8 4 8 59. dem Oberlt. Meyer des 1. Chbev. Regts. Kaiser Nikolaus von Ruß⸗ Abg. Dr. Werner⸗Gießen (Wirtsch. Vgg.): Das ist nicht “ “ Der Pfandhalter vertritt die Gesamtheit der Besitzer von land vom 1. Juni d. Js. ab Urlaub ohne Gehalt auf sechs Monate richtig, mein Antrag ist viel umfassender, er umfaßt sämtliche Güter⸗ Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt, jederzeit ü 1 4) die Jahre, aus denen die Rückstände auf die von den 8 chuldverschreibungen der Bank bei dem Erwerbe, der Erhaltung und zu bewilligen; händler, der Kompromißantrag aber nur den gewerbsmäßigen Grund⸗ und Schriften der Bank einzusehen sowie den Bestand der Kasse und Hypotheken und Darlehnsschuldnern zu entrichtenden Zinsen Vo iger Tilgung der Darlehnsschuld darf die Bank bei der r Ausübung des Pfandrechts. Insbesondere hat er die Urkunden am 25. d. M. zu ernennen: zum Kommandeur des Landw. Be⸗ stücksveräußerer und dessen Ehefrau.
ie der Gesamtbetrag der Rückstände eines Berichtigung des Grundbuchs, der Löschung der Hypothek oder der ser die zur Deckung der Schuldverschreibungen dienenden Hypotheken⸗ zirks Mindelheim den Major z. D. Heller, zum Komp. Chef im Abg. Haase (Soz.): Wär stimmen dem Antrag zu, der meiner
die Bestände an Wertvapieren zu untersuchen, jederzeit Auskunft über herrühren, sowie 1 1 bierfi 2 — . 8* —
alle Geschäftsangelegenheiten von den Verwaltungsorganen der Bank jeden Jahres; 8 8 Herstellung eines Teilhypothekenbriefs nur mitwirken, wenn ierfü Darlehnsforderungen sowie die zu dieser Deckung bestimmten 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien den Hauptm. Anregung bei der zweiten Lesung entsprungen ist.
zu verlangen, Vertreter zu den Sitzungen des Vorstands zu entsenden, der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr erfolgten Rück⸗ besondere Gründe vorltegen. Als solche sind namentlich anzusehen sertvapiere und Gelder unter Mitverschluß der Bank zu verwahren. Burger beim Stabe dieses Regts., zu Eskadr. Chefs den Rittm. Der Antrag Bassermann⸗Erzberger⸗ Fischbeck wird ein⸗ 8 8 0 8 7
die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungsorgane zu verlangen zahlungen auf die Darlehne und ypotheken, getrennt nacch 1) der Tod des Eigentümers des lasteten Grundstücks; Der Pfandhalter hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Gonnermann, Avdjutanten bet der 5. Kav. Brig., im 1. Schweren sti ; zit di us 8 und die Ausfüheung von Beschlüssen oder Anbordnungen zu 85 den ürch Tilgung und den in anderer Weise erfolgten 2]) die Uebertragung des Eigentums an dem belasteten Grund⸗ ckung fur die Schuldverschreibungen jederzeit vorhanden ist; hierbei Reiterregt. Prinz Karl von Bavern, diesen zum 1. Juli d. J., den aöiege. angenommen und mit diesem Zusatz der § 3. 1 sagen, die gegen die Gesetze, die Satzung oder die sonst in verbind⸗ Rückzahlungen; “ stück auf Abkömmlinge des Eigentümers; t er, sofern der Wert der beliehenen Grundstücke gemäß der von Oberlt. Frhrn. v. u. zu Aufseß des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Die Abgg. Bassermann, Erz berger, Gothein licher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen. 8 die Beschränkungen, welchen sich die Bank hinsichtlich der 3) die Beschädigung des belasteten Grundstücks durch Natur⸗ Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung festgesetzt ist, nicht zu Theodor, kommandiert zur Zentralstelle des Generalstabes, in beantragen die Einschaltung des folgenden § Ze: * e. Rückzahlung der Schuldverschreibungen unterworfen hat, ereignisse. 8 tersuchen, ob der festgesetzte Wert dem wirklichen Werte entspricht. diesem Regiment unter Beförderung zum Rittmeister ohne „Von dem Rohertrage, welcher aus der Besteuerung der Erb⸗ Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen: getrennt nach den einzelnen Gattungen der Schuldverschrei⸗- 1 8 § 46. in Kündtg nagöreiht Er hat darauf zu achten, daß die zur Deckung der Schuld⸗ Patent, zum Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Aschaffenburg schaften auftommt, erhält das Reich *5; den einzelnen Bundes⸗ 1) der Erlaß allgemeiner Vorschriften, Anordnungen, Ge⸗ bungen. 1 1 Für die Darlehne darf zugunsten der Bank ein Kün Panc. 8 schreibungen dienenden Hypotheken⸗ und Darlehnsforderungen, den Hauptm. z. D. Hauck, zum Adjutanten bei der 5. Kav. Brig. staaten verbleibt ihrer Roheinnahme.“ 8 88 schäfts⸗ und Dienstanweisungen durch den Vorstand; In dem Geschäftsbericht oder in der Gewinn⸗ und Verlust⸗ nicht bedungen werden. Eine Vereinbarung, welche der Ban 8 as eertpapiere und Gelder den Inhabern der Schuldverschreibungen den Oberlt. Zippelius des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, 2 I 8 die Festsetzung der Grundzüge der Darlehnsbedingungen; rechnung sind der Mehrerlös und der Mindererlös anzugeben, die in Recht einräumt, aus besonderen Gründen die Rückzahlung des Dar⸗ Hfändet werden. Der Pfandhalter hat die Schuldverschreibungen kommandiert zur Kriegsakademie, zum 1. Juli d. Js., zu Erziehern Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn: die Festsetzung der Bedingungen, unter denen sich die Bank dem Geschäftsjahr durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu lehns vor der bestimmten Zeit zu verlangen, wird hierdurch nicht der Ausgabe mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein der am Kadettenkorps zum 12. September d. Is. die Oberlts. Hell des Meine Herren! Die Bundesstaaten, die bei der ganzen bies⸗ gemäß § 6 an einer Kreditanstalt zur Pflege des Personal⸗ einem höheren oder geringeren Betrag als dem Nennwert ent⸗ berührt (§ 35). 1 schriftsmäßigen pfandrechtlichen Deckung zu versehen. 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Spruner v. Mertz des jähr St üss b 6 e ganz kredits beteiligt oder eine solche Anstalt errichtet; standen sind. — .“ b 8 § 47. 1 d Fe. Bedarf die Bank einer Urkunde zu vorübergehendem Gebrauche, 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen, den Lt. Reifert jährfgen E euergesetzgebung so große Konzessionen haben machen die Annahme von Angestellten der Bank, die eine An⸗ ö“ u“ CEin Meliorationsdarlehn darf nur zur Ausführung der Zwecke, hat der Pfandhalter den Gebrauch in der Weise zu ermöglichen, des 9. Inf. Regts. Wrede, zum Instruklionsoffizier am Kadettenkorps müssen, würden aufs neue geschädigt werden, wenn man den jetzt in stellungsurkunde erhalten follen; Der Vorstand erläßt die öffentlichen Bekanntmachung für die es bewilligt war, verwendet werden. e d ihm oder einem von ihm bestellten Dritten der Besitz der Ur⸗ zum 12. September d. J. den Oberlt. Kraemer des 13. Inf. Regts. letzter Stunde gestellten Antrag annehmen wollte, den Anteil, den sie die Annahme der übrigen Angestellten der Bank, sofern die ““ Fn veröffentlichen sind: 2 Die Bank kann im Falle nichtbestimmungsmäßiger, 1““ de verbleibt. Franz Joseph 1., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von bisher an der Erbschaftssteuer gehabt haben, zu verkürzen. Es würde zu gewährende Vergütung einschließlich etwaiger Neben⸗ 1) die Namen der Mitglieder des Vorstands und deren Stell⸗ von Darlehnsgeldern nach freiem Ermessen die Auszahlung weiterer 1 § G0. “u Ungarn; x sich diese Schädi icht d geleiche 8H bezüge den jährlichen Betrag von 5000 ℳ übersteigt, sowie vertreter; Teilbeträge einstellen oder von Bedingungen abhängig machen. Der Pfandhalter ist befugt, jederzeit die Bücher und Schriften zu versetzen: die Hauptleute Boxberger des 21. Inf. Regts. ich diese Schädigung nicht dadurch ausgleichen, daß künftig der Ge⸗ die Erhöhung der Vergütung über diesen Betrag; 2) die Namen der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ermächtigten Der Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Darlehnsbeträge ist ohne „Bank einzusehen, soweit sie sich auf die Schuldverschreibungen Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg⸗Schwerin zum samtertrag der Erbschaftssteuer höher ist als bisher, weil Sie die der Erwerb von Grundeigentum zur Beschaffung von Ge⸗ Personen, soweit es notwendig erscheint; Zustimmung der Bank nicht übertragbar. ehen. . “ Stabe dieses Regts., Wagner des 4. Feldart. Regis. König, kom⸗ Steuersätze für einzelne Klassen heraufgesetzt haben. Auch bei Berück⸗ schäftsräumen; 5 3) der Name des Kommissars; 8 § 48. 8 8 Die Bank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzahlungen sewie mandiert zum Bekleidungsamt II. Armeekorps, als Mitglied zu diesem sichtigung dieses Umstandes würde sich für die Bundesstaaten immer eser Satzung die Grund⸗ sonstigen für die Inhaber der Schuldverschreibungen erheblichen Bekleidungsamt, den Lt. Demmel vom 13. Inf. Regt. Franz ö ür aate derungen, welche die Deckung der Schuldverschreibungen betreffen, Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, noch ein Ausfall ergeben. Die gegenwärtige Situation ist wirklich
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die Bilanz samt Gewinn⸗ und Verlustrechnung nach die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ Den Hypotheken stehen im Sinn⸗ 1
. Lanbenrate i rechnung; b s
“ durch einen vom Landesrate zu bestellenden Aus 5) Boicheniberschen gber die nezgevätrten Derlahng and schulden gleich. .Pfandhalter fortlaufend Mitteilung zu machen. bür — 1gr 1. August d. ”” Oberlts, und nicht dazu angetan, einen Beschluß zu fassen, der sich in dieser Weise
oE“ aber die Lage d ank nach Anortnung der Aufsichts⸗ 9 1 . 1 § 61. rzieher am Kadettenkorps Schmitt zum 12. Inf. Regt. Prinz gegen das finanzielle Interesse der Einzelstaaten richtet. . tge Neransaie F.veehw pen mus siit behörde. 8 V. Ausgabe von “ auf den Inhab Feee eeeüh Monate n ZIEöö ““ 8 8 Se eenach n Ihns Auf ein Nebenbedenken möchte ich noch hinweisen: Die beantragte 1“4“ 1 b § 34. § 49. die Bank den Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen, die am vresk⸗ Brr g Friedr kants 1V. Mechenburg⸗aswerin, 8 . 1““ 8 Die Namen der Mitglieder des Vorstandes und die genehmigte Die Bank kann auf Grund der von ihr erworbenen Hypotheken ten Tage des vergangenen Halbjahrs im Umlanf und die den Oberlt. Demm ler, Instruktionsoffitzier am Kadettenkorps, zum I“ soll in das Gesetz, betteffend Aenderungen im Fnanz⸗ Geschäftsführung. 8 Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind im Deutschen und Darlehnsforderungen an öffentlich⸗rechtliche Körperschaften mit h Abzug aller Rückzahlungen oder sonstigen Minderungen sich er⸗ 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf; b wesen, aufgenommen werden. Das Gesetz tritt, da ein besonderer 8 “ de as EIö für das Schutzgebiet Deutsch Süd⸗ Genehmkgung 8 Auffichästehürde, eeede 89 5 genden Gesamtbeträge der am letten Tage des vergangenen Halb⸗ ea l . 1 “ 1 Füen 58 s. Termin hierfür nicht vorgesehen ist, 14 Tage nach der Verkündung in
85, § 26. “ 8 westafrika zu veröffentlichen. zaber ausstellen und sie mit Genehmigung des Reichskanzlers in 8 d b der Schuldverschreib f obo. Müller, kommandiert als Adjutant zur Vierten Armeeinsp., d 1 8
Die Verwaltung der Bank ist nach kaufmännischen Grundsätzen 1 Die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung 2 Verkehr .“ E11“ Defregger, Reitlehrer N der Militärreitschule, dann überzählig “ F würde also diese Maßnahme nicht bloß mitten 8 fücäen Geschäftsführu äß Vorstand eine Anweis ist auch im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Einlagen, mit welchen sich die Bank gemäß 8§ 6 an einer die futschen Reichsanzeiger, ier Weutschen Kolonialblatt und im Amts⸗ die Oberlts. Berghofer des 3. Cbev. Regts. Herzog Karl Theodor, m atslahr, sondern sogar mitten in einem Monat durchgeführt Für die Geschäftsführung erläßt der Vorstand eine Anweisung. Für die übrigen Veröffentlichungen genügt die Aufnahme in das Förderung des Personalkredits bezweckenden Kreditanstalt beteiligt, tt für das Schutzgebiet Deutsch Südwestafrika bekannt zu machen. Keller des 5. Chevo. Regts. Erzherzog Friedrich von Oesterreich, werden müssen. Es würde das zu ganz außerordentlichen rechnungs⸗
2 Amtsblatt für das Schutzgebiet Deutsch Suͤdwestafrika. Der Vor⸗ sind nicht Darlehnsforderungen im Sinne des Abs. 1. 8 8 Sind den Inhabern der Schuldverschreibungen Wertpapiere oder Kipfmüller des 8. Chev. Regts., zu Fähnrichen die Fahnenjunker, mäßigen Schwierigkeiten führen.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. stand kann noch andere Zeitungen des Schutzgebiets — die Veröffent iche Hvpotheken verpfändet, die nicht ihrem vollen Betrage nach zur Unteroffiziere Seidl des 3. Inf. Reats. Prinz Karl von Bavern, Abg. Graf Westarp (dkons.): Ich bitte Sie namens meiner
Der Vorstand hat binnen sechs Monaten nach Ablauf jedes Ge⸗ lichungen bestimmen. § 50. 88 ckung von Schuldverschreibungen geeignet sind, so ist in der Be⸗ Lutz des 11. Feldart. Regts., Mager des 9. Inf. Regts. Wrede, Sur 2 schäftsjahrs das Inventar und die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ IV. Di rlehne. * Die Bank darf Schuldverschreibungen auf den Inhaber nur bis nimachung eben, mit wel nee st die Wertpapiere od Maser des 14. Inf Regts. Hartmann, Graf des 1. Inf. Regts. Freunde, den Antrag abzulehnen. Sie wollen den Bundesstaaten . 1 Die Darleh 1 g anzug g Wertpapiere oder e 1 1 des 1 weilt . Ginmnak lustrechnung nach den Vorschriften der §§ 39 bis 41, 261 des Handels⸗ 88 zum zehnfachen Betrage des Grundkapitals ausgeben. Hvypotheken als Deckung nicht in Ansatz kommen König, Heffner des 18. Inf. Reats. Prinz Ludwig Ferdinand, ei ter Fne. innahme entziehen, nachdem Sie bereits beschlossen gesetꝛbuchs sowie den Geschäftsbericht aufzustellen und der Aufsichts⸗ 8 9 35.I § 51 1 3 8 8 Speiser des 5. Jaf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, haben, den Einzelstaaten erheblich weniger zukommen zu lassen, als die behörde zur Genehmigung vorzulegen Die Grundzüge der Darlehnsbedingungen sind vom Vorftand . “ 3 1 Maußner des 2. Fußart. Regts., v. Zwehl des 1. Feldart Regts Regierungsvorlage vorsah. Der Antrag würde bewirken, daß den de z 8 gung vorzulegen. Ir ist insbes besti lche Nach⸗ Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen 8 Mauz 2. Regts., b. . art. Regts. Bandesstaaten 60 Millio 5 Fntschödi 81, S b aufzustellen. In ihnen ist insbesondere zu bestimmen, we⸗ che Nach rhe Prinz⸗Regent Luitpold, letzteren mit Patent vom 1. Oktober 1912; Bundesstaaten 60 Millionen weniger als Entschädigung für die Auf⸗ b 28— teile den Schuldner bei nicht rechtzeitiger Zahlung treffen, sowie unter muß in Höhe des Nennwerts durch Hypotheken oder Darlehnsfoederungen 5 11u6. des 17 . Regts. bebung des Stempels zufallen. Meine Freunde müssen gegen diese 8 ees Jahresbilanz hat in getrennten Posten namentlich zu welchen Voraussetzungen die Bank befuat ist, die vorzeitige Rück⸗ ““ gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage Oeff als Auffichtsoffizier zue Keiegsschule für die Hrüte de 8 Absicht ganz entschieden Widerspruch erheben⸗ enthalten: 8 1e e 1 § 46). gedeckt sein. ““ 5 8 8 Abg. Erzb Zentr.): Der Antcc äre ni s 1) den Gesamtbetrag der zur Deckung der Schuldverschreibungen 1““ .“ Als Deckung für die Schuldverschreibungen dürfen außer den Königlich Preußische Armee. angs .G.cx.. S. der Kalferlichen 8 v11“ nücht geghn Hypotheken, Darlehnsforderungen und Wert⸗ “ gl § 36. nac, 8 31* I bE . Pe er⸗ 8 Offiziere, Fähnriche usw trupde fre Fheutseh Dütesecla e Pe ” i Fas. nahmen aus der Erbschaftssteuer beschlossen hätte. Tatsächlich ändert apiere; m voraus sind zu zahlen: 3 88 worbenen Hypotheken nur insoweit benutzt werden, a ie 50 vom f “ . be“ 1 8 818e; J. E“ 6 Die 8 zs ö535 “ 2) den Gesamtbetrag der rückständigen Hypothekenzinsen; . eme Antragsgebühr nach einem vom Vorstand aufzustellenden/ Hundert Ser den §§ 39, 41 festgesetten Wertes des beliehenen Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen usw. Prinz Karl von Bayern mit Patent vom 10. September 1908; 11““ Wg 1g ö “ 58 Grundstücke der Bank unter gesonderter u“ “ Grundstücks nicht übersteigen und für Darlehnsforderungen bestellt Kiel, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 27. Juni. zu “ nahme erhalten Der Ne hält nur das geltende Recht gufrecht. „e 8 . 5 J.g zobü⸗ 2 h 8 98 8 ; 8 A 8 2 RS ; G 8 6 1189 .E s S — * 5 8b Angabe des Wertes der Bankgebäude; Gebühren⸗ und Tagegelder der mit der Ermittlung des sind, welche den Tilgungsbedingungen des Abschnitis 1 entsprechen. Bücking, Gen. der Art. und Feldzeugmeister, in Genehmigung Reiterreat. Pring Karl von Bayern, vom 1. Juli d. J. ab auf ein Der Staatssekretär meint, der Antrag ginge so nicht, aber ich habe
4) 8 E11““ “ 9 6 zu beleihenden Grundeigentums beauftragten “ I“ ö Finr. “ 88 “ 1 88 Seeeecses 8 der geseßlichen ee er düch⸗ Getelt⸗ Jahr ohne Gehalt; 8 ee. abgeschrieben aus der Erbschaftssteuervorlage von 1909.
s ert⸗ 71 r gesonde 2 ags 1 . “ B 3 1uö. 9 hek n, r Dyp eckungr, Vas sr Gen. Major und Kommandeur der 5 .Inf. Brig. (2. Groß⸗ 3 der Entwurf von 1909 enthielt a gangs b 8
eigenen Schuldverschreibungen der Bank; Wird dem Antrag auf Gewährung eines Darlehns nicht statt. Schuldverschreibungen höchstens mit der Hälfte des Betrags ing 8 Kn I Hess.), mit Wahrnehmung der Geschäfte des Feldzeugmeisters b. bei den Sanitätsoffizieren: Damals buechlofhen wir 8 . uch eent Käse tee g säener ee
5) 11ö1“ der Forderungen der Bank aus Lombard⸗ gegeben, sg⸗ 1 de Febabe EZE1 Teil sehrach . 8 G 85 ver ben des Grun Fnes Frag 1 5 Speßh Obeeft am 25. d. M. den Stabsarzt Dr. Waldmann des 2. Inf. z auf † jetzt ist der Antrag viel mehr berechtigt, da die Erbschafts⸗
geschäften; b er Antragsgebühr zutuck. Die ür Gebühren und Tagegelder ge⸗ durch die Bank als Deckung in Ansatz gebracht war. 9 Zu Gen. Majoren befördert: Frhr. v. Speß ardt, ers 8 8 7 . S steuer erhö ird.
6) den Gesamtbetrag der Guthaben bei Bankhäufern; zahlten Beträge werden nicht zurückerstattet. Hvpotheken, bei denen die Erteilung des Hypothekenbrig, Kommandeur des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, unter Fen. “ hicher ohne Gehalt beurlaubt, in den Stand dieses steue erdet üi⸗ v11““
7) den Gesamtbetrag der Beteiligung an Kreditanstalten gemäß 83 geschlossen ist, dürfen zur Deckung nicht verwendet werden s aus nennung zum Kommandeur der 50. Inf. Brig. (2. Großherzogl . 14“ vgn “ Aerzte Dr. End Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen
. 5 B 1 b 2 57. fen z — 8 n mang . . g. (2. . 1 versetzen: die tabs⸗ als. E 8 vo eis ehe 8 “
Zück. Tfi.), Frhr. Thumb v. Neuburg, Oberst und Kommandeur der 2. Füwer Fer 1 8. Inf. Regt. Grot htg Friedrich Il Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte nach den Be⸗ Kav. Brig., v. Behr, Oberst, beauftragt mit der Führung der Baden, Dr. Schlichtegroll vom 8. Inf. Regt. Großberzog schlüssen zweiter Lesung angenommen.
1727 Jaf. Vrig, unter Ernennung zum Kommandeur dieser Brig., Friedrich 11. von Baden zum 2. Pion. Bat, beide in gleicher Eigen⸗ Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs eines Besitz⸗
§ 6; Die Belei Grundsrücken ist i ö“ 8“ Die Beleihung von Grundstücken ist in der Regel nur z n 2. 8) den Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuldver⸗ Stelle zulässig, es set denn, daß eine der Bank selbst zustehende Ist infolge der Uncctköte dse Hypotheken oder Fleß
schreibungen nach ihrem Nennwert, bei verschieden verzins⸗ Hypothek vorgeht ford 8 b ““ ichen S verschrei d Gesamtbe iese 8* 3 “ 8 1“ orderungen oder aus einem anderen runde die vorg; O 1 8 1“ Bri 3 1 1 1 1 ““ den Gesamtbetrag jeder dieser Es können nur Grundstücke beliehen werden, für die ein Grund⸗ Hecfung nicht 8. vollständig vordarcden, und ztt weder diert ene 9 Ie. Se T G“ .“ * 8. schaft, die Oberärzte Dr. Dietrich vom 1. Pion. Bat. zum Sani⸗ steuergesetzes. 9) den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten der Bank aus der buchblatt angelegt ist. . “ 8 durch andere Hypotheken oder Darlehnsforderungen noch 22ꝙ% in⸗ . “ er Brig., v. Schüzerer, tätsamt I. Armeekorps, Dr. Schiekofer vom Sanitätsamt l. Armee⸗ In der Generaldiskussi bemerkt d )) den Gesamtbetrag der Verbindlichkei en der Bank aus der Die Beleihung nach § 3 1 A darf die erste Hälfte des Wertes — Dyp 1 9 ort erst und Kommandeur des Inf Regts. Graf Bose (1. Thüring.) korps zum 2. Inf. Regt. Kronprinz. Dr. Schuh vom 2. Fußart. G skussion bemer er Annahme von Geld zum Zwecke der Hinterlegung unter d 8. 1“ aeh ziehung eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibungen sofor ö.31, unter Versetzung zu den Offizieren von der Armee mit Bei⸗ Regt.; R 8 Abg. Graf West (dkons.): Line . ätte 2 S 8 9 5 des zu beleihenden Grundstücks nicht übersteige . tzung 3 ffisz Regt. zum 6. Feldart. Regt. Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog 9 f Westarp (dkons.): Meine Freunde hätten ge gesonderter Angabe des Betrages der amtlichen Depositen. 88. Melioratio 83 1 3 köna 8 Ha lehne innerhalb der ausfuhrbar, so hat die Bank die fehlende Deckung einstweilen durch alt seines Wohnsitzes in Altona. 1 Calabrien Bausen 20. Inf. Regt. Prinz Rupprecht wünscht, in die Lage zu kommen, die Deckung auch in dem jetzt zur De § 29. ersten zwei Drittel des nach d nchgefübrter Melioration vorbandenen Wertpapiere, die im Feeh mit der Fet ö 85 Rassow, Oberstlt. beim Stabe des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz zum 58 Pion. Bat., den Assist. Arzt Dr. “ 12 Inf. Regt. batte stehenden Teile mit der Mehrheit des Hauses beschließen zu kön In der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind in getrennten Posten Wertes, jedoch, insoweit sie die erste Hälfte des vor der Mekoratisn e sind, oder durch Geld zu ersetzen. Schuldverschreibungen des ilhelm Nr. 112, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur Prinz Arnulf zum 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold; nen. Für diesen Wunsch war die geschichtliche Ueberlieferung unserer S Gerz schzsra . 4 ve. . ; Reichs, eines Schutzgebiets oder eines Bundesstaats dürfen höchstens JI v M. . * v ; . aes dee gg Eh Lxh pe h e 4½ I 3 namentlich die Gesamtbeträge der in dem Geschäftsjahr von der Bank vorhand⸗ Werts übersteige cht uͤber den Betrag der tatsächlich b 1 e 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51 ernannt. 8 Partei maßgebend, die stets alles daran gesetzt hat, die Rüstungs verdienten Hypotheken⸗ und Darlehnszinsen Darlehnsprovisionen und für die Meliorati 8 “ Kost e 3 p 8- 8 8 mit einem Betrag in Ansatz gebracht werden, der um fünf vom Kiel, 29. Juni. v. Borell du Vernay, Gen. Lt. z. D., c. bei den Veterinäroffizieren: vorlage, sowie ihre Deckung mit der größten pferwilligkeit und Be⸗ sonstigen Nebenleistungen der Darlehnsschuldner sowie der Gesamt⸗ 1.““”“ Hernüh 88 Ie — ihrem. L11“ hlebbs tzt Gen. Major und Kommandeur der 19. Inf. Brig., v. Cor⸗ am 25. d. M. den Stabsveterinär Griesmeyer des 1. Fußart. reitwilligkeit zu verabschieden. Wir hätten gewünscht, daß es mog betrag der für das Geschäftsjahr von der Bank zu entrichtenden § 38. 8 1e ertpapiere dürfen 1. 85 öö 8 4. 888 GS b bre, Gen. Lr. z. D., zuletzt Gen. Major à la suite der Armee Regts. vakant Bothmer zum Vorstand der Remontenanstalt in Neu⸗ lich gewesen ware, den Parteistreit, der 1909 entfacht worden ist, hier Schuldverschreibungszinsen anzugeben. Die nach § 3 1A und B zu beleihenden Grundstücke müssen im Eirn ht werden, bnRerc Se e toff 6 Jepfan heit⸗ reist 5 S militärisches Mitglied des Reichsmilitärgerichts, — die Erlaubnis markt i. Oberpf. zu ernennen; den Stabsveterinär Dick des 7. Chev. beiseite zu stellen. Wenn es uns nicht möglich ist, dem Vermögens § 30. Sinne der Vorschriften über die Grundsteuererhebung in Deutsch öher . 8 Säd “ ss 3 and. 1 IIII Zhutz⸗ Tragen der Uniform des Inf. Regis. Freiberr von Sparr] Regts. Prinz Alfons zum 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer zu ver⸗ zuwachssteuergesetz zuzustimmen, so liegt das daran, daß es bestimmte Sind Schuldverschreibungen zu einem geringeren Betrag als dem Südwestafrika bewirtschaftet sein und mindestens eine dauernd ergiebige gebiet Deutsch Südwestafrika als Inland anzu 1“ Westfal.) Nr. 16 erteilt. Caspari, Oberst a. D., zuletzt Kom⸗ setzen; den Oberveterinär Rau des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Grenzen gibt, über die hinaus wir unsere grundsätzliche Auffassung Nennwert ausgegeben worden, so darf in die Aktiven der Bilanz ein Wasserstelle besitzen. § 53. ndeur des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Luitpold zum Stabsveterinär zu befördern; jaicht zurückstellen können. Gegen das Besitzsteuergesetz haben wir ver Betrag aufgenommen werden, der vier Fünfteilen des Mindererlöses Eine Belervung ist nur zulässig, wenn die Art der Bewirt⸗ In den Schuldverschreibungen sind die für das Rechtsverhältnis Charakter als Gen. Major, Oldendorp, Major z. D., zuletzt d. bei den Beamten der Militärverwaltung: fassungs⸗ und staatsrechtliche Bedenken ernster Art. Das Gesetz greift 1 - vöII“ 4 I1“ E11“ . 88 F 1 2 . 4 3 jetzi Inf. Regt. Herzo riedrich 4 1 Fge. B“ in das Finanzsystem der Einzelstaaten materiell ein. Es ist cht leichkommt; von dem Mindererlös ist der Gewinn abzuziehen, den schaftung b. Grundstücks 1’ “ Ertrag zwischen der Bank und den Besitzern der Schuldverschrelbungen nsh 3 1 “ sch lebigee b Nes 8 8 g Eacene mit der Wirksamkeit vom 1. Jult d. J.: Bnann z stagteg,. 1. eriell ein. Es i b 8 Fr 118“ S .8ee. “ 111“ erwarten läßt und wenn e Person des Eigentümers kreditwürdi e L imt insbes re i r Kü rkeit der elm von raunschwei ( ries. C ber arakter 88 88 . chtig, wenn gesagt wird, durch as Gesetz werde vermieden, daß das die Bank durch den Rückkauf von Schuldverschreibungen zu einem 8 Pe ge 8 kred dig gebenden Bestimmungen, insbesondere in betreff der Kündba g am 19. d. M. den Könial. Pfarrer Kleinmann in Morsch⸗ Reich Kostgänger der Einzelstaaten werde. Fürst Bismarck b82 Er
— 8885. erschein S Snees tli „ Oberstlt., — verlitehen. v. Sichart, Hauptm und Komp eringeren Betr 8 Nen rt erzi hat. er demgemäß in erscheint. Schuldverschreibungen, ersichtlich zu machen. 2 2 8 2 NI — ji He.; G ; 6 8 4 8 ] geringeren Betrag als dem Nennwert erzielt hat. Der demgemäß in § 39. ch sch gen, ersichtlich z 1 ach If im Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16. heim zum protessantischen Mulitärgeistlichen in Landau in etats⸗ finder dieses Wortes, hat nur den Standpunkt vertreten, daß wir alle
die Bilanz eingestellte Aktivposten muß jährlich zu mindestens einem 8 85 1“ 88 8 z8; Fiaunscbe 2 8 aagas⸗ 88 fvsf 85. Vierteil abgeschrieben 8 Der bei der Beleibung angenommene Wert des Grundstücks darf Die Bank darf auf das Aot ir Rückzahlung der Schuldver⸗ überzähligen Major befördert und zum Stabe des Regtments üh Biger Eigenschöft 11“*“*“ 8 Einnahmeqguellen, die nicht in das Finanzsystem der Einzelstaaten In kei “] Vorschrif Agf 1 zn den durch sorgfältige Ermittlungen festgestellten Verkaufswert nicht Die Bank darf auf das Recht zur Rückzahlung de -s raetreten. Mitschke, Oberlt. im Inf. Regt. Freiherr von Sparr am 25. d. M. in etatmäßiger Weise zu versetzen: die Intend. hineingreifen, dem Reich erschließen sollen. Durch das vorliegende Fn keinem Jahre dürfen die nach den Vorschriften des Abs 1 in gfaltig gen festg f 82 8 eb t 6⸗ . 8 1 b ; b ff die Bilanz aufgenommenen Aktivposten zusammen mehr betragen als übersteigen. schreibungen höchstens für einen Zeirraum von zehn ertet det t. Westfäl.) Nr. 16, unter Beförderung zum überzähl. Hauptmann Räte Dames, Vorstand der Intend. der 4. Div., zum Kriegs⸗ Gesetz wird aber in das Gebiet der direkten Steuern eingegriffen, es das Doppelte des Ueberschusses, den die Hvpotheken⸗ und Dariehns⸗ Bei der Feststellung des Werts sind nur die dauernden landwirt⸗ Den Besitzern der Schuldverschreibungen darf ein Kündigungs⸗ das Inf. Regt. Lübeck (3. Hanseat.) Nr. 162 versetzt. Reth⸗ ministerium unter gleichzeitiger Ernennung zum Beisitzer der wird den Einzelstaaten dadurch erschwert, ihre Kulturaufgaben zu er⸗ öö11““ Bllaaziabe “ 1““ die schaftlichen Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zuaberück⸗ recht nicht eingeräumt werden. K. Finlz d, Fulde, Feldwebel a. D., früher im Inf. Regt. Freiherr von Rechnungsrevisionsstelle im Kriegsministerium, Dr. Fr ank vom füllen. Den Gemeinden werden die Kräfte entzogen, und sie können Schuldverschreibungszinsen und außerdem ein Viertel vom Hundert sichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft . Ausgabe von Schuldverschreibungen, deren Einlösungswer arr (3. Westfäl.) Nr. 16, der Charakter als Lt., Koßmann, Kriegsministerium als Vorstand zur Intend. der 4. Div. unter gleich. ebenso wie die Einzelstaaten nicht mehr ungehindert ihre Einkommen⸗ ün a’ae 1““ eeu ferbernnleg an kees jedem Besitzer aus dem landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig ge⸗ den Nennwert übersteigt, ist nicht gestattet. 18 1 erst z. D., zuletzt Kommandeur des jetzigen Inf. Regts. Graf zeitiger Enthebung von der Stelle eines Beisitzers der Rechnungs⸗ und Vermögenssteuern ausbauen. Trotz dieser Bedenken, die zum Teil werden; auch dürfen die bezeichneten Aktivposten zusammen nicht den währen kann. § 55. 8 werin (3. Pomm.) Nr. 14, der Charakter als Gen. Major, — revisionsstelle im Kriegsministerium. 1“ auch auf die Regierungsvorlage zutrafen, hätten wir diese noch mit⸗ Betraa des allgemeinen Sicherheitsfonds (§ 9 Abs. 1) übersteigen. Der Wert des lebenden Inventars bleibt bei der Feststellung des Die Bank setzt mit Genehmigung der Aufsichtsbehör e fest, liehen. Dümm el, Hauptm. der Landw. a. D., zuletzt von der Kaiserliche Schutztruppen. machen können. Bei der Regierungsvorlage wäre es den Einzelstaaten Die durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen entstandenen Grundstückswerts außer Ansatz. b wieviel Schuldverschreibungen nach Maßgabe der eingegangenen dw. Inf. 2. Aufgebots (Flensburg), die Erlaubnis zum Tragen Verfü des Staatssekretärs des Reichskolonialamts möglich gewesen, die Kosten so aufzubringen, wie es in ihr Finanz⸗ Kosten, mit Einschluß der für die Unterbringung gezahlten Provisionen, Eine Anweisung zur Wertermittlung ist vom Vorstand auf⸗ Tilgungsraten und sonstigen Rückzahlungen jährlich auszulosen, zu Uniform der Res. Offiztere des Inf. Regts. Graf Schweri x erfügung des Staatssekretärs des Reichskolonialamts. tent paßt. Durch die Eö Erbschafts⸗ und Enom. sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten des Jahres zu verrechnen, zustellen. s kündigen oder zum Zwecke der Tilgung anzukaufen sind. Pomm.) Nr. 14, an Stelle seiner bisherigen Uniform, erteilt. Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt. Beset en 1111 in dem sie entstanden sind. 8 § 56 Königli Den 7. Juni. Krainick, Oberintend. Sekretär, vom 1. Juni des D ME 11“ E. 8. F ; “ z9 5; § 56. niglich Bayerische Armee. en 7. Juni. rainick, Oben nd. etär, m 1. Jun des Deutschen Reiches und an der Selbständigkeit der Einzelstaaten. D Feehet 81“ der Heot hen. we⸗ Schade- ““ vböö“ Die zur Deckung der Schuldverschreibungen dienenden Hypotheken München, 27. J 8 * 8 5 Sei Majestät des 1913 zum Geheimen expedierenden Sekretär ernannt. 8 Wenn C ihe⸗ G“ “ “ 8* in 6 Auf. nicht deche Bänten de⸗ v“ “ Rechte und Pflichten Vorschriften zu etlassen und E Hreib Beeetshecr 888 18 1 1gs 8 Se. König Fiche Hoheit Prinz des Schutztruppe für Südwestafrika. fassung zu bestärken, so wäre es die Haltung der Sozialdemokratie 8 Dllansz 2 E . 1 9 8 ¹ 8 r S † 5 en. “ 2 88 — 3 2 1 5 u5. 5 4 „-woso s dären 98 dio Sfiij ’ F do zFr zschon Ab⸗ § 31. § 41. sinerg ben E1“ derfieteten, daß die Vor⸗ nigreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst be⸗ Den 4. Juni. Müller (Waldemar), Proßiantamtzinsgy mit “ dedie Eebese benge. er engedehre zleses 8 8 8 8 5— 8 8 1 1 2 42 2Sn 8ö 8 1 88 5 5 vns † MMa 8 3 Wiederc zni L 8 ½%² 8 Le A 1 II“ U 9 8 Sind Schuldverschreibungen zu einem höheren Betrag als dem Die Bank ist berechtigt, nach der Hingabe des Darlehns eine schriften der §§ 1281 bis 1283 des Bürgerlichen Gesetzbuchs außer füge gefunden, nachstehende Personalveränderungen Allergnädigst zu e e. “ 1““ 1 Königl. setzes sozialdemokratischer Geist ist. Die Sozialdemokraten haben Nennwert ausgegeben worden, und hat die Bank auf das Recht ver⸗ erneute Wertermittlung auf Kosten des Darlehnsempfängers vorzu- Anwendung bleiben, daß die Bank auch nach eingetretener Fälligkeit gen: „ bei den Offizieren und Fähnrichen: I“ FreFnon 8 Reschke Sathn iünbr scheidet mit Ablauf auch gesagt, daß dieses Gesetz der erste Schritt sei auf dem Wege den zichtet, die Schuldvers reibungen jederzeit zurückuzahlen, so ist der nehmen, falls Grund zu der Annahme vorhanden ist, daß der Wert der Hvpotheken⸗ und Darlehnsschulden das ausschließliche Recht hat, “ d 8 5 Fah — des 14 Juni 1913 behufs Wiederanstellung hs Bereiche der Königl sie gehen wollen. Deshalb können wir unmöglich dem Gesetz zustim⸗ Mehrerlös, soweit er den Betrag von 1 vom Hundert des Nennwerts des Grundstücks nicht die genügende Sicherheit für das Darlehn bietet. über die Hypotheken⸗ und Darlehnsforderungen durch Kündigung und am 12. v. Mts. den Oberlt. Staab vom 18. Inf. Regt. Prinz P 5. Heeresdern Ite s der Intend. de . .so.) 8. 9. men. Es kommt noch hinzu, daß das Gesetz sich grundsätzlich auf den übersteigt, in die Passiven der Bilanz einzustellen. Die Bank darf § 42 Einziehung zu verfügen, und daß Leistungen auf diese seitens der dwig Ferdinand zum 10. Inf. Regt. Prinz⸗Regent Ludwig zu Schußptrappe ung (be 11AXA“ der Standpunkt stellt, daß die Steuerpflicht der Landesfürsten von selbst über 9 während der Jahre, für welche die Rückzahlung der Schuld⸗ 6““ Regel in Geld zu gewähren. Sie Schuldner nur an die Bank mit Wirksamkeit erfolgen können. Die ö Mis. Mit Allerbzasten Hävbsch eiten den Obert Btrupp 3 8 gegeben sei. Diesen Standpunkt müssen wir aus staatsrechtliche! v S. F. ’“ nur 8 8e Bag. Zahl kznnen, falls der Schuldner ausdrücklich zustimmt, in Schuldver⸗ Bank ist verpflichtet, das gezahlte Geld, soweit es zur Deckung der v. 5 1 Brer en. n 8- “ Erwägungen heraus verwerfen. Außer diesen grundlegenden und 8 Jahr r 2 U 82 fugu g Seea 8* . 8 Er8⸗ 58 . D. . . 8 Sr 0 ow 9 9 5 jüir 8 vpr „ „ Neser Zühre, en anche ern Mmdererlts der im 8 ie Ferfügung ist schreibungen der Hank zum Nennwert ausgezahlt werden. In diesem b“ EEe en. v. Per se de.lem Pebonnanzossttier mit der bisberigen 11’“ E““ neten Art als Aktivposten in der Bilanz stebt, zur Tilgung eines e SZE I11““ 899 erxwagbung ... § 57 b iform zu ernennen; Deutscher Reichstag. Sesgeenesfe 1 ver E1131313“ 58 folides 8 s Ih. m; 1 . Für dr zahlung der Schuld nach seiner Wahl in Geld oder in Schuldver⸗ 57. mi 5 schreibe üerche . “ 9s 8 richafllie solchen Mindererlöses sowie zur Deckung des Verlustes, der für die schr⸗ 8 Eg. ge am 1. d. M. mit Allerhöchstem Handschreiben den Rittm. 73. Si 30 913, Mittags 12 Uhr sönliche Inhaber eines Handels⸗, Gewerbe⸗ und landwirtschaftlichen Bank durch den Rückkauf von Schuldverschreibungen 8 ö“ schreibungen der Bank zum Nennwert zu bewirken. 8 Die Bank Fan 28 11 Pfqa öW1 1 Faber du Faur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor vom 173. Sitzung vom 30. Juni 1913, Mittags 12 Uhr. Bnlie ebgdcverpflichter halt, die Bestimmungen, Fertehg Fbe Nennwert übersteigenden Betrag entstanden ist, darf der Mehrerlös § 43. e 1h, 8 “ . un, 8ggeh zert⸗ Juni d. J. ab unter Enthebung von der Stellung als Eskadr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.) von Seitenverwandten einer Doppelbesteuerung unterwerfen, sind für ederzeit verwendet werden. Die Auszahlung der Darlehne nach § 31 A und B erfolgt erst papiere und Beider ng der Schuldverschreibungen genügen lef bis auf weiteres zur Dienstleistung zum Königlichen Oberstall⸗ Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer uns unannehmbar. Die überwiegende Anzahl meiner Freunde kann § 32. nach Bestellung der Hypotheken. G oder 8 “ verscheist e168 E g Se. B isteramt zu kommandieren; dem Rittm. z. D. Rächl die Erlaubnis d. Bl. berichtet worden “ auch der Besteuerung des Kindeserbes nicht zustimmen. Ich betone aber In dem Geschäftsbericht oder in der Bilanz sind ersichtlich zu Bei Meliorationsvarlehnen ist in der Regel zu vereinbaren, daß sti st die Bank nach den gesetzlichen Vorschresten oder den 88 Tragen der Uniform des 2. Ulan. Regts. König mit den be⸗ Dan der Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend Aen⸗ nochmals, daß für alle meine Freunde ausschlaggebend sind die Er⸗ machen: 1 der Darlehnsnehmer die Auszahlung des Darlehns nur an den Unter⸗ egites he ”52 Heel.hserache den üb . bis et. imungsmäßigen Abzeichen zu erteilen; 1 br In der. Debat EEE iezever 8 etreffend Aen⸗ waͤgungen verfasfungs⸗ und staatsrechtlicher Natur. Wir müssen des⸗ —1.) die Zahl der zur Deckung der Schuldverschreibungen be⸗ nehmer und nur na Maßgabe des Fortschreitens der Melioration zur Aushändigung des Hypothekenbrlefs verpflichtet, so hal der am 12. d. M. den Abschied zu bewilligen: dem Oberstlt. und erungen im Finanzwesen, e “ halb gegen das Besitzsteuergesetz mit vereinzelten Ausnahmen stimmen. 2 . b Bg Fort Pfandhalter den Hypothekenbrief d Bank auszuhändige ich w jali 5 8 zolk N d 8 f stimmten Hvpotheken⸗ und Darlehnsforderungen, nach ihrer verlangen kann. eee, 1 be Porhene Wot⸗ E auch wenn sgniglichen Flügeladjutanten Frhrn. v. Leonrod, diesem mit der Abg. Waldstein (fortschr. Volkep.): Nach dem bisherigen: Wenn uns daraus der Vorwurf gemacht werden sollte, daß wir bei Art getrennt, und deren Verteilung nach ihrer Höhe in 8 die im Abs. bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen. zlichen Pension, unter Ueberführung zu den Offizieren à la Suite Rechtszustand tritt die Steverfreiheit heim Grundstückswechsel nicht, dem nationalen Werk der jetzigen Heeresverstärkung nicht bis zum 8 2 5 8 “ ; 8 Ist die Bank dem Hypothekenschuldner gegenüber zur Vornahme 8 sberi iss j in Güterhä beteiligt i 8 8 jetzigen Feseezeses ünß Stufen von hunderttausend Mark: Die Darlehne sind vom Ablauf des ersten Jabres an jährlich der 1 L11145 des Bü v 7 e 185 setzb I ge . . Armee mit der bisherigen Uniform, dem Lt. Visseur des 5. Chev. ein, wenn ein Güterhändler dabei beteiligt ist. Nach dem in der letzten Ende mitgewirkt haben, so würde dieser Vorwurf unbegründet die Zahl der Zwangsversteigerungen und die Zahl der mit mindestens eineinhalb vom Hundert des ursprünglichen Darlehns⸗p füchtet ra5 e . ichen vß 46 E““ Handeuo gen gts. Erzherzog Friedrich von Oesterreich; 9 zweiten Lesung gefaßten Beschluß wurde dieser Rechtszustand zu- sein. Wir sind von Anfang an bereit gewesen, der Regierung dis ge⸗ wangsverwaltungen, welche in dem Geschäftsjahr auf An⸗ betrags unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach einem von der erpflichtet (§ 45), so hat der Pfandhalter, auch wenn die im Abs. zu entheben: von der Stellung als Bezirksoffizier beim Bezirks⸗ gunsten der Grundstückshändler aufgehoben. Gegen diese Begünsti⸗ forderten Mittel auf der Grundlage der Regierungsvorlage zur Ver⸗ g venn 8 ““ 9 8 Hin⸗ ng p bezeichneten Voraussetz cht vorliegen, den H othekenb d Go; — h Fi br s ⸗ s jese V z trag der Bank bewirkt worden sind, sowie die Zahl der Bank aufzustellenden Tilgungsplane zu tilgen. Für Meliorations⸗, imn 8 1145 B G setzungen nij 16 9 st vMelhefen rief den mando Kaiserslautern den Major z. D. Kurz mit der Erlaubnts gung wendet sich der Antrag Bassermann.Erzberger⸗Fischbeck, wonach fügung zu stellen. Wir sind bereit gewesen, diese Vorlage auch inso⸗ in dem Geschäftsjahr bewirkten Zwangeversteigerungen und darlehne, soweit sie fünfzig vom Hundert des ursprünglichen Grund⸗ üb „B6 genannten Stellen mit der Bestimmung zu Tragen der Uniform des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand es in diesem Punkte bei dem alten Rechtszustand bleiben soll. Es weit zu bewilligen, als sie diese Mittel fast ausschließlich durch Auf⸗ Zwangsverwaltungen, an denen die Bank sonst be⸗ stückswerts übersteigen, begtnnt die Verpflichtung zur Tilaung erst mit¹ ermitteln, daß die Rückgabe nur an ihn zu geschehen habe. t den bestimmungsmäßigen Ahzeichen; 1 liegt kein Grund vor, dem Grundstückehändler die Begünstigung der —lage auf den Besitz aufbringen wollte. Wir waren auch der Auf⸗ teiligt war; dem Ablauf des dritten Jahres und erhöht sich der Mindestsatz der 88 bezug auf die Herausgabe des Hypothekenbriefs an die Bank zu ernennen: zum Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Kaisers⸗ Steuerfreiheit zuzuwenden. Ich glaube, das bedarf keiner weiteren fassung, daß die Regierungsvorlage bei besserer und geschickterer Ver⸗ die Zahl der Fälle, in welchen die Bank während des Ge⸗ Tilgung auf zwei vom Hundert. 8 zum wecke des Vermerks ve teilweisen Befri digung bewendet es tern den Major z. D. Flach; am 15. d. Mts. dem Major z. D. Aufklärung. Ich wundere mich nur, daß der Abg. Dr. Werner es tretung zur Annahme gelangt wäre. Wir waren der Auffassung, schäftsjahres Grundstücke zur Verhütung von Verlusten on Der Schuldner kann das Darlehn mit Zustimmung der Bank vei der Vorschrift des § 59 Abs. 4. gelhardt, Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Aschaffenburg, für nötig gehalten hat, diesen Antrag, der schon. längst von den der der Reichskanzler bei der zweiten Lesung Ausdruck gegeben Hypotheken hat übernehmen müssen, sowie der Gesamt⸗ auch vor Ablauf der Tilgungsfrist ganz oder teilweise zurückzahlen. § 58. s. 1 8Ausscheiden aus dem Heere mit dem 15. d. Mts. zum Zwecke Kompromißparteien vorlag, zu wiederholen.“ Ich bitte Sie, dadurch hat, daß die Regierungsvorlage der richtige Weg war, auf dem sich 1 Hypotheken und die Verluste 8 Die Bank Hat nach “ der Jahresbilanz jedem Das Amt des Pfandhalters wird vom Kommissar (§ 23) ausgeübt. Uebertritts in die Gend. Brig. in Elsaß⸗Lothringen zu⸗ bewilligen; an der Richtigkeit des Antrags nicht irre werden zu wollen. die Einigung der bürgerlichen Parteien empfohlen hätte. Wir würden die sich bei dem Wiederverkauf übernommener Grundstücke Schuldner auf Verlangen mitzuteilen, welcher Betrag des Darlehns Streitigkeiten zwischen dem Pfandhalter und der Bank entscheidet 6 8 11“ 8 ergeben haben; .“ 8 am Schlusse des Vorjahrs getilgt war⸗ der Gouverneur. 8
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