des Promovierten. V Vor⸗ und Zuname. Ort und Zeit der Geburt. Datum der Ausstellung.
Reifezeugnis.
Anstalt.
Studiengang. Besuchte Hochschulen. (Technische und sonstige einschl. der Universitäten.)
Zeit des Besuchs.
Diplomprüfung.
Fachrichtung. Hochschule. Datum des Diploms.
Titel.
Dissertation.
Verlag bezw. Zeitschrift Referent und Korreferent.
Mündliche Prüfung.
Prädikat. ingenieur⸗ diploms.
zu
L“
zu
geb
geb.
geb. am 26. 5. 1887 zu Bockwa b. Zwickau.
Otto Renner, geb. am 18. 4. 1888
Martin Schade, geb. am 11. 1. 1886 zu Zedtlitz, Bez. Leipzig.
Hans Stötzer, geb. am 28. 8. 1888
Waldemar Strobach, geb.
Alexander Tenne, geb. am 8. 11. 1885
August Eckardt, geb. am 6. 4 1871
Georg Eger, hNam 23. 9. 1883
Walter Dieckmann, geb. am zu Hamburg.
Vasile Iscu, geb. am zu Moinesti, Rumänien.
Erich Siegfried,
Max Räßler,
zu Dresden.
zu Leipzig.
am 20. 10. 1885 zu Dresden.
Mitau, Rußland. “ E1“
Lößnitz, Erzgeb.
zu Dresden.
am 8. 7. 1882
Realaymn. Zwickau. 20. 3.
1908.
Annenschule
(Realgymn.) Dresden.
6. 3. 1907.
Realgymn. Döbeln.
14. 3. 1905.
Annenschule
(Realagymn.) 7. 3. 19
202 23
Realsch.
Wettiner Gymn. Dresden.
.3. 1906.
itau. 6. 1903.
(Anerk. d. Vdg. v. 7. 12.
1912.)
Fürsten⸗ u. Landesschule
Grimma.
9 7.
13.
3. 1889.
Realgymn. Freiberg.
3. 1903.
Realgymn. Johanneum
Hamburg.
— 4.
8 ““
am 9. 6. 1874
am 5. 1. 1885 zu Gera.
8.
9. 1901.
Staatsgymn.
„Alexander“ Galatz.
20.
(Anerk. d. Vdg. v. 3. 10. 1910
Realgymn. Döbeln. 3, 1904.
6. 1894.
rgänz.⸗Klasse)
Techn. Hochsch. Dresden: 9 Sem. Techn. Hochsch. Dresden: 10 Sem.
Techn. Hochsch. München: 4 Sem.; Techn. Hochsch. Dresden: 7 Sem.
Techn. Hochsch. Dresden: 7 Sem.
Techn. Hochsch. Dresden: 13 Sem.
Polytechn. Riga: 5 Sem.; Techn. Hochsch. Dresden: 10 Sem.
Bergakad. Freiberg: 8 Sem. Ber gakad. Freiberg:
Bergakad. Berlin: Techn. Hochsch. Aachen: 2 Sem.; Bergakad. Freiberg: 4 Sem.
Univ. Bukarest: 2 Sem.; Univ. München: 1 Sem.; Bergakad. Freiberg: 9 Sem.
Bergakad. Freiberg: 10 Sem.
Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 1 ö1ö9811
(CChemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 12. 5. 1911.
Techn. Hochsch. Dresden. 4. 11. 1910.
Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 20. 11. 1911.
Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 16. 12. 1910.
* Chemiker.
Techn. Hochsch. Dresden. 10. 2. 1911
85
Foerster. Dr. Hempel. Ko Foerster.
abscheidung.“ Ve
„Ueber das Eindam Verl.: R. Erich Müller. Beyer, Dresden.
„Das Natriumchlorid.“
In Verbindung mit der Bergakademie Freiberg.
Bergingenieur. Bergakad. Freiberg.
lichkeit.“ 8. 12. 1893.
Verl.: Geh. Hofrat, Prof.
„Ueber die Konstitut Aluminium⸗Zink⸗Le traeger, Berlin.
10 Sem Hütten⸗ u. Eisenhütten⸗ ingenieur. Bergakad. Freiberg. 17. 12. 1907/17. 12. 1908. Bergingenieur. Bergakad. Freiberg. 16. 12. 1909.
2 Sem.;
marokkanischen
berg. Korref.: G
kowsky, Dresden. Bergingenieur.
Bergakad. Freiberg.
1. 12. 1899. Ref.:
Bergingenieur. Bergakad. Freiberg. 6 .. 1. 1910
wina.“ Berlin. berg. Dresden.
Verl. für
1Wafsegftoffgehalt 8 erl.: R. Noske, Borna⸗Leipzig. Ref.: Prof. Dr. Erich Müller. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr.
„Ueber die Bestimmung des Fluors.“ Verl.: Thomas 25. u. Hubert, Weida, F 1 homa 5
„Ueber die Polarisation bei der elektrolytischen Nickel⸗
Ref.: Geh. Hofrat, . Dr. “ 8. Prof. Dr. g99 Mulrof r. Foerster. Korref
Noske, Borna⸗Leipzig. Hofrat, Prof. Dr. Foerster. Korref.: Prof. Dr.
„Abkömmlinge des Diphenylendioxyds.“
v. Meyer. Korref.: Prof. Dr. Bucherer. Anodenpotential bei 8
Ref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. Prof. Dr. Erich Müller.
Das Trocknen der Braunkohle und seine Wirtschaft⸗ W. Knapp, Halle a. S. Ref.: Geh. Bergrat, Prof. Treptow, Freiberg. Korref.:
Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. Foerster. „Die geologischen Verhältnisse der Umgebung von Melilla unter besonderer Berücksichtigung der Eisen⸗ erzlagerstätten “ von Beni⸗Bu⸗Ifrur im Riff.“ Berlin. Ref.: Oberbergrat, Prof. Dr. Beck, Frei⸗
„Die Wasserabsperrung bei Tiefbohrung im Oelbetriebe.“
Verl.: 8. Göbl Söhne, Hofbuchdr. in Bukarest.
Geh. Bergrat, Prof. Treptow, Freiberg. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Engels, Dresden.
„Die Naphthalagerstätten der Umgebung von Solot⸗
Ref.: Oberbergrat, Prof. Dr. Beck, g5 Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. Kalkowsky,
—
des Elektrolyt⸗Kobalts.“ 5. 12. 1912. Gut
bestanden.
6. 1912. Mit Auszeichnung bestanden.
Gut bestanden.
Thür. Ref.: Geh. Rat, Prof. rref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr.
l:
28. 11. 1912 Noske, 8s 1
Borna⸗Leipzig.
pfen von Alkalicyanidlösungen.“ 16. 12. 1912.
Gut Ref.: Geh.
bestanden.
912
Verl.: Th. 18. 1912.
7. 1912. Ref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr.
Bestanden.
der Elektrolyse von Verl.: R. Noske, Borna⸗Leipzig.
8
18. 12. 1912. Gut
28. 12. 1912. bestanden. .
Guüt bestanden.
„Dr. Mollier, Dresden.
ion der ternären Magnesium⸗ gierungen.“ Verl: Gebr. Born⸗ Ref.: Prof. Heike, Freiberg.
Gut bestanden.
9. 1912.
1912. Bestanden. 6. 1912.
Verl.: M. Krahmann,
eh. Hofrat, Prof. Dr. Kal⸗ Gut bestanden.
13. 11.1912.
Mit 3. Auszeichnung bboestanden.
1 1912. Fachliteratur G. m. b. 1
Marktorte
Roßgen
Juni
Königsberg Danzigg.. Berlin Stettin
E 3
Breslau. . Magdeburg. . Dortmund 8 Mannheim. . Berlin, den 27.
195 196— 199 206,50 — 211 207,50 V —
163,50 162,50 163 160 161 — 164 159 162 — 164 172,50 — 178
Kaiserliches Statistisches Amt Delbrück.
Qualität
gering
mittel gut Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
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niedrigster höchster niedrigster ℳ ℳ ℳ 1 ℳ
höchster [Doppelzentner
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Am vorigen Durchschnitts⸗ g Verkaufs⸗ -
Außerdem wurden preis Markttage
am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
für zentner preis
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v dem
26.
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die
IöX““
Berlin, den 27. Juni 1913.
17,00
17,00 Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgetellt. Bede tung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein
Hafer. 17,84
17,52
17,84
Punkt (.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
macht.
Rhys “ 4 8 ¶ BT 170 Sitzung vom 26. Juni 1913, Vormittags 1
1“
Deutscher Reichstag.
(Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen einmaligen auße rordentlichen Wehrbeitrag. Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. — Abg. Ulrich (Soz.): Der hessische Staat hat mit dem gemeinen Wert durchaus gute Erfahrungen gemacht. (Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Nur der Fiskus!) Allerdi des Abgeordneten von Heyl haben schlechte Ich bedauere
sehr, daß der Vertreter der gierung hier nicht zur Stelle ist. Die Regierung hatte auch bei den Gemeindeumlagen den gemeinen Wert vorgeschlagen, die Agrarier
ia gie Standeskollegen Erfahrungen damit ge⸗ hessischen Re⸗
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet
142 v11“
) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt 1
“ 1114A“ 1
setzten aber, vor allem in der Ersten Kammer, den Ertragswert durch. 8. agrarische Partei ist in der Zweiten Kammer die zweitstärkste „ artei, und in der Ersten Kammer ist agrarisch überhaupt Trumpf. Wenn in der Ersten Kammer auch die nicht landwirtschaftlich inter⸗ essierten Mitglieder mit den Agrariern einig waren, so ist das er⸗ klärlich, denn wer sitzt denn in der Ersten Kammer? (Steigende Unruhe. Vizepräsident Dove bittet den Redner, nicht so eingehend auf die hessischen Verhältnisse einzugehen.) Der Präsident hätte auch den Abg. von Heyl darauf aufmerksam machen sollen. Es fragt sich noch, ob bei der Novelle in Hessen der reine Ertragswert durchschlagend sein soll. (Vizepräsident Dove: Ich bitte, sich meinen Anordnun⸗ gen zu fügen und die hessischen Verhältnisse zu verlassen.) Ich muß feststellen, daß wir mit dem gemeinen Wert sehr gute Erfahrungen gemacht haben, und wir bedauern, daß der Ertragswert an seine Stelle gesetzt wird.
Abg. Vogt⸗Hall (dkons.): Gerade in Württemberg würden die Kleinbauern ganz empfindlich geschädigt werden, wenn der 25fache Ertrag zugrunde gelegt wird; wir kämen damit selbst in den Ge⸗
u“
meinden, wo parzellierter Grundbesitz vorherrscht, über den gemeine Wert weit hinaus. Stimmen Sie auch im Interesse der süddeutschen Kleinbauern dem Antrag des Grafen Westarp zu.
Abg. Dr. Südekum (Soz.): Nach den Kommissionsbeschlüssen zweiter Lesung steht ja auch den Hausbesitzern die Wahl zwischen der Einschätzung nach dem gemeinen oder nach dem Ertragswerte frei. Wenn aber, wie der Abg. von Heyl deduzieren zu wollen schien, darin
für den städtischen Hausbesitz ein Vorzug asse soll, so ist das nicht zu⸗ treffend, denn für die Berliner städtischen Hausbesitzer existiert die Freiheit dieser Wahl überhaupt nicht.
Abg. Freiherr von Heyl (b. k. Fr.): Ich habe mir meine An⸗ sicht auch auf Grund der Eingaben der Organisationen des städtischen Hausbesitzes gebildet. Gegen die Zugrundelegung des gemeinen Wertes auch bei den hessischen Gemeindeabgaben hat die hessische Erste Kammer einstimmig protestiert. 9
Abg. Dr. David (Soz.): Die Heranziehung des hessischen Beispiels ist für die Beurteilung dieser Frage allerdings von ganz all⸗ gemeiner Bedeutung. Ich muß Einspruch erheben gegen die Be⸗
11. 12. 1912.
zauptung des Vorredners, daß für die Arbeiterwohnungen in Gesetz keine Bestimmung getroffen sei. Das Gesetz läßt alle Ver⸗ mögen bis zu 30 000 ℳ bei Einkommen unter 2000 ℳ frei; da sind auch alle Arbeiterhäuser einbegriffen. Denn die Arbeiter, nament⸗ lich die des Herrn von Heyl, haben kein Einkommen von 2000 ℳ.
Abg. von Meding (Welfe) tritt als Vertreter eines hannover⸗ sche Wahlkreises mit meist kleinbäuerlicher Bevölkerung für den An⸗ nag des Grafen Westarp ein. 1 8
Abg. von Heyl (b. k. F.) bleibt dabei, daß es sehr bedauerlich sst, daß für den kleinen Hausbesitz in diesem Gesetz nicht genügende Fürsorge getroffen ist. 4 “
gegen die Stimmen der Rechten, der Polen und fast des gesamten Zentrums wird der Antrag des Grafen Westarp ab⸗ gelehnt, §, 17 in der Fassung der Kommission gegen die Stim men der Sozialdemokraten, Polen und Elsässer angenommen.
§ 18 bestimmt, daß Wertpapiere mit dem Börsenkurswert, Schuldbuchforderungen mit dem Kurswert der entsprechenden Schuldverschreibungen der betreffenden öffentlichen Körper⸗ schaften anzusetzen sind. Ohne Diskussion gelangt hierzu ein Antrag Bassermann und Genossen zur Annahme: „Der Beitragspflichtige ist berechtigt, von dem Wert der mit Dividendenscheinen gehandelten Wertpapiere den Betrag in Abzug zu bringen, der für die seit Auszahlung des letzten Gewinnes ab⸗ gelaufene Zeit dem letztmalig verteilten Gewinne entspricht.“ 8§ 19 bis 31 werden ohne Diskussion nach den Kom⸗ missionsanträgen, § 22 mit einem Zusatz nach dem Antrage Bassermann u. Gen. angenommen.
§ Z1a enthält die Staffel für die Vermögens⸗ und die Einkommensabgabe. Dazu liegt ein Antrag der Sozial⸗ demokraten vor, die Einkommensabgabe, wie folgt, zu staffeln: von 5⸗bis 10 000 ℳ Einkommen 1 %, von 10 000 bis 50 000 Mark 3, von 50 000 bis 100 000 ℳ 6, von 100 000 bis 500 000 ℳ 9, von 500 000 bis 1 Million Mark 12, über 1 Million Mark 15 %.
Abg. Wurm (Soz.): Die zweite Lesung hat diesen Para⸗ graphen noch verschlechtert gegenüber der Fassung des ersten. Gerade den größten Kapitalisten Deutschlands werden so Millionengeschenke gemacht. Bei den kleinen Einkommen hat man die Besteuerung in derselben Höhe gelassen und nur den Beitrag der größeren Einkommen herabgesetzt. 16 8
er Antrag wird abgelehltt.
Der § 31b sieht bei bestimmten Vermögen und bei be⸗ stimmten Einkommen besondere Ermäßigungen vor. Hier beantragt 11 daß in den Fällen, wo der Beitrags⸗ pflichtige ein Vermögen von nicht mehr als 200 000 ℳ oder ein Einkommen von nicht mehr als 20 000 ℳ besitzt usw., daß das „oder“ durch ein „und“ ersetzt wird.
Der Antrag wird angenommen.
Nach § 34 ist zur Abgabe einer Vermögenserklärung ver⸗ pflichtet, wer ein Vermögen von mehr als 20 000 ℳ, oder wer bei mehr als 4000 ℳ Einkommen mehr als 10 000 ℳ Ver⸗ mögen hat. Ein Antrag Westarp will dafür setzen, daß zur Abgabe einer Vermögenserklärung nur verpflichtet ist, wer ein Vermögen von mehr als 50 000 ℳ besitzt.
Abg. Arnstadt (bkons.): Der konservative Antrag ist nötig, weil gerade die kleinen Bauern meist nicht in der Lage sind, eine Steuererklärung abzugeben, weil sie keine führen. Außerdem bringen ja 50 000 ℳ höchstens 3000 ℳ, eine Summe, bis zu welcher das Pe lon smen in Preußen deklarationsfrei gelassen wird.
Abg. Dr. David (Soz.): Durch Annahme des Antrages würde das ganze Gesetz ein großes Loch bekommen. 8
Abg. Graf Westarp (dkons.): Ich kann nicht verstehen, wie das geschehen soll. In vielen Staaten erfolgt die Einschätzung zudem ohne jegliche Deklaration, ohne daß Schwierigkeiten entstehen. Zu⸗ dem sind meistens die Besitzer von Vermögen unter 50. 000 ℳ der Einschätzungskommässgon ja bekannt. Die Deklaration wird auch nicht nur als eine große Belästigung empfunden, ich weiß auch aus meiner Praxis, daß sie nur zu einem geringen Erfolge führt. 1
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konservativen, des Zentrums und des Freiherrn von Heyl abgelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. Der § 39 bestimmt, daß der Beitragspflichtige auf Er⸗ fordern die Höhe seines Vermögens nachzuweisen und die be⸗ treffenden Nachweise zur Einsicht und Prüfung vorzulegen hat. Ein Antrag der Abgg. Bassermann, Dietrich, Erzberger, Gothein, Gröber, von Payer und Schiffer⸗Magdeburg will folgenden Absatz 2 hier aufgenommen wissen: „Die Einsichtnahme und Prüfung der Bücher und Schrift⸗
stücke des Beitragspflichtigen soll tunlichst in dessen Wohnung oder Geschäftsräumen erfolgen.“
Nach einer Begründung des Antrags durch den Abg. Gröber (Zentr.) wird er mit großer Mehrheit angenommen.
In § 46 wird bestimmt, daß auf Verlangen dem Bei⸗ tragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist.
Abg. von Trampcezynski (Pole) begründet hierzu einen Antrag, wonach dem Beitragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:
Anknüpfend anrdie letzten Worte des Herrn Vorredners, möchte ich den Wunsch aussprechen, daß man auch den Behörden nicht ohne Not ihre Zeit nehmen sollte. Das würde aber der Fall sein, wenn! man dem Antrage des Herrn Abg. von Trampczynski eine Folge geben wollte. In der größten Zahl aller hier in Betracht kommenden Fälle, namentlich dann, wenn nur geringfügige Differenzen vorliegen, wird den Bei⸗ tragspflichtigen gar nicht daran liegen, eine nähere Begründung für die Entscheidung der Behörde zu erhalten, während der Behörde aus der Verpflichtung, sie in allen Fällen zu geben, eine sehr große Arbeitslast erwächst.
Wenn der Herr Abgeordnete fürchtet, daß die im § 46 vor⸗ gesehene Mitteilung zu spät an die Beitragspflichtigen gelangen könnte, so kann ich dazu erklären, daß, wenn es bei der Vorlage verbleibt, wir in die Ausführungsbestimmungen eine Vorschrift dahin aufzunehmen beabsichtigen, daß, falls der Beitragspflichtige die fragliche Mitteilung verlangt, ihm diese binnen drei Tagen zuzufertigen ist.
Der Antrag Trampezynski wird angenommen und. mit süsser Abänderung der ganze Paragraph in der Kommissions⸗ assung.
Nach § 50 ist der einmalige Wehrbeitrag in drei Raten zu entrichten, und zwar die erste Rate binnen drei Monaten nach Zustellung des Veranlagungsbescheides, das zweite Drittel bis zum 15. März 1915 und das letzte Drittel bis zum 15. März 1916. b
Abg. Graf Westarp (dbkons.) empfiehlt den Antrag, an Stelle des 15. März den 15. Februar 1915 und 1916 zu setzen. Die Kom⸗ mission habe den Termin bereits zurückverlegt, weil es un 86 chien, die Einzahlung am Ultimotermin er olgen zu lagpg Aus sachverständigen Kreisen sei aber mitgeteilt, daß der 15. März auch noch nicht viel helfe. 5. Februar zurück zu verlegen.
§ 50 wird mit dieser Aenderung angenommen.
§ 66a ist von der Kommission neu eingefg
die Einnahme aus dem Wehrbeitrag aus
Deshalb empfehle es sich, den Termin auf den 1
Danach chließlich zur
Deckung der Kosten für die in der Wehrvorlage beschlossene Verstärkung der Wehrmacht zu verwenden. Als solche Kosten gelten die einmaligen Ausgaben und die fortdauernden Aus⸗ gaben der Jahre 1913 bis 1916, soweit diese nicht aus dem Ertrage der erlassenen oder noch zu erlassenden Deckungs⸗ gesetze oder aus laufenden Einnahmen bestritten werden können. Wenn nach dem Voranschlag für 1915 die Einnahme aus dem Wehrbeitrag die Ausgabe, zu deren Deckung sie be⸗ stimmt ist, überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des letzten Drittels des Wehrbeitrages nach Maßgabe des Etatsgesetzes bereitzustellen.
Ein Antrag Albrecht will den Mehrbetrag einem Fonds zu führen, der nach Maßgabe eines besonderen Gesetzes zur Für⸗ sorge für Veteranen, Arbeitslose, zum Säuglings⸗ und Mutterschutz, zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und für ähnliche Zwecke dient. “
Abg. Graf von Westarp (dkons.) will den § 66a wie folgt fassen:
„Wenn die Einnahme aus dem Wehrbeitrag den Betrag von 1000 Millionen überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des letzten Drittels des Wehrbeitrages nach näherer Bestimmung des Reichshaushaltsgesetzes bereitzustellen.“
Abg. Hofrichter (Soz.) wendet sich gegen die Mehrheit, die die Kommissionsbeschlüsse zustande gebracht hat, und wirft der rechten Seite vor, daß in ihren Kreisen das Steuergewissen ein besonders robustes sei. Er bekämpft den Antrag Westarp und empfiehlt den seiner Parteigenossen, der Aufgaben erfüllt sehen wolle, die mit dieser ganzen Frage auf das allerengste verknüpft seien, denn es handle sich dabei um die Gesundheit des Volkes. ie Regierung habe es leider an der Lösung dieser Aufgaben bisher durchaus fehlen lassen. Die Kriegsveteranen, die jetzt zum Teil bettelnd durch das Land ziehen müssen, müssen vor Not und Elend geschützt werden. Die Säuglings⸗ sterblichkeit, die in Deutschland einen ungeheuren Prozentsatz der ge⸗ samten Sterblichkeit ausmache, wisse die Regierung nicht anders als mit dem Sen te gess⸗ zu bekämpfen. Die Tuberkulose könnte in 30 bis 40 Jahren vollständig überwunden sein, wenn man ihr mit umfangreicheren Mitteln zu Leibe ginge. Der bedauerliche Mili⸗ tarismus verschlinge leider alle Mittel, sodaß für derartige Zwecke nichts übrig bleibe. Es sei ein betrübendes Zeichen der Zeit, daß seine Partei genötigt sei, eine Resolution einzubringen, um wenigstens sin paar Brocken zu erlangen, die vom Tisch des Militarismus fallen.
Abg. Graf von Westarp (dkons.): Ich muß gegen die Be⸗ hauptung, daß in unseren politischen Kreisen ein robustes Steuer⸗ gewissen vorhanden sei, entschieden Verwahrung einlegen. Die von Professor Delbrück und unzähligen anderen in der Presse vorgebrachten und aufgebauschten Fälle, in denen Großgrundbesitzer falsch deklariert haben sollen, Sen in der überwieqenden Mehrzahl widerlegt und als haltlose Verleumdungen und Verdächtigungen dargestellt worden. Es ist bedauerlich, daß immer noch zu agitatorischen Zwecken der⸗ artige Behauptungen vorgebracht werden. In der Sache glaube ich, daß die Veranlagung des Wehrbeitrages große Ueberraschungen nach oben nicht bringen wird. Die Einführung der Deklaration in Preußen wird nicht erhebliche Mehrerträge bringen, denn die Vermögensveranlagung in Preußen erfolgt schon auf Grund einer sehr peinlich durchgeführten Einkommensteuerdeklaration. Es ist aber in solchen natürlich schwer, zu prophezeien. Trotzdem können wir uns der ommissions⸗ fassung des § 66a nicht anschließen. Wir gingen davon aus, daß voraussichtlich etwa 1000 Millionen aus dem Wehrbeitrag heraus⸗ kommen werden. Der Schatzsekretär wies uns nach, daß bei den steigenden Ausgaben bis 1917 ein Ausfall von etwa 200. Millionen entstehen würde. In § 66a steht nun, daß der Wehrbeitrag auch für Ausfälle der Jahre 1913 bis 1916 verwendet werden soll. Es wird hier also plötzlich ohne irgend⸗ welche Unterlagen und ohne irgenwelche Aenderung der bisherigen Rentabilitätsberechnung angenommen, daß der Wehrbeitrag 200 Mil⸗ lionen mehr erbringen könnte. Uns scheint diese Rechnung nur auf dem Papier zu stehen, wir befürchten, daß die in § 66a vor⸗ gesehene Deckung der Ausgaben tatsächlich nicht eintreten wird. Sollte sie aber trotzdem eintreten, so würden wir mit der von der Kommission vorgeschlagenen Verwendung nicht einverstanden sein. Der § 66a würde dazu führen, daß bis zu 200 Millionen Mark mehr auf den Besitz gelegt wird, als die Regierung vorschlug. Wir meinen dagegen, daß ein Mehrertrag zur Rückerstattung verwendet werden sollte. Wir sind damit einverstanden, daß die näheren Be⸗ stimmungen durch den Reichshaushaltsetat zu treffen sind, weil sich nicht übersehen läßt, ob der Wehrbeitrag wirklich so hoch sein wird, daß eine Zurückzahlung stattfinden kann. Schließlich müssen wir dem § 66 a aus grundsätzlichen Erwägungen heraus widersprechen, denn wir würden danach in noch größerem Umfange, als die Regierungs⸗ vorlage vorsah, den Wehrbeitrag zur Deckung laufender Ausgaben verwenden. Das widerspricht dem Grundsatz, daß der Wehrbeitrag eine einmalige Abgabe bleiben soll. Denn danach darf er nur für einmalige Ausgaben verwendet werden. Ihn auch zur Deckung von Defizits zu verwenden, scheint uns grundsätzlich sehr bedenklich, weil es dem Charakter dieser Maßregel widersprechen würde.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:
Wenn die Annahme des Herrn Vorredners richtig ist, daß der Wehrbeitrag nur eine Einnahme von tausend Millionen er⸗ geben wird, so wird sich sein Antrag dadurch erübrigen; denn er ist ja nur für den Fall gestellt, daß die Einnahme eine größere ist.
Hiervon abgesehen, möchte ich aber den Herrn Vorredner doch bitten, nicht diejenigen Ausgaben, die sein Antrag von der Deckung aus dem Wehrbeitrag ausschließen will, während die Kommission sie ähnlich, wie es in dem Finanzplan der Regierung beabsichtigt war, aus dem Wehrbeitrag zu bestreiten beabsichtigt, als fortdauernde in dem gewöhnlichen Sinne des Wortes anzusprechen. Fortdauernde Aus⸗ gaben sind es wohl insofern, als die ihnen gegenüberstehenden Bedürf⸗ nisse bleibender Natur sind, sie sind es aber nicht insofern, als sie nur vorübergehend ohne Deckung sind. Eine an sich fortdauernde Ausgabe, für die nur in einem Jahre oder in einzelnen Jahren eine Deckung beschafft zu werden braucht, wird vom Etatsstandpunkt aus zweckmäßig als peinmalige angesehen, und es würde also das alte Prinzip, das uns die Bestreitung dauernder Ausgaben aus einmaligen Einnahmen verbietet, und das wir auch ferner festhalten wollen, nicht verletzt werden, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen.
Wir haben den Wehrbeitrag auf tausend Millionen geschätzt. Die Kommission nimmt an, daß er mehr ergeben würde, daß die Einnahme sich sogar bis auf 1200 Millionen steigern könnte. Einen Beweis hiergegen vermag ich nicht zu führen, da genaue Schätzungs⸗ unterlagen fehlen. Ich glaube, so wie die Sache liegt, tun wir am besten, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen. (Beifall.)
Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Wir können die Wirkung nicht zahlenmäßig beurteilen, aber nach Auffassung weiter Kreise wird ein größerer Ertrag hervorgezaubert werden. Wir halten es für un⸗ richtig, bezüglich der Ausgaben eine feste Summe zu ziehen, die Höhe der Ausgaben steht noch nicht fest; sie können 1000 Millionen über⸗ schreiten, aber auch dahinter zurückbleiben. Der sozialdemokratische Antrag will einen Ueberschuß, von dem kein Mensch wissen kann, wie hoch er sein wird, zu allen möglichen sozialen Zwecken verwenden, die ja sehr schön gedacht sind, für die aber mit einem einmaligen höheren Zuschuß nichts anzufangen ist. Allerdings besteht in weiten Kreisen ein gewisses weites Steuergewissen, und es findet eine Unterbewertung des Vermögens statt, auch
f rbehörden haben ihre Pflicht nicht voll erfüllt. Dafür
1S.
haben wir einen vollgültigen Beweis in dem Erlaß des preußischen Finanzministers an den preußischen Minister des Innern, der im Abgeordnetenhause mitgeteilt ist. Wenn Graf Westarp die Gelegen⸗ heit benutzt, um einem so hochverdtenten Gelehrten wie Professo
Delbrück Verleumdungen und Verdächtigungen vorzuwerfen, so wei
ich darauf hin, daß dieser Gelehrte in dem Bestreben gehandelt hat, die Wahrheit zu finden. Ich bedauere lebhaft, daß Graf Westarp gege
einen solchen Mann den scharfen Ausdruck der Verleumdung gebraucht hat, denn das bedeutet eine absichtlich falsche Darstellung. Professor Delbrück hat nach bestem Wissen und Gewissen seine Behauptungen aufgestellt. Daß diese Behauptungen nicht alle zutreffend waren, ist zweifellos; wer mit einem Material arbeiten muß, das ihm von allen Seiten zu⸗ getragen wird, kann unter Umständen auch auf falsches Material stoßen, aber an dem guten Glauben, an der ehrlichen Absicht dieses Mannes, gegen schwere Mißstände in der Steuerveranlagung an⸗ zukaͤmpfen, dürfen wir nicht zweifeln. Mit der Einführung anderer Strafen für Steuerhinterziehungen werden wir ein gutes Werk für die gerechtere Steuereinschätzung getan haben.
Abg. Graf von Westarp (dkons.): Der Vorredner hat mich mißverstanden. Ich habe Professor Delbrück nicht den Vorwurf der Verleumdnng und Verdächtigung machen wollen, ich hoffe, daß das unkorrigierte Stenogramm auch ergeben wird, daß das nicht gescheben ist; sollte es versehentlich doch geschehen sein, so würde ich das be⸗ dauern. Mein Vorwurf der Verleumdung und Verdächtigung bezog sich auf Aeußerungen in der Presse, auf die zu agitatorischen Zwecken von sozialdemokratischer Seite vorgebrachten Behauptungen. (Große Unruhe links. Präsident Dr. Kaempf: Ich nehme an, daß Sie damit Mitglieder des Hauses nicht gemeint haben.) Ich hatte um⸗ soweniger Veranlassung, Professor Delbrück zu meinen, als dieser zu⸗ egeben hat, daß er in verschiedenen Fällen sich geirrt und sich durch Nachprüfung des Materials selbst davon überzeugt hat. Ich würde der letzte sein, der Professor Delbrück einen solchen Vorwurf macht. Der Vorredner hat felbst zutreffend die Gründe vorgetragen, die dafür sprechen, daß ein unerwarteter Mehrertrag zur Rückerstattung ver⸗ wendet werden muß.
Abg. Dr. David (Soz.): Den Vorwurf, den der Abg. Graf Westarp dem Professor Delbrück gemacht hat, hat er auch gegen meinen Parteifreund Wurm erhoben. Ich muß sagen, daß diese Form der Abwehr sehr ordinär ist. (Präsident Dr. Kaempf rügt diesen Ausdruck.) Für das Benehmen des Grafen Westarp kenne ich keine andere Bezeichnung. Wenn er glaubt, daß er dadurch Tatsachen aus der Welt schaffen kann, dann irrt er sich gewaltig. Der Abg. Gothein hat schon darauf hingewiesen, daß die Denkschrift des preußischen Finanzministers die Steuerscheu der Agrarier selber zugegeben hat. Danach hätte auch der Finanzminister Dr. Lentze sich der grund⸗ losen Verdächtigung schuldig gemacht. Unser Antrag, wonach die Ueber⸗ schüsse aus dem Wehrbeitrag zur Bekämpfung von Volkskrankheiten, zur Veteranenfürsorge ꝛc. zu verwenden sind, ist jedenfalls dem Antrage vorzuziehen, wonach die Ueberschüsse zurückerstattet werden sollen. In der Kommission ist angeregt worden, daß man diese Zurückzahlung nicht allgemein eintreten lassen könnte, daß es nicht angängig sei, auch den größten Vermögensträgern nun einen Teil zurückzuzahlen, daß man vielmehr die Rückzahlung beschränken müsse auf die kleinen Vermögen und Einkommen. Ein solcher Antrag war auch in der ersten Lesung gestellt, er ist aber nicht wieder aufgenommen worden, weil die Herren, die diese Regelung vorsahen, erklärten, daß ja in dem Etatgesetz diese Regelung vorgenommen werden könne. Ich unterstreiche dies hier vor aller Oeffentlichkeit, damit dann, wenn das Etatgesetz kommt, die obige Anregung befolgt wird.
Abg. Graf Westarp (dkons.): Der Abg. David hat meine Ab⸗ wehr mit einem Ausdruck bezeichnet, den der Präsident als un⸗ parlamentarisch gerügt hat. Der Abg. Hofrichter hat meinen Partei⸗ freunden eine unerhörte persönliche Beleidigung zugefügt, indem er behauptete, in den Reihen meiner Partei säßen Leute, die ein be⸗ sonders robustes Steuergewissen hätten. (Präsident Dr. Kaempf: Ich habe die Bemerkung des Abg. Hofrichter nicht so verstanden, sonst hätte ich ihn zur Ordnung gerufen.) Ich habe mich für be⸗ rechtigt und verpflichtet gehalten, diese persönliche Kränkung meiner Freunde zurückzuweisen, und ich überlasse es dem Urteil des Hauses, ob die Ausdrücke, die der Abg. David auf meine Abwehr angewandt hat, nicht auf seine Angriffe anzuwenden sind.
Sämtliche Amendements werden abgelehnt. § 66a wird in der Fassung der Kommission aufrechterhalten. § 67, der die Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat überläßt, wird ohne Debatte angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über den einmaligen Wehrbeitrag erledigt.
Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Gesetz⸗ entwurfs wegen Aenderung des Reichsstempel⸗ gesetzes auf Grund des Berichts der Budgetkommission. Referent ist der Abg. Keinath inl.).
Art. I setzt an die Stelle der Nummer 1 des Tarifs des geltenden Gesetzes von 1909 eine neue Fassung, welche A. die Gesellschaftsverträge, B. Kuxe, C. ausländische Aktien dem Reichsstempel unterwirft. Der Stempel für die Errichtung von inländischen Aktiengesellschaften und Kommanditgesell⸗ schaften soll 4 ½ %, von Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3, von solchen Gesellschaften, die den Erwerb oder die Verwertung von Grundstücken betreffen, 5, von offenen Handelsgesellschaften ¼1 0 % betragen.
Abg. Dr. Oertel (dkons.): Meine politischen Freunde haden Ihnen einen ganz bescheidenen Antrag zu unterbreiten. Er zerfällt in drei Teile. Wir wollen erstens eine ganz mäßige Erhöhung des Stempels von inländischen Obligationen bei Aktiengesellschaften. Wir wünschen den Stempel auf 3 v. H. zu erhöhen. Weitergehende Wünsche haben wir ja schon in der Budgetkommission zurückgestellt und haben damit bewiesen, daß es uns nur um die Sache zu tun ist. Es ist uns von verschiedenen Seiten zugegeben worden, daß die Erhöhung dieses Stempels bei Einrichtung von Obligationen von Aktiengesellschaften sachlich durchaus begründet ist. Der niedrige Stempel läßt sich, nachdem wir den Stempel dafür selbst auf 4 ½ v. H. erhöht Se nicht aufrecht erhalten. Auch von seiten der Königlichen Regierung ist zugegeben worden, daß die Erhöhung des Stempels auf diese Obligationen gerechtfertigt sei, weil die Erhöhung des Stempels auf Aktien sehr leicht dazu führen könne, mehr Obligationen auszugeben. Diese vermehrte Ausgabe ist deshalb bedenklich, weil sie weiter einen Rückgang des Kurses unserer Reichs⸗ und Staatspapiere bewirken könne. Früher sind diese Anleihen immer erheblich überzeichnet worden, jetzt dagegen ist die Zeichnung hinter dem Bedarf zurückgeblieben. Das ist ein erschreckendes Zeichen für uns, und wir dürfen diese Entwick⸗ lung nicht fördern und müssen ihr entgegentreten. Das wird etwa eschehen, wenn wir die Stempellast dieser Gesellschaften etwas heraufdrücken. Von einem Vertreter der verbündeten Regierungen wurde angeführt, daß es zweifelhaft sei, ob jetzt der Zeitpunkt gut gewählt sei. Wenn der Zeitpunkt richtig gewählt ist, dann ist es der jetzige. Weiter beschäftigt sich unser Antrag mit einer ganz mäßigen Erhöhung auf ausländische Aktien. Wir können natürlich an den ausländischen Aktien nicht vorbeigehen, wenn wir die inländischen be⸗ steuern. Wir leiden überhaupt jetzt unter einem Fortströmen deutschen Kapitals ins Ausland. Wir haben einen hohen Zinsfuß und einen Geldmangel, der geradezu zum Himmel schreit. Wollen wir das Ab⸗ strömen des Geldes aus Deutschland verhindern, dann müssen wir den Stempel auf ausländische Wertpapiere etwas erhöhen. In der Kommission ist kein durchschlagender Grund dagegen angeführt wor⸗ den. Auch wollen wir den Börsenumsatzstempel ein ganz klein wenig erhöhen. Ich glaube, die Börse wird dieses Opfer gern bringen. Man muß sich immer überlegen, daß das Geschäft davon Vorteil hat, wenn Frieden im Lande ist. Deshalb soll auch die Börse gern diese kleinen Erhöhungen auf sich nehmen. Wir hätten viel weiter gehen können oder sogar sollen. Wir hätten die Kotierungssteuer wieder be⸗ antragen sollen, die uns über viele finanzielle Schmerzen sofort hin⸗
weggeholfen hätte und die in Frankreich einen großen Ertrag bringt.
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