II. zur Herstellung von zweit weiteren Gleisen auf den Strecken: 1) Ostrowo — Skalmierzyce. 1 440 000 ℳ, 2) der Stadtverbindungsbahn
Breslau, einschließlich Herstellung einer neuen Abstellgleisgruppe west⸗ lich vom Hauptbahnhofe daselbst, 6 660 3) Scheune — Pasewalk 21 8 Küstrin⸗Kiet — Frankfurt a. O. 1 3 0
60 000 26 000 000 000 000
7 5) Senftenberg(Lausitz) — Drebkau 1 77 6) Triptis —Saalfeld . . . . 311 7) Vienenburg —Grauhof Gbf. 517 000 8) Weetzen Münder a. Deister 3 300 000 9) Osberghausen (b. Ründe roth) — Dieringhausen, einschließlich Verlegung der Strecke auf einen — eigenen Bahnkörper,. . . . . . 1 910 000 10) Mülheim a. Ruhr⸗Heißen — Essen⸗Rüttenscheid . . . . . . 847 000 11) Block Hochstraße —Osterfeld Süd, Personenstation . 347 000 zusammen . . . ..
IV. zu nachstehenden Bauausführungen:
1) für die Herstellung einer Verbindungsbahn bei Bebra “ 4 420 000 ℳ,
2) für die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen Rüdes heim (Geisenheim) und Sarms⸗ heim ( ckenheim) — Teilstrecken auf preußischem Gebiete . . .
3) zur Deckung der Mehrkosten für bereits genehmigte Bauausfüh⸗ rungen und zwar: 6“
a. der Eisenbahn von Gumbinnen
nach Szittkehmen p. der Eisenbahn von (Erndte⸗ brück) Raumland⸗Markhausen früͤher Raumland⸗Berleburg. nach Allendorf bei Battenber o. der Eisenbahn von (Brügge) Oberbrügge nach Wipperfürth und Radevormwald . .. d. der Eisenbahn von Malmedy nach der Reichsgrenze in der MRiichtung auf Stavelot .. oe. der Fisenbahn von Seifen i. Westerwald nach Linz a. Rhein . . . . . . . f. der Eisenbahn von Jülich nach Dalheim i. d. Rheinprovinz. g. der Eisenbahn von Herings⸗ . dorf Seebab nach Wolgaster⸗ öl114A“”“; h. der Eisenbahn von Imme⸗ keppel nach Lindlar.
i. der Eisenbahn von Nauen
nach Oranienburg. . k. der Eisenbahn von Alten⸗ hlundem nach Birkelbach...
1. der Eisenbahnen von Remagen
über Dümpelfeld, Lissendorf und Jünkerath nach Weywertz (früher Bütgenbach) m. der Eisenbahn von bberg⸗Langenbach nach i. Westerwald . . . .. n. der Eisenbahn von Pletten⸗ bberg nach Herscheid .. o. der Eisenbahn von Ahrdorf nach Blankenheim Wald (früͤher Blankenheim (Eifel]) p. des zweiten Gleises auf der Strecke Breslau —Glogau q. des zweiten Gleises auf der Strecke Hermsdorf⸗Kloster⸗ lausnitz —-Gera . . . . . r. des zweiten Gleises auf der Strecke Neurode —Glatz.. s. der zweigleisigen Verbindung wischen den Bahnhöfen Hilles⸗ heim (Linie Dümpelfeld — Lissendorf) und Gerolstein nebst selbständiger Einführung der Bahn von Prüm in den Beahnhof Gerolstein ... t. der Umgehungsbahn bei Elm
8 zusammen . . .
6 028 000
1 552 000
490 000
41 108,000 „;
v. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden Staatsbahnen . . . . 112 000 000 „;
VI. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen. . 7 000 000 „
insgesamt .286 287 000 ℳ.
Ueber die Verwendung des Fonds zu VI wird dem Landtag all⸗ jährlich Rechenschaft abgelegt werden. 1
Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesamte zum Baue der Eisenbahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen 8E“ der Enteignung unter⸗ worfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung für die Fet des Bedürfnisses — zu überweisen oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Neben⸗ entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicherzustellen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse
des benachbarten Grundeigentums auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ stimmungen obliegt oder auferlegt wird.
85 den Grunderwerbskosten für die unter 1, 6 und 8 benannten
ubahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden und zwar:
2a2. bei Nr. 1 (Goldap — Blindgallen) von 120 000 ℳ,
b. bei Nr. 6 (Hilders — Wüstensachsen) von. 50 000 „ c. bei Nr. 8 (Velbert —Kettwig) von. 530 000 „
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) ist bei den unter 1 bis 7 benannten Eisen⸗ bahnen, soweit sie auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Aus⸗ führung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Panschfumme in der nachstehend 1 die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird und zwa
. . . .*
116 000 ℳ,
bei Nr. 1 Goned Bliazwanean 8“ 2 730 000„
Zinten Rosenberg) von . .. „ „ 3 (Pollnow Zollbrück i. Pomm.) von 574 000 „ „ „ 4 (Maltsch. Wohlau) von 14230 000 ‧„ „ „ 5 (Celle Braunschweig mit Ab⸗ . 1 106 000 „
zweigung nach Peine) von .. 6 (Hilders —Wüstensachsen) von. 180 000 „ „7 (Herscheid —Lüdenscheid) von . 622 000 „ Die Pauschsummen zu Nr. 1 (Goldap-- Blindgallen) und zu Nr. 6 (Hilders —Wüstensachsen) sind um die unter Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits gern
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des Abs. 4 aus⸗ schließzlich Gemeindeperbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der “ in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereit zu stellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 dessih Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen and entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme fest⸗ etzen wird.
8 B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentliche Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig hält, von den daran be⸗ teiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für 88 Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten.
C. Ferner muß für die unter 4 und 7 benannten Eisenbahnen von den Beteiligten ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Baukosten⸗ zuschuß übernommen werden und zwar:
a. bei Nr. 4 (Maltsch —-Wohlau) von .370 000 ℳ, 8 7 (Herscheid —Lüdenscheid) von . . . 136 500 „B
§ 2. Die Staatsregierung wird ferner ermächtigt, die durch das Gesetz vom 14. Mai 1908 (Gesetzsamml S. 117) im § 1 unter Ib 10 zum Bau einer Nebeneisenbahn von (Nienburg a. Weser) Lemke nach Diep⸗ holz bewilligten Mittel zum Bau einer Nebeneisenbahn von Nienburg a. Weser nach Diepholz — ohne Berührung des Bahnhofs Lemke — zu verwenden.
§ 3. Zu den auf Grund der cee Vorarbeiten noch festzu⸗ stellenden anschlagmäßigen Baukosten der im § 1 unter IV 2 vor⸗ esehenen Verbindungsbahn zwischen Rüdesheim (Geisenheim) und
armsheim (Ockenheim) — Teilstrecken auf preußischem Gebiet ohne die Verbindungsbahn nach Geisenheim — leistet das Reich einen un⸗ verzinslichen, nicht rückzahlbaren Barzuschuß in . von 75 %. Diese Kosten sind vorläufig zu 5 193 000 ℳ, der Beitrag des Reichs mithin vorläufig zu 3 895 000 ℳ ermittelt.
§ 4. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter I und IV eübenen Bauausführungen und Beschaffungen im Betrage von . . . . . . . 129 580 000 ℳ
nachstehende Beträge mitzuverwenden:
1) die Baukostenzuschüsse der Beteiligten gemäß § 1 C mit zusammen . . . . . 506 500 ℳ,
2) den Erlös aus dem Ver⸗ kaufe von Aktien des Oberhausener Wasserwerkes, die mit dem Erwerbe des Cöln⸗Mindener und des Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahnunternehmens Geleze vom 20. Dezember 1879,
setzsamml. S. 635, und 28. März 1882, Gesetzsamml. S. 21) in das Eigentum des Staats übergegangen sind, mit. . . . . . . . .. 180 000 „
3) den Barzuschuß des Reichs gemäß § 3 mit vorläufig . . ... 3 895 000 „
1 1” zusammen . . ..
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im § 1 Nr. I und IV von vorläufig . . . . . 124 998 500 ℳ sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter II, III, V und VI vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 156 707 000 ℳ sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatz⸗ anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem er⸗ forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem 88 punkt beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
Wird von den Beteiligten von der ihnen im § 1 unter A Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staatsregierung nach
1 Nr. I b für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende
umme sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten heeee eh dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernach zu zahlen⸗ den Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vor⸗ stehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
§ 5.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Finsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen
ursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ver⸗ ausgabt werden sollen (§ 4), bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 18689, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden, (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung, (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.
4 581 500 „
8 § 6. JZede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter I bis IV bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Ver⸗ äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.
§ 7. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 14. Juni 1912. (L. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. von “ Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze.
Justizministerium.
Dem Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. von Plehwe in Königsberg i. Pr., den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Adler in Flensburg und Seemann in Köpenick ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Der Landrichter Eylau in Rudolstadt ist an das Land⸗ gericht in Bonn versetzt.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Justizrat Max Jacobsohn und Dr. Kurt Schmeißer in Charlotten⸗ burg, letzterer mit Anweisung des Amtssitzes innerhalb des Stadtteils „Ostviertel“.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Erich Urbach bei dem Landgericht I in Berlin, Hilker bei dem 1 in Cöln und Dr. Denkhaus bei dem Amtsgericht in Duisburg⸗Ruhrort und bei dem Land⸗ gericht in Duisburg.
In die Liste der Rechtsanwälte sind die Rechts⸗ anwälte: Dr. Korn und Dr. Johannes Noack aus Berlin bei dem Landgericht III in Berlin, Dr. Sengteller aus Breslau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Glatz, Scholing aus Hess. Lichtenau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hanau, Dr. Bergheim aus Mülheim a. Ruhr bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neuwied, Rudolf Heine aus Neuwied bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Wiesbaden, Dr. Sebaldt aus Eisfeld bei dem Landgericht in Meiningen, die Gerichtsassessoren: Strüwe bei dem Kammergericht, Sundermeyer bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M., Bennecke, Hinz und Schnackers bei dem Landgericht I in Berlin, ö bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgericht in Elberfeld, Kaiser bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M., Dr. Willi Voigt bei dem Amtsgericht in Lenzen a. E., Prévot bei dem Amtsgericht in Königswinter, Kellinghaus bei dem Amtsgericht in Oberhausen und der frühere Gerichts⸗ assessor Dr. Mauexr bei dem Landgericht I in Berlin.
Der Landrichter Nonne na Dortmund und der Rechts⸗ anwalt und Notar, Justizrat Frie h Munckel in Berlin sind gestorben. (K. 22045, G zt seinen
Ministerium der öffentl1cos7) R⸗A. ben.
„Dem Regierungsbaumeister Schrab1) „ „ 15. 61 ist
die dachge uchs Entlassung aus dem 1) „ „ 16. 7. vilt worden.
“ zesellschaft.
Ministerium der geistlichen und UR.⸗A. v. 11. 88 18es. 3 . 1896.
““ 8 4. 1906. Der bisherige Oberlehrer am Königlichen andenberger, Berlin. . 4. 1906.
77 77 1.
8 angelegenheiten. — zu Tarnowitz Ernst Mandel ist zum Kreissal. v.
Kosel ernannt worden. 68
Dem Geschichtsmaler Ernst Pfannschmidt . 10. „
der Titel Professor verliehen worden. 18
1 Finanzministerium. . 9. Versetzt sind: die Katasterkontrolleure, St’, 4. — Benkelberg von Neunkirchen nach Saarlouis, M.
Löbau nach Rotenburg i. H., Timm von Tg „ Luckau, Steuerinspektor Wehn von Rotanl
Einbeck, ; von Ragnit als
Köslin, arschall von Lyck als
Marienwerder, Steuerinspektor als Katastersekreäär nach Magdeburg, die Katastersekretäre Dibbelt von Marienwerder als Katasterkontrolleur nach Uslar, Moerels von Köslin als Katasterkontrolleur nach Neunkirchen, Purps von Magdeburg als Katasterkontrolleur nach Tarnowitz und Steuerinspektor Murtfeldt von Aurich nach Hannover.
Dem Katasterkontrolleur Lülfing in Aurich ist die Katastersekretärstelle bei der Königlichen Regierung daselbst übertragen worden.
Bestellt sind: die Katasterlandmesser Gockell, Herrmann, Post⸗ Sauer, Siefert und Zimmermann zu Kataster⸗ ontrolleuren in Löbau bezw. Lyck (Katasteramt 2), Belgard, Melle, Aurich und Ragnit.
8
Wettbhbwerh . um das Stipendium der Ersten ö Beerschen Stiftung auf dem Gebiete der Malerei für das Jahr 1912.
Der Wettbewerb um den Preis der Ersten Michael Beerschen Stiftung, abwechselnd für Maler und Bildhauer jüdischer Religion bestimmt, wird hiermit für das Jahr 1912 für Maler aller Fächer eröffnet.
Die für die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Oel ausgeführt sein; die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Fenae sen des Bewerbers überlassen. Gleichzeitig mit den Konkurrenzwerken sind mehrere Studien nach der Natur sowie eventuell Kompositionsskizzen eigener Erfindung einzusenden, die zur Beurteilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können. Indessen dürfen sämtliche Arbeiten die Zahl zehn nicht übersteigen.
Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche an die Königliche Akademie der Künste, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, muß bis zum 4. No vember 1912, Mittags 12 Uhr, erfolgt sein.
Der Bewerbung sind beizufügen: G
1) eine Lebensbeschreibung, aus der insbesondere der Studiengang des Bewerbers ersichtlich ist, 1
2) eine amtliche Bescheinigung, daß der Bewerber zur Zeit der Einsendung ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebens⸗ sahr noch nicht überschritten hat und sich zur jüdischen Religion
ekennt, 1 3) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat, — 8
4) eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind, . 8
5) ein Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten Arbeiten auf besonderem Bogen. 1 1
Gesuche, denen die unter 1 bis 5 aufgeführten Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Einsendung der Gesuche hat getrennt von den Arbeiten zu erfolgen. Die Kosten der Ein⸗ und “ hat der Bewerber zu tragen.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 ℳ zu einer einjährigen Studienreise nach Italien und ist zahlbar in vierteljähr⸗ lichen Raten, deren erste im Betrage von 900 ℳ beim Antritt der Studienreise, die ferneren mit je 450 ℳ in Rom zur Auszahlung gelangen. Der Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate in Rom aufzuhalten und über den Fortgang seiner Studien vor Ablauf der ersten sechs Monate der Akademie unter Beifügung von Photographien eigener Arbeiten schriftlichen Bericht zu erstatten. Die Kosten der
38 8 1
ein geändert in: Vere.. Spritwerke und Pi
Sitkenfeld von Belgard
ho vns Röcklendung dieser Nachweise werden auf Stiftungsfonds Die Zuerkennung des Preises erfolgt im November 1912.
Das Stipendium vebeeüieg 8. Verfügung.
Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten der der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Sti⸗ iaten zur Verfügung stehenden Ateliers mietefrei überlassen werden, i ältere Seebe auf solche nicht zu berücksichtigen sind.
Nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung des unter⸗ 8 enats eine öffentliche Ausstellung der Bewerbungsarbeiten
Berlin, den 6. Juni 1912. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sekktion für die bildenden Künste. A. Kampf.
Wettbewerb
den Preis der Zweiten Michgel e e 1 auf dem Gebiete der Värsheerschen Stiftgc
für das Jahr 1912.
Der Wettbewerb um den Preis der Zweiten Mi 1 erschen Sti stnn. zu Bewerber aller aeischaer lassen werden, wird hiermit für das Jahr 1912 für Bildhauer
mnet. Als Preisaufgabe ist gestellt worden: „Relief für einen Musik⸗ in der Größe von 1,00: 1,30 m Srefefmbt Die Fheusa⸗. vordergrunde müssen eine Körperlänge vom 70 cm haben. Gleich⸗ Fmit dem Konkurrenzwerke sind mehrere Studien nach der Natur reventl. Kompositionsskizzen eigener Erfindung “ die Geurteilun des bisherigen des Bewerbers dienen G en dürfen sämtliche Arbeiten die Zahl zehn nicht 2 . Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten schriftlichem Bewerbungsgesuche an die Königliche Akademie Künste, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, muß bis zum 4. No⸗ iber 1912, Mittags 12 Uhr, erfolgt sein. her Bewerbung, öö : 1) eine Lebensbeschreibung, aus der insbesondere d keverbers ersichtlich ist, ““ h) eine amtliche Bescheinigung, daß der Bewerber zur Zeit der endung, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebens⸗ üach ö bat 88 z) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber seine Studien He t emic. emacht hat, Ficf H eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten 8 von 8 Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihilfe führt sind, 5) ein Verzeichnis, der für die Konkurrenz bestimmten Arbeiten Pahen 711 88 Gesuche, denen die unter 1 bis 5 aufgeführten Schriftstücke nicht tgen, werden nicht berücksichtigt. Die Einsendung 89 Gesuche üht unt von den Arbeiten zu erfolgen. Die Kosten der Ein⸗ und sendung hat der Bewerber zu tragen. Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 ℳ zu einer hrigen Studienreise nach Italien und ist zahlbar in vierteljähr⸗ Raten, deren erste im Betrage von 900 ℳ beim Antritt der dienreise, die ferneren mit je 450 ℳ in Rom zur Auszahlung ggen. Der Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate in Rom thalten und über den Fortgang seiner Studien vor Ablauf der n sechs Monate der Akademie unter Beifügung von Photographien er Arbeiten schriftlichen Bericht zu Erfinisen. Die Kosten der und Rücksendung dieser Nachweise werden auf Stiftungsfonds ommen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt im November 1912. das Stipendium steht alsdann sofort zur Verfügung. Mihrend der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten der der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden ndiaten zur Verfügung stehenden Ateliers mietefrei überlassen in, wenn ältere Ansprüche auf solche nicht zu berücksichtigen sind. Nach getroffener vv kann auf Bestimmung des unter⸗ 2. Senats eine öffentliche Ausstellung der Bewerbungsarbeiten nden.
Werlin, den 6. Juni 1912. Der Senat der Königlichen Akademie der Kü Sektion für die bildenden Künste. A. Kampf.
Eö“
Die von 8 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 Preußis en Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 215 das Eisenbahnanleihegesetz, vom 14. Juni 1912.
Berlin W. 9, den 28. Juni 1912. Königliches LGöööene
1111 1 8 qr von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 breußischen Gesetzsammlung enthält unter tr. 11 216 das Geset, betreffend die Umlegung von in der Residenzstadt Wiesbaden, vom 3. Juni
r
Nr. 11 217 das Gesetz, betreffend die Bewilligun
g weiterer te zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von itern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von besoldeten Staatsbeamten, vom 14. Juni 1912, unter 8 11 218 das Gesetz, betreffend die Erweiterung des ttreises Trier, vom 19. Juni 1912, und unter
r. 11 219 das Gesetz über die Polizeiverwaltung im Re⸗ agsbezirk Oppeln, vom 19. Juni 1912.
Berlin W. 9, den 28. Juni 1912. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Angekommen:
Feine Exzellenz der Staatsminister und Minister der 8 und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
reußen. Berlin, 29. Juni.
das Königliche Staatsministerium trat heute itzung zusammen.
Der Königlich italienische Botschafter Pansa hat Berlin
verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat
A. Martin⸗Franklin die Geschäfte der Botschaft.
Der Gesandte General Cäceres ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen. F“
8
Nach einer allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 19. Juni 1912 über Bena 1 bei xe mündigung wegen Trunksucht ist die Anordnung der Vormundschaft über eine wegen Trunksucht entmündigte Person in denjenigen Fällen, in welchen die Interessen der Polizei⸗ oder Armenverwaltungen betroffen werden oder deren Mit⸗ wirkung für die Beaufsichtigung oder weitere Versorgung des Entmündigten erwünscht ist, von dem Vormundschaftsgericht den Polizei⸗ oder Armenverwaltungen unverzüglich mitzuteilen. Wird die Vormundschaft wieder aufgehoben oder endigt sie in
erhalten haben, auch hiervon Kenntnis zu geben.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Tsingtau“ am 26. d. M. in Canton, S. M. S. „Eber“ am 27. d. M. in Lome und S. M. S. „Jaguar“ an dem⸗ selben Tage in Hankau eingetroffen.
Potsdam, 29. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König traf, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh 1g
und begab sich in das Neue Palais.
Bayern.
Gegen Schluß der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten kam es bei der Rede des Ministers des Innern Freiherrn von Soden wieder zu stürmischen Auf⸗ tritten. Der Minister rechtfertigte die Haltung der Regierung in bezug auf die Nichtbestätigung sozialdemokratischer Bürger⸗ meister und führte laut Bericht des „W. T. B.“ dabei aus:
Es liegt im Interesse des monarchlschen Staatswesens, sozial⸗ demokratische Bürgermeister nicht zu bestätigen. Das sei eine Politik der Selbsterhaltung des monarchischen Staates. Wenn Sie (zu den Sozialdemokraten) selbst am Staatsruder wären, würden Sie auch keine monarchisch gesinnten Beamten anstellen. Der Abg. Freiherr von Haller (Soz.) rief dazwischen: „Gewiß! Wenn Sie fähig wären, würden Sie auch ein sozialdemokratisches Amt bekommen!“ Darauf entstand großer Lärm, der Vizepräsident Frank konnte sich erst nach heftigem Läuten verständlich machen. Er erteilte dem Abg. Freiherrn von Haller einen Ordnungsruf. Zwischenrufe fielen hin und her. Der Abg. Ankenbrand (Ztr.) rief: „Ist das noch ein Parlament?“ Hierauf schrie ihm der Abg. von Haller „Unverschämtheit!“ zu, wofür er einen neuen Ordnungsruf erhielt. Unter der allgemeinen Erregung im Hause gingen die weiteren Ausführungen des Ministers verloren. Man hörte nur noch sum Schns6⸗ daß er einen anderen Ton im Parlament wünschte. Er könne nicht so grob sein wie verschiedene Abgeordnete. Darauf schloß der Vizepräsident die Sitzung.
Elsaß⸗Lothringen.
Die beiden Kammern des Landtags sind gestern wie „W. T. B.“ meldet, auf Befehl Seiner ] Kais ers mit Zustimmung des Landtags bis zum 14. Januar des nächsten Jahres vertagt worden.
„In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde die erste Lesung der Steuerreform beendet. Die Gesetzent⸗ würfe wurden einer zwanziggliedrigen Kommission überwiesen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph empfing, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag den bisherigen deutschen General⸗ konsul in Budapest Grafen Brockdorff⸗Ranban⸗ der zum Gesandten in Kopenhagen ernannt worden ist, in Abschieds⸗ audienz und am Nachmittag den rumänischen Minister des Aeußern Majoresco.
— Das österreichische Herrenhaus hat gestern das Landwehrgesetz angenommen. Damit sind die Wehr⸗ reformvorlagen in beiden Häusern des Landtags erledigt.
Im Laufe der gestrigen Erörterung widerlegte der Landes⸗ verteidigungsminister, General der Infanterie von Georgi, obiger Huelle zufolge, den Vorwurf, daß die Offiziere die Sprache der Mannschaften nicht hinreichend verständen. Er betonte weiter die unbedingte Notwendigkeit der deutschen Dienstsprache, deren Be⸗ seitigung geradezu katastrophal wäre; denn die deutsche Dienstsprache sei durchaus unentbehrlich für die Ausbildung sowie für den Verkehr der Offiziere und ebenso für den Verkehr der Militärbehörden und für die Führung und Leitung im Frieden und Kriege. Da die Begriffe „Dienstsprache und „Kommandosprache“ von ein⸗ ander nicht getrennt und die gegenseitigen Grenzen nicht fest⸗ gestellt werden können, habe er in die Wehrvorlagen zu dem Wort „Kommandosprache“ noch das Wort „SDienst⸗ sprache“ hinzugefügt einzig und allein zu dem Zwecke, größere Klar⸗ heit zu schaffen. Er habe jedoch die Ueberzeugung gewonnen, daß, wenn er auf der Einfügung dieses Wortes „Dienstsprache“ bestanden hätte, die Zweidrittelmehrheit höchst zweifelhaft und das Zustande⸗ kommen des Landwehrgesetzes unter Umständen in Frage gestellt ge⸗ wesen wäre. Er habe da leider an etwas gerührt, was nicht zu be⸗ rühren vielleicht besser gewesen wäre, da diese Frage im Abgeordneten⸗ hause zu einem Politikum geworden sei, während die Armee nicht politisieren könne und wolle und nicht politisch beurteilt werden dürfe. Er sasi doc. ühenteugt. schctfölich 58 8 shbsttmaang im Abgeord⸗
gezeigt habe, im Interesse der Verabschi taktisch richtig gehandelt zu Sb.e. “
— Die deutsch⸗radikale Vereinigung hat laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, da sich ihre Abf assung von der Teilnahme des Unterrichtsministers d. Luff sarek an den Sokolfeierlichkeiten in Prag nach den inzwischen eingetroffenen Mitteilungen als richtig erwiesen habe, vichischen das Budgetprovisorium ü stimmen, um dadurch der Regierung
illigung für ihr Vorgehen zum Ausdruck
Frankreich. „Die Deputiertenkammer hat in der gestrigen Vor⸗ mittagssitzung die letzten Artikel des Fridn dstan 8
enommen. In der Nachmittagssitzung setzte die Ka Heeen⸗ über den Vertrag, ücung as P aneer de⸗
ihre allerschärfste Mißb zu bringen.
über Marokko, fort.
anderer Weise, so ist den Verwaltungen, die diese Mitteilung
6 Uhr von Travemünde auf der Fürstenstation Wildpark ein
“
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Referent Lon Frankreich halte seine Rechte nicht nur auf Grund der eeene. Vereinbarungen, sondern auch der gebrachten Opfer für so bedeutend, daß sie unveräußerlich seien. Die Zustimmung zu dem Vertrag sei nur die formelle Weihe des tatsächlichen Zustandes. Long ge⸗ dachte der tragischen Ereignisse in Fez und all der Opfer auf französischer Seite und sagte, Frankreich werde in Marokko eine hochherzige Politik der Zivilisation verfolgen — Der Abg. Jauros verlangte die Zurückziehung des Protektorats⸗ vertrages, um über ein neues Abkommen zu verhandeln, das die Empfindlichkeit des Sultans weniger verletze. Die Revolte von Fes sei durch das ganze Regime vorbereitet worden. Man habe den Sultan aus⸗ hungern wollen, um ihn so vollständig in die Hände zu bekommen. In grausamer Weise sei der Aufstand der Marokkaner unterdrückt worden, die ja doch nur ihren Boden und ihre Unabhängigkeit verteidigten. (Der Nationalist Briand rief dazwischen: Unsere barbarisch niedergemetzelten Offiziere vergessen Sie, Sie sind mehr Marokkaner als Franzose!) Jaurès er⸗ klärte sodann, daß ihn die „Expedition des Generals Gouraud mit schweren Bedenken erfülle, und kritisierte den Bericht eines französischen Zeitungskorrespondenten, wonach der General Gouraud die Duars und die Erntefelder der Eingeborenen nieder⸗ brennen lasse, um die Aufständischen zur Unterwerfung zu zwingen. Jaurès schloß: „Wir haben die Wahl zwischen einer Politik, durch “ g — Volkes von sechs Millionen
„Menschen, beschützt werden kann, und einer Gewalttätigkeit und der brutalen Eroberung.“ .“
— Der Senat hat gestern dem von der Kammer bereits angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Kredite für die militärischen Ausgaben in Marokko, ebenfalls zu⸗ gestimmt.
Italien.
Der Ministerpräsident Giolitti verlas nach einer Mel⸗
1ggah des en. T. 88 1“ süefe en Beifall in der estrigen Sitzung des Senats folgende Depesche 8 8 1u „Heute vormittag um 8 ⅞ Uhr ist unsere siegrei
Höhe von Sidi Said aufgepflanzt worden, 88 8 8 schanzten starken Gegner nach heftigem Kampf abgenommen haben. Am Kampfe haben alle unter meinem Befehl stehenden Truppen teilgenommen. Einzelheiten werde ich noch telegraphieren.
Spanien.
In der Deputiertenkammer wird zurzeit eine Gesetzes⸗ vorlage beraten, nach der benachbarten Provinzen das Recht EET soll, zur Ausführung öffentlicher Arbeiten und zur Förderung ihrer gemeinsamen Interessen eine Art Konsortium zu bilden. Wie „W. T. B.“ meldet, scheint die auch bei vielen Abgeordneten der Regierungspartei auf iderstand 2 stoßen, was den Ministerprästdenten Canalejas veranlaßt hal einer Gruppe von erstattern zu erklären, falls die Gruppe der liberalen Abge⸗ ordneten gegen die Vorlage stimmen würde, wisse er, was ihm zu tun übrig bleibe.
Portugal.
Der Senat hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern das Gesetz, das dem Herzog Manuel von Sö und seiner Familie gestattet, von ihrem beweglichen Privateigentum wieder Besitz zu ergreifen, ebenfalls angenommen.
Türkei.
Nach den gestrigen, vom „W. T. B.“ verbreiteten Mel⸗ dungen aus Monastir sind keine weiteren Desertionen erfolgt. Einige Albanerchefs hielten in den Bergen mit den Meuterern eine Versammlung ab, in der die Wünsche der Meuterer be⸗ sprochen wurden. Diese sind in erster Linie der Rücktritt der Regierung und die Auflösung der Kammer. Gegen einige Minister wurde insbesondere wegen des Tripoliskrieges Klage geführt. Es fand sich jedoch keine Mehrheit für die Annahme dieser Wünsche.
Amerika.
Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Havana ist der Führer der Aufständischen Estimos mit 82 hueh seiner Anhänger vorgestern in einem Kampfe bei Micara ge⸗
fallen.
ach einer Meldung der „St. Petersburger Telegrap en⸗ Agentur“ aus Serab hat Rasched el Mulk selegrap isch Sepehdar gebeten, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um mit eigenen Kräften den Schahs Iöö zu unter⸗ drücken und eine Einmischung des russischen Detachements nicht zuzulassen. Der Sepehdar versprach, aus Teheran über Kaswin nach Tübrhe 8 8
„— Zwischen den Türken und den Anhängern des Said Idris hat laut Meldung der eee Stefani⸗ bei Loheia ein Kampf bei dem die letzteren Sieger blieben. Etwa 100 Türken wurden gefangen genommen.
— Wie „W. T. B.“ meldet, hat sich die Garnison in Lamaya nach Litang zurückgezogen, das von 3000 be⸗ rittenen Tibetanern bedroht ist. Später entstanden ernste Differenzen zwischen hohen Beamten in Litang.
— Zum Schutze des xussischen Konsulats und der russischen Untertanen in Kaschgar ist dort ein Detachement russischen Truppen, bestehend aus 300 Kosaken, zwei Kompagnien In⸗ fanterie und zwei Maschinengewehren, eingetroffen.
Afrika.
Nach Meldungen des „W. T. B.“ aus Fes beschleunigt das gleichzeitige Vorgehen der Generale Gourvnd wesschlanmigt die bberneefung. Der General Gouraud hat die vollste Frei⸗ heit, sein Vorgehen bis zum 1. Juli fortzuse en. Er ist im Begriff, mit den noch zögernden Stämmen Fühlung zu nehmen. Briefe des Sultans, die an die einflußreichsten Kaids gerichtet find. G diese für die Herstellung der Ordnung zu inter⸗
— Der Generalgouverneur von Französisch Westafrika meldet unter dem 23. d. M., daß der L“ und der Beamte Rossi, die mit einer Abteilung Schützen und Kamelreitern in der Gegend nördlich von Timbuktu operierten, von dem Stamm der Rezzu überrascht und getötet worden seien. Der Angriff fand in der Nähe der Vrumnen von Ellgattara statt. Die Angreifer erlitten bedeutende
— Wie die „Agenzia Stefani“ aus Buchamez unter dem 27. d. M. meldet, machten die italienischen 5 bei Tages⸗ anbruch, unterstützt von heftigem Geschützfeuer, einen Angriff auf die Stellungen der Feinde gegenüber von Sidi Said. Die Feinde, über 6000 Mann stark, wurden aus ihren Verschanzungen vertrieben und zur Flucht gezwungen. In den erstürmten 1e; Stellungen fanden die Italiener 500 Leichen. Während dieses Angriffs e. die Front drang die italienische eee sene tief 8 das ns s bage ein, das sie 5 törte.
ener machten mehrere Gefangene. Sie selbst hatten 18 Tote, 114 Verwundete, darunter 2 Pffinere⸗ b 8