1911 / 110 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Börsenplätzen für die Woche vom 1. bis 6. Mai 1911 nebst entsprechenden Angaben für die e 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Woche Da⸗ 1./6. gegen Mai Vor⸗ 1911 woche

Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 168,27 157,83 Wezen, 8 . 755 g das 1 203,92 202,17

Hafes . 8 1 450 g das 1. 165,35 162,58

Mannheim.

Roggen, Pfälzer russischer, mittel. . .. ... 173,44] 168,44 Weizen, Pfälzer, 8 ischer, amerik., rumän., mittel. 221,88 220,63 Hafer, badischer, russischer, mittel... 177,500 174,38 Gerste badische, Pfälzer, mittel... 180,00 180,00

russische Futter⸗, mittel... 139,38 138,13

Wien. Roggen, Pester Boden. 172,00 173,73 Beten Fbei 5. 232,46 233,3 afer, ungarische TI... 177,96 177,13 Gerste, slovakische. . . . . 71,26 128,2 Mais, ungarischer.. 121,76 125,19

Budap Roggen, Mittelware 59,32 161,55 Se 17,30 214,35 Hafer, 177,11 178,67 Gerste, Futter⸗ 142,03 115,7 Mats, 8 “” 110,52 108,92

Roggen, 71 bis 72 kg das hh... 105,65 Wecben⸗ Ulka 75 bis 76 kg das hl. 140,12

Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das hlh... b. Weizen, 78 bis 79 kg das hl. . 146,54

Paris. Ro 4 Welgen lieferbare Ware des laufenden Monats 12987 215,92

Antwerpen.

Donau⸗, mittel.. 154,31 152,30

8 1 149,88 151,09 Weizen] roter Winter⸗ Nr. 2. 157,94 155,12 6—“* . 158,58 157,13 6252* 154,55 152,54 Kalkutta Nr. 2 . 156,16 154,31

Amsterdam.

e1114“ ¹) St. Petersburger. 125,01 1““ 167,96 amerikanischer Winter⸗ 169,37 amerikanischer, bunt 103,32 La Pl. 115,17

Londo n. 1 8

1 engl. weiß 8 154,31 153,19 Weizen englisches Getreide, 147,15 145,19

Hefer Mittelpreis aus 196 Marktorten 133,66 131,86 erste (Gazette averages) 144,17 143,23

Liverpool.

russischer .. . ... hq11111 Manitoba Nr. 2. . . 169,31 166,50 Weizen565 159,21 154,76 Faracher, WL 155,45 152,88 Ee“ 167,19 167,91

Hafer, englischer, Besger v 134,62 131,49 warze Meer⸗ 131,90 131,90

Gerste, Futter⸗] Kurracher.. 125,80 126,01 116“*“ 8 116,94 114,59

Mais . 111,30 109,43

La Plata, gelber. 123,05 122,11

Chicago. V

6 136,77 September .. 135,06 Mai.. 88,62

00 92 02

O 0

roter Winter⸗ Nr. 2 * 1 147,32 wEeEu““ 147,67 145,54 Lieferungsware] Juli.. 147,25 145,27 September 1 145,51 143,72

w“ 99,97 98,69

8 Buenos Aires.

8 Weizen, Durchschnittsware... 8 142,54 139,87

¹) Angaben liegen nicht vor. 1

F Bemerkungen.

1 FImperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner roduktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ ätzen an 196 Merktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Durchschntttewe selkurse an der Berliner 957; zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu PYork die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Folhpiöuss

Berlin, den 10. Mai 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

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Deutscher Reichstag. 170. Sitzung vom 9. Mai 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Burcau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Mugdan (Fortschr. Volksp.): Der Antrag Hufnagel⸗Irl ist schon aus einem formellen Grunde unmöglich, weil in den Vor⸗ ständen der Landkrankenkassen niemand sitzt, der aus den Kreisen der hier in Betracht kommenden Versicherten gewählt ist, also ein Interesse an der Einführung der Wochenhilfe hätte. Außerdem aber wäre er eine ganz außerordentliche Verschlechterung der Kranken⸗ fürsorge für die ländlichen Arbeiterinnen, und er führt der ganzen ländlichen Bevölkerung klar vor Augen, daß hier Arbeiter erster und zweiter Klasse geschaffen werden sollen. Die Anträge der Sozialdemokraten leiden ebenso an inneren Widersprüchen und an der praktischen Un⸗ möglichkeit ihrer Durchführung. Wenn verlangt wird, den Schwangeren für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge der Schwangerschaft Schwangerengeld zu gewähren, so ist doch die Dauer dieser Arbeits⸗ unfähigkeit gar nicht vorher zu bestimmen, man müßte denn eben durchweg die Zeit von 9 Monaten ansetzen. Dagegen empfehlen wir unsere Anträge, die dasjenige obligatorisch machen, was sich wirklich durchführen läßt. Wir wollen § 212 so fassen: „Die Kasse hat allen weiblichen Versicherungspflichtigen, die im Jahre vor der Nieder⸗ kunft 6 Monate beschäftigt gewesen sind, Hebammendienste und ärzt⸗ liche Geburtshilfe, die bei der Niederkunft erforderlich werden, zu⸗ zubilligen.“ Sodann wollen wir dem § 212a folgende Fassung geben: „Die Kasse hat Schwangeren, die der Kasse mindestens 6 Monate angehören, 1) wenn sie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, ein Schwangerengeld in Höhe des Krankengeldes bis zur Ge⸗ samtdauer von 6 Wochen zuzubilligen, 2) auf die Dauer dieser Leistung die Zeit der Gewährung des Wochengeldes vor der Niederkunft an⸗ zurechnen, 3) Hebammendienste und ärztliche Behandlung, die bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden, zuzubilligen.“ Daß die bürgerlichen Frauen kein Verständnis für die Pflichten der Mutterschaft haben, ist ein Vorwurf, den der Abg. Irl und auch der Abg. David mit Unrecht erheben. Bei den jungen Müttern ist kein Wunsch gröͤßer als der, ihr Kind selbst zu stillen. Ich frage: ist es be⸗ rechtigt, wegen einer Geldfrage eine solche Forderung abzulehnen? Es handelt sich um die Zukunft des Vaterlandes, die durch Schiffe und die Armee allein nicht gesichert werden kann. Aus diesem Grunde kann die Regierung unserer Forderung kein entschiedenes Nein ent⸗ gegensetzen.

Abg. Hausmann (nl.): Ich möchte Verwahrung einlegen gegen den Vorwurf der Sozialdemokraten, daß wir bisher in eine eingehende Diskussion dieser Anträge nicht eingetreten sind. Diese Anträge sind in der Kommission bereits eingehend besprochen worden, und wie können Sie verlangen, daß wir in eine eingehende Diskussion über ein Gesetz eintreten, daß 1754 Paragraphen hat! Der Abg. Dr. David hat gestern hier einen langen wissenschaftlichen Vortrag ge⸗ halten und mit großem Geschick das Material vorgetragen, ich kann aber nicht anerkennen, daß bei dem jetzigen Stande der Verhandlungen die Tribüne der richtige Ort dafür war. (Lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Was sollen wir denn auf diese Rede ant⸗ worten, die sich bezog auf die Konservierung der Frauen⸗ büste usw.“ Wir stehen gewiß vor Zuständen, die uns nicht gefallen. Als Männer aber, die auf realem Boden stehen, müssen wir uns fragen, ob das, was auch wir erstreben, wirklich erreicht werden kann. Für Mutterschutz muß alles geschehen, was geschehen kann! Die Abgg. David und Mugdan machen sich aber die Sache sehr leicht. Die sozialdemokratischen Anträge würden kolossale Summen erfordern. Wenn die Versicherten 3 der Beiträge auch ferner zahlen sollen, so ist es fraglich, ob sie diese Kosten tragen können. Schon die jetzigen Leistungen sind schwer erschwinglich. Werden die Regelleistungen nach dieser Vorlage noch weiter erhöht, so werden die Kassen auch mit 6 % nicht auskommen, die sozialdemokratischen Anträge würden die

Leistung auf 7 % erhöhen. Was würden wir unsererseits sagen, wenn wir 10 % unseres Jahreseinkommens für unsere Kranken⸗ versicherung zahlen sollen? Wir würden das für absurd halten. Wenn wir unerreichbare Forderungen ablehnen, so wird und kann uns dies nicht als Arbeiterfeinlichkeit ausgelegt werden. Die Arbeiter wissen ganz genau, wo ihre wahren Freunde sitzen. Ich habe ja meinerseits nichts dagegen, wenn selbst bis Weihnachten gesessen werden sollte, aber der Sache dient es, wenn wir an den Kommissionsbeschlüssen festhalten. Wir werden deshalb gegen die sozialdemokratischen An⸗ träge und gegen den Antrag Mugdan stimmen.

Abg. Freiherr von Gamp⸗Massaunen (Rp.): Ueber die Not⸗ wendigkeit und Wichtigkeit des Mutterschutzes und der Säuglings⸗ fürsorge besteht kein Zweifel. Es fragt sich nur, ob es sich hier um eine Pflicht der bürgerlichen Gesellschaft oder der Gesetzgebung handelt. Ich stehe nicht an, mich für das erstere zu entscheiden. Die Frau der bürgerlichen Gesellschaft hat sich mit großer Opferfreudigkeit in den Dienst dieser Liehestätigkeit gestellt. Hier handelt es sich nicht um Krankheiten,“ auch nicht um Unfälle. Diese ganze Frage gehört also garnicht zu den Aufgaben der Krankenkassen. Wie können die Sozialdemokraten es rechtfertigen, vom Arbeiter die Lösung dieser großen sozialen Frage zu verlangen, ihm 3 der Kosten dafür aufzubürden? Dann könnte man auch die Bekämpfung der Tuberkulose und anderer Volkskrankheiten auf die Krankenkassen ab⸗ wälzen. Die ganze Verwirrung ist angerichtet durch die Gewerbe⸗ ordnung, durch eine von dieser über die Beschäftigung von Ar⸗ beiterinnen nach der Niederkunft getroffenen Bestimmung. Bei der Landwirtschaft besteht keine derartige Verpflichtung der Arbeitgeber; da hat auch niemand von den Arbeiterinnen nötig, 6 Wochen nach der Niederkunft zu feiern, die treten viel früher wieder in Arbeit. Wir stehen auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse, um etwas Positives zu stande zu bringen und die Reichsversicherungsordnung Gesetz werden zu lassen: den bezüglich der landwirtschaftlichen Arbeiterinnen gegebenen Anregungen werden wir entsprechen, wenn sich eine annehmbare Form finden läßt. Das Vorgehen der Sozial⸗ demokraten kann nur agitatorische Zwecke verfolgen. Der Hinweis auf andere Staaten verschlägt nicht, denn in Norwegen z. B. ist die Kindersterblichkeit viel geringer, als bei uns, obwohl dort keine derartige Fürsorge besteht. Bei der normal verlaufenden Schwanger⸗ schaft und Niederkunft kann man doch von einer Krankheit nicht reden.

Abg Hoch (Soz.): Die Kritik unserer Anträge durch die Abgg. von Gamp und Dr. Mugdan ist unberechtigt. Der Abg. von Gamp hält uns hier einen grundsätzlichen Vortrag, wonach der Mutter⸗ schutz nicht Aufgabe der Arbeiterschaft, sondern der gesamten bürgerlichen Gesellschaft sei. Ja gewiß, das trifft nicht bloß für den Mutterschutz, das trifft für die ganze Krankenfürsorge zu, und Fürst Bismarck hat diese Gesetzgebung auch durchaus in diesem Sinne geplant: aber die bürgerliche Gesellschaft hat eben ihre Pflicht nicht getan, und die Arbeiter haben sich auf Selbst⸗ hilfe angewiesen gesehen. Ganz besonders hat es die bürgerliche Gesellschaft an der Wöchnerinnenfürsorge fehlen lassen; mit den Bemühungen der privaten Liebestätigkeit ist nichts getan, und die Kommunen haben die Mittel dafür nicht übrig. Da muß die Arbeiterschaft, da müssen die Krankenkassen eintreten, um einen Fort⸗ schritt anzubahnen. Nun jammern die Abgg. von Gamp und Haus⸗ mann über die großen Kosten. Der Abg. Hausmann sprach sogar von einer Milliarde. Tatsächlich sind unsere Anträge mit 70 Millionen durchzuführen, und die Arbeiter scheuen sich keinen Augenblick, dieses Opfer zu bringen, um für Frauen und Kinder zu sorgen. Hundert⸗ tausende von Arbeiterinnen haben in diesen Tagen dafür demonstriert. Wenn sich die Arbeiter zu diesem Opfer bereit er⸗ klären, müßte den Arbeitgebern die Schamröte ins Gesicht steigen, daß sie sich gegen den auf sie entfallenden Kosten⸗ beitrag sträuben! Bei den Reichen und Reichsten ist das Geld für diese Fürsorge zu finden, ohne daß die Arbeiter neu belastet zu werden brauchen; aber da wollen sie es nicht hergeben.

Ich möchte meine Partei entschieden dagegen verwahren, daß sie hi auch nur einen einzigen Antrag cingebracht hätte, der nicht aus sache lichen Gründen diktiert gewesen sei, nicht aus dem Bestreben de Arbeiterverhältnisse zu verbessern, und daß wir nicht im Rahmen aS Möglichen geblieben wären. Man will jetzt die Reichsversicherungs⸗ ordnung dustande bringen, damit sie nicht dem neuen Reichstag vor⸗ gelegt wird, und dann in einer Form zustande kommt, die weit über das hinausgeht, was jetzt den Arbeitern zugebilligt werden muß. Ver⸗ schlechtern kann man die Vorlage jetzt nicht mehr. Man könnte eine Prämie auf eine Verschlechterung aussetzen, es würde sie niemand ge⸗ winnen. Der Abg. Irl ist aufs Eis gegangen, weil ihm zu wohl wurde, und es zeigte sich, daß er nicht einmal mehr seine Fraktionsgenossen hinter sich hat. Es steht fest, daß die Konservativen und die Regie⸗ rung noch jetzt verhandeln und nicht über alles einig sind, daß es unter ihnen sehr viele Leute giht, die gern einen Vorwand haben möchten das Gesetz scheitern zu lassen. 1

Abg. Giesberts (Zentr.) verzichtet aufs Wort.

Abg. Stolle (Soz.) befürwortet nochmals in längeren Aus⸗ führungen den sozialdemokratischen Antrag. Bei unehelichen Geburten sei Hilfe besonders nötig, das beweise die außerordentlich hohe Sterblichkeitsziffer gerade bei diesen Säuglingen. Es handle sich hier um eine Kulturaufgabe, und da dürfe man nicht fragen, woher das Geld komme.

Abg. Kulerski (Pole): Wir möchten auch dazu beitragen, um die ungünstige Lage armer Mütter zu bessern, deshalb sind uns die Anträge sympathisch. Aber die Fassung des § 210 geht uns nach dem sozialdemokratischen Antrag zu weit. Es ist gar keine Grenze gezogen. Die anderen Anträge werden wir annehmen, sollten sie fallen, so werden wir für die Anträge Ablaß stimmen.

Damit schließt die Debatte. 1““

Es folgen eine lange Reihe persönlicher Bemerkungen der Abgg. Brey (Soz.), Dr. David (Soz.), Hausmann (nl.) und Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.).

Der Antrag Albrecht auf obligatorische Gewährung eines Schwangerengeldes wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. 3

Ueber den § 211 der Anträge Albrecht und Gen., der Hebammendienste und ärztliche Behandlung sowie ein Wochen geld für 8 Wochen nach der Niederkunft in Höhe des Kranken⸗ geldes allen Wöchnerinnen gewähren will, die im letzten Jahre vor der Niederkunft mindestens 6 Monate als Arbeiterin gegen Krankheit versichert gewesen sind, wird namentlich ab⸗ gestimmt. Die Ablehnung erfolgt mit 240 gegen 63 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen. 1

§ 210 wird in der Kommissionsfassung (Wochengeld für 8 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen) angenommen, ebenso §. 210 a der Kommissionsvorschläge (Befugnis der Kasse, mit Zu⸗ stimmung der Wöchnerin an Stelle des Wochengeldes Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim und Hilfe Wund Wartung durch Hauspflegerinnen zu gewähren und dafür bis zur Hälfte des Wochengeldes abzuziehen), nachdem die bezüglichen sozialdemokratischen Anträge auf obli⸗ gatorische Gewährung zurückgezogen sind; ebenso wird § 211 (Erstattung des Wochengeldes aus anderen Kassen, solange die Wöchnerin bei mehreren Krankenkassen versichert war) nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Ueber die Anträge Ablaß zu § 212 und 212 a, die in der Debatte der Abg. Dr. Mugdan befürwortet hat, wird gleich⸗ falls namentlich abgestimmt. Die Anträge werden mit 183 gegen 122 Stimmen abgelehnt.

§ 212, 212a und 213 werden in der Kommissionsfassung angenommen.

§§ 214 217 betreffen das Sterbegeld. Nach § 214 soll als Sterbegeld beim Tode eines Versicherten das 20 fache des Grundlohns gezahlt werden.

Abg. Noske (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, das Minimum des Sterbegeldes auf 60 festzusetzen. Dieser Betrag sei notwendig, um die bitterste Not abzuwenden. Das Begräbnis hätte auch nicht in der allerkläglichsten Form durch Nasenquetscher, Armen⸗ särge zu geschehen, wie es leider jetzt bei den Arbeitern vielfach vor⸗ komme. Die Belastung der Kassen durch Annahme des Antrages würde nur eine geringe sein.

Abg. Dr. Doormann (fortschr. Volksp.) hält das, w Kommissionsfassung gewähren will, für ausreichend. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

§ 215:

„Stirbt ein als Mitglied der Kasse Erkrankter binnen einem Jahre nach Ablauf der Krankenhilfe an derselben Krankheit, so wird das Sterbegeld gezahlt, wenn er bis zum Tode arbeitsunfähig gewesen ist“, 4 ist von der Kommission unverändert angenommen worden.

Abg. Büchner (Soz.) befürwortet die Streichung der Worte „an derselben Krankheit“ und spricht die Erwartung aus, daß das Haus nunmehr von der bisherigen Taktik der Abwürgung der sozial⸗ demokratischen Anträge abgehen werde. Außerdem solle dem § 215 folgender Zusatz gegeben werden: „Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kranke seinen Anspruch auf das Sterbegeld durch einen Beitrag erhalten, der in der Satzung zu bestimmen ist.“ Bei einzelnen Kassen bestehe solche Einrichtung bereits.

Abg. Dr. Doormann ffortschr. Volksp.): Der zuletzt erwähnte Antrag ist nach unserer Meinung eine versicherungstechnische Un⸗ möglachkeit. Wir werden den sozialdemokratischen Antrag ablehnen, weil der Paragraph genügende Vorsorge trifft.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Wie kann man hier von einer

tung schon besteht? Die Anträge Albrecht werden abgelehnt. § 218 betrifft die Familienhilfe. Danach kann fakultativ

durch die Satzungen 1) Krankenpflege an versicherungsfreie

Familienmitglieder der Versicherten, 2) Wochenhilfe an ver sicherungsfreie Ehefrauen der Versicherten, 3) Stillgeld an ver sicherungsfreie Ehefrauen der Versicherten, 4) Sterbegeld bein Tode des Ehegatten oder eines Kindes eines Versicherten g⸗ währt werden. Das Sterbegeld kann für Ehegatten bis auf 2 für ein Kind bis auf die Hälfte des Mitgliedersterbegeldes be⸗ messen werden.

Abg. Kunert (Soz.) befürwortet einen sozialdemokratischen An⸗ trag, die Familienhilfe obligatvrisch zu machen und das Sterbegeld für ein Kind unter 16 Jahren auf die Hälfte, für den Ehegatten auf ½ des Sterbegeldes für den Versicherten festzusetzen. Eine fakultative Bestimmung sei nicht am Platze. Die Bestimmungen seien zu schwammig, es helfe auch die Definition der Regierung nicht. Alles, was die Regierung in die Reichsversicherung hineingeschrieben habe, hätten die Scharfmacher hinfällig gemacht und die Regierung, an der Spitze der Reichskanzler, hätte sich ihnen unterworfen. (Vizepräsident Schul tz rügt diese Darstellung.) Daß von der Re⸗ gierung, an deren Spitze der Reichskanzler steht, diese Bestimmungen gutgeheißen sind, ist eine sozialpolitische, nationalökonomische Nichts⸗ würdigkeit. (Vizepräsident Schultz ruft den Redner zur Qrdnung.) Ich würde einen stärkeren Ausdruck gebrauchen, wenn ich über einen solchen verfügte. (Vizepräsident Schultz: Es ist eine ganz ungehörige Art, wie Sie sich gegen eine Rüge des Präsidenten verhalten. Ich bitte sich zu zügeln.) Die Annahme unseres Antrages würde einen allgemeinen Kulturfortschritt bede 1*

Abg. Hormann⸗Bremen (fortschr. Volksp.): Wenn die Mitte vorhanden wären, sodaß wir ein Obligatorium einführen käynten,

schriften“.

Unmöglichkeit sprechen, wo es doch Krankenkassen gibt, bei denen diese Einrich 8

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die letzten, die dazu nicht ja sagten. Aber nachdem warnträge zu §§ 212 und 212a, die gleichfalls eine Muß⸗ unsere Anträge zu 88 21= EE61 eine 2 vorschrift bezweckten, abgelehnt find, können wir auch hier nicht mit⸗ gehen. Wir müssen mit Kassen rechnen, die weniger leistungsfähig sind. Ueberdies können die Krankenkassen ja selbst beschließen, über die vorgeschriehenen e cezug ben. Abg. Hoch (Sor.): Die Vertreter der Versicher en in den Vor⸗ ständen sehen von Unträgen auf Erh öhung ab aus der Befürchtung Fa onst die Arbeitgebervertreter von ihrem Recht zur Ekrichtung von 2 etriebs⸗ krankenkassen Gebrauch machen und damit die Ortskrankenkasse er⸗ schüttern. Macht man die Vorschriften obligatorisch, dann müssen eben die leistungsunfähigen Kassen verschwinden. Die Anträge Albrecht werden abgelehnt.

Die §§ 219 bis 334 enthalten „Gemeinsame Vor⸗

so wären wir

§ 225 lautet in der Kommissionsfassung: 1“

* Tritt ein Versicherter, der Kassenleistungen bezieht, zu einer enderen Kasse über, so übernimmt diese die weitere Leistung nach ihrer Satzung. Die Zeit der bereits genossenen Leistung wird an⸗ gerechnet. Die Mehrleistungen erhält er nur, wenn er schon in seiner früheren Kasse Anspruch auf Mehrleistungen erworben hatte.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) will als neuen Absatz hinzufügen: Hatte er nach der Satzung seiner früheren Kasse einen Anspruch auf Mehrleistungen, die die neue Kasse nicht gewährt, so erhäͤlt er die Mehr⸗ leistungen nach dem Statut seiner früheren Kasse. Diese Leistungen hat seine frühere Kasse der anderen Kasse zu ersetzen. Seine Partei wolle den Versicherten unter allen Umständen erworbene Rechte erhalten. Das sei recht und billig, wenn ein Versicherter, z. B. ein Bauarbeiter, gezwungen sei, aus seiner Kasse auszuscheiden, an die er seine Bei⸗ trige gezahlt, und wo er dauernde Mitgliedschaft erworben habe. Es würde auch bei den Kassen dann das Bestreben entstehen, möglichst gleichwertige Leistungen zu bieten.

Direktor im Reichsamt des Innern Ca spar: Beim Uebertritt zu einer anderen Kasse liegen immer gewisse Schwierigkeiten vor, ob man die Verhältnisse der neuen oder der alten Kasse zu Grunde legen soll. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Mitgliedschaft ent⸗ scheiden soll, also beim Uebertritt zu einer neuen Kasse die Verhältnisse dieser neuen Kasse. Absatz 2 enthält einen allgemeinen Ausgleichs⸗ grundsat, daß der Uebertretende erworbene Rechte nicht verlieren soll. Aber er kann nicht gleichzeit ig in die Rechte der neuen Kasse eintreten und ihm die Bezüge der alten Kasse belassen werden. Der Entwurf entspricht der Billigkeit.

Der Antrag wird abgelehnt.

§ 226 sieht vor, daß, wenn ein Versicherter wegen Er⸗ werbslosigkeit ausscheidet, ihm der Anspruch auf die Regel⸗ leisuungen der Kasse verbleibt, wenn der Versicherungsfall

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während der Erwerbslosigkeit und binnen 3 Wochen nach dem Ausscheiden eintritt.

Abg. Hoch (Soz.) wendet sich gegen den dritten Absatz dieses Paragraphen, wonach der „Anspruch wegfällt“, wenn der Erwerbslose sich im Auslande aufhält und die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Sozialdemokraten hätten erwartet, daß die Mehrheits⸗ parteien oder die Regierung mit einem Verbesserungsantrag gekommen wären, denn sie müßten wissen, daß dieser Absatz dem § 28 des bestebenden Krankenversicherungsgesetes entspreche, und daß Streitigkeiten sich daraus entwickelt hätten und verschiedene richterliche. Entscheidungen letzter Iastanz ergangen seien. Es sei nicht die ausschließliche Aufgabe der Sozialdemokratie, auf Unklarheiten aufmerksam zu machen und sie zu beseitigen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Daß dieser Absatz dem geltenden Recht entspricht und verschiedene Deutungen erfahren hat, ist auch uns bekannt. Die Auffassung des Staatssekretärs wird aber beispiels⸗ weise auch vom sächsischen Oberverwaltungsgericht geteilt. Es ist ganz unmöglich, alle Streitigkeiten, die sich auf dem Gebiete der Krankenversicherung ergeben können, hier gesetzlich zu regeln. Es be⸗ steht für alle Streitigkeiten nunmehr eine einheitliche oberste Instanz,

und man kann vertrauen, daß durch das Reichsversicherungsamt die Einheitlichkeit in der Rechtsprechung herbeigeführt wird.

Abg. Hoch (Soz.): Man soll sich nicht auf die oberste Instanz verlassen, sondern gleich hier Klarheit schaffen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Ausdruck „fällt weg“ kommt noch an vielen anderen Stellen vor. Wenn Sie

aber beantragen wollen, zu sagen „erlis e dagegen nicht das geringste Bedenken bestehen.

5 226 bleibt unverändeert. ““ 1

.829227, der von der Freiwilligenversicherung handelt, be⸗ stimmt u. a., daß die Satzung der Kasse für diejenigen, die der Versicherung freiwillig beitreten, mit Zustimmung des Ober⸗ versicherungsamts die Kassenleistungen entweder auf Kranken pflege oder auf Krankengeld beschränken kann.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) beantragt, diese Bestimmung zu streichen, weil durch sie die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden, die ohnehin nur bis zu 2000 Einkommen das Recht der Frei⸗ willigenversicherung hätten, schlechter gestellt würden als die Arbeiter. Es handle sich um 2 ½ Millionen Personen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Notwendigkeit dieser Bestimmung beruht darauf, daß von den Versicherungsberechtigten überwiegend nur diejenigen von ihrer Befugnis Gebrauch machen, die sich in schlechtem Gesundheitszustand befinden. Dadurch wird die Kasse zuungunsten der Zwangsmitglieder geschädigt. Deshalb muß der Kasse die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen das Zuströmen ungünstiger Risiken zu wehren.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Die Kasse kann den Beitritt ohnehin von einer Altersgrenze und einem ärztlichen Gesundheits⸗ attest abhängig machen.

Die Anträge werden abgelehnt.

Der dritte Abschnitt §§ 235.—318 betrifft die Träger der Krankenversicherung, § 235 besagt:

„Krankenkassen im Sinne dieses Gesetzes sind die Ortskranken⸗ kassen, die Landkrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen. Diesen Krankenkassen können die Mitglieder der nach landesgesetzlichen Vorschriften errichteten knappschaftlichen Krankenkassen nicht angehören.“

’,de Sozialdemokraten beantragen folgende Fassung des

35:

„Für den Bezirk eines Versicherungsamtes wird eine Kranken⸗ kasse errichtet.“ fass bg. Severing (Soz.) tritt für diesen Antrag ein. Die Ver⸗ osser des Entwurfs hätten leider aus den Erfahrungen der letzten sir ahre nichts gelernt. Als man an die Schaffung der Kranken⸗ chieze ging, habe man sich an die bestehenden Einrichtungen an⸗ echn en, müssen, dazu liege heute kein Anlaß mehr vor, vielmehr sei Arbesgößerr Zentralisation geboten, die nur segensreich für die soziale Kongrefpersicherung wirken könne. Das sei auch auf internationalen statisfgeng einwandfrei festgestellt worden. Wirklich zuverlässige gek Angaben könnten nur von großen zentralisierten Kassen leistun Ffanrden. Große territoriale Kassen wären in jeder Beziehung es bei en iger als die heutigen Splitterkassen. Nach § 235 solle S. en 24000 Kassen bleiben, die heute im Deutschen Reiche be⸗ Gewerbehn icht nur die Arbeiter, sondern auch namhafte Aerzte und Auch chygieniker hätten die Forderung der Zentralisation erhoben. splitter ie Kommission habe die schweren Mängel der heutigen Zer⸗ seien bamng anerkannt. Die Widerstände gegen die Zentralisierung Die ei der Mehrheit durchweg auf politische Motive zurückzuführen. no deeiz hätten geradezu ausgesprochen, daß die Landkrankenkassen nicht zutegt seien, weil man die Landarbeiter den Ortskrankenkassen ausgesetzt g; könne, da sie dort der sozialdemokratischen Agitation abend der wären. Herr von Kröcher habe in Cöln am letzten Sonn vor de Seaecerung den Vorwurf gemacht, sie hätte zu große Angst

er Sozialdemokratie; dieselbe Angst hätten doch aber auch die

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Konservativen, das sei aber nicht mehr Angst, das sei schon mehr der reine Verfolgungswahn.

Abg. Schmidt (Berlin) (Soz.): In der Verurteilung der jetzigen Zersplitterung der Krankenkassen sind sich alle Arbeiter, welcher politischen Partei sie auch angehören mögen, einig. Betriebs⸗ und Innungs⸗ krankenkassen als besondere Institutionen sind von uns nicht ent⸗ schiedener bekämpft worden als von den Rednern auf dem christlichen Gewerkschaftskongreß. Wunderbarerweise aber haben selbst die Arbeitervertreter des Zentrums für die Beibehaltung dieser Kassen⸗ arten gestimmt. Auf den großen Betrieben, besonders im Rheinland und Westfalen, werden Arbeiter über 40 Jahre bekanntlich nur noch ausnahmsweise angenommen; das ist die sozialpolitische Fürsorge der Unternehmer! Durch die neue Gründung von Betriebskrankenkassen werden die Orts⸗ krankenkassen immer mehr in ihrer Lebensfähigkeit gefährdet. Ebenso müßte ein Innungsmeister, der es mit seinen Arbeitern wirk⸗ lich gut meint, der kleinen Innungskrankenkasse feindlich gegenüber⸗ stehen. Die Begründung neuer Innungskrankenkassen ist vielfach ein direkter Nachteil für die Arbeiter, weil diese Kassen danach streben, die Beiträge und also auch die Leistungen möglichst herabzusetzen; sie nehmen Kranke entweder übechaupt nicht auf oder dringen auf deren baldige Entlassung, sodaß man Innungskrankenkassen, die so verfahren, direkt als Maßregelungsbureaus bezeichnen kann, die durch schwarze Listen den kranken, invaliden Arbeitern den Broterwerb vollends unmöglich machen.

Abg. Fegter (fortschr. Volksp.): In die neuen Landkrankenkassen sollen nach den Kommissionsverhandlungen nicht weniger als 3 Millionen Personen aufgenommen werden. Ob diese neue Form, die die Mehrheit gegen den Willen der Linken durchgesetzt hat, richtig konstruiert und organisiert ist, müssen wir umsomehr bezweifeln, sie tatsächlich zweierlei Recht schafft und zweierlei Klassen der Be⸗ völkerung, vollberechtigte Mitglieder der Ortskrankenkassen und Arbeiter minderen Rechts als Mitglieder der Landkrankenkassen. Eine solche Differenzierung wird lediglich die Landflucht weiter steigern und der Gesamtheit zum Nachteil gereichen. Als Liberale können wir einer solchen Differenzierung der Bevölkerung nicht zustimmen, und darum lehnen wir die Landkrankenkassen ab. Man muß den Landarbeitern das gleiche Recht geben, man soll doch Vertrauen zu ihnen haben, Miß⸗ trauen macht die Leute zu Sklaven, unter Umständen auch zu Schurken. Ich möchte Sie (rechts) noch in zwölfter Stunde bitten, den Land⸗ krankenkassen dasselbe Recht zu gewähren wie den Ortskrankenkassen.

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Ich muß bestreiten, daß die Mitglieder des Hauses, die an dem christlichen Gewerkschaftskongreß teilgenommen haben, den Boden jener Beschlüsse verlassen hätten. Wir stehen vor der Frage, ob wir gegenüber der Haltung der Re⸗ gierung das Gesetz gefährden sollten oder nicht. Um das Gesetz nicht zu gefährden, haben wir der Beibehaltung der Betriebskassen zu⸗ gestimmt. Diese Stellungnahme können wir gegenüber unseren Freunden im Lande vertreten und werden gewiß auch deren Zustimmung finden. Wir müssen ruhig abwägen, was durchführbar ist. Wir können nicht den Sozialdemokraten folgen, die offen erklärt haben, Anträge müßten gestellt werden, auch wenn sie nicht durchführbar wären.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Das letztere muß ich entschieden bestreiten. Wir haben bei allen unseren Anträgen nachgewiesen, daß sie durchführbar seien. Hätte die Regierung das Gesetz an den Betriebs⸗ kassen scheitern lassen, dann hätte sie sich elend blamiert und gezeigt, daß sie lediglich vom Zentralverband deutscher Industrieller abhängig ist. Die Betriebskassen haben sich völlig überlebt, darin sind sich alle Gewerkschaften einig, unsere wie die übrigen. Die Betriebskassen sind ein Krebsschaden, der ausgemerzt werden muß, um die Kranken⸗ kassen zu einer größeren Leistungsfähigkeit zu bringen. Hier muß das Interesse der Arbeiter höher stehen als der Wille der Regierung.

Abg. Kulerski (Pole): Auch wir halten die Dezentralisation auf dem Gebiete der Kassen für schädlich. Die Landkrankenkasse schafft tat⸗ sächlich zwei Klassen von Kassen und entrechtet die Landarbeiter. Dagegen kann man nicht energisch genug protestieren. Leider ist aber an den Beschlüssen der Kommission nichts mehr zu ändern.

§ 235 wird nach Ablehnung des Antrags Albrecht unver⸗ ändert angenommen.

§ 236 bestimmt nach der Kommissionsfassung:

„Ortskrankenkassen werden für örtliche Bezirke errichtet (allge⸗ meine Ortskrankenkassen), ebenso Landkrankenkassen, Orts⸗ und Landkrankenkassen sind in der Regel innerhalb des Bezirks eines Versicherungsamts zu errichten. Die oberste Verwaltungsbehörde kann Abweichungen anordnen und zulassen“.

§ 237 lautet nach dem Kommissionsvorschlag:

„Die Landesgesetzgebung kann für das Gebiet oder für Gebiets⸗ teile des Bundesstaats bestimmen, daß keine Landkrankenkassen neben den allgemeinen Ortskrankenkassen errichtet werden.“

§ 238:

„Neben der allgemeinen Ortskrankenkasse wird keine Land⸗ krankenkasse errichtet, wo die Landkrankenkasse nicht mindestens 250 Pflichtmitglieder haben würde.“

Die Sozialdemokraten beantragen hier durchweg die Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage, wonach im § 236 gesagt werden soll: „für den Bezirk“ statt „innerhalb des Bezirks“, wonach ferner an die Stelle der „Landesgesetz⸗ gebung“ die „Landesregierung“ treten soll, wonach endlich die Mindestzahl einer Landkrankenkasse 500 Pflichtmitglieder be⸗ tragen soll.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Aus der bisherigen Debatte geht hervor, daß die Regierung uns eine recht schlechte Vorlage gemacht hat. Aber die vorliegende und die folgenden Bestimmungen der Kommission zeigen, daß der Rechten die Regierungsvorlage noch nicht schlecht genug war. Sie haben sich bemüht, die Vorlage noch zu verschlechtern, und das ist Ihnen denn auch gelungen. Der Regierungsvorschlag würde zur Folge haben, daß in der Regel im Bezirk eines Versicherungsamtes nur eine Orts⸗ und eine Landkrankenkasse bestände, der Kommissions⸗ beschluß aber läßt es zu, überall, wo man es aus politischen Gründen für angezeigt hält, Orts⸗ und Landkrankenkassen zu errichten. Das Sonderbare aber ist, daß die Herren keine Furcht haben, die Re⸗ gierung werde die Vorlage ablehnen, wenn sie die Vorlage verschlechtern, und ebenso sonderbar ist, daß die Regierung solchen Verschlechte⸗ rungen ihren Segen gibt. Gerade die Herren vom Zentrum sind schuld, daß eine derartige Zerspitterung eintreten kann. Die Herren vom Zentrum, namentlich der Abg. Becker, sind es gewesen, die sogar Betriebs⸗ kassen mit zehn Mitgliedern zulassen wollten. Jedenfalls steht die Regierungsvorlage mehr auf dem Boden des christlichen Gewerkschafts⸗ kongresses als die Beschlüsse der Kommission. Wir bitten Sie, die Regierungsvorlage wieder herzustellen. 8

Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.): Daß das Zentrum für eine Zentrali⸗ sation der Krankenkasse ist, ist nichts Neues. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß eine Zentralisation besser ist als das, was die Kommission vorschlägt. Anderseits muß man aber auch die Gegengründe ab⸗ wägen, die bezweifeln, daß größere Kassen größere Leistungen und billigere Verwaltung gewährleisten, namentlich da, wo es sich um weite Entfernungen und Gebirgstouren handelt. Man darf den Wert der großen Kassen nicht bemessen nach dem Maßstabe der großen Städte, wie es die Sozialdemokraten tun. Also eine rein schematische Zentralisation ist nicht durchführbar; man darf den Gedanken der Zentralisation nicht überspannen, sondern muß die lokalen, namentlich die ländlichen Verhältnisse berücksichtigen. Deshalb habe ich die Fassung der Kommission in diesem Punkte unterstützt, der eine Latituüde gibt. Damit werden die Arbeiter in meinem Wahlkreise wohl zufrieden sein, wie sich die Sozialdemokraten über⸗ zeugen würden, wenn sie sie fragen wollten.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Den Verhältnissen, von denen Vorredner sprach, trägt schon die Regierungsvorlage Rechnung.

Der Antrag Albrecht zu § 236 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und der fortschrittlichen Volkspartei ab⸗

der

Den Antrag Albrecht zu § 237 befürwortet ebenfalls der

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Der reaktionäre Beschluß der Kom⸗ mission ist auf den Einfluß Preußens zurückzuführen. Wir als frei⸗ willige Regierungskommissare“ bitten Sie um Wiederherstellung der Regierungsvorlage. 88

Der Antrag wird ohne weitere Debatte abgelehnt.

Der Antrag der Sozialdemokraten zu § 288, die Mindest⸗ zahl der Mitglieder einer Landkrankenkasse entsprechend der Vorlage auf 500 festzusetzen, anstatt nach den Kommissions⸗ beschlüssen auf 250, begründet wiederum der Abg. Molkenbuhr (Soz.).

Der Antrag wird abgelehnt. 6

Nach § 246 sind Mitglieder der Landkrankenkasse: die in der Landwirtschaft Beschäftigten, die Dienstboten, die im Wandergewerbe Beschäftigten, die Hausgewerbetreibenden sowie ihre hausgewerblich Beschäftigten.

Ein Antrag Albrecht schlägt folgende Fassung vor:

„Mitglieder der Landkrankenkassen sind diejenigen Personen, die in der Landwirtschaft oder in der Hauswirtschaft der Landwirte oder im Wandergewerbe beschäftigt sind.“

Nach einem von der Kommission beschlossenen Zusatz sollen die in der Gärtnerei im Friedhofsbetrieb und in der Park⸗ und Gartenpflege Beschäftigten nur dann den Landkrankenkassen an⸗ gehören, wenn sie in Teilen landwirtschaftlicher Betriebe tätig sind. Die Sozialdemokraten wollen diese Personen auch in diesem Falle den Ortskrankenkassen angehören lassen.

Abg. Fegter (fortschr. Volksp.) erklärt nochmals die Konstruktion und die Organifation der Landkrankenkassen als Träger der Kranken⸗ versicherung nach dem Entwurf und der Kommissionsfassung für vollkommen verfehlt und sucht dies ausführlich nachzuweisen. 1

Nach § 246 kann der Bundesrat den Landkrankenkassen auch andere Gruppen von Versicherten zuweisen, die vor diesem Gesetz nicht kraft Gesetzes vexsicherungspflichtig waren. Die Sozialdemokraten beantragen, diesen Passus zu streichen.

Abg. Albrecht (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge zu §§ 245 und 246. Insbesondere sei zu verlangen, daß die Dienstboten den übrigen Arbeitern gleichgestellt, unter die Gewerbeordnung ge⸗ nommen und ihnen auch hier in der Reichsversicherungsordnung gleiches Recht eingeräumt werde, anstatt daß man sie unter das erbärmlichst und minderwertigste Recht bringe. 1

Die Anträge werden abgelehnt.

Nach Annahme der §§ 245—248 in der Kommissions⸗

fassung wird gegen 7 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf voch 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 70. Sitzung vom 9. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Burcau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 1

Das Haus setzt die erste Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihegesetzes fort. 1

Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Ich danke der Eisenbahn⸗ verwaltung dafür, daß sie meinen Wunsch vom vorigen Jahre bezüglich der Beförderung der dänischen Post nach Hamburg⸗Altona erfüllt hat. Zu begrüßen ist auch die Elektrisierung der Kaibahn, von Altona. Es verlautet, daß die Zugfolge auf der Hamburg⸗ Altonaer Verbindungsbahn zuungunsten von Altona verändert werden soll. Ich möchte den Minister dringend bitten, dieses Unglück von der Stadt Altona abzuwenden. Wenn die Züge nicht weiter bis Altona⸗Hauptbahnhof durchgeführt werden können, dann müßten sie wenigstens bis Altona⸗Holstenstraße gehen. Von Hamburg nach Berlin müßte Morgens ein Schnellzug eingelegt werden, ebenso ist dringend am Sonnabend nachmittag ein Schnellzug nach Cuxhaven nötig. Die Luftlinie von Hamburg nach Hannover beträgt 125 km, die Fahrstrecke dagegen 188 km. Hier muß eine Abtürzung er⸗ reicht werden. 8

Abg. Dr. Schepp (fortschr. Volksp.): In Pankow müssen mehr Schnellzüge halten. Auch auf der Strecke Berlin—Werneuchen, an der große Friedhöfe entstanden sind, muß jetzt ein besserer Verkehr eingeführt werden. Sehr zu wünschen wäre eine Verbindung zwischen dem An⸗ halter und Stettiner Bahnhof. Die Anhalter Strecke ist durch den großen Verkehr nach Bitterfeld recht überlastet, die Linie Rennerod Burbach ist eine dringende Notwendigkeit. (Abg. Heckenroth (kons.): Ist das auch Ihr Wahlkreis?) Das ist nicht mein Wahlkreis, aber wir haben doch hier nicht Wahlkreisinteressen zu vertreten, sondern die Interessen der Allgemeinheit. Dringend notwendig ist eine direkte Verbindung zwischen Münster und Bielefeld, die nur 69,5 km. beträgt, während der jetzige Weg über Hamm 102,2 km lang ist.

Abg. Richtarsky (Zentr.) bittet im Interesse der ländlichen Ge⸗ nossenschaften seines Wahlkreises, einen Teil der zurückgezogenen kleineren Güterwagen wieder einzustellen, und fordert eine Verbindung zwischen Troppau und Bauerwitz über Katscher.

Abg. Stanke (Zentr.) tritt für Weiterführung der geplanten Stichbahn Haatsch —Hultschin nach der österreichischen Grenze und nach Norden an die Ratibor⸗Oderberger Hauptstrecke ein und bittet, dafür Sorge zu tragen, daß der nach Berlin in der Nacht fahrende be⸗ schleunigte Schnellzug in Ratibor anhält. 1

Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr.) wünscht den Bau einiger neuer Bahnlinien im Hunsrück und bittet um möglichste Berück⸗ sichtigung der Stadt Bernkastel bei der Linienführung; er dankt ferner dem Minister dafür, daß bei dem Bau der Linie Daun Wittlich die Wünsche der Interessenten erfüllt seien, bittet aber um Verbesserung des Bahnhofes Manderscheid, damit dieser Bahnhof, den man jetzt den Einödsbahnhof nennt, dem wirklichen Verkehrsinteresse entspreche. Schließlich tritt der Redner dafür ein, daß die Strecke Kleve —Landes⸗ grenze (Nymwegen) nicht nur, wie die Vorlage vorsehe, durch den Bau des zweiten Gleises verbessert, sondern auch zur Vollbahn ausgebaut werde, und daß der Bahnhof Duisburg erweitert und übersich gestaltet werde.

Abg. Giemsa (Zentr.) erkennt an, daß der neue Fahrplan für schlesien eine ganze Reihe von Verbesserungen bringe, die von Bevölkerung dankbar begrüßt worden seien. Nicht zu verstehen es aber, daß der neue Nachtschnellzug Breslau Berlin in Frankfurt a. Oder halte, weil diese Stadt als Kreuzungspunkt zweier großer Linien schon genug Schnellzüge habe; dagegen habe Liegnitz ein großes Interesse daran, daß der neue Schnellzug dort halte. Sehr zu be⸗ grüßen sei das neue Schnellzugspaar für Kattowitz —-Ratihor und die Neueinlegung eines Abendzuges von Kattowitz nach Nikolai. Für den Verkehr nach den Bekiden müßte noch ein zweiter Sonderzug des Sonntags eingerichtet werden, und der Fahrpreis der Sonderzüge sollte ermäßigt werden. Eine Petition von Kaufleuten aus Beuthen um Beseitigung des Schnellzugzuschlags für den Lokalverkehr sei leider vom Minister abschlägig beschieden worden. Von den elektrischen Triebwagen sollte in Oberschlesien mehr Gebrauch gemacht werden.

Abg. Burchard (kons.) dankt für die Aufnahme der Linie von Bartenstein nach Heilsberg in die Vorlage, bittet aber um Fort⸗ führung dieser Linie nach Norden über Wehlau bis zur Linie Labiau Tilsit mit Bau einer Eisenbahnbrücke über den Pregel... 1

Abg. Dr. Lohmann (nl.) meint, daß es an der Zeit wäre, daß durch Verabredung sämtlicher Parteien endlich einmal eine andere Form für die Beratung des Eisenbahnanleihegesetzes gefunden würde. Für die Verbindung des Oberwesterwaldes mit dem Sieger⸗ lande beständen zwei Konkurrenzprojekte Fehl Rietzhausen —-D

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