1910 / 282 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

namentlich auf dem Gebiet der Fruchtabtreibung und der Geschlechts⸗ krankheiten. Hier hat die Regierung sich auf einen richtigen Standpunkt F „Es fragt sich aber, ob die vorgeschlagenen 2 etzlichen Mittel die richtigen sind, „um die tatsächlich vor⸗ andenen Mißstände zu bekämpfen, und ob nicht durch das Gesetz die notwendigen Rechtsgarantien verletzt werden. Diese beiden Fragen wird die Kommission ernsthaft zu prüfen haben. Beide geile der Vorlage leiden vor allem an einem Mangel, an der vollkommenen Ueberschätzung der Zuständigkeit des Bundesrats. Wir müssen diesem Bestreben des Bundesrats, das auch sonst hervorgetreten ist, mit aller Schärfe begegnen. Von diesem Gesichtspunkte aus gehen vor allem die §§ 3 und 6 dieser Vorlage viel zu weit. § 3 trifft im wesentlichen das Richtige. Ander⸗ seits muß man schon jetzt anerkennen, daß der deutsche Richter dadurch vor geradezu unlösbare Aufgaben gestellt wird. Durch das Verbot des „mystischen Verfahrens“ werden große psychologische und pathologische Probleme aufgerollt, die weit über das hinausgehen, was der Richter überhaupt zu beurteilen befähigt ist. Im Gegensatz zu dem Abg. Henning muß ich aber der Genugtuung Ausdruck geben, 5 hier einmal der Versuch gemacht wird, den Unfug des Gesundbetens zu bekämpfen, der vor allem die obersten Zehntausend ergriffen hat. Die Ausführungen des Abg. Faßbender haben gezeigt, wie kolossal schwierig das Grenz⸗ gebiet des Transzendentalen ist. Es würde auch das autoritative suggestive Verfahren zu dem mystischen Verfahren gehören, und die Entscheidung hierüber muß natürlich der Judikatur die allergrößten Schwierigkeiten bereiten. Erfreulich ist es, daß durch dieses Gesetz der Stand der Dentisten nicht unterdrückt werden kann. Die Bestimmungen des zweiten Teiles der Vorlage, vor allem § 6, sind in der vorliegenden Fassung für uns geradezu unannehmbar. Daß auf dem Gebiete des Geheimmittelunwesens eine gesetzliche Neu⸗ ordnung dringend notwendig ist, erkennen wir ohne weiteres an. Die Bundesratsbeschlüsse von 1903 und 1907 sind geradezu Dokumente bureaukratischer Willkür, sie sind ungesetzlich verstoßen gegen das Reichspreßgesetz. Es ist doch ein Unikum der Reichsgesetz⸗ gebung, daß auf der einen Seite es erlaubt ist, gewisse Mittel zu verkaufen, auf der andern Seite aber verboten ist, sie anzukündigen. Die Folge dieser unsinnigen Bestimmung war, daß sich eine Industrie von Falsifikaten gebildet hat, nicht bloß im Lande, sondern vor allem an den Grenzen des Reiches, die unserer chemischen pharmazeutischen Industrie einen unlauteren Wettbewerb gefährlichster Art gemacht at, und daß eine Reihe Hang unschuldiger Hausmittel auf die Ge⸗ heimmittelliste kam, während anderseits Tausende von wirklichen Schwindelartikeln ohne weiteres verbreitet werden konnten. Nun soll im wesentlichen das Geheimmittelwesen auf diese reichs⸗ Basis des 8 6 gestellt werden. Der § 6 ist in allerhöchstem rade anfechtbar, nicht nur für die chemische Industrie, sondern auch 8 die Aerztewelt. Letztere wird durch das vollständige Verbot des Zerkehrs mit Gegenständen, die die Empfängnis verhüten oder die Schwangerschaft beseitigen sollen (Abs. 1 des § 6), eventuell selbst am meisten geschädigt. Aehnliche Bedenken hat fast jede weitere Bestimmun des § 6 gegen sich, die schwersten der zweite Teil desselben, gn. der Bundesrat die unglaublichsten Rechte gegenüber der pharma⸗ zeutisch⸗chemischen Industrie erhalten soll. Die vielerwähnte Kom⸗ mission soll bestehen aus richterlichen oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigten Beamten und aus Sachverständigen. Diese Kommission haben wir ja schon besessen, und sie hat sich bereits einen Lenzisgen Ruf er⸗ worhen. Mit einer solchen Kommission ist nichts anzufangen. Die Entscheidung über das Verbot eines von der chemischen Industrie roduzierten Mittels muß im geordneten Verfahren erfolgen, das erbot muß begründet werden und die Berufung an das ordentliche Gericht zulässig sein. Ohne eine solche Umgestaltung des § 6 ist er für uns unannehmbar; er ist die eigentliche Grux des Gesetzes. Sehr bedenklich erscheint uns die Ausdehnung der zahlreichen Straf⸗ bestimmungen des Entwurfs ench auf die Fahrlässigkeit; es liegt darin auch eine große Gefahr für die Prese⸗ denn nach eeinem Kammergerichtsurteil kann in solchen Fällen neben dem Inserenten auch der Redakteur bestraft werden, und zwar nach dem Entwurf mit Gefängnis bis zu drei Monaten. Die resse wird nicht umhin können, sich zur Vermeidung olcher Eventualitäten einen Geheimmittelspezialisten zuzulegen. ie kleinliche, schikanöse Anwendung eines solchen Gesetzes würde die Ugemeine Verärgerung über unsere gesamte Polizeigesetzgebung ins ungemessene steigern. Wir sind also auch unserseits gern bereit, ge⸗ wisse gefährliche Erscheinungen auf dem Gebiete des Heilgewerbes gesetzgeberisch zu bekämpfen, aber wir müssen sehr vorsichtig vorgehen, um nicht mit wertlosen Lufthieben neue Gefahren für die Allgemein⸗ heit heraufzubeschwören. Wir hoffen, daß der gute Kern aus der Vor⸗ lage in der Kommission richtig herausgeschält wird; aber nicht ein drakonisches Strafgesetz, sondern vernünftige Aufklärung wird nach wie vor das beste Heilmittel gegen schwindelhafte Ausbeutung des Publikums sein.

Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquidres: Der Herr Staatssekretär des Innern ist durch ein unaufschiebbares Amtsgeschäft verhindert, an der Sitzung weiter teilzunehmen. Die Auffassung ver⸗ schiedener Seiten, als handele es sich hier um ein Gesetz zum Schutze der Aerzte, ist grundfalsch. Der Stand der Aerzte ist so ehrenwert, daß er vom Regierungstisch nicht verteidigt zu werden braucht; ich kann es den Herren aus dem Hause, die diesem Stande angehören, überlassen, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Wenn die Re⸗ gierung in der letzten Zeit auch mit einer gewissen Organisation der

erzteschaft nicht immer einer Meinung gewesen ist und mit ihr Debatten hat führen müssen, so steht das der besonderen Wert⸗ shäßang, die sie diesem Stande entgegenbringt, nicht im Wege. Es ist kein tseheit. die approbierten Aerzte in dieser Materie anders sn behandeln als die übrigen Personen. Ich betone nochmals, es andelt sich nicht um ein Gesetz zum Schutze der Aerzte, sondern zum Schutze der Volksgesundheit. Nicht unerfüllte Wünsche bei der Reichsversicherungsordnung haben den Anlaß zu dieser gesetzgeberischen Aktion gegeben, sondern sie ist seit langer Zeit vom Reichsamt des Innern vorbereitet, denn es waren eklatante Mißstände hervor⸗ getreten. Ich habe in der Vorlage keine Namen genannt und werde auch hier keine Namen nennen, um nicht noch Reklame für diese Leute zu treiben; als wir aber 1903 die ersten Vorbereitungen trafen, hat sich vor Gericht ein Fall abgespielt, der schon für sich allein Anlaß zu gesetzgeberischem Einschreiten geboten hätte. Der Gesetzentwurf richtet sich keineswegs gegen den Stand der Natur⸗ heilkundigen. mußten wir den ganzen Kreis der nichtapprobierten Personen, darunter die Naturheilkundigen und die Dentisten, gewissen Bedingungen unterwerfen, wenn wir sie nicht anz herauslassen wollten. Eine gesetzlich haltbare Definition für den Zegriff des Kurpfuschers läßt sich 5 sonst hätten wir viel⸗ leicht den Versuch gemacht; es blieb nur übrig, zu unterscheiden zwischen den approbierten Personen und denen, die sich der Approbation nicht unterzogen haben. Die Vorschriften des Gesetzes sind im einzelnen so sorgfältig aufgebaut, daß die Naturheilkundigen und besonders auch die Dentisten in keiner Weise gebindert sind, ihren Beruf auszuüben, soweit nicht das öffentliche Interesse der Gesundheitspflege entgegensteht. Wir haben nur einige Krankheiten und Behandlungsarten den approbierten Aerzten vorbehalten, weil es untunlich ist, sie anderen zu überlassen. Davon abgesehen, mag jeder Naturheilkundige 3 raxris ausüben, und jeder, der Vertrauen zur Naturheilkunde hat, sich dieser anver⸗ trauen. Insbesondere haben die Dentisten die Möglichkeit, das, was sie bisher innerhalb ihres Fewerbeberhe ausübten, auch weiter zu tun. Bei der Frage der Betäubungsmittel ist genau unterschieden, so daß die Dentisten in der Lage sind, solche Mittel anzuwenden. Es ist ganz unmöglich, den Denkisten eine Approbation zu geben, die Approbation pat reichsrechtlich gar keine besonderen Folgen nach der Gewerbeordnung, diese pütt Titel, die Ausübung ist jedermann freigegeben. Darum kann, einerlei, ob ein Dentist eine gewisse Approbation hat, er in die tigkeit des Zahnarztes eingreifen, ohne sich strafbar zu Ob wir mit dem Gesetz ö und das Ziel erreichen, läßt sich noch nicht sagen; die Regierung glaubt an einen Erfolg. Daß wir alles, erreichen was man wünschen könnte, glauben auch

1““

nur den

kann

nicht; aber daß wir eine Besserung der erreichen werden, darauf rechnen wir mit Bestimmtheit nach dem Vorgang der bis⸗ herigen Behandlung des Geheimmittelwesens. Die Zustände haben sich schon wesentlich gebe sctt. Es ist befürchtet worden, daß durch die rigorosen Bestimmungen des Gesetzes das Publikum in die Notlage kommen könnte, wenn ein ernster Krankheitsfall auf dem Lande vor⸗ kommt, nicht die nötige Hilfe zu erhalten. Wir haben versucht, dem im § 11 Absatz 2 Rechnung zu tragen, und hoffen, daß durch die dortige Ausnahmebestimmung den entsprochen wird. In der Kommission wird sich darüber reden lassen, ob man diese Vor⸗ schrift erweitern kann. Die Führung von Büchern ist für die Nicht⸗ approbierten weder besonders beschwerlich, noch entehrend. Was von ihnen verlangt wird, kann jeder anständige Mensch tun. Es ist notwendig, damit der Zweck des Gesetzes erxeicht wird, damit diejenigen, die wirklich etwas auf dem Kerbholz haben, gefaßt und überführt werden können. Sollte es wirklich vorkommen, daß sich ein Arzt erlaubt, Abschriften aus den Büchern zu nehmen und zu verbreiten, so wäre das ein grober Unfug, den ich nur brand⸗ marken könnte. Was die Aerztinnen betrifft, so sind von Reichs wegen beide Geschlechter gleichberechtgt. Die Avprobation kann unter Umständen auch dem approbierten Arzt entzogen werden, deswegen sind die nichtapprobierten nicht schlechter ge⸗ stellt. Der Ausdruck „Kurpfuscher“ ist grundsätzlich im Gesetz vermieden. Das Geheimmittelwesen ist bisher durch übereinstimmende Verordnungen der Landesregierungen geregelt. Es wurde zuerst 1902 ein Geheimmittelverzeichnis aufgestelt und 1997 revidiert. Es hat sic tatsächlich herausgestellt, daß eine ganze Anzahl neuer Kittel aufgetaucht sind, die straflos bleiben. Wir wünschten aber dem Reichstag bald eine reichsgesetzliche Grundlage zu geben und haben deswegen eine weitere Revision einstweilen ausgesetzt, um so bald als möglich das Gesetz einzubringen. Daß das frühere Ver⸗ zeichnis ungesetzlich gewesen ist, vermag ich nicht zuzugeben, jeden⸗ falls hat noch kein Gericht diese Verbote für ungesetzlich erklärt. Die Vorwürfe, die der Abg. Dr. Müller Meiningen gegen die Rück⸗ ständigkeit der Zusammensetzung der Kommisston erhoben hat, muß ich dahin berichtigen, daß die Begutachtung von Geheim⸗ mitteln geschehen ist durch den Reichsgesundheitsrat, und daß auch Vertreter der chemischen Industrie zugezogen worden sind; denn so verständig sind wir doch, daß wir, wenn wir Ver⸗ ordnungen machen, sie nicht am grünen Tisch machen, sondern auch die Leute zuziehen, die uns belehren können. Die chemische In⸗ dustrie braucht wirklich nicht bange zu sein, wenn ihr durch diese Geheimmittelliste vielleicht ein paar gesundheitsschädliche Kosmetika verboten werden. Wir erkennen die großen Verdienste der chemischen Industrie voll an; aber gerade eine so große und mächtige Industrie wird diesen Schaden wohl überstehen können. Daß das Verfahren vor der Kommission verbesserungsbedürftig ist, erkennen wir an, aber auch der bisherige Zustand war nicht derart, daß die Interessenten ungehört blieben; Sache der Kommissions⸗ beratung wird es sein, hier genauer zu prüfen. Wollen Sie jedoch die ordentlichen Gerichte vor die Entscheidung stellen, ob z. B. Brandtsche Schweizerpillen ein Geheimmittel sind oder nicht, so ver⸗ langen Sie Unmögliches. Der Gesetzentwurf verfolgt einen guten Zweck, er hat seine gute Begründung und ist nicht getragen von dem Bestreben, einen Stand im Erwerbsleben zu bevorzugen und andere berechtigte Erwerbszweige zu unterdrücken. Unterdrückt werden sollen nur Auswüchse. Ich hoffe, daß es dem Reichstage trotz starker Be⸗ lastung mit gesetzgeberischen Aufgaben gelingen wird, die Vorlage noch in dieser Session zur Verahschiedung zu bringen.

Abg. Dr. Arning (nl.): Einige Aeußerungen des sozialdemo⸗ kratischen Redners erfordern doch eine Abwehr, auch vom ärztlichen Standpunkte aus. Er sprach von gewissen Verfehlungen der Aerzte, von Betrugsfällen usw. Das geht doch zu weit. Mit demselben Recht könnte man jeder einzelnen Fraktion im Reichstag vorzählen, wie viele Leute ihrer Partei wegen dieses oder jenes Vergehens be⸗ straft worden sind. Bei dem sogenannten Aerztestreik handelte es sich nur um eine Verweigerung der ärztlichen Hilfe auf Grund des Kassenscheins, nicht um eine Verweigerung der Krzteh Hilfe an sich. Dies würde ich selbst entschiden verurteilen. Wie man auf Grund dieses Gesetzes die ⸗Ausübung der ärztlichen Frauenpraxis sollte verhindern können, verstehe ich nicht. Ich selbst bin ein roßer Freund des Studiums der Frau, vor allem des medizinischen Sendiums⸗ In den Streit, ob Naturheilkunde oder nicht, will ich mich nicht einmischen. Als ich anfing zu studieren, wurde uns von den Professoren eingeprägt, daß es mit der Medizin allein nicht geht, sondern daß vor allem die Natur helfen muß. Wissenschaft und Natur müssen zusammengehen. Wenn hier von Reichs wegen ver⸗ langt wird, daß derjenige, der die ärztliche Tätigkeit ausübt, eine roße allgemeine Bildung besitzen muß, dann kann man auch ver⸗ ben en, daß ihm eine gewisse Bevorzugung zuteil wird. Schaffen Sie doch ein Gesetz, daß sich jeder auf die leidende Menschheit stürzen kann, und Sie werden bald einsehen, wie gefährlich das ist. Der ärztliche Beruf ist eine Kunst und nicht allein eine Wissenschaft. Der Arzt muß zu einem gewissen Grade das ganze Gebiet der Naturwissenschaften beherrschen. Aus den Reihen der Aerzte ist auch einmal ein preußischer Minister hervorgegangen. Auch der berühmte Naturwissenschaftler von Haller war Mediziner, ebenso der berühmte Physiker von Helmholtz. Anderseits gebe ich gerne zu, daß auch Nichtmediziner unter Umständen auf sfwissen ebieten der Medizin Gutes leisten können. Ich will keine Namen nennen, um niemand zu übergehen, aber diese Leistungen beziehen sich nur auf ein ganz beschränktes Gebiet. Es ist vor allem ein größes allgemeines Wissen notwendig, um die ärztliche Kunst aus⸗ zuüben. Nun ist ja bekannt, mit welcher mangelhaften Vorbildung manche Heilbeflissene auf die Menschheit losgehen. Es * Leute darunter, die nicht einmal eine ordentliche Volksschulbildung be⸗ L.r. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein solcher einem Haus⸗ esitzer, den er mit „Doktor der Schemie“ anredet, vorschlägt, mit ihm zusammen ein Kompagniegeschäft zu machen. Es befinden sich auch unter diesen Leuten solche, die straffrei aus egangen sind, weil sie für geistig minderwertig erklärt wurden. Wie sehr die maßlosen Reklamen der nichtapprobierten das Heilgewerbe Ausübenden für Gesundheit und Geldbeutel des Publikums schädlich wirken, brauche ich nicht weiter aus⸗ zuführen. Bisher haben wir eigentlich gehört, ein bißchen Kurpfuscherei ist ganz schön, und ich glaube privatim, daß hier eine ganze Anzahl von Mitgliedern sind, die schließlich auch einmal zum Kurpfuscher gehen. Wir müssen aber gesetzliche Maßnahmen ergreifen, nicht etwa im Interesse des Aerztestandes; denen, die nicht alle werden, nur durch Gesetzesvorschriften geholfen werden, denn es handelt sich hier nicht um die Schädigung des einzelnen, sondern der Volksgesundheit. Die Aerzte sind den Kurpfuschern gegenüber vielfach benachteiligt. Wenn ein Kurpfuscher angeklagt wird, so ist das für ihn, selbst wenn er verurteilt wird, eine Reklame. Aber ein Arzt verliert in solchem Falle, selbst wenn er frei⸗ gesprochen wird, seine Praxis. Im übrigen glaube ich, daß die völlige Aufhebung der Gewerbefreiheit mehr schaden würde, als die jetzt bestehende volle Gewerbefreiheit. Der Abg. Müller⸗ Meiningen hat sich dagegen gewandt, daß jetzt auch die Fehaläfhg. keit unter Strafe gestellt werden soll, zumal dies auch für die Presse nach neueren Kammergerichtsurteilen verhängnisvoll werden kann. Es ist aber gar nicht anders möglich, als daß man scharf vorgeht, denn Geldstrafe verföngt bei den Kurpfuschern nicht. ch möchte bei dieser Gelegenheit noch hervorheben, daß Professor Ehrlich durch seine bekannte Entdeckung die deutsche medizinische Wissenschaft an die Spitze der Wissenschaft der ganzen Welt gestellt hat. Wir glauben, daß eine Kommission von 21 Mitgliedern senagt⸗ „8 noch eine große Zahl anderer Kommissionen zu be⸗ etzen sind.

Abg. Dr. Höffel (Rp.): Gerade die Aerzte sind 1869 für die Kurierfreiheit eingetreten. Man glaubte, daß man die Kur⸗ 85 die bis dahin heimlich ausgeübt wurde, ihres

imbus, der i- dadurch umgab, berauben könnte, und daß die allgemeine 3 das Volk vor Schaden bewahren würde. Diese Voraussetzungen haben sich nicht bestätigt. Die große Zahl der Kurpfuscher, die enorme Schriftenverbreitung und die Straf⸗

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fälle beweisen die Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Vorgehens. Es handelt sich vor allem darum, daß eine gute Kontrolle e wird. Auch das Geheimmittelunwesen hat in ganz 11 icher Weise zugenommen, sowohl hinsichtlich der Zahl der Mittel, als der Personen, die sie vertreiben. Ueber Einzelheiten werden wir uns in der Kommission verständigen. 88

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Nach dem Verlauf der bis⸗ herigen Verhandlungen könnte man einen Preis für denienigen aussetzen, der schon etwas Gewisses über das Schicksal des Fate zu bekunden imstande wäre. Es wird alles von der Kommissionsberatung abhängen.

Die Notwendigkeit, die aufgetretenen Unzuträglichkeiten, soweit sie tatsächlich dringend Remedur erheischen, auf gesetzgeberischem Wege zu beseitigen, gibt einen gemeinsamen Boden für die Kommissionsarbeit ab, an der wir freudig mitarbeiten werden. Hierauf wird gegen 6 ¼2 Uhr die Fortsetzung der General⸗ serdem Inter⸗ linge.

diskussion auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Au pellation, betreffend die Bekämpfung der Rebschä

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrung maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche aus: Fallingbostel, Kreis Falling⸗ bostel, Reg.⸗Bez. Lüneburg, bei Händlervieh, Renda, Kreis Eschwege, Reg.⸗Bez. Cassel, Altheim, Bezirksamt Landshut, Reg.⸗Bez. Nieder⸗ bayern, aus Dessau (Schlachthof), Kreis Dessau, Herzogtum Anhalt . 1““ Oberamt Marbach, Neckarkreis, am 29. No⸗ vember 1

1910 Smyrna für choleraverseucht erklärt worden. Von dort kommende Schiffe 18b nebst ihren Passagieren den vorge⸗ schriebenen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen.

Frankreich. 1 Herkünfte von Lissabon unterliegen in Dünkirchen einer

ärztlichen Untersuchung. Auch findet eine Vernichtung der Ratten statt.

Italien.

Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗ ordnung vom 25. November d. J. die gegen Herkünfte aus öö“ angeordneten Quarantänemaßregeln wieder auf⸗ gehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 11. November d. J. Nr. 266.)

Belgien.

In der Nummer 320 des „Moniteur Belge“ vom 16. d. M. sind zwei ministerielle Verordnungen vom 15. d. M. abgedruckt, durch die zur Verhütung der Einschleppung der Pest bezw. der Cholera die Bestimmungen der Artikel 1—6 der Königlichen Ver⸗ ordnug vom 26. September 1907 (vergl. „R.⸗Anz.“ vom 28. Oktober 1907 Nr. 257) für Herkünfte aus Lissabon und aus Tripolis in Wirksamkeit gesetzt worden sind. Nach Artikel 2 beider Ministerialverordnungen sollen Herkünfte, die auf dem * wege eintreffen, an den Quarantänestationen der Schelde und in den Häfen von Ostende, Nieuport und Zeebrügge sowie in Selzaete nach Maßgabe des Titels I Kapitel II Sektion III der Pariser Sanitäts⸗

konvention vom 3. Dezember 1903 behandelt werden.

Rumänien.

8. SAch einer Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. November

hat die rumänische Regierung die üblichen Sperr⸗ und Ueberwachungsmaßregeln gegen die Reisenden und Her⸗ künfte aus den choleraverseuchten türkischen Städten

Adrianopel, Salonik, Tuzla, Rodosto, Kirk⸗Kilisse, Eregli, Mustafa.

Pascha, Kirdja⸗Ali, Smyrna, Samsun und Trapezunt verhängt. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 24. Juni d. J., Nr. 146.)

8— Lissabon, 29. November. (W. T. B.) Auf Madeira sind

bis zum 27. d. M. 77 Erkrankungen und 32 Todesfälle an Cholera

vorgekommen. v

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern e . Peses „Nachrichten für Handel und Industrie“.

Das ungarische Salzmonopol. Der Feter Lloyd“ bringt in seinem Morgenblatt vom 29. Ok⸗ tober interessante Daten über die Geschäftserge nisse des ungarischen Salzmonopols. Die Abwicklung des Salzhandels ist laut einem mit der Ungarischen Bank und Handelsaktiengesellschaft abgeschlossenen Vertrage vom 1. Januar 1911 ab auf zehn Jahre wie bisher der genannten Gesellschaft übertragen worden. 1 b

Die ordentlichen Einnahmen des Salzgefälles sind für das Jahr 1911 um 2 581 000 Kronen höber veranschlagt als im Jahre 1909.

In den Jahren 1891/5 betrug der durchschnittliche Salzkonsum pro Kopf 9,74 kg, im Jahre 1909 12,09 kg. Im Jahre 1899 wurden 20 052 Waggons Salz konsumiert, im Jahre 1909 dagegen 27 083 Waggons, was einer Steigerung um 35 % entspricht. Im Jahre 1900 haben 172 Industrielle 26 052 Doppelzentner denaturiertes Industriesalz in Anspruch genommen; die Zahl der betreffenden Industriellen ist im Jahre 1909 auf 40 000 gestiegen, die seßt 140 000 Doppelzentner verwenden. In den Jahren 1896 bis 19 sind durchschnittlich jährlich 21 340 dz nach dem Auslande exportiert worden, der Export des Jahres 1909 betrug 155 405 dz. Der Preis des denaturierten Industriesalzes wurde auf 1 Kr. 80 H. herabgesetzt. In Fiume ist die Errichtung einer besonderen Industriesalzdenaturierungs⸗

anlage angeordnet worden. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats

in Budapest.) 8 .

Portugal.

Zeitweiliges Verbot der Ausfuhr rohen Korkholzes. Für die Anwendung der Verordnung vom 28. September d. J. ist als rohes Korkholz solches Korkholz anzusehen, das nicht gekocht, geraspelt und zugeschnitten sowie nicht ordnungsmäßig verpackt ist.

(Diario do Governo.)

68 Absatzgelegenheit für Niederländisch⸗Indien. 8 i der in Bombay erscheinenden „Times of India vom 18. Oktober d. J. wird guf die günstige Lage des niederländisch⸗ indischen Handels und auf die Gelegenheit hingewiesen, den mit jenen Gegenden, insbesondere was Töpferwaren Teller, Tassen, Teetöpfe, Waschbecken usw. anlangt, auszudehnen. Die hohen Peeise. die für Gummi und andere Plantagenprodukte erzielt werden, aben auf den Wohlstand der Beyölkerung in Java und den übrigen holländischen Besitzungen in Ostindien äußerst günstig gewirkt. 1

8

*

a. im Auslande.

Galizien. Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der Frau Stanislawa Zarass. Eigentümerin eines Pegges in Lemberg, horgeczyzna⸗Gasse Nr. 11, mittels Beschlusses des K. K. Landes⸗ erichts, Abteilung VII, in Lemberg vom 18. November 1910 Ke. cz. S. 8/10. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat

pizitätsaktiengesellschaft

In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 23. November 50000 an

Dr. Salomon Sommerstein in Lemberg. Pahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 30. November 1910, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 18. Dezember 910 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung ist in in Lemberg wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu achen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 0H. Dezember 1910, Vormittags 9 Uhr.

FEEEEbE in Semenhrig. ,ee rmin: 29. November/12. Dezembe . Verhandlungstermin: 114. Dezember d. J. 8 8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 8 am 30. November 1910:

Ruhrrevier A

G Nicht gestellt . 1 142

Ueber eine zweife Uaßte ausländische Firma in Zürich Kreditgewährung auf Waren und Mobiliar; in neuer Zeit prwiegend Bank⸗ und Börsengeschäfte) sind den Aeltesten der Kauf⸗ annschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrich⸗ aße 51 I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder hriftlich nähere Auskunft gegeben.

Laut der in der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Elek⸗ vorm. Schuckert u. Co. in ürnberg vorgelegten Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnun ber das am 31. Juli abgelaufene Geschäftsjahr wurde lau eldung des „W. T. B.“ ein Reingewinn von 5 208 119 Vorjahr 4 535 953 ℳ) erzielt. Nach Ueberweisung von einen zu bildenden Spezialreservefonds und ch Abzug der Tantieme des Aufsichtsrats, des Vorstands und der seamten mit 169 545 verbleiben 4 738 573 ℳ. Der auf den Januar einberufenen Generalversammlung wird vorgeschlagen, eine ividende von 7 % (Vorjahr 6 %) zu verteilen und den Restbetrag m 1 238 573 (Vorjahr 1 312 663 ℳ) auf neue Rechnung vor⸗ ragen.

Der auf den 20. Dezember cr. anberaumten Generalversamm⸗ g der Dortmunder Union⸗Brauerei wird die Verteilung ner Dividende von 20 % 25 im Vorjahre) vorgeschlagen werden.

New York, 1. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Versamm⸗ ig von 95 % der Stahlfabrikanten des Landes erklärte der äsident der Steel Corporation, die Versammlung sei einstimmig

Meinung gewesen, daß die gegenwärtigen Stahlpreise billig und ünftig seien und nicht geändert werden sollten.

Santos, 29. November. (W. T. 82 Die Surtaxe⸗Einnahmen

die Sao Paulo⸗Kaffeezollanlei e ergaben für die Zeit vom . bis 26. November 1910: 70 800 Pfund Sterling.

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Ber n, 30. November. Marktpreise nach Ermittlung des zniglichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der oppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 19,60 ℳ, 19,56 ℳ. Weizen, ittelsorte †) 19,52 ℳ, 19,48 ℳ. een, geringe Sorte †) 19,44 ℳ, 40 ℳ. Roggen, gute Sortef) 14,70 ℳ, 14,69 ℳ. Roggen, ttelsorte †) 14,68 ℳ, 14,67 ℳ. Roggen, geringe Sorte †) 14,66 ℳ, 65 ℳ. Fiexpere, gute Sorte *) 16,00 ℳ, 15,10 ℳ. tergerste, Mittelsorte *) 15,00 ℳ, 14,10 ℳ. Futtergerste,

ge Sorte *) 14,00 ℳ., 13,20 ℳ. Hafer, gute Sorte *) 18,10 ℳ, 20 ℳ. Hafer, Mittelsorte *) 17,10 ℳ, 16,20 ℳ. Feen nge te*) 16,10 ℳ, 15,30 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 20 ℳ, 13,80 ℳ. Mais (migxed) geringe Sorte —,— ℳ, ℳ. Mais (runder) gute Sorte 13,90 ℳ, 0 ℳ. Richtstroh 5,32 ℳ, 4,82 ℳ. Heu 7,00 ℳ, 0 ℳ. Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ, 00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 8,00 ℳ, 5,00 ℳ. Rindfleisch

der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ; do. Bauchfleisch 1 kg 0 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 2,00 ℳ, 1,40 ℳ.

Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 0 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. Cier arkthallenpreise) 69 Stück 6,40 ℳ, 4,00 ℳ. Karpfen 1 kg D0 ℳ, 1,20 ℳ. Aale 1 kg 2,80 0 ℳ, 1,20 ℳ. Hechte 1 kg 2,80 ℳ,

ℳ, 1,00 ℳ. Schleie 1 kg 3,60

„0,70 ℳ. Krebse 60 Stück? Ab Bahn. Frei Wagen und ab Bahn.

11“

1,60 ℳ. Zander 1 kg 20 ℳ. 2 . e 1 kg ,60 ℳ. Bleie 1 kg

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sweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvieh⸗ markt vom 30. November 1910.

Kälber; Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ cht 80 100 ℳ, Schlachtgewicht 111 132 ℳ, 2) feinste ,3 Um.⸗Mast) und beste ugkälber, Lg. 58 62 ℳ, Schlg.

105 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ und gute Saugkälber, 2g. 50 57 ℳ, 19. 51e ℳ, 4) geringe Saugkälber, Lg. 30 45 ℳ, Schlg.

Schafe: Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1) Mastlämmer jüngere Masthammel, Lebendhemwich 37 41 ℳ, Schlachtgewicht 83 ℳ, 2) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und gut hrte junge Schafe, Lg 34 36 ℳ, Schlg. 73 77 ℳ, 3) ecshe ihrte Hammel und Schafe 2 Lg. bis 33 ℳ, Schlg. 57 ℳ. B. Weidemastschafe: 1) Mastlämmer, Lg. —X,— ℳ, Schlg. geringere Lämmer und Schafe, Lg. —,— ℳ,

1) Fett pübec 5 Zentner 3 ℳ, achtgewi 66 vollfleischige der feineren Rassen und deren Kreuzungen 2 ½ Zentner Lebendgewicht, Lg. 51 53 ℳ, Schlg. 64 66 ℳ, vollfleischige der feineren Rassen und deren Kreuzungen bis entner Lebendgewicht, Lg. 50 52 ℳ, Schlg. 63 65 ℳ,

p sschige nebe —— 2 lg. ℳ, 158 gering eine, Lg. 46 49 ℳ, .58 61 ℳ,

] ℳ, Schkg. 80.—61 ℳ. b Amtlicher Bericht. Auftrieb: Rinder 363 Stück, darunter 9 Stück, 37 Stück, Kühe und Färsen 184 Stück;

er ge chafe 2525 Stück; Schweine 13 475 Stück.

Sähweine⸗ Für den ndgewicht, Lebendgewi

88 8 Marktverlauf: 111I1“ LCom Rinderauftrieb blieb nichts unverkaustt. Der Kälberhandel gestaltete sich ruhig. 8

ei den Schafen fand der Auftrieb Absatz.

Der Schweine markt verlief ruhig, wird geräumt

18“ 88 Herlin, 50. Ne.. v— 8 : 99. NMovember. Bericht über Speisefette vo G“ utter: Die Nachfrage war diese elle nicht sehr ech S die frischen Einlieferungen zu unveränderten ten geräumt werden. Für gute zweite Sachen zum 120 Pfennig⸗ he e warna. hh abweichende Sorten bleiben dagegen immer vernachlässigt. Die heutigen Notierungen sind: Hof. und Fenschaftsutter 1a Qualttät 1238 125 ℳ, IIa Qualittät 118 23 ℳ. Schmalz: Die Schweinezufuhren in Amerikg ent⸗ hen nicht den gehabten Erwartungen, sodaß die Spekulation zu ngen schritt, welche den Markt befestigten und eine Erhöhung

Wahltagfahrt (Termin zur nachfrag

nacsrase bat h sätze statt. Die

58 58 ½ ℳ, amecikanisches Tafels Stadtschmalz Krone 59 ½ 70 ℳ, Berliner Bratenschmalz Kornblume 60 ½ - 70 ℳ. Speck: Nachfrage schwach. 8 1““

h heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam

alz Borussia 59 ½ ℳ, Berliner

Hambur

91,95, Türkische Lose

554,25 aktien 634,00, Deuts⸗ Kohlenbergb.⸗Gesellsch. lische Konsols 79 ⅛, Rente 97,75.

New York,

der

vorzugten Werten, schwächung ein. im Zusammenhang

pany in Boston. daß wieder zahlreiche

für Geld: Leicht.

London 165] 18.

Oesterr. Staats gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 115,25, 8 Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 670,00, Krebitbankaktien veuich. Oesterr. Länderbankaktien 532,75, Unionban e Akt. schaftsaktien 771,50, Prager Eifentndustriegef.⸗Akt. —. London, 30. Nopember.

in Kupferaktien Die matte Haltung

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

30. November. (W. T. B.) (Schluß). Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 75,75 Br., 75,25 Gd.

Wien, 1. Dezember, Vorm Einh. 4 % Rente M. /N. pr. Januar / Juli pr. ult. 93,20, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 93,25, Ungar. 4 % Goldrente 111,45, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W.

8 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) ult. 93,25, Einh. 4 % Rente

er medio 255,75, Orientbahnaktien pr. ult. ahnaktien (Frana.) pr. ult. 751,25, Südbahn⸗ Wiener Bankvereinaktien Ungar. al.

Reichsbanknoten pr. ult. 117,60, Brüxer Oesterr. Alpine Montangesell⸗

B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗

(W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

(W. T. Silber 25 ¾8,

ausgang 70 000 Pfd. Sterl. Paris, 30. November.

Madrid, 30. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,15. issagn, Jo. November 8 ziemlich lebhaften Umsätzen eröffnete die Börse in stetiger Haltung, der bald eine Befestigung folgte, als vereinzelte Deckungen und spekulative Käufe stattfanden. 9

sich aber unter Blankoabgaben,

(W. T. B.) Goldagio 7 ½. November. (W. T. B.) (Schluß.) Bei

ach Befriedigung der Kauflust stellte hbesonders in den in letzter Zeit be⸗ und Gouldshares, ein Ab⸗

der Stahltrustwerte stand

mit Befürchtungen von Prreisherab⸗

setzungen und Ankündigungen eines nicht befriedigenden Auftregs⸗ bestandes. Gedrückt waren auch Amalgamated Copper⸗Aktien im Zu⸗

sammenhang mit dem Kurssturz der Utah Consolidated Mining Com⸗ Die Kurse gaben später allgemein weiter nach, so⸗ Notlimite erreicht wurden. 5 786 000 Dollars, die bis heufe an das Unterschatzamt ab egangen sind, war gleichfalls von ungünstigem Einfluß. Die Börse f loß auf einige Deckungen etwas erholt. öu“ 740 000 Stück. Tendenz 1 8 Geld auf 24 Stunden Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2 ¼, Wechsel auf London 4,8230, Lable Transfers 4,8655.

Rio de Janeiro, 30. November. (W. T. B.) Wechsel auf

Der Abfluß von

urchschn.⸗Zinsrate 2 ½, do.

Gem. Melis 1 9,07 ½ Gd., 9,10 Br.,

9,40 Br., Stimmung:

Cöln, Mai 58,00.

Ruhig.

Privatnotierungen. Doppeleimer 53. der Baumwollbörse. middling 76.

spez. Gewicht amburg, Kaffee. Stetig. März 54 ½ Gd., ce ckermarkt. % Rendement 9,07 ½

anuar 9,12 ½4, Oktober⸗

ezember 9,60. November 8 sh. 11 ½¼ d

iverpool, Umsatz:

Februar⸗März 7,87,

September 7,62.

März⸗Juni 31. ordinary 44 ½.

8,90, do.

steam 10,15, do.

itteilungen

Seehöhe ..

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 1. Dezember. (W. VX. Kornzucker 88 Grad o. S. 8,65 8,70. Nachprodukte 75 Grad o. S. 6,90 7,10. Stinmung: Ruhig. Kristallzucker 1 n. S. —,—. mit Sack 18,25 18,37 ⅛. Rohzucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Deuember

—,— bez., März 9,27 ½ Gd., 9,30 Br., —,— bez.,

30. November.

Bremen, 30. November. Schmalz. Kaffee.

Hamburg, 30. November.

London, 30. November. . Wert, ruhig. 10 sh. 0 d. nom., ruhig. London, 30. November. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ ges kaum stetig, 575⁄16½, 3 Monat 58 ½. 30. November. 7000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Ruhig. Amerikanische middling Lieferungen: Kaum stetig. Dezember 7,85, Dezember⸗Januar 7,84,

Mai⸗Juni 7,90, Juni⸗Juli 7,88,

Glasgow, 30. November. stetig, Middlesbrough warrants 49/9. Paris, 30. November. stetig 88 % neue Kondition 27 27 ]⁷ü. r. 3 für 100 kg November 30, Dezember 30 ½, Januar⸗April 30 ¼,

.

B.) Zuckerbericht.

Brotraffin. I o. F. 19,00 19,12 ½. Gem. Raffinade m. S. 18,79—19,17% Stimmung: Ruhig. Januar 9,12 ½ Gd., 9,17 ½¼ Br., Mai 9,37 ½ Gd.,

uet en ez..

—.— bez., August 9,57 ½ Gd., 9,60 Br., —,— bez.

(W. T. B.) Rüböl loko 60,00,

(W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Stetig. Loko. Tubs und Firkin 52, Ruhig. Offizielle Notierungen Baumwolle. Behauptet. Upland loko

(W. T. B.) Petroleum amerik.

,800 ° loko schwach, 6,00. 1. Dezember. Good average Mai (Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis neue Usance,

(W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Santos Dezember 54 ½ Gd., 54 ½ d., September 53 Gd. 1 frei an Bord Hamburg Dezember 1 9,27 ½, Mai 9,37 ½, August 9,57 ½, Kuhig. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Javazucker 96 % prompt

(W. T. B.) Baumwolle.

Januar⸗Februar 7,85, 7,88, April⸗Mai 7,89, Juli⸗August 7,85, August⸗

(W. T. B.) (Schluß.) Roheisen

März⸗April

(W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker

Weißer Zucker ruhig

Amsterdam, 30. November. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good Bankazinn 101.

Antwerpen, 30. November. Raffiniertes Type weiß loko 19 bez. Br., do. Dezember 19 ¼ Br., do. Januar⸗April 19 ½ Br. Schmalz November —.

New York, 30. November. loko middling 15,05, do. für Dezember 14,78, do. für Februar 14,85, do. in New Orleans loko middl. 14 ⅛,

(W. T. B.) Petroleum. do. November 19 Br.,

Ruhig. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle

Petroleum Refined (in Cases)

Standard white in New York 7,40, do. do. in Phi adelphia 7,40, do. Credit at Oil City 1,30, EGn F. We

ohe u. Muscovados 3,43, Getreidefracht nach Liverpool 1 ⅛, Kaffee Rio Nr. 7 loko 13, do. für Dezember 10,55, Standard loko 12,40 12,50, Zinn 37,25 37,32 ½.

Brothers 10,65, Zucker fair ref.

do. für Februar 10,48, Kupfer,

des Königlichen Aöronautischen

Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 30. November 1910, 8— 10 ¼ Uhr Vormittags:

Station 122 m

500 m 1000 m 2000 m 3000 m 3720 m

0,4

Temperatur 99 8

(

Rel. Fchtgk. (0

Stg. 0 Geschw. mps 6

Preise namentlich für spätere Termine herbeiführten. Die Konsum⸗

080 8

Himmel mehr als zur Hälfte bedeckt. 310 m Höhe Temperaturzunahme bis 3,/7, und 940 m von 3,3 bis 9,8 °.

3,4 9,7 3,7 3,7 10,3 88 46 47 48 88 80 880 8 8 13 9—10 9 15 13

Vom Erdboden an bis zu desgleichen zwischen 550

Wetterbericht vom 1. Dezember 1910, Vormittags 9 ¼ Uhr.

Witterungs⸗ verlau der letzten 24 Stunden

Wind⸗

richtung, 1 Luns stärke

g 8 2

chwere

Name der Beobachtungs⸗ station

Barometerstand

auf 02 Meeres⸗ niveau u. S⸗

in 45 °

meist bewölkt 0%9 meist bewöltt 0762 Nachm Niederschl. 2761 2 meist bewölkt 762 meist bewölkt 0765 meist bewölkt —0767 Schauer 27758

2

0

K.

762 3 m 7638 ONS 762,1 NO 7562,8 OSO 765,2 S 766,6 S 758,3 NO 761,5 761,6 760,8 762,1 765,0 758,0 758,8 7589 „Q 760,1 527,7

Borkum Keitum Hamburg Swinemunde Neufahrwasser Memel Aachen Hannover Berlin Dresden Breslau Bromberg Ma Frankfurt, M. Karlsruhe, B. München Zugspitze

bedeckt bedeckt bedeckt Regen

bedeckt bedeckt wolkig

bedeckt

bedeckt halb bed. Dunst 3 bedeckt Nebel

1 bedeckt

Schauer 760 meist bewölkt 760 ziemlich heiter 760 meist bewölkt 762 meist bewölkt 765 Nachm. Niederschl. 1/759 2 ziemlich heiter 759 meist bewölkt meist bewölkt Nachm. Niederschl.

(Wühelmshav.) meist bewölkt

(Kiel)

7 Nachm. Niederschl.

(Wustrow i. M.)

2 Nachm. Niederschl.

(Königsbg., Pr.)

I

770,9 N 3 wolkig 768,1 NNO ONO NNO NNW NNO NO

NW

Stornoway Malin Head Valentia Scilly Aberdeen Shields Holybead Isle d'Aix St. Mathieu

Grisnez

Paris Vlissingen Helder

Bodoe Christiansund Skudesnes Vardö Skagen Vestervig Kopenhagen Stockholm Hernösand Haparanda Wisbv Karlstad Archangel Petersburg Riga Wilna Pinsk Warschau Kiew Wien Prag

heiter

764,8 heiter

7 bedeckt 8 (Cassel) heiter 3 meist bewölkt (Magdeburg) bedeckt 7 meist bewölkt (Grünberg Schl.) ziemlich heiter (Mülhaus., Els.) meist bewölkt (Friedrichshaf.) ziemlich heiter Bamber. üÄ, ne)ank V

757,7

769,3

765 8

763 5 Regen bedeckt 755,6 N bedeckt

756,4 ONO 4 Nebel 755,7 SO 2 bedeckt 5

755,2

758,4 O 3 bedeckt 761,6 NO Regen 795,2 N. A. halb bed⸗ 707,6 Windst. wolkig 767,0 NODO beiter 755,9 SW 2 bedeckt 765,0 NO. 2 bedeckt 764,8 ONO 2 heiter 763 9 NNO 2 wolkig 764,1 WNWs bedeckt 763,5 NNW 2wolkig 760, 9 N. S bedeckt 763,8 SSO 4 Regen 765,5 wolkig 769,4 Schnee 771,2 heiter 768,5 bedeckt 770,5 bedeckt 771,0 bedeckt 786,1 bedeckt 772,2 Schnee 761,3 Nebel 762,0 . bedeckt Rom 758,7] 1 bedeckt Florenz 758,9 1 bedeckt Cagliarl 2759,0 4 bedeckt Thorshavn 771,6 N 1 halb bed. Seydisfjord 764,0 S HRegen Cherbourg 752,3 OSO 5 Regen Clermont 757,7 Windst. shalb bed. Biarritz 761,1 WSWö Regen Nizza 757,3 Windst. Regen Krakau 764,2 NDO F beiter Lemberg Hermanstadt Triest

IA2S

-Eaelbeleheebb

G 88 l0esbeollnle

0 9U

Brindist 761,8 —4 Regen Perpignan 759,0 Windst. bedeckt Belgrad Helsingfors 766,4 5 Kuopio 764,6 SW 2 bedeckt 760,1 NO 1 Dunst enf 759,4 NW I bedeckt 1 2

SW 5 Schnee

Lugano 7610 N. Regen 558,1 O bedeckt 769,9 NNW 2 beiter 2

8 782,5 8b 1 wolkenl. eykjavik 766,7 2 R 3 (lbr Abends) bn

Portland Bill 754,1 ‚Oo 7 bedeckt 6

Rügenwalder. b Windst. bedeckt 0

münde 763,9 Skegneß 761,5 ONO 4bedeckt 6 3 halb bed.] 18

Horta 760,5 W Corußa 762,1 / 2 Nebel 12 Eine Depression über Lappland ist im Abzug solche von 755 mm bhreitet sich von Frankreich bis Ungarn aus. Ein Hochdruckgebiet über 772 mm dringt nordwestlich von Schottland vor und dehnt sich bis Norwegen aus, ein solches über 783 mm liegt über In Deutschland das Wetter bei leichten Ostwinden trübe oder neblig und, außer an der Wef etwas kälter; der Nordwesten hatte verbreitete Regenfälle. Deutsche Seewarte.

Dunroßneß Moskau

wiiftfthftemnerremnirnmmmeRgmgsãsffmhlmnmnmlamam.

meist bewölkt

begriffen, eine zur Oder und