ühber den Stand von
Nachweisung—
Viehseuchen in Oesterreich⸗ 6 Ungarn 1 8 bbb e“
(Kroatien⸗Slavonien am 26. März 1913.)
ets
Nr. des Sperrgebi
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
1ns Schweine⸗ Rotlauf un pest der ven⸗ (Schweine⸗
Flanen seuche) Schweine
Zahl der verseuchten
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Komitate (8.) Stuhlbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
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Gemeinden Gemeinden
Gemeinden
2
—
— Gemeinden
SSechene
a. Oesterreich. 8 Niederösterreich..
1 Oberösterreich
1 Steiermark.
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1 Kärnten...
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Krain ... Küstenland.
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Bukowina 8 Dalmatien.
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b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau “ K. Unterweißenburg (Alsö⸗ “ St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Magyarpécska, Vilaͤgos, M. Arad ... St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmäͤgy, Tornova K. Krva, Liptau (Lipté), St. Bäcsalmäs, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Szabadka), I1“ St. Apatin, Hödsäg, Kula, Palaͤnka, Obeese, Titel, Neusatz (Ujvidék), Zsa⸗ blya, M. Ujvidek .. K. Baranya, M. Fünfkirchen (Pécs) .. K. Bars, Hont, M. Schemni (Selmecz⸗ 6s8 Bälabanveh K. Bereg, Ugoesa — St. Berettvöujfalu, De⸗ recske, Ermihäͤlyfalva, Margitta, Saͤrrét, Szé⸗ “ St. Cséffa, Elesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ EI“*“ St. Bel, Belényes, Ma⸗ Fhanee Nagyszalonta, enke Baskh “ K. Borsod, M. Miskolcz K. Kronstadt (Brassô), Häromszék... K. Csanäd, Csongräd, M. Hödmezövaͤsärhely, Sze⸗ 8ehn (Biegeb) .. ...
2*
K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komäaͤrom), M. Györ, 111“X“
K. Stuhlweißenbur g ejér), M. Stuhlweißenburg (Széekes⸗Fehérvär)...
K. Fogaras, Hermannstadt J111“
K. Gömör és Kis⸗Hont, Sohl (Sehg .
K. Hajdu, M. Debreczin (Debreczen)..
J11““
EE111““
K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok
K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Küküllö)
K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsväaär)
St. Béga, Boksänbänya, aesäd, Karänsebes, Lugos,
Maros, Temes, Städte
Karänsebes, Lugos
Nr. des Sperrgebiets
Königreiche und Länder
8
Komitate 2 Stuhlbezirke (St. Munizipalstädte (M.)
Maul⸗ und pest Klauen⸗
seuche
Rotlauf
(Schweine⸗ der
seuch) Schweine
Schweine⸗
Zahl der verseuchten
Gemeinden
Gemeinden
— 2 2
2
α0
— Gemeinden
0 Gemeinden
St. Bozoviecs, Jam, Ora⸗ viczabänya, Orsova, Re⸗ siczabänya, Teregova, Ujmoldova ...
K. Märamaros.....
K. Maros⸗Torda, Udvar⸗
hely, M. Maros⸗Vaͤsärhely
K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M.
K. Neograd (Nögräd)...
K. Neutra (Nyitra) . .
St. Aszod, Bia, Gödöllö, Pomäaz, Waitzen (Väcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest.
St. Alsédabas, Kispest, Monor, Nagykaͤta, Räͤcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét
St. Abony, Dunaveese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ miklos, Städte Kiskun⸗ félegyhäza, Kiskunhalas
K. Preßburg (Pozsony), M. Pozsony
111“;
St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvär, Nagyatäd, Sziget⸗
vär, Stadt Kaposvär ..
K. Szabolcs ...
K. Szatmär, M. Szatmär⸗
K.
.„ „ „
11X1A1“ Zips (Szepes)... K. Szilaͤgy. K. Szolnok⸗Doboka ... St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvär St. Csäk, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt öe“ plom, M. Versetcz... K. Tolna ... K. Thorenburg Aranvos).. . . . . ... St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklos, Pärdäny, Per⸗ jämos, Törökbecse, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ ikinda St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ becskerek (Nagybeecskerek), Panecsova, Stadt Nagy⸗ becskerek, M. Panesova K. Trentschin (Trenesén) . K. Ung, St. Homonna Mezölaborez, Szinna, Si62 St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihaͤly, Särospatak, Saͤtoraljaujhely, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varannô, Stadt Satoraljaujhely. St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Német⸗ ujvär, Säaͤrvaͤr, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bathely . . . . . . . . .. S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvär) K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Paecsa, Sümreg, Tapolcza, Zalaegerszeg, “ Stadt Zalaegerszeg St. Alsõlendva, Csäͤktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Nova Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa).. M Fiume
Kroatien⸗
K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ raods .. K. Lika⸗Krbabvau... Eega K. Syrmien (Szerém), M. ony)
.. Z M. Esseg K. Agram (Zägräb), M.
(Torda⸗
3
Zaägräb..
Zusammen Gemeinden (Gehöfte) “
a. in Oesterreich:
Rotz 5 (7),
Maul⸗ und Klauenseu (Schweineseuche) 130 (288), Rotlauf der
b.
50 (146), Schweinepest chweine 41 (43).
b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien): Rotz 54 (56), Maul⸗ und Klauenseuche 12 (16), Schweinepest
(Schweineseuche) 268 (627), Rotlauf der Schweine 73 (139).
Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 23,
Rotz 5
ddfa 46, 49, 52, 54, 56, zusammen in 16 Gemeinden und 35 Ge⸗ höften. Kroatien⸗Slavonien:
(5), Maul⸗ und Klauenseuche — (—), Schweinepest (Schweineseuche) 28 (246), Rotlauf der Schweine 3 (5)
Anußerdem Pockenseuche der Schafe in dem Sperrgebiete Nr. 68 in 5 Gemeinden und 29 Gehöften.
Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Pferde sind in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs ist in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.
. 8 Rußland. u “
Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die
Städte Modschi, Kobe und Osaka fur cholerafrei erklärt. (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 9. Oktober v. J. Nr. 241.)
Nach einer Verfüg 29. März d. J., veröffentlicht im „Moniteur Belge“ vom 30.,31. März
Nr. 89/90 —, sind zur Verhütung der Einschleppung von Pest in Belgien die Bestimmungen der Artikel 1 bis 6 der Königlich belgischen Verordnung vom 26. Sevptember 1907 (vpgl. „R.⸗Anz.“ vom 28. Oktober 1907 — Nr. 257 5 für Herkünfte aus Debai (Arabien, Persischer Golf in Wirksamkeit gesetzt werden. Solche Herkünfte von See follen an den Quarantänestationen der Schelde und in den Häfen von Ostende, Nieuport, Zeebrügge, Antwerpen, Gent, sowie in Selzaete nach Maß⸗
gabe des Titels I Kapitel II Sektion III der Pariser Internationalen
Sanitätskonvention vom 3. Dezember 1903 behandelt werden.
Verdingungen.
„Der Zuschlag auf die von dem Verwaltungsressort der Kaiser⸗ lichen Werft zu Wilhelms haven am 5. März 1913 ver⸗ dungenen Zimmerarbeiten zur Unterhaltung der Gebäude der Werft im Rechnungsjahre 1913 und eventl. in den folgenden Jahren ist der Firma E. Wittber in Wilhelmshaven erteilt worden.
„Der Zuschlag auf den von dem Verwaltungsressort der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven am 14. März d. J. verdungenen Bedarf an Bauhölzern, Brettern, Bohlen, Ramm⸗ pfählen usw. für die bauliche Unterhaltung der Gebäude der Werft Wilhelmshaven während des Rechnungsjahres 1913 und eventuell die folgenden Jahre ist auf die Firmen E. Wittber und E. Grimm in Wilhelmshaven, G. Thaden in Rüstringen und H. Bartels Nachf. Inh. F. u. J. Brader in Hocksiel verteilt worden.
8 Sr 8
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und
Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen
Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Marineministerium in Rom und gleichzeitig die General⸗ direktionen der Königlichen Arsenale in Spezia, Neapel, Venedig und Tarant. 19. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von Klappbettstellen. Wert 202 500 Lire. Sicherheit 20 250 Lire.
„Ebenda. 16. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von natürlichem und gekochtem Leinöl. Wert 82 775 Lire. Sicherheit 8280 Lire.
Ebenda. 18. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Ausschreibung der Lieferung von Teakholz. Sicherheit 10 200 Lire. nuar 1913.)
Ebenda. 22. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von Tuchstoffen für Matrosenanzüge. 1. Los 171 000 m, 2. Los 144 000 m, 3. Los 135 000 m, das Meter zu 9 Lire. Sicherheit 17 100 bezw. 14 400 bezw. 13 500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
„Blürgermeisteramt in Lonate Ceppino. 16. April 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr: Bau einer Wasserleitung und Kanalisationsanlage. Voranschlag 46 080 Lire. Zeugnisse ꝛc. und vorläufige Sicherheit (1500 Lire) bis 8. April 1913. Endgültige Sicherheit 5000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“
Bürgermeisteramt in Fontanetto Po. 21. April 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 128 264,30 Lire. Vorläufige Sicherheit 10 000 Lire, endgültige der Zuschlagsumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Bürgermeisteramt in Alexandrien. 21. April 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr: Bau von Kanalisationsanlagen nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Voranschlag 52 000 Lire. Vorläufige Sicherheit 2600 Lire, endgültige 6000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Rom. 26. April 1913, Vormittags 9 Uhr: Bau des 3. Abschnitts der Eisenbahn⸗ strecke Rom —-Fiume —Amaseno der Eisenbahnlinie Rom⸗—Neapel nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Länge 9182,64 m. Voranschlag 3 640 000 Lire. Zulassungsanträge, Zeugnisse ꝛc. bis 15. April. 1913. Vorläufige Sicherheit 125 000 Lire; endgültige 370 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Direktion des Militärgesundheitsamts des 1. Seebezirks in Spezia und gleichzeitig diejenigen in Neapel, Venedig und Tarant. 10. Mat 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von Weiß⸗ zeug und Bekleidungsstücken für die Hospitäler in Spezia, Neapel, Tarant, Venedig und Maddalena. Wert 100 000 Lire. Sicherheit 10 000 Lire. Näheres in italtenischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Spanien.
23. April 1913, 12 Uhr. Verwaltung der staatlichen Münz⸗ und Stempelfabrik (Fäbrica Nacional de la Moneda v Pimbre) in Madrid: Lieferung von 7800 Ries weißes fortlaufendes Papier (papel blanco continuo) in vier verschiedenen Größen für die Jahre 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917. Näheres in den Bureaus der Fabrik und — in französischer Sprache — beim „Deutschen Reichs⸗ anzeiger“ sowie in der Redaktion der „Nachrichten für Handel und Landwirtschaft“ im Reichsamt des Innern.
Niederlande. 12. April 1913, 12 Uhr. Stadtverwaltung von Lieferung von ührisechen Röhren und Hilfsstücken bis zu einem Gewichte von reichlich 200 000 kg für die städtische Gasanstalt und Wasserleitung. Die Bedingungen sind kostenlos auf dem Geschäfts⸗ zimmer der Gasanstalt zu erhalten. P 18. 5 Sedenseignäsnigine in Noordgouwe rovinz Seeland): 35 500 kg. isalpeter. Auskunft ertellt
Schriftführer A. Prinse. 86 “
Nochmalige Wert 101 970 Lire. (Vgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 14 vom 16. Ja⸗
Norwegen.
11. April 1913, 3 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Kristiania: Lieferung von: 75 000 kg 4 mm galvanisiertem Eisendraht, 1300 kg 1,8 mm desgl. (Bindedraht), 300 kg Lötzinn, 18 000 Stück Isola⸗ toren, 4000 m Kupferdraht, gummiisoliert 1 mm, revolviert, 3000 m Kupferdraht, gummiisoltert 1 mm, einfach. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift „Anbud paa telegrafmateriel“ werden im Bureau des Eisenbahndirektors, Jernbanetorvet 8/9, Kristiania, entgegenge⸗ nommen. Nähere Bestimmungen, Bedingungen und Zeichnungen im Bureau des Telegrapheninspektors der Staatsbahnen, Steneregate 8, Kristiania, sowie beim Reichsanzeiger und in der Redaktion der „Nach⸗ e für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ im Reichsamt des
nnern. 8 8 8 8
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fügung des belgischen Ministers des Innern vom
12—15 Doll. für den Tag anzusetzen.
ist dem deutschen Gläubiger folgender Weg gegeben: Konkurse werden von den chinesischen Behörden in der öffentlich bekannt gemacht. G Kenntnis davon durch ihre chinesischen Angestellten, insonderheit den
Fristen sind für die Anmeldung
Gründen im Interesse des Gläubigers. Die
Fällen empfiehlt es sich, die Forderung
bindung setzen wird.
anmaltschaft.
eeignete 1 Leßgegen Forderungen schon in den ersten Prozeßstadien die für die künftige Zwangsvollstreckung
Breda:
Handel und Gewerbe. 8
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Land- wirtschaft“.)
Unkosten für Geschäftsreisende in Amerika.
Der in New Orleans erscheinende, von dem Board of Trade herausgegebene Trade Index veröffentlichte kürzlich einen Artikel, der sich mit den durchschnittlichen Reisekosten für Handlungs⸗ reisende in Mittel⸗ und Südamerika beschäftigt. Die Aus⸗ führungen, die auch für deutsche Exportkreise haben dürften, veranschlagen die Tagesausgaben guf etwa 15 Doll. Gold (1 Doll. = 4,20 ℳ). Der betreffende, angeblich sehr erfahrene und genau rechnende Reisende hatte die Staaten Ecuador, Panama, Costa Rica, Columbia besucht und im September 430 Doll., Oktober 433 Doll. und November 435 Doll. verbraucht. Er führte keine Muster bei sich; bei Mitnahme von solchen würden sich die Kosten entsprechend erhöhen. Der Reisende benutzte die erstklassigen Beförderungs⸗ und Unterkunfts⸗ gelegenheiten, wie es dort in der Regel für Geschäftsvertreter not⸗ wendig ist. Diese Unkostenschätzung dürfte auch für die Vereinigten Staaten annähernd zutreffen. Die Gesamtkosten bei längeren Reisen in der Union sind — vorausgesetzt, daß keine Extraausgaben für Antomobile und dergleichen unvermeidlich werden — mit etwa Für eine 20 tägige Reise z. B. wird man die Gesamtkosten, einschließlich Eisenbahnfahrt, nicht unter 250 Doll. anzunehmen haben. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in
New Orleans vom 10. Februar 1913.) “
8 8* Winke für Gläubiger bei Konkursen in
Das Kaiserliche Generalkonsulat in Schanghai sowie die Kaiserlichen Konsulate in Amoy, Nanking, Tsinanfu, Tschifu, Tientsin, Mukden und Charbin bhaben die nachstehenden Be⸗
richte über das Verfahren bei Konkursen in China erstattet, aus denen die näheren Einzelbeiten, soweit sie für den betreffenden Konsulats⸗
bezirk in Betracht kommen, zu entnehmen sind. 8 Schanghai. Direkte Geschäftsverbindungen zwischen Deutsch⸗ land und China zählen zu den Ausnahmen; das Geschäft wird viel⸗
mehr fast gänzlich durch die in Schanghai ansässigen deutschen Firmen
vermittelt, sei es, daß diese selbständig etabliert sind oder nur die Interessen heimischer Häuser wahrnehmen. Das Konkursverfahren
wird von den Behörden in der hergebrachten oder ihnen sonst zweck⸗ dienlich scheinenden Weise und mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln durchgeführt, ohne daß einheitliche Grundsätze beobachtet
würden.
I. Zur Wahrung seiner Forderungen im Konkurse eines 8.
e Kegel nicht Die Gläubiger erhalten aber
Kompradore, der je nach dem mit ihm vom Geschäftsherrn abge⸗
schlossenen Vertrage für einen Ausfall haftbar gemacht werden kann,
also unter Umständen ein persönliches Interesse daran hat, daß seine Firma rechtzeitig unterrichtet wird und ihre Ansprüche geltend macht. nicht vorgeschrieben; daß die Anmeldung möglichst bald erfolgt, liegt aus allgemeinen Anmeldung er⸗ zuständigen Kaiserlichen General⸗
folgt bei dem
konsulat schriftlich, in dringenden Fällen mündlich. Das General⸗ konsulat betreibt die F hörde weiter. Die deutsche Firma muß häufig mit Auskünften,
besonders über Vermögensstücke des Schuldners zur Hand sein. Eine
Forderungssache vor der chinesischen Be⸗
Form hierfür ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist erforderlich, daß dem
Generalkonsulat der Anspruch glaubhaft gemacht wird, andernfalls
könnte er im Interesse der Aufrechterhaltung des Ansehens dieser
Behörde nicht mit dem erforderlichen Nachdruck bei den chinesischen Behörden vertreten werden. Fälle, in denen in China nicht vertretene deutsche Firmen als Gläubiger in chinesischen Konkursen auftreten, sind bisher nur äußerst selten vorgekommen, da direkte Geschäftsverbindungen
zwischen China und Deutschland nicht üblich sind. In derartigen nebst allen Belegen tunlichst
eneralkonsulat einzureichen, das sich, natürlich ohne Ueber⸗ nahme einer Gewähr, dann mit den chinesischen Behörden in Ver⸗
II. Die Konkurse von Ausländern, die in China be⸗
kanntlich im allgemeinen ihrer eigenen Gerichtsbarkeit unterstehen, werden in China durch die zuständigen Konsulate oder anderen Re⸗ gierungsbehörden, bei denen im allgemeinen auch die Forderungen an⸗
zumelden sind, bekannt gegeben. Die diesbezüglichen gesetzlichen Be⸗
stimmungen sind im allgemeinen die gleichen wie in dem Heimats⸗ staate des Schuldners.
Der Fall eines reinen Konkursverfahrens
Tsinan fu. rs. ger an dem deutsche Reichsangehörige
gegen einen chinesischen Schuldner,
beteiligt waren, ist hier bisher noch nicht praktisch geworden. Die
Beitreibung deutscher Forderungen vollzieht sich hier stets im Rahmen G 8 den chinesischen Gerichten
der an die Ausklagnng der Forderung vor Die letztere ist
sich anschließenden Zwangsvollstreckung.
M nach den bisher bestehenden chinesischen Vorschriften (Provisorisches Rexgulativ für die modernen Gerichte in Peking vom 4. Dezember
1907 nebst Novelle dazu vom 25. August 1909) Sache der Staats⸗ Soweit Vermögensstücke des Schuldners, insbesondere Grund⸗ und Häa. n ermittelt und bezeichnet werden können
was in der Praxis meist Sache des deutschen Gläubigers selbst ist — werden sie versteigert und der Erlös wird an den deutschen Gläubiger ausgekehrt. Der beste Schutz der deutschen Gläubiger gegen Verluste sind Präventivmaßnahmen. Es empfiehlt sich daher, bei
in Betracht kommenden Vermögens⸗ stücke des chinesischen Beklagten zu ermitteln und dem Konsulat zu bezeichnen; diese Angaben werden dann den Justizbehörden mit dem Ersuchen mitgeteilt, bis zur Beendigung des Verfahrens die Ver⸗ äußerung und Verschiebung dieser Vermögenswerte zu untersagen. Bei der Annahme von Schuld,, Komprador⸗, Stundungs⸗ und sonstigen Bürgschaften und Sicherheiten ist nach Möglichkeit auf der Gestellung von Bardepositen zu bestehen und zur Erlangung solcher in geeigneten besonders wichtigen Fällen auch die Zuzahlung der Differenz zwischen den europäischen Bankdepositenzinsen und den höheren durchschnittlichen chinesischen Zinsen aus eigener Tasche nicht zu scheuen. Falls aber Barsicherheit nicht zu erlangen ist, wird empfoblen, auf Gestellung von Bürgen, Sicherheiten usw. im Be⸗ reiche des Schutzgebiets und der dortigen deutschen Gerichtsbarkeit hinzuwirken. 1
Amoy. Oeffentliche Bekanntmachungen in den Zeitungen über Konkurseröffnungen werden im hiesigen Bezirk von den chinesischen Gerichten nicht erlassen. Nach der hiesigen Uebung machen die chinesischen Handelskammern den ihnen bekannten ortsanwesenden Gläubigern und Schuldnern von den bei diesen Kammern angemel⸗ deten Konkurseröffnungen in ihrem Bezirke schriftliche Mitteilung. Es empfiehlt sich für Deutsche, welche mit hiesigen chinesischen Firmen in Geschäftsverbindung stehen, eine Bank (z. B. die Hong⸗ kong and Shanghai Banking Corporation) oder eine fremde Firma in Amoy zu ersuchen, sie von den sie interessierenden Konkurseröff⸗ nungen zu benachrichtigen. Fristen bei Anmeldung der Forde⸗ rungen sind nicht vorgeschrieben. Die Anmeldung der Forderungen hat bei dem deutschen Konsulat zu erfolgen, welches sie den zuständigen chinesischen Behörden übermittelt. Die An⸗ meldung der Forderungen beim deutschen Konsulat hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Eine besondere Form ist für diese Anmeldung nicht vorgeschrieben. 2
Charbin. Das Konkursverfahren über das Vermögen chinesischer Firmen wird durch die vor einigen Jahren erlassene chinesische Kon⸗ kursordnung geregelt. Soweit deutsche Gläubiger in Frage kommen, die nicht am Platz ansässig sind, dürften sie von der Konkurs⸗ eröffnung durch die chinesischen
ehörden unter Vermittlung des
deutschen Konsulats benachrichtigt werden, falls sie überhaupt bekannt sind. Umgekehrt würden Forderungen durch das Konsulat bei den chinesischen Behörden anzumelden sein. Irgend welche ha und Formvorschriften bestehen nicht. Die im
ebiet des diesseitigen Konsulats lebenden Nichtchinesen genießen das Recht der Exterritorialität und unterstehen ihrem jeweiligen Heimatsrecht. Zuständig sind außer bei russischen Konkursen die nationalen Konsulate. Die in der Nordman⸗ dschurei lebenden Nichtchinesen sind fast ausschließlich Russen, die im allgemeinen ihr Recht vor den überall eingerichteten russischen Ge⸗ richten zu suchen haben. Für russische Konkurse gelten die auch in Rußland zur Anwendung kommenden Bestimmungen, jedoch mit geringen Abweichungen. Die Konkurseröffnung wird in Charbiner und “ Zeitungen veröffentlicht. Die Anmeldefrist beträgt vier Monate seit dem Tage der letzten Publikation im „Senatskij Objawlenie“ in St. Petersburg. Die Anmeldung der Forderungen hat beim Gericht oder Konkursverwalter zu erfolgen. Anzuraten ist Anmeldung in beglaubigter Form unter Einreichung aller zum Nach⸗ weise erforderlichen Dokumente. Die Anmeldung hat in russischer Sprache zu erfolgen. 4
Mukden. Für das Verhalten beim Konkurse eines Schuldners gelten an sich die Bestimmungen des chinesischen Konkursgesetzes vom Jahre 1906. Sie werden aber hier in der Praxis nicht beachtet. Insbesondere erfolgt auch nicht die darin vorgeschriebene öffent⸗ liche Bekanntmachung eines angemeldeten Konkurses. Ueber den Vermögensstand seiner Debitoren muß sich der Gläubiger, so gut es geht, ständig selbst unterrichtet halten. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein oder ist ihr Eintritt zu besorgen, so tut der Gläubiger gut, sich mit Anträgen wegen Sicherstellung seiner Forderungen an das zu⸗ ständige Konsulat zu wenden oder dieses zu ersuchen, die zweck⸗ mäßig erscheinenden Maßnahmen zu treffen. Worin diese zu bestehen haben, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls.
Nanking. Nach Angabe des hiesigen Landgerichts wird im Be⸗ zirke dieses Gerichts bei Konkursen nach dem Gesetz von 1906 (deutsche Uebersetzung von Jankowski, Tientsin 1906) verfahren. Damit ist indes noch nicht gesagt, daß es auch wirklich geschieht. Obgleich im § 1 des Gesetzes der Konkurs durch Ortsbeamte und Handels⸗ kammer veröffentlicht werden soll, ist nicht mit Bestimmtheit darauf zu rechnen, daß es in allen geschieht. Eine bestimmte Frist bei der Anmeldung der Forderungen ist in dem Gesetze nicht vor⸗ gesehen. (Vergl. § 17 des Gesetzes.) Die Anmeldung der Forderungen erfolgt nach § 17 des Gesetzes bei der Handels⸗ kam mer. Für Anmeldungen deutscher Gläubiger ist die Vermittlung des Konsulats nicht zu umgehen.
Tientsin. Fär Konkurseröffnungen über das Vermögen aus⸗ ländischer nicht chinesischer Schuldner kommt jeweilen das be⸗ treffende heimische Recht zur Anwendung. Zuständig sind die hiesigen nationalen Konsulargerichte. Bei Zahlungseinstellungen chinesischer Firmen würde das chinesische Recht maßgebend und das chinesische Lokalgericht zuständig sein. Eine Konkursordnung ist vor einigen Jahren erschienen, im hiesigen Konsulatsbezirk aber noch so gut wie gar nicht zur Anwendung gekommen. Von Konkurs⸗ eröffnungen erhalten deutsche Gläubiger, wenn überhaupt, durch das chinesische Gericht Kenntnis, das sie dem deutschen Konsulat durch Vermittlung des Fremdenkommissars mitteilt. Die Anmeldung von Forderungen würde beim deutschen Konsulat zu erfolgen haben, das sie dem Fremdenkommissar zur Weitergabe an das chinesische Gericht übermittelt. Irgend welche Fristen oder besondere Formen bestehen für solche An⸗ meldungen nicht. 8
Tschifu. Das Verfahren im Konkurse gegen chinesische Schuldner ist gesetzlich nicht geregelt. Auch ein bestimmter Ortsgebrauch besteht nicht. Die Beitreibung der Forderungen gegen bankrotte chinesische Schuldner wird zumeist im Verwaltungsverfahren, das seinerseits keiner festen Form unterliegt, angestrebt. Konkurseröffnungen werden amtlich nicht bekannt gegeben. Fristen bei der Anmeldung von Forderungen bestehen nicht. Die Stelle, bei der die Anmeldungen zu erfolgen haben, wechselt mit der Person des jeweiligen Machthabers. Be⸗ sondere Formen für die Anmeldung sind nicht vorgeschrieben. Alle dauernden und gesicherten deutschen Geschäftsbeziehungen zu China werden die Vermittlung hiesiger europäischer Firmen zur en efeng haben. Diesen Firmen ist in erster Linie die Wahrung der von ihnen vertretenen Interessen im Konkurse je nach Lage der Verhältnisse zu überlassen. Die Durchführung der Ansprüche wird dann der Vermittlung des Konsulats zufallen.; 8 ““
.“
Konkurse im Auslande. b Rumänien.
Anmeldung
d Schluß der Name des Falliten ve naen Verifizierung
bis am
29. April/ 12. Mai 1913
2./15. Mai
26. April 9. Mai 1913
30. April/ 13. Mai 1913 1913 27. April/ 30. April 10. Mai 191313. Mai 1913 Toma 24. April 26. Aprtl/ Theodorescu, 7. Mai 1913 9. Mai 1913 Str. Sft. Vineri 37 8
Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
Verifikation
der der Wohnort Forderungen Forderungen
bis am
23. März’ 1.714. April 5. April 19138 1913 19. März/ 28. März 1. April 191310. April 1913 MNNoinesti: Chuna Safirman, 8 Vaäazslui: Moise Abramovici (verhaftet sind in Konkurs erklärt worden.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 5. April 1913: 6 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 8 Fhetenr h . 32 398 11 040 6. April 1913:
am Gestellt 7 690
Nicht gestellt. —
Ilie P. Constantinescu, Sos. Mihai⸗Bravu
Adolf Almer,
Cal. Grivitei 217
Ab. Horenstein, Str. Carol 19
Anmeldung
Fallite Firmen
S. Marcu Leon Goldenberg
Focsani
1 — Ueber die Verwaltungsergebnisse der deutschen zffentlichen Feuerversicherungsanstalten im Jahre 1911 teilt der Verband öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutsch⸗ land Kiel u. a. mit: Das Jahr 1911 ist infolge der durch die lang andauernde Trockenheit verursachten, zahlreichen und ausgedehnten Brände eines der verlustreichsten Jahre gewesen, das die deutsche Feuerversicherung bislang zu überstehen hatte. Während im Jahre 1910 bei den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten 62,5 Millionen
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Mark oder 68,3 % der vereinnahmten Beiträge zur Vergütung der Schäden erforderlich waren, betrugen die Schadenzahlungen im Jahre 1911 87,3 Millionen Mark oder 84,3 % der ver⸗ einnahmten Beiträge. Trotz dieser außerordentlichen Anforderungen ist die öffentliche Feuerversicherung aber auch im Jahre 1911 im vollen Umfange ihren Aufgaben gerecht geworden, ohne irgendwie eine Erschütterung zu erleiden. Nach der Zusammenstellung der Ver⸗ waltungsergebnisse bestanden im Jahre 1911 in Deutschland 49 öffentliche Feuerversicherungsanstalten, die die Ver⸗ sicherung von Gebäuden und beweglichen Gegenständen als ledig⸗ lich dem gemeinen Wohle dienenden Anstalten betreiben. Die außerpreußischen Anstalten (22) übernehmen fast aus⸗ schließlich nur die Versicherung von Gebäuden gegen Feuers⸗ gefahr und sind mit Zwangs⸗ oder Monopolrechten ausgestattet, während die preußischen Anstalten (27), unter dem Namen „Sozietäten“ bekannt, in überwiegender Zahl im freien Wettbewerb mit den privaten Feuerversicherungsunternehmungen steben und außer der Feuerversiche⸗ rung von beweglichen und unbeweglichen Sachen einschließlich der Waldbrandversicherung neuerdings auch vielfach Einbruchdiebstahl⸗, Wasserleitungsschäden⸗, Glas’, Mietverlust- und Betriebs⸗ verlustversicherng betreiben. Der Versicherungsbestand bei den 49 öffentlichen Feuerversicherungsanstalten in Deutsch⸗ land hat sich im Jahre 1911 in sehr bedeutendem Maße ge⸗ hoben und den Zuwachs in frühren Jahren wiederum übertroffen. Der Gesamtwert der versicherten Gegenstände belief sich Ende 1911. auf 78 968 Millionen Mark, das sind ca. 37 ½ % der in Deutschland überhaupt gegen Feuersgefahr versicherten Werte. Der Bestand in 1911. beträgt fast das 4 ½ fache des Bestandes vor 40 Jahren Die Gesamt⸗ beitragseinnahme stellte sich auf 103,5 Mihlionen Mark, was einem Durchschnittssatz von 1,34 % der Versicherungssumme entspricht Für gemeinnützige Zwecke wurden im Jahre 1911 wiederum sehr er⸗ hebliche Beträge verausgabt. 6,4 Millionen Mark wurden allein für das Feuerlöschwesen aufgewendet, und über 1 Million Mark kamen anderen gemeinnützigen Zwecken zugute. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen im Interesse des allgemeinen Nutzens betrug über 7,5 Millionen Mark oder 8,20 % der seitens der Anstalten für eigene Rechnung ver einnahmten Beiträge. Die Verwaltungskosten beliefen sich ein schließlich der Ausgaben für Einzel⸗ und Nachschätzungen au 14,5 Millionen Mark oder durchschnittlich 13,9 % der Bei⸗ träge. Der Ueberschuß des Jahres 1911, der sich ins gesammt auf fast 3 Millionen Mark (gleich 3,2 % de für eigene Rechnung eingenommenen Beiträge) belief, wurd vollständig den Sicherheitsfonds zugeführt oder den Versicherten zurückvergütet. Der gesamte Vermögensbestand der öffentliche Feuerversicherungsanstalten betrug im Jahre 1911 252 410 445 ℳ Das entspricht einem Satz von 3,19 vom Tausend der Versicherungs summe oder fast dem 2 ⅛ fachen der im Jahre 1911 vereinnahmten Beiträge. 3
—. Die Bilanz der Farbwerke, vormals Meister, Lucir & Brüning, in Höchst a. M. weist laut Meldung des „W. T. B für 1912 nach Abschreibungen von 4 060 312 ℳ (ausschließlich bereit im Vorjahre zurückgestellter 500 000 ℳ) gegen 3 462 007 ℳ im Vor⸗ jahre einen Gewinn von 18 607 907 ℳ einschließlich Vortrag au gegen 16 135 196 ℳ im Vorjahr. Nach Abzug der in der außer⸗ ordentlichen Generalversammlung vom 4. Januar 1913 bewilligten 2 ¼ Millionen Mark zu Jubiläumszwecken beschloß der Aufsichtsra der auf den 3. Mai einzuberufenden Generalversammlung eine Dividende von 30 %, wie im Vorjahre, vorzuschlagen. 8
— Die Generalversammlung des Verlags für Börsen⸗ und
Finanzliteratur A.⸗G., Berlin, genehmigte den Jahresabschluß und setzte die Verteilung einer Dividende von 5 %, wie in den Vor⸗ jahren, fest. .
— Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungsdräbte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin ab heute einen Kupferzuschlag von 0,80 ℳ für den Quadratmillimeter Kupferquer⸗ schnitt und 1000 m Länge.
— In der vorgestrigen Aufsichtsratssitzung der Metallwaren⸗ fabrik A.⸗G. Baer u. Stein, Berlin, ist laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen worden, der am 30. März d. M. statt⸗ findenden Generalversammlung aus dem einschließlich des Vortrages sich ergebenden Reingewinn von 714 393 ℳ nach Vornahme von Abschreibungen wie im Vorjahre eine Dividende von 30 % vor⸗ zuschlagen und 125 129 ℳ vorzutragen.
— Gemäß Telegramm des Direktors der Nordstrecke der Chi⸗ nesischen Tientsin⸗Pukow⸗Eisenbahn betrugen, wie „W. T. B.“ aus Berlin meldet, die Einnahmen des Monats März 310 000 mexikanische Dollar gegenüber 180 000 im gleichen Monat des Vorjahres. Die Einnahmen im ersten Vierteljahr dieses Jahres stellen sich auf 807 000 mexikanische Dollar; in der gleichen Zeit des Vorjahres auf 505 000 merxikanische Dollar. Die Mehreinnahme beträgt somit 302 000 mexikanische Dollar.
Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 31. März: 13 945 552 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit⸗ raums des Vorjahres Mehreinnahme 446 132 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 1 172 344 Kronen. Richtigstellung: November mehr 880 507 Kronen.
„Prag, 5. April. (W. T. B.) Die Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn bringt für 1912 eine Dividende von 112 Kronen gegen 88 Kronen im Vorjahr zur Verteilung.
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Berlin, 5. Apell. Bericht über Spe se e von Gebr.
se. Butter: Die letzte Herabsetzung der Notierung vermochte noch kein besseres Geschäft herbeizuführen; vielmehr verhielten sich Käufer infolge dringender Angebote von allen Seiten abwartend. Auch in russischer Butter ist der Absatz schwächer, nur billigere Qualitäten sind gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualität 126 —128 ℳ, II a Qualität 120 bis 126 ℳ. — Schmalz: Gewinnverkäufe haben eine leichte Ab⸗ schwächung der Preise herbeigeführt, doch ist die Grundtendenz unver⸗ ändert fest, zumal die Vorräte am 1. d. M. eine Abnahme zeigten, während sie in sonstigen Jahren sich um diese Zeit vergrößert hatten. Sie sind in diesem Jahre so klein, daß sie für einen normalen Konsum nicht genügen und ein stärkeres Eingreifen desselben preissteigernd wirken muß. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 64 ½ — 65 ¾ ℳ, amerikanischen Tafelschmalz Borussia 67 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 66—72 ℳ, Berliner Bratenschmalz Kornblume 67 — 72 ℳ. — Speck: Ruhig.
Berlin, 5. April. Wochenbericht für Stärke, Stärke fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin. Die Preise für Kartoffelfabrikate sind infolge Angebote aus zweiter Han niedriger. Rohe reingewaschene Kartoffelstärke— ℳ, La. Kartoffel stärke prompt 28 ½ — 28 ¾ ℳ, Ia. Kartoffelmehl prompt 28 ¼ — 28 ¾ ℳ II a. Kartoffelmehl —,— ℳ, gelber Sirup 30 —31 ℳ, Kap.⸗Siru 32 ½ — 33 ℳ, Exportsirup 32 ½ — 33 ℳ, Kartoffelzucker gelb 29 ¼ bi 30 ℳ, Kartoffelzucker kap. 32 — 33 ℳ, Rumcouleur 42 ℳ, Bier couleur 43 ℳ, Dextrin, gelb und weiß Ia. 33 ½ — 35 ℳ, do. sekund —,— ℳ, Weizenstärke, Hallesche und Schlesische 44 —45 ℳ do. kleinstückig 45 — 47 ℳ, do. großstückig 45 — 47 ℳ, Reisstärke (Strahlen⸗) 55 ½ ℳ, do. (Stücken⸗) 55 ½ ℳ, Schabestärk, 38 — 41 ℳ, I a. Maisstärke 37 — 38 ℳ, Viktoriaerbsen 22 bi 26 ℳ, Kocherbsen 21 — 25 ℳ, grüne Erbsen 22 —25 ℳ Futter⸗ und Taubenerbsen 174 — 19 ½ ℳ, inl. weiße —,— ℳ, flache Bohnen —,— ℳ, Rundbohnen 32.
35 ℳ, ungarische Bohnen 27 —28 ½ ℳ, galizische, russisch Bohnen 25 — 27 ℳ, große Linsen 35.—40 ℳ, mittel do 30 — 35 ℳ, kleine do. 25 — 30 ℳ, weiße Hirse 22 — 28 ℳ, gelbe Senf 30 — 38 ℳ, Hanfkörner 21 — 22 ℳ, Winterrübsen 27 ½ — 28 ½⸗
Winterraps 28 —29 ½ ℳ, blauer Mohn 55 —60 ℳ, weißer Mohr 50 — 60 ℳ, Pferdebohnen 19 —20 ℳ, Buchweizen 25 — 27 ℳ Mais loko 14 ½ — 15 ¾ ℳ, Wicken 22 — 25 ℳ, Leinsaat 33 — 37 ℳ