Ments dieses verlangt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses hiermit bekannt gegeben. Die öffentliche Zustellung ist durch Beschluß des unter⸗ zei bneten Gerichts vom 2. April 1912 bewilligt. Filehne, den 10. Rpril 1912. Königliches Amtsge
fe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [6008
Die Maler⸗ und Anstreicherarbeiten zu den Bauten der 300 Mann⸗Kaserne mit Wohngebäude A und B sollen öffentlich verdungen werden. Verdingungs⸗ unterlagen liegen in der Registratur während der Dienststunden zur Einsicht aus und können daselbst zum Selbstkostenpreis im Betrage von ℳ 8,— be⸗ zogen werden. Die versiegelten, mit dem Kennwort „Malerarbeiten 300 Mann⸗Kaserne“ versehenen An⸗ gebote sind bis zum 26. April d. J., Nach⸗ mittags 6 Uhr, unterschrieben an die unterzeichnete Dienststelle portofrei einzusenden. Zuschlagsfrist 6 Wochen. “]
Helgotand, den 12. April 1912.
Kaiserliche Neubau⸗Verwaltung.
[6165] Bekauntmachung.
Die Königliche Strafanstalt zu Münster i. W. hat die Arbeitskräfte von 50 männlichen Zuchthaus⸗ gefangenen von sogleich ab auf die Dauer von 6 Jahren zu vergeben.
Angebote sind bis spätestens zu dem am 20. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, in der Strafanstalt stattfindenden öffentlichen Termin ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift: „Angebot auf Arbeitsträfte“ versehen, an die Direktion einzureichen.
Abschriften der Bedingungen verabfolgt die An⸗ staltsverwaltung den Bietern auf Erfordern gegen Einsendung von 50 ₰ in Briefmarken.
Mllünster i. W., den 13. April 1912. 1 Königliche Strafanstaltsdirektion. Gartenstraße 28.
Verlosung r. von papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[6166] Bekanntmachung.
Die zum l. 4. d. Is. erforderliche Tilgung unserer Inhaber⸗Anleihe II. Ausgabe (Privilegium vom 3. 8. 95) haben wir durch Ankauf von Stücken im Nennwerte von 70 000 ℳ bewirkt.
Minden, den 9. April 1912.
Der Magistrat. Dr. Becker.
6010 8 82 der gemäß §. 8 des Gesetzes vom 18. April
1900 (Nr. 9 der Goth. Gesetzsamml.) am 2. d. Mts. vorgenommenen Auslosung von Schuldverschrei⸗ bungen der Staatskasse des Herzogtums
Gotha vom Jahre 1900 sind folgende Nummern
gezogen worden: Lit. A Nr. 159 926 1048 1062. Lit. B Nr. 1559 1773 1838 2286. Lit. C Nr. 2488 2884. Die Einlösung dieser Schuldverschreibungen, deren Verzinsung am 1. Oktober 1912 aufhört, erfolgt von letzterem Tage ab bei der Herzoglichen Staats⸗ kasse⸗Verwaltung in Gotha. Gotha, den 6. April 1912. Herzoglich Sächs. Staatsministerium. v. Richter.
5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papterer bennmnachun ausschließlich in Unterabteilung 2. [6396] 8 * 3 Deutsch⸗Alsiatische⸗Bank.
Nachweisung
der am 20. März 1912 im Umlauf befindlichen Banknoten der Deutsch Asiatischen Bank Dollars: 2 009 476,—. 8 Taels: 214 573. Tsingtau, den 20. März 1912. Deutsch Asiatische Bank. 6464 Stolberger Sayett⸗Spinnerei. Unsere Aktionäre werden hierdurch unter Hinweis uf § 13 des Statuts zu der am Montag, den 0. Mai d. J., Nachmittags 12 ½ Uhr, am tze der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Generalversammlung berufen. Tagesordnung: 1) Vorlage von Bilanz, Gewinn und Verlust⸗ rechnung und Geschäftsbericht für 1911. 2) Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinn⸗ verteilung. 3) Entlastung des Vorstands.
4) Entlastung der Aufsichterats. 1 Stolberg (Rheinland), den 15. April 1912. Der Vorstand.
Herm. Bastin.
16461] . 8 Freigerichter Kleinbahn. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 14. Mai 1912, Nachmittag 3 Uhr, nach dem Kreisgeschäftshause in Gelnhausen, Zimmer Nr. 11, ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über
den Vermögensstand der Gesellschaft und die Betriebsergebnisse des achten Geschäftejahres. 2) Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Reingewinns und der Dividende. 3) Entlastung des Vorstands und Aussichtsrats. 4) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat. 5) Beratung sonstiger Angelegenheiten. Geluhausen, den 15. April 1912. Freigerichter Kleinbahn. Aktien⸗Gesellschaft. 111A161*“]
unterzeichnete
[6416]
Die Aktionäre der Ruwerschiefer⸗Aktiengesell⸗ schaft beehren wir uns hiermit zur vierundzwanzig⸗ sten ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 11. Mai 1912, Morgens 10 Uhr, in das Hotel Porta⸗Nigra zu Trier er⸗ gebenst einzuladen.
Tagesordnung: Erledigung der in § 26 des Statuts vorgesehenen Gegenstände. 8 Waldrach, den 15. April 1912. Der Vorstand.
6399] Barmbecker Branerei Actien⸗Gesellschaft. In der am 11. April durch den hamburgischen Notar Herrn Dr. Asher vorgenommenen Aus⸗ losung von Schuldverschreibungen unserer 4 ½ % Vorrechtsanleihe wurden folgende Nummern gezogen: Nr. 11 33 53 87 117 261 304 349 396 496, deren Valuta vom 1. Oktober dieses Jahres ab bei der Deutschen Bank in Hamburg zur Auszahlung
gelangt. Hamburg. 12. April 1912. Der Vorstand.
[6462] Bad⸗Orber Kleinbahn. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 14. Mai 1912, Nachmittags 2 ½ Uhr, nach dem Kreisgeschäftshause in Geln⸗ hausen, Zimmer Nr. 11, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 8 1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über den Vermögensstand der Gesellschaft und die Betriebsergebnisse des elften Geschäftsjahrs. 2) Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Reingewinns und der Dividende. 3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 4) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat. 5) Beratung sonstiger Angelegenheiten. Gelnhausen, den 15. April 1912. Bad⸗Orber Kleinbahn Aktien⸗Gesellschaft. Die Direktion.
[6424] Gesellschaft für Linde’s Eismaschinen Aktien-Gesellschaft in Wiesbaden.
Unter Bezugnahme auf das Inserat in der Nummer 87 dieser Zeitung vom 10. April a. c. machen wir hierdurch ergebenst bekannt, daß die An⸗ meldung der Aktien zur Teilnahme an der Generalversammlung auch bei dem Bankhause
C. Schlesinger⸗Trier & Co. Commandit⸗
gesellschaft auf Actien, Berlin W. 8, Jäger⸗ straße 59/60, erfolgen kann. In diesem Falle sind die Aktien oder die Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars bei der genannten Firma bis zum 26. April a. c. inkl., Abends 6 Uhr, einzureichen. Wiesbaden, den 16. April 1912. Der Vorstand. Fr. Schipper. Dr. Fr. Linde.
[6460]
Kleinbahn Cassel⸗Naumburg Actiengesellschaft Cassel.
Die Herren Kktionäre werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 22. Mai a. c., Nachmittags 4 ½¼ Uhr, in Cassel, Bahnhofshotel am Bahnhof Wilhelmshöhe, stattfindenden diesjährigen ordent⸗
lichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: 5 1) Geschäftsbericht des Vorstands und Prüfungs⸗ bericht des Aufsichtsrats nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung über das Geschäfts⸗ jahr 1911. 2 2) Genehmigung der Bilanz und Gewinnverteilung. 3) Erteilung der Entlastung an die Direktion und den Aufsichtsrat. eöö zum Aufsichtsrat. iejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben in
Gemäßheit des § 23 des Gesellschaftsvertrages ihre
Aktien bis zum 20. Mai a. c., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschaftskasse in Cassel, Kleinbahnhof Wilhelmshöhe, zu hinterlegen oder die geschehene Hinterlegung bei der Aktiengesellschaft für Bahn⸗Bau und Betrieb, Frankfurt a. M., Moselstraße 2, oder bei einem Notar durch Be⸗ scheinigung nachzuweisen, wogegen denselben die Eintrittskarten zur Generalversammlung ausgefolgt werden. b Cassel, den 15. April 1912. Kleinbahn Cassel⸗Naumburg Aetiengesellschaft. Die Direktion. Neufeld. Mende.
6466] Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft zu der am 22. Mai 1912, Vormittags 11 ½ Uhr, in der Deutschen Bank, Berlin, Eingang Kanonierstraße, stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung einzuladen. Tagesordnung: G 1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats nebst Vorlegung der Bilanz und der Eewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1911, Beschlußfasung hierüber. 1 2) Beschlußfassung über die Entlastung des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats. 3) Wahlen zum Aufsichtsrat. 4) Beschlußfassung über Abänderung des § 1 der Satzungen, betr. Sitz der Gesellschaft. Diejenigen Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung teilnehmen, haben ihre Aktien oder die von einem deutschen Notar ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung, den Tag der Generalversammlung nicht mitgerechnet. in Berlin bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Deutschen Bank, in Dresden bei der Deutschen Bank Filiale Dresden, in Cottbus bei der Niederlausitzer Bank A.⸗G. zu hinterlegen und bis nach der Generalversammlung hinterlegt zu lassen. Berlin, den 15. April 1912. 1 Vereinigte Smyrna⸗Teppich Fabriken A.⸗G. Der Aufsichtsrat. Millington Herrmann, Vor
[6412]
Norddeutsche Zucker⸗Raffinerie.
Die ordentliche Generalversammlung vom 3. Fe⸗ bruar 1912 hat beschlossen: Zu Punkt 4 a der Tagesordnung:
I. Die Aktionäre werden aufgefordert, je 10 Stück
Vorrechisaktien bezw. je 20 Stück Stammaktien der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen mit der Maß⸗ gabe, daß von diesen je 10 bezw. je 20 Stück Aktien je 9 bezw. je 19 Stuͤck der Gesellschaft zur freien Verfügung verbleiben und die restliche je eine Vor⸗ rechtsaktie bezw. je eine Stammaktie dem Einreicher, mit einem Stempelausdruck versehen „Gültig gemäß Beschlusses der Generalversammlung vom 3. Februar 1912“°, zurückgegeben wird. 88
Die sämtlichen der Gesellschaft eingelieferten Vor⸗ rechtsaktien, auch diejenigen, welche den Aktionären abgestempelt zurückgegeben werden, werden ihrer Vor⸗ rechte für verlustig erklärt.
II. Diejenigen Aktien, welche der Gesellschaft nicht gemäß Ziffer I zur freien Verfügung überlassen werden, zusammenzulegen, und zwar die Vorrechts⸗ aktien im Verhältnis von 10:1 und die Stamm⸗ aktien im Verhältnis von 20:1 unter Aufhebung des Vorrechts der Vorrechtsaktien und unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals um die durch die Zusammenlegung freiwerdenden Beträge.
Zu Punkt 4 b der Tagesordnung:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, von denjenigen Aktien, welche ihr gemäß Ziffer I von Punkt 4 a der Tagezordnung zur freien Verfügung verbleiben, welche also nicht den Einreichern abgestempelt zurück⸗ zugeben sind, so viele mit dem Stempelaufdruck ver⸗ sehen „Gültig gemäß Beschlusses der Generalver⸗ sammlung vom 3. Februar 1912“ wieder zu veräußern, daß einschließlich der gemäß Ziffer I zu Punkt 4a zurückgegebenen und der nach Ziffer II zu Punkt 4a in Kraft bleibenden Aktien ein Betrag von nominal ℳ 1 500 000,— im Umlauf verbleibt.
Diejenigen Aktien, welche der Gesellschaft etwa alsdann noch zur freien Verfügung verbleiben, werden vernichtet und das Grundkapital der Gesell⸗ schaft um diesen Betrag herabgesetzt, sodaß sich das⸗ selbe in jedem Falle auf nominal ℳ 1 500 000,— ermäßigt. 8
Der sich aus der Wiederveräußerung der der Gesellschaft zur freien Verfügung überlassenen Aktien aus der Zusammenlegung der Aktien und der Keapteiie era er ergebende Buchgewinn soll zu einer Extraabschreibung auf die stillgelegte Melasseentzuckerungsanlage, zur Tilgung der Unter⸗ bilanz sowie zur Bestreitung der Kosten der Sanie⸗ rung verwendet werden.
Zu Punkt 4 c der Tagesordnung:
Das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1363 auf den Inhaber lautenden Aktien à ℳ 1000,— zu erhöhen, welche mit denjenigen Aktien gleichberechtigt sein sollen, welche den Aktionären gemäß Beschlusses unter Ziffer I zu Punkt 4 a der Tagesordnung ab estempelt zurück⸗ gegeben werden, welche der Gesellschaft nach dem⸗ selben Beschlusse zu Punkt 4 a der Tagesordnung zur freien Verfügung verbleiben und von ihr gemãß Beschlusses zu Punkt 4 b der Tagesordnung abge⸗ stempelt wieder veräußert werden dürfen und welche nach Ziffer II des Beschlusses zu Punkt 4 a der Tagesordnung aus der Zusammenlegung der Aktien hervorgehen.
Zu Punkt 4 d der Tagesordnung:
I. Diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien der Gesellschaft freiwillig zur Verwendung gemäß Ziffer 1 zu Punkt 4 a der Tagesordnung überlassen wollen, baben ihre Aktien mit den zugehörigen Dividenden⸗ scheinbögen innerhalb einer am reitag, den 16. Februar 1912, beginnenden und vm Freitag, den 17. Mai 1912, einschließlich endenden Frist bei der Wertpapierabteilung der Commerz⸗ und Disconto⸗Bank zu Hamburg während der üblichen Geschäftsstunden unter Abgabe einer entsprechenden Erklärung, für welche Formulare bei der genannten Bank zu erhalten sind, einzu⸗ reichen.
Soweit die Anzahl der eingereichten Vorrechts⸗ aktien nicht eine durch 10 teilbare Zahl bezw. die Anzahl der Stammakfien nicht eine durch 20 teilbare Zahl erreicht, hat die Ueberlassung mit der Maß⸗ gabe zu erfolgen, daß von je 10 solcher Vorrechts⸗ aktien jedesmal 9 und von je 20 solcher Stammaktien jedesmal 19 der Gesellschaft verbleiben und die restliche je eine Stamm⸗ bezw. Vorrechtsaktie nach Abstempelung „Gültig gemäß Beschlusses der General⸗ versammlung vom 3. Februar 1912“ durch öffentliche Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten ausgekehrt wird nach Verhältnis der zur Verfügung gestellten Stücke, wobei jede eingereichte Vorrechts⸗ aktie für 2 Stammaktien zählt.
Den Aktien sind zwei arithmetisch geordnete Nummernverzeichnisse, die von dem Einreicher zu vollziehen sind, und von denen ihm eins quittiert zu⸗ rückgegeben wird, beizufügen.
Die Einreicher erhalten baldmöglichst gegen Rück⸗ gabe des quittierten Nummernverzeichnisses von je 10 der Gesellschaft eingelieferten Vorrechtsaktien bezw. von je 20 Stammaktien eine Aktie abgestempelt zurück.
Die Einreicher von Stammaktien haben das Recht, diejenigen Aktien, welche die Gesellschaft in Gemäß⸗ heit des Beschlusses zu 4b der Tagesordnung wieder veräußern kann, zum Kurse von 100 % plus Schluß⸗ scheinstempel und franko Stückzinsen durch die Commerz⸗ und Disconto⸗Bank innerhalb der Zeit bis zum 17. Mai 1912 zu erwerben, und zwar soviel, als sie der Gesellschaft Stammaktien unter Verzicht auf ihre Rechte daran zur freien Ver⸗ fügung überlassen haben. Soweit die Einreicher von alten Stammaktien von diesem Rechte des Wieder⸗ erwerbs keinen Gebrauch machen, werden diejenigen Aktien, welche die Gesellschaft in Gemäßheit des Beschlusses zu Punkt 4 b der Tagesordnung wieder zu beräußern berechtigt ist, von einem Konsortium unter Führung der Commer:⸗ und Disconto⸗Bank, Hamburg, zu 100 % plus Schlußscheinstempel und franko Stückzinsen per 17. Mat 1912 übernommen.
1I. Diejenigen Aktionäre, welche nicht bereit sind, der Gesellschaft ihre Aktien gemäß Ziffer I zur Ver⸗ fügung zu stellen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Aktien mit Dividendenscheinbögen innerhalb einer am Freitag, den 16. Febrnar 1912, be⸗ ginnenden und am Freitag, den 17. Mai 1912, einschließlich endenden Frist bei der Wertpapierabtellung der Commerz⸗ und Dis⸗ conto Bank zu Hamburg während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke der Zusammen⸗ legung, und zwar der Vorrechtsaktien im Ver⸗ hältnis von 10:1, der Stammaktien im Verhältnis
von 20: 1, einzureichen bezw. diejenigen Aktien, welche die zur Zusammenlegung erforderliche Zahl nicht erreichen, der Fefealchaft zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten bei der genannten Bank zur Verfügung zu stellen.
Den Aktien sind zwei arithmetisch geordnete Nummernverzeichnisse, die von dem Einreicher zu vollziehen sind, und von denen ihm eins quittiert zurückgegeben wird, beizufügen.
Von je 10 eingereichten Vorzugsaktien und von je 20 Stammaktien wird je eine Aktie abgestempelt dem Einreicher zurückgegeben, während 9 bezw. 19 zurückbehalten und vernichtet werden. Die Aus⸗ händigung der zusammengelegten Aktien nebst zuge⸗ hörigen Dividendenscheinbögen erfolgt bei der ge⸗ nannten Bank gegen Rückgabe des quittierten Nummernverzeichnisses.
Soweit die Zahl der von den Aktionären einge⸗ reichten Aktien eine Zusammenlegung im Verhältnis von 10:1 bezw. 20:1 nicht zuläßt, die Aktien aber zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, erlöschen immer von 10 der sämtlichen in dieser Weise eingereschten Vorrechts⸗ aktien 9 und von je 20 Stammaktien 19, während je eine Aktie durch entsprechenden Stempelaufdruck für gültig geblieben erklärt wird. Letztere werden durch öffentliche Versteigerung in Hamburg verkauft und der Erlös den Beteiligten zur Verfügung ge⸗ stellt nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes, wobei je eine eingereichte Vorrechtsaktie für zwwei Stamm⸗ aktien zählt.
Diejenigen Aktien, welche nicht innerhalb der ge⸗ nannten Frist zur Zusammenlegung eingereicht werden, werden nebst den noch nicht fälligen Dividenden⸗ scheinen und Talons für kraftlos erklärt; das Gleiche gilt in Ansehung eingereichter Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt werden. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien wird für je 10 Vorrechtsaktien und für je 20 Stammaktien eine neue Aktje ausgegeben. Letztere werden durch öffentliche Verstei erung in Hamburg verkauft und der Erlös den Betetligte zur Versügung gestellt nach Maßgabe ihres Aktien⸗ besitzes, wobei jede Vorrechtsaktie für zwei Stamm⸗ aktien zählt.
Soweit das gesamte derzeitige Veratshtihähe. kapital eine Zusammenlegung im Verhältnis von 10:1 und das gesamte derzeitige Stammaktien⸗ kapital eine Zusammenlegung im Verhältnis von 20:1 nicht zulassen, sollen die nicht zusammenleg⸗ baren Aktien, nämlich ℳ 4000,— Vorrechtsaktien und ℳ 16 000,— Stammaktien, von der Gesellschaf zum Kurse von 10 % für die Vorrechtsaktien und von 5 % für die Stammaktien zurückerworben, als⸗ dann pernichtet und um die Nominalbeträge das Aktienkapital herabgesetzt werden. Ein Aktionär hat sich bereit erklärt, der Gesellschaft vier Vorrechts⸗ aktien und sechzehn Stammaktien zu dem genannten Preise zur Verfügung zu stellen.
III. Das Bezugsrecht auf diejenigen bis zu 1363 Stück neuen Aktien, welche die Gesellschaft in Ge⸗ mäßheit des Beschlusses zu Punkt 4c der Tages⸗ ordnung auszugeben ermächtigt wird, ist von den Aktionaren innerhalb einer noch später durch den Vorstand festzusetzenden auszuüben.
Die Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihre 8
Akrien entsprechend den Beschlüssen zu Punkt 4 der Tagesordnung bei der Wertpapierabteilung der Commerz⸗ und Disconto⸗Bank, Hamburg, einzu⸗
liefern. Hamburg, 6. Februar 1912. er Vorstand.
Kamieth. Dr. Rebs.
[6421] b
Hannoversche Gummiwerke „Exrrelstor“
Ahktien-Gesellschaft (vormals Hannoversche Gummi-KRamm Co. A. G.).
Die Aktionäre der Hannoverschen Gummiwerke „Excelsior“ Aktien⸗Gesellschaft werden hiermit zu der am 7. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale der Gesellschaft in Hannover⸗ Linden 2 (Limmer), Wunstorferstraße 130, statt⸗ findenden außerordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben nach § 26 unseres Gesellschaftsvertrages ihre Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichnis spätestens einen Tag vor dem Versammlungstage bei dem Vorstand der Gesellschaft oder bei den Bankhäusern:
Commerz⸗ und Diskonto⸗Bank, Filiale Hannover, in Hannover und S. Katz in Hannover
vorzuzeigen und eine Legitimationskarte zum Eintritt in die Versammlung entgegenzunehmen. Tagesordnung:
Erhöhung des Aktienkapitals um den Betrag von ℳ 500 000,— nominal durch Ausgabe von 500 Aktien zu je ℳ 1000,— mit Anrecht auf die halbe Jahresdividende pro 1912.
Festsetzung des Mindestkurses und der Modalitäten.
Hannover⸗Linden, den 16. April 1912. Hannoversche Gummiwerke „Excelsior“”“
Aktien⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.
W. B Georg Heise.
G. Bartl. Wilh. Siercke.
[5427] Rheinische Bierbrauerei i. Bekanntmachung. Anschließend an die bruar 1912 wird hierdurch nachgetragen, daß die Frist zur freiwilligen Einlieferung der Stammaktien sowie der Vorzugsaktien unserer Gesellschaft bis zum 15. Mai ds. Js. 8 verlängert wird. 8 Die Einreichung der Aktien kann bei den folgenden Banken erfolgen: Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Mainz, Firma Jakob Isaae Weiller Söhne, Frank⸗ furt a. Main, sowie an der Kasse der Rheinischen Bierbrauerei i. L. Die zur Einreichung notwendigen Formulare sind bei den genannten Stellen erhältlich. Mainz, den 12. April 1912. Rheinische Bierbraucrei i. L. Dr. R. v. Kramer. E. Bamber
L. Mainz.
ger.
mindestens 14 tägigen Frist G
Panteilschei
Bekanntmachung vom 22. Fe⸗
8
zum Deutschen Neichsa
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, . 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 1. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
— —— ——
—yü
5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Oberschlesische Eisenbahn⸗ Bedarfs⸗
80411 Alktien⸗Gesellschaft.
Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den 15. Mai d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, in Breslau, im Geschäftshause des Schlesischen Bank⸗ vereins, Albrechtstraße, statt.
Diejenigen Herren Aktionäre, die ihr Stimmrecht in dieser Generalversammlung ausüben wollen, haben gemäß § 29 unseres Gesellschaftsstatuts ihre Aktien oder die über dieselben lautenden Hepotscheine der Reichsbank oder der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins oder eines deutschen Notars nebst einem doppelten Nummernverzeichnisse mindestens 5 Tage vor der Generalversammlung entweder
in Friedenshütte bei der Gesellschaftskasse oder
in Breslau bei der Breslauer Diskonto⸗
Bank, bei dem Schlesischen Bankverein, bei Herrn S. L. Landsberger,
in Berlin bei der Deutschen Bank, bei der Bank für Handel und Industrie, bel der Commerz⸗ und Diskonto⸗Bauk, bei der Nationalbank für Deutschland, bei den Herren Georg Fromberg & Co., bei Herrn S. L. Landsberger,
in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank,
Filiale Frankfurt, bei der Filiale der Bank für Handel und Jndustrie 1 gegen Empfangsbescheinigung, die zugleich als Legiti⸗ mation zum Eintritt in die Versammlung und als Nachweis des Stimmenumfangs gilt, zu deponieren.
Geschäftsberichte sind bei den vorgenannten An⸗ meldestellen vom 25. April ab erhältlich.
Tagesordnung:
I. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für 1911 sowie des Berichts über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Ge⸗ sellschaft, Feststellung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung, Beschlußfassung über die Verwendung des aas.⸗ und Erteilung der Entlassung an die Kitglieder des Vorstands und Aufsichtsratz.
II. Wahlen zum Aufsichtsrat. 1
III. Wahl zweier Rechnungsrevisoren und eines Stellvertreters für 1912.
IV. Beschlußfassung über Abänderung des Gesell⸗ schaftsvertrages, und zwar in den nachgenannten
Paragraphen: G6
1) Der Gegenstand des Unternehmens wird im § 2 behandelt und dabei die Bestimmung zu e auch dinsichtlich der Beteiligung bei bestehenden oder neu zu errichtenden Unternehmungen näher deklariert.
2) An Stelle der bisherigen Bestimmungen der §5 Absatz 2 und 9, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals, treten die Bestimmungen des § 6, und zwar dahin, daß bei Erhöhung des Grund⸗ kpitals Aktien zu einem höheren als dem Nennwert
ausgegeben werden können; daß der Nennbetrag und „Mindestbetrag, unter dem die Ausgabe der Aktien darf, von der Generalversammlung
nicht erfolgen . festgesetzt wird, daß alle sonstigen Bestimmungen, soweit solche die Generalversammlung nicht beschließt der Aufsichtsrat trifft; die neuen Aktien vorbehaltlich eines anderweiten Beschlusses der Generalversamm⸗ lung auf den Inhaber lauten und daß bei Erhöbung des Grundkapttals zwecks Ausführung von Bauten oder Herstellung eines neuen Unternehmens für die eit von der Vorbereitung bis zum Beginn des vollen Betriebes, aber höchstens für 3 Jahre, 4 % Zinsen für die neuen Aktien bedungen werden können. 3) Die Bestimmungen des § 6 werden im § 7 behandelt. Im letzten Satz werden statt der Worte: Aktien“ die Worte: „Diese Aktien“ gesetzt.
4) An Stelle des bisherigen § 7 tritt § 8, und
swar dahin, daß Gewinnanteilscheine, soweit nicht bei Ausgabe etwas anderes beschlossen wird, auf 10 ahre ausgegeben werden und nach deren Ablauf gegen Auslieferung des Erneuerungsscheines stets wieder solche für weitere 10 Jahre; daß der Auf⸗ chtsrat Form und Inhalt neuer Aktien, Obli⸗ gationen, Gewinnanteils⸗ und Erneuerungsscheine estsetz, und befugt ist, die Zeit, für welche Gewinn⸗ eine ausgegeben werden, auf weniger als
ahre festzusetzen.
Der bisberige § 8 fällt fort. .
6) An Stelle des bisherigen § 10 treten die Be⸗
simmungen der §§ 9 und 10, und zwar dahin:
*. daß nach § 9 der Vorstand gegen Einreichung der in gewisser Weise beschädigten oder ver⸗ unstalteten Aktien, Gewinnanteil⸗ oder Er⸗ neuerungsscheine neue, gleichartige Urkunden dem Einreicher auf dessen vorzuschießende Kosten aus⸗ zuhändigen hat, daß die Kraftloserklärung ver⸗ lorener oder vernichteter Aktien nach Mssas. des Gesetzes auf Kosten des Beteiligten er olgt, und daß die danach neu auszufertigende Aktie, deren Kosten der Beteiligte trägt und vorschießt, dieselbe Nummer mit der Bezeichnung: „allein gültige, zweite Ausfertigung’ erhält,
daß aus dem bisherigen § 10 Absatz 2 der Satz, da Dividendenscheine nicht amortisiert werden und im Alsatz 4 die Worte: „oder des Interimsscheines“ fortgefallen sind und ander⸗ seits hinzugefügt ist, daß mit der Kraftlos⸗ erklärun der Aktie auch der Anspruch aus den ’ noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen erlischt. 8 9 An Stelle des bisherigen § 11 tritt der neue aell in der Fhafinng, daß ns. Zeichnung oder vewerb von Aktien sich die Allionare für alle
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
—
—
nzeiger und Königlich Preußi
age
Berlin, Mittwoch, den 17. April
Preis für
—yyöy—VVöü= = V=VöV
Streitigkeiten mit der Gesellschaft und deren Organen aus dem Gesellschaftsverhältnis dem ordentlichen Gerichtsstande der Gesellschaft unterwerfen.
8) Die Bestimmungen über Ermittelung und Verwendung des Reingewinns 5 §§ 13 bis 15) werden in den §§ 30 und 31 behandelt mit folgenden Aenderungen bezw. Zusätzen:
a. bezüglich § 13 Absatz 1 (jetzt § 30 Absatz 3), daß statt „drei Monate“ gesagt ist: „in den ersten vier Monaten“, und daß im § 30 als letzter Absatz hinzugefügt ist, daß die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Bericht nebst Bemerkungen des Aufsichtsrats während zwei Wochen vor dem Tage, bis zu dem ein⸗ schließlich die Aktienhinterlegung zu geschehen hat, in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen,
. die Bestimmung des § 15 Nummer 3 ist ge⸗ strichen und statt dessen im § 31 Nummer 3 b Piazugefäͤgt, daß etwaige Gewinnanteile der
orstandsmitglieder und anderer Beamten über Handlungsunkostenkonto verbucht werden.
Zu § 15 Nummer 6 sjetzt § 31 Nr. 3c) ist an Stelle der Worte: soweit nicht ꝛc.“ gesagt: „soweit nicht beschlossen wird, ihn zu außer⸗ ordentlichen Rücklagen, von welchen die Ver⸗ gütung für den Aufsichtsrat nicht berechnet werden darf, oder zu Wohlfahrtezwecken zu ver⸗ wenden oder auf neue Rechnung vorzutragen“.
.9) Die Bestimmungen über den Vorstand, bisher §§ 16 bis 18, werden in den §§ 13 bis 16 behandelt, und zwar mit folgenden Aenderungen bezw. Zusätzen:
a. daß der Aufsichtsrat bei Bestellung von Vor⸗
standsmitgliedern mit diesen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen hat und daß er zur Be⸗ stellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern berechtigt ist. . Der frühere § 17, jetzt § 16, hat den Zusat erhalten, daß der Aufsichtsrat zu diesem Zwecke auch eine schriftliche Geschäftsanweisung füͤr den Vorstand erlassen kann (früher im § 24 ent⸗ halten).
»An Stelle des früheren § 18 Absatz 1 ist jetzt im § 15 bestimmt, daß der Vorstand Prokuristen und Bevollmächtigte zum Betriebe des gesamten Handelsgewerbes nur mit Zustimmung des Auf⸗ sichtsrats bestellen darf.
.An Stelle des früheren § 18 Absatz 2 soll in dem jetzigen § 14 bestimmt werden:
„Alle Willenserklärungen, welche für die Ge⸗ sellschaft verbindlich sein sollen, sind, insofern der Vorstand aus einem Mitgliede besteht, von diesem, falls aber der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, sei es ordentlichen, sei es stell⸗ vertretenden, besteht, von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von zwei sieliberterenßen Mit⸗ gliedern des Vorstands oder von einem ordent⸗ lichen und einem stellvertretenden Mitgliede des Vorstands oder von einem Vorstandsmitgliede und einem Prokuristen oder in jedem Falle — der Vorstand mag aus einem oder mehreren
Mitgliedern bestehen — von zwei Prokuristen
abzugeben.
Der Aufsichtsrat kann außerdem elnzelnen
der allen ordentlichen Mitgliedern des Vor⸗ tands die Befugnis beilegen, Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft verbinolich sein sollen, allein abzugeben. Stellvertretenden bee des Vorstands kann eine solche Befugnis nicht erteilt werden.
Die Firma der Gesellschaft wird in der Weise ezeichnet, daß die Zeichnungsberechtigten der ge⸗ chriebenen, gestempelten oder gedruckten Firma
der Gesellschaft ihre Namensunterschrift Uenzu⸗
fügen, und zwar Prokuristen mit einem die Pro⸗ kura, Bevollmächtigte mit einem die Vollmacht aandeutenden Zusatz.
10) Die Bestimmungen über den Aufsichtsrat, bisher §§ 19 bis 26 werden in den §§ 17 bis 21 behandelt, und zwar mit folgenden Aenderungen:
a. bezüglich des früheren § 19, jetzt § 17, ist die Mindestzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf drei herabgesetzt,
b. 8 des früheren § 20, jetzt § 18, sind Bestimmungen hinzugefügt über die Zuläfsigkeit der Wahl eines zweiten stellvertretenden Vor⸗ sitzenden, die Befugnisse der Stellvertreter, den Nachweis der Legitimation des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie darüber, ob und wann bei Erledigung des Amts des Vorsitzenden oder der Stellvertreter zu einer Neuwahl zu schreiten ist; schließlich darüber, daß bei Verhinderung des Vorsitzenden und der Stellvertreter das den Lebensjahren nach älteste Mitglied die Ob⸗ liegenheiten des Vorsitzenden übernimmt, bezüglich des früheren § 21 (jetzt § 19) sind die Worte: „oder in deren Auftrag durch den Vor⸗ stand“ fortgefallen und hinzugefügt, daß die Be⸗ rufung so oft erfolgt, als eine geschäftliche Ver⸗ anlassung vorliegt. Im § 21 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort: „eingeschrieben“ estrichen und hinzugefügt, daß die Einberufung bei Dringlich⸗ keit auch mit kürzerer Frist und auch telegraphisch erfolgen kann.
An Stelle der Worte im Absatz 3 des § 21: „die Einladung sämtlicher und die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder“ ist gesetzt: „die Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern“. 1
Zu Absatz 4 des § 21 ist die Zulässigkeit telegraphischer Abstimmung hinzugefügt sowie eine Bestimmung über die Protokolle des Auf⸗ sichtsrats. § 21 Absatz 6 ist dahin geändert, daß die Sitzungen in Breslau oder Berlin stattfinden; der E aber berechtigt ist, einen anderen Ort zu estimmen,
d. die bisberigen §§ 22, 24 und 26 sind gestrichen, weil deren Inhalt anderweit berücksichtigt ist,
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8
den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 3.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts
Offentlich er Anzeiger. [ezer
enossenschaften. tsanwälten.
9. Bankausweise.
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10. Verschiedene Bekanntmachungen.
e. an Stelle des früheren § 25 ist jetzt § 20 ge⸗ treten, enthaltend allgemeine Bestimmungen über die Ueberwachungstätigkeit des Aufst tsrats, un ferner folgende besondere Befugnisse des⸗ elben:
1) Genehmigung zur Verfügung über Grund⸗ stücke und Bergwerke, Bergwerksanteile und F bei Objekten über 50 000 ℳ,
2 enehmigung zur Verfügung über Hypo⸗ theken und Grundschulden bei Objekten über 50 000. ℳ,
3) Genehmigung zur Ausführung von Bauten bei Objekten von mehr als 25 000 ℳ sowie zur Anschafung von Maschinen und Einri⸗ tungs⸗ stücken im Werte von zusammen mehr als 25 000 ℳ,
4) Genehmigung zur Errichtung und Auf⸗ hebung von Zweigniederlassungen und Agenturen,
5) Genehmigung von Pacht⸗ und Miets⸗ verträgen auf dig. als 5 Jahre und mit mehr als 5000 ℳ jährlichem Zins,
6) entspricht dem früheren § 25 Nummer 5 mit dem Zusatz: „oder bei welchen eine Tantieme vom Reingewinn gewährt werden soll“,
7) entspricht dem früheren § 25 Nummer 10 mit dem Zusatz der Befugnis zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aufstellung der Normen für den Geldverkehr,
8) und 9) entsprechen den Nummern 17 und 18 des § 25.
Aaßerdem soll der Aufsichtsrat durch An⸗ weisungen jeweilig die Geschäfte bestimmen können, die vor Ascülus seiner Genehmigung oder derjenigen von üssen oder Mitgliedern aus seiner Mitte bedürfen.
12) Die Bestimmungen über die Generalversamm⸗ lungen, bisher §§ 27 bis 32, werden in den §§ 22 bis 29 behandelt, und zwar mit folgenden Aende⸗ rungen:
a. § 27 ist gestrichen,
b. im § 28, jetzt §§ 23 und 25, ist hinzugefügt, daß die Generalversammlungen auch in einer anderen, vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Stadt des Deutschen Reichs abgehalten werden können; ferner, wenn der 21. Tag vor dem Tage der Generalversammlung ein Sonn⸗ oder Feier⸗ tag ist, die Bekanntmachung spätestens am vorangehenden Werktage erfolgen muß und daß die ordentliche Generalversammlung in den sechs Monaten des Geschäftsjahres statt⸗ indet;
zu § 28 b ist hinzugefügt, daß die dort ge⸗ nannten Aktionäre das Verlangen beim Vor⸗
stand und Aufsichtsrat zu stellen haben; im
übrigen werden die gesetzlichen Bestimmungen
des § 254 H.⸗G.⸗B. Abs. 3 und 4 im wesent⸗ lichen wiederholt,
c. im § 29 (jetzt § 22) ist folgendes geändert:
Aktien müssen spätestens am sechsten Tage vor dem Tage der Generalversammlung und, wenn dieser ein Feiertag, am vorhergehenden Werktage
11 werden; die weiteren Hinterlegungs⸗
stellen bestimmt der Aufsichtsrat; es i ein
doppeltes Nummernverzeichnis einzureichen; der
Kinterlegungsschein des Notars muß die Be⸗
merkung enthalten, daß die Herausgabe der
Aktien nur gegen Rückgabe des Scheins erfolgt; in Hinweis hierauf in der Bekanntmachung ist icht erforderlich.
Bezüglich Absatz 4 des § 29 ist hinzugefügt, ß die Gesellschaften und juristischen Personen durch einen Prokuristen vertreten werden auch wenn dieser nicht Aktionär und nicht zur Allein⸗ vertretung berechtigt ist und daß die in diesem
Absatz genannten Vertreter keine Vollmacht bei⸗
bringen brauchen. Die Bestimmung: „Ehe⸗
frauen durch ihre Ehemänner’“ ist gestrichen.
Bezüglich § 29 Absatz 5 ist hinzugefügt, daß bei Abwesenheit von Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats die Versammlung entscheidet,
.§ 30 (jetzt §§ 26 und 28) soll dahin geändert werden, daß im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seiner Stell⸗ vertreter ein von den anwesenden Aufsichtsrats⸗ mitgliedern zu bezeichnendes Aufsichtsratsmitglied, im Fall ein solches nicht bezeichnet wird, ein Vorstandsmitglied den Vorsitz übernimmt und daß, falls ein solches nicht anwesend ist, die Versammlung den Vorsitzenden wählt,
der bisherige Absatz 1 des § 31 ist als über⸗ flüssig gestrichen. er sonstige Inhalt des § 31 ist jetzt im § 27 wiedergegeben,
bezüͤglich § 32 (jetzt in §§ 26 und 29 ent⸗ halten) ist folgendes geändert: Anstatt „der anwesenden Aktionäre“ ist gesetzt: „der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen“, an Stelle: Auflösung der Gesellschaft auch im Wege der Fusion“: „Verwertung des Gesellschaftsver⸗ mögens durch Veräußerung des Vermögens im Lghe Lwergl. §§ 303 bis 306 des Handels⸗ gesetzbuchs)“.
13) Die Bestimmungen über Auflöͤsung und
Liquidation, bisher §§ 33 bis 35, werden jetzt in
den §§ 32, 33 behandelt mit folgenden Ab⸗
änderungen:
Die bisherigen §§ 34 und 35 sind gestrichen und es wird in dem neuen § 33 verordnet, daß die Generalversammlung die Art der Durch⸗ führung der Liquidation bestimmt, oie Liqui⸗ datoren ernennt und ihre Vertretungsbefugnis bestimmt; ferner, daß die Verteilung unter die Aktionäre gegen Quittung auf den Aktien erfolgt, daß die Aktionäre zur Empfangnahme durch Bekanntmachung aufzufordern sind, daß die binnen 6 Monaten nach der letzten Bekannt⸗ machung nicht abgehobenen Beträge bei der staatlichen Hinterlegungsstelle hinterlegt werden und daß die Liquidatoren nach beendeter Liqui⸗
dation Schlußrechnung zu lege
nachzusuchen haben. Außerdem nd in dem ganzen Gesellschaftsvertrage vielfach redaktionelle Aenderungen vorgenommen worden.
Exemplare des Entwurfs der abgeänderten und neugefaßten Statuten stehen den Herren Aktionären auf Verlangen zur Verfügung. 1
Friedenshütte, im April 1912.
Der Aufsichtsrat.
und Entlastung
84
Eugen Landau, Vorsitzender. [6393] Hohenlohesche Nährmittelfabrik A.⸗ zu Gerabronn und Kassel. Bei der am
12. April 1912 unter notarieller
Beurkundung vorgenommenen Auslosung von Teil⸗ schuldverschreibungen unserer 4 % Anleihe vom 1. Februar 1903 sind folgende Nummern gezogen
worden:
6 Stück Buchstabe A zu ℳ 1000,— Nr. 46
81 99 116 118 und 132.
14 Stück Buchstabe 173 198 207 266 285 444 448.
zu ℳ 500,— Nr. 162 311 340 344 383 386 409
Die Rückzahlung erfolgt vom 1. August 1912 ab in Cassel⸗Bettenhausen an un erer Gesell⸗
schaftskasse, in Frankfurt a. M. hause Johann
7. bei dem Bank⸗ Goll & Söhne, in Stuttgart bei
der -Feee . Vereinsbank und deren
Kommandite in
erabronn sowie bei der Filiale
der Württembergischen Vereinsbank in Heiden⸗
heim a. Brenuz. Cassel, den 15. April 1912. Der Vorstand C. Lauber. L. Jacob.
[6395] Bekanntmachung, betreffs Ausübung des Bezugsrechts auf nom. ℳ 4 500 000,— nesss Nnicn der
Ostbank für Handel und Posen.
Gewerbe,
In der Generalversammlung der Aktionäre der
Ostbank für Handel und Gewerbe in
Posen vom
22. März 1912 ist die Erhöhung des Grund⸗
kapitals dieser Bank
Wum nom. ℳ 4 500 000,—,
eingeteilt in 4500 auf den Inhaber lautende Aktien
zu je ℳ 1000,—, Aktien nehmen an 1912 mit †¼† teil. voll dividendenberechtigt. Diese nom. ℳ 4 500 000,—
beschlossen worden.
8 Die neuen der Dividende des Geschäftsjahrs Vom 1. Januar 1913 sind sie
Aktien hat ein Kon⸗
sortium, bestehend aus der Königlichen Seehandlung (Preußtsche Staatsbank), Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels⸗Gesellschaft und dem
A. Schaaffhausen’'schen Bankvpverein, Berlin,
sämtlich zu übernommen mit der Verpflichtung, sie den
alten Aktionären zum Kurse von 118 % derart an⸗
zubieten, daß auf je nom. ℳ 5000,— alte nom. ℳ 1000,— junge Aktien entfallen.
Aktien je
Nachdem der Erhöhungsbeschluß und die durch⸗
geführte Kapitalserhöhung in das eingetragen ist, bieten wir hierdurch nären namens St. 4500 neue Inhaberaktien
unter folgenden Bedingungen zum Beinge an:
Handelsregister unseren Aktio⸗ des vorgenannten Konsortiums von je nom. ℳ 1000,—
1) Auf je nom. ℳ 5000,— alte Aktien kann eine
neue Aktie zu nom. ℳ 1000,— 118 % bezogen werden.
zum Kurse von
2) Die Ausübung des Bezugsrechts hat bei Ver⸗
meidung des Ausschlusses
vom 18. April 1912
bis zum 2. Mai 1912 einschließlich zu ge⸗
schehen, und zwar:
in Posen, Königsberg i. Pr., Allenstein, Bromberg, Danzig, Graudenz, Landsberg a. W., Memel, Stolp i. P., Tilsit und Thorn bei der Ostbank für Handel und
Gewerbe,
in Berlin bei der Königlichen Seehandlung
(Preußischen Staatsbank). bei der Bank für Handel und Industrie bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein 3) Bei der welche das Bezugsrecht geltend gemacht werden soll ohne Dividendenscheine mit einem gefertigten Anmeldeschein zur zureichen. Die erforderlichen Formulare sind Bezugsstellen erhältlich.
9„
.
Anmeldung sind die alten Aktien, für
7
doppelt aus⸗ “ ein⸗ i den
4) Gleichzeitig mit der Einreichung der alten
Aktien (Mäntel) sind von dem ezugspreise von
insgesamt 118 % des
Nennwerts = ℳ 1180 für
die Aktie 25 % zuzüglich 18 % Agio = ℳ 430
für die Aktie zuzüglich 4 % Zinsen auf den Betrag von ℳ 430 vom 1. April 1912 bis zum Zahlungs⸗
len.
Weitere 25 % = ℳ 250,— für die Aktie sin am 1. Oktober 1912 und die restlichen 50 % = ℳ 500,— für die Aktie nach Maßgabe der Be⸗
za
schlüsse unseres Aufsichtsrats, spätestens jedoch bis
zum 31. Dezember 1912, zu zahlen. G Die frühere Vollzahlung der Aktien ist jederzeit zulässig. Falls die zweite Rate von 25 % des Nenn⸗ wertes vor dem 1. Oktober 1912 Fnött wird, werden bis dahin vom Zahlungstage a 8
vergütet; ebenso werden für Beträge, die über 50 %
des Nennbetrages hinaus vor dem 31. Dezember 1912
4 % Zinsen
tage und die Hälfte des Schlußscheinstempels zu
1
8 8
eingezahlt werden, bis zu diesem Termin 4 % Zinsen
vergütet.
8 Für die eingezahlten Beträge werden Kassen⸗ qufttungen erteilt, gegen welche die definitiven Aktien nach Fertigstellung und erfolgter Vollzahlung aus⸗ gehändigt werden. 8
Posen, im April 1912.
stbank für Hanoel und Gewerbe. c.. Vorstand. Michalow gky.
Hamburger. Kauffmann