1912 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Mar 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrseinnahme

Personen⸗ und

Fehacverkehr Güterverkehr

zusammen

Gesamt⸗

einnahme

über⸗ haupt

heaupt

Neuhaldenslebener Eisenbahn Neustadt⸗Gogoliner Eisenbahn. Niederlausitzer Eisenbahn . . . . . Oberrheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Overschefflenz⸗Billigheimer Eisenbahn Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenbahn. Paulinenaue⸗Neuruppiner Eisenbahn. Prignitzer Eisenbahn

Rappoltsweiler Straßenbahn Reinickendorf⸗Liebenwalde⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn . . . . . . Rosheim⸗St. Naborer Eisenbahn.

Ruppiner Kreisbahn

Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn Stralsund⸗Tribsees'er Eisenbahn

eegehse Badische und Hessische Linien. Gesellschaft/ Thüringische Linien. Teutoburger Wald⸗Eisenbahn... Thüringische Nebenbahnen (Bachstein) Trossinger Bahn

Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn Westfälische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. Wittenberge⸗Perleberger Eisenbahn Wutha⸗Ruhlaer Eisenbahn. Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn

Badische Lokal⸗Eisenbahnen, A.⸗G. Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn. Cronberger Eisenbahn. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn Meckenbeuren⸗Tettnanger Eisenbahn. Neubrandenburg⸗Friedländer Eisenbahn. Niederbiegen⸗Weingartener Eisenbahn Württembergische Eisenbahn⸗Gesellschaft Württembergische Nebenbahnen.

4 1* 4

4 + 4+

+ ¼ 4 41

-

4 ¼ 4 1*

1

5hooareeeeeee *

15 700

750

28 200

1 850 39 900

1 700 70 400

2 059

1 657 60

13 900

280

14 400

400

15 850

2 750

53 100

2 700 5 220 886

46 750

400

31 389

2 289

10 641

679

22 950

1 750

33 810

9 830

11 200

2 700

82 132

6 499

34 745

7 096

46 053

805

71 242 11 077

3 050 300

20 825

527

152 000

1 500 19 200 1 000 8 989 505 72 354 10 746

82 650 3 340

110 000

2 600 20 900 4 050 86 730 7 120 3 951 109

16 700 2 300

+

17 100

750

28 333

1 721

41 400

700

71 400

2 276

1 676

137

15 000 500

15 000 600

16 800

3 350

54 000 2 700 5 425 737 48 100 450 31 539 2 239 10 646 679 23 550 1 750 34 000 9 850 11 260 2 710 83 596 6 560 34 870 7 089 46 296 806 71 511 11 051 3 721 573

4 4+ + +

+ 4 4 4

+4 †+¼ + + +

7 360 274 18 700

+ 4

₰+ +

sind alles Gewalten, die auseinanderstreben und nur unter Schwierigkeiten

Summe gegen das Vorjahr

157 262 411

50 914 278 ₰+ 20 080 560

+ 4 626 959

28178 889 + 24 707 519

13 490 338

226867 027 + 23 967 877

amis des Innern, der der Delbrück beiwohnt, fort.

verfahren au

Maßna

demokraten: Fall Hermann!)

Verbrechen überführt sind.

lich Verwahrung einlegen.

Deutscher Reichstag.

30. Sitzung vom 19. März 1912, Aben (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die Bera

Vor Wiedereintritt in die Verhandlungen

Prafiben Pr. EEE des Abg. Dr. Cohn war gesagt:

use ein Aktenstück, aus dem hervorgeht, da

Meineid geleistet hat und daß in einem f Grund dieses Umstandes der Angeklagte freigesprochen und der meineidige Thebmemn in die des Verfahrens ver⸗ f ist. Dieser utzmann ist... ““ den Redner Ich bin der veee wesen daß der Abg. Dr. Cohn damit nicht hat auss daß der Minister einen meineidigen Schutzmann im Amte behalten

hat; darum habe ich den Abg.

In den heutigen

keit schwerer Verbrechen überführt worden sind.

3 58 J. 1 hört! rechts und im Zentrum. Zuruf bei den Sozia 1e. Ich kann diesen Passus nur so x. ‚daß dem preußischen Herrn Minister der Vorwurf gema 28 daß 88 in dem ihm unterstellten Ressort Leute duldet, die schwerer (Sehr richtig! rechts und im in en, gegen eine derartige Kritik muß ich Rermit ausdrück⸗ . (Beifall rechts und im Zentrum. Zu⸗ ruf bel den Sozialdemokraten: Sehr billig!) Diese Kritik befaßt sich 1G

mit der Geschäftsführung des Ressortchefs eines Bundesstaats, die zu üben ich dem Reichstage oder seiner Mitglieder ein ver⸗ mäßiges Recht nicht zuerkennen kann. . und lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Diese Kritik ist geübt (Zuruf von den Sozialdemokraten. Lebhafte Rufe rechts: Ruhe! Glocke des Präsidenten. Wiederholte lebhafte urufe von den Sozialdemokraten. . eb des Präsidenten.) Diese Kritik, meine Herren, ist nebenbei geübt an einem Abwesenden, der mit Rücksicht auf die Immunität der Herren Abgeordneten außerstande ist, sich außerhalb dieses hohen Hauses die nötige Genugtuung für den ihm gemachten Vorwurf zu . en. 8 der Sache aber möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Frage, ob ein Beamter, der in der Oeffentlichkeit eines schweren Verbrechens überführt ist, gerichtlich verfolgt werden soll oder nicht, entschieden wird ohne jede Mitwirkung des zuständigen Ressortchefs. Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß eine gerichtliche Ver⸗ urteilung wegen eines solchen Verbrechens in Anbetracht der Höhe der Strafen, die bei einem schweren Verbrechen erkannt zu werden pflegen, mit Rücksicht auf § 7 des preußischen Disziplinargesetzes den Verlust des Amtes ohne weiteres im Gefolge hat. Es ist also nach Lage der Verhältnisse ausgeschlossen, daß ein preußischer Ressortchef Beamte, die schwerer Verbrechen in der Oeffentlichkeit überführt sind, pflicht⸗ widrig im Amte hält. (Bravo! rechts. Zuruf rechts: Und der Herr Präsident ?)

8 4 f: Ich habe aus parlamentarischen Rück⸗ Heeee h⸗ Stelunc nicht klarlegen zu sollen, die ich gegen⸗ Cohn einnehme.

(Sehr richtig! rechts

tung des Etats des Reichs⸗ Staatssekretär des Innern Dr.

Andauernde große Unruhe. erklärt der

Hier bricht der

Dr. Cohn nicht vtebrncken. 2 8 le entr.) bittet, die in Aus genommene EEEEET tunlichst zu beschleunigen.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück: Meine Herren! In den Ausführungen des Herrn Abgeordneten

Cohn befindet sich vor dem von dem Herrn Präsidenten soeben ver⸗

lesenen Satze folgender Passus: 1 Eine derartige Beleidigung nimmt sich umso eigentümlicher us im Munde dieses Ministers des Innern, der an der Spitze

einer Behörde steht, wovon einzelne Mitglieder in der Oeffentlich⸗ sicten gan ü8, Eens ü erun 1 4 1 üher dege sich volständig mit den Aeußerungen des Staatssekretärs

Delbrück. Wir fahren in der Beratung fort.

Die Resolution Ablaß, betreffend Reichserhebungen über e hn Zukauf von Getreide, Mehl usw., wird angenommen, die Ausgaben für das Statistische Amt werden bewilligt.

Die Stellung

wi

Zum Kapitel „Reichsgesundheitsamt“ liegen 8 Re

solutionen vor, wovon sich 2 auf die Weinfrage beziehen.

zollordnun der Ein

untersuchungsämter

Ec

des Redners, daß die R Politik treibe, wird v

Abg. Dr. Resolution Bassermann

Die Resolution über die Impffrage wird auf Antrag 8urg.2 (wirtsch. Vgg.) aus der Diskussion ausgeschieden. Eine Resolution Bassermann (nl.) u. Gen. lautet:

Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Aenderung der Wein⸗ r in dem Sinne herbeizuführen, daß bei der Beurteilung hrfähigkeit ausländischer Weine neben der chemischen Analyse auch die Geschmackprobe durch erfahrene Sach⸗ verständige aus der Praxis sowie der Inhalt der einschlägigen Ge⸗

schäftspapiere berücksichtigt wird.“ Eine vom Zentrum beantragte Resolution Schädler

. Gen. lautet:

g „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, 1) durch welche für die Einfuhr ausländischer Weine eine scharfe Kontrolle durchgeführt und diese Weine insbesondere auf ihre Einfuhr⸗ und Verkehrsfähigkeit durch staatliche Nahrungsmittel⸗ EEbEEbb uren untersucht werden; 2) da e Stundung der Einfuhr⸗ koltrene⸗ Wein 85 wird; 3) daß die Kellerkontrolle gleich⸗ mäßig auch außerhalb der Weinbaubezirke strengstens gehandhabt

de Hartrath (Zentr.) begründet die Resolution des Zentrums. Die sozialdemokratische Partei beantragt folgende Re⸗ solution:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag mit ter Beschleunigung eine Novelle zum Gese⸗ lachtvieh⸗ und Fleischbeschau, vom . zulegen, durch welche die Einfuhr von ausländischem Gefrierfleisch, Büchsenfleisch und Wurst ermöglicht wird. Abg. Dr. Quarck (Soz.) begründet die Resolution und wirft 18 dem preußischen Landwirtschaftsminister vor, bei Ausführung des . Fleischbeschaugesetzes mala 88 ““ 8 8 8 d ie ls unparlame tarisch. u e S 1 EE116 e 8. eine unverantwortliche räsidenten gerügt. Blanken p. (nl.) gbeshrwortet die Annahme der Das bens Eng et. b sich Keee. nzen bewährt, doch müsse dafür vorgesorgt werden, daß 8. vnd samm⸗ Ebepäb in 8* Beziehung besser gestellt würden als die einheimischen. Eine Begünstigung der ausländischen Weine liege ün au. im Vereinszollgesetz. Die Generalversammlung des Deutschen Wein⸗ bauvereins wünsche, daß erforderlichenfalls im gebung den Städten die Erhebung von Oktrois zum Nachte

I zeinen Praktikante ückzuweisen. Ei äulei ü betreffens die P n zurückzuweisen. Ein Fräulein aus Württemberg

Juni 1900 vor⸗

9.

beschieden, daß sie als Katholikin nur aufgenommen werden würde,

ergend einer preußischen Behörde entziehen. Der Professor Zimmer ege der Reschsgesetz⸗

deutschen Weins untersagt wird. Die an sich dankenswerten Zoll⸗ befreiungen der zur Bekämpfung der Rebschädlinge verwendete aus⸗ ländische Tabakslauge habe wenig Erfolg gehabt, denn der Preis

der Lauge sei ziemlich derselbe geblieben. Der Redner empfiehlt beide Resolutionen zur Annahme.

Von der fortschrittlichen Volkspartei wird die Annahme folgender Resolution empfohlen:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald einen Sess Fehe vorzulegen, durch welchen die Arbeitsverhältnisse der in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, Heilstätten und Ge⸗

nesungsheimen sowie in der privaten Krankenpflege beschäftigten Personen geregelt werden.“

Abg. Dr. Struve (fortschr. Volksp.) empfiehlt die Annahme der Resolution und berührt dann die Verlän erung des ärztlichen Studiums, wie sie sich in dem Medizinalpraktikanteniahr darstellt. Dieses praktische Jahr sei ein integrierender Teil der ärztlichen Aus⸗ bildung. Es seien nun wiederholt Fälle vorgekommen, daß aus anz nichtigen Gründen solche Praktikanten abgehalten worden sind, re Ausbildung zu vollenden und sich die Anstalt für das Prakti⸗ kantenjahr auszuwählen, so in Britz und Lübeck, wo man jüdische Praktikanten eben aus dem Grunde, weil sie Juden waren, zurück⸗ sewiesan habe. Alle Aerztekammern seien deshalb im vorigen Februar eim Reichskanzler Es liegt hier eine Verletzung erade der „konfessionellen Neutralität“ vor, die der Kanzler in seiner ntwort dem Aerztestande zugesprochen habe. Die Prüfungsordnung müsse in diesem Sinne revidiert werden; nur die rein konfessionellen Krankenanstalten dürften das Recht haben, sich bei der Annahme von Praktikanten entsprechend zu beschränken. 6 u“

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Die Frage der Versicherung des Kranken⸗ pflegepersonals habe ich im Laufe der diesjährigen Besprechung meines Etats schon einmal erörtert. Ich glaube, Sie sind damit ein⸗ verstanden, wenn ich darauf verzichte, in dieser Stunde noch einmal darauf zurückzukommen.

Die Frage, ob sich der Erlaß eines Hebammengesetzes empfieht oder nicht, habe ich vor nicht allzu langer Zeit bei der Be⸗ ratung meines Etats auch schon einmal eingehend erörtert. Ich glaube, ich darf heute darauf verzichten, nochmals auf diese Sache einzugehen.

Etwas ausführlicher bin ich genötigt, zu den Ausführungen zu sprechen, die der Vorredner zuletzt gemacht hat.

Meine Herren, es handelt sich im Prinzip um die Frage, ob die Krankenhäuser verpflichtet werden sollen, diejenigen Praktikanten, die sich bei ihnen melden, aufzunehmen oder nicht. Nun nöchte ich zunächst feststellen, daß es sich in der Mehrzahl der Fälle um Krankenhäuser handelt, die teils Kom⸗ munen gehören, teils weiteren Kommunalverbänden, teils Stiftungen, teils konfessionellen Vereinigungen. Allen diesen Krankenhäusern gegenüber hat das Reich ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gar nicht die Möglichkeit, eine unmittelbare Verpflichtung zur Annahme von Praktikanten zu statuieren. Wir haben auch bei den bisher erlassenen Bestimmungen ausdrücklich davon abgesehen, eine derartige Verpflichtung vorzuschreiben. Eine solche Verpflichtung vorzuschreiben, würde auch überflüssig sein, da wir tatsächlich mehr Stellen für Praktikanten haben, als besetzt werden.

Auf der anderen Seite möchte ich aber den Herrn Vorredner darauf aufmerksam machen, daß doch auch eine ganze Reihe ernster und wich⸗ tiger Gründe gegen einen Zwang für die einzelnen Krankenanstalten sprechen, die Praktikanten so aufzunehmen, wie sie sich bei ihnen melden. Meine Herren, wer je in seinem Leben mit der Leitung großer Krankenanstalten zu tun gehabt hat und ich habe mich aus⸗ giebig damit beschäftigt —, der weiß, daß es kaum einen Verwal⸗ waltungsorganismus gibt, der so schwer zu leiten und so schwer im Gang zu halten ist wie ein Krankenhaus. (Sehr richtig!) Die Aerzte, die Verwaltung, die Schwestern, das männliche Pflegepersonal

dahin zu bringen sind, daß sie mitineiander arbeiten; und wenn man nun dem ärztlichen Leiter einer solchen Anstalt oder dem Vorstand der Anstalt nicht einmal die Möglichkeit gibt, Elemente fernzuhalten, die nach seiner Auffassung in den Organismus dieses Krankenhauses nicht passen, dann beschränkt man die Selbstverwaltung derjenigen, die diese Krankenhäuser zu verwalten haben, auf das empfindlichste. (Sehr richtig!)

Als ich noch Oberbürgermeister von Danzig war, bin ich, als die jetzien Bestimmungen in Vorbereitung waren, gefragt worden, ob wohl die mir anvertraute Kommunalverwaltung bereit sein würde, in ihren Krankenanstalten Praktikanten aufzunehmen, und darauf habe ich gesagt: ja, aber unter der einen Bedingung, daß ich nicht weiter reglementiert und nicht weiter von Aufsichts wegen eingeengt werde, als dies jetzt schon der Fall ist.

Das, meine Herren, ist ein richtiger Standpunkt. Aus diesem Grunde nicht mit Rücksicht darauf, daß in dem speziellen Falle ein Praktikant seiner Konfession wegen abgewiesen worden ist, bin ich der Meinung, daß es unrichtig sein würde, eine Ver⸗ pflichtung der Kommunen resp. der sonstigen Besitzer und Verwalter

der Krankenanstalten zur Aufnahme aller Praktikanten zu statuieren. (Sehr richtig!)

„Abg. Gröber (Zentr.): Im Falle Britz ist die Zurückweisung eines israelitischen Medizinalpraktikansen tatsächlich lediglich wegen seines Glaubenebekenntnisses erfolgt und deshalb besonders signifikant. Sollte sich das verallgemeinern, so würde die Ausbildung derartiger Medizinal⸗ aktikanten aufs schwerste gefährdet. Schon deshalb kann die jetzige Be⸗ andlung der Sache nicht die richtige sein. Die Regierung kann sehr wohl auch auf die Krankenhäuser einwirken; sie braucht einfach solchen rankenhäusern die Annahme von Praktikanten nicht mehr zu ge⸗ atten. Wenn ein solcher Versuch gar nicht erst gemacht wird, so läuft das praktisch hinaus auf die Verletzung des Reichs⸗ gesetzee von 1869 über die Gleichberechtigung der Konfessionen.

een eine Krankenanstalt aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird, dat sie nicht das Recht, lediglich wegen des Glaubensbekenntnisses

wollte sich in dem Zehlendorfer Krankenhause zur Krankenpflegerin ausbilden, wurde aber von dem Direktor, Professor Zimmer dahin

wenn sie verspräche, von dem, was sie im Beichtstuhl sagen würde, dach der vorgesetzten Schwester oder dem Professor Zimmer Mit⸗ be ung zu machen. (Stürmische Heiterkeit im Zentrum.) Sie haben nen Beief mit der gebührenden Heiterkeit aufgenommen. Sie sehen, vohin man auf diesem Gebiete gelangen kann. 1

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück: 8

Meine Herren! Auf den Fall Zimmer will ich nicht eingehen (deiterkeit); denn nach meiner Kenntnis der Dinge wird sich dieser Fall unter allen Umständen sowohl meiner Jurisdiktion, wie der

durchaus nicht. Man kann nicht Rechtsanwälte mit vergleichen, sondern nur Amtsgerichte.

Fergesfüns der Be Innern). 8

dauernden Ausgaben „Ge

st seines Zeichens evangellscher Geistlicher, und es bandelt sich, soweit unterrichtet bin, hier um einen frelen Verein, auf den die staat⸗

lichen Behörden oder Verwaltungsbehörden irgendwelcher Art einen Einfluß auszuüben außerstande sind.

Was des weiteren die Frage betrifft, ob es zulässig ist, einen Praktikanten lediglich mit Rücksicht auf seine Konfession zurück⸗ zuweisen, so hat der preußische Herr Kultusminister, als der zunächst Zuständige, in seinem Bescheid ausdrücklich erklärt: 8

Die Begründung der Abweisung

es handelt sich um den Fall Britz v1AX““

in dem Schreiben des Krankenhausleiters vom 1. Mai 1909 bietet allerdings zur Beanstandung Anlaß, zumal aus dem amtlichen Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenanstalten nicht hervorgeht, daß das Krankenhaus in Britz rein konfessionellen Charakters ist.

Der preußische Herr Kultusminister hat also ausdrücklich die Zurück⸗

weisung des Praktikanten von einer nicht konfessionellen Anstalt mit

Rücksicht auf sein Religionsbekenntnis beanstandet.

Für mich handelt es sich aber um die Frage, ob dieser und einige andere bekannt gewordene Einzelfälle einen hinreichenden Anlaß bieten, eine Verpflichtung zur Annahme von Praktikanten von Reichs wegen zu begründen, und diese Frage habe ich geglaubt aus einer Reihe von Zweckmäßigkeitsgründen verneinen zu müssen. (Zuruf links: Sehr bequem!) Ich halte die Mißstände, die sich aus einem solchen Zwange ergeben können, für größer als die Nachteile, die aus dem Fehlen

eines solchen unter Umständen entstehen können oder wiederholt ent⸗ standen sind.

„Abg. Dr. Struve (fortschr. Volksp.): Nach § 2 der Aufnahme⸗ bedingungen darf die Zulassung zum praktischen Jahr nur versagt werden, wenn strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen des Praktikanten vorliegen. Die Zulassung darf doch nicht versagt werden, wenn etwa die Nase des Praktikanten dem betreffenden Herrn nicht gefällt.

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich kann nicht anerkennen, daß die eben von Herrn Struve zitierten Vorschriften aus dem Eingang der Prüfungs⸗ ordnung, wie er es glaubt, sich auch auf die Verpflichtung der An⸗ stalten zur Annahme von Praktikanten beziehen.

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel klarlegen. Es besteht für die

Referendarien die Verpflichtung, bei einem Rechtsanwalt zu arbeiten; es

besteht aber meines Wissens für einen Rechtsanwalt nicht die Verpflichtung, einen bestimmten Referendarius bei sich zu beschäftigen, damit er sich für die zweite Prüfung vorbereite. (Sehr richtig! rechts.) Darin liegt der Unterschied. Es handelt sich also darum, ob eine Verpflich⸗

tung für die einzelnen Krankenanstalten statuiert werden soll, jeden zu nehmen, der sich bei ihnen meldet. Und lediglich diese Frage habe ich verneint. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Struve (fortschr. Volksp.): Diese Franehen gegt rankenhäusern

Abg. Dr. Waldstein (fortschr. Volksp.): Wenn der Gerichts⸗

präsident dem Anwalt einen Referendar überweist, so muß er ihn annehmen; die Auffassung des Staatssekretärs ist also unri tig. Es ist geradezu eine Erklärung der staatlichen Impotenz, wenn gesagt wird, man könne das nicht machen; man kann es machen, wenn man will. Die hier in der Frage der Medtzinalpraktikanten von der Re⸗ gierung bekundete Gleichgültigkeit ist gegenüber ihrer sonstigen Macht⸗ fülle um so bedauerlicher.

5 Feerzuf wird Vertagung beschlossen. Der Präsident r.

aempf verkündet, daß er für morgen keine Abendsitzung

vorzuschlagen beabsichtigt, dagegen, wenn es notwendig werden sollte, für Donnerstag.

Schluß 11 ¼ Uhr. Nächste Süizung Mittwoch 1 Uhr ratung des Etats des Reichsamts des 1 8

88

1. Sitzung vom 20. März 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten

Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung des Reichshaushaltsetats für das ech⸗

nungsjahr 1912, und zwar: „Etat für das Reichsamt des Innern“.

Die Beratung wird fortefeze mit dem Kapilbl der fort⸗ undheitsamt“. Nach dem Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.), dessen

Rede in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des

Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich möchte nur kurz die Anfrage des Herrn

Vorredners bezüglich des Standes der Regelung des Apothekenwesens beantworten. Bevor die einzelnen Bundesstaaten ihrerseits an eine landesrechtliche Regelung dieser Materie herantreten, wird es not⸗ wendig oder doch zweckmäßig sein, ihnen unter Abänderung einzelner Bestimmungen der Gewerbeordnung bestimmte Vollmachten für diesen Zweck zu erteilen. Ueber die Art und den Umfang dieser Vollmachten wird augenblicklich verhandelt, und ich werde mich mit den verbündeten Regierungen über die etwa zu machenden Gesetzesvorlagen in Ver⸗ bindung setzen, sobald die Verhandlungen zwischen den Ressorts er⸗ ledigt sind.

Abg. Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner (b. k. F.):

Die Kalifabriken leiten ihre Endlaugen in die Flüsse, wodurch das Wasser für die Bevölkerung außerordentlich gesundheitsschädlich wird. Auch die Landwirtschaft, die Fischerei und die Industrie werden durch diese Verunreinigung der Flüsse erheblich geschädigt. Das Reichs⸗ eesundheitsamt hat auf ehe ngen⸗ die von der preußischen und der schwar burg⸗rudolstadtschen Regierung infolge der vielen Klagen der

nwohner der Flüsse erhoben worden sind, in einem Gutachten die

ernsten Befürchtungen durchaus anerkannt. In dem Gutachten vom Jahre 1910 ist zugestanden worden, deß ein Härtegrad des Wassers von 45 Grad mit der menschlichen Ge 1

mehr vereinbar ist. Tatsache ist aber, daß, während andere Ver⸗ unreinigungen durch die Ibstreinigung 87F. e und durch Filte⸗ rung beseitigt werden können, diese Salze der

bestandteil Chlormagnesium bildet, sich nicht lassen, und daß das Wasser stel einen

Die Brunnen, aus denen b

wahrscheinlich mit den Flüssen in direkter Verbindung, und man kann den Leuten doch nicht zumuten, daß 88 auf ihre Kosten aus Rück⸗ icht auf die Kaliindustrie nun kostbare Wa

Wasser in Merseburg hat einen sehr unangenehmen Chlorgeschmack, wahrscheinlich infolge einer Verbindung der Brunnen mit der Saale. Die Stadt Magdeburg hat ihre Scee. vom linken auf das rechte Ufer der Elbe verlegen müssen, al

Erfolg. Die Stadt hat im Jahre 1895 einen Prozeß gegen fabriken geführt und in erster Instanz verloren. In dem Erkenntnis wurde ausgeführt, daß es nicht auf die Gesamtheit der Kalifabriken,

undheit auf die Dauer nicht ndlaugen, deren Haupt⸗ ärtegrad von Grad erreicht.

ie Anwohner ihr Wasser beziehen, stehen

sserleitungen bauen. Das

ber mit sehr 2.v ie Kali⸗

8 8*

3 1“ 11““ 1“ 27 lediglich auf jede einzelne Chlorkalifabrik ankomme. * die

nlieger kommt aber der samteffekt in Betracht. Die Wiesen an der Unstrut und an der Saaͤle werden durch Versalzung, die nach Ueberschwemmungen eintritt, vollständig wertlos. In den Fabriken wird durch Ansetzen von Kesselstein die Explosionsgefahr ungemein erhöht. Die Stadt Magdeburg hat für ihren Prozeß bereits 300 000 Mark aufgewendet. Es ist unbedingt notwendig, daß hier die Gesetz⸗ gebung einschreitet, und zwar kann es nur auf dem ege der Reichs⸗ gesetzgebung fein, da die schädigenden Zuflüsse der Endlaugen zum großen Teil aus den thüringischen Staaten kommen. Ein Kanal bis sur Nordsee, der diese Endlaugen aufnehmen könnte, würde 125 Mil⸗ jonen kosten, und ich bin nicht so optimistisch, zu glauben, daß die Kaliindustrie einen solchen Kanal bauen wird. Ich bitte deshalb den Staatssekretär, ein derartiges Gesetz zum Schutze der Gesund⸗ heit der Bevölkerung und wohlerworbener alter Rechte dem Reichs⸗ tage vorzulegen.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Es ist kein Zweifel, und es ist den verbündeten Regierungen nicht entgangen, daß die Uebersättigung einzelner Ströme mit den Abwässern und Laugen der Kalifabriken zu erheblichen Miß⸗ ständen geführt hat, zu Mißständen nicht bloß für die Landwirtschast, nicht bloß für einzelne Industrien, sondern zu Mißständen auch für große und kleinere Gemeinden mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Wasserversorgung der Menschen. Es ist ganz besonders schwierig, dieser Mißstände Herr zu werden, wenn es sich um gemeinschaftliche Flüsse handelt, d. h. um Flüsse, die mehrere Bundesstaaten durch⸗ ziehen. Der Herr Graf von Posadowsly hat der Meinung Ausdruck gegeben, daß unter diesen Umständen ein reichsgesetzliches Ein⸗ schreiten die einzig mögliche Lösung sei. Die verbündeten Re⸗ gierungen bezw. der Herr Reichskanzler sind dabei, diese Frage zu prüfen. Ich vermag eine endgültige Stellung zu der angeregten Frage nicht zu nehmen, bin vielmehr der Ansicht, daß vorab festzu⸗ stellen sein wird, ob man nicht schon durch eine Verständigung zwischen den beteiligten verbündeten Regierungen über ein bestimmtes, in solchen Fällen einzuschlagendes Verfahren der Schwierigkeiten Herr werden kann.

Abg. Brey (Soz.): Wir unterschreiben das, was der Abg. Dr. Struve gestern bezüglich der jüdischen Aerzte gesagt hat, und hätten nur gewünscht, daß der Staatssekretär eine andere Stellung zu der Frage eingenommen hätte. Wir verlangen Parität für alle Religions⸗ geno Solche Fragen können nicht von dem engen Gesichts⸗ winkel der Rassengemein aft beurteilt werden, wie es vorhin der Abg. Burckhardt getan hat. Die schwierige Lage der Weinbauern ver⸗ kennen wir nicht, glauben aber nicht, daß ihnen durch einen ver⸗ schärften Zollschutz geholfen werden kann. Wo bleibt die reichsgesetz⸗ liche Regelung der Nahrungsmittelverfälschungsfrage? Ich erinnere an die Methylalkoholvergiftungen in der letzten Zeit. Wir haben folgende Resolution eingebracht:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei Erhebungen über den Gesundheitszustand der Arbeiter in ver chemischen Industrie auch Vertreter von Arbeiterorganisationen der chemischen Industrie zur Mitwirkung heranzuziehen.“

Zu bedauern ist, daß die Erhebungen über die Lage der Gift⸗ arbeiter auf die lange Bank geschoben finn. Andere Staaten haben für einzelne Betriebe einen größeren Schutz ein seführt. Deutschland ist anderen Staaten nur in der Er ielung von Perfilen voraus. Die Rentabilität in der deutschen beniscem Industrie ist doppelt so groß, wie in den übrigen Industrien. Die sozialen Lasten dieser Betri⸗ erfordern nur 1,2 % des Reingewinns. Die Erzielun fecser Pro⸗ ite brauchte nicht mit Opfern an Leben und undheit der Arbeiter verbunden zu sein. Zeitraubende Erhebungen dürfen nicht zu einer Verschleppung dieses Schutzes führen. Einen besonderen Schutz verdienen die Arbeiter in den Bleiweißfabriken. Ich habe einige Bilder auf den Tisch des Hauses niedergelegt, welche die Folgen der Bleiweißvergiftung zeigen. Der Arbeiterwechsel in den Blei⸗ F ist stark. Es wäre ernstlich zu erwägen, die Blei⸗ weißverordnung von 1903 dahin zu ergänzen, 8 das nasse Verfahren eingeführt wird, das auch rationeller und schneller ist, als das trockene Verfahren. Wie verwüstend die des Bleiweißes selbst auf die Wohnungen sind, zeigen die Abbildungen, die 5 auf den Tisch des Hauses niedergelegt habe. Die Heranziehung der Arbeiter zu den Erhebungen ist notwendig in der chemischen Industrie als kontrol⸗ lierende Fnetan Bezeichnend ist, daß in der Betriebskrankenkasse in Offenbach Bleiweißerkrankungen nicht festgestellt worden sind. In der gewerbehygienischen Ausstellung von Dresden wurden ganz falsche

iffern über die Erkrankungen 8e. den Wandtafeln vorgeführt. Die Erhebungen des Vereins der chemischen Industrie waren von vorn⸗ herein tendenziös und führten ebenfalls zu falschen Resultaten, die öffentliche Meinung, die Verwaltung und die Gesetzgebung irre⸗ führend. Deshalb fordern wir, zu den angekündigten Erhebungen auch Vertreter der Arbeiterorganisationen zuzuziehen. Nur so können Richtlinien für den Schutz der Giftarbeiter vorbereitet werden. Sache des Reichsgesundheitsamtes ist es, den Reichskanzler so zu beraten, daß er hier nach dem Rechten sieht. Ich bitte Sie, unsere Resolution anzunehmen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Vorredner meinte, das Ausland hätte zum Schutze der Giftarbeiter Maßregeln getroffen, die uns voraus seien. Der Abg. Brey verkennt, daß im Auslande die Dinge ganz anders liegen als bei uns. Die großen chemi⸗ schen Betriebe, die Deutschland hat, haben mustergültige Einrich⸗ tungen für den Arbeiterschutz, wie sie kaum anderswo in der Welt vor⸗ kommen; das kann dem Abg. Brey, wenn er sich mit diesen Dingen näher beschäftigt hat, nicht entgangen sein; es ist nicht recht, darüber 0 geringschäßig hinwegzugehen. ser Bundesrat hat ia. eine große

eihe von Anordnungen auf diesem Gebiete erlassen. Es ist schon wiederholt ausgeführt worden, daß das Gebiet, das sich zum Er⸗ laß solcher allgemeinen Verordnungen eignet, jetzt nahezu erschöpft ist, und daß jetzt ein anderer Weg beschritten werden muß, nämlich der der Aufstellung von Normativbestimmungen, zu deren und Durchführung die Mitwirkung der Einzelstaaten in n. we. ge⸗ nommen wird. Die Reichsverwaltung hat auch niemals verkannt, daß die Teilnahme von Arbeitern an diesen Untersuchungen sehr erwünscht ist; aber die Auswahl solcher Personen ist sehr schwierig. Die Ver⸗ treter der Organisationen haben als solche doch noch nicht die genaue Kenntnis der Eigenheiten des S dee Betriebes; die Arbeiter önneu auch gar nicht wissenschaftliche Kenntnisse haben, die dazu notwendig sind., Der Aufgabe, geeignete Arbeiter hinzuzuziehen, wird stete Auf⸗

1

merksamkeit gewidmet.

Abg. Hepp (nl.): Eine sozialdemokratische Resolution verlangt die Ermöglichung der Einfuhr ausländischen Gefrierfleisches, Büchse 8 fleisches usw. an hat hier von einer Unterernährung des Volkes veheocen Der Fleischkonsum auf den Kopf der Bevölkerung ist aber gestiegen; der deutschen Landwirtschaft ist es gelungen, die Produktion derart zu steigern, daß 95 % des Bedarfs im eigenen Lande erzeugt wird. Es wird der deutschen Landwirtschaft gelingen, auch diesen kleinen Rest noch zu decken. Als Vorbedingung muß gelten, bc dem Produzenten, dem deutschen Bauern, die Möglichkeit gegeben ist, auf sro echnung zu kommen; eine weitere Bedingung ist ein wesent⸗ licher Zollschutz und der unbedingte Gienzschutz gegen die Ein⸗ schleppung von Seuchen. In meiner engeren Heimat assau ist durch das 2 wehsterben an Maul⸗ und Klauenseuche den Bauern ein Schaden von 500 000 entstanden. Sämtliche Parteien des Reichstages wett⸗ eifern ja jetzt in der Sympathiebezeugung r den deutschen Bauern

stand, aber ihm helfen kann man nicht mit Maßnahmen, die und damit den Lohn für leine harte Arbeit heruntersetzen. Machen wir unser Vaterland unab Eaigce dem Fleischbezug aus dem Aus⸗ lande, setzen wir die heimische Viehzucht in den Stand, Deutschland

zu versorgen, so treiben wir damit eine echte Bauernpolitik.