1913 / 79 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Ordens selbst liegt. Ich bin ganz gewiß nicht dafür, daß die Katho⸗ liken und die Evangelischen sich gegeneinander abschließen. Alles, was sich daraufhin richtet, einen solchen Abschluß im bürgerlichen Leben herbeizuführen, das würde ich mit aller mir zu Gebote stehenden Macht bekämpfen. Aber hier handelt es sich doch um etwas Anderes. Hier handelt es sich um wirklich spezifisch katholische Einrichtungen, um Einrichtungen, die mit der katholischen Kirche im engsten Zu⸗ sammenhang stehen und die eben der Natur der Sache nach für Katholiken bestimmt sind.

Abg. Cassel sfortschr. Volksp.): Der Antrag der Fortschritt⸗ lichen Volkspartei, die Regierung zu ersuchen, in den nächsten Haus⸗ haltsvoranschlag einen Betrag für die Besoldung und Hinterbliebenen⸗ renten der Rabbiner in den nicht leistungsfähigen Synagogen⸗ gemeinden einzustellen, ist in der Kommission nur von den National⸗ liberalen unterstützt worden. Da aber von dieser Partei trotzdem einige Bedenken erhoben worden sind, habe ich gemeinsam mit dem Abg. von Campe beantragt, daß der von der Kommission abgelehnte Antrag am Schluß der Beratung der verschiedenen Anträge zum Kultusetat zur Beratung gestellt wird. Ueber die Notwendigkeit der Unterstützung von nicht genügend leistungsfähigen Synagogengemeinden will ich jetzt nicht sprechen. Ich wollte nur erklären, daß ich mir vor⸗ behalte, diesen Antrag seinerzeit, wenn er hier beraten wird, genau und sorgfältig zu begründen und event. bei der dritten Lesung des Etats darauf zurückzukommen.

Abg. Dr. von Campe (nl.): Ich bitte die Regierung, dem Antrag Cassel Rechnung zu tragen. Die gegen den Antrag erhobenen Bedenken sind nicht gerechtfertigt. Es sprechen vielmehr erhebliche Gründe dafür. Bezüglich der Festlegung des Osterfestes hat der Minister in der Kommission erklärt, daß infolge der Antwort der Kurie auf eine darauf bezügliche Anfrage in absehbarer Zeit keine Aussicht be⸗ stände, zu einem befriedigenden Resultat zu kommen. Wir müssen aber energisch betonen, daß wir ein lebhaftes Interesse an dieser Frage haben. Bei dem mangelnden Entgegenkommen, das die Kurie seither bewiesen hat, ist der Verdacht nicht abzuweisen, daß auch hier bei dem nötigen Willen etwas Ersprießliches geschaffen werden könnte. Ich bitte daher den Minister, uns zu sagen, welche Antwort er von der Kurie bekommen hat. Im Anschluß an die Beschwerden des Abg. Dr. Dittrich muß ich doch betonen, daß der preußische Staat der katholischen Kirche sehr weit entgegengekommen ist, sodaß begründete Beschwerden seitens der katholischen Kirche kaum erhoben werden können. Daß einzelne Beschwerden vorgebracht werden müssen, kommt überall im Leben vor. Je energischer jemand auf seinem Standpunkt beharrt, desto leichter entstehen Konfliktsmöglichkeiten. Ich bedaure, daß diese einzelnen Beschwerden oft allzu sehr verallgemeinert werden. Wenn dies auch in diesem Hause vielleicht nicht geschieht, so geschieht es aber doch draußen im Lande sehr oft. Die katholische Volksseele wird in solchen Fallen gleich ins Kochen gebracht. Wenn sich der Abg. Dr. Dittrich in seinen Ausführungen auch von einer Verallgemeine⸗ rung ferngehalten hat, so hat er sich doch eine große Uebertreibung zuschulden kommen lassen, wenn er behauptet, daß wir seit Beilegung des Kulturkampfes keinen Schritt vorwärts gekommen seien in oer Freiheit der Religionsausübung. Der Minister ist auf die einzelnen Beschwerden des Abg. Dr. Dittrich ausführlich eingegangen und hat zu unserer aller Ueberzeugung auseinandergesetzt, daß tatsächlich zu einer Beschwerde keine Veranlassung vorliege. Die Zahl der Ordensnieder⸗ lassungen schnellt ja geradezu in die Höhe, sie haben daher keinen Grund, sich über eine zu rigorose Handhabung der Gesetze zu be⸗ schweren. Der Minister hat mit Recht gesagt, daß die Regierung der katholischen Kirche aufs weiteste entgegenkommt. Mit Ihrer Be⸗ hauptung (zum Zentrum), daß wir seit Beilegung des Kulturkampfes keinen Schritt vorwärts gekommen seien, vertragen sich nicht die Aeußerungen, die von Ihren Freunden gemacht worden sind. So sagte Dr. Bachem einmal, wenn wir die übrigen sogenannten katholischen Länder betrachten, müssen wir sagen, daß es noch am besten in Deutsch⸗ land steht bezüglich der Religionsfreiheit der Katholiken. Der Papst selbst hat erklärt, daß es der katholischen Kirche in Preußen am besten gehe, denn dort herrsche Respekt vor der Obrigkeit und Achtung vor der Kirche, jeder könne ungestört seinem Glauben leben. Man solle auch an einem Papstwort nicht drehen und deuteln. (Zuruf des Abg. Hoffmann.) Ich nehme an, daß Sie (zum Abg. Hoffmann) dafür Sorge tragen werden, daß auch diesem Papstwort in Ihren Kreisen Rechnung getragen wird. Der Abg. Dittrich ist dann noch auf den Fall zu sprechen gekommen, der von dem Abg. Trimborn schon bei der zweiten Lesung des Etats des Innern zur Sprache gebracht worden ist. Der Minister hat damals eine ausführliche Beantwortung abgelehnt. Mit der Antwort, die heute der Kultusminister gegeben hat, sollte der Abg. Dittrich durchaus zufrieden sein. Der Grund, den der Minister für das Verhalten der Regierung angegeben hat, nämlich daß es sich um eine spezifisch katholische Einrichtung handle, scheint mir durchaus durchschlagend zu sein. Einer katholischen Ordensnieder⸗ lassung war gestattet worden, sich auf der Insel Juist bis zum 1. Oktober 1912 niederzulassen. Nach diesem Termin ist an sie die Aufforderung ergangen, die Niederlassung aufzuheben. Aber sie hat dem staatlichen Gebot nicht Folge geleistet, und die betreffenden Ordensschwestern sind heute noch da. Das ist eine Mißachtung des Gesetzes. Ich bitte den Minister, dafür zu sorgen, daß im Interesse des Staates derartige Verfügungen beachtet werden. Auch ich halte es für wünschenswert, daß sich die Konfessionen nicht voneinander ab⸗ schließen. Der Abg. Dittrich hat in dieser Beziehung auf die Zeiten Konstantins hingewiesen. Ein Hinweis auf die Zeit vor hundert Jahren wäre angebrachter. Wir sind immer bereit, die Zersplitterung der Konfessionen, an der wir keine Schuld haben, zu beseitigen.

Unterstaatssekretäur von Chappuis: Was die Ordens⸗ niederlassung auf der Insel Juist betrifft, so ist die Dar⸗ stellung des Herrn Vorredners nicht ganz zutreffend. Die Ordens⸗ niederlassung ist allerdings länger geblieben, als die Genehmi⸗

gung besagt. Sie hat aber gegen die Verfügung Einspruch erhoben, und die Regierung hat ihr gestattet, die Niederlassung so lange zu be⸗ lassen, bis die Entscheidung darüber gefällt ist.

Abg. Viereck (freikons.); Gewiß halten die Synagogen⸗ gemeinden den Gottesglauben aufrecht und verdienen staatliche Förde⸗ rung; aber für eine finanzielle Beihilfe bestehen doch Bedenken. Dann könnten schließlich auch die Altlutheraner und andere christlichen Ge⸗ döntn sch an den Staat mit Unterstützungsgesuchen herantreten.

Mit der Festlegung des Osterfestes sind auch wir einverstanden.

Abg. Hoffmann (Soz.): Die Regierung hat das Lob des

Zentrums für die Stellung, die sie der Kirche im Staate angewiesen hat, wohl verdient; wir meinen, die Regierung habe darin schon zu viel getan. Allerdings meint der Abg. Dittrich, daß der Kulturkampf noch immer nicht ganz beseitigt sei, das will das Zentrum auch gar nicht, damit es immer Ihren Anhängern weiter sagen kann, daß die Kirche in Gefahr sei. Die katholische Volksseele muß eben hin und wieder zum Kochen gebracht werden, und womit anders könnte das geschehen, als mit der angeblichen Gefährdung der Kirche. Die Frei⸗ heit der Kirche ist in Wahrheit nur zu erringen durch eine Trennung von Staat und Kirche. Solange der Staat für die Kirche Geld gibt, ist die Kirche von ihm abhängig. Wenn das Zentrum wirklich die Freiheit der Kirche erringen wollte, könnte es auf diesem Gebiete mit uns zusammengehen. Sie müssen doch wenig Zutrauen zu Ihrem Gott haben, wenn Sie glauben, daß Ihre Kirche ohne die Staats⸗ zuschüsse nicht auskommen kann. Gewiß, wir sind auch der Meinung, daß dann der Staat der Kirche die Güter, die er ihr weggenommen hat, wieder zurückgeben muß, wir knüpfen nur daran die Bedingung, daß die Kirche ihrerseits den rechtmäßigen Erwerb dieser Güter nach⸗ weisen muß. Ein katholischer Geistlicher hat einmal gesagt, daß für vier Fünftel der Kirchengüter der rechtmäßige Erwerb nicht nachzu⸗ weisen sei. Ueber den Staatsbureaukratismus der Kirche, über den staatlichen auf die Kirche wird auch in der evangelischen Kirche geklagt. ie Kirche ist eben nicht mehr ein Instrument des Himmels, sondern s ist zum Instrument des Staates geworden. Wenn der Staat aber der Kirche Mittel gibt, muß er auch darauf sehen, ob die Kirche gesetzmäßig verfährt, ob nicht wegen einer Unwahr⸗ haftigkeit in einer einzelnen Frage Geistliche gemaßregelt werden oder

Lehrerinnen ihr Lehrschein entzogen wird. Für viele Herren gilt ja in der Politik der Grundsatz, die Wahrheit mindestens hintanzuhalten. Dem Oberkirchenrat kommt es nur darauf an, unbequeme Leute aus ihrer Stellung zu bringen, ja man hat damit sogar die Geistlichen ab⸗ schrecken wollen, sich gegen die Kirchenbehörden aufzulehnen. Ich er⸗ innere nur an die Androhungen gegen die 150 protestierenden Geist⸗ lichen in dem Falle Jatho, daß sie so etwas nicht mehr tun dürften, ich erinnere an die Fälle Kraatz und Traub. In dem Falle Kraatz hat der Staat ausdrücklich zugelassen, daß in die Freiheit der Kirche eingegriffen wurde. Wir hätten gern den ö““ Traub hier gesehen, und wir hätten die Freisinnigen bei seiner Wahl in Teltow gern unter⸗ stützt, aber wer unsere Hilfe haben will, muß auch den Mut zu Gegen⸗ leistungen haben. Ohne Gegenleistungen kein Mandat. Es ist inter⸗ essant zu hören, daß der erste Bürgermeister einer Stadt aus dem Osten unserer Monarchie vor einiger Zeit aus der Kirche ausgetreten ist, weil er befürchtete, daß seine unmündigen Kinder keine Gläubigen werden würden. Sie fördern die Auflösung der Kirche im höchsten Maße dadurch, daß Sie sie zu politischen und wirtschaftlichen Zwecken mißbrauchen. Aber wir werden davon den größten Vorteil haben, denn wer am längsten lebt, erbt die ganze Welt. Der deutsch⸗evan⸗ gelische Volksbund 88 nur eine Filiale des Zentrums. Daß der deutsch⸗evangelische Volksbund nur eine Folge des Teilungsverhält⸗ nisses zwischen Zentrum und Agrariern ist, wissen Sie ja selbst. Die Regierung müßte endlich einsehen, daß es nicht mehr zeitgemäß ist, Zuwendungen an kirchliche Gemeinschaften zu machen. kan sagt immer, der Staat sei konfessionslos, aber in dem Augenblick, wo er den Koͤnfessionen Unterstützungen zuteil werden läßt, gibt er seine Kon⸗ fessionslosigkeit auf; anderseits wird die Kirche, wenn sie Staats⸗ zuschüsse erhält, vom Staate in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht. Eine ganze Reihe von Kultusgemeinden wendet sich energisch dagegen, solche Zuschüsse zu erhalten, weil sie darin mit Recht eine Be⸗ schränkung ihrer Freiheit sieht. Es ist ja bekannt, daß ein großer Teil der Sekten aus der Kirche ausgetreten ist, weil sie die Abhängig⸗ keit vom Staate vermeiden wollen. Sie sollten es sich doch überlegen, ob es angesichts dieser Tatsachen nicht angebracht wäre, Kirche und Staat zu trennen. Wir verlangen die Befreiung der Juden. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, daß man Kommerzienrat oder Ge⸗ heimer Justizrat wird, denn manchmal ist ihnen das Wort „geheim“ ein Geheimnis. Die Juden sind von vielen Aemtern im Staatsleben ausgeschlossen, sie können nicht einmal Offizier oder Hofschauspieler werden. Man hat also keine Ursache, zu sagen, daß die Juden mit anderen Konfessionen gleichberechtigt sind. Seitdem ich das „Deutsche Adelsblatt“ lese, habe ich den „Kladderadatsch“ abbestellt. In dem „Deutschen Adelsblatt“ wurden heftige Angriffe gegen das Judentum gerichtet. Von solchen Leuten, die so gegen das Judentum schreiben, wie das „Deutsche Adelsblatt“, wollen Sie sich eine Unterstützung geben lasseu? Ich bin überzeugt, daß die vornehmen Juden viel zu stolz sind, eine solche Gebe, die doch weiter nichts als ein Almosen ist, anzunehmen. Man sollte nicht durch Hurrapatriotismus seine Exristenzberechtigung nachweisen, sondern durch ein männliches Vor⸗ gehen. Es gibt viele Juden, die mit der Anschauung des Abg. Cassel nicht übereinstimmen, daß die Juden schon vor 100 Jahren gleich⸗ berechtigt gewesen seien. Ist es vielleicht kein Zwang, wenn die Juden damals Erlaubnis zur Heirat nachsuchen mußten, oder wenn sie die Zwangskundschaft der Königlichen Porzellanmanufaktur waren? Wenn man in Betracht zieht, daß Juden damals unterjocht waren, dann hat man keine Ursache, politisch⸗patriotische Veitstänze aufzuführen. Fahren Sie (nach rechts) nur fort mit Ihren Zuwendungen für die Korruption. Für kulturelle Aufgaben haben Sie ja wenig Ver⸗ ständnis. Das hat man damals gesehen, als für die Treptower Stern⸗ warte ein Beitrag gefordert wurde. Damals hat der Regierungsver⸗ treter erklärt, wenn die Sternwarte besondere Dienste leisten würde, würde sie eine Zuwendung bekommen, aber von einer allgemeinen Unterstützung könne keine Rede sein. Wenn die Sternwarte vielleicht einen preußischen Parademarsch vorführen oder die preußische Ordens⸗ lehre in ihr Programm aufnehmen würde, dann würde sie vielleicht eine Zuwendung bekommen. Viel schlimmer als die Drangsalierung der Katholiken, worüber sich der Abg. Dittrich beschwert hat, ist die Drangsalierung der Dissidenten. (Der Redner erwähnt eine Reihe von Einzelfällen, in denen Dissidenten drangsaliert worden seien.) Aus diesen Beispielen geht hervor, wie man in Deutschland Recht und Gesetz mit Füßen tritt. Solange Sie den Dissidenten den frei⸗ religiösen Unterricht nicht gestatten, werden Sie das genaue Gegen⸗ teil von dem erreichen, was Sie erreichen wollen. Dadurch werden Sie erreichen, daß die Trennung von Staat und Kirche viel schneller kommt. Wenn Sie die Leute verhindern, die Kinder nach ihrem Sinne zu erziehen, dann treiben Sie die Leute aus der Kirche. Die Verlegung des Osterfestes hat so wenig mit der Religion zu tun, wie die Verlegung der katholischen Wochenfeiertage auf die Sonntage. Fahren Sie nur so fort. Der Völkerfrühling und die Auferstehung des Volkes wird doch kommen.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Obwohl wir in einer Zeit leben, in der wir im Interesse des Staates die Tätigkeit der Ordens⸗ gesellschaften nach jeder Richtung fördern sollten, besteht leider keine rechtliche Grundlage für das Ordenswesen. Ich bitte daher die Re⸗ gierung, dafür zu sorgen, daß für die Rechtsfähigkeit der Ordens⸗ niederlassungen endlich etwas geschieht. Unbegreiflich ist es mir, wie man Erwachsenen den Aufenthalt in andersgläubigen Anstalten ver⸗ bietet. Mit Rücksicht auf die vielen Gefahren, denen z. B. die jungen Telephonistinven und andere Beamtinnen in den Großstädten ausgesetzt sind, sollte man denselben doch nicht derartige Beschränkungen auferlegen, wenn sie sich in anders⸗ gläubigen Schwesternheimen aufhalten wollen. Wir drängen uns ja nicht danach, evangelische Personen in unsere Anstalten aufzunehmen, wenn aber in unseren Krankenhäusern und Altersversorgungs⸗ anstalten evangelische Personen Unterkunft suchen, halten wir uns für verpflichtet, dieselben aufzunehmen. Im Bezirk Koblenz hat man sogar zwei Ministerien in Anspruch genommen, ass in einer katholischen Kinderbewahranstalt zwei oder drei evangelische Kinder untergebracht wurden. Der Anstalt wurde ausdrücklich eingeschärft, daß die Kinder nicht länger in dem Institut geduldet werden dürften. Was soll die katholische Bevölkerung über derartige Beschränkungen denken? In unseren höheren Mädchenschulen will man sogar nicht dulden, daß evangelische Kinder am Unterricht teilnehmen, obwohl die Eltern sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Ich muß daher den dringenden Wunsch aussprechen, daß derartige Be⸗ schränkungen fallen gelassen werden. Wenn der Abg. von Campe meint, daß die Ordensniederlassungen außerordentlich zugenommen haben, so kann ich das nur als eine konfessionelle Engherzigkeit bezeichnen. Auch die Bemerkung des Abg. von Campe über das mangelbafte Eatgegenkommen der Kurie bezüglich der Festlegung des Oferfestes ist an den Haaren herbeigezogen. Diese Frage hat mit dem Ent⸗ gegenkommen der Kurie gar nichts zu tun. Nach meinen Infor⸗ mationen liegen die Schwierigkeiten in Rußland, weil die russische Kirche an ihrem Modus festhalten will und die Kurie also mit Ruß⸗ land nicht einig werden kann. Wenn der Abg. von Campe sagt, daß die Stellung der katholischen Kirche in Preußen eine günstige sei, so ist das richtig. Aber wir verdanken diese Stellung nur unserer eigenen Kraft. Die katholische Kirche ist dee beste Stütze für die preußische Monarchie. Zu solchen theologischen Spitzfindigkeiten, wie die Frage der Proselytenmacherei, hat der Abg. von Campe nach meirer Auffassung doch nicht das nötige theologische Feingefühl. Er kann keinen Beweis dafür erbringen, daß in einer katho⸗ lischen Krankenanstalt einem evangelischen Kranken der Zu⸗ spruch eines evangelischen Geistlichen vorenthalten worden ist. Bezüglich der Judenfrage haben wir schon in der Kommission unsere staatsrechtlichen Bedenken gegen den Antrag Cassel geäußert. Wir haben nun einmal in Preußen nur die beiden anerkannten Kirchen, und solange dieser Zustand nicht geändert ist, können wir nicht nach dem Antrage verfahren, weil sonst auch alle anderen Sekten mit Ansprüchen an den Staat herantreten würden. Manche Billigkeits⸗ gründe könnten ja für den Antrag sprechen, aber solange keine praktischen Vorschläge zur Ausführung gemacht sind auf die des Abg. Hoffmann gehen wir nicht ein —, können wir ihm nicht ent⸗ gegenkommen. “]

3

Abg. Dr. Lohmann (nl.): Der bequemen Weg, er wolle über die Theorie nicht streiten, aber in der Praxis sei nicht nachzuweisen, daß an einem sterbenden Evan⸗ gelischen in einem katholischen Krankenhause Proselytenmacherei getrieben worden sei. Das genügt mir nicht, denn ein sterbender Mann kann nicht mehr als Zeuge auftreten. Es wäre besser, wenn Herr Kaufmann einen solchen Grundsatz ausdrücklich anerkennen wollte. Sonst wird man uns nicht verwehren können, daß wir mit einer ge⸗ wissen Sorge evangelische Kranke in katholische Anstatten geben. Wenn der Abg. Dittrich meint, daß solche Proselytenmacherei ver⸗ boten sei, so mache ich ihn darauf aufmerksam, daß einmal die „ge⸗ ringen Schwestern“ in Elsaß⸗Lothringen bei der vorgesetzten Behörde angefragt haben, ob es nicht wenigstens erlaubt sein soll, den evan⸗ gelischen Geistlichen für einen sterbenden Evangelischen berbei⸗ zuholen, nachdem alle Versuche, ihn zur wahren Religion zurück⸗ zuführen, mißlungen seien. Daraus ist also zu entnehmen, daß diee „geringen Schwestern“ den Grundsatz des Abg. Dittrich nicht befolgt haben. Sodann habe ich nur noch auf die unerfreuliche Wirkung einer Be⸗ stimmung des allgemeinen Landrechts auf die Kirchengemeinden hinzu⸗ weisen, worin vorgeschrieben ist, daß Prozesse um Bau⸗ ausführungen an den Kirchengebäuden nicht geführt werden dürfen, ehe die Kirchenbehörde die Erlaubnis zur Prozeßführung gegeben hat. Diese Bestimmung war früher einmal angebracht, aber jetzt ist der preußische Fiskus baupflichtig. Verweigert nun die Aufsichts⸗ behörde die Prozeßführung, so kann gegen den Fiskus nicht geklagt werden. In Hannover gilt nicht das Allgemeine Landrecht, es könnte also eine Kirchengemeinde den Fiskus auf seine Verpflichtung verklagen, aber in einem Falle hat der Fiskus den Erfolg, daß er einen solchen Prozeß nicht verloren hat, nur dem Umstande zu verdanken, daß die Aufsichtsbehörde nicht die Erlaubnis zur Prozeßführung gegeben hat.

Abg. Dr. Bredt⸗Marburg (freikons.): Für den Neubau und die Unterhaltung der Kirchen, Pfarr⸗ und Küsterei⸗ und Schulgebäude sind in dem Etat 3 703 200 ausgeworfen. Ich zweifle aber daran, daß diese Summe ausreichen wird. Ich bitte den Minister, seine Aufmerksamkeit besonders auf die baulichen Verhältnisse der Universität in Marburg richten zu wollen. Hier ist eine Besserung dringend notwendig.

Abg. Eickhoff (Fortschr. Volksp.): Der Abg. Hoffmann bat meinem Freunde Cassel unterstellt, daß er die Auffassung habe, die Gleichberechtigung der Juden sei in Preußen schon längst durchgeführt. Das ist eine ganz ungeheuerliche Behauptung. Jeder weiß, daß der Abg. Cassel mit der größten Ausdauer und der größten Unermüdlich⸗ keit für die Gleichberechigung der Juden eingetreten ist, die bis jetzt leider nur auf dem Papier steht. Die Art und Weise, wie der Abg. Hoffmann seine Auffassung begründet hat, erinnert mich an die Art und Weise, die wir von antisemitischer Seite gewöhnt sind. Die Antisemiten haben dieselbe Auffassung, sie streiten unseren jüdischen Mitbürgern jede vaterländische Gesinnung ab. Was die Festlegung des Osterfestes betrifft, so scheint mir nach der Ecklarung des Ministeis in der Tat diese Frage nicht weiter fortgeschritten zu sein, obwohl nach einer Meldung der „Kölnischen Volkszeitung“ der Papst sich zu einer Regelung dieser Frage bereit erklärt hat. Professor Förster macht den annehmbaren Vorschlag, daß man das Osterfest

auf den Sonntag nach dem 1. April legen könnte.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Ich habe bereits in der Budgetkommission zum Ausdruck gebracht, daß die Königliche Staatsregierung der Frage der Festlegung des Ostertermins warmes Interesse entgegenbringt und noch immer der Hoffnung ist, daß es gelingen wird, die Pläne, die nach dieser Richtung hin bestehen, zur Verwirklichung zu bringen. Ich glaube, die Ausführungen, die wir soeben gehört haben, haben uns im wesentlichen das wiedergegeben, was wir in der letzten Zeit auch in den Zeitungen gelesen haben. (Sehr richtig!) Das, was Herr Professor Foerster da ausgeführt hat, ist der Regierung natürlich auch sehr wohl bekannt, und wenn Herr Professor Dr. Foerster den Vor⸗ schlag macht, sich vorerst auf das Nächste zu beschränken und auf die weitschauenden Pläne einer vollständigen Kalenderreform jetzt nicht einzugehen, so glaube ich, daß er in der Tat damit ganz das Richtige trifft. Auch die Regierung ist der Ansicht, daß es zunächst darauf an⸗ kommen wird, dieses nächste Ziel zu erreichen. Sie wird auch weiter bemüht sein, darauf hinzuwirken, und ich glaube deshalb, daß die Hoffnung, daß wir schließlich doch noch zu dem erstrebten Ziele kommen, keineswegs unberechtigt ist. (Bravo!)

Das Haus vertagt sich.

Persönlich bemerkt *

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die persönlichen Anzapfungen des Abg. Hoffmann beruhen auf falschen Voraussetzungen. Ich werde sie morgen richtigstellen. Wie ich nirgends und niemals mit meinem Glauben hintangehalten habe, so werden mich auch die Anzapfungen des Abg. Hoffmann nicht bestimmen, anders zu handeln, als mir Ueberzeugung, Recht und Pflicht als Deutscher und Preuße vor⸗ schreiben. Der Redner verwahrt sich ferner dagegen, daß sein Antrag in der Kommission als Bettelei bezeichnet werde.

Schluß nach 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung 11 Uhr (Kultusetat).

Nr. 14 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 2. April 1913 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desal. gegen Cholera. Desgl. gegen Gelbfieber. Desgl. gegen Pocken. Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg, 1911. Sterbefälle in Dänemark, 1911. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Eisenbahnviehwagen. (Preußen.) Boa⸗Lie. (Oesterreich.) Unterkunfsgebäude des Eisen⸗ bahnfahrpersonals. (Belgisches Congogebiet.) Butter, Margarine ec. „(Vereinigte Staaten von Amerika.) Pferdeeinfuhr. (Argen⸗ tinien.) Nahrungsmittel. Tierseuchen. Tuberkulose unter Quarantäne⸗ rindern im Deutschen Reiche, 4. Vierteljahr 1912. Tierseuchen im Aus⸗ lande. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Schweden.) Vermischtes. (Deutsches Reich.) Sterbefälle ꝛc. 1911. Kriminal⸗ statistik 1911. (Preußen.) Warnung vor der Primelpflanze. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Land⸗ bezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Februar. Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Ge⸗ werbehygiene).

Nr. 26 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“. heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 2. April 1913, hat folgenden Inhalt: Die Pächterwohnhäuser auf den König⸗ lichen Domänen Ostrosnitz, Radun und Wilbelmshof in Oberschlesien.

Schnelle Betonierung. Vermischtes: Wettbewerb für Entwürfe zur Bobauung des Kaiser Wilhelm⸗Platzes in Geestemünde. Ver⸗ besserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern in den staatlichen Betrieben und von gering besoldeten Staatsbeamten. Vortragsreihe zur Förderung der Bauweise durch die staatliche und kommunale Ver⸗ waltung. Berechnung des beidenseits eingespannten Bogens.

Abg. Kaufmann wählt den

Donnerstag,

Anwendung des Zolltarifs

2,—2

Zweite Beilage

79 9

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1

Berichte von preußi

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1

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 8 (1000 18 in Mark

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Königsberg i. Pr. Danzig 8 2 gr Berlin. Stettin.

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Kaiserliches Statistisches Amt.

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Kaiserliches Statistisches Amt.

Delbrück.

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Der Durchschnittspreis wird aus den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

6

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Geplantes Abgeordnetenhaus ist eine Gesetzes, betreffend die Zündhölzchen, Torf oder Gespinstfasern u Wachs oder ähnlichen steuer) unterliegen. 8 a. für geschwefelte

80 Stück b. für andere

mehr als 60 Stück Inhalt;

für Packungen mit größerem oder Teilmengen hiervon

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c. für Zündkerzchen 10 H. für jede Packung mit nicht mehr als

60 Stück Inhalt

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2

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Zündmittelsteuer in einem Betrage zeug nicht übersteigen darf und beßen

der Leistungsfähigkeit weg erfolgt. Auch

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Stellen die Unterlagen der vanf Prüfungstermin bleibt unberücksichtigt. ist nicht in der Lage, ckfichtig Als Vollmacht kann bei noch nach Protestierung des französischer Sprache,

Forderung einzureichen.

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p pr 1 1 Aenderungen an den Ausfuhrzöllen auf Salpeter und Jod hält

Angriff ge⸗ 2 88 onaten vergehen Sitzungen geschlossen hat und nicht 88 er zusammentreten wird. Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in

Winse für Gläubiger bei Konkursen in Smyrna⸗ Im Bezirk des Konsulats Smyrna regelt sich das Konkurs⸗ dem Rechte der Vet überwiegende isch; dann folgen an Zahl die ist somit türkisches, auf letztere a. Bablodie 1 n ist das türkische das griechische Konsulargericht beträgt die Anmeldungsfrist Anlehnung an Fristen der Peozeß⸗ Monate vom Tage der Konkurs⸗ chung 8 Konngrs⸗ en Fällen scheinen, ntfsse henh 8 in den Landwirtschaft“ Die Vö“ muß vees 1 du Sorge nächtigten beim Handelsgericht oder beim Ko . walter („syndic“) erfolgen. Bis zum Prüfungstermin sind diofer Eine Anmeldung füümächtigten im erliche dergleichen Anmeldungen zu .elecst ienen (auch zweckmäßig in ng eines der 1 Heen Anwälte vermerk vom nächsten legalisieren eecstcuag. , 1 abgefaßten Vollmacht ist raktise die amtliche Uebersetzung zeitraubend und ko ““

Als Bevollmächtigter kann in

aren soll das

des jenigen

el einfacheren aufzählt, geboten. ferner die die Dividende.

Gesamtheit

gerichte gelt v1.“ Zahlungs Gemeinschul

Zwecke,

nachrichtigt s gleichsangebo müssen, zieht Länge, nicht

künstlich gefö

stecken. Der

Voraussetzung lege fa

noch nennensn

das Bürgschaft. „Nach⸗ zu einen

hiesiger Kunde sorgfältiger an Auskunftei

prüften.

““ Umwand

vom 9. April 1 1898 und 28

spezifische Zölle Die spezifis der Königlichen

Die

Dle⸗

II. Für das

während dessen schleppen wird

gerichtlichen Ausgleichs Wert zugleich vertreten zu sein. Der

das Hauptgewicht auf rung hat gezeigt, daß ein einmal gemachtes

Annahme die B erstrebe 1 s sei auch b Gläubiger in bülin 9

Auskunft ein

Eine Königliche Verordn Regierung, durch Köni

Fällen der ständige dienen, in schwierigeren ein Auch ist es zweck folgung der Sache zu er einbare man vo

der Gläubiger.

en fast

n der Praxis

dner in der

ehrzahl auf

1 8 durch die Me sie dreiviertel der Passiven 8 oder die „Unton“, d

2 Zwangsvergleich („concordat“) eit der versammelten d reten,

. h. Liquidation

Konkursverfahren vor dem genau dieselben Grundsä

inigt. Der Gemeinschuld seo seine Beinschur e. nng 9 ) 8

süir⸗ Anwalt, meist einem der als chriftlich die Gläubi kaͤmetft auf 25 30 %. i ieses rein private

selten zum Schäden oft teilweise oder nicht selten vom G rdert, z. B. dadurch afür gewonnen wird, mit seiner zuhalten. Es ist ferner ein allt versof 88 M verschieden hbohen Ext 1 Vertreter pfl sekde

Fhlicher Mißbrauch, daß 8 5 anderen durch Gewährung von egen diese Extradividenden

ger und

/

No 8 8 8 z Vertreter (Agent, Kommissionär)

Anwalt, Bei dieser Auswahl i

mäßig, ihn von Zeit hl ist wsehest innern. Horhes 8 in einem Has Ergebnis des Konkursverfahrens wegen ungenügender M zu beschließen Ihe

zu Zeit an die Ver⸗ onorar des Anwalts ver⸗ Bruchteil der zu erzielenden

ist Einstellung

Das H

1 Gläubiger, fall und gerichtlich zu bestätigen 8 namens und für Rechnung der

6 iech ischen Konsular⸗

talt einstellun dis Ahwiclang van

Kehrzah

mit den Gläubigern einigt. ö anstatt vor niederzulegen, s Konkursspeziali

ers, da in

Fädle Smyrna der

sich außergerichtlich zu diesem auf dem Handelsgericht wälte, anzuvertrauen. Der Anwalt be⸗ macht gleichzeitig ein Aus⸗ Da alle Gläubiger zustimmen h häufig sehr in die der Gläubiger, da die Masse gar ganz verschwindet. Dieses Ver⸗ emeinschuldner oder seinem Anwalt daß der eine oder andere Gläubiger Zustimmung zum Ausgleiche zurück⸗ einzelne Gläubiger

bevorzugt

8 werden. Unehrliche

die eigene Tasche zu

deutsche Gläubiger muß deshalb in allen Fällen außer⸗

en zutreffen,

darauf ständige T geeigneter

schnelle

wert gesteigert wird.

und

9

legen, energisch und ehrlich

ertreter wird, wenn bei sein als ein Anwalt. Uebe e 8 die Er⸗ 1 ngebot sehr selte Man weise deshalb z. Kb 80 5.

edingung „wenn alle Gläubiger zustierindah.s schleunige Barzahlung en- zurück und Fäll 8. beton 8 i die Verluste n ersparen könnten, wenn Fahlunoceinstellumgen 5 ctigen Stelle ,

m Notfall auch beim Kaiserlich Deutschen Konsul⸗ t) nholten und aufgegebene Empfehlu 88 at) (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Snpene) sorgsamer

oder gleichwertige t, daß sich deutsche

häufiger und am besten einer guten dafige chen

Belgisch Congo.

lung d

892 festgesetzten,

er Wertzölle in

iung vom 22. Februar 1913 ermä glichen Celaß die se vuafra, 19ermächtigt die

durch die Verordnungen vom

spezifische Zölle.

Artikel 1 der Verordnung 5. Mai

Juni 1902 abgeänderten und ergänzten Wertzölle in

umzuwandeln. chen Zölle finden er Erlasse Anwendung

st 6 Monate nach Veröffentlichung .

(Moniteur Belge.)