um so mehr müssen wir uns gegen Ueber⸗ treibungen und Unwahrheiten wenden. Wenn von einem Sklaven⸗ verhältnis gesprochen wird, so kann man mit viel größerem Recht von einem Sklavenverhältnis der Dienstherren gegenüber dem Gesinde sprechen. Die Wohnungsverhältnisse des Gesindes auf dem Lande sind golden im Vergleich mit den Wohnungsverhältnissen der Arbeiter in den Foßzen Städten. Ich würde es nicht wagen, einem Arbeiter eine schlechte
ohnung anzubieten, denn ich bin sicher, daß er dann in kurzer Zeit Welche Macht hat denn heute der Arbeitgeber, wenn das
fortzieht. Der Arbeitgeber ist
Gesinde kontraktbrüchig wird? Fast gar keine! häufig froh, wenn er einen solchen Arbelter los wird. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Ich als Mann der Praxis werde mich mit Ihnen (zu den Sozialdemokraten) als Theoretikern wohl nie einigen. Hauptsächlich ist es das unzufriedene und schlechte Gesinde, welches das gute Gesinde zu Streiks ver⸗ leitet. Der Streik ist das größte Unglück, das es gibt. Alles, was der Abg. Liebknecht vorgebracht hat, liegt nicht im Interesse des Gesindes; es waren Uebertreibungen, die auf falscher Information beruhten. Ich glaubte, die Angriffe gegen die Arbeitgeber zuruͤckweisen zu müssen. Vorläufig hat er in keinem einzigen Falle nachgewiesen, daß das, was er behauptete, wahr sei.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Misstäͤnde im Gesindever⸗ mietungswesen bedürfen auch einer gesetzlichen Abstellung. Die Versuche, meine Festellungen als unrichtig hinzustellen, sind vollständig mißlungen. Daß der kleine Bauernstand schwer zu leiden hat, haben wir nicht bestritten; wir haben auch Vorschläge gemacht, wie ihm zu helfen ist. Mein Beruf gibt mir häufig Felegenheit, die Zustände des Bö“ auf dem Lande persönlich kennen zu lernen; ich habe darüber nicht vom grünen Tisch gesprochen. Die Erfahrung der Vorredner ist eine begrenztere. 89 bin natürlich nicht in der Lage, eine Anzahl Fälle spezieller Art aus dem Aermel zu schütteln. Ich habe in Potsdam eine Gerichtsverhandlung gehabt, wo das Gericht selbst Gelegenheit hatte, festzustellen, daß die Gesindewohnungen miserabel waren; der Amtsvorsteher griff ein, aber dieses Vorgehen war ungesetzlich. Derartige Fälle sind mir wiederholt vorgekommen; ich bin bereit, dem Abg. von Oertzen meine Akten vor⸗ zulegen über Fälle von Auspeitschungen usw. Im übrigen ist es schwer, einzelne Fälle vorzubringen, wenn man die betreffenden Per⸗ sonen nicht in die größten Mißhelligkeiten bringen will. Gewiß ist Herr Oertzen ein außerordentlich human gesinnter Mensch, das ist versöhnend hssepüchs den sonstigen rückständigen sozialen Bestrebungen, die er bezüglich der organisierten Dienstboten hat. Gerade die organisierten Arbeiter sind die besten Elemente. Das Gesinde die Organisation, das Streikrecht und wird sich diese er⸗ ämpfen.
Abg. Dr. Mizerski (Pole): Wir wünschen eine Revision der Gesindeordnung im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeiter und werden für den Kommissionsantrag stimmen.
Abg. Krethͤekons.): Wahrscheinlich wird der„Vorwärts“ sagen, wir wären unter der Wucht der Angriffe des Abg. Liebknecht zusammen⸗ gebrochen. Um dies zu verhindern, will ich nur büfhn. wir müssen von dem Abg. Liebknecht verlangen, daß er die sittliche Pflicht hat, Namen zu nennen, damit wir in der Lage sind, Leute, die solche Roheiten begangen haben, vor dem Lande zu brandmarken. 5 Herrn Liebknecht sind die guten Arbeiter die unzufriedenen
rbeiter. Die Sozialdemokraten als Arbeitgeber sind ein be⸗ sonderes Kapitel. Wir wissen alle, wie es zwischen den Konsumvereinen und ihren Lagerhaltern steht. Die Arbeitslöhne bei den sozialdemokratischen eceee einen sind wahre Hungerlöhne; die Arbeitszeit ist eine sehr lange. Die Angestellten stehen unter der Knute der sozialdemokratischen Arbeitgeber. (Prä⸗ sident: Ich bitte Sie, doch nicht so vom Thema abzuschweifen.) Ich werde Herrn Liebknecht bei anderer Gelegenheit ein Privatissimum über diese Dinge halten. Wir werden alles tun, um die Arbeiter zufrieden zu erhalten.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich kann nur wiederholen, daß ich mein Material dem Abg. Oertzen zur Verfügung stelle. Ich behaupte, daß die Fälle, die ich vorgebracht habe, auch Ihnen bekannt sind. Solche Fälle sind Ihnen natürlich unangenehm. (Zuruf rechts.) Auch ich kann nur sagen: Wehe Euch, wenn Ihr nichts Besseres wißt!
Abg. Strosser (kons.): Diejenigen Arbeitgeber, die ihr Gesinde nicht gut behandeln, bekommen heutzutage überhaupt kein Gesinde mehr. Mir ist kein einziger Fall persönlich bekannt in dem derartige Roheiten, wie sie der Abgeordnete Liebknecht schilderte, sich zugetragen hätten. Ich weiß vielmehr aus eigener Erfahrung, daß das Ie. Gesinde mit außerordentlicher Rücksicht⸗ nahme, wie ein rohes Ei behandelt werden muß, ganz anders als z. B. Fabrikarbeiter. Der bäuerliche Besitzer muß mit seiner Familie mehr arbeiten als das Gesinde. Es mag sich um einige wenige Aus⸗ nahmefälle handeln. Wir müssen aber auf das allerentschiedenste dagegen protestieren, daß sie verallgemeinert werden, und wir betonen mit derselben Entschiedenheit, daß sie von uns in keiner Weise gebilligt werden.
. Petitionen werden der Staatsregierung als Material über⸗ wiesen.
Eine Petition des Müllerinnungsverbandes in Frankfurt (Oder) um Errichtung besonderer Wasserrechts⸗ kommissionen oder Wasserrechtsgerichte wird dem W entsprechend der Regierung als Material über⸗ wiesen.
Eine Petition des früheren Eisenbahnassistenten Fischer in Eisenach um Wiedereinstellung als Staatsbeamter wird nach wieder⸗ holten Auseinandersetzungen zwischen dem Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) und einem Kommissar der Eisenbahnverwal⸗ tung auf Antrag des Abg. Lippmann der Regierung zur Er⸗ wägung überwiesen, während die Kommission Uebergang zur Tages⸗ ordnung beantragt hatte.
Major a. D. von Donat hat an das Haus eine Petition, betr. Lösung des Oder⸗Problems durch Stauseen, ge⸗ richtet; diese Petition hat das Haus am 20. April einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedernüberwiesen, unddiese Kommissionbe⸗ antragt, 1) folgende Resolutionen anzunehmen: a. das von Donatsche Projekt für ungeeignet zu erklären, die Interessen der Landeskultur und des Hochwasserschutzes zu fördern, und die Köntoka⸗ Staats⸗ regierung aufzufordern, den Generalplan nach dem Gesetz vom 12. August 1905 zur Ausführung zu bringen, b. zu erklären: auch die Interessen der Schiffahrt werden 1 die von der Staats⸗ regierung in den Nebenflüssen der Oder beabsichtigten Staubecken vorteilhafter gewahrt als durch das von Donatsche Projekt; 2) die Petition durch die Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären.
Berichterstatter Abg. Dr. Wagner⸗Breslau empfiehlt diese Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.) weist sodann als Abgeord⸗ neter darauf hin, daß er bei der früheren Beratung darauf hingewiesen habe, daß auch der Oberbürgermeister von Breslau das Projekt der Regierung empfohlen habe. Die „Breslauer Zeitung“ habe ihm nun den Vorwurf gemacht, daß er seine Pflicht als Abgeordneter für seinen Wahlkreis nicht erfüllt habe, indem er durch seine Empfehlung der
rüfung des Donatschen Projektes nicht dazu beigetragen habe, die Beunruhigung, die durch das Donatsche Projekt hervorgerufen sei, zu beseitigen. E. überlasse es dem Hause, ob dieses Mißtrauensvotum erechtfertigt sei. Er sei nicht als freiwilliger Regierungs⸗ ommissar aufgetreten, sondern habe sich der Ansicht des Ober⸗ bürgermeisters angeschlossen, der die Sachlage in der Breslauer Stadtverordnetenversammlung in objektivster Weise dargestellt habe.
Wenn er bei der frühexen Beratung empfohlen habe, das Donatsche Projekt wenigstens einer Prüfung zu unterziehen, so glaube er damit gerade seinen Wählern einen Dienst erwiesen zu haben, indem er die völlige Si der Sache 8eeeh habe.
Abg. Schaube (freikons.) bespricht das Projekt der Regulierung der unteren Oder vom Standpunkte der Stadt Ohlau; es beständen beim Magistrat Bedenken gegen das Projekt der Regierung, insbesondere werde befürchtet, daß die Cögunsteiseerhännise der Stadt unter stagnierenden Gewässern leiden könnten. Hoffentlich gelinge es aber der Regierung, durch geeignete Maßnahmen diese Gefahren aus⸗ zuschließen. - G .
Geheimer Oberbaurat von Münstermann erwidert, daß diese Gefahren bereits in den Kreis der Berechnungen gezogen seien, aber als ahggestklossen Fezuschen seien.
Abg. Strosser (kons.) bezeichnet es gerade als ein Verdienst des Abg. Wagner, daß er eine genaue Prüfung des Donatschen Projekts in einer Kommission veranlaßt habe. Dort sei das Projekt nach allen Richtungen eingehend geprüft, die Sachlage also vollkommen klar⸗ gestellt worden. Durch die Erklärung der Regierung in der Kom⸗ mission, daß ihre eigenen Arbeiten dadurch in keiner Weise verzögert worden seien, sei auch erwiesen, daß der Abg. Wagner keinesfalls den Vorwurf verdiene, daß er die Interessen der Stadt Breslau nicht genügend gewahrt habe.
Das Haus beschließt nach den Anträgen der Kommission. „Eine Petition der Vereinigung selbständiger Landmesser um Ah⸗ änderung der Geschäftsanweisung V für die preußischen Katasterämter vom 16. März 1909 sowie Aufhebung bezw. Erhöhung des Katastergebühren⸗ tarifs vom 16. März 1909 beantragt die Petitionskommission, Berichterstatter Abg. Dr. Wagner⸗Breslau, der Regierung alz Material zu überweisen. 1
Abg. von Ditfurth (kons.) beantragt mit Unterstützung von Mitgliedern der beiden konservativen Parteien und Nationalliberalen die Ueberweisung zur Erwägung.
Abg. Lieber (nl.) und Gen. beantragen ferner: die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, im Laufe der nächsten Session eine Zusammenstellung vorzulegen, die ersehen läßt, in wieviel Fällen die Regierungen von der ihnen durch CII des Tarifs vom 16. März 1909 eingeräumten Befugnis, die Gebühren zu ermäßigen, Gebrauch emacht haben und nach welchen Grundsätzen dabei verfahren worden it
Abg. Bartscher (Zentr.) weist darauf hin, daß die Landmesser durch den Wettbewerb der Katasterkontrolleure geschädigt seien, die eradezu durch die staatliche Geschäftsanweisung zur Beteiligung an Privatarbeiten mit Gewinn angereizt würden. Licse Arbeiten würden den Katasterkontrolleuren besonders dadurch erleichtert, daß ihnen das ganze amtliche Material kostenlos zur Verfügung stehe; auch dadurch fühlten sich die Landmesser geschädigt. Ferner sei der Gebührentarif der Katasterämter viel zu hoch. Der Staat solle für die Anträge von Privaten, Auszüge aus der Mutterrolle usw. nur die Selbstkosten berechnen, die Arbeiten seien aber vielfach rein mechanische Arbeiten und würden von jungen Kräften gemacht, so daß der Staat viel mehr an Gebühren dafuür erhebe, als seine Selbstkosten betrügen. Die Höhe der Vermessungsgebühren habe in landwirtschaftlichen Kreisen die größte Unzufriedenheit erregt, und aus Westfalen seien lebhafte Klagen gekommen. Es empfehle sich deshalb der Antrag von Ditfurth; seine Freunde würden für diesen Antrag und ebenso für den Antrag Lieber stimmen.
Abg. Lieber (nl.) schließt sich in der Verurteilung der Höhe der Vermessungsgebühren dem Vorredner an und empfiehlt seinen Antrag. Namenklich für die kleinen Landwirte müsse die Gebühr erheblich ermäßigt werden. Das Material darüber, in welchen Fällen eine Ermäßigung eingetreten sei, liege nicht vor, er habe deshalb die Regierung in seinem Antrage darum ersucht.
Abg. von Ditfurth (kons.) bemerkt, daß die Petition sich vor anderen auszeichne durch ihre Länge, denn S- aig s 81 Seiten, durch die scharfe Tonart, mit der über den Wettbewerb der Kataster⸗ beamten gesprochen werde, und durch handgreifliche grobe Ueber⸗ treibungen. Aber dennoch sei nicht zu verkennen, daß in der Petition ein berechtigter Kern enthalten sei. Der Staat übernehme zum Schaden der Landmesser Privatarbeiten, die er durch seine Kataster⸗ beamten ausführen lasse. Den Katasterkontrolleuren stehe dabei das amtliche Material frei zur Verfügung, während die Landmesser sich das Material nur unter Schwierigkeiten beschaffen könnten. Der Staat stelle auch den Katasterbeamten die kostspieligen Ver⸗ messungsinstrumente frei zur Verfügung, die sich die Landmesser selbst e. müßten. Die ganze Frage müsse von der Regierung einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
Abg. Weissermel kkons.) stellt sich zwar der Petition wohl⸗ wollend veeräbe.. empfiehlt aber nur nach dem Kommissions⸗ antrag die Ueberweisung als Material. Früher hätten die Kataster⸗ beamten selbst die Privatarbeiten übernommen, heute sei es aber anders, der Staat übernehme die Arbeiten und vereinnahme die Gebühren dafür in die Staatskasse. Von einer Gewinnbeteiligung der Katasterbeamten könne man also nicht sprechen. Auch von einer Konkurrenz für die Landmesser sei keine Rede; wenn die Kommunen eigene Landmesser anstellen, so könne der Staat nichts dafür. Es sei nicht zichtig, daß die Katasterkontrolleure das sämtliche Material zur freien Verfügung hätten. Allerdings sei für die Land⸗ messer die Beschaffung des Materials jedoch könne darüber eine Erwägung stattfinden, ob sich das abändern lasse. Die schwierige Lage der Landmesser sei anzuerkennen, aber wenn er nur für eine Ueberweisung als Material sei, im Gegensatz zum Antrag von Ditfurth, so geschehe das nur im Interesse der kleineren landwirt⸗ schaftlichen und gewerblichen Bevölkerung, die darunter leiden müßte, wenn die staatlichen Gebühren nach dem Wunsche der Landmesser noch erhöht würden. “ 8
Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) spricht sich für die Ueber⸗ weisung zur Erwägung aus.
Das Haus beschließt die Ueberweisung zur Erwägung und nimmt die Resolution Lieber an.
Eine Petition des Gemeindevorstehers in Steglitz um Ver⸗ leihung des Städterechts an die Gemeinde Steglitz beantragt die Gemeindekommission der Regierung als Material zu überweisen.
Abg. Fritsch (nl.) tritt für Berücksichtigung des Wunsches der Gemeinde Steglitz ein. 8
Ein Regierungskommissar erklärt, daß die Verhandlungen ernsthaft betrieben werden. Sie seien allerdings an zwei Vor⸗ bedingungen geknüpft, daß man sich klar werde, wie sich die Ver⸗ hältnisse des Kreises Teltow nach dem Ausscheiden von Steglitz gestalten würden, und was aus der Exklave Friedenau werde. Die Staatsregierung müsse in Betracht ziehen, daß durch das Ausscheiden solcher Vororte von Berlin aus dem Kreisverbande sich das Bild ergebe, daß hier und da eine Stadt besteht und dazwischen wieder zum Kreise gehörige Exklaven.
Abg. Dr. Wendlandt (nl.) empfiehlt ebenfalls die Petition zur Berücksichtigung. Hinsichtlich Friedenaus könne nur die Stadtwerdung in Frage kommen, denn bei einer so aufgeblühten Gemeinde mit so großer Einwohnerzahl, so entwickeltem Schulwesen usw. sei eine Aufteilung zwischen Steglitz, Schöneberg, Wilmersdorf gar nicht in Betracht zu ziehen.
Die Petition wird der Fecrterxang als Material überwiesen, ebenso eine Petition des Magistrats der Stadt Remscheid um Aenderung des § 49 des Kommunalabgabengesetzes (Freilassung des hceecasg des Gemeindebezirks gewonnenen Einkommens), nachdem Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.) eine Abänderung des bestehenden
6 unter Begründung mit den besonderen Verhältnissen der Stadt Remscheid empfohlen hat.
Ueber eine Petition des Knappschaftsältesten Fuest und Ge⸗ nossen in Altenbochum um Wiederverleihung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Aeltestenwahlen an die invaliden Mitglieder der preußischen Knappschaftsvereine empfiehlt die Handels⸗ und Gewerbe⸗ kommission, zur Tagesordnung überzugehen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
um die Interessen der Industrie zu schützen.
8 8 9
Zweite Beilage
en Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeig
Abg. Imbusch (Zentr.) befürwortet einen Antrag auf Ueber⸗ weisung zur Berücksichtigung. Es sei in der Kommission kein einziger sachlicher Grund vorgebracht, der es rechtfertige, den Invaliden das Wahlrecht nicht wiederzugeben, sondern nur allerlei Scheingründe. Die Invaliden hätten vor allem die nötige Zeit und Erfahrung.
Abg. Bartscher (Zentr.) schließt sich dem an.
Ein Regierungskommissar erklärt, die jetzige Regelung beruhe auf einem Kompromiß sämtlicher Parteien mit Ausnahme der Polen. Die Staatsregierung halte es für ausgeschlossen, jetzt, nachdem das Gesetz erst zwei Jahre in Kraft sei, wieder an den Grundlagen der damaligen, nach schweren Kämpfen über die politische Seite der ganzen Materie zu stande gekommenen Vereinbarung zu rütteln, um so mehr, als die Sanierung der Knappschaftsvereine als Hauptaufgabe des Gesetzes angesehen werde, die nur bei friedfertigen Verhältnissen durchgeführt werden könne.
Abg. Korfanty (Pole) empfiehlt Ueberweisung zur Be⸗ ücksichtigung. 3 “ sichbi Leinert (Soz.): Wir werden auch für Berücksichtigung stimmen, allerdings wird das nicht viel helfen. Das Verhalten des Zentrums sieht nach Komödie aus, denn es hat ja damals der Entziehung des Wahlrechts zugestimmt. “ 3
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Wir sind ebenfalls für Berücksichtigung, wie dies unserer damals eingenommenen Haltung utspricht. soiicht Brust (Zentr.): Wir haben das Gesetz angenommen, weil es ein Kompromiß zwischen Parteien und Regierung darstellte, und die Vorteile überwogen. 8G Abg. Lein 18 (Soz.): Wenn das Zentrum den Invaliden das Wahlrecht seinerzeit entzogen hat, so nrußg ee jeht auch für Uebergang zur Tagesordnung sein. Der Antrag auf erücksichtigung ist nicht ernst gemeint, das zeigt schon die geringe Besetzung des Zentrums.
Abg. Giesberts (Zentr.): Als die Debatte über diese Petition begann, war von den Sozialdemokraten niemand anwesend. (Lebhafte Unterbrechungen von den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten. Präsident von Kröcher bittet, etwaige Zwischenrufe vom Platze aus zu machen.) Wenn nicht zufällig zwei Redner geredet hätten, wäre die Debatte an den Sozialdemokraten unbemerkt vorübergegangen. Man hat die Frage des Wahlrechts von Invaliden damals unter⸗ schätzt, aber es ist die Schuld der Sozialdemokraten, wenn das Gesetz nicht besser ausgefallen isst.
Der Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung indet Annahme.
Ueber eine Petition des Eisenwerks Kraft in Stolzenhagen⸗ Kratzwieck (Kreis Randow) um Zulassung der Sonntagsarbeit im Rahmen des § 105 d und f der Gewerbeordnung für die
Löschung von Massengütern wie Erzen, Kohlen, Kalk⸗
stein, Sand und dergl. bei Werken vom Umfange des Eisenwerks Kraft beantragt die Handels⸗ und Gewerbekommission Uebergang ur Tagesordnung. 1 ee Abgg. Glatzel (nl.) und Malkewitz (kons.) beantragen, die Petition der meeg. ü zur Berücksichtigung zu überweisen. Abg. Glatzel (nl.) befürwortet diesen Antrag mit dem Hin⸗ weis darauf, daß das Eisenwerk Kraft für die Löschung großer Schiffe nur an den vittgeh en von der Sonntagsruhe teilnehmen solle, die die Gewerbeordnung für eilige Arbeiten ausdrücklich zuläßt. Es treffe hier nicht nur der § 105d wegen der eiligen Arbeiten ‚sondern auch der § 105 f, wonach die Sonntagsarbeit zu⸗ gelassen werden kann, wenn andernfalls ein ungewöhnlich großer wirtschaftlicher Schaden herbeigeführt würde; dieser Schaden bestehe hier namentlich darin, daß der Dampfer nicht rechtzeitig wieder geladen werden könne, wenn er nicht am Sonntag löschen dürfe. In anderen Bundesstaaten sei der Sonntag für das Löschen von Schiffen allgemein freigegeben. Solche großen Werke müßten besonders behandelt werden; unsere Eisenindustrie habe sich so entwickelt, daß wir stolz darauf sein könnten, und diese Entwicklung müsse man schützen. Es handle sich nur darum, daß nach 6 Uhr Abends Arbeiter zum Löschen beschäftigt werden könnten, die bereits eine Ruhepause von 24 Stunden hinter sich hätten. “ 88 Abg. Malkewitz (kons.) befürwortet gleichfalls die Petition; die Handels⸗ und Gewerbekommission sei etwas leicht über die Interessen hinweggegangen, die hier in Frage kämen. Die Arbeiter, die hier in Betracht kämen, hätten die vorgeschriebene 24 stündige Ruhezeit hinter ich. Wenn das Werk mit der Ausnahme Mißbrauch treibe, könne diese ja sofort wieder zurückgezogen werden. Abg. Brust (Zentr.) erklärt sich für den Kommissionsantrag. Die Sonntagsruhe müsse so weit als möglich aufrechterhalten werden. Die Ausnahmebestimmungen der Gewerbeordnung seien hinreichend,
Abg. Borgmann (Soz.) spricht sich für den Kommissionsantrag
18. Was Uie beer Uingen großen Werk recht sei, müsse doch den
anderen billig sein. Es würde kein Ende abzusehen sein. Es handele sich nur darum, die Sonntagsruhe wieder zu beseitigen.
Abg. Glatzel (nl.) erwidert, daß es sich nicht um eine Durchbrechung
der Gewerbeordnung handle, fondern nur um die Zulassung einer
von der Gewerbeordnung vorgesehenen Ausnahme. Um aber eine
möglichst große Mehrheit zu erzielen, schwäche er im Einverständnis nits 85 groß Malkewitz 8 Antrag dahin ab, daß die Petition ur Erwägung überwiesen werde. 1 “ 8 Cee G iesberts seZentr.) meint, der Landtag dürfe sich nicht dazu hergeben, die Behörden zu einer Durchbrechung der Gesetze zu ver⸗ anlassen, und empfiehlt deshalb den Kommissionsantrag. Abg. Leinert (Soz.) hebt hervor, daß die unteren Ver⸗ waltungsbehörden ungesetzlich gehandelt hätten, indem sie bis zum Jahre 1907 diesem Werke das Löschen am Sonntage gestattet hätten. Die
unteren Verwaltungsbehörden seien überhaupt viel zu nachgiebig gegen
die Arbeitgeber. 8 Abg. Glatzel nl.) erwidert, daß er nur die gesetzliche Durchführung der in der Gewerbeordnung zugelassenen Dispensation verlange. Die Handelskammern hätten sich auf den Standpunkt der Petition gestellt. Es handele sich um eine bechss chtige Fahuserie die geschützt werden müsse, und nicht allein um die Großindustrie. 8 Abg. Malkewitz (kons.) bemerkt gleichfalls, daß die Petition nichts Ungesetzliches verlange. G 1 3 8 Abg. 8588 rt (Soz.) bestreitet dies nochmals, denn es träfen die Voraussetzungen für die Ausnahmen nicht zu. 1 Das Haus beschließt Ueberweisung der Petition zur Erwägung. Präsident von Kröcher schlägt vor, morgen zuerst Petitionen, dann Anträge und dann die aus dem Herrenhause zurückkommenden Vorlagen zu beraten. . Abg. Styvchel (Pole) beantragt, an die erste Stelle der Tages⸗ ordnung die Anträge zu setzen; insbesondere müßten die Sprachen⸗ anträge erledigt werden. 8 KG 6 Präsident von Kröcher bemerkt, daß er seinen Vorschlag deshalb gemacht habe, weil das Petitionsrecht der Bevölkerung vorgehen müsse. 1 “ se Giesberts (Zentr.) meint, wenn die Petitionen möglichst ohne Wortmeldungen erledigt würden, könne das Haus auch noch zu den Anträgen kommen. Auf Zwischenrufe von den Sozialdemokraten erwidert er, daß seine Freunde heute nur gesprochen hätten, weil sie angegriffen worden seien.
Berlin, Mittwoch, den 15. Juni
Abg. Borgmann (Soz.) hält die Anträge für ebenso wichtig, wie die Petitionen, meint aber, daß das Haus ja noch einen Tag länger sitzen könne, um beides zu erledigen.
Abg. von Pappenheim (kons.) erwidert darauf, daß es nicht vom Hause abhänge, wann die Session geschlossen werde. Die Petitionen seien jedenfalls wichtiger.
Abg. Dr. Gaigalat (konsv) macht darauf aufmerksam, daß die Sprachenanträge schon im vorigen Jahre nicht zur Erledigung ge⸗ kommen seien.
Das Haus beschließt nach dem Vorschlage des Präsidenten.
Schluß nach 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Petitionen; Anträge; aus dem Herrenhause zurückkommende Vorlagen.)
Konkurse im Auslande.
Bukowina.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Nuchim Silber⸗ mann in Radautz mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Ab⸗ teilung IV, in Suczawa vom 7. Juni 1910 — No. S. 3/10. — Pro⸗ visorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. L. Luttinger in Radautz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkurs⸗ masseverwalters) 22. Juni 1910, Vormittags 10 Uhr. Die Forde⸗ rungen sind bis zum 1. August 1910 bei dem K. K. Bezirksgericht in Radautz anzumelden; in der Anmeldung ist ein in 6 wohn⸗ hafter Feelelungsbenolmächtt ter namhaft zu machen. Liquidierungs⸗ tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 5. September 1910, Vormittags 10 Uhr.
W tellun ür Kohle, Koks und Briketts 8 88 8 Juni 1910:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen “ Gestellt 24 289 8 632 Nicht gestellt 1
“ v1161616“
In der gestrigen Sitzung des Aufsich rats der Vereinigten Königs⸗ und Laurahütte berichtete der Generaldirektor über die Ergebnisse des dritten Viertels des Geschäftsjahres 1909/10. Auf dem oberschlesischen Kohlenmarkte war die Lage schon am Schluß des Kalenderjahres 1909 eine sehr unerfreuliche. In das Jahr 1910 wurde mit geringen Ermm eingetreten. Die Oberschlesische Kohlenkonvenkion mußte der schlechten Lage des Geschäfts im I. Quartal 1910 durch Gens . der Lizenz um 15 % Rechnung tragen. Oesterreich⸗Ungarn, das sonst fast des oberschlesischen Ver⸗ sands aufnahm, fiel nach dem 1. Januar, der die Erhöhung der österreichischen Eisenbahntarife brachte, namhafter Preisopfer der Gruben als Abnehmer fast ganz aus. Der außergewöhnlich milde Winter ließ nicht allein das wblengeseücht völlig stocken, sondern minderte auch den Bedarf der gesamten kohlenverbrauchenden Industrie. Dem Handel, der über reichliche Läger verfügte und der namentlich im Gaskohlengeschäft gegen die billig angebotene englische Kohle anzukämpfen hatte, ist es nicht gelungen, die Fördermengen unterzubringen; die Kohlenbestände der Gruben haben eine weitere erhebliche Vermehrung erfahren. Während das westfälische Revier infolge starker Verkäufe nach Holland, Belgien und Frankreich im Berichtsvierteljahr einen Mehrversand von 7,7 % gegen das Vorjahr hatte, ergab sich, im Gegensatz dazu, in Oberschlesien eine Minder⸗ verladung von 51 292 Wagen = 8,5 %. Ende 1909 lagen auf den Kohlengruben Oberschlesiens 873 000 t Kohlen im Bestande. Ende März beliefen sich die Bestände auf 1 254 000 t. Die frühzeitige Eröffnung der Oderschiffahrt brachte nur eine vorübergehende Be⸗ lebung des Versands, aber nicht die erhoffte Entlastung der Be⸗ stände. Diese Verschlechterung des oberschlesischen Kohlenmarktes hat auch die vier Gruben der Gesellschaft auf das empfindlichste betroffen; ihr Versand an Fremde blieb in dem Zeitraum Januar/März um 77 298 t = 14,6 %, ihre Förderung um 82 499 t = 10,1 % gegen den gleichen Abschnitt des Vorjahres zurück, weil im Berichtsviertel⸗ jahre 55 Schachtfeierschichten eirgelegt werden mußten. Trotzdem stiegen die Kohlenbestände der Gesellschaft in diesem Vierteljahr von 70 000 t auf 112 500 t. Hatte sich schon im ersten Halbjahre des Geschäftsjahres unter der Einwirkung der Absatzschwierigkeiten die Notwendigkeit von Preisnachlässen ergeben, die im Durchschnitt fast eine halbe Mark für die Tonne betrugen, so wurde im III. Vierteljahr der Mindererlös noch erheblich höher; hierzu tritt die mit jeder Förderein⸗ schränkung verbundene Selbstkostenerhöhung, sodaß sich aus Minder⸗ verwertung, 2 roduktionsverringerung und Selbstkostenverteuerung ein Gewinnausfall der Bergwerke im Berichtsvierteljahr von 878 000 ℳ gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres ergab. Diesen sehr empfindlichen Ausfall im Kohlengeschäft vermochten die Hütten trotz ihres wesentlich Feflereg Abschlusses nicht einzubringen. Die Be⸗ schäftigung der Schlesischen Eisenhütten in Handelseisen und Blechen war eine gute und der Versand gfößer; auch entwickelte sich das
ormeisengeschäft im Berichtsvierteljahr bis zu der Zeit der Aus⸗ perrung im Baugewerbe erfreulich, sodaß die beiden schlesischen Hütten an Walzeisen aller Art die Produktion im gleichen Zeit⸗ raum des Vorjahres um 4 166 t übertreffen und eine Erzeugungs⸗ menge von 53 414 t erreichen konnten. Doch sind sowohl die Händler als auch die großen Verbraucher in der Beurteilung der Weiterentwicklung des Eisen⸗ und Grobblechmarktes und dem⸗ gemäß in der e von Aufträgen erheblich zurückhaltender geworden; die Trägerlager können auch ohne Neuwalzung die nach Beendigung der Bauaussperrung zu erwartenden größeren Abforde⸗ rungen zunächst ohne weiteres befriedigen. “
Die im II. Vierteljahr des laufenden Geschäftsjahres begonnene Preisaufbesserung setzte sich im Berichtsquartal fort; sie betrug alles in allem ℳ 3,18 je Tonne gegen das S und hat die Ergebnisse der Hütten nicht tresent. aufgebessert. Dagegen tritt die günstige Wirkung der Neubauten auf den Hütten in Verbilligung der Gestehungskosten immer vorteilhafter in die Er⸗ scheinung. Die bis jetzt durchgeführten Umbauten haben den Abschluß der schlesischen Hütten im Berichtsvierteljahr um rund 433 000 ℳ verbessert. Der in das letzte Viertel des Geüschäftejahres hinüber⸗ genommene Beschäftigungsstand verschafft den schlesischen Walzwerken für etwa 3 ½ Monate Arbeit, doch liegen die Preise an vielen Stellen noch unter den Selbstkosten. Die Konstruktionswerkstätten und die Verfeinerungsindustrie sind schwach beschäftigt; das Röhrengeschäft liegt sehr still, weil Handel und Verbraucher infolge der auf den 1. Juli d. J. erfolgten Kündigung der Syndikate nur mit dem nötigsten Bedarf hervor⸗ treten. Das Ergebnis der russischen Hütten war im Berichtsviertel⸗ jahr ebenfalls günstiger. Nachdem schas im ersten Halbjahr 1909/10 an die Stelle der bisherigen Verluste Gewinnziffern getreten waren, hat im III. Vierteljahr diese Besserung weitere Fortschritte gemacht. Mit Hilfe der neuen russischen Verkaufsorganisation gelang es, die gesunkenen Preise etwas zu heben, vor allen aber den Walzenstrecken eine ihrer Leistungsfähigkeit angemessene umfangreichere Beschäftigung zu verschaffen, die mit den verbesserten Einrichtungen zur Verbilli⸗
ung der Selbstkosten beitrug. Im Berichtsvierteljahre wurde eine Hrobukkion von 7789 t Walzeisen und Bleche, d. i. 973 t mehr als im Vorjahr, erzielt. Trotz des bei dem gesamten Hüttenbetrieb als Folge der Verbesserungen der Seex erzielten Mehr⸗ ewinnes hat der ungünstige Abschluß der Gruben bewirkt, daß der Ge⸗ F“ der Gesellschaft im III. Vierteljahr 1909/10 hinter dem vorjährigen um rund 230 000 ℳ zurückbleibt. Der Auftragsbestand der Hüttenwerke der Gesellschaft an Walzeisen und Fabrikaten der Verfeinerungsindustrie hatte am Schluß des Berichtsvierteljahres einen Wert von 12 ¾ Millionen Mark. Das Ergebnis des kausecen Geschäftsjahres läßt sich mit Rücksicht auf die in das letzte Vierteljahr fallende Schlußabrechnung der Werkstätten, deren Gewinn den vor⸗ jährigen nicht erreichen wird, noch nicht angeben; doch stellt sich der inzwischen abgeschlossene Monat April trotz des schlechten Ergebnisses der Kohlengruben infolge der besseren Resultate der Hütten günstiger als der April des Vorjahres und hat den Mindergewinn der ersten 9 Monate etwas verringert. 1“
— Das g Westfälische Kohlensyndikat ver⸗ öffentlicht, da in diesem Monat keine Zechenbesitzerversammlung ein⸗ berufen wird, folgende Ziffern: Der 8b8“ Kohlen⸗ absatz betrug, laut Iv des „W. T. B.“, im Mai 1910 bei 23 ½ (24 im Vorjahr) Arbeitstagen 5 445 365 (5 244 155) t⸗. oder arbeitstäglich 235 475 (218 506) t. Von der Beteili⸗
ung, die sich auf 6 040 664 (6 233 668) t bezifferte, sind
90 18 (84,13) % abgesetzt. Der auf die I an⸗ zurechnende Koks⸗ und Brikettabsatz hat in Koks bei 31 (31) Arbeits⸗ tagen insgesamt 920 619 (736 081) t gleich 73,88 (59,71) % der Beteiligung, ehrichc ne. 1,24 (1,04) % Koksgrus betragen, in Briketts bei 23 ½¼ (24) Arbeitstagen insgesamt 261 312 (230 267) t gleich 78,74 (82,99) % der Beteiligung.
— Der Preußische Beamten⸗Verein in Hannover, Lebensversicherungsverein a. G., Versicherungsanstalt für deutsche Beamte leinschließlich der Geistlichen, Lehrer, Rechtsanwälte, Archi⸗ tekten und Ingenieure, Redakteure, Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker sowie der Privatbeamten) hielt am 11. Juni seine XXXIII. ordentliche Generalversammlung ab. Nach dem Geschäfts⸗ bericht stellte sich der Versicherungsbestand Ende 1909 auf 87 494 Policen über 354,3 Mill. Mark Kapital und auf 1 308 057 ℳ 80 ₰ jährliche Rente und ergab somit im Geschäftsjahre 1909 einen reinen Zuwachs von 3406 Policen über 21,8 Mill. Mark Kapital und 136 660 ℳ jährliche Rente. Die Prämtenreserven einschließlich des Dividendenansammlungsguthabens stiegen von 101,9 Millionen auf 110,4 Mill. Mark. Die wirkliche Sterblichkeit ist um 56,71 7 hinter der ermwartungsmäßigen zurückgeblieben, sodaß die Ausgabe für Sterbefälle 2,2 Mill. Mark betrug, während man auf eine Ausgabe von 5,08 Mill. Mark gefaßt sein mußte. Die Ver⸗ waltungskosten betrugen für jede 1000 ℳ Versicherungskapital 85 . In
rozenten der Prämieneinnahme stellten sie sich auf 2,05 %, in
rozenten der Prämien⸗ und Zinseneinnahme auf 1,53 %. Der
ahresüberschuß betrug 4 122 832 ℳ 56 ₰. Es wurde beschlossen, daraus dem Sicherheitsfonds 658 207 ℳ 50 ₰, den Mitgliedern der Lebensversicherung als Dividende (4 ½ % der dividendenberechtigten Prämienreserve) 2 850 428 ℳ 2 ₰, dem Schlußdividendenfonds 236 071 ℳ 26 ₰, dem Dividendenergänzungsfonds 238 125 ℳ 78 ₰, dem Erxtrareservefonds 100 000 ℳ, dem Seranhh 20 000 ℳ, der Reserve zur Deckung der Kosten für Sterblichkeits⸗ untersuchungen 20 000 ℳ zu überweisen.
New York, 14. Juni. 98 T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche aus 88. rten Waren betrug 12 460 000 Dollars gegen 13 620 000 Dollars in der Vorwoche.
Berlin, 14. Juni. Marktpreise nach Ermittlung des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 19,70 ℳ, 19,66 ℳ. — Weizen, Mittelsortef) 19,62 ℳ, 19,58 ℳ. — Weizen, geringe Sorter†) 19,54 ℳ, 19,50 ℳ. — Roggen, gute Sortef) 14,20 ℳ, 14,16 ℳ. — Roggen, Mittelsortef) 14,12 ℳ, 14,08 ℳ. — Roggen, geringe Sortef) 14,04 ℳ, 14,00 ℳ. — FFitte garßes gute 8 15,00 ℳ, 14,40 ℳ. — Futtergerste, ittelsorte*) 14,30 ℳ, 13,70 ℳ. — Futt⸗zpersr geringe Sorte *) 13,60 ℳ, 13,00 ℳ. — Hafer, gute Sorte *) 17,30 ℳ, 16,50 ℳ. — Hafer, Mittelsorte *) 16,40 ℳ, 15,60 ℳ. — Hafer, geringe Sorte *) 15,50 ℳ, 14,80 ℳ. — Mais (migped) gute Sorte 15,60 ℳ, 15,40 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (runder) gute Sorte 15,40 ℳ, 15,00 ℳ. — Richtstroh 6,20 ℳ, 6,00 ℳ. — Heu, alt, 8,80 ℳ, 6,70 ℳ. — Heu, neu, 6,50 ℳ, 4,80 ℳ. — Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Speisebohnen, vese 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. — Kartoffeln 8,00 ℳ, 4,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ; dito Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,30 ℳ. — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,10 ℳ, 1,20 ℳ. — Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. — Ei Markthallenpreise) 60 Stück 4,60 ℳ, 2,60 ℳ. — Karpfen 1 9 0 ℳ, 1,40 ℳ. — Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,80 ℳ. — 1
1,60 ℳ. — Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,40 ℳ. — g 1 1,00 ℳ. — Schleie 1 kg 3,50 ℳ, 1,40 ℳ. — Bleie 1
:0,80 ℳ. — Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 2,00 ℳ.
Ab Bahn.
Frei Wagen und ab Bahn.
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Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.
amburg, 14. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in S das äßenamm . 8 2784 Gd., Silber ’8 Barren das Kilogramm 73,25 Br., 72, G Wien, 15. Juni, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M. M. pr. ult. 94,20, Einh. 4 % Rente Januar/ Juli pr. ult. 94,20, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. r. ult. 94,20, Ungar. 4 % Goldrente 113,10, Ungar. 4 % hirnte in Kr.⸗W. 92,30, Türkische Lose per medio 261,00, Orient⸗ bahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 752,75, Seüabaaeseg hac Akt. 8 ult. 118,50. iener Bankvereinaktien 543,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt, pr. ult. 669,75, Ungar. allg. Kreditbankaktien 845,50, Oesterr. Länderbankaktien 498,25, Unionbankaktien 601,50, Deutsche Reichsbanknoten 8 ult. 117,56, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montan⸗ gesellschaftsaktien 723,50, Fenge⸗ Eisenindustrieges.⸗Akt. —. London, 14. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols Fa Firt 24 %, Pribvatdiskont 2½. — Bank⸗ eingang 78 000 Pfund Sterling. z Paris, 14. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 98,95. Madrid, 14. Juni. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,15. Lissabon, 14. Juni. (W. T. B.) Goldagio 10. New York, 14. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) Bei ruhigem und zumeist von der Berufsspekulation bestrittenem Geschäft war die Tendenz der Börse anfangs fest; begünstigt waren St. Louis and St. Francisco zweite Prefered auf das Gerücht von der Zurückziehung der ersten Preferd Shares. Unter Führung von Unions, Amalgamated und St. Paulsaktien machte die Festigkeit zunächst Fortschritte, doch geriet die Aufwärtsbewegung infolge der Geschäftsstille bald ins Stocken, wozu auch noch Berichte beitrugen, daß die Verwaltung der Northern Paecific infolge der untersagten Frachtratenerhöhungen sich mit der Be⸗