seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Walkenried, den 12. August 1912. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts: Kräft, Gerichtssekretär.
[47493] Aufgebot.
Auf Antrag des Notars Justizrats Meyer in Landsberg a. W., dem die Vermittelung der Ausein⸗ andersetzung nach dem am 25. April 1911 in Lotzen verstorbenen Erbpachtgutbesitzer Hermann Friedrich Ernst Evers übertragen ist, wud der verschollene See⸗
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Fanse ow auf Forsthaus Trossemoor (Insel Usedom) gemäß § 2358 Abl. 2 B. G.⸗Buchs aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Nachlaßgericht, Zimmer 27, anberaumten Termine seine Erbansprüche geltend zu machen, widrigenfalls er mit diesen ausgeschlossen werden wird. Landsberg a. W., den 24. Juli 1912.
Königliches Amtsgericht.
mann Emil Fausetomw, Sohn des Königlichen Försters 4
[47495] Aufgebot.
Der Flaschner Karl Weber in Reichenbach, Ober⸗ amts Gmünd, hat beantragt, seinen Vater, den ver⸗ schollenen Josef Weber, Gipser von Nenningen, ge⸗ boren am 1. Mat 1848, im Jahre 1893 nach den Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika ausgewandert, zuletzt wohnhaft in Nenningen, Oberamts Geislingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 14. April 1913, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Geislingen, den 12. August 1912.
Königliches Amtsgericht.
Hilfsrichter Gugeler.
[47496] Aufgebot.
Der Kaufmann Georg Grünspach in Krotoschin hat beantragt, den verschollenen Handlungsgehilfen Georg Stein, geb. am 1. Januar 1871 in Havel⸗ berg, Sohn des Handelsmanns Harti Stein und seiner Ehefrau, Karoline geb. Rawitzky, zuletzt wohn⸗ haft in Krotoschin, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. April 1913, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Krotoschin, den 14. August 1912. “
Königliches Amtsgericht.
[47488] Aufgebot.
Die Eheleute Johann Junkes⸗Meilen und Luzia geborene Meilen in Euren, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Kneer in Trier, haben beantragt, den verschollenen Nicolaus Meilen, geboren am 18. No⸗ vember 1858 zu Trier⸗St. Paulin, zuletzt wohnhaft in Casel bei Waldrach Trier/Mosel, und von dort anfang der 80er Jahre nach Amerika ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 23. April 1913, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklarung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Trier, den 6. August 1912. G
Königliches Amtsgericht. 4. 47494] Aufgebot.
Der Vorsitzende der Sltädtischen Armenverwaltung in Elberfeld hat als gesetzlicher Vormund der 5 minderjährigen Kinder der am 6. September 1910. bezw. 9. Februar 1912 hier verstorbenen Eheleute Wirt Paul Hütten und Maria geb. Strieder in Elberfeld das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Wirt Paul Hütten und Maria geb. Strieder spätestens in dem auf den 2. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen so⸗ wie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Elberfeld, den 9. August 1912.
Königliches Amtsgericht. Abt. 16. [47452] Bekanntmachung.
Die Privatiere Katharina Kellerer in Altötting widerruft hiermit die dem Benefiziaten Herrn Max Leimer in Altötting zu Urkunde des K. Notariats Passau I vom 5. März 1909 erteilte Vollmacht. Dies wird zufolge der antragsgemäß vom K. Amts⸗ gericht Altötting erteilten Bewilligung bekannt ge⸗ geben.
Altötting, den 14. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Altötting.
[47077] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist für Recht erkannt:
Der verschollene Ackergehilfe Justus Diegelmann aus Pilgerzell, geboren daselbst am 31. März 1857,
““
wird sür tot erklärt. der 1. Januar 1900 festgestellt. Fulda, den 31. Juli 1912. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.
Ausschlußurteil. 6. F. 5/11. 16. Verkündet am 10. August 1912. .“ Meinders, Aktur, als Gerichtsschreiber 8 Im Namen des Königs! ““
In der Aufgebotssache des Kaufmanns Heinrich Drever in Langendreer, als Bevollmächtigten der nachstehend unter 2—6 Genannten, hat das König⸗ liche Amtegericht in Remscheid durch den Amts⸗ gerichtsrat Nachtigall für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Remscheid Band 31 Blatt 1226 unter Nr. 1 in Abteilung II1 zugunsten der Erben der Eheleute Auaust Kuhler und Laura geb Kind in Hägener⸗ mühle bei Lüttringhausen, nämlich: 1) der Kinder der verstorbenen Ehefrau Hermann Müller, Auguste geb. Kuhler, in Cineinnati, 2) Emilie Lange, geb. Kuhler, 3) Aline Kuhler, 4) August Kuhler, 5) Ottilie Dreyer, geb. Kuhler, 6) Otto Kuhler, 7) Johanna Heuer, geb. Kuhler, eingetragene Hy⸗ pothek von 36 000 ℳ wird für kraftlos erklärt. [47554] Oeffentliche Zustellung. 1““
Der Arbeiter Bernhard Meyer zu Werne, Frenkingstraße 1a, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Busch in Bochum, klagt gegen seine Ehesrau Christine geb. Heymann. früher in Dortmund, unter der Behauptung, daß sie Ehebruch treibe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung der Beklagten für den allein schuldigen Teil. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bochum auf den 16. No⸗ vember 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
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47067]
Als Zeitpunkt des Todes wird
Klage bekannt gemacht. Bochum, den 10. August 1912. Bracht, Gerichtsaktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[47552] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Schlosser Friedrich Kühne, Auguste geb. Tölle, in Bochum, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jersch in Bochum, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Bochum, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß dieser sie bedroht und mißhandelt, auch seine Unterhaltspflicht dauernd verletzt habe, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Sie ladet ihn zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 4 des Königlichen Landgerichts in Bochum auf den 16. November 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Bochum, den 15. August 1912.
Meyer, Landgerichtssekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47555] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des früheren Schreibers Wilhelm Johann Schumacher, Minna Juliane Eliese geb. Höhmann, in Bonaforth, Kreis Minden, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Goering u. Lampe in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung auf Grund des § 1568 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivilkammer II, zu Bremen im Gerichts⸗ gebäude, I. Obergeschoß, auf Freitag, den 1. November 1912, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bremen, den 16. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Brandt, Obersekretär.
[47771]
Der Schneider Ferdinand Dubielczyk zu Breslau, Zurgfeld Nr. 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ walt Justizrat Paul Hein zu Breslau, klagt gegen ine Ehefrau, Elisabeth Dubielczyk, geb. Pietsch, berw. gewes. Lenort, früher zu Breslau, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, nach Maßgabe der in der Klageschrift vom 14. August 1912 aufgestellten Be⸗ hauptungen wegen böslichen Verlassens und wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten aus §§ 1567², 1568 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs auf Ehescheidung. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau, Schweidnitzerstadtgraben Nr. 2/3, Zimmer 81, II. Stock, auf den 25. Oktober 1912, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wegen des Fristablaufs Feriensache.
Breslau, den 16. August 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47551] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Margarete Potthoff, geb. Blaesing, in Charlottenburg, Leibnizstr. 19, Gartenhaus part., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gutzeit, Neitzke, Nadolnv und Dr. Kretschmann in Berlin C. 25, Gontardstr. 5, klagt gegen ihren Ebemann, den Reisenden Walter Potthoff, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Bay⸗ reutherstr. 16, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte Ehebruch treibe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 23. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I1I in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, auf den 16. November 1912, Vormittags 10 Uhr, Sitzungssaal Nr. 65, II, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. — 37. R. 114. 12. Charlottenburg, den 13. August 1912.
Bergmann, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts III in Berlin
[47553] Oeffentliche Zustellung.
Die Marie Stark, geb Diegmann, in Fulda, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heß in Sonneberg, klagt gegen den Schuhmacher Eugen Stark, früher zu Oberlind b. Sonneberg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, wegen böslicher Ver⸗ lassung und Ehebruchs, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird geschieden, der Beklagte trägt die Schuld und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf Dienstag, den 29. Oktober 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekaunnt gemacht.
Meiningen, den 16. August 1912. b
L. Ender, Obersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts
[47559] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Emma Frühauf, geb. Marquardt, in Jarotschin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arndt in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Ziegler Adolf Frühauf, zuletzt wohnhaft in Lehbe, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Könialichen Landgerichts in Verden (Aller) auf den 5. November 1912, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden (Aller), den 15. August 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47558] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeitersehefrau Philippine Baumann in Frankfurt a. M., vertreten durch den Rechtsanwalt Süßer in Würzburg, erhebt gegen ihren Ehemann Reinhold Baumann, Erdarbeiter, zuletzt in Würz⸗ burg, nun unbekannten Aufenthalts, bei dem K. Land⸗ gerichte Würzburg auf Grund der §§ 1567, 1568
des B. G.⸗B. Klage auf Ehescheidung, mit dem
Antrage, zu erkennen: I. Die zwischen den Streits⸗ teilen am 12 Januar 1897 vor dem Standesamte Essen geschlossene Ehe wird geschieden. II. Beklagter trägt die alleinige Schuld an der Scheidung. III. Beklagter hat sämtliche Kosten zu tragen bezw. zu erstatten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits lädt der Vertreter der Klägerin den Beklagten vor das genannte Gericht zu dem von dem Vorsitzenden der Ferienkammer auf Mittwoch, den 23. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 138, III. Obergeschoß des Gerichts⸗ gebäudes zu Würzburg, bestimmten Termine mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der vom Gerichte bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten s Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts Würzburg.
[47531] Oeffentliche Zustellung. 8 Die 1) Luzia Heitz, geb. 19. Juli 1803, 2) Luzian Heitz, geb. 13. August 1904, und 3) Anna Heitz, geb. 1. Oktober 1905, vertreten durch ihren Vor⸗ mund, die Fabrikarbeiterin Josefine Heitz in Riedisheim, Prozeßbevollmächtigter: Geschäftsagent Sebastiany zu Metz, klagen gegen den Ludwig Rossi, früher in Riedisheim, zuletzt in Ars a. d. Mosel, jetzt in Semilly (Haute⸗Marne), unter der Be⸗ hauptung, daß er sich dem gesetzlichen Unterhalt der oben genannten Minderjährigen entziehe, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, den drei Kindern von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich je 45 ℳ (fünfundvierzig Mark), und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 19. April, 19. Juli, 19. Oktober und 19. Januar bezw. am 13. XI., 1 Eiöö“ 1. IV. und 1. VII. jeden Jahres zu zahlen, II. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht in Ars a. d. Mosel auf den 23. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wich dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ars a. d. Mosel, den 17. August 1912. Arnold, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[47543] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Hildegard Wendt zu Berlin, vertreten durch ihren Vormund, Tischlermeister Adolf Jaster in Berlin, Dieffenbachstraße 36, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Naue in Berlin, Französischestraße 21, klagt gegen den Bäcker Ernst Krügel, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Kommandantenstraße 82 wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr natürlicher Vater sei, da er der Mutter der Klägerin in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten: an die Klägerin eine im voraus als Unterhalt zu entrichtende Geldrente von der Geburt der Klägerin an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahrs von vierteijährlich 90 ℳ bis zum vollendeten 6. Lebensjahre, 105 ℳ bis zum vollendeten 16. Lebensjahre, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 22 November, 22. Februar, 22. Mai und 22. August jedes Jahres zu zahlen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor dem Königlichen Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße 13/14, Zimmer 159, I. Stock⸗ werk, auf den 17. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 12. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 36.
[4754638 Oeffentliche Zustellung.
„Die minderjährige Hildegard Martha Klara Maaß
in Marquardsmühl, vertreten durch ihren Vormund,
den Eigentümer Ludwig Maaß in Marquardsmühl,
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philipp in
wird dieser
Berlin⸗Schöneberg, Regensburgerstr. 31, klagt gegen
den Friseur Max Kruck, früher in Berlin, Lützew⸗ straße 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Veructeilung zur Zahlung einer im voraus zu entrichtenden Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ von der Geburt der Klägerin an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres, und zwar die ruckständigen Beträge sofort, die künstig fällig werdenden am 19. Juli, 19. Oktober, 19. Ja⸗ nuar, 19. April jeden Jahres. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer 30, I1 Treppe, auf den 30. November 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stelung wird dieser Auszug der Kage bekannt ge⸗
macht. — 24 C. 1172/12.
Berlin⸗Schöneberg, den 6. August 1912. (Unterschrift), Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 24. [47535 Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Max Warzler in Dessau, vper⸗ treten durch den Berufsvormund, Magistratsassistent Oskar Beck in Dessau, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Löwenhagen und Dr. Wichmann in Blankenese, klagt gegen den Konditor Paul Neu⸗ mann, früher in Blankenese, Hauptstraße, b. Sage⸗ biel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er der Vater des am 17. Januar 1912 von der ledigen Miletta Wurzler geborenen Klägers sei, mit dem Antrage, ihn kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Untec⸗ halt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich fünfundsiebzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werden⸗ den am Ersten eines jeden Vierteljahres, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Blankenese auf den 8. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dem Kläger ist für die I. Instanz einschließlich der Zwangsvollstreckung das Armenrecht bewilligt.
Blankenese, den 13. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtzs.
[47596] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Alfred Neitzel zu Kolberg, ge⸗ boren am 10. März 1912, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Berufsvormund Hänel in Kolberg, klagt gegen den Rezitator Fritz Silber⸗ mann, zuletzt in Kolberg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte sein Vater sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage seiner Gebhurt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 10. September, 10. Dezember, 10. März und 10. Juni jeden Jahres zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird hierdurch zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Konig⸗ liche Amtsgericht zu Kolberg, Zimmer 8, auf den 14. November 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kolberg, den 1. August 1912.
Klemz, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47595] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Bernhard Braasch, G. m. b. H. in Altona, Fischmarkt 21/23, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. J. Jonas und Dr. Th. Wohl⸗ farth in Altona, klagt gegen den Johann Karl Arm⸗ brust, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, daß Belklagter ihr als Restbetrag für käuflich gelieferte Waren aus 1911/1912 noch 406,35 ℳ nebst 5 v. H. Zinsen schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Zah⸗ lung von 406,35 ℳ nebst 5 v. H. Zinsen seit dem 23. März 1912 an Kläger durch vorläufig pollstreck⸗ bares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht 3 b in Altona auf den 11. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 183, ge⸗ laden. .
Altona (Elbe), den 17. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 3 b.
[47556] Oeffentliche Zustellung.
Die Serpuchowsche Baumwollspinnerei Aktien⸗ Gesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand in Moskau, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronemann, Dr. Klee, Dr. Simon, Berlin N. 24, Oranienburgerstraße 1, klagt gegen den A. J. Halperin, früher in Kreuznach, Friedrichstraße 2, Hotel du Nord, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ bauptung, daß ihr der Beklagte für käuflich gelieferte Waren die Summe von 15 935,97 Rbl. verschuldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin 15 935,97 Rbl. = 34 421,69 ℳ nebst 5 % Zinsen auf 14 770,79 ℳ seit dem 24. April 1912 und auf 19 650,90 ℳ seit dem 24. Mai 1912 zu zahlen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, 11 Treppen, Zimmer Nr. 55, auf den 29. November 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (Aktenzeichen: 9 ’1]
Berlin, den 13. August 1912.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[47598] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Walter in Berlin, Prin⸗ zessinnenstraße 19, Prozeßhevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Selle in Berlin, Neanderstraße 11 a, klagt gegen den Arzt Dr. med. Hans Jaspis, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er für die seinen Söhnen Horst und Knut Jaspis als Schülern des Königlichen Pädagogiums zu Putbus gelieferten, von diesen benötigten Gebrauchsgegenstände und Lehrmittel dem Buchhändler H. Berli in Putbus 116,20 ℳ schulde, welche Forderung dieser an ihn
abgetreten habe, mi
noch 178,35 ℳ als Rest von 278,35 ℳ verschulde,
em Antrage auf npflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 116,20 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. März 1912. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 29, zu Berlin, Neue Friedrichstraße 12 — 15, Zimmer 167/169, 1 Treppe, auf den 31. Oktober 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. 29. C. 1407. 12/3. Berlin. den 31. Juli 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 229.
[47540) DOeffentliche Zustellung. 1 Die Bank⸗Kommanditgesellschaft Feige & Co. in Kattowitz, Friedrichstraße 4, Prozeßbevollmächrigte: Rechtsanwälte Geh. J.⸗R. Feige, J.⸗R. Gol schmidt und Jaffé6 in Breslau, klagt gegen den Martin Breslauer, früher in Breslau, Neudorf⸗ straße 113, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihr der Beklagte als Akzeptant eines Wechsels vom 19 1. 19172 die Wechselsumme mit 300 ℳ sowie an Protestkosten, Provision und Porto 5,30 ℳ schalde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, der Klägerin 300 ℳ mit 6 % Zinsen seit 31. Jult 1912 sowie an Protestkosten, Provision und Porto 5,30 ℳ zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzerstadtgraben 4, 1. Stock, Zimmer 134, auf den 23. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Breslau, den 14. August 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
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4 87 Die offene Handelsgesellschaft Gebr. Stern in
Breslau, Neudorfstraße 56, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Georag Peiser in Breslau, klagt gegen den Ingenieur R. Muth, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Breslau, unter der Behauptung, daß derselbe an Kaufgeld für entnommene Waren
mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung obiger Summe nebst 5 % Zinsen seit 1. April 1912 und der Kosten des vorangegangenen Arrestverfahrens 8 G 14/12. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzerstadtgraben Nr. 4, Zimmer 161, auf den 3. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Breslau, den 16. August 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [47550] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Pilz zu Charlottenburg, Sesen⸗ beimerstraße 9, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Schmilinsky und Rechtsanwalt Monpetain, Char⸗ lottenburg, Berlinerstraße 58, klagt gegen 1) den Arbeiter Karl Rochelmayer in Charlottenburg, Krummestraße 92/93, 2) den Arbeiter August Rochel⸗ mayer in Spandau, Kurstraße 19I1, 3) das Fräulein Auguste Rochelmayer in Berlin, Elisabeth⸗Ufer 5/9 bei Gastwirt Franz Wiesner, 4) Frl. Marie Rochel⸗ mayer, früher in Celle, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß ihm der am 19. Februar 1912 tödlich verunglückte, zu Charlotten⸗ burg, Sesenheimerstraße 9, wohnhaft gewesene Arbeiter Wilhelm Rochelmayer 30 ℳ, und zwar an Miete für März 1912 12 ℳ und an Kostgeld pro Februar 1912 18 ℳ schuldete, mit dem Antrage, die Beklagten zu 1—4 als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 30 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zu 4 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 38, [ Tr., auf den 5. November 1912, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Charlottenburg, den 10. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [47537] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johann Tevort in Elberfeld, Gesen⸗ bergstraße 9, Klägerin, klagt gegen den August Stein, früher in Elberfeld, Gesenbergstraße 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr für geliefert er⸗ haltene Waren und veranschlagte Kosten 40,81 ℳ derschulde und daß dem Beklaaten aus einem Ver⸗ sicherungsvertrage gegen die Viktoria Feuerversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft in Berlin eine Versicherungs⸗ summe zustehe, welche die Klägerin durch Arrest⸗ befehl und Pfändungsbeschluß vom 27. Juni 1912 gepfändet hat, mit dem Antrage zu erkennen: Der Betlagte wird verurteilt, darin einzuwilligen, daß die bei der Viktorta⸗Feuerversicherungs⸗Aktiengesellschaft Berlin SW., Lindenstraße 25, gegen ihn auf Grund Arrestbefehls und Pfändungsbeschlusses hiesiger Stelle vom 27. Juni 1912 — 16. G. 171/12 — aus einem Versicherungsvertrage gepfändete Versicherungssumme in Höhe von 40,81 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werde, und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wiro der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 5, zu Elberfeld, Eiland 4, Zimmer 87, auf den 16. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Elberfeld, den 15. August 1912.
Nastansky, Diät.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47532] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Jakob Horn in Commern, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lukanow, Eus⸗ kirchen, klagt gegen den Johann Schumacher, früher Ackerknecht zu Berg b. Commern, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte dem Kläger den Betrag von 94,50 ℳ für käuflich erhaltene Waren laut mitgeteilter Rechnung verschuldet, daß Beklagter den Klagebetrag anerkannt und auch zu zahlen ver⸗ sprochen hat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger zu Händen dessen Prozeß⸗ bevollmächtigten 94,50 ℳ (in Buchstaben: Vterund⸗ neunzig Mark 50 —9) nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juli 1912 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗
gericht in Euskirchen auf den 13. November
22—.
1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Ein⸗ lassungsfrist wird auf 1 Monat festgesetzt. Euskirchen, den 14. August 1912. Jeckel, Amtsgerichtsassistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47542] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma G. Guttmann Nachfolger in Frank⸗ furt a. M., Allerheiligenstr. 89, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Peter Schaaf daselbst, klagt gegen den Adolf Hagewald, früher in Frankfurt a. M., Cölner⸗ straße 62 1, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt, auf Grund vertraglich gelieferter Gegenstände, an denen Klägerin bis zur völligen Bezahlung das Eigentums⸗ recht behält, mit dem Antrage, Beklagten kosten⸗ pflichtig zur Herausgabe von einem 2 tür. Kleider⸗ schrank, 1 Küchenschrank, 1 Küchentisch, 2 Küchen⸗ stühle, 1 Bettstelle, 1 Reformrahmen, 1 Wollmatratze, 1 Schoner, 1 Deckbett und 2 Kissen sowie noch zur Zahlung von ℳ 63,40 zu verurteilen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Frankfurt a. M⸗ auf den 14. November 1912, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 54, Hauptgebäude, Heiligkreuz⸗ gasse 34, part., geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 10. Auaust 1912.
Der Gerichtsschreiber Geche Amtszgerichts. Abt. 10.
[47545] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Kaufmann Franz Schulte zur Heide zu Boele, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Werner und Dr. Cremer in Hagen, klagt gegen den Kaufmann Walter Rath, früher in Hagen⸗Eckesey, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Klägerin dem Beklagten in den 1890 er Jahren ein Darlehn von 300 ℳ geliehen, mit dem Antrage auf, kostenpetchtige Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1908, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Hagen i. W. auf den 30. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 25, geladen.
Hagen i. W., den 10. August 1912. 1
8 Kucharski, 8 Gerichtsschreiber
es Königlichen Amtsgerichts.
[46892] Oeffentliche Zustellung. 8
Zigarrengrossist Ludwig Fromm in Groß⸗ bartloff (Eichsfeld), Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Petri in Heiligenstadt, klagt gegen den Arbeiter Alexander Sielaud in Martinfeld (Eichsfeld), zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm eine im Grundbuch von Martinfeld Band 4 Artikel 171 eingetragene Hppo⸗ thek von 450 ℳ, verzinslich zu 5 % ab 18. 5. 1892, welche am 15. Februar 1912 zum 15. Mai 1912 ge⸗ kündigt ist, schulde, und ferner, daß der Beklagte auf Grund des Schuldscheins vom 1. Juni 1897 den Betrag von 90 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen: 1) persönlich und bei Meidung der Zwangsvollstreckung in die Band 4 Artikel 171 von Martinfeld eingetragenen Grundstücke aus der daselbst Abt. 3 Nr. 2 einge⸗ tragenen Hypothek an den Kläger 450 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 18. Mai 1910 zu zahlen, 2) an den Kläger weitere 90 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juni 1910 zu zahlen, 3) das Urteil gegen Sicher⸗ beitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Heiligen⸗ stadt auf den 8. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. .
Heiligenstadt, den 13. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[47597] Oeffentliche Zustellung. Der Restaurateur Hermann Radel in berg a. W., Mühlenplatz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Goetsch in Landsberg a. W., klagt gegen den Maurer H. Priebernow, früher in Landsberg a. W., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für am 26. Juni 1911 verabfolgte Speisen und Ge⸗ tränke 2,50 ℳ, aus einem Darlehn von demselben Tage 15,00 ℳ und an Vergütung für die Hergabe des Darlehns 2 ℳ schulde, mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 19 ℳ 50 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1911 zu zahlen, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorlaufig voll⸗ streckkar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Landsberg a. W. auf den 13. November 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Landsberg a. W., den 15. August 1912. Der Gerichteschreiber des Königl. Amtsgerichts. [47549] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Bank ludowy, e. G. m. u. H. in Pakosch, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Austen in Mo⸗ gilno, klagt gegen die Erben der verstorbenen Grund⸗ besitzerfrau Josefa Krolak aus Pakosch: a. den Grundbesitzer Andreas Krolak aus Pakosch, b. Lorenz Krolak, unbekannten Aufenthalts in Amerika, c. Michael Krolak, unbekannten Aufenthalts in Amerika, d. Franziska Wieczorek, geb. Krolak, unbekannten Aufenthalts in Amerika, im ehelichen Beistande, e. Rosalie Wieczorek, geb. Krolak, unbekannten Aufenthalts in Amerika, im ehelichen Beistande, f. Matheus Krolak in Greppin bei Bitterfeld, Wachtendorfstr. Nr. 5, g. Anton Krolak in Greppin bei Bitterfeld, Wachtendorfstr. Nr. 5, h. Marie Dylewiez, geb. Krolak, in Pakosch, im ehelichen Beistand, i. den minderjährigen Johann Krolak in Pakosch, gesetz lich vertreten durch seinen Vater, Grundbesitzer Andreas Krolak in Pakosch, unter der Behauptung, daß Andreas Krolak mit seiner verstorhenen Ehefrau Josefa in Gütergemeinschaft gelebt haben, daß des⸗ halb deren Erben auch aus den von Andreas Krolak unterschriebenen Wechseln a. vom 26. April 1910 über 285 ℳ, b. vom 26. April 1912 über 390 ℳ haften, daß sie ferner c. für die Zinsen vom 1. Juli 1911 bis 1. Januar 1912 von der Hvpothek von 1512,50 ℳ haften, die für die Klägerin auf dem Grundstück der Eheleute Krolak, Pakosch Bl. Nr. 237 Abt. III Nr. 1, eingetragen sei, mit dem Antrage, die Beklagten zusammen mit dem bereits verurteilten Andreas Krolak als Gefamttschuldner kostenpflichtig zu verurteilen: a. an
Lands⸗
die Klägerin 285 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu zahlen und ihnen die Kosten des Rechtsstreits Pakosch gegen Krolak 1). 36/12 auf⸗ zuerlegen, b. an die Klägerin 390 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu zahlen und ihnen die Kosten des Prozesses Pakosch gegen Krolak D. 35/12 aufzuerlegen, c. an dle Klägerin 30,15 ℳ insbesondere zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Pakosch Bl. 237 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits Pakosch gegen Krolak C. 242/12 aufzuerlegen sowie sämtliche Urteile für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite werden die Beklagten vor das Kgl. Amtsgericht in Mogilno auf den 13. November 1912, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden.
Mogilno, den 14. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [47541] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Kaufmann Josef Mann in Neisse, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Starker in Neisse, klagt gegen den Techniker Georg Winkler, unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß ihm der Beklagte für in den Jahren 1906/1907 ge⸗ lieferte Eßwaren, Getränke, Zigarren ꝛc. den Betrag von 300 ℳ schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 300 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Okiober 1907. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Neisse auf den 26. Oktober 1912. Vormittaas 9 Uhr, geladen.
Neisse, den 14. August 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [47538]
Der Tischlermeister Johann Klar in Zälz, Prozeß⸗ kevollmächtigter: Rechtsanwalt Rother in Neustadt O. S., klagt gegen den früheren Gasthausbesitzer Oswald Moschner, früher in Zülz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Zülzer Darlehnskassenverein, E. G. m. u. H. in Zülz, ein Darlehn von 3500 ℳ schulde und daß für dieses Darlehn der Kläger und der Ackerbürger Franz Sobek in Zülz selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen und diese Forderung dem Zülzer Darlehnskassenverein erstattet haben, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1912 kosten⸗ pflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Neustadt O. S., Zimmer 81, auf den 18. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Neustadt O. S., den 16. August 1912. Königliches Amtsgericht.
[47539]
Der Tischlermeister Johann Klar in Zülz, Prozeß⸗ bevollmä brigter: Rechtsanwalt Rother in Neustadt O. S., klaat gegen früheren Gasthausbesitzer Oswald Moschner, früher in Zülz, jetzt unbekannten Lufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Zülzer Darlehnskassenverein E. G. m. u. H. in Zülz ein Darlehn von 3500 ℳ schulde, und daß für dieses Darlehn der Kläger mit dem Ackerbürger Franz Sobek in Zülz selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen und diese Forderung dem Zülzer Darlehnskassenverein erstattet haben, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung ron 600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1912 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ ar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Neustadt O. S., Zimmer 81, auf den 18. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neustadt O. S., den 16. August 1912. Königliches Amtsgericht.
[47557] Oeffentliche Zustelliing.
Die Rechtsanwälte Dr. v. Praun und Dr. Fröschmann haben als Vertreter des Kaufmanns Johann Schulze in Greiz i. V., Klägers, gegen 1) den Kaufmann Georg Sueß in Behringersdorf, nun unbekannten Aufenthalts, 2) die ledige Betty Sueß ebenda, Besitzerin des Kurhotels Behringers⸗ dorf, Beklagte, letztere nun verehelichte Luber, Klage aus Wechseln bezw. Bürgschaftsurkunden zum K. Landgerichte Nürnberg erhoben mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die beiden Beklagten Geora Sueß und Betty Sueß sind samtverbindlich schuldig, an celäger 1782 ℳ 85 ₰ nebst 6 % Zinsen aus 322 ℳ 35 ₰ seit 27. Januar 1912, aus 350 ℳ seit 2. Fe⸗ bruar 1912, aus 700 ℳ seit 1. März 1912, aus 211 ℳ 50 ₰ seit 21. März 1912 und aus 150 ℳ seit 3. April 1912 zu zahlen. II. Dieselben haben sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wurde bestimmt auf Freitag, den 25. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 30, des Ober⸗ landesgerichtsgebäudes hier. Zu diesem Termine, in welchem die Klagepartei den Klagantrag in Richtung gegen Georg Sueß wiederholen wird, wird der Mit⸗ veflagte Georg Sueß geladen mit der Aufforderung, sich einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Die öffent⸗ liche Zustellung der Ladung in Richtung gegen Georg Sueß wurde auf Antrag der Klagepartei durch Ge⸗ richtsbeschluß bewilligt.
Nürnberg, den 16. August 1912.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Nürnberg.
47078] In Sachen des Michel Roland, Gemüsehändler in Neustadt, als Vormund über Robert Roland, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kander dier, gegen Willi Pohly, Oberkellner, früher hier, wegen Forderung, ist Termin zur mündlichen Ver handlung verlegt auf: Donnerstag, den 26. Sep⸗ tember 1912, Vorm. 9 Uhr. Hierzu wird der an unbekannten Orten abwesende Beklagte geladen. Pforzheim. den 14. August 1912 Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. A. IV.
[47534] Oeffentliche Zustellung. In Sachen Feineis, Joh. Nep., Schneidermeister in Regensburg, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Siegfried dort, gegen Diermeier, Karl und Centa, früher in München, nunmehr unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, werden letztere nach er⸗ folgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des tsstreits in die
8
C 1 2 den 39
öffentliche Sitzung des K
vom Dienstag, den 24. September 1912, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal Nr. 21/I, ge⸗ laden. Klägerischer Vertreter wird beantragen, zu erkennen: 1) Die beiden Beklagten sind gesamt⸗ verbindlich schuldig, an den Kläger 47 ℳ 40 ₰ Hauptsache nebst 5 % Zinsen seit 1. Juli 1911 sowie 1 ℳ 60 ₰ Mahnbriefkosten zu bezahlen. 2) Die Beklagten haben samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3) Der mitbeklagte Ehe⸗ mann hat die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. 4) Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Regensburg, den 16. August 1912. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. [47533] Oeffentliche Zustellung.
Karl Hemminger, Kaufmann und Konditor in Gropbottwar, und seine Ehefrau, Marie geborene Schmid, daselbst, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr Mainzer I., Dr. Wölz und Perlen in Stuttgart, welche an den ledigen volljäbrigen Bäcker und Konditor Wilhelm Strohmaier von Kirchen⸗ kirnberg, Oberamts Welzheim, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, zuletzt in Stuttgart⸗Heslach, Kelterstraße 13, laut Kaufpertrag vom 1. Februar 1912 das Anwesen Geb. Nr. 200, 98 q m Wohn⸗ haus mit Keller, Stall, Hofraum und Traufrecht, auf dem Markt in Großbottwar — um 6500 ℳ verkauft haben, setzen dem genannten Wilhelm Strohmaier, der sich der Auflassung und der am 1. April 1912 zu erfolgenden Zahlung des Lauf⸗ preisteils von 1000 ℳ entzogen hat, eine Frist von 6 Wochen, innerhalb welcher er sich zur Auf⸗ lassung zu erklären und gemeinsam mit den Ver⸗ käufern beim K. Grundbuchamt Großbottwar einen Termin zur Auflassung zu beantragen hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist treten die Ver⸗ käufer vom Vertrag zurück und fordern Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung. Die Verkäufer laden den Käufer vor das Königliche Grundbuchamt Groß⸗ bottwar auf Mittwoch, den 23. Ottober 1912, Vormittags 10 Uhr.
Stuttgart, den 16. August 1912. 18 Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Stuttgart St.:
Wandel.
[47448] Oeffentliche Bekauntmachung.
Der Majoratsbesitzer, Burggraf und Graf zu Dohna⸗ Lauck auf Reicherte⸗walde bwaabsichtigt 52,77 ha Ländereien des zum Gute Weskenitt gebörigen Vor⸗ werks Sorrehnen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren zu dränieren und bierzu nach dem Fortschreiten der Anlage ein Landeskulturrenten⸗ bankdarlehn im Gesamtbetrage von 11 000 ℳ auf⸗ zunehmen. §§ 11—31 Gesetz, betreffend die Er⸗ richtung von Landeskulturrentenhanken, vom 13. Mai 1879. Die für das Darlehn halbjährlich zahlbare Landeskulturrentenbankrente beträgt jährlich für je 1000 ℳ 81 ℳ, für 11 000 ℳ = 891 ℳ. Die Zeitdauer der zu leistenden Rentenzahlungen umfaßt Darlehnsteilbetrag 17 ½ Jahre.
jeden Zur Sick
F6r zerung der Landeskulturrentenbank soll auf Antrag des Darlehnsempfängers der Landeskultur⸗ rente, welche nach Ausführung der Anlage oder von Teilen hiervon auf dem Grundbuchblatt Band 40 a Blatt Nr. 289 des Grundbuchs von Weskenitt, Kreis Pr. Holland, einzutragen ist, das Vorzugs⸗ recht vor allen anderen auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Belastungen dieses Grundstücks gewährt werden. Alle Realberechtigten des Gutes Weskenitt werden daher aufgefordert, inner⸗ halb einer Frist von 6 Wochen etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts der Landeskulturrente bei der unter⸗ zeichneten Behörde schriftlich anzubringen. Bei Ah⸗ lauf der Frist wird nach vage der Sache über die Gewäbrung des Vorzugsrechts Beschluß gefaßt werden. Ein Widerspruch, welcher nach der Beschlußfassung eingeht, wird nicht berücksichtigt. §§ 17, 18, 19 a. a. O. Plan und Kostenanschlag der beabsichtigten Dränierungsanlage sowie das über dieselbe von der gemäß § 15 a. a. O. bestellten Kommission erstattete Gutachten können in unserem Dienstgebäude, Krug⸗ straße 1 a, Zimmer 30, bis zum Ablauf der oben angegebenen Frist eingesehen werden. Königsberg i. Pr., den 14. August Konigliche Generalkommission für die Ostpreußen.
1912. Provin
4) Verlosung ꝛc. von 2 papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2. [47505] Bekanntmachung.
Der diesjährige Abtrag auf die 3 ½ prozentige Anleihe der Stadt Cassel vom Jahre 1893 mit 114 500 ℳ wird nicht durch Verlosung bewirkt, sondern erfolgt nach den Bestimmungen des Privilegs durch Ankauf.
Cussel, den 15. Auaust 1912. Der Magistrat der Residenz. Dr. Scholz.
Anleihe des Fürstlich Waldeckischen [47506] Domaniums von 1905.
Im heutigen Verlosungstermine sind folgende Teilschuldverschreibungen des Fürstlich Wal⸗ deckischen Domaniums der 3 ½ % Anleihe von 1905 zur Rückzahlung per 2. Januar 1913 ge⸗ zogen worden:
Lit. A zu 2000 ℳ: Nr. 33 82 151 und
Lit. B zu 1000 ℳ: Nr. 208 529 und 591.
Lit. C zu 500 ℳ: Nr. 12 127 138 und 214.
Die Inhaber dieser Teilschuldverschreibungen werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalbeträge, deren Verzinsung vom 1. Januar 1913 an aufhört, am 2. Januar 1913 bei einer der nachgenannten Zahlstellen, nämlich:
a. der Kasse der Fürstlich Waldeckischen
Domänenkammer in Arolsen,
b. der Direction der Disconto⸗Gesellschaft
in Berlin.
c. der Dresdner Bank in Berlin,
d. der Dresdner Bank Filiale Cassel in
Cassel, .
eê. dem Bankhause L. Pfeiffer in Cassel gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibungen (den vom 1. Januar 1913 an laufenden Zinsse und den Talons in Empfang zu nehmen. Arolsen, den 15. August 1912. Fürstlich Waldeckische Domänen⸗Kamme Frhr. von Hadeln.
W
nebst einen