1911 / 15 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

el Deutschlands nach Warengruppen.

1

Wedte.)

Warengruppe

8

Einfuhr

Ausfuhr

Dezember

Januar Dezember

Dezember V

Januar/ Dezember

1910

1910

1909

1910

1910 1909

1000

Warengruppe

Einfuhr

Ausfuhr

Dezember Januar / Dezember

Dezember

Januar Dezember

1910 1910

1909

1910

1910

1909

1000

1000

Erzengnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische u. pflanzliche Natur⸗ erzeugnisse; Nahrungs⸗ und ö“]

Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesenbaues . . Erzeugnisse der Forstwirtschaft Tiere und tierische Erzeugnisse Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nebengewerbe Erzeugnisse der Nahrungs⸗ u. Femedenieel Gewerbe in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen...

Mineralische und sossile Roh⸗ stoffe; Mineralöle.. Erden und Steine... Erze, Schlacken, Aschen... ossile Brennstoffe .. .. Mineralöle und sonstige fossile Rohstoffe .. u Steinkohlenteer, Steinkohlen⸗ teeröle und Steinkohlen⸗ Merstos;e;. 6

Zubereitetes Wachs, feste Fett⸗ säuren, Paraffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachs⸗ waren, Seifen und andere unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs herge⸗ lie Wüihln . 1.

Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Fattwathnhn .68

Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze und sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit nicht genant.

Farben und Farbwaren..

Ffirwisse, Lacke, Kitte.

Aether: Alkohole, anderweit nicht genannt oder inbe⸗ griffen; flüchtige (äthe⸗ rische) Oele, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fümerien und kosmetische BEEE1811

Künstliche Düngemittel.

Sprengstoffe, Schießbedarf und BInwmnen ....

Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht Sümmmmaht ....

Tierische und pflanzliche Spinn⸗ stoffe und Waren daraus: Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und eböb1ö1-1-b.“

Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferde⸗ haare aus der Mähne und dem Schweife).

Baumwolle....

Andere pflanzliche Spinnstoffe

Buchbinderzeugstoffe, aus⸗ leinwand, wasserdichte Ge⸗ webe, Gewebe mit aufge⸗ tragenen Schleif⸗ oder Po⸗ liermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffer...

Watte, Filze und nicht genähte 52388E“

Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus . . . .

Kleider, Hesmner und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.

Künstliche Blumen aus Ge⸗

spinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder NÜee s I Menschenhaare und Waren da⸗ raus, zugerichtete Schmuck⸗ federn, Fächer und Hüte. Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen..

*) Die Berechnung der Werte erfolgt außer bei der Wertanmeldung (1,6 v. H. der Einfuhr⸗, 71,1 v. H. der Ausfuhrnummern) nach den Mehl sind besondere Einfuhrwerte festgesetzt.

551 094 290 886

54 352 160 420

42 013

3 18

85 195 12 655 33 438 21 388

1 785 1 301

8

V

5 610 567 1 934 438 430 143

824 761 146 135 303 596 238 817

130 330

5 883

203 628 19 515 3 874

805 102

275 978 b

253 291 177 425

13 290

Wertzahlen für die Einfuhr von Wertpap

5 725 091 2 602 433 2 838 125

1 878 487

305 137

550 909

415 234

42 336

785 697 132 973 263 541! 260 563

122 679

5 941

786 429 263 477

264 352 167 285

36 345

5 8

57 203 4 196 1 634

46 756 1 209

3 408

110 050

1 509

1 223

12 663

2 699

1 385 506 1 216 614 375 822

73 073 267 625

468 514

462 567 96 453 281 171

501 504

43 811 31 580

563 440 50 252 20 505

444 575

15 547

527 281 46 781 23 001

413 33

13 637

32 561

690 490

266 197 225 367 248 073 231 320

—22

5 775

24 368 32 637

43 449

39 654

69 991 61 880

1 335 036 1 194 745 226 235 206 999

418 204 442 550 44 933

383 116 386 462 41 000

104 017

15 136

18 679 31 988

18 737 28 185

„für die Ausfuhr werd

*) im Jahre 190b8

Leder und Lederwaren, Kürschner⸗ waren, Waren aus Därmen Le.. LEebe ren— Kürschnerwaren .

Waren aus Därmen *“

Kautschukwaren. 1“ Waren aus weichem Kautschuk Hartkautschuk und Hart⸗

kautschukwwaren .. . .

Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Aus⸗ nahme der Gespinstfasern.

Geflechte (mit Ausnahme der Sparterie) . . . .. Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und Sparterie⸗ 11“”“ Sparteriec und Sparteriewaren

Besen, Bürsten, Pinsel und Jeeee

Waren aus tierischen oder pflanz⸗ lichen Schnitz⸗ oder Former⸗ V1111“*“

Waren aus tietischen Schnitz⸗ 111111“ Holzmaren... ö“] Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweit nicht genannten Formerstoffen ...

. . .

Papier, Pappe und Waren daraus

Bücher, Bilder, Gemälde ...

Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.

ö.“ Glas und Glaswaren.. .

Edle Metalle und Waren daraus E—“ E111““ Unedle Metalle und Waren bbö11.. Eisen und Eisenlegierungen. Aluminium und Aluminium⸗ legieriiteak . ... Blei und Bleilegierungen. gin und Zinklegierungen . inn und Zinnlegierungen. Nickel und Nickellegierungen. Kupfer und Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Ma

Maschinen, elektrotechnische Er⸗ zeugnisse, Fahrzeuge .. . EVV Elektrotechnische Erzeugnisse. 116“—“ Feuerwaffen, Uhren, Tonwerk⸗ zeuge, Kinderspielzeug Feuerwaffen. 1 J11114““ Tveeeeee¹“]; Kinderspielzaug .

Unvollständig angemeldete Waren

Zusammen....

Reiner Warenverkehr . Gold und Silber (769 a e, 772 a d) Zusammen wie oben Gegen 1909 mehr (+) weniger —1) .. Gegen 1908 mehr (+) weniger Pp

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

163 060 66 107 24 345 72 186

1

415 24 548 24 114

434

11 675 10 021

1614 40

1 930

48 784

19 354 19 537 3 917

3 283 53³

1 994 40 407

40 003 6 960 20 480

404 558 37 111 341 153 3 296 63 405 470 486 88 009

13 283 21 707 18 777 39 424 16 203 252 627

V

47 694 7 544

1 003 2 630 1 952 3 489 2 713

26 463

97 826 65 687 7 43

24 708

7 191 5 2⁰⁰

777 1 214

31 682 1 652 2 811 25 450 391 3 774 85 806

0 1 637

3 418 131

8 9

143 892 57 412 22 760 63 405

6

309

19 805 19 435

10 232

1 656 53

1 930

44 672

17 828

18 084

3 984

32 254

6 597

17 561 355 057

288 225 66 832

409 278

—3525

120 768

11 628

20 534 21 258

37 346 13 193 214 438

32 554 17 333 6 621 8 350 14 236

4 767

3 818

949

960

2 439

7 597 9 716 15 270

5 55

7 770

7500

121 391 81 210

9949 1 995 7 689

3 119 749

101 388 63 516 7 735

30 137 28 137

1 506]

22 470

3 445

716 1 664

8

84 287 47 420 25 012 11 855

18 838 1 496

2 698 7101 788

4 086

440 942 192 581 78 556 167 972 147

1 686 52 493 41 494

10 999

9 506 2 807

6 578 121

11 170

107 920

12 773 50 704 4 080

40 363 217 252

97 067

23 030 85 052 99 739

219 031 167 855 51 176

1 220 846 849 356

8 129 18 181 57 641 30 983

6 194

173 964

818 9380 464 951 217 803 136 226

183 288 8 984 25 494 62 530 86 280

34 229

390 949 173 003 74 256 142 117 91

1 482

42 929

32 521

10 308

8 444 22 6 207

922 )

1

9 596

88 600

11 963 40 679 3 041

32 917 200 328 95 097

21 040 75 063 90 029 337 159

286 718 50 441

1 037 989 723 306

6 436 16 000

8

50 234.

24 374 7 154 141 625

68 860

682 769 384 298 180 904 117 567

158 939 5 558 22 055 55 257 76 069

34 328

867 726 8 989 939

37 703

830 023 8 609 8 380 758

8 860 447 8 526 922

333 525

709 735

698 606 11 129

7 636 497 7 467 108

169 389

6 858 877 6 594 354

264 523

3 860 447

709 735

7 636 497

6 858 877

867 726 8 989 939

Warenverkehr

en die angemeldeten Werte noch ni

Einfuhr

in 1000

.

t veröffentlicht.

Gold und Silber

8

+ 129 492

+ 912 846

+ 1 154 798

A

Warenverkehr

in

+ 777 620

usfuhr

8

½†

Gold und Silber

1000

ür 1909 festgesetzten Einheitswerten.

Deutscher Reichstag.

b 09. Sitzung vom 17. Januar 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

8 Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Zuwachssteuergesetzes.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 8 .

Abg. Seyda (Pole), in seiner Rede fortfahrend: Die Reichs⸗ zuwachssteuer wird von dem Schatzsekretär ja auch nicht für vorübergehende Zwecke verlangt, sondern innerhalb des Etats. Es muß ernstlich geprüft werden, ob eine Erhöhung der Friedens⸗ präsenzstärke notwendig ist, und wenn sie nötig ist, ob nicht Ersparnisse gemacht werden können. Der andere Zweck, die Erträge aus der Zuwachssteuer für die Veteranen zu verwenden, ist uns durchaus sympathisch; es befinden sich unter den Veteranen auch viele Landsleute von uns. Die Zuwachssteuer im einzelnen hat das Bedenken gegen sich, daß sie nur den unverdienten immobilen Be⸗ sitz trifft, nicht den mobilen Besitz, den Besitz an Wertpapieren. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Wertzuwachssteuer in erster Linie den Gemeinden zu überweisen wäre, da der Wertzuwachs in erster Linie durch die Gemeinden, durch Straßenanlagen usw. her⸗ beigeführt wird. Zweifelhaft ist auch, ob rratäsch überhaupt wischen verdientem und Bse ente Wertzuwachs unterschieden werden taunn. In ökonomischer Beziehung besteht die Befürchtung, daß die Steuer bei städtischen Grundstücken auf den Mieter abgewälzt und der Grundstücksmarkt ungünstig beeinflußt werden kann. Der Hinweis auf die Gemeinden schlägt nicht durch, da die Steuer in den Ge⸗ meinden nur kurze Zeit und nur in einer verhältnismäßig geringen Zahl von Gemeinden besteht. Wir machen hier einen Sprung ins Dunkle. Bedenklich ist auch, diesem Gesetz eine rückwirkende Kraft bis 1885 zu geben. Es ist doch zu bedenken, daß besonders für die ländlichen Grundstücke das Jahr 1885 in eine Zeit wirtschaftlicher Depression fiel. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken sind durch die Tätigkeit der Ansiedlungskommission große Wertsteigerungen hinzu⸗ gekommen, die für den jetzigen Besitzer nicht mehr vor⸗ handen sind, da Hypotheken aufgenommen worden sind. Der jetzige Besitzer würde also, wenn auf das Jahr 1885 zurück⸗ gegriffen würde, mit einer übermäßigen Steuer belastet werden. Die Kommission hat sich bemüht, die Besitzer kleiner Grundstücke zu begünstigen. Wir begrüßen diese Ausnahme: sie geht uns aber nicht weit genug. Wir beantragen deshalb, die obere Grenze bei Steuer⸗ befreiungen bei behauten Grundstücken von 20⸗ auf 30 000 ℳ, bei unbebauten Grundstücken von 5000 auf 10 000 und die Jahres⸗ einkommensgrenze des Veräußerers von 2000 auf 3000 zu erhöhen. Man wirft uns Polen vor, daß wir Polen uns von positiver Arbeit fernhalten. § 22, der die Befreiung der Landesfürsten, des Reichs und der Bundesstaaten und Gemeinden vorsieht, macht uns aber diese Mitwirkung sehr schwer. Wir haben erhebliche Bedenken gegen die Befreiung der Bundesstaaten. Preußens Ansiedlungspolitik richtet sich gegen die polnische Bevölkerung. Stimmen wir für den § 22, so stimmen wir indirekt gegen die Existenzbedingungen des polni⸗ schen Volkes, denn die Ansiedlungskommission würde bei allen Staatsgeschäften steuerfrei sein, und sie würde nicht nur bei den Ver⸗ außerungen, sondern auch bei den Erwerbungen es so einzurichten wissen, daß sie steuerfrei bleibt. Gegen die Befreiung gemeinnütziger Vereinigungen haben wir prinzipiell nichts, aber wir haben das Be⸗ denken, daß Vereinigungen, an denen Polen beteiligt sind, als politische Vereinigungen angesehen werden, wie die Mareinkowskische, und ihnen der Charakter der Gemeinnützigkeit abgesprochen wird, sie daher der Wohltaten dieses Paragraphen verlustig gehen würden. In § 35a, der die Rechtsmittel betrifft, werden wir beantragen, an Stelle des Verwaltungsstreitverfahrens den ordentlichen Rechtsweg zu setzen, da uns dieser eine größere Rechtsgarantie bietet. Unsere end⸗ gültige Stellungnahme behalten wir uns für die dritte Lefung vor.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Das wirkliche Huwachssteuergeset werden wir erst nach einer Reihe von Jahren machen können. Mit der heutigen Vorlage begeben wir uns auf ein neues Gebiet, und mit diesem ersten Versuch müssen wir erst Erfahrungen sammeln, die dann bei der über kurz oder lang unabweislichen Revision zu verwerten sind. Der Abschluß des ersten Versuchs hat aber schon Arbeit genug gemacht; tatsächlich stehen wir schon bei der fünften Lesung, und wieder hat uns eine Flut von Anträgen überschwemmt. Anderseits ist es aber auch eine Tatsoche, daß 600 Gemeinden bereits eine Wert⸗ zuwachssteuer haben, mit der sich leben läßt; und eine Wesens⸗ verschiedenheit zwischen den Fragen, die die Gemeinden dabei zu lösen hatten, und denen, die das Reich zu lösen hat, kann ich meinerseits nicht anerkennen. In Hamburg haben wir ein Zuwachs⸗ steuergesetz durchgesetzt, das eine Vergangenheitsgrenze überhaupt nicht zieht, und ohne Schmerz hat man es hingenommen, und niemand spricht in Hamburg von einer schweren Ungerechtigkeit, die gestern mehrere Redner in der Grenze von 1885 erblicken zu müssen glaubten. Viele Gemeinden verlangen von dem Gesetze eine Erweiterung ihres Rechtes auf Einnahmen aus dieser Steuer. Diesem Verlangen sollten wir nach Möglichkeit entgegenkommen, nicht freilich dadurch, daß man den Bundesstaaten ihre Anteile nimmt und den Gemeinden über⸗ weist, sondern dadurch, daß man den Gemeinden das Recht auf Steuerzuschläge gibt. Die Zuwachssteuer verdient schon deshalb eine freundlichere Aufnahme als jeder andere Steuervorschlag, weil sie ein neues Gebiet betritt und neue Gesichtspunkte für die Steuer⸗ politik liefert, indem sie weitestgehende Rücksichten auf die sozialen Momente gestattet. Die Zuwachssteuer trifft nur den großen und eigentlich mühelos erworbenen Gewinn in dem Augenblicke, wo man ein gutes Geschäft in bar abgeschlossen hat. Dagegen möchte ich der Hoffnung entgegentreten, daß die Zuwachs⸗ steuer zu einer Verbilligung des Bodens führen werde. Dessen Preis beruht auch nach Einführung der Steuer auf der Ausnutzungsmöglich⸗ keit. Die Benutzung des Grund und Bodens kann aber durch die Zuwachssteuer nicht verteuert werden. Einen indirekten Gewinn bringt die Steuer insofern mit sich, als je mehr der Nutzen bei der Bodenspekulation verringert wird, desto mehr auch der Anreiz zur Bodenspekulation sinkt. Der Widerstand ist nur dadurch zu er⸗ klären, daß die großen Interessenten es verstanden haben, die kleinen, gar nicht betroffenen Interessenten in ihren Heerbann einzubeziehen. Der Verwendungszweck nötigt uns, die Vorlage so schnell als möglich und so ertragreich als möglich zu ver⸗ abschieden. Wir haben bisher der Reichsregierung nur die Mittel für das Allernotwendigste gegeben. Hier entsteht uns die Pflicht, ühr auch für den anderen Teil ihrer Aufgaben das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Niemand von uns ist im Recht, die Herren im Bundesrat für hartherziger gegen die Veteranen zu halten als uns selbst. Hier müssen wir eine gesunde Besitzsteuer schaffen und zeigen, daß wir uns durch den Widerstand von draußen nicht beeinflussen lassen, sondern unentwegt unsere Pflicht tun.

Abg. Werner (Reformp.): Es ist augenblicklich nicht möglich, die Tragweite der einzelnen Anträge zu übersehen, wir werden denen zustimmen, die Erleichterungen herbeiführen, aber nicht solchen, die die ganze Steuer illusorisch machen. Uns kommt es darauf an, daß der mühelose Erwerb getroffen wird. Der Ertrag soll dazu dienen, daß wir unsere Ehrenpflicht gegenüber den Veteranen erfüllen. Ich bin recht erstaunt gewesen, daß er in erster Linie der Militärvorlage dienstbar gemacht werden soll. Als der Schatzsekretär die Wehrsteuer für undurchführbar erklärte, betonte er, daß die Zuwachssteuer in erster Linie dazu bestimmt sei, den Veteranen gerecht zu werden. Den Millionenbauern, die durch die Stadterweiterungen reich geworden sind, muß beigebracht werden, daß sie auch die Pflicht haben, für die Allgemeinbeit zu steuern. Die Zuwachssteuer wird auch die Güterschlächterei beseitigen. Das Gesetz ist gut ausgearbeitet und durchdacht, wir verlangen aber eine baldige gänzliche Beseitigung der Umsatzsteuer, da sie nu⸗ gerecht ist. b

Abg. Pauly⸗Cochem (Zentr.): Nach den Kommissionsbeschlüssen soll

die 5 Ppfroij * recko 8 8 2 zw 0 di Steuerbefreiung bei Grundstücken von 20 000 ℳ, bezw. wenn un⸗

bebaut, 5000 ℳ% Wert nur eintreten, wenn der Veräußerer und Chegatte ein Jahreseinkommen von unter 2000 gehabt hahen. Mein Antrag geht dahin, diese untere Grenze auf 3000 herauf⸗ zusetzen. Man würde sonst eine große Anzahl kleiner Handwerker und Gewerbetreibender treffen, die man nicht treffen will, ganz besonders aber den kleinen Grundbesitz und im deutschen Westen zumal die so schwer notleidenden Winzer. Die Veteranen werden auch bei Annahme meines Antrages nicht zu kurz kommen. Die Grenze von 3000 schließt sich auch ausgezeichnet an die preußische Einkommensteuerskala an. Daß die kleinen Leute mit Vergnügen diese Steuer aufbringen werden, ist doch nur Theorie: tatsächlich wäre es eine überaus starke Zumutung an die Selbstlosigkeit der Steuerzahler.

. Abg. Dr. Südekum (Soz.): Aus einem technischen Gesetz, wie es dem Reichstag früher vorschwebte, ist jetzt ein politisches geworden. Besonders die Herren rechts haben das dringende Bedürfnis, durch die Schaffung einer Art von Besitzsteuergesetz einiges von ihren Sünden von 1909 vergessen zu machen. Aber ihre Selbstsucht läßt sie doch nie zu einer wirklichen Besitzsteuer gelangen: die Ab⸗ schwächungen, die die Kommission vorschlägt, haben diesen Charakter gänzlich wieder verwischt. Die Befreiungen sollen im angeblichen Interesse des Mittelstandes vorgeschlagen sein: darin steckt ein gut Stück Demagogie. Tatsächlich bleibt vielfach der unverdiente Wertzuwachs auch in ganz flagranten Fällen von jeder Besteuerung frei. Von dem Grundsatz der Regierungsvorlage, daß jeder unverdiente Wertzuwachs der Steuer unterliegen soll, können wir nicht abgehen. Wir werden gegen die Anträge stimmen, die die Stenerbefreiungsgrenze erhöhen. Eventuell bitte ich Sie, dem An⸗ trage Marx zuzustimmen, der Steuerfreiheit gewähren will, wenn der Wert des gesamten Grundeigentums des Veräußerers 20 000 bezw. 5000 beträgt. Den Bedenken des polnischen Redners wegen der Steuerfreiheit der Ansiedlungskommission können wir uns nicht verschließen. Wir sind mit ihm auch der Meinung, daß der ordentliche Rechtsweg dem Verwaltungsstreitverfahren vorzuziehen ist. Von der Annahme oder Ablehnung dieser Vorlage soll nach der igeng des Schatzsekretärs der Etat und die Veteranenbeihilfe abhängen. Ich halte es nicht für richtig, daß diese Vorlage als Vorspann für diese Zwecke benutzt wird. Für die Veteranen muß unter allen Umständen auch ohne dies Gesetz gesorgt werden. Zur Erleichterung des schwarz⸗blauen Blocks aber eine Steuer zu bewilligen, heißt doch an unsere Gutmütigkeit zu große Anforderungen stellen. Der Gedanke der Zuwachssteuer kann weder in den Gemeinden noch im Reich mehr tot gemacht werden: in einem zukünftigen Reichstage würde die Steuer ein etwas anderes und schöneres Gesicht zeigen als in diesem. Ein Volk von 65 Millionen mit einer jährlichen Zunahme von 1 Million wird sich das Monopol der Hausbesitzer auf die Dauer nicht gefallen lassen. Die über⸗ wiegende Mehrheit des Volkes steht auf unserer Seite in dem Ver⸗ langen: Lieber jetzt gar keine als eine schlechte Wertzuwachssteuer.

Staatssekretär des Reichsschatzumts Wermuth:

Meine Herren! Ich behalte mir vor, auf einzelne der hier ge⸗ fallenen Bemerkungen und Anfragen noch besonders zu antworten, wollte aber jetzt den Augenblick ergreifen, um Sie zu bitten, alle die Anträge abzulehnen, welche auf eine Erhöhung der Grenze für die Steuerfreiheit abzielen, und zwar Sie dringend darum bitten. Es liegt an und für sich keine Veranlassung vor, bei diesem Gesetz über⸗ haupt eine Befreiung einzusetzen. Ein Grund ist von der Regierung nicht gefunden, keine der Gemeindesteuerordnungen, welche bis jetzt existieren, kennt sie, und die Kommission ist nur deshalb darauf ge⸗ kommen, weil sie sich sagte, es sei wünschenswert, die Bestimmungen des Zuwachssteuergesetzes denen des Reichsstempelgesetzes anzupassen, dessen Ersatz ja schließlich das Zuwachssteuergesetz bilden soll. Aber hier noch über die Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes hinaus⸗ zugehen, wäre doch ungerechtfertigt. Bei dem Reichsstempelgesetz handelt es sich um eine Abgabe, welche erhoben wird ohne Rücksicht darauf, ob der Verkauf mit Gewinn oder Verlust erfolgt; hier aber handelt es sich um eine Abgabe, welche sich wenigstens ihrem Zwecke und überwiegend auch ihrer Wirkung nach danach richtet, in wieweit bei dem Verkauf ein Gewinn erzielt wird. Ganz abgesehen von den außerordentlichen formellen und technischen Schwierigkeiten, welche ent⸗ stehen würden, wenn Sie hier einen Unterschied zwischen dem Stempelgesetz und dem Zuwachssteuergesetz noch jetzt über das Stempelgesetz hinaus konstruieren wollen, sehe ich wirklich nicht ein, welche inneren Gründe für eine derartige Erhöhung sprechen. Nach der preußischen Justizstatistik fallen unter Auflassungen im Höchstwerte von 5000 mehr als 70 % aller Auflassungen, während die Auflassungen mit einem Objektswerte bis zu 20 000 annähernd 90 % aller Fälle betragen. Sie sehen also, meine Herren, wie weit diese Befreiungsvorschriften, die sich ja natürlich mit den persönlichen Befreiungsvorschriften mischen, gehen, und die Erfahrungen, die wir ganz sorgfältig gesammelt haben auf Grund des Reichsstempelgesetzes, gehen dahin, daß infolge der Befreiungsvorschriften in Orten mit überwiegend kleinbürgerlicher Bevölkerung schon bei den jetzigen Vor⸗ aussetzungen der weitaus überwiegende Teil der Umsätze steuerfrei bleiben wird. Wenn nun jetzt noch besonders beantragt wird, daß die Einkommensgrenze von 2000 auf 3000 höher gesetzt wird, so würden Sie gleichfalls ohne jeden Grund eine Befreiung herbei⸗ führen, die den Kern des Gesetzes ganz erheblich beeinträchtigen würde. Die Zahlen, welche ich Ihnen darüber angeben kann, be⸗ treffen natürlich nicht die Grundbesitzer, sie geben aber einen unge⸗ fähren Maßstab daführ, welche Wirkung die Befreiung haben würde. In Preußen besitzen nach der Statistik für das Jahr 1909 von 6 100 000 steuerpflichtigen Personen 5 480 000 weniger als 3000 und schätzungsweise 4 880 000 weniger als 2000 ℳ. Es gibt also etwa 1 200 000 steuerpflichtige Personen von mehr als 2000 Ein⸗ kommen und von diesen machen wieder die mit 2 - 3000 etwa die Hälfte aus. Die vorgeschlagene Erweiterung der Steuerpflicht würde also für einen sehr erheblichen Personenkreis in Betracht kommen können. Dazu liegt wirklich keine Veranlassung vor, und ich bin der festen Ueberzeugung, daß diese Anträge durchaus nicht dem kleinen Mann zugute kommen werden, sondern Grundstückseigentümern, für die keinerlei Veranlassung zur Befreiung von einer Steuer vor⸗ liegt. Ich bitte Sie auf das dringendste, diesen Anträgen nicht zuzu⸗ stimmen.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer ffortschr. Volksp.): Die Bedenken gegen die ursprüngliche Vorlage können jetzt kaum noch erhoben werden. Das Gesetz in seiner nunmehrigen Gestaltung kann keine bedenklichen Folgen haben. Wenn noch weitere Abschwächungen vorgenommen werden, muß man sich fragen, ob es überhaupt noch einen Wert hat, diese Steuer zu diskutieren. Was mich am meisten befremdet, ist, daß die Mehrzahl der Abschwächungsanträge von den Vertretern der fetzigen Mehrheit kommen, die doch eine gewisse Verantwortung für das Zustandekommen des Werkes tragen. Wir könnten malitiös genug sein, für alle diese Anträge zu stimmen. Den Antrag Savigny, die Ziffern 20 000 und 5000 auf 30 000 und 10 000 heraufzusetzen, müssen wir zurückweisen. Wir sind für eine Heraufsetzung des Anteils der Gemeinden, aber nicht unter Kürzung debjenigen der Bundesstaaten. Diese sind mit 10 % ohnehin gering genug bedacht. Was man den Gemeinden mehr zukommen lassen sollte, müßte vom Anteil des Reiches abgehen. Den Antrag des Abg. Dr. Arendt, die Worte der

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sein

2. ers entstanden ist“ die nach dem Antrage Cuno gestrichen werden sollen, durch das Wort unverdienten zu ersetzen, könnte man für zweckmäßig halten, wenn man nicht daraus Befürchtungen wegen der zukünftigen Judikatur herleiten müßte. Meine Freunde halten es für besser, den Zusatz vollkommen zu streichen. Damit kommen wir dem Ziele, nur den unverdienten Wert⸗ zuwachs, dessen Begriff ja durch das Gesetz klargestellt wird, zu treffen, am nächsten.

Abg. Vogel (nl.): Für

b“ e ohne Zutun des ge

die Industrie kann von einem un⸗ verdienten Wertzuwachs eigentlich nicht die Rede sein, sie hat für jede Betriebserweiterung zu zahlen, und dabei sind die General⸗ unkosten insolge der Steuern und sozialen Lasten immer weiter ge⸗ stiegen. Die Reichsgesetzgebung und die preußische haben bier gleich ungünstig eingewirkt. Ich bitte dringend, endlich aufzuhören, die Industrie als solche immer mehr zu belasten. Im Bergbau war man anfangs gar nicht darauf gekommen, daß auch er unter dieses Gesetz fallen könnte. Es war immer nur von Grundstücksüber⸗ tragungen die Rede gewesen. Die Bergberechtigungen und deren Wertsteigerung sind erst in einem späteren Stadium der Verhand⸗ lungen in der Kommission in den Kreis der Betrachtungen gezogen. Es wäre besser, die Vorlage wegen der Prüfung dieser Materie noch einmal an die Kommission zurückzuverweisen. Jedenfalls behalten wir uns Anträge vor. I Abg. Dr. Arendt (Rp.): Ich danke dem Vorredner für sein warmes Eintreten für die Interessen des Bergbaues. Auch ich bin der Meinung, daß der Bergbau gar nicht unter dieses Gesetz gehört. Der Abg. Doerksen hat bereits den Standpunkt meiner Fraktion mitgeteilt. Ich möchte meinerseits meine abweichende Stellung begründen. Im Prinzip weiche ich von der Mehrheit meiner Freunde nicht ab. Bereits bei der ersten Lesung habe ich aus⸗ geführt, daß ich keinen prinzipiellen Standpunkt gegen die Steuer ein⸗ nehme. Meine Bedenken liegen auf dem Gebieke der praktischen Durchführnng. Man kann in den Einzelheiten derselben so schwere Bedenken finden, daß man schließlich zu einer Ablehnung gelangt. Als der Reichstag eine Resolution zugunsten einer Reichswertzuwachs steuer annahm, kannte er die Einzelbestimmungen nicht. Wenn er sich aber grundsätzlich nach einer bestimmten Richtung festlegt, so über⸗ läßt er sich deswegen noch nicht der Regierung mit gebundenen Händen und ist nicht gezwungen, zu allem Ja und Amen zu fagen, was ihm dann von den verbündeten Regierungen vorgeschlagen wird. Daß die Kritik, die ich in erster Lesung an diesen Gesetzentwurf an gelegt habe, nicht übertrieben war, sondern eigentlich noch zurück⸗ blieb hinter dem, was im einzelnen zu erinnern war, hat die Kom⸗ missionsverhandlung, und vor allem diese zweite Lesung bewiesen. Ich verfüge über eine lange parlamentarische Erfahrung, aber eine zweite Lesung wie diese habe ich bisher nicht erlebt. Die drei Lesungen der Kommission haben schon unter einem ungünstigen Stern gestanden. Es hieß schnell fertig werden, denn die Vor⸗ lage sollte unter allen Umständen noch vor der Vertagung durch⸗ gebracht werden. Einer der wärmsten Verteidiger, einer der wenigen Abgeordneten, die mit vollem Herzen für das Gesetz eintreten, hat damals in der Kommission gesagt, wenn das Geset nicht vor der Vertagung durchgebracht wird, so scheitert es überhaupt. Ich gehe nicht so weit, zu hoffen, daß er recht behält, aber es muß hervor⸗ ehoben werden, daß, wenn es damals nach den Wünschen der An hänger des Gesetzes und der verbündeten Regierungen gegangen wäre, das Gesetz vor der Vertagung jedenfalls so beschlossen wäre, daß es zu Mehrerträgnissen für die Reichsfinanzen nicht geführt hätte. Denn in der ersten und zweiten Lesung der Kommission war eine sehr erhebliche Mehrheit dafür, daß die Umsatzsteuer nicht weiter auf mehrere Jahre in doppelter Höhe erhalten werden sollte. Wenn ich mir in der Kommission durch meine Mitarbeit immer nicht ganz das Wohlwollen des Staatssekretärs zugezogen habe, indem ich darauf hinwirkte, seine Verabschiedungen zu verzögern, so wird er mir hoffentlich jetzt doppelt dankbar sein, denn so ist ihm die Möglichkeit geworden, jetzt das Giseß mit der Militärvorlage in Verbindung zu bringen. Prinzipiell halte auch ich das Reich zu einer Steuer auf den Wertzuwachs berechtigt; ich kann aber nicht die Ansicht des Grafen Westarp teilen, daß es sich hier nur um einen ersten Schritt handle. Gesetz ist nicht ein durchaus gerechtes; es ist nicht gerecht, nur den Immobiliarbesitz zu treffen und nicht den mühelosen Gewinn an der Börse usw. Eine Mobiliar⸗ zuwachssteuer kann man freilich überhaupt nicht machen, aber in an- gemessener Form auch das mobile Kapital zu treffen, würde sich ermöglichen lassen, wenn man nicht den Wertzuwachs, sondern den Vermögenszuwachs zur Grundlage macht. Es scheint mir dies ein sehr geeigneter Ausweg. Eine ganz besondere Ironie des Schicksals ist es, daß dieses Gesetz eine Folge der Ablehnung des Erbschafts steuergesetzes ist. Von dessen Ertrag fielen 9 Millionen auf das platte Land; von dem jetzigen Gesetze werden bis zu 90 Millionen erwartet, wovon sicher mehr als 9 Millionen auf das platte Land fallen werden. Betrübt hat mich die Bemerkung des Schatzsekretärs über die Aussichten der Veteranen. Nach seiner Rechnung bleiben für die Veteranen überhaupt nur 5 Millionen übrig, und würden Abstriche gemacht, so bliebe noch weniger oder gar nichts mehr übrig. So liegen die Dinge doch nicht. Die Unterstützung der Veteranen ist eine Ehrenpflicht der Regierung, die sie einlösen muß. In der guten alten Zeit hätte man es einem Abgeordneten überhaupt ver⸗ dacht, wenn er Steuern vorgeschlagen hätte, das war das Vorrecht der Regierung; und ich habe auch jetzt das größte Vertrauen zur Regierung, daß sie auch Vorschläge außerhalb der Zuwachssteuer für die Veteranenversorgung machen kann und wird. Für diese brauchen wir nicht 5 Millionen, sondern 16 bis 17 Millionen. Soll denn die Veteranenversorgung einfach in den Etat eingestellt und dem Reichsschatzamt nach dessen Gutdünken überlassen werden? Das halte ich für ausgeschlossen und besondere gesetzliche Festlegung für unumgänglich. Ueber alles dieses muß in der Budgetkommission noch ausführlich gesprochen werden. Gewiß muß der Pumpwirtschaft ein Ende gemacht, größte Sparsamkeit beobachtet und für jede Aus gabe Deckung beschafft werden; aber das ist doch nicht dahin zu verstehen, daß eine vom Schatzsekretär für richtig gehaltene Deckung auch für den Reichstag maßgebend sein muß. Für die Veteranenbeihilfe muß endlich ganze Arbeit gemacht werden. Das Gesetz ist so gefaßt, daß die großen Spekulanten glatt aus seinen Maschen herausschlüpfen können, während die kleinen Leute und der Mittelstand darin stecken bleiben werden. Die Terrainspekulanten haben sich mit dem Gesetz, wie man hört, bereits abgefunden; ja sie hoffen dabei sogar noch besser zu fahren als bei kommunalen Wertzuwachssteuern. Nach der formellen Seite ist mir noch nicht ein schlechter ausgearbeitetes Gesetz vorgekommen. Die Materie ist so schwierig, daß höchstens ein halbes Dutzend der Mitglieder des Hauses in sie eingedrungen ist (Zwischenrufe), nicht einmal die Kommission. Vielleicht wäre es angängig, d

das Gesetz einer besonderen Kommission zu überweisen, die das Gesetz aus dem Unverständlichen ins Deutsche überträgt. Ein Gesetz soll nun gegenüber Grundbesitzern und in Gemeinden durchgeführt werden, bei dessen Verständnis selbst Mitglieder des Haufes verzagen. Sehr wichtige Gründe sprechen dafür, die Befreiungssumme auf 30 000, 10 000 und 3000 zu erhöhen, denn der finanzielle Ertrag des Ge⸗ setzes würde sich dadurch nicht verschlechtern. Wohin sollte es auch führen, wenn alle die kleinen Leuten den Schreck⸗ nissen einer Veranlagung ausgesetzt würden? Wenn das Gesetz die Spetulanten treffen soll, warum sträubt man sich denn so sehr, den kleinen Mittelstand stenerfrei zu lassen? Es kann auch gar nicht schaden, daß irgendeiner einmal durch die Maschen des Gesetzes schlüpft; das kommt gar nicht in Betracht gegen⸗ über den Behelligungen und Belästigungen, denen der kleine Mann, der Gewerbetreibende, auch Arbeiter ausgesetzt sein würde. Bei allen diesen Leuten handelt es sich doch nicht um Terrainspekulationen. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, daß die zur Entrichtung der Steuer erforderliche Vermögenssumme von 2000 auf 3000 erhöht wird. Der Schatzsekretaͤr sagte, dies Steuergesen erfordere einen überaus großen Apparat. Das glaube ich auch, ich glaube aber auch, daß bei dem Gesetz nicht viel heraustommen wird. Es

ist mit der Umsatzstener verkoppelt und wird deren Crträgnis ver⸗