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sonstige Spiele mit ihnen zu veranstalten; es wird im Gegenteil er⸗ ünscht sein, wenn auch in dieser Richtung inaden ländlichen Fort⸗ ildungsschulen, wo die Verhältnisse es gestakten, die freie Zeit am
Sonntag ausgenutzt wird. (Bravo!)
Ueber den Inhalt des Lehrplanes und über den Inhalt des
Unterrichts, der in den ländlichen Fortbildungsschulen erteilt wird,
enthält der Gesetzentwurf, in Uebereinstimmung mit seinen Vor⸗ gängern, keine Bestimmungen. Ich möchte auch die dringende Bitte aussprechen, es hierbei zu belassen, vor allem schon deshalb, weil die Regelung dieser Materien vielfach den öͤrtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen angepaßt werden muß, und es nicht anggfeigt er⸗ scheint, im Entwurf nach dieser Richtung hin bindenhe und allgemein gültige Vorschriften zu treffen. Aber mik Rück⸗ sicht auf den bisher für die ländlichen Fortbildungsschulen innegehaltenen Lehrplan möchte ich auch hier hervorheben, daß die ländlichen Fortbildungsschulen nicht die Aufgabe haben, den Unterricht in den landwirtschaftlichen Winterschulen oder ähnlichen Anstalten zu ersetzen oder denselben Konkurrenz zu bereiten. In diesem Sinne ist die ländliche Fortbildungsschule keine Fachschule, wenngleich sie in ihren Lehrplänen und in ihren Unterrichtsgegen⸗ ständen andererseits nicht darauf verzichten kann, gerade die weitere Ausbildung in denjenigen Fächern zu fördern, deren Kenntnis für die ländliche Jugend und für ländliche Berufe von ganz besonderem Wert und Nutzen ist. Die Natur⸗ und Bürgerkunde bieten ja Gelegenheit, solche Gegenstände zu berühren, welche teilweise wenigstens auch den Gegenstand des Unterrichts in speziellen landwirtschaftlichen Fach⸗ chulen bilden. Aber es ist doch ein großer Unterschied, ob derartige Unterweisungen als Grundlage eines eigentlich landwirtschaftlichen Unterrichts genommen werden oder ob sie sich darauf beschränken, allgemeine Kenntnis zu vermitteln, die auch diejenigen gebrauchen und verwerten können, die nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Berufen angehören. Ich halte es durchaus nicht für unrichtig, sondern sogar für wünschenswert, daß z. B. auch die ländliche Fortbildungsschule dazu benutzt wird, um die Schüler über den Wert der menschlichen Nahrungs⸗ und Genußmittel, über den Wert einzelner Futtermittel, über die Entwicklung einzelner Pflanzen und ähnliches aufzuklären⸗ Damit kann höchstens in den Schülern das Verlangen geweckt werden, sich, wenn sie Zeit und Geld dazu haben, über diese Fragen im eigentlichen Fachunterricht weiter zu unterrichten. Dem⸗ entsprechend haben wir tatsächlich auch in den Gebieten, wo die länd⸗ lichen Fortbildungsschulen in größerem Maße Eingang gefunden haben, nicht die Erfahrung gemacht, daß der Besuch landwirtschaftlicher Winterschulen und ähnlicher Anstalten nachgelassen hat, sondern im Gegenteil, daß er auch durch die ländlichen Fortbildungsschulen ge⸗ fördert und beliebter geworden ist.
Es ist mir nicht bekannt, welche Wünsche in bezug auf die Gestaltung des Unterrichts in diesem Hause noch geltend gemacht werden; ich möchte aber mit Rücksicht auf die Ver⸗ handlungen bei früheren Gelegenheiten und auch mit Rücksicht auf die im Herrenhause angenommene Resolution ausdrücklich bemerken, daß die Königlichen Staatsregierung in bezug auf die Erteilung obli⸗ atorischen Religionsunterrichts denselben Standpunkt einnimmt, der im vorigen Jahre bei der Beratung des Gesetzentwurfs über länd⸗ iche Fortbildungsschulen für die Provinz Schlesien zum Ausdruck gebracht ist. Sie steht auf dem Standpunkt, daß der obligatorische Religionsunterricht in dem Lehrplan der ländlichen Fortbildungsschulen keine Aufnahme finden kann, daß andererseits aber auch in den länd⸗ lichen Fortbildungsschulen und mit denselben erstrebt werden muß, für eine christlich⸗religiöse Erziehung der Schüler Sorge zu tragen, und daß die ländlichen Fortbildungsschulen auch die Gelegenheit bieten können, neben dem schulplanmäßigen Unterricht auch noch einige Stunden im Laufe des Winters für den Religionsunterricht zu ge⸗ winnen! Ich verweise in dieser Beziehung auf den gemeinschaftlichen Erlaß der beteiligten Minister vom 26. März 1897, der auch dieser Auffassung Rechnung trägt und die beteiligten Behörden ganz be⸗ sonders ersucht, der Geistlichkeit nach dieser Richtung hin entgegen⸗ zukommen. Ich mache dann aber auch noch darauf aufmerksam, daß n den meisten ländlichen Bezirken die Verhältnisse doch so liegen, daß in großer Teil der Geistlichkeit auch einen Teil des Unterrichts in
er ländlichen Fortbildungsschule übernehmen wird und schon dadurch die Gelegenheit hat, auch im christlichen und religiösen Sinne auf die Schüler einzuwirken. (Bravo! rechts und im Zentrum.) Dasselbe wird auch bezüglich der Lehrer der Fall sein; denn der weitaus größte Teil der Lehrer der Fortbildungsschulen wird aus den ländlichen Volksschullehrern entnommen werden müssen. Die Volksschullehrer gehören bekanntlich mit verschwindenden Ausnahmen der Konfession der Schüler an, die die Volksschule und auch demnächst die Fort⸗ bildungsschule besuchen werden, und auch diesen Lehrern ist Gelegen⸗ heit geboten, besonders bei dem Unterricht in Natur⸗ und Bürger⸗ kunde, auch entsprechende religiöse Ermahnungen und Unterweisungen an ihre Zöglinge zu richten! Meine Herren, ich möchte mich, in der
Annahme, daß auch dieser Gesetzentwurf voraussichtlich noch einer
8 Kommissionsberatung unterliegen wird, hier jetzt auf diese Be⸗ merkungen beschränken und nur noch hinzufügen, daß die Abände⸗ rungen, welche der Gesetzentwurf durch die Beschlußfassung des Herren⸗ hauses gefunden hat, keinen Bedenken der Königlichen Staatsregierung
Abg. von Gescher (kons.): Meine Freunde stehen im großen und ganzen auf dem Boden der Vorlage. Ein Bedenken liegt allerdings arin, daß eine weitere nicht unerhebliche Belastung der Landwirt⸗ schaft erfolgt, die so schon unter dem Arbeitermangel zu leiden hat. Ferner sind wir nicht vollkommen klar darüber, was eigentlich die Fortbildungsschule lehren soll. Mit den Zielen des Ministers sind wir im oßen und ganzen einverstanden; danach soll die ländliche Fortbildungsschule keine eigentliche Fachschule sein, anderseits soll sie in der Fortführung des Lehrstoffes der Volksschule auf den künftigen Beruf des Schülers Rücksicht nehmen. Namens aller meiner Freunde wohl kann ich sagen, daß wir diese Ziele billigen, aber es wäre doch wünschenswert, daß in der Kom⸗ mission die Lehrpläne vorgelegt werden; es ließe sich doch wohl das ine oder andere darüber sagen. Auch die Frage ist berechtigt, ob es denn überhaupt nötig ist, daß wir eine Fortbildungsschule mit Zwang einrichten. Im Münsterlande ist die ortbildungsschule auf dem Boden der völligen Freiwilligkeit zu großer Blüte gekommen,
und es fragt sich, ob nicht mit dem Zwang die entgegengesetzte
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Wirkung erzielt wird. Aber meine Freunde sind doch zu der Ueber⸗
zeugung gekommen, daß wir im allgemeinen nur mit dem Zwang zum
Ziele kommen können. Es ist doch von Wert, daß unsere ganze länd⸗ kiche Jugend einen Fortbildungsunterricht erhält über die Volksschule hinaus; es ist auch gut, wenn die jungen Leute zwischen der Volks⸗ schule und der Militärzeit einen gewissen Halt bekommen, den ihnen die Fortbildungsschule gewähren kann. Meine Freunde stehen übérwiegend auf dem Standpunkt, daß der Unterricht am Sonntag zu verbieten ist;
eine Minderheit steht auf dem andern Standpunkt, und ich persönlich
halte es für eine ganz falsche Maßregel, daß der Unterricht am Sonntag verboten wird. Man sagt, am Sonntag müsse die Jugend der Familie erhalten bleiben. Das ist auf dem Lande nicht so nötig wie in der Industrie, denn auf dem Lande arbeitet die Familie immer zusammen, sodaß während einiger Stunden am Sonntag der Unterricht stattfinden kann. Man sagt ferner, man soll die Jugend des Sonntags in Gottes freier Natur sich tummeln lassen; das trifft für die gewerbliche Bevölkerung zu, aber die Landjugend ist Gott sei Dank den ganzen Tag im Freien. Der Fortbildungs⸗ unterricht am Sonntag wäre der ländlichen Jugend besser, als wenn 1* in dieser Zeit Schnaps trinken lernt. Aber das sind alles meine persoͤnlichen Ansichten, die Mehrheit meiner Freunde sagt dagegen, die Landjugend habe die ganze Woche ihre schwere Arbeit und müsse deshalb den Sonntag ganz frei haben. Dem religiösen Punkte hat das Herrenhaus in einer Resolution Rechnung getragen; der Grundgedanke dieser Resolution ist uns allen sympathisch und eigen, daß in der Fortbildungsschule ebenso wie in der Volksschule eine sittlich⸗religiöse Grundlage den Untergrund des ganzen Unterrichts bilden soll, daß der ganze Geist des Unter⸗ richts davon getragen sein soll. Wie dieser Gedanke in dieser Vor⸗ lage zum Ausdruck zu bringen ist, das behalten sich meine Freunde für die zweite Lesung vor. Dieselbe Streitfrage 7e ja jetzt die Kommission, welche das allgemeine Gesetz über die Pflicht⸗ fheaddns e zu beraten hat. Das können wir schon heute er⸗ lären, daß wir einen obligatorischen Religionsunterricht nach der Art des Unterrichts in der Volksschule nicht haben wollen; wir wünschen nur nach dem Vorschlag der Herrenhausresolution eine religiöse 1S.. in einer den Bedürfnissen der Zeit ent⸗ “] Form. Wir halten eine Eö“ für die orlage nicht für nötig, würden ihr aber zustimmen, wenn es von anderer Seite gewünscht würde.
Abg. Dr. Fberbo (freikons.): Meine Freunde wünschen, daß diese Vorlage möglichst bald Gesetz werde, und sind dem Minister für die Einbringung derselben dankbar. Wir teilen nicht die Bedenken des Vorredners bezüglich des Zwanges, denn diese Vorlage will keinen direkten Zwang ausüben, sondern sie will nur der Gemeinde die Möglichkeit geben, nach ihrem Ermessen einen Zwang auszuüben. Ich wuͤnsche, daß moöglichst überall Fortbildungsschulen existieren, denn wir kommen nicht zum Ziele, wir kommen ohne den Zwang nicht an diejenigen vegendfächeg Personen heran, die sühr den freiwilligen Unterricht nicht zu haben sind, die es aber gerade am nötigsten haben. Nur das Bedenken der Belastung der Gemeinden hält mich ab, schon jetzt weiter zu gehen als diese Vorlage. Wir sind mit allen Einzelheiten der Vorlage einperstanden, nur in bezug auf den Punkt, daß das Ortsstatut weitere Ausnahmen von der Schulpflicht machen kann, bin ich bedenklich. Mit der Zulassung von Ausnahmen muß man sehr vorsichtig sein. Eigentümlich würde es sein, wenn in einer Gemeinde, wo eine Fortbildungsschule auf Grund dieses Geseßes und daneben eine Fortbildungsschule auf Grund des allgemeinen Pflichtfortbildungsschulgesetzes besteht, in der einen Schule der Sonntagsunterricht zugelassen würde und in der andern nicht. Jedenfalls muß da für Uebereinstimmung gesorgt werden. Gegen fakultative Religionsunterweisung haben wir nichts einzuwenden. Ich beantrage, den Gesetzentwurf der Kommission zu überweisen, 5 bereits mit dem allgemeinen Pflichtfortbildungsschulgesetz be⸗
aäftigt ist.
Abg. Dr. Kauf mann (Zentr.): Die Religion muß Kern und Stern auch in der Fortbildungsschule sein. Wir haben schon 1904 bei dem gleichen Gesetz für Hessen⸗Nassau den bestimmten Antrag ge⸗ stellt, daß eine Stunde Religionsunterricht eingerichtet werden muß, aber die Mehrheit des e. hat den Antrag abgelehnt. Die Erfahrungen mit dem fakultativen Religionsunterricht sind nicht befriedigend. Auch bei dem Gesetz für die Provinz Schlesien im vorigen Jahre beantragten wir den obligatorischen Religions⸗ unterricht oder wenigstens dessen Zulassung durch Ortsstatut. Wir waren durch die Haltung der Mehrheit hernverger⸗ das Gesetz auch ohne diese Bestimmung anzunehmen, aber der Fortbildungs⸗ unterricht ist nur eine halbe Maßregel, wenn nicht auch die Herzensbildung berücksichtigt wird. Die Methode der religiösen Unterweisung braucht ja nicht dieselbe zu sein, wie die Methode des Religionsunterrichts in der Volksschule. In den Fachschulen am ganzen Rhein ist bereits die Religion obligatorischer Unterrichts⸗ gegenstand, ohne daß die geringsten Anstände daraus erwachsen sind. Wenn dieser Unterricht in “ möglich ist, dann muß er erst recht in der allgemeinen Fortbi möglich sein. In Rhein⸗ land und Westfalen ist man bedenklich geworden, ob die völlige Ab⸗ lehnung des Sonntagsunterrichts das Richtige trifft. In den weit zerstreuten Gemeinden in Westfalen könnte man den Sonntagsunterricht zulassen, natürlich außerhalb der Gottesdienststunden. Man könnte überhaupt den Gemeinden es überlassen, nach ihren örtlichen Ver⸗ hältnissen darüber zu entscheiden. In Erwägung zu ziehen ist ferner, ob nicht nach der Analogie des allgemeinen Fortbildungschulgesetzes auch für die obligatorischen ländlichen Fortbildungsschulen ein staatlicher Zuschuß nach bestimmten Grundsätzen vorzusehen ist. Ich beantrage namens meiner Freunde die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission für das Gesetz über die Pflichtfortbildungsschule, weil bei dieser Vorlage analoge Fragen zu entscheiden und auch einige Grenzfragen zwischen der ländlichen und gewerblichen Jugend zu er⸗ örtern sind. Ich hoffe, daß diese Fortbildungsschulgesetze das Wort des alten Kaisers zur Wahrheit machen werden: Unserm Volke muß die Religion erhalten bleiben.
Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Die Anträge auf Er⸗ richtung obligatorischer Fortbildungsschulen kamen ea in dem Peevindellendtog von Hessen⸗Nassau gerade aus landwirt⸗ schaftlichen Kreisen. Der Abg. Dr. Iderhoff hat recht damit, daß hier kein wirklicher Zwang eingeführt wird, sondern daß jede Ge⸗ meinde für sich entscheiden kann, ob sie einen Zwang einführen will. Schwierigen Verhältnissen ist ja dadurch Rechnung getragen, daß durch Ortsstatut Ausnahmen von der Schulpflicht gemacht werden können. Die Fortbildungsschule soll keine Fachschule sein. In bezug auf den Religionsunterricht schließe ich mich dem ng Iderhoff an. Der obligatorische Religionsunterricht paßt aber absolut nicht in den Lehrplan der Fortbildungsschule. Bei Fachschulen mag es noch etwas anderes sein; da dauert der Unterricht den ganzen Tag, während in den ländlichen Fortbildungsschulen die wenigen Stunden Unterricht nicht durch den Religionsunterricht beschränkt werden dürfen. Nach meinem persönli Standpunkt dürfte Sonntags kein Unterricht gegeben werden, aber in den ge⸗ werblichen Schulen muß man des Sonntags den Zeichenunterricht zu⸗ lassen, da er am Tage erteilt werden muß; sonst würde ich auch in den gewerblichen Schusen den Sonntag ganz frei lassen. Wir müssen auch an die Lehrer denken und diesen den freien Sonntag lassen. Eine Kommissionsberatung ist nicht notwendig, denn wir haben diese Gesetze schon wiederholt angenommen. Das Schicksal des allgemeinen Gesetzes über die Fortbildungsschule ist zudem noch so zweifelhaft, daß wir damit diese Vorlage nicht verquicken können. Ich wünsche, daß diese Vorlage hier möglichst bald zu stande kommt.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Der Herr Abg. von Gescher hat den vorliegenden Entwurf als einen Sprung ins Dunkle bezeichnet. Ich möchte dieser Auffassung doch entgegentreten. Wir haben bereits in zahlreichen Bezirken, wie die Begründung des Gesetzentwurfs nachweist, eine große Reihe von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen mit fest⸗ stehenden Lehrplänen und Lehrzielen, und aus diesen Lehrplänen ist ersichtlich, wohin die Wege der ländlichen Fortbildungsschulen gehen. Außerdem ist bereits im November vorigen Jahres eine größere An⸗ leitung für die Aufstellung von Lehrplänen in den ländlichen Fort⸗ bildungsschulen seitens meines Ministeriums herausgegeben worden.
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der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß auch die Lehrpläne sich
den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen anzuschließen haben, und es ist insbesondere auf Seite 5 dieser Anleitung auch die Verfügung an die unterstehenden Behörden ergangen, daß, um alle in Betracht kommenden Interessen und Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen bei der Ausarbeitung allgemeiner Lehrpläne Vertreter der allgemeinen Schulverwaltung, der Kirche, der Landwirtschaft (der Landwirtschafts⸗ kammer), des Gewerbes (der Handwerkskammer, der Innungen) zu beteiligen sind. Ich glaube, die Staatsregierung hat mit dieser An⸗ leitung einen Weg beschritten, der offen vor aller Augen liegt, und der meines Erachtens in dunkle und undurchsichtige Gebiete nicht führen kann. (Sehr richtig! links und bei den Freikonservativen.) Was nun den Zwang zum Besuche der ländlichen Fortbildungs⸗ schulen anbetrifft, so freue ich mich, daß auch Herr Abg. von Gescher anerkannt hat, daß die Mehrzahl seiner politischen Freunde auch dieser Bestimmung freundlich gegenübersteht. Ich möchte aber auch gerade Herrn Abg. von Gescher gegenüber hervorheben, daß sowohl die Landwirtschaftskammer wie der Provinziallandtag der Provinz Westfalen sich ebenfalls für diesen Entwurf und für den Zwang zum Besuche der Fortbildungsschule ausgesprochen haben. (Hört, hört! links und bei den Freikonservativen.) Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die ländliche Fortbildungsschule doch nicht allein für diejenigen Schüler bestimmt ist, die ohne Zwang sich einer weiteren Ausbildung unterziehen, sondern gerade auch die Ausbildung derjenigen ins Auge fassen muß, deren Ausbildung ohne Zwang in Frage gestellt würde. Will man mit der ländlichen Fortbildungs⸗ schulegallgemeinen und weitgreifenden Nutzen schaffen, dann geht es — ich sage: vielleicht bedauerlicherweise — ohne Zwang nicht voran.
Dann möchte ich bitten, es auf dem Gebiete des Sonntags⸗ unterrichts bei der Stellungnahme der früheren Gesetzentwürfe auch in diesem Gesetzentwurfe zu belassen. Meine Herren, ich gebe ja zu⸗ daß gewisse ländliche Verhältnisse den Unterricht auch am Sonntag⸗ angezeigt erscheinen lassen; aber ich glaube, die Rücksicht auf de Interessen der Lehrer und auch der bei den ländlichen Fa bildungsschulen tätigen Geistlichen überwiege, die den Sonntz gern für sich haben wollen, und denen auch ein freier Tag in da Woche wohl zu gönnen ist. Und wenn darauf hingewiesen worden it⸗ daß der Sonntag ohne Fortbildungsschulunterricht sehr leicht zun Besuche der Wirtshäuser von den jüngeren Leuten benutzt werden könnte, so möchtegich glauben, daß in ländlichen Bezirken vielfach das Gegenteil zder Fall ist. Wenn die jungen Leute nicht genötigt sind, zum Besuch der Fortbildungsschule in das Dorf zu gehen, so bleiben sie bei den Eltern zu Hause (Sehr richtig! rechts), und wenn sie die ländliche Fortbildungsschule besuchen müssen, so ist ihnen auf dem Hin⸗ und Rückwege vielfach Gelegenheit geboten, auch einen Abstecher ins Wirtshaus zu machen, der ohne den Sonntagsunterricht in der ländlichen Fortbildungsschule nicht stattgefunden haben würde.
Meine Herren, ich komme nun nochmals zu der Frage des obligatorischen Religionsunterrichts. Ich möchte ganz in Ueber⸗ einstimmung mit Herrn Abg. von Gescher hervorheben, daß auch ich den Grundgedanken der Resolution des Herrenhauses durchaus teile, und daß ich keine Bedenken habe, diesem Grundgedanken weitere Folge zu lgeben, soweit damit nicht die Aufnahme des Religiont⸗ unterrichts als Pobligatorischen Gegenstandes in dem Lehrplan ge⸗ fordert wird.
Meine Herren, ich glaube, daß mit dieser Auffassung allen be⸗ rechtigten Wünschen Rechnung getragen werden kann. Aber Sit dürfen auch :nicht vergessen, daß auf der anderen Seite die Staats regierung an dem Grundsatz festhalten muß, daß mit dem Ende des Zwanges zum Besuchz der Volksschule auch der Zwang zur Teil nahme am Religionsunterricht sein Ende erreicht (Zuruf im Zentrum. Gymnafium!), daß gerade die Religion doch etwas Innerliches und etwas Freiwilliges ist, und daß der Staat seine Aufgabe damit erfüllt, daßg er bis zur Erreichung des 14. Lebensjahres auch den Zwang zum Besuch des Religionsunterrichts aufrecht erhält, daß en aber nach dieser Zeit den Konfessionen in dieser Beziehung die weitere Tätigkeit überlassen und sich darauf be schränken muß, sie in der religiösen Einwirkung auf ihre Glaubens angehörigen zu schützen und so weit als möglich auch zu unterstützen (Sehr gut! bei den Freikonservativen.)
Wenn entgegengehalten worden ist, daß an landwirtschaftliche Winterschulen regelmäßig und obligatorisch Religionsunterricht erteilt würde, so hat der Herr Abg. Kaufmann vergessen, auch hervorzuhebe daß der Unterricht an landwirtschaftlichen Winterschulen kein obliga⸗ torischer, sondern ein bloß fakultativer ist (Abg. Freiherr von Zedlis und Neukirch: Sehr richtig!), und daß außerdem doch auch zu beachte ist, daße die llandwirtschaftlichen Winterschulen den ganzen Tag fir den Unterricht frei haben und also auch in der Lage sind, 1 büs 2 Religionstunden in den Wochenlehrplan aufzunehmen. (Scht richtig! links.) Für die landwirtschaftliche Fortbildungsschule wirtd in rein ländlichen Bezirken kaum die Zahl von 6 Stunden in de Woche erreicht werden können, und da wird es kaum möglich ser⸗ in diesen 6 Stunden, auch wenn man es wollte, noch regelmäßg 1 bis 2 Stunden Religionsunterricht zu erteilen. (Sehr richth links und bei den Freikonservativen.)
Meine Herren, ich habe gegen die Beratung dieses Eert entwurfes in einer Kommission und vor allen Dingen in d er be mission, die sich mit dem Gesetz über Pflichtfortbildungsschulen de⸗ Bedenken nicht zu erheben. Aber ich trete anderseits doch da de⸗ führungen des letzten Herrn Redners bei; ich glaube, es wäre naach und vielleicht auch nützlich gewesen, diesen Gesetzentwurf tin kommissarische Beratung zu erledigen. (Sehr richtig! und Brabe⸗ links und bei den Freikonservativen.)
Abg. Ernst (fortschr. Volksp.): In der Thronrede ist au einem Gesetzentwurfe für Schleswig⸗Holstein die Rede. den Minister fragen, ob ein solcher Entwurf noch zu erwarten . Der deutsche Sprachunterricht muß auch in der ländlichen 5 bildungsschule gepflegt werden, damit das, was die Volksschule 8 geben hat, nicht vergessen wird. Ob es möglich sein wird, auch -. Wunsch der Polen zu erfüllen, daß die polnische Sprache gfczule wird, muß ich bei den wenigen Stunden, die der Fortbildunge gw⸗ zur Verfügung stehen, dahingestellt sein lassen. Die zftlichen gesh vinzen, besonders Posen, müßten aber auf jeden Fall in das Gefe mitaufgenommen werden.
In dieser Anleitung ist entsprechend ein früheren Ausführungen
am 4. Inli 1911 ab.
1 FAberfeld (erster Teil) war in der Textilindustrie die Seidenweberei
Se B fangfärberet hatte unter der flauen Beschäftigung der Band⸗ und
Zweite Beilage
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zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Abg. Ramdohr (freikons.): Ich vermisse, daß hier ein Redner der allergrößten Partei“ des Landes, wie sie sich gern nennt, das Wort er⸗ riffen hat. Das zeigt wieder, daß ihnen das eigentliche Land ziemlich gleichgültig ist. Auch ich vermisse die Ausdehnung auf Posen und die Provinz Sachsen. Den Sonntag möchte ich für den Fortbildungs⸗ schulunterricht nicht missen, vor allem für Ausflüge. Wir müssen unsere Jugend sehen lehren; darum müssen drei⸗ bis viermal im Jahre an Sonntagen Ausflüge statt⸗ finden. Der Eisenbahnminister könnte durch Ermäßigungen auf der Bahn seinem Kollegen hier sehr zu Hilfe kommen. Im Herrenhause stt das Wort gesprochen worden, daß die ganze evangelische Geist⸗ lichkeit aufgerufen werden könne und zur Verfügung stehe zum Zwecke der Fortbildungsschule; das kann ich nur unterschreiben. Die ganze cvangelische Geistlichkeit ist zur Mitarbeit bereit, ganz gleich, ob der Religionsunterricht obligatorisch oder fakultativ ist.
Damit schließt die Beratung.
Die Vorlage wird der Kommission, die bereits mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs über die Pflichtfortbildungs⸗ schulen betraut ist, überwiesen.
In zweiter Beratung wird der Gesetzentwurf, betreffend die Auflösung der Tertialverh ältnisse im Regierungs⸗ bezirk Stralsund, mit einigen unerheblichen, von den Abgg. Freiherr von Maltzahn (kons.), Dr. Rewoldt (freikons.) und Lippmann (fortschr. Volksp.) gemeinsam gestellten Abänderungs⸗ anträgen angenommen. Der Gesetzentwurf wird auch sofort in dritter Lesung und bei der Gesamtabstimmung im ganzen end⸗ gültig angenommen. “
Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Anträge aus dem Hause; Ausführungsbestimmungen zum Reisekostengesetz; Petitionen.) .
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
8 Daz Keaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausl r Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhofe zu Cöln am 8. vhuch. 9*
&G js 8
In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 2. d. M Smyrna für choleraverseucht erklärt worden. Von dort kommende Schiffe unterliegen nebst ihren Passagieren den vor⸗ ceschriebenen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen.
8 Italien.
Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗
ordnung vom 4. d. M. den Hafen von So ia (Inse 5 für pestverseucht erklärt. 8 11“] China.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Schanghai hat . - n 1— 1 ghai hat unterm 21. v. M. die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der aus Tientfin 88 1. wa c 1 und die Häfen von Woosung zchanghai anlaufenden deut See 2 arfg Fohen schen Seeschiffe wieder Die Einfuhr von Lumpen, altem Papier, Särge Füschen bon theer 88* feuchter “ Tienffin 8 Achinwangtao ist auch fernerhin verboten. (Vergl. „R.⸗ * vo 30. März d. J. Nr. 77.) v1
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern 2 zusammengestellt „Nachrichten für Handel und — “ Schweiz. .“ Die Bestimmungen des schweizerische ivi setz⸗ 88 über die Hesee eterch seiew Sivileeset. 8 chweizerischen Bundesblatts⸗ vom 5. April d. J. ist das Bundes⸗ geseß vom 30. März 1911, betreffend die Ergänzung des schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Fünfter Teil: Obligationenrecht), veröffentlicht. hn Die dritte Abteilung des Gesetzes enthält in den Artikeln 552 fih 715 die Bestimmungen über die Handelsgesellschaften. Das Gesetz oll am 1. Januar 1912 in Kraft treten. Die Referendumsfrist läuft
Handel mit photographischen Artikeln in Fuatemalt.
Nach einem amerikanischen Konsulatsberichte oll Fuatemäla einen guten Markt für nhatassborihte blanie Stabt “ andere Waren einschlägiger Art, darbieten. Es gibt 22 19 glich einen Händler für solche Waren, der nach dem Urteil 8. 1 seine Monopolstellung durch Forderung hoher Preise fanifcst Die Firma ist dem Namen nach Vertreterin eines ameri⸗ Erisa en Hauses, verkauft aber überwiegend deutsche und englische scesfugniße. Amateure werden durch die hohen Preise von der Be⸗ Chüft dung mit der Photographie abgeschreckt. In der fast 100 000 für Ao 18 zählenden Hauptstadt, wo sich alle günstigen Vorbedingungen breisenateurphotographie vereinigt finden, würde sich bei angemessenen affi ein günstiger Absatz der genannten Waren sicher ermöglichen sen. 8 (Nach Daily Consular and Trade Reports.) “
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Mai 1911: b Ruhrrevier Oberschlesisches Revier
8 Anzahl der Wagen
1 Gestellt.. 6 .
Nicht gestellt 8
Aus Jah 1 8 ahresberichten von Handelskammern über das ahr 1910. Nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu
befriedigend b 8 ür Gfesders dere ebigend heschäftigt, und zwar sowohl für Kleiderstoffe wie insbeson⸗ gon 68 Schirmstoffe, Tücher und undichte Gewebe. In Herrenhut⸗ ng. nevgte sich das Geschäft in normalen Grenzen. Sehr ungünstig Stühle still ode für Damenband, soba im Herbst nicht wenige mit ihnn standen. Auch kunstseidene 2 esäge und Neuheiten und Ungunst b. die Fabrikation von Kunstseide hatten unter der August ℳnbe5e zu leiden, doch brachten hier die Monate särberei m eptember eine wesentliche Besserung. Die Seidenstück⸗ ar außer in einzelnen Artikeln normal beschäftigt. Die
Berlin, Donnerstag, den 11. Mui
8 Särberaesellen schwer zu leiden. In der Elberfeld⸗Barmer Seidentrocknungkanstalt wurden insgesamt 757 549 kg Seide kon⸗ ditioniert gegen 715 034 kg im Jahre 1909. Der Rückgang der Konditionierung für Elberfelder Firmen von 221 955 kg auf 212 459 kg zeigt zablenmäßig die Wirkung der Konjunktur i Bandfabrikation. — Bietet die Uebensicht ube “ der Textilindustrie kein 8 leit lich 8 Vicht über den Beschäftigungsgrad Fest dehr bE iches Bild, so stimmen darin die Berichte e äf eszweige ü⸗ erein, daß die erzielten Preise nicht im Verl ältnis zu denen der Rohstoffe und der sonstigen Verteuerung der Produktion gestanden haben und das Eewinnergebnis daher vielfach unbefriedigend geblieben ist. — Die Konfektion für Männer⸗ und Knabenkleider, ebenso die Damenkonfektion hatten ein, im ganzen genommen, gutes Jahr zu verzeichnen, während es der Wäschekonfektion an Stetigkeit fehlte. Der Großhandel mit Manufakturwaren sah die Hoffnungen auf das Jahr 1910 zwar nur zum Teil erfüllt, konnte aber namentlich mit dem Anfang des Jahres und dann wieder mit dem Abschluß in den großen Weihnachtsverkaufstagen sehr zufrieden sein. Auch der Großhandel mit Kurzwaren und mit Schneiderartikeln, ebenso das Geschäft im Kleinhandel mit Manufakturwaren hatten sich nicht ungünstig entwickelt. — Nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu M.⸗Gladbach (erster Teil) war der Haupterwerbszweig des Bezieks, die Baumwoll⸗ industrie, von der allgemelnen Besserung nicht berührt worden. Diese Gestaltung der Verhältnisse war vor allem in der Entwicklung des Rohstoffm arktes begründet. Von Anbeginn des Jahres erzeugte der außerorden tlich hohe Preisstand der Baumwolle bei allen Abnehmern eine starke Zurückhaltung, die bis weit in die Sommermonate anhielt * von der Baumwolle verarbeitenden Industrie von Monat zu Monat drückender empfunden wurde. Besonders die Baumwoll⸗ spinnereien, die ohnehin schon mit großen Garnvorräten in das Jahr getreten waren, konnten unter dem Drange dieser Verhältnisse einen Absatz zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe nur durch verlustbringende Preisopfer erzwingen. Erst als sich in den Herbstmonaten herausstellte, daß die neue amerikanische Baumwollernte allen früheren Erwartungen zuwider, abermals hinter dem Baumwoll⸗ bedarf zurückbleiben und sich damit auch der hohe Preisstand behaupten werde, begann sich die Nachfrage zu heben. Auch dann vermochte die Spinnerei ihre erhöhten Forderungen erst nach und nach durchzusetzen, so daß auch am Schluß des Jahres noch immer zu Preisen verkauft werden mußte, die die Selbstkosten bei weitem nicht deckten. Das Jahr 1910 hat unter diesen Umständen für die Baumwoll⸗ spinnereien des Bezirks fast durchgehends mit starken Verlusten ab⸗ geschlossen; nur diejenigen wenigen Betriebe, die bei den vielfach stark schwankenden Märkten sich in flauen Momenten mit Rohstoff zu ver⸗ sehen verstanden, dürften hiervon vereinzelte Ausnahmen bilden. Auch die Baumwollwebereien und Halbwollwebereien haben während des ganzen Jahres unter der allgemeinen Zurückhaltung außerordentlich zu leiden gehabt; wenn größere Arbeitseinschränkungen trotzdem vermieden werden konnten, so war dies nur möglich auf Grund der großen Ausfuhraufträge, die im Vorjahre und auch noch im Berichtsjahre von einzelnen der ausblühenden Auslandsmärkte erteilt worden waren. Besser gestaltete sich die Lage der Seidenindustrie und besonders der Samtindustrie, die, durch die Geschmacksrichtung des Jahres be⸗ günstigt, eine flotte Beschäftigung hatte. — Nach dem Jahresbericht der Großherzoglichen Handelskammer zu Offenbach am Main für die Kreise Offenbach und Dieburg (I. Teil) beinflußte die ungünstige Lage der Lederfabrikation auch den Lederhandel empfindlich. Das Geschäft in den von der Schuhfabrikation verlangten Ledersorten schleppte, da der Konsum der Anlage höherer Preise widerstrebte. Ein Export war auch nur in kleinem Umfang nach Rußland und Oesterreich möglich. Etwas günstiger war der Absatz in Portefeuille⸗ und Buchbinderleder. Am günstigsten war von der gesamten Leder⸗ branche im Berichtsjahre wohl die Industrie feiner Lederwaren und der Reiseartikel gestellt. Eine große Ausdehnung hat der Umsatz mit den Warenhäusern angenommen, ein Geschäft, das jedoch nur mit beschränktem Nutzen zu machen ist. Günstig für die Portefeuille⸗ branche war das durch die Mode beeinflußte Bedürfnis der Damen, zugleich mehrere Taschen, zu den Kleidern und zu verschiedenen Ge⸗ legenheiten wie zu Einkäufen, Gesellschaften, Besuchen usw. passend, zu besitzen. Demgemäß war auch das Weihnachtsgeschäft 1910 ein flottes und sind größere Nachbestellungen für das Frühjahr einge⸗ gangen. Nach England hat sich der Export im Berichtsjahre bedeutend gebessert. Die Nachfrage nach besserer Ware war allgemein. d etwa der gleichen Höhe wie im Vorjahre hielt sich der Umsatz nach Australien und Neuseeland. Betreffs Canada haben sich in den letzten Jahren die nordamerikanischen Fabrikanten sehr stark auf diesen Markt ge⸗ worsen und hat man in Canada selbst begonnen, eine große Anzahl Artikel, namentlich Reisetaschen, zu fabrizieren. Der Absatz nach Frankreich ist im Berichtsjahr sehr erschwert worden und hat sich egen das Vorjahr ganz bedeutend vermindert. Nach den Vereinigten taaten von Nordamerika hat sich das Geschäft in den letzten Jahren gebessert. Dasselbe trifft auch auf das Geschäft nach Argentinien und anderen südamerikanischen Staaten zu, während der Absatz nach Mexiko infolge der dort in den letzten Jahren herrschenden politischen und wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse sehr unbedeutend war. Bemerkenswert ist die Steigerung der zur Lederwarenfabrikation gehörigen Ledersorten, wie Sassiane, Juchten und Rindshäute sowie Krokodile. Die Verkaufs⸗ preise der fertigen Waren konnten aber nur unbedeutend oder gar nicht erhöht werden, sodaß der Nutzen entsprechend geschmälert wurde. Der Schiffs⸗ und Güterverkehr im Offenbacher Hafen betrug im Jahre 1910: 1763 Fahrzeuge mit einer Gesamttragfähigkeit von 476 907 t und einer Gesamtladung von 362 238 t gegen 1713 Fahr⸗ zeuge mit einer Gesamttragfähigkeit von 450 796,5 t und einer Ge⸗ Pattladung von 331 535 t im Jahre 1909. Die Gesamtankunft im ahre 1910 betrug 348 429 t und der Gesamtabgang 13 809 t Güter gegen 315 335,5 t im Anlauf und 16 199,5 t im Abgang im Jahre 1909. — Erschienen sind ferner die Jahresberichte der Handelskammern für München, Potsdam, Hannover, Osnabrück, Dortmund, Bochum, Bromberg, Posen. b — Nach einer der Firma Hardy u. Co., G. m. b. H., zugegangenen Depesche der Transvaal Chamber of Mines betrug, laut Meldung des W. T. B.“ aus Berlin, die Goldausbeute der in obiger Kammer vereinigten Minen im April cr.: 638 421 Unzen im Werte von 2 711 840 Pfd. Sterl. gegen 649 247 Unzen im Werte von 2 757 824 Pfd. Sterl., der Außendistrikte 29 293 Unzen im Werte von 124 427 Pfd. Sterl. gegen 26 818 Unzen im Werte von 113 916 Pfd. Sterl. im März cr. Ende des Monats waren in Goldminen 194 328, in Kohlenbergwerken 8511 und in Diamantminen 10 272, insgesamt 213 111 Arbeiter beschäftigt. — Das Ergebnis der Dynamit⸗Aktien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co., Hamburg, im Geschäfts⸗ jahre 1910 zeigt unter Berücksichtigung des Vortrages aus 1909 und nach Abzug von 1 320 000 ℳ für Abschreibungen einen Reingewinn von 2 877 881,78 ℳ. Die wenig befriedigenden Verhältnisse auf dem Sprengstoffmarkt im In⸗ und Auslande haben sich während des Berichtsjahres durch eine ganz außerordentliche Steigerung eines der hauptsächlichsten Rohmaterlalien der Gesellschaft, des Glyzerins, er⸗ heblich verschärft; trotz der gesteigerten Herstellungspreise der Spreng⸗ stoffe war es nicht nur nicht möglich, die Verkaufspreise entsprechend zu erhöhen, vielmehr mußte die Gesellschaft zur Behauptung ihres
Besa b fabrikation, ganz besonders aber unter dem 11 Wochen dauernden
Absatzes “ wesentlich heruntergehen. Daß trotzdem wieder die vorjährige Dividende zur Verteilung vorgeschlagen werden kann,
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erklärt der Bericht mit den Erträgnissen auf anderen von der Gesell⸗ schaft beaͤrbeiteten Gebieten und den Ergebnissen ihrer verschiedent⸗ lichen Beteiligungen. Vor Unglücksfällen ist die Gesellschaft bewahrt geblieben. Die Dividende beträgt 22 %.
— Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 6. Mai d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats⸗ bank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1252,5 (1243,1), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 196,8 (195,1), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 1 und d) 75,2 (71,1), Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 239,4 (242,1), Spezialrechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wert⸗ papiere (Nr. 6 und 7) 118,7 (132,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8—18) 185,5 (190,4), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher⸗ gestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 19 und 20) 4,1 (4,5), Wert⸗ papiere (Nr. 21 u. 22) 118,4 (116,4), Wertpapiere auf Kommission er⸗ worben (Nr. 23) 0,7 (0,5), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauernagrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 24) 0,2 (0,1), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 25) 25,4 (24,0), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und Nr. 12 Passiva) — (1,6), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (27 Aktiva, 13 Passiva) 2,9 (7,6), zusammen 2219,8 (2228,8). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I passiv und Ia aktiv) 1194,1 (1207,3), Kapitalien der Bank (Nr. 3 — 4) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (Nr. 5, 6, 7 b, c, d, e, 8) 512,2 (826,8). Laufende Rechnungen der Departements der Reichs⸗ rentei (Nr. 7 a) 402,4 (402,4), Verschiedene Konten (Nr. 2, 9, 10, 11) 37,9 (37,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und 12 Passiva) 18,2 (—), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 27 Aktiva und Nr. 13 Passiva) — (—), zu⸗ sammen 2219,8 (2228,
— — Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn vom 1. bis 7. Mai: 1 957 000 Dollars (102 000 Dollars mehr als i. V.).
MNew York, 10. Mai. (W. T. B.) Der Auftragsbestand des Stahltrusts am Ende des Monats April d. J. betrug 3 219 000 t gegen 3 447 000 t am Ende März, dies entspricht einer Abnahme von 228 000 t.
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„Berlin, 10. Maf. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner sür: Weizen, gute Sorte †) 20,50 ℳ, 20,48 ℳ. — Weizen Mittelsorter) 20,46 ℳ, 20,44 ℳ. — Weizen, geringe Sorter) 20,42 ℳ, 20,40 ℳ. — Roggen, gute Sorte†) 16,90 ℳ, —,— ℳ. — Roggen, Mittelsorte —X,— ℳ, —,— ℳ. — Roggen, geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Futtergerste, gute Sorte) 18,60 ℳ, 17,70 ℳ. — Futtergerste, Mittelsorte“) 17,60 ℳ, 16,80 ℳ. — Futtergerste, geringe Sorte“*) 16,70 ℳ, 15,90 ℳ. — Hafer, gute Sorte*) 19,50 ℳ, 19,10 ℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 19,00 ℳ, 18,60 ℳ. — Hafer, geringe Sorte*) 18,50 ℳ, 18,10 ℳ. — Mais (mixed) gute Sorte 15,60 ℳ, 15,20 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Majis (runder) gute Sorte 15,40 ℳ, 15,00 ℳ. — Richtstroh —,— ℳ —,— ℳ. — Heu 7,00 ℳ, 4,50 ℳ. (Markt⸗ kallenpreise.) — Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 9,00 ℳ, 6,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,70 ℳ, 1,20 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. — Kalbfleisch 1 kg 2,50 ℳ, 1,50 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ. — Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. — Eier 60 Stück 4,50 ℳ, 2,80 ℳ. — Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. — Aale 1 kg 3.00 ℳ, 1,40 ℳ. — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,30 ℳ. — Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,30 ℳ. — Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 0,80 ℳ. — Schleie 1 kg 3,40 ℳ, 1,20 ℳ. — Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. — Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 2,50 ℳ. .
†) Ab Bahn. 1 *) Frei Wagen und ab Bahn. 1“ “
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Ausweis über den Verkehr auf dem BerlinerSchlach martt vom 10. Mai 1911. (Amtlicher Bericht.)
Auftrieb: Rinder 421 Stück, darunter Bullen 195 Stück, Ochsen 41 Stück, Kühe und Färsen 185 Stück; Kälber 2831 Stück; Schafe 1189 Stück; Schweine 16 131 Stück.
Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ ewicht 80 — 102 ℳ, Schlachtgewicht 111 — 136 ℳ, 2) feinste Mast⸗ Fälber, Lg. 60 — 65 ℳ, Schlg. 100 — 108 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 53 — 58 ℳ, Schlg. 88 — 97 ℳ, 4) geringe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 44 — 50 ℳ, Schlg. 77 — 88 ℳ, 5) geringe Saugkälber, Lg. 28 —- 35 ℳ, Schlg. 51 — 64 ℳ.
Schweine: 2 den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht ℳ, Schlachtgewicht — ℳ, 2) vollfleischige Schweine von 240 —- 300 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 42 — 44 ℳ, Schlg. 52 — 55 ℳ, 3) vollfleischige Schweine von 200 — 240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 42 — 43 ℳ, Schlg. 52 — 54 ℳ, 4) vollfleischige Schweine von 160 — 200 fd. Lebendgewicht, Lg. 40 — 42 ℳ, Schlg. 50 — 53 ℳ, 5) vollfleischige Schweine unter 160 Pfd., Lg. 38 — 40 ℳ, Schlg. 48 — 50 ℳ, 6) Sauen, Lg. 37 — 38 ℳ,
Marktverlauf:
Vom Rinderauftrieb blieben etwa 60 Stück unverkauft. Der Kälber handel gestaltete sich ruhig. 8 Bei den Schafen war der Auftrieb nicht zu räumen. Maß⸗ gebende Preise waren nicht festzustellen. Der Schweinemarkt verlief ruhig, wurde aber geräaumtm.
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Berlin, 10. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr Gause. Butter: Der Markt blieb unverändert ruhig, doch konnten die Ankünfte feinster reinschmeckender Butter zu unveränderten Preisen geräumt werden. Die Angebote von ausländischer Butter sind niedrig und drücken auf den Markt. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genossenschaftsbutter 1a Qualität 117 — 119 ℳ, IIa Qualita 114 — 116 ℳ. — Schmalz: Die Nachfrage bleibt für alle Termin gut, andererseits sind die Schweinezufuhren in Amerika nur mäßig Die Tendenz der amerikanischen Fettwarenmärkte ist daher fest, und die erhöhten Forderungen der Packer mußten bewilligt werden. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 48 ¼ — 48 ¾ ℳ, amerikanisches Tafelschmalz Borussia 50 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 50 — 58 ℳ, Berliner Bratenschmalz Kornblume 50 ½ — 58 ℳ. — Speck: Die bessere Nachfrage hat angeh lten.