eine Reihe von Personen nicht darauf gesetzt wird, weil man sich sagte, diese Personen würden darunter leiden, wenn sie herangezogen würd n. Es sind also heute die Urlisten contra legem unvoll⸗ ständig. Wenn dieses Gesetz beschlossen mird, dann liegt kein Grund mehr vor, solche Personen nicht mehr auf die Urlile zu setzen. beschränkt sich der Kreis der ausgewählten Schöffen und Ge⸗ chwor nen auf eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Personen. Nicht aus politischen Erwägungen heraus, aber zum Teil aus eguemlichkeit greift man auf die Personen zurück, die schon offen und Geschworene gewesen waren. Es ist kein Grund vor⸗ 1- jemand nicht auf die Liste zu stellen, weil er keine Zeit habe; eder soll Zeit darür haben. Die Landesjustizverwaltungen sollten ein hißchen darauf drücken, daß nicht, wie es heute der Fall ist, bei der Auswahl diejenigen berücksichtigt werden, die besonders geeignet sind, sondern im Gegenteil den Standpunkt vertreten: jeder kann Schöffe und Feschworener werden, der nicht ungeeignet ist. Ich glaube, daß das Gesetz dam beitraen wird, das Vertrauen in unsere Rechts⸗ pfl ge zu stärken. Alle Kreise des Volkes werden berufen sein, an der Rechtspflege als Schöffen und Geschworene mitzuwirken. Wenn dies s schöne Ziel erreicht wird, so wird unsere Rechtepflege noch volkstümlicher werden. “
Abg. Schedlbauer (Zentr.): Durch diese Vorlage wird in Wi klichkeit allen Ständen die Möglichkeit gegeben werden, an dem Richferamte teilzunehmen. Für die Zulassung zur Mitwirkung an der Rechtsprechung als Schöffen und Geschworene ging die geltende Strafprozeßordnung davon aus, daß zu diesem Ehrenamt solche Staatsbürger genommen werden sollten, die eine gewisse Urteils⸗ fäbigfeit besitzen und ein gewisses Maß von Leben erfahrung ge⸗ sammelt haben. Zutreffend bemerkte schon 1906 der Kollege Lenz⸗ mann, diß der Laienrichter so recht aus dem frischen Born des Lebens schöpfe, während der Berufsrichter sich nach Paragraphen richte Bisher ist aber g nade der wirtschaftlich schwächste Stand, der Arbeiterstand, gänzlich von dem Ehrenamt des Lytenrichters ausg schaltet geblieben, obwohl er eine ganz erhebliche Zabl von geeigneten Männern aufbringen könnte. Mit gitem Grunde weist die Eingabe des Berliner Arbeitervereins vom 20. Oktober 1908 an den Reichstag auf die Tatsache bin, daß an den Gewerbegerichten, Schieosgerichten usw. die Arbeit r als Laienrichter mit tätig sind, und daß über diese Tätigkeit nicht nur keine Klage g führt, sondern da⸗ durch im Gegenteil bestätigt worden ist, daß große Teile der Arbeiter⸗ bevölkerung die Fähigkeit zum Richterberuse desitzen Gerade im ge⸗ wöhnlichen Volke wurzelt ein stark ausgeprägtes Rechtsempfinden, und für e ne Vertrauen erweckende Recht prechung ist es daher, wie auch die Begründung des Entwurfs anerkennt, von größtem Nutzen, wenn Arbeiter als Laienrichter hinzug zogen werden. Deshalb muß es befremden, daß dieser Gedanke im praktischen Leben nicht schon längst verwirklicht ist. Emige Umstände haben sich aber bieher hemmend in den Weg gestellt. In höchsten richterlichen Kreis n sind Stimmen laut geworden, die unter Ausschlachtung ein⸗ zelner Urteile und gestützt a f unkontrollierbare Zeitungsberichte von dem Laenr chtertum Rechtsbeut ung und Pa teilichkeit befürchteten. Alle Hochachtung vor dem deutschen Richterstand, aber auch das Institut des Laienrichters hat bisher jeder berechtigt n Krilik Stand zu halten vermocht. Bei Strafsachen soll man auch auf den Delinquenten eine gewisse Rücksicht nehmen. Bei unseren kom⸗ plizierten Rechtsverhältnissen mangelt es nicht an Beispielen, in denen ein Verurteilter vor den Augen der Oeffentlichkeit weit gerechtfertigter dastand als vor seinen Richtern. Darum kann es für den Delinquenten nicht gleichgült g sein, wer über ihn zu Gericht sitzt; er wird in den meisten Fällen dem Laienrichter, der seinen gesellschaftlichen Verhältnissen näher steht, mehr Ver⸗ trauen entgegensring n als dem Berufsrichter. Die Heranziehung des Laienelements zur Rechtsprechung legt nun aber dem einzelnen recht empfindliche Opfer auf, und dies wäre noch mehr in die Erscheinung getreten, wenn schon bisher der gemöhnliche Mann aus dem Volke als Schöffe oder Geschworener in Betracht gezogen worden wäre. Welcher Geschäftsmann kann denn ohne Entschädigung für seinen Geschäfts⸗ verlust die Au wendungen für den Anfenthalt an dem Schwurg richts⸗ sitze bestreiten? Wenn auch das Laienrichteramt eine Ehrenrflicht des Staatsbürgers ist, für die j der zu einem wirtschaftl chen Opfer her it sein muß, so hat doch das bisherige Recht zu dem un⸗ erwünschten Zustand geführt, daß weniger bemittelte Pers onen vom Amt als Latenrichter ausgeschlossen waren, obwohl sie dazu gerignet sind. Angestellt laufen Gefahr, durch Teilnahme an der Sitzungsperiode ihre Stelle zu verlieren; kleine Landwirte können dadurch in große materielle Bedrängnis geraten. Alle diese Verhältnisse schreien geradezu nach einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung dieser Funktion. Die Geschworenenver ine, die sich zur Abwehr dieser Unzuträglichkeiten gebildet haben, sind ihrerseits ganz bedeutend belastet worden, namentlich auch deswegen, weil die Bet iligung sehr zu wünschen übrig ließ. Der Mehraufwand wird, gerade auch nach diesen Erfahrungen der Geschworenenvereine, ein sehr erheblicher sein. Mit Befriedigung nehmen wir den Entwurf und die Erklärung des Staate sekretärs entgegen. Mit der heiklen Frage der Normierung der Höhe der Tagegelder befaßt sich der Entwurf allerdings überhaupt nicht, sondern über⸗ lößt sie ganz dem Bundesrat. Dagegen, daß die Tagegelder nicht zurückg wiesen werden dürsen, ist nichts einzuwenden. Der Satz, den der niederbayerische Geschworenenverein gegenwärtig gewährt, ist ausreichend, aber auch notwendig, unter ihn wird der vom Bundesrat zu normierende Satz nicht heruntergehen können. Kom⸗ missionsberatung halten auch wir nicht für erforderlich. Hoffentlich werden die Ausführungsbestimmungen derart ausfallen, daß in Zu⸗ kunft die Heranziebung zum Amte des Geschworenen und Schöffen allen Ständen ohne Auenahme gewährleistet ist.
Abg. Holtschke (dkons.): Wir freuen uns ebenfalls, daß der Entwurf, der einem langjährigen Wunsche unserer Partei entspricht, endlich zur Vorlage gelangt ist; wir stimmen seiner Erledigung ohne Kommissions beratung zu und hoffen, daß die an ihn geknüpfte Er⸗ wartung, daß er das Vertrauen des Volkes in die deutsche Recht⸗ sprechung steigern werde, in Erfüllung gehen wird.
Abg. Warmuth (Rp.): Auch wir begrüßen es, daß das Laien⸗ element möglichst viel zur Rechtsprechung herangezogen wird. Es ist zu hoffen, daß es moglich sein wird, diese Art der Recht prechung frei von politischen Strömungen zu halten. b b
Abg. Peus (Soz): Bisher haben die Konservativen nach diesem Grundsatz nicht gehandelt. Die Möglichkeit, Arbeiter und Vertreter der Arbeiter zu Schöffen und Geschworenen zu ernennen, war schon früher gegeben. Ich halte es für notwendig, doß in einem Gericht alle po itischen Auffassungen vertreten sind, da ich nur so einen Aus⸗
leich der Meinungen für möglich halte. Am besten wäre es aller⸗ ings, wenn man es rem Volk überließe, die Richter zu wählen.
Abg. van Calker (nl.): Auch wir halten natürlich die
olitische Unabhängi keit des Richters für unbedingt notwendig. Jedoch wird es unmöglich sein, immer dem Rechnung zu tragen, daß alle politischen Meinungen vertreten sind. Wir können uns doch für en einzelnen Fall die Richter nicht aussuchen; das würde auch große Gefahren mit sich bringen. Dazu kommt ja noch, daß am Beginn es Geschäftsjahres die Sitzungen unter die einzelnen Richter verteilt
erden. Damit schließt die erste Beratung. In zweiter Lesung ird die Vorlage ohne Diskussion unverändert einstimmig angenommen. Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes ber die Folgen der Verhinderung wechsel⸗ und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verdankt seine Entstehung einer Anregung aus Handelskreisen, und zwar sind es die Aeltesten der Kaufmannschaft aus Berlin, auf deren Initiative dieser
Gesetzentwurf zurückzuführen ist.
“
Während des Balkankrieges sind in Griechenland, Serbien, Bulgarien und Montenegro sogenannte Moratoriengesetze er⸗ lassen worden, durch die der Zahlungstermin für Schulden hinaus⸗ geschoben worden ist. Infolgedessen haben in diesen Ländern die Inbaber von Wechseln die zur Ausübung und Erhaltung des Wechfel⸗ rechtes erforderlichen Handlungen nicht vornehmen, insbesondere den Protest mangels Annahme oder mangels Zahlung nicht recht⸗ zeitig erheben können. Nach unserer Wechselordnung verlieren aber die Wechselinhaber, wenn sie den Protest nicht rechtzeitig erheben, ihre Rückgriffsrechte gegen die Vorindossanten und den Aussteller, ohne daß es dabei auf die Ursachen ankommt, aus denen die Protest⸗ erhebung unterblieben ist. Die Frage ist mehrfach zur Entscheidung der Gerichte gekommen, als während des Krieges von 1870/71 die Wechselinhaber in Frankreich infolge gesetzlicher Maßnahmen die Wechsel nicht rechtzeitig protestieren lassen konnten.
Nun sind im letzten Winter sowohl in Oesterreich wie in Ungarn besondere Gesetze erlassen worden, um dem Wechselinhaber, der in⸗ folge der Balkanmoratorien an der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung verhindert war, seine Rückgriffsrechte zu wahren. Es ist dort eine auf der internationalen Wechselrechtskonferenz vom Jahre 1912 beschlossene Vorschrift über den Einfluß der höheren Gewalt als Landesgesetz eingeführt worden. Nach dieser Vorschrift werden im Falle der höheren Gewalt die Fristen bis nach dem Wegfall des Hindernisses verlängert; dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, so erhält der Wechselinhaber außerdem die Befugnis, ohne Protesterhebung den Rückgriff gegen seine Vormänner zu nehmen.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben der Reichs⸗ regierung anheimgegeben, für das Deutsche Reich eine ähnliche gesetz⸗ liche Bestimmung zu treffen. Im Reichsjustizamt haben infolge⸗ dessen eingehende Beratungen mit kaufmännischen Sachverständigen stattgefunden. Das Ergebnis dieser Beratungen bildet der vorliegende Entwurf. Die Sachverständigen waren zwar der Meinung, daß die Moratorien der Balkanstaaten wegen des verhältnismäßig geringen Wechselverkehrs zwischen den Balkanstaaten und Deutschland keine wesentliche Schädigung deutscher Wechselgläubiger bewirkt haben und daß deshalb für diesen Spezialfall kein Anlaß zu einem unmittelbaren gesetzgeberischen Eingreifen vorgelegen habe. Aber andrerseits wurde es als dringend wünschenswert betrachtet, für den Fall, daß künftig im Ausland Moratorien erlassen werden sollten, eine Handhabe zu schaffen, welche die Erhaltung der Wechsel ermöglicht, obwohl die rechtzeitige Protesterhebung unterblieben ist. Dabei herrschte bei den Sachverständigen auch darin Uebereinstimmung, daß es sich nicht empfehle, sich eng an die in Oesterreich und Ungarn ergangenen Ge⸗ setze anzuschliehen und die Wirkungen ausländischer Moratorien von vornherein gesetzlich festzulegen, vielmehr war man der Ansicht, daß es sich nur darum handeln könne, die Wirkung ausländischer Mora⸗ torien; von Fall zu Fall in einer den deutschen Interessen ent⸗ sprechenden Weise auf schnellstem Wege durch besondere Verordnung festzustellen.
Der Entwurf sieht deshalb den Weg einer Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vor, die mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen ist. Das Nähere, meine Herren, ist in der Begründung dargelegt; ich kann wohl darauf vermeisen. Vor dem Erlaß einer solchen Kaiser⸗ lichen Verordnung werden selbstredend die beteiligten kaufmännischen Ktreise gehört werden müssen. 1
Namens der verbündeten Regierungen bitte ich Sie, dem Gesetz⸗ entwurf, der, wie schon erwähnt, im Einverständnis mit den Handels⸗ kreisen aufgestellt ist, die Zustimmung zu erteilen.
Abg. Landsberg (Soz.): Ein direktes Einschreiten wurde hier abgelehnt, weil die Wechselinteressen auf dem Balkan für uns sehr gering sind. Es wäre nun allerdings zu fragen, ob diese wenigen Wechsel Moratorium auch bezahlt worden wären. Hier hat man aber sofort eine Regelung versucht, wo es sich um eine An⸗ reaung der Aeltesten der Kaufmannschaft handelt. Der Arbeiter⸗ schaft oder den Vertretern der Gewerkschaften gegenüber ist man nicht so entgegenkommend. Wir können das Gesetz so ohne weiteresz nicht annehmen. Es muß in einer Kommission gründlich durchgearbeitet werden. Man mutet hier dem Reich tag einen Verzicht auf Rechte zu, die ihm bisher zugestanden haben. Es ist nicht einzusehen, warum dem Reichstage sein Gesetzgebungs⸗ recht entzogen werden soll. Ich beantrage, die Vorlage einer Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Abg. Dr. Junck (nl): Darch Katserliche Verordnung soll nicht nur bestimmt werden, was geschehen soll, sondern ob überhaupt etwas geschehen soll. Die Delegation von Rechten des Reichstages an den anderen Faktor der Gesetzgebung sollte doch nur stattfinden, wenn ganz zwingende Gründe vorliegen. Mit dem gesetzgeberischen Ge⸗ danken an sich sind wir einverstanden, aber über jeden formaten Punkt müssen wir in der Kommission mit der Regierung verhandeln.
Nachdem die Abgg. Warmuth (Rp.), Dr. Spahn (Zentr.) und Dr. Giese (dkons.) sich mit der Kommissions⸗ beratung einverstanden erklärt haben, wird der Gesetzentwurf einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Hierauf wird Vertagung beschlossen. Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung abzuhalten am Dienstag⸗ nachmittag 2 Uhr pünktlich mit der Tagesordnung: Kleine Anfragen und zweite Beratung der Wehrvorlage.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.); Mit Rücksicht auf die Lage der Verhältnisse wollen wir nicht widersprechen, daß die Wehrvorlage morgen auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich möchte aber die E klätung hier wiederhosen, die bereits in der Kommission von uns abgengeben ist, und die dahin ging: Die Zentrumspartei hält einmütig und ge⸗ ch ossen an dem Grundsatz fest: Keine Ausgabenbewilligung ohne Deckung. Unsere Abstimmung in der zweiten Lesung kann daher nur eine vorläufige sein, unsere Stellung zu der Wehrvorlage wird ab⸗ hängen von der Entscheidung über die Deckungsvorlage.
Abg. Graf Westarp (dkons.): Auch wir betrachten die Ver⸗ abschitedung der Heeres⸗ und der gesamten Deckungsvorlagen als ein zusammenhängendes und einheitliches Ganzes. Ohne gleichzeitige Bereitstellung aller einmaligen und dauernden Einnahmen zur Deckung würde die Bewilligung der milttärischen Forderungen vom Standpunkte der Volkswirtschaft in hohbem Maße bedenklich sein, jedenfalls nur eine unvollkommene Lösung der gestellten Auf⸗ gaben bedeuten und den Wert der ganzen gesetzgeberischen Aktion wesentlich herabsetzen. liche Rüstungsvermehrung durch gleichzeitige Aufbringung der dazu erforderlichen ordentlichen und einmaligen Einnabmen durchzusetzen, behalten wir fest im Auge und sind entschlossen, alles zu tun, was geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Wir sind auch sehr im Zweifel, ob es zur Erreichung dieses Zieles nützlich und nicht vielmehr schädlich sein wiid, wenn, mie es jetzt beabsichtigt wird, im Plenum durch die zweite Lesung der Wehrvorlage ein Bruch⸗ stück aus der großen Aufgabe berausgeschnitten wird. Nach unserer Auffassung würde es der L sung diese, Aufgabe förderlicher gewesen sein, wenn man der Kommission haͤtte Zeit lassen wollen, inzwischen über die wichtige Frage der Deckung Klarheit zu schaffen. Wie aber die
inge heute liegen, scheint ein hierauf gerichteter Antrag
8
Das große Ziel, die absolut erforder⸗
sicht auf Annahme zu haben. Deshalb verzichten wir darauf, um nicht das Endziel auch scheinbar zu erschweren. 88
Abg. Schultz⸗Bromberg (Rp.): Wir legen den größten Wert darauf, daß bei der Erledigung der Wehrvorlage von dem Grundsatz „keine Ausgabe ohne Deckung“ nicht abgegangen wird. Wir hoffen nach wie vor, daß bei der Beratung der Wehrvorlage gleichzeitig ein Weg gefunden wird zu einer Verständigung zwischen der Mehrheit des Hauses und den verbündeten Regierungen über die Deckungsfrage.
P.äsident Dr. Kaempf: Ein Widerspruch gegen die von mir vorgeschlagene Tagesordnung liegt nicht vor; die Tagesordnung steht fest. Ich schließe die Sitzung.
Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 2 Uhr pünktlich. (Anfragen; Zweite Lesung der Wehrvorlage.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Stand der Reblauskrankheit im Deutschen Reiche 1911 und 1912 und die Kosten ihrer Bekämpfung.
Die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft hat jett ihre 34. Denkschrift über die Bekaͤmpfung der Reblaus⸗ krankheit veröffentlicht, die sich auf die Jahre 1911 und 1912, soweit bis Ende November 1912 Material dazu vor elegen hat, bezieht und von den einschlägigen amtlichen Erlassen die bis Ende Januar 1913 ergangenen berücksichtigt. Sie behandelt zunächst die Organisation der Reblausbekämpfung, sodann den Stand der Reblauskrankheit, in Dutschland und im Melande. Wir entnehmen dieser Denkschrift die folgenden Mitteilungen über den Stand der Reblauskrankheit im Deutschen Reiche und die Kosten ihrer Bekämpfung.
In der preußischen Rheinprovinz wurden im Jahre 1911 in den Bezirken I und II in je einem Herde, und zwar in 60 O und 33 A noch lebende Rebläuse vorgefunden. Im Bezirke III wurden in den Herden 76 N, 79 N, 81 N, 85 N und 87 N aus dem Jahre 1910 im ganzen 41 Stockausschläge gefunden. Die Freigabe zu Acker⸗ kulturen mit Ausnahme des Wein baus wurde beantragt für die Herde aus dem Jahre 1909: 42 0 bis 49 O im Bezirke I, für die Herd’ 25 A bis 29 A im Bexirke II, ferner für die aus dem Jahre 1908: 270 R bis 272 R rechtsrheinisch, für die Herde 32 0, 35 0 und 39 0 links⸗ rheinisch im Bezirke I. Die 67 N (letzter Teil) und 71 N bis 75 N im Bezirke III sind für Ackerkulturen freigegeben worden. Weiterhin ist die Freigabe der Herde 28 N und 41 N in Kreu nach inzwischen erfolgt. Zur Freigabe für Rebenkultur wurden die Herde aus dem Jahre 1904 m Heimersheim in Vorschlag gebracht.
Die unter der Oberleitung des Professors Ew. H. Rübsaamen, des Landrats von Nasse und des Landrats Brügmann ausgeführten Untersuchungen und Begehungen fuhrten zur Entdeckung von 60 Reblausherden mit 2862 verseuchten Stöcken. Die Zahl der ver⸗ nichteten Rebstöcke beträgt auf einer Fläche von 8,9462 ha 122 152.
Im Jahre 1912 sind, soweit bereits amtliche Mitteilungen darüber vorliegen, bei den Rebenuntersuchungen 41 Reblausherde in der Rheinprovinz aufgefunden worden, und zwar 8 in der Gemarkung Laubenheim, 9 in Münster bei Bingenbrück, 5 in Langenlonsheim, 7 in Oberheimbach, 6 in Lohrsdorf, je 1 in Binger brück, Dorsheim, Rümmelsh im, Heddesheim, Manubach und Nennig. Die Ge⸗ markungen Bingerbrück, Dorsheim, Rümmelshe m und Nennig sind zum ersten Male verseucht befunden worden. Während bei Binger⸗ bruck die Bersfuchung anschemend auf, einen nahe gelegenen Herd von Münster b. B. zurückzuführen ist, hat sich über die Entstehung der Herde in Rümmelsheim, Dorsheim und Nennig bis jetzt nichts
ermitteln lassen.
In der Provinz Hessen⸗Nassau wurden bei der ersten, in der Zeit vom 19. Juni bis 1. Juli 1911 vorgenommenen Revision in den Herden aus dem Jahre 1908 26, in den Herden aus dem Jahre 1909 60, in den Herden aus dem Jahre 1910 37 oberirdische Stock⸗ ausschläge vorgefunden. Bei der zweiten, in der ersten Oktoher hälfte
1911 ausgeführten Revision fanden sich auf den Herden aus dem
allen älteren Herden 56 oberirdische Stockausschläge vor Nachdem die wiederholten Revisionen die vollständige e der Herde aus dem Jahre 1909 (Nr. 406 bis 411) festgestellt hatten, wurden diese im Spätberbst für die Bebauung mit oberirdisch abzuerntenden Früchten mit Ausschluß des Rebbaues freigegeben.
Durch die Untersuchungen im Jahre 1911 sind 12 neue Reblaus⸗ herde aufgefunden worden. Hiervon entfallen auf die Gemarkung Lorch 7 mit 149 kranken Stöcken, auf die Gemarkung Winkel 4 mit 21 kranken Stöcken und auf die Gemarkung Nochern 1 Reblausherd mit 27 kranken Stöcken. Es wurden 40 874 Rebstöcke auf einer Ge⸗ samtfläche von 3,4545 ha vernichtet.
Im Jahre 1912 sind, soweit bereits amtliche Mitteilungen darüber vorliegen, bei den Rebenuntersuchungen 15 neue Reblausherde aufgefunden worden und zwar 14 in der Gemarkung Lorch und 1 in der Gemarkung Hochheim.
In den fränkischen Weinbaubezirken Bayerns sind durch die Revisionsarbeiten in den Herden aus den Jahren 1909 und 1910 in den Gemarkungen Iphofen und Rödelsee hier und da Stockausschläge aufgefunden worden, die sofort mit Schwefelkohlenstoff und Kresol⸗ seifenlösung vernichtet wurden. Die bedingte Freigabe der Herde in den Gemarkungen Iphofen und Rödelsee aus dem Jahre 1909 wurde verfügt. Nachtrfäglich ist zu erwähnen, daß die Reblaus⸗ herdflächen aus den Jahren 1902 bis 1905 in den unterfränk schen Gemarkungen Sickershausen, Hoheim, Fröhstockheim, Mainbernheim, Sulzfeld, dann jene aus dem Jahre 1905 der mittelfränkischen Ge⸗ markung Iphofen (hier mit Ausnahme des erst zu Anfang 1906 endgültig desinfizierten „Großen Bergherdes“) bereits zufolge Ent⸗ schließungen der zuständigen Regierungen vom 30. März beziehungs⸗ weise 21. Februar 1910 für den Wiederanbau mit allen landwirt⸗ schaftlichen Gewächsen mit Ausnahme der Rebe freigegeben worden waren. — Bei der Untersuchung der Weinberge im Jahre 1911 wurden in der Gemarkung Iphofen 6, in Rödelsee 3 Seuchenstellen aufgefunden. Es wurden im ganzen 32 291 Rebstöcke auf einer Fläche von 4,8418 ha vernichtert.
In den pfälzischen Weinbaubezirken wurden in der Ge⸗ markung Sausenheim auf vielen Kleeäckern und Getreidestoppelfeldern zahlreiche Stockausschläge vorgefu den. In der Gemarkung Gönn⸗ heim wurden die Herde aus dem Jahre 1909 zum Wiederanbau mit oberirdisch abzuerntenden Gewächsen, jedoch unter gewissen Be⸗ schränkungen, freigegeben. In der Gemarkung Gönnheim wurde ein kleiner neuer Reblausherd entdeckt. Es wurden auf einer Fläche von 0,15¶ ha 4316 Nebstöcke vernichtet.
Bei den Revisionsarbeiten in Württemberg im Jahre 1911 wurden durch sorgfältige Begehung der alten Herdflächen aus dem Jahre 1908 und den Vorjahren der Markungen Nechkarsulm, Kocher⸗ steinsfeld, Neckarweihingen, Großheppach, Kleinheppach, Korb, Winter⸗ bach, Schornbach und Ühlbach nur sehr wenige, an den Herdgrenzen liegende eeedea angetroffen, die sämtlich reblausfrei waren. Beim Begehen und gleichzeitigen Auswerfen von Gräben und bei der Untersuchung der dabei vorgefundenen Wurzeln wurden in den Herden aus den Jahren 1909 und 1910 nur wenige Stockausschläge gefunden. Auch auf den jüngeren Herdflächen fanden sich nur vereinzelte Stockausschläge, und zwar immer nur an den Herdgrenzen. Lebende Rebläuse wunden nicht gefunden. Sämtlsche Stellen, an denen Stock⸗ ausschläge gefunden wurden, erhielten eine Nachdesinfektion mit 400 g Schwefelkohlenstoff auf das Quadratmeter. Auf Grund der Er⸗ gebnisse der Revisionsarbeiten konnten im Herbst 1911 sämtliche Herd⸗ flächen aus dem Jahre 1905 der Markungen Neckarsulm, Kocher⸗ steinsfeld, Uhlbach, Groß⸗ und Kleinheppach, Winterbach und Schorn⸗ bach mit Ausnahme der im Jahre 1907 wiederholt als verseucht hbefundenen Flächen des Herdes I von 1905 auf Markung Groß⸗ heppach und des Herdes 1 von 1905 der Markung Schorn⸗ bach zum Rebenanbau freigegeben werden. Das für rie Herde vom Jahre 1909 der Markungen Neckarweihingen, Groß⸗ und Klein⸗ heppach seinerzeit erlassene Betretverbot konnte im H
keine Aus⸗
gehoben und gleichzeitig der Anbau berirhisch abzuerntender 8
Schlufse des Rechnungsjahres 1911 133 374,18 ℳ
“ Washington, 9. Juni.
Jahre 1909 23, auf den Herden aus dem Jabre 1910 40 und auf
1911 auf⸗ erbst 1.
2.
rwächse mit Ausschluß der Rehe gestattet werden. uf den Her slüchen der Markungen Neckarweshingen, Uhlbach, era⸗. 8e Heag. heppach und Schornbach vom Jöhre 1907 wurde der A b Fns Ceaaien Negtess he 1. dege h e t⸗ unter der Be⸗ ingung et, da Verbringen von Erde au ä
in neSeg gts ne es zu vermeiden ist. e See.
urch die Untersuchungsarbeiten im Jahre 1911 wurden 2 Reblausherde mit 638 ranken Stöcken auf einer Fläͤche von 88 8e aufgefunden, und zwar 6 Herde mit 33 kranken Stocken in der Markung Großheppach, 5 mit 50 kranken Stöcken in der Markung Kleinheppach 1 Herd mit 16 kranken Stöcken in der Markung Uhlbach, 8 Herde mit 537 kranken Stöcken in der Markung Hemigkofen⸗Nonnenbach 1 Herd mit 2 kranfen Stöcken in der Markung Obereisesheim. Ver⸗ nichtet wurden 13 628 Rebstöcke auf einer Fläche von 0,80g8 ha. Im Graßherzogtum Hessen sind außer den bereits in Nr. 169 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers vom 17. Juli 1912 nach der letzten (33.) Denkschrift mitgeteilten Reblausverseuchungen Meldungen über neuentdeckte Seuchenstellen im Jahre 1911 nicht ein⸗ gegangen. Bei den im Jahre 1912 vorgenommenen Untersuchungen ist die Reblaus nach den bisherigen Meldungen in folgenden Ge⸗ rden: a. am 2 8 Heeren in Gewann
. 24. Jult in Gumbsheim Streitberg⸗ an 14 kranken Stöcken, c. am 29. Juli in an 53 kranken Stöcken, d. am 7. August in Büdesheim an 9 kranken Stöcken, oe. am 8. August in Kempten an 10 kranken Stöcken, f. am 12 August in Volxheim an 7 kranken Stöcken in der Nähe des alten Reblausherdes. Zu Vorstehendem ist zu d und e zu bemerken, daß die Verseuchungen vermutlich mit den früher dort aufgefundenen Herden im 3eheenen eng stehen. Bei den Revisionsarbeifen in Elfaß⸗Lothringen sind in den Herden aus den Jahren 1909 und 1910 zusammen 770 Stockaus⸗ schläge auf einer Fläche von etwa 11 ha ermittelt und vernichtet worden. Zumeist bande lte es sich um Randstöcke, vielfach auch um Sämlinge. In 2 vorjährigen Herden der Gemarkung Vöklins⸗ hofen (Oberelsaß) konnten noch einzelne lebende Rebläuse nach⸗ gewiesen werden. Die in Frage kommenden Herdflächen wurden erneut einer vollständigen Desinfektion unterworfen. — Durch die Untersuchungen im Jahre 1911 wurden in den Reichslanden in 23 Gemarkungen 63 neue Reblausherde mit 12 726 verseuchten Reben ermittelt. Vernichtet wurden im ganzen 64 027 Stöcke auf einer Gesamtfläche von 7,1113 ha. Hiervon entfielen 1) auf den Bezirk Oberelse : 8 Gemarkungen mit 14 Herden und 1803 kranken Reben; vernicht t wurden 8577 Reben auf einer Gesamtfläche von 08818 ha; 2) auf den Bezirk Unterelsaß: 8 Gemarkungen mit 46 Herden und 10 804 kranken Reben; vernichtet wurden 43 410 Reben auf einer Gesamtfläche von 5,47242 ha; 3) auf den Bezirk Lothringen: 7 Gemorkungen mit 3 Herden und 119 kranken Reben; vernichtet wurden 12 040 Reben auf einer Ge⸗ sam . 1,2085 ha. 3
ie den Regierungen der deutschen Einzelstaaten einschließ⸗ lich Elsaß⸗Lothringens in Reblausangelegenheiten Schlusse des Haushaltjahres beziehungsweise des Kalenderjahres 1910 entstandenen Kosten beliefen sich nach der letzten (33.) Denk⸗ schrift auf 21 297 238 5 ℳ. Im Rechnungs⸗ beziehungsweise Kalender⸗ jahre 1911 betrugen die Kosten 1 054 924,88 ℳ. Insgesamt sind also von den Regier ngen der Einzelstaaten 22 352 163 ℳ ausgegeben worden. Das Reich hat außerdem seit dem Jahre 1879/80 bis zum
aufgewendet
ööu 8
. (W. T. B.) Nach dem Monats⸗ berichte des Ackerbaudepartements beträgt der allgemeine Durchschnittsstand von Winterweizen am 1. Inni 83,5 % gegen 91,1 % am 1. Mat d. J. und 74 3 % im Vorjahre.“ Der Ertrag per Acre stellt sich auf 15,9 Bushels (16 6 bezw. 14 1). Der Durchschnitts⸗ stand von Frühjahrsweizen wird auf 93,5 % Füchss (95,8 % im Vor⸗ jahre). Die Anbaufläche beläuft sich auf 18 663 000 Acres (19 201 000 Acres im Vorjabre). Der Extrag per Acre stellt sich auf 13,5 Bushels (13 8 im Vorjahre). Der Durchschnittsstand von Hafer wird mit 87 % angegeben (91 1). Die Anbauflä umfaßt 38 341 000 Acres (37 844 000). Der Ertrag per Acre stellt sich auf 28,8 Bushels (29,3). Der allgemeine Durchschnittsstand von Gerste beläuft sich auf 87,1 % (91,1). Die Anbaufläche umfaßt 7 255 000 Acres (7 574 000). Der Ertrag per Acre wird auf 24,4 Busbels geschätzt (25 2). Der Durchschnittsstand von Roggen wird mit 90,9 % angegeben (87,7), der Ertrag per Acre mit 16,5 Bufhels (16,0). 8
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Oesterreich⸗Ungarn.
Die Stadtgemeinde Doboj (Eisenbahnknotenpunkt, Ort von ungefäht 3400 Einwohnern an der Bosna, Nordbosnien) schreibt den Bau einer Wasserleitung und einer Elektrizitätskraftanlage zu Beleuchtungszwecken aus. Interessenten werden aufgefordert, zwecks mündlicher Besprechung sich am 3. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, in Doboj einzufinden.
Italien.
Das Bürgermeisteramt in Reggio Calabria macht bekannt, daß der Voranschlag für Regulierung der Gemeindestraße Reggio Campio — vogl. „Reichsanzeiger“ Nr. 127 vom 31. Mai 1913 — von 135 500 Lire auf 117 750,50 Lire herabgesetzt und der Ver⸗ dingungstermin auf den 20. Junl 1913 verlegt worden ist.
18. Juni 1913, Vormittags 11 Uhr: Generaldirektion des König⸗ lichen Arsenals in Neapel und gleichzeitig diejenige in Spezia. teferung von blauer und weißer glatter Leinewand. Wert 95 000 Lire. Sicherheit 9500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
20. Juni 1913, Vormittags 10 Uhr: Direzione del genio militare in Turin. Bau einer Schutzwehr zum Auffangen der Geschosse beim Schießen gegen Panzerplatten und einer Beobachtungs⸗ kabine auf dem Schseßplatz Lombardore. Voranschlag 100 000 Lire. Sicherheit 10 000 Lire Nläheres in italienischer Sprache beim
„Reichsanzeiger“. Niederlande.
88
19. Juni 1913, 11 Uhr. Marinedirektion in Willemsoord: Leferung von: Nr. 8: Manufakturen, Band, Fransen usw., Nr. 9: Flaggentuch, Nr. 10: Baumwolle, Nr. 11: Amerikanischem Leder, Nr. 12: Leinen, Nr. 13: Linoleum, Nr. 14: Sarsche, Nr. 15: Leder, Nr. 16: Schwimmwesten, Nr. 17: Gaskoks, Nr. 18: Anthracitkohlen, Nr. 19: Schmiedekohlen, Nr. 20: Eiserne Taljehaken, Nr. 21: Eß⸗ geräte für Mannschaften, Nr. 22: Emaillewaren, Nr. 23: einigungsmittel, Nr. 24: lurmatten aus Indiarubber, Nr. 25: Seegras, Nr. 26: Rohrstühlen, Nr. 27: Tafelgeräten. Nr. 28. Beleuchtungsgegenständen. Nr. 29: Stearinlichten. — Lastenhefte liegen beim Marineministerium im Haag und bei den Marinedirektionen in Willemsvord, Amsterdam und Hellevoetsluis sowie bei den Provinzialverwaltungen und den Gemeindesekretariaten in Rotterdam und Dordrecht zur Einsicht aus. Soweit der Vorrat reicht. sind die Lastenhefte beim Marinesekretariat in Willemsvord für je 0,20 Fl. erhältlich, die durch Postanweisung einzusenden sind. Aus⸗ kunft ist im Ausrüstungsbureau auf der Staatswerft in Willemsvord erhaͤltlich. Die Angebote, die auf Stempelpapier zu schreiben und nach Artikel 4 der Allgemeinen Bedingungen abzufassen sind, müssen vor der Stunde der Ve dingung frei in den Briefkasten am Direk⸗
tionsgebäude daselbst gelegt sein.
Belgien.
(Lastenhefte usw. können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)
2. Juli 1913, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel:
bahnen. 17 Lose.
Angebote zum 28. Junj. 4. Juli 1913, 2 Ubr.
Boitsfort bei
Spezialavis Nr. 983. 8encs in WMatarmael- t Bau der neuen Kirche in Boitsfort. An⸗ schlag 761 857 Fr. vrläufige Sicherheitsleistung 15 000 Fr. Ein⸗ geschriebene Angebote zum 30. Juni. Bedingungen vom Secrétariat -
.Juli 1913, 10 Uhr. Direction des ponts et chaussées in Gent, Rue Basse des champs 22. Errichtung von 6 Schiffspfählen an der Straßenbrücke von Selzaete über den Kanal Gent⸗Terneuzen. Anschlag 41 146 Fr. Sicherheitsleistung 4000 Fr. Lagenheft Nr. 62, Preis 40 Cts., Plan 80 Ets. Eingeschriebene Angebote zum 30. Juni.
5. Juli 1913, 11 ⅞ Uhr. Station in Namur: Herstellung des 2. Gleises der Strecke Gembloux— Jemeppe⸗sur⸗Sambre zwischen den Stationen Mazy und Jemeppe; Herstellung des Anschlusses der Linien Gembloux- Jemeppe sur⸗Sambre und Charleroi — Namur und Ausbau des Bahnhofes Mazy. Sicherheitsleistung 13 800 Fr. Eingeschriebene vtn 885 19 deli⸗ uh 1. Augu 13, r. Hôtel de Ville in Antwerpen: Lieferung von 5 Booten mit Petroleummotoren für den Per somen⸗. verkehr in den Bassins. Sicherheitsleistung 5000 Fr. Lastenheft (1 Fr.) vom Stadtsekretariat zu beziehen.
„1. September 1913, 11 Uhr. Ministère des Colonies in 5 88he des 1. .l aen 277 enreiner Kaimauer von 500 m ange im Hafen von Kinshassa (Mittelkongo), Lastenheft Nr. 2087. Eingeschriebene Angebote zum 28. August. 8 9 8 8 8 br
Aegypten. “
9. Juli 1913, Mittags 12 Uhr. Ministerium des Innern in
airo: Vergebung der Lieferung von je 3689 Ketten und Pfeifen . . 82 nal 8 beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau der „Nachrichten für Dandel, Indu Land⸗ wirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 74. ““
31. Juli 1913, Mittags 12 Uhr. Finanzministerium daselbst: Vergebung der Lieferung von Agendas in arabischer, englischer und französischer Sprache, zusammen 3550 Stück. 2 edingungen in franz. Sprache beim Reichsanzeiger. und im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 74.
10. Juli 1913, Mittags. Küstenwache in Alexandrien: Ver⸗ gebung der Lieferung von Bauholz (Fichten⸗ und Eichenholz). Be⸗ dingungen in engl. Sprache beim „Reichsanzeiger.“
10. Juli 1913, Mittags. Verwaltung der Küstenwache in Alexandrien: Vergebung der Lieferung von 40 t Petroleum. Bedingungen in englischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
31. Juli 1913, Mittags. Finanzministerium in Kairo: Ver⸗ gebung der Lieferung von Bureauartikeln für den Bedarf der Staats⸗ verwaltungen während der Jahre 1914 bis 1916. Bedingungen in TFesbshsche Frügche „Hesas d.geichta ngn. 1” im Bureau der „Na een für Handel, Industrie und Landwirtscha *, Berli 8 Wilbhelmstraße 74. I11““
1“
.
Nr. 28. des „Zentralblatts berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 6 Juni 1913 hat folgenden Inhalt: 1) Ko nsulatwesen: Ernennungen. 2) Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren für das Rechnungsjahr 1912. — 3) Zoll. und
teuerwesen: Aenderung der Muster zu den Uebersichten für die Brausteuerstatistik; Aenderung des § 28 c in der Anlage D der Zucker⸗ steuerausführungsbestimmungen; Zulassung eines zollfreien Veredelungs⸗ verkehrs mit ausländischen Tas chenuhrgehäusen und Mittelringen zu solchen Titelverleihungen bei den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern; Titeländerung bei den Stationskontrolleuren; Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter und der Oberbehörden. — 4) Versicherungswesen: Berichtigung in der Mustersatzung für allgemeine Ortskrankenkassen. — 5) P olizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebieie. 1
für das Deutsche Reich“
Handel und Gewerbe. 8
(Aus den im Reichsamt des Innern . „Nachrichten für Hander, Induftrie und Lgafellten wirtschaft“.)
Absatzgelegenheiten im Auslande
Belgien.“) Lieferung von 55 000 gu “ fn. mgicghousebrs nen 18. Sen 1913,
r. Salle de la Madeleine in Brüssel. Speziallasten Nr. 1420. Eingeschriebene Angebote zum 14 Juni. ““
„Einreichung der Angebote sür die Liteßerung von 1) 14 500 kg
Bindfaden zum Plombieren, Stärke 0,0018 m, Preis ungefähr 1,30 Fr. das Kilogramm, 2) 1000 kg desgleichen, Stärke 0,0011 m, reis etwa 3,75 Fr., 3) 8000 kg Stegellack, Preis ungefähr 1,20 Fr., 4) 42 500 kg Blei zum Plombieren in Stücken von 18 g und 4500 kg in Stücken von 3 g Muster A und B. 5 Lose. Bis 17. Juni 1913. Ministère des Finances in Brüssel, Rue 1 5 8
jeferung von is 42 3. Klasse in 3 Serien und 6 Losen, 23 bis 34 Gepäckwagen in 2 5 Losen, 96 bis 128 Personenwagen 3. Klasse in 2 Serien und 4 Losen. 25. Juni 1913, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel. Eingeschriebene Angebote zum 21. Juni.
Rumänien. Lieferung von Eisenbahnwagen. direktion der Rumänischen Eisenbahnen. 12./25. Juni d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr. Lieferung von 1) 55 Zisternwagen von je 16 000 1 Fassungsraum, 2) 1250 gedeckten Güterwagen mit je 2 Achsen und je 20/6 Tragfähigkeit, davon 500 mit Bremse und 750 ohne Bremse. 3) 600 offene üterwagen mit je 2 Achsen und je 20 t Tragfähigkeit, davon 250, mit Bremse und 350 ohne Bremse. Die allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen liegen bei obiger General⸗ direktion auf.
Türkei. Lieferung von 300 kleinen Wa gons „Decau⸗ ville“. Kriegsministerium in Konstantinopel: Vottüufiger Zuschlag am 16. Juni 1913, endgültiger am 19. Juni 1913. Angebote an die technische Abteilung der Generalinspektion für Festungsbauten bei dem genannten Ministerium, woselbst Zeichnungen und Lieferungsbedingungen. Sicherheit 10 %.
Personenwagen
General⸗
*) Lastenhefte können vom Bureau
. des adjudications in Brüssel des Augustins 15, bezogen werden. ssel
Rue
Neugründungen gewerblicher Anlagen in Frankreich.
Dem Reichsamt des Innern ist eine Zusammenstellurg über eugründungen und Kapitalserhöhungen von üeeesischen Aktien⸗ gesellschaften bezw. über neue französische Kapitalsanlagen im Aus⸗ land zugegangen. Die Gründungen umfassen: Glasfabriken, Ziegelei, elektrische Stahlgießerei, Elektrometallurgie und Elektrochemie, land⸗ wirtschaftliche und gewerbliche Maschinenbauanstalt, Maschinenfabrik und Schiffswerft, Berg⸗ und Hüttenwerke, Schuhfabrik, Furnierholz⸗ fabrik, Zuckerraffinerie (Buenos Aires), Großmühlen, Alkohol⸗ herstellung, Nahrungsmittelherstellung und handel, Baumwoll⸗ spinnerei, photographische, kinomafographische, phonographische Apparate, Kaͤlteindustrie, Kleinbahnen, Ele ktrtzitätswerke, Petroleum⸗ unfernehmen, Theater, und Konzerthalle, Unternehmen für öffentliche Arbeiten und Konzesstonsausbeutung in Marokko, Banken und Finanz⸗ ifebc Feperssesehgh. (Ir. 1 4
e Zusammenstellung liegt während der nächsten Woche im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Kens Meh ir
Lieferung von 1700 Signallaternen verschiedener Art für die Staats⸗
GesamtFcherhettsleiftuns 2100 Sr. Eingeschclehene 7
men inländischen Interessenten auf An
——
im Jahre 1912. Nach der folgenden Waren eine Steigerung ergeben (die Zahlen geben den Wer ägyptischen Pfund: die Zahlen für 1911 sind in K Eisen und Stahl, b (75 211), Schlosserarbeiten 73 124 (61 425), Maschinen 48 929 (40 774), (26 037), elektrische Maschinen waren 26 852 (21 026), Mehl (1889), Mehitam 18 9), Farbstoffe 02 (15 070), Bier in 17 483 (17 005), Chemikalien 17 445 (15 610), elastikum 16 353 (15 174), Ochsen⸗ und Kuhhäute, (9705), Drucksachen, Papparbeiten 15 283 (14 956), Papiere und Kartons 15 115 (13 742), (hoops) 9562 (7322), Baumwollfäden
Masch
32 187 (31 650), K 24 040 (14 224), Lokomotiven 21 271
Bettstellen 2202 (910).
Dagegen ergibt der deutschen Einfuhr:
Steinkohlen 70 742 (70 822), (67 884), Wirkwaren 54 026 (83 028), Eisenwaren 53 805 (70 092), Gewehe aus reiner Wolle 47 591 (86 964), Schals aller Art 40 390 (53 556), nicht besonders aufgeführte Eisenwaren 39 867 (47 439), Eisen und Stahlröhren 33 701 (38 644), Glas und Kristallwaren
22 363 (31 306), gemischte ewebe
Sere 18 2988 9 schte Gewebe aus Baumwolle, Vorzellan 20, 431 (28 938), elektrische Apparate, Telephone usw. 19 806 (22 032), Präztsionsapparate 16 403 (20 010), Scia wuse 16 327 (18 303), Dampfmaschinen und Teile 15015 (15 498), Werk⸗ zeuge und Instrumente aus Stahl 13 955 (17 001), Samt und Plüsche in Seide und Baumwolle 12 322 (13 265), Burequartikel 11 357 (11 966), „Orgeln 10 941 (11 883), Konfektionswäsche 5834 (9497), Pofamentierwaren 5237 (5801), Konfektionskleidung 4005 (5962).
(Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Kairo.)
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Juni 1913 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche): 2 Aktiva. 1913 8 Metallbestand (Be⸗ ℳ tand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das 82 fein zu 2784 ℳ berechnet)
darunter Gold
Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen.
Bestand an Noten anderer Banken.
Bestand an Wechseln und Schecks..
Bestand an Lombard⸗ forderungen..
1911
1 336 080 000 1 264 138 000 (+ 17 968 000) (+ 13 358 000) (— 12 647 000)
1 043 855 000] 916 898 000 845 846 000 (☛ 21 954 000) (+ 14 805 000) (— 6 068 000)
19 777 000 46 164 000 64 657 000 (+ 7745 000) (+ 794 000) —
21 055 000 21 704 000 17 980 000 (+ 10 603 000) (+ 10 025 000) (+. 6 868 000)
1 071 650 000 991 738 000 901 738 000 (— 82 335 000), (— 69 140 000) (s— 53 128 000)
82 958 000 74 060 000 (— 23 086 000) (— 25 504 000) 15 675 000 2 233 000 596 000) (— 23 000)
190 394 000 158 309 000 187 758 000 4 388 000) (— 10 504 000) (— 4 637 000)
1 165 221 000
Bestand an Effekten Bestand an sonsti Nüemer onfttgen
6— Passiva.
Grundkapital.
Reservefonds.
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva.
180 000 000 (unverändert)
70 048 000
(unverändert) (unverändert) (unverändert)
1 820 671 000 1 594 389 000 1 504 471 000 (— 91 988 000) (— 62 288 000) (— 53 238 000)
618 618 000 680 357 000 629 718 000 (+ 9781 000) (—- 19 478 000 (s— 19 086 000) 48 252 000 36 663 000 27 389 000 (+ 1118 000) 772 000) 322 000)
180 000 000 (unverändert) 66 937 000
180 000 000 (unverändert) 64 814 000
“ Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 9. Juni 1913:
Ruhrrevier berschl. Anzal Ic⸗ .
O Nicht gestellt
Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Mai 1913 auf 80 229 gestiegen (Zugäͤng im Monat Mai 727). Auf diesen Postscheckkonten wurden im Mai gebucht 1506,. Millionen Mark Gutschriften und 1508 Millionen Mark Last chriften. Das Gesamtguthaben der Konto⸗ inhaber betrug im ai durchschnittlich 172 Millionen Mark. Im Verkehr der Reichspostscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Postsparkasse in Budapest, der luxemburgischen und belgischen Postverwaltung sowie d eizerischen Postscheckbureaus wurden 7,2 Millionen Mark umgesetzt, und zwar auf 3270 Uebertra ungen in der Richtung nach und auf 15 330 Uebertragungen in der — aus dem Auslande.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer Staatsanzeigers⸗ ist eine Anzeige, betreffend die Auflegung von 50 Millionen 4 % Rei sanleihe und 175 Millibnen 4 % Preußischer Staatsanleihe, die bis zum 1. April 1935 un⸗ kündbar sind, zur öffentlichen Zeichnung veröffentlicht. Die Zeichnung muß bis zum 12. d. M., Mittags 1 Uhr, erfolgen. Der Zeichnungspreis deträgt 8 diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 15. April 1914 in das USeg⸗ üee ngats cheläuch S ℳ; für alle übrigen Stücke 97, r je ℳ Nennwert unter von Se . h. heke; — In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlun
H. Fuche, Snene gfn ban A.⸗G., Heidelberg, mneeeg ber
000 000 ℳ sowie
—C
des „Reichs⸗ und
abgeschlossene Vertrag genehmigt. Obi es Bankhaus über⸗ nimmt die neuen 1000 Stück Aktien, dividenden erecht 8 Jult
1 Kurse von 130 ½ % unter Uebernabme der Kosten für die spätere Börseneinführung und mit der Verpflichtung, dieselben den enen Ationiügen im Verhältnis von 1: 2 zum Kurse von 195 % am⸗ übieten.
Berlin W. 8, Wilhelmstrate 74 III, im Zimmer 154 zur Einsicht⸗
8 8 L16
trugen im
— Die Einnahmen der Lübeck Büchener Eisenbahn he⸗ Mai 1913 vorläufig 994 681 ℳ, gegen da Vorjahr
- Wolle, Jute, (25 596), Lampen 20 431 (24 334), Fayence,
Die Anträgs sind an das genannte Bürean 1929
Beteiligung Deutschlands an der ginfuhr nach Aegupten
ägyptischen Statistik hat sich im Jahre 1912 bei der deutschen Einfuhr nach Aegvpten t der deutschen Einfuhr 1912 in lammern beigefügt): earbeitet 78 760 (50 635), Indigo 75 439 1 inenteile und landwirtschaftliche Maschinen 33 313 zupfer und Kupfer⸗
Medizinen 20 731 (17 228), Messing 13 344 laschen und Fässern uttapercha, Gummi⸗ gegerbt 15 419 gewöhnliche
95 ement 4668 (3284), Spitzen und Stickereien aus Baumwolle 3722 (3528), eiserne
sich bei folgenden Artikeln eine Verminderung baumwollene Gewebe 63 872
924 000)
3 8