neu ist für die Rhein⸗ Vertretung der juristischen Personen; es sollen die juristischen Personen, die Aktiengesellschaften, Berg⸗ gewerkschaften, eingetragene Genossenschaften üusw., welche mehr als der höchstbestenerte Gemeindeangehörige an direkten Staats⸗ steuern und Gemeindesteuern zahlen, zu den Meistbegüterten gehören. Ein Bedürfnis für die Vertretung der juristischen Personen ist an⸗ zuerkennen, wir werden die Regelung aber in der Kommission näher prüfen. Anzuerkennen ist ferner, wie die Vorlage über die Beschluß⸗ fähigkeit der Gemeinderäte Bestimmungen trifft. Wir werden in der Kommission an der Vorlage mitarbeiten, um etwas zustande zu bringen, was unserer Provinz zum Segen gereicht.
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Ueber die Frage der Erwählung oder Ernennung der Bürgermeister wird nachher mein Freund Ecker⸗Winsen sprechen. Meine Freunde haben bedauert, daß diese Vorlage erst nach Ostern zur Beratung kommt; es ist fraglich, ob wir sie jetzt noch in gedeihlicher Weise beraten können. Meine Freunde haben es nicht an Ermahnungen fehlen lassen, die erste Lesung noch vor den Osterferien stattfinden zu lassen. Wir bedauern die Verzögerung um so mehr, als diese Vorlage schon in der Thronrede von 1910 angekündigt und in der Session von 1910 dem Herrenhause vorgelegt worden ist. Ich bin einverstanden mit der Kürze der Behandlung der Vorlage im Herrenhause, aber ich kann nicht verstehen, warum die Vorlage nicht schon in der vorigen Session vom Herrenhause beraten worden ist. Wir müssen die Aenderungen, die das Herrenhaus an der Vorlage vorgenommen hat, eingehend prüfen. Meine Freunde haben seit langer 2 ¹ 8; . NM g 2 41 8 5„2 — 2 1 Zeit nach dieser Novelle gerufen. Das erste Problem, das zu lösen war, war die Beseitigung des Ueberwiegens des Hausbesitzes in den Gemeinderäten: die Regierung schlägt einen richtigen Weg ein, wenn sie von den Meistbegüterten mindestens eine Grundsteuer von 75 ℳ verlangt. Das Herrenhaus hat den meistbegüterten Forensen eine Ver⸗ tretungsbefugnis gegeben; wir werden erwägen müssen, ob nicht auch denen, die in der Gemeinde wohnen, eine Vertretungsbefugnis zu geben ist. Die Vertretungsbefugnis widerspricht cigentlich der Voraussetzung für das Privileg der Meistbegüterten, das auf der Annahme beruht, daß erade die seßhaften Grundbesitzer am besten die Interessen der Gemeinde fördern könnten. Das Herrenhaus hat aber die Ver⸗ tretungsbefugnis nicht nur den bisherigen Meistbegüterten gegeben, sondern auch denen, die das Recht der Meistbegüterten neu bekommen, und da werden wir doch ein Fragezeichen machen müssen. Die industriellen Gesellschaften erhalten endlich durch diese Novelle das Recht, an den Gemeindeangelegenheiten teilzunehmen, für die sie ja eine große Steuerlast zu tragen haben. Die Regierung ist äenen selbst zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Industrie den Meist⸗ begüterten zugerechnet werden muß. Der Sprung, der hier gemacht wird, ist allerdings neu, aber der Weg zur Lösung dieser Frage ist schwerig, und es ist richtig, daß die Regierung in dieser Weise zu⸗ gegriffken hat. Ueber die Regierungsvorlage ist das Herrenhaus hinausgegangen, indem es bestimmt hat, daß die juristischen Personen Vertreter bestellen müssen, welche die für Meistbegüterte vorgeschriebenen persönlichen Eigenschaften besitzen, und die Bestimmung der Re⸗ gierungsvorlage gestrichen hat, daß die Berechtigten ihre Vertreter aus den verfassungsmäßigen Organen, Repräsentanten, Generalbevoll⸗ mächtigten und Stäaatsbeamten zu bestimmen haben. Diese Frage wird in der Kommission eingehend geprüft werden müssen.
Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Es handelt sich hier um Aenderung eines Gemeindeverfassungsgesetzes. Wir sind der Meinung, daß eine Aenderung nur so weit eintreten darf, als sich die Zustände als unhaltbar erwiesen haben. Wir freuen uns, daß der Regierungs⸗ entwurf diese Grenze innegehalten hat, und sind nicht geneigt, den vielfachen Anregungen einer weiteren Reform der Landgemeinde⸗ ordnung nachzugeben. Unbedingt müssen wir daran festhalten, daß der Gemeindevorsteher ernannt wird. Wir sind aber gern bereit, daran mitzuarbeiten, daß durch Spezialgesetze dieses Amt mehr im Sinne der Selbstverwaltung ausgestaltet wird. Auch auf die Auswahl der Persönlichkeiten muß viel mehr Wert gelegt werden. Dann wird eine große Reihe von Klagen auch von seiten des Zentrums verstummen. Das Verlangen nach einer Erleichterung der Zusammenlegung von Gemeinden hat eine gewisse Berechtigung. Den daran beteiligten Gemeinden muß aber zunächst die Entscheidung überlassen werden. Nur wenn sich wirkliche Mißstände herausgebildet haben, muß, nötigenfalls auch recht kraftvoll, eingegriffen werden. Die grundlegenden Aenderungen des Gesetzentwurfs können wir vollständig gutheißen. Es wird aber vielleicht auch in der Kommission zu erwägen sein, ob man nicht denjenigen industriellen Unternehmungen, die nicht zu den Meistbegüterten rechnen, aber doch zu der Gemeinde gehören, ein gewisses Stimmrecht verleiht. Es wäre ja möglich, die Vorlage an die Gemeindekommission zu überweisen; aber diese Kommission ist schon so überlastet, und wir werden so wie so bis in den Sommer hinein sitzen müssen. Ich beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.): Die Industrie muß einen größeren Einfluß erreichen; in dieser Hinsicht stimmen wir dem Gesetzentwurf ganz zu. Man könnte höchstens die Frage aufwerfen, ob der vorgesehene Einfluß der Industrie nicht zu gering ist im Verhäktnis zu den Lasten, die die Industrie trägt. Auch wir haben noch eine ganze Reihe von Bedenken gegen die Vorlage, wenn wir auch die Verbesserungen gern anerkennen, so z. B., daß das Privilegium der Meistbegüterten in gewissem Maße eingeschränkt ist. Wir hätten ja noch eine weitere Ausdehnung der Selbstverwaltung gewünscht. Fordern müssen wir aber unbedingt, daß die Regierungs vorlage in bezug auf die Oeffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinde⸗ rats wieder hergestellt wird. Nur bei einer öffentlichen Verhandlung können die Beratungen des Gemeinderats das ihnen gebührende Inter⸗ esse erhalten.
Aba. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Die Vorlage ist weiter nichts als Flickwerk, die Regierung scheut sich, ganze Arbeit zu machen. Vor allem müssen wir gegen das Institut der Meistbegüterten protestieren, dessen Beseitigung wir unbedingt fordern müssen. Aber man fürchtet ja nur das Eindringen der Sozialdemokraten in die Gemeinderäte. Darum hat das Herrenhaus auch die in der Regierungs⸗ vorlage vorgesehene beschränkte Oeffentlichkeit wieder beseitigt, weil man die Kritik der Sozialdemokratie fürchtet. Wir verlangen das volle gleiche Wahlrecht, auch für die Frauen. Die Vorlage bringt aber weiter nichts als die Karikatur eines Wahlrechts.
Abg. Stupp (Zentr.): Wir müssen eine viel weiter gehende Reform fordern, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Rheinprovinz haben sich vollkommen verschoben. Die Güter befinden sich in den Händen der Industrie, die früheren Besitzer sind meistens Pächter geworden, tragen hauptsächlich die kommunalen Lasten, die Rechte sind ihnen aber genommen. Indem den juristischen Personen das Stimm⸗ recht verliehen wird, erhalten Kapitalisten einen Einfluß, die mit der Entwicklung der Landgemeinde hberzlich wenig zu tun haben. Es dürfte nur Orteeingesessenen das Wahlrecht gewährt werden. Bezüglich der Oeffentlichkeit muß die Regierungvorlage wieder her⸗ gestellt werden: es ist eine Beleidigung für den gesunden patriotischen und vaterländischen Sinn des rheinischen Bauern, wenn man befürchtet, daß dadurch die Parteipolitik gefördert würde. Ich möchte mich besonders an die Linke wenden und sie bitten, daran mitzuarbeiten, daß die Landgemeindeordnung in wirklich freiheitlichem Sinne aus⸗ gestaltet wird. B
Abg. Ecker⸗Winsen (nl.): Der Abg. Linz wünscht die Wahl der Bürgermeister und die Verlegung des Schwerpunkts des kommunal⸗ politischen Lebens in die Landgemeinden. In der Rheinprovinz hat aber eine Ortsgemeinde im Sinne des allgemeinen Landrechts nie bestanden. Die rheinischen Nachbarschaften waren kurz vor der fran⸗ zösischen Okkupation kaum über die Stellung der alten Markgenossen⸗ schaften hinausgegangen, und mit der französischen Fremdherrschaft wurden sie völlig beseitigt, indem sie zu Mairien zusammengefaßt wurden. Erst 1845 machte man sie zu Korporationen und überwies ihnen kommunale Aufgaben. Die Stellung der Gemeinden zu stärken, ist praktisch undurchführbar, da die rheinischen Landgemeinden meistens zu klein sind, um große Aufgaben zu übernehmen. Daher haben
8 können wir einverstanden sein. Vollkommen provinz die Regelung der
’““
immer mehr die Bürgermeistereien die kommunalen nommen. Denselben Gedanken verfolgt das Zwecksverbandsgesetz⸗ wenn es kommunale Aufgaben durch große Verbände erfüllen will. Würde man den Bürgermeistereien die kommunalen Aufgaben wieder nehmen, so würde man doch wieder Zweckverbände bilden, um auf Umwegen zu erreichen, was die Landbürgermeistereien schon seit Jahr⸗ zehnten geleistet haben. Die Wahl der Bürgermeister an Stelle ihrer Ernennung würde auch der historischen Entwicklung widersprechen. Schon vor der französischen Fremdherrschaft wurden die Amtmänner, die etwa den heutigen Bürgermeistern entsprechen, vom Staate ernannt. Gewiß ist es wünschens⸗ wert, daß die Ernennung tunlichst im Einklang mit den Selbst⸗ verwaltungskörpern vor sich geht, aber dem muß ich widersprechen, daß die Erfahrungen mit den Landbürgermeistern in der Rheinprovinz ungünstig gewesen seien. Die großen Fortschritte, die die Provinz ge⸗ macht hat, sind nicht zum wenigsten auf diese Beamten zuruͤckzuführen. Der Abg. Janssen vom Zentrum hat bei der Beratung der Kreisordnung ausdrücklich die Verdienste der Landbürgermeister anerkannt und an deren Ernennung festgehalten. Noch viele andere Momente sprechen gegen die Wahl. Zunächst ist es bei der fluktuierenden Bevölkerung, bei der Zersplitterung des Grundbesitzes, bei der Häufung von aus⸗ ländischen Elementen, namentlich Polen, durchaus nötig, daß der Staat die Zügel in der Hand behält. Ferner würden bei der Wahl die Landbürgermeister von den Hausbesitzern, Spekulanten usw. ab⸗ hängig werden. Ferner kann eine Ueberspannung des Gedankens der Selbstverwaltung nicht im Interesse des Staats liegen; der Staat muß die Kontrolle üben, die für die staatlichen Interessen erforderlich ist. Die gewählten Bürgermeister würden auch in die politischen Kämpfe hineingezegen werden: dieses Amt muß aber über den Parteien stehen, um nach sachlichen Gesichtspunkten erfüllt zu werden. Eine organische Aenderung der rheinischen Landgemeindeordnung, wie sie das Zentrum wünscht, könnte das ganze Gesetz zum Scheitern bringen, wir wollen nur die Materien neu regeln, deren Aenderung unbedingt erforderlich ist. Meine Parteifreunde haben keinen Anteil an dem Schlachtruf: Centrum esse delendum, wir wünschen vielmehr, daß die Kommission ein Werk zustande bringt, das unserer chönen Rheinprovinz zum Segen gereicht.
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): In weiten Kreisen der Rhein⸗ provinz besteht die Meinung, daß man den Verhältnissen der Rhein⸗ provinz auch von seiten der Regierung mit einem gewissen Miß⸗ trauen gegenübersteht, und angesichts dieser Landgemeindeordnung im Vergleich mit denjenigen der anderen Provinzen findet der alte Satz „Suum cuique“ an der Rheinprovinz eine Grenze. Wir wünschen eine Reform der Landgemeindeordnung im Sinne einer Erweiterung der Selbstverwaltung, denn die Selbstverwaltung in der Rhein⸗ provinz steht bisher nur auf dem Papier. Diese Vorlage hat aber die weitesten Kreise, nur mit Ausnahme der Gloßatundbet. sehr enttäuscht. Auch der Provinziallandtag hat bei seinen Vorschlägen nicht die Verhältnisse der Provinz und die Stimmung in der Bevpölkerung herücksichtigt, und die Kritik dieser Vorlage aus allen Kreisen schließt mit dem Ergebnis, daß diese Vorlage keine Verbesserung, sondern eine wesentliche Vers lechterung unserer Gemeindeordnung ist; nur in einigen unwesentlichen Punkten tritt eine Aenderung ein. Gegen die von uns gewünschte Wahl der Land⸗ bürgermeister führt man an, daß sich die Verhältnisse der Rhein⸗ provinz von allen übrigen Provinzen unterschieden und daß die Wahl der Bürgermeister doch nicht eine Gewähr für die unparteiische Handhabung des Amts bieten würde. Wir rerwahren uns dagegen, daß man irgend welche Gründe konstruiert, die für unsere Provinz ganz besonders gelten sollen. Was für andere Provinzen recht ist, muß für die Rheinprovinz billig sein. Wir müssen diese Land⸗ gemeindeordnung als ein Danaergeschenk zurückweisen. Die Argu⸗ mentation, daß die Doppelstellung des Bürgermeisters die Wahl nicht zulasse, ist mindestens bedenklich; die staatliche Stellung des rheinischen Landbürgermeisters wird erheblich übertrieben. Dieselbe Doppelstellung haben auch die städtischen Bürgermeister. Die staatliche Aufgabe des rheinischen Bürgermeisters steht nicht im Vordergrund, sondern seine Hauptaufgabe ist die kommunale. Wäre der Bürgermeister hauptsächlich Staatsbeamter, dann müßte ihn auch der Staat besolden. Die Gemeinden haben ihrem Bürgermeister gegenüber nur noch das eine Recht, ihn zu besolden. Wenn man der Rheinprovinz die Selbstverwaltung ge⸗ währen will wie den übrigen Provinzen, so muß man auch den Ge⸗ meinden das Recht geben, den Bürgermeister zu wählen. Man will nun eine Erweiterung der Selbstverwaltung darin finden, daß man den Gemeindevorstehern Konzessionen macht; der Gemeindevorsteher wird durch die Gemeinde gewählt. Was ist aber der Gemeinde⸗ vorsteher? Nur ein Organ des Bürgermeisters, einen selbständigen Willen hat er nicht. Die Wahl der Gemeindevorsteher ist nur eine Scheinkonzession. Wir müssen nach wie vor darauf bestehen, daß die Gemeinden die Wahl des Bürgermeisters bekommen; und wir er⸗ warten namentlich von den Nationalliberalen, daß sie uns darin unter⸗ stützen und ihren Wunsch nach Selbstverwaltung zur Wahrheit machen. Die Auswüchse, die sich bei der Privilegierung der Meistbegüterten gezeigt haben, müssen beseitigt werden. Wir sind auch bereit, in der Kommission an der Beseitigung dieser Auswüchse mitzuarbeiten; wenn man aber das Privilegium der Meistbegüterten mit dem Privilegium der Industrie verbindet, wie es die Vorlage tut, so heißt das den Teufel durch Beelzebub austreiben. Es trifft dann das Sprichwort zu: Incidit in Sevllam. qui vult vitare Charybdim. Von einer Benachteiligung der Industrie kann doch wirklich keine Rede sein; die Industrie ist bisher voll zu ihrem Rechte gekommen. Schon jetzt haben die industriellen Werke durch ihre Direktoren und höheren Beamten einen ungeheuren Einfluß. Durch die Verleihung des Ver⸗ tretungsrechtes an die juristischen Personen wird eine starke pluto⸗ kratische Verschiebung in das Gemeindewahlrecht hineingebracht, so⸗ daß die Industrie viel mehr Einfluß gewinnt, als ihr zukommt, und die Landwirtschaft, der Mittelstand, der Handwerkerstand und der Bürgerstand vollkommen ausgeschaltet werden. Hier heißt es jetzt Farbe bekennen, wer wirklich für den Mittelstand eintreten will nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Der Vorlage in der jetzigen Fassung können wir auf keinen Fall zustimmen. Wir wollen aber hoffen, daß aus der Deformierung in der Kommission eine wirkliche Reformierung der rheinischen Gemeindeordnung gemacht wird.
Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß 4 ½ Uhr. (Ausführungsgesetz zum dem Hause.) 3
Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. Reichsviehseuchengesetz; Anträge aus
Nr. 16 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. April, hat folgenden Inhalt: Ministerialerklärung vom 24. Februar 1911, betr. die Herstellung einer Zweigbahn von der Nebenbahnlinie Blankenburg—Tanne der Halberstadt Blankenburger Eisenbahn na
dem sogenannten Kalten Tale. — Nachrichten. v16“
— 8
Band 68 Heft 9 der „Annalen für Gewerbe und Bau⸗ wesen“, begründet von F. C. Glaser (Verlag von F. C. Glaser, Berlin SW.), hat u. a. folgenden Inhalt: Verein Deutscher Maschineningenieure. Versammlung am 17. Januar 1911. Vortrag des Professors Obergethmann über: „Die Lokomotiven auf der Welt⸗ ausstellung in Brüssel“. — Zuschriften an die Redaktion, betr. „Die industrielle Ausstellungskommission gegen die geplante ständige Aus⸗ stellung in Dresden’. — Ein neuer Kurbelkontrollapparat für Lokomotiven. . 8 “
Aufgaben über⸗
ZJZagd. 8 Zusammenstellung des im Bezirk des Königlich preußischen Hofjagdamts in der Jagdzeit 1910/1911 erlegten Wildes und Raub⸗ zeuges.
A. Auf Hofjagden wurden erlegt: Im Jahre 1910 am 5. November in Oranienburg (Mark) in einem in dohe Tücher ein⸗ gestelltes Hauptjagen auf Rot⸗ und Damwild 3 Hirsche, 6 Spießer und Wild (Rotwild), 153 Schaufler, 174 Spießer und Wild (Dam⸗ wild)) Summa 336 Stück; am 9. und 10. Dezember im Saupark bei Springe, Hannover, in 2 in Horden abgestellte Suchen auf Sauen mit der Findermeute und ein Jagen im abgestellten Distrikt auf Sauen und Damwild 30 Schaufler, 88 Spießer und Wild (Damwild), 373 grobe, 190 geringe Sauen (Schwarzwild), 1 Reh, Summa 682 Stück.
B. Auf Hofjagdamtsjagden wurden erlegt im Jahre 1910: Am 12. November in der Domane Fürstenau, Schlesien, in 1 Feld⸗ streife, 3 Waldtrieben, 2 Feldkesseln 1 Reh, 98 Fasanen, 305 Hafen, 3 Rebhühner, 1 Schnepfe, 4 Kaninchen, Summa 412 Stück; am 26. November in den Feldmarken Golm und Bornim, Mark, in 1 Waldtrieb, 1 Feldtrieb, 2 Feldkesseln 10 Fasanen, 373 Hasen, 5 Rebhühner, 6 Koninchen, Summa 394 Stück; am 16. Dezember in der Feldmark Schönefeld bei Berlin in 2 Feldkesseln, 1 Stand⸗ trieb 229 Hasen, Summa 229 Stuͤck; am 27. Dezember in der kleinen Fasanerie beim Neuen Palais in 5 Standtreiben 153 Fasanen, Summa 153 Stück; am 29. Dezember in der Fasanerie Gallin, Insel Potsdam, in 4 Standtreiben 376 Fasanen, 1 Marder, 52 Kaninchen, Summa 429 Stück. Im Jahre 1911: am 6. Januar in der Domäne Waltersdorf, Mark, in 3 Kesseln, 1 Standtrieb 366 Hasen, Summa 366 Stück; am 7. Januar in der Feldmark Rudow bei Berlin in 3 Kesseln 472 Hasen, Summa 472 Stück; am 13. Januar in den Feldmarken Groß⸗Ziethen, Buckow und Rittergut Britz bei Berlin a f 1 Streife 657 Hasen, Summa 657 Stück.
C. Auf der Pürsche, Suche und durch Fang sowie auf Uebungsjagden. Im Laufe der Jagdzeit: Im Regierungs⸗ bezirk Potsdam: Oberförstereien Grimnitz, Pechteich, Gr. Schönebeck, Reiersdorf und Zehdenick 137 Hirsche, 398 Spießer und Wild (Rotwild), 279 Schaufler, 903 Spießer und Wild (Damwild), 10 grobe, 14 geringe Sauen (Schwarzwild), 107 Rehe, 502 Hasen, 107 Rebhühner, 160 Gänse, Enten, Schnepfen, 182 Füchse, 20 Marder, 34 Iltisse, 10 Wiesel, 5 Raubvögel, 75 Kaninchen, Summa 2943 Stück.
In den Oberförstereien Oranienburg, Potsdam und Falkenhagen 8 Hirsche, 11 Spießer und Wild (Rotwild), 23 Schaufler, 84 Spießer und Wild (Damwild), 4 grobe, 16 geringe Sauen (Schwarzwild), 128 Rehe, 39 Fasanen, 522 Hasen, 107 Rebhühner, 197 Gänse, Enten, Schnepfen, 4 Reiher, Kormorane, 93 Füchse, 12 Marder, 14 Iltisse, 7 Wiesel, 15 Raubvögel, 1477 aninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 2761 Stück.
In den Oberförstereien Hammer und Königs⸗Wusterhausen 4 Hirsche, 4 Spießer und Wild (Rotwild), 3 Spießer und Wild (Damwild), 20 Fasanen, 67 Hasen, 199 Rebhühner, 2 Gänse, Enten, Schnepfen, 11 Reiher, Kormorane, 4 Füchse, 1 Iltis, 2 Raubvögel, 190 Kaninchen, Hunde, Fshn. Krähen ꝛc, Summa 507 Stück.
Im Regierungse bezirk Magdeburg: In den Oberförstereien Letz⸗ lingen, Kolbitz, Jävenitz, Planken und Bargstall 10 Hirsche, 39 Spießer und Wild (Rotwild), 37 Schaufler, 577 Spießer und Wild (Damwild), 24 grobe, 57 geringe Sauen (Schwarzwild), 97 134 Hasen, 6 Rebhühner, 21 Gänse, Enten, Schnepfen, 86 Füchse, 12 Marder, 6 Iltisse, 3 Wiesel, 31 Raubvögel, 218 Kaninchen,
Hirsche,
Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 1288 Stück.
Im Regierungsbezirk Lüneburg: Oberförsterei Göhrde 7 55 Spießer und Wild (Rotwild), 31 grobe, 3 geringe Sauen (Schwarz⸗ wild), 6 Rehe, 12 Hasen, 2 Marder, 2 Dächse, Summa 118 Stück.
Im Regierungebezirk Hannover: Oberförsterei Saupark bei Springe 1 Hirsch (Rotwild), 4 Schaufler, 3 Spießer und Wild (Damwild), 10 grobe, 2 geringe Sauen (Schwarzwild), 1 Reh, 17 Füchse, 2 Marder, 1 Wiesel, 11 Raubvögel, 12 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 64 Stück.
Im Regierungsbezirk Breslau: Oberförsteret Ohlau 27 Rehe, 141 Fasanen, 36 Hasen, 163 Rebhühner, 10. Gänse, Enten, Schnepfen, 5 Füchse, 2 Marder, 28 Iltisse, 76 Wiesel, 72 Raub⸗ vögel, 523 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 1083 Stück;
do. Domäne Fürstenau 12 Rehe, 167 Fasanen, 22 Hasen, 183 Rebhühner, 36 Gänse, Enten, Schnepfen, 1 Marder, 8 Iltisse, 37 Wiesel, 4 Raubvögel, 220 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc.,
Summa 690 Stück.
Im Stadtforst Spandau 2 Schaufler, 7 und Wild (Damwild), 29 Rehe, 41 Fasanen, 142 Hasen, 112 9 ebhühner, 50 Gänse, Enten, Schnepfen, 10 Reiher, Kormorane, 6 Füchse, 1 Marder, 6 Iltisse, 1 Wiesel, 2 Raubvögel, 83 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 493 Stuck. 8
Im Hofjagdgehege Buckow, Britz, Groß⸗Ziethen, Rudow ꝛec. bei Berlin 25 Rehe, 30 Hasen, 970 Rebhühner, 24 Gänse, Enten, Schnepfen, 4 Füchse, 10 Iltisse, 23 Wiesel, 6 Raubvögel, 106 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc, Summa 1198 Stück.
Im Hofjagdgehege Insel Potsdam 6 Hirsche, 16 Spießer und Wild (Rotwild), 4 Schaufler, 17 Spießer und Wild (Damwild), 5 Rehe, 122 Fasa en, 116 Hasen, 90 Rebhühner, 9 Gänse, Enten, Schnepfen, 23 Füchse, 3 Marder, 11 Iltisse, 34 Wiesel, 44 Raub⸗ vögel, 357 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 857 Stück.
Die gesamte Jagdbeute betrug: 176 Hirsche, und Wild (Rotwild), 532 Schaufler, 1787 Spießer und Wild (Dam⸗ wild), 452 grobe, 282 geringe Sauen (Schwarzwild), 439 Rehe, 1167 Fasanen, 3985 Hasen, 1945 Rebhühner, 510 Gänse, Enten, Schnepfen, 25 Reiher, Kormorane, 420 Füchse, 56 Marder, 118 Iltisse, 192 Wiesel, 192 Raubvögel, 3325 Kaninchen, Hunde, Katzen, Krähen ꝛc., Summa 16 132 Stück. 1
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Saatenstand und Getreidehandel in Serbien. Das Kaiserliche Konsulat in Belgrad berichtet unterm
22. v. M.: Nach amtlicher und privater Auskunft haben die Getreide⸗
saaten in Serbien Winter⸗ wicklung. Feldmäuse umackern
gut überwintert; im ganzen Lande stehen die und Sommersaaten bei schöner Witterung in guter Ent⸗ Im Schabatzer Kreise sind stellenweise die Saaten durch derartig heimgesucht worden, daß man die Fluren und mit Mais anbauen mußte. Die Ausfuhr in Weizen, Gerste und namentlich in Mais ist in den letzten. 6 Wochen sehr lebhaft gewesen; sie richtete sich zumeist donauaufwärts nach Süddeutschland und der Schweiz; die übrigen Transporte gingen donauabwärts über Sulina nach Belgien und Norddeutschland. Mais wird in diesem früher häufig über die serbischen Maistransporte klagen hörte. ist dies den Maßnahmen
529 Spießer
Die Beschaffenheit des zur Ausfuhr gelangenden Jahre als sehr gut bezeichnet, während 3 g8
der serbischen Regierung zu verdanken, die
die Ausfuhr von Mais bis Ende Dezember (a. St) v. J. über⸗
haupt verboten hatte Ausfuhr zuläßt, Rufe zu bewahren.
Die hiesigen 15 - 15,50, Roggen, Gerste 11 —12, Hafer 12 — 12,50, Mais 9 — 9,50 Fr. für den Doppelzentner.
Die Obstgärten stellen bisher in Pflaumen, Birnen und Aepfeln eine gute Ernte in Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen, unter der kalten Witterung vor 2 bis 3 Wochen sehr gelitten.
8
und auch jetzt nur gut getrocknete Ware zur . um Serbiens Maisausfuhr im Auslande vor schlechtem * 8
Marktpreise sind gegenwärtig folgende: Weizen 8
Autsicht; dagegen hat das Frühobst, wie
Nr. 23 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 28. April, hat folgenden
Inhalt: 1) Konsulatwesen: zur Vornahme“ von Zivilstandshandlungen;
Ernennung; Bestellung; Ermächtigung
Exequaturerteilung. —
2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen der Reichspost⸗ und
Telegraphen⸗ svwie der
Reichseisenbahnverwaltung für die Zeit vom
1. April 1910 bis zum Schlusse des Monats März 1911. — 3) Marine und Schiffahrt: Aenderung in dem Verzeichnis der größeren
Dampfmaschinenbauanstalten. —
4) Zoll- und Steuerwesen: Ver⸗
zeichnis der in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März 1911 von den
Hauptämtern genehmigten
und der Kaiserlichen Technischen Prüfungs⸗
telle mitgeteilten Vergällungsmittel für Essigsäure; Berichtigung. —
5) Polizeiwesen:
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Wohlfahrtspflege. Der Kaiser Wilhelm⸗Dank, Verein der Soldaten⸗
freunde, hielt kürzlich unter dem Vorsitz des Generals der Infanterie
von Graberg seine 14. Generalversammlung in Berlin ab, in der über
das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht erstattet wurde. gel 54 Ehrenförderermitglieder,
dem Verein z. Z. 3 Ehrenmitglieder, 673 Offizierkorps, 402
Förderermitglieder
Es gehören
und 113 ordentliche
Mitglieder an. Dem Verein traten im vergangenen Jahre eine
In
große
Anzahl dem verflossenen
deutscher
n, Mittwoch, den 3. .
Er hat a
Fürstlichkeiten Geschäftsjahre konnte
„Der deutsche Reservist“ herausgegeben,
staatsbürgerliche Erziehung der entlassenen Mann es wurde von fast allen Truppenteil Besondere Verdienste die Herausgabe des Jubiläumswerks „De
40 Jahre Deutsches Reich“, das
vorragenden deutschen Männern schuf, erworben. helfen, Verständnis für stoatsbürgerl
geisterung für unsere vaterländische kreise zu tragen.
und Gendarmen unterstützen. —
zu de
hat sich der Kai
und Stauzesherren l der Kasser Wilhelm⸗ Dank 129 000 Bücher und Druckschriften kostenfrei an Truppenteile, Krieger⸗ und Militärvereine verteilen. schrift „Die Zivilversorgung“, welche für d Weiterbildung und beamtenberufliche V bestimmt ist, heraus.
Der
)
ie
Verein gibt eine Zeit⸗ schulwissenschaftliche Vorbildung der Unteroffiziere uch zum zweiten Male ein Büchlein das einen Beitrag für die schaften bilden soll; en den Reservisten übergeben. ser Wilhelm⸗Dank durch eutschland als Weltmacht — er unter Mitarbeit von 58 her⸗ Das Buch soll iche Fragen zu wecken und Be⸗ Geschichte in die weitesten Volks⸗ Der Verein konnte aus den bei ihm bestehenden Wohlfahrtsstiftungen eine ganze Reihe Witwen von Militäranwärtern Die Geschäftsräume des Vereins sind nach der Flottwellstraße 3 (Berlin W. 35) verlegt worden.
Carnegiie hat dem schweizerischen Bundesrat 130000 Doll. r Verfügung gestellt für die Unterstützung solcher Personen, die bei der Lebensrettung anderer Personen verunglücken.
bei.
ordnungen vom Kamaran (Rotes Meer
Nowotscherkassk, werk des T festgestellt worden.
Die italienische Regierung 25. April d. J. 1 G ) für choleraverseucht erklärt.
2. Mai.
St. Petersburg, 2.
maßregeln.
Italien. “
ie Häfen von
(W. T. B.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachthofe und den Viehmarkt⸗ anlagen zu Hamburg am 1. Mai 1911.
hat durch sanitätspolizeiliche Ver⸗ die Hãa Batavia und
B.) Amtlich wird erklärt,
daß seit dem 19. April in St. Petersburg Fälle von akuten gastri⸗ schen Erkrankungen vorgekommen sind, doch konnte in keinem Falle Cholera bakteriologisch nachgewiesen werden. wegen der Schwierigkeit der Diagnose bei den gastrischen Erkrankungen dieselben Vorsichtsmaßregeln wie bei Cholerakranken ergriffen, da eine Wiederkehr der Epidemie 1n8g ist. 7. * Lai.
Dennoch werden
In einem Berg⸗
aganrogbezirks ist ein Cholerafall bakteriologisch
Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Qualität
gering
mittel
gut
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster ℳ
höchster
niedrigster
ℳ
höchster ℳ
niedrigster
ℳ
höchster
ℳ
Verkaufte Menge Doppelzentner
Durchschnitts⸗ preis für 1 Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ 1 nach über
schnitts⸗ preis tt
Außerdem wurden am Markttage
(Spalte 9
Allenstein. Goldap. . W Schneidemühl. 9öeeee.“ AEETT11“ Neustadt O.⸗S. Hannover.. Hagen i. W.. LF“ Schwabmünchen Pfullendorf. . Saargemünd.
Günzburg.. Memmingen. Schwabmünchen Waldsee. Pfullendorf.. Stockach.
Allenstein Goldapg. Thorn.. Schneidemühl Breslau. . EEö1“ Glogau. Neustadt O.⸗S. Hannover Hagen i. W.. Soc Neuß. Memmingen .. Schwabmünchen * Schwerin i. Mecklb. Saargemünd
“
Allenstein. Goldap.. Thorn 1 Schneidemühl Breslau.. Neustadt O.⸗S. Hannovber .. Hagen i. W. Memmingen . Schwabmünchen. Pfullendorf.. Schwerin i. Mecklb.
““
Allenstein. Goldap. . Thorn.. Schneidemühl
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Glogau.. .
Neustadt O.⸗S. Hannover.
Hagen i. W.
“
Neuß. .
Memmingen Schwabmünchen
Waldsee . . Pfullendorf. EE“ Schwerin i. Mecklb. . Saargemüund
Bemerkungen. Die verkaufte Menge
Berlin, den 3. Mai 1911.
E
18,82
19,00 16,40 17,20 17,80 19,20 19,00
15,00
15,00 13,00 16,00 15,20 14,40 14,50 20,72
— —
16,00 14,80
15 50 15,10 r14,00
14 20 17,00
16,40 17,60
—
wird auf volle
19,71 15,00
15,00 13,40 16,50 15,60
5,20 14,50 20,72
— —
16,00 14,80
15,50 15.60 14 50
14 60 17,40
16,60 17,60
— — —
Doppelzentner und der . Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Pa
19,91 18,00
19,50 17,50 18,20 18,30 19,60 19,50
19,00 21,40 20,60 20,00
21,40 22,00 21,30 21,10 21,60 20,00
14,75 14,40 15,20 14,60 14,10 15,00 15 60 14,20 16,20 15,25
15,20 19,60 17,60 14.80 17,00
15,86 16,00 15,00 15,50 13,50 17,00 15,80 15,40 15,00 21,04 21,3
20,00 15,80
18,00 15, 20 15 60 16,00 15,70 15,00 16 60 15 20 17,80 16,75 15,50 16 80 19 32 18 40
7.384
18,00
16,00
Weizen.
19,91 18,00
19,50 18,40 18,20 18,70 19,80 19,50
19,00 21,40 20,70 20,00
21,40 V 22,20 21,30 V 21,30 21,60 20,00
R 14,75 14,40 15,40 14,60 15,00 15,00 15,60 14,50 16,60 15,25
15,20 19,60 17,60 14,80 17,00
b V V
o0 g
21,00 19,80 20,00 18 50 18,70 18 80 20,00 20,00 20,50 20,00
21,80 22,50
20,2
gee u.
15,50 14,80 15,50 15,00 15,10 15,50 15,80 14,80 16,80 15,75 16,25 16,20 20,40
15,00
Gerste.
15,86 16,00 15,50 15,50 14,20 17,00 16,30 16,40 15,00 21,04 21,30 22,00
15,80
Hafer.
18,00 15,20 15,60 16,00 16,20 15,00 16,80 15 60 18 00 16, 75
18,00 17,00 15,80 16,00 14,30 17,50 16 40 16,80 15,50 22,00
20,00 15,60 15,80 16,50 16,30 15,50 17 00 16,20 18 60 185 17,00 16,50 17,60 20 ,00 18,80
—
16,00
.
20,00
Kernen (euthülster Spelz, Din
21,00
20,00 20,00 19,40 19,20 19,20 20,40 20,00 21,00
kel, Fesen). 21,80 22,50
16,00 15,80 15,20 17,00 15,75 16,75 16,20 20,40 15,20
18,00 17,00 16,0) 16,00 15,00 18,00 17,00 18,00 15,50
22,00
—2,
15,60 16,00 16 50 16,80 16 00 17,00 16 60 19 0) 17,25 17,50 16,50 18 00 20 0)
Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgetellt.
Der Dard chantedredd wüed Dal den — nkt (.) in den Uätrn sode Spalddn dach der Ber
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
8
16 00 15,60 15,47
17,26
—”
16,00
18, 88 18 54 12 83
12 8
18,00 19,78 18,70
20,75 19,50 20,80 20,50 19,97
21,56 22,20 20,00 21,57
21,26
16,50 15,70 18,60
16,29
16,00 14,99 15,00
nrxt. icht fehlt.
schläglicher Schätzung verkausft Doppelzentner (Preis unbekannt)