119 dhäh vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der ritten ““ des Entwurfs eines Zuwachssteuergesetzes.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Scteaatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: Meine Herren! Ich bitte dringend, nicht jetzt noch in 8 esung eine vollständige Aenderung des Rechtsmittelsystems hberbei⸗ zuführen. Diese Frage ist eingehend erwogen und in sämtlichen Kommissionslesungen zugunsten der Vorlage entschieden worden. In dritter Lesung können wir uns nicht in die Einzelheiten eines entgegen⸗ stehenden Verfahrens vertiefen, das so, wie es der Herr Antrag⸗ teller vor schlägt, gar nicht halten läßt.
88 Der 1“ hat aus einer Reihe anderer Gesetze Bestimmungen herausgenommen und sie für das gegenwärtige Gesetz in einer Weise zusammengestellt, die zu Beanstandungen im einzelnen Anlaß gibt. Ich könnte Ihnen ungefähr 7 oder 8 Punkte nennen, in denen der Vorschlag des Herrn Antragstellers zwar auf die Gesetze paßt, denen er diese Formulierung entnommen hat, aber nicht auf das uns jetzt beschäftigende Zuwachssteuergesetz. Da ich aber mit Bestimmtheit voraussetze, meine Herren, 1 daß Sie die Gründe auch weiterhin würdigen werden, die Sie bisher bestimmt haben, für das Verwaltungsstreitverfahren zutreten, so sehe ich davon ab. Sie würden in das bisherige Ver⸗ fahren auch der Gemeinden (sehr richtig! links), die die Wertzuwachs⸗ steuer schon haben, ohne Not einbrechen. Sie würden das Verwal⸗ tungsstreitverfahren an einer Stelle beseitigen, an der es besonders gut paßt, da, wo es sich um eine große Anzahl von Taxierungen und Wertermittlungen handelt, und würden den Rechtsweg in unndtiger Weise zum Schaden der Zuwachssteuer selbst und der von ihr Be⸗ troffenen belasten. Ich bitte Sie also, dem Antrage nicht stattgeben zu wollen.
Abg. Dr. Junck(nl.): Nach dem Antkag Graf Westarp u. (ag der in zweiter Lesung neu eingefügte § 37a, wonach die 1 8 scheidungen der obersten Verwaltungsgerichte über die Auslegung dieses Gesetzes in einer gemeinsamen Veröffentlichung zur khüänee Kenntnis gebracht werden sollen und eventuell die Gnescheidung, der Rechtsfrage vor das Reichsgericht zu verweisen ist, wieder besei ig werden. Ich begrüße diesen Antrag, da eine solche Kestebinsacos han Entscheidungen durch die obersten Verwaltungsgerichte und das 3 dh 8 gericht denn doch wohl nicht gut möglich ist, auch die Ueber 18 des Reichsgerichts dadurch in unerwünschtem Umfange gesteiger t werden würde. Den Antrag auf unbeschränkte Zulassung des Rechts⸗
Töö“ V —: 2 ir halten die Zulassung hTöE’ Süch wers Eremborn nicht für
8 0 ichen Rechtsweges im Sinne des gs Trin -1 1“ 85 Hesischen Entlastungsbedürftigkeit des Reichs⸗ gerichts empfiehlt sich die Aufrechterhaltung des § 37 a . nicht. Die Entwicklung wird und muß dahin führen, zu einem Reichsverwaltungsgerichtshofe zu kommen. Vielleicht könnten 82 8 ersten Bestimmungen des § 37a bestehen bleiben, da sie nur eine Soll⸗ vorschrift enthalten.
Staatssekretär des Reichsschatzaämts Wermuth: Ich bitte auch meinerseits, den § 37 a wieder zu beseitigen. Da eine einheitliche Stimmung dafür im Hause vorhanden ist, enthalte ich mich der weiteren Begründung. Ich darf nur erklären, daß der Beschluß, wie er jetzt besteht, auch praktisch undurchführbar sein
Ferner muß ich nochmals hervorheben, weil das wiederholt in Zweifel gezogen und auch in der Presse falsch dargestellt ist: nicht in 1 diesem Gesetze können wir die Bezüge der Veteranen festlegen, sondern das müssen wir durch den Etat tun. (Sehr richtig! rechts.) Aber die Bezüge für die Veteranen würden im Etat ohne weiteres fortfallen müssen, falls Sie dieses Gesetz nicht zur Abfertigung bringen (hört! hört! bei den. Nationalliberalen); denn dann hätten wir weitere Mittel nicht zur Verfügung.
Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Diese Erklärung fordert zwei Gegenbemerkungen heraus. Ob die Veteranen etwas bekommen sollen, hängt doch nicht bloß von diesem Geseetze, sondern auch vom Reichstage ab, der auch bei der Ablehnung des Gesetzes für die Veteranen ee würde. Daß der Abbau des hhss. stempels eine absolut selbstverständliche Folge der Annahme des Ge⸗ setzes, wie es jetzt vorliegt, sein würde, stimmt durchaus nicht. Be⸗ stände diese Sicherheit, dann würden hier meine Freunde nicht gegen, sondern für das Gesetz stimmen. Der allerschlimmste Fehler des⸗ selben ist, daß entgegen den Reichstagsbeschlüͤssen von 1909 ger doppelte Umsatzstempel beibehalten wird. Wir “ einfach nich daran, daß er abgebaut werden wird, möge auch der Staatssekretär den besten Willen haben; wir sind doch durch die gemachten Erfahrungen gewarnt worden. 1914 wird der Staatssekretär oder sein Nachfolger sich genötigt sehen, die weitere Hinausschiebung der Er⸗ mäßigung veracshtagen Das Gesetz, wie es vorliegt, öTö Ausführung der Beschlüsse von 1909, sondern eine wesentliche Neu⸗ belastung des Grundbesitzes.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: . Meine Herren! Ob Sie meiner Versicherung Glauben schenken wollen, muß ich Ihnen lediglich anheimstellen. Ich kann nicht mehr tun, als wiederholt auf das bestimmteste zu erklären, daß vermöge einer ausreichenden Zuwachssteuer der Abbau so erfolgen soll, wie er nunmehr im § 56 b vorgesehen ist. (Zuruf links: Zuckersteuer!) Die Sache liegt hier anders als bei der Zuckersteuer, sie drängt dazu, dem § 56 b stattzugeben. Aber, meine Herren, wenn Sie mir das nicht glauben wollen, so glauben Sie wenigstens der Tatsache, daß, wenn Sie das Zuwachssteuergesetz ablehnen, Sie uns ein⸗ für allemal die Möglichkeit (sehr richtig! rechts und in der Mitte) zur Beseitigung des Umsatzstempels nehmen (Widerspruch links), und daß Sie dann mit aller Sicherheit ganz unabhängig von dem, was ich hier versichern mag, den Umsatzstempel perpetuieren. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) 8 b Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Daß der m atzstempel in dieses Wihe Ho thn. werden „soll“, bezweifle ich gar nicht. Was ich in Zweifel stelle, ist, daß er abgebaut werden wird. Wir haben den besten Beweis für die Begründung im W“ von 1909 selbst, wonach die Aufhebung des Umsatzstempels spätestens 1912 erfolgen soll. 8— — 3 8 § 49 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der fortschrittlichen Volks partei angenommen. —
Zu § 49a (Berechtigung der Gemeinden, Zu⸗ chläge zu er hhen wird nach kurzer Debatte, an der sich die Abgg. Cuno und Raab (w. Vgg.) beteiligen, ein Antrag Cuno ange⸗ nommen, wonach die Zuschläge auch nach der Dauer des für die Steuererhebung maßgebenden Zeitraumes verschieden fest⸗
esetzt werden können. 1 ge 88 54 a der Kommissionsbeschlüsse, wonach vom fidei⸗ kommissarischen Besitz an Stelle der Zuwachssteuer ab 1. Iferpar 1911 eine weitere Abgabe von ⅛ Proz. erhoben werden sollte, war in zweiter Lesung gestrichen worden. Der Abg. Cuno hat die Wiedereinfügung einer solchen Bestimmung beantragt. Geheimer Oberfinanzrat Schwarz legt Verwahrung dagegen
nalen Forderungen, Veteranen, zu erfüllen und 8 welche eine zusammenhängende Balancierung unseres Etats nach dem Programm vorzunehmen, desse
Ausführung wir eingeleitet haben. 1
den Erklärungen Absichten fest überzeugt. für die Etats von wendig ist.
wird nach kurzer Debatte mit einem genommen.
Ich bitte Sie, meine Herren, den 8 56 b in der Fefache 1 etzt vorliegt, anzunehmen, damit wir in die Lage kommen, die natio⸗
insbesondere auch die erhöhte Fürsorge für unsere überhaupt für die nächsten drei Jahre G Finanzperiode bilden, die gesamte
Wir haben volles ee 5
ssekretärs und sind von seinen guten 8 Stact⸗ sind nicht davon überzeugt, daß 1913 der zweimalige Umsatzstempel not⸗
Abg. Cuno (fortschr. Volksp.):
1911 bis
Der Antrag Cuno wird abgelehnt.
er 1 57 (Inkrattreten des Gesetzes) Auch der Schntparagrahh ö Raab an⸗
Abg. Brey (Soz.) empfiehlt die Anfügung eines neuen § 58, der mit
dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das Zündwarensteuergesetz außer Kraft setzen will. Nachdem das Haus geste freiung der Landes⸗ sse C habe, müsse der Reichstag um der Ge rechtigkeit 9 g sich auch der Not und des Elends der Arbeiter in der Zündwarenindustrie
gestern die Befreiung der Landes⸗
ie schlimmsten Befürchtungen der Arbeiter in bezug ar die “ dieser Steuer seien durch die 5 übertroffen worden. Ebenso bedrohlich sei die Notlage der Fabrikanten, obwohl für sie in das Gesetz Schutzmaßreg fiegg en e
a d m Schutzmaßregeln für die Arbeiterschaft 3z. “ kusmes habe. Die ganze deutsche Zündwaren⸗ industrie sei ruiniert. 1 8 Sozi en nur die
ür den Antrag der Sozialdemokraten stimmen
Samiüemeraten, die fortschrittliche Volkspartei und die Polen. Auf Antrag Raab wird über das Gesetz im ganzen entlich abgestimmt. v“ “ dhchgs ist die Annahme des Gesetzes mit 199 gegen 93 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen. Zur Minderheit ge⸗ hören Sozialdemokraten, fortschrittliche Volkspartei 8 . Zentrumsmitglieder soeh der Abg. Dr. Arendt (Rp.); die 8 enthalten sich der Abstimmung. 8 “ a des Resultats wird mit Beifall auf⸗ genommen. 1 Das Haus geht darauf
erbarmen.
zur Beratung von Petitionen
über b sontag abgebrochene Besprechung der über und setzt die am Montag 11e
iti ffend Aenderung Ir s, for ö (Soz.) nimmt Bezug auf die Photograhhien, die üü dem Tisch des Hauses ausliegen, und wendet sich gegen d 8* gene ie die Agitation für die Aufhebung des Impfgesetzes eine 5 erhe genonnt taden. Hier eigeseh wjeden einnal, wichscnabeft mollen. 87 Die Gesetzgeb en en — wollen. Zes ess seheeheben⸗ hat aus dem Entwurf den Zwangsparagr 9 n herausgestrichen, sogar 8 g en ech. La vorden. Wie kommt es, daß ichs “ Landesgesetz oder Poltzeivorschriften 8 Sveng geschaffen wird? T Ser e den heutigen Zwang für ungesetzlich 1 b dabe Falls Rnzahl Gerichtsurteile stützen. So hat das gericht Düsseldorf dahin entschieden, daß der e e Geiste des Gesetzes und dem Willen des Gesetzge er 1 F. spräche. Wenn wir die Petitionen so abwürgten, 2. e Dii Freunde der Impfung wünschen, würde keine Fnhe ein repna 8 in England nach Einführung der Gewissensklause die 88 16 erheblich zugenommen hätten, trifft nicht zu. Ich kann . Fhes 8. konstatieren. Nach Einführung der Klausel im Jahre 8 den ersten Jahren keine aufsteigenden Ziffern zu “ 1905 waren nur noch 116 “ 89 o Fäle e baben erkr gen in ganz England. 1902, als die Fälle s r⸗ EE“ zat der englische Minister im Parlament aus⸗
vePs 88 aß nicht der leiseste Grund vorliege, einen drücklich anerkannt, daß nicht de ses Die riesenhafte
geahnt hätte, daß physischer Zwarg ausgeübt werden könne. Damals ist man sicher der Ansicht gewesen, noch wiederholte Bestrafung möglich sei ein scharfer Eingriff in d
Familie.
konn es nicht
wünschen.
zu entschädigen.
Die Abgg haben beantragt: 1) Die dem Rei des Impfzwanges den
weisen; entwurf
zwang zu
ersuchen,
tage vorzulegen.
Von den Abgg. Dr. Müller⸗Meiningen, Oeser und Sommer (fortschr. Volksp.) ist beantragt, die
2) den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Ge rf zur Revision des Impfgesetzes vorzulegen, in dem Gewissensklausel einzufügen ist, derart, daß jede Person vom Impf⸗ befreien sie vor ihrem Gewissen die Impfung ihres kann; ferner, daß physischer Zwan in jedem Falle auszuschließen ist; 3) im Falle der Ablehnung der Ziffer 2 zur Klärung der Frage eine Kommission Impffreunde und Impfgegner in gleicher Stärke ange von ihr ausgearbeitete Material in Form einer
Gewiß wird
Ich bitte
ist, die der zuständigen Behörde erklärt,
einzusetzen,
3 des Antrages Faßbender⸗Pfeiffer, wie folgt, zu ändern:
2) den Reichskanzler zu ersuchen, f zur Revision . rechtlichen Unklarheiten bezüglich des Grundsatzes ne bis in idem und
entwurf bestehenden
beseitigt;
3) bei dieser Repision des tzes von ne der Einführung der sog. Gewissensklausel wissenschaftlich lassen und zur Vorbereitung für die
möglichst eine
des Impfgesetzes vorzulegen, der
des Impfgesetzes (vor
Denkschrift vorzulegen, in der die
auch
wendungen der Impfgegner berücksichtigt werden.
trag:
geradezu
und
und zur Impfung Schlafzimmer der Regierungsvertreter hat soeben nachweisen wollen,
Reichstag
Anwendung des Zwanges, auch Wir haben
angebracht sei. Hinweis auf
Meine Freunde Der starken Bewegung Handhabung, die
gegen das bestehende
Nutter zu diesem Zwecke erbrochen worden. daß
daß weder physischer Zwan s sei. Die Zwangsimpfung ist do as elterliche Erziehungsrecht und in die Unter den Tausenden von Fr Deutschland aufhalten, sind doch viel schaden,
Fremden, die sich jährlich in e nicht geimpft worden, da 1G wenn noch ein paar Tausend mehr auf Grund der Gewissensklausel von der Impfung freigeblieben sind. Wir haben einen Zusatzantrag gestellt, wonach wir auch diejenigen Petitionen zur Berücksichtigung überweisen wollen, Es ist doch ein Gebot der durch zwangsweise Impfung zu Schaden kommen, führung der Gewissensklausel sich impfen zu lassen, bei etw
die eine Entschädigungspflicht Billigkeit, diejenigen Leute, die kon oder die nach Ein⸗ durch den Gesetzgeber veranlaßt werden, aiger Beeinträchtigung ihrer Gesundheit . der Nachweis außerordentlich schwierig sein, aber er fällt ja den Geschädigten zu, und es w jenigen Fälle zu entschädigen, r Nachweis gelingt. unseren Antrag zu stimmen.
„Dr. Faßbender und Dr. Pfeiffer (Zentr.)
1 ären also nur die⸗ wo dieser außerordentlich schwierige auch die Freunde des Impfzwanges, für
chstag vorliegenden Petitionen zur Beseitigung 1 Herrn Reichskanzler als Material zu über⸗
die
rt, daß Kindes nicht rechtfertigen g zur Durchführung der Impfung
den Reichskanzler zu der hören, und das Denkschrift dem Reichs⸗
Ziffern 2 und
dem Reichstage einen Gesetz⸗ die jetzt allem der Zwangsimpfung)
Impfgesetzes von neuem die Frage 1 lie prüfen zu se Prüfung dem Reichstage bald⸗ Ein⸗
Abg. Hormann (fortschr. Volksp.) begründet den letzteren An⸗ stehen der ganzen Frage objektiv gegenüber. Impfgesetz und seine in sich doch nicht ignorieren läßt, wird der Kommissions⸗ bericht, der über die Petitionen zur Tagesordnung übergehen will, durchaus nicht gerecht, wenn er diese Beweg 1 verbrecherisch bezeichnet. Hauses niedergelegten Abbildungen von gerufenen Krankheitserscheinungen sprechen d Ganz besonders hat sich aber die Bew ausgebreitet. und auch A
gung als unverständlich Die auf den Tisch des durch die Impfung hervor⸗ och eine beredte Sprache. egung gegen den Impfzwang erzte haben sich ihr angeschlossen. Es werden über die Durchführung der Impfung auf dem Wege phvysischen Zwanges durch die Polizeiorgane höchst gravierende Fälle berichtet. Man hat Kinder gewaltsam aus den Behausungen der Eltern weggeholt Feführt; in einem Falle ist sogar zur Nachtzeit das 29' Der 1 1874 der ag ein Zwangsgesetz hat schaffen wollen; aber in der Kommission ist doch von derselben Seite erklärt worden, daß bei der h des körperlichen, äußerste Zurückhaltung deshalb in unsern Antrag auch einen die Gewissensklausel aufgenommen. Das
8 der Pocken auf die Prophylaxe zurückzuführen ist oder 9 Zwangsimpfung. Die Impfung soll nicht einmal 10 Jahre schützen Gerade auf diesem Gebiete notwendig.
Ich sehe bei
Diese ganze Wissenschaft ruht doch noch in den Windeln. wünschen, daß eine Kommission von wissenschaftlichen Männern, Auch der Laie sieht ein, daß hier eine große Unklar die Impfung nicht den gehofften Erfolg hat, zuschreibt, beweist die Tatsache, daß von den 1870/71 geimpften bayerischen Soldaten waren. Ich kann behaupten, daß Fech nicht der hundertste Teil der Erkrankungen der Kinder infolge der Impfung zur Anzeige kommt. Ich kann dies selbst als Vater bestätigen. Die Ausführungen des Geheimrats Kirchner können uns nicht beruhigen. Man versteht im Volke und hier nicht, warum sich die Regierung gegen eine er⸗ neute Prüfung wehrt, wenn sie sich so sicher fühlt. Ich will keine Ent⸗ scheidung nach der einen oder anderen wissenschaftlichen Seite treffen, aber kein Gebiet ist so umstritten, wie das der Bakteriologie. Nach 30 Jahren wird man vielleicht über füecsch⸗ wissenschaftlichen Er⸗ gebnisse der Gegenwart lächeln. Wie haben sich z. B. die Auf⸗ fassungen über das Fieber geändert! Auch die Abgg. Dr. Arning und Genossen sollten sich freuen über eine nochmalige Prüfung und nicht bloß in scharfen Wendungen gegen Uebertreibungen der Impf⸗ gegner zu Felde ziehen.
Geheimer Obermedizinalrat Prof. Kirchner: Ich muß da⸗ gegen Verwahrung einlegen, daß, wie der Sanitätsrat Dr. Bilfinger in einem Flugblatt behauptet hat, meine Ausführungen in der Kommission einseitig und fanatisch gewesen seien. Die Pocken sind derart in Vergessenheit geraten, daß weder das Publikum noch selbst die Aerzte sich über ihre Gefährlichkeit ohne weiteres klar sind. (Der Redner gibt eine ausführliche Dar⸗ stellung des Verlaufs, des Charakters und der Gefährlichkeit der Pockenerkrankungen.) Der Sanitätsrat Bilfinger hat mir „Manöver“ vorgeworfen; ich weise diesen Ausdruck mit Entrüstung zurück. Während der großen Epidemie von 1794 —1796 starben allein in Nord⸗ und Süddeutschland 200 000 Menschen an den Pocken; in Berlin von 1758 bis 1770 nicht weniger als 6705 Personen. Diese großen Epidemien gaben den Anstoß zum Erlaß des Impfgesetzes. Die Naturheilkundigen behaupten, die Pocken heilen zu können: wir Aerzte sind so ehrlich, zu sagen, daß wir es nicht können, also unsere Unkenntnis einzugestehen. Wie wollen diese Herren und ihre ärztlichen Parteigänger mit Pest⸗ und Choleraepidemien fertig werden? Bei solchen Epidemien ist mit Wasserleitungen und ähn⸗ lichen hygienischen Maßnahmen allein nichts zu machen; die Hygiene läßt uns gegenüber solchen akuten Ereignissen im Stich. Wir kennen keine Krankheit, die durch die Impfung so lange hintangehalten wird, wie die Pocken. Es gibt Krankheiten, bei denen es richtiger ist, zu verhüten als zu behandeln, sagt Robert Koch. Dazu gehören in erster Linie die Pocken, und die Erfolge dieses Systems sind glänzende. Das Verdienst Edward Jenners um die Einführung der Kuhpockenschutzimpfung ist unvergänglich. Die Einführung der Revaccination hat die Pockensterblichkeit in der preußischen Armee auf 0,1 pro Mille berabgedrückt. In den Eingaben der Impfgegner wird die Objektivität und Unparteilichkeit der wissenschaftlichen Deputation für das Meodizinalwesen und des Kaiserlichen Gesundheitsamts in Zweifel gezogen. Die Arbeiten des Gesundheitsamts sind Muster von Fleiß und Sorgfalt. Wir dürfen uns des Schutzes gegen die Pocken nicht be⸗ rauben. (Zuruf: England!) Wir können den Impf wang nicht auf⸗ geben, weil wir von Ländern umgeben sind, die ihn nicht haben: Rußland, Frankreich, die Schweiz, Belgien. Hunderttausende von russischen Acbeiter kommen alljährlich zu uns. Ich habe I in den Grenzorten tagelang aufgehalten und habe eine ganze Reihe
Diese kommen in die Familien, leben
heit besteht.
solcher Personen untersucht. auf den Gütern mit dem übrigen Gesinde zusammen und ver⸗ breiten die Pockengefahr. Sie bringen uns die Krankheiten, wenn wir sie nicht impfen. Sehr scherzhaft ist auch, daß alle Impfgegner
auf die
wäre eine wiederholte Untersuchung ig. In der Türkei und Japan hält man sogar eine Impfung alle 5 Jahre für erforderlich. Das muß doch festgestellt werden. der Regierung in dieser Beziehung einen gewissen Dogmatismus; warum will sie hier eine weitere Prüfung nicht “ Wir Impffreunden und Impfgegnern, sich mit allen diesen Fase beschäftigt. Daß
den man ihr immer vor dem Kriege von 95 % an Pocken erkrankt
Königlichen Polizeidirektionen in den Bezirken von Esfen, Bochum „und Gelsenkirchen besteht darin, tunlichst und besser als bisher den Gefahren vorzubeugen, die aus der Entwicklung und der Ausdehnung der Industrie in diesen Bezirken auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit sich ergeben haben und sich in Zukunft noch mehr alg bis⸗ her ergeben werden. Zur Erreichung dieses Zweckes ist es erforderlich, die Bezirke der staatlichen Polizeidirektionen derartig abzugrenzen, daß sie tunlichst räumlich abgerundete, in sich geschlossene Bezirke um⸗ fassen, deren Zusammenhang durch anders organisierte, nicht staatliche Polizeiverwaltungen nicht gestört und nicht durchbrochen wird, zumal die den kleineren kommunalen Polizeiverwaltungen zur Ver⸗ fügung stehenden Exekutivkräfte in der Regel unzulänglich und den Weisungen der staatlichen Polizeibehörden nicht unterworfen sind. Zur Herstellung dieses erwünschten Zustandes reichen aber die durch das Gesetz über die Polizeiverwaltungen vom 11. März 1850 in bezug auf die Errichtung von Polizeiverwaltungen dem Minister des Innern übertragenen Vollmachten nicht aus. Denn nach § 2 des Gesetzes sind diese Vollmachten beschränkt’ auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und auf solche Gemeinden, welche entweder Festungen oder Sitz einer höheren Verwaltungsbehörde oder einer höheren Justizbehörde sind.
Der § 1 des Entwurfs schlägt Ihnen daher eine Ergänzung und Erweiterung dieser Vollmachten nach der Richtung hin vor, daß für den Umfang des Industriebezirks die Errichtung von staatlichen Polizeiverwaltungen auch in solchen Gemeinden zulässig sein soll, auf welche die Voraussetzungen des § 2 des Polizeigesetzes nicht zutreffen. Es soll diese Zulässigkeit der Einrichtung staatlicher Polizeiverwaltungen auch hier auf das Gebiet der Sicherheitspolizei beschränkt werden, und zwar so, daß für jeden einzelnen Fall die nähere Abgrenzung der Zuständigkeit durch ein zu erlassendes Regulativ erfolgen soll.
Die Stellung der Leiter der staatlichen Behörden macht es ferner erforderlich, die für Landgemeinden den Landräten gesetzlich zustehenden polizeilichen Befugnisse auf die Leiter der Königlichen Polizeidirektionen zu übertragen, desgleichen die Zuständigkeit der Landräte und der Kreisausschüsse in bezug auf Beschwerden und Klagen gegen polizeiliche Verfügungen auf die Bezirksausschüsse und die Regierungspräsidenten zu übertragen.
Im § 3 endlich wird Ihnen die Einführung einer Einrichtung
vorgeschlagen, die sich für den Landespolizeibezirk Berlin besonders bewährt hat. Es sollen bei dringlichen Anlässen und bei besonderen Vorkommnissen die Exekutivbeamten der einzelnen Polizeidirektionen befugt sein, innerhalb des gesamten staatlichen Polizeibezirks Amts⸗ handlungen vorzunehmen. Die Königliche Staatsregierung gibt sich der Hoffnung hin, daß der Landtag diesen den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen ent⸗ sprechenden Vorschlägen zustimmen wird, und daß es dadurch gelingen wird, die für eine gedeihliche Wirksamkeit der staatlichen Polizei⸗ verwaltungen erforderliche Grundlage zu schaffen.
Abg. Schulze⸗Pelkum s(kons.): Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Vorlage Wir erkennen an, daß der Regierung die Möglichkeit gegeben werden muß, nachdem vor zwei Jahren die Königliche Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen eingeführt worden ist, sie auch auf das ganze weitere Gebiet des Industriereviers zu erweitern. Wir haben auch gegen die vorgeschlagene Zuständigkeit der Behörde nichts einzuwenden. weifel⸗ haft sind wir nur darin, ob nicht an Stelle des Provinzialrats die Gemeindeorgane und Selbstverwaltungsbehörden zu hören sind. Es
& 2 9 12 Zusammenhang mit dem Gesetz von 1898 amxunebneh. nerela aen Fmpfgeset Entwicklung der Naturheilvereine in Deutschland hat auch dazu beigetragen, daß bei uns Pocken so gut wie 2 Solche Vereine gibt es jetzt auch in den kleinsten 1 “ 8 Kann man auch nicht mit allem, was sie tun, 779. n. so muß man doch anerkennen, daß sie in der T evölkerung Auf schaffen, daß sie auf Reinlichkeit hinwirken und 2 veranlaßt haben, Bäder einzurichten. Gegen die Pes z8 8 8g auch keine Impfung. Wer den Glauben an die S- soll sie ja freigestellt sein, nur den Zwang wollen wir v.e 8 . zum mindesten das Gesetz dahin abändern, daß den 88. “ aepfungahd g Geschädigten aus Reichs⸗ oder eema he . schädigung zugebilligt werden muß. Es wird nicht ma alle Lymp Wenn Geheimrat Kirchner sich auf Behauptungen des stützt, so bedauere ich, daß man
verschwinden, wenn eine Pockenepidemie droht. 1906 haben sich, da dies der Fall war, 55 000 Personen in 8 Tagen impfen lassen. In England wird man es erleben, daß, wenn einmal eine Pocken⸗ einschleppung erfolgt, eine schwere Epidemie ausbricht, an die Eng⸗ land noch einmal denken wird. Die Impfgegner regen das Volk auf, und den Schaden haben die Kinder. Die Zahl der Schädigungen, die wir zugeben können, und da trifft
1 zweiten Beratung von Grundstücksspekulationen eines Ffa 13“ fc. Es handelt sich bei 5 be treffenden Veräußerungen um unverdienten Wertzuwachs, nicht um Spekulationen. Der Antrag wird abgelehnt. — st Rechte, das Zentrum und ein kleiner Teil der 188 § 55 wiederholt der Abg. Dr. Potthoff die “ zweiter Lesung ausführlich erörterten Bedenken gegen die Ermächtigung des Bundesrats, Rechtsvorgänge für pflichtig zu erklären, die einem anderen ü 1 das Grundstück wie der Eigentümer oder 1 98 tigte zu verfügen und für solche Fälle. be s. 8 rechnung des Wertzuwachses von den Vorschrif en 85 Gesetzes abzuweichen. Diese Befugnis des Bundesrats sei au b dadurch überflüssig geworden, daß in zweiter Lesung ein ües § 3a angenommen worden sei, der das, was hier angestre werde, gesetzlich festlege.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: b6
Meine Herren! Ich möchte nur erklären, daß unsere Stellung zum § 55 durch die Beschlüsse zweiter Lesung nicht geändert Körgen ist. Wir halten auch angesichts dieser Beschlüsse den § 55 für dringend nötig und bitten Sie, in Würdigung der Tatsachen, die 8b zweiter Lesung eingehend erörtert worden sind und welche 98 Dur S Ihren Beschluß als richtig anerkannt haben, auch jetzt den § 55 un⸗ verändert anzunehmen.
1 § 55 wird mit großer Mehrheit in der Fassung zweiter Lesung aufrechterhalten.
1 Foch bb der Beschlüsse zweiter Lesung “ 8 90 des Reichsstempelgesetzes die 1909 beschlossene 8 eppelung des Umsatzstempels bis zum 30. . b FSa. 8
— ortschr. Volksp.) beantragt, diese Be⸗ sheichenc. Lng. Crb cht Kiers p.h bhehra. so müßte er gegen das ganze Gesetz stimmen. g Staatssekretär des Reichsschatzamts Werm uth: 16.“ Meine Herren! Da der Antrag des Herrn Abg. Cuno auf 691 Ziffer 4 in den anderthalb Zeilen so harmlos aussteht, T ich mir erlauben, darauf aufmerksam zu maͤchen, daß hier der wichtigf e Punkt für unsere ganze Finanzgebarung der nächsten Jahre liegt.
wird den Gemeinden billigerweise Gelegenheit gegeben werden müssen, sich über die Sache zu äußern. Wir meinen, daß die Vorlage im Plenum nicht erledigt werden kann, sondern sich eine Kommissions⸗ beratung empfiehlt, und beantragen deshalb, den Entwurf der Gemeinde⸗ kommission zu überweisen. Die Abg. Schmedding (Zentr.): Ich schließe mich dem Antrage auf den, ist ganz verschwindend klein, Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission an, möchte auch nicht uns die Schuld. Glauben Sie denn, daß der deutsche aber vorschlagen, daß die Kommission zu diesem Zweck um Aerztestand so erbärmlich ist, daß er wegen der paar Groschen, 7 Mitglieder verstärk wird. Meine Freunde sind im all⸗ die er für die Impfungen bekommt, für Beibehaltung des Impf⸗ gemeinen mit dem Gesetzentwurf einverstanden, er ist die Kon⸗ zwanges eintritt? Dazu steht unser Aerztestand viel zu hoch. sequenz des Gesetzes von 1909, wodurch die Sicherheitspolizei Kenner und Gegner der Impfung zugleich zu sein, ist unmög⸗ in Gelsenkirchen, Bochum und Essen dem Staat übertragen wurde lich. Die Impfgegner wollen mit uns zusammen arbeiten? Ich Die Entwicklung der Verhältnisse im rheinisch⸗westfälichen Industrie glaube nicht, daß viel dabei herauskommt. Wenn sie uns vorwerfen, revier macht die Uebernahme der Sicherheitspolizei auf die staatlich wir verständen nichts von der Sache, so weise ich das zurück. Polizei tatsächlich erforderlich. Allerdings haben auch meine Freund Es ist absolut nichts Neues vorgebracht, es sind immer dieselben einzelne Bedenken gegen die Vorlage. Wir wünschen vor allem ein Phrasen, dieselben Vorwürfe, dieselben Unwahrheiten. Folgen Sie deutlichere Fassung des § 2 über die Zuständigkeit der einzelnen Be den Vorschlägen Ihrer Kommission und gehen Sie über alle Petitionen hörden, sowie eine Aufklärung, wie das Verordnungsrecht der Polize zur Tagesordnung über! gehandhabt, werden soll, und ob ein dringendes Bedürfnis vorliegt Es sind noch 7 Redner zum Worte gemeldet. auch im linksrheinischen Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldor tagungsantrag findet Annahme. Der Präsident teilt mit, das Gesetz anzuwen zen Mir hoffen, daß bei der Einführung de daß folgende Interpellation der Abgg. Graf Canitz staatlichen Polizei die Beamten der bisherigen Kommunalpolizei nicht be. 8 1 b d an die Luft gesetzt werden, sondern allmählich in den Staatsdienst u. Gen. (dkons.) eingegangen ist: 1 1 sbernomrhert „Welche Maßregeln gedenken die verbündeten Regierungen zu Abg. Dr. Röchling (nl.) erklärt kurz die Zustimmung seine ergreifen, um einer Ueberschwemmung des deutschen Geldmarktes Freunde zu dem Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an die ver mit fremden Wertpapieren und einem übermäßigen Abfluß deutschen stärkte Gemeindekommission. 1 8 Kapitals in das Ausland vorzubeugen?“ Abg. Bartscher (Zentr.): Wir sind mit diesem Gesetzentwu Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.) bedauert zur Geschäftsordnung, daß er einverstanden. Wir haben uns vor zwei Jahren mit der Einführung heute nicht mehr auf ein ihm heute nachmittag zugegangenes Tele⸗ der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen ein gramm aus Frankfurt a. M. eingehen kann, demzufolge die Aeußerung verstanden erklärt; damals entstand eine Lücke, weil nicht alle des Assessors v. Bitter über das In⸗Ketten⸗Legen tatsächlich in dem be. Industriegebiete hineingezogen waren, und diese Lücke soll jetzt aus haupteten Wortlaut und Sinne gefallen ist. efüllt werden. Wir stehen aber auf dem Standpunkt, daß die Schluß 6 ³ Uhr, nächste Sitzung Montag, 6. Februar,
8 ersonalunion zwischen dem Landrat und dem Polizeidirektor in Gelsen 2 Uhr. Interpellation Graf Kanitz. Zweite Lesung der Novelle kirchen und Bochum unmöglich aufrecht erhalten werden kann. Die zum Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung.
leidet aber auch sonst an den größten Unklarheiten. Das Oberlandes⸗ gericht Jena hat erkannt, der Grundsatz ne bis in idem sei hier nicht anwendbar, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entgegengesetzt entschieden, und gegen diese letztere Eatscheidung hat wieder die Polizeibehörde mit besonderen Verfügungen mobil gemacht. Es wird also in die ganze Rechtsprechung durch das Gesetz eine große Verwirrung hineingebracht. Wir wollen mit unserem Antrage Klarheit schaffen, um eine gleichmäßige Ausführung des Gesetzes herbeizuführen. Der Antrag Erzberger, zur erneuten Prüfung der die Aenderung des Impfgesetzes betreffenden Anregungen und Anträge eine Kommission zu berufen, der neben Impffreunden auch Impfgegner angehören, ist uns zu allgemein und harmlos gehalten. Auch der Antrag Faßbender gibt nicht genügend bestimmte Direktiven. Wir wünschen eine objektive Feststellung des Tatbestandes. Wir nd überzeugt, daß die Behörden durchaus bona fide verfahren, wenn
ie sich in Preußen an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts halten und den Zwang rigoros zur Durchführung bringen; aber gerade deshalb ist die von uns verlangte, auf amtlichem Wege zu schaffende Klarheit um so notwendiger. Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Wir sind hier nicht berufen, über
eine wissenschaftliche Frage zu entscheiden. Anderseits können wir nicht an einer großen Volksbewegung teilnahmlos vorübergehen. Die Punkte 1 und 2 unseres Äntrags sind bereits neulich begründet worden. Mir kommt es hesonders auf den Punkt 3 an, der eine Klärung der Frage durch eine aus Impffreunden und Impfgegnern in gleicher Stärke bestehende Kommission empfiehlt. Eine gründliche Untersuchung ist auch von wissenschaftlichen Autoritäten, so von Pro⸗ fessor Sticker, für unerläßlich bezeichnet worden. Es wird von diesen Autoritäten darauf hingewiesen, daß in der Medizin keine Dogmen herrschen dürfen, und daß auch wissenschaftliche Ueberzeugungen immer wieder durchgeprüft werden müssen. Aber ergebe die Nachprüfung, daß die Impfung notwendig sei, gut, dann müsse die Impfung bei⸗ behalten werden, stelle sich heraus, daß die Impfung schädlich sei, so müsse das Gesetz geändert oder beseitigt werden. Außerdem müsse ge⸗ prüft werden, ob die Impfung in der heutigen Form noch ihren Zweck erfülle, noch so notwendig sei, wie es vor 40 Jahren der Fall war oder der Fall zu sein schien. Es sei ferner zu prüfen, ob bei dem Stande der heutigen Hygiene die Impfung notwendig oder nicht vielmehr durch Steuern der Wohnungsnot und andere sanitäre und soziale Maßregeln usw. zu ersetzen sei. Ich begreife nicht, wie die Regierung sich gegen eine solche Prüfung fträuben kann; sie sollte schon aus eigenem Antrieb dafür sein, damit Beruhigung im Volke 8 entsteht. 17. Abg. Dr. Hahn (dkons.): Wir werden für die Punkte 1 und 3 des Antrages Faßbender stimmen. Was die Petitionen selbst betrifft, so das Zwangsimpfungsgesetz von 1874 auf das Gutachten
der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zurück⸗
würde. 1
Dem Herrn Vorredner bestätige ich, daß die Absicht besteht, die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie⸗von Bedeutung sind, der Offentlichkeit bekannt zu geben. Nur würden wir durch die vorgeschlagene gesetzliche Fassung in einer Weise gebunden sein, die unnötige Kosten herbeiführen würde, ohne einen sachlichen Nutzen zu
bringen. Auf die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Junck bestätige ich, daß die Art, wie er den § 35a einschließlich des vorliegenden Antrags auslegt, auch von unserer Seite als richtig angesehen wird. Der Antrag Trimborn wird gegen die Stimme b Antragstellers abgelehnt, § 37a gestrichen; im übrigen die §§ 35—37 mit den Amendements Graf estarp an e Niach § 49 der Beschlüsse zweiter Lesung soll der Er rag der Zuwachssteuer zu 50 Prozent dem Reiche, zu 10 Prozen den üczchflanef, zu 40 Prozent den Gemeinden überwiesen werden. 3 1 b . Göhre (Soz.) tritt nochmals für den sozialdemokratischen 111“ KSech. nur 5 den Gemeinden aber 60 % des ö 88 “ Volksp.). Nach den Beschlüssen Sg. Lesung erfolgt die Regelung zwischen Gemeinden und 1. verbänden, soweit diesen nach den Bestimmungen der gebung ein Besteuerungsrecht zusteht, sowie in Ansehung von C h. stücken, die keiner Gemeinde angehören, durch die dandesgesezgehung. Um den kleineren Gemeinden und Städten einen 8 utz gegen eventuelle Bevorzugungen der Kreise zu gewähren 8 hen einen angemessenen Anteil zu sichern, beantrage ich den Zusaße * der Maßgabe, daß den Gemeinden, die nach der keßten en szäh üing mehr als 2000 Einwohner zählen, 75 % des An 6- 89 — Steuer verbleiben, welche von den in ihrem Bereich befindli 1““ polemisiert gegen den Antrag. der Sozial⸗ demokraten, der valiß og sch sei, da diese Partei ja doch das zesetz i z volle. 1 Gesezim & F Ehnen den Vorwurf der Unlogik zurück. Die Herren nur die sozialdemokratischen Anträge anzunehmen, dann würden die Sozialdemokraten das Gesetz annehmen.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth: Meine Herren! Gegen den Antrag der Herren von der Sozia — demokratie habe ich mich schon vor einigen Tagen gewendet und würde as nicht wieder tun, wenn ich nicht Veranlassung hätte, zwei Ge⸗
Dagegen stimmt die gesamte National
untersucht. 3 ire Dezernenten der Frankfurter Polizei stützt, ed ich, d Poltheiorganen so leichtgläubig ist. Wie Vügeg, Pertragi sie verdienen, zeigt . ieht wiehen, der Essener Prozeß. fehlen unseren Antrag zur Annahme. “
enpsh nn ecanmislr Freiherr von Zedlitz und . c. 8 Vorredner hat das geltende Recht dahin interpretiert, daß er Zwe ng ausgeschlossen sei, und hat den Polizeibehörden einen u 86. der Anwendung des Zwanges gemacht. Dem bin ich verpflichte 8 8 gegenzutreten. Ich köͤnnte mich mit dem Hinweis begnügen, da 86 preußische Oberverwaltungsgericht die Frage wiederholt gex 19 in konstanter Rechtsprechung alle Einwände gegen den 6h 8 lichen Zwang für nichtig erklärt bhat. So weit geh 8 niemand, daß er behauptet, das Reichessleth we pehns⸗ aus⸗ drücklich den Zwang, sondern es wird aus der Eö““ geschichte des Gesetzes die Unzulässigkeit des Zwanges gefs gert. Diese Entstehungsgeschichte ist eingehend auch vom Oberverwa 8 8⸗ gericht geprüft. Es war in dem Entwurf der verbündeten 18 gierungen ein § 14 vorgesehen, wonach hinter den “ ü 8 die Zwangsimpfung der Minderjährigen auch eine analoge Feeftmmöng für die Erwachsenen eingefügt werden sollte, die in gewissen vů 9 der Wiederimpfung sollten unterworfen werden können. § 15 ordnete allgemein an, daß die Impfun eventuell bb- durchgeführt werden könnte. Die Kommission hat den §. dn § 14 hineinredigiert. Ob dabei ein Irrtum vorlag, will i nich entscheiden. Dagegen wandte sich ein Antrag Lasker auf S dieser Bestimmung. Zur Begründung sagte Dr. Lasker, es sei zu billigen, daß Erwachsenen gegenüber ein Zwang zur Impfung an⸗ gewendet werde, der gegen Minderjährige gerechtfertigt sei. Das ist also ein klares Anerkenntnis Laskers, daß die Zwangsimpfung bei Minderjährigen zulässig ist. Der so begründete Antrag wurde 8g. genommen. Nun hat allerdings — und darauf berufen sich Fie Impfgegner hauptsächlich — in einem späteren Stadium 88 e ratung der Abg. Dr. Löwe, ein Arzt, die entgegengesetzte Behaup 2 aufgestellt wie Lasker. Wir können doch aber unmöglich gegenüber
Ein Ver⸗
Aufgaben des Landrates in diesem bevölkerten Gebiet sind so außer⸗ ordentlich groß, daß er nicht seinen eigentlichen Geschäften durch die Polizeiverwaltung entzogen werden darf. Wir wünschen deshalb die Aufhebung dieser Union.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Statt der Einführung der staat⸗ lichen Polizei in diesen Bezirken sollte man lieber daran denken, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Gemeinden in einen gewissen Zusammenhang zu bringen, damit sie der Tyrannei der Syndikate und Kartelle in Rheinland⸗Westfalen mit Erfolg ent⸗ gegentreten können. Die Einrichtung der staatlichen Polizei in Bochum, Essen und Gelsenkirchen im Jahre 1909 wurde damit be⸗ gründet, daß es sich um ein unruhiges Industriegebiet handele, und
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. Sitzung vom 1. Februar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des
anken, die ich damals schon ausgesprochen hatte, noch etwas schärfer
erauszuheben. Der eine ist der:
öst —, die Reduktion des Umsatz nd das ergibt sich auch von selbst - die Redu 3 1e wie sie jetzt durch den § 56 b ins Auge gefaßt ist, herbei uführen,
erhalten. 1 wicklung des Etats habe ich mir erlaubt, Ihnen bei
Andere Mittel stehen uns nicht zur Verfügung. Die Ent
Nur dadurch, daß Sie die Zuwachssteuer ab⸗ ertigen und wirksam gestalten, befähigen Sie uns, den Umsatzstempel bzubauen. Ich habe das schon des näheren ausgeführt und — nach em Etat bedarf es an sich keines Beweises — will es hier aber noch inmal mit aller Deutlichkeit aussprechen: Es würde unmöglich sein —
wenn wir nicht ausreichende Erträgnisse der Zuwachssteuer
der ersten
Ich komme nochmals auf die vorher ausgetauschten Bemerkungen zurück. Ich habe wiederholt nachträglich erklärt, daß es “ Absicht liegt, das eine Drittel des Umsatzstempels im Jahre 1914 durch gleich⸗ wertige Erträgnisse der Zuwachssteuer endgültig zu ersetzen. (Zurufe links.) Nun weiß ich eigentlich nicht recht, welches Interesse die Herren von der linken Seite daran haben, diese meine Erklärung un⸗ ausgesetzt abzuschwächen, indem sie sagen: es wird ja doch nichts Ueberlegen Sie bitte, ob Sie nicht gerade dadurch, daß Sie Ihrerseits „ nicht ich — diese Absicht immer wieder in Frage stellen, dem Erfolge beitragen, den Sie vermieden zu sehen “ Ich „ stütze mich aber darauf nicht. Ich bin auch nicht der “ daß diese zweifelnden Aeußerungen der Ausfluß der Meinung der Mehr⸗
einer so klaren Entstehungsgeschichte das Wort eines 88. geordneten, das offenbar mit den Tatsachen in Widerspruch sähss, nunmehr als das Richtige anerkennen. Den Polizeibehörden na ) weisen zu wollen, daß sie ihre Befugnisse überschreiten und widrig handeln, ist ein vergebliches Unternehmen. Ich stehe 5 1 an, zu behaupten, daß die Herren 1 Nie so agitieren, 88 ü schwere Verantwortung auf sich laden. Das Wort von dem 8g ten legen soll bei einer Unterredung unter vier Augen gefa 2 88 Hier steht Wort gegen Wort, und es ist Temperaments⸗, Ges 68 und Gefühlssache, zu entscheiden, welcher Seite man glauben 18 . Halten Sie es für wahrscheinlich, daß ein höherer Polizeibeamter einen solchen Ausspruch getan hat? Ich glaube es nicht.
Abg. von Damm (wirtsch. Vgg.): Wir stimmen für die Per. führung der Gewissensklausel nach englischen Muster. Nach 68 lenz handlungen des Reichstags über das Impfgesetz glaube ich, 3
Lesung des Etats genau zu schildern, also bedarf meine Behauptung
keines weiteren Beweises.
heit dieses hohen Hauses sind, und ich beharre deshalb bei meiner Erklärung. . 8—
der Reichstag das Gesetz nicht angenommen haben würde, wenn man
8
müßte doch
zuführen.
v Schon damals war es aber erwiesen, daß durch die ⸗ 2 qpins — 2 „ Impfung syphilitische Ansteckungen vorgekommen waren.
Es wird nun
behauptet, daß die Gefahr durch Uebertragung von Lymphe von
Kälbern vermindert worden sei. Ich will das Fefdenfalls besteht in vielen
Eltern, herrscht
auch rasser Fall Hagen gemeldet —
aber das
wirksame Mittel
schlagend sind. Es
daß ihre Kinder zwangsweise geimpft werden müssen. hier ein gewisser Zwang, der zweifellos in Preußen z B. besteht, durch wiederholte Pressemitteilungen
wurde
Ich will dahingestellt sein lassen. Kreisen eine große Beunruhigung der
ein besonders kürzlich durch die „Deutsche Tageszeitung“ aus bestätigt wird. Vom Regierungskisch wurde den
Beamten bei Anwendung des Zwanges möglichste Schonung empfohlen,
ist ein durchaus platonisches Zugeständnis. zunäch⸗ darauf hingewiesen werden, daß die Impfung das einzig sei. reunde an, sondern darauf,
Zunächst
Es kommt nicht auf die Zahl der Impf⸗ ob die Gründe für die Impfung durch⸗ kommt darauf an, festzustellen, ob der Rückgang
Entwurfs eines Gesetzes über die Polizeiverwaltung in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg. und Münster, durch das der Minister des Innern ermächtigt wird, mit Zustimmung des Provinzialrats in diesen Regie⸗ rungsbezirken die Ortspolizeiverwaltung hinsichtlich der Sicherheitspolizei besonderen staatlichen Behörden oder Beamten zu übertragen. Minister des Innern von Dallwitz: “
Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, eine Lücke in der Gesetzgebung auszufüllen, welche sich seit Einrichtung der Sicherheitspolizeiverwaltung im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet besonders fühlbar gemacht hat, und welche geeignet ist, die Wirksamkeit der neuen Einrichtung, wenn nicht zu gefährden, so
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die jetzige Vorlage wird mit demselben Grunde vertreten. Wer hat denn aber das Gebiet unruhig gemacht? Doch wohl diejenigen, die sich in jeder Weise bemühen, billige Arbeitskräfte in das Gebiet heranzuziehen. Das Gesetz von 1909 wurde gemacht, weil man einen neuen Bergarbeiterstreik befürchtete, und dieselbe Befürchtung hat man auch heute. Man sieht eben, daß die organisierten Arbeiter eine Macht gegenüber den Grubenherren sind, und deshalb will man die staatliche Polizeigewalt verstärken. (Präsident von Kröcher: Herr Abg. Liebknecht, ich rufe Sie zur Sache.) Das Zentrum scheute sich 1909 nicht, gegen die dortigen Arbeiter, die zum großen Teil Anhänger des Zentrums sind, die staatliche Polizei an⸗ zurufen. Daß der Scharfmacher Schmieding damals für das Gesetz sprach, darf nicht wundernehmen, und in demselben Sinne sprach sich der Abg. von Arnim⸗Züsedom aus. Diese drei Parteien ver⸗ langten stürmisch eine weitere Ausdehnung der staatlichen Polizei f Industriegebiet in Rheinland und Westfalen,
doch wesentlich zu beeinträchtigen. Der Zweck der Einrichtung von
8 8
auf das ganze übrige 1 1 und der Minister hat sich deshalb beeilt, die heutige Vorlage