Hinsichtlich der Weizenernte hat sich seit dem Junibericht wenig verändert. Sie wird jetzt auf 43 v. H. geschätzt. Ohio kann nicht mehr hoffen, eine Weizenerte zu erzielen, welche einem Durch⸗ schnitt von sieben Bushels per Acre gleichkommt. Wie bereits im vorigen Bericht mitgeteilt wurde, wird die Gesamtproduktion an Weizen für den Staat sieben Millionen Bushels nicht übersteigen.
Hafer zeigt eine Besserung während des letzten Monats, indem die Ernte jetzt auf 98 v. H. geschätzt wird. Eine Durchschnittsernte von 30 Bushels per Acre wird dabei als normal (100 v. H.) an⸗ gesetzt. Die besäte Fläche war schätzungsweise 1 877 921 Acres. Der gegenwärtigen Schätzung nach sollten hiervon 55 210 887 Bushels erzielt werden. Die vorjährige Ernte wurde auf 46 442 742 Bushels geschätzt. Das jetzige Haferareal übersteigt das letztjährige um 470 000 Aecres. 4 “
Die mit Mais bepflanzte Fläche weist einen Zuwachs von 5 v. H. im Vergleich mit 1911 auf. Die Gesamtfläche wird auf 3 197 884 Acres geschätzt gegen 3 048 194 Acres im Vorjahre. In⸗ folge der späten Aussaat, der schlechten Qualität der Saat und des Unterschieds in der Zeit des Pflanzens wachsen die Pflanzen sehr un⸗ regelmäßig. Der allgemeine Wachszustand der Pflanzen ist schlecht; er wird auf 77 v. H. geschätzt, mit dem Durchschnitt verglichen. Den 8 “ und Kornkäfer verursachten Schaden schätzt man auf 11 v. H.
Die mit Kartoffeln bebaute Fläche weist eine Abnahme im Vergleich mit dem Jahre 1911 auf, indem sie auf 104 541 Acres egen 111 704 Acres in 1911 abgeschätzt wird. Der Zustand der
flanzen wird mit 93 v. H. angegeben, verglichen mit dem Durchschnitt.
Für die Timothee⸗Ernte sind die Aussichten ungünstig; man
schätzt sie auf 79 v. H, mit einer Normalernte verglichen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Rußland. 1 Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Witebsk für choleraverseucht und das Gouvernement Witebsk für cholerabedroht erklärt. Liverpool, 5. August. (W. T. B.) Hier ist ein sieben⸗ jähriger Knabe an Pest erkrankt. Der Ursprung der Krankheit ist
unbekannt. “ St. Petersburg, 5. August. (W. T. B.) Das Uralgebiet ist
für pestfrei erklärt worden.
Verkehrswesen.
Ueberseetelegramme zu halber Gebühr sind vom 5. d. M. ab auch im Verkehr mit Uruguay zugelassen.
Fortan können auch nach Tetuan (Marokko) Postfrachtstücke ohne Wertangabe bis zum Gewicht von 20 kg aufgeliefert werden, die den Empfängern durch Vermittlung der deutschen Post⸗ anstalt daselbst auszuhändigen sind. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
3 8 Verdingungen.
(Die näheren Angaben iber Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Oesterreich⸗Ungarn.
13. August 1912, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung Wien: Lieferung von 300 000 m Provisoriendraht. Näheres bei der erwähnten Verwaltung, 1, Postgasse 17, 1. Stock. 1
14. August 1912, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung in Wien: Lieferung von 105 000 Stück Bolzenschrauben verschiedener Länge. bei der erwähnten Verwaltung, I, Postgasse 17, 1. Stock.
Theater und Musik.
Das Heimatspiel „Der Herr der Erde“ wird auf dem Pots⸗ damer Naturtheagter morgen, Mittwoch, zum 75. Male auf⸗ geführt. Die diesjährige Spielzeit schließt am 18. August
Mannigfaltiges. Berlin, 6. August 1912.
Der Mark Brandenburg⸗Verein veranstaltet am Sonntag eine Gesellschaftswanderung von Damen und Herren zur Klosterruine Chorin, der schönsten der Mark Brandenburg. Abfahrt 6,4 Uhr Morgens vom Stettiner Fernbahnhof na Chorinchen. Nach Besichtigung der Klosterruine mehrstündige Wanderung durch herrliche neen welder über Liepe (Mittagessen) nach Oderberg. Nach Besichtigung der Stadt erfolgt die Rückfahrt nach Falkenberg mit einem Motorboot. Teilnehmerkarten (für Gäste 3,80 ℳ) sind in den Geschäftsstellen des Vereins: A. Keller, Molken⸗ markt 14, Touristenbuchhandlung H. Mues, Charlottenstr. 34, und Redaktion der „Mark“, Lausitzerstr. 8, zu haben.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Vortrag „Der Vierwaldstätter See und der Gotthard“ am Mittwoch und Freitag gehalten, er bringt neben einer Bergfahrt auf den Rigi und den Pilatus die technischen Wunder der Gotthardbahn sowie die alpinen Reize der gewaltigen Höhen des Gotthard. Am Donnerstag und Sonnabend wird der Vortrag „Von der Zugspitze zum noch einmal wiederholt. .
Eckernförde, 5. August. (W. T. B.) Hier sind am Sonn⸗ abend unter dem E“ der Spionage fünf Engländer verhaftet worden. Ihre Namen sind: Wr. Maedonald, Dr. D. Stone, L. H. Sheffield, Gregory Robinson und Dr. N. Roberts. Als Stand haben sie angegeben: einer Rechtsanwalt, einer Ingenieur, einer Marinemaler und zwei Aerzte. Die Untersuchung hat ergeben,
—
daß die Verhafteten in ihrer Dampfjacht vor drei Tagen von England abgefahren sind. Sie begaben sich durch den Kaiser Wilhelm⸗Kanal und den Kieler Kriegshafen nach Eckern⸗ förde. Das Boot, die nphotographischen Apparate, Plactten und Papiere sind beschlagnahmt, die Akten über die Vorunter⸗ suchung sind dem Reichsanwalt nach Leipzig übersandt worden. Die Verhafteten werden heute nachmittag in das Kieler Untersuchungs⸗ gefängnis übergeführt werden.
Ohligs, 5. August. Heute nachmittag 3 Uhr wurden auf dem Uebergang 6,395 kmder Strecke Ohligs — Hilden durch vorzeitiges Oeffnen der Schranken zwei Fuhrwerke überfahren, wobei der Fuhrmann Karl Hottgenrot aus Ohligs schwer verletzt wurde. Von den Pferden wurden drei schwer verletzt und eins ge⸗ tötet.
Greenock, 5. August. (W. T. B.) Gewitterstürme und Regengüsse sind 8 im Gebiete des Clyde, namentlich in Greenock, niedergegangen, wo die Straßen fußhoch überflutet wurden. Der Verkehr wurde unterbrochen und die Schiffswerften mußten die Arbeit einstellen. Ein Eisenbahntunnel von 1 ½ km Länge wurde überschwemmt. In der Stadt und im Hafen ist großer Schaden angerichtet worden.
Marseille, 5. August. (W. T. B.) Gegen 2 Uhr Nach⸗ mittags brach auf dem Dampfer „Portugal“ Feuer aus. Obwohl sofort alarmiert wurde und sowohl von der Besatzung des Schiffes als auch von den benachbarten Schiffen, insbesondere von dem deutschen Schiff „Admiral“, Hilfe geleistet wurde, breitete sich das Feuer doch sehr schnell aus. Die Flammen, die von dem Wind angefacht wurden, ergriffen die Salons und die Kabinen der ersten Klasse. Das Hinterteil des Schiffes wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Um 5 Uhr war die Feuerwehr des Brandes Herr. Der Schaden ist sehr beträchtlich.
St. Petersburg, 5. August. (W. T. B.) Heute nachmittag 4 Uhr brach in der Bauholzniederlage Lubitschtschew auf der Petrowskiinsel Feuer aus, das schnell auf eine Reihe Depots und andere Gebäude übergriff und auch das Palais Peters des Großen einäscherte. Der Brand dauerte am späten Abend noch an. Die ganze Feuerwehr der Residenz ist auf der Brandstelle ver⸗ sammelt. Der Schaden wird auf über zwei Millionen geschätzt. Um 11 Uhr Abends entstand in einem Palais der Großfürstin Maria Paulowna in der Millionnajastraße ebenfalls ein Brand, der um Mitternacht noch nicht gelöscht war.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der E1.A““ “
Wetterbericht vom 6. August 1912, Vormittags 9tlhr.
Niederschlag in Stufenwerten*)
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Name der Beobachtungs⸗
Schwere eratur
Wetter
in Celsius
Tem Barometerstand vom Abend
auf 0 ° Meeres⸗
Barometerstand niveau u
1 in 45 ° Breite
ö1ö 17 0 760 ziemlich heiter 16 2 760 Vorm. Niederschl. 15 3 761anhalt. Niederschl.
16 5 758 Nachts Niederschl.
22 0 758 vorwiegend heiter 24 0 760 meist bewölkt
wolkenl. heiter
2 wolkenl. 3 Regen
Borkum Keitum Hamburg Swinemünde Neufahrwasser 756,2 S 5 wolkig Memel 758,0/ SO Zheiter Aachen 756,4 SSO 3Z wolkig 15 0 760 — Hannover 758,4 SO 2 balb bed. 14 4 760 Vorm. Niederschl. Berlin 758,5 W Zwolkig 14 1 760 meist bewölkt Dresden 14 2 761 Nachts Niederschl.
759,1 WNWI halb bed. Breslau 758,3 WNW2 Regen 14 5 758. Geywitter Bromberg Gewitter
—
1 2
756,6 SW 2 bedeckt 17 6 757
Metz 756,6 2 bedeckt 11] 0 760 ziemlich heiter Frankfurt, M. 757,8 1 Dunst 13 0 760 ziemlich heiter Karlsruhe, B. 757,4 15] 1 761] meist bewölkt München 754,5 762 Nachm. Niederschl. Zugspitze 529,2 531 anhalt. Niederschl. Stornoway
Malin Head
(Wilhelmshav.) 744, meist bewölkt
Valentia
Seilly
5 bedeckt (Kiel) Aberdeen
2 halb bed. 2 Nebel- 4 wolkig
4 heiter 2 745 anhalt. Niederschl. (Wustrow i. M.) 749,3 Nachm. Niederschl. (Königsbg., Pr.) 747,2 WNW 7 wolkig ziemlich heiter
(Cassel) O 1 halb bed.
742,5
Vorm. Niederschl. (Magdeburg) Schauer ’ (Grünbergschl.) Holvhead 746,7 3Regen 751 Nachts Niederschl. 1 8 (Mülhaus., Els.) Isle d'Aix 756,9 W 6 Regen 757 meist bewölkt 8 B(FPriedrichshaf.) St. Mathieu 7 bedeckt 5 752 Vorm. Niederschl. Grisnez V 750,4 SO 8
752,3
Shields 751,8 OSO Z bedeckt
751,0 W
(Bamberg) 1 5 Regen 11] 3 758 Vorm. Niederschl. Paris 752.9 SSW 3 bedeckt 14 2 759 3 balb bed. 16/ 2 759 —
Vlissingen d- Helder 755,3 SO 2 balb bed. 16 0 760 — 760,4 O 5 wolkenl. 17] 0 762
53,1 SO
Bodoe 1 758,8 Windst. bedeckt 14 2 756
Christiansund 15 3 756
Gr.Yarmouth 757,8 SSO 6 wolkig 1 EIE
Vardö “ — bedeckt 7.,0 Skagen 758,1 NW l Regen 14 3 759 14 4 759
Hanstholm 758,2 S 1 bedeckt 4 759 14 6 760
Kopenhagen 756,2 NW 3ZRegen 6 760 Stockholm 758,5 ONO 2 wolkig 18 1 760 Hernösand 760,9 NNO 4 Nebel 14 1 762
Haparanda 762,1 NDO A balb bed. 15 0 764
Wisby 757,9 O 2 heiter 19/ 0 759
Karlstad 758,2 O — 2bedeckt 15/ 0 759
Archangel — 767,9 O bedeckt 19 0 767 Petersburg 763,8 SSO 2 beiter 22 0 764
Riga 760,5 OSO l bheiter 20 0 761
Wilna 760,8 S 1 wolkenl. 212 761
Gorki 763,7 SSO wolkig 18 0 763 Warschau — 757,6 20 0758
SO 1 bedeckt
Barometerstand
Witterungs⸗ verlauf der letzten Stunden
Name der Beobachtungs⸗ station
Barometerstand auf 0° Meeres⸗ in 45 Breite 1 in Celsius Niederschlag in vom Abend
Temperatur Stufenwerten *)
niveau u. Schwere
760,4 ONO 1 bedeckt 21] 1 761 —
757,8 NW wolkig 17 3 759 Gewitter 759,1 N. 1 bedeckt 16 2 761 Schauer 759,0 N 2heiter 20 0 760 — 759,3 SO 2 wolkenl. 19 0 759 —
760,1 NC 4 wolkenl. 25 0 760 — 748,8 NDO 5 Regen 10 — 756 —
Seydisfford 762,5 Windst. halb bed. 5 — 764 — Rügenwalder⸗ ö1ö1
münde 55,1 SSW 3 Regen 16 4 757 Gevwitter Skegneß 51,6 SO 5 wolkig 17 1 756 — Krakau 7,7 ONO 1 bedeckt 20 0 758 vorwiegend heiter Lemberg 757,8 SO 3 wolkenl. 22 0 759 vorwiegend heiter Hermannstadt SO 2 wolkenl. 21]0 759 vorwiegend heiter Triest 57,0 SSO 2 bedeckt 22 2 758 Gewitter Reykjavik — — (Lesina) (5Uhr Abends) ziemlich heiter Cherbourg 746,2 S 7 Regen 4 — Clermont 756,0 WNW 2 bedeckt — Biarritz 759,5 WNW4 Regen 0 757 — Nizza 757,5 Windst. bedeckt 19 0 757 Perpignan 758,4 W 2 wolkig Belarad Serb. 757,3 Windst. wolkenl. Brindisi 757,4 WNW 2 wolkenl. Moskau 767,6 O 1 wolkenl. Lerwick 752,3 SSO 5 balb bed. Helsingfors SSO 2 bedeckt Kuopio 8 1 wolkig Zürich 1 wolkig Genf 2 Regen Lugano
1 Regen Säntis 562,6 NW 3 heiter Budapest 757,0 N. l wolkig Portland Bill 741,9 SO 7 bedeckt 2 Coruña 761,3 SW 1 bedeckt 14 — — —
*) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 2 = 0,5 bis 2,4; 8 = 2,5 bis 6,4; 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 20,4; 6 = 20,5 bis 81,4; 7 = 31,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4; 9 = nicht gemeldet.
Ein Tiefdruckgebiet über Großbritannien hat sich vertieft, ein neuer Ausläufer niedrigen Drucks mit einem Teilminimum von 741 mm über dem Kanal, ist über Frankreich herangezogen, ein anderes Tiefdruckgebiet unter 755 mm befindet sich über der südlichen Ostsee. Ein Hochdruckgebiet über 765 mm liegt über Nordwest⸗ rußland. — In Deutschland ist das Wetter bei schwachen Winden im äußersten Nordosten warm und heiter, sonst ziemlich kühl und trübe; außer im Nordosten haben meist Regenfälle, von Pommern bis Schlesien Gewitter stattgefunden. Deutsche Seewarte.
Kiew Wien Prag Rom Florenz Cagliari Thorshavn
759,0 NO 758,8 W 757,5 N.
9 See⸗ 22 9 757 Wetterleuchten 12 — — —
—
itteilungen des Königlichen Aöbronautischen 1 bservatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 4. August 1912, 9 ¾ bis 10 ¾ Uhr Vormittags:
Station ca. Seehöhe.. 122 m 500 m 1000 m 2000 m] 3000 m 4100 m
Temperatur (C °) 20,8 15,2 10,1 5,8 2,0 ca. — 3 Rel. Fchtgk. (0%o) 52 70 54 20 20 20 Wind⸗Richtung. 080 1“ SSW SW SW „Eeschw. mpe. 36ng332 3 Himmel etwa zur Hälfte bedeckt. Zwischen 1730 und 2140 m Höhe Temperaturzunahme von 4,5 bis 6,8 “.
Theater.
Neues Schauspielhaus. Mittwoch, Abends 8 ¼ Uhr: Gastspiel Sylvester Schäffer.
Vorher:
Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Mittwoch, Abends 8 ¼ Uhr: Ein Königreich m. b. H. In
Gestorben: Hr. Geheimer Regierungs⸗ und Schul⸗ rat a. D. Dr. Gustav Rohrer (Danzig). — Hr. Superintendent und Kreisschulinspektor a. D.
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preusischen Staatsanzeiger.
§ 186.
Finanzministerium. Bekanntmachung,
betreffend den Anschluß staatlicher Kassen an den Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr.
1) Nachdem der versuchsweise Anschluß der Regierungs⸗ hauptkassen und Kreiskassen sowie einer größeren Anzahl sonstiger staatlicher Kassen der Rheinprovinz an den Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr sich — abgesehen von der für die Kassen damit verbundenen Arbeitsvermehrung — auch in seiner gegen⸗ wärtigen Form als im Interesse einer weiteren Verringerung des Bargeldumlaufs liegend und für den Kassenverkehr nutz⸗ bringend erwiesen hat, sollen nunmehr auch die übrigen Regie⸗ rungshauptkassen und Kreiskassen sowie die sonstigen staatlichen Kassen, bei denen ein Bedürfnis hierzu vorliegt, an den Post⸗ Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr angeschlossen werden.
2) Die Königliche Regierung veranlasse ich daher, wegen des Beitritts Ihrer Hauptkasse und der sämtlichen Kreiskassen des Bezirks zum Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr unver⸗ züglich das Erforderliche zu veranlassen. Für diesen Verkehr sind die Vorschriften der der Königlichen Regierung bereits früher zugegangenen Postscheckordnung vom 6. November 1908 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und der zu beiden ergangenen Nachträge mit den sich aus dem Nach⸗ stehenden ergebenden Besonderheiten maßgebend:
3) Zu § 1, I.
(Beitritt zum Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr.)
Der Antrag auf Zulassung zum Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheck⸗ verkehr ist von den betr. Kassen schriftlich durch Vermittlung der Königlichen Regierung an das zuständige Postscheckamt oder Postamt zu richten. Zu diesem Zwecke ist ihnen das von dem Reichspostamte hierfür entworfene Formular, das der Königlichen Regierung auf Wunsch von dem zuständigen Postscheckamt in der erforderlichen An⸗ zahl zur Verfügung gestellt werden wird, in einem Exemplar zuzu⸗ fertigen. Eine Kasse, die mehrere Verwaltungen umfaßt (z. B. Kreis⸗ asse und Forst⸗ oder Gymnasialkasse usw.) hat sich nur für das Hauptamt ein Konto, das alsdann für die mitverwalteten Kassen mit⸗ zubenutzen ist, eröffnen zu lassen.
4) Zu § 1, III. (Stammeinlage.)
a. Die vorgeschriebene Stammeinlage von 100 ℳ für jedes Konto wird für die angeschlossenen staatlichen Kassen von der Generalstaatskasse in einer Summe bestellt werden.
„bp. Die Kassen haben darauf zu achten, daß das Guthaben nicht gänzlich aufgebraucht, sondern ständig wenigstens ein geringes Guthaben auf dem Konto vorgehalten wird.
5) Zu § 3, I. (Einzahlungen mittels Zahlkarte.)
Die Beschränkung des Höchstbetrages einer Zahlkarte auf 10 000 ℳ hat für die staatlichen Kassen keine Geltung, wenn die Einlieferung bei der Zahlstelle eines Post scheckamtes (nicht bei einem Postamte) stattfindet. Die Zahlkarte kann in allen Fällen mit rotem Scheck auf die Reichsbank beglichen werden. “
Gh Zu § 3. Ft. 1,1,8 8, Iund VII, § 9, H. (Beschaffung der Vordrucke zu Zahlkarten, Ueber⸗ weisungen, Zahlungsanweisungen, Schecks usw.)
Die Vordrucke zu Ueberweisungen, Zahlungsanweisungen und Schecks sind von den Regierungshauptkassen halbjährlich zu beschaffen. Die Kreiskassen haben den erstmaligen Bedarf alsbald, den künftigen Bedarf bis zum 15. November jeden Jahres bei der Regierungshaupt⸗ kasse anzumelden. Soweit die Vordrucke nicht kostenlos geliefert werden, werden die Beschaffungskosten vom Postscheckamte mittels
Gebührenzettels vom Konto der die Beschaffung ausführenden Regierungs⸗!
hauptkasse abgebucht werden. Sie sind wie die entstehenden Postscheck⸗ gebühren zu behandeln. Wegen der Beschaffung von Vordrucken zu Zahlkarten wird auf den Runderlaß vom 29. Juni 1910 (I. 10 118, II. 9409), wegen der sonst nach den nachfolgenden Bestimmungen noch erforderlichen Vordrucke auf Nr. 22 dieser Verfügung verwiesen.
3 7) Zu § 4, I bis III. (Ueberweisung von Postanweisungs⸗sowie Postauftrags⸗ und Postnachnahmebeträgen auf das Postscheckkonto.)
Anträge auf Ueberweisung der mittels Postanweisung eingehenden Beträge auf ihr Postscheckkonto sind von den Kassen bis auf weiteres nicht zu stellen. Die Kassen haben sich vielmehr derartige Beträge sowie die für sie etwa eingezogenen Postauftrags⸗ und Postnachnahme⸗ beträge von der Post bar auszahlen oder — sofern sie an den Reichs⸗ bankgiroverkehr angeschlossen sind — tunlichst ihr Reichsbankgiro⸗ konto überweisen zu lassen. 8
8) Zu § 6, II. (Aufbewahrung der Ueberweisungs⸗ und Scheckvordrucke.) Die Ueberweisungs⸗ und Scheckvordrucke sind in derselben Weis
wie die von der Reichsbank ausgegebenen Scheckbücher usw. auf⸗
zubewahren. 9) Zu § 6, III. 1. Gezeichnung der zur Ausstellung von Ueberweisungen und Schecks berechtigten Personen.)
Die Postschecks und Ueberweisungen sind von denselben Beamten
Erste Beilage
1912.
Berlin, Dienstag, den 6. August
der Zusammenstellung ist demnächst die Ausgabe im Postscheckkonto⸗
Gegenbuch summarisch zu buchen. Die von den einzelnen Buch⸗ haltereien gefertigten Unteranlagen sind bei diesen wie die Zahlungs⸗ listen für Besoldungen usw. zu behandeln und es sind die Schluß⸗ summen in die Tagesausgabelisten der betreffenden Buchhaltereien zu übernehmen.
Bei weniger als 3 Zahlungen bei einer Buchhalterei sind von dieser keine Unteranlagen zum Sammelscheck herzustellen, sondern es sind in diesem Falle die Zahlungen von dem Kassierer in der von ihm zu fertigenden Anlage zum Sammelscheck (Vordruck 75) und von dem betreffenden Buchhalter in der Tagesausgabeliste — und wo eine solche nicht geführt wird — im Journal einzeln aufzuführen.
Auf der Rückseite des Sammelschecks ist in dem zur Bezeichnung des Zahlungsempfängers bestimmten Raume unter allen Um⸗ ständen zu vermerken „Laut Anlage“. Derartige Schecks können im übrigen auch über höhere Beträge als 10 000 ℳ lauten. In solchen Fällen haben die Kassen die Zahlungsanweisungen vor⸗ bereitet dem Sammelscheck beizufügen. Die Abschnitte können dabei zu Mitteilungen benutzt werden. Die Vordrucke zu Zahlungs⸗ anweisungen sind, um ihre mißbräuchliche Benutzung zu verhüten, ebenso wie die Scheck⸗ usw. Vordrucke sorgfältig aufzubewahren. Zur Kontrolle werden die Vordrucke für jeden Kontoinhaber mit einer besonderen durchlochten Kennziffer geliefert werden. Im übrigen können Zahlungsanweisungen in derselben Weise wie die Postanweisungen im Wege der Giroübertragung beglichen werden. Sollen bei Aufträgen mittels Schecks von den Postscheckämtern an Stelle der gewöhnlichen Lastschriftzettel besondere Lastschriftzettel nach Vordruck 76 aus⸗ estellt werden, aus denen der Name des Zahlungsempfängers er⸗ sichtlich ist, so sind diese — ebenso wie bei den Zahlkarten die Ein⸗ lieferungsscheine — von der den Scheck einsendenden Kasse vor⸗ zubereiten. Zur Vermeidung der mühevollen Ausfertigung der Einzellast⸗ schriftzettel kann bei laufenden Zahlungen nach dem Muster der bereits im Postanweisungsverkehr üblichen Jahresnachweisung mit Monatsspalten eine solche entsprechend abgeänderte angelegt und dem Postscheckamte allmonatlich mit dem Sammelscheck usw. zur Quittungsleistung vorgelegt werden. Besondere Lastschriftzettel werden ebenso wie die wa scheine von Zahlkarten (vgl. Nr. 5) bis zum Höchstbetrage von 10 000 ℳ als ausreichender Rechnungsbeleg angesehen. 1
Die Zulassung von Sammelschecks hat auf die Berechnung der Gebühren keinen Einfluß. Die Rückzahlungsgebühren (§ 9 I1 Nr. 2a und b) sind daher ebenso zu berechnen, als wenn über jeden Zahlungs⸗ auftrag ein einzelner Scheck ausgestellt wäre. “
11) Zu § 7, II Abs. 2 der Ausf.⸗Anw. (Ueberweisungen für mehrere Empfänger.) „Werden bei Ueberwe isungen in Blattform die Gutschriften für mehrere Empfänger in Liner Ueberweisung zusammengefaßt, so findet das Vorstehende unter Nr. 10 hinsichtlich der Sammelschecks vorgeschriebene Verfahren sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, daß an Stelle der Vordrucke Nr. 75 und Nr. 78 die Vordrucke Nr. 77 und Nr. 79 zu treten haben. Solchen Ueberweisungen können zur Benachrichtigung der Gutschriftenempfänger Zettel nach Vordruck 80
beigefügt werden.
Auf die Berechnung der Gebühren hat die Benutzung von Sammel⸗ überweisungen keinen Einfluß (pgl. Nr. II, Abs. 3 der Ausführungs⸗ Anweisung zur Postscheckordnung).
12) Zu § 8, IV. (Vorlegung der Schecks zur Einlösung.)
Die hier vorgesehene Frist zur Vorlage des Schecks beim Post⸗ scheckamt ist zwar auch für die staatlichen Kassen verbindlich. Indessen werden die Postscheckämter auch bei Einreichung der Schecks nach Ablauf der 10 tägigen Frist von dem ihnen zustehenden Rechte der Nichteinlösung keinen Gebrauch machen. 11“
13) Zu § 9. (Gebühren.)
Auch diejenigen Behörden, die im Postverkehr ihre Sendungen unter „Heeressache“, „Kgl. Angelegenheit“ usw. portofrei befördern lassen, sind im Postscheckverkehr zur Entrichtung der Gebühren ver⸗ pflichtet. Um zu verhindern, daß die an den Postscheckverkehr ange⸗ schlossenen staatlichen Kassen mit Gebühren belastet werden, die von Fünen Dritten zu tragen sind, ist von den Kassen folgendes zu eachten: 2a. Bei Barzahlungen mittels Postschecks (§ 9 I Nr. 2 der
P.⸗Sch. O.) ist von dem zu zahlenden Betrage die Gebühr (5 ₰ Grundgebühr, ½ vom Tausend Steigerungsgebühr und die Zuschlagsgebühr von 7 ₰) sogleich einzubehalten, und zwar auch, solange die Zuschlagsgebühr (§ 9 Nr. 4) postseitig noch nicht erhoben wird. Es sind also beispielsweise ein⸗ zubehalten:
aa. bei einer Barzablung von 3101 ℳ 20 ₰:
5 ₰ Grundgebühr + 32 ₰ Steigerungsgebühr + 7 ₰ Zuschlagsgebühr = 44 ₰,
bb. desgl. von 6175 ℳ:
5 ₰ Grundgebühr + 62 ₰ Steigerungsgebühr + 7 ₰ Zuschlagsgebühr = 74 ₰, ce. desgl. von 25 ℳ: 5 ₰ Grundgebühr + 1 ₰ Steigerungsgebühr + 7 ₰ Zuschlagsgebühr = 13 ₰. ei Uebertragungen auf ein anderes Postscheckkonto ist die Gebühr von 3 ₰ und wie zu a die Zuschlagsgebühr von ₰ = 10 ₰ einzubehalten. Bei Einzahlungen, die ein Dritter auf das Konto der Kassen mittels Zahlkarte leistet, ist zu fordern, daß der Schuldner außer dem Schuldbetrag auch die Zahlgebühr auf das Scheckkonto der Kasse miteinzahlt. Von der nach⸗ träglichen Einziehung nicht oder nicht zum vollen Betrage eingezahlter Zahlgebühren ist unter den in der allgemeinen
Auf der Zahlungsanweisung ist zu vermerken: „Bezüge aus der Staatskasse“.
15) Nachweis des Guthabens im Postscheckverkehr.
I. Der Postscheckverkehr gehört ebenso wie der Reichsbankgiro⸗ verkehr zum Barverkehr. Es bildet daher das Guthaben bei dem ö einen Teil des Kassenbestandes, der bei den Regierungs⸗ hauptkassen im Tresorbuch, bei den Kreiskassen in dem Tagesabschluß⸗ buch in Spalte 4 besonders ersichtlich zu machen ist. Zum Nachweis seiner jeweiligen Höhe haben die Kassen nach dem nachstehende Muster vierteljahrsweise ein Gegenbuch zum Postscheckkonto zu führen, in das einzutragen sind:
a. die von der betreffenden Kasse auf dieses Konto selbst be⸗ wirkten Bareinzahlungen — auf Grund der bei ihrer Feetung vom örtlichen Postamt ausgestellten Einlieferungs⸗
eine —, die Uebertragungen von ihrem Konto auf ein anderes Konto 16“ Absendung der Ueberweisungen an das Postscheck⸗ amt —, die von ihr verfügten Rückzahlungen mittels Schecks — bei Absendung der Schecks —, . die von anderer Seite geleisteten Bareinzahlungen — nach Eingang der Abschnitte der Zahlkarten und der Gutschrift⸗ zettel des Postscheckamts oder, sofern die Einzahler die vom Aufgabepostamt ausgefertigten Posteinlieferungsscheine an die Kasse übersenden und diese vor jenen Abschnitten und eingehen, — auf Grund der Posteinlieferungs⸗ heine —, die mittels Ueberweisungen von anderen Kontoinhabern ver⸗ fügten Uebertragungen auf das Konto der Kasse und die vom Postscheckamt auf Grund der Schecks Dritter geleisteten Gutschriften — nach Eingang der Bestätigungen des Post⸗ scheckamts (Abschnitte der Giropostkarten und der Ueber⸗ weisungsblätter sowie Gutschriftzettel) —,
f. die Postscheckgebühren nach den Kontoauszügen und Gebühren⸗ zetteln des Postscheckamts.
Ueber alle Veränderungen des Guthabenstandes werden — auch wenn nur eine Abbuchung von Gebühren stattgefunden hat — die an⸗ geschlossenen Kassen durch Uebersendung von Kontoauszügen seitens des Postscheckamts fortlaufend in Kenntnis gesetzt werden.
II. Das Postscheckkonto⸗Gegenbuch, das ebenso wie das Reichs⸗ hankgirokonto⸗Gegenbuch unter Verschluß zu halten ist, ist bei den Regierungshauptkassen von dem Kassierer, bei den Kreiskassen von dem Rentmeister persönlich zu führen, am Schlusse des Vierteljahres für das es geführt ist, wegen der Gebühreneinnahmen (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs) abzuschließen und an die vorgesetzte Regierung zur ö und Anweisung der Gebührenbeträge einzureichen. Die
ebührenzettel des Postscheckamts sind wie Rechnungsbelege zu be⸗ handeln und geheftet nebst einer summarischen Zusammenstellung dem u““ bei dess fügen. Um gegebenenfalls eine Prüfung der Uebereinstimmung des Postscheckkonto⸗Gegenbuchs mit den Buchungen des Postscheckamts ermöglichen, wird letzteres den Kassen am Schlusse jeden Vierteljahres auch ohne Rücksicht auf die Anzahl der Buchungen einen Gebühren⸗ zettel über die seit der letzten Gebührenabrechnung vorgekommenen Buchungen zufertigen.
16) Buchung der im Postscheckverkehr eingehenden und zu leistenden Zahlungen; Buchung der Gebühren. Die im Postscheckverfahren eingehenden Beträge sind im Post⸗ scheckkonto⸗ Gegenbuche und in den Buchhaltereijournalen der Regierungs⸗ hauptkassen sowie in den Journalen usw. der Kre⸗ skassen einzeln im Hauptjournal des Landrentmeisters und im Kassenjournal des
Kassierers dagegen täglich summarisch zu buchen. Die im Postscheckverfahren geleisteten Zahlungen sind bei
den Regierungshauptkassen ebenso wie alle übrigen Zahlungen dieser Kassen — je nachdem Tagesausgabelisten geführt werden oder nicht — im Hauptjournal des Landrentmeisters, im Kassenbuch des Kassierers und in den Buchbaltereijournalen entweder mit dem Gesamtbetr oder einzeln, bei den Kreiskassen einzeln oder — auf Grund einer zweiten Ausfertigung der Anlage zum Sammelscheck oder zur Sammelüberweisung summarisch zu buchen. Es sind stets die wirk lich einzuziehenden und rechnungsmäßig zu zahlenden Beträge zu buchen Wegen Buchung der Ausgaben im Gegenbuch vgl. die Vor⸗ schrift unter Nr. 10 und 11.
„Der Nachweis der Gebühren erfolgt nach Maßgabe des vor⸗ stehend unter Nr. 15 erwähnten Gegenbuchs in den Kassenbüchern täglich nur summarisch. Die von der Post gutgeschriebenen und die von den Kassen (bei Abschreibungen) einbehaltenen Gebühren (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs) sind von den Regierungshaupt⸗ kassen bei den verschiedenen Einnabhmen unter Kap. 27 Tit. 14 des Etats der Regierungshauptkassen summarisch zu verrechnen. Von den Kreiskassen sind die Gebühreneinnahmen bei den „kleinen Neben⸗ fonds“ — Abteilung III des Manuals — unter besonderem Abschnitt nachzuweisen und vierteljährlich summarisch der Regierungsbauptkasse zuzuführen, die sie wie ihre eigenen Gebühreneinnahmen bei Kap. 27 Tit. 14 in Einnahme zu verrechnen hat.
Bei Eingang der Gebührenzettel des Postscheckamts sind die da⸗ nach der Regierungshauptkasse zur Last geschriebenen Gebühren bei dem Geschäftsbedürfnisfonds der Regierungen Kap. 58 Tit. 10 Pos. 1 in Ausgabe zu verrechnen. Die Kreiskassen verausgaben die ihnen zur Last geschriebenen Gebühren als einmalige Auftragszahlungen und bringen sie der Regierungshauptkasse zwecks Verrechnung bei der vor⸗ erwähnten Etatsstelle gegen Kassenquittung in Anrechnung. In das Postgeldeingangsbuch der Kreiskassen sind die gutgeschriebenen Beträge nicht zu übernehmen, da sie in dem Gegenbuch einzeln zum Nachweise gelangen und daher ihre Vereinnahmung auf Grund des etzteren ohne weiteres nachgeprüft werden kann. Bei den ordent⸗ lichen und außerordentlichen Revisionen der Kreiskassen ist das Gegen⸗ buch ähnlich demjenigen über das Guthaben bei der Reichsbank zu prüfen und zu bescheinigen. Die Nachprüfung der Berechnung des
sen Einreichung an die vorgesetzte Regierung beizu-.
unterschriftlich zu vollziehen, die für die Vollziehung der Schecks im Reichsbankgiroverkehr bestimmt sind, bei den Regierungshauptkassen — 62 dem Landrentmeister, “ und h. den 88 n 1 4 reiskassen von dem mit der Kassenverwaltung betrauten Rent⸗ Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Verantwortlicher Redakteur: 1 meister. Die Namen und Unterschriften der hierzu Berechtigten und
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse & D. Weber in Verlin. ihrer Vertreter sind auf dem postseitig hierfür gelieferten besonderen
Der erkaufte Gatte. Komödie in einem Akt von drei Akten von Franz Wagenhoff.
August Neidhart. Hierauf: Ein wenig Musik. Donnerstag und folgende Tage: Ein Königreich
Terzett von Octave. m. b. H. Donnerstag und folgende Tage: Gastspiel Syl⸗
vester Schäffer. Vorber: Der erkaufte Gatte.
Hierauf: Ein wenig Musik.
jeweiligen Guthabens erfolat bei diesen Gelegenheiten auf Grund der Kontoauszüge des Postscheckamts (vgl. Nr. 15), die von den Kassen⸗ beamten sorgfältig aufzubewahren sind.
17) Verminderung der Gebühren für die Staatskasse und Höhe des Postscheckguthabens.
Verfügung vom 24. Januar 1907 (F. M. I. 13 078), be⸗ treffend die Abstandnahme von der Einziehung dem Staate zustehender Einnahmebeträge, angeführten Umständen ab⸗ zusehen. Diese Gebührenbeträge sind daher in den Kassenbüchern nicht zum Soll zu stellen. Auf den Zahlungsersuchen usw. ist an einer ins Auge fallenden
Berliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: . theol. Ludwig Wetzel (Schivelbein). Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.
Donnerstag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Königgrützer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die füuf Frank⸗
furter. Donnerstag und folgende Tage: Die fünf Frank⸗ furter. .
anwalt.
anwalt.
Lessingtheater. Mittwoch, Abends 8 ¼ Uhr: Ensemblegastspiel der Direktion: Fritz Lehner und Egon Jantsch. Die Vergnügungsreise. Posse mit Gesang und Tanz.
Donnerstag und folgende Die Ver⸗ gnügungsreise.
Tage:
Kurfürsten-Oper. Ensemblegastspiel Direktion F. Heltai: Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Tanz⸗
Donnerstag und folgende Tage:
Schillertheater. Charlottenburg. Mittwoch,
Abends 8 Uhr: Das Konzert.
Akten von Hermann Bahr. Donnerstag und folgende Tage: Das Konzert
von Jean Gilbert.
mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik
Donnerstag und folgende Tage: Autoliebchen.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Der Tanz⸗ Geboren: Lustspiel in drei
Adolf vo a. Dosse).
SeNrAs EDaieeN ErveKg, Eragrs. Semsxee-asene,
Familiennachrichten.
Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Rudolf von Krauß (Oschatz). — Hrn. Leutnant Curt von Falkenhayn (Burg Belchau). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister von Rabenau (Torgau). — Hrn. betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien Kriegsheim Barsikow 8
Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichen⸗ beilage Nr. 64),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),
und Aktiengesellschaften, für die Woche vo 29. Juli bis 3. August 1912. 5
bei Neustadt
Vordruck von den Kassen durch Vermittelung der Königlichen Re⸗ gierung dem Postscheckamte mitzuteilen. 1“ dt.e.
Sind Zahlungen an mehrere Nichtkontoinhaber zu leisten der Auftrag an die Post mit einem Scheck (Sammelscheck) erteilt werden, dem von den Kreiskassen ein Verzeichnis mit Namen und Wohnort der einzelnen Zahlungsempfänger und der Beträge nach Vordruck 75 beizufügen ist (vgl. im übrigen Nr. 16 Abs. 2).
Von den Regierungshauptkassen ist hierbei folgendes zu beobachten:
In Fällen, in denen es sich bei einer Buchhalterei um 3 oder mehr Zahlungen handelt, ist von dem betreffenden Buchhalter eine Unteranlage zum Sammelscheck nach Vordruck 78 und demnächst von dem Kassierer eine summarische Zusammenstellung dieser Unteranlage nach Vordruck 75 im Pausverfahren in doppelter Ausfertigung anzu⸗ fertigen. Hiervon und von den Unteranlagen ist je ein Exemplar dem Sammelscheck beizufügen Grund des anderen Exemplars
an den Empfangs
Stelle der Vermerk anzubringen: „Postscheckkonto (Ort und Nr.) Bei Zahlungsleistung mittels Zahlkarte sind an Zahlgebühr 10 ₰ für die ersten 500 ℳ, für den über⸗ schießenden Betrag 5 ₰ für je 500 ℳ oder einen Teil dieser Summe beizufügen“’. Für diese Vermerke werden besondere Zettel auf rosa Papier zum Aufkleben eingerichtet (Vordruck a), hergestellt werden, die auch auf allen sonstigen Schreiben usw. der an den Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheck⸗ verkehr angeschlossenen Kassen links oben unter der Amts⸗ firma zum Hinweis auf diesen Anschluß zu verwenden sind.
14) Zahlung von Gehältern, Pensionen und Hinter⸗ bliebenenbezügen mittels Postschecks. Spollen Gehälter, Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Post⸗ scheckverkehr gezahlt werden, so hat dies durch Barzahlung mittels VZE“ zu geschehen, da in solchen Fällen die Beträge nur herechtigten selbst bei Lebzeiten gezahlt werden dürfen.
Um die für die Auffüllung der Konten mittels Zahlkarte einerseits wie für die Abführung übermäßig hoher Postscheckguthaben auf das Reichsbankgirokonto anderseits entstehenden Gebühren tunlichst zu vermeiden, werden die Repierungshauptkassen mit den betreffenden Spezialkassen in Verbindung zu treten haben, um aus dem Postscheck⸗ guthaben gegen die im Verhältnis zu den sonstigen Postscheckgebühren geringe Uebertragsgebühr die erforderlichen Beträge, insbesondere auch die zur Gewährung der Betriebszuschüsse erforderlichen Mittel sich zu beschaffen oder die entbehrlichen Bestände abzuführen.
Werden von den Regierungshauptkassen auf solche Art den Kreis⸗ kassen die erforderlichen Betriehszuschüsse überwiesen, so haben sie diesen wie auch den ständigen Revisoren oder Kuratoren der Kreis⸗ kassen davon entsprechende Mitteilung zu machen und dafür zu sorgen, daß den Kreiskassen die Mittel von den in Betracht kommenden Stellen rechtzeitig überwiesen werden.
Auch mit den Kassen anderer Verwaltungen (Zölle, Eisenbahn,
Justizverwaltung) wird dieserhalb Verständigung herbeizuführen sein.