1910 / 251 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Oct 1910 18:00:01 GMT) scan diff

262,67 (264,51), Schafe 36,29 (35,26), Ziegen 7,71 (7,98), Pferde 2,18 (2,20). 9 8 8798), Pf

2) Beurteilung der beschauten Schlachttiere.

Bei der Fleischbeschau erwiesen sich als genußtauglich ohne Einschränkung oder mit so geringfügigen Mängeln behaftet, daß nur die veränderten Teile (einzelne Eingeweide, Teile des Muskelfleisches, der Haut usw.) zu beseitigen waren, unter Umrechnung der von tuberkulösen Tieren herrührenden Fleischviertel in Tierkörper 572 859,75 (1907: 565 611,25) Ochsen, 471 938,00 (422 936,00) Bullen, 1 558 821,25 (1 500 366,50) Kühe, 1 028 828,25 (922 289,25) Jungrinder, 4 717 314,25 (4 335 519,50) Kälber, 16 408 791,25 (16 293 069,50) Schweine, 2 273 277,00 (2 178 258,75) Schafe, 481 844,25 (491 677,25) Ziegen, 135 665 (134 540) Pferde usw. Für im Nahrungs⸗ und Genußwert erheblich herabgesetzt erklärt wurden 6576,50 (6235,25) Ochsen, 3353,75 (3082,50) Bullen, 69 469,50 (64 866,50) Kühe, 10 896,25 (9 949,25) Jungrinder, 21 088,25 (21 494,00) Kälber, 45 991,75 (47 093,25) Schweine, 4994,50 (5194,50) Schafe, 1793,25 (1803,25) Ziegen. Bedingt tauglich befunden wurden 2150,25 (2132,00) Ochsen, 1853,75 (1684,25) Bullen, 8329,50 (8155,25) Kühe, 2714,50 (2726,00) Jung⸗ rinder, 1350,75 (1146,25) Kälber, 36 815,50 (39 609,25) Schweine, 188,25 (124,25) Schafe, 15,75 (29,25) Ziegen. Untauglich waren 1635,50 (1470,50) Ochsen, 684,50 (791,25) Bullen, 23 391,75 (26 404,75) Kühe, 3998,00 (3745,50) Jungrinder, 12 583,75 (13 219,25) Kälber, 16 884,50 (18 162,00) Schweine, 2366,25 (2348,50) Schafe, 1099,75 (1188,25) Ziegen, 1582 (1733) Pferde usw.

Auf je 1000 beschaute Tiere entfielen: für genußtauglich usw. erklärte Tierkörper von: Ochsen 982,23 (982,90), Bullen 987,67 (987,03), Kühen 936,23 (937,84), Jungrindern 983,18 (982,51), Kälbern 992,63 (991,80), Schweinen 993,96 (993,60), Schafen 996,69 (996,49), Ziegen 994,00 (993,89), Pferden usw. 988,47 (987,28); für im

tahrungs⸗ und Genußwert erheblich herabgesetzt erklärte Tierkörper von: Ochsen 11,28 (10,84), Bullen 7,02 (7,19), Kühen 41,72 (40,55), Jungrindern 10,41 (10,60), Kälbern 4,44 (4,92), Schweinen 2,79 (2,87), Schafen 2,19 (2,38), Ziegen 3,70 (3,65); für bedingt tauglich erklärte Tierkörper von: Ochsen 3,69 (3,70), Bullen 3,88 (3,93), Kühen 5,00 (5,10), Jungrindern 2,59 (2,90), Kälbern 0,28 (0,26), Schweinen 2,23 (2,42), Schafen 0,08 (0,06), Ziegen 0,03 (0,06); für untauglich erklärte Tierkörper von: Ochsen 2,80 (2,56), Bullen 1,43 (1,85), Kühen 17,05 (16,51), Jungrindern 3,82 (3,99), Kälbern 2,65 (3,02), Schweinen 1,02 (1,11), Schafen 1,04 (1,07), Ziegen 2,27 (2,40), Pferden usw. 11,53 (12,72).

Von den im übrigen nicht beanstandeten, ferner von den bedingt tauglichen und den im Nahrungs⸗ und Genußwert erheblich herab⸗ gesetzten Tierkörvern wurden unschädlich beseitigt die Köpfe von 9425 Rindern (0,25 % der beschauten), 448 Kälbern (0,01), 4162 Schweinen (0,03), 1941 Schafen (0,09), 162 Ziegen (0,03), 369 Pferden usw. (0,27); die Zungen von 6793 Rindern (0,18), 223 Kälbern (0,005), 1849 Schweinen (0,01), 62 Schafen (0,003), 46 Ziegen (0,009), 68 Pferden usw. (0,05); die Lungen von 854 534 Rindern (22,65), 35 993 Kälbern (0,76), 1 379 594 Schweinen (8,36), 284 243 Schafen (12,46), 6339 Ziegen (1,31), 6495 Pferden ufw. (4,73); die Lebern von 257 786 Rindern (6,83), 18 505 Kälbern (0,39), 370 756 Schweinen (2,25), 177 485 Schafen (7,78), 6342 Ziegen (1,31), 3844 Pferden usw. (2,80); die Därme von 93 015 Rindern (2,47), 8719 Kälbern (0,18), 148 489 Schweinen (0,90), 1298 Schafen (0,06), 635 Ziegen (0,13), 649 Pferden usw. (0,47); die sonstigen einzelnen Organe von 154 389 Rindern (4,09), 24 687 Kälbern (0,52), 205 827 Schweinen (1,25), 6077 Schafen (0,27), 1633 Ziegen (0,34), 1824 Pferden usw. (1,33); die sämt⸗ lichen Baucheingeweide von 72 756 Rindern (1,93), 6352 Kälbern (0,13), 64 466 Schweinen (0,39), 1551 Schafen (0,07), 394 Ziegen (0,08), 424 Pferden usw. (0,31 % der beschauten); Teile des Muskel⸗ fleisches usw. von Rindern 489 990 kg (0,05 % des Schlacht⸗ Freht dieser Tiergattung), von Kälbern 13 367 kg (0,01), von

schweinen 203 334 kg (0,01), von Schafen 4793 kg (0,01), von Ziegen 588 kg (0,01), von Pferden usw. 48 452 kg (0,15).

3) Beanstandungsgründe.

Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf je 1000 beschaute, für den betreffenden Beanstandungsgrund in Betracht kommende Tiere. Es wurden beanstandet wegen Tuberkulose 45,69 (1907: 44,64) Tiere; hiervon unterlagen in 4,16 (3,99) Fällen die ganzen Tierkörper oder einzelne Fleisch⸗ viertel, in 41,53 (40,65) Fällen nur einzelne veränderte Organe usw. der Beanstandung. Wegen Schweineseuche wurden beanstandet 6,43 Tiere, davon in 0,45 Fällen die Tierkörper, in 5,98 Fällen einzelne Organe usw.; wegen Schweinepest 0,20 Tiere, davon in 0,12 Fällen die Tierkörper, in 0,08 Fällen einzelne Organe usw. (1907 wegen Schweine⸗ seuche und Schweinepest 6,17 Tiere). Wegen Rotlaufs der Schweine wurden 0,64 (1907: 1,02) Tierkörper beanstandet, wegen gesundheit⸗ schädlicher Finnen 0,50 (0,49) und wegen Trichinen 0,05 (0,05). Wegen Lungenwürmer wurden von 13,04 (12,28), wegen Leberegel von 9,57 (8,42) Tieren die veränderten Organe unschädlich beseitigt.

II. Fleischbeschau bei dem in das Zollinland eingeführten Fleische. 1) Untersuchungsstellen.

Im Berichtsjahr waren 124 Untersuchungsstellen in Tätigkeit. Den bedeutendsten Geschäftshetrieb hatte, wie in den Vorjahren, Hamburg; darauf folgen Stettin, Altona, Kleve, Bremen und Cöln. Außerdem waren von besonderer Bedeutung: Dalheim für frisches Schweinefleisch, Altona für zubereitetes Rindfleisch, Rindertalg usw. und Margarine, Bodenbach für Schweineschinken, Breslau für Speck und Tilsit für sonstiges zubereitetes Fleisch.

2) Einfuhr und Beanstandungen.

Zur Untersuchung gestellt wurden 134 577,20 dz (1907: 135 994,51 dz) frisches Fleisch, 45 343,99 d2 (59 928,86 dz) zu⸗ bereitetes Fleisch ausschließlich der Därme, 316 622,45 dz (337 026,77 dz) Därme, 1 480 680,01 dz (1 566 317,65 dz) zubereitete Fette; davon sind vor Beginn der Untersuchung freiwillig zurückgezogen worden 11,55 dz frisches Fleisch, 48,75 dz zubereitetes Fleisch aus⸗ schließlich der Därme, 232,93 dz Därme, 859,11 dz zubereitete Fette. Beanstandet wurden 2847,99 dz (1907: 2723,70 dz) = 2,12 % (2 %) frisches Fleisch, 1586,90 dz = 3,50 % zubereitetes Fleisch ausschließlich der Därme (1907: 8980,78 dz einschließlich der zum Genuß ungeeigneten Teile von Schweineherzschlägen; das Gewicht dieser Teile betrug im Berichtsjahr 8907,31 dz); der Beanstandung unterlagen ferner 931,37 dz (1907: 1564,29 dz) = 0,29 % (0,46 %) Därme, 5027,10 dz (4826,43 dz) = 0,34 % (0,31 %) zubereitete Fette.

Die Herkunftsländer waren bei frischem Fleische: Oesterreich⸗ Ungarn mit einer Einfuhr von 817,86 dz (beanstandet 2,23 dz), Rußland mit 1066,05 dz (5,31), Frankreich mit 53,22 dz (0,60), Niederlande mit 71 679,53 dz (855,82), Dänemark mit 60 031,40 dz (1961,39), Großbritannien und Irland mit 0,39 dz (0,39), übrige europäische Staaten einschließlich der deutschen Zollausschlüsse usw. mit 927,86 dz (22,25), sonstige Herkunftsländer mit 0,89 dz (—); bei zubereitetem Fleische ausschließlich der Därme: Oester⸗ reichUngarn mit 3717,58 dz (20,61), Rußland mit 212,22 dz (0,72), Frankreich mit 9,07 dz (0,25), Niederlande mit 1205,41 dz (56,92), Dänemark mit 27 262,00 dz (712,05), Großbritannien und Irland mit 5062,22 dz (196,92), übrige europäische Staaten ein⸗ schließlich der deutschen Zollausschlüsse usw. mit 1003,52 dz (73,17), Amerika mit 6871,33 dz (526,26), Asien, Afrika, Australien mit 0,64 dz (—): Därme wurden hauptsächlich eingeführt aus Amerika (133 549,09 dz, beanstandet 463,67 dz), Dänemark (53 888,69 dz, beanstandet 8,95 dz) und Großbritannien und Irland (43 899,76 dz, beanstandet 158,39 dz). Die Herkunftsländer der zubereiteten Fette waren: Oesterreich⸗Ungarn mit 23 763,20 dz (beanstandet 18,02 dz), Rußland mit 0,45 dz (—), Frankreich mit 46 994,26 d2 (148,96), Niederlande mit 9729,42 4⸗ (269,38), Dänemark mit 25 166,44 dz (612,17), Großbritannien und Irland mit 38 675,49 dz (534,69), übrige europäische Staaten einschl. der deutschen Zollausschlüsse usw. mit 11 919,16 dz (30,22), Amerika 114“] 8 1““ P’1 8

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mit 1 319 703,11 dz 4728,38 dz (8,40).

3) Beanstandungsgründe.

Wenn die Gesamteinfuhr von frischem und zubereitetem Fleisch sowie von Fetten ins Auge gefaßt wird, so steht an erster Stelle die Beanstandung von Fett wegen äußerer Mängel. Wegen dieses Grundes wurden 2192,98 dz (0,11 % des Gewichts der gesamten Einfuhr) beanstandet. Hierauf folgen die Beanstandungen veränderter Teile von Tierkörpern bei frischem Fleisch mit 1548,26 dz (0,08 %), die Beanstandung von Fett wegen Verfälschung, Nachahmung und Verdorbenseins mit 1369,52 dz (0,07 %) und die Beanstandungen wegen Tuberkulose bei frischem sowie zubereitetem Fleisch und bei Daͤrmen mit 1199,32 dez (0,06 %).

insichtlich der einzelnen Fleischarten sind bei frischem Fleische (ganze Tierkörper) am häufigsten Beanstandungen erfolgt wegen Tuberkulose (980,48 dz = 0,73 % des untersuchten frischen Fleisches) und wegen gesundheitsschädlicher Finnen (158,76 dz = 0,12 %); außerdem wurden 1548,26 dz (1,15 % des untersuchten frischen Fleisches) veränderte Teile von Tierkörpern beanstandet. Bei zubereitetem Fleische ausschl. der Därme ergaben sich am häufigsten Beanstandungen wegen Behandlung mit Borsäure (567,16 dz = 1,25 % des untersuchten zubereiteten Fleisches), wegen Mindergewichts, Fehlens oder unzulässiger Anschneidung von Lymphdrüsen usw. (353,41 dz = 0,78 %), wegen Verdorbenseins (201,26 dz = 0,44 %) und wegen Tuberkulose (182,29 dz = 0,40 %); das Gewicht der zum Genuß ungeeigneten Teile von Schweineherzschlägen betrug 19,67 % des untersuchten zubereiteten Fleisches. Bei Därmen erfolgten die meisten Beanstandungen (724,66 dz = 0,23 % der untersuchten Därme) wegen verschiedener krankhafter Veränderungen und ander⸗ weitiger Mängel, die in dem Erhebungsformular nnuter der Be⸗ zeichnung „Sonstige Gründe“ zusammengefaßt sind; wegen Verdorben⸗ seins wurden 124,13 dz = 0,04 % beanstandet. Bei zubereiteten Fetten waren die hauptsächlichsten Beanstandungsgründe äußere Mängel (2192,98 dz = 0,15 % der untersuchten Fette) und Ver⸗ fälschung, Nachmachung und Verdorbensein (1369,52 dz = 0,09 ⁶¹%).

III. Fleischverbrauch.

In dem fünfjährigen Zeitraum des Bestehens der Fleischbeschaustatistik betrug die Gesamtmenge des aus den Inlandsschlachtungen (beschau⸗ pflichtigen und nichtbeschaupflichtigen) und dem Ueberschusse der Einfuhr über die Ausfuhr sich ergebenden Fleisches: 1904 = 3 086 179 650 kg, 1905 = 3 102 787 306 kg, 1906 = 3 089 503 561 kg, 1907 = 3 281 458 120 kg, 1908 = 3 348 816 067 kg. Die Fleischmenge aus den Inlandsschlachtungen ist hierbei unter Zugrundelegung der Normal⸗ schlachtgewichte ermittelt worden, ohne Einrechnung der als Fleisch verwendbaren Eingeweide und des Eingeweidefetts. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen: 1904 = 52,05 kg Fleisch, 1905 = 51,47 kg, 1906 = 50,52 kg, 1907 = 52,93 kg, 1908 = 53,28 kg.

(3405,26), Asien, Afrika, Australien mit

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Die Fortzüge von Steuerzahlern mit 3000 über⸗ steigendem Einkommen aus Berlin im 2. Vierteljahr 1919.

Aus den Ergebnissen der im Statistischen Amt der Stadt Berlin bearbeiteten Zu⸗ und Abgangslisten der Einkommensteuerzensiten sind im letzten Hefte der Monatsberichte dieses Amts die Zahlen der nach Berlin zugezogenen und der von Berlin fortgezogenen phvsischen Zensiten der Staatseinkommensteuer, deren Steuerüberweisung im 2. Vierteljahr 1910 erfolgt ist, gruppiert nach Steuer⸗ und Ein⸗ kommenstufen, mitgeteilt. Danach sind im Berichtsvierteljahr zwar 22 595 Zensiten der Staatseinkommensteuer nach Berlin zugezogen (gegen 18 318 im 2. Vierteljahr 1909), aber gleichzeitig 23 865 von Berlin fortgezogen (gegen 21 307), es haben also 1270 (im 2. Vierteljahr 1909 sogar 2989) Zensiten mehr ihren Wohnsitz in Berlin aufgegeben, als nach der Reichshauptstadt übergesiedelt sind. Von den einzelnen Steuerstufen weisen nur die beiden untersten Mehrzuzüge von Zensiten auf: diejenige der steuerpflichtigen Personen mik über 900 bis 1050 Einkommen 1346 und die der über 1050 bis 1200 Einkommen versteuernden Personen 786, zu⸗ sammen 2132 Mehrzuzüge, denen 3402 Mehrfortzüge von Zensiten in den übrigen, höheren Steuerstufen gegenüberstehen.

Steuerzahler mit 3000 übersteigendem Ein⸗ kommen hat Berlin während des Berichtsvierteljahres im ganzen 710 (darunter 272 mit über 6000 Einkommen) mehr abge⸗ geben als von anderen Gemeinden empfangen, und zwar an Charlotten⸗ burg 189 (darunter 93 mit über 6000 Einkommen), an Schöne⸗ berg 167 (72), an Wilmersdorf 89 (58), an Friedenau 40 (15), an diese 4 westlichen Vororte, in denen der den Ansprüchen der Zensiten mit höherem Einkommen entsprechende sogen. moderne Komfort der Wohnungen eine bedeutende Anziehungskraft ausübt, zusammen 485 (darunter 238 mit über 6000 Einkommen) mehr, als aus diesen Gemeinden nach Berlin gezogen sind, ferner an Pankow 34 (4), an Rixdorf 26 (5), an Friedrichsfelde⸗Karlshorst 25 (7), an Treptow 24 (5), an Steglitz 24, an Tempelhof 21 (6), an Nieder⸗Schönhausen 14 (2), an Groß⸗Lichterfelde 10 (5), an Zehlendorf 8 (4), an Lichten⸗ berg 8, an Grunewald 7 (sämtlich mit mehr als 7000 Einkommen), an Borhagen⸗Rummelsburg 7 usw.

Wohlfahrtspflege.

Das Jugendgerichtswesen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.

Die in Deutschland noch sehr junge Bewegung für Jugend⸗ gerichte ist nach Hinweisen auf das amerikanische Vorbild im Jahre 1905 angeregt und durch den zweiten deutschen Jugendgerichtstag, der vor kurzem in München stattfand, zu dem auch die Deutsch⸗Oester⸗ reicher und die Deutsch⸗Schweizer eingeladen worden und zahlreich er⸗ schienen waren, wesentlich weiter gefördert. Nach dem in München er⸗ statteten interessanten Berichte wurde das erste deutsche Jugendgericht im Jahre 1908 ins Leben gerufen, und schon heute sind diese Gerichte eine fast eingebürgerte Einrichtung; denn es bestehen bereits über 200, denen mehr als 100 „Hilfen“ (Jugendgerichtsabteilungen gemein⸗ nütziger Fürsorgevereine) zur Seite stehen. Die „Hilfen“ haben die Aufgabe, den vor den Jugendrichter kommenden bezw. von ihm ver⸗ urteilten Kindern und jungen Leuten als Verteidiger, Beaufsichtiger, Vormünder oder sonstwie zur Seite zu stehen, sie auf den n Weg zu bringen, vor Rückfällen zu bewahren, in Familien oder Lehr⸗ stellen unterzubringen usw. Manche der Jugendgerichte sind von den Gerichten für Erwachsene abgetrennt, andere nicht. Bei einzelnen dieser Gerichte wird von der Erhebung einer Anklage dann abgesehen, wenn die Staatsanwaltschaft annimmt, daß dem Täter die zur Erkenntnis seiner Strafbarkeit nötige Einsicht fehlte, während anderwärts die Entscheidung hierüber dem erkennenden Richter vorbehalten bleibt. Die Anhänger des Vergeltungsgedankens in der Strafrechtspflege sind Gegner der Jugendgerichtsidee. Der für den Münchener Jugend⸗

erichtstag als bestellte Amtsgerichtsrat Köhne (Berlin) führte aus, daß die Strafe ein Schutzmittel für Gesellschaft und Rechtsordnung sein solle und daß der Vergeltungsgrundsatz bei kurzen Freiheitsstrafen nicht immer auf seine Rechnung komme, da solche von den verurteilten Jugendlichen sehr häufig nicht als Uebel empfunden würden. Viel gefürchteter als das Gefängnis sei die Unter⸗ bringung in einer Fürsorgeerziehungsanstalt. Ueberhaupt werde bei in Schmutz, Kummer und Laster aufgewachsenen Jugendlichen der Ge⸗ rechtigkeit besser durch Zwangserziehung als durch Gefängnishaft ge⸗ nügt. Nach Köhne kommt die Rei ierung im neuen Strafgesetz⸗ entwurf den Wünschen der Reformer weit entgegen, doch sei noch eine lange Reihe von Einzelbestimmungen einzuschalten, zu ändern oder zu er⸗ gänzen. Der Referent hob besonders folgende Punkte hervor: „Bei Mit⸗ täterschaft zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist möglichst getrennte Anklage zu erheben; wo dies nicht tunlich, bleibt die Zuständigkeit des Ingendgerichts fär die gesamte Verhandlung bestehen. Die Strafkammern sind in d

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er Hauptverhandlung erster Instanz und bei

Berufungen gegen die Urteile der Jugendgerichte mit zwei Mitghi einschließlich des Vorsitzenden und mit drei Schöffen zu bes Bei allen am Sitze eines Landgerichts eingerichteten Amtsgerich und für die Verhandlung von Strafsachen gegen Personen, die hes Zeit der Tat das 18. Lebenssahr noch nicht vollendet hatten 8 besondere Abteilungen zu bilden. Die Wahl der Schöffen ist auf Pa sonen zu richten, die in der Jugenderziehung besondere Erfahrun 8 Den Jugendgerichten muß die vormundschaftsrichterliche sen sorge für angeklagte Ingendliche übertragen wer 9 Se Bestellung eines Beistands kann unterbleiben, wenn ein Vertrd⸗ einer Fürsorgeorganisation der Hauptverhandlung beiwohnt; 8 Vertreter hat die Befugnisse eines Beistands. Hält das Gericht nn den Ergebnissen der Hauptverhandlung den Jugendlichen der Straftu für schuldig, so hat es das Verfahren durch Beschluß einzustellen wenn Erziehungs⸗ und Besserungsmaßregeln einer Bestrafung zuziehen sind. Der Einstellungsbeschluß kann nicht angefochten werden⸗ Ueber die Verhältnisse in Oesterreich berichtete der Wiener Oberlandesgerichtsrat Warhanek; er führte aus, daß das geltende Strafrecht, da es sechzig Jahre alt ist, den Begriff „Jugendliche⸗ noch nicht kennt und daß auch die Prozeßordnung von 1873 nur s spärliche Bestimmungen zum besonderen Schutz der jugendlichen täter enthält Immerhin dürfen Minderjährige bis zu 10 Jahrm überhaupt nicht gerichtlich verfolgt werden, und bis zu 16 Jahm muß viel größere Milde angewendet werden als bei Erwachsenen Schwachsinn und Verwahrlosung gelten als Milderungsgrün Obwohl nun wegen des hohen Alters der bestehenden Gesetze die Tätigkeit der Jugendgerichte leiden muß, die ja eine völlig modere Einrichtung sind, hat der Wiener Kinderschutzkongreß von 1907 i geradezu elementares Bestreben nach stärkerem Jugendschutz ausgelöst dem die Regierung durch eine Reihe von Verordnungen entgegenkan, die eine möglichst freie Auslegung des Gesetzes im Sinne der rungen des Fortschrittes empfahlen und ermöglichen. 1909 traten s einige besondere Jugendgerichts⸗ Senate“ (Abteilungen bei ordent⸗ lichen Gerichten) ins Leben. In neuester Zeit hat das Ministeriumm um diesen prozessualen Reformen eine feste strafgesetzliche Grun zu geben, drei Fachgesetzentwürfe der parlamentarischen Behandlung n⸗ effchrt. und das Herrenhaus hat sich dahin ausgesprochen, daß es an zsten wäre, diese Entwürfe zu einem einzigen Gesetze zu versch welches das Jugendstrasverfahren einheitlich regeln, selbständig und dem geltenden Strafrecht gänzlich entziehen möge. Die neuen Entwürfe bekennen sich in jeder Hinsicht zu sehr freisinnigen Grundfätzen: Verteilung der Prozeßkosten auf Reich, Land um Gemeinde; Ermahnung statt Verurteilung; Fürsorgeerziehung statt Gefängnis; bedingter Straferlaß; eine Reihe von Verboten der Ver⸗ wendung von Kindern in Berufen, die ihre Erziehung und Sittlichkeit gefährden könnten; Zuziehung der organisierten Jugendfürsorge; Ans⸗ schluß der Straffälligkeit Jugendlichen, die die Folgen i Handlung nicht zu beurteilen vermögen; Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen usw. Die Bestimmung, daß bei der Ge⸗ fährdung selbst die sonst öffentliche Urteilsverkündigung geheim er⸗ folgen kann, bedeutet sogar einen Fortschritt gegenüber Deutschland. Was die Schweiz betrifft, so stellte der bekannte Dresdner Staatsanwalt Wulffen fest, daß der eidgenössische Gesetzentwurf von 1908 der wohl in absehbarer Zeit Rechtskraft erlangen wird manche weit mildere und seiner Ansicht nach psychologisch richtigere Be⸗ stimmungen enthalke als der reichsdeutsche. So z. B. stehe da der Za⸗ lassung von Haft oder Gefängnis bis zur Dauer von 15 Jahren sbei Jugendlichen) „abgesonderte Einschließung“ bis zu höchstens zwei Monaten gegenüber, bei Verwahrlosung oder sittlicher Verdorbenhei aber statt jeder Strafe Zwangserziehungsüberweisung auf mindestenz ein Jahr, beziehungsweise bei Aussichtslosigkeit dieser Maßregel infolge allzu großer Verdorbenheit Abgabe an eine „Besserungs⸗ anstalt für junge Leute“ auf mindestens 3 und längstens 12 Jahre. Auch über die „jugendliche“ Altersgrenze von 18 Jahren hinaus bis zu 20 wolle der schweizerische Entwurf noch Milde üben und sete daher auch für die sch ten Verbrechen eine Zuch renze don 5 Jahren fest. Dieser Entwurf bewerte den Erziehungs⸗ und Besserungs⸗ zweck richtigermweise weit höher als der deutsche. Aus dem Referat des Züricher Professors Hafter ging übrigens hervor, daß die Jugend⸗ gerichtssache in der Schweiz keine so große Bedeutung den kann wie anderwärts, weil dort das Laienrichtertum ohnehi 1 eine sehr große Ausdehnung hat, ferner weil infolge des Fehlens wirklicher Riesenstädte in der Schweiz viel weniger Elend bherrscht. fodaß das jugendliche Verbrechertum keine so große Rolle spielt, endlich weil in mehreren Kantonen schon seit 1893 bezw. 1897 so⸗ genannte „Kinder⸗ und Schulgerichte“ bestehen, die, gleich den ganz modernen Jugendgerichten, die Aufgabe haben, einen Teil der übertretenden Jugend vor der gefährlichen Behandlung durch die „ordentliche“ Rechtspflege zu bewahren, und bei denen alle Anmwälte und schriftlichen Urteile entfallen. (Nach der „Sozialkorrespondenz“.)

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Handel und Gewerbe. 8

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 22. Ok⸗ tober 1910 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1910

Metallbestand (Be⸗ stand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, 2784 berechnet)

darunter Gold

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen . . 61 019 000 , (+ 2279 000) ◻‿ 21

Bestand an Noten 1 anderer Banken. 40 298 000 32 370 000 (+ 5 403 000) (+ 4 241 000)

Bestand an Wechseln und Schecks . . 1 121 326 000 1 002 448 000 916 64 730 000) (s— 46 561 000) (s— 46 828 000,

Bestand an Lombard⸗ forderungen. 66 973 000 55 373 000 60 237 000 (— 27 083 000) (s— 22 310 000) (s— 14 305 000 Bestand an Effekten 82 539 000 242 927 000 243 063 000 (— 22 005 000) (— 50 447 000) (— 37 939 000,

Bestand an sonstigen väö 188 310 000 178 062 000 152 689 00 (s— 2452 000) (— 12 247 e 10 623 000)

991 739 000 (₰+ 40 891 000) (+ 32 729 791 000

Passiva:

Grundkapital. . . 180 000 000 180 000 000 180 000 00 (unverändert) (unverändert) (unverändert 64 814 000 64 814 000 64 814 000

Reservefondzs... 8 (unverändert) (unverändert) (unverändert

Betrag der um⸗ laufenden Noten 1 655 908 000 1 648 527 000 1 588 881 000 89 (— 63 606 000) (— 75 606 000) sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.

sonstige Paffwva

605 707 000 608 173 000% y681 049 000

45 775 000 47 245 000 3 700 000) (+ 1 562 000) (

(— 51 905 000)

4 791 000) (— 18 121 000) (— 19 244 000,

us den im Reichsamt des Innern zusammengestellten 12 „Nachrichten für Handel und ve.

Rußland.

Finlaß von ausländischen Geschäftsanzeigen handels⸗ werblicher Firmen und Anstalten. Ausländische Geschäfts⸗ wheigen handelsgewerblicher Firmen und Anstalten können von den lümtern ohne Ueberweisung an die Zensurbehörde für ausländische Facksachen unmittelbar an die Empfänger ausgehändigt werden. Die zlmter sind indessen verpflichtet, sorgfältig darauf zu achten, daß Martige ausländische Druckerzeugnisse ausschließlich den Zwecken des e⸗ Handels dienen und auf keinen Fall irgend einen nicht darauf äglichen Wortlaut oder eine solche Zeichnung enthalten.

Auf Reklamen, die nach dem Wortlaut oder der Zeichnung der Fersur des Kaiserlichen Hofministeriums unterliegen, und auf Geschäfts⸗

igen von ärztlich⸗medizinischem Charakter findet das vorgenannte verfahren keine Anwendung. (Zirkular des Zolldepartements vom September d. J., Nr. 25 543.) 1“ des Charakters eines offiziellen Instituts an die Privatbörse in Havana.

Kach einem in Nr. 42 der „Gaceta Oficial“ der Republik Cuba 88 18. August 1910 veröffentlichten Dekret des Präsidenten der ge⸗ omten Republik vom 13. August 1910 ist der Privatbörse in Havana

Grund des Artikel 65 des gegenwärtig gültigen Handelsgesetzbuchs Ermächtigung erteilt worden, ihren Wertbestimmungen ein⸗ zliezlich der Wertpapiere des Staates offiziellen Charakter bei⸗ legen, unter der Verpflichtung, im Einklang mit Artikel 111 a. a. O., —hunter Mitwirkung zweier Mitglieder des Mäklerkollegiums, ihre wrrationen täglich in der „Gaceta Oficial“ der Republik und in dderen öffentlichen Organen bekannt zu geben. Jede Wertbestimmung e Wertpapieren ohne die Formalitäten in der genannten Börse ist folge dessen verboten. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen smisterreside tur in Havana.)

Argentinische Republik.

Grrichtung eines Freigebiets im Hafen von Rosario.

ʒh Verordnung vom 19. August d. J. ist die Errichtung eines

nigebiets im Hafen von Rosario verfügt worden. (Nach einem Rericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires.)

Columbien.

Geplanter neuer Zolltarif. Laut Mitteilung des Finanz⸗

12 isters an die Nationalversammlung sind Schritte zur Sammlung

Es Unterlagen unternommen worden, die für die Aufstellung eines zen Zolltarifentwurfs dienen sollen. Es besteht die Absicht, den ezierungstarifentwurf in der Tagung von 1911 einzubringen.

ard of Prade Journal.) 11“ 3

Ausschreibungen.

Lieferung selbsttätiger Eisenbahnkupplungen rgentinien. Unter dem 7. Oktober v. J. war ein G r. 6509 erlassen worden, das die Anwendung selbsttätiger Kupp⸗ gen für sämtliche Eisenbahnen der Republik für obligatorisch er⸗ rt. Im Artikel 2 dieses Gesetzes wird bestimmt, daß die General⸗ kehrsdirektion des Ackerbauministeriums innerhalb dreier Jahre den festsetzen soll, den die Eisenbahngesellschaften zu benutzen haben. ieser muß so beschaffen sein, daß er für alle Spurweiten die selbst⸗ eige Kupplung durch einfachen Kontakt bewirkt. Nach Verlauf von 8 Jahren, seit der Festsetzung dieses Typs, ist der Verkehr von aschinen Personen⸗ und Güterwagen, die nicht mit dieser Kupplung sehen sind, verboten. In Ausführung des Artikels 2 dieses Ge⸗ es hat nunmehr die Generaleisenbahndirektion in Buenos Aires ien Wettbewerb für solche Kupplungen ausgeschrieben. Die darauf bezügliche Veröffentlichung vom 15. Sep⸗ aber 1910 und das vorgenannte Gesetz Nr. 6509 liegen spanischer Sprache und in englischer Uebersetzung hrend der nächsten Woche im Bureau der „Nachrichten Handel und Industrie“, Berlin NW. 6, Luisen⸗ aße 33/34, im Zimmer 241, für Interessenten zur nsichtnunahme aus und können nach Ablauf dieser Frist atschen Interessenten auf Antrag für kurze Zeit über⸗ rdt werden. Die Anträge sind an das genannte reau zu richten. Die Frist zur Einreichung von Angeboten läuft am 31. Dezember 8 (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos

Bagengestellung für Kobhle, Koks und Brikette; am 24. Oktober 1910: 8

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier der n 1 1

80 der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Berliner Elektrizi⸗ zwerke wurde seitens des Vorstands Bericht über das verflossene Füstsjahr erstattet. Das Ergebnis ermöglicht, der auf den Aobember cr. einzuberufenden ordentlichen Generalversammlung Kschreibungen von 4 396 635,85 (i. V. 4 024 077,78 ℳ) die alung einer Dividende von 4 ½ % auf 20 Mill. Mark Vorzugs⸗ à und von 11 % auf 44,1 Mill. Mark Stammaktien 1011 % auf 31,5 Mill. Mark Stammaktien und 4 % 126 Mill. Mark Stammaktien Ausgabe 1908 —) blagen. Die Anschlußbewegung hat die des Vorjahres jübertroffen. Die Zahl der Abnehmer ist auf 28 639 . 786), die der Anschlüsse in Kilowatt auf 183 222 gestiegen e das Vorjahr 18 858 Kilowatt mehr). Nutzbar abgege Fin Berlin und Vororten 174 430 937 Kilowattstunden (gegen Senehr 16 543 312 Kilowattstunden mehr). Die Jahlungen an tiet Berlin beziffern sich auf 5 613 316,61 ℳ. Im laufenden Beüwlehr sind bis jetzt 5377 Kilowatt neu angeschlossen; am Kaaftz lagen weitere nmeldungen auf 2894 Kilowatt für Licht⸗ Fnj ve vor. In den ersten 3 Monaten des laufenden enabres sind ausschließlich des Selbstverbrauches 40 044 203 Kilo⸗ Vor n, d. h. ein Mehr von 5 425 383 Kilowattstunden gegen Berjahr nutzbar abgegeben worden. . nerdi der gestrigen veeu. der Schultheiß „81 Aktien⸗Gesellschaft wurde beschlossen, der in der die V des Monats November stattfindenden Generalversamm⸗ agen; Frteilun einer Dividende von wiederum 14 % vor⸗ nomm ie Abschreibungen sollen nach den seither üblichen Sätzen amen werden. ede gestrigen Sitzung der Rheinisch⸗Westfälischen Däsentenwalzwerke wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ mge feorf, allseitig enügende Beschäaftigung und anregende weißegfenent Die Vereinigten Werke beschlossen, den Verkauf * Leieisen für das 1. Quartal 1911 freizugeben und die Preise Weeit ab heute durchweg um 3 für die Tonne zu erhöhen. he, 8e. Bochumer Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft 81 1910 Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, im dritten einen Gewinnüberschuß von 151 336 in 74 Förder⸗

(The

tagen gegen 95 640 bei 70 ½ Fördertagen im zweiten Vierteljahr 1910 und 73 917 in 78 Fördertagen im entsprechenden Quartal

des Vorjahres. a.

Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 21. Ok⸗ tober d. J. folgende Ziffern 88 eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats⸗ bank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Bold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1224,7 (1222,6), old der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 252,4 (251,4), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 1c und d) 63,0 (63,6), Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 226,1 (220,0), Spezialrechnungen, sberwesgeltt durch Wechsel und Wert⸗ papiere (Nr. 6 und 7) 147,7 (135,5), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8—17) 183,6 (180,0), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher⸗

estellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19) 4,6 (4,),

Jertpapiere (Nr. 20) 81,9 (81,6), Wertpapiere auf Kommission er⸗ worben (Nr. 21) 0,6 (0,7), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauernagrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 1,5 (1,0), Unkosten der Bank und Fne Konten (Nr. 23) 30,3 30,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 ktiva und Nr. 13 Passiva) (—), Saäldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Passiva) 25,8 (32,1), zusammen 2242,2 (2225,7). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I passiv und Ia aktiv) 1296,2 (1297,6), Kapitalien der Bank (Nr. 329g 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (Nr. 6, 7, 8 b, c, d, e, 9) 517,1 (507,2), Laufende Rechnungen der Departements der Reichs⸗ rentei (Nr. 8a) 242,7 (269,1), Verschiedene Konten (Nr. 2, 10, 11, 12) 55,1 (54,4), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 76,1 (42,4), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 25 Aktiva und Nr. 14 Passiva) (—), zu⸗ sammen 2242,2 (2225,7).

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn in der Zeit vom 16.—22. Ok⸗

ber 2 320 000 Dollars (155 000 Dollars mehr als i. V.) 8

B. 24. Oktober. Marktpreise nach Ermittlung des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sortef) 19,65 ℳ, 19,62 ℳ. Weizen, Mittelsorte†) 19,59 ℳ, 19,56 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 19,53 ℳ, 19,50 ℳ. Roggen, gute Sortef) 14,80 ℳ, 14,78 ℳ. Roggen, Mittelsorte†) 14,76 ℳ, 14,74 ℳ. Roggen, geringe Sorte†) 14,72 ℳ, 14,70 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 16,00 ℳ, 15,10 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 15,00 ℳ, 14,20 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 14,10 ℳ, 13,30 ℳ. Hafer, gute Sorte*) 18,00 ℳ, 17,20 ℳ. Hafer, Mittelsorte *) 17,10 ℳ, 16,30 ℳ. Hafer, geringe Sorte *) 16,20 ℳ, 15,50 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 14,50 ℳ, 14,00 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— .. —Mais (runhe Sorte 14,10 ℳ, 13,70 ℳ. Richtstroh —,— ℳ, —,— ℳ. Heu —,— ℳ, —,— ℳ. Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. Kartoffeln 8,00 ℳ, 4,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ; do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 2,00 ℳ, 1,40 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,60 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,10 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. Eier (Markthallenpreise) 60 Stück 6,40 ℳ, 4,00 ℳ. Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. Aale 1 kg 2,80 ℳ, 1,60 ℳ. Sg 1 kg 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. Schlei 1 kg 3,60 ℳ, 1,60 ℳ. Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. Krebse 60 Stück 28,00 ℳ, 2,00 ℳ.

†) Ab Bahn. 1 1

*) Frei Wagen und ab Bahn. G

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 24. Oktober. (W. T. B.) (Schlaß). Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das

logramm 77,75 Br., 77,25 Gd.

Wien, 25. Oktober, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M. /N. pr. ult. 93,05, Einh. 4 % Rente Januar Juli pr. ult. 93,00, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 92,95, Ungar. 4 % Goldrente 111,10, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,55, Türkische Lose per medio 254,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 755,25, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 114,00, Wiener Bankvereinaktien 555,25, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 665,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien 854,50, Oesterr. Länderbankaktien 531,50, Untonbank⸗ aktien 631,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,62, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 766,00, S Eisenindustrieges.⸗Akt. —.

London, 24. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % ; lische Konsols 79 ¾, Silber 2613⁄16, Privatdiskont 45. Bank⸗

ausgang 25 000 Pfd. Sterl. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

Paris, 24. Oktober. Rente 96,97.

Madrid, 24. Oktober. (W. T. B.) heute geschlossen.

Lissabon, 24. Oktober. (W. T. B.) Goldagio 7 ¾l.

New York, 24. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse eröffnete die neue Woche in schwacher Haltung. Nach ungleichmäßiger Eröffnung trat auf Interventionen und Manipulationen eine Auf⸗ wärtsbewegung ein, wobei Steels und Unions die Führung hatten. Da aber die Kauflust nicht nachhaltig genug war, gerieten die Kurse bald wieder ins Wanken, zumal die Baissepartei infolge der Ungewiß⸗ heit der politischen Lage eine lebhafte Tätigkeit entfaltete. Auch die kleine Spekulation war à la baisse gestimmt, weil sie weitere Kurs⸗ rückgänge befürchtete. Das ermäßigte Kursniveau bot später Anreiz zu Käufen, denen sich Deckungen anschlossen. Die Stimmung wurde daher fester, wozu auch die schwache Haltung der Warenmärkte beitrug. Die Nachfrage war jedoch wenig lebhaft, und der Markt nahm dann wieder ein träges und lustloses Aussehen an und blieb auf Umsätze der Tagesspekulation heschränkt. Unter Angriffen der Baissiers, besonders in leitenden Werten, die nur geringem Widerstand begegneten, schloß der Markt schwach. Aktienumsatz 630 000 Stück. Tendenz. für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 3 ¼, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 3 ¼, Wechsel auf London 4,82,60, Cable Transfers 4,87,20.

Rio de Janeiro, 24. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf London 17 ½.

8

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 24. Oktober 1910. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. (Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,00 14,00 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 11,00 12,00 ℳ, c. Flammförderkohle 10,50 bis 11,00 ℳ, d. Stückkohle 13,50 14,50 ℳ, e. Halbgesiebte 13,00 bis 14,00 ℳ, f. Nußkohle gew. Korm I und II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 12,75 13,25 ℳ, do. do. IV 11,75 12,25 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0 20/30 mm 7,50 8,50 ℳ, do. 0— 50/60 mm 8,50 bi 10,00 ℳ, h. Gruskohle 5,75 8,50 ℳ; II. Fettkohle: a. Förde kohle 10,50 11,00 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 12,35 12,85 ℳ, c. Stückkohle 13,50 14,00 ℳ, d. Nusßkohle gew. Korn I 13,50 bis 14,50 ℳ, do. do. II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 12,75 13,75 ℳ, do. do. IV 11,75 12,50 ℳ, e. Kokskohle 11,25 12,00 ℳ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 9,50 10,50 ℳ, b. do. melierte 11,25 12,25 ℳ, c. do. aufgebesserte, je nach dem Stück⸗ gehalt 12,25 14,00 ℳ, d. Stückkohle 13,00 15,00 ℳ, e. Nuß⸗

kohle, gew. Korn I und II 14,50 17,50 ℳ, do. do. III 16,00 bis 19,00 ℳ, do. do. IV 11,50 13,50 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1 19,50 20,50 ℳ, do. do. II 21,00 24,50 ℳ, g. Fördergrus 8,75 bis 9,50 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 5,50 8,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 14,50 16,50 ℳ, b. Gießereitoks 17,00 19,00 ℳ, c. Brechkoks I und II 19,50 22,00 ℳ; V. Briketts: Briketts je nach Qualität 10,00 13,25 ℳ. Marktlage zeigt noch nicht die Befestigung, die man angesichts der guten Beschäftigung der Eisen⸗ industrie erwarten dürfte. Die nächste Börsenversammlung findet am Mittwoch, den 26. Oktober 1910, Nachmittags von 3 ½ bis 4 ½ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am Stadtgarten) statt.

25. Oktober. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad o. S. 8,70 8,80. Nachprodukte 75 Grad o. S. 7,20 7,35. Stimmung: Schwächer. Brotraffin. I o. F. —,—. Kristallzucker I mit Sack —,—. Gem. Raffinade mit Sack —,—. Gem. Melis I mit Sack 18,25 18,50. Stimmung: Still. Rohzucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Oktober 9,00 Gd., 9,05 Br., —,— bez., Dezember 9,10 Gd., 9,12 ½ Br., —,— bez., Januar⸗März 9,25 Gd., 9,27 ½ Br., —,— bez., Mai 9,37 ½ Gd., 9,42 ½ Br., —,— bez., August 9,52 ½ Gd., 9,57 ½ Br.,

—,— bez. Stimmung: Flau. Cöln, 24. Oktober. (W. T. B.) Rüböl loko 61,00, (Börsenschlußbericht.)

Mai 58,50. 1

Bremen, 24. Oktober. (W. T. B.)

tnotierungen. Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 64, Doppeleimer 6b5. Kaffee. Ruhig. Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Weichend. Upland loko middling 75.

Hamburg, 24. Oktober. (W. T. B.) Petroleum amerik. spez. Gewicht 0,800 ° loko schwach, 6,00.

Hamburg, 25. Oktober. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Kaffee. Stetig. Good average Santos Oktober 46 Gd., Dezember 46 ½ Gd., März 45 ½ Gd., Mai 44 ¼ Gd. Zuckermarkt. (Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis

Oktober Januar⸗März 9,30,

. .†

2.

Magdeburg,

88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hambur 9,12 ½, November 9,15, Dezember 9,15, Mai 9,45, August 9,60. Flau. London, 24. Oktober. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Oktober 9 sh. 1 d. Wert, stetig. Javazucker 96 % prompt

10 sh. 6 d. Verkäufer, matt. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗

London, 24. Oktober. Kupfer ruhig, 57 ¼, 3 Monat 58 ¼.

Liverpool, 24. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Willig. Amerikanische middling Lieferungen: Kaum stetig. Oktober 7,55, Oktober⸗November 7,45, November⸗Dezember 7,38, Dezember⸗Januar 7,38, Januar⸗Februar 7,38, Februar⸗März 7,38, März⸗April 7,38, April⸗Mai 7,38, Mai⸗Juni 7,38,

Juni⸗Juli 7,37. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen

Glasgow, 24. Oktober. stetig, Middlesbrough warrants 49/9 ½. G Paris, 24. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker matt, 88 % neue Kondition 27,25. Weißer Zucker flau, Nr. 3 für 100 kg Oktober 30 ½, November 29 ⅞, Januar⸗April 30 ⅜, März⸗Juni 30 ½. 1 (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

Amsterdam, 24. Oktober. ordinary 44. Bankazinn 98 ½¼.

Antwerpen, 24. Oktober. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 19 bez. Br., do. Oktober 19 Br., do. November 19 ¼ Br., do. Dezember 19 ½ Br. Ruhig. Schmalz Oktober 160.

New York, 24. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 14,30, do. für November 13,84, do. für Januar 13,92, do. in New Orleans loko middl. 14 ½ 6, Petroleum Refined (in Cases) 8,90, do. Standard white in New York 7,40, do. do. in Philadelphia 7,40, do. Credit Balances at Oil City 1,30, Schmalz Western steam 13,00, do. Rohe u. Brothers 13,30, Zucker fair ref. Muscovados 3,37, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee Rio Nr. 7 loko 10 ⅞, do. für November 8,50, do. für Januar 8,60, Kupfer, Standard loko 12,50 12,60, Zinn 36,25 36,50. Die Visible Supplies betrugen in der vergangenen Woche: an Weizen 37 978 000 Bushels, an Canadaweizen 10 415 000 Bushels, an Mais 2 996 000 Bushels.

8— Land⸗ und Forstwirtschaft.

Das Internationale landwirtschaftliche Institut in Rom veröffentlicht, wie „W. T. B.“ meldet, über das Ergebnis der Halmfruchternte in einer Anzahl von Ländern folgende Schätzungen in 1000 Doppelzentnern: Weizen: Italien 41 732 (gegen 52 758 in 1909), Frankreich 71 828 (97 752), Nieder⸗ lande 1177 (1119), Dänemark 1095 (1026), Bulgarien 13 370 (12 500), Rumänien 30 172 (16 023), Vereinigte Staaten von Amerika 188 269 (200 630), Roggen: Italien 1382 (1278), Frank⸗ reich 12 179 (14 146), Niederlande 3764 (4473), Bulgarien 2978 (2100), Rumänien 1945 (784). Gerste: Italien 2065 (2384), Niederlande 737 (723), Dänemark 4639 (5071), Bulgarien 3430 (2500), Rumänien 3446 (4495), Vereinigte Staaten von Amerika 34 431 (37 075). Hafer: Italien 4148 (6300), Niederlande 2955 (3075), Bulgarien 1915 (2850), Rumänien 4430 (4046), Vereinigte Staaten von Am ika 159 141 (149 415).

St. Petersburg, 24. Oktober. (W. T. B.) Laut amtlichen Angaben war der Stand der Wintersaaten am 15. Oktober in 18 Bezirken mittelmäßig, in 296 Bezirken befriedigend, in 182 Be⸗ zirken gut. In 108 Bezirken ist der Saatenstand bis zetzt nicht fest gestellt. v116““ 8

8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln;

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche aus Deutschhof, Kreis Schildberg, Reg.⸗Bez. Posen, am 23. Oktober 1910, aus Worms (Schlachtviedboß Kreis Worms, Provinz Rheinhessen, am 22. Oktober 1910.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist gemeldet vom Schlachtviebhofe zu Dresden am 22. Oktober 1910.

Buschär, 24. Oktober. (W. T. B.) In Maskat ist neuer⸗ dings das Auftreten der Cholera amtlich festgestellt worden.“

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und

Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in 5

Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

E. Freitag, den 4. November d. J., 10 Uhr. Königlich nieder⸗ ländische Marinewerft in Amsterdam. Oeffentlicher Verkauf ver⸗ schiedener für die Werft unbrauchbarer Gegenstände: Altes Metall, Zinkasche, Geräte, Maschinen, Dampfkessel, Flammröhren, Abfälle von Tauen und Segeltuch, Teile elektrischer Installationen, Eisen und Stahltau, Schaluppen, alte Feuerspritzen, alte Treibriemen, India⸗ rubber, Kautschuk, Matratzensäcke, Strohsäcke, Bettdecken, Lumpen, Viktualiensäcke, Bohr⸗ und Schabeabfälle, alte Feilen, alte Riemen,