1911 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Qualität 8 S st

Am vorigen Außerdem wurden Menge Durch⸗ nec übersch äglicher schnitts⸗ S äung verkauft preis dem Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Verkehrseinnahme .“ 1“ gering mittel Einnahme C16G6

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

aus dem V 1 aus der Ende des Gepäckverkehr asdrmaa n B 8 sonstigen 8 niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster 11“X“ 8—

bahnen Monats über⸗ auf 1 auf Quellen Free b 8 km 15,00 15,40 15,40 15,80 15,80 16,20

Bezeichnung Detriebs⸗ 8* 5 länge Personen⸗ und einnahme 1 Doppel⸗

Doppelzentner

Schweidnitz. Glogau . Reenh . ildesheim ayen. Crefeld .

Neuß.. Landshut Augsburg

+ + 4 +

18,93 19,29 19,64 19,00 19,20 19,40

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Neuhaldenslebener Eisenbahn . . . . . . . . 5 790 189 384 17 550 18 400 8 92 2 F. 0 13³³8 4. 4b + 80 2 300 2 350 + . C1113“] Neustadt⸗Gogoliner Eisenbahn. 8 880 213 445 27 410 1 ves 18 16,66 825 1 Niederlausitzer Eisenbahn. . . . . 13 900 123 295 47 300 3““ 89 , o% u1½ 17780 2 60 + 23 + 35 6 500 6 500 + 57 909 107 228 2 846 2 881 339 Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn . . 2 8 829 8 8 8 17 8 88 Mainz 1740 17,60 17˙80 eh 80 8 7 7 1 Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenbahn 1899 ²83. 2 % 17000 17509 + 2 St. Avold - 8 17,50 00 2 100 Paulinenaue⸗Neuruppiner Eisenbahn. 88 8t 8. * ,9 Allenstein . . . 13,71 14,00 14,29 88 5 2 450 2 450 ühe Prignitzer Eisenbahn . . . . .. 4809 29 15 63 200 64 100 108 EE1XA“ . 88. 199 ,29 m11½ 3 89 98 * % 13 992 166 Krotoschin . . . .. 15,00 16,00 16,00 17,00 Schneidemühl. . 15,50 16,00 16,00 16,50 Reinickendorf⸗Liebenwalde⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn 68 88 8 888 88 88 88 c— 888 1 104 Strehlen i. Schl 16,00 16,75 16,75 17,50 5 40 aescn . 2 7 Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn . . . . . 7 956 390 1 290 34 316 35 676 128 Schweidnitz.. 13,50 14,00 14,50 14,50 . 1 222 + 60 11 1 282 1 342 F 16,80 17,30 17,30 17,80 Rosheim⸗St. Naborer Eisenbahn... Mayen .. 15,00 Ruppiner Kreisbahn

+ 4 4 +† + +4 4+ +

2 22 2

*H 29 385 706 —“G 29 210 8 16,00 16,00 17,00 Oberschefflenz⸗Billighermer Eisenbahn lass 10 450 367 355 21 200 22 300 758 Tbor 15,00 15,40 15,60 Rappoltsweiler Straßenbahhn.... 88 9 0o. + 242 55 748 834 + 208 Breslau.. . 13,00 13,50 14,20 14,80 193 1069 14 706 15 814 . 2. 1380 1380 14,00

8 18 Augsburg 18,44 18,44 2 700 2 900 19 890 19 970 Allenstein . + 160 143 260 280 Thorn. 115 12 100 12 500 . Sorau N.⸗L. 1 1 450 + 1 450 T11616“ 366 172 532 175 002 issa i. Pos.. 1M 24 10 387 + 10 665 Krotoschin .. Gesellschaft / Thüringische Linien... 695 32 822 38 979 Schneidemühl. + 12 1 492 + 2 302 Preslau Teutoburger Wald⸗Eisenbahn 436 57 355 59 253 Strehlen i. Schl. 88 1 462 120 Schweidnitz. Thüringische Nebenbahnen (Bachstein) . . . . . 314 66 899 b Glogau. 1 8 424 . Liegnitz .. 4*“ 8 472 3 773 1 ildesheim.

Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn .. . 6“ 68 27 660 15 2 619

Westfälische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. 414 181 000 + 15 10 000

Wittenberge⸗Perleberger Eisenbahhn... 1 509 23 700

Wutha⸗Ruhlaer Eisenbahn .. .

Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn

1 159 23 500

-

2„, 2

+ 101 201 231 311 + 53 + 9 567 1 068

2 82. .

16,00 18,00 18,00 18s 16,20 16,20 15,00 15,50 15,50 88 17,50 17,50 16,80 17,00 17,20 16,20 16,70 16,70 16,00 16,50 16,50 15,50 16,10 16,60 15,60 16,10 16,10 16,00 16,40 16,80 1— 17,00 17,20 16,20 16,70 16,70 xn. 17,80 18,60

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Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn Stralsund⸗Tribsees'er Eisenbahhn ... Süddeutsche) Badische und Hessische Linien

isenbahn⸗

8888

—,—JOB— O— —O 822—82

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1

14.“ Crefeld. 3 16 30 16,30 Neuß.. - 8 16,30 16,30 Prie 8 11A1X“ 17,80 18,20 18,60

888

—— 904.2.2—2 2 —₰½

Saarlouis 17,00 18,00 19,00 19,00 Landshut. 18,82 19,89 20,43 20,97 Augsburg. 18,80 19,60 20,00 20,20 11 215 Bopfingen 18,90 20,00 20,00 20,60

2 226 Mainz. 6 17,25 17,90 17,90 18,60 70 509 St. Avold. 17,00 17,50 8

2 340 Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. 106 540 Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

9 560 Beerlin, den 20. Mai 1911.

+ 38 2 000 755 10 714

+ 104 2 153 1 927 68 394 + 55 2 323

224 105 290 25 10 135

785 111 650 + 5 5 350 2 400 249 28 130 1 240 129 7 230 78 885 901 109 040 125 540 ööß

1 120 880 8. 1 9 1 5

21689 493 1137 6 388 1111 Deutscher Hreichscag. 8

223 50 190 232 179. Sitzung vom 19. Mai 1911, Mittags 12 Uhr. 19 189 e 17 19 000 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

500 +† 19 1 800 1 800 26 230 280 45 140 48 020 Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Entwurfs einer Reichsversicherungs⸗

9 59—

Badische Lokal⸗Eisenbahnen, A.⸗G. Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn Cronberger Eisenbahn... . .. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn Meckenbeuren⸗Tettnanger Eisenbahn.. Neubrandenburg⸗Friedländer Eisenbahn. Württembergische Eisenbahn⸗Gesellschaft Württembergische Nebenbahnen....

135 650 1 850 31 967 7 247

Kaiserliches Statistisches Amt. vEI*

4 + + 4 + +

+ + 4+ —+†+ *+¼

Auf eine Anfrage des Referenten Abg. Nacken (Zentr.) er⸗ Klasse I bis zu 350 widert der 1I 350 550 Direktor im Reichsamt des Innern Caspar, daß nur diejenigen 1II 550 850 Arbeiter von der Reichsversicherungspflicht befreit sein sollen, die 1 850 1150 Anspruch gf Ruhegeld haben. 1 C 6161141X1“X“ Abg. Molkenbuhr (Soz.) weist darauf hin, daß dann Straßen⸗ Die Sozialdemokraten wollen die Kla reiniger usw., die Ruhegeld haben, aus der Versicherungspflicht folgt, erweitern: herausfallen würden und auch die frühere Versicherungsberechtigung vX Klasse verlieren würden. Wb vI 1859—1950 9 . Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Um Zweifel aus⸗ 1 VII 1950 2550 zuschließen, müßte statt des Wortes „Beschäftigten“ das Wort „Be⸗ ö mehr als 2550 ℳ.

4+ 4+ 4 4+ ++ + 4

+

+ 11 ½/ „4. 14220 1685 +† hatu 8 . 30 710 252 102 720 103 790 1 ne. de

0 5 80u4 —. 47 + 6 800 + 6 771 g T. 3 Summe 52 546,13 143 688 575 2 750 214 897 074 12 932579 227 831 653 enener 5 mnfang 1 1 üttna ist in der gestrigen

gegen das Vorjahr 705,71 P+ 3011 506 +† 21 + 409 378 t setzt werd 1 1“ Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, amten“ gesetzt werden. 16“ Abg. Molkenb S 1e6“ Meine Herren! Ich möchte bloß auf wiederholte Anfragen er⸗ § 1223 a, Zusatz der Kommission, lautet: Antrag entspreche den Wünschen zahlreicher Arbeiter. llären, daß das Gesetz, betreffend die Nersicherung der Privat⸗ auf ihren Antrag werden von der Versicherungspflicht befreitt .Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) empfiehlt namens eines angestellten, den Bundesrat passiert hat. Es liegt mir zur Voll Versicherungspflichtige, die während oder nach der Zeit eines Hoch⸗ Teils seiner politischen Freunde an Stelle der Worte: „Klasse V.

. schulunterrichts zur Ausbildung für ihren künftigen Beruf oder in von mehr als 1150 zu setzen: und wird den Herren in den allernächsten Tagen zugehen. Stellung beschäftigt werden, die den Uebergang zu, einer der Klasse v von mehr als 1150 bis zu 1500 ℳ,

Hochschulbildung entsprechenden versicherungsfreien Beschäftigung 8 14““

V 1150 1550

71 208 499 + 12 981 116

+ 15 992 622

vW1“

Berichte von deutschen Fruchtmä

Qualitäat gering mittel gut

Diese vorgeschlagene Erweiterung sei außerordentlich bescheiden, sie gehe nicht so weit wie die von sozialdemokratischer Seite beantragte; es werde die fünfte Lohnklasse in drei zerlegt. Eine erhebliche Mehr⸗ leistung würde dieser Antrag nicht zur Folge haben. Der Nominal⸗ betrag der Rente und der Beiträge müsse in dem Maße erhöht werden, als die Löhne in den letzten Jahren gestiegen seien.

Die Anträge Albrecht und Potthoff werden abgelehnt. Als Jahresarbeitsverdienst gilt nach § 1231 für Mitglieder

Außerdem wurden an Mefetage Spalte na (Ferfanlc Schätzung verkauf

Die Anträge werden abgelehnt. gb § 1213 lautet: . 1 8 1 Refthots en. 1ö- ve“ entspring er nregung einer einen zünftlerischen ruppe wa ve chäftigung, für 1v Entgelt nur freier Unterhalt von Diplomingenieuren, die es als standesunwürdig empfindet, wird, ist versicherungsfrei. G 1b eine Zeitlang der Versicherungspflicht unterstellt zu sein. Hoffent⸗ D lzentner Abg. Busold (Soz.) befürwortet einen Antrag, diesen Para⸗ lich wird der Reichstag nicht ebenso unsozial denken, wie diese (Prdis und vnant) graphen zu streichen, der besonders die Kellner hart treffen würde, die Herren; bei der Kranken⸗ und Unfallversicherung hat die 858 uf rinkgeld angewiesen wären, überhaupt alle Personen, die nur Kommission den gleichen Anspruch abgelehnt und nur hier bei t aturallohn erhalten. Nach dieser Bestimmung würde z. B. ein der Invalidenversicherung zur Anerkennung empfohlen. Die

Am vorigen

Verkaufs⸗ vife⸗ ür Durch⸗ V 1 Doppel⸗ k. schnitts⸗ Y dem

Verkaufte Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge

höchster —niedrigster höchster niedrigster höchster (Doppelzentner

niedrigster

Allenstein IIIS Sorau N.⸗L.

Lissa t. Pos. Krotoschin ... Schneidemühl. Jeö Strehlen i. Schl. Schweidnitz..

Liegnitz. Hücdeshein 8 Mayen.. Crefeld. 1757 Saarlouis. Landshut.

Augsburg . Mainz. St. Avold.

Bopfingen

Allenstein . Thorn. Sorau N.⸗L.

Schneidemüh Breslau.. Strehlen i. Schl.

18,50

18,10 19,80 18,00 18,00 19,00 17,90

—,— —⁸ —2,90,00.2 8888

22,00 21,33

do do do SE=Sx 00 —. 588

20,42 19,60 19,00 19,80 19,10 20,20 18,10 18,75 19,00 18,90 19,60

20,00 19,70

21,67 21,60 20,90 21,50

20,80

15,88 15,60 14,50 16,00 15,80 15,80 15,50 14,80 15,45

Weizen.

20,71 19,60

19,00 19,80 19,10 20,20 19,00 18,75 19,50 18,90 20,00

20,00 19,70

22,00 22,00 21,20 22,00

21,00

21,00 19,80 19,50

20,10 20,80 19,10 19,50 19,50 19,90

19,34 21,00 20,70

22,33 22,40 21,30

21,00 20,00 19,50

20,10 20,80 20,00 19,50 20,00 19,90

19,34 21,00 20,70

22,67 22,40

Roggen.

15,88 15,80 14,50 16,00 15,90 15,80 15,50 15,70

5,45

16,50 16,00 15,00 16,20 16,00 16,30 16,00

21,30

Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 1 21,40

21,40

16,50 16,20 15,00 16,40 16,20 16,30 16,00 16,30

6,10

Prbbeiter nicht Frfrhezenc Fflctg sein, der, wie es vorgekommen sei, segen freie Kost und Wohnung beschäftigt werde mit der Aussicht, sie Tochter des Arbeitgebers zu heiraten. Sobald dann dieser Mann fmnausgeworfen werde, bekomme er gar nichts. , n

Der Antrag wird abgelehnt, nachdem ihn der Referent

1 1gg. Nacken (Zentr.) namens der Kommission bekämpft hat.

§ 1218 lautet:

„Der Bundesrat bestimmt, wie weit vorübergehende Dienst⸗ leistungen versicherungsfrei bleiben. „Abg. Molkenbuhr (Soz.) empfiehlt die ragraphen. 8

Der Paragraph wird aufrechterhalten.

Nach § 1220 sind versicherungsfrei die in Reichs⸗, Staats⸗

ir Gemeindebetrieben oder in Betrieben von Versicherungs⸗ hern Beschäftigten, wenn ihnen Anwartschaft auf Ruhegeld Witwenrente im Mindestbetrage der Invalidenrente nach Sätzen der gleichen Lohnklasse zusteht. Nach § 1223 wird auf Antrag von der Wersicherungs⸗ süt befreit derjenige, dem Ruhegeld, Wartegeld oder ähn⸗ Be üge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Enhan er ersten behntlasf bewilligt sind und daneben Anwart⸗ t auf Hinterbliebenenfürsorge gewährleistet ist. uslbg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) beantragt, statt der Worte: snc den Sätzen der ersten Lohngrasse zu sagen: „nach den Vor 8 en dieses Gesetzes“. Es sei doch notwendig, daß diese Leute Nacaftens den Anspruch nach der ihnen zustehenden Lohnklasse haben. es em der Staatssekretär in erfreulicher Weise die Einbringung sät Privatbeamtenversicherungsgesetzes für die nächsten Tage in Aus⸗ 8 gestellt habe, sei dringend zu wünschen, daß der Reichstag noch aze er Vertagung die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs vornehmen

sane da dieser und die jetzige Vorlage in engem Zusammenhang

Fassung, die wir vor uns haben, ist erst in der Ausgleichslesung zu⸗ stande gekommen, während man in der ersten Lesung noch deutlich esagt hatte: „auf ihren Antrag werden Diplomingenieure und ersöne mit ähnlicher Hochschulbildung von der Versicherungspflicht befreit“ Wir beantragen, diesen Passus zu streichen. Da die Herren nur auf Antrag befreit werden wollen, kann der einzelne entweder voll versichert oder freiwillig versichert oder gar nicht versichert sein, darin liegt eine ganz unberechtigte Bevor⸗ zugung dieser Akademiker zuungunsten der Zwangsversicherten. Es gibt aber 5 zahlreiche kaufmännische und technische Angestellte, bei denen jene Zwischenbeschäftigung den Uebergang zu einer der Hochschulbildung entsprechenden Beschäftigung nicht bildet. Und soll denn der Reichstag hier den ekelhaften Standesdünkel noch be⸗ günstigen, den wir bei einem Teile der akademisch Gebtldeten leider noch finden? Jedenfalls ist der Ausdruck „Hochschulbildung“ un⸗ gemein dehnbar; jeder Handlungsgehilfe, der ein Semester auf der Handelshochschule war, wird den Streit über diese Bedingung in § 1223 a entfesseln können. 3

Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Ich muß dem Vor⸗ redner entgegentreten. Der Grund für die Femnüsstontvorschläge ist einfach der, daß diese akademischen Kreise nicht versichert sein wollen, weil das dafür auszugebende Geld umsonst ausgegeben wäre. Welches Interesse hätte der Reichstag, solche Personen in die Versicherung hineinzuzwingen, für die die Invalidenversicherung nicht paßt?

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. v. Es ist nicht richtig, daß die Leute nicht versichert sein wollen. Nur die Diplomingenieure haben petitioniert, die sind durchweg Arbeitgeber. Die Angestellten derselben Herren petitionieren mit wahrem Feuereifer für ihre Unter⸗ stellung unter die vere Die Diplomingenieure erklären aus⸗ drücklich, es handle sich um soziale Lasten, die sie nicht tragen wollen.

§ 1223 a wird aufrechterhalten. § 1230 normiert die Lohnklassen nach der Höhe des

Jahresarbeitsverdienstes. Die bisherige Einteilung soll unverändert beibehalten werden:

5 8 8

einer Krankenkasse das 300 fache des Grundlohns, für die ver⸗ sicherten Seeleute, für die der Reichskanzler einen Durchschnitts⸗ betrag festgesetzt hat, dieser Betrag, im übrigen der 300 fache Betrag des Ortslohns, soweit das Oberversicherungsamt für einzelne Berufszweige nichts anderes bestimmt.

Die letztere Festsetzung wollen die Sozialdemokraten, wie folgt, fassen:

„Im übrigen der 300 fache Betrag des durchschnittlichen Tages⸗ verdienstes, mindestens aber der 300 fache Betrag des Ortslohnes.“ Abg. Busold (Soz.) befürwortet diesen Antrag. 1 Der Antrag wird abgelehnt. 8 § 1235 nennt als Gegenstand der Versicherung In⸗ validen⸗ und Altersrenten, sowie Renten, Witwengeld und Waisenaussteuer für Hinterbliebene.

Abg. Zietsch (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, als Gegenstand der Versicherung auch noch die Krankenpflege hinzuzu- fügen. Der kranke Invalide würde sonst auf die öffentliche Armen- pflege angewiesen sein. Die Forderung sei eigentlich selbstverständlich und müßte längst in Deutschland erfüllt sein, wenn das Wort des Präsidenten Grafen Schwerin zuträfe, daß für den deutschen Arbeiter in allen Lebenslagen gesorgt sei. Daß die Beträge erhöht werden müßten, sei zugegeben; aber die Erhöhung würde nur unbeträchtlich sein. Man solle doch nicht allzu eifrig darauf hinarbeiten, das Ge⸗ setz lediglich zu einem Sammelsurium von verpaßten Gelegenheiten zu machen.

Der Antrag wird abgelehhlt. G

Nach § 1240 erhält Invalidenrente, wer infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd invalide ist. Als invalide gilt, wer nicht mehr imstande ist, dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu ver⸗ dienen pflegen.