in wirtschaftlicher Weise geschehen; aber im Prinzip ist dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Rechnung getragen.
Der Herr Abg. Viereck hat nach der Zahl der Hilfsrichter gefragt, die jetzt noch notwendig seien. Bei den Amtsgerichten werden, wenn der Etat bewilligt wird, 60 Hilfsrichter entbehrlich; eine Ver⸗ minderung der Richterkräfte im ganzen ist gerade bei den Amtsgerichten natürlich nicht zu erwarten, da ja ihre Tätigkeit gegen früher zu⸗
nimmt. Bei den Landgerichten dagegen ist gegenüber dem Stande vom 1. Juni 1910 bisher schon eine Ersparnis von 37 Hilfsrichtern eingetreten. Diese Zahl wird voraussichtlich noch etwas steigen. Bei den Oberlandesgerichten hat die neue Einrichtung bisher noch keine Wirkung gezeitigt, weil noch eine große Anzahl alter Sachen aufzuarbeiten ist. Es ist aber zu erwarten, daß die neue Gesetzgebung in Zukunft auch hier ihre gute Wirkung haben wird. Hierzu darf ich bemerken, daß seit 2 Jahren bei den Oberlandesgerichten keine Ver⸗ mehrung der etatsmäßigen Stellen erfolgt ist. Wie sich das in Zu⸗ kunft gestalten wird, läßt sich heute nicht sagen; aber sicher kann man annehmen, daß die Zahl der Hilfsrichter auch bei den Oberlandes⸗
gerichten abnehmen wird.
8 Der Herr Abg. Dr. Bell hat erwähnt, daß die Berufungen von den Amtsanwälten nicht richtig gehandhabt würden, hat aber an⸗ erkannt, daß die von der Zentralstelle erlassenen Bestimmungen richtig sind. Ich würde es natürlich mißbilligen, wenn die Berufungen so gehandhabt würden, wie das nach den Angaben des Herrn Abgeordneten sich hier und da gezeigt haben soll.
Die Meinung des Herrn Abgeordneten, die Gerichte würden jetzt mit zu jungen Kräften besetzt, erscheint mir denn doch nicht zutreffend. Er hat besonders auf die Vorsitzenden in den Strafkammern hin⸗ gewiesen. Da möchte ich darauf aufmerksam machen, daß diejenigen, welche zu Direktoren ernannt werden, in der Regel schon ein Assessor⸗ dienstalter von mindestens 17 Jahren haben. Der jüngste, der in letzter Zeit angestellt worden ist, hatte ein Assessordienstalter von 14 ¼ Jahren. Sie können also annehmen, daß unter allen Umständen
das 40. Lebensjahr erheblich überschritten ist, wenn die Herren in diese Stellen gelangen. Das ist doch ein Lebensalter, in dem in allen anderen Berufen die höchsten Leistungen vollbracht werden.
Der Herr Abgeordnete hat ferner darauf hingewiesen, daß die Anstellung von Notaren, die sich nicht zugleich als Rechtsanwälte be⸗ tkätigen wollten, bedenklich sei. Ich glaube, diese Bedenken kann der Herr Abgeordnete ganz und gar zurückstellen. Bisher sind im ganzen Staate, und zwar in Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hannover, Halle, Magdeburg und Kiel zusammen nur 29 Notare angestellt, die
nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sind. Von der Rheinprovinz müssen ir natürlich absehen, da hier besondere Verhältnisse vorliegen. Unter
den 200 bis 300 Notaren in Berlin befinden sich nur 16, die nicht Rechtsanwälte sind. Wenn man nun bedenkt, daß es wünschenswert ist, daß ein Notar jeder Zeit für das Publikum errreichbar ist, so scheint mir die Zahl von 16 verhältnismäßig gering zu sein, denn das weiß ja jedermann, daß die Herren Anwälte an bestimmten Stunden des Tages zuhause eigentlich gar nicht angetroffen werden können.
Mit der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge ist das Justiz⸗ ministerium in bester Verbindung, und es geschieht alles, um ihre Bestrebungen zu fördern, soweit es in unsern Kräften steht.
Wegen der Zahl der Assessoren und Referendare hat ja der Herr Abgeordnete seine großen Bedenken geäußert. Die Ueberfüllung ist ja nicht bloß bei dem juristischen Berufe vorhanden, sondern wir er fahren auch aus anderen Berufszweigen sehr viele Klagen wegen Ueberfüllung. Sie mit einem Strich zu beseitigen, ist unmöglich, und wie die Dinge stehen, wird man darauf gefaßt sein müssen, daß alle diejenigen, die dieses Studium einmal ergriffen haben, es auch fortsetzen werden. Also eine Abnahme der Zahl, glaube ich — oder kann ich sagen: fürchte ich — wird in den nächsten Jahren nicht hervortreten. Aber das, meine ich, muß sich doch fortan jeder sagen: wer sich dem juristischen Studium widmet, wird, wenn er da nicht Erhebliches leistet, niemals eine Stellung erreichen können, die seinen Wünschen einigermaßen entspricht. Das liegt in der Natur der Sache. Denn das wird ja auch von den Herren all⸗ seitig anerkannt: der Staat kann unmöglich jeden, der einmal diese Qualifikation äußerlich sich erworben hat, auch als Beamten ver⸗ wenden. Wir würden in eine unerträgliche Lage kommen, wenn wir lediglich nach der Reihe gehen würden bei dieser großen Zahl; dann würden die tüchtigsten Leute nach langen Jahren erst auf eine An⸗ stellung rechnen können, und man könnte unter diesen Umständen nicht von ihnen erwarten, daß sie in der Justiz blieben, sie würden fort⸗ gehen und sich andere Stellen suchen; gerade die tüchtigen Leute aber müssen wir uns erhalten. (Sehr richtig!) Daß das geschieht unter billiger Berücksichtigung aller Verhältnisse, ist selbstverständlich; aber daß in Folge viele zurückstehen müssen, die sonst der Zahl ihrer Jahre nach an der Reihe gewesen wären, ist ganz unvermeidlich.
Dann hat der Abgeordnete gesagt, bei der Entlassung von Assessoren wäre nicht richtig verfahren worden; er hat darauf hin⸗ gewiesen, daß doch wohl in den Akten immer noch mehr stände, als den Assessoren bekannt sei und zu ihren Ungunsten nachher verwendet würde. Ich kann mir eigentlich nicht denken, wie das der Fall sein soll. Wenn irgend eine Anzeige, die den Assessor betrifft, bei dem Präsidenten eingeht, so kann dieser unmöglich auf die einseitige Anzeige hin gegen den Assessor irgend etwas veranlassen. Das ist ganz aus⸗ geschlossen. Man muß ihn jedenfalls erst hören; das ist der erste Grundsatz jeglichen Verfahrens; und wenn man ihn hört, so erfährt er, was darin steht. Aber daß einfach eine Anzeige gekommen wäre und, wie der Herr Abgeordnete meinte, man daraufhin den Assessor ent⸗ ließe, davon kann gar keine Rede sein, schon deshalb nicht, weil der einem Gericht zur Beschäftigung überwiesene Assessor gar nicht anders als vom angestellten Richter entlassen werden kann.
Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, in einem Bezirke des Westens seien eines Tages 30 — wie er sich ausdrückt — blaue Briefe an die Assessoren ergangen. Ich weiß nicht recht, wie man sich das vorstellen soll. Dieser Fall erinnert mich aber an eine Mit⸗ teilung in einer Zeitung des Westens — wenn ich nicht irre, in einer Dertmiunder Zeitung —. Diese Mitteilung schickte der Oberlandes⸗ gerichtspräsident mir ein mit dem Bemerken, daß nichts Wahres daran sei. Ob der Herr Abgeordnete andere Fälle meint, weiß ich nicht; er mag sie mir dann mitteilen.
Daß die Kommissorien der Assessoren nicht so geregelt würden, wie es der Billigkeit entspräche, daß nur diejenigen, die ein gutes Examen gemacht haben, dazu verwendet würden, meine Herren, das
ich habe immer betont, daß nicht nur die, die sich durch das Examen ausgezeichnet haben, sondern auch die, die sich in der Praxis nachher hervorragend und tüchtig zeigen, herangezogen werden sollen.
Nun noch einen Punkt, den der Herr Abgeordnete zuletzt erwähnt hat! Er meinte, daß ein freigesprochener gefährlicher Geisteskranker unter sicheren Schutz genommen werden müsse. Das ist ja ganz selbstverständlich. Deshalb besteht auch die Anordnung, daß in all den Fällen, wo eine Entscheidung dieser Art vom Gericht ergangen ist, dem Regierungspräsidenten Anzeige gemacht wird. Es ist dann Sache der Verwaltung, für die Unterbringung zu sorgen.
Die übrigen Ausführungen werden wohl bei den einzelnen Etats noch erledigt werden können. Deshalb glaube ich mich auf diese kurzen Bemerkungen beschränken zu können. (Bravo!)
Abg. Schiffer (nl.): Wir haben noch immer stark überlastete Gerichte. Wenn man eine erhebliche Richtervermehrung als not⸗ wendig bezeichnet hat, so ist diese Notwendigkeit sehr bedauerlich. Das Ziel sollte dadurch erreicht werden, daß wir die den Richtern auferlegte Arbeitslast vermindern und damit allmählich zu einer Verringerung ihrer Zahl gelangen. Für mich ist das Alpha und Omega jeder Staatsverwaltung, daß der ungeheuere staatliche Beamtenkörper auf ein erträgliches Peaß zurückgeführt wird. Diese Fülle von Beamten, die stets gesteigert ist, hat sowohl finanzielle wie ideelle Nachteile schwerster Art. 1P.H,Cö Verwaltungen. Einmal wird der ungesunde Drang nach der Staats⸗ krippe vermehrt, und das Ziel der Entwicklung wird mehr und mehr das, die heranwachsende Generation an die Staatskrippe zu bringen. Zweitens besteht der Nachteil, daß die Quantität die Qualität erschlägt, daß die Mittelmäßigkeit überwiegt. Es ist ein totaler Irrtum zu glauben, daß, wenn die Bevölkerung um 10 % zunimmt, nun auch die ausgezeichneten, vortrefflichen Männer um 10 % zunehmen. Wenn wir der Ueberzeugung sind, daß nicht das Assessorenervamen es macht, sondern die Persönlichkeit, das volle Menschentum, die Kenntnis des Lebens, Takt und tiefe Herzensbildung, so kann es uns nicht genügen, daß möglichst viele zum Assessor⸗ examen gelangen. Wir werden uns stets vor Augen zu halten haben, daß wir zu einer Einschränkung des Richterbedarfs gelangen müssen, schon im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsreform. Es bieten sich dafür zwei Wege dar. Einmal soll man Geschäfte, für die ein Subalternbeamter ausreicht, nicht durch Richter besorgen lassen. Der andere Ausweg liegt in der Verminderung des staat⸗ lichen Eingreifens. Auch nach dieser Richtung sind in der Gesetz⸗ gebung wie in der Justizverwaltung Anläufe, aber doch nur Anläufe genommen worden; wollen wir wirklich etwas erreichen, so muß auf viel breiterer Basis vorgegangen, so muß das System geändert werden. Die Entwürfe für die Revision des Gerichtsverfassungs⸗ und der Strafprozeßordnung stoßen auffälligerweise in der Oeffentlichkeit auf vollendete Teilnahmlosigkeit; ich schließe daraus, daß diese Reform, die zweifellos bedeutsame Verbesserungen bringt, an der Hauptsache vorbeigeht. Bezüglich eines der wichtigsten Punkte, der Beschränkung der Beweisaufnahme, besteht bei uns eine vollständige Uebereinstimmung nicht. Ich persönlich erkenne an, daß eine Veränderung des jetzigen Zustandes wünschenswert ist, aber ich habe das Bedenken, ob man im Rahmen eines im ganzen unverändert bleibenden Rechtszustandes eine solche Ver⸗ aͤnderung vornehmen kann, ohne vitale Interessen zu schädigen. Eine Entlastung der Gerichte wird dadurch auch kaum eintreten. Die Beweisaufnahme ist im wesentlichen eine Frage des Taktes und Geschicks des Vorsitzenden. Schränken wir die Beweisaufnahme ein, so wird in Zukunft eine Vermehrung der Wiederaufnahmegesuche ein⸗ treten, und der Gesamtaewinn wird daher nur sehr spärlich sein. Was die Berufungen angeht, so bin ich kein Freund derselben, weil ich glaube, daß ein vertieftes Vorverfahren bessere Rechtsgarantien gewährt; von diesem Standpunkt aus kann ich mich sehr wenig dafür erwärmen, daß nunmehr hier ein Ventil dadurch geschlossen wird, daß man eine durchaus anfechtbare neue Maßnahme einführt. Aber in unserer gerade in rechtlicher Beziehung sehr empfindlichen Zeit würde es einen bedenklichen, durch scharfe Agitation noch gesteigerten Einfluß ausüben, wenn man der Wieder⸗ einführung widerstrebte. Ich fühle mich frei von Popularitätshascherei, aber beim Recht spielt doch das Volksbewußtsein eine ganz andere Rolle, als bei anderen Fragen. Das Recht muß in seiner objektiven Gestaltung innig mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes zusammen⸗ hängen. Nicht also gebe ich einer Augenblicksströmung nach, sondern die Rücksicht auf die Volksempfindung veranlaßt mich, nicht ohne weiteres gegen die neue Maßnahme Stellung zu nehmen. Alle diese schweren, intrikaten Fragen lassen sich in vollkommener Weise nur dann lösen, wenn wir den Aufbau unserer Justiz, nament⸗ lich auch unserer Strafjustiz, einer fundamentalen Aenderung unter⸗ ziehen, bei der denn auch den Richtern diejenige größere Freiheit werden muß, deren sie hier und anderswo bedürfen. Man hat von dem Mißtrauen in unsere Rechtspflege gesprochen. Es liegt in dem Wesen derselben und ihrer Eingriffe in die Interessensphäre der Bürger, daß sie von denen, die sich benachteiligt glauben, ge scholten wird. Es wird der Vorwurf der Weltfremdheit gegen die Richter erhoben. Ich muß anerkennen, daß gerade heute eine Entfremdung zwischen Recht und Volk in höherem Maße als früher eingetreten ist; aber ist das in dem Maße der Fall, wie es uns die Presse und die sonstige Oeffentlichkeit täglich versichert, und wo liegt die Schuld für diese Erscheinung? Ein Teil der Schuld daran, daß Richter und Volk sich nicht verstehen, liegt nicht bei den Richtern, sondern beim Volke selbst. Wir leiden an einer Rechtsfremdheit des Volkes; es ist wahrhaft erstaunlich, wie selbft in gebildeten Kreisen die Kenntnis der allereinfachsten Dinge über den Behördenorganismus, über das Verfahren, über die Grundsätze des materiellen Rechts nicht vorhanden ist, und es liegt im allseitigen Interesse, daß darin Wandel geschaffen wird. Wir erleben es jeden Augenblick auch im praktischen Leben, daß unsere Bürger eine Unsicherheit im Verkehr mit den Behörden beherrscht, die lediglich daraus resultiert, daß sie diesen Aufbau selbst nicht im Umriß und Grundriß kennen und daher ein tiefes Mißtrauen hegen, sich in diesen Bau hineinzubegeben. Auf der anderen Seite ist aber nicht zu verkennen, daß an der viel⸗ beklagten Weltfremdheit auch die Richter Schuld tragen. Die Sprache, in der sich unsere Justiz bewegt, ist viel zu gelehrt, sodaß der Laie nichts damit anzufangen weiß. Es wird in der Begründung eines Urteils nicht einfach anerkannt, daß zweimal zwei nicht einfach vier ist, sondern es wird erst bewiesen, daß auch bei den alten Römern zweimal zwei gleich vier war, und daß nach dem Allgemeinen Landrecht ebenfalls zweimal zwei gleich vier ist. Wenn die schlichte Natürlichkeit unserer Rechtssprache vorhanden wäre, würde eine erheblich bessere Verbindung mit der Allgemeinheit herzustellen sein. In bezug auf die Unkenntnis der Dinge des wirtschaftlichen Lebens bei den Richtern wird sehr viel übertrieben. Fälle von verständnisloser Handhabung werden nur selten nachzuweisen sein. Der Mangel liegt mehr an dem Fehlen einer richtigen Empfindung für das Gefühlsleben derer, über die zu urteilen ist. Reisen, Besichtigungen, vorübergehende Tätigkeit in den Kommunen und in Bankinstituten usw. werden nicht er⸗ heblich bessernd wirken. Der Richter muß fühlen, wie es denjenigen zu Mute ist, die vor ihm stehen; er soll daran denken, daß er durch sein Urteil unter Umständen auch das Leben einer ganzen Familie zerstört. Daran fehlt es. Die Hinzuziehung des Laienelementes zur Rechtsprechung ist eine unbedingte Notwendigkeit. Ich glaube nicht, daß Herr Boehmer seine Aeußerung in der Kommission über eine gewisse Auslese zu dem Amte der Schöffen und Geschworenen aufrechterhalten will. Es freut mich, daß die Konservativen selbst die Zulassung der Lehrer beantragt haben. Daß sie dabei die Kinder, die die Nationalliberalen zur Welt ge⸗ bracht haben, als Stiefkinder behandeln, ist ja nur erklärlich. Ich möchte die Justizverwaltung dringend bitten, daß sie unseren Richtern nahe legt, die Initiative durch stärkere Heranziehung der
soll nicht, sein, und meines Wissens geschieht es auch nicht, sondern
Frauen zur Vormundschaft zu ergreifen. Auf dem Gebiete der
gesetzliche Regelung nach dem Beispiele von Sachsen Bayern erreicht werden. Einen Unterschied zwischen dem altpreußischen Richter und unserem jetzigen Richter zu machen, ist ungerechtfertigt. Unsere jetzigen Richter sind nur vor schwierigere Aufgaben gestellt.
Abg. Dr. Seyda (Pole) führt aus, daß nicht immer die Richter daran schuld seien, wenn sich die polnische Bevölkerung über die Gerichte zu beklagen habe, daß vielmehr die ganzen herr⸗ schenden Zustände auf die Gesetzgebung zurückzuführen seien; seine Partei habe deshalb im Reichstag den Antrag auf Aenderung des § 130 des Strafgesetzbuchs, der sich auf die Aufreizung der Bevölkerungs⸗ klassen gegeneinander bezieht, gestellt. Die Nichtanstellung von polnischen Richtern, polnischen Notaren, polnischen mittleren und unteren Beamten in der Justiz müsse bei dem Publikum die Ueber⸗ zeugung erwecken, daß das polnische Element als minderwertig gelte, und daß die Rechtspflege nicht objektiv sei. Der Redner tritt sodann für die Errichtung eines dritten Landgerichts im oberschlesischen Revier in Kattowitz ein, damit die beiden Landgerichte in Gleiwitz und Beuthen entlastet würden. 8
Darauf wird die Diskussion geschlossen.
Der Titel des Ministergehalts sowie die übrigen Aus⸗ gaben im Kapitel „Ministerium“ und das Kapitel „ZJustiz⸗ prüfungskommission“ werden bewilligt.
Im Kapitel der Oberlandesgerichte beim „Schreiblöhne des Kanzleipersonals“ erkennt
Abg. Mathis (nl.) an, daß die Justizverwaltung in diesem Ctat die Bezüge der Kanzleigehilfen wesentlich aufgebessert habe. Aller⸗ dings seien die Schreiblöhne bei Ueberarbeiten von 12 auf 8 ₰ für den Bogen herabgesetzt worden. Die Kanzleigehilfen könnten mit der jetzigen Ordnung zufrieden sein, und sie seien es auch. Allerdings wür chten sie, daß ihr alter Wunsch der etatsmäßigen Anstellung endlich erfüllt werde. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter diesem Wunsche entgegenständen, so sollte die Justizverwaltung bei der Militärverwaltung auf eine Ab⸗ änderung dieser Bestimmungen hinwirken. Würde dieser Wunsch er⸗ füllt, so würde diese ganze Frage hoffentlich für immer von der Tagesordnung verschwinden.
Abg. Drinnenberg (Zentr.) weist darauf hin, daß am 29. Januar 1909 das Abgeordnetenhaus einstimmig eine Resolution angenommen habe, worin die Staatsregierung ersucht wird, baldigst eine Neu regelung der Besoldungsverhältnisse der Justizkanzleigehilfen vor zunehmen, bei der die Wünsche der Kanzleigehilfen nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollten. Der Hauptwunsch der Kanzleigehilfen nach etatsmäßiger Anstellung sei aber nicht berücksichtigt worden. Die Erhöhung der Mindestlohnsätze sei allerdings mit Freuden zu be⸗ rüßen, im übrigen aber die Neuordnung als eine vollständige Er⸗ füllang der Resolution nicht zu betrachten. Es sei ein unbilliger Zustand, daß die Kanzleigehilfen, obgleich sie vollberechtigte Staats⸗ beamte seien, in Stück⸗ und Akkordlohn arbeiteten. Die Frage der etatsmäßigen Anstellung und auch die Titelfrage der Kanzbigchilfen müsse endlich gelöst werden.
Geheimer Oberjustizrat Geißler: Daß die Aufrückungsfrist von 35 Jahren bis zur Erreichung des Höchstgehalts für die Kanzleigehilfen viel zu lang ist, kann ich nicht zugeben. Die Zivilkanzleigehilfen treten in der Regel mit 17 Jahren in den Dienst und erreichen ihr Höchst⸗ gehalt mit 52 Jahren, die Militärkanzleigehilfen mit 53 Jahren. Die neuen Bezüge sind so ausreichend, daß die Ueberarbeit aus geschaltet werden kann. Was die Frage der etatsmäßigen Anstellung anbetrifft, so muß ich darauf hinweisen, daß die Kanzleigehilfen unkündbar auf Lebenszeit angestellt werden und dem Disziplinar⸗ gesetz unterstellt sind. Nur in bezug auf den Wohnungsgeld⸗ zuschuß sind sie etwas anders gestellt als die etatsmäßigen Kanzlisten. Wenn sie meinen: gleiche Arbeit, gleicher Lohn, so ist das ein Grundsatz, der doch nicht überall maßgebend sein kann. Der Militäranwärter hat doch vorher zwölf Jahre gedient, während der Zivilanwärter in derselben Zeit mehr verdient hat, als ein Unter offizier. Wollte man den Wunsch der Zivilkanzleigehilfen erfüllen, so würde man die Militäranwärter schädigen; davon kann keine Rede sein. Man hat nun eine Abänderung der betreffenden Be⸗ stimmungen verlangt. Eine solche Aenderung ist aber mit Rücksicht auf die Zivilversorgungsberechtigung der Militäranwärter beim Kriegs⸗ ministerium nicht zu erreichen und kann auch nicht angestrebt werden.
Kommissar des Kriegsministeriums, Major von Aschoff: Ich habe die Ausführungen des Vertreters des Justizministers durchaus zu bestätigen. Es kommt gerade für das Kriegsministerium ein sehr wichtiges Moment hinzu: die Frage der Zivilversorgung. Diese ist eine der wenigen Grundlagen, auf der sich von jeher der Unter⸗ offizierersatz unserer Armee aufgebaut hat. Aus diesem Gesichts⸗ punkt heraus sind, solange eine Zivilversorgun besteht, die Kanzleigehilfenstellen den Militäranwärtern vorbehalten geblieben. Wenn der Bildungsrad unserer Unteroffiziere sich auch in so erheb⸗ lichem Maße gehoben hat, daß sie den mittleren Beamtenstellen zuzustreben in der Lage sind, so sollte man ihnen doch ihr gutes, altes Recht auf diese Stellen nicht beschneiden. Sonst würde die gutfundierte preußische Zivilversorgung verschlechtert und daraus die Möglichkeit hervorgehen, daß sich der Unteroffizierersatz verschlechtert: das bedeutet ja eine Schädigung der Interessen der Armee. Aus diesem Grunde würde der Kriegsminister nicht in der Lage sein, einer Abänderung des bisherigen Zustandes zuzustimmen.
Abg. Dr. Schepp (fortschr. Volksp.): Die Aufbesserung, welche die
Justizkanzleigehilfen im diesjährigen Etat erfahren haben, wird voll kommen anerkannt. Betrachtet man aber die Herabminderung der Sätze für die Ueberarbeit, so kommt man zu der Erkenntnis, daß auf der einen Seite gegeben, auf der anderen Seite Verschiedenes genommen wird. Das Streben der Karnzleigehilfen ist aber seit längerer Zeit auf etatsmäßige Anstellung gerichtet. Es besteht ferner die Befürchtung, daß man vorhat, ihr Arbeitspensum von 36 auf 40 Seiten heraufzusetzen. Ihre Tätigkeit ist heutzutage keine so rein mechanische mehr. Sie ist gerade so wertvoll, wie die der Militär⸗ anwärter. Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ hebt Abg. Witzmann (nl.) den hohen Wert der Stenographie gerade für die Justizverwaltung hervor. Eine genaue Protokollierung könne nur ein Stenographiekundiger vornehmen. Es bleibe zu erwägen, ob man nicht bei der Annahme der Referendare die Kenntnis der Steno graphie zum mindesten als erwünscht bezeichnen solle. Ferner müßten ei jedem Gericht Telephone vorhanden sein.
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.) führt aus, daß die Klagen wegen Bevorzugung der Prädikatsassessoren nicht nachgelassen hätten. Die dem Minister nachgeordneten Behörden schienen auf dessen In tentionen nicht einzugehen. Der Redner geht sodann auf die Stellung der Verteidiger ein und hebt hervor, daß ein Zusammengehen von Richtern und Verteidigern von höchstem Wert für die Wahrheits⸗ ermittlung sei. Die gegen die Verteidiger im Moabiter Prozeß er⸗ hobenen Vorwürfe gingen zu weit.
Justizminister Dr. Beseler:
Anknüpfend an die Bemerkungen des Herrn Abg. Witzmann, will ich hervorheben, daß ich es selbstverständlich für richtig halte, daß die Landgerichte Telephon haben. Wenn ich davon sprach, das Bedürfnis solle geprüft werden, so bezog sich das auf die kleineren Amtsgerichte. Herrn Abg. Cassel möchte ich — ich hoffe, zu seiner Beruhigung — mitteilen, daß nach einer im vorigen Jahre getroffenen Feststellung die Assessoren, die das Examensprädikat erlangt haben, von den Kom missorien als Hilfsrichter usw. etwa nur 11 % innehatten, 89 % der Kommissorien aber nicht an Prädikatsassessoren vergeben waren. (Abg⸗ Cassel: Sehr gut!) Von den im letzten Jahre Angestellten sind etwa % nicht Prädikatsassessoren. Also die Befürchtung des Herrn Abgeordneten, daß man zu weit in der Berücksichtigung der mit dem Examensprädikat Ausgezeichneten gehe, möchte ich doch nicht teilen.
8
Titel
Berufsvormundschaft kann eine endgültige Hilfe nur durch eine
(Schluß in der Zweiten Betlage.) 8
“
Abg. Dr. Friedberg (nl.): In der Sitzung vom 20. Januar hat Abg. Frh erklärd, nach dem konservativen Protest gegen die Wahl in Oletzko, Lyck, Johannisburg habe der Amtsrichter Heinze in Johannisburg am Wahltage verschiedene Wahllokale beaufsichtigt und dabei erklärt, er sei S höffenrichter und werde sich diejenigen
ꝛerken, die für den konservativen Kandidaten stimmen würden. der betreffende Amtsrichter hat sich durch diese Behauptung schwer erletzt gefühlt und hat mich gebeten, in seinem Namen die Er⸗ ärung abzugeben, daß diese Behauptung total unrichtig ist. (Der Redner verliest ein an ihn gerichtetes Schreiben des Amts⸗ 10 8,8 8 1 8 1 Gottschalk⸗Solingen (nl.) bemängelt, daß beim Offen⸗ barungseidverfahren der Gläubiger nicht regelmäßig zugezogen wird, der Schuldner es vielmehr gewissermaßen in der Hand hat, hinter dem Rücken des Gläubigers den Eid zu leisten. Die Kaufmannschaft wünsche dringend, daß in jedem Falle, auch wenn sich der Schuldner wegen Verweigerung der Eidesleistung in Haft befindet und zur Ableistung des Eides vorgeführt zu werden verlangt, eine 1 Benachrichtigung des Gläubigers erfolgt. Der Offenbarungseid sei
ja kein Recht des Schuldners, sondern eine ultima ratio des
Berlin, Montag,
den 6. Februg
Redner öch Vorschläge zur Vereinfachung Der Redner macht dann noch Vorschläge zur Vereinfach (e 5 bezüglich der Registerführung Bewältigung der sogenannten
Gläubigers. acht da des Verfahrens bei den Zivilgerichten und äußert Wünsche hinsichtlich der
Fer cchs n (Zentr.) bittet den Minister, darauf hinzuwirken,
; s n Zei Zeit ü⸗ ie Abfassung von daß die Gemeindevorsteher von Zeit zu Zeit über die 85 belehrt werden, und wünscht die weitere gesetzliche Regelung der Berufsvormundschaft. Auf die Konfession des Kindes müsse dabei eine gebührende Rücksicht “ werden.
8
Justizminister Dr. Beseler: 8
Meine Herren! Die Mängel der Nottestamente sind der Justiz⸗ verwaltung bekannt. Es ist ja auch eine eingehende Verfügung seinerzeit erlassen worden, um die Gemeindevorsteher über die formalen Vorbedingungen besonders zu unterrichten. Es ist nicht zu verkennen⸗ daß trotzdem noch viele Fehler vorgekommen sind.
Nun gehören aber die Gemeindevorsteher nicht zu den Beamten, die unter der Aufsicht des Justizressorts stehen; sie stehen auch nicht ähnlich wie die Waisenräte, die ja eine gewisse ständige Verbindung mit dem Justizressort haben. Also direkte Anordnungen zu treffen,
“
natsanzeiger.
bin ich nicht in der Lage. Ich würde es aber mit Freude be⸗ sich die Richter freiwillig die Aufgabe stellen, den Gemeindevorstehern, wo es nottut, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Was die Berufsvormundschaft anlangt, G Herr Vorredner bereits hervorgehoben hat, eine recht erfreu⸗ liche Entwicklung dieser Einrichtung zu bemerken. Auch die Justizverwaltung hat diese stets zu fördern gesucht. Es ist jetzt abzuwarten, wie sich die Berufsvormundschaften namentlich für die älteren Mündel bewaͤhren werden. Für die jüngeren scheinen sie ja sehr gut zu sein; aber ob das, wenn die Mündel in vorgeschritteneren Jahren stehen werden, auch der Fall sein wird, darüber haben wir noch keine Erfahrung; das müssen wir noch abwarten. Vielleicht wird dann die Frage entstehen, ob die Gesetzgebung weitere Maß⸗ nahmen vorschlagen muß; jetzt ist noch nicht die Zeit dazu.
Nach 4 ½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Justizetats auf Montag, 11 Uhr. (Außerdem kleinere Vor⸗
lagen.)
so ist, wie der
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregellnlnl.
Dbb“ tand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn “ am 1. Februar 1911.
(Kroatien⸗Slavonien am 25. Januar 1911.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Matl- Rotlauf p 98 der Ro (Schw glauen seuche) Schweine
Zahl der verseuchten
über den
Königreiche und Länder
‿ — 2
Komitate 882 Stuhlbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
Nr. des Sperrgebiets
Gemeinden
800%ꝑGemeinden
S’ — Gemeinden
0 Gemeinden
— —₰½
5 —
a. Oesterreich.
1 Niederösterrech... 3
8 25 8 8 4 16 49 96 69 391 4 8 XX“ 12 - 1“ 8 27 . 6 47 ö“ [s— [289 3447 4 19 “” —[220 1458
u. (— — [499 6107
0 [20Nbe
(0 8b0— ndh — =
—₰
d0
—
„ 1“”“
02 b
5 —₰
EIEEIIVITI
8d0—-
76 482 14 80 154 [1063 47 237 20 56 135 1848 43 314 333 2629 79 795 51 325 5 99 4 34 8 26 45 332 26 693 43 351 18 141
Buköwina .. . . .... 2 27104 1703 Halmatien 1 1 17 549
b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau L“
K. Unterweißenburg (Alsé⸗
St. Arad, Borosjens, Elek, Kisjens, Pécska, Vilägos, eI“
St. Borossebes, Nagyhal⸗ muͤgy, Radna, Ternova.
K. Arva, Liptau (Liptô), Iur168*
St. Bäcsalmas, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, Fente⸗ M. Ban Maria 8
—
02œrCrcohdedeh 8doe—SSUnSn’Ser
IIIIIEes-elllellllIlSele
heresiopel (Szabadka), ombs.6 St. Apatin, Hödsäg, Kula, 8* e 1e gss eusa⸗ ] 2 2 blya, h. Jpizec
FIs15
K. Baranya, M. Fünfkirchen K. Bars, Hont, M. Schemni (Selmecz⸗ és Bélabänya K. Bereg, Ugoesa K. Bistritz (Beszterecze⸗ .111“ St. Berettvéujfalu, De⸗ recske, Ermihälyfalva, Margitta, Skelyhid, Ssrrét.. ... St. Cséffa, Elesd, Központ, Mezökeresztes, Szalard, M. Großwardein (Nagy⸗ vHaAZJ“ St. Bel, Belényes, Ma⸗ gyareséke, Ngae 8. Bre “ 168 * orso „ 9 91I1“ ö (Brassôé), aromszsk .. K. Csanaëd, Csongréd, M. Hödmezövasärhely, Sze⸗ gedin (Szeged) Ko. Crans S a yör), Komorn (Komärom), M. Györ, “ K. Stuhlweißenburg(Fejér), M. Stuhlweißenburg (Szekes⸗Fejérvär) K. Fogaras, Hermannstadt (Szeben). K. Gömör 6és Kishont, Sohl (Z6lyvom) 236 977 K. Hajdu, M. Debrechzin 8 (Debreczeii) — 67 C1665 1573 K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok 135 K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Küküllb) 509 K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär) 403 St. Béga, Bogsän, Faecset, be Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos. 118/1255 St. Bozovics, Jaͤm, Mol⸗ doda, Oravicza, Orsova, Resicza, Teregova.. 88 1616 K. e u1u 109 579 K. Maros⸗orda, ar⸗ 8 hely, M. Marosvaͤsärhely 123 1217 K. Wieselburg (heosogg Oedenburg (Sopron), NM 8 Sopron — — [183 503 K. Neograd (Nögräd)... 147 617 K. Neutra (Nyitra) — — 255 599 St. Bia, Gödollö, Pomäz, Waitzen (Väcz), Städte St. André (Szent Endre), Vaͤcz, Ujpest, M. Budapest St. Alsödabas, Monor, Nagykäta, Rääczkeve, Stadte Nagykörös, Cze⸗ gléd, M. Kecskemöt.. St. Abony, Duunaveese, Kalocsa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ mitlös, Städte Kiskun⸗ halas, Kiskunfélegyhäza K. Preßburg (Pozsony), E1““ St. Igal, Lengyeltöt, Marczal, Tab St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvaͤr, Nagyatad, Sziget⸗ Kaposvär.. K. Szaboltes K. Szatmör, M. Szatmäͤr⸗ Nometii K. Zips (Szepe„) . K. Szilägg K. Szolnok⸗Doboka... St. Buztäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvar St. Csakovg, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom),
0 „ 227
383 12
380 18 1227
CꝗE bd
— 02d0
dd 8
Kubin, Werschetz (Ver⸗
ecz), Stadt Fehortem⸗ he. M. Versecz — — 12 165 K. Tolnu —— 64 437 K. Thorenburg (Torda⸗ Aranyvo„) 79 453 St. Csene, Grosßkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklös, Pärdäny, Per⸗ ö e, — anizsa, zfe om⸗ bolyva), Shadt Nom. “ St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Modos, Groß⸗ becskerek (Nagybeeskerek), Pesae Stadt Nagy⸗ ecskerek, M. Panesova K. Trentschin (Trencsén). K. Ung, St. Homonna, Mezölaborcz, Szinna, St. Bodrogköz, Gälszocs, Nagymihäͤly, Saͤrospatak, Satoraljaujhelyv, Sze⸗ renes, Tokaj, Varannõô, Stadt Sätoraljaujhely. St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Néme⸗ tujvär, Säaͤrvar, Stein⸗ amanger (Szombathely), Köszeg, Szom⸗ St. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ haͤrd, Eisenburg (Vasvär)
K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Pacsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Stadt alaegerazzeg.. 81
t. Alsölendva, Csäͤktor⸗ nya, Nagpkanizs a, Letenye, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa) . 1] 1] 30
Kroatien⸗Slavonien
K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ D6““
K. Lika⸗Krbarva.
83 “ .“
AooIo6
K. “ (Szerém), M.
Semlin (Zimony)
4 ekhen, M. Esseg
.belh (Zägräb), M.
I k
Schweineseuche) 147 (1036), Rotlauf der Schweine 28 (36 b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
(Schweineseuche) 395 (1176), Rotlauf der Schweine 71 (117).
Außerdem Pockenseuche der S 12, Auberg⸗ 28, 30, 31, 32, 33, in 69 Gemeinden und 212 Gehöften.
Kroatien⸗Slavonien:
(Schweineseuche) 76 (664), Rotlauf der Schweine 8 (12).
der Schafe ist in Oesterreich Beschälseuche des Rindviehs sind in Oesterreie -1 nicht aufgetreten 8 88
Rotz 29 z) Maul⸗ und Klauenseuche 5312 (25 977), Schweinepest
Rot 10 (10), Maul⸗ und Klauenseuche 2965 (28 561), Schweinepest
in den Sperrgebieten Nr. 2, afe, 47, 48, 49, 53, zusammen
Rotz 6 (6), Maul⸗ und Klauenseuche 159 Co1ch Schweinepest
der