1911 / 25 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Regts.

unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, zu Eskadr. s die Oberlts. Ritter u. Edlen v. Sedelmair des 3. Chev.

Regts. Herzog Karl Theodor im 2. Chev. Regt. Taxis und Thomas des 5. Chev. Regts. Erzherzog Friedrich von Oesterreich in diesem Regt.,

beide unter Beförderung zu Rittmeistern 880⸗ e zum Adjutanten

bei der 7. Inf. Brig. den Oberlt. noll des 21. Inf. O Großherzog Friedrich Franz 1V. von Mecklenburg⸗Schwerin; zu versetzen: den Oberstlt. Hurst, Kommandeur der Gend. Abteil. von Mittelfranken, zum 1. Februar d. J. in Diensteseigenschaft zur Gend. Abteil. von Oberbayvern, die Majore v. Haasy, Komp. Chef im Inf. Leibregt., zum Stabe dieses Regts. und Hoffmeister beim Stabe des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Ba zum Stabe des 2. Jägerbats., den Rittm. Schönhammer, Eskadr. Chef im 5. Chev. Regt. Erzherzog Friedrich von Oesterreich, zum Stabe des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland unter Beförderung zum Major ohne Patent, den Oberlt. Mayrhofer vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg zum 21. Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg⸗Schwerin, den Oberlt. Drechsler, Bats. Adjutanten im 1. Pion. Bat., und den St. Birkhofer vom 3. Pion. Bat., beide zum Telegraphendetachement; zu befördern: zum Hauptm. ohne Patent den Oberlt. Gebendorfer des 3. Pion. Bats., kommandiert zum Kriegsministerium, zu Fähnrichen die Fahnenjunker, Unteroffiziere Pfretzschner des 2. Ulan. Regts. König und v. Brentano di Tremezzo des 8. Chev. Regts.;

b. bei den Sanitätsoffizieren; am 23. d. M. zu befördern: zu Assist. Aerzten die Unterärzte Dr. Mayer des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor und Dr. Eisenreich des 2. Schweren Reiter⸗ regts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, beide in ihren Truppenteilen; Patente des Dienstgrades zu verleihen: den Ober⸗ ärzten Dr. Basl des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III.

b

nuar. 3 feldgeräts, mit Pension und de des 7. Inf. Regts. Wagner, Lt. im 12 ffizieren der Res. dieses Regts. Beamte der Militärverwaltung.

Kriegsministeriums. Oberzahlmstr. im

nuar. unterm 1. Mai d. J.

Regt. Prinz Georg mit Pension in den

trolleführer na

nach Riesa, unterm 1. Fe 9 Die Unterapothek

Schutztruppe für Deutsch XIX. (2. K. S.) Armeekorps veränderungen treten mit Wirkung vom 1. Durch Verfügung des Generalkommandos.

Zahlmstr., der 1. Abteil. 5. Feldart. Regts. Nr. 64 zugeteilt.

Dreyßig,

2

im 12. Inf.

Kießig, 13. Januar.

16. Januar.

Bezirk II Leipsig; Spackeler apothekern des 2

18. Januar. Brade,

(1. K. S.) Armeekorps, zum vorma 1 2 „Ostafrika, als Kanzleidiätar angestellt.

erg, Militäranwärter,

Abschiedsbewilligungen. Major und Inspizient des Truppen⸗

r Erlaubnis zum Tragen

Durch Verfügung des Rechnungsrat, Ol Nr. 108, auf seinen Antrag Ruhestand versetzt. tamtsinsp. Riesa Proviantamtsinsp. in bruar d. J. versetzt. er der Res.:

Rack, Provian ch Borna, Tröger,

eurlaubtenstandes Dr. Roeber, Oberapotheker der behufs Ueberführung zum d willigt. Müller, Militäranwärter, a beim Stabe des Gerichtsherrn der 1. Die Kanzleidiätar Intend. I. Oberlazarettgehilfe d bei der

König Georg Nr Regt. Nr. 177, mit Pension zu den

übergeführt.

Im aktiven Heere. und Train⸗

der ö106 der Abschied

im Landw. Bezirk Plauen,

Landsturm

befördert. Resf. im Landw. Bezirk Bautzen,

2. Aufgebots der Ab

Is Militärgerichtss chreibergehilfe

Div. Nr. 23 angestellt. 8 bei der Intendant. XII.

Kanzlisten ernannt.

.

Vorstehende zwei Januar d.

Schützen⸗(Füs.) ge auch die staatsrechtlichen Schwierigkeiten klar zum Ausdruck, die sich ergeben, wenn man einem Städten ein Land ang nicht Bundesstaat werden kann, lichen Besitz aller derjenigen Staaten steht, die diesen Bundesstant

in Riesa, als Kon⸗

Wild im Landw.

eer Kaiserlichen

J. in Kraft.

24. Ja⸗

Uniform bewilligt.

11. Ja⸗

Dresden,

Kantonen abrechnen,

durch

lieren, sondern sie

die

kennzeichnet. Der

zu Ober⸗ bilden.

schied be⸗

Hülse⸗

Intend. Personal⸗

Burisch’

von Italien, diesem ein Patent vom 23. Oktober 1910 mit dem Range nach dem Oberarzt Dr. Beltinger des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf und Dr. Günder des 12. Feldart. Regts.; .

c. bei den Beamten der Militärverwaltung: zu befördern: zum Oberintend. Rat den Intend. Rat Schreck der Intend. I. Armee⸗ forps unter gleichzeitiger Enthebung von der Stelle eines Beisitzers der Rechnungsrevisionsstelle im Kriegsministerium, zum Intend. Rat den Intend. Assessor Schötz der Intend. II. Armeekorps, beide in etatsmäß. Weise vom 1. Januar 1911 an; zu versetzen: die Intend. Räte Dr. Koch, Vorstand der Intend. der 6. Div., zur Intend. I. Armeekorps und Faber von der Intend. I. Armee⸗ korps als Vorstand zur Intendantur der 6. Div., beide in etatsmäß. Weise mit der Wirksamkeit vom 1.

Februar 1911 an; zu ernennen: zum Beisitzer der Rechnungsrevisionsstelle im Kriegs⸗ ministerium den Intend. Rat Dr. Frank der Intend. I. Armeekorps, kommandiert zum Kriegsministerium, zum Indend. Assessor bei der

ntend. I. Armeekorps in etatmäß. Eigenschaft den außeretatmäß. .8S Assessor Dre⸗ Henselt dieser Intend. mit der Wirksamkeit vdom 1. Januar 1911. Vom Generalkommando II. Armeekorps wurde der Zahlmstr. Schröder beim 2. Fußart. Regt. eingeteilt.

Königlich Sächsische Armee. Ernennungen, Beförde⸗

Offiziere, Fähnriche usw. rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere: 24. Januar. Die Obersttls.: v. Issendorff beim Stabe des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayvern, Frhr. v. Falkenstein keim Stabe des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Weber, Kom⸗ mandeur des 5. Feldart. Regts. Nr. 64, Devrient, Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Nr. 32. Graf Vitzthum v. Eckstädt, Kom⸗ mandeur des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, zu Obersten befördert. Die Majore und Bats. Kommandeure: Frhr. v. Oldershausen im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilbhelm II. von Württemberg, Haeser im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, in das 5. Inf. Regt.

Kronprinz Nr. 104, versetzt.

Die Oberlts.: Grahl im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavyern, v. Winckler im 1. Jägerbat. Nr. 12, Schmidt im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Schultze, im 13. Inf. Regt. Nr. 178, zu überzähl. Hauptleuten

befördert. b Fischer, Oberlt. der Res. des 7. Inf. Regts. König Georg Nr. 106, kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt., in der aktiven Armee und zwar als Oberlt. mit einem Patente vom 20. Mai 1907 im genannten Regt. wiederangestellt. Die Lts.: Worff im 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Oberlt. be⸗ fördert, Weste, Erzieher beim Kadettenkorps, in das 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104 versetzt, v. Zehmen im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, vom 1. März d. J. ab auf ein weiteres Jahr zur Dienstleistung bei der Abteil. für Landesaufnahme kom⸗ mandiert, Jerrmann im 15. Infanterieregiment Nr. 181, zu den Königl. sächs. Kompagnien des Königl. preuß. Eisenbahnregts. Nr. 2, Baumgarten⸗Crusius im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilbelm, König von Preußen, als Erzieher zum Kadettenkorps, versetzt, v. Müller im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Gardereiterregt. kommandiert. B v. Stieglitz, Oberlt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr ohne Gehalt zur Dienstleistung bei der Gesandtschaft in Weimar kommandiert. Lange, Toepfer, Hauptleute und Battr. Chefs im 4. Feldart. Regt. Nr. 48, Patente ihres Dienstgrades verliehen.

Die Oberlts.: Eberhardt im 7. Feldart. Regt. Nr. 77, als Militärlehrer zum Kadettenkorps versetzt unter Belassung zur Dienst⸗ leistung beim genannten Regt. bis 10. Februar d. J., Freude im 6. Feldart. Regt. Nr. 68, mit dem 31. Januar d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung beim Reichskolonialamt enthoben.

Die Lts.: Spranger im 6. Feldart. Regt. Nr. 68, Barth im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, zu berlts. befördert, Höckner im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, unterm 31. März d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung beim Fußart. Regt. Nr. 12 enthoben, Hagen im Fußart. Regt. Nr. 12, Birkner im 2. Pion. Bat. Nr. 22, zu Oberlts. befördert. Grünewald, Oberlt. beim Königl. sächs. Detachement für die triebsabteil. der Königl preuß. Eisenbahnbrig., in das 13. Inf. Regt. Nr. 178 versetzt unter Verleihung eines Patents seines Dienst⸗ rades vom 27. März 1909 ¹. Roßberg, Lt. bei den Königl. sächs. kompagnien des Königl. preuß. Eisenbahnregts. Nr. 2, zum Königl. sächs. Detachement für die Betriebsabteil. der Königl. preuß. Eisen⸗ bahnbrig. versetzt. Die Haupileute: Fleis cher, Erster Offizier beim Traindepot XII. (1. K. S.) Armmeekorps, mit Wahrnehmung der Geschäfte des In⸗ spizienten des Truppen⸗ und Trainfeldgeräts beauftragt, Heger, Komp. Chef im 1. Trainbat. Nr. 12, zum Ersten Offizier beim Train⸗ depot XII. (1. K. S.) Armeekorps ernannt unter Belassung zur Dienstleistung bei diesem Bat. bis 28. Februar d. J., Brauer, Militärlehrer beim Kadettenkorps, als Komp. Chef in das 1. Trainbat. Nr. 12 versetzt unter Belassung zur Dienstleistung beim Kadettenkorps bis 31. März d. J. Die Lts.: Uhlemann, Zweiter Offizier beim Traindepot XII. (1. K. S.) Armeekorps, Kreißig im 2. Trainbat. Nr. 19, zu

Oberlts. befördert. v. Voigt im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz

Die Fähnriche: 3 8 Georg Nr. 108, Albert im 14. Inf. Regt. Nr. 179, v. König im im 1. Trainbat. Nr. 12,

7. Feldart. Regt. Nr. 77, Fahrig riese mit einem Patent vom 24. Januar 1909, Frhr. v. Rochow im Gardereiterregt., zu Lts. befördert. Steiniger, charakteris. Fähnr. im Fußart. Regt. Nr. 12, die Unteroffiziere: Weißbach im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luftpold von Bayern, Frhr. v. Biedermann im 13. Inf. Regt. Nr. 178, Krieger im 15. Jnf. Regt. Nr. 181, v. Pillement im Karab. Regt., Flemming im 2. Hus. Regt. Nr. 19, zu Fähnrichen ernannt.

Winkler (Paul), Hauptm. a. D. zuletzt Komp. Chef im

10. Inf.

die wegen verspäteten gestrigen konnte, lautet wörtlich:

Elsaß⸗ des Landes selbst weiter zu ent uns seit dem Tage, wo die Einverleibun schäftigt, und sie wird uns heute voraussichtlich

Die Rede des Staats

Nummer d.

Meine Herren! Die

beschäftigen.

0

zehnts heraus zessionen, die man damals

schaft sie gegeben sind; der Ansicht gewesen, daß ein Definitivum darstellt. dieses Provisorium in der zum ländische Regierung

letzt im vorigen Frühjahre,

daß sie durch die Hereinz

was die Mehrheit will, im vorigen Frühjahr

Zeit sei, an eine erneute heranzutreten.

sind, sondern die auch

berein klarer übersehen

vorschlug, hat er über die unsere ganze Aufgabe

der Person des Gewin und freien Städten b

meinsamen Besitz befir

Regt. Nr. 134, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension die Erlaubnis zum Tragen der Uniform dieses Regts. erteilt.

Frage, Lothringens zum Reiche und die Verwaltung und wickeln und auszugestalten g hier beraten wurde, oft be⸗ nicht zum letzten Mal

ausschuß von Ellaß Lothringen Ausdruck gebracht, die Tagespresse aller po

mit dem Schlußergebnis der oder nicht, zweifellos für sich das V

Momente die Frage auf eine —+ Trotzdem, meine Herren,

lso wei geklärt, daß man heute sagen könnte: sie haben vielmehr nur zu dem Er⸗ Verhandlungen in diesem hohen Hause zum Ausdruck lgekommen ist, daß es an der Prüfung und Erörterung dieser Frage

gebnisse geführt, das ja durch die

sich nicht bloß darum, was im Interesse Elsaß⸗Lothringens gewähren könnte, füllung der elsaß⸗lothringischen Wünsche greift unter allen Umständen Reichs und in die innere Politik des Reichs;

auch ein in die Struktur des tschen Volkes. (Sehr richtig!)

sie greift ein in Lebensfragen des deu Und dazu treten noch eine Reihe von Schwierigkeiten st Natur, die sich aus dem eigena Reichsland als gemeinsamer Besitz Bundesstaats steht, Schwierigkeiten, d

Als der Fürst hier im Hause

Erscheinung, und wenn

Einganas Bl. nicht

Der jetzt bestehende Rechtszusta kurzer Zeit nach der Einverleibung noch innerhalb des ersten Jahr⸗ gebildet und ist das Ergebnis einer Reihe von Gesetzen

nicht gering (sehr richtig! rechts), w sicheren politischen Verhältnisse in Betracht zieht, unter und doch, meine Herren, der damals geschaffene Rechtszustand so nicht zu verwundern, wenn im

Laufe der Zeit die Elsässer wiederholt daran erinnert haben, daß man Richtung einer allmählichen Entwicklung

Es ist al

Deutscher Reichstag. 115. Sitzung vom 26. Januar 1911. sekretärs des

des

wie die staatsrechtlichen Beziehr

und Verordnungen, die sich in rascher Folge aneinanderger der Verfassung von 1879 ihren Abschluß gefunden haben. dem Reichslande gemacht hat, erscheinen enn man die unklaren und un⸗

Definitivum einer Revision unterziehen möchte. hat seit einem Jahrzehnt n zu erinnern, daß es sich hier um die weitere Behandlung einer für die Zukunft des Reichslandes wie des Reiches handle, die man nicht weiter hinausschieben könne. Der Landes⸗ hat wiederholt seine Wünsche zum litischen Parteien hat sich

mit dieser Frage befaßt, und in diesem Hause ist sie wiederholt, zu⸗

üngehend erörtert worden.

E☛ Neben diesen mehr auf politis örterungen ist eine ganze Spezialliteratur ü Frage entstanden, die in erster Linie auf reichsländischem erwachsen ist und die, wenn man der elsässischen Frage gerecht werden will, insofern nicht bei Seite gelassen werden darf, als sie, man mag einzelnen Schriftsteller übereinstimmen erdienst in Anspruch nehmen kann, istorischer und kulturgeschichtlicher breitere Grundlage gestellt hat. haben alle diese Erörterungen die Frage

iehung h

Auch die Presseerörterungen, öffentlichten Entwurf geknüpft haben, geklärt, sondern sie kompliziert, indem örterung stehenden Lösungen durch eine A vermehrt haben. Meine Herren, das ist n Frage ist sehr verwickelt und überaus schwer zu lösen. die Elsässer wünschen und was man etwa sondern die Er⸗

wieder

und

die sich an den in

sie die Reihe

hineingreifen

Beziehung in die innere Politik des Reichs. Niemand, meine Herren,

Innern Dr. Delbr ück, Stenogramms in der mehr veröffentlicht werden

nd hat sich in verhältnismäßig

ist niemand

icht aufgehört,

selbst wichtigen Frage

cher Grundlage beruhenden Er⸗ ber die elsaß⸗lothringische

haben die Sachlage nicht

nzahl neuer Vorschläge no icht verwunderlich, denn die

Regierung seien, hat

eiht und in Die Kon⸗

deren Herr⸗

Die reichs⸗ daran

Boden selbst

man weiß,

zwischen ver⸗

der zur Er⸗

Es handelt

aatsrechtlicher

rtigen Verhältnis ergeben, in dem das

sämtlicher Mitglieder eines ie nicht bloß technischer Natur in mehr als einer

hat diese Schwierigkeiten von vorn⸗ klarer gezeichnet als Fürst Bismarck. den Gesetzentwurf vertrat, der die Ein⸗ verleib ung Elsaß⸗Lothringens, und zwar als unmittelbares Reichsland

se Schwierigkeiten eingehend gesprochen und

hat im Anschluß daran folgendes gesagt:

Die Verbältnisse sind abnorm, war es, und sie sind nicht nur Art, wie wir das Elsaß gewonnen haben, sie sind auch abnorm in

sie mußten

abnorm sein, abnorm in der

ners. Ein Bund, aus souveränen Fürsten

estehend,

zum Bedürfnis seines Schutzes

adet, ist ir ein

der eine Eroberung

macht, die er

behalten muß, die sich also im ge⸗ eine in der Geschichte sehr seltene von Schweizer

Ine Unternehmungen 7

daß die Elsaß⸗L

Obwohl der Fürst

finden, und solcher T verleibung des Landes

staaten eo ipso voll geworden sein.

Eigentümlichkeit bewahrt

Der Fürst weist dabei diesem Falle im Süden

Der Fürst betonte

Land und früher geschehenes U wir hätten es zu haben diese Feststellung s ihm völlig fern, al so ausdrücken darf, glacis politisch und Land assimilieren, will innerlich verschmelzen

und im deutschen Volk

jenigen gesetzgeberischen aus der Initiative des

zügigkeit im gesamten der Reichsverfassung. Recht, zum deutschen Lenkung der Geschicke i

hinzu. Es wird dann

des Landes gutachtlich

eine preußische Prov

einzelnen Staat zu Staaten der Natur

Grunde der jetzige

Dauer unhaltbar sei,

Kaisers, des Bundes

kanzlers übernimmt, Lothringen ist, der präsidenten in der

2

des Kais

ausschließlich zum Schutze

seiner ersten Ausführungen sagt, solange als bewirtschaften, bis die Elsaß⸗Lothringer in der deutschen familie mündig geworden Wünsche darüber zu äußern,

Aus diesen Gesichtspunkten

ausschuß geschaffen, eine Selbs berufen ist, den Oberpräsidenten,

einem Unterschied, nämlich sammensetzung und seinen sonstigen Aufgaben nach zweifellos

dem Maße geeignet ist, das Gebiet der

der Fürst früh erkannt.

Elsaß⸗Lothringen lediglich bei

Er geht aber noch weiter. ein Statthalter gesetzt,

die doch auch immer nicht die Absicht hatten, sich die gemeinsam gewonnenen Länder gleichberechtigt zu assimi⸗ als Eroberers zu bewirtschaften, Geschichte etwas Aehnliches finde.

In diesen wenigen Sätzen sind Einverleibung

gemeinsame Provinzen zum Vorteil des so glaube ich kaum, daß ich in der

die Schwierigkeiten, die uns Elsaß⸗Lothringens erwachsen, klar rst Bismarck bringt vor allen Dingen

Bund von souveränen Staaten und freien

liedern will, das nicht Bundesstaat ist und

weil es im gemeinsamen staatsrecht

die Schwierigkeiten des von ihm

geschlagenen Weges der Einverleibung als Reichsland voll übersah ist er ihn trotzdem gegangen. Gedankengängen.

Es handelt sich jetzt eine Tür zu öffnen, durch die sie den Zugang zum Deutschen Reich

Er begründet das mit folgende

Er sagt:

zunächst darum, den Elsaß⸗Lothrin

üren gibt es zwei. Die eine ist die in einen oder mehrere Bundesstaaten.

einverleibten Landesteile würden dann als Bestandteile der Bunde

berechtigte Mitglieder des Deutschen R

Die andere Tür öffnet die Einverleibung als

mittelbares Reichsland.

Er sagt ferner: wenn von einer Einverleibung die Rede geweser so habe für ihn nur die Staat in Frage kommen können. Diese Einverleibung habe er nicht empfehlen können und könne er nicht empfehlen; er sei vornherein für die Institution des Reichslandes gewesen, weil für unzweckmäßig erachten müsse, keiten, die in dieser Frage lägen, zu belasten. Er begründet seinen Entschluß weiter damrit, daß er er halte es für wahrscheinlich, Deutsche als Preußen werden würden. othringer als Deutsche sich wahrscheinlich eine de

ungeteilte Einverleibung in den preußt

die großen politischen Schw auch noch durch dynastische F

daß die Elsaß⸗Lothringer Er sei auch der Mei

haben würden, nämlich die des Partikulari

und diesen Partikularismus müsse man pflegen, um über ihn zu

Verschmelzung mit dem Deutschen ausdrücklich darauf hin, daß die Aufgabe i

Reiche allmählich zu gelar

umgekehrt liege, als die Aufgabe lag,

kurz zuvor im Norden des Vaterlandes zu lösen gehabt habe.

dann bei diesen und bei anderen Gelegen

wiederholt, wir hätten Elsaß⸗Lothringen nicht genommen, um ¹ Leuten zu bereichern, wir hätten es nicht genomme

nrecht wieder gut zu machen, s genommen, um ein Be⸗ unserer Westgrenzen. Aber chränkt er wiederholt ein. Es tes deutsches Kulturland, wenn ich

unter den Rayonbeschränkungen eines Fe kulturell verkümmern zu lassen. Er will

Volkstum des Deutschen wie er gleich bei Gele unmittelbares Rei

es mit dem und er will es,

seien und in der Lage seien, sell wie sie denn nun im Deutscher aufgehen wollen.

heraus entwickelten sich nun e die im Laufe der nächst

Maßnahmen, Sofort mit d

Fürsten hervorgingen.

verleibung erhält Elsaß⸗Lothringen das deutsche Indigena Elsaß⸗Lothringer gewinnen also die wirtschaftliche und sozia

Deutschland. Es folgt dann die Ein Damit gewinnen die Elsaß⸗Lothrin⸗ Reichstag zu wählen und in diesem hres engeren und ihres neueren weiterer

landes teilzunehmen. Daran schließt sich die Rekonstruktion der verwaltungsorgane des Landes und in der Bezirksinstanz, zum Teil mit Erweiterungen in Ar an die deutsche kommunale Selbstverwaltung. Landes wird ein Oberpräsident gestellt, unter der Aufsicht und unter der und die gesetzgebende Gewalt wird, bis die Verfassung voll führung gelangt, ausgeübt durch den Kaiser und den Bundesr Einführung der Verfassung tritt der Reichstag als gesetzgebende

in der Gemeinde —, in de

An die S der die Verwaltu

Verantwortung des Reichs

neben den Kreis⸗ und Bezirksräten der stverwaltungskörperschaft, die die Regierung bei der Ve

zu beraten.

Wenn man sich den so geschaffenen Zustand ansieht, so g äußerlich betrachtet, etwa dem Zustand,

dem Verhältnis, in inz zum preußischen Staat befindet, mit dem, daß der Reichstag;

Landesgesetzgebung bearbeiten, wie das die Landtage der der Dinge nach sind. Diesen Ma Er führt wiederholt aus, daß a

wonach die Landesgesetzge den Organen des Reichs sei⸗ folgt dann der weitere Schrit⸗

Zustand,

und es

in Elsaß⸗Lothringen die der Landesgesetzgebung in den Bun vorbehaltenen Materien außer unter Mitwirkung des Reich⸗ durch ein Gesetz geregelt werden können,

das unter Zustim rats und des Landesausschusses zustand An die Stelle des Oberpräside der einerseits die Funktionen d. der also verantwortlicher Minister andererseits auch die Funktionen Hauptsache übernimmt, endlich aber ers landesherrliche Befugnisse ũ

hen Reichs

(Schluß aus der Ersten Beilage.) Das Biln ist also jeßt folgendes: Die Staatsgewalt Kaiser aus im Namen des Reichs und der im Reiche zusammen

geschlossenen souveränen Staaten und freien Städte. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter als verantwortlicher Minister F wird vertreten durch einen Staatssekretär, und unter diesem steht 8 höchste Landesbehörde ein Ministerium, in dem der Staatssekretär ein Ressort verwaltet. Die gesetzgebende Gewalt wird ausgeübt, soweit es sich um Gegenstände handelt, die der Reichsgesetzgebung vorbehalten sind, wie überall, durch den Bundesrat und den Reichstag mit Kaiserlicher Verkündigung, soweit es sich um Materien handelt, die der Landesgesetzgebung angehören, durch den Kaiser, den Bundesrat

und gleichzeitiger Vertreter des Inhabers der Staatsgewalt.

und den Landesausschuß.

Meine Herren, seit dieser Zustand besteht, sind drei Jahrzehnte vergangen, und wenn die Elsaß⸗Lothringer jetzt kommen und mit

Wünschen auf eine Abänderung dieses Zustandes hervortreten, so werden sie sich auf den Fürsten Bismarck berufen können, der seinerzeit gesagt hat: man soll die Dinge nur laufen lassen und seinerzeit die Elsaß⸗Lothringer selbst hören, um von ihnen zu erfahren, wie sie sich denn die Gestaltung ihrer Beziehungen zum Deutschen Reiche dächten. Wenn man aber auf die Wünsche in dieser Beziehung eingehen will so wird man zweifellos die Vorfrage beantworten müssen, vrwieweit denn der Druck der Vergangenheit und der Gegenwart, der, um 8 mit dem Fürsten Bismarck zu reden, vor 30 Jahren noch auf dem Reichslande lag, von diesem gewichen ist und infolge dessen eine Fort⸗ entwicklung des damaligen Zustandes gestattet ist, oder ob dha bi. Elsaß⸗Lothringer in dem Maße mündig geworden sind, daß wir sie als vollberechtigte Mitglieder der deutschen Staatsfamilie 8 den Ver⸗ band des Deutschen Reichs aufnehmen können. 3 1b 1 Wenn man diese Fragen beantworten will, so ist es, meine Herren, unumgänglich notwendig, die Blicke zunächst noch einmal in die Vergangenheit zu werfen.

Als Elsaß⸗Lothringen nach zweihundertjähriger Zugehörigkeit zu Frankreich mit dem Deutschen Reiche wieder vereinigt wurde, war es ich werde das gleich begründen deutsches Land oder doch wenigstens überwiegend deutsches Land. Wenn man nach der Verbreitung der deutschen Sprache als äußerem Merkmal der Stammeszugehörigkeit fragt, so ergibt sich, daß im Jahre 1870 von den Bewohnern Elsaß⸗Lothringens 77 % dem deutschen, 13 % dem fran⸗ lösischen und etwa 10 % dem gemischten Sprachgebiete angehörten. In einzelnen Teilen des Landes, z. B. im Unterelsaß, waren nur 5 % französisch sprechende Einwohner vorhanden, 95 % sprachen ausschließlich deutsch. Im Oberelsaß sprachen 78 % deutsch, 4 % ausschließlich französisch, 18 % gehörten dem gemischten Sprachgebiete an. In Lothringen betrug die französisch sprechende Bevölkerung etwa 31 %, 17 % gehörten dem gemischten Sprachgebiete an, 52 % waren rein deutsch. b 1

Ethnographisch besteht die Bevölkerung in Elsaß⸗Lothringen zu ihrem größten Teile aus deutschen Stämmen, aus Alemannen und Franken mit einem verhältnismäßig geringen keltoromanischen Einschlag, und man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt daß die Verteilung der Nationalitäten, wie sie sich aus der Gestaltung der Sprachgebiete ergibt, im großen und ganzen auch sich deckt mit der ethnographischen Beschaffenheit der Bevölkerung, vielleicht mit der Maßgabe, daß, lediglich an den Sprachen gemessen, die Anteile deutschen Blutes etwas geringer erscheinen, als sie tatsächlich sind weil ja zweifellos der fränkische Teil der Bevölkerung sehr früh das Französisch als Muttersprache sprechen gelernt hat.

Immerhin, meine Herren, man wird sagen können: als Elsaß⸗ Lothringen einverleibt wurde, war es in der Hauptsache deutsches Land. Aber, meine Herren, wenn man die Bedeutung dieser Fest⸗ stellung auf ihr richtiges Maß zurückführen will, darf man eins nicht vergessen.

Als Elsaß⸗Lothringen vom Deutschen Reiche seinerzeit abgetrennt wurde, befand sich letzteres im Zustande des größten politischen Niederganges, der größten politischen Zerrissenheit, und irgendwelche dynastischen oder sonstigen Bande fesselten die abgetrennten Landesteile an das alte Vaterland nicht. Und wenn die Elsaß⸗Lothringer sich trotdem innerhalb des ersten Jahrhunderts nach ihrer Vereinigung mit Frankreich ihr Deutschtum nach Kräften gewahrt haben, so standen sie doch vom Tage ihrer Trennung abseits der Entmicklung der Dinge in Deutschland. Sie haben keinen tätigen Anteil nehmen können an der politischen Entwicklung Deutschlands, die mit Friedrich dem Großen einsetzte und über die Befreiungskriege zur politischen Einigung Deutschlands führte. Sie haben keinen Anteil gehabt an der Epoche deutschen Geisteslebens, die man viel⸗ leicht am prägnantesten bezeichnen kann durch die Namen Kant, Schiller, Goethe, auf deren Schultern die Generationen standen, die später unserem Vaterlande die politische Einheit gebracht haben. Und die Elsaß⸗Lothringer haben nicht teilgenommen an der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands im 19. Jahrhundert, die mit dem Drange nach wirtschaftlichem Zusammenschluß auch ein wesentlicher Faktor für die schließliche politische Einheit geworden ist. .

Auf der anderen Seite haben die Elsaß⸗Lothringer in Frankreich zum ersten Male erkennen gelernt, was es bedeutet, einem großen, ein⸗ heitlich regierten und mächtigen Staat anzugehören. Sie haben mit der französischen Revolution die Möglichkeit bekommen und schätzen gelernt, sich staatsbürgerlich im weitesten Umfange zu betätigen. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Die Söhne des Landes haben sich in der Verwaltung und Regierung, in den Heeren des ersten Kaiser⸗ reichs hervorgetan und ausgezeichnet. Nach heute ist das Elsaß mit den eas dieser Helden des Landes geschmückt. Und sie haben

1 r allen Dingen, meine Herren, im hohen Maße Vorteil gezogen on dem wirtschaftlichen und speziell industriellen Aufschwung Frank⸗ 1es den die Politik des ersten Kaisers inaugurierte und seine Nach⸗ olger, sowohl der Bürgerkönig, wie Napoleon III., mit Erfolg fort⸗

übt der

anzeiger und Berlin, Sonnabend, den 28.

Januar

8 Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen, die sich auf diese Weise namentlich zwischen der politisch und virtschaftlich führenden Schicht der Bevölkerung und Paris knüpften, haben natur⸗ gemäß dahin geführt, daß in dieser der Zahl vaas schwachen

aber einflußreichen Oberschicht französische Traditionen die

Eigentümlichkeiten der französischen Kultur und vor 8

Dingen. auch die politischen Ueberlieferungen des demokratischen

und republikanischen Frankreichs festen Fuß gefaßt S und diese Schicht, meine Herren, ist diejenige, die uns auch heute noch

die größten Schwierigkeiten macht und auch weiter machen wird

darüber dürfen wir uns nicht täuschen, weil gerade diese Schicht mii ihren wirtschaftlichen und ihren verwandtschaftlichen Beziehungen dauernd über die französische Grenze hinüber reicht, und die Elimi⸗ nierung dieser Beziehungen, die Zurückdrängung der französischen Kulturgewohnheiten dieser Kreife wird zweifellos noch einer ernsten nachhaltigen Bekämpfung bedürfen. 8 Meine Herren, wenn man sich das vergegenwärtigt, so wird man folgendes sagen können: das Land war deutsch, als wir es wieder 58 kamen, noch deutsch in der Hauptsache, aber es war dem alten Vater⸗ land fremd geworden, es war heimisch geworden in einem mnseren Staate, in dessen wirtschaftlichen und politischen und kulturellen Ver⸗ hältnissen es sich wohl fühlte. Wenn man sich das vor Augen hält wird man aber ferner anerkennen müssen, daß es an sich nicht ver⸗ wunderlich ist, wenn die Elsaß⸗Lothringer di der Fürst Bismarck mit einem gewissen Enthusiasmus freigebig in den Schoß geworfen hat, zunächst im wesentlichen dazu eeenK. um einen flammenden Protest einzulegen gegen die Lostrennung von Frankreich und die Vereinigung mit dem Deutschen Reiche die über ihre Köpfe hinweg geschehen war. Diese Protestbewegung bat dem Fürsten Bismarck manche schwere Stunde und manche schwere Enttäuschung gebracht; er hat oft genug sich bitter über 8 Undank der Elsaß⸗Lothringer beklagt, aber, meine Herren, und das ist zur Beurteilung der Situation von großer Bedeutung, diese Mißerfolge und diese Enttäuschungen haben ihn nicht veranlassen können, den Weg zu verlassen, den er von Anfang an eingeschlagen und im Anfang als ein Provisorium bezeichnet hatte, das man durch einen anderen Zustand ersetzen könne und müsse, wenn die Notwendigkeit dazu er⸗ wiesen sein sollte. Nun, meine Herren, was ist denn geschehen seit der Protest im Lande und hier in diesem Hause zum Ausdruck kam? Meine Herren 4 ist seit der Zeit sehr viel geschehen, wenn Sie vergleichen die Reden, die die elsaß⸗lothringischen Abgeordneten vor 20. Jahren vor 30 Jahren hier im Hause gehalten haben, mit den Reden, die snis in den letzten Jahren gehört haben, wenn Sie speziell Seicficbtigen was die Herren Vertreter aus Elsaß⸗Lothringen im vergängenen Jahre hier gesagt haben, als sie ausdrücklich erklärten, die Elsaß⸗ Lothringer seien nur berechtigt, eine Verbesserung ihrer Verhältnisse zu verlangen, wenn sie die Bürgschaft gäben für staats⸗ bürgerliche Treue und Anhänglichkeit an das Deutsche Reich dann werden Sie sich sagen müssen, daß der Protest e ist und an seine Stelle eine Auffassung getreten ist, die sich auf den Boden der historisch gewordenen Verhältnisse stellt. Wenn Sie mir einwenden werden, daß vielleicht der eine oder der andere der Redner die im vergangenen Jahre hier so versöhnlich gesprochen haben das getan hätte aus klugen, politischen Erwägungen heraus, so kann Wich dagegen nur einwenden, daß das Bild, was die Vorgänge hier im Reichstag geben, dem entspricht, was Kenner des Landes und speziell auch die Vertreter der elsaß⸗lothringischen Regierung uns wiederholt versichert haben, und, meine Herren, wenn Sie sich die Mühe nehmen und ich würde das denen, denen die Sache am Herzen liegt, emmpfehlen, sich einmal etwas eingehender mit der Literatur zu beschäftigen von der ich schon vorhin sprach, die mit der elsaß⸗lothringischen Fenge⸗ und zwar wesentlich vom elsaß⸗lothringischen Standpunkt und auf elsaß⸗ lothringischem Boden sich beschäftigt, werden Sie auch hier zu dem Ergebnis kommen, daß die Feststellung, die ich vorhin gemacht habe, richtig ist: daß das Reichsland in der Majorität seiner Bevölkerung auf dem Boden der historisch gegebenen Verhältnisse steht. Und wenn man sich dort heute, in zum Teil etwas künstlicher Weise, darüber streitet⸗ ob die Kultur Elsaß⸗Lothringens eine deutsche oder eine französtsche sei, ob eine Doppelkultur möglich und zu erhalten sei, so werden Sie doch am Ende aller Enden zu dem Ergebnis kommen: auch in den⸗ jenigen Köpfen im Lande, die die Sache nicht vom politischen Stand⸗ punkt aus, frei von chauvinistischen Einflüssen, mehr wissenschaftlich und rein sachlich behandeln, steigt die Vorstellung, daß Elsaß⸗ Lothringen sich schließlich doch nicht nur mit dem augenblicklichen Zu⸗ stande abgefunden hat und weiter abfinden muß, sondern daß auch ein allmählicher Sieg der deutschen Kultur über die fremden Elemente des Landes unausbleiblich ist, vorausgesetzt, daß wir die Politik die auf eine allmähliche Verschmelzung Elsaß⸗Lothringens mit dem gve. Vaterlande hinausläuft, konsequent und ohne Wanken weiter ühren. Denn, wir stehen hier zweifellos vor einer Aufgabe, die nicht in einem oder zwei Jahrzehnten gelöst werden kann, sondern deren Lösung Generationen erfordert; und wir stehen vor einer Aufgabe, die nur dann zu einem glücklichen Ziel geführt werden kann, wenn sie mit kühlem Kopf und klarem Blick, mit ruhiger, aber fester Hand ihrer endgültigen Lösung ent⸗ gegengeführt wird. (Sehr richtig! rechts.)

Wenn das aber der Fall ist, wenn die Feststellungen zutreffen die ich soeben gemacht habe, dann werden Sie zugeben, daß die ver⸗ bündeten Regierungen ihre Pflicht versäumt hätten ihre Pflicht gegenüber dem Reiche, ihre Pflicht gegenüber Elsaß⸗Lothringen wenn sie jetzt nicht in die Prüfung der Frage eingetreten wären ob man und inwieweit man den Wünschen der Elsaß⸗Lothringer auf eine Abänderung ihrer jetzt geltenden Verfassung entsprechen könne oder vielleicht auch vom Standpunkt des Reichs entsprechen müsse.

Meine Herren, die verbündeten Regierungen sind zu dem Schlusse gekommen, daß diese Frage in beschränktem Maße zu bejahen ist.

meine Herren,

geführt haben.

Königlich Preußischen

Staatsanz eiger.

Beteiligten zu Worte kommen zu lassen die Elsaß⸗ Lothringer? Die Wünsche der Elsaß⸗Lothringer haben sich oft geändert; und sie haben sich in letzter Zeit, als man die Aussicht winken sah, daß aus der Sache etwas mehr werden könne. außerordentlich gesteigert. Zu Anfang wünschte man zunächst die Ausgestaltung des Landesausschusses zum Parlament, die grundsätzliche Ausschaltung des Reichstags bei allen zur Landesgesetzgebung ge⸗ wiesenen Materien. Daran haben sich dann später allerhand niemals klar formulierte Wünsche geknüpft wegen einer anderweiten Aus⸗ gestaltung des Landesausschusses auch in bezug auf das Wahlrecht aus dem er hervorgeht. Dann ist man weiter gegangen und hat eine⸗ Ausschaltung des Bundesrats gewünscht. Und über die Ausschaltung des Bundesrats hinweg hat man es dann für zweckmäßig befunden auch eine anderweite Organisation in der Spitze des Landes 8 wünschen. Teils hat man eine Veränderung der Stellung des Statt⸗ halters gewünscht; teils ist man soweit gegangen, die vpöllige Autonomie d. h. auf deutsch doch: die Aufnahme Elsaß⸗Lothringens als Bundesstaat in das Deutsche Reich zu fordern. Diejenigen die nicht ganz so weit gingen, haben sich darauf beschränkt zwar dn bestehenden Zustand, insoweit als der Kaiser der Träger 2 Staats⸗ gewalt im Namen des Reichs und der Statthalter sein Bevollmächtigter ist bestehen zu lassen, aber trotzdem dem Reichslande im Bundesrat 8. dem es bis jetzt nur ein konsultatives Votum hat, ein Stimmrecht zu 1 sei es unbeschränkt, sei es für elsaß⸗lothringische oder, es 8 neuerdings formuliert hat, innerwirtschaftliche Fragen des Meine Herren, es wird zweckmäßig sein, wenn ich diese F

1 e He 3 wird sein, we se Fragen ’e wie ich sie eben anführte, d. h. von unten herauf, 1 Ich beginne also mit dem Landesausschuß und seiner Kompetenz Die Elsaß⸗Lothringer wünschen hier, daß auf dem Gebiete her Landesgesetzgebung die Möglichkeit einer Einwirkung des Reichs⸗ tags, die jetzt noch besteht, aber seit langer Zeit nicht geübt ist ausgeschaltet wird. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß dieser Wunsch begründet ist. Ich habe vorhin schon die Ehre gehabt darauf hinzuweisen, daß Fürst Bismarck der Meinung war, daß der Reichstag wenig geeignet sei, landesgesetz⸗ liche Angelegenheiten seinerseits zu regeln, und die Praxis hat ihm recht gegeben; denn wir haben im Laufe der letzten Jahrzehnte von dieser Möglichkeit überhaupt keinen Gebrauch mehr gemacht, 12 Dass Sssa der auch der Regelung durch die Landes⸗

tzgebung, wie sie sich aus der jetzi saß⸗ ingis e fassung ergibt, überlassen.

Ferner wünschen die Elsaß⸗Lothringer eine vollständige Aus⸗ gestaltung ihres Landesausschusses zu einem Parlament. Meine Herren auch das ist ein Wunsch, der leicht erfüllt werden kann, weil es sich dabei eigentlich nur um die Kodifikation eines bestehenden Zustandes handelt. Der Landesausschuß hat im wesentlichen alle Prärogative eines Parlaments genossen, und es besteht kein Bedenken, ihm diese Prärogative durch das Verfassungsgesetz ausdrücklich zu garantieren und in gewissen Grenzen vielleicht zu erweitern. Nun, meine Herren, kommt die Frage des Wahlrechts für den Landes⸗ ausschuß. Hier handelt es sich um eine Frage, die zweifellos nicht nur unter dem Gesichtspunkte der elsaß⸗lothringischen Wünsche, sondern in erster Linie unter dem Gesichtspunkte der politischen Interessen des Reiches zu beurteilen ist. Aber gerade diese Erwägungen allge⸗ mein politischer Natur, diese Erwägungen, die auf dem Gebiete der inneren Politik des Reiches liegen, führen dahin, daß man gerade vom Standpunkt des Reiches aus sehr wohl sagen kann: es wird zweckmäßig sein und nicht bloß den Interessen des Landes, sondern auch denen des Reiches entsprechen, wenn man hier den elsaß⸗lothrin⸗ gischen Wünschen entgegenkommt und versucht, den Landesausschuß dadurch, daß man ihm ein neues Wahlrecht gibt, zu reformieren und zu beleben. Meine Herren, ich muß Sie bitten, sich hier zu vergegenwärtigen, wie denn augenblicklich das elsaß⸗lothringische Parlament, der Landesausschuß, zustande kommt. Er wird gewählt teils direkt, teils noch unter Einfügung von Wahlmännern durch kommunale Körperschaften, durch die Bezirksräte, durch die Kreisräte durch einzelne Gemeinderäte, die ihrerseits alle aus allgemeinen 8b direkten Wahlen hervorgehen, wie es in Elsaß⸗Lothringen für die Wahlen zu den Gemeinderäten von jeher üblich gewesen ist, moderiert durch gewisse Forderungen der Seßhaftigkeit, die zweifellos die Wahl⸗ berechtigung abschwächen zu Ungunsten der fluktuierenden, politisch un⸗ sicheren Bevölkerung. Meine Herren, ein Parlament, das von Kom⸗ munallandtagen und Kreistagen gewählt wird, hat sich noch niemals in der Welt als wirklich aktionsfähig erwiesen; einem solchen Parlament fehlen die unmittelbaren Beziehungen mit der Be⸗ völkerung; ein solches Parlament verfällt sehr leicht der Gefahr, eine örtlich beschränkte, eine wenn ich mich so ausdrücken darf, es wird mir niemand übelnehmen, da ich selbst Oberbürgermeister gewesen bin Bürgermeisterpolitik zu betreiben; ein solches Parlament wird die Bildung von politischen Parteien im Lande nicht fördern, infolgedessen auch für die Regierung kaum zu leiten und kaum zu führen sein; denn mit einem Parlament und mit einer Bevölkerung, die nicht in klar umrissene Parteien geschieden ist, ist es für eine Regierung eigentlich unmöglich, zu arbeiten. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Erste Kammer!) Darauf komme ich gleich! Es kommt dazu, daß die Dinge sich in Elsaß⸗Lothringen so ent⸗ wickelt haben, daß, wie mir ein Kenner der dortigen Verhältnisse gesagt hat, die Sitze im Landesausschuß eigentlich erblich sind; denn die wahlberechtigten Körperschaften wählen immer ihre ältesten und angesehensten Mitglieder in den Grenzen ihrer Wahlberechtigung, und wenn einer von ihnen stirbt oder sonst die Wahlberechtigung verliert so folgt der nächste Anwärter. 1 Meine Herren, es liegt klar auf der Hand, daß mit einem solchen Parlament ein Land nicht wirtschaftlich und politisch vorwärtskommen

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