1913 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

(5) Im übrigen kommen wegen und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz⸗ amml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.

§ 11. Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 9. Juni 1913. 1

(L. S.) 6 Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. on Trott zu Solz. von Heeringen. von Dallwitz.

88 1“

—,—

8 Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Königlich sächsischen Staatseisenbahn⸗ verwaltung ist die Erlaubnis zur Vornahme all⸗ gemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Eisenbahn von Wurzen nach Eilenburg innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Lehrer an der Königlichen Blindenanstalt in Steglitz Meyer ist der Titel Königlicher Musikdirektor ver⸗ iehen worden. 8 86

8

Finanzministerium.

as Katasteramt Friedeberg im Regierungsbezirke Frankfurt a. O. ist zu besetzen.

8 88

Bekanntmachung.

Bei der am 11. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars stattgehabten Auslosung der vormals Han⸗ noverschen 4 prozentigen Staatsschuldverschrei⸗ bungen Lit. S zur Tilgung für das Rechnungsjahr 1913. sind die folgenden Nummern gezogen worden:

Nr. 88 379 403 434 467 474 511 652 über je

1000 Tlr. Gold

und

Nr. 773 890 975 998 1058 1294 1441 1496 1585 1591 1629 1878 über je 500 Tlr. Gold.

Diese werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Januar 1914 zur baren Rückzahlung gekündigt.

Die ausgelosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold. Die Rückzahlung wird in Reichswährung nach den Bestimmungen der sehngtmocmg des Herrn Reichskanzlers vom 6. De⸗ zember 1873, betreffend die Außerkurssetzung der Landes⸗ oldmünzen ꝛc. (Reichsanzeiger Nr. 292), sowie nach den Aus⸗ e“ des Herrn Finanzministers vom 17. März 1874 (Reichsanzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden schon vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen und den nach dem 2. Januar 1914 fälligen Zinscheinen (Reihe IX Nr. 7 bis 10) an den Geschäftstagen bei der Regierungshauptkasse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, ausgezahlt.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei sämtlichen übrigen Regierungshauptkassen, bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse in Berlin, sowie bei der Kreiskasse I in Frankfurt a. M. geschehen. Zu dem Zwecke sind die Schuld⸗ verschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen schon vom 1. Dezember d. J. ab bei einer dieser Kassen ein⸗ zureichen. Nach erfolgter Feststellung durch die hiesige Regierungshauptkasse wird die Auszahlung von den ersteren Kassen bewirkt werden.

Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen und Zins⸗ mit oder ohne Wertangabe muß portofrei ge⸗ schehen.

Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem ge⸗ dachten Zeitpunkte ab zum Nachteile der Gläubiger außer Ver⸗ zinsung.

Hannover, den 11. Juni 1913.

Der Regierungspräsident. JI. T. Meyer.

gelangende Nummer 29 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 297 das Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum

Die von heute ab zur Ausgabe

Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, West⸗ falen sowie in der Rheinprovinz und in den Hohenzollernschen Landen, vom 19. Mai 1913, und unter

Nr. 11 298 das Gesetz, betreffend die Umlegung von

Grundstücken in der Landgemeinde Griesheim a. M., Kreis

schst, vom 5. Juni 1913. Berlin W. 9, den 25. Juni 1913.

Abgereist:

Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister für

Handel und Gewerbe Dr. Sydow in dienstlichen Angelegen⸗

heiten nach Schlesien.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag an Bord der „Hohenzollern“ auf der Fahrt nach Kiel die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini und des Chefs des Marine⸗ kabinetts, Admirals von Müller.

11“ 88

*

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗

und Steuerwesen und für Rechnungswesen, der Ausschuß für

oll⸗ und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für

oll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Gestern sind im Auswärtigen Amte, wie „W. T. B.“ meldet, die Ratifikationsurkunden über die drei zwischen dem Deutschen Rsiche und Bulgarien am 29. September 1911 abgeschlossenen Rechtsverträge, nämlich über einen Konsularvertrag, einen Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten und einen ö svertrag, ausgetauscht worden.

8* 8

Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Gruner 8” mit Urlaub abgereist.

8 .“ 1 ] 8“

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke ist nach

Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

8

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Dresden“ am 23. Juni in Konstantinopel, S. M. S. „Scharnhorst“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders und S. M. S. „Gneisenau“ am 24. Juni in Nagasaki und S. M. S. „Iltis“ an demselben Tage in Schanghai ein⸗ getroffen.

8 Großbritannien und Irland. Der Präsident der Französischen Republik Poincaré ist gestern nachmittag in London eingetroffen und auf dem Bahn⸗ hof vom König Georg, dem Herzog von Connaught, dem Prinzen Arthur von Connaught, dem Premierminister Asquith, dem Staatssekretär Grey und anderen Ministern empfangen worden. Nach dem Abschreiten der Front der Ehrenwache fuhren der König und der Präsident Poincaré nach dem St. James⸗Palast. Bald darauf begab sich der Präsident, von Gardekavallerie geleitet, mit seinem Gefolge nach dem Buckinghampalast, um dem König seinen Besuch zu machen.

Am Abend fand zu Ehren des Präsidenten Poincaré im Buckinghampalast ein Festmahl statt, bei dem der König Georg eine Begrüßungsrede hielt, in der er laut Bericht des „W. T. B. sagie:

Der so viele Jahrhunderte zwischen unseren beiden so eng benachbarten Ländern bestehende Verkehr hat es ermöglicht, daß jedes in gleicher Weise aus der geistigen Kultur und dem wirt⸗ schaftlichen Wohlstand des anderen Nutzen ziehen konnte, und das Ergebnis war ein ständiges Wachsen der hohen gegenseitigen Achtung und des guten Willens. Seit der Unterzeichnung der diplomatischen Schriftstücke des Jahres 1904, die in so freundschaftlicher Weise die zwischen uns bestehenden Fragen regelte, ist es beiden Völkern möglich geworden, in harmonischer und herzlicher Weise in Angelegenheiten von inter⸗ nationaler Bedeutung zusammenzuarbeiten, und sie sind einander näher gekommen durch den wachsenden Sinn für die Einigkeit und Gemeinsamkeit ihrer Zwecke. Das Ziel, das unsere beiden Re⸗ gierungen beständig im Auge behalten haben, ist die Sache des Friedens, und das Wesentlichste unserer gemeinsamen Interessen liegt in einem geschlossenen Zusammenarbeiten für diesen gesegneten Zweck. Während der verflossenen Monate, als schwere internationale Fragen, eine nach der andern, sich erhoben, hat sich der Geist des gegen⸗ seitigen Vertrauens und der Freimütigkeit, mit der die Regierungen von Frankreich und Großbritannien in der Lage waren, an die ver⸗ schiedenen Probleme, die sich ihnen boten, heranzugehen, als ein unschätzbarer Vorzug erwiesen. Bei der Behandlung der ernsten Fragen, denen Europa sich gegenüber sah, ist es eine Quelle der höchsten Genugtuung für uns, daran zu denken, daß alle in Be⸗ tracht kommenden Großmächte mit einander beraten und für den Frieden gearbeitet haben. erhebe mein Glas und wünsche Ihnen, Herr Präsident, das höchste Glück und Wohlergehen, und ich gebe meiner aufrichtigsten Hoffnung Ausdruck, daß der großen französischen Nation eine glorreiche Zukunft beschieden sein möge, und daß die Beziehungen zwischen den beiden Ländern in un⸗ verminderter Herzlichkeit und Lebendigkeit bestehen bleiben mögen.

Der Präsident Poincaré antwortete mit folgenden

Worten:

Sire! Der herzliche Empfang durch Eure Majestät, die Zeichen der Sympathie, die mir in verschwenderischer Weise seit meiner Ankunft seitens der Königlichen Regierung zuteil geworden sind, und das Bemühen der Bevölkerung Londons, den Vertreter Frankreichs zu feiern, werden bei meinen Landsleuten eine allgemeine Bewegung der Freude und der Dankhbarkeit hervorrufen. Indem ich mit Dank die Gelegenheit ergreife, die Eure Majestät mir in so liebenswürdiger Weise geboten hat, Ihnen in diesem Jahre einen Besuch abzustatten, habe ich mir gleichzeitig vorgenommen Eurer Majestät ein Unterpfand meiner persönlichen Gefühle zu geben und der großen englischen Nation das treue Ge⸗ denken meines Landes zu. überbringen. Die Freundschaft, die die beiden Nationen eint, wurzelt heute bei der einen wie bei der anderen tief in der Seele ihrer Bevölkerung. Während der schweren Ereignisse, die seit einigen Monaten einander gefolgt sind und Europa in Atem gehalten haben und die sich nicht voll⸗ ziehen, ohne Europa noch immer ernste Bedenken zu verursachen, haben unsere beiden Regierungen alle Tage die Wohltaten der Entente schätzen können, die es ihnen erlaubte, unter einander ein beständiges Zusammenarbeiten herzustellen und in voller Uebereinstimmung die gestellten zu studieren und sich leicht über die wünschens⸗ werten Lösungen zu verständigen. In diesem täglichen Zusammen⸗ arbeiten haben sie nicht aufgehört, sich damit zu befassen, die Aus⸗ dehnung oder die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten zu beschwören und Konflikten zwischen den Großmächten vorzubeugen, deren Folgen unberechenbar sein würden. Wie England, so hat sich Frankreich glücklich geschätzt, daß es an diesem Friedenswerk unter ständiger Mit⸗ wirkung sämtlicher Kanzleien mitarbeiten konnte, und es wird sich auch fernerhin mit demselben Eifer bemühen, daß die Harmonie, von der Europa ein heilsames Beispiel gegeben hat, in Zukunft nicht gestört werde.

das die

Frankreich.

der fortgesetzten Beratung des Gesetzentwurfs über die Ver⸗ längerung der aktiven militärischen Dienstzeit der Abg. Jaurès den Antrag ein, der Heeresausschuß möge vor der Sitzung am Donnerstag einen Bericht über die genauen Ziffern der zur Ausführung des Gesetzes angeforderten Mannschaftsver⸗ mehrung vorlegen.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ führte Jaurès in Be⸗ gründung seines Antrages aus, daß in der Kommission Meinungs⸗ verschiedenheiten entstanden seien über einen Unterschied von 70 000 bis 80 000 Mann, der sich zwischen den Berechnungen von Jauròès und denen des Ausschusses und des Generalstabs ergeben habe. Die Kammer müsse, bevor sie über den Gegenentwurf Augagneur ab⸗ stimme, und bevor sie den Gedanken der zweijährigen Dienstzeit auf⸗ gebe, aufgeklärt werden. Vor allem habe er festgestellt, daß sich ein Unterschied von 50 000 Mann ergebe, wenn man die Mannschafts⸗ bestände bei der Einstellung mit den sechs Monate später vor⸗ handenen Beständen vergleiche. Jauroͤs erblickte weiter eine Ver⸗ letzung des Kadregesetzes in der Tatsache, daß der Ausschuß für die Ausführung des Gesetzes der dreijährigen Dienstzeit zwei neue Kavallerieregimenter für Afrika vorgesehen habe, die aus Fran⸗ zosen bestehen sollten, anstatt aus Arabern, wie es im Kadre⸗ gesetz vorgesehen sei. Er bitte die Kammer, seinen Beschluß⸗ antrag anzunehmen. Der Regierungskommissar, General Legrand

erklärte, Jaurès habe die Erhöhung des Effektivbestandes bei der Ein⸗

stellung anders berechnet als der Generalstab und sei zu Ziffern ge⸗ langt, die er nicht annehmen könne. Der von Jaurès berechnete Irr⸗ tum von fünfzigtausend Mann beziehe sich auf den Abgang an Mannschaften, der jedoch nur sieben⸗ bis achttausend Mann betrage. Er berühre in keiner Weise den angeforderten Mindesthestand. Der Abg. Georges Leygues unterstützte in seiner Eigenschaft als Mit⸗ glied der Mehrheit des Ausschusses den Antrag Jaurès, um jede Un⸗ klarheit zu vermeiden. Le Hôrissé, der Präsident des Ausschusses, erklärte, er sich dem Antrag gleichfalls an, verlange aber, daß der Gegenentwurf Augagneur weiter beraten würde. 1

Die Kammer beschloß, die Beratung des Militärgesetzes auf heute nachmittag zu vertagen, unter der Voraussetzung, daß der Ausschuß bis dahin die Revision beendet haben würde. Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

Der Heeresausschuß der Kammer erörterte gestern nachmittag in fast sechsstündiger Sitzung die von Jaurès be⸗ strittenen Ziffern. In einer amtlichen Mitteilung wird erklärt, der Ausschuß habe festgestellt, daß die durch das Gesetz über die dreijährige Dienstzeit erzielten Bestände 672 838 Mann be⸗ trügen. Da die vom Generalstab berechnete Gesamtsumme sich auf 674 292 Mann belaufe, sei der Unterschied durchaus nicht so bedeutend, wie Jaurès behauptet habe. Der Heeresausschuß wird heute vormittag abermals eine Sitzung abhalten und den Nachtragsbericht Patés über den Gegenstand entgegennehmen

8 Rußland.

Die Reichsdumg verhandelte gestern über den Eta der Kanzlei des Kriegsministeriums.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Referen Zweginzew, Rußland stehe gegenwärtig vor den beispiellosen An strengungen, die ein befreundeter Nachbarstaat zur Entwicklung seine Kriegsmacht mache. Die Reichsduma sei berechtigt, von den

was sie zur Wiederherstellung des gestörten Machtverhältnisses zu unternehmen planen. Der Chef des Generalstabs er⸗ klärte, die Tätigkeit des WMlitärressortg sei, wie immer, auf die Kampfbereitschaft der Armes gerichtet. Sie habe sich in den letzten Jahren, insbesondere im Vorjahre, durch den intensiven Bau von Festungen und die Versorgung der Haubitzendivisionen mit neuen Haubitzen und der Infanterse mit Maschinengewehren gekennzeichnet und sei bereits abgeschlossen. Der Redner führte weiter die Maßnahmen an, die das Kriegsministerium zum Zwecke der schnelleren Deplazierung der Armee sowie zur Vervollkomm⸗ nung des Aufklärungsdienstes und der Aviatik getroffen habe. Das Ministerium habe dem Wunsche der Duma gemäß die Frage des Baues von Chausseen im westlichen Gebiet ausgearbeitet, das Projekt der Ausarbeitung des Bahnnetzes zu strategischen Zwecken sei in der Ausarbeitung begriffen. Von den Balkanereignissen beein⸗ flußt, die alle Staaten gezwungen hätten, den Bestand ihrer Kriegs⸗ macht zu prüfen, habe das Kriegsministerium Maßregeln getroffen, um die Armee mit allem Nötigen, was ihr zur Kriegsbereitschaft fehlte, zu versehen. Das Militärressort habe bereits eine Gesetzes⸗ vorlage, betreffend eine bedeutende Verstärkung der russischen Wehrkraft und die Formierung neuer Truppenteile bei der Infanterie, Kavallerie und den anderen Waffengattungen, sowie eine Reorgani⸗ sation der Feldartillerie im Sinne der Vermehrung der Anzahl der Geschütze in der Feldartillerie der Armeekorps, ausgearbeitet. Alle diese Maßregeln hätten dem Vaterlande große Opfer an Leuten und Geld auferlegt. Das Militärressort sei der Reichsduma dankbar für die Bewilligung des diesjährigen Kontingents, Mittel gegeben habe, um zu Neuformierungen zu schreiten. Künftighin seien jedoch noch weitere große Mittel erforderlich. Das Kriegsministerium hoffe, daß die Reichsduma dem Kriegsressort durch Verstärkung der Armee zu einem Bestande ver⸗ helfen werde, der es ermögliche, die Gesamtmacht zur Verteidigung des Vaterlandes und zum Schutze der Friedensinteressen zu entfalten, wenn ein machtvolles Wort des Kaisers die Armee auf das Feld der Ehre rufen sollte.

In der Abendsitzung wurden an den Chef des General⸗ stabs verschiedene Anfragen, das Flugwesen betreffend, ge⸗ richtet, in deren Beantwortung dieser erklärte:

Im Laufe des Jahres, seitdem im Ministerium eine Ab⸗ teilung für Flugwesen bestehe, habe sich die Zahl der Flugzeuge verzehnfacht. Das Ministerium werde nicht eher ruhen, als bis in jedem Armeekorps eine Fliegerabteilung eingerichtet sei, die in Kriegszeiten die Aufklärung sichere. Das Ministerium habe die erste Gelegenheit ergriffen, um die Zahl der Lenk⸗ ballons zu verdoppeln, wobei es Luftschiffe großen Maßstabes, so⸗ genannte Luftdreadnoughts neuester Systeme, erworben habe. Diese eien mit den neuesten Vervollkommnungen ausgestattet und hätten kaschinengewehre, Bombenwerfer und Telegraphenapparate. Deutsch⸗ land habe zwar elf Lenkballons, jedoch bloß acht davon entsprächen den russischen Großlenkballons. Alle sechs russischen Lenkballons könnten sich mit den deutschen messen. Deutschland zwei Kriegsfronten habe, Rußland aber bloß eine.

Spanien.

in La Granja mit dem üblichen Zeremoniell die Taufe des neugeborenen Infanten stattgefunden, der den Namen Johann erhielt. Taufpaten waren der König Karl von Rumänien und die Prinzessin Maria Therese, di

Regenten Ludwig von Bayern.

Dänemark.

In der gestrigen Sitzung des Folkething waren sämt⸗ liche neuen Minister sowie fast alle Abgeordneten anwesend. Der Präsident verlas eine Mitteilung des Ministerpräsidenten, daß der König heute den bisherigen Gesandten in Wien und

Rom Erik von Scavenius zum Minister des Aeußern er⸗

In der Deputiertenkammer brachte gestern im Laufe

8

Leitern des Kriegsministeriums Aufklärungen darüber zu verlanzen, 1

Dabei komme in Betracht, daß

Gestern hat, wie „W. T. B.“ meldet, in der Schloßkapelle

Gemahltn des Prinz⸗

erwies Serbien

nannt habe. Der Ministerpräsident Zahle hielt darauf eine Rede, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ ausführte:

Bei den letzten Folkethingwahlen ist so nachdrücklich die Forde⸗ rung nach einer Aenderung der Bestimmungen der Verfassung in bezug auf das allgemeine und gleiche Wahlrecht für beide Kammern des Reichstags hervorgetreten, daß kein Ministerium vor der Lösung dieser Aufgabe ein anderes Programm aufstellen kann. Das Ministerium beabsichtigt, den Reichstag früher als gewöhnlich, nämlich schon im September, einzuberufen. Das Ministerium wünscht, die Verfassungsänderung besonders zu fördern, die Erwägungen darüber müssen jedoch erst in der bevorstehenden Reichstagssession zum Abschluß gebracht werden. Das Ministerium erblickt in den während

der Adreßdebatte im Folkething am 19. Juni von der Linken und den

Sozialdemokraten eingebrachten Resolutionsvorschlägen eine Zusage afür, loyal an den fortgesetzten Verhandlungen zur Förderung der Verfassungsfrage mitzuwirken. Damit diese Einigkeit gestärkt und gefestigt werden kann, müssen, solange Beratungen über die Verfassungsfrage geführt werden, alle Fragen, die früher zwischen den drei Parteien Unstimmigkeit hervorriefen, so⸗ weit als möglich zurückgestellt werden. Es wird daher keine neue Frage, die Anlaß zu einem Streit geben könnte, aufgeworfen werden. In der gesetzgebenden Tätigkeit wird das Ministerium das Haupt⸗ gewicht auf die Verfassungsfrage legen; in der Verwaltung wird es an den Grundlagen der bestehenden Gesetzgebung festhalten. Das Ministerium hat die Führung nicht gesucht, aber die politischen Um⸗ stände haben sie ihm auferlegt.

Der Ministerpräsident gab dann im Landsthing dieselbe Erklärung ab. Die außerordentliche Reichstagssession wurde

darauf geschlossen. Türkei.

den bereits gestern weg der Ermordung des Großwesirs Mahmud Schewket Hingerichteten sind, wie „W. T. B.“ meldet, noch elf Angeklagte in contumaciam zum Tode verurteilt worden, darunter Sabah Eddin, Scherif Pascha, Reschid Bey, Kemal Midhat, Oberstleutnant Zeki, Pertew Tewfik und der ehemalige Deputierte Ismael.

Rumänien.

Die Arbeiten der Silistriakommission nehmen, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, einen befriedigenden Verlauf. Die rumänischen Kommissionen haben den Auftrag, im Laufe der Woche die Frage zur Entscheidung zu bringen, ob über die Einbeziehung von Kalipetrovo in rumänisches Gebiet eine Einigung möglich ist oder ob ein Schiedsrichter angerufen werden muß.

Serbien.

1“ exse No te, die die Regierung vor einigen Tagen über eine Revi ion des Bündnisvertrags an die bulgarische Regierung gerichtet hat, hat, wie „W. T. B.“ meldet, im wesentlichen folgenden Inhalt:

Die Ergebnisse der Kriegshandlung gegen die Türkei verlangen eine möglichst baldige Revision des Bündnisvertrags, des geheimen Zusatzabkommens und der Militärkonvention. Gewisse durch den Bündnisvertrag vorgeschriebene Maßnahmen sind im Laufe des Krieges solchen Veränderungen unterworfen gewesen, daß sie die Verbindlich⸗ keit des Vertrags als Ganzes in Frage stellen, und dadurch ist die verbindliche Kraft anderer Vertragsbestimmungen auch ver⸗ loren gegangen. Der Vierbund hat, indem er beinahe das ganze türkische Gehiet in Europa eroberte, viel mehr errescht als im Ver⸗ trage vorgesehen war. Daher muß auch die Teilung des Eroberten eine gleichmäßige sein. Bei dem neuen tatsächlichen Zustand hat Bulgarien das ganze Gebiet, das ihm nach dem Vertrage nicht bestritten werden kann, im Besitz, während Serbien von dem ihm nach dem Vertrage unbestreitbar zustehenden Gebiete den Teil westlich des Schar⸗Dagh mit der Küsten⸗ landschaft am Adriatischen Meere verloren hat. Weiter: während die Großmächte gestattet haben, daß Bulgarien im Osten des Kriegsschauplatzes Thrazien mit Adrianopel über das ihm vertrags⸗ mäßig unstreitig zustehende Gebiet hinaus behält, haben sie im Westen Serbien den wichtigsten Teil seines ihm nach dem Vertrage unstreitig zustehenden Gebiets fortgenommen, indem sie es Albanien einverleibten. Die neue Grundlage, auf der das Kondominium auf⸗ geteilt werden müßte, muß durch ein Uebereinkommen aller Ver⸗ bündeten festgestellt werden. Diese neue Grundlage müßte Serbien einen Gebietszuwachs über den Teil des strittigen Gebiets hinaus, der ihm nach dem Vertrage so wie so zusteht, zusichern unter folgenden Gesichtspunkten:

221) einen Gebietsteil als Entschädigung für alle die Vertrags⸗ pflichten, die Bulgarien hätte erfüllen sollen, aber nicht erfüllt hat; 2) einen Gebietsteil als Entschädigung für alle Opfer, die Serbien für Bulgarien übernommen hat, ohne durch den Vertrag dazu verpflichtet zu sein; 1 8

3) einen Gebietsteil als Entschädigung für das Gebiet, das Bulgarien im Osten mehr erhalten hat;

4) einen Gebietsteil als Entschädigung für das ihm vertrags⸗ mäßig unstreitig zustehende Gebtet im Westen und das Küstengebiet am Adriatischen Meer, das Serbien verloren hat.

Durch die Militärkonvention hatten Serbien und Bulgarien sich verflichtet, soweit nicht spezielle Abmachungen bestehen würden, jedes für den Kriegsschauplatz am Wardar hunderttausend Mann zu stellen.

Eine Aenderung dieser Abmachung würde nur dann gültig sein, wenn sie durch eine besondere Konvention getroffen worden wäre, die auf dieselbe Weise und in derselben Form wie die Militärkonvention abgefaßt wäre; dies ist nicht der Fall. Folglich können die Ver⸗ abredungen zwischen dem serbischen und dem bulgarischen Generalstab die Veipflichtungen, wie sie aus dem Bündnisvertrage ießen, weder ändern noch neue Verpflichtungen über den Vertrag hinaus schaffen.

Schließlich gelang es dem bulgarischen Generalstab, sich durch eine am Vorabend des Krieges geschlossene Uebereinkunft von der Ver⸗ pflichtung zur Teilnahme an den Operationen am Wardar zu be⸗ freien, aber auch in dieser Uebereinkunft hat der serbische Generalstab keine Verpflichtung hinsichtlich der Operationen an der Maritza über⸗ nommen. Nach dieser Uebereinkunft sollte die ganze serbische Armee in Mazedonien operieren. Dagegen war nach der Militär⸗ konvention und den Verabredungen der Generalstäbe Bul aarien verpflichtet, das Vorgehen Serbiens am Wardar zu unterstützen. Diese Unterstützung, die durch die Militärkonvention auf hundert⸗ tausend Mann festgesetzt war, dann durch Uebereinkunft der General⸗ stäbe auf drei Divisionen, später durch ergänzende Uebereinkunft auf eine Diviszon herabgesetzt war, beschränkte sich zu Anfang des Krieges auf eine Brigade und dies, ohne daß darüber ein Einverständnis her⸗ beigeführt worden wäre.

All' dieses hat Serbien zu den Opfern gezwungen, die es allein tragen mußte. Indem die Millitärkonvention dreihunderttausend Mann als Minimum für die Operationen am Wardar eftseßt⸗ be⸗ zeichnete sie diesen Kriegsschauplatz als den Hauptkriegsschauplatz vom politischen, wie vom strategischen Ge ichtspunkte aus. Aber im letzten Moment erklärte der bulgarische Generalstab, daß er das Hperationsfeld an der Maritza als Hauptkriegsplatz ansähe, und daß Bulgarien die drei versprochenen Divisionen nicht an den Wardar entsenden könne. In diesem Augenblick war

erbien gezwungen, Bulgarien nachzugeben; es war keine Zeit, zu überlegen und die Frage aufzuwerfen, ob Serbien verpflichtet sei, die ganze Aufgabe am Wardar allein zu übernehmen. Der bulgarischen fe beraubt, war Serbien gezwungen, eine viel größere Armee zu

mobilisieren als im Artikel 1 der Militärkonvention vorgesehen war. Der vollständige Erfolg würde nicht möglich gewesen sein, wenn

Serbien nicht außer seinen eigenen Verpflichtungen diejenigen der ulgaren auf sich genommen hätte. Außer diesen Opfern während des ganzen Krieges den Bulgaren noch wichtigere und unmittelbarere Dienste auf dem

zugestand, war der vertragsmäßige Kriegszweck erreicht.

Kriegsschauplatz an der Maritza. Zuerst sogleich nach der Schlacht bei Kumanowo, also schon zu Beginn des Krieges, über⸗ nahm Serbien es, zwei Divisionen nach Adrianopel zu senden. Dann, nach dem Ablauf des Waffenstillstandes, sandte Serbien auch Belage⸗ rungsartillerie an die Maritza. Serbien hatte keine Verpflichtung zu dieser Hilfeleistung, es ging auf Bitten der bulgarischen Regierung darauf ein. Für diese Opfer ist man Serbien eine Entschädigung schuldig. Serbien hätte sie schon in dem Moment fordern können, wo es diese Opfer brachte, unterließ es aber aus Zartgefühl und Loyalität gegenüber den Verbündeten.

Der zweite Teil des Krieges nach seiner Unterbrechung durch den Waffenstillstand und durch die Londoner Verhandlungen gibt Serbien noch ein stärkeres Recht auf Entschädigungen. Nach dem Bündnis⸗ vertrag war Ziel des Krieges die Eroberung der Gebiete, die in dem Vertrag als unstreitig den einzelnen Verbündeten zustehendes Gebiet und als noch streitiges Gebiet bezeichnet sind. In dem Augenblick, wo die Türkei die Abtretung dieser Gebiete an die

er der wurde nicht abgeschlossen, weil Bulgarien die Abtretung von

hrazien mit Adrianopel verlangte, und der Krieg wurde fortgesetzt, obgleich Serbien kein Interesse daran hatte.

Dieser Krieg hat neue Opfer sowohl finanzieller wie national⸗ wirtschaftlicher Natur von Serbien verlangt; das hat ihm das Recht gegeben, schon während dieser zweiten Kriegsperiode Entschädigungen zu verlangen, sowohl für die von ihm gebrachten Opfer, wie zum Ausgleich des bulgarischen Gebietszuwachses mit Adrianopel. Aber aus den bereits angeführten Gründen sah Serbien davon ab und be⸗ schränkte sich darauf, der bulgarischen Regierung durch Brief seines Ministers vom 9/22. Februar 1913 mitzuteilen, daß diese Frage Kriege durch beide Regierungen gemeinsam zu lösen sein würde.

Von allen Opfern, die Serbien gebracht hat, ist eines der größten und schwersten der durch die Entscheidung der Großmächte herbeigeführte endgültige Verzicht auf das Gebiet westlich vom Schar⸗Dagh und das adriatische Küstengebiet, dessen Besitz für Serbien eine Lebensfrage und der bein; zur Teilnahme am Kriege war. Indem Serbien den Ausgang zum Meere opferte, opferte es die hauptsächliche Voraussetzung seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Indem es sowohl den europäischen Frieden, wie die Unternehmungen der Verbündeten gegen die Türken vor einer Katastrophe bewahrte, sicherte es Bulgarien nicht nur das ihm nach dem Vertrage unstreitig zustehende Gebiet, sondern auch noch Thrazien. Dieser Umstand allein würde Serbien schon ein Recht auf die Entschädigungen geben, die es verlangt.

Die zweite Note an die bulgarische Regierung bezieht sich auf die Vorschläge für die Verringerung der Effektivbestände und besagt obiger Quelle zufolge:

Die Zusammenziehung der bulgarischen Armee an der serbischen Grenze stellt die friedliche Liquidierung des Kondominiums und andere Punkte in Frage, die gemäß der in Zaribrod getroffenen Verab⸗ redung der beiden Ministerpräsidenten in freundschaftlicher Weise ge⸗ löst werden sollten. Die beschleunigte Sammlung der Truppen, das Mißlingen der Zusammenkunft der vier Ministerpräsidenten und die häufigen Angriffe bulgarischer Streifwachen auf serbische Vorposten haben den Konflikt zur äußersten Spannung gebracht. Serbien ist dadurch zu der Ueberzeugung gekommen, daß Bulgarien nicht von den Gefühlen der Solidarität mit seinem Verbündeten erfüllt und nicht von dem Gedanken befeelt ist, man müsse alle Mittel erschöpfen, um zu einer friedlichen Lösung zu gelangen. Aus diesem Grunde schlägt Serbien vor, indem es die Hoffnung ausspricht, daß die Truppenkonzentrierungen an der Grenze sofort angehalten würden, daß die beiden Parteien unverzüglich und gleichzeitig ihre Heere auf ein Viertel der Effektivbestände verringern sollen, zum Beweise, daß üheb sind, eine friedliche Lösung in allen strittigen Punkten zu uchen.

In der dritten Note erwidert die serbische Regierung auf die bulgarische Note, in der der serbische Vorschlag über die Verminderung der Effektivbestände beantwortet wird:

Die serbische Regierung hat mit Bedauern von der Antwort Kenntnis genommen, durch die ihr Vorschlag, den gegenwärtigen Effektiv⸗ bestand der Truppen zu verringern, verworfen wird. Der serbische Vor⸗ schlag ist in der Absicht gemacht worden, die richtige Atmosphäre für die friedliche Lösung aller Fragen zu schaffen. Die Fragen, die die Sacgn Regierung aufgeworfen hat, um die Effektiv⸗ bestände auf ein Viertel zu vermindern, sind unannehmbar, weil sie nicht eine friedliche Lösung des Streites erleichtern, sondern von vornherein die Lösung des Problems zugunsten der Bulgaren präjudizieren. Der serbisch⸗bulgarische Streit betrifft die Revision des Bündnisvertrages, der nach der Ansicht der serbischen Re⸗ gierung in grundlegender Weise durch den Verlauf des Krieges und die äußeren Umstände verändert worden ist, und seinen ursprünglichen Wert verloren hat, und betrifft ferner auch die strittige Zone. Nach der Ansicht und der Erklärung der serbischen P. g umfaßt diese das Gebiet zwischen dem Struma und dem Rhodopegebirge, dem Ochridasee und dem Schar⸗ Dagh. Die bulgarische Regierung verlangt dagegen, daß die serbische Regierung auf ihre Auslegung verzichte und die bulgarische annehme daß der Vertrag nicht geändert werde und die strittige Zone nördlich von der angegebenen Linie sich befinden solle. Was die militärische Besetzung der eroberten Länder betrifft, ist Serbien der Meinung, daß bis zur endgültigen Liquidierung Serbien allein zur militärischen Besetzung des ganzen Gebietes in der strittigen Zone berechtigt sein solle, das das serbische Heer allein erobert hat, während in den Gebieten, die durch die serbische und die bulgarische Armee erobert worden sind, eine gemischte Besatzung bleiben solle. Infolge⸗ dessen ist das bulgarische Verlangen, daß die Vorbedingung für die Verminderung der Effektivbestände die Beteiligung Bulgariens an der Besetzung der von der serbischen Armee eroberten Zone sei, nicht allein unbegründet, sondern es bringt au auf den Gedanken, daß hierdurch die Demobilisierung unmögli gemacht und Schwierigkeiten für eine friedliche Lösung des Problems geschaffen werden sollen, ebenso wie die Ministerkrisis entstanden ist, um das Zusammentreffen der vier Ministerpräsidenten in Saloniki zu vermeiden. Nach alledem erklärt die serbische Regierung, daß sie auf ihrem Vorschlage beharrt, zur gleichzeitigen und bedingungslosen Demobilisierung vorzugehen bei Verringerung der Effektivbestände auf ein Viertel, und daß die Minister⸗ präsidenten der Verbündeten so bald wie möglich in St. Peters⸗ burg zusammenkommen sollen, um zu versuchen, eine direkte Verstän⸗ digung 78 erzielen. Im Falle des Mißlingens dieser Konferenz solle man sich einem Schiedsgericht auf einer neuen und breiten Grundlage für alle die Fragen unterwerfen, die sich auf das Kondominium be⸗ ziehen, ohne die vitalen Interessen Serbiens gegenüber Bulgarien einerseits und den anderen Balkanstaaten andererseits zu berühren.

Die serbische Regierung gibt in Besprechung der Ministerkrise der Ansicht Ausdruck, daß angesichts der kritischen Lage eine rasche Beilegung der Krise notwendig sei.

8 8 96

Amerika. 8 In dem Bericht der Finanzkommission des amerikanischen Senats über die Tarifvorlage sind, wie „W. T. B.“ meldet, alle Punkte, gegen die aus Europa Einspruch erhoben war, fortgelassen worden.

Afrika.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen Mel⸗ dung aus Tetuan sind die Kabylen, die zahlreiche Kontingente zusammengezogen e um die Offensive gegen die spanischen Truppen zu ergreifen, von diesen angegriffen und nach er⸗

bittertem Kampf unter erheblichen Verlusten zurückgeworfen

in dem

worden. Auf seiten der Spanier wurden drei Offiziere und 30 Soldaten getötet, fünf Offiziere, darunter ein Oberst, und 48 Soldaten verwundet.

Einer amtlichen Meldung aus Larache zufolge sind von den spanischen Truppen zwei Gefechte geliefert worden, das erste zwischen Tzenin und Talza, das zweite zwischen Talza und Elksar. Auf seiten der Spanier fielen zwei Leutnants und vier Soldaten; die Zahl der Verwundeten sst unbekannt. Der Feind ließ 27 Tote und zwei Gefangene zurück.

EEEEE1“

Australien.

Wie „W. T. B.“ meldet, hat der liberale Führer Cook das neue Ministerium gebildet. Cook überni Vorsitz und das Ministerium des Inner

8 Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage. Sen b

Auf der Tagesordnung der heutigen (169.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück, der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco und der Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn beiwohnten, stand zunächst die dritte Beratung der Entwürfe eines Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetzes und der dazu ge⸗ hörigen Novellen zum Reichsmilitärgesetz und zum Gesetz, betreffend Abänderungen der Wehrpflicht 11. Februar 1888. v

In der Generaldiskussion bemerkte er

Abg. Landsberg (Soz.): Wir hatten uns von diesem Ge⸗ t eine Kräftigung des Reichsgedankens versprochen. Aber alle unsere darauf hinzielenden Anträge sind abgelehnt worden, selbst solche, gegen die vom Standpunkt keiner anderen Partei etwas einzuwenden war. Wir haben den Eindruck, daß dies nur geschah, weil die Anträge von uns kamen. Das ist aber keine Blamage für uns. Unsere Anträge werden das Recht der Zukunft sein. Unsere Stellungnahme hängt davon ab, ob unsere Abänderungs⸗ anträge für die dritte Lesung angenommen werden. Wir verlangen, daß jeder Deutsche sofort in dem Bundesstaate das Staats⸗ bürgerrecht erlangt, wo er seinen Wohnsitz gegründet oder wenigstens, wo er den Unterstützungswohnsitz erworben hat. Als Einschränkung wollen wir gelten lassen, daß er im entgegengesetzten Fall spätestens 1 Monat nach der Begründung des Wohnsitzes der zuständigen Be⸗ hörde gegenüber erklärt, er wolle die Staatsangehörigkeit nicht erwerben. Ferner verlangen wir, daß der Antrag auf Einbürgerung nicht zurückgewiesen werden darf, wenn der Antragsteller einem Staat angehört und aus der Ehe zwischen einem Ausländer und einer Frau hervorgegangen ist, die bis zur Eingehung der Ehe Deutsche gewesen ist, ferner wenn der Antragsteller in Deutschland geboren ist und sich bis zur Volljährigkeit ohne längere Unterbrechung in Deutschland aufgehalten hat. Jedoch soll das nur der Hal sein, wenn der Antrag auf Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit gestellt wird. Wir halten es auch für notwendig, daß in den Fällen, wo ein Bundesstaat Bedenken gegen die Zulassung hat, der Bundesrat entscheidet. Dadurch wollen wir es unmöglich machen, daß die bisher bestehende preußische Praxis zur deutschen Praxis wird. Merk⸗ würdig ist, daß das Zentrum, das seinerzeit, wo es sich um das Vorkaufsrecht des Staats bei Zwangsversteigerungen handelte, dagegen Bedenken hatte aus Furcht, Preußen könne hier politische Bedenken geltend machen, jetzt auf einmal diese preußische Praxis verewigen will. Wenn wir in der vorliegenden Fassung den Gesetz⸗ entwurf ablehnen, dann leisten wir auch positive Arbeit, indem wir

V Bahn für ein besseres Gesetz schaffen.

Kunst und Wissenschaft.

A. F. Recht interessante Mitteilungen wurden in der 2. Sitzung dieses Jahres, des fünften seit ihrem Bestehen, in der Gesellschaft für deutsche Vorgeschichte gemacht. Generalarzt Dr. Wilke⸗ Leipzig sprach über „vorgeschichtliche Medizin“. Daß der bei weitem größte Teil des auf dem Lande zumal noch in voller Blüte stehenden Aber⸗ und Wunderglaubens, soweit er sich auf Ent⸗ stehung, Verhütung, Heilung von Krankheiten, auf Zauberei und ee. bezieht, uralten Ursprungs und großenteils von den heidnischen

ermanen bereits zur Steinzeit gepflegt worden ist, wird Umfange, wie es durch den Redner nachgewiesen werden konnte, der Zuhörerschaft sehr überraschend gewesen sein.

Gleiches gilt von der Zuversicht, die in weiten Kreisen noch heute auf allerlei Amulette, Idole als Vermittler und Bürgen von Leibes⸗ und Lebenssicherheit gesetzt wird, vom Glauben an böße und gute Geister und Dämonen und von den Vorstellungen, die man sich von deren Leiblichkeit gemacht hat und in gewissen Kreisen noch heute zu machen fortfährt, die sich entweder gegen alle Aufklärung ablehnend verhalten oder von dieser nicht erreicht werden, wie die Zigeuner. Hier ist der unausrottbar, und Gestalten, wie die Ratte mit 6 Paar Beinen und 4 Schwänzen, zwei⸗ und dreiköpfige Tiere und eine große Zahl scheußlicher Unholde gelten als die Ürheber aller Fährlichkeiten, die den Menschen treffen können, und werden im Bilde festgehalten, da sie angeblich von zuverlässigen Leuten gesehen worden sind, wann und wo, weiß allerdings niemand zu sagen. Von nicht geringem Interesse ist auch, daß höchstwahrscheinlich die Feuer⸗ bestattung, welche ja in keiner Zeit der Vergangenheit allgemein eingeführt war die Kelten z. B. haben sich ihrer nur gelegentlich be⸗ dient —, ihre Einführung dem heute noch in flawischen Ländern vor⸗ handenen Vampir⸗Aberglauben zuzuschreiben hat, der zuzeiten so ver⸗ breitet und so zwingend war, daß man auf Mittel sann, sich vor übeln Einwirkungen der Verstorbenen zu schützen. In slawischen Ländern wendet man zu dem Zweck heute noch das Mittel an, Verstorbene, denen man zutraut, sich als Vampire an den Lebenden zu vergehen, auszugraben, die Leiche zu köpfen und ihr den Kopf zwischen die Beine zu legen. Unsere Altvordern, soweit sie ihre Verstorbenen verbrannten, sahen darin das Mittel, sich gegen die Geister der Abge⸗ schiedenen zu schützen, und sie türmten zu weiterer Sicherheit Steine über den Gräbern, in denen ‚sie die Urnen beisetzten. Wie wunderbar 89 doch diese Zusammenhänge! Auch wir denken, mit der Ver

rennung vornehmlich Schutz gegen die Toten zu gewinnen, aber in wel⸗ andern Sinne. Die von der Verwesung ausgehenden Miasmen sin uns die Vampire, gegen welche wir die Lebenden zu scezen wünschen und weshalb wir die Verbrennung der Leichen wieder einführen. Uebe einen Fer ggg e ensn Friedhof bei Wernigerode sprach

Studiosus Mötefindt⸗Leipzig. Das „vorgeschichtlich“ ist, streng genommen, für diesen Fund gebraucht nicht ganz zutreffend; denn die 59 Gräber, die es dem Redner mit Hilfe einiger gleichgestimmter Freunde gelungen ist, vor unverständiger Zerstörung zu s ützen, der einige 60 andere Gräber beim Ausgraben des Grundes für eine Säge⸗ mühle bereits verfallen waren, gehören wahrscheinlich dem 7. oder 8. nachchristlichen Jahrhundert, alss einer Zeit an, die für den Harz kaum mehr porgeschichtlich zu nennen ist. Immerhin werfen sie Licht auf diese Zeit, eine erheblich frühere Siedlung an der Stelle von Wernigerode erweisend, als bisher angenommen worden ist, und be⸗ zeugen, daß ein großer Teil der Bevölkerung schon christlich war, an

11u“ 989 11“ 1 8 1118“