1912 / 140 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1912 18:00:01 GMT) scan diff

[28651]

Mis Pllerböchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vom 16. November 1899 dem Provinzialver⸗ bande von Pommern die Genehmigung zur Aus⸗

sabe von zulbverschreibungen auf den Inhaber

is zum Betrage von 50 000 000 ℳ,

„Fünfzig Millionen Mark“, nach Maßgabe der von dem 39. Provinziallandtage der Provinz Pommern am 15. März d. Js. be⸗ schlossenen, nebst Anlagen hier angehefteten Ordnung zweckk Beschaffung der für die Provinztalhilfskasse erforderlichen Betriebsmittel. 3

Diese Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der In⸗ haber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. 1“ Berlin, den 18. Mat 1912. 1

—* Der Minister des Innern. Im Auftrage: 3 (Unterschrift)

r Landwirtschaft, Domänen 2

uund Forsten. Finannzeiger.

8 Im Auftrage: Fn alnechh

AUlUnterschrift) 88 W’ Genehmigungsurkunde. M. d. J. 1Vn 1397. M. f. L. I. A. IIe 2921.

Ordnung für die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen durch den Provinzial⸗ verbanbd von Pommern für Zwecke der 8 Provinzialhilfskaffe.

Der Provinzialverband von Pommern hat die

Befugnis, für Zwecke der Provinzialhilfskasse Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschrei⸗ bungen unter der Bezeichnung

„Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes

von Pommern“ auszustellen und auszugeben.

Der Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldver⸗ schreibungen darf den Betrag derjenigen Darlehen nicht übersteigen, welche die Provinzialhilfskasse nach Maßgabe der Bestimmungen ihrer Satzung gewährt hat, abzüglich des Betrages ihrer Schuldverbindlich⸗ keiten. r darf niemals den Betrag von fünfzig Millionen Mark überschreiten.

Die Schuldverschreibungen werden in Stücken von 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Reichs⸗ währung nach dem beigefügten Muster ausgefertigt. Der Landeshauptmann hat nach Maßgabe des Be⸗ dürfnisses zu bestimmen, nach welchem Verhältnisse die Ausgabe von Stücken der einzelnen Gattungen erfolgen soll. Es darf jedoch niemals mehr als 1/50 8 ganzen Ausgabe in Stücken zu 100 aus⸗ gefertigt werden. Die Ausfertigung von Schuld⸗ verschreibungen ist öffentlich durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekanntzumachen. (Anlage I.)

§ 3.

Die Schuldverschreibungen werden jährlich mit 3 % oder 3 ½ % oder 4 % verzinst, und es werden die 56 halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. .

Der Provinzialausschuß hat bei der Ausgabe von Schuldverschreihungen nach seiner Wahl ihren Zinsfuß zu bestimmen. Mit den Schuldverschreibungen werden halbjährliche Zinsscheine nach beigefügtem Muster für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Zeiträume ausgegeben. (Anlage II.) 8

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe nach bei⸗ gefügtem Muster beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. (Anlage III.)

§ 4.

Die ganze Schuld wiro allmählich durch Einlösung zulosender Schuldverschreibungen oder durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen getilgt. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Rechnungsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschrei⸗

bungen zuzuführen ist. Die Auslosung erfolgt im Monat März jedes Jahres zum 1. Juli. Dem Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtliche noch im Um⸗ laufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Köͤniglich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblaͤttern der Königlichen Regierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreihungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ verschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinztalausschusse mit Gehnehem 3 des König⸗ 8 8818 Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. is zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es vorzinst. 8 1u“*“

Die Auszahlung der Hinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine beziehungsweise der Schuldverschreibung bei der Provinzsalhauptkasse in Stettin, und zwar auch folgenden Zeit. r zur Empfangn 8 Prgerns eingereichten Schuldverschre bung sind auch die dazu gehörigen Zinslcheine der späteren Fällig⸗

z

§.6.

Der Anspruch aus der Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von Rchen Jahren Sas 8 Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jaßre dem Landeshauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorsegungzfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Fenecheime können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch wird dem bisherigen 5 von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrisft bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in bpr Jahren.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Darlehnsforderungen und ihrem Vermögen der Provinzialverband von Pommern mit seinem ge⸗ samten Vermögen und Steuerkraft.

Diese Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ effentrichung durch den Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

1“ Anlage I. 3 Provinz Pommern. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern. Vierzehnte Ausgabe.

Buchstabe (Wappen der Provinz) Nummer ... über Mark Reichswährung. Ausgesertigt auf Grund der mit hlech heter Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des Innern

und der Finanzen vom (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ aneiger vonmn

In Gemäßheit des Beschlusses des Provinzial⸗ landtags der Provinz Pommern vom 1“ betreffkend die Aufnahme einer Anleihe von 50 000 000 bekennt sich der Provinzialverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläu⸗ bigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, die mit vom Hundert jährlich zu ver⸗ zinsen ist.

Die ganze Schuld wird allmählich durch Ein⸗ lösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldperschreibungen getilgt. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Rechnungsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschreibungen zuzuführen ist.

Die Auslosung geschieht in dem Monat März jedes Jahres zum 1. Juli. Dem Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen.

Die ausgelosten und die gekündigten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Regie⸗ rungen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in hüicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor⸗

ezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt. V

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli mit... . vom Hundert jährlich verzinst. b

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Provinzialtauptkasse in Stettin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zuruückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landes⸗ hauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden

gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen

erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 1

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der bierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist

seitstermine zurüctkzullefern. Für die feblenden Zins⸗ 1 scheine wird der Vetrag vom Kapital abgezogen.

ausgeschlossen, wenn der abhanden

gekommenel

Schein zur Einlösung vorgelegt der An⸗ aus dem Scheine gerschtit geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die besng. Geltendmachung nach dem Ablaufe der

rist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier

ahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die 1 Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Gireschenen ei bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der zuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Darlehnsforderungen und ihrem Vermögen der Propinzialverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung

unter unserer Unterschrift erteilt.

Stettin, den .. 19 Seitens (Siegel des des Landes⸗ Provinzialausschusses. hauptmanns.) Ausgefertigt:

Anmerkung: Die Unterschriften der beiden Mit⸗ glieder des Provinzialausschusses und des Landes⸗ hauptmanns können im Wege mechanischer Verviel⸗ fältigung hergestellt werden.

Der Vermerk „Ausgefertigt“ muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigen händig unter⸗ schrieben werden.

G Anlage II. Provinz Pommern. 8 .. ter Zinsschein, . . te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 14. Ausgabe, Buchstabe .. . Nr. . .. über ℳ, zu vom Hundert Zinsen über ℳℳ 4. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. ten 19. ab die Zinsen der vorbenannten Schuld⸗ verschreibung für das Halbjahr vom 1 19 1. bis. . t 19.. mit (in Buch⸗ staben) Mark. . Pfennig bei der P hauptkasse in Stettin. Ereh .. ten (xrocenf 8 1 Seitens rockenstempe bö1.“ des des Landes⸗ Her Seh. Provinzialausschusses. hauptmanns.) p 1 Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zmsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der vn Piuch inner⸗ halb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.

Der Landes⸗ hauptmann.

Anlage III. Provinz Pommern. 6 EFIrneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 14. Ausgabe, Buchstabe .. .Nr. .. über ℳ.

Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die

—.. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom

19.. bis 19.. nebst Er⸗ neuerungsschein bei der Provinzialhauptkasse in Stettin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Landeshauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Stettin, den... 19.

Seitens (Trockenstempel des des Landes⸗ Provinzialausschusses. hauptmanns.)

Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften. -

Der Erneuerungsschein ist zur Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zinsscheine abweichen, in nachstehender Art abzudrucken:

Der Landes⸗ hauptmann.

... ter Zinsschein .. ter Zinsschein

Erneuerungsschein.

[26656] Bekanntmachung,

betreffend Einlösung der Zinsscheine der Schuldverschreibungen der 3 ½ % Anleihe von 1893, der 4 % Anleihe von 1901, der 1 Anleihe von 1903 und der 4 % An⸗ leihe von 1907 der Stadt Straßburg i. Els.

Die am 1. Juli 1912 fälligen Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Stadt Straßbhurg i. Els. Nr. 39 der 3 ½ % Anleihe vom Jahre 1893, Nr. 23 der 4 % Anleihe vom Jahre 1901, Nr. 18 der 3 ½ % Anleihe vom Jahre 1903 und Nr. 10 der 4 % Anleihe vom Jahre 1907 werden vom 15. Juni d. J. ab bei den nachbezeichneten hiesigen Zahlstellen während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden eingelöst: Stadtkasse, Aktiengesell⸗ schaft für Boden⸗ und Kommunalkredit in Elsaß⸗Lothringen, Allgemeine Füit delche Bank⸗ gesellschaft. Bank von Elfaß⸗Lothringen, Bank für Handel und Industrie, Filiale Straßburg, Hanaue de Mulhonse, Filiale Straßburg, Straßburger Bank Ch. Starhling. L. Valentin & Cie., Rheinische Kreditbank Filiale Straß⸗ burg. Bank Ernst Afch & Cie., Bank W. Jere⸗ mias, Bauk Pick, Schlagdenhauffen & Tie., Bank Leon Schwartz, BHank G. Walcher.

Die Ihlsscheine sind mit dem Nanien bezw. der Firma und dem Wohnorte des Einreichers zu ver⸗ ehen. Straßburg, den 6. Juni 1912.

Der Bürgermeister: J. A.: Kirrmann.

Bekanntmachung. 8 der Auslosung von Teilschuldverschrei⸗ bungen behufs Tilgung der 4 % Anleihe der Stadt Harburg von 215 000 ℳ, Buchstahe J bis M, sind gezogen: 8 J hne Z über 2000 ℳ, K Nr. 60 über 1000 ℳ, M Nr. 37 über Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Oktober d. J.

Hannoverschen Bank in Hannover und deren

keitstage auf. Harburg, den 8. Juni 1912. Der Magistrat.

[28653)0

Rückzahlung ausgelost: 1 Serie I. Lit. A zu 3000 Nr. 9 10. Lit. B zu 1500 Nr. 15 19 65 86 101 12 136 177 190 258 280 286 301 305 357 361 37 409 446 504 538 557 593 594 598. Lit. C zu 600 Nr. 2 52 170.

4

578 781 789 809 843 876.

89 Serie II.

Lit. B zu 1500 Nr. 627 633 649.

Lit. C zu 600 Nr. 259 270 290 299 311 338

1166 1173 1189 1294. 8 Serie III. Lit. A zu 3000 Nr. 92.

Lit. D zu 300 Nr. 1322 1363 1385 1392 1436 1524 1527 1556 1561. Serie IV. Lit. A zu 3000 Nr. 135 143 159 160 192 198 199 217 243 270 280 296 304 337 341 351 356. Lit. B zu 1500 Nr. 722 833 871 921 955 959 976 1011 1014 1015 1087 1098 1144 1179

200 ℳ. 8 ab bei unserer Kämmereikasse oder bei der

Filialen. Die Zinszahlung hört mit dem Fällig- In Gegenwart eines Notars sind folgende Schuld. verschreibungen der Provinz Hannover zur

8

Lit. D zu 300 Nr. 42 62 81 87 117 144 184 193 226 238 276 284 375 408 467 535 567

Lit. DH zu 300 Nr. 1053 1059 1100 1125

Lit. Q zu 600 Nr. 351 390 396 410 416 450,

1330 1445 1482 1520 1542 1550 1551 1610 1718.

1729 1832 1876 1885 1886.

Lit. C zu 600 Nr. 474 494 498 514 517 573 610 629 655 807 818 827 848 949 958 1009 1085 1138 1149 1234 1269 1330 1360 1498 1500

1562 1590 1696 1703 1715 1772 1774 1862 1943

2047 2048 2051 2077 2105 2127 2159.

Lit. D zu 300 Nr. 1617 1624 1625 1710 1737 1758 1808 1829 1847 1877 1995 2010 2047 2080 2178 2194 2366 2386 2454 2483 2498 2503 2546 2585 2632 2641 2642 2708 2750 2766 2774 2798 2868 2882 2937 3042 3085 3107 3112 3114 3151 3202 3220 3305 3309 3310 3325 3371 3413 3418 3427 3436 3514 3577 3651 3740 3902 3908 3958 3960 3963 4010 4134 4333 4470 4538 4581 4681 4718 5249 5462 5509 5601 5605 5640 5852 5884.

Serie V.

722 764 801 989.

Lit. B zu 1500 Nr. 2077 2120 2123 2228 2270 2451 2463 2527 2703 2805 2897 2945 2978 3120 3217 3450 3578 3773 3775 3821? b

Lit. C zu 600 Nr. 2305 2329 2330 2339 2366 2379 2397 2491 2527 2701 2767 2783 2784 2791 2796 2948 2990 3013 3016 3125 3258 3263 3275 3538 3740 3786 3815 4293 4367 4491 4492 4587

Lit. D zu 300 Nr. 6281 6309 6363 6657 6663 6918 6990 7105 7178 7232 7885 7907 7999 8030 8093 8398 8465 8706 8725 8753 8786 8790 8943 8978 9002 9149 9281 9301 9591 9709 9795 9853 9861 9875 9887 9939 10184 10328 10415 10416 10446 10470 10514 10533 10615 10650 10661 10903 10912 10920. 9 8

Serie VI. 8 1 A zu 2000 Nr. 1036 1226 1309 131

398.

Lit. B zu 1000 Nr. 3934 4068 4098 4142 4145 4198.

Lit. C zu 500 Nr. 4847 4856 4920 4929 8 4965 4979 5007 5010 5054 5122 5133 5142

Lit. D zu 200 Nr. 11089 11114 11166 1 11247 11278 11374 11450 11452 11490

Die Schuldverschreibungen werden auf den 31. De⸗

4719.

6047 6113 6763 6801 6830 6905 7268 7275 7809 7859 8123 8144 8171 8192

6129 6213

9

age an außer Verzinsung.

ember 1912 gekündigt und treten von diesem Vom selben Zeit⸗

4751 4791 4942 5050 5115 5175 5224

Lit. A zu 3000 Nr. 546 550 553 593 625

3833 3885 4007 4280

6

8

punkte an erfolgt die Auszahlung des Kapitals

gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 2. Januar 1913 fälligen Zinsscheine bei der Provinzialhauptkasse in Hannover. Der

Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital

abgezogen. Rückstände.

Schuldverschreibungen aus der Kündigung auf den

1. Oktober 1909: Serie VIII Lit. G über 1000 Nr. 3051. 31. Dezember 1909: Serie IV Lit D über 300 Nr. 3239 4217 1. Oktober 1910: Serie VII Lit. G über 1000 Nr. 57. Serie VIII Lit. G über 1000 Nr. 3168. 1. November 1910: Serie IX Lit. G über 1000 Nr. 4478. , 31. Dezember 1910: Serie I Lit. C über 600 Nr. 127, Lit. D über 300 Nr. 595. Serie I11 Lit. D über 300 Nr. 1417. 8 Serie IV Lit. A über 3000 Nr. 125, Lit. C über 600 Nr. 2147, Lit. D über 300 Nr. 3526

3527. 3 1. Oktober 1911:

Serie VIII Lit. G, über 1000 Nr. 3125. „Serie XV. Lit. I. über 2000 Nr. 1198, Lit. M über 1000 Nr. 4309, Lit. O über 200 Nr. 860.

31. Dezember 1911:

Serje I Lit. B über 1500 Nr. 158.

Serie III Lit D über 300 Nr. 1358 1557. „Serie IV Lit. B über 1500 Nr. 1586, Lit. O über 600 Nr. 969 1412 1899, Lir. D über 300

8

Nr. 2064 3161 5631 5685. Hannover, den 4. Juni 19111l1l. Das Landesdirektorium. v. d. Wenfe.

8 86 9

No. 140.

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

n Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 13. Jun

Preis für den Ranm einer

1“

Beil

age

Iten.

6. und Wirtse

Niederlassung ꝛc. von

Offentlicher Anzeiger.

hankausweise.

4 gespaltenen Petitzeile 30 ₰. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Verlosung ꝛc.. von Wert⸗ papieren.

[26657] Bekanntmachun

3 ½ % igen Kreisanleihe des Kreises Darkehmen,

weite Ausgabe, im Gesamtbetrage von 150 000 nd nach dem Amortisationsplan im Jahre 1912 zu

tilgen 4200 ℳ.

Bei der durch den Kreisausschuß des Kreises

Darkehmen am 10. November 1911 vorgenommenen n sind folgende Nummern gezogen: it. A Nr. 17 zu 1000 49 1000 Lit. B 500 500 200 200 200 200 200 16 200 1 4200 Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum 1. Oktober d. Js. mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen in kursfähigem Iessehse sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Oktober d. Js. fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreiskommunalkasse in Empfang zu nehmen. Die Uebersendung der Valuta per Post kann ebenfalls erfolgen, geschieht aber auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Vom 1. Oktober 1912 ab hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf; der Wert der nicht eingelieferten Zinsscheine wird bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Darkehmen, den 6. Juni 1912. Der Kreisausschuß des Kreises Darkehmen. von Martius, Vorsitzender.

[26658] Bekanntmachung. 5 Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Januar 1888 zu Chausseezwecken aus⸗ Pegeees 3 ½ % Kreisanleihe des Kreises arkehmen sind nach dem Amortisationsplan im Jahre 1912 5100 zu tilgen. Bei der Auslosung am 10. November 1911 sind folgende Nummern gezogen: 8 Lit. A Nr. 13 zu 1000 1 52 1000

Lit. B 4 , 500

19 500

„142 500

68 500

1 500

v. 200 2 200

159 200 . zusammen 5100 ℳ.

Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Kreis⸗ obligationen des Kreises Darkehmen werden den In⸗ habern zum 1. Oktober d. Js. mit der Aufforde⸗ rung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rück⸗ gabe der Obligationen in kursfähigem Zustande sowie der dazu gehörigen Coupons und Talons zu der gedachten Verfallzeit bei der hiesigen Kreis⸗ kommunalkasse in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben⸗ falls erfolgen, geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers. 18

Vom 1. Oktober 1912 ab hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf, und wird der Wert der nicht eingelieferten ihescheuge bei der Auszahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.

Nachstehende Anleihescheine, welche ausgelost sind, sind bis heute nicht zur Einlösung gelangt:

Lit. B Nr. 70 zu 500 ℳ, Lit. O 79 200 80 200 84 200 118 200

Darkehmen, den 6. Juni 1912. Der Kreisausschuß des Kreises Darke

von Martius, Vorsitzender.

8

h·hmen.

5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.

[26668]

Wir dee; hierdurch bekannt, daß Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Carl Ferdinand Damm infolge Ablebens aus unserem Aufsichtsrat 8gg ist.

Dresden, den 11. Juni 1912.

Dresdener Papierfabrik. Der Vorstand.

1 8 Von der auf Grund des Alerhochiten Privilegiums vom 16. Juli 1884 zu Chausseezwecken ausgegebenen

[26671]

Wir geben hiermit bekannt, daß Herr Rentier Frauz Louis Wolff in Dresden⸗Strehlen auf eigenen Antrag und mit Zustimmung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder aus dem Auffichtsrate unserer Gesellschaft ausgeschieden ist.

Werdau, den 10. Juni 1912.

Sächsische Waggonfabrik Werdau, Aktiengesellschaft. Kozlowski. Pppa. Kempe.

[26833]

Die für Mittwoch, den 3. Juli 1912, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, nach unserem Geschäftslokale Bremen, Bachstraße 112/116, einberufene außer⸗ seheelge Generalversammlung findet nicht

att.

Bremen, den 12. Juni 1912.

Gas⸗ und Elektrizitätswerke Devant les Ponts (Metz) A.⸗G. Der Vorstand.

[26669] Bekanntmachung.

Die am 1. Juli 1912 fälligen Zinscoupons unserer sämtlichen Pfandbriefe werden bereits vom 15. dieses Monats ab

hifr 8 unserer Kasse, Hundegasse Nr. 56/57,

owie

in Berlin bei der Preußischen Pfandbrief⸗

bank, Voßstraße Nr. 1, in Königsberg i. Pr. bei dem Bankhause S. A. Samter Nachf., 11“ bei dem Vorschußverein eingelöst. anzig, im Juni 1912.

Danziger Hypotheken⸗Verein. Die Direktion. 8 Waechter.

[25853] Nachdem laut Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts, Abteilung 13, zu Cassel vom 6. Juni 1912 die Hessische Actien⸗Bierbrauerei „Cassel“ zu Cassel aufgelöst und deren Vermögen als Ganzes auf uns übergegangen ist, fordern wir die Gläubiger der aufgelösten eet gemäß 8 306 und 297 des Handelsgesetzbuches auf, ihre nsprüche anzumelden. Cassel, den 8. Juni 1912.

Hessische und Herkules⸗Bierbrauerei

Ahktiengesellschaft. L. Wentzell. Doornkaat.

[26426] Bekanntmachung. Wir fordern die Inhaber unserer 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen hierdurch zur Teil⸗ nahme an der am Montag, den 1. Juli ds. Js., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal der Antiengeselschaft für industrielle Unternehmungen zu Blankenburg⸗Harz stattfindenden Gläubiger⸗ versammlung auf. Stimmberechtigt sind diejenigen Obligationäre, welche ihre Schuldverschreibungen pätestens am zweiten Tage vor der Ver⸗ ammlung bei der Reichsbank oder einem Notar interlegt haben. Tagesordnung: Stundung der am 1. Juli ds. Js. fälligen Zinsen unserer 4 ½ % gs. Teilschuldverschreibungen. Quedlinburg, den 11. Juni 1912.

Quedlinburger Tertil-Industrie Akt. Ges. Der Vorstand.

[26840]

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden

hierdurch zu der im Hôtel Bristol, hierselbst, Unter

den Linden 5/6 a, am 6. Juli 1912, Vormittags

11 Uhr, stattfindenden ordentlichen General⸗

versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1) Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustre nung sowie des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1911/1912.

2) Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

Aktionäre, welche ihre Aktien oder darüber aus⸗

Fe Depotscheine der Reichsbank oder eines otars spätestens am dritten Werktage vor

dem Versammlungstage

bei den Herren Koppel & Co. Bankgeschäft in Berlin, Pariserplatz 6,

bei den Herren Braun & Co. in Berlin, Eichhornstraße 11, oder

bei der Gesellschaftskasse, Süereteafbah. 42,

hinterlegt haben, sind nach Maßgabe der §§ 25

und 26 der Statuten zur Teilnahme an der General⸗

deö B Berlin, den 10. Juni 1912.

Hötelbetriebs-Aktiengesellschast

Conrad Uhl's Hötel Bristol-⸗Centralhotel. Der Aufsichtsrat.

Oscar Schlemmer. Hermann Boden.

Kallmann.

[26464] handen von 1644

Badischen Staatseisenbahnen zur Verteilung an die ehemaligen im Nennwert von 300,— entfällt der 8e 35 ₰. Wir sind mit der Auszahlung beauftragt

und fordern die ehemaligen Aktionäre auf, die ihnen gestellten Berechtigungesch

Oberkirch, den 12. Juni 1912.

Volksbank Oberkirch e. G. m. u. H. Spar⸗ & Vorschuß⸗Verein Oppenau e. G. m. u. H.

Bekanntmachung. . Von der edelöster Reuchtalbahn⸗Gesellschaft Oberkirch ist noch ein Restvermögen vor⸗ ₰, welches nunmehr mit Großherzogl. Generaldirektion der

eine bis spätestens 31. Dezember 1912

tionäre gelangen soll. Auf eine Aktie

zustehenden eie gen nbgse, der s. Zt. aus⸗

1264211 Actiengesellschaft Deutsche Cognacbrennerei

vormals Gruner & Co., Siegmar. Bilanzkonto pro 31. Dezember 1911.

An Grundstücks⸗ und Gebäudekonto.

Per Aktienkapitalkonto. Zugang

ypothekenkonto.

kzeptkonto.. Steuerkreditkonto. Reservefondzs.. Dividendenergän⸗ zungsreservefonds. Delkrederekonto. Kontokorrentkonto, Kreditoren. Reingewinn..

ab 2 % Abschreibung

Fesscklettenagront⸗ 1 Utensilien⸗ und Mobilienkonto Zugang. .

SET““

ab Abschreibung... Fabrikationskonto: Bestände an Etiketten, Kapseln, Korke ꝛc.... Zugang.

111 78378 58 420

99 3 85 2

Abgang . ..

ab 10 % Abschreibung. Maschinenkonto.

astagen⸗, Flaschen⸗ und mballagekonto: Bestände an neuen Versand⸗ fässern, Flaschen, Emballagen ꝛc. Zugang..

32 077 14 158 46 235 22 145 24 089

4 817

19 337 1 933

Abgang 1“

ab 20 % Abschreibung... Lagerfastagenkonto.. ab 10 % Abschreibung.. Kontokorrentkonto, Debitoren Kassekonto... Wechselkonto Zoll⸗ und Steuerkonto.. Warenkonto H

38

17 403/3

355 498 ,19 4539 67 8925 38

20,—

689 515,35

1 309 077/95 Gewinn⸗ und Verlustkonto pro 31. Dezember 1911.

1 309 077 Haben.

35 8667 192 834

8

Soll.

An Grundstücks⸗ und Gebäudekonto: Per Saldovortrag pro 2 % Abschreibung auf 196 264,/8 I0—0“ Utensilien, und Mobilienkonto: 2 Warenkonto, für Abschreibung . . . . . . ...... Gewinn.. Fabrikationskonto: v“ 10 % Abschreibung auf 23 958,53. . 2 395 1 Fastagen⸗, Flaschen⸗ und Emballagenkonto: 20 % Abschreibung auf 24 089,23. 4 817 Iöee 10 % Abschreibung auf 19 337,M— 1 933 Unkostenkonto . . . . . ..... 80 191 Reisespesenkonto (inkl. Provision)... 63 683 Abschreibung auf Debitoren... 12 914 58 420 228 700 68]= 228 700 68

Bilanikonto . .. . . ....

In der heute abgehaltenen (zweiundzwanzigsten) ordentli en Generalversammlung S. Aktionäre wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 1911 auf vierzig Mark = 4 % p. a. pro e festgesetzt. Die Einlösung der Dividendenscheine pro 1911 erfolgt von heute ab an der Gesellschafts⸗ kasse oder bei der Deutschen Bank Filiale Dresden oder durch den Chemnitzer Bank⸗Verei

in Chemnitz. Dem Aufsichtsrat unseres Unternehmens gehören gegenwärtig an: 88 ommerzienrat Konsul Otto Weißenberger, Chemnitz, als Vorsitzender, verr Stadtrat Emil Ahlhelm, Dresden, als se vertretender Vorsitzender, ber Stadtrat Franz Schaal, Dresden,

err Kaufmann Edwin Rüdiger, Dresden, veerr Kaufmann Karl Best jr., Dresden.

Siegmar, den 10. Juni 1912. ctiengesellschaft Deutsche Cognaecbrennerei vormals Gruner & Co.

Paul Philipp. Moers.

[26458]

Aktiva. Bilanz 31. Dezember 1911.

Aktienkapitalkonto. Anleihekonto... Akzeptenkonto 1“ Betriebseinnahmenkonto Diverse Kreditores.

Grund⸗ und Bodenkonto Bahnanlagekonto.. Betriebsmaterialkonto Gebäudekonto.. Wertpapierkonto.. Diverse Debitores.. Gründungsunkostenkonto Betriebskassenkonto.. Kassenbestand.. 882 137

Neumühlen⸗Dietrichsdorf (Holstein), den 15. April 1912.

Kleinbahn Kieler Hafenbahn Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat hat vorstehende Bilanz gegtuft und richtig befunden

Neumühlen⸗Dietrichsdorf, den 10. Mai 1912.

Mirus, Vorsitzender.

[26827]

Generalversammlung der Deutschen Handels⸗ und Plantagen⸗Gesellschaft der Südsee⸗Inseln zu Hamburg am Sonnabend, den 29. Juni 1912, Mittags 12 Uhr, im Bureau der Ge⸗ bnn dft, Ferdinandstraße 5 II (Zimmer 47), in

amburg.

[26459] Kleinbahn Kieler Hafenbahn Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: irektor Ernst Mirus, Kiel, Vorsitzender, Gemeindevorsteher Schoepe, Neumühlen⸗Dietrichs⸗ dorf, stellvertretender Vorsitzender, Direktor Johs. Koch, Neumühlen⸗Dietrichsdorf, Geh. Oberregierungsrat Bormann, Charlottenburg, Wilh. Sohst, Kiel⸗Gaarden. Neumühlen⸗Dietrichsdorf (Holstein), 11. Juni

Tagesorbuung: 8 1) Vorlage des Jahresberichts, der Bilanz und d Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1911 und E teilung der Hecsan e. vS l eines Aufsichtsratsmitglieds. inlaßkarten und Stimmzette sand ge jen Vor legung der Aktien bis fas 25. J vklusivo im Bureau der Ges⸗ schaft 6I1X“ un 3

Der Vorstand Hamburg, den 128. Füen er vorstand. amburg, den 8 R Der B.

ix.