Auf staatliche oder gemeindliche Angestellte finden die Vorschriften der §§ 690 bis 705 der Reichsversicherungsordnung nicht Anwendung (§ 978 der Reichsversicherungsordnung).
§ 9.
Für die Vermögensverwaltung gelten die Vorschriften der §§ 25 bis 29 und des § 984 der IS.-. . h. mit der Maß⸗ gabe, daß Anträge der Berufsgenossenschaften auf Grund des § 27
der Reichsversicherungsordnung durch die Oberpräsidenten dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Entscheidung vor⸗ zulegen sind.
§ 10.
Die Sektionsvorstände wirken bei dem Aufbringen der Mittel und dem Umlegen und Erheben der Beiträge (§§ 989 bis 1027 der Reichsversicherungsordnung) mit. 8
Beim Umlegen der Beiträge nach dem Maßstabe des Arbelts⸗ bedarfs und der Gefahrklassen (§§ 990 bis 1004 der Reichsver⸗
sicherungsordnung) schätzen sie den Arbeitsbedarf ab und veranlagen die Betriebe zu den Gefahrklassen. 8 Erfolgt das Umlegen der Beiträge nach dem Maßstabe des Steuerfußes, so stellen sie die Unterlagen für die besonderen Zuschläge und für die abgestuften Beiträge s 1007, 1008 der Reichsver⸗ sicherungsordnung) fest. 8 8 b Die Satzung bestimmt das Nähere. —
§ 11.
Widersprüche nach § 999 und § 1023 sowie Erstattungsanträge nach § 1025 der Reichsversicherungsordnung sind bei dem Sektions⸗ vorstand, Einsprüche nach § 1000 Abs. 2 und § 1023 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung bei dem Genossenschaftsvorstand anzubringen.
Die Bildung von Genossenschaftsausschüssen zur Entscheidung über Einsprüche (§ 972 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung) findet nicht statt.
§ 12.
Die Satzung bestimmt über: 1
1) die Vertretung der Genossenschaft bei der Unfalluntersuchung (§ 1562 der Reichsversicherungsordnung);
2) das Organ, bei dem der Entschädigungsanspruch anzumelden ist (§§ 1546, 1548, 1584, 1585 der Reichsversicherungs⸗ ordnung) und das die Entschädigung feststellt und darüber
den Bescheid oder Endbescheid erteilt (§§ 1568, 1569,
8 1583, 1606 der Reichsversicherungsordnung).
1 § 13. Die §§ 142 bis 144 der Reichsversicherungsordnung finden auch auf diejenigen Personen Anwendung, welche außer den technischen Aussichtsbeamten und besonderen Sachverständigen in der Verwaltung der Berufsgenossenschaft Verwendung finden 1 Artikel II. ““ Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit den Vorschriften der Reichs⸗ 1“] über die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Keraft Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Balholm, den 23. Juli 1912. (IL. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.
Justizministerium. Der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fischer in Nörenberg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Stettin mit Anweisung seines Amtssitzes in Nörenberg,
der Rechtsanwalt Schafft in Hersfeld zum Notar für
den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cassel mit Anweisung seines Amtssitzes in Hersfeld und
der Gerichtsassessor Weinand in Lechenich zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln mit Anweisung
8
des Amtssitzes in Lechenich ernannt worden. 8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Errnannt sind: der Berginspektor bei dem Oberbergamt zu Clausthal, Gerichtsassessor Schmieding zum Bergwerks⸗ direktor und Mitglied der Bergwerksdirektion zu Saar⸗ brücken und
der Berginspektor bei der Bergwerksdirektion zu Reckling⸗ hausen, Gerichtsassessor Kaempffe zum Bergwerksdirektor und Mitglied dieser Bergwerksdirektion, ferner
Fräulein Else Falcke zur Königlichen Gewerbeschul⸗ lehrerin an der Handels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Potsdam und
Fräulein Elisabeth Meyer zur Königlichen Gewerbeschul⸗ lehrerin an der Handels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Rheydt.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsassessor Bertuch in Gumbinnen ist zum Mitgliede des der Regierung in Gumbinnen angegliederten Oberversicherungsamtes ernannt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichtse⸗
angelegenheiten.
Dem Seminardirektor Frommholz ist das Direktorat des Lehrerseminars in Fürstenwalde verliehen worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das am 29. April 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Verchen⸗Schönfelder Entwässerungsgenossenschaft in Verchen im Kreise Demmin durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 26 S. 332, ausgegeben am 28. Juni 1912;
2) das am 26. Juni 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗ und Drainagegenossenschaft Jodupönen⸗Brödlauken in Klein Jodupönen im Kreise Pillkallen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 31 S. 267, ausgegeben am 1. August 1912;
3) das am 1. Juli 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Eschenhorst im Elbinger Deich⸗ verbande zu Eschenhorst im Landkreise Marienburg durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 31 S. 265, ausgegeben am 3. August 1912;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Juli 1912, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Drainagegenossenschaft Schau⸗ dienen in Schaudienen im Kreise Labiau zur Verbreiterung von Teilen des nördlichen Bahndammgrabens an der Bahnstrecke Königs⸗ berg — Labiau —Tilsit und zur Hinausschiebung des Schutzstreifens, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 32 S. 503, ausgegeben am 8. August 1912;
5) das am 9. Juli 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Gudderitzer Drainagegenossenschaft in Altenkirchen im Kreise Rügen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 32 S. 172, ausgegeben am 8. August 19121.
„Berlin, 23. August. Seine Maj her Kaiser und König nahmen heute vormittag a iß Wilhelmshöhe den Vortrag des Chefs des Zivilkahsgzt, 2. Wirklichen Geheimen Rats von Valentini entgegen. st
. T. B.“ ist S. M. Flußkbt.
ugust in Canton und S. M. S. in Schanghai eingetroffen
Laut Meldung „Tsingtau“ amß „Iltis“ am 22.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Beratung des Etats des Kriegs⸗ ministeriums fort. In der Beratung ergriff der Kriegs⸗ minister Freiherr Kreß von Kreßenstein das Wort. Er führte, „W. T. B.“ zufolge, unter anderem aus:
Es liege im Interesse des Heeres, und es sei Pflicht der Heeres⸗ verwaltung, darüber zu wachen, daß eine Stärkung der sozialdemokra⸗ tischen Idee bei den Heeresangehörigen nicht stattfinde. Den Offi ieren falle es aber nicht ein, Soldaten, die sich etwas haben zu schulden kommen lassen, zu fragen, ob sie Sozialdemokraten seien oder nicht. Eine Statistik, eine Berichterstattung und eine Kontrolle über die Sozialdemokraten im Heere würden nicht geführt. Es lägen keine Be⸗ obachtungen vor, daß im bayerischen Heere die Sozialdemokraten, die sich zweifellos auch darin befinden, irgend etwas Bemerkenswertes gemacht hätten. Mit dem Erlasse, betreffend das Verbot der Beteiligung
on Offizieren bei den Wahlen, handele es sich nicht um einen Ein⸗ griff in das geheime Wahlrecht, sondern es sollte damit das öffent⸗ liche Eintreten der Offiziere zugunsten der Sozialdemokratie getroffen werden. Der Erlaß sei ausgegeben worden, lange bevor der Landtag aufgelöst worden sei und lange vor den Neuwahlen. Das Recht, über den Krieg zu entscheiden — bemerkte der Kriegsminister den Sozialdemokraten gegenüber —, sei durch die Bestimmungen der Reichsverfassung festgelegt und setze auch die Zustimmung des Bundes⸗ rats voraus. Auch in republikanischen Staaten entscheide nicht das Volk über den Krieg. — Der Abg. Freiherr von Franckenstein (Zentr.) betonte, die Entscheidung über Krieg und Frieden müsse der verantwortlichen Stelle, dem Kaiser, überlassen bleiben. Die Kriegsverwaltung müsse sich innerhalb der Verfassung gegen die Sozialdemokratie wenden. Der Kriegsminister hätte seine program⸗ matische Erklärung nach dieser Richtung hin noch schärfer unter⸗ streichen sollen. Wir müssen, fuhr der Redner fort, auf das be⸗ stimmteste verlangen, daß von den Kasernen die Sozialdemokratie fern bleibe. Es wäre das höchste, wenn in einer Kaserne, wo der Fahneneid geleistet worden ist, gegen den Fahneneid von der Sozialdemokratie agitiert würde. (Zuruf des Abg. von Vollmar: Das ist eine Un⸗ verschämtheit! Der Präsident Dr. von Orterer ruft den Abg. von Vollmar zur Ordnung.) Ich nehme kein Wort von dem zurück, was ich gesagt habe. Durch die sozialdemokratische Presse, die in die Kaserne kommt, werden die Disziplin und die Liebe zum Königshause untergraben. (Der Abg. Rollwagen (Soz.) ruft unter ständig wachsender Unruhe links: Das ist eine Verleum⸗ dung! Er wird vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.) Der Erlaß des früheren Kriegsministers, daß die Reserveoffiziere sich nicht für die Wablen sozialdemokratischer Kandidaten betätigen dürfen, sei von den Liheralen und den Sozialdemokraten verurteilt worden. Einen derartigen Erlaß halte seine Partei für selbstverständ⸗ lich. Wer als Offizier des Beurlaubtenstandes den Fahneneid geschworen habe, habe auch für seinen König treu einzutreten. Wer die Uniform des Königs trage, von dem halte er es für ausgeschlossen, daß er für eine Partei eintrete und sich für sie betätige, die ein offener Gegner des Königs sei. Seine Partet verlange vom Kriegsminister ausdrücklich Antwort, ob der Erlaß auch jetzt noch Geltung habe. Er warne davor, in weiten Volkekreisen die Anschauung entstehen zu lassen, als ob ein großer Teil der Offiziere mit der Sozialdemokratie sympathisiere. Ein solcher Stand dürfe auch nicht sympathisieren mit einem Organ, wie es der Simplicissimus sei, das in jeder Nummer die Geistlichkeit und die Staats autoritäten verhöhne. In dem preußischen Offizierkors und in einem preußischen Offizierkasino dürfe der Simplicissimus nicht ausliegen. Die bayerischen Offiziere dürften nicht zur Simplicissimuskultur neigen. Der Kriegsminister müsse nach dieser Richtung Vorsicht üben. — Der Abg. Dr. Dirr (lib.) wandte sich dagegen, daß der Vorredner scharf machen wolle gegen die Offiziere des Beurlaubtenstandes. Es sei politisch und logisch vom Standpunkt des Interesses des Heeres unverständlich, den Fahneneid in die politische Erörterung zu ziehen. Er würde die Offiziere bedauern, die sich in ihrer politischen Ueberzeugung beeinflussen ließen. Im Kriegsfalle brauche man geübte und erfahrene Landwehroffiziere, und des wegen dürfe die Kriegsverwaltung keinen Mann wegen politischer Betätigung aus den Reihen des Offizierkorps hinausdrängen. Dagegen sei er gegen jede politische Agitation in den Kasernen selbst. Der Kriegsminister habe ja selbst erklärt, daß von einer Agitation der Sozialdemokratie in den Kasernen ihm nichts bekannt sei. In dem ganzen Vorgehen des Zentrums liege System. Man wolle jetzt auch noch den Kriegs⸗ minister scharf machen gegen die politischen Freiheiten. Der Simplicissimus scheine dem Abg. von Franckenstein noch gefährlicher für die Armee zu sein als die Sozialdemokratie. Die Offiziere brauchten keine Bevormundung darüber, was sie lesen dürften oder nicht. — Kriegsminister Freiherr Kreß von Kreßenstein: Meine Stellung zur Sozialdemokratie habe ich meines Erachtens genügend klar gekennzeichnet. Ich mische mich nicht in Ihre Parteiangelegen⸗ heiten; ich vertrete hier lediglich die militärischen Interessen der Armee, und in deren Interesse weise ich den schweren Vorwurf, den der Abg. Freiherr von Franckenstein dem Offizierkorps gemacht hat, auf das allerentschiedenste zurück. Er hat von Simplicissimus⸗ kultur gesprochen, der ein großer Teil des bayerischen Offizierkorps huldige. Er hat auf einen Zuruf es ausdrücklich dahin revidiert, daß es sich nicht um das Lesen, nicht um das Halten des Blattes handele, es handele sich um die ganze Stimmung. Ich muß es auf das tiefste bedauern, daß eine derartige Verdächtigung, die der Herr Abgeordnete (Stürmisches Bravol links; Unruhe und Be⸗
wegung rechts).
Vizepräsident Frank: Ich möchte Seine Cxrzellenz ersuchen, dieses Wort nicht weiter zu gebrauchen. Der Kriegsminister unter⸗ steht ja nicht meiner Korrektur, ich möchte aber bemerken, daß ich einem Abgeordneten gegenüber dieses Wort als nicht statthaft be⸗ zeichnet haͤtte. 8
Kriegsminister Freiherr von Kreß (fortfahrend) .. . wofür der 89 Abgeordnete auch nicht die Spur eines Beweises versucht hat.
as bayerische Offizierkorps hat, so glaube ich, dem Herrn Abgeordneten nicht im mindesten Anlaß gegeben, an seiner Königstreue, Loyalität und seinem inneren Gehalt zu zweifeln und ich bin überzeugt, daß es in diesen Eigenschaften durch die Lektüre des Simplicissimus nicht wankend gemacht wird. Der Abg. von Franckenstein hatte sich aber mit den Vorwürfen, die er der Armee und dem ganzen Offtzier⸗ korps gemacht hat, nicht genügen lassen. Er hat auch mir in nicht mißzuverstehender Weise seine Mißbilligung ausgesprochen, daß ich die Aeußerungen des Abg. Simon nicht in seinem Sinne zurück⸗ gewiesen habe. Meine Ausführungen bewegten sich auf dem Boden der Reichsverfassung, die über die Frage der Kriegserklärung sich in einer ganz zweifellosen Weise ausspricht. Einen staats⸗ rechtlichen Exkurs daranzuknüpfen, habe ich keine Veranlassung.
8 “ 8 1“
Der Abg. von Franckenstein ist auh neuerdings auf den h bereits mehrfach erwähnten Erlaß zu sprechen gekommen; er hat vo mir eine “ Erklärung rerlangt, daß ich mich mit diesen Erlaß identifiziere. Ich kann ihm aur erwidern, daß der Erlaß noch in Kraft ist, woraus zur Genüge hervorgeht, daß ich mit ihm ein verstanden bin. Der Aufforderung hätte es weiter nicht bedurft. Ein⸗ Bemerkung des Abgeordneten Dr. Casselmann hat dann dem P⸗ geordneten von Franckenstein Veranlassung gegeben, die Disziplin in der Armee anzuzweifeln. Es ist mir nicht bekannt welche Beobachtungen dem Abgeordneten von Franckenstein zu seinen Aeußerungen Veranlassung gegeben haben. glaube auch kaum, daß Sie erwarten, daß ich daraus Veranlassung zu einer hochnotpeinlichen Untersuchung nehmen werde. Sie werden mir daher gestatten, nach wie vor überzeugt zu sein, daß die Erlaße des Kriegsministeriums von den unterstellten Behörden strikte aus⸗ geführt werden, in diesem Falle wie in jedem anderen. — Na weiteren Ausführungen des Abg. Held (Zentr.), der sich wegen der fortdauernden Unruhe im Hause und fortwährender Unterbrechungen durch die linke Seite des Hauses nur mit Mühe Gehör verschaffen konnte, wurde die Generaldebatte beendet. Der Ausschuß der Kammer der Reichsräte hat, „W. T. B.“ zufolge, den Lotterievertrag mit Preußen mit allen gegen eine Stimme nach dem Antrage des Referenten Grafen
von Crailsheim angenommen. “
Oesterreich⸗Ungarn.
Der türkische Thronfolger Jussuf Izzeddin ist gestern vormittag 11 Uhr inkognito in Wien eingetroffen und von den Herren der türkischen Botschaft empfangen worden. Der Botschafter war ihm bis Preßburg entgegengefahren.
Frankreich. 8
Wie „W. T. B.“ aus Rambouillet meldet, erstattete in dem “ Ministerrat der Ministerpräsident Poincaré Bericht über seine Reise nach Rußland und seine Unterredungen mit den russischen Staatsmännern. Der Kriegsminister Millerand ließ den Erlaß unterzeichnen, durch den zehn Luftschifferabteilungen geschaffen werden. Der Ministerpräsident machte dann Mitteilungen über die Lage in Marokko. Nach Prüfung der von der nationalen Vereinigung der Lehrersyn⸗ dikate auf ihrem letzten Kongresse angenommenen antipatrioti⸗ schen Tagesordnungen ermächtigte der Ministerrat den Unter⸗ richtsminister, diese Syndikate zu zwingen, sich aufzulösen. Der Kriegsminister Millerand wurde ermächtigt, die Grund⸗ sätze für die Ausübung des Vereinsrechts in der Armee den aktiven wie den Reserveoffizieren ins Gedächtnis zurückzurufen.
Rußland.
Der Kaiser hat gestern den deutschen Botschafter Grafen Pourtaleés in Peterhof in längerer besonderer Audienz empfangen.
Türkei.
Nach einer Meldung der Regierung des Wilajets Janina sind alle Führer der Arnauten von Argyrokastron, Valona, Berat, Tirana und Elbasan mit ihren Angehörigen in ihre Dörfer zurückgekehrt. Hassam Bei und andere Führer der Arnauten haben erklärt, daß die Arnauten bestimmt auf Einhaltung der getroffenen Abmachungen rechnen. — Die Regierung hat versprochen, den Südalbanesen die gleichen Zugeständnisse zu gewähren wie den Nordalbanesen.
Laut einer Mitteilung Ibrahim Paschas aus Uesküb sind in denverschiedenen Truppenstellungen in Nordkossovo insgesamt 44 Bataillone vorhanden, die im gegebenen Augenblick zum Schutz der türkisch⸗montenegrinischen Grenze heran⸗ gezogen werden können.
8 Montenegro. G Aus amtlicher Quelle wird dem „W. T. B.“ aus Cetinje gemeldet: Die aus Konstantinopel stammenden Anschuldigungen gegen Montenegro sind unbegründet. Da sich Montenegro an die Großmächte gewendet hat, damit sie sich mit der unerträg⸗ lichen Lage befassen, die durch die fortwährenden von türkischen Truppen hervorgerufenen Grenzzwischenfälle geschaffen worden ist, wird es geduldig den Erfolg dieses Schrittes ab warten und ist entschlossen, bis dahin alles zu vermeiden, was die schon genügend ernste Lage noch verwickeln könnte. Unsere Leute haben strengen Befehl erhalten, nur dann zu schießen, wenn die Angreifer die Grenze überschreiten.
6 Amerika.
Washington, 22. August. Das Schatzamt in Washington hat einen Ausgleichszoll auf deutsches Weizen⸗ mehl, Roggenmehl und auf Splißerbsen, die eine Aus⸗ fuhrprämie genießen, angeordnet. Die Verfügung tritt, wie „W. T. B.“ meldet, nach dreißig Tagen in Kraft. Es wird erklärt, sie betreffe vornehmlich die Splißerbsen, die infolge der Ausfuhrprämie ein gefährlicher Konkurrent der Splißerbsen⸗ industrie Minnesotas seien.
Wie gemeldet wird, sind zwei Amerikaner, die in dem Kampfe bei Leon in Nicaragua verwundet worden waren, im Hospital durch die Aufständischen ermordet worden, als diese die Garnison umbrachten. Die Aufständischen fahren fort, Städte zu besetzen und zu plündern.
Asien.
Nachrichten aus chinesischer Quelle zufolge sind zwei⸗ tausend Mongolen in die Mandschurei eingefallen. Mit Maschinengewehren ausgerüstete chinesische Truppen aus Mukden haben die Mongolen am 20. August angegriffen. Der Kampf, dessen Ausgang noch unbekannt ist, dauerte bis zum
21. August. 8. a.
Aus Mazagan wird dem „W. T. B.“ unter dem 20. August gemeldet: El Hiba ist am 16. August vor Marrakesch ein⸗ getroffen und hat bis zum 18. August mehrere Kämpfe geliefert. Nachdem dann Mtugi und die einheimische Polizeiabteilung zu ihm übergegangen waren, zog El Hiba am 18. August in die Stadt ein, bemächtigte sich der Kasbah und wurde zum Sultan ausgerufen. El Glaui, der treu geblieben ist, wird mit dem französischen Konsul Maigret, dem Vizekonsul, einem Hauptmann und einem Leutnant in seinem Hause belagert. El Hiba soll nur über zweitausend Mann und zwei minder wertige Geschütze verfügen. An alle Stämme im Dukkala gebiete soll er Sendboten geschickt haben. 1
In Elksar ist Mulay Jussuf zum Sultan ausgerufen worden. Es herrscht vollständige Ruhe. Bei Sidi el Barek ist ein neuer spanischer Posten eingerichtet worden, um das Gebiet zu beruhigen. “ M v“
1“ “ 111.“ 8 8 8 Statistik und Volkswirtschaft. . 1G Zur Arbeiterbewegung. öW“
In Bochum sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die organisierten
Klempnergehilfen in den Ausstand getreten, angeblich, weil von
den Meistern mehrfach gegen den Tarifvertrag verstoßen worden sei. Insgesamt kommen 120 Gehilfen in Betracht. 8 — Aus Mannheim wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß in der Süddeutschen Juteindustrie Waldhof die Schlichterei⸗ arbeiter wegen Lohnstreitigkeiten seit Montag ausständig sind, sodaß die Webereiarbeiter die Tätigkeit einstellen mußten. Die anderen Betriebe arbeiten. 1
Zwischen der Direktion der Messageries Maritimes in Marseille und den eingeschriebenen Seeleuten sind, wie „W. T. B.“ meldet, die bestehenden Streitigkeiten beigelegt worden. (Vgl. Nr. 200 d. Bl.) Der Verband der eingeschriebenen Seeleute hat diesem Abkommen seine Zustimmung gegeben, die Besatzungen werden an Bord zurückkehren. Der Ministerpräsident Poincaré wird die Schiedsrichter ernennen, deren Entscheidung sich die beiden Parteien beugen werden. 2 1
Die belgischen Fensterglashütten haben, wie die „Köln. Ztg.“ aus Brüssel erfährt, auf die Kündigung ihrer gesamten Arbeiter⸗ schaft vom 1. September an eine allgemeine Lohnerhöhung von 6. v. H. zugestanden, wovon die Arbeiter die Hälfte erhalten, während die andere Hälfte zur Bildung von Altersrenten verwandt wird.
Wohlfahrtspflege. Gemeinnützige Rechtsauskunft.
Von einer Reihe großstädtischer Vereine für öffentliche Rechts⸗ auskunft liegen jetzt die Geschäftsberichte über das vergangene Jahr vor, die nicht nur auf eine Fülle von Arbeit und Arbeitsfreudigkeit binweisen, sondern auch Anlaß zu einigen Bemerkungen über den Stand und die Bedeutung dieser Fürsorgeeinrichtungen geben. Man kann feststellen, daß die Entwicklung der Rechts⸗ auskunftsstellen sich in aufsteigender Linie bewegt. Weite Kreise des Volkes bringen diesen als gemeinnützigen An⸗ stalten ein wachsendes Vertrauen entgegen, und seitens der obersten Staatsbehörden wird ihnen als Lehranstalten für die praktische Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit zuteil. So führt Dr. Asmis, der in dem „Zentralblatt der preußischen Landwirtschafts⸗ kammern“ (1912, Nr. 30 und 31) die Rechtsberatung für Landarbeiter behandelt, nicht weniger als fünf preußische Ministerialerlasse auf, die ich mit der Förderung und Anerkennung der Rechtsauskunftsstellen befassen und insbesondere den Referendaren und Assessoren der Verwaltungs⸗ und der Justizbehörden die Beschäftigung in diesen Instituten empfehlen. In ähnlicher Weise haben auch die Ministerien anderer deutscher Staaten Bestimmungen erlassen. — Für die zeitgemäße innere Organisation der gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen, für die Feststellung ihrer Ausbreitung und Inanspruchnahme sowie auch für die fachgemäße Ausbildung ihrer Leiter in eigens hierfür veranstalteten Kursen wirkt der „Verband der deutschen Rechtsauskunftsstellen“ unter der umsichtigen Leitung seines Vorsitzenden, Oberbürgermeisters Kaiser in Neukolln und seines Ge⸗ schäftsführers, Rats Dr. Link in Lübeck. Ein eigenes Organ, dessen Inhalt zunächst integrierender Teil der „Sozialen Praxis“ ist und darauf als selbständige Zeitschrift herausgegeben wird, steht dem Verband zur Verfügung. b
Was für den Sozialpolitiker besonders in die Erscheinung tritt, ist der Umstand, daß den Rechtsauskunftsstellen mit einer gewissen Leicchtigkeit auch andere als ihre eigentlichen programmäßigen Auf⸗ gaben übertragen werden können. Hier die richtige Auswahl zu treffen und das richtige Maß zu halten, ist Sache der örtlichen Leitung. Jedenfalls ist auf der Grundlage des Vertrauens, das gerade von den unbemittelteren und mit den sozialen Angelegenheiten wenig bewanderten Klassen den öffentlichen, gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen entgegengebracht wird, die Erörterung naheliegend, ob diese Anstalten nicht auch mit Erfolg für schiedsgerichtlichen Ausgleich in Arbeiterversicherungs⸗ und Arbeiterschutzfragen, für die Berufswahl, für die Organisation es Arbeitsnachweises, für Mutterschutz, Jugendpflege usw. wirken - manchen Richtungen der angedeuteten Art sind ereits praktische Versuche von einzelnen Rechtsauskunfts⸗ telle, und zwar erfolgreich, durchgeführt worden. So bestätgt die „Deutsche Juristenzeitung, vom 1. August, daß die gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen vielfach vermeidbare Prozess und Bagatellsachen verhindern und Armenrechts⸗ prozessen durch ihre aufklärende und vermittelnde Tätigkeit vorbeugen. Sie würden nach diesem Fachorgan aber der Rechtspflege und dem Rechtsfrieden in noch höherem Maße dienen können, wenn sie bei einer Reform der Zivilprozeßordnung in den Organismus unserer Rechtspflege eingegliedert und wenn ihnen solche Auf⸗ gaben zugewiesen würden, zu deren Lösung sie ganz besonders berufen er⸗ cheinen. „Die Vorschrift eines Vortermins vor der Rechtsauskunfts⸗ stelle in allen Streitsachen mit einem Objekt unter 100 ℳ und in allen vermögensrechtlichen Armenrechtsprozessen würde die Gerichte voraus⸗ sihtlich außerordentlich entlasten und auch den Rechtsanwälten die Last der Armenanwaltschaft bedeutend erleichtern.“ Dieser letzt⸗ erwähnte Vorschlag erscheint deshalb besonders beachtenswert, weil seine Durchführung die Wirksamkeit der Rechtsauskunftsstellen ver⸗ allgemeinern und diese zu wirklichen volkstümlichen Instituten machen rürde. Dadurch, daß auch, ohne nach der Mittellosigkeit zu fragen, anderen Personen die Abwicklung gerichtlicher Bagatellsachen vielleicht mit einem Gang in die Rechtsauskunftsstelle ermöglicht und ihnen demnach der Besuch von gerichtlichen Terminen und die Herbeiziehung ron Zeugen, also viel Zeit und unnötige Geldausgaben erspart lieben, würde eine wahrhaft gemeinnützige Aufgabe erfüllt werden. „Ein Zeichen der Wertschätzung der Rechtsauskunftsstellen ist auch in dem Umstande zu erblicken, daß das Kaiserliche Statistische Amt alljährlich auf Grund von amtlichen Erhebungen im Meichs⸗ abeitsblatt“ über „die Rechtsberatung der unbemittelten Volks⸗ kreise; berichtet. Es sei hier nur kurz erwähnt, daß die zhebung für 1911 (ÄReichsarbeitsblatt“ 1912, Heft 6 und 7) das Bestehen von 870 Auskunftsstellen im Gebiete des Teutschen Reichs feststellte, die binnen Jahresfrist 1 716 725 Auskünfte erteilt und 439 759 Schriftsätze gefertigt hatten. Von diesen Zahlen entfielen beispielsweise auf das Königreich Preußen 557 Auskunftsstellen mit 1 143 557 Auskünften und 326 853 Schrift⸗ sizen, anf das Königreich Bayern 78 Auskunftsstellen mit 118 216 Auskünften und 22 950 Schriftsätzen, auf das Königreich Sachsen ebenfalls 78 Auskunftsstellen mit 90 895 Auskünften und 3816 Schriftsätzen.
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9 3 1 8 b
Kunst und Wissenschaft.
Nachdem das Preisausschreiben der Königlichen Landwirt⸗ scaftlichen Hochschule in Berlin vom Jahre 1910, betreffend die Be⸗ arbeitung der Frage: „Die deutsche Schwarzerde auf lluvialer Grundlage nach Bildung, Zusammensetzung und Kulturerfolg“, eine Beteiligung nicht gefunden hat, stellt de Rektor der Hochschule, Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. zith dieselbe Aufgabe für die früheren und jetzigen Studierenden der Keniglichen Landwirtschaftlichen Hochschule und der Universität in Verlin wiederholt zur Bewerbung und erhöht den Preis aus er ihm anläßlich seines 70. Geburtstages von Freunden und 8 überwiesenen Stiftung auf die Summe von 1500 ℳ. „ ndung der Preisarbeiten hat bis zum 31. Dezember 9 4 an den Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin N. 4, Swvalidenstraße 42, zu erfolgen. Ein versiegelter Briefumschlag ist eizulegen, der einen Zettel mit dem Namen des Verfassers und mit der eidesstattlichen Versicherung der selbständigen Anfertigung der Ubeit enthält und außen mit einem Motto versehen ist, das sich ich unter dem Titel der Arbeit befinden muß. In der Arbeit ist aließlich ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur anzu⸗ beden und jede einzelne Benutzung durch Fußnoten und jedes Zitat
“ ““ “ 11“ ö 14“
durch Anführungsstriche zu kennzeichnen. Das Preisgericht, das vom engeren Lehrerellegeün! der Bundwirtschaftlichen Hochschule gebildet ist, kann den Preis geeignetenfalls teilen.
Der französische Congoreisende Le Petit, der vor kurzem ein der Wissenschaft unbekanntes riesiges Säugetier, einen Vetter der Elefanten, entdeckt hat, gab gelegentlich eines Aufenthalts in Uganda dem Engländer R. J. Cunningham folgende näheren Mit⸗ teilungen über das Tier: „Im Juni des Jahres 1907 sah Le Petit bei einer Bootsfahrt auf dem Congo einen
Gegenstand im Wasser, den er zunächst für einen treibenden Aft hielt. Aber seine Begleiter belehrten ihn, daß er einen „Ndgoko na Maiyi“, einen „Elefanten des Wassers“, vor sich habe, und zur Bestätigung seiner Lebendigkeit verschwand der vermeintliche Ast plötzlich in den Fluten. Die Eingeborenen berichteten, der Ndgoko Maiyi halte sich wie das Flußpferd tagsüber im Wasser auf. Kurz darauf glückte es Le Petit in dem Sumpfgebiete zwischen dem Leopold II. See und dem Tumba⸗ See, im sog. Lukenvidistrikt, ein Rudel dieser Wasserelefanten in etwa vierhundert Schritt Entfernung vor sich zu sehen und die Tiere un⸗ gestört eine volle Minute lang durch sein Jagdglas zu beobachten. In dem kurzen Grase des Ufers weideten fünf gewaltige, an der Schulter sechs bis acht Fuß hohe Tiere, die mit keinem lebenden Wesen der Erde zu verwechsein waren. Der gestreckte, ovale Kopf trug einen etwa zwei Fuß langen Rüssel und Ohren ähnlich denen des afrikanischen Elefanten, an den auch der gekrümmte Rücken und die Gangart der Tiere erinnerten. Der Hals war jedoch etwa doppelt so lang wie beim Elefanten und von Stoß⸗ zähnen bei keinem der Tiere etwas zu bemerken. Die Haut, dunkler gefärbt als beim Flußpferde, schien glatt und haarlos zu sein. Ein Schuß Le Petits verwundete eines der Tiere an der Schulter; die Nachsuche blieb aber trotz aller Bemühungen und ausgesetzten Belohnungen erfolglos. Die aufgefundene Fährte ähnelte mit ihren vier, etwas getrennten Zehenabdrücken mehr der des Fluß⸗ pferdes als der des Elefanten, war aber von beiden durch schwächeren Sohlenabdruck, also geringere Ausbildung des für die Dickhäuter so charakteristischen Klumpfußes, unterschieden.“
Zu diesen Mitteilungen bemerkt die „Umschau“ (Herausgeber Pro⸗ fessor Dr. Bechhold in Frankfurt a. M.): Ein Irrtum in der Beob⸗ achtung, etwa eine Verwechslung mit irgend einer bekannten Tierform, muß ausgeschlossen erscheinen. Ein Tier mit nur zwei Fuß langem Rüssel, ohne Stoßzähne, mit langem Halse und mit einer Spur fast ohne Sohlenabdruck ist kein gewöhnlicher Elefant; einen Tapir aber, der sonst allein noch in Betracht käme, gibt es in Afrika nicht. Mit einem Verwandten des Elefanten haben wir es jedenfalls zu tun. Noch vor kurzer Zeit stand die Ordnung der Ele⸗ fanten unter den lebenden wie unter den fossilen Tierformen voll⸗ kommen abgesondert da. Erst die letzten Forschungen in den tertiären Schichten Aegyptens haben uns mit den ältesten Ahnen der Elefanten bekannt gemacht, und so scheint auch der geheimnisvolle Wasserelefant des Congos ein lebendes Fossil zu sein. Dann aber ist sein Alter noch weit ehrwürdiger als das des auch erst vor 12 Jahren entdeckten Okapi; denn die Mitglieder seiner Familie ruhen seit Jahrmillionen in den Schichten des oberen Eocäns.
Land⸗ und Forsftwirtschaft. Saatenstand und Ernteaussichten in Bulgarien.
Das Kaiserliche Konsulat in Sofia berichtet unterm 16. August: Die verhältnismäßig kühle und von häufigen Niederschlägen begleitete Witterung des Monats Juli alten Stils (14. Juli bis 14. August neuen Stils) hat auf die Erntearbeiten keinen ungünstigen Einfluß gehabt. Der Schnitt der Sommergerste und des Hafers konnte in der ersten Hälfte des Berichtszeitraumes rechtzeitig und ungestört beendet werden. Auch der Drusch des Ge⸗ treides, der in der zweiten Hälfte des Berichtsmonats überall im vollen Zuge war, ist in den meisten Gegenden der Ebene bereits beendet. Nach den jetzt bekannt gewordenen Er⸗ gebnissen kann die Ernte der Wintersaaten im allgemeinen für ganz Bulgarien als eine sehr gute bezeichnet werden. Die Frühjahrs⸗ saaten haben dagegen nur im nördlichen und südöstlichen Teile des Landes eine verhältnismäßig gute Ernte ergeben, während in den süd⸗ westlichen Gegenden das Ergebnis der Ernte ein sehr schwaches ge⸗ blieben ist. Durch die vorläufigen Druschergebnisse ist der folgende Durchschnittsertrag auf den Hektar festgestellt worden: In Nord⸗ bulgarien beim Weizen 800 — 1500 kg, beim Roggen 900 — 1200 kg, bei der Wintergerste 800 — 1500 kg und beim Hafer 450 — 1000 kg. Im südwestlichen Teile des Landes beim Weizen 700 — 1200 kg, beim Roggen 500 — 1009 kg, bei der Wintergerste 800 — 1350 kg und beim Hafer 450 — 800 kg. Das Duschschnittsgewicht des Weizens beträgt 73 bis 74 kg, das des Roggens 69 — 70 kg, das der Wintergerste 54 kg und das des Hafers 42 kg das Hektoliter.
Der Mais hat sich durch die im Laufe des Berichtsmonats niedergegangenen ausgiebigen Regenmengen fast überall gebessert. Er steht gegenwärtig in ganz Nordbulgarien, wo er auch am meisten an⸗ gebaut wird, in guter Verfassung. Auch in Hirse erwartet man in Nordbulgarien eine gute Ernte. In Südbulgarien ist diese Frucht infolge der Trockenheit des Vormonats in ihrer Entwicklung stark zurückgeblieben und verspricht nur einen geringen Ernteertrag. Die Reisfelder befinden sich in guter Verfassung; über Wasser⸗ mangel wird nicht mehr geklagt. Die Tabakernte hat gegen Mitte des Berichtsmonats begonnen und einen geringeren Ertrag als im Vorjahre ergeben. Die Qualität der diesjährigen Tabakblätter wird jedoch als besser bezeichnet als die der vorjährigen Ernte. Die Wein⸗ gärten haben sich dermaßen erholt, daß deren Stand gegenwärtig nichts weiter zu wünschen übrig läßt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ viehhof in Nürnberg am 21. d. M. 8
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 34 vom 21. August 1912.)
Pest.
Rußland. Laut einer am 6. August veröffentlichten Bekannt⸗ machung ist das Uralgebiet für pestfrei erklärt worden.
Aegypten. Es erkrankten (starben) vom 3. bis 9. August 5 (2) Personen, davon 2 (2) in Zagazig, je 1 (—) in Port Said, Etsa und Mataria.
China. In Canton sollen im Stadtteil Honam in den ersten 10 Tagen des Juli täglich durchschnittlich 45 Personen der Beulen⸗ pest zum Opfer gefallen sein; davon waren zwei Drittel Kinder unter 10 Jahren. Unter den vom 18. bis 25. Juni getöteten 9563 Ratten sollen zahlreiche pestkranke Tiere gewesen sein.
Mauritius. Vom 10. Mai bis 6. Juni 13 Erkrankungen und 4 Todesfälle.
Cuba. Zufolge Mitteilung vom 30. Juli wurde in Havana 1 weiterer Pestfall festgestellt; er ist tödlich verlaufen.
Porto Rico. Vom 22. bis 29. Juli wurden in San Juan 2 Erkrankungen, vom 23. bis 26. Juli in Santurce 1 solche festgestellt.
Venezuela. Im Juni in Caracas 2 Erkrankungen und 2 Todesfälle.
Cholera.
China. Zufolge Mitteilung vom 25. Juli haben in Swatau die durch Cholera verursachten Todesfälle seit dem 12. Juli allmählich abgenommen. Unter den Europäern sind 3 Erkrankungen, von den 1 tödlich verlief, vorgekommen. 8
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in: b 8
Mexiko. Am 25. Juli in Merida 1 Erkrankung und 1 Todesfall;
Venezuela. Im Juni in Caracas 1 Todesfall;
Chile. Vom 16. Mai bis 17. Juni in Tocopilla 265 Er⸗
krankungen und 110 Todesfälle. 8
Pocken. Vom 4. bis 10. August 2 Erkrankungen in
Fleckfiober. Vom 4. bis 10. August 19 Erkrankungen in
Oesterreich. Galizien.
Oesterreich. Galizien. Typhus. 8 England. Zufolge Mitteilung vom 12. August ist in Strood bei Rochester eine Typhusepidemie ausgebrochen. Die Bahl der Er⸗ krankungen belief sich am Tage zuvor auf 30 bis 40 bei einer Ein⸗ wohnerzahl des Ortes von 10 000. v“ G
Genickstarre. 8 Preußen. In der Woche vom 4. bis 10. August sind 10 Er⸗ krankungen (und 6 Todesfälle) in folgenden Regierungsbezirken (und Kreisen) gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin — (1) [Berlin!, Reg⸗Bez. Arnsberg 1 (1), [Bochum Stadt], Lüne⸗ burg 8 (4) Fallingbostel)l, Marienwerder 1 [Schlochau]. Oesterreich. Vom 28. Juli bis 3. August 1 Erkrankung in Mähren. 8 Schweiz. Im Juli 1 Erkrankung im Kanton Wallis.
Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 4. bis 10. August sind 11 Erkrankungen in folgenden Regierungsbezirken sund Kreisen] gemeldet worden: Arnsberg 1 (Dortmund Land], Düsseldorf 6 [Düsseldorf Stadt 1, Essen Stadt 3, Essen Land 1, Mülheim g. d. R. 1], Köslin 2 Neustettin]), Oppeln 2 [Kattowitz Stadt)]. Oesterreich. Vom 28. Juli bis 3. August 2 Erkrankungen in Niederösterreich (davon 1 in Wien), 1 in Oberösterreich (Linz) und 2 in Steiermark (Graz). 1
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Pocken: Konstantinopel (22. Juli bis 4. August) 28, St. Peters⸗ burg 2, Warschau 1 Todesfälle; Odessa 2, St. Petersburg 6, Warschau (Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; Varizellen: New York 114 Er⸗ krankungen; Fleckfieber: Odessa 1, Warschau 3 Todesfälle; St. Petersburg 1, Warschau (Krankenhäuser) 17 Erkrankungen; Rückfallfieber: Odessa 6 Erkrankungen; Tollwut: Re⸗ gierungsbezirk Schleswig 2, Budapest 1 Erkrankungen; In⸗ fluenza: Berlin 2, London 4, Moskau 2, New Ioerk, Odessa je 1, St. Petersburg 3 Todesfälle; Odessa 44 Erkrankungen Genickstarre: Kristiania 1, New York 7 Todesfälle; Kristiania, Kopenhagen je 1, New York 8 Erkrankungen; Fleischvergiftung: Reg.⸗Bez. Potsdam 9 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,10 %) gestorben in Bottrop Buer, Mülheim a. Rh. — Erkrankungen wurden gemeldet in Ham⸗ burg 32, Budapest 22, Kopenhagen 32, London (Krankenhäuser) 103, New York 861, Odessa 23, Paris 69, St. Petersburg 124, Wien 64; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Har⸗ burg, Ulm — Erkrankungen wurden angezeigt im Landespolizeibezirk Berlin 118 (Stadt Berlin 66), in Hamburg 83, London (Krankenhäuser) 94, New York 340, Paris 46, Wien 25; an Keuchhusten gestorben in Berlin⸗Weißensee, Cassel, Lübeck, Mülheim a. d. R. — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Ham⸗ burg 23, Kopenhagen 36, New York 45, Wien 28. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: Scharlach in Berlin 35, in den Reg.⸗ Bezirken Arnsberg, Düsseldorf je 114, in Hamburg 30, Amsterdam (7. bis 13. August) 98, Budapest 34, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 207, New York 290, Paris 114, St. Peterzburg 42, Prag 22, Wien 52; Typhus im Reg.⸗Bez. Arnsberg 45, in Buda⸗ pest 22, New York 55, Paris 64, St. Petersburg 117. 8
Verkehrswesen.
Heft 4 vom Jahrgang 1912 des „Archivs für Eisenbahn⸗ wesen“, herausgegeben im Königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Der Abschluß der Verstaatlichung der Haupt⸗ bahnen und zehn Jahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbach); Wirtschaftliche Betrachtungen über Stadt⸗ und Vorort⸗ bahnen (von Gustav Schimpff), Fortsetzung; Die canadische Ueber⸗ landbahn und ihre wirtschaftliche Bedeutung (von Dr. Eversmann), Fortsetzung: Eine Krisis in dem gexverblichen Einigungs⸗ und Schiedsgerichtsverfahren der englischen Eisen⸗ bahnen (von K. Röhling), Schluß; Die Mitwirkung der Eisenbahnen an den Kriegen (von Wernekke); Die wirtschaftliche Lage Rußlands an der Hand des Entwurfs zum Reichsbudget 1912 (von Dr. Mertens); Erweiterung und Vervollständigung des preußischen Staatseisenbahn⸗ netzes im Jahre 1912; Die Königlich württembergischen Staaits⸗ eisenbahnen und die Bodenseedampfschiffahrt im Etatsjahr 1910; Wohlfahrtseinrichtungen der Königlich württembergischen Ver⸗ kehrsanstalten im Jahre 1910; Wohlfahrtseinrichtungen der Königlich bayerischen Staatseisenbahnen im Jahre 1910; Die Hauptbahnen in Frankreich im Jahre 1909; Die Eisenbahnen in Australten 1909/1910. — Kleine Mitteilungen: Bau neuer Eisen⸗ bahnen im Königreich Sachsen; Eine gleiche Spur für die australischen Eisenbahnen; Konkurse und Zwangsverkäufe amerikanischer Bahnen in drei Jahrzehnten; Die Tätigkeit der Abrechnungsstelle des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen; Unsälle auf den französischen Eisenbahnen; Die Eisenbahnen der Türkei. — Rechtsprechnung: Beamtenrecht, bürgerliches Recht (Erkenntnis des Reichsgerichts vom 30. Juni 1911); Bürgerliches Recht, Haft⸗ pflichtrecht (Erkenntnis des Reichegerichts vom 6. Juli 1912); Haft pflichtrecht (Erkenntnisse des Reichsgerichits vom 18. September und 7. Dezember 1911); Enteignungsrecht (Erkenntnis des Oberlandes⸗ gerichts in Kiel vom 10. Oktober 1911); Eisenbahnverkehrsordnung (Erkenntnis des Oberlandesgerichts in Hamburg vom 19. Juni 1911). — Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; “ — Bücher⸗
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Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Frankreich.
Die Stadt Paris hat einen Wettbewerb ausgeschrieben für Schmutzfänger (pare-boue), welche an den gegenwärtig dort in Gebrauch befindlichen 35 sitzigen Automobilomnibussen anzubringen wären. Die am besten befundenen Schmutzfänger sollen mit Geld⸗ preisen ausgezeichnet werden. Beteiltgungsgesuche müssen vor dem 1. Oktober 1912 bei der Préfecture de la Seine, Direction des Affaires Municipales, Bureau du Domaine. 2, Rue Lobau, Paris (4 e), eingereicht werden. Auch die Beteiligung aus dem Aus⸗ land soll gestattet sein. Die das Ausschreiben betreffenden Druck⸗ sachen liegen beim „Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nach⸗ richten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ (Reichsamt des Innern) aus.
Niederlande.
28. August 1912, 12 Uhr. Intendantur der 1. Division im Haag, in dem Geschäftszimmer der Militärbäckerei: Lieferung von 70 000 kg hartem und 70 000 kg weichem Weizen für die Militär⸗ bäckerei im Haag. Die Bedingungen sind für 0,10 Fl. für Exemplar bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag erhältlich.
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